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V/0789/2005

7. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplanes - Abschließender Beschluss

Vorlage 29.09.2005

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36 Zeichen

1 
Anlage 2 zur Vorlage Nr. 789/2005

Beschlussvorlage

1665 Zeichen

DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
7. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplanes für den Bereich Meesenstiege / 
südlich Sternkamp im Stadtteil Hiltrup 
Abschließender Beschluss 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
27.10.2005 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 
09.11.2005 Hauptausschuss Vorberatung 
09.11.2005 Rat Entscheidung
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
Der Entwurf der 7. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplanes der Stadt Münster für 
den Bereich Meesenstiege / südlich Sternkamp im Stadtteil Hiltrup wird gemäß § 2 Baugesetzbuch 
(BauGB) abschließend beschlossen. 
 
Der Erläuterungsbericht zur Flächennutzungsplanänderung wird ebenfalls beschlossen. 
 
Kosten/Folgekosten 
Durch die Flächennutzungsplanänderung entstehen der Stadt Münster keine Kosten und keine 
Folgekosten. 
 
Begründung: 
Der vom Rat am 29.06.2005 aufgestellte Entwurf zur 7. Änderung des fortgeschriebenen Flä-
chennutzungsplanes hat vom 22.08.2005 bis zum 22.09.2005 öffentlich ausgelegen. 
 
Da während dieser Offenlegung keine Anregungen zu dieser Planung vorgetragen wurden, kann 
somit der abschließende Beschluss zur Flächennutzungsplanänderung gefasst werden. 
 
Weitere Einzelheiten zur Planung können dem anliegenden Erläuterungsbericht sowie dem bei-
gefügten Plan entnommen werden. 
 
I. V. 
Anlagen: 
1. Erläuterungsbericht 
2. Plan 
gez. 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0789/2005 
Auskunft erteilt: 
Herr Krause- Kämereit/ 
Herr  Husmann 
Ruf: 
492 61 11 / 492 61 94 
E-Mail: 
HusmannN@stadt-muenster.de  
Datum: 
30.09.2005 
Öffentliche Beschlussvorlage

V-0789-2005-Anlage_1-Erläuterungsbericht.pdf

10731 Zeichen

Amt für Stadtentwicklung,  
Stadtplanung, Verkehrsplanung 
                               Flächennutzungsplanung 
 
 1
 
 
Anlage 1 
zur Vorlage Nr. 789/2005 
 
 
Erläuterungsbericht  
 
 
zur 7. Änderung des fortgeschriebenen  
Flächennutzungsplanes der Stadt Münster  
für den Bereich Meesenstiege / südlich Sternkamp  
im Stadtteil Hiltrup  
 
 
1. Planungsanlass und Planungsziele  
 
Die vorliegende 7. Änderung des fortgeschriebenen Fl ächennutzungsplanes soll in Verbindung 
mit den im Parallelverfahren befindlichen Bebauungs plänen Nr. 465 und 470 die planungsrechtli- 
chen Voraussetzungen zur Wohnbebauung des Bereiches  zwischen der geplanten verlängerten 
Hansestraße und der Wohnbebauung an der Straße Am St ernkamp schaffen und somit die Be- 
bauung in diesem Bereich arrondieren. 
Der wirksame fortgeschriebene Flächennutzungsplan (FN P) stellt den Änderungsbereich zwi- 
schen der geplanten verlängerten Hansestraße und der  Wohnbebauung an der Straße Am 
Sternkamp als Fläche für die Landwirtschaft dar. 
 
 
2. Änderungsbereich 
 
Der Änderungsbereich wird begrenzt im Osten durch d ie Straße Meesenstiege, im Südwesten 
durch die im Zusammenhang mit der Fortschreibung des FNP neu im FNP dargestellten Trasse 
zur westlichen Verlängerung der Hansestraße zwischen Meesenstiege und Amelsbürener Straße 
sowie im Norden durch die vorhandene Wohnbebauung südlich der Straße Sternkamp.  
 
3. Änderungsinhalte 
 
Im Änderungsbereich werden bisher wirksam dargestellte Flächen für die Landwirtschaft als 
Wohnbaufläche neu dargestellt. Die Erschließung der geplanten Wohnbaufläche erfolgt über die 
Straße Meesenstiege. 
 
4. Auswirkungen auf die Umwelt  
 
Nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüf ung (UVPG) in der Fassung der Bekannt- 
machung vom 05.09.2001 unterliegt die Planung keine r UVP-Pflicht, da die einschlägigen 
Schwellenwerte nicht erreicht werden. Ebenso entfäl lt die Umweltprüfungspflicht gemäß EAG 
Bau 2004, da die Planung der Überleitungsvorschrift  des § 244 (1) BauGB unterliegt. Davon un- 
abhängig wurde auf freiwilliger Basis eine vertiefe nde Ermittlung der Umweltauswirkungen 
durchgeführt.

Amt für Stadtentwicklung,  
Stadtplanung, Verkehrsplanung 
                               Flächennutzungsplanung 
 
 2
 
 
Umweltauswirkungen der 7. Änderung des Flächennutzungsplans im  
Bereich westlich Meesenstiege / südlich Sternkamp  
Rahmen der  
Umweltprü- 
fung 
 
 
Die 7. Änderung des FNP und der Bebauungsplan Nr. 465 werden im  Paral- 
lelverfahren geändert bzw. aufgestellt. In der Vorlage Nr. 643/2003 (Aufstel- 
lungsbeschluss B-Plan Nr. 465) ist die Änderungsnotwendigkeit des FNP ex- 
plizit erwähnt. Ein gesonderter Aufstellungsbeschluss zur Änderung des FNP 
wird im Falle eines Parallelverfahrens in Münster nie  gefasst! Es ist also da- 
von auszugehen, dass auch für den FNP  das Verfahren gem. § 244 (2) 
BauGB förmlich eingeleitet  wurde, zumal die Änderung des FNP auch ver- 
fahrensmäßig an der frühzeitigen Bürgerbeteiligung und TÖB-Beteiligung 
teilgenommen hat .  
Kurzbe- 
schreibung 
 
 
Darstellung eines ca. 2,9 ha großen Wohngebietes am südwestlichen Sied- 
lungsrand von Hiltrup. Das Gebiet liegt nördlich der geplanten Hansestraße 
und bindet an bestehende Wohnbauflächen an. Die Flächen werden derzei- 
tig überwiegend landwirtschaftlich genutzt. 
Fachgesetzli- 
che Ziele und 
Vorgaben des 
Umweltschut- 
zes  
- Der Änderungsbereich ist im GEP als Wohnsiedlungsbereich dargestellt. 
- Maßgebliche fachgesetzliche Anforderungen ergeben sich insbesondere 
aus dem Bundesimmissionsschutzgesetz und dem Baugesetzbuch in 
Verbindung mit dem Bundesnaturschutzgesetz (Eingriffe in Natur und 
Landschaft) 
Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen der Planung 
auf die zu betrachtenden Schutzgüter. 
Umweltbe- 
lang 
Beschreibung der heutigen 
Umweltsituation 
Prognose der Umwelt- 
auswirkungen 
Bewertung 
 
Mensch - landwirtschaftliche Nutzung 
- Bestandteil des Grünzuges 
Vennheide-Davert (lt. Grünord- 
nung). 
- angrenzendes reines Wohnge- 
biet 
- Immissionsbelastung 
durch Verkehr und Hoch- 
spannungsleitung 
 
erheblich  
Tiere / 
Pflanzen / 
biologische 
Vielfalt 
- keine besonders schutzwürdi- 
gen Teile von Natur und Land- 
schaft betroffen 
- Verlust der Biotopfunktion 
(überwiegend Acker) 
wenig erheb- 
lich  
Landschaft - Ortsrandsituation für das 
Wohngebiet Sternkamp 
- Qualitätsverlust des Land- 
schaftsraumes (Vorbelas- 
tung durch den Bau der 
Hansestraße, die bereits 
maßgeblich in den Grün- 
zug eingreift. 
 
wenig erheb- 
lich  
Boden - kein Altlastenverdacht  
- Böden mit durchschnittlichem 
Potenzial für den Naturhaushalt 
- Versiegelung durch Stra- 
ße und Wohnbebauung 
 
wenig erheb- 
lich  
Wasser - kein Oberflächengewässer be- 
troffen 
- wenig ergiebige Grundwasser- 
vorkommen 
- gering reduzierte Grund- 
wasserneubildung 
 
wenig erheb- 
lich  
Klima / Luft  - Freilandklima  
- geringe Luftbelastung 
- keine nennenswerten 
Auswirkungen  
nicht erheb- 
lich  
Sach- und 
Kulturgüter 
 
- einzelnes Wohngebäude und 
landwirtschaftliche Nutzflächen 
- keine bekannten Denkmale  
- Inanspruchnahme land- 
wirtschaftlicher Nutzflä- 
chen  
 
wenig erheb- 
lich  
Wechsel- 
wirkungen  
- keine maßgeblichen Wechsel- 
wirkungen 
- nicht erkennbar nicht erheb- 
lich  
Prognose der Entwicklung bei Nichtdurchführung der Planung (Prognose-Null-
Variante) 
Der Landschaftsraum verbleibt in landwirtschaftlicher Nutzung und bleibt ein Bestandteil des

Amt für Stadtentwicklung,  
Stadtplanung, Verkehrsplanung 
                               Flächennutzungsplanung 
 
 3
 
örtlichen Naherholungsraumes. Die Potenziale für Natur und Landschaft bleiben grundsätzlich 
erhalten. Durch die Realisierung der verlängerten Hansestraße wird die Freiraumfunktionen ge- 
genüber der heutigen Situation jedoch eingeschränkt. 
Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und zum Ausgleich 
nachteiliger Umweltauswirkungen (vgl. Detaillierung im B-Plan) 
- Ausgleichsmaßnahmen für Eingriffe in Natur und Landschaft innerhalb und außerhalb des 
Änderungsbereiches 
- Einbindung in den angrenzenden Landschaftsraum durch Bepflanzung 
- Abstand der Wohnbebauung zur Hochspannungsleitung  
- Einrichtung von Lärmschutzeinrichtungen gegenüber Straßenlärm   
Anderweitige Planungsmöglichkeiten 
Anderweitige Planungsmöglichkeiten kommen nicht in Betracht, da sich die Arrondierung des 
Wohngebietes Sternkamp mit dem Bau der Hansestraße städtebaulich aufdrängt. Der gültige 
Gebietsentwicklungsplan (GEP) stellt das Plangebiet als Wohnsiedlungsbereich dar, so dass 
die geplante FNP-Änderung im Einklang mit den Zielen der Raumordnung und Landesplanung 
steht. 
Überwachung (Monitoring) 
Auf der Ebene des FNP sind keine speziellen Monitoring-Maßnahmen vorgesehen. Die gesetz- 
liche Verpflichtung zur Überprüfung des FNP spätestens 15 Jahre nach seiner Fortschreibung 
dient auch einem generellen Monitoring auf FNP-Ebene. Eine Konkretisierung des Monitorings 
wird auf der Ebene des Bebauungsplanes durchgeführt. 
Zusammenfassung 
Die Planung des Wohngebietes lässt nachteilige Umweltauswirkungen im Hinblick auf den Im- 
missionsschutz erwarten, die jedoch größtenteils gemindert werden können. Die sonstigen 
Umweltauswirkungen sind wenig erheblich oder lassen sich durch geeignete Maßnahmen ver- 
meiden, mindern oder ausgleichen. Durch den vorgesehenen Bau der Hansestraße ergibt sich 
ein sinnvolles Potenzial zur Wohnbauarrondierung, so dass anderweitige Planungsmöglichkei- 
ten nicht in Betracht gezogen werden . 
 
5. Gesamtabwägung  
 
5.1 Eingriffe in Natur und Landschaft: Ausgleich 
Mit der Darstellung von neuen Siedlungsflächen im Stadtteil Hiltrup-West werden Freiflächen 
- bisher dargestellte Flächen für die Landwirtschaft  - überplant. Die mit der Realisierung des 
Bebauungsplans verbundene Umgestaltung des Landscha ftsraumes sowie die Überbauung 
bzw. Versiegelung von bisher offenporigen und versi ckerungsfähigen Bodenflächen stellen 
einen nachhaltigen und nicht unerheblichen Eingriff  in Natur und Landschaft dar, der soweit 
wie möglich zu minimieren bzw. auszugleichen ist. Diese Inanspruchnahme von Freiraum er- 
folgt jedoch an einem dafür städtebaulich gut geeig neten Standort, der die Ortslage Hiltrup-
West arrondiert, und unter Berücksichtigung der Ziel e der Raumordnung und Landespla- 
nung.  
Die damit verbundene Inanspruchnahme von Freiflächen  kann im Sinne der gesetzlichen 
Ausgleichsregelung auf Flächen für Maßnahmen zum Schu tz, zur Pflege und zur Entwick- 
lung von Boden, Natur und Landschaft kompensiert we rden. Der Bebauungsplan Nr. 465 
sieht für den Ausgleich unvermeidlicher Eingriffe i n Natur und Landschaft Ausgleichsflächen 
vor. 
 
Die noch vorzunehmende landschaftsökologische Bewer tung und Bilanzierung wird im wei- 
teren Bebauungsplan-Verfahren ermittelt; bei einem ggf. zusätzlichen Flächendefizit werden 
aus dem städtischen Kompensationsflächenkataster de s Amtes für Grünflächen und Um- 
weltschutz Teilflächen entsprechend zweckgebunden zugeordnet. 
 
5.2 Altlasten 
Im Flächennutzungsplan sollen gemäß § 5 Abs. 3 BauGB für bauliche Nutzungen vorgese- 
hene Flächen, die erheblich mit umweltgefährdenden S toffen belastet sind, gekennzeichnet 
werden. Im Plangebiet sind nach dem derzeitigen Ken ntnisstand keine Altlastenverdachtsflä- 
chen vorhanden, die einer Kennzeichnungspflicht unterliegen.

Amt für Stadtentwicklung,  
Stadtplanung, Verkehrsplanung 
                               Flächennutzungsplanung 
 
 4
 
 
5.3 Ziele der Raumordnung und Landesplanung 
Der gültige Gebietsentwicklungsplan (GEP) für den R egierungsbezirk Münster – Teilab- 
schnitt Münsterland – stellt den Änderungsbereich a ls Wohnsiedlungsbereich dar. Damit 
steht die geplante Änderung des Flächennutzungsplans  im Einklang mit den Zielen der 
Raumordnung und Landesplanung.  
 
5.4 Liegenschaftliche Verfügbarkeit   
Durch vorbereitenden Grunderwerb befinden sich die betroffenen Flächen weit überwiegend 
im Eigentum der Stadt Münster; dadurch wurden berei ts die Grundlagen dafür geschaffen, 
nach Abschluss der Bauleitplanverfahren kurzfristig  das geplante Wohngebiet realisieren zu 
können. Damit sind die Voraussetzungen für eine züg ige Umsetzung der Planungsziele ge- 
geben.  
 
Nähere Einzelheiten sind aus dem Plan zur 7. Änderu ng des fortgeschriebenen Flächennutzungspla- 
nes ersichtlich. 
 
Durch die vorliegende Änderung des Flächennutzungspl anes werden dessen Grundzüge nicht verän- 
dert, 
 
 
 
 
Dieser Erläuterungsbericht dient gemäß § 5 (5) Baug esetzbuch als 
Anlage zu der durch den Rat am __________ abschließe nd be- 
schlossenen 7. Änderung des fortgeschriebenen Fläche nnutzungs- 
planes. 
 
Münster, 
 
 
Dr. Tillmann 
Oberbürgermeister

Beratungsverlauf (3)

27.10.2005 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 6.5 Anhörung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
09.11.2005 Hauptausschuss
TOP 19.2.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
09.11.2005 Rat
TOP 23.2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Hansestraße
  • Sternkamp
  • Amelsbürener Straße
  • Meesenstiege

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0789/2005
Typ
Vorlage
Datum
29.09.2005
Erstellt
06.10.2020 14:37