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Ukrainehilfe - Ausweitung der Beratung für Geflüchtete

Eilentscheidung Hauptausschuss 1302/2022 vom 09.05.2022

Stand: Am 20.06.2022 im Rat ungeändert beschlossen.

Dokumente

  • Dringlichkeitsvorlage Hauptausschuss

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle OB/16/162/1 Vorlagen-Nummer 1302/2022 Freigabedatum 09.05.2022 Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Entscheidung durch den Hauptausschuss gemäß § 60 Absatz 1 Satz 1 GO NRW und Genehmigung durch den Rat gemäß § 60 Absatz 1 Satz 3 GO NRW. Betreff Ukrainehilfe - Ausweitung der Beratung für Geflüchtete Gremium Datum Zuständigkeit Hauptausschuss 09.05.2022 Entscheidung Rat 20.06.2022 Genehmigung (DE) Begründung der Dringlichkeit: Die Ressourcen bei den Trägern für Beratung müssen dringend aufgestockt werden, da ansonsten die neu ankommenden Geflüchteten nicht bedarfsgerecht in die Beratung aufgenommen werden können. Der Arbeitsmarkt für Sozialarbeiter*innen ist aus Arbeitgeber*innensicht sehr angespannt. Falls der Rat erst Ende Juni 2022 entscheiden würde, würden sich die Einstellungen und damit der Start der Beratung auch wegen der direkt anschließenden Sommerferien voraussichtlich bis in den Herbst verschieben. Bis dahin wäre das Beratungsangebot weiterhin deutlich zu gering, was sich ne- gativ auf die geflohenen Menschen auswirken würde. Daher wird die Angelegenheit dem Hauptausschuss in seiner Sitzung am 9.5.2022 zur Entscheidung vorgelegt. Die Vorlage wird hiernach dem Rat für dessen Sitzung im Juni zur Genehmigung vorgelegt. Beschluss: Der Hauptausschuss beschließt die Ausweitung der Förderung der Beratungsstellen für Geflüchtete bei folgenden Trägern durch Finanzierung von 4 Vollzeitstellen in Höhe von 323.100 €, befristet für 12 Monate für den Zeitraum vom 01.07.2022 bis 30.06.2023. Die Beratungsstellen des agisra e.V., des Caritasverbandes für die Stadt Köln e.V., des Diakonischen Werkes und des Rom e.V. erhalten anteilig eine Finanzierung von je 0,75 Stellen und der Kölner Flüchtlingsrat e.V. von 1 Stelle. Die Mittel in Höhe von 161.550 € werden im Haushaltsjahr 2022 überplanmäßig im Teilergebnisplan 0504 – Freiwillige Sozialleistungen und Diversity – in der Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen bereitgestellt. Die Deckung erfolgt durch Wenigeraufwendungen im Teilergebnisplan 0501 – Leistun- gen nach dem SGB XII – in der Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen. Beschluss des Rates: Der Rat genehmigt gemäß § 60 Absatz 1 Satz 3 GO NRW vorstehende Dringlichkeitsentscheidung des Hauptausschusses. 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 161.550 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2023(bis 6/2023) a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. 161.550 € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung Der Rat hatte die Verwaltung mit Beschluss vom 17.03.2022 (AN/0629/2022 – Aktuelle Stunde) gebe- ten, dem Integrationsrat und dem Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren darzustellen, wie das Beratungsangebot der unabhängigen Beratungsstellen auf die geflüchteten Menschen aus der Ukraine ausgeweitet werden kann. Bisherige Finanzierung der ergebnisoffenen Perspektivberatung Die Verwaltung fördert (beginnend im Jahr 2015 über das Integrationsbudget) die ergebnisoffene Be- ratungsarbeit für Geflüchtete. Der Zuschuss ist dazu bestimmt, eine professionelle soziale Beratung für Geflüchtete durchzuführen. Darüber hinaus sollen auch ehrenamtliche Akteure aus den Unterstüt- zergruppen den Rat professioneller Beratungsträger zur Orientierung und Weitergabe dieser Informa- tionen an die Geflüchteten in ihrer Nachbarschaft erhalten. Die Unterstützung und Stärkung dieser Initiativen ist für den sozialen Frieden insbesondere in der Nachbarschaft der Unterkünfte von sehr hoher Relevanz. Die fünf unabhängigen Beratungsstellen agisra e.V., Caritasverband für die Stadt Köln e.V., Diakoni- sches Werk, Kölner Flüchtlingsrat e.V. und Rom e.V. erhalten aktuell jeweils 80.772,40 €/für eine Vollzeitstelle pro Jahr zzgl. erhöhter Sachmittel von insgesamt 11.000 € (Gesamt: ca. 415.000 €/Jahr). 3 Lt. Bericht der Beratungsträger waren in den vergangenen Jahren die Hauptherkunftsländer der Rat- suchenden Afghanistan, Albanien, Angola, Bosnien und Herzegowina, Eritrea, Iran, Irak, Nigeria, Serbien, Syrien. Die Beratungsschwerpunkte waren Aufenthaltsrecht, Asylverfahren, Familienzusammenführung, Ar- beit und Ausbildung, Sprachförderung, Zugang zum Gesundheitssystem sowie psychosoziale Beglei- tung, Unterbringungs- und Wohnsituation, Unterstützung und Integration der Kinder sowie ganzheit- lich belasteter behinderter Geflüchteter, Anhörungsvorbereitung sowie Asylantragstellung mit Unbe- gleiteten minderjährigen Geflüchteten (UMF). Seit 2015 wurden (mit anfänglich wesentlich geringeren Zuschüssen) 10.705 Personen/Familien be- raten. Das bedeutet auf die Jahre gesehen: 2015 = 457 P/F; 2016 = 1.243 P/F; 2017 = 2.087 P/F; 2018 = 2.403 P/F; 2019 = 1.379 P/F; 2020 1.418 P/F; 2021 = 1.718 P/F. Es sprechen sowohl gerade erst nach Deutschland geflohene als auch Personen mit gesichertem Aufenthaltsstatus vor. Die Beratungsstellen weisen darauf hin, dass die Zahl der beratenen Perso- nen/Familien nur bedingt aussagekräftig sind, da sie keinen Hinweis auf die individuelle Intensität der Beratung geben können und berichten, dass trotz Corona ihr Angebot sehr intensiv in Anspruch ge- nommen und die Kapazitäten größtenteils ausgereizt wurden. Das Ehrenamt berichtet, dass die Träger auch für diese Unterstützungsstruktur sehr hilfreich sind. Ausweitung des Beratungsangebotes für Geflüchtete aus der Ukraine Aktuell berichten alle Träger bzw. Beratungsstellen, dass eine hohe Zahl (mehrere hundert) Geflüch- teter aus der Ukraine u.a. Drittstaatler*innen bei ihnen vorsprechen. Neben einer einzelfallbezogenen und auch Gruppenberatung von ukrainischen und Drittstaatsange- hörigen aus der Ukraine finden ebenso Beratungen von Kontaktpersonen (Verwandte, Wohnungsge- ber*innen, Freiwillige) zu Fragen zu Aufenthalt, Wohnung, Arbeit usw. statt. Die Träger und die Fach- verwaltung gehen davon aus, dass sich Beratungsbedarf und konkrete Beratungsanfragen in den nächsten Monaten vor allem in Zusammenhang mit -- asyl-, aufenthalts- und leistungsrechtlichen Fragestellungen insbesondere von Drittstaatsangehörigen bzw. Personen, die einen vorübergehenden Schutz nicht erhalten können, -- Menschenhandel mit geflüchteten Frauen und Auswirkungen frauenspezifischer Kriegsgewalt -- der Flucht von Roma aus der Ukraine, -- der Integration der Geflüchteten noch ganz erheblich erhöhen werden. Die oben dargestellte Beratungstätigkeit von Geflüchteten zeigt die Komplexität der Probleme dieser Menschen bei der Aufnahme in Köln und die Vielfältigkeit der notwendig werdenden Beratungen so- wie Vermittlungen in die unterschiedlichen Regelsysteme. Gleichzeitig benötigt auch das aktuell hoch engagierte Ehrenamt professionelle Ansprechpersonen und -strukturen zu Problemen, mit denen sie bei ihrer Unterstützung Geflüchteter aus der Ukraine konfrontiert werden. Die fünf Beratungsträger verfügen über jahrelange Erfahrung in der Beratungsarbeit sowie die erfor- derlichen Strukturen und Netzwerke. Zur Bewältigung des massiv erhöhten Beratungsbedarfes ist in Abstimmung mit den fünf Beratungsträgern eine auf 12 Monate befristeter Ausweitung ihrer Tätigkeit um 4 Vollzeitstellen vorgesehen. Finanzierung: Die Mittel in Höhe von 161.550 € werden im Haushaltsjahr 2022 überplanmäßig im Teilergebnisplan 0504 – Freiwillige Sozialleistungen und Diversity – in der Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen bereitgestellt. Die Deckung erfolgt durch Wenigeraufwendungen im Teilergebnisplan 0501 – Leistun- gen nach dem SGB XII – in der Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen. Diese Vorlage beruht auf einem Beschluss des Krisenstabes vom 14.4.2022. Die finanzwirtschaftliche Abwicklung von Entscheidungen des Krisenstabs erfolgt hier für 2023 in Höhe von ebenfalls 161.550 € zunächst in den jeweiligen Budgets der Dezernats, hier vorrangig im Teilergebnisplan 0504 – Frei- willige Sozialleistungen und Diversity, in der Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen und kann bei einer Unauskömmlichkeit einen überplanmäßigen Bedarf in der Bewirtschaftung nach sich ziehen.
  • Anlage 1 Vorabauszug Hauptausschuss vom 09.05.2022

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    Anlage 1 Geschäftsführung Hauptausschuss Frau Piszczan Telefon: (0221) 221 26014 Fax: (0221) 221 26570 E-Mail: giulia.piszczan@stadt -koeln.de Datum: 10.05.2022 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 12. Sitzung des Hauptausschusses vom 09.05.2022 öffentlich 5.1 Ukrainehilfe - Ausweitung der Beratung für Geflüchtete 1302/2022 Beschluss: Der Hauptausschuss beschließt die Ausweitung der Förderung der Beratungsstellen für Geflüchtete bei folgenden Trägern durch Finanzierung von 4 Vollzeitstellen in Höhe von 323.100 €, befristet für 12 Monate für den Zeitraum vom 01.07.2022 bis 30.06.2023. Die Beratungsstellen des agisra e.V., des Caritasverbandes für die Stadt Köln e.V., des Diakonischen Werkes und des Rom e.V. erhalten anteilig eine Finanzierung von je 0,75 Stellen und der Kölner Flüchtlingsrat e.V. von 1 Stelle. Die Mittel in Höhe von 161.550 € werden im Haushaltsjahr 2022 überplanmäßig im Teilergebnisplan 0504 – Freiwillige Sozialleistungen und Diversity – in der Teilplan- zeile 15 – Transferaufwendungen bereitgestellt. Die Deckung erfolgt durch Weni- geraufwendungen im Teilergebnisplan 0501 – Leistungen nach dem SGB XII – in der Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.

Beratungsverlauf

  1. 09.05.2022

    Hauptausschuss

    TOP 5.1, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen
  2. 20.06.2022 zuletzt

    Rat

    TOP 18.1, Genehmigung (DE/EilE). Ergebnis: ungeändert beschlossen

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