V/0218/2012
Aktivitäten der Fachstelle Behinderte Menschen im Beruf im Sozialamt der Stadt Münster - Bericht über die Entwicklungen im Jahr 2011 -
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Berichtsvorlage
1110 Zeichen
V/0218/2012
DER OBERBÜRGERMEISTER
Sozialamt
Betrifft
Aktivitäten der Fachstelle Behinderte Menschen im Beruf im Sozialamt der Stadt Münster
- Bericht über die Entwicklungen im Jahr 2011 -
Beratungsfolge
08.05.2012 Ausschuss für Gleichstellung Bericht
12.06.2012 Kommission zur Förderung der Inklusion
von Menschen mit Behinderungen Bericht
13.06.2012 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung Bericht
Bericht:
Das Sozialamt berichtet jährlich über die Verwendung der Mittel der Ausgleichsabgabe
und die Beschäftigungssituation schwerbehinderter Menschen in Münster.
Der vorliegende Bericht informiert über die Entwicklung der Arbeitslosigkeit schwer-
behinderter Menschen in Münster, Maßnahmen der Arbeitsmarktpolitik und die Arbeit der
Fachstelle Behinderte Menschen im Beruf im Sozialamt der Stadt Münster im Jahr 2011.
I.V.
gez.
Thomas Paal
Stadtrat
Vorlagen-Nr.:
V/0218/2012
Auskunft erteilt:
Herr Leipholz
Ruf:
492 59 92
E-Mail:
leipholz@stadt-muenster.de
Datum:
02.04.2012
Öffentliche Berichtsvorlage
Anlage zur Vorlage: Bericht der Fachstelle Behinderte Menschen im Beruf 2011
24770 Zeichen
Aktivitäten der Fachstelle Behinderte Menschen im Beruf
im Sozialamt der Stadt Münster
Bericht über die Entwicklungen im Jahr 2011
Gliederung Seite
1. Einleitung
2
2. Die Beschäftigungssituation schwerbehinderter Menschen
in Münster
2
3. Die Arbeit der Fachstelle Behinderte Menschen im Beruf
im Sozialamt der Stadt Münster
6
3.1 Begleitende Hilfe im Arbeitsleben
6
3.2 Präventive Hilfen
9
3.3 Kündigungsschutz
10
3.4 Betriebsbesuche
11
3.5 Öffentlichkeitsarbeit
12
4.
Fazit
13
1. Einleitung
Die Vorlage informiert über die Beschäftigungssituation schwerbehinderter
Menschen in Münster und die Arbeit der Fachstelle Behinderte Menschen im
Beruf im Sozialamt der Stadt Münster.
Die Entwicklung der Beschäftigung schwe rbehinderter Menschen bei der Stadt-
verwaltung Münster und deren Beteiligungen wird in einer gesonderten Vorlage
des Personal- und Organisationsamtes dargestellt.
2. Die Beschäftigungssituation schwe rbehinderter Menschen in
Münster
Private und öffentliche Arbeitgeber mit jahresdurchschnittlich monatlich mindes-
tens 20 Arbeitsplätzen haben auf mindestens 5 % der Arbeitsplätze schwerbe-
hinderte Menschen zu beschäftigen (§ 73 Sozialgesetzbuch IX).
Beschäftigungssituation schwerbehinderter Menschen bei beschäfti-
gungspflichtigen Arbeitgebern in Münster (Jahresdurchschnitt 2009)
Privatwirtschaft
Öffentlicher
Dienst
Einstellungspflichtige Arbeitgeber 525 63
vorhandene Arbeitsplätze 87.679 51.895
für die Beschäftigung schwerbehin-
derter Menschen anzurechnende
Arbeitsplätze 71.865 43.317
Zahl der Pflichtplätze 3.450 2.161
besetzte Pflichtplätze 2.939 2.679
Beschäftigungsquote 4,1 % 6,2 %
Die Gesamtbeschäftigungsquote im Bereich der Arbeitsagentur Münster lag bei
5,15 %. In Nordrhein-Westfalen lag die Gesamtbeschäftigungsquote im Jahres-
durchschnitt 2009 bei 4,9 %, bundesweit bei 4,5 %. Aktuellere Zahlen stehen
nicht zur Verfügung.
Zur Beschäftigungsquote bei nicht einstellungspflichtigen Arbeitgebern in Müns-
ter liegen keine Angaben vor.
Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen
Die durchschnittliche Arbeitslosigkeit in Münster im Jahr 2011 blieb im Vergleich
zum Vorjahr konstant. Die Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen dage-
gen stieg 2011 im Vergleich zum Vorjahr um 12,3 %.
3
Entwicklung der Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen in Münster
in den letzten 5 Jahren
Jahr
Arbeitslose
schwerbehinderte
Menschen im
Jahresdurchschnitt
Arbeitslose Menschen im
Jahresdurchschnitt
insgesamt
Gesamt-
zahl
Männer Frauen Gesamt-
zahl
Männer Frauen
2007 481 282 200 10.070 5.420 4.650
2008 489 297 192 8.961 4.817 4.144
2009 479 296 183 9.215 5.203 4.013
2010 462 274 188 8.649 4.838 3.811
2011 519 303 216 8.658 4.820 3.838
Von den durchschnittlich 519 arbeitslosen schwerbehinderten Menschen
gehörten 156 (68 Frauen, 88 Männer) dem Rechtskreis des SGB III
(Arbeitsförderung) und 363 (148 Frauen, 215 Männer) dem Rechtskreis des
SGB II (Grundsicherung für Arbeitsuchende) an. Damit ist der Anteil der
arbeitslosen schwerbehinderten Menschen im Rechtskreis des SGB II (69,9 %)
geringfügig niedriger als bei den Arbeitslosen insgesamt in Münster (72 %).
Die folgenden zwei Tabellen geben Alter und Dauer der Arbeitslosigkeit schwer-
behinderter Menschen im Vergleich zu den arbeitslosen nicht schwerbehinder-
ten Menschen in Münster wieder:
Altersstruktur
Arbeitslose Insge-
samt
Unter
25 Jahre
25 bis unter 55
Jahre
55 Jahre und
älter
Anzahl % Anzahl % Anzahl %
Schwer-
behinderte
Menschen
519 16 3 % 356 69 % 146 28 %
Frauen (42%) 216 5 1 % 150 29 % 61 12 %
Männer (58 %) 303 11 2 % 206 40 % 85 16 %
Nicht schwer-
behinderte
Menschen
8.139 762 9 % 6.254 77 % 1.123 14 %
Frauen (44 %) 3.622 341 4 % 2.786 34 % 495 6 %
Männer (56 %) 4.517 421 5 % 3.468 43 % 628 8 %
4
28 % der schwerbehinderten arbeitslosen Menschen in Münster sind 55 Jahre
und älter. Der Anteil der nicht schwerbehinderten arbeitslosen Menschen dieser
Altersgruppe liegt bei 13,8 %. Der Großteil der arbeitslosen Menschen in Münster
ist in der Altersgruppe der 25- bis unter 55-jährigen zu finden und zwar sowohl
bei den schwerbehinderten Menschen (68,6 %) als auch bei den nicht schwerbe-
hinderten Menschen (76,8%).
Dauer der Arbeitslosigkeit
Schwerbehinderte
Menschen Frauen Männer Gesamt
Anzahl % Anzahl % Anzahl %
Unter 1 Monat 15 3 % 23 4 % 38 7 %
1 bis unter 3 Monaten 28 5 % 38 7 % 66 13 %
3 bis unter 6 Monate 32 6 % 47 9 % 79 15 %
6 bis unter 12 Monate 42 8 % 59 11 % 101 19 %
1 bis unter 2 Jahre 48 9 % 69 13 % 117 23 %
2 Jahre und länger 51 10 % 67 13 % 118 23 %
Insgesamt 216 42 % 303 58 % 519 100 %
Nicht schwerbehinderte
Menschen Frauen Männer Gesamt
Anzahl % Anzahl % Anzahl %
Unter 1 Monat 413 5 % 497 6 % 910 11 %
1 bis unter 3 Monaten 654 8 % 809 10 % 1.463 18 %
3 bis unter 6 Monate 647 8 % 827 10 % 1.473 18 %
6 bis unter 12 Monate 732 9 % 931 11 % 1.663 20 %
1 bis unter 2 Jahre 565 7 % 721 9 % 1.285 16 %
2 Jahre und länger 612 8 % 733 9 % 1.345 17 %
Insgesamt 3.622 45 % 4.517 55 % 8.139 100 %
5
Von den schwerbehinderten arbeitslosen Menschen sind ca. 23 % langzeitar-
beitslos. Als langzeitarbeitslos werden Frauen und Männer bezeichnet, die zwei
Jahre und länger von Erwerbslosigkeit betroffen sind. Bei den nicht schwerbehin-
derten Menschen beträgt der Anteil der Langzeitarbeitslosen 17 %. Differenzen in
der Zahl der arbeitslosen nicht schwerbehinderten Menschen ergeben sich durch
Auf- und Abrundungen bei den Jahreswerten.
Die Vermittlung von schwerbehinderten Menschen in Arbeit erfolgt in enger
Kooperation der Agentur für Arbeit Münster, des Jobcenters Münster und des
Bildungsinstituts Münster e.V.. Diese Stellen sind auch weiterhin bestrebt,
schwerbehinderte Menschen in Arbeit zu vermitteln.
Maßnahmen der Arbeitsmarktpolitik für schwerbehinderte Menschen in
Münster im Jahresdurchschnitt 2011
Maßnahme Schwerbehinderte
Teilnehmer/-innen
Berufliche
Weiterbildungsmaßnahmen
Frauen
Männer
79
35
45
Eingliederungsmaßnahmen
Frauen
Männer
63
25
39
Selbständigenförderungen
Frauen
Männer
6
3
4
Berufsausbildungsmaßnahmen
Frauen
Männer
36
18
18
Arbeitsgelegenheiten
Frauen
Männer
34
12
23
Sonstige arbeitsmarktpolitische Maß-
nahmen
Frauen
Männer
58
26
32
Teilnehmer/-innen
insgesamt
Frauen
Männer
276
119
161
Die Maßnahmeteilnehmer/- innen gelten nicht als arbeitslos und sind daher in
den Tabellen der Seiten 3 und 4 nicht erfasst. Die Zahlen wurden vom Statistik-
Service-West, Regionaldirektion NRW, der Bundesagentur für Arbeit aus
Düsseldorf zur Verfügung gestellt. Differenzen in der Zahl Maßnahmeteilnehmer
ergeben sich durch Auf- und Abrundungen bei den Jahreswerten.
6
3. Die Arbeit der Fachstelle Behinderte Menschen im Beruf im
Sozialamt der Stadt Münster
Arbeit ist für die Inklusion von Menschen mit Behinderungen von entscheiden-
der Bedeutung. Gemäß Artikel 27 der UN-Behindertenrechtskonvention haben
Menschen mit Behinderungen das gleiche Recht auf Arbeit wie Menschen ohne
Behinderung. Dies beinhaltet das Recht auf die Möglichkeit, den Lebensunter-
halt durch Arbeit zu verdienen, die in einem offenen, integrativen und für Men-
schen mit Behinderungen zugänglichen Arbeitsmarkt und Arbeitsumfeld frei
gewählt oder angenommen wird.
Die Fachstelle Behinderte Menschen im Beruf trägt dazu bei, die Arbeitsplätze
von schwerbehinderten Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu si-
chern und ihnen somit eine gleichberechtigte Teilhabe am Arbeitsleben zu
ermöglichen.
Die Fachstelle arbeitet eng mit dem Integrationsamt des Landschaftsverbandes
Westfalen-Lippe, dem Integrationsfachdienst und den nachfolgend aufgeführten
speziellen Fachdiensten des Integrationsamtes zusammen:
• Ingenieurfachdienst (für behinderungsger echte Arbeitsplatzgestaltung),
• Fachdienst für psychosoziale und arbeitspädagogische Begleitung,
• Fachdienst für sehbehinderte und blinde Menschen,
• Fachdienst für hörbehinderte Menschen und
• Fachdienst für betriebliche Suchtprävention.
Diese Fachdienste verfügen über fachbez ogen ausgebildete Mitarbeiter/- innen,
die bei Schwierigkeiten am Arbeitsplatz oder bei der Suche nach Verbesse-
rungsmöglichkeiten für die Situation schwerbehinderter Menschen Hilfen
empfehlen bzw. anbieten. Sie geben ebenfalls gutachterliche Stellungnahmen
ab. Bei Bedarf werden auch gemeinsame Betriebs- oder Hausbesuche durch-
geführt.
Die Aufgaben der Fachstelle können in folgende Bereiche gegliedert werden:
• begleitende Hilfe im Arbeitsleben,
• präventive Hilfen,
• Kündigungsschutz,
• Betriebsbesuche und
• Öffentlichkeitsarbeit.
3.1 Begleitende Hilfe im Arbeitsleben
Begleitende Hilfen sind alle Maßnahm en, die dazu beitragen, schwerbehinder-
ten Menschen einen Arbeitsplatz am allgemeinen Arbeitsmarkt zu erhalten, auf
dem sie ihre Kenntnisse und Fähigkeiten entfalten können.
Dieses Ziel kann erreicht werden dur ch die Gewährung von Zuschüssen an
Arbeitgeber und Arbeitnehmer/-innen zur Verbesserung der Arbeitsplatzsituati-
on sowie die persönliche Beratung und Betreuung schwerbehinderter Arbeit-
nehmer/-innen durch Fachdienste.
7
Zur Durchführung ihrer Aufgaben nach dem Sozialgesetzbuch IX (SGB IX)
stehen der Fachstelle die Mittel aus der Ausgleichsabgabe zur Verfügung. Die
Ausgleichsabgabe ist eine Zwangsabgabe für Arbeitgeber, die bei Nichterfül-
lung der gesetzlichen Beschäftigungsquote für schwerbehinderte Menschen an
das Integrationsamt abzuführen ist. Die Ausgleichsabgabe ist gestaffelt und
beträgt ab dem 01.01.2012 je nach dem Prozentsatz zu wenig besetzter
Pflichtarbeitsplätze 115 €, 200 € oder 290 € monatlich pro unbesetztem Pflicht-
arbeitsplatz. Für kleinere Arbeitgeber (bis zu 39 bzw. 59 zu berücksichtigende
Arbeitsplätze) sieht die sogenannte Kleinbetriebsregelung gestaffelt nach der
Anzahl der zu berücksichtigenden Arbeitsplätze Erleichterungen vor.
Die Ausgleichsabgabe wird von den Int egrationsämtern und den Fachstellen
Behinderte Menschen im Beruf im Rahmen der begleitenden Hilfe zweckbe-
stimmt nur zur Sicherung der Arbeitsverhältnisse erwerbstätiger schwerbehin-
derter Menschen verwandt. Im Haushaltsjahr nicht verausgabte Mittel werden
auf das folgende Haushaltsjahr übertragen.
8
Förderungen durch die Fachstelle Behinderte Menschen im Beruf der
Stadt Münster in den letzten 3 Jahren
Aufwendungen 2009 2010 2011
1. Leistungen an Arbeit-
geber
(zur behinderungs-
gerechten Ausstat-
tung von Arbeitsplät-
zen)
Frauen
Männer
133.585,36 €
45.874,95 €
(34,3 %)
87.710,41 €
(65,7 %)
130.203,81 €
69.116,67 €
(53,1 %)
61.087,14 €
(46,9 %)
207.106,46 €
77.039,44 €
(37,2 %)
130.067,02 €
(62,8 %)
2. Leistungen an
schwerbehinderte
Menschen
zum Erreichen des
Arbeitsplatzes
Frauen
Männer
zur Beschaffung
technischer Arbeits-
hilfen sowie in
besonderen
behinderungsbeding-
ten Lebenslagen
Frauen
Männer
zur Beschaffung und
Anpassung von
behinderungsgerech-
tem Wohnraum
Frauen
Männer
zur wirtschaftlichen
Selbstständigkeit
Frauen
Männer
24.333,99 €
22.971,29 €
1.362,70 €
78.873,63 €
29.159,30 €
49.714,33 €
1.293,98 €
141,61 €
1.152,37 €
8.589,23 €
0,- €
8.589,23 €
7.894,97 €
5.426,80 €
2.468,09 €
69.481,91 €
41.524,91 €
27.957,00 €
3.208,65 €
1.805.03 €
2.056,28 €
15.749,92 €
0,- €
15.749,92 €
10.840,05 €
4.885,35 €
5.954,70 €
65.781,66 €
14.902,66 €
50.879,00 €
1.793,18 €
188,02 €
1.605,16 €
0,- €
0,- €
0,- €
Leistungen an
schwerbehinderte
Menschen insgesamt
Frauen
113.090,83 €
52.272,20 €
(46,2 %)
96.335,45 €
48.756,74 €
(50,6 %)
78.414,89 €
19.976,03 €
(25,5 %)
9
Männer
60.818,63 €
(53,8 %)
47.578,71 €
(49,4 %)
58.438,86 €
(74,5 %)
3. Leistungen insgesamt
Frauen
Männer
246.676,19 €
98.147,15 €
(39,8 %)
148.529,04 €
(60,2 %)
226.539,26 €
117.873,41 €
(52 %)
108.665,85 €
(48 %)
285.521,35 €
97.015,47 €
(34 %)
188.505,88 €
(66 %)
4. Anzahl der bewilligten
Maßnahmen insge-
samt
138
145
162
Anzahl der betroffenen
schwerbehinderten
Frauen
Männer
58
80
73
72
77
85
Von den insgesamt 162 bewilligten Maßnahmen der begleitenden Hilfe im Jahr
2011 waren 113 Leistungen an Arbeitgeber zur behinderungsgerechten
Arbeitsplatzgestaltung für schwerbehinderte Mitarbeiter/-innen (61 Frauen, 52
Männer). 34 Maßnahmen entfielen auf die Finanzierung technischer Arbeitshil-
fen an schwerbehinderte Menschen (12 Frauen, 22 Männer). In 8 Fällen (3
Frauen, 5 Männer) wurden Zuschüsse zum Erreichen des Arbeitsplatzes
(insbesondere Förderung behinderungsgerechter Zusatzausstattungen am Kfz)
gewährt. 6 schwerbehinderte Menschen (1 Frau, 5 Männer) erhielten Woh-
nungshilfen (Hilfen für den barrierefreien Wohnungszugang). Für einen schwer-
behinderten Mann wurde Hilfe in einer besonderen behinderungsbedingten Le-
benslage erbracht.
Die 162 Maßnahmen bezogen sich auf 129 Arbeitsplätze.
Im Jahr 2011 überstieg die Anzahl der bewilligten Maßnahmen die des Vorjah-
res um 11,7 %. Auch die Aufwendungen stiegen an – dies ist hauptsächlich auf
den Anstieg im Bereich der Leistungen an Arbeitgeber zur behinderungsgerech-
ten Gestaltung von Arbeitsplätzen zurückzuführen. So wurden u.a. bei einem
Arbeitgeber für mehrere sehbehinderte Mitarbeiter/- innen umfangreiche und
kostenintensive Arbeitsplatzgestaltungen durchgeführt.
3.2 Präventive Hilfen
Die Fachstelle wird auch im Rahm en der betrieblichen Prävention und des
betrieblichen Eingliederungsmanagements tätig.
Gemäß § 84 Sozialgesetzbuch – Neunt es Buch - (SGB IX) besteht die
Verpflichtung von Arbeitgebern, bei Eintreten von personen-, verhaltens- oder
betriebsbedingten Schwierigkeiten möglichst frühzeitig die Schwerbehinderten-
vertretung, den Betriebs- oder Personalrat und das Integrationsamt einzuschal-
ten. Arbeitgeber haben mit diesen Stellen alle Möglichkeiten und Hilfen zu
erörtern, mit denen die Schwierigkeiten beseitigt werden können und das Ar-
beitsverhältnis möglichst dauerhaft fortgesetzt werden kann.
10
Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als 6 Wochen ununterbrochen
oder wiederholt arbeitsunfähig, so hat der Arbeitgeber mit Zustimmung und
Beteiligung der betroffenen Person ein betriebliches Eingliederungsmanage-
ment durchzuführen. Gemeinsam mit dem zuständigen Betriebs- bzw. Perso-
nalrat, bei schwerbehinderten Menschen außerdem mit der Schwerbehinder-
tenvertretung, wird geklärt, mit welchen Hilfen einer erneuten Arbeitsunfähigkeit
vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann. Kommen Leistungen
zur begleitenden Hilfe im Arbeitsleben in Betracht, so hat der Arbeitgeber bei
schwerbehinderten Beschäftigten das Integrationsamt hinzuzuziehen.
In 2011 wurde die Fachstelle Behinderte Menschen im Beruf in 7 Präventions-
verfahren beteiligt. Präventionsverfahren liegen dann vor, wenn der Arbeitgeber
der Fachstelle konkret die Gefährdung eines Arbeitsverhältnisses signalisiert
hat. In 5 Präventionsfällen wurden bevorstehende Kündigungen im Rahmen
des Präventionsverfahrens durch Einschaltung des Integrationsfachdienstes
und zum Teil auch durch Einleitung finanzieller Hilfemaßnahmen an Arbeitge-
ber abgewendet. In 2 Fällen ist noch unklar, ob die Arbeitsverhältnisse der
schwerbehinderten Menschen fortgesetzt werden können.
Weitere präventive Maßnahmen (ohne konkrete Arbeitsplatzgefährdung)
wurden von der Fachstelle im Rahmen der begleitenden Hilfe sowohl in Form
von finanziellen Hilfen an Arbeitgeber und schwerbehinderte Arbeitnehmer/-
innen als auch im Rahmen von Informationsgesprächen bei Arbeitgebern
durchgeführt.
3.3 Kündigungsschutz
Gemäß § 85 Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch – bedarf die Kündigung eines
schwerbehinderten Menschen der vorherigen Zustimmung des
Integrationsamtes. Es ist die Aufgabe der Fachstelle Behinderte Menschen im
Beruf, im Auftrag des Integrationsamtes den Sachverhalt zu ermitteln, Arbeitge-
ber, schwerbehinderte Beschäftigte sowie Arbeitnehmer- und Schwerbehinder-
tenvertretungen zu hören und auf eine gütliche Einigung hinzuwirken.
Entwicklung der Anträge auf Zustimmung zur Kündigung
schwerbehinderter Arbeitnehmer/-innen in den letzten 5 Jahren
2007 2008 2009 2010 2011
Kündigungen insgesamt
Männer
Frauen
63
41
22
127
72
55
97
54
43
112
61
51
97
58
39
Betriebsbedingte Kündigungen
Männer
Frauen
26
16
10
91
52
39
50
26
24
61
32
29
47
25
22
Behinderungsbedingte Kündigun-
gen
Männer
Frauen
21
13
8
24
12
12
22
13
9
33
16
17
23
14
9
Verhaltensbedingte Kündigungen
Männer
Frauen
16
12
4
12
8
4
25
15
10
18
13
5
27
19
8
11
Die Tabelle zeigt eine Abnahme der Anträge auf Zustimmung zur Kündigung
im Jahr 2011 gegenüber 2010. Betriebsbedingte und behinderungsbedingte
Kündigungen gingen zurück. Der Anteil der betriebsbedingten Kündigungen
beträgt jetzt 48,5 %, während er 2010 noch 54,5 % betrug. Im Vergleich zu
2010 fiel der Anteil behinderungsbedingter Kündigungen von 29,5 % auf
nunmehr 23,7 % ab.
Bei betriebsbedingten Kündigungen (z.B . Konkurs des Arbeitgebers, Schlie-
ßung von Betriebsteilen) hat die Fachstelle nur einen sehr stark eingeschränk-
ten Spielraum, Kündigungen abzuwenden.
In Kündigungsfällen, die behinderungsbedingte oder verhaltensbedingte Hinter-
gründe haben, hat die Fachstelle dagegen verstärkte Möglichkeiten, Arbeits-
plätze von schwerbehinderten Menschen zu erhalten. So soll sichergestellt
werden, dass vor einer Kündigung alle anderen Möglichkeiten, Schwierigkeiten
im Arbeitsleben zu beseitigen, ausgeschöpft worden sind. Auch im vergange-
nen Jahr konnten Kündigungen dadurch abgewendet werden, dass die Fach-
stelle aus den Mitteln der Ausgleichsabgabe behinderungsgerechte Umgestal-
tungen von Arbeitsplätzen finanziert hat. Weitere Arbeitsplätze konnten erhalten
werden, indem die Fachstelle auf innerbetriebliche Umsetzungen der schwer-
behinderten Menschen auf behinderungsgerechte Arbeitsplätze hingewirkt hat.
Durch die Einschaltung des Integrationsfachdienstes oder der Fachdienste des
Integrationsamtes konnten ferner in einigen Fällen Lösungen für die bestehen-
den Probleme am Arbeitsplatz gefunden werden.
Der Rückgang der Zahl der Kündigungsanträge in Münster um 13,4 %
entspricht der allgemeinen Entwicklung der Kündigungsanträge im Bereich
Westfalen-Lippe. Hier betrug der Rückgang der Kündigungsanträge 13,3 %. In
Westfalen-Lippe ist die Zahl der Kündigungsanträge schon im zweiten Jahr
hintereinander rückläufig, während sie in Münster erst in 2011 abfiel. Es zeigt
sich, dass in einer Stadt wie Münster, in der es nur eine relativ geringe Anzahl
von Produktionsbetrieben gibt, der Arbeitsmarkt auf aktuelle wirtschaftliche
Entwicklungen langsamer, verzögerter reagiert als in Gebieten mit einem
höheren Anteil von Betrieben im produzierenden Gewerbe.
Von den insgesamt 97 Kü ndigungsverfahren stimmte das Integrationsamt in 67
Fällen (69 %) der Kündigung zu und lehnte in 2 Fällen (0,2 %) den Antrag des
Arbeitgebers ab. In 17 Fällen (17,5 %) konnte durch die Beratung der Fachstelle
und des Integrationsamtes eine Rücknahme des Kündigungsantrages erreicht
werden. In einem Fall stellte das Integrationsamt fest, dass die Schwerbehinder-
teneigenschaft nicht nachgewiesen wurde und somit kein Kündigungsschutz
bestand („Negativattest“). Die anderen Fälle haben sich durch den Abschluss von
Aufhebungsverträgen oder auf sonstige Weise erledigt.
3.4 Betriebsbesuche
Eine wichtige Voraussetzung für die Durchführung der einzelnen Aufgaben
nach dem SGB IX sind Kontakte zu den Betrieben und Dienststellen, und zwar
zu den Arbeitgebern, den Beauftragten des Arbeitgebers, zur Schwerbehinder-
tenvertretung, zum Betriebs-/Personalrat und zu den behinderten Beschäftig-
ten. Mit der Durchführung von Betriebsbesuchen wird die Fachstelle präventiv
zur Sicherung von Arbeitsverhältnissen schwerbehinderter Arbeitnehmer/-
innen tätig.
12
Durch die Betriebsbesuche hat die Fachstelle in den letzten Jahren eine
Vielzahl von Kontakten zu Betrieben aufbauen können und dadurch frühzeitig
Kenntnis über die Probleme von behinderten Beschäftigten an ihren Arbeits-
plätzen erhalten. Durch die sofortige Einleitung gezielter Maßnahmen konnten
Arbeitsplätze langfristig gesichert werden. Dabei arbeitet die Fachstelle mit den
Fachdiensten des Integrationsamtes und dem Integrationsfachdienst Münster
zusammen.
Anzahl der Betriebsbesuche insgesamt
2007 2008 2009 2010 2011
Betriebsbesuche der
Fachstelle Behinderte
Menschen im Beruf
145
102
105
98
98
Die 98 Betriebsbesuche erfolgten bei 77 Arbeitgebern. Sie wurden mit dem
Integrationsfachdienst abgestimmt und teilweise gemeinsam durchgeführt.
Die Fachstelle führt auch Betriebsbesuche ohne Anforderung eines Arbeitge-
bers und ohne Klärungsbedarf in einem konkreten Einzelfall (systematische
Betriebsbesuche) durch. Von den insgesamt 98 Betriebsbesuchen waren 44
systematische Betriebsbesuche. Hierbei handelte es sich um Informationsge-
spräche mit neu gewählten Schwerbehindertenvertretungen in den Betrieben
und um Besuche, die als Nachschau (Qualitätsprüfung) auf vorherige Förde-
rungen der Fachstelle und des Integrationsamtes erfolgten.
Eine neuere Form der Kontaktaufnahme zu Arbeitgebern und Helfergruppen in
Betrieben sind die von der Fachstelle angebotenen Workshops. In diesen
Workshops stellen Mitarbeiter/- innen der Fachstelle interessierten Arbeitgeber-
und Schwerbehindertenvertretern am Beispiel behinderungsgerecht eingerich-
teter Arbeitsplätze schwerbehinderter Menschen die Unterstützungsmöglichkei-
ten für schwerbehinderte Menschen im Erwerbsleben vor.
In 2011 organisierte die Fachstelle 2 Workshops. In einem Workshop wurde ein
behinderungsgerecht eingerichteter Industriearbeitsplatz vorgestellt. Dabei
wurde gezeigt, wie körperbehinderten Menschen das Heben, Tragen und das
Bewegen von Lasten erleichtert werden kann. Im zweiten Workshop wurde
dargestellt, wie behinderten Schulabgängerinnen und -abgängern sowie
behinderten Erwachsenen durch unterstützte Beschäftigung der Einstieg- bzw.
Wiedereinstieg in das Berufsleben gelingen kann. Mitarbeiter/- innen des
Integrationsamtes und der Agentur für Arbeit standen zur Beantwortung von
Fragen zur Verfügung.
Die Workshops fanden reges Interesse. Die Fachstelle wird deshalb auch in
2012 solche Workshops anbieten.
3.5 Öffentlichkeitsarbeit
Die Fachstelle hat im Jahr 2011 an 3 Nachmittagen einen Informationsstand
zum Thema „Behinderung und Arbeit“ in der Stadtbücherei Münster angeboten.
Die Infostände wurden jeweils in der Presse sowie im Newsletter der
Wirtschaftsförderung Münster angekündigt.
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4. Fazit
Das Jahr 2011 war gekennzeichnet durch die vielen Bemühungen aller beteilig-
ten Akteure, Arbeitsplätze für behinderte Menschen zu schaffen und zu erhal-
ten. Leider stieg die Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen erheblich.
Diese Entwicklung wird die Fachstelle verstärkt im Blick behalten, um rechtzei-
tig Handlungsbedarfe zu erkennen. Für den Aktionsplan zur Umsetzung der
UN-Behindertenrechtskonvention wird die Fachstelle gemeinsam mit der Agen-
tur für Arbeit Münster, dem Jobcenter Münster, dem Integrationsfachdienst
Münster und der Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit
Behinderungen erarbeiten, wie die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen
am Arbeitsleben in Münster verbessert werden kann.
Die Fachstelle wird auch im Jahr 2012 Arbeitgeber über ihre Förder- und
Unterstützungsmöglichkeiten informieren, um so Arbeitsplätze schwerbehinder-
ter Menschen zu sichern und Arbeitslosigkeit zu vermeiden. Hierzu sind neben
Betriebsbesuchen auch weitere Workshops geplant. Auch die regelmäßige
Informations- und Öffentlichkeitsarbeit wird fortgesetzt. Die Fachstelle wird wei-
terhin eng mit allen beteiligten Institutionen kooperieren.
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0218/2012
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 29.03.2012
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37