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1302/2022

Ukrainehilfe - Ausweitung der Beratung für Geflüchtete

Eilentscheidung Hauptausschuss 09.05.2022

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 20.06.2022, TOP 18.1

Anlage 1 Vorabauszug Hauptausschuss vom 09.05.2022

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Ansehen

Dringlichkeitsvorlage Hauptausschuss

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Anlage 1 Vorabauszug Hauptausschuss vom 09.05.2022

1286 Zeichen

Anlage 1 
 
 
 
Geschäftsführung  
Hauptausschuss 
Frau Piszczan  
Telefon:  (0221) 221 26014  
Fax:   (0221) 221 26570 
E-Mail:   giulia.piszczan@stadt -koeln.de 
Datum: 10.05.2022 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 12. Sitzung des 
Hauptausschusses  vom 09.05.2022  
öffentlich 
5.1 Ukrainehilfe - Ausweitung der Beratung für Geflüchtete 
1302/2022 
Beschluss: 
Der Hauptausschuss beschließt die Ausweitung der Förderung der Beratungsstellen 
für Geflüchtete bei folgenden Trägern durch Finanzierung von 4 Vollzeitstellen in 
Höhe von 323.100 €, befristet für 12 Monate für den Zeitraum vom 01.07.2022 bis 
30.06.2023. 
 
Die Beratungsstellen des agisra e.V., des Caritasverbandes für die Stadt Köln e.V., 
des Diakonischen Werkes und des Rom e.V. erhalten anteilig eine Finanzierung von 
je 0,75 Stellen und der Kölner Flüchtlingsrat e.V. von 1 Stelle. 
 
Die Mittel in Höhe von 161.550 € werden im Haushaltsjahr 2022 überplanmäßig im 
Teilergebnisplan 0504 – Freiwillige Sozialleistungen und Diversity – in der Teilplan-
zeile 15 – Transferaufwendungen bereitgestellt. Die Deckung erfolgt durch Weni-
geraufwendungen im Teilergebnisplan 0501 – Leistungen nach dem SGB XII – in der 
Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen. 
 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt.

Dringlichkeitsvorlage Hauptausschuss

8817 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
OB/16/162/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 1302/2022 
Freigabedatum 
 09.05.2022 
Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Entscheidung durch den Hauptausschuss gemäß § 60 Absatz 1 Satz 1 GO NRW und Genehmigung 
durch den Rat gemäß § 60 Absatz 1 Satz 3 GO NRW. 
Betreff 
Ukrainehilfe - Ausweitung der Beratung für Geflüchtete 
Gremium Datum Zuständigkeit 
Hauptausschuss 09.05.2022 Entscheidung 
Rat 20.06.2022 Genehmigung (DE) 
 
Begründung der Dringlichkeit: 
 
Die Ressourcen bei den Trägern für Beratung müssen dringend aufgestockt werden, da ansonsten 
die neu ankommenden Geflüchteten nicht bedarfsgerecht in die Beratung aufgenommen werden 
können. Der Arbeitsmarkt für Sozialarbeiter*innen ist aus Arbeitgeber*innensicht sehr angespannt. 
Falls der Rat erst Ende Juni 2022 entscheiden würde, würden sich die Einstellungen und damit der 
Start der Beratung auch wegen der direkt anschließenden Sommerferien voraussichtlich bis in den 
Herbst verschieben. Bis dahin wäre das Beratungsangebot weiterhin deutlich zu gering, was sich ne-
gativ auf die geflohenen Menschen auswirken würde. 
Daher wird die Angelegenheit dem Hauptausschuss in seiner Sitzung am 9.5.2022 zur Entscheidung 
vorgelegt. Die Vorlage wird hiernach dem Rat für dessen Sitzung im Juni zur Genehmigung vorgelegt. 
 
 
Beschluss: 
Der Hauptausschuss beschließt die Ausweitung der Förderung der Beratungsstellen für Geflüchtete 
bei folgenden Trägern durch Finanzierung von 4 Vollzeitstellen in Höhe von 323.100 €, befristet für 12 
Monate für den Zeitraum vom 01.07.2022 bis 30.06.2023. 
 
Die Beratungsstellen des agisra e.V., des Caritasverbandes für die Stadt Köln e.V., des Diakonischen 
Werkes und des Rom e.V. erhalten anteilig eine Finanzierung von je 0,75 Stellen und der Kölner 
Flüchtlingsrat e.V. von 1 Stelle. 
 
Die Mittel in Höhe von 161.550 € werden im Haushaltsjahr 2022 überplanmäßig im Teilergebnisplan 
0504 – Freiwillige Sozialleistungen und Diversity – in der Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen 
bereitgestellt. Die Deckung erfolgt durch Wenigeraufwendungen im Teilergebnisplan 0501 – Leistun-
gen nach dem SGB XII – in der Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen. 
 
 
Beschluss des Rates: 
Der Rat genehmigt gemäß § 60 Absatz 1 Satz 3 GO NRW vorstehende Dringlichkeitsentscheidung 
des Hauptausschusses.

2 
 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  161.550  € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2023(bis 6/2023) 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.    161.550 € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung 
Der Rat hatte die Verwaltung mit Beschluss vom 17.03.2022 (AN/0629/2022 – Aktuelle Stunde) gebe-
ten, dem Integrationsrat und dem Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren darzustellen, 
wie das Beratungsangebot der unabhängigen Beratungsstellen auf die geflüchteten Menschen aus 
der Ukraine ausgeweitet werden kann. 
Bisherige Finanzierung der ergebnisoffenen Perspektivberatung 
Die Verwaltung fördert (beginnend im Jahr 2015 über das Integrationsbudget) die ergebnisoffene Be-
ratungsarbeit für Geflüchtete. Der Zuschuss ist dazu bestimmt, eine professionelle soziale Beratung 
für Geflüchtete durchzuführen. Darüber hinaus sollen auch ehrenamtliche Akteure aus den Unterstüt-
zergruppen den Rat professioneller Beratungsträger zur Orientierung und Weitergabe dieser Informa-
tionen an die Geflüchteten in ihrer Nachbarschaft erhalten. Die Unterstützung und Stärkung dieser 
Initiativen ist für den sozialen Frieden insbesondere in der Nachbarschaft der Unterkünfte von sehr 
hoher Relevanz.  
Die fünf unabhängigen Beratungsstellen agisra e.V., Caritasverband für die Stadt Köln e.V., Diakoni-
sches Werk, Kölner Flüchtlingsrat e.V. und Rom e.V. erhalten aktuell jeweils 80.772,40 €/für eine 
Vollzeitstelle pro Jahr zzgl. erhöhter Sachmittel von insgesamt 11.000 € (Gesamt: ca. 415.000 
€/Jahr).

3 
 
Lt. Bericht der Beratungsträger waren in den vergangenen Jahren die Hauptherkunftsländer der Rat-
suchenden Afghanistan, Albanien, Angola, Bosnien und Herzegowina, Eritrea, Iran, Irak, Nigeria, 
Serbien, Syrien. 
Die Beratungsschwerpunkte waren Aufenthaltsrecht, Asylverfahren, Familienzusammenführung, Ar-
beit und Ausbildung, Sprachförderung, Zugang zum Gesundheitssystem sowie psychosoziale Beglei-
tung, Unterbringungs- und Wohnsituation, Unterstützung und Integration der Kinder sowie ganzheit-
lich belasteter behinderter Geflüchteter, Anhörungsvorbereitung sowie Asylantragstellung mit Unbe-
gleiteten minderjährigen Geflüchteten (UMF).  
Seit 2015 wurden (mit anfänglich wesentlich geringeren Zuschüssen) 10.705 Personen/Familien be-
raten. Das bedeutet auf die Jahre gesehen: 2015 = 457 P/F; 2016 = 1.243 P/F; 2017 = 2.087 P/F; 
2018 = 2.403 P/F; 2019 = 1.379 P/F; 2020 1.418 P/F; 2021 = 1.718 P/F.  
Es sprechen sowohl gerade erst nach Deutschland geflohene als auch Personen mit gesichertem 
Aufenthaltsstatus vor. Die Beratungsstellen weisen darauf hin, dass die Zahl der beratenen Perso-
nen/Familien nur bedingt aussagekräftig sind, da sie keinen Hinweis auf die individuelle Intensität der 
Beratung geben können und berichten, dass trotz Corona ihr Angebot sehr intensiv in Anspruch ge-
nommen und die Kapazitäten größtenteils ausgereizt wurden. 
Das Ehrenamt berichtet, dass die Träger auch für diese Unterstützungsstruktur sehr hilfreich sind.  
Ausweitung des Beratungsangebotes für Geflüchtete aus der Ukraine 
Aktuell berichten alle Träger bzw. Beratungsstellen, dass eine hohe Zahl (mehrere hundert) Geflüch-
teter aus der Ukraine u.a. Drittstaatler*innen bei ihnen vorsprechen.  
Neben einer einzelfallbezogenen und auch Gruppenberatung von ukrainischen und Drittstaatsange-
hörigen aus der Ukraine finden ebenso Beratungen von Kontaktpersonen (Verwandte, Wohnungsge-
ber*innen, Freiwillige) zu Fragen zu Aufenthalt, Wohnung, Arbeit usw. statt. Die Träger und die Fach-
verwaltung gehen davon aus, dass sich Beratungsbedarf und konkrete Beratungsanfragen in den 
nächsten Monaten vor allem in Zusammenhang mit  
--  asyl-, aufenthalts- und leistungsrechtlichen Fragestellungen insbesondere von    
    Drittstaatsangehörigen bzw. Personen, die einen vorübergehenden Schutz nicht  
    erhalten können, 
--  Menschenhandel mit geflüchteten Frauen und Auswirkungen frauenspezifischer  
    Kriegsgewalt 
--  der Flucht von Roma aus der Ukraine, 
--  der Integration der Geflüchteten 
noch ganz erheblich erhöhen werden.  
Die oben dargestellte Beratungstätigkeit von Geflüchteten zeigt die Komplexität der Probleme dieser 
Menschen bei der Aufnahme in Köln und die Vielfältigkeit der notwendig werdenden Beratungen so-
wie Vermittlungen in die unterschiedlichen Regelsysteme.  
Gleichzeitig benötigt auch das aktuell hoch engagierte Ehrenamt professionelle Ansprechpersonen 
und -strukturen zu Problemen, mit denen sie bei ihrer Unterstützung Geflüchteter aus der Ukraine 
konfrontiert werden.  
Die fünf Beratungsträger verfügen über jahrelange Erfahrung in der Beratungsarbeit sowie die erfor-
derlichen Strukturen und Netzwerke. Zur Bewältigung des massiv erhöhten Beratungsbedarfes ist in 
Abstimmung mit den fünf Beratungsträgern eine auf 12 Monate befristeter Ausweitung ihrer Tätigkeit 
um 4 Vollzeitstellen vorgesehen. 
Finanzierung: 
 
Die Mittel in Höhe von 161.550 € werden im Haushaltsjahr 2022 überplanmäßig im Teilergebnisplan 
0504 – Freiwillige Sozialleistungen und Diversity – in der Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen 
bereitgestellt. Die Deckung erfolgt durch Wenigeraufwendungen im Teilergebnisplan 0501 – Leistun-
gen nach dem SGB XII – in der Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen. 
Diese Vorlage beruht auf einem Beschluss des Krisenstabes vom 14.4.2022. Die finanzwirtschaftliche 
Abwicklung von Entscheidungen des Krisenstabs erfolgt hier für 2023 in Höhe von ebenfalls 161.550 
€ zunächst in den jeweiligen Budgets der Dezernats, hier vorrangig im Teilergebnisplan 0504 – Frei-
willige Sozialleistungen und Diversity, in der Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen und kann bei 
einer Unauskömmlichkeit einen überplanmäßigen Bedarf in der Bewirtschaftung nach sich ziehen.

Beratungsverlauf (2)

09.05.2022 Hauptausschuss
TOP 5.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
20.06.2022 Rat
TOP 18.1 Genehmigung (DE/EilE) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1302/2022
Typ
Eilentscheidung Hauptausschuss
Datum
09.05.2022
Erstellt
14.04.2022 15:23