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1489/2020

Jahresabschluss Wirtschaftsjahr 2018/2019 des Gürzenich-Orchesters Köln

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 12.06.2020

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Anlage2_Gewinn-undVerlustrechnung18-19

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Ansehen

Anlage1_Bilanz_31.08.2019

· application/pdf

Ansehen

Anlage6_Fragenkatalog_IDW_Standard

· application/pdf

Ansehen

Anlage5_WiedergabeBestätigungsvermerk_Jahresabschluss18-19

· application/pdf

Ansehen

Anlage4_Lagebericht18-19

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Ansehen

Beschlussvorlage Rat

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Ansehen

Anlage3_Anhang einschließlich Anlagennachweis 18-19

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Ansehen

Anlage2_Gewinn-undVerlustrechnung18-19

1388 Zeichen

Anlage2
Gürzenich-Orchester Köln, Köln
Gewinn-undVerlustrechnung
fürdasWirtschaftsjahr2018/2019
2018/2019
EUR
2017/2018
EUR
1.Umsatzerlöse 9.313.383,18 9.318.781,49
2.Erhöhung/Verminderung desBestands an
fertigen und unfertigenErzeugnissen 48.210,00 -30.010,00
3.Sonstige betrieblicheErträge 12.023.857,60 10.595.597,73
21.385.450,78 19.884.369,22
4.Materialaufwand
a)Aufwendungenfür bezogene
Leistungen -4.488.242,47 -3.639.875,71
-4.488.242,47 -3.639.875,71
5.Personalaufwand
a)Löhne und Gehälter -12.139.659,16 -11.401.229,68
b)SozialeAbgaben und Aufwendungen
fürAltersversorgung und für
Unterstützung -2.759.135,07 -3.074.459,89
-14.898.794,23 -14.475.689,57
6.Abschreibungen
a)aufimmaterielle
Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens und Sachanlagen -94.039,23 -92.630,49
-94.039,23 -92.630,49
7.Sonstige betrieblicheAufwendungen -1.764.692,25 -1.380.188,12
139.682,60 295.985,33
8.SonstigeZinsen und ähnlicheErträge 1.038,00 681,00
9.Zinsen und ähnlicheAufwendungen -310.467,04 -301.771,48
-309.429,04 -301.090,48
10.SteuernvomEinkommen und vomErtrag 13.020,50 136,85
11.Ergebnis nachSteuern -156.725,94 -4.968,30
12.SonstigeSteuern 227,75 81.488,56
13.Jahresüberschuss/ Jahresfehlbetrag -156.498,19 76.520,26
-156.498,19 76.520,26
14.Gewinnvortrag aus demVorjahr 891.619,60 811.099,34
15.Entnahmen ausGewinnrücklagen 4.000,00 4.000,00
16.Bilanzgewinn/-verlust 739.121,41 891.619,60

Anlage1_Bilanz_31.08.2019

1761 Zeichen

Anlage1
Gürzenich-OrchesterKöln,Köln
Bilanzzum31.August 2019
AKT I V A
31.8.201931.8.2018
EUREUR
A.Anlagevermögen
I.Sachanlagen
1.AndereAnlagen,Betriebs- und
Geschäftsausstattung790.132,00736.894,00
2.GeleisteteAnzahlungen und AnlagenimBau7.616,007.616,00
797.748,00744.510,00
797.748,00744.510,00
B.Umlaufvermögen
I.Vorräte
1.Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe27.740,0022.986,00
2.UnfertigeErzeugnisse, unfertige Leistungen50.100,001.890,00
3.GeleisteteAnzahlungen10.000,000,00
87.840,0024.876,00
II.Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
1.Forderungen aus Lieferungen und Leistungen69.934,1631.000,00
2.Forderungen gegen Eigenbetriebe1.596.642,461.207.759,19
3.Forderungen gegen dieStadtKöln4.959.062,695.424.225,94
4.SonstigeVermögensgegenstände603.752,95611.065,59
7.229.392,267.274.050,72
III.Kassenbestand,Bundesbankguthaben,Guthaben
beiKreditinstituten und Schecks4.428.684,324.350.205,56
11.745.916,5811.649.132,28
C.Rechnungsabgrenzungsposten66.294,3893.372,38
12.609.958,9612.487.014,66
PASS I V A
31.8.201931.8.2018
EUREUR
A.Eigenkapital
I.Stammkapital25.000,0025.000,00
II.Gewinnrücklagen2.630.541,072.634.541,07
III.Bilanzgewinn/-verlust739.121,41891.619,60
3.394.662,483.551.160,67
B.Sonderposten
1.Sonderpostenfür Investitionszuschüssezum
Anlagevermögen48.640,0055.580,00
48.640,0055.580,00
C.Rückstellungen
1.RückstellungenfürPensionen und ähnliche
Verpflichtungen1.427.554,001.803.619,00
2.Steuerrückstellungen6.000,0022.270,00
3.Sonstige Rückstellungen5.348.917,005.102.020,00
6.782.471,006.927.909,00
D.Verbindlichkeiten
1.Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen373.695,21269.972,53
2.SonstigeVerbindlichkeiten22.475,1734.642,15
396.170,38304.614,68
E.Rechnungsabgrenzungsposten1.988.015,101.647.750,31
12.609.958,9612.487.014,66

Anlage6_Fragenkatalog_IDW_Standard

37726 Zeichen

Anlage  5 
Seite  1 
 
Gürzenich-Orchester Köln 
Jahresabschluss zum 31. August 2019 
 
Berichterstattung über die Erweiterung der Abschlussprüfung nach § 53 HGrG 
 
 
Grundlage unserer Arbeiten ist der Prüfungsstandard IDW PS 720 des Instituts der Wirtschafts-
prüfer in Deutschland e. V. (Fragenkatalog zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäfts-
führung und der wirtschaftlichen Verhältnisse nach § 53 HGrG). Dieser Prüfungsstandard ist in 
Zusammenarbeit mit dem Bundesfinanzministerium, dem Bundesrechnungshof und den Lan-
desrechnungshöfen erarbeitet worden.  
 
Die dort aufgeführten Fragen sind lückenlos zu beantworten. Soweit eine einzelne Frage für die 
geprüfte Einrichtung nicht einschlägig ist, ist dies zu begründen. Soweit sich die Beantwortung 
der Frage bereits aus der Berichterstattung über die Jahresabschlussprüfung ergibt, haben wir 
Verweisungen vorgenommen. 
 
Der oben bezeichnete Fragenkatalog gliedert sich wie folgt: 
 
Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführungsorganisation 
Ordnungsmäßigkeit des Geschäftsführungsinstrumentariums 
Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführungstätigkeit 
Vermögens- und Finanzlage 
Ertragslage 
 
Beantwortung des Fragenkatalogs:

Anlage  5 
Seite  2 
 
 
Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführungsorganisation 
 
Fragenkreis 1: Tätigkeit von Überwachungsorganen und Geschäftsleitung sowie indivi-
dualisierte Offenlegung der Organbezüge 
 
a) Gibt es Geschäftsordnungen für die Organe und einen Geschäftsverteilungsplan für 
die Geschäftsleitung sowie ggf. für die Konzernleitung? Gibt es darüber hinaus schriftli-
che Weisungen des Überwachungsorgans zur Organisation für die Geschäfts- sowie ggf. 
für die Konzernleitung (Geschäftsanweisung)? Entsprechen diese Regelungen den Be-
dürfnissen des Unternehmens bzw. des Konzerns? 
 
Der Betriebsleitung gehören satzungsgemäß zwei Personen an.  
 
Im Wirtschaftsjahr 2018/2019 waren dies als Generalmusikdirektor der Stadt Köln und Gürze-
nich-Kapellmeister Herr Francois-Xavier Roth sowie als Geschäftsführender Direktor und kauf-
männischer Betriebsleiter Herr Stefan Englert.  
 
Die Geschäftsverteilung zwischen den Betriebsleitern sowie die Abgrenzung ihrer Kompetenzen 
und Zuständigkeiten ergeben sich aus der vom damaligen Oberbürgermeister hierzu erlassenen 
Geschäftsanweisung. Nach dieser Anweisung führt die Betriebsleitung die Geschäfte des Or-
chesters gesamtverantwortlich nach einheitlichen Zielsetzungen, Plänen und Richtlinien. Unbe-
schadet der Gesamtverantwortung werden den Betriebsleitern Ressorts zugewiesen, für die sie 
zuständig sind. Der künstlerische Betriebsleiter ist verantwortlich für den Spielplan des Orches-
ters einschließlich des Engagements der Gastdirigenten und Solisten sowie für das künstleri-
sche Niveau des Ensembles. 
 
Der kaufmännische Betriebsleiter leitet in Abstimmung mit dem künstlerischen Betriebsleiter den 
organisatorischen Ablauf des Konzert- und Orchesterbetriebes und ist zuständig für das Fi-
nanzwesen, das Personalwesen, die Verwaltung und für das Marketing. 
 
Dienstvorgesetzter der Dienstkräfte des Orchesters ist der Oberbürgermeister der Stadt Köln 
(§ 6 der Betriebssatzung). 
 
Die Betriebssatzung ist am 1. Februar 2011 vom Rat der Stadt Köln beschlossen worden und 
zum 17. März 2011 in Kraft getreten.

Anlage  5 
Seite  3 
 
Das Überwachungsorgan des Orchesters sind der Rat der Stadt Köln und der Betriebsaus-
schuss. 
 
Der Rat entscheidet über Angelegenheiten, die er nicht übertragen kann (§ 41 Abs. 1 GO NRW), 
dazu gehören u. a.: 
 
– die Wahl der Mitglieder der Ausschüsse und ihrer Vertreter, 
– der Erlass, die Änderung und die Aufhebung von Satzungen und ortsrechtlichen Bestim-
mungen, 
– der Erlass, die Änderung und die Aufhebung von Satzungen und ortsrechtlichen Bestim-
mungen, 
– der Erlass eines Stellenplanes und 
– die Festsetzung privatrechtlicher Entgelte. 
 
Darüber hinaus entscheidet der Rat der Stadt Köln u. a. über folgende Angelegenheiten (§ 4 der 
Betriebssatzung), die der Betriebsausschuss gemäß § 5 Abs. 2 der Betriebssatzung im Vorfeld 
der Beschlussfassung durch den Rat zur Entscheidung vorberät: 
 
– Bestellung und Abberufung der Betriebsleiter, 
– Feststellung und Änderung des Wirtschaftsplanes, 
– Feststellung des Jahresabschlusses und die Ergebnisverwendung, 
– Rückzahlung von Eigenkapital an die Stadt. 
 
Die übrigen Zuständigkeiten des Rates der Stadt Köln nimmt – bis auf die oben genannten nicht 
übertragbaren Aufgaben und die in der Betriebssatzung genannten Angelegenheiten – der Be-
triebsausschuss wahr (§ 41 Abs. 2 und 3 GO NRW i. V. m. der Zuständigkeitsordnung des Ra-
tes der Stadt Köln vom 5. März 2012). 
 
Der Betriebsausschuss ist der Ausschuss Gürzenich-Orchester der Stadt Köln (§ 5 Abs. 1 der 
Betriebssatzung). Der Betriebsausschuss bündelt alle – die eigenbetriebsähnliche Einrichtung 
betreffenden – kaufmännischen, technischen und personellen Angelegenheiten, die ansonsten 
nach der Zuständigkeitsordnung des Rates der Stadt Köln grundsätzlich auch anderen Fach-
ausschüssen zur Entscheidung übertragen sind. 
Der Betriebsausschuss entscheidet in den Angelegenheiten, die ihm durch die GO NRW und die 
EigVO NRW übertragen sind, sowie in den ihm vom Rat der Stadt Köln ausdrücklich übertrage-
nen Angelegenheiten sowie gemäß der Betriebssatzung über

Anlage  5 
Seite  4 
 
– Erlass und Niederschlagung von Ansprüchen bei Beträgen von EUR 10.000,00 bis 
EUR 50.000,00, 
– Stundung von Ansprüchen bei Beträgen von EUR 20.000,00 bis EUR 50.000,00, 
– Bedarfsfeststellung für Lieferungen und Leistungen bei Auftragswerten von mehr als 
EUR 100.000,00 bis EUR 1 Mio.; die Befugnisse des Betriebsausschusses nach § 5 Abs. 1 
der Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln hinsichtlich des Vorbehalts über die Vergabeent-
scheidung bleiben unberührt, 
– Zustimmung zu sonstigen Verträgen, die nicht unter Buchstabe a) bis c) fallen und deren 
Wert im Einzelfall den Betrag von EUR 125.000,00 übersteigt, ausgenommen sind An-
gelegenheiten, die nach GO NRW, der EigVO NRW oder der Betriebssatzung der Zustän-
digkeit des Rates vorbehalten sind sowie den 
– Vorschlag des Abschlussprüfers zur Vorlage an die Gemeindeprüfungsanstalt. 
 
Die Regelungen zum Dienstbetrieb und Geschäftsablauf innerhalb der Kölner Stadtverwaltung 
sind in dem "Handbuch der Stadtverwaltung Köln (HK)" zusammengefasst. 
 
Die vorstehend dargestellten Regelungen entsprechen den Bedürfnissen der eigenbe-
triebsähnlichen Einrichtung. 
 
b) Wie viele Sitzungen der Organe und ihrer Ausschüsse haben stattgefunden und wur-
den Niederschriften hierüber erstellt? 
 
Im Zeitraum vom 1. September 2018 bis zum 31. August 2019 fanden insgesamt 6 Sitzun-
gen des Betriebsausschusses statt. Entsprechende Protokolle liegen vor. Die vom Betriebs-
ausschuss vorbereiteten Empfehlungen hat der Rat der Stadt Köln durch entsprechende 
Beschlussfassungen übernommen. Die Beschlüsse des Rates der Stadt Köln liegen vor. 
 
c) In welchen Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i. S. d. § 125 Abs. 1 Satz 5 des 
Aktiengesetzes sind die einzelnen Mitglieder der Geschäftsleitung tätig? 
 
Die Mitglieder der Betriebsleitung sind auskunftsgemäß in keinen weiteren Kontrollgremien 
tätig. 
d) Wird die Vergütung der Organmitglieder (Geschäftsleitung, Überwachungsorgan) indi-
vidualisiert im Anhang des Jahresabschlusses/Konzernabschlusses aufgeteilt nach Fi-
xum, erfolgsbezogenen Komponenten und Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung 
ausgewiesen? Falls nein, wie wird dies begründet?

Anlage  5 
Seite  5 
 
Die Vergütung der Betriebsleitung wird individualisiert und aufgegliedert nach ihren verschiede-
nen Bestandteilen im Anhang ausgewiesen. 
 
Ordnungsmäßigkeit des Geschäftsführungsinstrumentariums 
 
Fragenkreis 2: Aufbau- und ablauforganisatorische Grundlagen 
 
a) Gibt es einen den Bedürfnissen des Unternehmens entsprechenden Organisations-
plan, aus dem Organisationsaufbau, Arbeitsbereiche und Zuständigkeiten/Weisungs-
befugnisse ersichtlich sind? Erfolgt dessen regelmäßige Überprüfung? 
 
Die Arbeitsbereiche und dazugehörigen personellen Zuständigkeiten ergeben sich aus dem jähr-
lichen Dienstverteilungs- und Stellenplan. Im Dienstverteilungs- und Stellenplan sind kurze Stel-
lenbeschreibungen der Mitarbeiter vorhanden. Unterlagen zu Weisungsbefugnissen und Voll-
machten der Mitarbeiter sind zentral dokumentiert. 
 
Darüber hinaus besteht eine Dienstanweisung über die Abgrenzung der Zuständigkeiten der Be-
triebsleiter, die zum 1. Januar 2011 in Kraft getreten ist. 
 
Eine regelmäßige Überprüfung der Aufbauorganisation durch die Betriebsleitung findet statt. Sie 
ergibt sich aus dem jährlich aufzustellenden Dienstverteilungs- und Stellenplan. 
 
Bezüglich der Ablauforganisation sind zwar keine zentral verfügbaren Unterlagen vorhanden, die 
Abläufe sind aber aufgrund der Betriebsgröße überschaubar. 
 
b) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass nicht nach dem Organisationsplan verfahren 
wird? 
 
Derartige Anhaltspunkte haben sich nicht ergeben.

Anlage  5 
Seite  6 
 
c) Hat die Geschäftsleitung Vorkehrungen zur Korruptionsprävention ergriffen und do-
kumentiert? 
 
Die Stadt Köln hat Vorkehrungen zur Korruptionsprävention getroffen. Sie hat Hinweise zur Um-
setzung des Korruptionsbekämpfungsgesetzes (KorruptionsbG) vom 16. Dezember 2004 im 
Vergabewesen herausgegeben sowie eine Richtlinie zur Rotation von Mitarbeiter/-innen in kor-
ruptionsgefährdeten Bereichen erlassen, die vom Gürzenich-Orchester beachtet wurden. 
 
Die Einhaltung dieser Maßnahmen wird von der internen Revision kontrolliert. Insbesondere die 
Überprüfung der Rotation wird durch die interne Revision regelmäßig vorgenommen. 
 
d) Gibt es geeignete Richtlinien bzw. Arbeitsanweisungen für wesentliche Entschei-
dungsprozesse (insbesondere Auftragsvergabe und Auftragsabwicklung, Personalwesen, 
Kreditaufnahme und -gewährung)? Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass diese nicht 
eingehalten werden? 
 
Regelungen zum Allgemeinen Dienstbetrieb und Geschäftsablauf innerhalb der Kölner Stadt-
verwaltung sind in dem "Handbuch der Stadtverwaltung Köln (HK)" vom 20. November 2001 
bzw. den laufenden Aktualisierungen hierzu zusammengefasst worden. Darüber hinaus ergeben 
sich entsprechende Richtlinien aus der Zuständigkeitsordnung für den Rat der Stadt Köln vom 
5. März 2012. Den Mitarbeitern stehen im Intranet der Stadt Köln die zu beachtenden Geset-
ze/Rechtsverordnungen, Dienstanweisungen/-vereinbarungen und städtischen Regelungen zur 
Verfügung. Die städtischen Regelungen umfassen u. a.: 
 
Richtlinien der Stadt Köln für die Vergabe von Bauleistungen (VOB), von Lieferungen und 
Dienstleistungen (VOL), von freiberuflichen Leistungen an freiberuflich Tätige (VOF) und Dienst-
leistungskonzessionen vom 31. Oktober 1995 in der aktualisierten Fassung 06/2010, Wertgren-
zenkonzept der Stadt Köln vom 1. Januar 2014 sowie die Vergaberichtlinie TVgG Anhang 10 
und 11 (Stand 2. Mai 2012) aufgrund des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW, das am 
1. Mai 2012 in Kraft getreten ist. 
 
Allgemeine Rahmenbedingungen für Sponsoringleistungen im Bereich der Stadtverwaltung vom 
9. November 2010 bzw. den laufenden Aktualisierungen. 
 
Für Personalangelegenheiten gelten die Vorschriften des § 8 der Betriebssatzung in Verbindung 
mit § 28 der Hauptsatzung der Stadt Köln.

Anlage  5 
Seite  7 
 
Der Rat der Stadt Köln beschließt einmal jährlich im Zusammenhang mit der Prüfung des Wirt-
schaftsplans den Gesamtbetrag der Kredite zur Finanzierung der Ausgaben und ermächtigt 
gleichzeitig die Betriebsleitung, Kassenkredite bis zu einer bestimmten Höhe aufzunehmen, um 
die kurzfristige Liquidität sicherzustellen. Die Ermächtigung der Betriebsleitung zur Inanspruch-
nahme von Kassenkrediten zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben wurde gemäß Beschluss 
des Rates der Stadt Köln im Rahmen der Genehmigung des Wirtschaftsplanes für 2018/2019 
auf TEUR 500 begrenzt. 
 
Das Gürzenich-Orchester Köln hat im Berichtsjahr keine Kredite aufgenommen oder gewährt. 
 
Anhaltspunkte für die Nichteinhaltung von Regelungen haben sich nicht ergeben.  
 
e) Besteht eine ordnungsmäßige Dokumentation von Verträgen (z. B. Grundstücksverwal-
tung, EDV)? 
 
Es besteht eine ordnungsgemäße, chronologische und nach Sachverhalten sortierte Dokumen-
tation der Verträge. 
 
Fragenkreis 3: Planungswesen, Rechnungswesen, Informationssystem und Controlling 
 
a) Entspricht das Planungswesen – auch im Hinblick auf Planungshorizont und Fort-
schreibung der Daten sowie auf sachliche und zeitliche Zusammenhänge von Projekten – 
den Bedürfnissen des Unternehmens? 
 
Das Planungswesen entspricht den Bedürfnissen der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung. 
 
b) Werden Planabweichungen systematisch untersucht? 
 
Planabweichungen werden in Monats- und Quartalsberichten untersucht und in den Quartalsbe-
richten dokumentiert. 
 
c) Entspricht das Rechnungswesen einschließlich der Kostenrechnung der Größe und 
den besonderen Anforderungen des Unternehmens? 
 
Das Rechnungswesen entspricht der Größe und den Anforderungen des Gürzenich-Orchesters.

Anlage  5 
Seite  8 
 
d) Besteht ein funktionierendes Finanzmanagement, welches u. a. eine laufende Liquidi-
tätskontrolle und eine Kreditüberwachung gewährleistet? 
 
Es wird seitens der Bühnen der Stadt Köln im Rahmen des Geschäftsbesorgungsvertrages eine 
wöchentliche Liquiditätskontrolle für das Gürzenich-Orchester durchgeführt. Im mittelfristigen 
Bereich wird die Liquidität grundsätzlich durch eine Finanzplanung sichergestellt. Dem durch 
den Rat der Stadt Köln festgestellten Wirtschaftsplan 2018/2019 ist eine mittelfristige Finanzpla-
nung beigefügt. Kredite bestehen nicht. 
 
e) Gehört zu dem Finanzmanagement auch ein zentrales Cash-Management und haben 
sich Anhaltspunkte ergeben, dass die hierfür geltenden Regelungen nicht eingehalten 
worden sind? 
 
Es existiert kein zentrales Cash-Management. 
 
f) Ist sichergestellt, dass Entgelte vollständig und zeitnah in Rechnung gestellt werden? 
Ist durch das bestehende Mahnwesen gewährleistet, dass ausstehende Forderungen 
zeitnah und effektiv eingezogen werden? 
 
In Bezug auf den Verkauf von Eintrittskarten, der im Rahmen des Geschäftsbesorgungs-
vertrages durch die Bühnen der Stadt Köln durchgeführt wird, erfolgt eine Rechnungslegung nur 
für den Bereich der Abonnements. Sofern eine Rechnungslegung erfolgt, ist sichergestellt, dass 
diese vollständig und zeitnah ist. 
 
g) Entspricht das Controlling den Anforderungen des Unternehmens/Konzerns und um-
fasst es alle wesentlichen Unternehmens-/Konzernbereiche? 
 
Die Bühnen der Stadt Köln haben im Rahmen des Geschäftsbesorgungsvertrages die techni-
sche Abwicklung der Auswertungen, d. h. das Generieren und Ausdrucken der aus dem SAP-
Controllingmodul verfügbaren Auswertungen, übernommen, während die Controllingaufgaben 
durch den kaufmännischen Betriebsleiter des Orchesters wahrgenommen werden. Die Auswer-
tungen nach Kostenstellen (Verwaltung und Orchesterbetrieb) und Kostenträgern (z. B. Abokon-
zerte, CD-Produktionen) umfassen lediglich die Ist-Zahlen. Planzahlen werden im Rahmen des 
Wirtschaftsplans dokumentiert. Planabweichungen werden im Rahmen der Quartalsberichte do-
kumentiert und analysiert.

Anlage  5 
Seite  9 
 
h) Ermöglicht das Rechnungs- und Berichtswesen eine Steuerung und/oder Überwa-
chung der Tochterunternehmen und der Unternehmen, an denen eine wesentliche Betei-
ligung besteht? 
 
Es bestehen keine Tochter- oder Beteiligungsunternehmen. 
 
Fragenkreis 4: Risikofrüherkennungssystem 
 
a) Hat die Geschäfts-/Konzernleitung nach Art und Umfang Frühwarnsignale definiert und 
Maßnahmen ergriffen, mit deren Hilfe bestandsgefährdende Risiken rechtzeitig erkannt 
werden können? 
 
Die Errichtung des für das Gürzenich-Orchester gemäß § 10 Abs. 1 EigVO NRW erforderlichen 
Risikofrüherkennungssystems ist fortgesetzt worden. Ein auf die speziellen Belange und die 
überschaubare Größe des Orchesters zugeschnittenes Handbuch zum Risiko-/Chancen-
management wird ständig ergänzt und aktualisiert. Die letzte Risikoinventur erfolgte im Februar 
2020.  
 
Die Arbeiten an einem zeitnahen und umfassenden Berichtswesen zu laufenden Erfassung der 
Risiken und Chancen sowie einem Katalog der notwendigen Abwehrmaßnahmen werden fort-
gesetzt. 
 
b) Reichen diese Maßnahmen aus und sind sie geeignet, ihren Zweck zu erfüllen? Haben 
sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Maßnahmen nicht durchgeführt werden? 
 
Aus unserer Sicht sind diese Maßnahmen – unter Berücksichtigung der noch durchzuführenden 
Ausgestaltung des Berichtswesens – ausreichend und geeignet, den Zweck der Risikofrüher-
kennung im Sinne des Gesetzes zu erfüllen. 
 
c) Sind diese Maßnahmen ausreichend dokumentiert? 
 
Die letzte zum 31. August 2016 durchgeführte Risikoinventur wurde entsprechend dokumentiert. 
Das RCM-Handbuch wird ständig ergänzt bzw. aktualisiert.

Anlage  5 
Seite  10 
 
d) Werden Frühwarnsignale und Maßnahmen kontinuierlich und systematisch mit dem 
aktuellen Geschäftsumfeld sowie mit den Geschäftsprozessen und Funktionen abge-
stimmt und angepasst? 
 
Im Rahmen der Risikoinventur erfolgte die Aufnahme der Frühwarnsignale und der bereits im-
plementierten bzw. zu implementierenden Maßnahmen. Aufgrund der geringen Betriebsgröße 
und der flachen Aufbauhierarchie ist unseres Erachtens sichergestellt, dass die Frühwarnsignale 
und Maßnahmen kontinuierlich und systematisch mit den aktuellen Geschäftsprozessen und 
Funktionen abgestimmt und entsprechend angepasst werden. 
 
Fragenkreis 5: Finanzinstrumente, andere Termingeschäfte, Optionen und Derivate 
 
Dieser Fragenkreis kommt bei der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung nicht zur Anwendung, da 
derartige Instrumente nicht eingesetzt werden. 
 
a) Hat die Geschäfts-/Konzernleitung den Geschäftsumfang zum Einsatz von Finanzin-
strumenten sowie von anderen Termingeschäften, Optionen und Derivaten schriftlich 
festgelegt? Dazu gehört: 
 
Welche Produkte/Instrumente dürfen eingesetzt werden? 
 
Mit welchen Partnern dürfen die Produkte/Instrumente bis zu welchen Beträgen einge-
setzt werden? 
 
Wie werden die Bewertungseinheiten definiert und dokumentiert und in welchem Umfang 
dürfen offene Posten entstehen? 
 
Sind die Hedge-Strategien beschrieben, z. B. ob bestimmte Strategien ausschließlich zu-
lässig sind bzw. bestimmte Strategien nicht durchgeführt werden dürfen (z. B. antizipati-
ves Hedging)? 
 
b) Werden Derivate zu anderen Zwecken eingesetzt als zur Optimierung von Kreditkondi-
tionen und zur Risikobegrenzung? 
 
c) Hat die Geschäfts-/Konzernleitung ein dem Geschäftsumfang entsprechendes Instru-
mentarium zur Verfügung gestellt, insbesondere in Bezug auf

Anlage  5 
Seite  11 
 
Erfassung der Geschäfte 
Beurteilung der Geschäfte zum Zweck der Risikoanalyse 
Bewertung der Geschäfte zum Zweck der Rechnungslegung 
Kontrolle der Geschäfte? 
 
d) Gibt es eine Erfolgskontrolle für nicht der Risikoabsicherung (Hedging) dienende Deri-
vatgeschäfte und werden Konsequenzen aufgrund der Risikoentwicklung gezogen? 
 
e) Hat die Geschäfts-/Konzernleitung angemessene Arbeitsanweisungen erlassen? 
 
f) Ist die unterjährige Unterrichtung der Geschäfts-/Konzernleitung im Hinblick auf die of-
fenen Positionen, die Risikolage und die ggf. zu bildenden Vorsorgen geregelt? 
 
Fragenkreis 6: Interne Revision 
 
a) Gibt es eine den Bedürfnissen des Unternehmens/Konzerns entsprechende interne 
Revision/Konzernrevision? Besteht diese als eigenständige Stelle oder wird diese Funk-
tion durch eine andere Stelle (ggf. welche?) wahrgenommen? 
 
Im Rahmen der Umwandlung der Bühnen der Stadt Köln in eine eigenbetriebsähnliche Einrich-
tung wurde eine Planstelle für die Innenrevision eingerichtet und ab dem 1. Januar 2002 perso-
nell besetzt. Die bei den Bühnen tätige Mitarbeiterin in der internen Revision ist mit Wirkung ab 
1. Januar 2006 mit fünf Wochenstunden für das Gürzenich-Orchester tätig. 
 
Der Tätigkeitsbereich der Internen Revision ist in der "Dienstanweisung Innenrevision" vom 
24. November 2009 festgelegt, die am 27. Januar 2015 aktualisiert wurde. Aufgrund des Interim 
bei den Bühnen der Stadt Köln und den damit verbundenen Anforderungen unterstützt die mit 
der internen Revision beauftragte Mitarbeiterin die Geschäftsführung der Bühnen der Stadt Köln 
bei der Abwicklung der daraus resultierenden zusätzlichen Aufgaben. 
 
Daher konnten wesentliche Tätigkeitsfelder bzw. Prüfungen der internen Revision nicht durchge-
führt werden. 
 
Weitere Prüfungen werden durch das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln durchgeführt.

Anlage  5 
Seite  12 
 
b) Wie ist die Anbindung der internen Revision/Konzernrevision im Unterneh-
men/Konzern? Besteht bei ihrer Tätigkeit die Gefahr von Interessenkonflikten? 
 
Seit 1. Januar 2006 sind die Aufgaben der internen Revision für den Bereich des Gürzenich-
Orchesters auf die Bühnen der Stadt Köln übertragen worden. Die Gefahr von Interessenkonflik-
ten bestand und besteht nicht. 
 
c) Welches waren die wesentlichen Tätigkeitsschwerpunkte der internen Revisi-
on/Konzernrevision im Geschäftsjahr? Wurde auch geprüft, ob wesentlich miteinander 
unvereinbare Funktionen (z. B. Trennung von Anweisung und Vollzug) organisatorisch 
getrennt sind? Wann hat die interne Revision das letzte Mal über Korruptionsprävention 
berichtet? Liegen hierüber schriftliche Revisionsberichte vor? 
 
Die interne Revision hat das Gürzenich-Orchester bei Vergaben und Ausschreibungen intensiv 
unterstützt, insbesondere in Bezug auf die Anwendung des neuen Tariftreue- und Vergabege-
setzes NRW. Im Übrigen verweisen wir auf Antwort zu Frage 6a). 
 
Schriftliche Revisionsberichte liegen nicht vor. 
 
d) Hat die interne Revision ihre Prüfungsschwerpunkte mit dem Abschlussprüfer abge-
stimmt? 
 
Eine Abstimmung der Prüfungsschwerpunkte der internen Revision mit dem Abschlussprüfer er-
folgt nicht. 
 
e) Hat die interne Revision/Konzernrevision bemerkenswerte Mängel aufgedeckt und um 
welche handelt es sich? 
 
Die interne Revision hat bisher keine bemerkenswerten Mängel bei der eigenbetriebsähnlichen 
Einrichtung aufgedeckt. Einen Schwerpunkt der Tätigkeit bildete die Umsetzung städtischer 
Richtlinien, hier insbesondere die Unterstützung bei Vergaben und Ausschreibungen.

Anlage  5 
Seite  13 
 
f) Welche Konsequenzen werden aus den Feststellungen und Empfehlungen der internen 
Revision/Konzernrevision gezogen und wie kontrolliert die interne Revision/Konzern-
revision die Umsetzung ihrer Empfehlungen? 
 
Die Betriebsleitung veranlasst die Umsetzung der Empfehlungen der internen Revision, u. a. 
durch Dienstanweisungen. Die interne Revision prüft die Einhaltung der Dienstanweisungen bei 
Bedarf bzw. auf Anweisung in zeitlichem Abstand. 
 
Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführungstätigkeit 
 
Fragenkreis 7: Übereinstimmung der Rechtsgeschäfte und Maßnahmen mit Gesetz, Sat-
zung, Geschäftsordnung, Geschäftsanweisung und bindenden Beschlüssen des Überwa-
chungsorgans 
 
a) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die vorherige Zustimmung des Überwa-
chungsorgans zu zustimmungspflichtigen Rechtsgeschäften und Maßnahmen nicht ein-
geholt worden ist? 
 
Im Rahmen unserer stichprobenhaften Prüfung haben sich keine Anhaltspunkte ergeben, dass 
die vorherigen Zustimmungen des Überwachungsorgans zu zustimmungspflichtigen Rechtsge-
schäften und Maßnahmen nicht eingeholt worden sind. 
 
b) Wurde vor der Kreditgewährung an Mitglieder der Geschäftsleitung oder des Überwa-
chungsorgans die Zustimmung des Überwachungsorgans eingeholt? 
 
Es wurden keine derartigen Kredite gewährt. 
 
c) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass anstelle zustimmungsbedürftiger Maßnah-
men ähnliche, aber nicht als zustimmungsbedürftig behandelte Maßnahmen vorgenom-
men worden sind (z. B. Zerlegung in Teilmaßnahmen)? 
 
Im Rahmen unserer Prüfung haben wir eine solche Vorgehensweise nicht festgestellt.

Anlage  5 
Seite  14 
 
d) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Geschäfte und Maßnahmen nicht mit Ge-
setz, Satzung, Geschäftsordnung, Geschäftsanweisung und bindenden Beschlüssen des 
Überwachungsorgans übereinstimmen? 
 
Bei unserer Prüfung ergaben sich keine Anhaltspunkte dafür, dass die Abwicklung der Geschäf-
te im Berichtsjahr nicht in Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften, der Betriebssatzung und 
den Beschlüssen des Betriebsausschusses steht. 
 
Fragenkreis 8: Durchführung von Investitionen 
 
a) Werden Investitionen (in Sachanlagen, Beteiligungen, sonstige Finanzanlagen, immate-
rielle Anlagewerte und Vorräte) angemessen geplant und vor Realisierung auf Rentabili-
tät/Wirtschaftlichkeit, Finanzierbarkeit und Risiken geprüft? 
 
Die Investitionen im Bereich der Sachanlagen werden im Wirtschaftsplan im Rahmen des Ver-
mögensplanes erfasst. 
 
Das Anlagevermögen besteht im Wesentlichen aus Instrumenten. Bei der Anschaffung dieser 
Instrumente müssen die Besonderheiten eines Orchesterbetriebes berücksichtigt werden. Eine 
interne Planung der Instrumentenbeschaffung findet statt, wobei Abnutzung im Spielbetrieb (Er-
satzbeschaffung) sowie die Spielplanung (eventuelle Beschaffung nicht vorhandener Instrumen-
te) als Kriterien im Vordergrund stehen. 
 
Bei den Investitionen im Bereich des Vorratsvermögens (z. B. Druck der Jahresbroschüre) fin-
den entsprechende Planungen und Prüfungen statt; die Vergabestelle der Stadt Köln wird mit 
eingeschaltet. 
 
b) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Unterlagen/Erhebungen zur Preisermitt-
lung nicht ausreichend waren, um ein Urteil über die Angemessenheit des Preises zu er-
möglichen (z. B. bei Erwerb bzw. Veräußerung von Grundstücken oder Beteiligungen)? 
 
Für Fremdleistungen wird der Preis grundsätzlich über die vorgeschriebenen Verfahren nach der 
VOB, VOL und der VOF ermittelt. Ab einem Auftragswert von EUR 20.000,00 (VOL) bzw. 
EUR 100.000,00 (VOB) erfolgen grundsätzlich öffentliche Ausschreibungen zentral durch das 
Vergabeamt der Stadt Köln.

Anlage  5 
Seite  15 
 
c) Werden Durchführung, Budgetierung und Veränderungen von Investitionen laufend 
überwacht und Abweichungen untersucht? 
 
Die Durchführung der Investitionen wird laufend überwacht. Es wurde darauf geachtet, dass die 
im Rahmen des Wirtschaftsplanes budgetierte und genehmigte Gesamtsumme der Investitionen 
nicht überschritten wird.  
 
d) Haben sich bei abgeschlossenen Investitionen wesentliche Überschreitungen erge-
ben? Wenn ja, in welcher Höhe und aus welchen Gründen? 
 
Aus kurzfristig notwendigen Anschaffungen im Bereich der Betriebs- und Geschäftsausstattung 
resultierte im Wirtschaftsjahr 2018/2019 eine Überschreitung von rd. TEUR 71 im Vergleich zum 
Wirtschaftsplan. 
 
e) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass Leasing- oder vergleichbare Verträge nach 
Ausschöpfung der Kreditlinien abgeschlossen wurden? 
 
Es bestehen keine Leasingverträge und es wurden keine Kreditlinien in Anspruch genommen. 
 
Fragenkreis 9: Vergaberegelungen 
 
a) Haben sich Anhaltspunkte für eindeutige Verstöße gegen Vergaberegelungen (z. B. 
VOB, VOL, VOF, EU-Regelungen) ergeben? 
 
Für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung gelten die von der Verwaltungskonferenz der Stadt 
Köln (heute Stadtvorstand) am 31. Oktober 1995 beschlossenen "Richtlinien der Stadt Köln für 
die Vergabe von Bauleistungen, Lieferungen und Dienstleistungen" in der aktualisierten Fassung 
vom Juni 2010, die Richtlinie der Stadt Köln für die Vergabe von Bauleistungen (VOB) sowie von 
freiberuflichen Leistungen an freiberuflich Tätige in der aktualisierten Fassung vom Juni 2010. 
Darüber hinaus existiert bei der Stadt Köln die selbständige Verwaltungseinheit "Zentrales 
Vergabeamt". Ein Prüfungsrecht obliegt dem Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln. 
 
Anhaltspunkte für eindeutige Verstöße gegen Vergaberegelungen haben sich bei unserer Prü-
fung nicht ergeben.

Anlage  5 
Seite  16 
 
Wir weisen darauf hin, dass die Überprüfung der Vergaben im Rahmen einer Abschlussprüfung 
nur begrenzt und in Stichproben durchführbar ist und eine abschließende rechtliche Beurteilung 
von uns nicht durchgeführt wurde. 
 
b) Werden für Geschäfte, die nicht den Vergaberegelungen unterliegen, Konkurrenzange-
bote (z. B. auch für Kapitalaufnahmen und Geldanlagen) eingeholt? 
 
Das Rechnungsprüfungsamt ist in den nach den städtischen Vergaberichtlinien vorgesehenen 
Vergabeprozess eingebunden. Die Vorlagepflichten richten sich nach den im Intranet der Stadt 
Köln veröffentlichten Vorlagegrenzen. Unabhängig hiervon hat das Rechnungsprüfungsamt ein 
jederzeit umfängliches Prüfungsrecht. 
 
Im Rahmen der von uns durchgeführten Stichproben wurden keine Verstöße festgestellt. 
 
Fragenkreis 10: Berichterstattung an das Überwachungsorgan 
 
a) Wird dem Überwachungsorgan regelmäßig Bericht erstattet? 
 
Gemäß § 20 der Eigenbetriebsverordnung i. V. m. § 16 der Betriebssatzung hat die Betriebslei-
tung den Oberbürgermeister und den Betriebsausschuss vierteljährlich über die Entwicklung der 
Erträge und Aufwendungen sowie über die Abwicklung des Vermögensplanes schriftlich unter-
richtet. 
 
Der Betriebsausschuss erhält den jährlichen Wirtschaftsplan, der dem Rat der Stadt Köln an-
schließend zur Zustimmung vorgelegt wird. 
 
b) Vermitteln die Berichte einen zutreffenden Einblick in die wirtschaftliche Lage des Un-
ternehmens/Konzerns und in die wichtigsten Unternehmens-/Konzernbereiche? 
 
Der Wirtschaftsplan und die Quartalsberichte vermitteln einen zutreffenden Einblick in die wirt-
schaftliche Lage des Gürzenich-Orchesters.

Anlage  5 
Seite  17 
 
c) Wurde das Überwachungsorgan über wesentliche Vorgänge angemessen und zeitnah 
unterrichtet? Liegen insbesondere ungewöhnliche, risikoreiche oder nicht ordnungsge-
mäß abgewickelte Geschäftsvorfälle sowie erkennbare Fehldispositionen oder wesentli-
che Unterlassungen vor und wurde hierüber berichtet? 
 
Gemäß § 6 Abs. 2 der Betriebssatzung hat die Betriebsleitung den Oberbürgermeister über alle 
wichtigen Angelegenheiten rechtzeitig zu unterrichten und ihm auf Verlangen die zur Wahrneh-
mung seiner Aufgabe notwendigen Auskünfte zu erteilen. 
 
Besonders risikoreiche Geschäftsvorfälle bzw. Fehldispositionen und Unterlassungen und damit 
berichtspflichtige Sachverhalte lagen im Wirtschaftsjahr 2018/2019 nicht vor. 
 
d) Zu welchen Themen hat die Geschäfts-/Konzernleitung dem Überwachungsorgan auf 
dessen besonderen Wunsch berichtet (§ 90 Abs. 3 AktG)? 
 
Die Betriebsleitung hat auf besonderen Wunsch des Überwachungsorgans über Personalfragen 
berichtet. 
 
e) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Berichterstattung (z. B. nach § 90 AktG 
oder unternehmensinternen Vorschriften) nicht in allen Fällen ausreichend war? 
 
Dafür haben sich keine Anhaltspunkte ergeben. 
 
f) Gibt es eine D&O-Versicherung? Wurde ein angemessener Selbstbehalt vereinbart? 
Wurden Inhalt und Konditionen der D&O-Versicherung mit dem Überwachungsorgan er-
örtert? 
 
Eine D&O-Versicherung wurde für die Betriebsleitung und den Betriebsausschuss nicht abge-
schlossen. 
 
g) Sofern Interessenkonflikte der Mitglieder der Geschäftsleitung oder des Überwa-
chungsorgans gemeldet wurden, ist dies unverzüglich dem Überwachungsorgan offenge-
legt worden? 
 
Es lagen keine nachweislichen Erkenntnisse über bestehende Interessenkonflikte vor, die dem 
Überwachungsorgan hätten offengelegt werden müssen.

Anlage  5 
Seite  18 
 
Vermögens- und Finanzlage 
 
Fragenkreis 11: Ungewöhnliche Bilanzposten und stille Reserven 
 
a) Besteht im wesentlichen Umfang offenkundig nicht betriebsnotwendiges Vermögen? 
 
Es besteht kein offenkundig nicht betriebsnotwendiges Vermögen. 
 
b) Sind Bestände auffallend hoch oder niedrig? 
 
Auffallend hohe oder niedrige Bestände sind nicht erkennbar. Der passivierte Sonderposten ist 
der bilanzielle Gegenposten zum im Rahmen der Ausgliederung von der Stadt Köln in eine ei-
genbetriebsähnliche Einrichtung übernommenen Anlagevermögen. 
 
c) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Vermögenslage durch im Vergleich zu 
den bilanziellen Werten erheblich höhere oder niedrigere Verkehrswerte der Vermögens-
gegenstände wesentlich beeinflusst wird? 
 
Es haben sich keine Anhaltspunkte ergeben, dass gegenüber den Bilanzwerten erheblich höhe-
re oder niedrigere Verkehrswerte vorliegen, die Einfluss auf die Vermögenslage haben könnten. 
Es sei jedoch darauf hingewiesen, dass die orchesterspezifischen Einbauten und technischen 
Einrichtungen zu einer anderen Nutzung nicht geeignet sind und es sich außerdem um einen 
Zuschussbetrieb handelt, sodass positive Ertragswerte zur Ermittlung marktorientierter Ver-
kehrswerte nicht gegeben sein dürften. 
 
Fragenkreis 12: Finanzierung 
 
a) Wie setzt sich die Kapitalstruktur nach internen und externen Finanzierungsquellen 
zusammen? Wie sollen die am Abschlussstichtag bestehenden wesentlichen Investiti-
onsverpflichtungen finanziert werden? 
 
Das Kapital beträgt zum Bilanzstichtag TEUR 12.610, davon entfällt in Höhe des Eigenkapitals 
sowie der Sonderposten für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen auf interne Finanzie-
rungsquellen ein Betrag von TEUR 3.443 (= 27,3 %) und in Höhe der Rückstellungen und des 
kurzfristigen Fremdkapitals auf externe Finanzierungsquellen ein Betrag von TEUR 9.167. 
 
Wesentliche Investitionsverpflichtungen bestehen am Abschlussstichtag nicht.

Anlage  5 
Seite  19 
 
b) Wie ist die Finanzlage des Konzerns zu beurteilen, insbesondere hinsichtlich der Kre-
ditaufnahmen wesentlicher Konzerngesellschaften? 
 
Das Orchester ist kein Mutterunternehmen und es liegt kein Konzernverhältnis vor. 
 
c) In welchem Umfang hat das Unternehmen Finanz-/Fördermittel einschließlich Garan-
tien der öffentlichen Hand erhalten? Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die damit 
verbundenen Verpflichtungen und Auflagen des Mittelgebers nicht beachtet wurden? 
 
Die eigenbetriebsähnliche Einrichtung ist in die Haushaltsplanung der Stadt Köln eingebunden 
und erhielt im Wirtschaftsjahr 2018/2019 Zuschüsse von insgesamt TEUR 10.791. Der Betriebs-
kostenzuschuss des Landes Nordrhein-Westfalen betrug für das Wirtschaftsjahr 2018/2019 
TEUR 722. 
 
Anhaltspunkte für die Nichtbeachtung von Auflagen und Verpflichtungen haben sich im Rahmen 
unserer Prüfung nicht ergeben. 
 
Fragenkreis 13: Eigenkapitalausstattung und Gewinnverwendung 
 
a) Bestehen Finanzierungsprobleme aufgrund einer evtl. zu niedrigen Eigenkapitalaus-
stattung? 
 
Der Anteil des Eigenkapitals am Gesamtkapital beträgt zum 31. August 2019 27,3 % (Vorjahr 
28,8 %) einschließlich Sonderposten für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen. Die ei-
genbetriebsähnliche Einrichtung verfügt damit über eine angemessene Eigenkapitalausstattung. 
Aus der Eigenkapitalausstattung erwachsen derzeit keine Finanzierungsprobleme. 
 
b) Ist der Gewinnverwendungsvorschlag (Ausschüttungspolitik, Rücklagenbildung) mit 
der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens vereinbar? 
 
Gemäß § 2 Abs. 3 der Betriebssatzung darf die Stadt Köln keine Zuwendungen – und damit 
auch keine Ausschüttungen – aus Mitteln des Betriebes erhalten. Die jeweiligen Jahresergeb-
nisse werden entweder auf neue Rechnung vorgetragen oder den Rücklagen zugeführt. 
 
Für das Wirtschaftsjahr 2018/2019 ergibt sich ein Jahresfehlbetrag in Höhe von TEUR 156.

Anlage  5 
Seite  20 
 
 
Ertragslage 
 
Fragenkreis 14: Rentabilität/Wirtschaftlichkeit 
 
a) Wie setzt sich das Betriebsergebnis des Unternehmens/Konzerns nach Segmenten/ 
Konzernunternehmen zusammen? 
 
Es ist nur ein Segment, nämlich der Orchesterbetrieb, vorhanden. Eine weitere Aufgliederung 
erübrigt sich somit. 
 
b) Ist das Jahresergebnis entscheidend von einmaligen Vorgängen geprägt? 
 
Das Jahresergebnis ist nicht von einmaligen Vorgängen entscheidend geprägt. 
 
c) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass wesentliche Kredit- oder andere Leistungs-
beziehungen zwischen Konzerngesellschaften bzw. mit den Gesellschaftern eindeutig zu 
unangemessenen Konditionen vorgenommen werden? 
 
Im Rahmen des Geschäftsbesorgungsvertrages vom 17. Dezember 2001 zwischen den Bühnen 
der Stadt Köln und dem Gürzenich-Orchester ist geregelt, dass jede der beiden Einrichtungen 
eine angemessene Kostenerstattung für die vereinbarten Tätigkeiten (Verwaltung und Opernbe-
spielung) zu leisten hat. Die Ermittlung der angemessenen Kosten erfolgt durch die Kostenträ-
gereinrichtung der Einrichtungen. 
 
d) Wurde die Konzessionsabgabe steuer- und preisrechtlich erwirtschaftet? 
 
Diese Frage ist beim Orchester nicht relevant. 
 
Fragenkreis 15: Verlustbringende Geschäfte und ihre Ursachen 
 
a) Gab es verlustbringende Geschäfte, die für die Vermögens- und Ertragslage von Be-
deutung waren, und was waren die Ursachen der Verluste? 
 
Die eigenbetriebsähnliche Einrichtung mit ihrer spezifischen Dienstleistung ist grundsätzlich nur 
durch Zuschüsse finanzierbar. Es gab keine einzelnen verlustbringenden Geschäfte.

Anlage  5 
Seite  21 
 
b) Wurden Maßnahmen zeitnah ergriffen, um die Verluste zu begrenzen, und um welche 
Maßnahmen handelt es sich? 
 
Es ergaben sich keine verlustbringenden Geschäfte. 
 
Fragenkreis 16: Ursachen des Jahresfehlbetrages und Maßnahmen zur Verbesserung der 
Ertragslage 
 
a) Was sind die Ursachen des Jahresfehlbetrages? 
 
Der Jahresfehlbetrag im Berichtsjahr ist im Wesentlichen auf, im Vergleich zum Vorjahr, höhere 
Aufwendungen für bezogene Leistungen zurückzuführen. 
 
b) Welche Maßnahmen wurden eingeleitet bzw. sind beabsichtigt, um die Ertragslage des 
Unternehmens zu verbessern? 
 
Zu den erklärten Zielen der Betriebsleitung gehört nach wie vor die Sicherung eines gleichmäßig 
hohen künstlerischen Standards. Die eigenbetriebsähnliche Einrichtung ist grundsätzlich nur 
durch Zuschüsse finanzierbar. Darüber hinaus ist man bestrebt, u. a. durch Marketingmaßnah-
men höhere Einnahmen zu erzielen sowie Einsparungen auf der Kostenseite umzusetzen.

Anlage5_WiedergabeBestätigungsvermerk_Jahresabschluss18-19

11834 Zeichen

Schüllermann und Partner AG 
 
 
– 3 – 
B. Wiedergabe des Bestätigungsvermerkes 
 
Zu dem Jahresabschluss und dem Lagebericht haben wir in einem gesonderten Testats-
exemplar folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt, der nachfolgend wiederge-
geben wird: 
 
Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers 
 
An das Gürzenich-Orchester Köln 
 
Prüfungsurteile 
 
Wir haben den Jahresabschluss des Gürzenich-Orchester Köln – bestehend aus der Bilanz zum 
31. August 2019 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr 2018/2019 sowie 
dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – ge-
prüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht des Gürzenich-Orchester Köln für das Wirt-
schaftsjahr vom 1. September 2018 bis zum 31. August 2019 geprüft. 
 
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse 
 
– entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften 
der Nordrhein-Westfälischen Eigenbetriebsverordnung i. V. m. den einschlägigen deut-
schen für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt 
unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tat-
sächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Eigen-
betriebes zum 31. August 2019 sowie seiner Ertragslage für das Wirtschaftsjahr vom 
1. September 2018 bis zum 31. August 2019. 
  
– vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Or-
chesters. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jah-
resabschluss, entspricht den Vorschriften des § 103 Abs. 1 GO NRW i. V. m. § 289 HGB 
und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. 
 
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen 
gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichtes geführt hat.

Schüllermann und Partner AG 
 
 
– 4 – 
Grundlage für die Prüfungsurteile 
 
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes in Übereinstimmung 
mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deut-
schen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung 
nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprü-
fers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes" unseres Bestätigungsver-
merkes weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Eigenbetrieb unabhängig in Übereinstim-
mung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben un-
sere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. 
Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und ge-
eignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lage-
bericht zu dienen. 
 
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Betriebsausschusses für den Jahres-
abschluss und den Lagebericht 
 
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der 
den Vorschriften der Nordrhein-Westfälischen Eigenbetriebsverordnung i. V. m. den einschlägi-
gen deutschen für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen we-
sentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deut-
schen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entspre-
chendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Orchesters vermittelt. Ferner sind 
die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung 
mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, 
um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beab-
sichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist. 
 
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, 
die Fähigkeit des Orchesters zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Wei-
teren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Un-
ternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwort-
lich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unterneh-
menstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten ent-
gegenstehen.

Schüllermann und Partner AG 
 
 
– 5 – 
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichtes, 
der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Orchesters vermittelt sowie in allen we-
sentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den Vorschriften der Nordrhein-
Westfälischen Eigenbetriebsverordnung i. V. m. den einschlägigen deutschen für Kapitalgesell-
schaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der 
zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwort-
lich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um 
die Aufstellung eines Lageberichtes in Übereinstimmung mit den anzuwendenden Vorschriften 
der Nordrhein-Westfälischen Eigenbetriebsverordnung i. V. m. den einschlägigen deutschen für 
Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um aus-
reichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. 
 
Der Betriebsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozes-
ses des Orchesters zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes. 
 
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des 
Lageberichtes 
 
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss 
als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellun-
gen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Orchesters 
vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der 
Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den Vorschriften der Nordrhein-
Westfälischen Eigenbetriebsverordnung i. V. m. den einschlägigen deutschen für Kapitalgesell-
schaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der 
zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der 
unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. 
 
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in 
Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) 
festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prü-
fung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus 
Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn ver-
nünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage 
dieses Jahresabschlusses und Lageberichtes getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von 
Adressaten beeinflussen.

Schüllermann und Partner AG 
 
 
– 6 – 
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische 
Grundhaltung. Darüber hinaus 
 
– identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsich-
tigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen 
Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnach-
weise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu 
dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist 
bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, 
Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Au-
ßerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. 
  
– gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten 
internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichtes relevanten Vorkehrun-
gen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Um-
ständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit 
dieser Systeme des Orchesters abzugeben. 
 
– beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten 
Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern 
dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. 
  
– ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertre-
tern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätig-
keit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsi-
cherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame 
Zweifel an der Fähigkeit des Orchesters zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwer-
fen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, 
sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresab-
schluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemes-
sen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolge-
rungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerkes erlangten 
Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu füh-
ren, dass das Orchester seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

Schüllermann und Partner AG 
 
 
– 7 – 
– beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses 
einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Ge-
schäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der 
deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen 
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Orchesters vermittelt. 
  
– beurteilen wir den Einklang des Lageberichtes mit dem Jahresabschluss, seine Geset-
zesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Orchesters 
  
– führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zu-
kunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prü-
fungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben 
von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und be-
urteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annah-
men. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den 
zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unver-
meidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Anga-
ben abweichen. 
 
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Um-
fang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich 
etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. 
 
Dreieich, 1. April 2020 
 
 
 
Schüllermann und Partner AG 
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
Steuerberatungsgesellschaft 
 
 
 
 
 
         
gez. gez. 
Dipl.-Kfm. Harald Reinhart Dipl.-Kfm. Sascha Gönnheimer 
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer

Anlage4_Lagebericht18-19

37599 Zeichen

Gürzenich-Orchester Köln Anlage 4 
Seite 1 
   
 
LAGEBERICHT 
 
FÜR DAS WIRTSCHAFTSJAHR  
1. SEPTEMBER 2018  BIS  31. AUGUST 2019 
 
 
I. SPIELZEITVERLAUF UND LAGE DES ORCHESTERS IM WIRTSCHAFTSJAHR 2018/2019 
 
1. Die wirtschaftliche Situation öffentlicher Orchester in der Bundesrepublik Deutschland 
in der Spielzeit 2018/2019 
 
Die öffentlichen Theater und Orchester verfügen als personalintensive Einrichtungen mit einem hohen 
Anteil fixer Kostenbestandteile nur begrenzt über kurz- und mittelfristig realisierbare Verbesserungs-
möglichkeiten Ihrer Kosten- und Erlösstrukturen. Aufgrund des notwendigen Finanzbedarfs werden 
Effektivität und Wirtschaftlichkeit dieser Einrichtungen von Politik und Öffentlichkeit ständig kritisch 
hinterfragt.  
 
Erfreulicherweise konnten die öffentlich getragenen Theater und Orchester in der vorjährigen Spielzeit 
(2017/2018) ihre Eigeneinnahmen in Höhe von rd. 551 Mio. Euro um rd. 3,3% auf 569 Mio. Euro stei-
gern im Vergleich zum Vorjahr stabilisieren, obgleich die Anzahl der Vorstellungen auf 65.356 um rd. 
0,6% zurückging. Das prozentuale Einspielergebnis blieb mit 17,8% gleich. Zeitgleich stiegen die öf-
fentlichen Zuschüsse um rd. 2,5% auf 2,7 Mrd. EUR. Inklusive der öffentlich getragenen Theater, der 
Festspiele, der aufgeführten Privattheater, der selbstständigen Sinfonieorchester und der Rundfunkor-
chester besuchten 2017/2018 rund 34,7 Mio. Zuschauer*innen die Häuser1. An Mitarbeitenden waren 
44.821 Personen fest in Theatern und Orchestern (einschließlich Musiker der selbständigen Orchester 
und Rundfunkorchester) angestellt. 
 
Vor diesem Hintergrund besteht unverändert die Notwendigkeit, neue Einnahmequellen (z.B. das 
Sponsoring) zu erschließen bzw. durch innovative Projekte, so z.B. das vom Gürzenich-Orchester be-
triebene Projekt GO-Plus oder das ohrenauf!-Projekt für jüngere Musikliebhaber und Familien, bisheri-
ge Besuchergruppen zu binden und neue Besuchergruppen anzusprechen. Aus der Sicht der Orchester 
selbst ist in diesem Zusammenhang die weitere Verbesserung und Entwicklung der künstlerischen Qua-
lität sowie die Kreierung eines möglichst einzigartigen, charakteristischen und unverwechselbaren 
Klangbildes von besonderer Bedeutung, um die Attraktivität für Konzertbesucher, Sponsoren und auch 
Medien zu erhöhen. 
 
__________________________________________________ 
1 Quelle: Theaterstatistik 2017/2018 des Deutschen Bühnenvereins, Heft 53, Köln September 2019

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2. Die künstlerische Bilanz des Orchesters in der Spielzeit 2018/2019 
 
Das Gürzenich-Orchester Köln zählt im Konzert- wie im Opernbereich zu den führenden Orchestern 
Deutschlands. Sein Name verweist auf den Gürzenich, Kölns historisch-repräsentatives Ballhaus, wo die 
Konzerte von 1857 an stattfanden. Stets kamen führende Dirigenten und Komponisten ihrer Zeit wie 
Berlioz, Verdi, Brahms oder Strawinsky zum Kölner Traditionsorchester. Bedeutende Werke wie das 
Doppelkonzert von Johannes Brahms, „Till Eulenspiegels lustige Streiche“ und „Don Quixote“ von 
Richard Strauss oder Mahlers 5. Sinfonie wurden dem Gürzenich-Orchester zur Uraufführung anver-
traut, ebenso wie Max Regers Hiller-Variationen oder Bernd Alois Zimmermanns „Konzert für Orches-
ter“.  
 
Auch in der Spielzeit 2018/19 setzte Gürzenich-Kapellmeister François-Xavier Roth markante program-
matische Schwerpunkte. Zum einen richtete er das Augenmerk auf die rheinische Musikgeschichte, 
indem er – nach Johannes Brahms und Felix Mendelssohn-Bartholdy – einen Fokus „Schumann in Köln“ 
vorstellte. Zum anderen standen „Sinfonien, die den Rahmen sprengen“ im Zentrum. Ausgangspunkt 
für diese programmatische Linie war wiederum ein historischer Anknüpfungspunkt, die vom Gürzenich-
Orchester uraufgeführte Sinfonie Nr. 3 von Gustav Mahler, dem mit dem Lab.Oratorium von Phlippe 
Manoury ein zeitgenössischer Pol gegenübergestellt wurde. Neben der erfolgreichen Arbeit in Köln war 
die Spielzeit 2018/19 nicht zuletzt geprägt durch besondere Gastspiele: Das Gürzenich-Orchester debü-
tierte in der Elbphilharmonie Hamburg, der Pariser Philharmonie, dem MüPa Budapest und der Zürcher 
Tonhalle Maag. Zum ersten Mal seit langem war es im Auditorium Giovanni Agnelli Turin und im Kon-
zerthaus Wien zu erleben. Auf Einladung des Ministerpräsidenten Armin Laschet gestaltete das Gürze-
nich-Orchester gemeinsam mit dem französischen Originalklang-Ensemble Les Siècles unter Leitung 
von François-Xavier Roth ein Festkonzert in der Berliner Philharmonie zum Offenbach-Jahr, welches 
das Gürzenich-Orchester bereits mit seinem Neujahrskonzert in der Kölner Philharmonie eröffnet hatte.  
 
Im Festkonzert zur Saisoneröffnung, präsentiert von der Concert-Gesellschaft Köln, stellte das Gürze-
nich-Orchester eines seiner Mitglieder ins Zentrum: Bonian Tian spielte gemeinsam mit François-Xavier 
Roth das Cello-Konzert von Lalo. Mit dem sinfonischen Hauptwerk nach der Pause würdigte François-
Xavier Roth einmal mehr die Geschichte des Orchesters mit Max Regers Variation und Fuge über ein 
Thema von J. A. Hiller op. 100 (1907), welches der Komponist für das Gürzenich-Orchester verfasst 
hatte. Den Schumann-Schwerpunkt der Saison eröffnete der Gastdirigent Philippe von Steinaecker mit 
der Uraufführung eines Orchesterliederzyklus, den der italienische Komponist Stefano Gervasoni im 
Auftrag des Gürzenich-Orchesters geschaffen hatte. Unter Verwendung von Liedern und Duetten 
Schumanns entstand eine poetische Dreicksgeschichte für Sopran, Tenor, Bariton und Orchester unter 
dem mehrdeutigen Titel Liebesverrat, die von einem prominenten Sängertrio, Camilla Tilling, Martin 
Mitterrutzner und Stephan Genz, aufgeführt wurde.

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Ehrendirigent Dmitrij Kitajenko eröffnete mit seinem Sinfoniekonzert einen neuen Aufnahmezyklus, 
geplant für Oehms-Classics, der dem Schaffen von Alexander Skrjabin gewidmet ist. Hervorzuheben ist 
hier unter anderem die Aufführung mit einem vom ehemaligen Gürzenich-Kapellmeister Yuri Arono-
witsch rekonstruierten Chorschluss, die unter Mitwirkung des WDR Rundfunkchores realisiert wurde. 
Xavier de Maistre spielte in diesem Konzert das Harfenkonzert von Alexander Glière. Gibt es einen 
schöneren Tag für einen Konzertbesuch mit der Familie, als den Ersten Advent? 
 
Im vom Ersten Gastdirigenten Nicholas Collon geleiteten Benefizkonzert zu Gunsten „wir helfen“, einer 
Aktion des Kölner Stadtanzeigers für Kinder in Not, erlebte das Publikum das erfolgreiche Debüt der 
erst sechzehnjährigen Geigerin Noa Wildschut, ein erfolgreiches Debüt, das umgehend zu einer Wie-
dereinladung in der darauffolgenden Saison führte. Für Kinder und Familien besonders geeignet war 
auch Benjamin Brittens "A Young Person’s Guide to the Orchestra", der in einer Fassung mit Sprecher 
(Robert Dölle) erklang; zugleich eine Bezugnahme auf das Opernprogramm, wo Collon in dieser Spiel-
zeit Peter Grimes von Benjamin Britten dirigierte.  
 
Mit seinem zweiten Abonnementkonzert eröffnete François-Xavier Roth seine Beiträge zum Schumann-
Jahr. Als erstes der drei Solokonzerte, die Roth in dieser Spielzeit mit prominenten Solisten aufführte, 
stand das Cellokonzert mit Truls Mørk auf dem Programm, zudem Schumanns vierte Sinfonie. Spekta-
kulärer Höhepunkt des Programms war die Aufführung von Hector Parràs „Inscape“ für Solisten, im 
Raum verteilte Musiker, großes Orchester und Live-Elektronik. Das Werk, das vom Gürzenich-Orchester 
mit in Auftrag gegeben worden ist, thematisiert physikalische Erkenntnisse über „schwarze Löcher“ 
und ließ die Philharmonie zur Bodenstation für die Reise ins Innere des Universums werden. Erstmals 
waren hierfür die Spezialisten des französischen Experimentalstudios für elektronische Musik und Mu-
sikinformatik, IRCAM, zu Gast. Musiker des Gürzenich-Orchesters brillierten in schwierigen Solopartien, 
die ursprünglich für das Pariser Ensemble Intercontemporain geschrieben worden sind.  
 
Das Neujahrskonzert 2019 wurde durch die Teilnahme und Redebeiträge von Ministerpräsident Armin 
Laschet und Oberbürgermeisterin Henriette Reker zur festlichen Eröffnung des Offenbach-Jahres 2019, 
mit dem Köln an diesen großen Sohn der Stadt erinnerte. Höhepunkt war die von Matthias Klink und 
Hagen Matzeit, in der szenischen Einrichtung von Sabine Hartmannshenn gestaltete Deutsche Erstauf-
führung des Einakters „Oyayaye oder Die Königin der Inseln“ von Jacques Offenbach. Ein Auftritt der 
Präsidentin der Stunksitzung Biggi Wanninger als „Prinz von Arkadien“ setzte den überraschenden 
Schlusspunkt. Das Konzert wurde sowohl von WDR 3, BR Klassik als auch von Deutschlandradio über-
tragen. Dirigent Pablo González war anschließend zum zweiten Mal zu Gast, Alexander von Zemlinskys 
Lyrische Sinfonie mit Jennifer Holloway und Miachel Nagy trug zur Reihe der „rahmensprengenden 
Sinfonien“ bei.

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Das Musikvermittlungsprogramm Ohrenauf! feierte im Januar 2019 sein 20jähriges Jubiläum mit einem 
Programm unter Mitwirkung zahlreicher Kölner Kinder, die gemeinsam mit dem Orchesterhund „Gürzi“ 
nach einem verlorenen Ohrwurm suchten.  
 
Das sinfonische Programm mit Stargeigerin Isabelle Faust – mit Schumanns Violinkonzert - und Mah-
lers Fünfter Sinfonie unter Leitung von François-Xavier Roth bildete den Auftakt zu einer sehr erfolgrei-
chen Europatournee, die das Orchester nach Turin, Budapest, Zürich und Wien führte. Auch dieses 
Konzert war im Livestream zu erleben. Karina Canellakis kehrte nach ihrem erfolgreichen Debüt mit 
einem Programm mit Wagner und Beethovens „Eroica“ zurück, Solist an ihrer Seite war Nicolas Alt-
staedt im ersten Cellokonzert von Schostakowitsch. Die lang erwartete Rückkehr eines ehemaligen 
Gürzenich-Kapellmeisters erlebte das Pubilkum im achten Abonnementkonzert, in dem James Conlon 
Schostakowitschs Siebte Sinfonie in einer bewegenden Aufführung dirigierte. Auch diese Wiederbegeg-
nung wurde festgehalten im Rahmen des Streaming-Projektes GO Plus.  
 
Francois-Xavier Roth leitete erneut die Johannes-Passion am Karfreitag, neben einem erlesenen Sän-
gerensemble stand wieder das Vokalensemble des Kölner Doms für dieses Konzert zur Verfügung. Zum 
Achtbrücken-Festival trug das Gürzenich-Orchester mit einer Aufführung des Akkordeon-Konzertes von 
Georges Aperghis bei, das in Anwesenheit des Komponisten von Teodoro Anzellotti aufgeführt wurde. 
Gepaart wurde es mit Bruckners Sechster Sinfonie, geleitet von Emilio Pomàrico, erstmals am Pult des 
Gürzenich-Orchesters.  
 
Abschluss und Höhepunkt der mehrjährigen Zusammenarbeit mit Philippe Manoury war das 
„Lab.Oratorium“, ein abendfüllendes Werk, das dieser in Zusammenarbeit mit dem Regisseur Nicolas 
Stemann schuf. Dem Publikum wurde eine neue Form der Verbindung von Sinfoniekonzert, Theater 
und Oratorium präsentiert, an dem neben den Schauspielern Patrycia Ziolkowska und Sebastian Ru-
dolph, den Sängerinnen Rinnat Moriah und Torag Augestad, dem SWR Vokalensemble, dem IRCAM 
auch ein eigens gegründeter Kölner Projektchor mitwirkten. Unterstrichen durch die Lichtgestaltung 
von Rainer Casper ist hier ein Werk entstanden, das einerseits Mahlers Diktum, eine Sinfonie müsse 
mit allen Mitteln der vorhandenen Technik eine Welt gestalten, ins Heute übersetzte, und andererseits 
ganz konkret auf eine brennende gesellschaftliche Frage reagierte, auf den Umgang mit den Boots-
flüchtlingen im Mittelmeer. Das in langer Vorarbeit geplante Konzert wurde durch die aktuellen Ereig-
nisse eingeholt und die Aufführungen wurden durch lebendige Diskussionen mit dem Publikum abge-
schlossen, an denen auch Vertreter von Seenotrettungsorganisationen mitwirkten. Das Konzert wurde 
für GO Plus dokumentiert und vom SWR ausgestrahlt. Eine CD-Veröffentlichung bei WERGO ist ge-
plant. Mit diesem Werk debütierte das Gürzenich-Orchester auch in der Elbphilharmonie und der Pari-
ser Philharmonie. Beide Konzertsäle stellten jeweils einen eigenen Projektchor und ergänzten die Ver-
anstaltungen jeweils um Diskussionsveranstaltungen. Diese Gastspiele legten die Basis für weitere 
Planungen mit diesen berühmten Konzerthäusern in der Zukunft. Den Schumann-Schwerpunkt der

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Saison beschloss François-Xavier Roth schließlich mit Schumanns Erster und dem Klavierkonzert. Der 
Solist Jean-Frédéric Neuburger präsentierte sich in Personalunion mit einem neuen Orchesterwerk 
„Faits et Gestes“, das vom Gürzenich-Orchester in Auftrag gegeben worden ist. Die Alpensinfonie von 
Richard Strauss unter Leitung von Nicholas Collon verbreitete im letzten Abonnementkonzert schließ-
lich Vorfreude auf die Sommerferien, Anton Weberns Orchesterstücke op. 6 und Alfred Schnittkes Brat-
schenkonzert mit Lawrence Power als bestechendem Solisten rundeten das Programm.  
 
In der Spielzeit 2018/2019 spielte das Orchester 36 reguläre Abonnementkonzerte, 34 weitere Konzer-
te in Köln, davon ein Festkonzert, ein Ohrenauf!-Jubiläumskonzert, ein Konzert im Kölner Dom, ein 
Benefizkonzert, sechs Kammerkonzerte, drei Florakonzerte, fünf Schulkonzerte, zwei Konzerte im 
Rahmen von „Singen mit Klasse“, ein Neujahrskonzert, ein Ohrenauf!-Familienkonzert, ein Passions-
konzert, ein Kooperationskonzert mit der Rheinischen Musikschule und Unterwegskonzerte in Theatern. 
In der Oper war das Orchester in 122 Vorstellungen in 19 Produktionen sowie in der Kinderoper mit 45 
Vorstellungen in 3 Produktionen beschäftigt. 
 
Wie auch in den vorangegangenen Spielzeiten konnte das Ziel erreicht werden, dem Kölner Publikum 
in interessanten Konzertprogrammen ein ausgewogenes Verhältnis von Werken quer durch die Musik-
geschichte mit einem guten Verhältnis von bekannteren zu unbekannteren Stücken zu präsentieren. 
Darüber hinaus ist es dem Gürzenich-Orchester gelungen, durch seine besondere Programmatik und 
seine besonderen Projekte auch international wieder stärker wahrgenommen zu werden. Dazu trugen 
nicht zuletzt die Medienproduktionen im Rahmen von GO Plus sowie CD-Veröffentlichungen mit dem 
Gürzenich-Kapellmeister François-Xavier Roth und dem Ehrendirigenten Dimitri Kitajenko bei.  
 
3. Die wirtschaftliche Lage des Orchesters im Wirtschaftsjahr 2018/2019 
 
 
a) Leistungsdaten  
 
Die Aktivitäten des Gürzenich-Orchesters Köln führten im Wirtschaftsjahr 2018/2019 zu folgenden Leis-
tungsdaten:

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Anzahl 
Veranstal- Erlöse
max. Ist % tungen TEUR
Eigenveranstaltungen
1.Sinfoniekonzert 2018/2019 6.202 6.128 98,81 3 113
2.Sinfoniekonzert 2018/2019 6.104 5.155 84,45 3 94
3.Sinfoniekonzert 2018/2019 5.705 5.375 94,22 3 103
4.Sinfoniekonzert 2018/2019 6.027 5.758 95,54 3 105
5.Sinfoniekonzert 2018/2019 6.270 6.081 96,99 3 113
6.Sinfoniekonzert 2018/2019 6.431 6.379 99,19 3 117
7.Sinfoniekonzert 2018/2019 6.369 6.326 99,32 3 116
8.Sinfoniekonzert 2018/2019 6.273 6.244 99,54 3 118
9.Sinfoniekonzert 2018/2019 6.130 5.906 96,35 3 109
10.Sinfoniekonzert 2018/2019 5.342 5.098 95,43 3 94
11.Sinfoniekonzert 2018/2019 6.144 5.760 93,75 3 108
12.Sinfoniekonzert 2018/2019 6.151 5.802 94,33 3 108
Sinfoniekonzerte gesamt 73.148 70.012 95,71 36 1.299
1.Kammerkonzert 2018/2019 257 185 71,98 1 2
2.Kammerkonzert 2018/2019 313 288 92,01 1 3
3.Kammerkonzert 2018/2019 313 311 99,36 1 4
4.Kammerkonzert 2018/2019 313 272 86,90 1 3
5.Kammerkonzert 2018/2019 257 114 44,36 1 1
6.Kammerkonzert 2018/2019 313 269 85,94 1 3
Kammerkonzerte gesamt 1.766 1.439 81,48 6 16
Konzertreihen gesamt 74.914 71.451 95,38 42 1.315
Festkonzert Saisoneröffnung 2.073 1.576 76,03 1 24
Benefizkonzert 1.811 1.165 64,33 1 22
Kammerkonzerte in der Flora 1.080 955 88,43 3 20
Familienkonzert Ohrenauf! 1.624 1.512 93,10 1 16
Neujahrskonzert 2.147 2.141 99,72 1 52
Jubiläumskonzerte Ohrenauf! 2.910 2.715 93,30 2 22
Schulkonzerte Ohrenauf! 5.433 4.807 88,48 4 22
Passionskonzert 2.161 2.152 99,58 1 55
Sonderkonzerte 19.239 17.023 88,48 14 233
Abgrenzungen -4
94.153 88.474 93,97 56 1.544
Anzahl 
Veranstal- Erlöse
tungen TEUR
Eigenveranstaltungen 56 1.544
Kooperationen* / Gastspiele
Domkonzert 1 0
Kammerkonzerte im metropol Theater 4 4
Kammerkonzerte im Kölner Künstler Theater 6 4
Sonderkonzerte "Singen mit Klasse" 2 0
Sonderkonzert "Sommerkonzert" 1 2
14 10
Opernbespielung Bühnen Stadt Köln 167 7.391
sonstige Aktivitäten 0 368
167 7.759
Leistungsdaten gesamt 237 9.313
Auslas- 
tung
* ohne die eintrittsfreien Generalproben "Philharmonie Lunch". In der Spielzeit 2018/2019  kamen ca. 20.400 
Besucher zu den 15 Generalproben.
Veranstaltung
Eigenveranstaltungen 
Veranstaltung
Besucher
Fremdveranstaltungen / sonstige Aktivitäten

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Der Vergleich der Leistungsdaten des Orchesters in der Spielzeit 2018/2019 mit dem Vorjahr zeigt, 
dass die Anzahl der Eigenveranstaltungen um drei Veranstaltungen leicht gestiegen ist. Gleichzeitig 
stieg die Anzahl der Besucher um 4.404 (5,2%) auf 88.474. Die Auslastung der Eigenveranstaltungen 
fiel mit 93,8% um 0,6% minimal hinter die der vorherigen Spielzeit zurück. Bei den Erlösen war im 
gleichen Zeitraum ein Anstieg um TEUR 19 bzw. 1,2% (davon Sinfoniekonzerte TEUR -39 bzw. -2,9%, 
Kammerkonzerte keine Veränderung, Sonderkonzerte TEUR +58 bzw. +33,1%) festzustellen. Die 
durchschnittliche Einnahme je Besucher verminderte sich in der Spielzeit 2018/2019 von EUR 18,19 um 
EUR 0,69 bzw. -3,8% auf EUR 17,50. 
 
Für die Bühnen der Stadt Köln wurden im Bereich der Oper und Kinderoper 167, und damit 26 Veran-
staltungen mehr (+18,4%) als in der vorherigen Spielzeit durchgeführt. Gleichwohl bleib die Gesamt-
vergütung für die Opernbespielung mit TEUR 7.391 (im Vorjahr TEUR 7.399) nahezu unverändert.  
 
 
b) Ertragslage / Vergleich mit dem Wirtschaftsplan und Periodenvergleich 
 
 
Nach dem vorjährigen Jahresüberschuss von TEUR 77 erzielte das Gürzenich-Orchester Köln im Wirt-
schaftsjahr 2018/2019 einen Jahresfehlbetrag in Höhe von TEUR 157.  
 
Die Analyse des Ergebnisses wurde an der geänderten Struktur des Wirtschaftsplans 2018/2019 ausge-
richtet, bei der auf den gesonderten Ausweis eines Investitions-, eines Finanz- und eines neutralen 
Ergebnisses verzichtet wurde. Die Analyse zeigt, dass sich der Fehlbetrag aus einem positiven Be-
triebsergebnis in Höhe von TEUR 140 (im Vorjahr TEUR +296), einem negativen Zinsergebnis von 
TEUR 309 (im Vorjahr TEUR -301) sowie Steuererstattungen von TEUR 13 (im Vorjahr TEUR 82) zu-
sammensetzt.  
 
Im Überblick stellt sich die Ertragslage im Wirtschaftsjahr 2018/2019 wie folgt dar, wobei den Ist-
Daten zum einen die Planansätze des vom Rat der Stadt Köln in seiner Sitzung am 22.11.2018 be-
schlossenen Wirtschaftsplans und zum anderen die Vorjahreszahlen gegenübergestellt werden:

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Ertragslage Vgl. mit WirtschaftsplanVgl. mit Vorjahr 2017/18
TEUR % TEURTEUR % TEUR TEUR %
Umsatzerlöse 9.313 43,5 8.892+421+4,7 9.319 -6 -0,1
Kartenverkauf aus Konzertbetrieb 1.554 7,3 1.605 -51 -3,2 1.596 -42 -2,6
Opernbespielung 7.392 34,6 7.187 +205 +2,9 7.399 -7 -0,1
Sponsoringerträge 11 0,1 0 +11 . 82 -71 -86,6
sonstige Bereiche Konzertbetrieb 356 1,7 100 +256>+100,0 242 +114 +47,1
Bestandsveränderung 
unfertige Produktionen 48 0,2 0 +48 . -30 +78<-100,0
sonstige betriebliche Erträge 12.024 56,211.901+123+1,010.596+1.428+13,5
Betriebskostenzuschuss Stadt Köln 10.791 50,5 10.771 +20 +0,2 9.738 +1.053 +10,8
Betriebskostenzuschuss Land 722 3,4 647 +75 +11,6 583 +139 +23,8
andere sonstige betriebliche Erträge 511 2,4 483 +28 +5,8 275 +236 +85,8
betriebliche Erträge 21.385100,020.793+592+2,819.885+1.500+7,5
Materialaufwand -4.488-21,0 -4.986+498+10,0 -3.640 -848-23,3
Gagen für Gastdirigenten, 
Solisten, Chöre -1.121 -5,2 -1.071 -50 -4,7 -854 -267 -31,3
Gagen für Aushilfen -1.223 -5,7 -649 -574 -88,4 -1.042 -181 -17,4
Saalmieten -1.093 -5,1 -1.022 -71 -6,9 -912 -181 -19,8
anderer Materialaufwand -1.051 -4,9 -2.244+1.193 +53,2 -832 -219 -26,3
Personalaufwand -14.899-69,7-14.633 -266 -1,8-14.476 -423 -2,9
Löhne und Gehälter -12.140 -56,8 -10.975 -1.165 -10,6 -11.401 -739 -6,5
soziale Abgaben, Altersversorgung
und Unterstützung -2.759 -12,9 -3.658 +899 +24,6 -3.075 +316 +10,3
Abschreibungen Anlagevermögen -94 -0,4 -79 -15-19,0 -93 -1 -1,1
sonstige betriebliche Aufwendungen -1.764 -8,2 -1.227 -537-43,8 -1.380 -384-27,8
betriebliche Aufwendungen -21.245-99,3-20.925 -320 -1,5-19.589-1.656 -8,5
Betriebsergebnis 140 0,7 -132+272>+100,0 296 -156-52,7
Zinserträge 1 0,0 0 +1 . 1 +0+0,0
Zinsaufwendungen -311 -1,5 -300 -11 -3,7 -302 -9 -3,0
Steuern vom Einkommen und Ertrag 13 0,1 -10 +23>+100,0 0 +13 .
sonstige Steuern 0 0,0 0 +0 . 82 -82+100,0
Jahresüberschuss -157 -0,7 -442+285+64,5 77 -234<-100,0
Gewinnvortrag 892 4,2 892 +0+0,0 811 +81-10,0
Entnahmen aus Gewinnrücklagen 4 0,0 4 +0+0,0 4 +0+0,0
Bilanzgewinn 739 3,5 454+285+62,8 892 -153+17,2
Wj. 2018/19 Abweichung Abweichung
           Jahresfehlbetrag /
 
 
Im Vergleich mit dem Wirtschaftsplan zeigt die Analyse für das Betriebsergebnis, dass der Planansatz 
um TEUR 272 (+ 206,1%) überschritten wurde.

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Zusammen mit den Mitteln des städtischen Betriebskostenzuschusses und des Landeszuschusses stan-
den dem Orchester aus der Opernbespielung sowie dem eigenen Konzertbetrieb insgesamt           
TEUR 21.385 und - im Vergleich zum Planansatz - TEUR +592 (+2,8%) mehr an betrieblichen Erträgen 
zur Deckung der laufenden Kosten zur Verfügung. Die angestiegenen Erträge sind dabei im Wesentli-
chen auf einen gegenüber der Planung erhöhten Landeszuschuss (TEUR +75 bzw. +11,6%), gestiege-
ne Erlöse aus der Opernbespielung (TEUR +205 bzw. +2,9%) und aus sonstigen Leistungen im Zu-
sammenhang mit dem Konzertbetrieb (TEUR +256 bzw. +256,0%) zurückzuführen. Die Bestandserhö-
hung im Bereich der unfertigen Produktionen führte gleichzeitig zu Erträgen in Höhe von TEUR 48.  
 
Zeitgleich wurden die betrieblichen Aufwendungen um insgesamt TEUR +320 bzw. +1,5% gegenüber 
den budgetierten Ansätzen überschritten. Zu dieser Entwicklung trugen vor allem Mehrkosten in Höhe 
von TEUR +266 bzw. +1,8% im Bereich der Personalaufwendungen sowie TEUR +537 bzw. +43,8% 
bei den sonstigen betrieblichen Aufwendungen für Verwaltung, Werbung und Öffentlichkeitsarbeit bei. 
Bei den Materialaufendungen konnten dagegen insgesamt rd. TEUR -498 bzw. -10,0% eingespart wer-
den. Hier lagen zwar die Kosten für Gagen der Aushilfen um TEUR +574 bzw. +88,4%, die Kosten für 
Gastdirigenten, Solisten und Chöre um TEUR +50 bzw. +5,2% und die Kosten für die angemieteten 
Säle um TEUR +71 bzw. +6,9% über den budgetierten Ansätzen. Bei den übrigen Materialaufwendun-
gen und vom Orchester bezogenen Leistungen konnten aber die Kostenansätze im Wirtschaftsplan um 
rd. TEUR 1.193 bzw. 53,2% unterschritten werden. Unter Berücksichtigung des Zinsergebnisses sowie 
der Ergebnisauswirkungen der Ertragsteuern fiel damit der vom Orchester erwirtschaftete Jahresver-
lust in Höhe von TEUR -157 um TEUR -285 bzw. -64,5% geringer als das für 2018/2019 kalkulierte 
Ergebnis (TEUR -442) aus. 
 
Im Periodenvergleich verschlechterte sich das Betriebsergebnis des Vorjahres in Höhe von TEUR +296 
um TEUR 156 bzw. 52,7% auf TEUR +140, obgleich die betrieblichen Erträge insgesamt um 
TEUR 1.500 bzw. 7,5% über dem Vorjahreswert lagen. Hier waren die Ertragssteigerungen - bei nahe-
zu unveränderten Erträgen aus dem laufenden Konzertbetrieb sowie der Opernbespielung - vor allem 
auf den erhöhten Betriebskostenzuschuss (TEUR +1.053 bzw. 10,8%), den gestiegenen Landeszu-
schuss (TEUR +139 bzw. +23,8%), die Bestandveränderung unfertiger Produktionen (TEUR +78) so-
wie die Entwicklung der sonstigen betrieblichen Erträge (TEUR +236 bzw. +85,8%) zurückzuführen. 
Letztere wurden vor allem durch höhere Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen (TEUR +215) 
verursacht.   
 
Gegenüber der positiven Entwicklung der betrieblichen Erträge stiegen die betrieblichen Aufwendungen 
gegenüber dem Vorjahr überproportional um TEUR 1.656 bzw. 8,5%. Hier lagen zunächst die Material-
kosten um rd. TEUR 848 bzw. 23,3 % über den Vorjahresbeträgen. Im Wesentlichen war dies bedingt 
durch Kostensteigerungen bei den Gagen für Gastdirigenten, Solisten und Chören (TEUR +267 bzw. 
+31,3%) und für Aushilfen (TEUR +181 bzw. +17,4%), den Kosten für die Anmietung der Säle

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(TEUR +181 bzw. +19,8%), den erstmals erfassten Produktionskosten (TEUR +96), den Kosten für 
Gastspiele nach auswärts (TEUR +88 bzw. +266,7%) und den übrigen Materialaufwendungen und 
bezogenen Leistungen (TEUR +88 bzw. +18,1%) bei gleichzeitigem Rückgang der Kosten für die 
Streamingdienste um TEUR 95 bzw. 19,6%.  
 
Die Personalkosten stiegen im Vergleich zum Vorjahr um TEUR 423 bzw. 2,9%. Dies war auf die um 
TEUR 739 bzw. 6,5% höheren Löhne und Gehälter der Mitarbeiter zurückzuführen, denen Einsparun-
gen im Bereich der sozialen Abgaben sowie Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung 
von insgesamt TEUR 316 bzw. 10,3% gegenüberstanden. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen 
überstiegen die Vorjahreskosten um insgesamt TEUR 384 bzw. 27,8%. Hier fielen vor allem die höhe-
ren Personalnebenkosten insbesondere im Zusammenhang mit auswärtigen Gastspielen (TEUR +284 
bzw. +190,6%) im Rahmen der um TEUR 311 bzw. 39,5% gestiegenen Verwaltungskosten ins Ge-
wicht. Unter Berücksichtigung der höheren Zinsaufwendungen (TEUR +9 bzw. +3,0%) und den ge-
genüber dem Vorjahr reduzierten Steuererstattungen (TEUR -69) fiel das Jahresergebnis des Orches-
ters damit um TEUR 241 bzw. 313,0% hinter das Vorjahresergebnis zurück.  
 
Bezogen auf die Gesamterträge des Orchesters im Wirtschaftsjahr 2018/2019 bilden die laufenden 
Personalkosten mit 69,7% (im Vorjahr 72,8 %) unverändert den größten Aufwandsposten. Im Be-
richtsjahr setzten sich diese Kosten wie folgt zusammen: 
 
2018/2019 Vorjahr
TEUR TEUR TEUR %
Löhne und Gehälter, Beamtenbezüge 12.140 11.401 +739+6,5
Soziale Abgaben 1.749 1.684 +65+3,9
Aufwendungen für Altersversorgung 694 752 -58 -7,7
Aufwendungen für Unterstützung 316 639 -323-50,5
14.899 14.476 +423+2,9
Veränderung
 
 
Im Bereich der laufenden Personalaufwendungen erhöhten sich - vor dem Hintergrund eines minimal 
gestiegenen durchschnittlichen Personalbestands - im Vergleich zum Vorjahr die Bezüge der angestell-
ten Künstler und sonstigen Mitarbeiter um TEUR +739 (+6,5%) und die gesetzlichen Sozialabgaben 
um TEUR +65 (+3,9%). Der Kostenanstieg ist im Wesentlichen noch Folge der TVöD-Tariferhöhung 
zum 1.3.2018 in Höhe von durchschnittlich 3,19% (verbunden mit Einmalzahlungen in verschiedenen 
Entgeltgruppen) und der Einführung eines Haustarifvertrages zum 1.1.2018. Die Aufwendungen für die 
Altersversorgung verminderten sich um TEUR -58 bzw. -7,7% aufgrund reduzierter Versorgungsbezüge 
unter Berücksichtigung der Veränderung der Pensionsrückstellungen. Schließlich sanken auch die Auf-
wendungen für Unterstützung um TEUR -323 bzw. -50,5% infolge deutlich geringerer laufender Beihil-
fezahlungen unter Einschluss der Veränderung der Rückstellungen für die künftigen Beihilfeverpflich-
tungen.

Gürzenich-Orchester Köln Anlage 4 
Seite 11 
   
 
Die Personalstatistik weist für das Wirtschaftsjahr 2018/2019 folgende Daten aus: 
 
Jahres-Zum Vergl.
30.11.1828.02.1931.05.1931.08.19durch-Wirtschafts-
schnitt plan
2018/2019
Besetzte Stellen
Beschäftigte nach TVöD 9,29 9,2910,06 10,06 9,68 13,50
künstlerische Angestellte 127,57129,07128,57126,06127,82 139,00
Beamte 1,00 1,00 1,00 1,00 1,00 0,00
Platzanweiser 0,21 0,21 0,21 0,21 0,21 0,00
138,07139,57139,84137,33138,70 152,50
zum Vergleich Vorjahr (140,12)(140,12)(133,53)(132,03)(136,45) (151,83)
Beschäftigte
Beschäftigte nach TVöD 12,0012,0013,00 13,0012,50
künstlerische Angestellte 135,00137,00136,00133,00135,25
Beamte 1,00 1,00 1,00 1,00 1,00
Platzanweiser 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00
150,00152,00152,00149,00150,75
zum Vergleich Vorjahr (155,00(154,00)(148,00)(145,00)(150,50)
 
 
Die Zahl der tatsächlich besetzten Stellen lag in 2018/2019 mit durchschnittlich 138,70 um 
13,80 Stellen bzw. 9,0% unter dem Planansatz (152,50).  
 
Damit konnte das Orchester in der Spielzeit 2018/2019 mittels der vereinnahmten Betriebskostenzu-
schüsse, der Erträge aus der Opernbespielung und der übrigen selbst erwirtschafteten Erträge zwar 
erneut ein positives Betriebsergebnis erwirtschaften. Unter Einschluss der Zinsen und Steuern und hier 
vor allem die Ergebnisbelastung durch den Aufzinsungsaufwand bei den langfristigen Personalrückstel-
lungen wurde letztlich aber ein Jahresfehlbetrag von TEUR 157 (im Vorjahr Jahresüberschuss in Höhe 
von TEUR 77) erzielt. 
 
 
c) Vermögens- und Finanzlage  
 
Die Vermögenslage des Orchesters stellt sich an den beiden Bilanzstichtagen zusammengefasst wie 
folgt dar:

Gürzenich-Orchester Köln Anlage 4 
Seite 12 
   
 
31.8.2019 31.8.2018 Veränderung
TEUR % TEUR % TEUR %
Vermögen
Anlagevermögen 798 6,3 745 6,0 +53 +7,1
Forderung aus Ausgliederung der eigen-
betriebsähnlichen Einrichtung zum 1.9.2000 4.846 38,4 5.34642,8 -500 -9,4
5.644 44,8 6.09148,8 -447 -7,3
Vorräte 88 0,7 25 0,2 +63>+100,0
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände 2.383 18,9 1.92815,4 +455+23,6
Flüssige Mittel 4.429 35,1 4.35034,8 +79 +1,8
Kurzfristig gebundene Vermögenswerte 6.900 54,7 6.30350,5 +597 +9,5
Rechnungsabgrenzungsposten 66 0,5 93 0,7 -27 -29,0
Vermögen insgesamt 12.610100,0 12.487100,0 +123 +1,0
Kapital
Stammkapital 25 0,2 25 0,2 0 +0,0
Gewinnrücklagen 2.631 20,9 2.63421,1 -3 -0,1
Bilanzgewinn 739 5,9 892 7,1 -153 -17,2
Eigenkapital 3.395 26,9 3.55128,4 -156 -4,4
49 0,4 55 0,4 -6 -10,9
Sonderposten 49 0,4 55 0,4 -6 -10,9
Pensionsrückstellungen 1.427 11,3 1.80414,4 -377 -20,9
Sonstige Rückstellungen 4.384 34,8 4.19333,6 +191 +4,6
Lang- und mittelfristiges Fremdkapital 5.811 46,1 5.99748,0 -186 -3,1
Steuerrückstellungen 6 0,0 22 0,2 -16 -72,7
Sonstige Rückstellungen 965 7,7 909 7,3 +56 +6,2
Verbindlichkeiten 396 3,1 305 2,4 +91 +29,8
Kurzfristiges Fremdkapital 1.367 10,8 1.236 9,9 +131+10,6
Rechnungsabgrenzungsposten 1.988 15,8 1.64813,2 +340+20,6
Kapital insgesamt 12.610100,0 12.487100,0 +123 +1,0
Lang- und mittelfristig gebundene 
Vermögenswerte
Sonderposten Investitionszuschüsse 
zum Anlagevermögen
 
 
Die Analyse der Vermögenslage ergibt auf den Stichtag 31.8.2019 eine Eigenkapitalquote1 von 27,3% 
(im Vorjahr 28,9%), einen Verschuldungsgrad2 von 56,9% (zum 31.8.2018 57,9%) sowie einen Anla-
gedeckungsgrad3 von 431,5% (zum 31.8.2018 484,0%). Die Investitionsquote4 lag im Wirtschaftsjahr 
2018/2019 bei 20,1% (im Vorjahr 16,3%). 
 
 
 
                                                           1  Eigenkapital einschließlich Sonderposten / Bilanzsumme 2  Rückstellungen + Verbindlichkeiten / Bilanzsumme 3  Eigenkapital einschließlich Sonderposten / Anlagevermögen 4  Investitionen / Buchwert Anlagevermögen zum 1.9. des jeweiligen Wirtschaftsjahres

Gürzenich-Orchester Köln Anlage 4 
Seite 13 
   
 
An Mitteln aus dem städtischen Haushalt standen dem Orchester im Wirtschaftsjahr 2018/2019 
TEUR 10.791 als Betriebskostenzuschuss auf der Grundlage des Ratsbeschlusses vom 22.11.2018 
(TEUR 10.771 zuzüglich eines nachträglichen Ausgleichs in Höhe von TEUR 20 für Zweitfreikarten) zur 
Verfügung. Die Mittel waren vollständig zum Ausgleich des Betriebsverlustes zu verwenden.  
 
Bezogen auf die Verhältnisse an den beiden Bilanzstichtagen 31.8.2018 und 31.8.2019 ergab sich eine 
Verbesserung der Liquidität des Orchesters um TEUR 79, und zwar im Einzelnen aus folgenden Quel-
len: 
 
2018/2019Vorjahr
TEUR TEUR
Jahresfehlbetrag / -überschuss -157 77
Abschreibungen auf Anlagevermögen (+) 94 93
Buchgewinne (-)/ Buchverluste (+) 
aus dem Verkauf von Anlagevermögen -5 -5
Aufwendungen aus der Zuführung zum Sonderposten
für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen (+) 0 0
Erträge aus der Auflösung des Sonderpostens
für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen (-) -6 -8
Zunahme (+) / Abnahme (-) der langfristigen Personal-
rückstellungen -186 289
Cashflow -260 446
Zunahme (-) / Abnahme (+) der Aktiva 9 1.079
Zunahme (+) / Abnahme (-) der Passiva 472 248
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit 221 1.773
Einzahlungen aus Abgängen des Anlagevermögens 7 11
Auszahlungen für Investitionen in das Anlagevermögen -149 -118
Cashflow aus Investitionstätigkeit -142 -107
Tilgung von Krediten 0 0
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit 0 0
Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds 79 1.666
 
 
Die Verbesserung der Liquidität resultiert aus dem positiven Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit 
des Orchesters (TEUR 221) und hier vor allem aus der vorvereinnahmten Septemberrate 2019 des 
städtischen Betriebskostenzuschusses. Unter Berücksichtigung der Auszahlungen für Investitionen 
(TEUR 149) sowie Einzahlungen aus Anlageabgängen (+TEUR 7) ergibt sich die Veränderung des Fi-
nanzmittelfonds zu den beiden Bilanzstichtagen in Höhe von TEUR +79. Auch im Wirtschaftsjahr 
2018/2019 standen dem Orchester ausreichend liquide Mittel zur Verfügung, so dass keine Kredite in 
Anspruch genommen werden mussten.

Gürzenich-Orchester Köln Anlage 4 
Seite 14 
   
 
4. Prüfungsfeststellungen nach § 53 des Haushaltsgrundsätzegesetzes im Rahmen 
der Vorjahresprüfung (1.9.2017 – 31.8.2018) 
 
 
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Schüllermann und Partner AG, Dreieich, hat auf der Grundlage des 
Auftrags der Betriebsleitung des Gürzenich-Orchesters vom 29.1.2019 mit Zustimmung der Gemeinde-
prüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen vom 10.6.2019 den Jahresabschluss des Orchesters unter Einbe-
ziehung der Buchführung und des Lageberichts für das Wirtschaftsjahr 1.9.2017 bis 31.8.2018 geprüft. 
Der Prüfungsauftrag umfasste nach § 102 Abs. 2 GO NRW in entsprechender Anwendung des § 53 
Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 HGrG auch die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung sowie die 
Berichterstattung über wirtschaftlich bedeutsame Sachverhalte. 
 
Die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung führte zu keinen Beanstandungen. 
 
 
 
 
II. VORAUSSICHTLICHE ENTWICKLUNG DES ORCHESTERS / RISIKEN DER 
KÜNFTIGEN ENTWICKLUNG 
 
 
Auf der Grundlage der Auswertungen der Finanzbuchhaltung für das 1. Quartal des Wirtschaftsjahres 
2019/2020 verläuft die wirtschaftliche Entwicklung des Orchesters positiv im Rahmen des in der Sit-
zung vom 21.5.2019 durch den Rat der Stadt Köln festgestellten Wirtschaftsplanes 2019/2020.  
 
Zusammengefasst weist die Ergebnisplanung 2019/2020 (in dem vor dem eintreten der Corona-Krise 
verabschiedeten Wirtschaftsplan) folgende Eckdaten aus:  
2019/2020
TEUR
Umsatzerlöse
   Kartenverkauf 1.605
   Opernbespielung 7.380
   sonstige Erlöse Spielbetrieb 100
9.085
Sonstige Erträge (ohne Betriebskostenzuschuss Stadt) 1.334
10.419
Materialaufwendungen -5.106
Personalaufwendungen -15.220
Abschreibungen -79
Sonstige betriebliche Aufwendungen -1.254
Zinsaufwendungen -300
Steuern -10
Planergebnis vor Betriebskostenzuschuss -11.550
Betriebskostenzuschuss 11.646
Jahresüberschuss 96

Gürzenich-Orchester Köln Anlage 4 
Seite 15 
   
 
In Anbetracht des relativ geringen positiven Planergebnisses für 2019/2020 in Höhe von TEUR 96, 
welches den per 31.8.2019 verfügbaren Gewinnvortrag (TEUR 739) erhöhen soll, hängt die weitere 
wirtschaftliche Entwicklung des Orchesters damit maßgeblich von der Ertragslage bzw. Bezuschussung 
in den folgenden Wirtschaftsjahren sowie der laufenden Tilgung der Restforderung gegen die Stadt 
Köln aus der seinerzeitigen Ausgliederung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung ab. 
 
Im Rahmen der Investitionsplanung für das Wirtschaftsjahr 2019/2020 ist unverändert die Beschaffung 
von Instrumenten mit einem Investitionsvolumen von rd. TEUR 79 vorgesehen. Die Finanzierung der 
Investitionsvorhaben soll in voller Höhe aus Mitteln des Betriebskostenzuschusses des Wirtschaftsjah-
res zum Ausgleich der Abschreibungen abgedeckt werden. 
 
Die Einrichtung des für das Orchester gemäß § 10 Abs. 1 EigVO NRW erforderlichen Risikofrüherken-
nungssystems ist bis zur Abfassung dieses Lageberichts weitergeführt worden. Auf der Grundlage ei-
nes auf die speziellen Belange und die überschaubare Größe des Orchesters zugeschnittenen Hand-
buchs zum Risiko-/Chancenmanagement, das ständig zu ergänzen und zu aktualisieren ist, wurde per 
31.8.2019 erneut eine Risikoinventur mit anschließender Risiko- und Chancenbewertung durchgeführt. 
Die Arbeiten an einem zeitnahen, umfassenden Berichtswesen zur laufenden Erfassung und Kommuni-
kation der Risiken und Chancen sowie einem Katalog der notwendigen Abwehrmaßnahmen werden 
fortgesetzt. Mit einem solchen Berichtswesen soll sichergestellt werden, dass mögliche Risiken an die 
jeweiligen Entscheidungsträger des Orchesters frühzeitig kommuniziert werden, damit wirtschaftlichen, 
technischen und organisatorischen Fehlentwicklungen rechtzeitig entgegengewirkt werden kann.  
 
Vor dem Hintergrund des sich im Zeitpunkt der Abfassung dieses Berichts ausbreitenden Corona-Virus 
muss auch das Orchester damit rechnen, dass Konzerte im Zuge der Untersagung von größeren Ver-
anstaltungen durch den Krisenstab der Stadt Köln ausfallen werden. Die Betriebsleitung geht davon 
aus, dass für diesen Fall für bereits erworbene Karten der Kaufpreis zurückerstattet wird.  
 
Köln, den 1. April 2020 
 
 
 
________________________________________                             _________________________________ 
                     François-Xavier Roth                                             Stefan Englert 
               Künstlerischer Betriebsleiter                                    Geschäftsführender Direktor

Beschlussvorlage Rat

2231 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VII/47 
47 
Vorlagen-Nummer 
 1489/2020 
Freigabedatum 
 12.06.2020 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Jahresabschluss Wirtschaftsjahr 2018/2019 des Gürzenich-Orchesters Köln 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Gemäß § 4 c der Betriebssatzung des Gürzenich-Orchesters Köln in Verbindung mit § 26 Abs. 3 
der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO NW) werden der mit ei-
nem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk vom 01.01.2020 der Wirtschaftsprüfungsgesell-
schaft Schüllermann & Partner AG versehene Jahresabschluss zum 31.8.2019 sowie der Lagebe-
richt für das Wirtschaftsjahr vom 1.9.2018 bis 31.8.2019 festgestellt. 
 
2. Der Bilanzgewinn für das Wirtschaftsjahr vom 1.9.2018 bis zum 31.8.2019 in Höhe von EUR 
739.121,41, der sich aus dem Jahresfehlbetrag 2018/2019 in Höhe von EUR -156.498,19 nach 
Verrechnung mit dem Gewinnvortrag von EUR 891.619,60 sowie Entnahmen aus den Gewinn-
rücklagen in Höhe von EUR 4.000,00 ergibt, wird auf neue Rechnung vorgetragen.  
 
3. Dem Betriebsausschuss und der Betriebsleitung wird Entlastung erteilt. 
 
 
 
Betriebsausschuss Gürzenich-Orchester 25.08.2020 
Finanzausschuss 07.09.2020 
Rat 10.09.2020

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Zur Begründung des Beschlussvorschlags sind folgende Anlagen beigefügt: 
 
 
1. Jahresabschluss zum 31.8.2019, bestehend aus 
 
a) Bilanz zum 31.8.2019     Anlage 1 
 
b) Gewinn- und Verlustrechnung für das 
Wirtschaftsjahr 1.9.2018– 31.8.2019   Anlage 2 
 
c) Anhang einschließlich Anlagennachweis   
für das Wirtschaftsjahr 01.09.2018 – 31.8.2019  Anlage 3, Seite 1 - 17 
 
 
2. Lagebericht für das Wirtschaftsjahr vom 1.9.2018 
bis zum 31.8.2019      Anlage 4, Seite 1 - 16 
 
 
3. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks der  
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
Schüllermann & Partner AG vom 1.4.2020   Anlage 5, Seite 3 – 7  
 
 
4. Fragenkatalogs zu § 53 HGrG    Anlage 6 
 
 
Auf ein Abschlussgespräch hat die Gemeindeprüfungsanstalt NRW (GPA NRW) verzichtet.

Anlage3_Anhang einschließlich Anlagennachweis 18-19

25806 Zeichen

Gürzenich-Orchester Köln Anlage 3
 Seite 1
 
   
 
JAHRESABSCHLUSS FÜR DAS WIRTSCHAFTSJAHR 
1. SEPTEMBER 2018  BIS  31. AUGUST 2019 
 
A N H A N G 
 
Der Jahresabschluss des Gürzenich-Orchesters Köln für das Wirtschaftsjahr 1.9.2018 bis 31.8.2019 wurde 
nach den für Eigenbetriebe geltenden Bestimmungen der §§ 21 - 24 der Eigenbetriebsverordnung NRW in 
der Fassung vom 16.11.2004, zuletzt geändert am 8.7.2016 mit Wirkung ab 16.7.2016, sowie in sinngemä-
ßer Anwendung der für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften zum Jahresabschluss im Dritten 
Buch des Handelsgesetzbuches (HGB) unter Berücksichtigung von § 263 HGB und der ergänzenden Vor-
schriften der Betriebssatzung aufgestellt. Dies schließt die Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger 
Buchführung ein.  
I. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZE 
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden, gegenüber dem Vorjahr unveränderten, 
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Die Bilanz wurde nach teilweiser Verwendung des 
Jahresergebnisses (§ 268 Abs. 1 HGB) aufgestellt. 
 
Im Jahresabschluss zum 31.8.2019 wurden die zum 1.9.2000 im Rahmen der Ausgliederung des Orchesters 
als eigenbetriebsähnliche Einrichtung von der Stadt Köln übertragenen Anlagegüter zu den fortgeführten 
Zeitwerten und die in den Wirtschaftsjahren 2000/2001 bis 2018/2019 angeschafften Anlagegüter zu fortge-
führten Anschaffungskosten bewertet. Der Wertminderung wurde durch planmäßige lineare Abschreibungen 
Rechnung getragen, wobei die Nutzungsdauern bzw. Restnutzungsdauern auf der Grundlage einschlägiger 
Abschreibungstabellen sachgerecht geschätzt wurden. Die Nutzungsdauer der Betriebs- und Geschäftsaus-
stattung beträgt 2 bis 20 Jahre. Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten zwischen EUR 250,00 
und EUR 1.000,00 werden in einen Sammelposten eingestellt, der im Jahr des Zugangs sowie in den vier 
folgenden Wirtschaftsjahren mit jeweils 1/5 gewinnmindernd aufgelöst wird.  
 
Bei den Vorräten wurden die Betriebsstoffe zu Einstandspreisen bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert 
angesetzt. Die bis zum Bilanzstichtag angefallenen Vorleistungen für ein Konzert im neuen Geschäftsjahr 
wurden als unfertige Leistungen zu Herstellungskosten bewertet. Die Forderungen, die sonstigen Vermö-
gensgegenstände und die liquiden Mittel wurden zum Nennwert bewertet.  
 
Das Stammkapital wurde zu dem in der Betriebssatzung festgelegten Nennwert angesetzt. 
 
Der passive Sonderposten für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen wurde in Höhe des Betrages an-
gesetzt, der den (ggf. anteiligen) Restwerten der bezuschussten Anlagegüter entspricht.

Gürzenich-Orchester Köln Anlage 3
 Seite 2
 
   
 
Gemäß einer Vereinbarung zwischen der Stadt Köln und dem Orchester hat das Gürzenich-Orchester für 
Beamte, die vor dem 1.9.2000 in den Ruhestand getreten sind, die nach dem Beamtenversorgungsgesetz 
(BeamtVG) vorgesehenen Versorgungsleistungen vollständig zu übernehmen. Für Beamte, die am 1.9.2000 
noch aktiv waren, wird das Gürzenich-Orchester mit Versorgungsleistungen entsprechend dem auf das Or-
chester entfallenden Dienstzeitenanteil belastet. Für diese ungewissen Verbindlichkeiten wurden Pensions-
rückstellungen gebildet. Im Jahresabschluss zum 31.8.2019 erfolgte die Bewertung der Pensionsverpflich-
tungen wie im Vorjahr gemäß § 22 Abs. 3 EigVO NRW nach § 37 Abs. 1 der Kommunalhaushaltsverordnung 
NRW (KommHVO NRW) zum Teilwert unter Zugrundelegung eines festen Rechnungszinsfußes von 5 % und 
unter Anwendung der neuen Richttafeln 2018G von Klaus Heubeck. Erwartbare Änderungen der künftigen 
Personalkosten waren bei der Bewertung der Pensionsverpflichtungen nicht zu berücksichtigen. Die Wertan-
sätze der Pensionsverpflichtungen wurden durch versicherungsmathematische Gutachten belegt. 
 
Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen in 
angemessener Höhe und werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen 
Erfüllungsbetrags analog § 253 Abs. 1 HGB passiviert. Bei den Rückstellungen für Dienstjubiläen als Rück-
stellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden im Rahmen der Wertansätze künftige 
Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt und eine Abzinsung auf den Bilanzstichtag vorgenommen. Als 
Abzinsungssätze werden die den Restlaufzeiten der Rückstellungen entsprechenden durchschnittlichen 
Marktzinssätze der vergangenen sieben Geschäftsjahre verwendet, wie sie von der deutschen Bundesbank 
monatlich ermittelt und bekannt gegeben werden. Bei den langfristigen Rückstellungen für Beihilfeverpflich-
tungen erfolgte die Bewertung zum 31.8.2019 entsprechend der Bewertung der Pensionsrückstellungen zum 
Teilwert unter Zugrundelegung eines festen Rechnungszinsfußes von 5 % auf der Grundlage des durch-
schnittlichen Beihilfeaufwandes der letzten fünf Jahre. Alle Wertansätze der Beihilfe- und Jubiläumsverpflich-
tungen wurden durch versicherungsmathematische Gutachten belegt. 
 
Die im Wirtschaftsjahr 2011/2012 erstmals gebildete Rückstellung für drohende Verluste im Bereich des 
Personalaufwands betrifft den Verpflichtungsüberschuss für das Orchester aus den künftigen Gehaltszahlun-
gen im Rahmen einer Freistellung unter Berücksichtigung der orchesterspezifischen Gehaltsentwicklungs-
prognosen. Soweit die Rückstellung Gehaltszahlungen betrifft, die nach dem 31.8.2020 zur Auszahlung ge-
langen, wurde eine Abzinsung vorgenommen (§21 EigVO NRW i.V.m. § 253 Abs. 2 S. 1 HGB). 
 
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag passiviert.

Gürzenich-Orchester Köln Anlage 3
 Seite 3
 
   
 
II. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ 
1. Anlagevermögen 
Die Aufgliederung und Entwicklung des Anlagevermögens im Wirtschaftsjahr 2018/2019 ist dem nachfolgen-
den Anlagennachweis zu entnehmen: 
Anschaffungs- und Herstellungskosten
Posten des Anlagevermögens Stand Stand 
1.9.2018 1 Zugang Abgang 31.8.2019
EUR EUR EUR EUR
Immaterielle Vermögensgegenstände
    EDV Software 124.200,03 0,00 0,00 124.200,03
Sachanlagen
    Betriebs- und Geschäftsausstattung 2.745.576,33 149.569,23 41.903,99 2.853.241,57
    Geleistete Anzahlungen 7.616,00 0,00 0,00 7.616,00
2.753.192,33 149.569,23 41.903,99 2.860.857,57
2.877.392,36 149.569,23 41.903,99 2.985.057,60
Abschreibungen
Posten des Anlagevermögens Stand Stand 
1.9.2018 1 Zugang Abgang 31.8.2019
EUR EUR EUR EUR
Immaterielle Vermögensgegenstände
    EDV Software 124.200,03 0,00 0,00 124.200,03
Sachanlagen
    Betriebs- und Geschäftsausstattung 2.008.682,33 94.039,23 39.611,99 2.063.109,57
    Geleistete Anzahlungen 0,00 0,00 0,00 0,00
2.008.682,33 94.039,23 39.611,99 2.063.109,57
2.132.882,36 94.039,23 39.611,99 2.187.309,60
Posten des Anlagevermögens RestbuchwerteRestbuchwerte Durch- Durch-
31.8.2019 31.8.2018 schnittlicher Ab-schnittlicher Rest-
schreibungssatz 2 buchwert 3
EUR EUR % %
Immaterielle Vermögensgegenstände
    EDV Software 0,00 0,00 0,00 0,00
Sachanlagen
    Betriebs- und Geschäftsausstattung 790.132,00 736.894,00 3,30 27,69
    Geleistete Anzahlungen 7.616,00 7.616,00 0,00 100,00
797.748,00 744.510,00
797.748,00 744.510,00
Kennzahlen
 
___________________________ 
1  Hinsichtlich der Aussagekraft des Anlagennachweises ist darauf hinzuweisen, dass die Anlagegüter, die zum 1.9.2000 auf das  
   Orchester übertragen wurden, mit ihren ursprünglichen Anschaffungs- und Herstellungskosten und den bis zum 1.9.2000 auf- 
   gelaufenen Abschreibungen in den Anlagennachweis aufgenommen wurden.  
 2  Zugang Abschreibungen x 100 / Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten zum 31.8.2019 
 3  Restbuchwerte am 31.8.2018 x 100 / Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten zum 31.8.2019

Gürzenich-Orchester Köln Anlage 3
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Der Zugang bei der Betriebs- und Geschäftsausstattung entfällt auf Instrumente (TEUR 125), Hardware 
(TEUR 3), sonstige Betriebsausstattung (TEUR 10) sowie geringwertige Anlagegüter (TEUR 11). 
  
2. Vorräte 
Die unter den Vorräten ausgewiesenen Betriebsstoffe (TEUR 28) umfassen Jahresvorschauhefte, Leporellos 
und Büromaterial. Des Weiteren entfällt der Bilanzposten auf die geleistete Anzahlung für einen Kompositi-
onsauftrag (TEUR 10) sowie auf unfertige Leistungen (TEUR 50). Als solche werden die vor dem Bilanzstich-
tag angefallenen Kosten des Orchesters für ein Konzert in der Spielzeit 2019/2020 abgegrenzt. 
 
3. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betreffen laufende Leistungsforderungen. 
 
Die Forderungen gegen die Stadt Köln umfassen die auf den 31.8.2019 fortgeschriebene Restforderung aus 
der Ausgliederung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung zum 1.9.2000 in Höhe von TEUR 5.346. Die Stadt 
hat einen Ausgleich dieser Forderung ohne Zinsverluste ab 2005 zugesagt. Im Wirtschaftsjahr 2018/2019 hat 
die Stadt Köln eine Tilgungsrate (TEUR 500) bezahlt. Am Bilanzstichtag hat diese Forderung in Höhe von 
TEUR 4.346 eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. 
 
Darüber hinaus enthält der Bilanzposten Forderungen aus laufenden Verrechnungen zwischen dem Orches-
ter und den folgenden städtischen Dienststellen: 
 
31.8.2019
TEUR
Kämmerei 381
Rechts- und Versicherungsamt -50
Personalamt -205
Zentrale Dienste -2
Bürgerzentrum Chorweiler -1
Amt für Informationsverarbeitung -10
113
 
 
Bei den Forderungen gegen Eigenbetriebe handelt es sich um Forderungen aus laufender Verrechnung ge-
gen die Bühnen der Stadt Köln.

Gürzenich-Orchester Köln Anlage 3
 Seite 5
 
   
 
Die sonstigen Vermögensgegenstände setzen sich wie folgt zusammen: 
 
 
31.8.2019
TEUR
Betriebskostenzuschuss Land NRW
Januar bis August 2019 506
Förderbeiträge / Kostenzuschüsse 24
Forderungen gegen Mitarbeiter 20
(Rest-) Forderungen aus Sponsoring-Vereinbarung 17
Forderungen gegen Finanzamt 17
Personalkostenzuschüsse 8
übrige 12
604
 
4. Liquide Mittel 
Am Bilanzstichtag 31.8.2019 verfügte das Orchester über folgende liquide Mittel: 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
  
31.8.2019
TEUR
Hauptkasse 2
Handkasse / Wechselgeld 2
4
Geldmarktkonto Sparkasse KölnBonn 1.063
laufendes Konto Sparkasse KölnBonn 3.362
4.429

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5. (Aktiver) Rechnungsabgrenzungsposten 
Folgende, für das Wirtschaftsjahr 2019/2020 vorausbezahlte Aufwendungen wurden per 31.8.2019 als aktive 
Rechnungsabgrenzungsposten abgegrenzt: 
 
31.8.2019
TEUR
Versorgungsbezüge September 2019 23
Unfallversicherung September 2019 10
Werbungskosten September 2019 9
Zuschuss Gürzenich Chor September bis Dezember 2019 7
Beiträge zur Sozialversicherung September 2019 5
Reisekosten Europatournee 2020 5
übrige 7
66
 
6. Eigenkapital 
Die Entwicklung des Eigenkapitals des Orchesters stellte sich im Wirtschaftsjahr 2018/2019 wie folgt dar:  
 
Saldovortrag Jahres- Entnahmen Stand 
31.08.2018 ergebnis Gewinn- 31.8.2019
2018/2019 rücklagen
TEUR TEUR TEUR TEUR
Vom Rat der Stadt Köln laut
Satzung zur Verfügung ge-
stelltes Stammkapital 25 0 0 25
Gewinnrücklagen
   andere Gewinnrücklagen 2.634 0 -3 2.631
Bilanzgewinn 892 -163 +3 732
3.551 -163 0 3.388
 
Der Bilanzgewinn zum 31.8.2018 in Höhe von TEUR 892 wurde gemäß Ergebnisverwendungsbeschluss des 
Rates zum Jahresabschluss 31.8.2018 des Gürzenich-Orchesters Köln vom 12.12.2019 auf neue Rechnung 
vorgetragen.

Gürzenich-Orchester Köln Anlage 3
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7. Sonderposten 
Der Sonderposten für Investitionszuschüsse entwickelte sich im Wirtschaftsjahr 2018/2019 wie folgt: 
 
SaldovortragZugangAuflösung Stand 
1.9.20182018/20192018/201931.8.2019
TEUR TEUR TEUR TEUR
Sonderposten für Investitionszu-
schüsse der Stadt Köln
aus Übertragung des Anlage-
vermögens zum 1.9.2000 der
Stadt Köln 3 0 0 3
für die Anschaffung von be-
weglichem Anlagevermögen 52 0 6 46
55 0 6 49
 
8. Rückstellungen 
Die Rückstellungen entwickelten sich im Wirtschaftsjahr 2018/2019 wie folgt: 
 
SaldovortragInanspruch- Auf- ZuführungAuf-/ Ab- Stand
1.9.2018 nahme lösung 2017/2018zinsung31.8.2019
2018/20192018/2019 2018/2019
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
Pensionsrückstellungen
Versorgungsempfänger 1.804 161 306 0 90 1.427
Steuerrückstellungen 22 16 0 0 0 6
Sonstige Rückstellungen
  ausstehender Urlaub 188 188 274 274
  Sonderzahlungen November 20 20 0 23 0 23
  Dienstjubiläen 30 2 0 0 1 29
  Beihilfeverpflichtungen 3.873 22 14 0 193 4.030
  Gehaltsnachzahlungen 52 52 0 82 0 82
  drohende Verluste aus 
    einem Anstellungsverhältnis 815 100 0 16 25 756
austehende Leistungs-
   abrechnungen 44 32 1 38 0 49
übrige 80 68 0 94 0 106
5.102 484 15 527 219 5.349
6.928 661 321 527 309 6.782
 
Zum 31.8.2019 bestehen Pensionsverpflichtungen gegenüber 12 Versorgungsempfängern.

Gürzenich-Orchester Köln Anlage 3
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9. Verbindlichkeiten 
Die Fristigkeiten und Besicherungen der Verbindlichkeiten zum 31.8.2019 lassen sich dem folgenden Ver-
bindlichkeitenspiegel entnehmen: 
 
         
Gesamt-bis zu einemzwischen über davon
betrag Jahr einem und fünf gesichert
31.8.2019 fünf JahrenJahre
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
Verbindlichkeiten aus Liefe-
rungen und Leistungen 374 374 0 0 0
(270) (270) (0) (0) (0)
Sonstige Verbindlichkeiten 22 22 0 0 0
(35) (35) (0) (0) (0)
396 396 0 0 0
(305) (305) (0) (0) (0)
(in Klammern: Vorjahr)
davon mit einer Restlaufzeit 
 
 
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen betreffen laufende Leistungsverpflichtungen. 
 
Die sonstigen Verbindlichkeiten umfassen folgende Posten: 
 
31.8.2019
TEUR
Verbindlichkeiten gegenüber Mitarbeitern 
und Versorgungsempfängern 11
Verbindlichkeiten gegenüber Bundeszentralamt für Steuern 11
22
davon aus Steuern 11
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit 0

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10. (Passiver) Rechnungsabgrenzungsposten 
Als passiver Rechnungsabgrenzungsposten wurden folgende für das Wirtschaftsjahr 2019/2020 im Voraus 
eingegangene Erträge abgegrenzt:  
 
31.8.2019
TEUR
Erträge aus Kartenverkäufen für 
die Spielzeit 2019 / 2020 1.377
Betriebskostenzuschuss September 2019 611
1.988
 
 
 
III. ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG 
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. 
 
Die Umsatzerlöse setzen sich wie folgt zusammen: 
 
2018/2019Vorjahr
TEUR TEUR TEUR %
Erlöse Bühnen der Stadt Köln 
  für Opernbespielung 7.391 7.399 -8 -0,1
Erlöse Kartenverkauf
  Einzelverkauf 555 598 -43 -7,2
  Abonnements 929 927 +2+0,2
  Besucherorganisationen 70 71 -1 -1,4
sonstige Erlöse Spielbetrieb 368 324 +44+13,6
9.313 9.319 -6 -0,1
Veränderung

Gürzenich-Orchester Köln Anlage 3
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Den Erlösen lagen dabei im Vergleich zum Vorjahr folgende Leistungsdaten zugrunde: 
 
Veran- Besu-ErlöseVeran-Besu-ErlöseVeran-Besu-Erlöse
stal- cher stal- cher stal- cher
tungen TEURtungen TEURtungen TEUR
Sinfoniekonzerte 36 70.0121.299 3671.5211.338 +-1.509 -39
Kammerkonzerte 6 1.439 16 6 1.470 16 + -31 +
Sonderkonzerte 14 17.023233 1111.079175 +3+5.944+58
Abgrenzungen -4 0 -4
  Eigenveranstaltungen 56 88.4741.544 5384.0701.529 +3+4.404+15
  Kooperationen* / Gastspiele 14 10 7 67 +7 + -57
Opernbespielung 167 7.391 141 7.399 +26 -8
  Fremdveranstaltungen 167 7.391 141 7.399 +26 -8
sonstige Erlöse 368 324 +44
237 88.4749.313 20184.0709.319 +36+4.404 -6
* ohne die eintrittsfreien Generalproben "Philharmonie Lunch". In der Spielzeit 2018/2019  kamen 20.400  Besucher zu
   den 15 Generalproben.
2018/2019 Vorjahr Veränderung
 
 
Die Kartenpreise fielen in 2018/2019 im Vergleich zum Vorjahr wie folgt aus: 
 
Preis-Preis-Preis-Preis-Preis-Preis-Preis-Preis-Preis-
gruppegruppegruppegruppegruppegruppegruppegruppegruppe
V/VI 1 III 2 I 3 V/VI III I V/VI III I
EUR EUR EUR EUR EUR EUR % % %
Sinfoniekonzerte 9,0024,0038,00 9,0024,0038,00 0,00 0,000,00
Kammerkonzerte 13,0013,0013,0013,0013,0013,00 0,00 0,000,00
Großes Abonnement 121,33205,33322,67121,33205,33322,67 0,00 0,000,00
Familienkarte "Ohren auf!" 20,0020,0020,0020,0020,0020,00 0,00 0,000,00
1Preiswerteste Preisgruppe 
2Mittlere Preisgruppe
3Teuerste Preisgruppe
2018/2019 Vorjahr Veränderung
 
Der Gewinn- und Verlustrechnungsposten Erhöhung des Bestands an unfertigen Leistungen erfasst den Er-
trag aus den aktivierten Kosten für ein Konzert des nachfolgenden Wirtschaftsjahres.

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Die sonstigen betrieblichen Erträge umfassen folgende Posten: 
 
2018/2019Vorjahr
TEUR TEUR TEUR %
Zuschüsse und Kostenerstattungen
Betriebskostenzuschuss Stadt Köln
   für das laufende Wirtschaftsjahr 10.791 9.738+1.053 +10,8
Betriebskostenzuschuss Land NRW 722 583 +139 +23,8
Förderbeiträge 103 90 +13 +14,4
Spenden 10 0 +10.
sonstige Kostenzuschüsse 53 62 -9 -14,5
Erträge aus der Auflösung des Sonderpostens 
für Investitionszuschüsse 7 7 +0 +0,0
Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen 321 106 +215+202,8
Erträge aus dem Abgang von Vermögens-
gegenständen des Anlagevermögens 5 5 +0 +0,0
übrige 12 5 +7+140,0
12.024 10.596+1.428 +13,5
davon Erträge aus der Auflösung des Sonder-
postens für Investitionszuschüsse zum Anlage-
vermögen 7 7 +0 +0,0
Veränderung
 
 
Der Materialaufwand entfällt auf folgende Aufwendungen für bezogene Leistungen: 
 
2018/2019Vorjahr
TEUR TEUR TEUR %
Gagen Aushilfsmusiker 922 821 +101+12,3
Gagen Gäste 1.038 795 +243+30,6
Reisekosten Aushilfsmusiker / Gäste 384 280 +104+37,1
Anmietung Konzertsaal für Proben u. Konzerte 1.047 891 +156+17,5
Anmietung sonstiger Spielstätten 46 21 +25+119,0
Miete / Leihe für Instrumente etc. 30 20 +10+50,0
Instandhaltung Musikinstrumente 206 194 +12 +6,2
Transportkosten 5 7 -2 -28,6
Programmhefte 100 95 +5 +5,3
Produktionskosten 96 0 +96 .
Tantiemen und GEMA-Gebühren 57 66 -9 -13,6
Kosten Gastspiele nach auswärts 121 32 +89+278,1
Aufwendungen CP-Produktionen 20 18 +2+11,1
Aufwendungen Streamingdienst GO-Plus 261 314 -53 -16,9
Einrichten Orchester- / Notenmaterial 87 72 +15+20,8
Abrechnung Notenbibliothek 68 0 +68 .
übrige 0 14 -14-100,0
4.488 3.640 +848+23,3
Veränderung

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Der Personalaufwand setzt sich wie folgt zusammen: 
 
2018/2019Vorjahr
TEUR TEURTEUR %
Gehälter Angestellte / Lohnempfänger / Beamte 176 173 +3 +1,7
Gehälter Künstler 11.27410.597+677 +6,4
Sonderzahlungen / Urlaubsgeld 645 603 +42 +7,0
Veränderung Urlaubsrückstellung 86 -20+106-530,0
Veränderung Drohverlustrückstellung -69 16 -85+531,3
sonstige tarifvertragliche bzw. vertragliche Bezüge 28 32 -4 -12,5
Löhne und Gehälter 12.14011.401+739 +6,5
Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung 1.672 1.655 +17 +1,0
Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung aus Ver-
änderung  Drohverlustrückstellung -15 1 -16-1.600,0
Arbeitgeberanteile zur Zusatzversorgungs-
kasse / Bayrischen Versorgungskasse 605 507 +98+19,3
Versorgungsbezüge 311 342 -31 -9,1
+/- Veränderung Pensionsrückstellung -160 -97 -63+64,9
Beihilfen 331 445 -114 -25,6
+/- Veränderung Beihilferückstellung -15 193 -208-107,8
sonstige soziale Abgaben 30 28 +2 +7,1
Soziale Abgaben und Aufwendungen für 
Altersversorgung und für Unterstützung 2.759 3.074 -315 -10,2
14.89914.475+424 +2,9
davon für Altersversorgung 756 752 +4 +0,5
Veränderung
 
Die Entwicklung der Abschreibungen auf Sachanlagen ist dem Anlagennachweis zu entnehmen (vgl. Ab-
schnitt II.1.).

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Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen umfassen folgende Posten:  
 
2018/2019Vorjahr
TEUR TEUR TEUR %
Zuführung Sonderposten für
Investitionszuschüsse 0 0 +0 .
Verwaltungsaufwendungen
Versicherungen 90 88 +2 +2,3
Kostenbeteiligung Köln-Ticket 147 137 +10 +7,3
Personalnebenkosten (Gastspiele nach auswärts) 382 114 +268+235,1
Personalnebenkosten (sonstige) 51 35 +16 +45,7
Kosten Jahresabschluss / Abschlussprüfung 49 50 -1 -2,0
Rechts- und Beratungskosten 14 66 -52 -78,8
Porti / Telekommunikation 42 29 +13 +44,8
Beiträge Verbände / Berufsvertretungen 44 44 +0 +0,0
Einsatz Zeitarbeitnehmer 38 29 +9 +31,0
Verwaltungskostenerstattungen Stadt 49 49 +0 +0,0
übrige Verwaltungsaufwendungen 192 146 +46 +31,5
Kosten Werbung, Öffentlichkeitsarbeit 613 563 +50 +8,9
Spenden 0 0 +0.
übrige 54 30 +24 +80,0
1.765 1.380 385 +27,9
Veränderung
 
 
Die sonstigen Zinsen und ähnliche Erträge beinhalten die Erstattungszinsen für Steuerrückzahlungen. Die 
Zinsaufwendungen betreffen im Wesentlichen den Aufzinsungsaufwand der langfristigen Personalrückstel-
lungen (Pensionsrückstellungen TEUR 91, Rückstellungen für Dienstjubiläen TEUR 1, für Beihilfeverpflichtun-
gen TEUR 194 sowie für Drohverlustrückstellung TEUR 25). 
 
Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag sowie die sonstigen Steuern umfassen folgende Abgaben: 
 
2018/2019Vorjahr
TEUR TEUR TEUR %
Körperschaftsteuer / Solidaritätszuschlag
sowie Gewerbesteuer lfd. Jahr -10 3 -13-433,3
Körperschaftsteuer / Solidaritätszuschlag
sowie Gewerbesteuer Vorjahre -3 -3 +0+0,0
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -13 0 -13.
Umsatzsteuer Vorjahre 0 -81 +81-100,0
Sonstige Steuern 0 -81 +81-100,0
-13 -81 +68-84,0
Veränderung

Gürzenich-Orchester Köln Anlage 3
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IV. SONSTIGE ANGABEN 
1. Organe 
Die Organe des Orchesters bestehen aus dem Betriebsausschuss und der Betriebsleitung. 
 
Die stimmberechtigten Mitglieder des Betriebsausschusses (gemäß § 5 Abs. 1 der Betriebssatzung personen-
identisch mit dem Ausschuss Kunst und Kultur der Stadt Köln) setzten sich im Wirtschaftsjahr 2018/2019 wie 
folgt zusammen: 
Dr. Eva Bürgermeister, Stadtverordnete 
- Vorsitzende - 
Brigitta von Bülow, Stadtverordnete 
- 1. Stellvertreterin - 
Dr. Ralph Elster, Stadtverordneter 
- 2. Stellvertreter - 
Elfi Scho-Antwerpes, Stadtverordnete 
Karl-Heinz Walter, Stadtverordneter 
Katharina Welcker, Stadtverordnete 
Thomas Welter, Stadtverordneter 
Horst Thelen, Stadtverordneter 
Gisela Stahlhofen, Stadtverordnete 
Prof. Klaus Schäfer, Stadtverordneter  
Dr. Ulrich Wackerhagen, Sachkundiger Bürger 
Peter Sörries, Sachkundiger Bürger 
Karin Reinhardt, Sachkundige Bürgerin  
 
Die Betriebsleitung bestand im Wirtschaftsjahr 2018/2019 aus: 
 
François-Xavier Roth  
Künstlerischer Betriebsleiter 
 
Stefan Englert  
Geschäftsführender Direktor

Gürzenich-Orchester Köln Anlage 3
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Für die Mitglieder der Betriebsleitung bzw. ehemalige Mitglieder der Betriebsleitung wurden von dem Or-
chester im Wirtschaftsjahr 2018/2019 folgende Bezüge aufgewendet: 
 
Gehälter Sonder- Gesamt-
vergütungenbezüge
TEUR TEUR TEUR
Aktive Mitglieder der Betriebsleitung:
François-Xavier Roth 114,7 292,0 406,7
Stefan Englert 127,3 0,0 127,3
242,0 292,0 534,0
Ehemalige Mitglieder der Betriebsleitung: 0,0 0,0 0,0
242,0 292,0 534,0
 
Für ein ehemaliges Mitglied der Betriebsleitung bestehen zum Bilanzstichtag Rückstellungen für eine beam-
tenrechtliche Versorgungszusage in Höhe von TEUR 254 sowie Beihilfeverpflichtungen in Höhe von TEUR 41. 
 
Für Mitglieder des Betriebsausschusses wurden keine Bezüge aufgewendet. 
 
2. Arbeitnehmer 
Die Anzahl der Beschäftigten des Orchesters im Wirtschaftsjahr 2018/2019 entwickelte sich wie folgt: 
Jahres
30.11.201828.02.201931.05.201931.08.2019durch-
schnitt
künstlerische Angestellte 135,0 137,0 136,0 133,0 135,3
Beschäftigte nach TVöD 12,0 12,0 13,0 13,0 12,5
Beamte 1,0 1,0 1,0 1,0 1,0
Platzanweiser 2,0 2,0 2,0 2,0 2,0
150,0 152,0 152,0 149,0 150,8
 
Das Orchester ist Mitglied der Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln (ZVK) und der Bayerischen Versor-
gungskammer Versorgungsanstalt der deutschen Bühnen (BVK). Die Versorgungseinrichtungen haben die 
Aufgabe, den Arbeitnehmern ihrer Mitglieder eine zusätzliche Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebe-
nenversorgung zu gewähren. Die Umlage beträgt bei der ZVK 5,8% und bei der BVK 9,0% des zusatzversor-
gungspflichtigen Entgelts. Zum Aufbau einer Kapitaldeckung wurde von der ZVK ein Zusatzbeitrag wie folgt 
erhoben: Ab 2007: 3,25%. Die umlagepflichtigen Gehälter betrugen im Wirtschaftsjahr 2018/2019 rd. 
TEUR 11.274.

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3. Abschlussprüferhonorare 
Für die Abschlussprüfungsleistungen für das Wirtschaftsjahr 2018/2019 wurden Honorare in Höhe von 
TEUR  11,7 ergebniswirksam den Rückstellungen zugeführt.  
 
4. Ergebnisverwendungsvorschlag 
Die Betriebsleitung des Gürzenich-Orchesters schlägt vor, den Bilanzgewinn des Wirtschaftsjahres vom 
1.9.2018 bis zum 31.8.2019 in Höhe von EUR 739.121,41 durch Vortrag auf neue Rechnung zu verwenden. 
 
V. VORGÄNGE VON BESONDERER BEDEUTUNG NACH SCHLUSS DES WIRTSCHAFTSJAHRES 
Mit Beschluss vom 25.6.2019 hat der Betriebsausschuss das Orchester beauftragt, die erforderlichen Verga-
ben zur Beauftragung von geeigneten Dienstleistern für Audio- und Videostreams zur Weiterführung des 
Projekts „GO Plus“ in der Spielzeit 2019/2020 vorzunehmen. Auf Grundlage der vorgelegten Planung ergibt 
sich aus der Fortsetzung ein finanzieller Mittelbedarf einschließlich eines Eigenbetrags in Höhe von rund 
TEUR 260 (netto).  
 
Vor dem Hintergrund des sich im Zeitpunkt der Abfassung dieses Berichts ausbreitenden Corona-Virus muss 
auch das Orchester damit rechnen, dass Konzerte im Zuge der Untersagung von größeren Veranstaltungen 
durch den Krisenstab der Stadt Köln ausfallen werden. Die Betriebsleitung geht davon aus, dass für diesen 
Fall für bereits erworbene Karten der Kaufpreis zurückerstattet wird. Zum jetzigen Zeitpunkt ist jedoch eine 
genaue Prognose der Auswirkungen des Coronavirus auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Ge-
sellschaft nicht möglich.  
 
Weitere Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach Schluss des Wirtschaftsjahres 2018/2019, aber vor 
Verfassung dieses Anhangs eingetreten sind, waren nicht zu verzeichnen. 
 
Köln, den 1. April 2020 
 
 
 
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                     François-Xavier Roth                                             Stefan Englert 
               Künstlerischer Betriebsleiter                                    Geschäftsführender Direktor

Beratungsverlauf (3)

25.08.2020 Betriebsausschuss Gürzenich-Orchester
TOP 3.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
07.09.2020 Finanzausschuss
TOP 10.8 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
10.09.2020 Rat
TOP 10.14 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1489/2020
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
12.06.2020
Erstellt
18.05.2020 19:07