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3399/2017

Beantwortung einer mündlichen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen in der Sitzung des Ausschusses Soziales und Senioren vom 07.09.2017 zur Landesförderung für Frauenhäuser

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 21.11.2017

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren, Sitzung am 14.12.2017, TOP 11.1.2

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

3400 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
V/502/7 
 
Vorlagen-Nummer 21.11.2017 
 3399/2017 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Soziales und Senioren 14.12.2017 
 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen in der Sitzung 
des Ausschusses Soziales und Senioren vom 07.09.2017 zur Landesförderung für 
Frauenhäuser 
In der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Senioren vom 07.09.2017 teilt RM Frau Heuser von 
der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit, dass sie in der Presse gelesen habe, es gebe eine neue 
Landesförderung für Frauenhäuser. Sie bittet die Verwaltung um Mitteilung, wie hoch diese Förde-
rung sei und in welchem Maße die Frauenhäuser davon profitieren. 
 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau- und Gleichstellung des Landes NRW hat am 
22.08.2017 folgende Pressemitteilung (Auszug) herausgegeben: 
 
Frauenhäuser erhalten mehr Geld für Personal, Sachkostenförderung wird flexibler 
Die 62 landesgeförderten Frauenhäuser in Nordrhein-Westfalen erhalten positive Nachrichten 
vom Land:  
Die Personalkostenpauschalen, die das Land zahlt, werden ab dem 1. September 2017 um rund 
2,5 Prozent erhöht. Dies entspricht einem Gesamtbetrag von rund 200.000 €. Zusätzlich soll ab 
dem 1. Januar 2018 die Förderung der Sachausgaben geöffnet werden. Die Förderung der 
Sachausgaben war bisher auf bestimmte Ausgabenzwecke beschränkt. Hierdurch können die 
Frauenhäuser den pauschalierten Zuschuss des Landes flexibler und bedarfsgerechter einset-
zen. 
 
 
Auswirkungen auf die Situation der beiden Frauenhäuser in Köln: 
 
Die prozentuale Personalkostensteigerung um 2,5 % sowie die Öffnung der Verwendung des Sach-
kostenzuschusses haben auf die derzeitige Finanzierung der Frauenhäuser keine Auswirkung. 
 
Mit dem Verein „Frauen helfen Frauen e.V.“ wurde für die Finanzierung der vollständigen Betriebs-
kosten der beiden Frauenhäuser, einschließlich der Personalkosten, einvernehmlich ein Kostenplan 
erarbeitet. Dieser Kostenplan berücksichtigt die vollständigen Personalkosten und einzelne Sachkos-
ten (z.B. Miete, Heizkosten, Stromkosten), die jährlich durch die Kommune angepasst und fortge-
schrieben werden.  
Insbesondere im Bereich der Personalkosten stellt eine jährliche Anpassung der Personalkosten 
(analog der vom Personalamt der Stadt Köln herausgegebenen Personalkostenpauschalen) sicher, 
dass die Frauenhäuser ungedeckte Personalkosten nicht aus Eigenmitteln finanzieren müssen. Von 
der zugesicherten gesamten Personalkostenfinanzierung werden die gewährten Landeszuschüsse 
abgezogen.

2 
 
Der Sachkostenzuschuss des Landes betrug jährlich 6.000 € und war zweckgebunden für bestimmte 
Sachausgaben. Eine Öffnung des Verwendungszweckes bedeutet insgesamt eine flexiblere Handha-
bung des Zuschusses. Eine finanzielle Verbesserung entsteht hierdurch nicht, da die Sachkostenzu-
schüsse des Landes bisher immer durch die beiden Frauenhäuser ausgeschöpft wurden. 
 
 
Fazit 
 
Die Anhebung der Personalkostenzuschüsse durch das Land NRW stellt für die Frauenhäuser eine 
finanzielle Verbesserung dar, die sich entweder aus Eigenmitteln oder aus pauschalierten und / oder 
nicht kostendeckenden kommunalen Zuwendungen finanzieren. Eine Veränderung für die Kölner 
Frauenhäuser ergibt sich hierdurch nicht. 
 
 
Gez. Dr. Rau

Beratungsverlauf (1)

14.12.2017 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 11.1.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3399/2017
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
21.11.2017
Erstellt
07.11.2017 09:27