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1311/2018

Ordnungsbehördliche Verordnung für 2018 über das Offenhalten von Verkaufsstellen am 10.06.2018 im Stadtbezirk Nippes

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 29.05.2018

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 07.06.2018, TOP 10.15

Anlage 1 RVO 2018

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Ansehen

Beschlussvorlage Rat

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Anlage 4 ev. Stadtkirchenverband

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Anlage 5 Stellungnahme_IHK_Koeln.docx

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Anlage 6, Vorab-Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift, AVR 28.05.2018

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Anlage 2 Antrag BV NIppes

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Anlage 3 Handelsverband NRW

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Anlage 1 RVO 2018

1289 Zeichen

Anlage 01 
 1 
Ordnungsbehördlichen Verordnung für 2018  
über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Stadtteil Nippes 
     vom ??.??.2018 
 
Der Rat hat in seiner Sitzung am ?????? aufgrund des § 6 Abs. 1 und 4 des Gesetzes zur 
Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) vom 16.11.2006 (GV. NRW. 2006 S. 516), 
zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. März 2018 (GV. NRW. S.172), in Kraft getreten am 30. 
März 2018, für die Stadt Köln verordnet: 
 
      § 1 
 
(1) In Nippes dürfen die Verkaufsstellen am Sonntag, dem 10.06.2018 in der Zeit von 
13 bis 18 Uhr geöffnet sein. 
 
Die Sonderöffnungszeit gilt für Verkaufsstellen innerhalb der folgenden Grenzlinien:  
 
Nippes  
 
Neusser Straße (einschließlich des Bereichs 100 m links und rechts der Fahrbahn) beginnend 
Ecke Niehler Kirchweg endend Lohsestraße 
 
      § 2 
 
Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig im Rahmen des § 1 Verkaufsstellen 
außerhalb der dort zugelassenen Geschäftszeiten und Grenzlinien offen hält.  
Die Ordnungswidrigkeit kann nach § 13 des Ladenöffnungsgesetzes NRW mit einer Geldbuße 
bis zu fünftausend Euro geahndet werden.  
 
 
      § 3 
 
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft und gilt bis zum 
31.12.2018. 
 
 
 Stadt Köln 
 als örtliche Ordnungsbehörde

Beschlussvorlage Rat

7215 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
I/32/321 
 
Vorlagen-Nummer 
 1311/2018 
Freigabedatum 
25.05.2018  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Ordnungsbehördliche Verordnung für 2018 über das Offenhalten von Verkaufsstellen am 
10.06.2018 im Stadtbezirk Nippes 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat beschließt gem. § 41 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 6 des Gesetzes zur 
Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) den Erlass der in der Anlage beigefügten Verord-
nung über das Offenhalten von Verkaufsstellen. 
 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 28.05.2018 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 30.05.2018 
Wirtschaftsausschuss 04.06.2018 
Rat 07.06.2018

2 
Begründung der Dringlichkeit: 
 
Eine Beschlussfassung in der Ratssitzung am 07.06.2018 ist aufgrund des Termins am 10.06.2018 
erforderlich. 
Aufgrund der verspäteten Antragstellung und der gesetzlich vorgeschriebenen Anhörung der zu betei-
ligenden Institutionen nach § 6 Abs. 4 LÖG NRW mit angemessener Anhörungsfrist, war eine fristge-
rechte Vorlageneinbringung leider nicht möglich. Da die Sitzung des Wirtschaftsausschusses am 
14.05.2018 entfallen ist, konnte die Vorlage nicht behandelt werden. Die Verwaltung wird die Beteili-
gung des Wirtschaftsausschusses bis zur Ratssitzung am 07.06.2018 sicherstellen.  
 
 
Begründung: 
 
Die Verwaltung hat dem Rat, den zuständigen Fachausschüssen und Bezirksvertretungen zuletzt mit 
Verwaltungsvorlage 0249/2018 die Sach- und Rechtslage ausführlich erläutert. 
Sie verzichtet daher in dieser Vorlage auf eine Wiederholung, gibt aber nachfolgend die Änderungen 
des Ladenöffnungsgesetzes NRW bekannt, welche am 30.03.2018 in Kraft getreten sind. Es sind die 
Änderungen, welche die Landesregierung mit ihrem Entfesselungspaket angekündigt hatte. 
Mit Inkrafttreten der Änderungen zum LÖG NRW dürfen durch die örtlichen Ordnungsbehörden (Stadt 
Köln) innerhalb einer Gemeinde nun an jährlich höchstens acht, nicht unmittelbar aufeinanderfolgen-
den Sonn- oder Feiertagen Verkaufsstellen im öffentlichen Interesse ab 13 Uhr bis zur Dauer von fünf 
Stunden geöffnet sein. Die Freigabe kann sich auf bestimmte Bezirke, Ortsteile und Handelszweige 
beschränken. 
Innerhalb einer Gemeinde dürfen insgesamt nicht mehr als 16 Sonn- und Feiertage je Kalenderjahr 
freigegeben werden. Bei stadtweiter Öffnung darf nur 1 Adventssonntag berücksichtigt werden oder 2 
Adventssonntage, wenn die Sonntagsöffnungen wie in Köln seit Jahren Praxis, je Stadtteil freigege-
ben werden (vgl. § 6 Abs. 4 LÖG NRW). 
 
Der Anlassbezug wurde durch das nachzuweisende öffentliche Interesse ersetzt. Der Gesetzgeber 
hat eine nicht abschließende Aufzählung in das Gesetz aufgenommen, wann insbesondere ein öffent-
liches Interesse vorliegt. 
 
Ein öffentliches Interesse liegt insbesondere vor, wenn die Öffnung 
 
1. im Zusammenhang mit örtlichen Festen, Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen er-
folgt,  
2. dem Erhalt, der Stärkung oder der Entwicklung eines vielfältigen stationären Einzelhandelsan-
gebot dient, 
3. dem Erhalt, der Stärkung oder der Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche dient, 
4. der Belebung der Innenstädte, Ortskerne, Stadt- oder Ortsteilzentren dient oder 
5. die überörtliche Sichtbarkeit der jeweiligen Kommune als attraktiver und lebenswerter Standort 
insbesondere für den Tourismus und die Freizeitgestaltung, als Wohn- und Gewerbestandort 
sowie Standort von kulturellen und sportlichen Einrichtungen steigert. 
 
Von der Freigabe der Tage nach § 6 Absatz 1 und 4 des Ladenöffnungsgesetzes sind ausgenom-
men: 
 
1. die stillen Feiertage im Sinne des Feiertagsgesetzes NW, 
2. Ostersonntag, 
3. Pfingstsonntag, 
4. der 1. und 2. Weihnachtstag und 
5. der 1. Mai, der 3. Oktober und der 24. Dezember, wenn dieser Tag auf einen Sonntag fällt. 
 
Die Landesregierung wird den Ordnungsbehörden noch sogenannte FAQs (Frequently Asked Ques-
tions) an die Hand geben. Diese sollen den Ordnungsbehörden die Entscheidungsfindung erleichtern. 
 
Die KKG Nippeser Bürgerwehr von 1903 e.V. bzw. die Interessengemeinschaft Nippes e.V., welche

3 
den letzten Antrag auf Genehmigung eines verkaufsoffenen Sonntag für den Stadtbezirk Nippes in 
2017 gestellt hat, haben es beide versäumt rechtzeitig zur Verwaltungsvorlage 0249/2018 einen An-
trag für das Jahr 2018 auf Genehmigung eines verkaufsoffenen Sonntag am 10.06.2018 zu stellen. 
Sie reichen den als Anlage 2 formulierten Antrag und die dazugehörige Anlassbeschreibung nunmehr 
nach und bitten um nachträgliche Beschlussfassung. 
 
Bei dem beantragten Sonntag, dem 10.06.2018, handelt es sich bereits um einen vom Rat für Ver-
kaufsstellenöffnungen freigegeben und keinen zusätzlichen Sonntag. 
 
Nach Auffassung der Verwaltung handelt es sich bei dem „Bürgerfest der Nippeser Bürgerwehr“ um 
ein alle Kriterien des Ladenöffnungsgesetzes NRW und die der hieraus entwickelten Rechtsprechung 
der Vergangenheit zum Thema Sonntagsöffnungen erfüllendes Kriterium zur Genehmigung eines 
verkaufsoffenen Sonntag.  
Das traditionelle Bürgerfest stand auch in der mit der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di geführten 
Diskussion im Jahr 2017 nicht zur Disposition.  
Die Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorgaben und denen aus der Rechtsprechung entwickel-
ten Grundsätze, wurden 2017 in Bezug auf das Bürgerfest geteilt.  
 
Auch nach den seit 30.03.2018 geltenden Rechtsvorschriften werden von der Verwaltung keine Be-
denken erhoben.  
Das Bürgerfest erfüllt die Kriterien der geänderten Rechtslage.  
Beim Nippeser Bürgerfest handelt es sich um ein zum 20. Mal stattfindendes, traditionelles Straßen-
fest, dass mit nachgewiesenen 50 – 60.000 Besuchern für sich genommen einen beträchtlichen Be-
sucherstrom anzieht, der bei prognostischer Betrachtung die zu erwartende Anzahl der Ladenbesu-
cher überwiegt. Das öffentliche Interesse im Sinne des § 6 Abs. 1 Nr. 1 LÖG NRW liegt unzweifelhaft 
vor. 
 
Da zur aktuellen Gesetzgebung noch keinerlei verwaltungsgerichtliche Entscheidungen vorliegen, 
wurde, obwohl vom Gesetzgeber nicht mehr gefordert, vom Antragsteller eine Besucherprognose 
abgegeben. 
Die genannten Zahlen stimmen mit den Erfahrungen der Verwaltung in der Vergangenheit in Bezug 
auf das Bürgerfest aber auch mit denen der Presseberichterstattung zu entnehmenden Zahlen über-
ein. Gründe an den Zahlen zu zweifeln, liegen nicht vor. 
 
Mit Schreiben vom 24.04.2018 ist den nach § 6 Abs. 4 LÖG NRW zu beteiligenden Institutionen Ge-
legenheit zur Anhörung gegeben worden. 
 
Der Handelsverband NRW Aachen-Düren-Köln hat mit Schreiben vom 24.04.2018 der Verkaufsstel-
lenöffnung zugestimmt (Anlage 3). 
 
Der Evangelische Stadtkirchenverband Köln und Region kann den Antrag der Bürgerwehr nachvoll-
ziehen, stellt allerdings fest, dass Sonntagsöffnungen weiter grundsätzlich abgelehnt werden (Anlage 
4). 
 
Mit Schreiben vom 02.05.2018 wird die Genehmigungsfähigkeit der Sonntagsöffnung durch die In-
dustrie- und Handelskammer zu Köln (Anlage 5) bestätigt. 
 
Der Katholikenverband in der Stadt Köln und die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di haben von ihrem 
Anhörungsrecht keinen Gebrauch gemacht. 
 
 
Anlagen

Anlage 4 ev. Stadtkirchenverband

3250 Zeichen

1
Brandt, Peter
Von: Vorstand <Vorstand@kirche-koeln.de> 
Gesendet: Donnerstag, 26. April 2018 10:58 
An: 32-Gewerbeangelegenheiten 
Cc: 'Martin Horstmann (Horstmann@Melanchthon-Akademie.de)' 
Betreff: AW: Antrag auf Genehmigung eines verkaufsoffenen Sonntag im Stadbezirk 
Nippes für den 10. Juni 2018 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
 
die anlassbezogene Begründung zur Genehmigung eines verkaufsoffenen Sonntags am 10. Juni 2018 auf der Neusser 
Straße im Rahmen des Nippeser Bürgerfestes können wir nachvollziehen.  
Wir möchten Sie aber darauf hinweisen, dass die Evangelische Kirche Sonntagsöffnungen weiterhin grundsätzlich 
ablehnt. 
 
Wir bedanken uns für die Beteiligung an dem Verfahren.  
 
Freundliche Grüße 
Rolf Domning 
 
Stadtsuperintendent 
Ev. Kirchenverband Köln und Region 
Kartäusergasse 9-11 
50678 Köln 
Telefon: 0221 – 3382-100 
Telefax: 0221 – 3382-103 
E-Mail: 
vorstand@kirche-koeln.de  
www.kirche-koeln.de  
 
 
Von:  Gewerbeangelegenheiten@STADT-KOELN.DE  [mailto:Gewerbeangelegenheiten@STADT-KOELN.DE ]  
Gesendet:  Dienstag, 24. April 2018 11:25 
An:  daniel.kolle@verdi.de ; joerg.hamel@ehdv.de ; koeln@katholikenausschuss.de ; Vorstand; 
britta.munkler@verdi.de ; elisabeth.slapio@koeln.ihk.de ; Philip.Reichardt@koeln.ihk.de ; stetefeld@hwk-koeln.de  
Betreff:  Antrag auf Genehmigung eines verkaufsoffenen Sonntag im Stadbezirk Nippes für den 10.06.2018 
 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
die KKG Nippeser Bürgerwehr von 1903 e.V. bzw. die Interessengemeinschaft Nippes e.V., welche den 
letzten Antrag auf Genehmigung eines verkaufsoffenen Sonntag für den Stadtbezirk Nippes in 2017 
gestellt hat, haben es versäumt für das Jahr 2018 einen Antrag auf Genehmigung eines verkaufsoffenen 
Sonntag am 10.06.2018 zu stellen. 
In der Anlage angefügt wird dieser Antrag nun nachgeholt. 
Nach Auffassung der Verwaltung handelt es sich bei dem „Bürgerfest der Nippesser Bürgerwehr“ um ein 
alle Kriterien des Ladenöffnungsgesetzes NRW und die der hieraus entwickelten Rechtsprechung der 
Vergangenheit zum Thema Sonntagsöffnungen erfüllendes Straßenfest. 
Das Bürgerfest stand auch in der mit der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di geführten Diskussion im Jahr 
2017 nicht zur Disposition.

2
Ich beabsichtige dem Rat der Stadt Köln für seine Sitzung am 07.06.2018 den Entwurf einer 
Rechtsverordnung zur Genehmigung der Verkaufsstellenöffnung im Stadtteil Nippes vorzulegen. 
Gemäß § 6 Abs. 4 Ladenöffnungsgesetzes habe ich Sie vor de r Freigabe der verkaufsoffenen Sonntage zu 
beteiligen.  
Ich darf Sie daher bitten, zu dem Antrag bis spätestens 02.05.2018 Stellung zu nehmen. 
Mit freundlichen Grüssen 
Im Auftrag 
Gäbel 
 
Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin  
Amt für öffentliche Ordnung 
Gewerbeabteilung 
Willy-Brandt-Platz 3  
50679 Köln  
 
Telefon: 0221/221-29879 
Telefax: 0221/221-26480 
E-Mail: 
gewerbeangelegenheiten@stadt-koeln.de  
Internet: www.stadt-koeln.de   
 
Aufgrund meiner Teilzeitbeschäftigung bin ich in der Regel nur vormittags erreichbar. Sollten Sie eine Vorsprache 
wünschen, setzen Sie sich bitte unbedingt vorher mit mir telefonisch in Verbindung. 
 
 
 
 
Anlage Antrag Bürgerverein 
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Anmeldung

Anlage 5 Stellungnahme_IHK_Koeln.docx

2175 Zeichen

Industrie- und Handelskammer

zu Köln Elisabeth Slapio
Geschäftsführerin
IHK Köln, 50506 Köln Ihr Zeichen | ihre Nachricht vom

Unser Zeichen | Ansprechpartner

Per Mail Sp | Elisabeth Slapio
Amt für öffentliche Ordnung E-Mail
Gewerbeabteilung Mi . R
. Elisabeth.Si koeln.ihk..
Willy-Brandt-Platz 3 Isabeth.Slapio@koeln.ihk.de
50679 Köln Telefon | Fax
+49 221 1640-1500 | +49 221 1640-1509
Datum
2. Mai 2018

Stellungnahme der Industrie- und Handelskammer zu Köln
Ihre Aufforderung vom 24.04.2018

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir bedanken uns für Ihre Mail vom 24.04.2018 mit der Aufforderung, eine Stellungnahme zu der
geplanten Sonntagsöffnung am 10.06.2018 im Stadtteil Nippes gem. & 6 Abs. 4 LÖG NRW zu
formulieren.

Einer Sonntagsöffnung ist durch das Ladenöffnungsgesetzes (LÖG) NRW ein sehr enger gesetzlicher
Rahmen gesetzt. Konzepte, die ein Abweichen von dem verfassungsrechtlich garantierten Sonn- und
Feiertagsschutz ermöglichen, haben einem besonderen Anlass zu folgen, an den hohe Anforderungen
gestellt werden müssen.

Der gestellte Antrag von KKG Nippeser Bürgerwehr von 1903 e.V. für die Sonntagsöffnung am
10.06.2018 basiert auf Erfahrungswerten von vergangenen Veranstaltungen und wird durch die
beigefügten Presseartikeln belegt.

Wir sind der Ansicht, dass die vorgelegten Prognosen zu Besucherströmen auf einer tragfähigen und
nachvollziehbaren Grundlage fußen und den Anforderungen der aktuellen Rechtsprechung für eine
Genehmigung von verkaufsoffenen Sonntagen nach dem LÖG NRW in der alten Fassung genügen.
Vorsorglich verweisen wir darauf, dass die dargestellten Antragsgründe auch dem öffentlichen
Interesse im Sinne der Neuregelung des $ 6 Absatz 1 LÖG, geändert durch Art.1 des Gesetzes vom
22. März 2018 (GV NRW.S.172) in Kraft getreten am 30. März 2018, entsprechen.

Mit freundlichen Grüßen

Industrie- und Handelskammer zu Köln
In Vertretung

Elisabeth Slapio
Geschäftsführerin
Geschäftsbereich Innovation und Umwelt

Industrie- und Handelskammer zu Köln
Postanschrift: 50606 Köln | Hausanschrift: Unter Sachsenhausen 10-26, 50667 Köln | Internet: www.ihk-koeln.de
- Tel. +49 221 1640-0 | Fax +49 221 1640-1290

IHK KÖLN. WIR UNTERNEHMEN.

Anlage 6, Vorab-Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift, AVR 28.05.2018

5340 Zeichen

Geschäftsführung  
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und 
Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 
Frau Mahmod 
Telefon:  (0221) 221 25001  
Fax       :  (0221) 221 26565 
E-Mail:  midia.mahmod@stadt-koeln.de 
Datum: 29.05.2018 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung des Ausschusses 
Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / 
Internationales vom 28.05.2018 
öffentlich 
10.3 Ordnungsbehördliche Verordnung für 2018 über das Offenhalten von 
Verkaufsstellen am 10.06.2018 im Stadtbezirk Nippes 
1311/2018 
Der Vorsitzende teilt mit, dass es nach seinem Kenntnisstand eine Sondersitzung 
des Wirtschaftsausschusses vor der Ratss itzung am 07.06.2018 geben wird, in we l-
cher die vorliegende Beschlussvorlage behandelt werden soll.  
Herr Stadtdirektor Dr. Keller teilt mit, dass die reguläre Sitzung des Wirtschaftsau s-
schusses am 14.05.2018 abgesagt wurde und nun mit dem Vorsitzenden des Wir t-
schaftsausschusses besprochen werde, ob der Ausschuss eine Sondersitzung 
wünscht. Somit werde  es die Gelegenheit geben, den Wirtschaftsausschuss ang e-
messen zu beteiligen, bevor der Rat eine Entscheidung über die Vorlage trifft. 
MdR Dr. Krupp stellt klar, dass die Sitzung des Wirtschaftsausschusses am 
14.05.2018 abgesagt wurde, weil dem Vorsitzende n des Wirtschaftsausschusses 
seitens der Verwaltung lediglich zwei Mitteilungen vorlagen. Die Sitzung hätte stat t-
gefunden, wenn die Vorlage vorgelegen hätte. Das Freigabedatum der Vorlage sei 
der 25.05.2018. Demnach konnte die Vorlage nicht zur Sitzung des  Wirtschaftsaus-
schusses am 14.05.2018 vorliegen.  
Die SPD-Fraktion habe Bedenken hinsichtlich der Änderungen des Ladenöffnung s-
gesetzes NRW. Nun müsse das öffentliche Interesse anstelle des Anlassbezuges 
dargestellt werden. Dies sei im Prinzip nicht weniger  Aufwand. Nichtsdestotrotz wür-
de seine Fraktion dieser Vorlage zustimmen, weil sie scheinbar auch nach der alten 
Gesetzeslage und nach dem Anlassbezug zulässig und vertretbar wäre. Der Antrag 
sei erst am 23.04.2018 gestellt worden, so dass es nachvollziehb ar ist, dass Verfa h-
ren kurzfristig erfolgen musste. Allerdings hätte sich seine Fraktion gefreut, wenn die 
Vorlage etwas früher vorgelegt worden wäre. 
MdR Richter teilt mit, dass seine Fraktion der Vorlage ebenfalls zustimmen wird, da 
sie auch nach der alt en Gesetzgebung zulässig wäre. Das Bürgerfest auf der Neu s-

ser Straße ziehe schon seit 20 Jahren eine Vielzahl von Menschen an. Aus seiner 
Sicht bestehe hier daher eine hohe Rechtssicherheit.  
Den gesetzlichen Änderungen stehe seine Fraktion ebenfalls skeptisch gegenüber. 
MdR Dr. Elster äußert, dass auch die CDU -Fraktion der Vorlage zustimmen wird, 
vorbehaltlich der Zustimmung des Wirtschaftsausschusses und der Bezirksvertretung 
Nippes. Er merkt an, dass alle Gremien fristgerecht beteiligt werden können, sof ern 
der Antragsteller den Antrag frühzeitig einbringt. 
MdR Tokyürek teilt mit, dass ihre Fraktion der Vorlage aus den von MdR Dr. Krupp 
genannten Gründen ausnahmsweise ebenfalls zustimmen wird. Sie merkt an, dass 
es hinsichtlich der gesetzlichen Änderung b ereits einen ersten Beschluss des Obe r-
verwaltungsgerichtes Münster für die Stadt Kreuztal gibt. 
Die mangelnde Vorlaufzeit sieht sie als problematisch an. Es sei überaus knapp, erst 
am 23.04.2018 einen Antrag für eine Sonntagsöffnung am 10.06.2018 einzureic hen. 
Dies werde im vorliegenden Fall deutlich, da der Wirtschaftsausschuss die Vorlage 
nun nicht im Rahmen einer regulären Sitzung behandeln kann. Aus ihrer Sicht müsse 
man in diesem Zusammenhang ggf. eine angemessene Vorlaufzeit festlegen, be i-
spielsweise 3 Monate. 
MdR Görzel äußert, dass seine Fraktion der Vorlage ebenfalls zustimmen wird. 
Er merkt an, dass auch der Evangelische Stadtkirchenverband Köln und Region den 
Antrag bei grundsätzlichen Bedenken nachvollziehen kann. Zudem stellt er fest, dass 
der Katholikenverband in der Stadt Köln und ver.di von ihrem Anhörungsrecht keinen 
Gebrauch gemacht haben. 
Herr Stadtdirektor Dr. Keller teilt mit, dass nach seinem Kenntnisstand eine Sonde r-
sitzung des Wirtschaftsausschusses für den 04.06.2018 in Vorbereitung b zw. in der 
Terminabstimmung sei.  
In Bezug auf die Anregung von MdR Tokyürek führt er aus, dass die Rechtslage in 
den vergangenen 1,5 Jahren umstritten gewesen sei. Dies habe die Interesseng e-
meinschaften nicht sonderlich zuversichtlich gestimmt bzw. teilwe ise auch veruns i-
chert. Insofern habe er ein gewisses Verständnis dafür, dass der Antrag erst sehr 
spät eingereicht wurde. Für die Folgejahre würde sich die Verwaltung allerdings 
wünschen, zu dem Verfahren zurückzukehren, gegen Ende eines Kalenderjahres die  
Termine für das Folgejahr abzustimmen und nur eine Verordnung für ein Kalende r-
jahr zu erstellen und nicht ständig über Einzeltermine zu entsche iden. Dies würde 
allen Beteiligten Planungssicherheit verschaffen. 
Beschluss: 
Der AVR empfiehlt dem Rat, unter V orbehalt der Zustimmung des Wirtschaftsau s-
schusses und der Bezirksvertretung Nippes wie folgt zu beschließen: 
Der Rat beschließt gem. § 41 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 6 des 
Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) den Erlass der in der 
Anlage beigefügten Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen. 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt.

Anlage 2 Antrag BV NIppes

8445 Zeichen

Stadt Köln z. Hd. Herr Peter Brandt    
  
Kölner Karnevalsgesellschaft                                         Nippeser Bürgerwehr 1903 e.V. Traditionscorps im Kölner Karneval Präsident: Artur Tybussek  
Es schreibt Ihnen: Schriftführer: Dr. Tim Lopez                                                          Tübinger Straße 12 • 50739 Köln                                                                 Mobil 0163 27 59 05 0                               schriftfuehrer@nippeser-buergerwehr.de 
KKG Nippeser Bürgerwehr 1903 e.V. • Postfach 60 04 29 • 50684 Köln  
Postfach 60 04 29 • 50684  Köln   Telefon 0221 723918   www.nippeser-buergerwehr.de   Amtsgericht  Köln, Reg.-Nr.: 4763  Sparkasse KölnBonn Geschäftsstelle:    Telefax 0221 723923   www.appelsinefunke.de              Steuernummer: 217 / 5958 / 0211   IBAN: DE51 3705 0198 0011 0220 92    Neusser Straße 526 • 50737 Köln       info@nippeser-buergerwehr.de  BIC: COLSDE33XXX                                                  
   Köln, 23. April 2018   Antrag verkaufsoffener Sonntag, 10. Juni 2018   Sehr geehrter Herr Brandt,  mit folgendem Schreiben beantragt die KKG Nippeser Bürgerwehr von 1903 e.V. höflichst, am Sonntag, den 10. Juni 2018 im Rahmen des 20. Nippeser Bürgerfest auf der Neusser Straße einen verkaufsoffenen Sonntag.  Wir bitten um positive Bescheidung des Antrages.  Mit freundlichen Grüßen 
 Dr. Tim Lopez     Anlage: Antrag

Ermittlung der Voraussetzungen gemäß § 6 Absätze 1 und 4 Ladenöffnungsgesetz (LÖG NRW) der für die Ordnungsbehördliche Verord- 
nung zum Offenhalten von Verkaufsstellen in den Kölner Stadtteilen für das Jahr 2018 benannten Termine und Anlässe: 
Stadtteil / Antragsteller: Köln-Nippes 
KKG Nippeser Bürgerwehr 1903 e.V., Postfach 60 04 29, 50684 Köln 
Neusser Str. 526, 50737 Köln 
 
Beantragter Termin: 10.06.2018 
 
 
Anlassbezeichnung: Bürgerfest  
 
Anlassbeschreibung und Begründung: Veranstalter: „Kölner Karnevalsgesellschaft Nippeser Bürgerwehr 1903 e.V.“  
Straßenfest auf der Neusser Straße mit Straßensperrung. 
Das Bürgerfest wird in 2018 zum 20. Mal stattfinden. 
Volkstümliches Stadtteilfest mit Gastronomie, Handel und Handwerk, Musikbühne u. ä. 
Hierfür wird die Neusser Straße in einem Teilbereich zwischen (voraussichtlich) Kempener 
Straße und Schillstraße gesperrt werden. 
Es wird neben einer "Vereinsmeile", auf der sich Klubs und Institutionen aus der Umgebung 
vorstellen und ihr Angebot präsentieren können, eine "Spielecke" für die jüngeren Besucher 
und Stände der ansässigen Gewerbetreibenden sowie eine Bühne geben.

Nachweis durch den Antragsteller über den 
zu erwartenden Besucherstrom (erbracht 
durch): 
Der Besucherstrom konnte von Jahr zu Jahr gesteigert werden. Die genaue Anzahl der Besucher 
ist sehr schwer zu schätzen, beläuft sich am Sonntag zwischen 50 und 60 Tausend Menschen. 
Das 20. Bürgerfest ist in Nippes als konsolidiert zu betrachten.       
Wir haben einige Zeitungsauschnitte als Beleg für den großen Besucherandrang beigefügt.    
 
Quelle: 
http://www.frueh.de/frueh-erleben/frueh-events/buergerfest-nippes-2/

NIPPES - Die Wiederkehr des Karnevals : Nippeser Bürgerwehr lud zum Bürgerfest  
(hh). Stundenlang erklangen kölsche Töne vom Kölschtruck auf der Neusser Straße und animierten 
am vergangenen Wochenende viele Kölner zum Schunkeln und Mitsingen.  
Einen Hauch der jecken Jahreszeit holte die „Nippeser Bürgerwehr“ anlässlich ihres zweitägigen Bürgerfes- 
tes zurück in die Herzen der zahlreichen Besucher. Während die Kläävbotze, Domstürmer und viele weitere 
dialekttreue Bands typisch einheimische Lieder sangen, erlebte der Karneval auch an Aktions- und Informa- 
tionsständen vieler teilnehmender Vereine seine Renaissance. Zudem beteiligten sich Nippeser Geschäftsleu- 
te und weitere ansässige Vereine am bunten Treiben auf der Festmeile zwischen Kempener und Blücherstra- 
ße. „Wir haben bewusst mehr Platz zwischen den einzelnen Ständen gelassen und den Kommerz zurückge- 
stellt. Die Besucher sollen die Neusser Straße ohne Gedrängel entlang flanieren können“, erklärt Michael 
Gerhold, Literat der „Appelsinefunke“. Erstmals wurde auch eine Bühne extra für die kleinen Festgäste auf- 
gebaut, auf der Kinderunterhaltung sowie Mitmachaktionen geboten wurden. „Die ´Pänzbühne´ ist das Re- 
sultat einiger Elternreaktionen, denen das letztjährige Kinderprogramm zu laut war und die Enge vor dem 
Truck beklagten. Dank zweier Sponsoren konnte unsere Idee des eigenen Schauplatzes realisiert werden.“ Im 
Rahmen des Festes wurden auch die Preisverleihungen des Nippeser Dienstagszugs vorgenommen. Die Bi- 
lanz des Festes fiel positiv aus. „Wir sind jetzt im zweiten Jahr unseres neuen Konzepts, mit dem wir uns von 
anderen Straßenfesten abheben möchten. Wir haben schon gute Rückmeldungen erhalten, doch es ist sicher- 
lich noch ausbaufähig“, so Gerhold. 
– Quelle: https://www.rheinische-anzeigenblaetter.de/27789632 ©2018

Köln -Livemusik, Zuckerwatte und die Sonne scheint dazu: Am Sonntag feierte ganz Nippes ein 
buntes und lautes Straßenfest unter strahlend blauem Himmel. Bereits am Samstag wurde das 13. 
Nippeser Bürgerfest eröffnet. Zwischen Kempener Straße und Schillstraße luden noch bis gestern 
Abend Verkaufsstände und Fahrgeschäfte auf der Neusser Straße zum Flanieren ein. Ein buntes 
Bühnenprogramm mit den Breuers, den Greesbergern, Et fussich Julche, „6 Richtije“ und vielen 
anderen sorgte für die musikalische Untermalung. Zwischen Karussells und Pommesbuden boten 
auch Verkäufer aus dem Umland Schmuck, Kleidung und regionale Spezialitäten an. 
 
Das Motto „Janz Nippes fiert“ konnte angesichts der hervorragenden Stimmung passender kaum 
sein. Rund 50 000 Besucher waren nach Angaben des Veranstalters am Wochenende auf der Neus- 
ser Straße unterwegs. Für Elisabeth Fuchs aus Nippes ist das Fest schon lange Tradition. „Ich bin 
jedes Jahr mit meiner ganzen Familie hier“, sagte sie. „Es ist einfach jedes Mal wieder schön.“

Thomas Braunschweig kam mit seinem Sohn David extra aus Unkel. „Hier wird eine Menge für 
Kinder geboten, das ist Klasse“, meinte der Familienvater. „Und bei dem tollen Wetter hat hier je- 
der seinen Spaß.“ 
Wie in jedem Jahr wurde das Fest von der Nippeser Bürgerwehr organisiert. „Unser Straßenfest ist 
für alle da. Besonders natürlich für die Leute aus Nippes und ganz Köln,“ sagte Gerd Düren, Ge- 
schäftsführer der Bürgerwehr. „Wir wollen den Besuchern nicht nur Kirmesprogramm, sondern 
auch den Charakter eines volkstümlichen Stadtteilfestes präsentieren. Darum möchten wir, dass sich 
mehr und mehr ortsansässige Vereine beteiligen.“ Deshalb mussten auch in diesem Jahr die Vereine 
keine Standgebühren zahlen. „So lässt sich hoffentlich nächstes Jahr noch mehr lokales Flair ver- 
breiten“, erklärte Düren. „Eine Anmeldung bei der Nippeser Bürgerwehr genügt.“ 
– Quelle: https://www.rundschau-online.de/3166730 ©2018 
 
 
 
 
 
Vom Antragsteller prognostizierte Besucher- 
ströme:  
 
Die prognostizierten Besucherströme werden im Vergleich zum Vorjahr weiter steigen, denn das 
20. Bürgerfest ist in Nippes als konsolidiert zu betrachten.

Von der Verwaltung auszufüllen: 
Antragseingang: 
 
      
 
 
Bewertung: 
 
1. Die Veranstaltung entspricht der gesetzlichen Voraussetzung, da die Veranstaltung für sich genommen eine hinreichende Attraktivität ent- 
faltet und dadurch einen über die prägende Wirkung der Ladenöffnung hinausgehenden Besucherstrom erwarten lässt. (Positiv) 
 
☐ 
 
2. Die Veranstaltung entspricht der gesetzlichen Voraussetzung, da die Veranstaltung für sich genommen eine hinreichende Attraktivität ent- 
faltet und dadurch einen über die prägende Wirkung der Ladenöffnung hinausgehenden Besucherstrom erwarten lässt. Weiterhin sind 
Sonntagsöffnungen in den einzelnen Stadtteilen und „Veedeln“ zu genehmigen, wenn die (teilweise schon traditionellen) Veranstaltungen 
hinreichend große Besucherströme anziehen. (Positiv) 
 
☐ 
 
3. Die Veranstaltung kann aufgrund der veränderten rechtlichen Situation nicht  genehmigt werden. Unter Berücksichtigung der Intention des 
§ 6 Abs. 1 LÖG NRW, ist zu erwarten, dass die Öffnung des großen Möbelhauses, die Besucherströme anzieht und nicht die geplante 
Veranstaltung. (Negativ) 
 
☐

Dem Antrag kann entsprochen werden:   ☐ 
Dem Antrag kann nicht entsprochen werden: ☐ 
 
 
*Die Anlassbegründungen wurden vollinhaltlich einschließlich Rechtschreibung und Interpunktion übernommen. Lediglich die Formatierung 
wurde angepasst.

Anlage 3 Handelsverband NRW

1805 Zeichen

Handelsverband 
Aachen 
-
 
Düren 
-
 
Köln
 

 
An Lyskirchen 14
 

 
50676 Köln
 
 
An die
 
Stadt Köln 
–
 
Die Oberbürgermeisterin
 
Amt für öffentliche Ordnung
 
Gewerbeabteilung (321/1)
 
Willy
-
Brandt
-
Platz 3
 
50679 Köln
 
 
 
 
 
 
 
Stellungnahme verkaufsoffener Sonntag 
10
.06.2018
, 
Nippes
 
 
 
Sehr geehrte Damen und Herren,
 
 
wir befürworten den vorliegenden Antrag uneingeschränkt. 
 
 
Als Anlass für die Sonderöffnung
 
am 10. Juni in Nippes wird das Bürgerfest 
der Nippes
er
 
Bürgerwehr beschrieben. Dieses Fest hat unbestritten eine 
lange Tradition und findet in dieser Art bereits zum zwanzigs
ten Mal statt. 
Wir sind der Auffassung
,
 
das auf der einen Seite
 
die gesetzlichen 
Anforderungen
-
auch schon nach altem Ladenöffnungsgesetz
-
erfüllt sind, auf 
der anderen Seite es sich hier um einen gewachsenen und nicht 
konstruierten Anlass handelt.
 
 
Wir begrüßen es
 
daher sehr,
 
dass die Nippeser Bürgerwehr dieses Fest 
organisiert, was maßgeblich das Miteinander
 
im Veedel fördert
 
und ein 
Zeichen für die funktionierenden Strukturen im Veedel ist.
 
 
Mit freundlichen Grüßen,
 
 
 
 
 
 
 
 
(Jörg Hamel, Geschäftsführer)
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Köln
, 
24.04.2018
 
Jörg Hamel
 
(
jha
)
 
Handelsverband 
 
Nordrhein
-
Westfalen
 
Aachen 
-
 
Düren 
-
 
Köln
 
 
Geschäfts
s
telle 
Köln
 
 
An Lyskirchen 14 
 
50676 Köln
 
 
Tel.: 
0221/20 80 40
 
Fax: 
0221
/
20 80 440
 
 
Kölner Bank eG
 
IBAN: DE64 
3716 0087 0010 3480 05
 
BIC: GENODED1CGN
 
 
 
Geschäfts
s
telle 
Aachen
 
 
Theaterstraße 56
 
52062 Aachen
 
 
Tel.: 
0241/25 141
 
Fax: 0241/29 906
 
 
kontakt@ehdv.
de
 
www.
ehdv
.de
 
 
Vorsitzender
 
Gerd
-
Kurt Schwieren
 
 
G
eschäftsführer
 
Dipl.
-
Vw. Jörg Hamel
 
 
Vereinsregister AG 
Köln
 
 
VR 
5486
 
 
Gerichtsstand 
Köln

Beratungsverlauf (4)

28.05.2018 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 10.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
30.05.2018 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 9.2.5 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
04.06.2018 Wirtschaftsausschuss
TOP 3.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
07.06.2018 Rat
TOP 10.15 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1311/2018
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
29.05.2018
Erstellt
20.04.2018 11:34