2246/2020
Zulassung der Wahlvorschläge der Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerber für die am 13.09.2020 stattfindenden OB-, Rats-, BV- und Integrationsratswahlen
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Beschlussvorlage Ausschuss
5786 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/34/341/3 Vorlagen-Nummer 2246/2020 Freigabedatum 31.07.2020 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Zulassung der Wahlvorschläge der Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerberinnen und Einzelbewerber für die am 13.09.2020 stattfindenden OB-, Rats-, BV- und Integrationsratswahlen für das Wahlgebiet der Stadt Köln Beschlussorgan Wahlausschuss für die Kommunalwahl und Integrationsratswahl 2020 Gremium Datum Beschluss: 1. Der Wahlausschuss nimmt die a) Anlage 1, „Eingereichte Wahlvorschläge KWahl“, für die Kommunalwahl, bestehend aus der Wahl der Oberbürgermeisterin bzw. des Oberbürgermeisters, des Rates der Stadt Köln und der Bezirksvertretungen b) Anlage 2, „Eingereichte Wahlvorschläge IRWahl“, für die Wahl des Integrationsrates der Stadt Köln, jeweils zur Kenntnis. 2. Der Wahlausschuss beschließt, die in a) Anlage 3, „Zugelassene Wahlvorschläge KWahl“, aufgeführten Wahlvorschläge der Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerberinnen bzw. Einzelbewerber für die am 13.09.2020 stattfin- dende Wahl der Oberbürgermeisterin bzw. des Oberbürgermeisters, des Rates und der Be- zirksvertretung für das Wahlgebiet der Stadt Köln zuzulassen (gemäß §§ 18 Abs. 3 Satz 1, 46a, 46b Kommunalwahlgesetz NRW (KWahlG) in Verbindung mit § 9 Gesetz zur Durchführung der Kommunalwahlen 2020 und §§ 28 Abs. 3 und 5, 31, 72, 75b Kommuna l- wahlordnung NRW (KWahlO)). b) Anlage 4, „Zurückgewiesene Wahlvorschläge KWahl“, aufgeführten Wahlvorschläge der Par- teien, Wählergruppen und Einzelbewerberinnen bzw. Einzelbewerber für die am 13.09.2020 stattfindende Wahl der Oberbürgermeisterin bzw. des Oberbürgermeisters, des Rates und der Bezirksvertretung für das Wahlgebiet der Stadt Köln zurückzuweisen (gemäß §§ 18 Abs. 3 Satz 2, 46a, 46b KWahlG in Verbindung mit § 9 Gesetz zur Durchführung der Kommunalwahlen 2020 und §§ 28 Abs. 3 und 5, 31, 72, 75b KWahlO) . 3. Der Wahlausschuss beschließt, die in a) Anlage 5, „Zugelassene Wahlvorschläge IRWahl“, aufgeführten Wahlvorschläge der Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerberinnen bzw. Einzelbewerber für die Wahl des Integrations- rates der Stadt Köln zuzulassen (gemäß § 9 Wahlordnung für die Wahl des Integrationsrates der Stadt Köln (IRWahlO) in Verbindung mit § 18 Abs. 3 Satz 1 KWahlG und § 9 Gesetz zur Durchführung der Kommunalwahlen 2020) . b) Anlage 6, „Zurückgewiesene Wahlvorschläge IRWahl“, aufgeführten Wahlvorschläge der Par- teien, Wählergruppen und Einzelbewerberinnen bzw. Einzelbewerber für die Wahl des Integra- tionsrates der Stadt Köln zurückzuweisen (gemäß § 9 Wahlordnung für die Wahl des Integrationsr a- tes der Stadt Köln (IRWahlO) in Verbindung mit § 18 Abs. 3 Satz 2 KWahlG und § 9 Gesetz zur Durc h- Wahlausschuss für die Kommunalwahl und Integrationsratswahl 2020 31.07.2020 2 führung der Kommunalwahlen 2020) . 3 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Nach den §§ 18 Abs. 3, 46a Abs. 1, 46b Kommunalwahlgesetz NRW (KWahlG) i. V. m. § 9 des Ge- setzes zur Durchführung der Kommunalwahlen 2020 sowie nach § 10 Abs. 2 Wahlordnung für die Wahl des Integrationsrates der Stadt Köln (IRWahlO) entscheidet der Wahlausschuss spätestens am neununddreißigsten Tag vor der Wahl (05. August 2020) über die Zulassung der Wahlvorschläge. Wahlvorschläge für die Wahl der Oberbürgermeisterin bzw. des Oberbürgermeisters, des Rates der Stadt Köln sowie der Bezirksvertretungen konnten ab der öffentlichen Bekanntmachung zur Einrei- chung von Wahlvorschlägen am 26.02.2020 (Amtsblatt der Stadt Köln, Sondernummer 9) bis zum 27.07.2020, 18 Uhr eingereicht werden (§§ 15 Abs. 1, 46a, 46b KWahlG i. V. m. § 6 Gesetz zur Durchführung der Kommunalwahlen 2020). Für die Wahl des Integrationsrates der Stadt Köln konnten Wahlvorschläge gemäß der öffentlichen Bekanntmachung zur Einreichung der Wahlvorschläge ab dem 15.06.2020 (Amtsblatt der Stadt Köln, Nummer 43, ausgegeben am 27.05.2020) bis ebenfalls 27.07.2020, 18 Uhr eingereicht werden (§ 9 Abs. 1 IRWahlO). Nach § 18 Abs. 1 KWahlG hat die Wahlleiterin die Wahlvorschläge sofort zu prüfen. Werden Mängel festgestellt, so fordert sie unverzüglich die Vertrauensperson auf, sie rechtzeitig zu beheben. In die- sem Sinne wurden insgesamt 1.971 Wahlvorschläge geprüft (siehe Anlagen 1 und 2), bei Mängeln unverzüglich die Vertrauenspersonen informiert und umfassende Vorberatungen geleistet, so dass die meisten Wahlvorschläge im Ergebnis den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Abschließend ergibt sich folgendes Gesamtbild: Wahl insgesamt Zulassung Zurückweisung Oberbürgermeister(in) 14 13 1 Rat Wahlbezirke 520 512 8 Rat Reservelisten 441 435 6 Bezirksvertretungen 812 786 26 Integrationsrat 184 169 15 Summe Wahlvorschläge 1.971 1915 56 Die von der Wahlleiterin als zulässig erachteten Wahlvorschläge sind in den Anlagen 3 und 5 darge- 4 stellt, die Anlagen 4 und 6 enthalten diejenigen Wahlvorschläge, welche aus Sicht der Wahlleiterin Mängel aufweisen, die zur Zurückweisung zu führen haben. Alle eingereichten Unterlagen und o. g. Anlagen liegen zur Sitzung im Original zur Einsichtnahme durch die Wahlausschussmitglieder und Vertrauenspersonen vor. Anlage 1 Vorlage „Eingereichte Wahlvorschläge KWahl“ Anlage 2 Vorlage „Eingereichte Wahlvorschläge IRWahl“ Anlage 3 Vorlage „Zugelassene Wahlvorschläge KWahl“ Anlage 4 Vorlage „Zurückgewiesene Wahlvorschläge KWahl“ Anlage 5 Vorlage „Zugelassene Wahlvorschläge IRWahl“ Anlage 6 Vorlage „Zurückgewiesene Wahlvorschläge IRWahl“ Die Anlagen werden zusätzlich als Tischvorlagen bereitgehalten.
Beratungsverlauf (1)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2246/2020
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 31.07.2020
- Erstellt
- 22.07.2020 08:43