2008/0228
Vergabe einer Dienstleistungskonzession an die HEAG mobiBus - Ergänzende Regelungen
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Anlage zu M-Vorlage vom 08.05.2008 Eckpunktepapier zur Vergabe der Linienbündel „Darmstadt/Vorderer Odenwald“, „Darmstadt Nord“ und Eberstadt/Pfungstadt“ zum Dezember 2008 an die HEAG mobiBus (Stand 08.05.2008 ) Gemäß dem geänderten Nahverkehrsplan der Stadt Darmstadt und der DADINA steht zum Fahrplanwechsel 2009 (14.12.20 08) die Vergabe der Linienbündel „Darm- stadt/Vorderer Odenwald“, „Darmstadt Nord“ und „Eberstadt/Pfungstadt“ an. Diese Bündel enthalten die Linien A, AH, AIR, EB, F, K, L, N, NB, NE, O, P, R, WX und 8N, deren Konzessionen bei der HEAG mobiBus GmbH & Co . KG (nachfolgend „HEAG mobiBus“ genannt) liegen. Bisher haben die DADINA und die Stadt Darmstadt (n achfolgend zusammen „Aufga- benträger“ genannt) zu vergebende Verkehrsleistungen europaweit ausgeschrieben, soweit keine eigenwirtschaftlichen Anträge gestellt wurden. U. a. durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 19.10.2006 hat sich die rechtliche Situation geän- dert, sodass die Aufgabenträger und die H EAG mobiBus ein en gemeinsamen Weg für eine direkte Vergabe der o. g. Verk ehrsleistungen an die HEAG mobiBus suchen sollten. Zur rechtlichen Be ratung wurde die Kanzlei BBG und Partner aus Bremen beauftragt. Die wirtschaftliche Be ratung erfolgte durch die Fa . Interlink, Berlin. Das Gutachten der Fa. Interlink zeigt, dass im Vergleich mit dem Sollkostenmodell die Kostenstrukturen der HEAG mobiBus gut sind. Auf Grundlage der Ergebnisse der Untersuc hungen der Kanzlei BBG und Partner vereinbaren die Aufgabenträger mit der HEAG mobiBus folgende Eckpunkte zur Ver- gabe der o. g. Linienbündel zum 14.12.2008: 1. Die Aufgabenträger verz ichten auf eine europaweite Ausschreibung der o. g. Linienbündel zum 14.12.2008. 2. Die HEAG mobiBus wird in dem vo m Hessischen Verkehrsministerium („Gütt- ler III – Erlass“ vom 27.07.2007) vorgesehenen Zeitraum (ca. Mitte Dezember 2007 bis Mitte Januar 2008) beim Regier ungspräsidium Darmstadt einen (ei- genwirtschaftlichen) Antrag nach § 13 PBe fG für die Linienkonzessionen der o. g. Linienbündel ab dem 14.12.2008 mit einer Laufzeit von 8 Jahren stellen. 3. Die Aufgabenträger verpflichten sich, di e Verkehrsleistung für die o. g. Linien- bündel mit Stand Fahrplan 2008 (ca. 3,85 Mio. Buskilometer/a, ca. € 10,9 Mio. Sollkosten) ab dem 14.12.2008 für 8 Jahre weiter zu bestellen und der HEAG mobiBus einen Betriebskostenzuschu ss zu gewähren. Die Aufgabenträger werden bei der Fortschreibung des Nahver kehrsplans die o. g. Linienbündel im Hinblick auf eine Neuaufteilung und ei ne zeitliche Staffelung überprüfen. Sie streben bei dieser Neuvergabe der Linienbündel ein Vergabeverfahren an, welches über Anreizsysteme eine dauerha ft hohe Qualität und Effizienz des ÖPNV im DADINA-Gebiet sichert. Die HEAG mobiBus räumt den Aufgaben- trägern für die Bündel „Darmstadt Nord “ und „Eberstadt Pfungstadt“ eine vor- zeitige Kündigungsmöglichkeit zum Dezember 2015 ein. Die Zu – und Abbe- stellung von Verkehrsleistungen ist möglich. Für das Jahr 2008 stehen zur Fi- nanzierung der Verkehrsleistungen der HEAG mobiBus im Wirtschaftsplan der DADINA Zuschüsse des Landkreises Darmstadt-Dieburg und der Stadt Darm- Anlage zu M-Vorlage vom 08.05.2008 stadt in Höhe von ca. € 2, 0 Mio. zur Verfügung. Für das Jahr 2009 wird dieser Zuschuss durch eine Reduzierung der Sollkosten gegenüber dem Fahr- planstand 2008 bei gleicher Verkehrsleist ung um ca. € 615.000 (mindestens 5,65% der Sollkosten), für das Jahr 2010 um ca. € 685.000 (mindestens 6,3 % der Sollkosten) und ab dem Jahr 2011 um ca. € 765.000 (mindestens 7 % der Sollkosten) sinken. Die Berechnung des Zusc husses erfolgt über ein zur Er- reichung der Reduzierung modifiziertes Sollkostenmodell. 4. Die HEAG mobiBus wird beim Betrieb der o. g. Linienbündel mindestens die Qualitätsanforderungen des geänderten Nahverkehrsplan (incl. Anschluss an das Verkehrsmanagement- und Qualität smanagementsystem) einhalten. Sie wird die im geänderten Nahver kehrsplan geforderte Qualität teilweise überer- füllen (z. B. 80% Klimaanlagenquote dur ch Nachrüstung elektrischer Klima- anlagen, niedrigerer Prozentsatz Euro 2 – Verkehrsleistungen, 65% Euro 5- und EEV-Busse ab 2009). 5. Die HEAG mobiBus wird ca. 25% der o. g. Verkehrsleist ungen an Subunter- nehmen vergeben. Hierbei wird sie – soweit m öglich – auch kleinere und mit- telständische Unternehmen berücksichtigen. 6. Zur genaueren Regelung insbesondere der Finanzierung, des Qualitätsmana- gements, der Einnahmenaufteilung und der Zu- und Abbestellmöglichkeiten ist nach Erteilung der Konzessi onen bis zur Betriebsauf nahme auf Grundlage ei- ner Dienstleistungskonzession für die Laufzeit der Konz essionen der o. g. Li- nienbündel eine Vereinbarung zwischen den Aufgabenträgern und der HEAG mobiBus abzuschließen. Hierbei wird das wirtschaftliche Risiko soweit auf die HEAG mobiBus verlagert, wie dies fü r eine Dienstleistungskonzession not- wendig ist. Dies erfordert voraussicht lich den Abschluss eines Nettovertrages oder eines Vertrages mit Elementen des Nettovertrages. Die Steuerungsmög- lichkeiten für die Verkehrsleistungen durch die Aufgabenträger sollen das heu- tige Niveau nicht unterschreiten. 7. Die HEAG mobiBus wird ihr Reisebusgeschäft aufgeben. 8. Die HEAG mobiBus wird sich nich t an Ausschreibungen im Gebiet der DA- DINA beteiligen, deren I nbetriebnahmetermin innerhalb der Laufzeiten der Konzessionen für die o. g. Verkehrsleistungen liegt. 9. Ab dem Fahrplanwechsel 2010 (Dezem ber 2009) werden die o. g. Verkehrs- leistungen als „Vergabe an einen internen Betrei ber“ gemäß der neuen EU- Verordnung über öffentliche Verkehrsdi enste auf Schiene und Straße (Nach- folgeverordnung zur EU-VO 1191/69) – vo rbehaltlich ihrer Gültigkeit zu die- sem Zeitpunkt - vergeben. Ggf. ist die Vereinbarung nach Punkt 6. dieses Eckpunktepapiers entsprechend anz upassen. Die notwendigen Vor- aussetzungen hierfür (u. a. „Kontrolle wie über eine eigene Dienststelle“ durch die Stadt Darmstadt und den Landkreis Darmstadt-Dieburg) sind bis Ende des Jahres 2008 zu schaffen. Hierbei si nd die Stadt Darmstadt, der Landkreis Darmstadt-Dieburg, die DADINA sowie die Eigentüm er und die Geschäftsfüh- rung der HEAG mobiBus zu beteiligen. Hi erbei soll sowohl die Kontrolle der Stadt Darmstadt und des Landkreises Da rmstadt-Dieburg über die HEAG mo- biBus wie über eine eigene Dienststelle als auch die Steuerungsmöglichkeiten der Aufgabenträger für die o. g. Verkehrsleistungen gewährleistet werden. Anlage zu M-Vorlage vom 08.05.2008 10. Dieses Eckpunktepapier hat Gültigke it bis zum Ablauf der zum 14.12.2008 vergebenen Konzessionen der o. g. Lini enbündel, soweit diese an die HEAG mobiBus erteilt werden. Soweit einzel ne Eckpunkte durch vertragliche Rege- lungen abweichend vereinbar t werden, haben die vert raglichen Regelungen Vorrang. Darmstadt, den Für die DADINA: ______________________________________ _______________________ Landrat Alfred Jakoubek, Vorstandsvorsitzender N. N. Vorstandsmitglied Für die HEAG mobiBus GmbH & Co. KG: _____________________________ ____________________________ Axel Gierga, Geschäftsführer Ralf Steinmetz, Geschäftsführer Für die Wissenschaftsstadt Darmstadt: _____________________________ ____________________________ Oberbürgermeister Walter Hoffmann Stadtrat Klaus Feuchtinger
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Magistratsvorlage Eingang Magistrats- geschäftsstelle: 21.05.2008 Beteiligt vor Magistratsbeschlussfassung: Rechtsamt Dezernat III Amt: Dezernat III ÖPNV - Koordination an den Magistrat zur Kenntnis zur Beschlussfassung an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschließenden Beschluss- fassung Fachausschuss OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat Nichtöffentlich: Verteiler: Vorlage-Nr. 2008/0228 Magistratsbeschluss-Nr. Betreff: Vergabe einer Dienstleistungskonzes sion an die HEAG mobiBus - Ergänzende Regelungen Vorlage vom: 8. 5.2008 Beschlussvorschlag: 1. Der Bericht zum Verhandlungsergebnis zur Direktvergabe mit HEAG mobibus GmbH & Co. KG wird zur Kenntnis genommen, die dargestellten Änderungen des Eckpunktepapiers werden beschlossen. 2. Der Bericht zur „Vereinbarung über die Vergabe einer Dienstleistungskonzession“ wird zur Kenntnis genommen und einem entsprechenden Vertragsabschluss zugestimmt. Anlagen: Eckpunktepapier HEAG (Fassung Mai 2008) Datenschutzrelevante Anlage: Beschluss des Magistrats vom 2 ... Begründung zur Magistratsvorlage vom 08.05.2008: Zu 1.) In der Stadtverordnetenversammlung am 18.03.2008 wurde einstimmig ein vorgelegtes Eckpunktepapier beschlossen. Der Beschluss stand unter dem Vorbehalt von Maßgaben. Hierbei wurde eine höhere Sollkostenreduzierung („mindestens 8%“) und eine Flexibilisierung der Laufzeiten der Linienbündel gefordert. Daraufhin haben weitere Verhandlungen zwischen den Aufgabenträgern und der HEAG mobiBus stattgefunden. Nach mehreren Gesprächen ergaben sich im Ergebnis folgende Änderungen des Eckpunktepapiers: • Unter 3. wird nach dem ersten Satz folgender Satz neu eingefügt: „Die Aufgabenträger werden bei der Fortschreibung des Nahverkehrsplans die o. g. Linienbündel im Hinblick auf eine Neuaufteilung und eine zeitliche Staffelung überprüfen. Sie streben bei dieser Neuvergabe der Linienbündel ein Vergabeverfahren an, welches über Anreizsysteme eine dauerhaft hohe Qualität und Effizienz des ÖPNV im DADINA-Gebiet sichert. Die HEAG mobiBus räumt den Aufgabenträgern für die Bündel „Darmstadt Nord“ und „Eberstadt Pfungstadt“ eine vorzeitige Kündigungsmöglichkeit zum Dezember 2015 ein.“ • Unter 3. wird der vorletzte Satz wie folgt geändert: Für das Jahr 2009 wird dieser Zuschuss durch eine Reduzierung der Sollkostengegenüber dem Stand Fahrplan 2008 bei gleicher Verkehrsleistung um ca. € 615.000 (mindestens 5,65% der Sollkosten), für das Jahr 2010 um ca. € 685.000 (mindestens 6,3% der Sollkosten) und ab dem Jahr 2011 um ca. € 765.000 (mindestens 7 % der Sollkosten) sinken.“ Somit erhält das Eckpunktepapier die in der Anlage dargestellte Fassung (Änderungen gegenüber März 08 sind durch Unterstreichung hervorgehoben). Die Flexibilisierung der Laufzeiten der Linienbündel konnte in den Verhandlungen nicht in vollem Umfang erreicht werden, da dies u. a. wegen der Abschreibungszeit der Fahrzeuge (8 Jahre) deutliche finanzielle Auswirkungen für die HEAG mobiBus gehabt hätte. Dies war in Anbetracht der zusätzlichen Sollkostenreduzierung nicht darstellbar. Es wurde aber für die Linienbündel „Darmstadt Nord“ und „Eberstadt/Pfungstadt“ ein Sonderkündigungsrecht nach 7 Jahren Laufzeit (Dezember 2015) vereinbart, sodass hier Freiheitsgrade für die Linienbündelung des nächsten Nahverkehrsplans gegeben sind. Als Ergebnis der Verhandlungen konnte eine jährliche Sollkostenreduzierung von 7 % ab dem Jahr 2011 in einem Stufenmodell erreicht werden. Ein Betrag von € 70.000 (0,65 %) wird zum Fahrplanwechsel Dezember 2008 zusätzlich zu den bereits vereinbarten 5 % ( € 545.000) in Abstimmung zwischen den Aufgabenträgern und der HEAG mobiBus durch betriebliche Maßnahmen ohne Fahrplanauswirkungen eingespart. Die Einsparung für das Jahr 2009 betragen somit insgesamt 5,65 %. Weitere € 70.000 (0,65 %) werden ab dem Fahrplanwechsel Dezember 2009 eingespart. Die Einsparung für das Jahr 2010 betragen somit insgesamt 6,3 % beträgt Ab dem Jahr 2011 werden weitere € 80.000 eingespart, sodass die Einsparung dann jährlich 7 % beträgt. Das Stufenmodell wurde vereinbart, da die HEAGmobiBus in den Jahren 2009 und 2010 u. a. durch die Qualitätsanforderungen des Nahverkehrsplans höhere Belastungen hat. Eine größere Einsparung würde nach Aussage der HEAG mobilo GmbH und der HEAG mobiBus den wirtschaftlichen Bestand des Unternehmens gefährden. 3 ... Zu 2.: Gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung soll der Verkehrsvertrag der Aufgabenträger mit der HEAG mobiBus „Vereinbarung über die Vergabe einer Dienstleistungskonzession“, zur Zustimmung vorgelegt werden (die Magistratsmitglieder bzw. die Fraktionen erhalten jeweils eine Kopie des Vertragsentwurfes). Bei der Umsetzung des Eckpunktepapiers soll einerseits die Stellung der Aufgabenträger soweit wie möglich beibehalten werden, andererseits müssen dem Unternehmen Gestaltungsmöglichkeiten eingeräumt werden, damit die Vereinbarung auch einer rechtlichen Prüfung die Kriterien einer Dienstleistungskonzession erfüllt. Der Vereinbarungstext wurde daher von der beauftragten Kanzlei BBG und Partner, Bremen geprüft. Folgende Punkte sind erwähnenswert: - Präambel: Nach Überprüfung durch die Kanzlei BBG und Partner kann die DADINA als sog. „Gruppe“ gemäß der neuen EU-Verordnung 1370/2007 angesehen werden. Damit ist es zulässig, dass die DADINA zusammen mit der Wissenschaftsstadt Darmstadt zwar den Verkehrsvertrag mit der HEAG mobiBus abschließt, aber nicht selbst Eigentümer der HEAG mobiBus wird. Es ist ausreichend, wenn der Landkreis Darmstadt-Dieburg und die Wissenschaftsstadt Darmstadt Eigentümer des Verkehrsunternehmens werden und damit die „Kontrolle wie über eine eigene Dienststelle“ ausüben. (siehe hierzu gesonderte Beschlussvorlage). - In § 1 (3) wurde die Flexibilisierung der Bündellaufzeiten gemäß dem geänderten Eckpunktepapier umgesetzt. - In § 1 (4) und (7) werden dem Unternehmen im Rahmen des Nahverkehrsplans und im Rahmen der Vereinbarung Gestaltungsmöglichkeiten beim Fahrplan gegeben, da die strikte Umsetzung des Besteller-/Ersteller-Prinzips dem Wesen einer Dienstleistungskonzession widerspricht und das Unternehmen zukünftig wirtschaftliche Risiken übernimmt. - Grundlage der Berechnung des Zuschusses der Aufgabenträger sind die Kosten und Erlöse des Jahres 2009, der Zuschuss wird jährlich angepasst. Bei der Berechnung der Sollkosten werden die Reduzierungen gemäß Eckpunktepapier berücksichtigt. Es erfolgt gemäß § 4 eine Dynamisierung der Kosten, von der das Unternehmen 80 % trägt. Als Ausgleich darf das Unternehmen auch 80 % der Mehreinnahmen (nach Einnahmenaufteilung) behalten. Damit ist das Risiko weitgehend auf das Unternehmen übertragen, die Aufgabenträger nehmen aber an der Entwicklung der Kosten und Erlöse teil. Mehrkosten aus Kapazitäts- oder Pünktlichkeitsgründen muss zukünftig die HEAG mobiBus übernehmen. Dafür kann sie auch von Kosteneinsparungen z. B. durch den Einsatz von kleineren Bussen profitieren. - Zu- und Abbestellungen durch die Aufgabenträger sind weiterhin möglich. Bei Zu- oder Abbestellungen mit deutlichen Auswirkungen auf die Einnahmen werden diese vollständig den Bestellern zugeordnet (§ 6). So profitieren sie z. B. von Mehreinnahmen durch Mehrbestellungen nicht nur zu 20%, sondern zu 100%. - Eigentlich müsste das Unternehmen bei einer Dienstleistungskonzession auch Gestaltungsmöglichkeiten beim Tarif ( § 8 ) bekommen, dies ist aber im RMV nicht möglich. Die Qualitätsvorgaben des Nahverkehrsplans werden in § 9 umgesetzt. Bei den RMV-Fachtrainern hat die HEAG mobiBus mit zwei hauptamtlichen Kräften ein etwas anderes Konzept, als im Nahverkehrsplan vorgegeben, dies ist aber vertretbar. (Gemäß Nahverkehrsplan sind je 25 im jeweiligen Linienbündel eingesetzte Fahrer/innen vom Unternehmer ein/e RMV-Fachtrainer/in ausbilden zu lassen. Der Einsatz dieser Fachtrainer soll neben der eigentlichen Fahrtätigkeit erfolgen; die HEAG setzt jedoch hierfür Hauptamtliche Ausbildungskräfte ein.) - In den §§ 10 (3), 11 (2) und 12 (2): werden Forderungen des damaligen Zusatzantrages zur Änderung des Nahverkehrsplans umgesetzt. - Der Anteil von ca. 25% an Subunternehmerleistungen wurde aus dem Eckpunktepapier übernommen. Ergänzt wurde in § 13 die Formulierung „wenn die Vergabe für das Unternehmen wirtschaftlich vorteilhaft ist.“ Dies bedeutet, dass die HEAG mobiBus nur dann Leistungen an 4 ... Subunternehmen vergeben muss, wenn die Ausschreibung ein günstigeres Ergebnis gebracht hat, als die Eigenproduktion. Sie wird den Aufgabenträgern die zur Überprüfung notwendigen Daten zur Verfügung stellen. (Magistratsmitglieder und die im Stadtparlament vertretenen Fraktionen erhalten jeweils eine Kopie des Vertragsentwurfes) 3. weitere Erläuterungen: Gemäß Stadtverordnetenbeschluss wurde die Verwaltung beauftragt, die notwendigen Voraussetzungen für die Umsetzung der „Vergabe an einen internen Betreiber“ vorzubereiten. Die hierzu erforderliche direkte Beteiligung der Stadt (und des Landkreises) an HEAG mobibus erfolgt mit gesonderter Beschlussfassung. Darmstadt, 08. Mai 2008 III / ÖPNV mö Nst. 2610 Der Dezernent II Der Dezernent III Wolfgang Glenz Klaus Feuchtinger Bürgermeister Stadtrat
Beratungsverlauf (4)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2008/0228
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 08.05.2008
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00