3399/2017
Beantwortung einer mündlichen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen in der Sitzung des Ausschusses Soziales und Senioren vom 07.09.2017 zur Landesförderung für Frauenhäuser
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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/502/7 Vorlagen-Nummer 21.11.2017 3399/2017 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Soziales und Senioren 14.12.2017 Beantwortung einer mündlichen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen in der Sitzung des Ausschusses Soziales und Senioren vom 07.09.2017 zur Landesförderung für Frauenhäuser In der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Senioren vom 07.09.2017 teilt RM Frau Heuser von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit, dass sie in der Presse gelesen habe, es gebe eine neue Landesförderung für Frauenhäuser. Sie bittet die Verwaltung um Mitteilung, wie hoch diese Förde- rung sei und in welchem Maße die Frauenhäuser davon profitieren. Antwort der Verwaltung: Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau- und Gleichstellung des Landes NRW hat am 22.08.2017 folgende Pressemitteilung (Auszug) herausgegeben: Frauenhäuser erhalten mehr Geld für Personal, Sachkostenförderung wird flexibler Die 62 landesgeförderten Frauenhäuser in Nordrhein-Westfalen erhalten positive Nachrichten vom Land: Die Personalkostenpauschalen, die das Land zahlt, werden ab dem 1. September 2017 um rund 2,5 Prozent erhöht. Dies entspricht einem Gesamtbetrag von rund 200.000 €. Zusätzlich soll ab dem 1. Januar 2018 die Förderung der Sachausgaben geöffnet werden. Die Förderung der Sachausgaben war bisher auf bestimmte Ausgabenzwecke beschränkt. Hierdurch können die Frauenhäuser den pauschalierten Zuschuss des Landes flexibler und bedarfsgerechter einset- zen. Auswirkungen auf die Situation der beiden Frauenhäuser in Köln: Die prozentuale Personalkostensteigerung um 2,5 % sowie die Öffnung der Verwendung des Sach- kostenzuschusses haben auf die derzeitige Finanzierung der Frauenhäuser keine Auswirkung. Mit dem Verein „Frauen helfen Frauen e.V.“ wurde für die Finanzierung der vollständigen Betriebs- kosten der beiden Frauenhäuser, einschließlich der Personalkosten, einvernehmlich ein Kostenplan erarbeitet. Dieser Kostenplan berücksichtigt die vollständigen Personalkosten und einzelne Sachkos- ten (z.B. Miete, Heizkosten, Stromkosten), die jährlich durch die Kommune angepasst und fortge- schrieben werden. Insbesondere im Bereich der Personalkosten stellt eine jährliche Anpassung der Personalkosten (analog der vom Personalamt der Stadt Köln herausgegebenen Personalkostenpauschalen) sicher, dass die Frauenhäuser ungedeckte Personalkosten nicht aus Eigenmitteln finanzieren müssen. Von der zugesicherten gesamten Personalkostenfinanzierung werden die gewährten Landeszuschüsse abgezogen. 2 Der Sachkostenzuschuss des Landes betrug jährlich 6.000 € und war zweckgebunden für bestimmte Sachausgaben. Eine Öffnung des Verwendungszweckes bedeutet insgesamt eine flexiblere Handha- bung des Zuschusses. Eine finanzielle Verbesserung entsteht hierdurch nicht, da die Sachkostenzu- schüsse des Landes bisher immer durch die beiden Frauenhäuser ausgeschöpft wurden. Fazit Die Anhebung der Personalkostenzuschüsse durch das Land NRW stellt für die Frauenhäuser eine finanzielle Verbesserung dar, die sich entweder aus Eigenmitteln oder aus pauschalierten und / oder nicht kostendeckenden kommunalen Zuwendungen finanzieren. Eine Veränderung für die Kölner Frauenhäuser ergibt sich hierdurch nicht. Gez. Dr. Rau
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3399/2017
- Typ
- Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
- Datum
- 21.11.2017
- Erstellt
- 07.11.2017 09:27