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1283/2017

Konflikt Fahrradstraße - Neubau LVR-Gebäude

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 28.04.2017

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Nächste Beratung: Verkehrsausschuss, Sitzung am 02.05.2017, TOP 6.3

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

1327 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VIII/66/661/5 
 
Vorlagen-Nummer  28.04.2017 
 1283/2017 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Verkehrsausschuss 02.05.2017 
 
Konflikt Fahrradstraße - Neubau LVR-Gebäude 
hier: Mündliche Anfrage der SE Wienke in der Sitzung des Verkehrsausschusses am 
21.03.2017, TOP 8.4 
Anfrage:  
„SE Wienke weist darauf hin, dass nach ihrer Einschätzung die „Fahrradstraße“ Neuhöfferstraße mit 
der vom LVR geplanten neuen Tiefgarage kollidiere. Sie halte die Tiefgarage für überdimensioniert 
und in diesem Ausmaß für nicht erforderlich.“ 
 
 
Antwort der Verwaltung:  
Grundsätzlich ist es so, dass die Neuenhöffer Straße im Radverkehrskonzept Innenstadt als Fahr-
radstraße vorgesehen ist. Darüber hinaus muss der Bauträger aus bauordnungsrechtlichen Gründen 
eine entsprechende Anzahl von Stellplätzen nachweisen. Wegen der besonders guten verkehrlichen 
Anbindung (vor allem durch die unmittelbare Nähe zum Bahnhof Deutz) wurde einer Reduktion der 
Stellplätze um 50% seitens der Verwaltung zugestimmt.  
Laut Einschätzung der Verwaltung lässt sich das im Rahmen des LVR-Bauvorhabens geplante Park-
haus mit der Fahrradstraße vereinbaren, zumal es sich um reine Ziel- und Quellverkehre (Anlieger) 
handelt.  
 
Gez. Blome

Beratungsverlauf (1)

02.05.2017 Verkehrsausschuss
TOP 6.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1283/2017
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
28.04.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27