0159/2025
Wahl der Stellvertreter*innen des Oberbürgermeisters gemäß § 67 Absatz 1 und 2 GO NRW
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Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle OB/01 Vorlagen-Nummer 0159/2025 Freigabedatum 28.10.2025 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Wahl der Stellvertreter*innen des Oberbürgermeisters gemäß § 67 Absatz 1 und 2 GO NRW Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat wählt gemäß § 67 Absatz 1 und 2 Gemeindeordnung NRW das Ratsmitglied ___________________ zur*zum ersten Stellvertreter*in des Oberbürgermeisters in der Wahlperiode 2025 – 2030, ___________________ zur*zum zweiten Stellvertreter*in des Oberbürgermeisters in der Wahlperiode 2025 – 2030, ___________________ zur*zum dritten Stellvertreter*in des Oberbürgermeisters in der Wahlperiode 2025 - 2030. Alternative (vier Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter): Der Rat wählt gemäß § 67 Absatz 1 und 2 Gemeindeordnung das Ratsmitglied ___________________ zur*zum ersten Stellvertreter*in des Oberbürgermeisters in der Wahlperiode 2025 - 2030. ___________________ zur*zum zweiten Stellvertreter*in des Oberbürgermeisters in der Wahlperiode 2025 - 2030. ___________________ zur*zum dritten Stellvertreter*in des Oberbürgermeisters in der Wahlperiode 2025 - 2030. ___________________ zur*zum vierten Stellvertreter*in des Oberbürgermeisters in der Wahlperiode 2025 - 2030 Rat 06.11.2025 2 Begründung Die Gemeindeordnung NRW (GO NRW) bestimmt, dass der Rat für die Dauer seiner Wahlpe- riode aus seiner Mitte ohne Aussprache ehrenamtliche Stellvertretungen des Oberbürgermeis- ters wählt. Die Wahl der Stellvertreter*innen des Oberbürgermeisters erfolgt gemäß § 67 Absatz 1 und 2 GO NRW nach dem d’Hondtschen Höchstzahlenverfahren. Diese Vorschrift bestimmt: (1) Der Rat wählt für die Dauer seiner Wahlzeit aus seiner Mitte ohne Aussprache ehrenamtliche Stellvertreter des Bürgermeisters. […] (2) Bei der Wahl der Stellvertreter des Bürgermeisters wird nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang geheim abgestimmt. Dabei sind die Wahlstel- len auf die Wahlvorschläge der Fraktionen und Gruppen des Rates nach der Rei- henfolge der Höchstzahlen zu verteilen, die sich durch Teilung der auf die Wahlvorschläge entfallenden Stimmenzahlen durch 1, 2, 3 usw. ergeben. Ers- ter Stellvertreter des Bürgermeisters ist, wer an erster Stelle des Wahlvorschlags steht, auf den die erste Höchstzahl entfällt, zweiter Stellvertreter, wer an vorders- ter noch nicht in Anspruch genommener Stelle des Wahlvorschlags steht, auf den die zweite Höchstzahl entfällt, dritter Stellvertreter, wer an vorderster noch nicht in Anspruch genommener Stelle des Wahlvorschlags steht, auf den die dritte Höchst- zahl entfällt usw. Zwischen Wahlvorschlägen mit gleichen Höchstzahlen findet eine Stichwahl statt; bei Stimmengleichheit entscheidet das vom Bürgermeister zu ziehende Los. Nimmt ein gewählter Bewerber die Wahl nicht an, so ist gewählt, wer an nächster Stelle desselben Wahlvorschlags steht. Ist ein Wahlvorschlag er- schöpft, tritt an seine Stelle der Wahlvorschlag mit der nächsten Höchstzahl. […] Listen der Wahlvorschläge können Fraktionen, mehrere Fraktionen gemeinsam und Gruppen von Ratsmitgliedern, nicht aber einzelne Ratsmitglieder einreichen. Die Wahl erfolgt in einem Wahlgang in geheimer Abstimmung. Alle Stellvertreter*innen werden in einem Wahlgang nach dem Rang der Höchstzahlen ge- wählt. Die Gemeindeordnung enthält keine ausdrückliche Regelung zur Wahl der ehrenamtlichen Stellvertretungen durch Annahme eines einheitlichen Wahlvorschlags. Sie schließt diese also auch nicht aus. Sofern ein einheitlicher Wahlvorschlag vorliegt, muss dieser in analoger Anwendung des § 50 Absatz 5 GO NRW mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Rates angenommen werden. Andernfalls erfolgt die geheime Wahl. Hinweis zur Alternative: Da der Rat die Anzahl der ehrenamtlichen Stellvertreter*innen zunächst festlegen muss, sieht die Vorlage alternativ vier Stellvertreter*innen vor. Eine andere Anzahl ist ebenfalls möglich (s. Vorlage 0023/2025).
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- 0159/2025
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 28.10.2025
- Erstellt
- 15.01.2025 08:34