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AN/1377/2022

Abstellzonen für Leihfahrzeuge

Antrag nach § 3 der GeschO des Rates 16.08.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 3 (Lindenthal), Sitzung am 29.08.2022, TOP 8.1.4

Gemeinsamer Antrag von Fraktion Bündnis 90/Die Grünen,CDU-Fraktion, SPD-Fraktion und Lothar Müller/Linke

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Gemeinsamer Antrag von Fraktion Bündnis 90/Die Grünen,CDU-Fraktion, SPD-Fraktion und Lothar Müller/Linke

2287 Zeichen

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 
CDU-Fraktion 
SPD-Fraktion
Lothar Müller / Die Linke 
 
in der Bezirksvertretung Lindenthal
Klettenberg Sülz Lindenthal Braunsfeld Müngersdorf Junkersdorf Marsdorf Weiden Lövenich Widdersdorf
Frau Bezirksbürgermeisterin
Cornelia Weitekamp
 
Frau Oberbürgermeisterin
Henriette Reker
Köln, 14. August 2022 
 Abstellzone für Leihfahrzeuge  
Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin 
Wir bitten Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung 
der Bezirksvertretung Lindenthal zu setzen:
Die Bezirksvertretung Lindenthal beauftragt die Verwaltung im großen Radius rund um das 
Müngersdorfer Stadion und am S-Bahn Haltepunkt Köln-Müngersdorf festgelegte 
Abstellzonen für die Leihfahrzeugen – E-Scooter, E-Roller, Leihfahrräder – einzurichten. In 
diesen Zonen dürfen die Fahrzeuge nur abgestellt werden. 
Die Verwaltung prüft, ob dann alle sonst abgestellten Leihfahrzeuge auf Kosten des 
Verursachers abgeräumt werden können und wird dies bei positiver Prüfung vornehmen. 
Oder welche anderen Sanktionen vorgenommen werden können. 
Begründung: 
Beobachtungen rund um das Müngersdorfer Stadion zeigen, dass die Leihfahrzeuge 
behindernd abgestellt werden. Überwege werden blockiert, Gehwege eingeengt, 
Bushaltestellen zugeparkt etc. Viele Fluchtwege sind verstellt und die abgestellten 
Fahrzeuge werden so Gefährdung.

Die Nutzenden senden ein Foto ihres wild abgestellten Fahrzeuges und erhalten vom 
Betreiber die Freigabe. Antworten wie  Ich darf hier abstellen, das sagt auch die Firma“ 
zeigen von geringen Bewusstsein für die Barriere, die sie gerade errichtet haben. Die 
entsprechenden Firmen – neben den privaten Anbietern auch das städtische Unternehmen 
KVB - übernehmen keine Verantwortung. 
        
Die festgelegten Zonen ermöglichen ein Abstellverbot an anderer Stelle. Dies muss für den 
öffentlichen wie privaten Raum gelten, sonst werden die Fahrzeuge in Hauseingänge, private
Parkflächen abgestellt. Und falsch abgestellte Fahrzeuge müssen zur Gefahrenabwehr zügig
beseitigt werden. 
gez. Ute Ackermann                        gez. Svenja Führer           gez. Friedhelm Hilgers    
Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN      CDU-Fraktion         SPD-Fraktion  
gez. Lothar Müller/ Die Linke

Beratungsverlauf (1)

29.08.2022 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 8.1.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1377/2022
Typ
Antrag nach § 3 der GeschO des Rates
Datum
16.08.2022
Erstellt
16.08.2022 09:07