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3960/2019

Videoüberwachung auf Baustellen - zum Beschluss AN/1293/2019 des Betriebsausschusses der Gebäudewirtschaft vom 28.10.2019, TOP 2.1

Mitteilung Ausschuss 21.01.2020

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Nächste Beratung: Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales, Sitzung am 27.01.2020, TOP 4.8

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

6066 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/26 
 
Vorlagen-Nummer  20.01.2020 
 3960/2019 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 27.01.2020 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 27.01.2020 
 
Videoüberwachung auf Baustellen - zum Beschluss AN/1293/2019 des Betriebsausschusses 
der Gebäudewirtschaft vom 28.10.2019, TOP 2.1 
Beschlusstext: 
 
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, welche technischen Möglichkeiten bei laufenden 
und künftigen Großbaumaßnahmen zur Vermeidung von Diebstählen auf den Baustellen 
eingesetzt werden können und bittet den Ausschuss Allgemeine Verwaltung und  
Rechtsfragen/Vergabe/Internationales in das weitere Verfahren einzubeziehen. 
 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
Die Verwaltung hat die nachstehenden Maßnahmen zur Vermeidung von Diebstählen auf Baustellen 
von Großbaumaßnahmen geprüft. 
 
 
1. Videoüberwachung 
 
Laut Stellungnahme des städtischen Datenschutzbeauftragten kann grundsätzlich eine videobasierte 
Überwachung von Baustellen vorgenommen werden, wenn sie den datenschutzrechtlichen  
Ansprüchen an die Erforderlichkeit unter Abwägung der Interessen von betroffenen Personen ent-
spricht. Hier ist jede Baustelle individuell zu betrachten. Sofern die Videoüberwachung durch einen 
Dienstleister erfolgen soll, müssen zusätzlich die Voraussetzungen der Auftragsverarbeitung gem. 
Art. 28 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vorliegen. 
 
Verschiedene Anbieter stellen die Möglichkeit der dezentralen Baustellenüberwachung zur  
Verfügung. Diverse Geräte, die entweder durch externe Stromquellen gespeist werden oder sich  
autark mittels Photovoltaik-Modulen versorgen, werden auf der Baustelle angebracht.  
Der zu überwachende Bereich wird vor Inbetriebnahme in Abstimmung mit dem Auftraggeber festge-
legt. Eine Unkenntlichmachung von öffentlichen Bereichen ist möglich. Die Videoüberwachung findet 
ebenfalls nur zu vorher abgestimmten Zeiten statt. Das aufgenommene Videomaterial verbleibt im 
Kameraspeicher vor Ort. Eine Übertragung findet nur bei Auffälligkeiten, die thermal oder per  
Bewegungsmelder festgestellt werden, auf der Baustelle statt. In der Zentrale des Anbieters kann bei 
Auffälligkeiten entsprechend reagiert werden. Die Überwachungsgeräte sind mit Lautsprechern aus-
gestattet, sodass sich unzulässig auf der Baustelle befindliche Personen direkt angesprochen werden 
können. Weitere zu ergreifende Maßnahmen, wie das verständigen der Polizei oder des Sicherheits-
dienstes, werden zuvor mit dem Auftraggeber abgesprochen.  
Die Kosten für drei Videoüberwachungstürme belaufen sich auf circa 477 Euro wöchentlich (nach 
Anbieterangaben). Da jede Baustelle individuell ausgestaltet ist, kann die Anzahl der benötigten

2 
 
Überwachsungstürme abweichen. In jedem Fall ist eine Einzelbetrachtung der jeweiligen Baustelle 
vorzunehmen. 
 
Neben der datenschutzrechtlich problematischen Videoüberwachung bestehen folgende Maßnahmen 
zur Sicherung der Baustellen vor Diebstählen. 
 
 
2. Personenkontrollen 
 
Durch Personenkontrollen an der Baustelle kann festgestellt werden, wer die Baustelle zu welcher 
Zeit betritt oder verlässt. Durch diese Kontrollen können nicht nur Diebstähle oder Sachbeschädigun-
gen verhindert werden, sondern sie dient ebenfalls der Vorbeugung von Schwarzarbeit.  
Die Personenkontrolle wird von Sicherheitsdienstleistern durchgeführt, die ebenfalls außerhalb der 
Betriebszeiten der Baustelle Präsenz zeigen und somit auf potentielle Diebe bereits abschreckend 
wirken.  
 
Als Orientierungswert für die Kosten einer solchen Maßnahme kann folgendes Beispiel benannt  
werden: Für die Personenkontrollen im Bauvorhaben Eifelwall (Zutrittskontrolle sowie 24-Stunden-
Bewachung) werden pro Monat rund 37.000 Euro brutto veranschlagt. 
 
 
3. Kamera-Attrappen 
 
Sichtbar angebrachte Kamera-Attrappen können einen abschreckenden Effekt auf potenzielle 
Baustellendiebe haben. Jedoch ist hierbei trotz der nicht stattfindenden Videoüberwachung auf die 
Regelungen der DSGVO zu achten, da sich die Baustellenarbeiter oder Besucher aufgrund des 
Überwachungsdrucks in Ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt fühlen könnten. 
 
Die Kosten für eine Kamera-Attrappe variieren je nach Modell zwischen 10 Euro und 80 Euro, wobei 
darauf verwiesen wird, dass die niederpreisigen Modelle von professionellen Dieben schnell enttarnt 
werden. Die hochpreisigen Modelle entsprechen dem Gehäuse tatsächlicher Kameras und sind nur 
schwer zu enttarnen. Die Anzahl der benötigten Attrappen richtet sich individuell nach der zu betrach-
tenden Baustelle. Auch bei Kamera-Attrappen ist auf die Videoüberwachung hinzuweisen, auch wenn 
diese tatsächlich nicht stattfindet. 
 
 
4. Virtuelle Zäune (Geofencing) 
 
Geofencing beschreibt eine Methode, bei der um ein bestimmtes Gebiet, im vorliegenden Fall die 
Baustelle, ein GPS oder Radio-Frequency Identification (RFID) Zaun, also ein bestimmtes Gebiet in 
dem sich die Geräte und Materialien befinden dürfen, gelegt wird. Die Geräte beziehungsweise Mate-
rialien der Baustelle müssen zur Anwendung dieser Methode mit GPS (RFID) Sensoren ausgestattet 
werden. Sobald eines der Geräte das virtuell eingezäunte Gebiet verlässt, erhält der Administrator 
eine Benachrichtigung. Die Art der Benachrichtigung ist abhängig von der gewählten Lösung.  
Beispielsweise kann dies per SMS, Email oder Push- Benachrichtigung erfolgen.  
Im Falle des unberechtigten Verlassens der Baustelle kann der Administrator die Polizei oder den vor 
Ort ansässigen Sicherheitsdienst informieren. Die Möglichkeit, den zuständigen Sicherheitsdienst 
zum Administrator zu machen, besteht.  
Kritisch zu sehen ist hierbei die Unzuverlässigkeit von GPS innerhalb geschlossener Räume.  
Im aufwändigeren Verfahren ist ebenfalls das Tracking der entwendeten Baumaterialien  
beziehungsweise der entwendeten Baugeräte mittels GPS möglich. Jedoch ist hierzu andere  
Sensorik notwendig. Diese Methodik eignet sich vorrangig für teures Baustellengerät. 
 
Gez. Greitemann

Beratungsverlauf (2)

27.01.2020 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft
TOP 7.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
27.01.2020 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 4.8 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3960/2019
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
21.01.2020
Erstellt
13.11.2019 11:05