2263/2022
Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz - GEIG - gemeinsame Anfrage der Fraktionen Die Grünen, CDU und Volt - AN/1268/2022
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
2811 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/26 Vorlagen-Nummer 02.08.2022 2263/2022 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 29.08.2022 Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz - GEIG - gemeinsame Anfrage der Fraktionen Die Grünen, CDU und Volt - AN/1268/2022 Text der Anfrage: In der Beantwortung einer Anfrage (AN/0745/2022) zur Umsetzung des GEIG teilte die Verwaltung (Vorlagen Nr.1160/2022) mit, das sie zur Umsetzung des GEIG ein Konzept für Elektromobilitätspla- nungsvorgaben entworfen hat. Hierzu bitten wir um Beantwortung folgender Nachfragen: 1. Wurden bereits Standorte umgesetzt? Wenn ja: wo sind wie viele errichtet? 2. Wer in der Verwaltung betreibt die Tanksäulen? 3. Wie sieht die weitere zeitliche Planung aus? Antwort der Verwaltung: Zu 1: Bisher wurde im Bereich der Bestandsbauten im Historischen Rathaus und im Spanischen Bau je- weils 4 Wallboxen eingerichtet, eine Erweiterung um jeweils 6 Ladepunkte ist hier aktuell in Planung. Weiterhin befindet sich eine Ladesäule mit zwei Ladepunkten auf einem abgeschrankten Parkbereich des Neubaus Historischen Archives. Alle vorgenannten Ladepunkte sind nicht öffentlich. Zu 2: Die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln erfüllt im Rahmen von Neubaumaßnahmen und Sanierungen die Anforderungen des GEIG. Das bedeutet, dass die technische Infrastruktur für den (zukünftigen) Betrieb von Ladepunkten geschaffen wird. Der anschließende Betrieb der Ladesäulen ist hiervon abgekoppelt zu sehen und erfordert eine Spezialisierung, welche nicht in den Aufgabenbereich der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln fällt. Für die unter 1. aufgeführten Ladepunkte wurde ein Vertrag mit der Tank-E GmbH zum Betrieb der Ladesäulen abgeschlossen und die Ladekartenvergabe/Verwaltung wird von der jeweiligen gebäude- nutzende Dienststellen durchgeführt. Zu 3: Sowohl bei Neubau-Bauvorhaben, bei denen der Bauantrag vor dem 25. März 2021 gestellt wurde als auch bei Sanierung von bestehenden Gebäuden, die vor dem 1. Januar 2025 begonnen werden, erfolgt die Umsetzung des GEIG. Mit Blick auf die im Rahmen von Neubau und Sanierungsprojekten entstehende Ladeinfrastruktur in beziehungsweise an Gebäuden im Sondervermögen der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln, aber auch anderer bauenden Dienststellen, würde ein zentraler, stadtweiter Rahmenvertrag zum Betrieb von Ladesäulen mit einem hierauf spezialisierten Unternehmen sehr unterstützen. Hierdurch könnten bereits in der Planung und beim Bau bestimmte anlagentechnische Spezifikationen der Ladeinfra- 2 struktur abgestimmt und berücksichtigt werden. Auch die zügige Inbetriebnahme der neu entstande- nen Ladepunkte wäre somit sichergestellt. Gez. Egerer i.V
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2263/2022
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 02.08.2022
- Erstellt
- 14.07.2022 14:31