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1288/2020

Planungsbeschluss für die Umgestaltung des Eifelwalls von der Luxemburger Straße bis zur Gabelsbergerstraße sowie Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 25.05.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 04.06.2020, TOP 3.11

Anlage 1 - Lageplan 2. BA

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Anlage 3 - Stellungnahme Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung

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Anlage 2 - Prüfergebnis RPA

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 1 - Lageplan 2. BA

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S3/3
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S
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B
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1/1 S
1/1
S1/1
S1/1
S1/1
	

	

		
	













 



 


Bauabschnitt 2 
Anschluss
anBestand
Bauabschnitt 1 
N
Maßnahme:   M      1: 
Bearbeitet 
Datum 
Gruppenleiter (664/1) Sachbearbeiter (664/1) 
Dateiname 
Abteilungsleitung  (664) Amtsleitung(66) 
Amt für Straßen+ 
Verkehrsentwicklung 
250 
T.Reuber 
27.01.2020 
Eifelwall - 2. Bauabschnitt - Vorplanung 
Variante Längsparken 
2020-01-28-Eifelw- 
Längsparken 
gez. Kozubski 
13.03.2020 
gez. Jusen 
17.03.2020 
gez. Dietz 
19.03.2020 
gez. Harzendorf 
23.03.2020 
Anlage 1

Anlage 3 - Stellungnahme Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung

1937 Zeichen

66 Anlage 2  
 
 
 
 
14 über Dez. VIII 
 
 
 
Eifelwall und Luxemburger Straße in der Kölner Innenstadt 
Kostenberechnung für den 1. Bauabschnitt (Luxemburger Str.) und Weiterplanungsbe- 
schluss für den 2. Bauabschnitt (Eifelwall) 
RPA-Nr. KOB 2019/1418 
Stellungnahme zum Prüfungsergebnis des Rechnungsprüfungsamtes 
 
 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
 
mit diesem Schreiben möchten wir Stellung zu Ihrem Prüfungsergebnis vom 29.10.2019 neh- 
men. 
 
Die Aufschläge in der Kostenberechnung wurden nach Anpassung der Anwendung des Mo- 
difaktors reduziert. Bei Ermittlung der Kosten durch externe Planer, die nicht auf den Mittel- 
wertspeicher zurückgreifen, werden künftig lediglich die Aufschläge für die Kostensteigerung 
für den Zeitraum zwischen Baubeschluss und Baubeginn berücksichtigt. 
 
Die Einreichung der Berechnung des Straßenoberbaus gemäß der RStO 2012 wird vom ex- 
ternen Planer nachgefordert und in der Ausführungsplanung berücksichtigt. 
 
Aussagen und Abstimmungen zur beabsichtigten bauzeitlichen Verkehrsführung erfolgen im 
Zuge der Ausführungsplanung. 
 
Die Nachweise über die verkehrliche Leistungsfähigkeit wurden vom Amt für Verkehrsma- 
nagement geführt. Die Prüfung ergab, dass der Knoten in beiden Spitzenstunden als leis- 
tungsfähig bewertet wird. 
 
Der Ausbau der Fahrbahn sowie der Nebenanlagen muss gemäß dem Baugrundgutachten 
aufgrund der nicht vorhandenen frostfreien Gründung im Vollausbau erfolgen. Dies wird im 
weiteren Zuge der Planung durch den externen Planer berücksichtigt. 
 
Das Beschlussdatum des Planungsbeschlusses ist der 11.12.2018 gemäß der Vorlagen-Nr. 
1943/2018. 
 
Die Unterschriften zur Freigabe und Mitzeichnung der Pläne liegen vor. Eine Gleichstellung 
der Pläne erfolgt durch den externen Planer. 
 
Die Planung ist und wird im weiteren Prozess mit den angrenzenden Maßnahmen abge- 
stimmt. Die Blaueintragungen in den. Unterlagen werden berücksichtigt. 
 
 
Anlage 3

Anlage 2 - Prüfergebnis RPA

8 Zeichen

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

8193 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/66/664/1 
664/1 
Vorlagen-Nummer 
 1288/2020 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Planungsbeschluss für die Umgestaltung des Eifelwalls von der Luxemburger Straße bis zur 
Gabelsbergerstraße sowie Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Innenstadt beauftragt die Verwaltung mit der Fortführung der Planung für die 
Umgestaltung des Eifelwalls von der Luxemburger Straße bis zur Gabelsbergerstraße (2. BA). Die 
Entwurfsplanung wird der Bezirksvertretung Innenstadt zur Beschlussfassung vorgelegt. 
 
 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 04.06.2020

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   77.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung 
Der Eifelwall ist zwischen der Luxemburger Straße und der Eifelstraße Teil einer wichtigen Radver-
kehrsverbindung von der Südstadt zur Universität und deshalb ein Bestandteil des Radverkehrskon-
zeptes Innenstadt (Vorlagen-Nr. 1171/2016), welches der Verkehrsausschuss der Stadt Köln in seiner 
Sitzung am 14.06.2016 beschlossen hat. 
 
Zudem hat der Verkehrsausschuss am 13.11.2018 (Vorlagen-Nr. 1943/2018) die Verwaltung beauf-
tragt, auf dem Eifelwall zwischen der Luxemburger Straße und der Eifelstraße eine Fahrradstraße 
einzurichten und den Eifelwall im Bereich der DB-Brücken für den allgemeinen Kfz-Verkehr zu sper-
ren. Dies entspricht den Beschlüssen der Bezirksvertretungen Innenstadt, Lindenthal und Rodenkir-
chen. 
 
Weiterhin müssen die Straßenflächen an der Südseite des Eifelwalls neu geordnet und wiederherge-
stellt werden, da hier der gemeinsame Neubau des historischen Archivs und des Rheinischen Bildar-
chivs seinen Platz findet. 
 
Da die Außenanlagen des Historischen Archivs unmittelbar an die geplante Straßenbaumaßnahme 
grenzen, stehen die beiden Maßnahmen in räumlicher und zeitlicher Abhängigkeit zueinander. Das 
betrifft insbesondere den Kreuzungsbereich Luxemburger Straße/Eifelwall und den neuen Vorplatz

3 
vor dem Historischen Archiv. Der Kreuzungsbereich muss daher zeitnah zur Fertigstellung der Au-
ßenanlagen umgebaut werden. Aus diesen Gründen wird die Maßnahme in zwei Bauabschnitte un-
terteilt. Der erste Bauabschnitt umfasst die o. g. Kreuzung. Der zweite Bauabschnitt beinhaltet den 
Bereich des Eifelwalls zwischen der Luxemburger Straße und der Gabelsbergerstraße. 
Die Verwaltung hat die Vorlage für den ersten Bauabschnitt (Nr. 4397/2019) vorgelegt. Der Verkehrs-
ausschuss hat die Vorlage am 28.04.2020 mit Änderungen beschlossen. Unter anderem wurde be-
schlossen, dass der Eifelwall so gestaltet werden soll, dass der Charakter der Fahrradstraße deutlich 
erkennbar ist. 
 
Zweiter Bauabschnitt – Umfang und Inhalt der Planung 
Der zweite Bauabschnitt des Eifelwalls erstreckt sich vom Knotenpunkt der Luxemburger Straße bis 
hin zur Kreuzung der Gabelsbergerstraße. 
Der Vorentwurf sieht vor, den Querschnitt entsprechend den Ansprüchen einer Fahrradstraße zu ge-
stalten. An die 5,50 m breite Fahrbahn grenzen die Nebenanlagen, welche sich aus dem Gehweg und 
dem Bereich des ruhenden Verkehrs zusammensetzen. Im Rahmen der weiteren Planung werden die 
Anregungen des Verkehrsausschusses geprüft und berücksichtigt. Hier wird insbesondere unter-
sucht, ob und durch welche zusätzlichen Beschilderungen, Markierungen, z. B. Piktogramme auf der 
Fahrbahn und baulichen Elemente die Fahrradstraße verdeutlicht werden kann. Durch eine Verbreite-
rung der Gehwege sowie der Berücksichtigung der Sicherheitsabstände zwischen ruhendem Kfz-
Verkehr und fließendem Radverkehr soll gewährleistet werden, dass sogenannte Dooring-Unfälle 
(Radfahrerinnen und Radfahrer stoßen mit sich öffnenden Autotüren zusammen) mit dem Radverkehr 
nicht passieren. 
Die Fahrzeuge können auf Längsstellplätzen beiderseitig des Eifelwalls geparkt werden. 
Unter Berücksichtigung der vorhandenen Leitungstrassen sind auf der Südseite entlang des Stadtar-
chivneubaus Bäume zwischen den Längsstellplätzen geplant. 
 
Öffentlichkeitsbeteiligung 
Den Bürgern und Bürgerinnen soll die Planung des zweiten Bauabschnittes in einem geeigneten Be-
teiligungsformat vorgestellt werden, um dort Anregungen und Wünsche entgegenzunehmen. Die Er-
gebnisse sollen der Bezirksvertretung Innenstadt mitgeteilt werden und Grundlage für die Fortführung 
der Planung sein. 
 
Beitragserhebung 
Ob es sich bei der Maßnahme um eine straßenbaubeitragsfähige Maßnahme nach § 8 KAG NRW 
handelt, muss noch geprüft werden. 
 
Prüfung der Kostenberechnung 
Die Kostenberechnung wurde dem Rechnungsprüfungsamt zur Prüfung vorgelegt (KOB 2019/1418). 
Diese Kostenberechnung beinhaltet auch die Planungskosten (Ingenieurleistungen) für den 2. Bau-
abschnitt. Das Prüfergebnis sowie die Stellungnahme des Amtes für Straßen und Verkehrsentwick-
lung sind als Anlage 1 und 2 beigefügt. 
 
Finanzierung 
Die Planungskosten für die Planung des 2. BA sind mit derzeit rd. 77.000 € kalkuliert. Für die Planung 
und Umsetzung der gesamten Baumaßnahme (1. und 2. BA) sind im Haushaltsplan 2020/2021 inves-
tive Mittel in Höhe von 1.858.000 € bei Finanzstelle 6601-1201-1-5081, Umgestaltung Luxemburger 
Str./Eifelwall, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen veranschlagt. 
 
Auswirkung auf den Klimaschutz 
Eine Bewertung der Auswirkungen auf den Klimaschutz erfolgt im Rahmen der Beschlüsse, die im 
weiteren Verlauf des Projektes einzuholen sind. Bereits jetzt ist aber schon absehbar, dass die Maß-
nahme durch die geplante Stärkung des Umweltverbundes im Bereich des Rad- und Fußverkehrs 
einen positiven Beitrag zum Klimaschutz leisten wird. 
 
Dringlichkeitsbegründung 
Die Straßenflächen an der Südseite des Eifelwalls müssen neu geordnet und wiederhergestellt wer-
den, da hier der gemeinsame Neubau des Historischen Archivs und des Rheinischen Bildarchivs ent-
steht.

4 
Da die Außenanlagen des Historischen Archivs unmittelbar an die geplante Straßenbaumaßnahme 
grenzen, stehen die beiden Maßnahmen in räumlicher und zeitlicher Abhängigkeit zueinander. Neben 
dem Kreuzungsbereich Luxemburger Straße/Eifelwall, der unmittelbar an den neuen Vorplatz vor 
dem Historischen Archiv angrenzt und deshalb zeitnah zur Fertigstellung der Außenanlagen in 2021 
umgebaut werden soll, wird auch ein möglichst zeitnaher Ausbau des Eifelwalls entlang des Histori-
schen Archivs angestrebt, da zunächst nur eine provisorische Wiederherstellung der Nebenanlagen 
erfolgen kann. Aufgrund der hochwertigen Gestaltung des Gebäudes und der Außenanlagen soll 
auch der angrenzende Straßenraum nach der Eröffnung in angemessener Form umgestaltet werden. 
Damit die Verwaltung in die Lage versetzt wird, die weiteren Planungsschritte zeitnah durchführen zu 
können, wäre die Beratung in der Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt am 04.06.2020 anzustre-
ben, da aufgrund der Sommerferien und der Kommunalwahl die weiteren Sitzungstermine 
(27.08.2020 und 12.11.2020) zu einer deutlichen zeitlichen Verzögerung in der Bearbeitung führen 
würden. 
Für die Fertigstellung dieser Vorlage musste zunächst die Beschlussfassung zum Eifelwall, 1. BA 
abgewartet werden (Vorlagen Nr. 4397/2019), um ggfls. Ergebnisse und Änderungsanträge berück-
sichtigen zu können.  
 
Anlagen: 
1. Lageplan 2. BA 
2. Prüfergebnis RPA  
3. Stellungnahme Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung

Beratungsverlauf (1)

04.06.2020 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.11 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Luxemburger Straße
  • Gabelsbergerstraße
  • Eifelstraße
  • Eifelwall 2

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Details

Aktenzeichen
1288/2020
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
25.05.2020
Erstellt
04.05.2020 09:55