3960/2019
Videoüberwachung auf Baustellen - zum Beschluss AN/1293/2019 des Betriebsausschusses der Gebäudewirtschaft vom 28.10.2019, TOP 2.1
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Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/26 Vorlagen-Nummer 20.01.2020 3960/2019 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 27.01.2020 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 27.01.2020 Videoüberwachung auf Baustellen - zum Beschluss AN/1293/2019 des Betriebsausschusses der Gebäudewirtschaft vom 28.10.2019, TOP 2.1 Beschlusstext: Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, welche technischen Möglichkeiten bei laufenden und künftigen Großbaumaßnahmen zur Vermeidung von Diebstählen auf den Baustellen eingesetzt werden können und bittet den Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen/Vergabe/Internationales in das weitere Verfahren einzubeziehen. Stellungnahme der Verwaltung: Die Verwaltung hat die nachstehenden Maßnahmen zur Vermeidung von Diebstählen auf Baustellen von Großbaumaßnahmen geprüft. 1. Videoüberwachung Laut Stellungnahme des städtischen Datenschutzbeauftragten kann grundsätzlich eine videobasierte Überwachung von Baustellen vorgenommen werden, wenn sie den datenschutzrechtlichen Ansprüchen an die Erforderlichkeit unter Abwägung der Interessen von betroffenen Personen ent- spricht. Hier ist jede Baustelle individuell zu betrachten. Sofern die Videoüberwachung durch einen Dienstleister erfolgen soll, müssen zusätzlich die Voraussetzungen der Auftragsverarbeitung gem. Art. 28 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vorliegen. Verschiedene Anbieter stellen die Möglichkeit der dezentralen Baustellenüberwachung zur Verfügung. Diverse Geräte, die entweder durch externe Stromquellen gespeist werden oder sich autark mittels Photovoltaik-Modulen versorgen, werden auf der Baustelle angebracht. Der zu überwachende Bereich wird vor Inbetriebnahme in Abstimmung mit dem Auftraggeber festge- legt. Eine Unkenntlichmachung von öffentlichen Bereichen ist möglich. Die Videoüberwachung findet ebenfalls nur zu vorher abgestimmten Zeiten statt. Das aufgenommene Videomaterial verbleibt im Kameraspeicher vor Ort. Eine Übertragung findet nur bei Auffälligkeiten, die thermal oder per Bewegungsmelder festgestellt werden, auf der Baustelle statt. In der Zentrale des Anbieters kann bei Auffälligkeiten entsprechend reagiert werden. Die Überwachungsgeräte sind mit Lautsprechern aus- gestattet, sodass sich unzulässig auf der Baustelle befindliche Personen direkt angesprochen werden können. Weitere zu ergreifende Maßnahmen, wie das verständigen der Polizei oder des Sicherheits- dienstes, werden zuvor mit dem Auftraggeber abgesprochen. Die Kosten für drei Videoüberwachungstürme belaufen sich auf circa 477 Euro wöchentlich (nach Anbieterangaben). Da jede Baustelle individuell ausgestaltet ist, kann die Anzahl der benötigten 2 Überwachsungstürme abweichen. In jedem Fall ist eine Einzelbetrachtung der jeweiligen Baustelle vorzunehmen. Neben der datenschutzrechtlich problematischen Videoüberwachung bestehen folgende Maßnahmen zur Sicherung der Baustellen vor Diebstählen. 2. Personenkontrollen Durch Personenkontrollen an der Baustelle kann festgestellt werden, wer die Baustelle zu welcher Zeit betritt oder verlässt. Durch diese Kontrollen können nicht nur Diebstähle oder Sachbeschädigun- gen verhindert werden, sondern sie dient ebenfalls der Vorbeugung von Schwarzarbeit. Die Personenkontrolle wird von Sicherheitsdienstleistern durchgeführt, die ebenfalls außerhalb der Betriebszeiten der Baustelle Präsenz zeigen und somit auf potentielle Diebe bereits abschreckend wirken. Als Orientierungswert für die Kosten einer solchen Maßnahme kann folgendes Beispiel benannt werden: Für die Personenkontrollen im Bauvorhaben Eifelwall (Zutrittskontrolle sowie 24-Stunden- Bewachung) werden pro Monat rund 37.000 Euro brutto veranschlagt. 3. Kamera-Attrappen Sichtbar angebrachte Kamera-Attrappen können einen abschreckenden Effekt auf potenzielle Baustellendiebe haben. Jedoch ist hierbei trotz der nicht stattfindenden Videoüberwachung auf die Regelungen der DSGVO zu achten, da sich die Baustellenarbeiter oder Besucher aufgrund des Überwachungsdrucks in Ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt fühlen könnten. Die Kosten für eine Kamera-Attrappe variieren je nach Modell zwischen 10 Euro und 80 Euro, wobei darauf verwiesen wird, dass die niederpreisigen Modelle von professionellen Dieben schnell enttarnt werden. Die hochpreisigen Modelle entsprechen dem Gehäuse tatsächlicher Kameras und sind nur schwer zu enttarnen. Die Anzahl der benötigten Attrappen richtet sich individuell nach der zu betrach- tenden Baustelle. Auch bei Kamera-Attrappen ist auf die Videoüberwachung hinzuweisen, auch wenn diese tatsächlich nicht stattfindet. 4. Virtuelle Zäune (Geofencing) Geofencing beschreibt eine Methode, bei der um ein bestimmtes Gebiet, im vorliegenden Fall die Baustelle, ein GPS oder Radio-Frequency Identification (RFID) Zaun, also ein bestimmtes Gebiet in dem sich die Geräte und Materialien befinden dürfen, gelegt wird. Die Geräte beziehungsweise Mate- rialien der Baustelle müssen zur Anwendung dieser Methode mit GPS (RFID) Sensoren ausgestattet werden. Sobald eines der Geräte das virtuell eingezäunte Gebiet verlässt, erhält der Administrator eine Benachrichtigung. Die Art der Benachrichtigung ist abhängig von der gewählten Lösung. Beispielsweise kann dies per SMS, Email oder Push- Benachrichtigung erfolgen. Im Falle des unberechtigten Verlassens der Baustelle kann der Administrator die Polizei oder den vor Ort ansässigen Sicherheitsdienst informieren. Die Möglichkeit, den zuständigen Sicherheitsdienst zum Administrator zu machen, besteht. Kritisch zu sehen ist hierbei die Unzuverlässigkeit von GPS innerhalb geschlossener Räume. Im aufwändigeren Verfahren ist ebenfalls das Tracking der entwendeten Baumaterialien beziehungsweise der entwendeten Baugeräte mittels GPS möglich. Jedoch ist hierzu andere Sensorik notwendig. Diese Methodik eignet sich vorrangig für teures Baustellengerät. Gez. Greitemann
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3960/2019
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 21.01.2020
- Erstellt
- 13.11.2019 11:05