3708/2019
Zukunft der Pflege in Köln
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Ratsbeschluss 09.07.2019 inklusive Sachstand
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Geschäftsführung Rat Frau Lange Telefon: (0221) 221-22058 Fax : (0221) 221-26570 E-Mail: maria.lange@stadt-koeln.de Datum: 23.10.2019 Auszug aus der Niederschrift der 50. Sitzung des Rates vom 09.07.2019 öffentlich 3.1.1 Antrag der Fraktionen CDU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und der Gruppe GUT betreffend "Verbesserungen in der Stationären und Am- bulanten Pflege" AN/0907/2019 Änderungsantrag der Fraktion Die Linke. AN/1039/2019 I. Abstimmung über den Antrag mit den mündlich übernommenen Änderun- gen aus dem Änderungsantrag der Fraktion Die Linke., mündlich ergänzt von Frau Heuser: Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, 1) bei der Stadtentwicklung die Belange pflegebedürftiger Menschen bezüglich des Bedarfs an stationären Plätzen zu berücksichtigen, dabei ist zu prüfen a) wie städtische Grundstücke für den Bau von Pflegeeinrichtungen gesichert werden können b) ob und wie bei neuen Flächenentwicklungen Grundstücke auch für den Pflegeheimbau gesichert werden können, c) wie die Baugenehmigungsverfahren für aktuelle Projekte beschleunigt wer- den können z.B. durch eine priorisierende Maßnahmenliste stationärer Pfle- geeinrichtungen, Die Bereitstellung von Gemeinbedarfsflächen in Köln ist im Laufe der letzten Jahre zunehmend schwieriger geworden. Hierbei stand bisher die Versorgung mit Schu- Aktueller Stand der ein- zelnen Projekte/Themen len, Kindertageseinrichtungen und gefördertem, bezahlbarem Wohnraum für ver- schiedene Zielgruppen im Vordergrund. Flächenbedarfe für die pflegerische Ver- sorgung wurden nicht ausreichend mitgedacht. Aufgrund des demographischen Wandels und den durch die bis 31.07.2018 umzu- setzenden Anforderungen des Wohn- und Teilhabegesetzes (z.B. 80% Einzelzim- merquote) weggefallenen Pflegeplätzen hat sich die Versorgungslage mit vollstati- onären Dauerpflegeplätzen in Köln in den letzten zwei Jahren erheblich ver- schlechtert. Durch den Fachkräftemangel verschärft sich die Situation zusätzlich sowohl im stationären als auch im ambulanten Bereich. Zur Verbesserung der stationären pflegerischen Versorgung ist es daher in einem ersten Schritt erforderlich, die Pflegebedarfe in einem Konzept konkret zu be- schreiben und verbindlich festzulegen. Mit Schreiben des Dezernates V „Soziales, Umwelt, Gesundheit und Wohnen“ vom 26.09.2019 an das Dezernat VI „Stadtentwicklung, Planen und Bauen“ wurde daher angeregt, gemeinsam ein Stadtentwicklungskonzept Pflege (analog dem Stadtent- wicklungskonzept Wohnen) zu erarbeiten. Im Stadtentwicklungskonzept Pflege sollen die Flächen identifiziert werden, die u.a. für vollstationäre Dauerpflegeeinrichtungen und ambulante Wohngemein- schaften für Pflegebedürftige unter Beachtung der spezifischen Parameter und Rahmenbedingungen geeignet sind. Es soll in der Folge festgeschrieben werden, dass bestimmte Gemeinbedarfsflächen für die pflegerische Versorgung vorzuhal- ten sind. Aktuell beteiligt sich die Sozialverwaltung bereits jetzt an den Planungen in den verschiedenen bekannten Planungs-/Neubaugebieten um auszuloten, ob und wie die Pflegebedarfe berücksichtigt und umgesetzt werden können, z.B. Deutzer Hafen Kreuzfeld Parkstadt Süd Rondorf Nord-West Darüber hinaus finden parallel Gespräche mit potentiellen Investoren und Projekt- entwicklern statt, in denen auch innovative Ideen wie z.B. „Wir bauen auf Super- märkte“ auf ihre Umsetzbarkeit überprüft werden. In Bezug zur Beschleunigung von Baugenehmigungsverfahren bei Bauprojekten der vollstationären Dauerpflege ist vorgesehen, dass die Sozialverwaltung ge- meinsam mit der Bauverwaltung Möglichkeiten und Chancen auslotet. 2) eine quartiersbezogene Bedarfsanalyse vorzunehmen (teilräumliche Bedarfs- analyse) und zu prüfen, welche Liegenschaften dort für eine stationäre Ein- richtung zur Verfügung stehen könnten. Eine quartiersbezogene Bedarfsanalyse ist im Rahmen der Erstellung des 2. Be- richts über die örtliche Planung nach dem Alten-und Pflegegesetz NRW (siehe auch 7.) vorgesehen. Das Ergebnis soll dann in das geplante Stadtentwicklungs- konzept Pflege einfließen und bei zukünftigen Planungen Berücksichtigung finden. 3) zu prüfen, wie die Fachkräftegewinnung durch die Bereitstellung weicher Standortfaktoren wirksam unterstützt werden kann (z.B. bezahlbaren Wohn- raum durch Werkswohnungen und Wohnheimen für Auszubildende und A b- solventen des freiwilligen sozialen Jahres oder des Bundesfreiwilligendiens- tes) Der Sozialverwaltung ist bekannt, dass die Träger von Pflegeeinrichtungen schon länger eine Vielzahl von Maßnahmen zur Fachkräfteerhaltung und –gewinnung er- griffen haben. Die Fachverwaltung wird im konstruktiven Dialog mit den Einrich- tungsträgern, der Politik und anderen Stakeholdern ausloten, mit welchen zusätzli- chen Maßnahmen dem Fachkräftemangel verstärkt entgegengewirkt werden kann. Das Thema Fachkräftegewinnung bzw. –sicherung wird ebenfalls Thema bei der Erstellung des 2. Berichts über die örtliche Planung nach dem APG NRW sein. Es ist vorgesehen, zu diesem wichtigen Thema einen Workshop/Fachtag mit allen re- levanten Akteuren wie z.B. Politik, Einrichtungsträger, Wohlfahrtverbände, Ar- beitsagentur, JobCenter etc. hierzu geben. Die Ergebnis- se/Handlungsempfehlungen werden in dem Bericht dokumentiert werden. 4) bezüglich der Ambulanten Pflege ein Modellprojekt zu initiieren, bei dem ein regionaler Schwerpunkt für die Versorgung durch ambulante Hilfen gebildet wird, bei dem die verschiedenen Akteure zusammenarbeiten, um die Fahrzei- ten für die Pflegekräfte zu reduzieren und so einen Beitrag zu leisten, den Fachkräftemangel abzumildern. Unter Berücksichtigung der gesetzlich verankerten Wahlfreiheit der Pflegebedürf- tigen, die die Kommune sicherzustellen hat, wird die Sozialverwaltung mit den Diensteanbietern prüfen, welche Kooperationsmöglichkeiten es gibt, um durch verbesserte Routenplanungen Fahrzeiten zu reduzieren. 5) Wohngemeinschaften für ältere Menschen und neue Angebotsformen der Pflege zu forcieren und dazu weitere Modellprojekte zu entwickeln. Dabei sol- len insbesondere auch spezifische Angebote für die Bedürfnisse von Migran- ten und queere Personen entwickelt bzw. weiterentwickelt werden. Seit vielen Jahren schon werden ambulante Wohngemeinschaften für Pflegebe- dürftige durch die Fachplanung für Senioren und behinderte Menschen begleitet. Die Sozialverwaltung ist sehr daran interessiert, diese alternative Wohnform im Schulterschluss mit Wohnungsunternehmen und Pflegediensten weiter auszubau- en. Hierzu besteht bereits Kontakt mit den in dem Thema erfahrenen Fachleuten. Erste Überlegungen gehen in die Richtung, die Kombination von Wohnen mit Ser- vice, ambulanten Wohngemeinschaften und Tagespflege an einem Standort/in ei- nem Gebäudekomplex zu konzipieren. Die Situation der Pflegebedürftigen mit Migrationshintergrund und das Thema kul- tursensible Pflege wird im Rahmen eines weiteren Workshops/Fachtages bei der Erstellung des 2. Berichts über die örtliche Planung nach dem APG NRW mit allen relevanten Akteuren thematisiert. Die Ergebnisse/Handlungsempfehlungen werden ebenfalls im Bericht dokumentiert werden. 6) an die Pflegesatzkommission die Forderung zu stellen, die Refinanzierung der Kurzzeitpflege, insbesondere durch Senkung der geforderten Auslastungsquo- te, zu verbessern, damit mehr Angebote geschaffen werden. Diese Forderung hat das Amt für Soziales, Arbeit und Senioren bereits im Februar 2019 im Rahmen einer Stellungnahme für den Städtetag zur Evaluation (und Novel- lierung) des APG NRW und der APG DVO formuliert. Bei solitären Kurzzeitpflege- einrichtungen sollte abweichend von § 2 Abs. 5 APG DVO der Berechnung eine durchschnittliche Belegungsquote von 60 % (anstelle von 80 %) zugrunde gelegt werden, um dem höheren Organisationsaufwand inklusive möglicher Ausfallzeiten gerecht zu werden. Dieser Wert sollte nach 5 Jahren auf seine Höhe hin überprüft und ggfls. angepasst werden. Die Pflegesatzkommission kann sicherlich eine entsprechende Empfehlung abge- ben. Für eine Änderung der APG DVO in diesem Sinne sieht das Amt für Soziales, Arbeit und Senioren allerdings das zuständige Landesministerium eher als den richtigen Ansprechpartner. Ein entsprechendes Schreiben an die Pflegesatzkom- mission mit der Bitte, entsprechenden Einfluss auf das Landesministerium/die Landesregierung zu nehmen, wird zeitnah erstellt. 7) über den Sachstand der Ausschreibung und Vergabe der erforderlichen Leis- tungen zur Realisierung eines Berichts über die örtliche Planung nach dem Al- ten- und Pflegegesetz NRW zu berichten. Das ISG Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik GmbH wurde Mitte September 2019 mit der Erstellung des Berichts über die örtliche Planung nach dem APG NRW beauftragt. Die Arbeiten für den Bericht haben im September 2019 begonnen. Die Fertigstellung ist für August 2020 vorgesehen, aktueller Zeitplan: 09.-10.2019 Konzeptionsphase: Ausarbeitung der Feinkonzeption, konzeptionelle Abstimmung mit dem Auftraggeber, partizipative Erörterung im Rahmen einer Fach- veranstaltung 11.-12.2019 Demografische Analysen zu Struktur und zukünftiger Entwicklung der Bevölkerung, der Pflegebedürftigen und der Personen mit De- menzerkrankungen 01.-03.2020 Recherche von Angeboten für Menschen mit Hilfe- und Pflegebe- darf, Einarbeitung in das Angebotsverzeichnis und tabellarische Auswertungen 04.-05.2020 Durchführung einer Kurzbefragung von Pflegeanbietern, Auswer- tung der ermittelten Daten, Erstellung des Berichtsentwurfs (erste Fassung); Durchführung zweier Workshops zur thematischen Ver- tiefung einzelner Themen 06.-08.2020 Erörterung des Berichtsentwurfs mit der Auftraggeberin und Exper- ten, Überarbeitung des Berichts und Erstellung der finalen Fassung (genaue Ausgestaltung ist noch zu planen) anschließend Präsentation und Erörterung des Berichts in der „Konferenz Alter und Pflege“ sowie im „Fachausschuss Soziales und Senioren“ der Stadt Köln, ggf. weitere Ergebnispräsentation in einer Fachveranstaltung; Schulung der Mitarbeiter der Auftraggeberin in der Fortführung des Angebotsverzeichnisses. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. II. Änderungsantrag der Fraktion Die Linke. Die Abstimmung über den Änderungsantrag hat sich somit erledigt. ___________ Anmerkung: Mündliche Ergänzung des Änderungsantrages der Fraktion Die Linke. durch Frau Heuser unter Ziffer 5 um die Formulierung: „…und queere Personen…“. Die Fraktion Die Linke. ist damit einverstanden.
Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/50/503 Vorlagen-Nummer 18.11.2019 3708/2019 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Soziales und Senioren 21.11.2019 Integrationsrat 25.11.2019 Stadtarbeitsgemeinschaft Seniorenpolitik 29.11.2019 Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 06.12.2019 Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender 10.12.2019 Zukunft der Pflege in Köln Stadtverwaltung sieht dringenden Handlungsbedarf Der demografische Wandel macht auch vor Köln nicht Halt: Die Zahl der älteren und immer älter werdenden Menschen in Köln wird in Zukunft weiter stark an- steigen. Dies hat zur Folge, dass auch das Thema stationäre Pflege immer mehr in den Fokus gerät. Bereits heute ist in Köln im vollstationären Bereich eine durchschnittliche Auslastung von fast 98 % zu verzeichnen, so dass immer mehr Einrichtungen der vollstationären Dauerpflege Wartelisten führen müssen. Vor diesem Hintergrund wird eine ausreichende stationäre Versorgung der Kölner Pflegebe- dürftigen in absehbarer Zukunft immer schwieriger. Stand heute gibt es in Köln 7.787 vollstationäre Dauerpflegeplätze in 96 Einrichtungen. Die aktuellen Berechnungen auf Basis der Pflegestatistik 15.12.2017 ergeben einen rechnerischen Bedarf von 8.883 vollstationären Dauerpflegeplätzen bis 2025. Der hieraus resultierende rechnerische Mehrbedarf von 1.096 vollstationären Dauerpflegeplätzen bedeutet bei einer Platzzahl von 80 bis maximal 100 vollstationären Dauerpflegeplätzen pro neuer Einrichtung, dass in Köln 11 bis 14 neue Einrichtungen bereits bis 2025 benötigt werden. Aktuell entstehen im Stadtteil Riehl im Rahmen eines Ersatzneubaus 32 zusätzliche Plätze. Ferner befindet sich im Stadtteil Wahn eine vollstationäre Dauerpflegeeinrichtung mit 99 Plätzen im Umbau. Im Stadtteil Zündorf befindet sich ein Projekt mit 94 vollstationären Dauerpflegeplätzen in der bau- rechtlichen Abstimmung, die Fertigstellung ist für 2022 geplant. Somit stehen nach Vollendung dieser Projekte 8.012 vollstationäre Dauerpflegeplätze zur Verfügung und der rechnerische Mehrbedarf reduziert sich auf 871 Plätze bzw. 8 bis 11 neue Einrichtungen bis 2025. Köln steht mit dieser Situation nicht alleine da. Auch andere Großstädte wie Berlin, Hamburg und München stehen vor der gleichen Herausforderung. Dies bestätigte kürzlich der Terranus Bedarfs- kompass der jeweiligen Städte. Darüber hinaus ist in Fachkreisen bekannt, dass auch in anderen Städten Investoren bereits jetzt kein Interesse mehr an Neubauprojekten zeigen, da der gleichzeitig 2 bestehende akute Fachkräftemangel dazu führt, dass das für den Betrieb einer neuen Einrichtung notwendige Pflegepersonal auf dem Arbeitsmarkt fehlt. Um die pflegerische Versorgung der Kölner Bürgerinnen und Bürger, insbesondere in der vollstationä- ren Dauerpflege auch in Zukunft sicher zu stellen, ist dringender Handlungsbedarf gegeben. Das De- zernat Soziales, Umwelt, Gesundheit und Wohnen hat daher ämterübergreifend und unter Beteiligung externer Dritter das Projekt „Zukunft der Pflege in Köln“ ins Leben gerufen. Projektziele sind u. a. die Gestaltung und Weiterentwicklung einer bedarfsgerechten Angebotsstruktur (stationär und ambu- lant, auch mit Blick auf alternative Wohn- und Pflegeformen), die Sicherstellung der erforderlichen Räume und Flächen sowie die Fachkräftegewinnung und –sicherung. Der Fokus liegt u.a. auf dem Neubau vollstationärer Dauerpflegeeinrichtungen, im günstigsten Fall in Kombination mit Kurzzeit- und Tagespflegeplätzen. Ambulante Wohngemeinschaften oder Wohnen mit Service für Seniorinnen und Senioren können leichter realisiert werden, da sie im konventionellen Wohnungsbau, bestenfalls öffentlich gefördert platziert werden können. In geeigneten (Neu)Baugebieten, Sanierungsgebieten etc. sollen frühestmöglich Flächen für vollstationäre Dauer- pflegeeinrichtungen platziert bzw. bereitgestellt werden. Aktuell geht es vorrangig darum, die Pflegebedarfe konzeptionell zu beschreiben und sowohl inhalt- lich als auch räumlich zu konkretisieren. Es ist notwendig, das Kölner Stadtgebiet genauer hinsichtlich der lebensraumorientierten Bedarfe zu analysieren und diese rechtswirksam in die Kölner Stadtent- wicklung einzubinden. Dies entspricht auch dem Ratsbeschluss vom 09.07.2019, in dem die Verwal- tung unter anderem damit beauftragt wurde, „bei der Stadtentwicklung die Belange pflegebedürftiger Menschen bezüglich des Bedarfs an stationären Plätzen zu berücksichtigen“ und „eine quartiersbe- zogene Bedarfsanalyse vorzunehmen (teilräumliche Bedarfsanalyse) und zu prüfen, welche Liegen- schaften dort für eine stationäre Einrichtung zur Verfügung stehen könnten“. Der Ratsbeschluss, er- gänzt um den jeweiligen Sachstand zu den einzelnen Beschlusspunkten, ist als Anlage beigefügt. Eine gute Datenbasis und Grundlage für das angestrebte Stadtentwicklungskonzept Pflege wird der 2. Bericht über die örtliche Planung nach dem Alten- und Pflegegesetz (APG NRW) bieten, der aktuell durch das Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik GmbH (ISG) erarbeitet wird. Die dort auszuarbeitende kleinräumige Betrachtung der Pflegebedarfe sollte eine gute Ergänzung zu den sonstigen umfangreichen Erkenntnissen zum Kölner Stadtgebiet darstellen. Auch das Thema Fach- kräfte in der Pflege wird ein wichtiges Thema im Rahmen des 2. Berichtes über die örtliche Planung nach dem APG NRW. Erste Zwischenergebnisse sollen Ende des ersten Quartals 2020 vorgestellt werden. Das Thema Pflege ist in Köln schon lange angekommen. Die Kölner Verwaltung arbeitet mit Hoch- druck daran, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Kölner Seniorinnen und Senioren auch im Alter und/oder bei Pflegebedürftigkeit ein Umfeld antreffen, in dem sie gerne und zufrieden leben. Anlage: Ratsbeschluss vom 09.07.2019 inklusive Sachstand Gez. Dr. Rau
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3708/2019
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 18.11.2019
- Erstellt
- 23.10.2019 16:26