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1856/2026

Beantwortung einer mündlichen Anfrage von Frau Helmis-Arend (SPD-Fraktion) aus der Sitzung des Betriebsausschusses Bühnen vom 07. Mai 2026 betreffend der Prüfung von Rückforderungen gegenüber dem Unternehmen JvM Hamburg (Session-Nr 1270/2026)

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 22.06.2026

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Nächste Beratung: Betriebsausschuss Bühnen der Stadt Köln, Sitzung am 25.06.2026, TOP 5.3

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

2494 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VII/46 
 
Vorlagen-Nummer 22.06.2026 
 1856/2026 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Betriebsausschuss Bühnen der Stadt Köln 25.06.2026 
 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage von Frau Helmis-Arend (SPD-Fraktion)  aus 
der Sitzung des Betriebsausschusses Bühnen vom 07. Mai 2026 betreffend der Prüfung 
von Rückforderungen gegenüber dem Unternehmen JvM Hamburg (Session-Nr 
1270/2026) 
Anfrage: 
Bestehen gegenüber der Kommunikationsagentur JvM Hamburg Regressansprüche? 
Anlass der Anfrage ist eine im Mai 2024 durchgeführte Kommunikationskampagne der 
IU Internationale Hochschule in Erfurt, die in Zusammenarbeit mit der Agentur JvM 
Neckar umgesetzt wurde. 
 
Antwort der Verwaltung: 
Im deutschen Recht sind allgemeine Gestaltungsstile, Bildkonzepte oder Marketing-
Prinzipien nicht urheberrechtlich geschützt. Die Elemente, die tatsächlich Urheber-
rechtsschutz genießen (konkrete Texte und Abbildungen), sind mit den Elementen der 
Hochschule nicht zu vergleichen. In der Kampagne der Hochschule handelt es sich 
um einen „einfachen“ Rahmen als Stilmittel. In der Kampagne zur Wiedereröffnung 
der Bühnen am Offenbachplatz handelt es sich nicht um einen einfachen Rahmen, 
sondern um den Grundriss des Bühnenensembles am Offenbachplatz. Da keine ex-
klusiven Nutzungsrechte am generellen Stil vereinbart waren, liegt keine Vertragsver-
letzung vor.  
 
Die Stadt und ihre Bühnen stehen in keinem Konkurrenzverhältnis zu der besagten 
Hochschule – weder regional noch branchenbezogen. Es handelt sich um zwei voll-
kommen unterschiedliche Kampagnen. Zudem fand die Kampagne der Hochschule 
bereits vor zwei Jahren (2024) statt. Ein Wettbewerbsverstoß scheidet damit aus. 
 
Ein wirtschaftlicher Schaden oder eine Verwässerung der Werbewirkung für die Büh-
nen der Stadt Köln am Markt ist rechtlich nicht begründbar. Es ist auszuschließen und 
nicht belegbar, dass der Stadt messbare Einbußen bei Eintrittsgeldern, Ticketverkäu-
fen oder Besuchendenzahlen entstehen, nur weil eine Hochschule in einem anderen 
Markt vor zwei Jahren einen ähnlichen optischen Stil genutzt hat. 
 
Auch die Geltendmachung von Ansprüchen wegen der Verletzung vertraglicher Ne-
benpflichten (sog. Leistungstreuepflicht) greift nach Prüfung nicht. Die Agentur hat den 
eigentlichen Vertragszweck - Kampagnenkonzeption und -umsetzung zur Wiedereröff-
nung der Bühnen der Stadt Köln - nicht gefährdet.

2 
 
 
Gez. Charles

Beratungsverlauf (1)

25.06.2026 Betriebsausschuss Bühnen der Stadt Köln
TOP 5.3 Kenntnisnahme (Mitteilung)

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Offenbachplatz
  • Am Markt
  • Markt

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Details

Aktenzeichen
1856/2026
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
22.06.2026
Erstellt
18.06.2026 13:07