1311/2018
Ordnungsbehördliche Verordnung für 2018 über das Offenhalten von Verkaufsstellen am 10.06.2018 im Stadtbezirk Nippes
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Anlage 1 RVO 2018
1289 Zeichen
Anlage 01
1
Ordnungsbehördlichen Verordnung für 2018
über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Stadtteil Nippes
vom ??.??.2018
Der Rat hat in seiner Sitzung am ?????? aufgrund des § 6 Abs. 1 und 4 des Gesetzes zur
Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) vom 16.11.2006 (GV. NRW. 2006 S. 516),
zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. März 2018 (GV. NRW. S.172), in Kraft getreten am 30.
März 2018, für die Stadt Köln verordnet:
§ 1
(1) In Nippes dürfen die Verkaufsstellen am Sonntag, dem 10.06.2018 in der Zeit von
13 bis 18 Uhr geöffnet sein.
Die Sonderöffnungszeit gilt für Verkaufsstellen innerhalb der folgenden Grenzlinien:
Nippes
Neusser Straße (einschließlich des Bereichs 100 m links und rechts der Fahrbahn) beginnend
Ecke Niehler Kirchweg endend Lohsestraße
§ 2
Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig im Rahmen des § 1 Verkaufsstellen
außerhalb der dort zugelassenen Geschäftszeiten und Grenzlinien offen hält.
Die Ordnungswidrigkeit kann nach § 13 des Ladenöffnungsgesetzes NRW mit einer Geldbuße
bis zu fünftausend Euro geahndet werden.
§ 3
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft und gilt bis zum
31.12.2018.
Stadt Köln
als örtliche Ordnungsbehörde
Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/32/321 Vorlagen-Nummer 1311/2018 Freigabedatum 25.05.2018 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Ordnungsbehördliche Verordnung für 2018 über das Offenhalten von Verkaufsstellen am 10.06.2018 im Stadtbezirk Nippes Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat beschließt gem. § 41 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 6 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) den Erlass der in der Anlage beigefügten Verord- nung über das Offenhalten von Verkaufsstellen. Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 28.05.2018 Bezirksvertretung 5 (Nippes) 30.05.2018 Wirtschaftsausschuss 04.06.2018 Rat 07.06.2018 2 Begründung der Dringlichkeit: Eine Beschlussfassung in der Ratssitzung am 07.06.2018 ist aufgrund des Termins am 10.06.2018 erforderlich. Aufgrund der verspäteten Antragstellung und der gesetzlich vorgeschriebenen Anhörung der zu betei- ligenden Institutionen nach § 6 Abs. 4 LÖG NRW mit angemessener Anhörungsfrist, war eine fristge- rechte Vorlageneinbringung leider nicht möglich. Da die Sitzung des Wirtschaftsausschusses am 14.05.2018 entfallen ist, konnte die Vorlage nicht behandelt werden. Die Verwaltung wird die Beteili- gung des Wirtschaftsausschusses bis zur Ratssitzung am 07.06.2018 sicherstellen. Begründung: Die Verwaltung hat dem Rat, den zuständigen Fachausschüssen und Bezirksvertretungen zuletzt mit Verwaltungsvorlage 0249/2018 die Sach- und Rechtslage ausführlich erläutert. Sie verzichtet daher in dieser Vorlage auf eine Wiederholung, gibt aber nachfolgend die Änderungen des Ladenöffnungsgesetzes NRW bekannt, welche am 30.03.2018 in Kraft getreten sind. Es sind die Änderungen, welche die Landesregierung mit ihrem Entfesselungspaket angekündigt hatte. Mit Inkrafttreten der Änderungen zum LÖG NRW dürfen durch die örtlichen Ordnungsbehörden (Stadt Köln) innerhalb einer Gemeinde nun an jährlich höchstens acht, nicht unmittelbar aufeinanderfolgen- den Sonn- oder Feiertagen Verkaufsstellen im öffentlichen Interesse ab 13 Uhr bis zur Dauer von fünf Stunden geöffnet sein. Die Freigabe kann sich auf bestimmte Bezirke, Ortsteile und Handelszweige beschränken. Innerhalb einer Gemeinde dürfen insgesamt nicht mehr als 16 Sonn- und Feiertage je Kalenderjahr freigegeben werden. Bei stadtweiter Öffnung darf nur 1 Adventssonntag berücksichtigt werden oder 2 Adventssonntage, wenn die Sonntagsöffnungen wie in Köln seit Jahren Praxis, je Stadtteil freigege- ben werden (vgl. § 6 Abs. 4 LÖG NRW). Der Anlassbezug wurde durch das nachzuweisende öffentliche Interesse ersetzt. Der Gesetzgeber hat eine nicht abschließende Aufzählung in das Gesetz aufgenommen, wann insbesondere ein öffent- liches Interesse vorliegt. Ein öffentliches Interesse liegt insbesondere vor, wenn die Öffnung 1. im Zusammenhang mit örtlichen Festen, Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen er- folgt, 2. dem Erhalt, der Stärkung oder der Entwicklung eines vielfältigen stationären Einzelhandelsan- gebot dient, 3. dem Erhalt, der Stärkung oder der Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche dient, 4. der Belebung der Innenstädte, Ortskerne, Stadt- oder Ortsteilzentren dient oder 5. die überörtliche Sichtbarkeit der jeweiligen Kommune als attraktiver und lebenswerter Standort insbesondere für den Tourismus und die Freizeitgestaltung, als Wohn- und Gewerbestandort sowie Standort von kulturellen und sportlichen Einrichtungen steigert. Von der Freigabe der Tage nach § 6 Absatz 1 und 4 des Ladenöffnungsgesetzes sind ausgenom- men: 1. die stillen Feiertage im Sinne des Feiertagsgesetzes NW, 2. Ostersonntag, 3. Pfingstsonntag, 4. der 1. und 2. Weihnachtstag und 5. der 1. Mai, der 3. Oktober und der 24. Dezember, wenn dieser Tag auf einen Sonntag fällt. Die Landesregierung wird den Ordnungsbehörden noch sogenannte FAQs (Frequently Asked Ques- tions) an die Hand geben. Diese sollen den Ordnungsbehörden die Entscheidungsfindung erleichtern. Die KKG Nippeser Bürgerwehr von 1903 e.V. bzw. die Interessengemeinschaft Nippes e.V., welche 3 den letzten Antrag auf Genehmigung eines verkaufsoffenen Sonntag für den Stadtbezirk Nippes in 2017 gestellt hat, haben es beide versäumt rechtzeitig zur Verwaltungsvorlage 0249/2018 einen An- trag für das Jahr 2018 auf Genehmigung eines verkaufsoffenen Sonntag am 10.06.2018 zu stellen. Sie reichen den als Anlage 2 formulierten Antrag und die dazugehörige Anlassbeschreibung nunmehr nach und bitten um nachträgliche Beschlussfassung. Bei dem beantragten Sonntag, dem 10.06.2018, handelt es sich bereits um einen vom Rat für Ver- kaufsstellenöffnungen freigegeben und keinen zusätzlichen Sonntag. Nach Auffassung der Verwaltung handelt es sich bei dem „Bürgerfest der Nippeser Bürgerwehr“ um ein alle Kriterien des Ladenöffnungsgesetzes NRW und die der hieraus entwickelten Rechtsprechung der Vergangenheit zum Thema Sonntagsöffnungen erfüllendes Kriterium zur Genehmigung eines verkaufsoffenen Sonntag. Das traditionelle Bürgerfest stand auch in der mit der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di geführten Diskussion im Jahr 2017 nicht zur Disposition. Die Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorgaben und denen aus der Rechtsprechung entwickel- ten Grundsätze, wurden 2017 in Bezug auf das Bürgerfest geteilt. Auch nach den seit 30.03.2018 geltenden Rechtsvorschriften werden von der Verwaltung keine Be- denken erhoben. Das Bürgerfest erfüllt die Kriterien der geänderten Rechtslage. Beim Nippeser Bürgerfest handelt es sich um ein zum 20. Mal stattfindendes, traditionelles Straßen- fest, dass mit nachgewiesenen 50 – 60.000 Besuchern für sich genommen einen beträchtlichen Be- sucherstrom anzieht, der bei prognostischer Betrachtung die zu erwartende Anzahl der Ladenbesu- cher überwiegt. Das öffentliche Interesse im Sinne des § 6 Abs. 1 Nr. 1 LÖG NRW liegt unzweifelhaft vor. Da zur aktuellen Gesetzgebung noch keinerlei verwaltungsgerichtliche Entscheidungen vorliegen, wurde, obwohl vom Gesetzgeber nicht mehr gefordert, vom Antragsteller eine Besucherprognose abgegeben. Die genannten Zahlen stimmen mit den Erfahrungen der Verwaltung in der Vergangenheit in Bezug auf das Bürgerfest aber auch mit denen der Presseberichterstattung zu entnehmenden Zahlen über- ein. Gründe an den Zahlen zu zweifeln, liegen nicht vor. Mit Schreiben vom 24.04.2018 ist den nach § 6 Abs. 4 LÖG NRW zu beteiligenden Institutionen Ge- legenheit zur Anhörung gegeben worden. Der Handelsverband NRW Aachen-Düren-Köln hat mit Schreiben vom 24.04.2018 der Verkaufsstel- lenöffnung zugestimmt (Anlage 3). Der Evangelische Stadtkirchenverband Köln und Region kann den Antrag der Bürgerwehr nachvoll- ziehen, stellt allerdings fest, dass Sonntagsöffnungen weiter grundsätzlich abgelehnt werden (Anlage 4). Mit Schreiben vom 02.05.2018 wird die Genehmigungsfähigkeit der Sonntagsöffnung durch die In- dustrie- und Handelskammer zu Köln (Anlage 5) bestätigt. Der Katholikenverband in der Stadt Köln und die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di haben von ihrem Anhörungsrecht keinen Gebrauch gemacht. Anlagen
Anlage 4 ev. Stadtkirchenverband
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1 Brandt, Peter Von: Vorstand <Vorstand@kirche-koeln.de> Gesendet: Donnerstag, 26. April 2018 10:58 An: 32-Gewerbeangelegenheiten Cc: 'Martin Horstmann (Horstmann@Melanchthon-Akademie.de)' Betreff: AW: Antrag auf Genehmigung eines verkaufsoffenen Sonntag im Stadbezirk Nippes für den 10. Juni 2018 Sehr geehrte Damen und Herren, die anlassbezogene Begründung zur Genehmigung eines verkaufsoffenen Sonntags am 10. Juni 2018 auf der Neusser Straße im Rahmen des Nippeser Bürgerfestes können wir nachvollziehen. Wir möchten Sie aber darauf hinweisen, dass die Evangelische Kirche Sonntagsöffnungen weiterhin grundsätzlich ablehnt. Wir bedanken uns für die Beteiligung an dem Verfahren. Freundliche Grüße Rolf Domning Stadtsuperintendent Ev. Kirchenverband Köln und Region Kartäusergasse 9-11 50678 Köln Telefon: 0221 – 3382-100 Telefax: 0221 – 3382-103 E-Mail: vorstand@kirche-koeln.de www.kirche-koeln.de Von: Gewerbeangelegenheiten@STADT-KOELN.DE [mailto:Gewerbeangelegenheiten@STADT-KOELN.DE ] Gesendet: Dienstag, 24. April 2018 11:25 An: daniel.kolle@verdi.de ; joerg.hamel@ehdv.de ; koeln@katholikenausschuss.de ; Vorstand; britta.munkler@verdi.de ; elisabeth.slapio@koeln.ihk.de ; Philip.Reichardt@koeln.ihk.de ; stetefeld@hwk-koeln.de Betreff: Antrag auf Genehmigung eines verkaufsoffenen Sonntag im Stadbezirk Nippes für den 10.06.2018 Sehr geehrte Damen und Herren, die KKG Nippeser Bürgerwehr von 1903 e.V. bzw. die Interessengemeinschaft Nippes e.V., welche den letzten Antrag auf Genehmigung eines verkaufsoffenen Sonntag für den Stadtbezirk Nippes in 2017 gestellt hat, haben es versäumt für das Jahr 2018 einen Antrag auf Genehmigung eines verkaufsoffenen Sonntag am 10.06.2018 zu stellen. In der Anlage angefügt wird dieser Antrag nun nachgeholt. Nach Auffassung der Verwaltung handelt es sich bei dem „Bürgerfest der Nippesser Bürgerwehr“ um ein alle Kriterien des Ladenöffnungsgesetzes NRW und die der hieraus entwickelten Rechtsprechung der Vergangenheit zum Thema Sonntagsöffnungen erfüllendes Straßenfest. Das Bürgerfest stand auch in der mit der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di geführten Diskussion im Jahr 2017 nicht zur Disposition. 2 Ich beabsichtige dem Rat der Stadt Köln für seine Sitzung am 07.06.2018 den Entwurf einer Rechtsverordnung zur Genehmigung der Verkaufsstellenöffnung im Stadtteil Nippes vorzulegen. Gemäß § 6 Abs. 4 Ladenöffnungsgesetzes habe ich Sie vor de r Freigabe der verkaufsoffenen Sonntage zu beteiligen. Ich darf Sie daher bitten, zu dem Antrag bis spätestens 02.05.2018 Stellung zu nehmen. Mit freundlichen Grüssen Im Auftrag Gäbel Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin Amt für öffentliche Ordnung Gewerbeabteilung Willy-Brandt-Platz 3 50679 Köln Telefon: 0221/221-29879 Telefax: 0221/221-26480 E-Mail: gewerbeangelegenheiten@stadt-koeln.de Internet: www.stadt-koeln.de Aufgrund meiner Teilzeitbeschäftigung bin ich in der Regel nur vormittags erreichbar. Sollten Sie eine Vorsprache wünschen, setzen Sie sich bitte unbedingt vorher mit mir telefonisch in Verbindung. Anlage Antrag Bürgerverein Monatlich aktuelle Informationen Ihrer Stadtverwaltung in unserem Newsletter! Newsletter Anmeldung
Anlage 5 Stellungnahme_IHK_Koeln.docx
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Industrie- und Handelskammer zu Köln Elisabeth Slapio Geschäftsführerin IHK Köln, 50506 Köln Ihr Zeichen | ihre Nachricht vom Unser Zeichen | Ansprechpartner Per Mail Sp | Elisabeth Slapio Amt für öffentliche Ordnung E-Mail Gewerbeabteilung Mi . R . Elisabeth.Si koeln.ihk.. Willy-Brandt-Platz 3 Isabeth.Slapio@koeln.ihk.de 50679 Köln Telefon | Fax +49 221 1640-1500 | +49 221 1640-1509 Datum 2. Mai 2018 Stellungnahme der Industrie- und Handelskammer zu Köln Ihre Aufforderung vom 24.04.2018 Sehr geehrte Damen und Herren, wir bedanken uns für Ihre Mail vom 24.04.2018 mit der Aufforderung, eine Stellungnahme zu der geplanten Sonntagsöffnung am 10.06.2018 im Stadtteil Nippes gem. & 6 Abs. 4 LÖG NRW zu formulieren. Einer Sonntagsöffnung ist durch das Ladenöffnungsgesetzes (LÖG) NRW ein sehr enger gesetzlicher Rahmen gesetzt. Konzepte, die ein Abweichen von dem verfassungsrechtlich garantierten Sonn- und Feiertagsschutz ermöglichen, haben einem besonderen Anlass zu folgen, an den hohe Anforderungen gestellt werden müssen. Der gestellte Antrag von KKG Nippeser Bürgerwehr von 1903 e.V. für die Sonntagsöffnung am 10.06.2018 basiert auf Erfahrungswerten von vergangenen Veranstaltungen und wird durch die beigefügten Presseartikeln belegt. Wir sind der Ansicht, dass die vorgelegten Prognosen zu Besucherströmen auf einer tragfähigen und nachvollziehbaren Grundlage fußen und den Anforderungen der aktuellen Rechtsprechung für eine Genehmigung von verkaufsoffenen Sonntagen nach dem LÖG NRW in der alten Fassung genügen. Vorsorglich verweisen wir darauf, dass die dargestellten Antragsgründe auch dem öffentlichen Interesse im Sinne der Neuregelung des $ 6 Absatz 1 LÖG, geändert durch Art.1 des Gesetzes vom 22. März 2018 (GV NRW.S.172) in Kraft getreten am 30. März 2018, entsprechen. Mit freundlichen Grüßen Industrie- und Handelskammer zu Köln In Vertretung Elisabeth Slapio Geschäftsführerin Geschäftsbereich Innovation und Umwelt Industrie- und Handelskammer zu Köln Postanschrift: 50606 Köln | Hausanschrift: Unter Sachsenhausen 10-26, 50667 Köln | Internet: www.ihk-koeln.de - Tel. +49 221 1640-0 | Fax +49 221 1640-1290 IHK KÖLN. WIR UNTERNEHMEN.
Anlage 6, Vorab-Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift, AVR 28.05.2018
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Geschäftsführung Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales Frau Mahmod Telefon: (0221) 221 25001 Fax : (0221) 221 26565 E-Mail: midia.mahmod@stadt-koeln.de Datum: 29.05.2018 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales vom 28.05.2018 öffentlich 10.3 Ordnungsbehördliche Verordnung für 2018 über das Offenhalten von Verkaufsstellen am 10.06.2018 im Stadtbezirk Nippes 1311/2018 Der Vorsitzende teilt mit, dass es nach seinem Kenntnisstand eine Sondersitzung des Wirtschaftsausschusses vor der Ratss itzung am 07.06.2018 geben wird, in we l- cher die vorliegende Beschlussvorlage behandelt werden soll. Herr Stadtdirektor Dr. Keller teilt mit, dass die reguläre Sitzung des Wirtschaftsau s- schusses am 14.05.2018 abgesagt wurde und nun mit dem Vorsitzenden des Wir t- schaftsausschusses besprochen werde, ob der Ausschuss eine Sondersitzung wünscht. Somit werde es die Gelegenheit geben, den Wirtschaftsausschuss ang e- messen zu beteiligen, bevor der Rat eine Entscheidung über die Vorlage trifft. MdR Dr. Krupp stellt klar, dass die Sitzung des Wirtschaftsausschusses am 14.05.2018 abgesagt wurde, weil dem Vorsitzende n des Wirtschaftsausschusses seitens der Verwaltung lediglich zwei Mitteilungen vorlagen. Die Sitzung hätte stat t- gefunden, wenn die Vorlage vorgelegen hätte. Das Freigabedatum der Vorlage sei der 25.05.2018. Demnach konnte die Vorlage nicht zur Sitzung des Wirtschaftsaus- schusses am 14.05.2018 vorliegen. Die SPD-Fraktion habe Bedenken hinsichtlich der Änderungen des Ladenöffnung s- gesetzes NRW. Nun müsse das öffentliche Interesse anstelle des Anlassbezuges dargestellt werden. Dies sei im Prinzip nicht weniger Aufwand. Nichtsdestotrotz wür- de seine Fraktion dieser Vorlage zustimmen, weil sie scheinbar auch nach der alten Gesetzeslage und nach dem Anlassbezug zulässig und vertretbar wäre. Der Antrag sei erst am 23.04.2018 gestellt worden, so dass es nachvollziehb ar ist, dass Verfa h- ren kurzfristig erfolgen musste. Allerdings hätte sich seine Fraktion gefreut, wenn die Vorlage etwas früher vorgelegt worden wäre. MdR Richter teilt mit, dass seine Fraktion der Vorlage ebenfalls zustimmen wird, da sie auch nach der alt en Gesetzgebung zulässig wäre. Das Bürgerfest auf der Neu s- ser Straße ziehe schon seit 20 Jahren eine Vielzahl von Menschen an. Aus seiner Sicht bestehe hier daher eine hohe Rechtssicherheit. Den gesetzlichen Änderungen stehe seine Fraktion ebenfalls skeptisch gegenüber. MdR Dr. Elster äußert, dass auch die CDU -Fraktion der Vorlage zustimmen wird, vorbehaltlich der Zustimmung des Wirtschaftsausschusses und der Bezirksvertretung Nippes. Er merkt an, dass alle Gremien fristgerecht beteiligt werden können, sof ern der Antragsteller den Antrag frühzeitig einbringt. MdR Tokyürek teilt mit, dass ihre Fraktion der Vorlage aus den von MdR Dr. Krupp genannten Gründen ausnahmsweise ebenfalls zustimmen wird. Sie merkt an, dass es hinsichtlich der gesetzlichen Änderung b ereits einen ersten Beschluss des Obe r- verwaltungsgerichtes Münster für die Stadt Kreuztal gibt. Die mangelnde Vorlaufzeit sieht sie als problematisch an. Es sei überaus knapp, erst am 23.04.2018 einen Antrag für eine Sonntagsöffnung am 10.06.2018 einzureic hen. Dies werde im vorliegenden Fall deutlich, da der Wirtschaftsausschuss die Vorlage nun nicht im Rahmen einer regulären Sitzung behandeln kann. Aus ihrer Sicht müsse man in diesem Zusammenhang ggf. eine angemessene Vorlaufzeit festlegen, be i- spielsweise 3 Monate. MdR Görzel äußert, dass seine Fraktion der Vorlage ebenfalls zustimmen wird. Er merkt an, dass auch der Evangelische Stadtkirchenverband Köln und Region den Antrag bei grundsätzlichen Bedenken nachvollziehen kann. Zudem stellt er fest, dass der Katholikenverband in der Stadt Köln und ver.di von ihrem Anhörungsrecht keinen Gebrauch gemacht haben. Herr Stadtdirektor Dr. Keller teilt mit, dass nach seinem Kenntnisstand eine Sonde r- sitzung des Wirtschaftsausschusses für den 04.06.2018 in Vorbereitung b zw. in der Terminabstimmung sei. In Bezug auf die Anregung von MdR Tokyürek führt er aus, dass die Rechtslage in den vergangenen 1,5 Jahren umstritten gewesen sei. Dies habe die Interesseng e- meinschaften nicht sonderlich zuversichtlich gestimmt bzw. teilwe ise auch veruns i- chert. Insofern habe er ein gewisses Verständnis dafür, dass der Antrag erst sehr spät eingereicht wurde. Für die Folgejahre würde sich die Verwaltung allerdings wünschen, zu dem Verfahren zurückzukehren, gegen Ende eines Kalenderjahres die Termine für das Folgejahr abzustimmen und nur eine Verordnung für ein Kalende r- jahr zu erstellen und nicht ständig über Einzeltermine zu entsche iden. Dies würde allen Beteiligten Planungssicherheit verschaffen. Beschluss: Der AVR empfiehlt dem Rat, unter V orbehalt der Zustimmung des Wirtschaftsau s- schusses und der Bezirksvertretung Nippes wie folgt zu beschließen: Der Rat beschließt gem. § 41 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 6 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) den Erlass der in der Anlage beigefügten Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
Anlage 2 Antrag BV NIppes
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Stadt Köln z. Hd. Herr Peter Brandt
Kölner Karnevalsgesellschaft Nippeser Bürgerwehr 1903 e.V. Traditionscorps im Kölner Karneval Präsident: Artur Tybussek
Es schreibt Ihnen: Schriftführer: Dr. Tim Lopez Tübinger Straße 12 • 50739 Köln Mobil 0163 27 59 05 0 schriftfuehrer@nippeser-buergerwehr.de
KKG Nippeser Bürgerwehr 1903 e.V. • Postfach 60 04 29 • 50684 Köln
Postfach 60 04 29 • 50684 Köln Telefon 0221 723918 www.nippeser-buergerwehr.de Amtsgericht Köln, Reg.-Nr.: 4763 Sparkasse KölnBonn Geschäftsstelle: Telefax 0221 723923 www.appelsinefunke.de Steuernummer: 217 / 5958 / 0211 IBAN: DE51 3705 0198 0011 0220 92 Neusser Straße 526 • 50737 Köln info@nippeser-buergerwehr.de BIC: COLSDE33XXX
Köln, 23. April 2018 Antrag verkaufsoffener Sonntag, 10. Juni 2018 Sehr geehrter Herr Brandt, mit folgendem Schreiben beantragt die KKG Nippeser Bürgerwehr von 1903 e.V. höflichst, am Sonntag, den 10. Juni 2018 im Rahmen des 20. Nippeser Bürgerfest auf der Neusser Straße einen verkaufsoffenen Sonntag. Wir bitten um positive Bescheidung des Antrages. Mit freundlichen Grüßen
Dr. Tim Lopez Anlage: Antrag
Ermittlung der Voraussetzungen gemäß § 6 Absätze 1 und 4 Ladenöffnungsgesetz (LÖG NRW) der für die Ordnungsbehördliche Verord-
nung zum Offenhalten von Verkaufsstellen in den Kölner Stadtteilen für das Jahr 2018 benannten Termine und Anlässe:
Stadtteil / Antragsteller: Köln-Nippes
KKG Nippeser Bürgerwehr 1903 e.V., Postfach 60 04 29, 50684 Köln
Neusser Str. 526, 50737 Köln
Beantragter Termin: 10.06.2018
Anlassbezeichnung: Bürgerfest
Anlassbeschreibung und Begründung: Veranstalter: „Kölner Karnevalsgesellschaft Nippeser Bürgerwehr 1903 e.V.“
Straßenfest auf der Neusser Straße mit Straßensperrung.
Das Bürgerfest wird in 2018 zum 20. Mal stattfinden.
Volkstümliches Stadtteilfest mit Gastronomie, Handel und Handwerk, Musikbühne u. ä.
Hierfür wird die Neusser Straße in einem Teilbereich zwischen (voraussichtlich) Kempener
Straße und Schillstraße gesperrt werden.
Es wird neben einer "Vereinsmeile", auf der sich Klubs und Institutionen aus der Umgebung
vorstellen und ihr Angebot präsentieren können, eine "Spielecke" für die jüngeren Besucher
und Stände der ansässigen Gewerbetreibenden sowie eine Bühne geben.
Nachweis durch den Antragsteller über den
zu erwartenden Besucherstrom (erbracht
durch):
Der Besucherstrom konnte von Jahr zu Jahr gesteigert werden. Die genaue Anzahl der Besucher
ist sehr schwer zu schätzen, beläuft sich am Sonntag zwischen 50 und 60 Tausend Menschen.
Das 20. Bürgerfest ist in Nippes als konsolidiert zu betrachten.
Wir haben einige Zeitungsauschnitte als Beleg für den großen Besucherandrang beigefügt.
Quelle:
http://www.frueh.de/frueh-erleben/frueh-events/buergerfest-nippes-2/
NIPPES - Die Wiederkehr des Karnevals : Nippeser Bürgerwehr lud zum Bürgerfest
(hh). Stundenlang erklangen kölsche Töne vom Kölschtruck auf der Neusser Straße und animierten
am vergangenen Wochenende viele Kölner zum Schunkeln und Mitsingen.
Einen Hauch der jecken Jahreszeit holte die „Nippeser Bürgerwehr“ anlässlich ihres zweitägigen Bürgerfes-
tes zurück in die Herzen der zahlreichen Besucher. Während die Kläävbotze, Domstürmer und viele weitere
dialekttreue Bands typisch einheimische Lieder sangen, erlebte der Karneval auch an Aktions- und Informa-
tionsständen vieler teilnehmender Vereine seine Renaissance. Zudem beteiligten sich Nippeser Geschäftsleu-
te und weitere ansässige Vereine am bunten Treiben auf der Festmeile zwischen Kempener und Blücherstra-
ße. „Wir haben bewusst mehr Platz zwischen den einzelnen Ständen gelassen und den Kommerz zurückge-
stellt. Die Besucher sollen die Neusser Straße ohne Gedrängel entlang flanieren können“, erklärt Michael
Gerhold, Literat der „Appelsinefunke“. Erstmals wurde auch eine Bühne extra für die kleinen Festgäste auf-
gebaut, auf der Kinderunterhaltung sowie Mitmachaktionen geboten wurden. „Die ´Pänzbühne´ ist das Re-
sultat einiger Elternreaktionen, denen das letztjährige Kinderprogramm zu laut war und die Enge vor dem
Truck beklagten. Dank zweier Sponsoren konnte unsere Idee des eigenen Schauplatzes realisiert werden.“ Im
Rahmen des Festes wurden auch die Preisverleihungen des Nippeser Dienstagszugs vorgenommen. Die Bi-
lanz des Festes fiel positiv aus. „Wir sind jetzt im zweiten Jahr unseres neuen Konzepts, mit dem wir uns von
anderen Straßenfesten abheben möchten. Wir haben schon gute Rückmeldungen erhalten, doch es ist sicher-
lich noch ausbaufähig“, so Gerhold.
– Quelle: https://www.rheinische-anzeigenblaetter.de/27789632 ©2018
Köln -Livemusik, Zuckerwatte und die Sonne scheint dazu: Am Sonntag feierte ganz Nippes ein
buntes und lautes Straßenfest unter strahlend blauem Himmel. Bereits am Samstag wurde das 13.
Nippeser Bürgerfest eröffnet. Zwischen Kempener Straße und Schillstraße luden noch bis gestern
Abend Verkaufsstände und Fahrgeschäfte auf der Neusser Straße zum Flanieren ein. Ein buntes
Bühnenprogramm mit den Breuers, den Greesbergern, Et fussich Julche, „6 Richtije“ und vielen
anderen sorgte für die musikalische Untermalung. Zwischen Karussells und Pommesbuden boten
auch Verkäufer aus dem Umland Schmuck, Kleidung und regionale Spezialitäten an.
Das Motto „Janz Nippes fiert“ konnte angesichts der hervorragenden Stimmung passender kaum
sein. Rund 50 000 Besucher waren nach Angaben des Veranstalters am Wochenende auf der Neus-
ser Straße unterwegs. Für Elisabeth Fuchs aus Nippes ist das Fest schon lange Tradition. „Ich bin
jedes Jahr mit meiner ganzen Familie hier“, sagte sie. „Es ist einfach jedes Mal wieder schön.“
Thomas Braunschweig kam mit seinem Sohn David extra aus Unkel. „Hier wird eine Menge für
Kinder geboten, das ist Klasse“, meinte der Familienvater. „Und bei dem tollen Wetter hat hier je-
der seinen Spaß.“
Wie in jedem Jahr wurde das Fest von der Nippeser Bürgerwehr organisiert. „Unser Straßenfest ist
für alle da. Besonders natürlich für die Leute aus Nippes und ganz Köln,“ sagte Gerd Düren, Ge-
schäftsführer der Bürgerwehr. „Wir wollen den Besuchern nicht nur Kirmesprogramm, sondern
auch den Charakter eines volkstümlichen Stadtteilfestes präsentieren. Darum möchten wir, dass sich
mehr und mehr ortsansässige Vereine beteiligen.“ Deshalb mussten auch in diesem Jahr die Vereine
keine Standgebühren zahlen. „So lässt sich hoffentlich nächstes Jahr noch mehr lokales Flair ver-
breiten“, erklärte Düren. „Eine Anmeldung bei der Nippeser Bürgerwehr genügt.“
– Quelle: https://www.rundschau-online.de/3166730 ©2018
Vom Antragsteller prognostizierte Besucher-
ströme:
Die prognostizierten Besucherströme werden im Vergleich zum Vorjahr weiter steigen, denn das
20. Bürgerfest ist in Nippes als konsolidiert zu betrachten.
Von der Verwaltung auszufüllen:
Antragseingang:
Bewertung:
1. Die Veranstaltung entspricht der gesetzlichen Voraussetzung, da die Veranstaltung für sich genommen eine hinreichende Attraktivität ent-
faltet und dadurch einen über die prägende Wirkung der Ladenöffnung hinausgehenden Besucherstrom erwarten lässt. (Positiv)
☐
2. Die Veranstaltung entspricht der gesetzlichen Voraussetzung, da die Veranstaltung für sich genommen eine hinreichende Attraktivität ent-
faltet und dadurch einen über die prägende Wirkung der Ladenöffnung hinausgehenden Besucherstrom erwarten lässt. Weiterhin sind
Sonntagsöffnungen in den einzelnen Stadtteilen und „Veedeln“ zu genehmigen, wenn die (teilweise schon traditionellen) Veranstaltungen
hinreichend große Besucherströme anziehen. (Positiv)
☐
3. Die Veranstaltung kann aufgrund der veränderten rechtlichen Situation nicht genehmigt werden. Unter Berücksichtigung der Intention des
§ 6 Abs. 1 LÖG NRW, ist zu erwarten, dass die Öffnung des großen Möbelhauses, die Besucherströme anzieht und nicht die geplante
Veranstaltung. (Negativ)
☐
Dem Antrag kann entsprochen werden: ☐
Dem Antrag kann nicht entsprochen werden: ☐
*Die Anlassbegründungen wurden vollinhaltlich einschließlich Rechtschreibung und Interpunktion übernommen. Lediglich die Formatierung
wurde angepasst.
Anlage 3 Handelsverband NRW
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Handelsverband Aachen - Düren - Köln An Lyskirchen 14 50676 Köln An die Stadt Köln – Die Oberbürgermeisterin Amt für öffentliche Ordnung Gewerbeabteilung (321/1) Willy - Brandt - Platz 3 50679 Köln Stellungnahme verkaufsoffener Sonntag 10 .06.2018 , Nippes Sehr geehrte Damen und Herren, wir befürworten den vorliegenden Antrag uneingeschränkt. Als Anlass für die Sonderöffnung am 10. Juni in Nippes wird das Bürgerfest der Nippes er Bürgerwehr beschrieben. Dieses Fest hat unbestritten eine lange Tradition und findet in dieser Art bereits zum zwanzigs ten Mal statt. Wir sind der Auffassung , das auf der einen Seite die gesetzlichen Anforderungen - auch schon nach altem Ladenöffnungsgesetz - erfüllt sind, auf der anderen Seite es sich hier um einen gewachsenen und nicht konstruierten Anlass handelt. Wir begrüßen es daher sehr, dass die Nippeser Bürgerwehr dieses Fest organisiert, was maßgeblich das Miteinander im Veedel fördert und ein Zeichen für die funktionierenden Strukturen im Veedel ist. Mit freundlichen Grüßen, (Jörg Hamel, Geschäftsführer) Köln , 24.04.2018 Jörg Hamel ( jha ) Handelsverband Nordrhein - Westfalen Aachen - Düren - Köln Geschäfts s telle Köln An Lyskirchen 14 50676 Köln Tel.: 0221/20 80 40 Fax: 0221 / 20 80 440 Kölner Bank eG IBAN: DE64 3716 0087 0010 3480 05 BIC: GENODED1CGN Geschäfts s telle Aachen Theaterstraße 56 52062 Aachen Tel.: 0241/25 141 Fax: 0241/29 906 kontakt@ehdv. de www. ehdv .de Vorsitzender Gerd - Kurt Schwieren G eschäftsführer Dipl. - Vw. Jörg Hamel Vereinsregister AG Köln VR 5486 Gerichtsstand Köln
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1311/2018
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 29.05.2018
- Erstellt
- 20.04.2018 11:34