Konflikt Fahrradstraße - Neubau LVR-Gebäude
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 1283/2017 vom 28.04.2017
Stand: Am 02.05.2017 im Verkehrsausschuss beraten. Ergebnis: Sache ist erledigt.
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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/661/5 Vorlagen-Nummer 28.04.2017 1283/2017 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Verkehrsausschuss 02.05.2017 Konflikt Fahrradstraße - Neubau LVR-Gebäude hier: Mündliche Anfrage der SE Wienke in der Sitzung des Verkehrsausschusses am 21.03.2017, TOP 8.4 Anfrage: „SE Wienke weist darauf hin, dass nach ihrer Einschätzung die „Fahrradstraße“ Neuhöfferstraße mit der vom LVR geplanten neuen Tiefgarage kollidiere. Sie halte die Tiefgarage für überdimensioniert und in diesem Ausmaß für nicht erforderlich.“ Antwort der Verwaltung: Grundsätzlich ist es so, dass die Neuenhöffer Straße im Radverkehrskonzept Innenstadt als Fahr- radstraße vorgesehen ist. Darüber hinaus muss der Bauträger aus bauordnungsrechtlichen Gründen eine entsprechende Anzahl von Stellplätzen nachweisen. Wegen der besonders guten verkehrlichen Anbindung (vor allem durch die unmittelbare Nähe zum Bahnhof Deutz) wurde einer Reduktion der Stellplätze um 50% seitens der Verwaltung zugestimmt. Laut Einschätzung der Verwaltung lässt sich das im Rahmen des LVR-Bauvorhabens geplante Park- haus mit der Fahrradstraße vereinbaren, zumal es sich um reine Ziel- und Quellverkehre (Anlieger) handelt. Gez. Blome
Beratungsverlauf
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