V/0789/2005
7. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplanes - Abschließender Beschluss
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V-0789-2005-Anlage_2-Plan.pdf
36 Zeichen
1 Anlage 2 zur Vorlage Nr. 789/2005
Beschlussvorlage
1665 Zeichen
DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehrsplanung Betrifft 7. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplanes für den Bereich Meesenstiege / südlich Sternkamp im Stadtteil Hiltrup Abschließender Beschluss Beratungsfolge 27.10.2005 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 09.11.2005 Hauptausschuss Vorberatung 09.11.2005 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: Sachentscheidung: Der Entwurf der 7. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplanes der Stadt Münster für den Bereich Meesenstiege / südlich Sternkamp im Stadtteil Hiltrup wird gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) abschließend beschlossen. Der Erläuterungsbericht zur Flächennutzungsplanänderung wird ebenfalls beschlossen. Kosten/Folgekosten Durch die Flächennutzungsplanänderung entstehen der Stadt Münster keine Kosten und keine Folgekosten. Begründung: Der vom Rat am 29.06.2005 aufgestellte Entwurf zur 7. Änderung des fortgeschriebenen Flä- chennutzungsplanes hat vom 22.08.2005 bis zum 22.09.2005 öffentlich ausgelegen. Da während dieser Offenlegung keine Anregungen zu dieser Planung vorgetragen wurden, kann somit der abschließende Beschluss zur Flächennutzungsplanänderung gefasst werden. Weitere Einzelheiten zur Planung können dem anliegenden Erläuterungsbericht sowie dem bei- gefügten Plan entnommen werden. I. V. Anlagen: 1. Erläuterungsbericht 2. Plan gez. Schultheiß Stadtdirektor Vorlagen-Nr.: V/0789/2005 Auskunft erteilt: Herr Krause- Kämereit/ Herr Husmann Ruf: 492 61 11 / 492 61 94 E-Mail: HusmannN@stadt-muenster.de Datum: 30.09.2005 Öffentliche Beschlussvorlage
V-0789-2005-Anlage_1-Erläuterungsbericht.pdf
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Amt für Stadtentwicklung,
Stadtplanung, Verkehrsplanung
Flächennutzungsplanung
1
Anlage 1
zur Vorlage Nr. 789/2005
Erläuterungsbericht
zur 7. Änderung des fortgeschriebenen
Flächennutzungsplanes der Stadt Münster
für den Bereich Meesenstiege / südlich Sternkamp
im Stadtteil Hiltrup
1. Planungsanlass und Planungsziele
Die vorliegende 7. Änderung des fortgeschriebenen Fl ächennutzungsplanes soll in Verbindung
mit den im Parallelverfahren befindlichen Bebauungs plänen Nr. 465 und 470 die planungsrechtli-
chen Voraussetzungen zur Wohnbebauung des Bereiches zwischen der geplanten verlängerten
Hansestraße und der Wohnbebauung an der Straße Am St ernkamp schaffen und somit die Be-
bauung in diesem Bereich arrondieren.
Der wirksame fortgeschriebene Flächennutzungsplan (FN P) stellt den Änderungsbereich zwi-
schen der geplanten verlängerten Hansestraße und der Wohnbebauung an der Straße Am
Sternkamp als Fläche für die Landwirtschaft dar.
2. Änderungsbereich
Der Änderungsbereich wird begrenzt im Osten durch d ie Straße Meesenstiege, im Südwesten
durch die im Zusammenhang mit der Fortschreibung des FNP neu im FNP dargestellten Trasse
zur westlichen Verlängerung der Hansestraße zwischen Meesenstiege und Amelsbürener Straße
sowie im Norden durch die vorhandene Wohnbebauung südlich der Straße Sternkamp.
3. Änderungsinhalte
Im Änderungsbereich werden bisher wirksam dargestellte Flächen für die Landwirtschaft als
Wohnbaufläche neu dargestellt. Die Erschließung der geplanten Wohnbaufläche erfolgt über die
Straße Meesenstiege.
4. Auswirkungen auf die Umwelt
Nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüf ung (UVPG) in der Fassung der Bekannt-
machung vom 05.09.2001 unterliegt die Planung keine r UVP-Pflicht, da die einschlägigen
Schwellenwerte nicht erreicht werden. Ebenso entfäl lt die Umweltprüfungspflicht gemäß EAG
Bau 2004, da die Planung der Überleitungsvorschrift des § 244 (1) BauGB unterliegt. Davon un-
abhängig wurde auf freiwilliger Basis eine vertiefe nde Ermittlung der Umweltauswirkungen
durchgeführt.
Amt für Stadtentwicklung,
Stadtplanung, Verkehrsplanung
Flächennutzungsplanung
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Umweltauswirkungen der 7. Änderung des Flächennutzungsplans im
Bereich westlich Meesenstiege / südlich Sternkamp
Rahmen der
Umweltprü-
fung
Die 7. Änderung des FNP und der Bebauungsplan Nr. 465 werden im Paral-
lelverfahren geändert bzw. aufgestellt. In der Vorlage Nr. 643/2003 (Aufstel-
lungsbeschluss B-Plan Nr. 465) ist die Änderungsnotwendigkeit des FNP ex-
plizit erwähnt. Ein gesonderter Aufstellungsbeschluss zur Änderung des FNP
wird im Falle eines Parallelverfahrens in Münster nie gefasst! Es ist also da-
von auszugehen, dass auch für den FNP das Verfahren gem. § 244 (2)
BauGB förmlich eingeleitet wurde, zumal die Änderung des FNP auch ver-
fahrensmäßig an der frühzeitigen Bürgerbeteiligung und TÖB-Beteiligung
teilgenommen hat .
Kurzbe-
schreibung
Darstellung eines ca. 2,9 ha großen Wohngebietes am südwestlichen Sied-
lungsrand von Hiltrup. Das Gebiet liegt nördlich der geplanten Hansestraße
und bindet an bestehende Wohnbauflächen an. Die Flächen werden derzei-
tig überwiegend landwirtschaftlich genutzt.
Fachgesetzli-
che Ziele und
Vorgaben des
Umweltschut-
zes
- Der Änderungsbereich ist im GEP als Wohnsiedlungsbereich dargestellt.
- Maßgebliche fachgesetzliche Anforderungen ergeben sich insbesondere
aus dem Bundesimmissionsschutzgesetz und dem Baugesetzbuch in
Verbindung mit dem Bundesnaturschutzgesetz (Eingriffe in Natur und
Landschaft)
Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen der Planung
auf die zu betrachtenden Schutzgüter.
Umweltbe-
lang
Beschreibung der heutigen
Umweltsituation
Prognose der Umwelt-
auswirkungen
Bewertung
Mensch - landwirtschaftliche Nutzung
- Bestandteil des Grünzuges
Vennheide-Davert (lt. Grünord-
nung).
- angrenzendes reines Wohnge-
biet
- Immissionsbelastung
durch Verkehr und Hoch-
spannungsleitung
erheblich
Tiere /
Pflanzen /
biologische
Vielfalt
- keine besonders schutzwürdi-
gen Teile von Natur und Land-
schaft betroffen
- Verlust der Biotopfunktion
(überwiegend Acker)
wenig erheb-
lich
Landschaft - Ortsrandsituation für das
Wohngebiet Sternkamp
- Qualitätsverlust des Land-
schaftsraumes (Vorbelas-
tung durch den Bau der
Hansestraße, die bereits
maßgeblich in den Grün-
zug eingreift.
wenig erheb-
lich
Boden - kein Altlastenverdacht
- Böden mit durchschnittlichem
Potenzial für den Naturhaushalt
- Versiegelung durch Stra-
ße und Wohnbebauung
wenig erheb-
lich
Wasser - kein Oberflächengewässer be-
troffen
- wenig ergiebige Grundwasser-
vorkommen
- gering reduzierte Grund-
wasserneubildung
wenig erheb-
lich
Klima / Luft - Freilandklima
- geringe Luftbelastung
- keine nennenswerten
Auswirkungen
nicht erheb-
lich
Sach- und
Kulturgüter
- einzelnes Wohngebäude und
landwirtschaftliche Nutzflächen
- keine bekannten Denkmale
- Inanspruchnahme land-
wirtschaftlicher Nutzflä-
chen
wenig erheb-
lich
Wechsel-
wirkungen
- keine maßgeblichen Wechsel-
wirkungen
- nicht erkennbar nicht erheb-
lich
Prognose der Entwicklung bei Nichtdurchführung der Planung (Prognose-Null-
Variante)
Der Landschaftsraum verbleibt in landwirtschaftlicher Nutzung und bleibt ein Bestandteil des
Amt für Stadtentwicklung,
Stadtplanung, Verkehrsplanung
Flächennutzungsplanung
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örtlichen Naherholungsraumes. Die Potenziale für Natur und Landschaft bleiben grundsätzlich
erhalten. Durch die Realisierung der verlängerten Hansestraße wird die Freiraumfunktionen ge-
genüber der heutigen Situation jedoch eingeschränkt.
Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und zum Ausgleich
nachteiliger Umweltauswirkungen (vgl. Detaillierung im B-Plan)
- Ausgleichsmaßnahmen für Eingriffe in Natur und Landschaft innerhalb und außerhalb des
Änderungsbereiches
- Einbindung in den angrenzenden Landschaftsraum durch Bepflanzung
- Abstand der Wohnbebauung zur Hochspannungsleitung
- Einrichtung von Lärmschutzeinrichtungen gegenüber Straßenlärm
Anderweitige Planungsmöglichkeiten
Anderweitige Planungsmöglichkeiten kommen nicht in Betracht, da sich die Arrondierung des
Wohngebietes Sternkamp mit dem Bau der Hansestraße städtebaulich aufdrängt. Der gültige
Gebietsentwicklungsplan (GEP) stellt das Plangebiet als Wohnsiedlungsbereich dar, so dass
die geplante FNP-Änderung im Einklang mit den Zielen der Raumordnung und Landesplanung
steht.
Überwachung (Monitoring)
Auf der Ebene des FNP sind keine speziellen Monitoring-Maßnahmen vorgesehen. Die gesetz-
liche Verpflichtung zur Überprüfung des FNP spätestens 15 Jahre nach seiner Fortschreibung
dient auch einem generellen Monitoring auf FNP-Ebene. Eine Konkretisierung des Monitorings
wird auf der Ebene des Bebauungsplanes durchgeführt.
Zusammenfassung
Die Planung des Wohngebietes lässt nachteilige Umweltauswirkungen im Hinblick auf den Im-
missionsschutz erwarten, die jedoch größtenteils gemindert werden können. Die sonstigen
Umweltauswirkungen sind wenig erheblich oder lassen sich durch geeignete Maßnahmen ver-
meiden, mindern oder ausgleichen. Durch den vorgesehenen Bau der Hansestraße ergibt sich
ein sinnvolles Potenzial zur Wohnbauarrondierung, so dass anderweitige Planungsmöglichkei-
ten nicht in Betracht gezogen werden .
5. Gesamtabwägung
5.1 Eingriffe in Natur und Landschaft: Ausgleich
Mit der Darstellung von neuen Siedlungsflächen im Stadtteil Hiltrup-West werden Freiflächen
- bisher dargestellte Flächen für die Landwirtschaft - überplant. Die mit der Realisierung des
Bebauungsplans verbundene Umgestaltung des Landscha ftsraumes sowie die Überbauung
bzw. Versiegelung von bisher offenporigen und versi ckerungsfähigen Bodenflächen stellen
einen nachhaltigen und nicht unerheblichen Eingriff in Natur und Landschaft dar, der soweit
wie möglich zu minimieren bzw. auszugleichen ist. Diese Inanspruchnahme von Freiraum er-
folgt jedoch an einem dafür städtebaulich gut geeig neten Standort, der die Ortslage Hiltrup-
West arrondiert, und unter Berücksichtigung der Ziel e der Raumordnung und Landespla-
nung.
Die damit verbundene Inanspruchnahme von Freiflächen kann im Sinne der gesetzlichen
Ausgleichsregelung auf Flächen für Maßnahmen zum Schu tz, zur Pflege und zur Entwick-
lung von Boden, Natur und Landschaft kompensiert we rden. Der Bebauungsplan Nr. 465
sieht für den Ausgleich unvermeidlicher Eingriffe i n Natur und Landschaft Ausgleichsflächen
vor.
Die noch vorzunehmende landschaftsökologische Bewer tung und Bilanzierung wird im wei-
teren Bebauungsplan-Verfahren ermittelt; bei einem ggf. zusätzlichen Flächendefizit werden
aus dem städtischen Kompensationsflächenkataster de s Amtes für Grünflächen und Um-
weltschutz Teilflächen entsprechend zweckgebunden zugeordnet.
5.2 Altlasten
Im Flächennutzungsplan sollen gemäß § 5 Abs. 3 BauGB für bauliche Nutzungen vorgese-
hene Flächen, die erheblich mit umweltgefährdenden S toffen belastet sind, gekennzeichnet
werden. Im Plangebiet sind nach dem derzeitigen Ken ntnisstand keine Altlastenverdachtsflä-
chen vorhanden, die einer Kennzeichnungspflicht unterliegen.
Amt für Stadtentwicklung,
Stadtplanung, Verkehrsplanung
Flächennutzungsplanung
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5.3 Ziele der Raumordnung und Landesplanung
Der gültige Gebietsentwicklungsplan (GEP) für den R egierungsbezirk Münster – Teilab-
schnitt Münsterland – stellt den Änderungsbereich a ls Wohnsiedlungsbereich dar. Damit
steht die geplante Änderung des Flächennutzungsplans im Einklang mit den Zielen der
Raumordnung und Landesplanung.
5.4 Liegenschaftliche Verfügbarkeit
Durch vorbereitenden Grunderwerb befinden sich die betroffenen Flächen weit überwiegend
im Eigentum der Stadt Münster; dadurch wurden berei ts die Grundlagen dafür geschaffen,
nach Abschluss der Bauleitplanverfahren kurzfristig das geplante Wohngebiet realisieren zu
können. Damit sind die Voraussetzungen für eine züg ige Umsetzung der Planungsziele ge-
geben.
Nähere Einzelheiten sind aus dem Plan zur 7. Änderu ng des fortgeschriebenen Flächennutzungspla-
nes ersichtlich.
Durch die vorliegende Änderung des Flächennutzungspl anes werden dessen Grundzüge nicht verän-
dert,
Dieser Erläuterungsbericht dient gemäß § 5 (5) Baug esetzbuch als
Anlage zu der durch den Rat am __________ abschließe nd be-
schlossenen 7. Änderung des fortgeschriebenen Fläche nnutzungs-
planes.
Münster,
Dr. Tillmann
Oberbürgermeister
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungOrte (4)
- Hansestraße
- Sternkamp
- Amelsbürener Straße
- Meesenstiege
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0789/2005
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 29.09.2005
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37