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V/0218/2012

Aktivitäten der Fachstelle Behinderte Menschen im Beruf im Sozialamt der Stadt Münster - Bericht über die Entwicklungen im Jahr 2011 -

Vorlagen 29.03.2012

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung, Sitzung am 13.06.2012, TOP 13

Berichtsvorlage

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Anlage zur Vorlage: Bericht der Fachstelle Behinderte Menschen im Beruf 2011

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Berichtsvorlage

1110 Zeichen

V/0218/2012 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Sozialamt 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Aktivitäten der Fachstelle Behinderte Menschen im Beruf im Sozialamt der Stadt Münster 
- Bericht über die Entwicklungen im Jahr 2011 - 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
08.05.2012  Ausschuss für Gleichstellung Bericht 
12.06.2012  Kommission zur Förderung der Inklusion  
                    von Menschen mit Behinderungen Bericht 
13.06.2012  Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung  Bericht 
Bericht: 
Das Sozialamt berichtet jährlich über die Verwendung der Mittel der Ausgleichsabgabe 
und die Beschäftigungssituation schwerbehinderter Menschen in Münster. 
Der vorliegende Bericht informiert über die Entwicklung der Arbeitslosigkeit schwer-
behinderter Menschen in Münster, Maßnahmen der Arbeitsmarktpolitik und die Arbeit der 
Fachstelle Behinderte Menschen im Beruf im Sozialamt der Stadt Münster im Jahr 2011. 
I.V. 
gez. 
Thomas Paal 
Stadtrat 
  
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0218/2012 
Auskunft erteilt: 
Herr Leipholz 
Ruf: 
492 59 92  
E-Mail: 
leipholz@stadt-muenster.de 
Datum: 
02.04.2012 
Öffentliche Berichtsvorlage

Anlage zur Vorlage: Bericht der Fachstelle Behinderte Menschen im Beruf 2011

24770 Zeichen

Aktivitäten der Fachstelle Behinderte Menschen im Beruf 
im Sozialamt der Stadt Münster  
 
Bericht über die Entwicklungen im Jahr 2011 
Gliederung Seite 
 
 
 
1. Einleitung 
 
2 
2. Die Beschäftigungssituation schwerbehinderter Menschen  
in Münster 
 
 
2 
 
3. Die Arbeit der Fachstelle Behinderte Menschen im Beruf  
im Sozialamt der Stadt Münster 
 
6 
  
3.1   Begleitende Hilfe im Arbeitsleben  
 
6 
  
3.2   Präventive Hilfen 
 
9 
  
3.3   Kündigungsschutz 
 
10 
  
3.4   Betriebsbesuche 
 
11 
  
3.5   Öffentlichkeitsarbeit 
 
12 
 
4. 
  
Fazit 
 
13

1.  Einleitung 
 Die Vorlage informiert über die Beschäftigungssituation schwerbehinderter 
Menschen in Münster und die Arbeit der Fachstelle Behinderte Menschen im 
Beruf im Sozialamt der Stadt Münster.  
 Die Entwicklung der Beschäftigung schwe rbehinderter Menschen bei der Stadt-
verwaltung Münster und deren Beteiligungen wird in einer gesonderten Vorlage 
des Personal- und Organisationsamtes dargestellt. 
2.  Die Beschäftigungssituation schwe rbehinderter Menschen in  
Münster 
Private und öffentliche Arbeitgeber mit jahresdurchschnittlich monatlich mindes-
tens 20 Arbeitsplätzen haben auf mindestens 5 % der Arbeitsplätze schwerbe-
hinderte Menschen zu beschäftigen (§ 73 Sozialgesetzbuch IX). 
 Beschäftigungssituation schwerbehinderter Menschen bei beschäfti-
gungspflichtigen Arbeitgebern in Münster (Jahresdurchschnitt 2009) 
 Privatwirtschaft 
 
 
Öffentlicher 
Dienst   
 
Einstellungspflichtige Arbeitgeber      525        63 
vorhandene Arbeitsplätze 87.679 51.895 
für die Beschäftigung schwerbehin-
derter Menschen anzurechnende  
Arbeitsplätze 71.865 43.317 
Zahl der Pflichtplätze    3.450   2.161 
besetzte Pflichtplätze    2.939   2.679 
Beschäftigungsquote    4,1 %  6,2 % 
Die Gesamtbeschäftigungsquote im Bereich der Arbeitsagentur Münster lag bei 
5,15 %. In Nordrhein-Westfalen lag die Gesamtbeschäftigungsquote im Jahres-
durchschnitt 2009 bei 4,9 %, bundesweit bei 4,5 %. Aktuellere Zahlen stehen 
nicht zur Verfügung. 
Zur Beschäftigungsquote bei nicht einstellungspflichtigen Arbeitgebern in Müns-
ter liegen keine Angaben vor.  
 Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen 
 Die durchschnittliche Arbeitslosigkeit in Münster im Jahr 2011 blieb im Vergleich 
zum Vorjahr konstant. Die Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen dage-
gen stieg 2011 im Vergleich zum Vorjahr um 12,3 %.

3
Entwicklung der Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen in Münster 
in den letzten 5 Jahren 
 
Jahr 
Arbeitslose  
schwerbehinderte  
Menschen im  
Jahresdurchschnitt 
Arbeitslose Menschen im 
Jahresdurchschnitt 
insgesamt 
 Gesamt-
zahl 
Männer Frauen Gesamt-
zahl 
Männer Frauen 
2007 481 282 200 10.070 5.420 4.650 
2008 489 297 192   8.961 4.817 4.144 
2009 479 296 183   9.215 5.203 4.013 
2010 462 274 188   8.649 4.838 3.811 
2011 519 303 216   8.658 4.820 3.838 
Von den durchschnittlich 519 arbeitslosen schwerbehinderten Menschen  
gehörten 156 (68 Frauen, 88 Männer) dem Rechtskreis des SGB III  
(Arbeitsförderung) und 363 (148 Frauen, 215 Männer) dem Rechtskreis des 
SGB II (Grundsicherung für Arbeitsuchende) an. Damit ist der Anteil der  
arbeitslosen schwerbehinderten Menschen im Rechtskreis des SGB II (69,9 %) 
geringfügig niedriger als bei den Arbeitslosen insgesamt in Münster (72 %).  
Die folgenden zwei Tabellen geben Alter und Dauer der Arbeitslosigkeit schwer-
behinderter Menschen im Vergleich zu den arbeitslosen nicht schwerbehinder-
ten Menschen in Münster wieder: 
Altersstruktur  
Arbeitslose Insge-
samt 
Unter 
25 Jahre 
25 bis unter 55 
Jahre 
55 Jahre und 
älter 
  Anzahl % Anzahl % Anzahl % 
Schwer-
behinderte  
Menschen 
519 16 3 % 356 69 % 146 28 %
Frauen   (42%) 216      5 1 %    150 29 %      61 12 %
Männer  (58 %) 303 11 2 % 206 40 % 85 16 %
Nicht schwer-
behinderte  
Menschen 
8.139 762 9 % 6.254 77 % 1.123 14 %
Frauen  (44 %) 3.622 341 4 % 2.786 34 % 495 6 %
Männer  (56 %) 4.517 421 5 % 3.468 43 %    628 8 %

4
28 % der schwerbehinderten arbeitslosen Menschen in Münster sind 55 Jahre 
und älter. Der Anteil der nicht schwerbehinderten arbeitslosen Menschen dieser 
Altersgruppe liegt bei 13,8 %. Der Großteil der arbeitslosen Menschen in Münster 
ist in der Altersgruppe der 25- bis unter 55-jährigen zu finden und zwar sowohl 
bei den schwerbehinderten Menschen (68,6 %) als auch bei den nicht schwerbe-
hinderten Menschen (76,8%). 
  Dauer der Arbeitslosigkeit  
Schwerbehinderte  
Menschen Frauen Männer Gesamt 
 Anzahl % Anzahl % Anzahl % 
Unter 1 Monat 15 3 % 23 4 % 38 7 %
1 bis unter 3 Monaten 28 5 % 38 7 % 66 13 %
3 bis unter 6 Monate 32 6 % 47 9 % 79 15 %
6 bis unter 12 Monate 42 8 % 59 11 % 101 19 %
1 bis unter 2 Jahre 48 9 % 69 13 % 117 23 %
2 Jahre und länger 51 10 % 67 13 % 118 23 %
Insgesamt 216 42 % 303 58 % 519 100 %
 
Nicht schwerbehinderte  
Menschen Frauen Männer Gesamt 
 Anzahl % Anzahl % Anzahl % 
Unter 1 Monat 413 5 % 497 6 % 910 11 %
1 bis unter 3 Monaten 654 8 % 809 10 % 1.463 18 %
3 bis unter 6 Monate 647 8 % 827 10 % 1.473 18 %
6 bis unter 12 Monate 732 9 % 931 11 % 1.663 20 %
1 bis unter 2 Jahre 565 7 % 721 9 % 1.285 16 %
2 Jahre und länger 612 8 % 733 9 % 1.345 17 %
Insgesamt 3.622 45 % 4.517 55 % 8.139 100 %

5
Von den schwerbehinderten arbeitslosen Menschen sind ca. 23 % langzeitar- 
beitslos. Als langzeitarbeitslos werden Frauen und Männer bezeichnet, die zwei 
Jahre und länger von Erwerbslosigkeit betroffen sind. Bei den nicht schwerbehin-
derten Menschen beträgt der Anteil der Langzeitarbeitslosen 17 %. Differenzen in 
der Zahl der arbeitslosen nicht schwerbehinderten Menschen ergeben sich durch 
Auf- und Abrundungen bei den Jahreswerten. 
Die Vermittlung von schwerbehinderten Menschen in Arbeit erfolgt in enger  
Kooperation der Agentur für Arbeit Münster, des Jobcenters Münster und des  
Bildungsinstituts Münster e.V.. Diese Stellen sind auch weiterhin bestrebt, 
schwerbehinderte Menschen in Arbeit zu vermitteln. 
Maßnahmen der Arbeitsmarktpolitik für schwerbehinderte Menschen in 
Münster im Jahresdurchschnitt 2011 
Maßnahme Schwerbehinderte  
Teilnehmer/-innen 
Berufliche  
Weiterbildungsmaßnahmen 
Frauen 
Männer 
 
79 
35 
45 
Eingliederungsmaßnahmen 
Frauen 
Männer 
63 
25 
39 
Selbständigenförderungen 
Frauen 
Männer 
 6 
 3 
 4 
Berufsausbildungsmaßnahmen 
Frauen 
Männer 
36 
18 
18 
Arbeitsgelegenheiten 
Frauen 
Männer 
34 
12 
23 
Sonstige arbeitsmarktpolitische Maß-
nahmen 
Frauen 
Männer 
 
58 
26 
32 
Teilnehmer/-innen 
insgesamt 
Frauen 
Männer 
 
276 
119 
161 
Die Maßnahmeteilnehmer/- innen gelten nicht als arbeitslos und sind daher in 
den Tabellen der Seiten 3 und 4 nicht erfasst. Die Zahlen wurden vom Statistik-
Service-West, Regionaldirektion NRW, der Bundesagentur für Arbeit aus  
Düsseldorf zur Verfügung gestellt. Differenzen in der Zahl Maßnahmeteilnehmer  
ergeben sich durch Auf- und Abrundungen bei den Jahreswerten.

6
3. Die Arbeit der Fachstelle Behinderte Menschen im Beruf im  
Sozialamt der Stadt Münster  
Arbeit ist für die Inklusion von Menschen mit Behinderungen von entscheiden-
der Bedeutung. Gemäß Artikel 27 der UN-Behindertenrechtskonvention haben 
Menschen mit Behinderungen das gleiche Recht auf Arbeit wie Menschen ohne 
Behinderung. Dies beinhaltet das Recht auf die Möglichkeit, den Lebensunter-
halt durch Arbeit zu verdienen, die in einem offenen, integrativen und für Men-
schen mit Behinderungen zugänglichen Arbeitsmarkt und Arbeitsumfeld frei 
gewählt oder angenommen wird. 
Die Fachstelle Behinderte Menschen im Beruf trägt dazu bei, die Arbeitsplätze 
von schwerbehinderten Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu si-
chern und ihnen somit eine gleichberechtigte Teilhabe am Arbeitsleben zu  
ermöglichen. 
 Die Fachstelle arbeitet eng mit dem Integrationsamt des Landschaftsverbandes 
Westfalen-Lippe, dem Integrationsfachdienst und den nachfolgend aufgeführten 
speziellen Fachdiensten des Integrationsamtes zusammen:  
• Ingenieurfachdienst (für behinderungsger echte Arbeitsplatzgestaltung), 
• Fachdienst für psychosoziale und  arbeitspädagogische Begleitung,   
• Fachdienst für sehbehinderte und blinde Menschen, 
• Fachdienst für hörbehinderte Menschen und 
• Fachdienst für betriebliche Suchtprävention.  
 Diese Fachdienste verfügen über fachbez ogen ausgebildete Mitarbeiter/- innen, 
die bei Schwierigkeiten am Arbeitsplatz oder bei der Suche nach Verbesse-
rungsmöglichkeiten für die Situation schwerbehinderter Menschen Hilfen  
empfehlen bzw. anbieten. Sie geben ebenfalls gutachterliche Stellungnahmen 
ab. Bei Bedarf werden auch gemeinsame Betriebs- oder Hausbesuche durch-
geführt.  
 Die Aufgaben der Fachstelle können in  folgende Bereiche gegliedert werden:  
• begleitende Hilfe im Arbeitsleben,  
• präventive Hilfen,  
• Kündigungsschutz,  
•  Betriebsbesuche und 
 
•  Öffentlichkeitsarbeit.  
3.1  Begleitende Hilfe im Arbeitsleben  
 Begleitende Hilfen sind alle Maßnahm en, die dazu beitragen, schwerbehinder-
ten Menschen einen Arbeitsplatz am allgemeinen Arbeitsmarkt zu erhalten, auf 
dem sie ihre Kenntnisse und Fähigkeiten entfalten können. 
 Dieses Ziel kann erreicht werden dur ch die Gewährung von Zuschüssen an  
Arbeitgeber und Arbeitnehmer/-innen zur Verbesserung der Arbeitsplatzsituati-
on sowie die persönliche Beratung und Betreuung schwerbehinderter Arbeit-
nehmer/-innen durch Fachdienste.

7
 Zur Durchführung ihrer Aufgaben nach dem  Sozialgesetzbuch IX (SGB IX)  
stehen der Fachstelle die Mittel aus der Ausgleichsabgabe zur Verfügung. Die 
Ausgleichsabgabe ist eine Zwangsabgabe für Arbeitgeber, die bei Nichterfül-
lung der gesetzlichen Beschäftigungsquote für schwerbehinderte Menschen an 
das Integrationsamt abzuführen ist. Die Ausgleichsabgabe ist gestaffelt und  
beträgt ab dem 01.01.2012 je nach dem Prozentsatz zu wenig besetzter 
Pflichtarbeitsplätze 115 €, 200 € oder 290 € monatlich pro unbesetztem Pflicht-
arbeitsplatz. Für kleinere Arbeitgeber (bis zu 39 bzw. 59 zu berücksichtigende  
Arbeitsplätze) sieht die sogenannte Kleinbetriebsregelung gestaffelt nach der 
Anzahl der zu berücksichtigenden Arbeitsplätze Erleichterungen vor.  
 Die Ausgleichsabgabe wird von den Int egrationsämtern und den Fachstellen 
Behinderte Menschen im Beruf im Rahmen der begleitenden Hilfe zweckbe-
stimmt nur zur Sicherung der Arbeitsverhältnisse erwerbstätiger schwerbehin-
derter Menschen verwandt. Im Haushaltsjahr nicht verausgabte Mittel werden 
auf das folgende Haushaltsjahr übertragen.

8
Förderungen durch die Fachstelle Behinderte Menschen im Beruf der 
Stadt Münster in den letzten 3 Jahren 
Aufwendungen 2009 2010 2011 
1. Leistungen an Arbeit-
geber 
(zur behinderungs-
gerechten Ausstat-
tung von Arbeitsplät-
zen) 
Frauen 
 
 
Männer 
 
 
 
133.585,36 €
 
 
  45.874,95 € 
       (34,3 %)
 
  87.710,41 € 
       (65,7 %) 
 
 
 
130.203,81 € 
 
 
  69.116,67 €  
       (53,1 %) 
 
  61.087,14 €  
       (46,9 %)
 
 
 
 
207.106,46 €
 
 
 
  77.039,44 € 
       (37,2 %) 
 
130.067,02 € 
       (62,8 %) 
2.   Leistungen an 
schwerbehinderte 
Menschen 
 
zum Erreichen des 
Arbeitsplatzes 
Frauen 
Männer 
 
zur Beschaffung  
technischer Arbeits-
hilfen sowie in  
besonderen  
behinderungsbeding-
ten Lebenslagen 
Frauen 
Männer 
 
zur Beschaffung und 
Anpassung von  
behinderungsgerech-
tem Wohnraum 
Frauen 
Männer 
 
zur wirtschaftlichen  
Selbstständigkeit  
Frauen  
Männer  
 
 
 
 
  24.333,99 €
 
  22.971,29 €
    1.362,70 €
 
  78.873,63 €
   
 
 
 
 
  29.159,30 €
  49.714,33 €
 
 
 
    1.293,98 €
 
       141,61 €
    1.152,37 €  
 
    8.589,23 €
 
              0,- €
    8.589,23 € 
 
 
 
 
    7.894,97 € 
 
    5.426,80 € 
    2.468,09 € 
 
  69.481,91 € 
 
 
 
   
 
  41.524,91 € 
  27.957,00 € 
 
 
 
    3.208,65 € 
 
    1.805.03 € 
    2.056,28 € 
 
  15.749,92 € 
 
              0,- € 
  15.749,92 € 
 
 
 
 
   10.840,05 €  
 
 
     4.885,35 € 
     5.954,70 € 
 
   65.781,66 € 
 
 
 
 
 
   14.902,66 € 
   50.879,00 €
 
 
 
 
     1.793,18 € 
 
        188,02 € 
     1.605,16 € 
 
               0,- € 
 
               0,- € 
               0,- €
 
 
Leistungen an 
schwerbehinderte 
Menschen insgesamt 
 
Frauen 
 
 
 
 
113.090,83 €
 
  52.272,20 € 
       (46,2 %)
 
 
 
  96.335,45 €  
 
  48.756,74 €  
       (50,6 %) 
 
 
 
   78.414,89 € 
 
  19.976,03 € 
       (25,5 %)

9
 
Männer  
 
  60.818,63 € 
       (53,8 %) 
 
  47.578,71 €  
       (49,4 %) 
 
  58.438,86 € 
       (74,5 %) 
 
3. Leistungen insgesamt 
    Frauen 
     
     
    Männer 
 
246.676,19 €
  98.147,15 € 
       (39,8 %)
 
148.529,04 € 
       (60,2 %) 
 
226.539,26 € 
117.873,41 €  
          (52 %) 
 
108.665,85 €  
          (48 %) 
 
285.521,35 € 
  97.015,47 € 
          (34 %) 
 
188.505,88 € 
          (66 %) 
4. Anzahl der bewilligten 
    Maßnahmen insge-  
    samt 
 
138 
 
145 
 
162 
   Anzahl der betroffenen 
   schwerbehinderten  
   Frauen 
   Männer 
 
   
58 
80 
 
  
73 
72 
 
 
77 
85 
Von den insgesamt 162 bewilligten Maßnahmen der begleitenden Hilfe im Jahr 
2011 waren 113 Leistungen an Arbeitgeber zur behinderungsgerechten  
Arbeitsplatzgestaltung für schwerbehinderte Mitarbeiter/-innen (61 Frauen, 52 
Männer). 34 Maßnahmen entfielen auf die Finanzierung technischer Arbeitshil-
fen an schwerbehinderte Menschen (12 Frauen, 22 Männer). In 8 Fällen (3 
Frauen, 5 Männer) wurden Zuschüsse zum Erreichen des Arbeitsplatzes  
(insbesondere Förderung behinderungsgerechter Zusatzausstattungen am Kfz) 
gewährt. 6 schwerbehinderte Menschen (1 Frau, 5 Männer) erhielten Woh-
nungshilfen (Hilfen für den barrierefreien Wohnungszugang). Für einen schwer-
behinderten Mann wurde Hilfe in einer besonderen behinderungsbedingten Le-
benslage erbracht.  
Die 162 Maßnahmen bezogen sich auf 129 Arbeitsplätze. 
 Im Jahr 2011 überstieg die Anzahl der  bewilligten Maßnahmen die des Vorjah-
res um 11,7 %. Auch die Aufwendungen stiegen an – dies ist hauptsächlich auf 
den Anstieg im Bereich der Leistungen an Arbeitgeber zur behinderungsgerech-
ten Gestaltung von Arbeitsplätzen zurückzuführen. So wurden u.a. bei einem 
Arbeitgeber für mehrere sehbehinderte Mitarbeiter/- innen umfangreiche und 
kostenintensive Arbeitsplatzgestaltungen durchgeführt. 
 3.2 Präventive Hilfen 
 Die Fachstelle wird auch im Rahm en der betrieblichen Prävention und des  
betrieblichen Eingliederungsmanagements tätig. 
 Gemäß § 84 Sozialgesetzbuch – Neunt es Buch - (SGB IX) besteht die  
Verpflichtung von Arbeitgebern, bei Eintreten von personen-, verhaltens- oder 
betriebsbedingten Schwierigkeiten möglichst frühzeitig die Schwerbehinderten-
vertretung, den Betriebs- oder Personalrat und das Integrationsamt einzuschal-
ten. Arbeitgeber haben mit diesen Stellen alle Möglichkeiten und Hilfen zu  
erörtern, mit denen die Schwierigkeiten beseitigt werden können und das Ar-
beitsverhältnis möglichst dauerhaft fortgesetzt werden kann.

10
Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als 6 Wochen ununterbrochen 
oder wiederholt arbeitsunfähig, so hat der Arbeitgeber mit Zustimmung und  
Beteiligung der betroffenen Person ein betriebliches Eingliederungsmanage-
ment durchzuführen. Gemeinsam mit dem zuständigen Betriebs- bzw. Perso-
nalrat, bei schwerbehinderten Menschen außerdem mit der Schwerbehinder-
tenvertretung, wird geklärt, mit welchen Hilfen einer erneuten Arbeitsunfähigkeit  
vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann. Kommen Leistungen 
zur begleitenden Hilfe im Arbeitsleben in Betracht, so hat der Arbeitgeber bei 
schwerbehinderten Beschäftigten das Integrationsamt hinzuzuziehen. 
In 2011 wurde die Fachstelle Behinderte Menschen im Beruf in 7 Präventions-
verfahren beteiligt. Präventionsverfahren liegen dann vor, wenn der Arbeitgeber 
der Fachstelle konkret die Gefährdung eines Arbeitsverhältnisses signalisiert 
hat. In 5 Präventionsfällen wurden bevorstehende Kündigungen im Rahmen 
des Präventionsverfahrens durch Einschaltung des Integrationsfachdienstes 
und zum Teil auch durch Einleitung finanzieller Hilfemaßnahmen an Arbeitge-
ber abgewendet. In 2 Fällen ist noch unklar, ob die Arbeitsverhältnisse der 
schwerbehinderten Menschen fortgesetzt werden können.  
Weitere präventive Maßnahmen (ohne konkrete Arbeitsplatzgefährdung)  
wurden von der Fachstelle im Rahmen der begleitenden Hilfe sowohl in Form 
von finanziellen Hilfen an Arbeitgeber und schwerbehinderte Arbeitnehmer/-
innen als auch im Rahmen von Informationsgesprächen bei Arbeitgebern 
durchgeführt.  
3.3  Kündigungsschutz  
Gemäß § 85 Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch – bedarf die Kündigung eines 
schwerbehinderten Menschen der vorherigen Zustimmung des  
Integrationsamtes. Es ist die Aufgabe der Fachstelle Behinderte Menschen im 
Beruf, im Auftrag des Integrationsamtes den Sachverhalt zu ermitteln, Arbeitge-
ber, schwerbehinderte Beschäftigte sowie Arbeitnehmer- und Schwerbehinder-
tenvertretungen zu hören und auf eine gütliche Einigung hinzuwirken.  
Entwicklung der Anträge auf Zustimmung zur Kündigung  
schwerbehinderter Arbeitnehmer/-innen in den letzten 5 Jahren 
 2007 2008 2009 2010 2011 
Kündigungen insgesamt 
Männer 
Frauen 
63 
41 
22 
127 
  72 
  55 
97 
54 
43 
112 
  61 
  51 
97 
58 
39 
Betriebsbedingte Kündigungen 
Männer 
Frauen 
26 
16 
10 
  91 
  52 
  39 
50 
26 
24 
  61 
  32 
  29 
47 
25 
22
 
Behinderungsbedingte Kündigun-
gen 
Männer 
Frauen 
 21 
 
13 
  8 
 24 
 
  12 
  12 
22 
 
13 
  9 
  33 
 
  16 
  17 
23 
 
14 
  9
 
Verhaltensbedingte Kündigungen 
Männer 
Frauen 
16 
12 
  4 
  12 
    8 
    4 
25 
15 
10 
  18 
  13 
    5 
27 
19 
  8

11
 Die Tabelle zeigt eine Abnahme der Anträge auf Zustimmung zur Kündigung  
im Jahr 2011 gegenüber 2010. Betriebsbedingte und behinderungsbedingte  
Kündigungen gingen zurück. Der Anteil der betriebsbedingten Kündigungen  
beträgt jetzt 48,5 %, während er 2010 noch 54,5 % betrug. Im Vergleich zu 
2010 fiel der Anteil behinderungsbedingter Kündigungen von 29,5 % auf  
nunmehr 23,7 % ab.  
 Bei betriebsbedingten Kündigungen (z.B . Konkurs des Arbeitgebers, Schlie-
ßung von Betriebsteilen) hat die Fachstelle nur einen sehr stark eingeschränk-
ten Spielraum, Kündigungen abzuwenden.  
In Kündigungsfällen, die behinderungsbedingte oder verhaltensbedingte Hinter-
gründe haben, hat die Fachstelle dagegen verstärkte Möglichkeiten, Arbeits-
plätze von schwerbehinderten Menschen zu erhalten. So soll sichergestellt 
werden, dass vor einer Kündigung alle anderen Möglichkeiten, Schwierigkeiten 
im Arbeitsleben zu beseitigen, ausgeschöpft worden sind. Auch im vergange-
nen Jahr konnten Kündigungen dadurch abgewendet werden, dass die Fach-
stelle aus den Mitteln der Ausgleichsabgabe behinderungsgerechte Umgestal-
tungen von Arbeitsplätzen finanziert hat. Weitere Arbeitsplätze konnten erhalten 
werden, indem die Fachstelle auf innerbetriebliche Umsetzungen der schwer-
behinderten Menschen auf behinderungsgerechte Arbeitsplätze hingewirkt hat. 
Durch die Einschaltung des Integrationsfachdienstes oder der Fachdienste des 
Integrationsamtes konnten ferner in einigen Fällen Lösungen für die bestehen-
den Probleme am Arbeitsplatz gefunden werden.  
 Der Rückgang der Zahl der Kündigungsanträge in Münster um 13,4 %  
entspricht der allgemeinen Entwicklung der Kündigungsanträge im Bereich  
Westfalen-Lippe. Hier betrug der Rückgang der Kündigungsanträge 13,3 %. In 
Westfalen-Lippe ist die Zahl der Kündigungsanträge schon im zweiten Jahr  
hintereinander rückläufig, während sie in Münster erst in 2011 abfiel. Es zeigt 
sich, dass  in einer Stadt wie Münster, in der es nur eine relativ geringe Anzahl 
von Produktionsbetrieben gibt, der Arbeitsmarkt auf aktuelle wirtschaftliche 
Entwicklungen langsamer, verzögerter reagiert als in Gebieten mit einem  
höheren Anteil von Betrieben im produzierenden Gewerbe.  
 Von den insgesamt 97 Kü ndigungsverfahren stimmte das Integrationsamt in 67 
Fällen (69 %) der Kündigung zu und lehnte in 2 Fällen (0,2 %) den Antrag des 
Arbeitgebers ab. In 17 Fällen (17,5 %) konnte durch die Beratung der Fachstelle 
und des Integrationsamtes eine Rücknahme des Kündigungsantrages erreicht 
werden. In einem Fall stellte das Integrationsamt fest, dass die Schwerbehinder-
teneigenschaft nicht nachgewiesen wurde und somit kein Kündigungsschutz  
bestand („Negativattest“). Die anderen Fälle haben sich durch den Abschluss von 
Aufhebungsverträgen oder auf sonstige Weise erledigt. 
3.4  Betriebsbesuche  
  Eine wichtige Voraussetzung für die Durchführung der einzelnen Aufgaben 
nach dem SGB IX sind Kontakte zu den Betrieben und Dienststellen, und zwar  
zu den Arbeitgebern, den Beauftragten des Arbeitgebers, zur Schwerbehinder-
tenvertretung, zum Betriebs-/Personalrat und zu den behinderten Beschäftig-
ten. Mit der Durchführung von Betriebsbesuchen wird die Fachstelle präventiv 
zur Sicherung von Arbeitsverhältnissen schwerbehinderter Arbeitnehmer/-  
innen tätig.

12
 Durch die Betriebsbesuche hat die Fachstelle in den letzten Jahren eine  
Vielzahl von Kontakten zu Betrieben aufbauen können und dadurch frühzeitig 
Kenntnis über die Probleme von behinderten Beschäftigten an ihren Arbeits-
plätzen erhalten. Durch die sofortige Einleitung gezielter Maßnahmen konnten 
Arbeitsplätze langfristig gesichert werden. Dabei arbeitet die Fachstelle mit den 
Fachdiensten des Integrationsamtes und dem Integrationsfachdienst Münster 
zusammen. 
Anzahl der Betriebsbesuche insgesamt  
 2007 2008 2009 2010 2011 
 
Betriebsbesuche der 
Fachstelle Behinderte 
Menschen im Beruf 
 
 
145 
 
 
102 
 
 
105 
 
 
98 
 
 
98 
 
Die 98 Betriebsbesuche erfolgten bei 77 Arbeitgebern. Sie wurden mit dem  
Integrationsfachdienst abgestimmt und teilweise gemeinsam durchgeführt.   
Die Fachstelle führt auch Betriebsbesuche ohne Anforderung eines Arbeitge-
bers und ohne Klärungsbedarf in einem konkreten Einzelfall (systematische  
Betriebsbesuche) durch. Von den insgesamt 98 Betriebsbesuchen waren 44 
systematische Betriebsbesuche. Hierbei handelte es sich um Informationsge-
spräche mit neu gewählten Schwerbehindertenvertretungen in den Betrieben 
und um Besuche, die als Nachschau (Qualitätsprüfung) auf vorherige Förde-
rungen der Fachstelle und des Integrationsamtes erfolgten.  
Eine  neuere Form der Kontaktaufnahme zu Arbeitgebern und Helfergruppen in 
Betrieben sind die von der Fachstelle angebotenen Workshops. In diesen 
Workshops stellen Mitarbeiter/- innen der Fachstelle interessierten Arbeitgeber- 
und Schwerbehindertenvertretern am Beispiel behinderungsgerecht eingerich-
teter Arbeitsplätze  schwerbehinderter Menschen die Unterstützungsmöglichkei-
ten für  schwerbehinderte Menschen im Erwerbsleben vor.  
In 2011 organisierte die Fachstelle 2 Workshops. In einem Workshop wurde ein 
behinderungsgerecht eingerichteter Industriearbeitsplatz vorgestellt. Dabei  
wurde gezeigt, wie körperbehinderten Menschen das Heben, Tragen und das 
Bewegen von Lasten erleichtert werden kann. Im zweiten Workshop wurde  
dargestellt, wie behinderten Schulabgängerinnen und  -abgängern sowie  
behinderten Erwachsenen durch unterstützte Beschäftigung der Einstieg- bzw. 
Wiedereinstieg in das Berufsleben gelingen kann. Mitarbeiter/- innen des  
Integrationsamtes und der Agentur für Arbeit standen zur Beantwortung von 
Fragen zur Verfügung.  
Die Workshops fanden reges Interesse. Die Fachstelle wird deshalb auch in 
2012 solche Workshops anbieten. 
3.5  Öffentlichkeitsarbeit 
Die Fachstelle hat im Jahr 2011 an 3 Nachmittagen einen Informationsstand 
zum Thema „Behinderung und Arbeit“ in der Stadtbücherei Münster angeboten. 
Die Infostände wurden jeweils in der Presse sowie im Newsletter der  
Wirtschaftsförderung Münster angekündigt.

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4.  Fazit 
Das Jahr 2011 war gekennzeichnet durch die vielen Bemühungen aller beteilig-
ten Akteure, Arbeitsplätze für behinderte Menschen zu schaffen und zu erhal-
ten. Leider stieg die Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen erheblich. 
Diese Entwicklung wird die Fachstelle verstärkt im Blick behalten, um rechtzei-
tig Handlungsbedarfe zu erkennen. Für den Aktionsplan zur Umsetzung der 
UN-Behindertenrechtskonvention wird die Fachstelle gemeinsam mit der Agen-
tur für Arbeit Münster, dem Jobcenter Münster, dem Integrationsfachdienst 
Münster und der Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit 
Behinderungen erarbeiten, wie die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen 
am Arbeitsleben in Münster verbessert werden kann.  
Die Fachstelle wird auch im Jahr 2012 Arbeitgeber über ihre Förder- und  
Unterstützungsmöglichkeiten informieren, um so Arbeitsplätze schwerbehinder-
ter Menschen zu sichern und Arbeitslosigkeit zu vermeiden. Hierzu sind neben 
Betriebsbesuchen auch weitere Workshops geplant. Auch die regelmäßige  
Informations- und Öffentlichkeitsarbeit wird fortgesetzt. Die Fachstelle wird wei-
terhin eng mit allen beteiligten Institutionen kooperieren.

Beratungsverlauf (3)

08.05.2012 Ausschuss für Gleichstellung
TOP 5 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
12.06.2012 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen
TOP 8 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
13.06.2012 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung
TOP 13 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0218/2012
Typ
Vorlagen
Datum
29.03.2012
Erstellt
06.10.2020 14:37