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2008/0228

Vergabe einer Dienstleistungskonzession an die HEAG mobiBus - Ergänzende Regelungen

Magistratsvorlage 08.05.2008

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2008/0228

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Anlage  zu  M-Vorlage vom 08.05.2008 
Eckpunktepapier zur Vergabe der Linienbündel  
„Darmstadt/Vorderer Odenwald“, „Darmstadt Nord“ und Eberstadt/Pfungstadt“ 
zum Dezember 2008 an die HEAG mobiBus (Stand 08.05.2008
) 
 
Gemäß dem geänderten Nahverkehrsplan der  Stadt Darmstadt und der DADINA 
steht zum Fahrplanwechsel 2009 (14.12.20 08) die Vergabe der Linienbündel „Darm-
stadt/Vorderer Odenwald“, „Darmstadt Nord“ und „Eberstadt/Pfungstadt“ an. Diese 
Bündel enthalten die Linien A, AH, AIR, EB, F, K, L, N, NB, NE, O, P, R, WX und 8N, 
deren Konzessionen  bei der HEAG mobiBus GmbH & Co . KG (nachfolgend „HEAG 
mobiBus“ genannt) liegen.  
Bisher haben die DADINA und die Stadt Darmstadt (n achfolgend zusammen „Aufga-
benträger“ genannt) zu vergebende Verkehrsleistungen europaweit ausgeschrieben, 
soweit keine eigenwirtschaftlichen Anträge gestellt wurden. U. a. durch das Urteil des 
Bundesverwaltungsgerichtes vom 19.10.2006 hat  sich die rechtliche Situation geän-
dert, sodass die Aufgabenträger und die H EAG mobiBus ein en gemeinsamen Weg 
für eine direkte Vergabe der o. g. Verk ehrsleistungen an die HEAG mobiBus suchen 
sollten. Zur rechtlichen Be ratung wurde die Kanzlei BBG und Partner aus Bremen 
beauftragt. Die wirtschaftliche Be ratung erfolgte durch die Fa . Interlink, Berlin. Das 
Gutachten der Fa. Interlink zeigt, dass im  Vergleich mit dem Sollkostenmodell die 
Kostenstrukturen der HEAG mobiBus gut sind. 
 
Auf Grundlage der Ergebnisse der Untersuc hungen der Kanzlei BBG und Partner  
vereinbaren die Aufgabenträger mit der HEAG mobiBus folgende Eckpunkte zur Ver-
gabe der o. g. Linienbündel zum 14.12.2008: 
 
1. Die Aufgabenträger verz ichten auf eine europaweite Ausschreibung der o. g. 
Linienbündel zum 14.12.2008. 
2. Die HEAG mobiBus wird in dem vo m Hessischen Verkehrsministerium („Gütt-
ler III – Erlass“ vom 27.07.2007) vorgesehenen Zeitraum (ca. Mitte Dezember 
2007 bis Mitte Januar 2008) beim Regier ungspräsidium Darmstadt einen (ei-
genwirtschaftlichen) Antrag nach § 13 PBe fG für die Linienkonzessionen der 
o. g. Linienbündel ab dem 14.12.2008 mit einer Laufzeit von 8 Jahren stellen. 
3. Die Aufgabenträger verpflichten sich, di e Verkehrsleistung für die o. g. Linien-
bündel mit Stand Fahrplan 2008 (ca. 3,85 Mio. Buskilometer/a, ca. € 10,9 Mio. 
Sollkosten) ab dem 14.12.2008 für 8 Jahre weiter zu bestellen und der HEAG 
mobiBus einen Betriebskostenzuschu ss zu gewähren. Die Aufgabenträger 
werden bei der Fortschreibung des Nahver kehrsplans die o. g. Linienbündel 
im Hinblick auf eine Neuaufteilung und ei ne zeitliche Staffelung überprüfen. 
Sie streben bei dieser Neuvergabe der Linienbündel ein Vergabeverfahren an, 
welches über Anreizsysteme eine dauerha ft hohe Qualität und Effizienz des 
ÖPNV im DADINA-Gebiet sichert. Die  HEAG mobiBus räumt den Aufgaben-
trägern für die Bündel „Darmstadt Nord “ und „Eberstadt Pfungstadt“ eine vor-
zeitige Kündigungsmöglichkeit zum Dezember 2015 ein.  Die Zu – und Abbe-
stellung von Verkehrsleistungen ist möglich. Für das Jahr 2008 stehen zur Fi-
nanzierung der Verkehrsleistungen der HEAG mobiBus im Wirtschaftsplan der 
DADINA Zuschüsse des Landkreises Darmstadt-Dieburg und der Stadt Darm-

Anlage  zu  M-Vorlage vom 08.05.2008 
stadt in Höhe von ca. € 2, 0 Mio. zur Verfügung. Für das
 Jahr 2009 wird dieser 
Zuschuss durch eine Reduzierung der  Sollkosten gegenüber dem Fahr-
planstand 2008 bei gleicher Verkehrsleist ung um ca. € 615.000 (mindestens 
5,65% der Sollkosten), für das Jahr 2010 um ca. € 685.000 (mindestens 6,3 % 
der Sollkosten) und ab dem Jahr 2011 um ca. € 765.000 (mindestens 7 % der 
Sollkosten) sinken. Die Berechnung des Zusc husses erfolgt über ein zur Er-
reichung der Reduzierung modifiziertes Sollkostenmodell. 
4. Die HEAG mobiBus wird beim Betrieb der o. g. Linienbündel mindestens die 
Qualitätsanforderungen des geänderten Nahverkehrsplan (incl. Anschluss an 
das Verkehrsmanagement- und Qualität smanagementsystem) einhalten. Sie 
wird die im geänderten Nahver kehrsplan geforderte Qualität teilweise überer-
füllen (z. B. 80% Klimaanlagenquote dur ch Nachrüstung elektrischer Klima-
anlagen, niedrigerer Prozentsatz Euro  2 – Verkehrsleistungen, 65% Euro 5- 
und EEV-Busse ab 2009). 
5. Die HEAG mobiBus wird ca. 25% der o. g. Verkehrsleist ungen an Subunter-
nehmen vergeben. Hierbei wird sie – soweit m öglich – auch kleinere und mit-
telständische Unternehmen berücksichtigen. 
6. Zur genaueren Regelung insbesondere der Finanzierung, des Qualitätsmana-
gements, der Einnahmenaufteilung und der Zu- und Abbestellmöglichkeiten ist 
nach Erteilung der Konzessi onen bis zur Betriebsauf nahme auf Grundlage ei-
ner Dienstleistungskonzession für die Laufzeit der Konz essionen der o. g. Li-
nienbündel eine Vereinbarung zwischen den Aufgabenträgern und der HEAG 
mobiBus abzuschließen. Hierbei wird das wirtschaftliche Risiko soweit auf die 
HEAG mobiBus verlagert, wie dies fü r eine Dienstleistungskonzession not-
wendig ist. Dies erfordert voraussicht lich den Abschluss eines Nettovertrages 
oder eines Vertrages mit Elementen des Nettovertrages. Die Steuerungsmög-
lichkeiten für die Verkehrsleistungen durch die Aufgabenträger sollen das heu-
tige Niveau nicht unterschreiten. 
7. Die HEAG mobiBus wird ihr Reisebusgeschäft aufgeben. 
8. Die HEAG mobiBus wird sich nich t an Ausschreibungen im Gebiet der DA-
DINA beteiligen, deren I nbetriebnahmetermin innerhalb  der Laufzeiten der 
Konzessionen für die o. g. Verkehrsleistungen liegt.   
9. Ab dem Fahrplanwechsel 2010 (Dezem ber 2009) werden die o. g. Verkehrs-
leistungen als „Vergabe an einen internen Betrei ber“ gemäß der neuen EU-
Verordnung über öffentliche Verkehrsdi enste auf Schiene und Straße (Nach-
folgeverordnung zur EU-VO 1191/69) – vo rbehaltlich ihrer Gültigkeit zu die-
sem Zeitpunkt - vergeben. Ggf. ist die Vereinbarung nach Punkt 6. dieses 
Eckpunktepapiers entsprechend anz upassen. Die notwendigen Vor-
aussetzungen hierfür (u. a. „Kontrolle wie über eine eigene Dienststelle“ durch 
die Stadt Darmstadt und den Landkreis Darmstadt-Dieburg) sind bis Ende des 
Jahres 2008 zu schaffen. Hierbei si nd die Stadt Darmstadt, der Landkreis 
Darmstadt-Dieburg, die DADINA sowie die Eigentüm er und die Geschäftsfüh-
rung der HEAG mobiBus zu beteiligen. Hi erbei soll sowohl die Kontrolle der 
Stadt Darmstadt und des Landkreises Da rmstadt-Dieburg über die HEAG mo-
biBus wie über eine eigene Dienststelle als auch die Steuerungsmöglichkeiten 
der Aufgabenträger für die o. g. Verkehrsleistungen gewährleistet werden.

Anlage  zu  M-Vorlage vom 08.05.2008 
10. Dieses Eckpunktepapier hat Gültigke it bis zum Ablauf der zum 14.12.2008 
vergebenen Konzessionen der o. g. Lini enbündel, soweit diese an die HEAG 
mobiBus erteilt werden. Soweit einzel ne Eckpunkte durch vertragliche Rege-
lungen abweichend vereinbar t werden, haben die vert raglichen Regelungen 
Vorrang. 
 
 
Darmstadt, den 
 
 
Für die DADINA: 
 
 
 
 
______________________________________             _______________________ 
Landrat Alfred Jakoubek, Vorstandsvorsitzender            N. N. Vorstandsmitglied 
 
 
 
Für die HEAG mobiBus GmbH & Co. KG: 
 
 
 
 
_____________________________                    ____________________________ 
Axel Gierga, Geschäftsführer                                Ralf Steinmetz, Geschäftsführer 
 
 
 
 
Für die Wissenschaftsstadt Darmstadt: 
 
 
 
 
_____________________________                    ____________________________ 
Oberbürgermeister Walter Hoffmann                    Stadtrat Klaus Feuchtinger

2008/0228

9497 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
21.05.2008 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Rechtsamt 
Dezernat III  
 
Amt: Dezernat III  
ÖPNV - Koordination 
an den Magistrat 
 
  zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat 
 
 
 
 
 
 
Nichtöffentlich:    
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2008/0228 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
 
Betreff: Vergabe einer Dienstleistungskonzes sion an die HEAG mobiBus - Ergänzende 
Regelungen 
 
Vorlage vom:  8. 5.2008 
 
Beschlussvorschlag: 
 
1. Der Bericht zum Verhandlungsergebnis zur Direktvergabe mit HEAG mobibus GmbH & Co. KG 
wird zur Kenntnis genommen, die dargestellten Änderungen des Eckpunktepapiers werden 
beschlossen.  
 
2. Der Bericht zur „Vereinbarung über die Vergabe einer Dienstleistungskonzession“ wird zur 
Kenntnis genommen und einem entsprechenden Vertragsabschluss zugestimmt.  
 
 
Anlagen: Eckpunktepapier HEAG (Fassung Mai 2008) 
 
Datenschutzrelevante Anlage:  
 
Beschluss des Magistrats vom

2 
... 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 08.05.2008: 
 
Zu 1.) 
 
In der Stadtverordnetenversammlung am 18.03.2008 wurde einstimmig ein vorgelegtes 
Eckpunktepapier beschlossen. Der Beschluss stand unter dem Vorbehalt von Maßgaben.  
 
Hierbei wurde eine höhere Sollkostenreduzierung („mindestens 8%“) und eine Flexibilisierung der 
Laufzeiten der Linienbündel gefordert.  
 
Daraufhin haben weitere Verhandlungen zwischen den Aufgabenträgern und der HEAG mobiBus 
stattgefunden. Nach mehreren Gesprächen ergaben sich im Ergebnis folgende  
 
Änderungen des Eckpunktepapiers: 
• Unter 3. wird nach dem ersten Satz folgender Satz neu eingefügt: 
„Die Aufgabenträger werden bei der Fortschreibung des Nahverkehrsplans die o. g. 
Linienbündel im Hinblick auf eine Neuaufteilung und eine zeitliche Staffelung überprüfen. 
Sie streben bei dieser Neuvergabe der Linienbündel ein Vergabeverfahren an, welches über 
Anreizsysteme eine dauerhaft hohe Qualität und Effizienz des ÖPNV im DADINA-Gebiet 
sichert. Die HEAG mobiBus räumt den Aufgabenträgern für die Bündel „Darmstadt Nord“ 
und „Eberstadt Pfungstadt“ eine vorzeitige Kündigungsmöglichkeit zum Dezember 2015 
ein.“ 
 
• Unter 3. wird der vorletzte Satz wie folgt geändert: 
Für das Jahr 2009 wird dieser Zuschuss durch eine Reduzierung der Sollkostengegenüber 
dem Stand Fahrplan 2008 bei gleicher Verkehrsleistung um ca. € 615.000 (mindestens 
5,65% der Sollkosten), für das Jahr 2010 um ca. € 685.000 (mindestens 6,3% der 
Sollkosten) und ab dem Jahr 2011 um ca. € 765.000 (mindestens 7 % der Sollkosten) 
sinken.“  
 
Somit erhält das Eckpunktepapier die in der Anlage dargestellte Fassung (Änderungen gegenüber 
März 08 sind durch Unterstreichung hervorgehoben). 
 
Die Flexibilisierung der Laufzeiten der Linienbündel konnte in den Verhandlungen nicht in vollem 
Umfang erreicht werden, da dies u. a. wegen der Abschreibungszeit der Fahrzeuge (8 Jahre) 
deutliche finanzielle Auswirkungen für die HEAG mobiBus gehabt hätte.  
Dies war in Anbetracht der zusätzlichen Sollkostenreduzierung nicht darstellbar. Es wurde aber für 
die Linienbündel „Darmstadt Nord“ und „Eberstadt/Pfungstadt“ ein Sonderkündigungsrecht nach 7 
Jahren Laufzeit (Dezember 2015) vereinbart, sodass hier Freiheitsgrade für die Linienbündelung 
des nächsten Nahverkehrsplans gegeben sind.  
 
Als Ergebnis der Verhandlungen konnte eine jährliche Sollkostenreduzierung von 7 % ab dem Jahr 
2011 in einem Stufenmodell erreicht werden.  
 
Ein Betrag von € 70.000 (0,65 %) wird zum Fahrplanwechsel Dezember 2008 zusätzlich zu den 
bereits vereinbarten 5 % ( € 545.000) in Abstimmung zwischen den Aufgabenträgern und der HEAG 
mobiBus durch betriebliche Maßnahmen ohne Fahrplanauswirkungen eingespart. Die Einsparung 
für das Jahr 2009 betragen somit insgesamt 5,65 %.  
 
Weitere € 70.000 (0,65 %) werden ab dem Fahrplanwechsel Dezember 2009 eingespart. Die 
Einsparung für das Jahr 2010 betragen somit insgesamt 6,3 % beträgt 
 
 Ab dem Jahr 2011 werden weitere € 80.000 eingespart, sodass die Einsparung dann jährlich 7 % 
beträgt.  
Das Stufenmodell wurde vereinbart, da die HEAGmobiBus in den Jahren 2009 und 2010 u. a. durch 
die Qualitätsanforderungen des Nahverkehrsplans höhere Belastungen hat. Eine größere 
Einsparung würde nach Aussage der HEAG mobilo GmbH und der HEAG mobiBus den 
wirtschaftlichen Bestand des Unternehmens gefährden.

3 
... 
Zu 2.: 
 
Gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung soll der Verkehrsvertrag der Aufgabenträger 
mit der HEAG mobiBus „Vereinbarung über die Vergabe einer Dienstleistungskonzession“,  zur 
Zustimmung vorgelegt werden (die Magistratsmitglieder bzw. die Fraktionen erhalten jeweils eine 
Kopie des Vertragsentwurfes). 
 
Bei der Umsetzung des Eckpunktepapiers soll einerseits die Stellung der Aufgabenträger soweit wie 
möglich beibehalten werden, andererseits müssen dem Unternehmen Gestaltungsmöglichkeiten 
eingeräumt werden, damit die Vereinbarung auch einer rechtlichen Prüfung die Kriterien einer 
Dienstleistungskonzession erfüllt.  
 
Der Vereinbarungstext wurde daher von der beauftragten Kanzlei BBG und Partner, Bremen  
geprüft.  Folgende Punkte sind erwähnenswert: 
 
- Präambel:  
Nach Überprüfung durch die Kanzlei BBG und Partner kann die DADINA als sog. „Gruppe“ gemäß 
der neuen EU-Verordnung 1370/2007 angesehen werden. Damit ist es zulässig, dass die DADINA 
zusammen mit der Wissenschaftsstadt Darmstadt zwar den Verkehrsvertrag mit der HEAG mobiBus 
abschließt, aber nicht selbst Eigentümer der HEAG mobiBus wird. Es ist ausreichend, wenn der 
Landkreis Darmstadt-Dieburg und die Wissenschaftsstadt Darmstadt Eigentümer des 
Verkehrsunternehmens werden und damit die „Kontrolle wie über eine eigene Dienststelle“ 
ausüben. (siehe hierzu gesonderte Beschlussvorlage). 
 
- In § 1 (3) wurde die Flexibilisierung der Bündellaufzeiten gemäß dem geänderten 
Eckpunktepapier umgesetzt. 
 
- In § 1 (4) und (7) werden dem Unternehmen im Rahmen des Nahverkehrsplans und im 
Rahmen der Vereinbarung Gestaltungsmöglichkeiten beim Fahrplan gegeben, da die strikte 
Umsetzung des Besteller-/Ersteller-Prinzips dem Wesen einer Dienstleistungskonzession 
widerspricht und das Unternehmen zukünftig wirtschaftliche Risiken übernimmt. 
 
- Grundlage der Berechnung des Zuschusses der Aufgabenträger sind die Kosten und Erlöse 
des Jahres 2009, der Zuschuss wird jährlich angepasst. Bei der Berechnung der Sollkosten werden 
die Reduzierungen gemäß Eckpunktepapier berücksichtigt. Es erfolgt gemäß § 4 eine 
Dynamisierung der Kosten, von der das Unternehmen 80 % trägt. Als Ausgleich darf das 
Unternehmen auch 80 % der Mehreinnahmen (nach Einnahmenaufteilung) behalten. Damit ist das 
Risiko weitgehend auf das Unternehmen übertragen, die Aufgabenträger nehmen aber an der 
Entwicklung der Kosten und Erlöse teil. Mehrkosten aus Kapazitäts- oder Pünktlichkeitsgründen 
muss zukünftig die HEAG mobiBus übernehmen. Dafür kann sie auch von Kosteneinsparungen z. 
B. durch den Einsatz von kleineren Bussen profitieren. 
 
- Zu- und Abbestellungen durch die Aufgabenträger sind weiterhin möglich. Bei Zu- oder 
Abbestellungen mit deutlichen Auswirkungen auf die Einnahmen werden diese vollständig den 
Bestellern zugeordnet (§ 6). So profitieren sie z. B. von Mehreinnahmen durch Mehrbestellungen 
nicht nur zu 20%, sondern zu 100%. 
 
- Eigentlich müsste das Unternehmen bei einer Dienstleistungskonzession auch 
Gestaltungsmöglichkeiten beim Tarif ( § 8 ) bekommen, dies ist aber im RMV nicht möglich. 
 
Die Qualitätsvorgaben des Nahverkehrsplans werden in § 9 umgesetzt. Bei den RMV-Fachtrainern 
hat die HEAG mobiBus mit zwei hauptamtlichen Kräften ein etwas anderes Konzept, als im 
Nahverkehrsplan vorgegeben, dies ist aber vertretbar.   (Gemäß Nahverkehrsplan sind je 25 im 
jeweiligen Linienbündel eingesetzte Fahrer/innen vom Unternehmer ein/e RMV-Fachtrainer/in 
ausbilden zu lassen. Der Einsatz dieser Fachtrainer soll neben der eigentlichen Fahrtätigkeit 
erfolgen; die HEAG setzt jedoch hierfür Hauptamtliche  Ausbildungskräfte ein.) 
 
- In den §§ 10 (3), 11 (2) und 12 (2): werden Forderungen des damaligen Zusatzantrages zur 
Änderung des Nahverkehrsplans umgesetzt. 
 
- Der Anteil von ca. 25% an Subunternehmerleistungen wurde aus dem Eckpunktepapier 
übernommen. Ergänzt wurde in § 13 die Formulierung „wenn die Vergabe für das Unternehmen 
wirtschaftlich vorteilhaft ist.“ Dies bedeutet, dass die HEAG mobiBus nur dann Leistungen an

4 
... 
Subunternehmen vergeben muss, wenn die Ausschreibung ein günstigeres Ergebnis gebracht hat, 
als die Eigenproduktion. Sie wird den Aufgabenträgern die zur Überprüfung notwendigen Daten zur 
Verfügung stellen.  
 
(Magistratsmitglieder und die im Stadtparlament vertretenen Fraktionen erhalten jeweils eine Kopie 
des Vertragsentwurfes) 
  
 
 3. weitere Erläuterungen: 
 
 
Gemäß Stadtverordnetenbeschluss wurde die Verwaltung beauftragt, die notwendigen 
Voraussetzungen für die Umsetzung der „Vergabe an einen internen Betreiber“ vorzubereiten. Die 
hierzu erforderliche direkte Beteiligung der Stadt  (und des Landkreises) an HEAG mobibus erfolgt 
mit gesonderter Beschlussfassung. 
 
 
 
 
Darmstadt, 08. Mai 2008 
III / ÖPNV mö 
Nst. 2610 
 
 
 
Der Dezernent II Der Dezernent III 
 
 
 
 
Wolfgang Glenz Klaus Feuchtinger 
Bürgermeister Stadtrat

Beratungsverlauf (4)

TOP 8
TOP 282
TOP 14
TOP 15

Details

Vorlagen-Nr.
2008/0228
Typ
Magistratsvorlage
Datum
08.05.2008
Erstellt
29.09.2026 00:00