AN/0893/2023
Salz. Baum. Tod. - Schluss mit Bäume salzen!
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Anlage 1, Auszug Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 25.05.2023
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Geschäftsführung Ausschuss Klima, Umwelt und Grün Frau Kleindienst Telefon: (0221) 221-23702 E-Mail: ulrike.kleindienst@stadt-koeln.de Datum: 30.05.2023 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Ausschusses Klima, Umwelt und Grün vom 25.05.2023 öffentlich 2 Anträge gemäß § 3 der Geschäftsordnung 2.1 Antrag der Fraktion Die Fraktion betr.: "Salz. Baum. Tod. - Schluss mit Bäume salzen!" AN/0893/2023 Der Ausschuss Klima, Umwelt und Grün verweist einstimmig die Angelegenheit in den Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb.
Die FRAKTION Antrag nach § 3
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Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin:11.05.2023 AN/0893/2023 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 25.05.2023 Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln 24.08.2023 Salz. Baum. Tod. - Schluss mit Bäume salzen! Sehr geehrte Frau Abé, sehr geehrte Frau Reker, bitten setzen Sie folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschus- ses Klima, Umwelt und Grün am 25.05.2023. Beschluss Der Ausschuss empfiehlt dem Rat die Straßenreinigungssatzung in §5, (1) Ziff. 2 wie folgt zu ändern: (1) Die Winterwartung der Gehwege und Randstreifen ist von den Anliegern wie folgt durchzu- führen. 1. Schnee ist nach jedem Schneefall in einer Breite von 1,50 m sowie von Soweit dem A nlieger auch die Winterwartung eines durch farbige Markierung auf dem Gehweg kenntlich gemachten Radwegs übertragen ist (§ 1 Abs. 3 Satz 4), beträgt die Breite 2,00 m. An die Vorsitzende des Ausschusses für Klima, Umwelt und Grün Frau Denise Abé Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Fraktion Die FRAKTION Michael Hock Birgit Dickas Walter Wortmann Karina Syndicus Unter Goldschmied 6 50667 Köln Tel.:+49 (221) 221 – 35606 E-Mail: michael.hock@stadt -koeln.de E-Mail: birgitbeate.dickas@stadt -koeln.de E-Mail: walter.Wortmann@stadt -koeln.de E-Mail: karina.syndicus@stadt -koeln.de - 2 - 2. Ziff. 1 gilt auch für den Umfang der Streupflicht bei Schnee - und Eisglätte. Die Verwendung von Salz oder sonstigen auftauenden Stoffen ist grundsätzlich verboten. , ihre Verw endung ist nur erlaubt a) in besonders begründeten klimatischen Ausnahmefällen, w ie z B. bei Eisregen. b) sow ie a uf Treppen, Rampen, Brückenauf und -abgängen, Gefäll- oder Steigungsstrecken oder auf ähnlichen Gefahrenstellen. Gehw ege und Randstreifen mit Baumbeständen oder angr enzender Begrünung dürfen nicht mit Salz oder sonstigen auftauenden Stoffen bestreut w erden. Schnee der mit solchen Stoffen ver- mischt ist, darf auf und an ihnen nicht abgelagert w erden. Begründung Bereits im Dezember 2011 gab es seitens GALK und VSSG ein gemeinsames Positionspapier (*), dass der Einsatz von Salzen im Winterdienst zu unterlassen sei, da hierdurch eine massive Beschädigung der Bäume im Straßenbereich erfolgt. Jeden Winter müssen wir feststellen, dass Streusalze weiterhin verkauft und eingesetzt werden - sowohl seitens der Stadt Köln als auch durch Kölnerinnen und Kölner. Daher beantragen wir die Anpassung der St raßenreinigungssat- zung. (*) Link: https://galk.de/arbeitskreise/stadtbaeume/themenuebersicht/streusalz- und-stadtbaeume gez. Caroline Michel, SE gez. Karina Syndicus, Fraktionsvorsitzende
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: verwiesen in nachfolgende Gremien (ohne Rücklauf)
Zur SitzungBeschluss: endgültig abgelehnt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0893/2023
- Typ
- Die PARTEI Antrag nach § 3
- Datum
- 26.05.2023
- Erstellt
- 11.05.2023 10:10