AN/1604/2017
Änderungsantrag zu TOP 3.1.6 Chancen für Zündorf Süd endlich nutzen
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Gem. Änderungsantrag nach § 13 (CDU)
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CDU-Fraktion Fraktion Bündnis 90/Die Grünen An die Vorsitzende des Kölner Rates Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 14.11.2017 AN/1604/2017 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Rat 14.11.2017 Änderungsantrag zu TOP 3.1.6 Chancen für Zündorf Süd endlich nutzen Sehr geehrter Frau Oberbürgermeisterin, bitte setzen Sie folgenden Änderungsantrag zu TOP 3.1.6 auf die Tagesordnung der Ratssit- zung am 14.11.2017: Der Antragstext zu TOP 3.1.6 wird wie folgt ersetzt: Der Rat der Stadt Köln beschließt: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, im anstehenden Planfeststellungsverfahren zur Erweiterung der A 59 dafür Sorge zu tragen, eine zukünftige L 82-6n (Ent- lastungsstraße für Zündorf) an die A 59 anzubinden. 2. Die Planungen für die Verlängerung der Linie 7 sind umgehend wieder aufzu- nehmen, so dass eine grundsätzliche Förderfähigkeit beim Land geprüft und gleichzeitig das Genehmigungsverfahren eingeleitet werden kann. 3. Zur zeitnahen Realisierung einer Entlastungsstraße und Verlängerung der Li- nie 7 sind alle Finanzierungsoptionen zu prüfen. Dazu gehören auch private Finanzierungen oder Vorfinanzierungen (privat oder Stadt). Die Ergebnisse der Prüfung sind den zuständigen Gremien vorzulegen. 4. Der Rat bekräftigt, dass eine Bebauung in Zündorf- Süd nur nach einer Reali- sierung der erforderlichen ÖPNV-Infrastruktur und der Entlastungsstraße er- folgen kann. 5. Das rund 54 Hektar große Wohnbauland ‚Zündorf-Süd‘, dessen Ziel es ist, ein lebenswertes und gemischtes Quartier zu werden, soll in Anlehnung an den Zielfindungsworkshop vor allem nach folgenden ökologischen Vorgaben wei- tergeplant werden: - 2 - • die städtebaulichen Grundsätze müssen mit den gesamtstädtischen Klimaschutzzielsetzungen konform sein. Dies heißt, dass es eine solare und energetische Optimierung der Planung bedarf. • Es gilt ein Quartier mit einer zeitgemäßen Energieeffizienzstandards zu entwickeln. 6. Auf Grund der topographischen Struktur (ehemaliger Altrheinarm) ist das Plangebiet ein wichtiges Kaltluftentstehungsgebiet und ein wichtige Frischluft- schneise. Sowohl in der freiraumplanerischen Gestaltung (Versi- ckerungsmulden, Grüne Finger etc.) wie auch in der städtebaulichen Figur sind diese klimatischen und ökologischen Besonderheiten dieses Gebietes maßgeblich zu berücksichtigenden. Begründung: Köln wächst – und das ist gut so. Köln ist eine attraktive Stadt, und immer mehr Menschen wollen hier leben und arbeiten. Und dazu bedarf es nicht nur zusätzlichen Wohnraums, sondern auch der erforderlichen Infrastruktur: ÖPNV, Straße, Kinder- gärteen, Schulen usw. Zündorf-Süd ist seit vielen Jahren als potentielle Wohnbaufläche in den entspre- chenden Wohnungsbauprogrammen ausgewiesen. Die Realisierung dieser Wohn- bebauung stand dabei von Beginn an unter dem Vorbehalt, dass insbesondere die Verkehrsinfrastruktur vor einer weiteren Wohnbebauung realisiert werden muss. Der Landesbetrieb Straßen NRW hat vor kurzem die Pläne für die Erweiterung der A 59 vorgestellt. Eine Anbindung einer Entlastungsstraße Zündorf an die a 59 ist dort bisher nicht vorgesehen. Die Verlängerung der Linie 7 von Zündorf über Lülsdorf bis Bonn-Beuel ist für den ÖPNV Bedarfsplan angemeldet worden, für die Prüfung einer Förderfähigkeit ist aber eine entsprechende Planungsreife zwingend erforderlich. Mit freundlichen Grüßen gez. Niklas Kienitz gez. Jörg Frank CDU-Fraktionsgeschäftsführer GRÜNE-Geschäftsführer
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- AN/1604/2017
- Typ
- Gem. Änderungsantrag (CDU)
- Datum
- 14.11.2017
- Erstellt
- 08.11.2017 11:11