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1857/2017

Jahresabschlussprüfung 2016 - Beauftragung eines Abschlussprüfers

Beschlussvorlage Ausschuss 29.06.2017

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Nächste Beratung: Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft, Sitzung am 03.07.2017, TOP 4.1

Beschlussvorlage Ausschuss

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Beschlussvorlage Ausschuss

4556 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VI/26 
 
Vorlagen-Nummer 
 1857/2017 
Freigabedatum  29.06.2017 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Jahresabschlussprüfung 2016 - Beauftragung eines Abschlussprüfers 
Beschlussorgan 
Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Betriebsausschuss beschließt die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl und Partner GmbH, Nie-
derlassung Köln, bei einer voraussichtlichen Auftragssumme von EUR 39.680,00 (netto), mit der Prü-
fung des Jahresabschlusses der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln für das Wirtschaftsjahr 2016 zu 
beauftragen. 
 
Die Betriebsleitung wird ermächtigt, das ausgeschriebene Optionsrecht bei einer Beauftragung für die 
Folgejahre 2017 bis 2019 zu den gleichen Bedingungen und gleichem Honorar bis zu einer voraus-
sichtlichen Gesamtauftragssumme von netto EUR 158.720,00 auszuüben. 
 
Die Finanzierung erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplanes der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. 
 
Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 03.07.2017

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung der Dringlichkeit: 
Gemäß § 26 EigVO NRW hat die Gebäudewirtschaft einen Jahresabschluss und einen Lagebericht 
aufzustellen und diesen (gemäß §106 GO i. V. m. § 317 HGB) prüfen zu lassen. Der Betriebsaus-
schuss soll die Ergebnisse der Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in seine Bera-
tung einbeziehen. Der Rat stellt den geprüften Jahresabschluss innerhalb eines Jahres nach Ende 
des Wirtschaftsjahres fest. Die genannte gesetzliche Zeitvorgabe erfordert es, dass die Prüfung des 
Jahresabschlusses 2016 dringendst kurzfristig vergeben wird. 
Darüber hinaus geht der geprüfte Jahresabschluss der GW als konsolidierungspflichtiges Sonder-
vermögen in den Gesamtabschluss der Stadt Köln ein. Auch in diesem Zusammenhang sind knappe 
gesamtstädtische Fristvorgaben zu beachten. 
Die Bindefrist läuft am 20 Juli 2017 ab. 
Um die Beauftragung – nach erfolgter Ausschreibung – noch fristgemäß vornehmen zu können, ist 
die Entscheidung daher zwingend in der Sitzung am 03.07.2017 zu treffen. Eine fristgemäße Vorlage 
war aufgrund verwaltungsinterner Abstimmungen leider nicht möglich. 
 
Begründung: 
Der Jahresabschluss der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln (GW) ist nach § 17 Abs. 2 der Betriebs-
satzung sowie nach § 21 EigVO entsprechend den Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufzustel-
len und gemäß § 106 GO NRW i.V. mit § 316 HGB zu prüfen. 
 
Die Prüfung erfolgt durch die Gemeindeprüfungsanstalt NRW, Herne, die sich zur 
Durchführung der Jahresabschlussprüfung einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bedient. 
 
Dem Betriebsausschuss für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung obliegt gemäß § 5 Abs. 2 der Be-
triebssatzung der Vorschlag des Abschlussprüfers zur Vorlage an die Gemeindeprüfungsanstalt. 
 
Die Vergabedetails sind nachstehender Übersicht und den folgenden Ausführungen zu entnehmen: 
 
 Öffentliche Ausschreibung 
 Submission am 20.04.2017 
 Bindefrist bis 20.07.2017 
 Mittel stehen bereit: Wirtschaftsplan GW 
 Vorgesehene Fertigstellung: schnellstmöglich 
 Der Ausschuss hat sich die Entscheidung vorbehalten – gemäß § 5 Abs. 2 der Betriebssat-
zung 
 Das Rechnungsprüfungsamt hat der Vergabe am 29.05.2017 über die elektronische Vergabe-
akte zugestimmt:  
 
 
Wie dem Betriebsausschuss am 06.02.2017 mitgeteilt, wurde die Jahresabschlussprüfung 2016 eu-
ropaweit ausgeschrieben. Die Ausschreibung beinhaltet das Optionsrecht, den Auftraggeber zu glei-
chen Konditionen auch mit der Prüfung der Jahresabschlüsse 2017 bis 2019 zu beauftragen.

3 
 
Gemäß der erstellten Leistungsbeschreibung erfolgt der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot 
desjenigen Bieters, der seine Eignung nachgewiesen hat. Die Verwertung ist anhand folgender Krite-
rien vorzunehmen:  
 
Kriterium Gewichtung 
 Punkte 
Honorar 60 
  
Qualifikation 40 
  
 100 
 
 
Bei der Submission der europaweiten Ausschreibung am 20.04.2017 lagen acht zu wertende Ange-
bote vor. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl und Partner GmbH Köln hat bei der Angebots-
auswertung mit 84,87 von maximal 100 Punkten das günstigste Angebot abgegeben und wird von der 
Verwaltung zur Vergabe vorgeschlagen. Die Auswahl erfolgt im Einklang mit den Richtlinien für den 
Einsatz von Abschlussprüferinnen und Abschlussprüfern bei städtischen Beteiligungsgesellschaften 
und eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen. 
 
Alternative Beschlussvorschläge kann die Verwaltung wegen der einzuhaltenden Bestimmungen des 
Vergaberechts nicht aufzeigen.

Beratungsverlauf (1)

03.07.2017 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft
TOP 4.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
1857/2017
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
29.06.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27