AN/0751/2022
Attraktivierung des Wochenmarktes in Longerich
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Antrag nach § 3 (CDU BV5)
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Herrn Bezirksbürgermeister Bernd Schößler Neusser Str. 450 50733 Köln Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker - Rathaus- Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 01.04.2022 AN/0751/2022 Antrag gem. §§ 3 und 38 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 5 (Nippes) Attraktivierung des Wochenmarktes in Longerich - Antrag der CDU - Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, wir bitten Sie, den nachfolgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung der NBV Nippes am 28.04.2022 zu setzen. Die Bezirksvertretung Nippes möge beschließen: Die Bezirksvertretung bittet die Verwaltung, auf der westlichen, nicht mehr als Verkaufsfläche für Marktstände genutzten Teilfläche des Wochenmarktes Longerich, Schlackstraße, eine Bodenent- siegelung vorzunehmen und die Fläche als Grünfläche ggf. inkl. zusätzliche Baumanpflanzungen neu zu gestalten (siehe Bild). Die übrige Platzfläche ist aufgrund ihres schlechten Zustandes zu sanieren und die vorgesehenen Zufahrten zur Platzfläche eindeutiger als bisher zu kennzeichnen. Ferner sind sowohl aus Richtung Alt-Longerich als auch aus Richtung Neusser Str. kommend, an geeigneten Stellen auf der Johannes-Rings-Straße und Wilhelm-Sollmann-Straße Hinweisschilder bzw. Wegweiser anzubringen, die auf den Wochenmarkt hinweisen. CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Nippes Bezirksrathaus Nippes Neusser Straße 450 50733 Köln Tel: 0221-221 95 305 Fax: 0221-221 95 394 www.fraktion.cdu-koeln.de cdu-bv5@stadt-koeln.de CDU -Fraktion in der Bezirksvertretung Nippes Bezirksrathaus Nip pes – Neusser Straße 450 – 50733 Köln Begründung: Der Longericher Wochenmarkt an der Schlackstr. erfreut sich nach wie vor großer Beliebtheit, ob- wohl die Gesamtfläche nicht mehr vollständig für Verkaufszwecke an Markttagen genutzt wird. Die tatsächlich genutzte Verkaufsfläche bedarf aufgrund ihres schlechten Zustandes einer Grund- sanierung. Zur Attraktivierung des Marktes insgesamt sollten die Flächen instandgesetzt und möglichst dort begrünt werden, wo kein Verkauf stattfindet und mittels Hinweisschildern auf die Erreichbarkeit des Marktes hingewiesen werden. Diese Maßnahme entspricht einer Überlegung der Marktbeschicker. gez. Schmitz
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0751/2022
- Typ
- Antrag nach § 3 BV5 (CDU)
- Datum
- 04.04.2022
- Erstellt
- 04.04.2022 10:39