Abstellzonen für Leihfahrzeuge
Antrag nach § 3 der GeschO des Rates AN/1377/2022 vom 16.08.2022
Stand: Am 29.08.2022 in der Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) ungeändert beschlossen.
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Gemeinsamer Antrag von Fraktion Bündnis 90/Die Grünen,CDU-Fraktion, SPD-Fraktion und Lothar Müller/Linke
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Fraktion Bündnis 90/Die Grünen CDU-Fraktion SPD-Fraktion Lothar Müller / Die Linke in der Bezirksvertretung Lindenthal Klettenberg Sülz Lindenthal Braunsfeld Müngersdorf Junkersdorf Marsdorf Weiden Lövenich Widdersdorf Frau Bezirksbürgermeisterin Cornelia Weitekamp Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Köln, 14. August 2022 Abstellzone für Leihfahrzeuge Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Wir bitten Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Lindenthal zu setzen: Die Bezirksvertretung Lindenthal beauftragt die Verwaltung im großen Radius rund um das Müngersdorfer Stadion und am S-Bahn Haltepunkt Köln-Müngersdorf festgelegte Abstellzonen für die Leihfahrzeugen – E-Scooter, E-Roller, Leihfahrräder – einzurichten. In diesen Zonen dürfen die Fahrzeuge nur abgestellt werden. Die Verwaltung prüft, ob dann alle sonst abgestellten Leihfahrzeuge auf Kosten des Verursachers abgeräumt werden können und wird dies bei positiver Prüfung vornehmen. Oder welche anderen Sanktionen vorgenommen werden können. Begründung: Beobachtungen rund um das Müngersdorfer Stadion zeigen, dass die Leihfahrzeuge behindernd abgestellt werden. Überwege werden blockiert, Gehwege eingeengt, Bushaltestellen zugeparkt etc. Viele Fluchtwege sind verstellt und die abgestellten Fahrzeuge werden so Gefährdung. Die Nutzenden senden ein Foto ihres wild abgestellten Fahrzeuges und erhalten vom Betreiber die Freigabe. Antworten wie Ich darf hier abstellen, das sagt auch die Firma“ zeigen von geringen Bewusstsein für die Barriere, die sie gerade errichtet haben. Die entsprechenden Firmen – neben den privaten Anbietern auch das städtische Unternehmen KVB - übernehmen keine Verantwortung. Die festgelegten Zonen ermöglichen ein Abstellverbot an anderer Stelle. Dies muss für den öffentlichen wie privaten Raum gelten, sonst werden die Fahrzeuge in Hauseingänge, private Parkflächen abgestellt. Und falsch abgestellte Fahrzeuge müssen zur Gefahrenabwehr zügig beseitigt werden. gez. Ute Ackermann gez. Svenja Führer gez. Friedhelm Hilgers Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN CDU-Fraktion SPD-Fraktion gez. Lothar Müller/ Die Linke
Beratungsverlauf
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29.08.2022
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 8.1.4, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen
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