1857/2017
Jahresabschlussprüfung 2016 - Beauftragung eines Abschlussprüfers
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/26 Vorlagen-Nummer 1857/2017 Freigabedatum 29.06.2017 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Jahresabschlussprüfung 2016 - Beauftragung eines Abschlussprüfers Beschlussorgan Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft Gremium Datum Beschluss: Der Betriebsausschuss beschließt die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl und Partner GmbH, Nie- derlassung Köln, bei einer voraussichtlichen Auftragssumme von EUR 39.680,00 (netto), mit der Prü- fung des Jahresabschlusses der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln für das Wirtschaftsjahr 2016 zu beauftragen. Die Betriebsleitung wird ermächtigt, das ausgeschriebene Optionsrecht bei einer Beauftragung für die Folgejahre 2017 bis 2019 zu den gleichen Bedingungen und gleichem Honorar bis zu einer voraus- sichtlichen Gesamtauftragssumme von netto EUR 158.720,00 auszuüben. Die Finanzierung erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplanes der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 03.07.2017 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung der Dringlichkeit: Gemäß § 26 EigVO NRW hat die Gebäudewirtschaft einen Jahresabschluss und einen Lagebericht aufzustellen und diesen (gemäß §106 GO i. V. m. § 317 HGB) prüfen zu lassen. Der Betriebsaus- schuss soll die Ergebnisse der Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in seine Bera- tung einbeziehen. Der Rat stellt den geprüften Jahresabschluss innerhalb eines Jahres nach Ende des Wirtschaftsjahres fest. Die genannte gesetzliche Zeitvorgabe erfordert es, dass die Prüfung des Jahresabschlusses 2016 dringendst kurzfristig vergeben wird. Darüber hinaus geht der geprüfte Jahresabschluss der GW als konsolidierungspflichtiges Sonder- vermögen in den Gesamtabschluss der Stadt Köln ein. Auch in diesem Zusammenhang sind knappe gesamtstädtische Fristvorgaben zu beachten. Die Bindefrist läuft am 20 Juli 2017 ab. Um die Beauftragung – nach erfolgter Ausschreibung – noch fristgemäß vornehmen zu können, ist die Entscheidung daher zwingend in der Sitzung am 03.07.2017 zu treffen. Eine fristgemäße Vorlage war aufgrund verwaltungsinterner Abstimmungen leider nicht möglich. Begründung: Der Jahresabschluss der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln (GW) ist nach § 17 Abs. 2 der Betriebs- satzung sowie nach § 21 EigVO entsprechend den Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufzustel- len und gemäß § 106 GO NRW i.V. mit § 316 HGB zu prüfen. Die Prüfung erfolgt durch die Gemeindeprüfungsanstalt NRW, Herne, die sich zur Durchführung der Jahresabschlussprüfung einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bedient. Dem Betriebsausschuss für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung obliegt gemäß § 5 Abs. 2 der Be- triebssatzung der Vorschlag des Abschlussprüfers zur Vorlage an die Gemeindeprüfungsanstalt. Die Vergabedetails sind nachstehender Übersicht und den folgenden Ausführungen zu entnehmen: Öffentliche Ausschreibung Submission am 20.04.2017 Bindefrist bis 20.07.2017 Mittel stehen bereit: Wirtschaftsplan GW Vorgesehene Fertigstellung: schnellstmöglich Der Ausschuss hat sich die Entscheidung vorbehalten – gemäß § 5 Abs. 2 der Betriebssat- zung Das Rechnungsprüfungsamt hat der Vergabe am 29.05.2017 über die elektronische Vergabe- akte zugestimmt: Wie dem Betriebsausschuss am 06.02.2017 mitgeteilt, wurde die Jahresabschlussprüfung 2016 eu- ropaweit ausgeschrieben. Die Ausschreibung beinhaltet das Optionsrecht, den Auftraggeber zu glei- chen Konditionen auch mit der Prüfung der Jahresabschlüsse 2017 bis 2019 zu beauftragen. 3 Gemäß der erstellten Leistungsbeschreibung erfolgt der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot desjenigen Bieters, der seine Eignung nachgewiesen hat. Die Verwertung ist anhand folgender Krite- rien vorzunehmen: Kriterium Gewichtung Punkte Honorar 60 Qualifikation 40 100 Bei der Submission der europaweiten Ausschreibung am 20.04.2017 lagen acht zu wertende Ange- bote vor. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl und Partner GmbH Köln hat bei der Angebots- auswertung mit 84,87 von maximal 100 Punkten das günstigste Angebot abgegeben und wird von der Verwaltung zur Vergabe vorgeschlagen. Die Auswahl erfolgt im Einklang mit den Richtlinien für den Einsatz von Abschlussprüferinnen und Abschlussprüfern bei städtischen Beteiligungsgesellschaften und eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen. Alternative Beschlussvorschläge kann die Verwaltung wegen der einzuhaltenden Bestimmungen des Vergaberechts nicht aufzeigen.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1857/2017
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 29.06.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27