1302/2022
Ukrainehilfe - Ausweitung der Beratung für Geflüchtete
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Anlage 1 Vorabauszug Hauptausschuss vom 09.05.2022
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Anlage 1 Geschäftsführung Hauptausschuss Frau Piszczan Telefon: (0221) 221 26014 Fax: (0221) 221 26570 E-Mail: giulia.piszczan@stadt -koeln.de Datum: 10.05.2022 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 12. Sitzung des Hauptausschusses vom 09.05.2022 öffentlich 5.1 Ukrainehilfe - Ausweitung der Beratung für Geflüchtete 1302/2022 Beschluss: Der Hauptausschuss beschließt die Ausweitung der Förderung der Beratungsstellen für Geflüchtete bei folgenden Trägern durch Finanzierung von 4 Vollzeitstellen in Höhe von 323.100 €, befristet für 12 Monate für den Zeitraum vom 01.07.2022 bis 30.06.2023. Die Beratungsstellen des agisra e.V., des Caritasverbandes für die Stadt Köln e.V., des Diakonischen Werkes und des Rom e.V. erhalten anteilig eine Finanzierung von je 0,75 Stellen und der Kölner Flüchtlingsrat e.V. von 1 Stelle. Die Mittel in Höhe von 161.550 € werden im Haushaltsjahr 2022 überplanmäßig im Teilergebnisplan 0504 – Freiwillige Sozialleistungen und Diversity – in der Teilplan- zeile 15 – Transferaufwendungen bereitgestellt. Die Deckung erfolgt durch Weni- geraufwendungen im Teilergebnisplan 0501 – Leistungen nach dem SGB XII – in der Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
Dringlichkeitsvorlage Hauptausschuss
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Die Oberbürgermeisterin
Dezernat, Dienststelle
OB/16/162/1
Vorlagen-Nummer
1302/2022
Freigabedatum
09.05.2022
Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung
Entscheidung durch den Hauptausschuss gemäß § 60 Absatz 1 Satz 1 GO NRW und Genehmigung
durch den Rat gemäß § 60 Absatz 1 Satz 3 GO NRW.
Betreff
Ukrainehilfe - Ausweitung der Beratung für Geflüchtete
Gremium Datum Zuständigkeit
Hauptausschuss 09.05.2022 Entscheidung
Rat 20.06.2022 Genehmigung (DE)
Begründung der Dringlichkeit:
Die Ressourcen bei den Trägern für Beratung müssen dringend aufgestockt werden, da ansonsten
die neu ankommenden Geflüchteten nicht bedarfsgerecht in die Beratung aufgenommen werden
können. Der Arbeitsmarkt für Sozialarbeiter*innen ist aus Arbeitgeber*innensicht sehr angespannt.
Falls der Rat erst Ende Juni 2022 entscheiden würde, würden sich die Einstellungen und damit der
Start der Beratung auch wegen der direkt anschließenden Sommerferien voraussichtlich bis in den
Herbst verschieben. Bis dahin wäre das Beratungsangebot weiterhin deutlich zu gering, was sich ne-
gativ auf die geflohenen Menschen auswirken würde.
Daher wird die Angelegenheit dem Hauptausschuss in seiner Sitzung am 9.5.2022 zur Entscheidung
vorgelegt. Die Vorlage wird hiernach dem Rat für dessen Sitzung im Juni zur Genehmigung vorgelegt.
Beschluss:
Der Hauptausschuss beschließt die Ausweitung der Förderung der Beratungsstellen für Geflüchtete
bei folgenden Trägern durch Finanzierung von 4 Vollzeitstellen in Höhe von 323.100 €, befristet für 12
Monate für den Zeitraum vom 01.07.2022 bis 30.06.2023.
Die Beratungsstellen des agisra e.V., des Caritasverbandes für die Stadt Köln e.V., des Diakonischen
Werkes und des Rom e.V. erhalten anteilig eine Finanzierung von je 0,75 Stellen und der Kölner
Flüchtlingsrat e.V. von 1 Stelle.
Die Mittel in Höhe von 161.550 € werden im Haushaltsjahr 2022 überplanmäßig im Teilergebnisplan
0504 – Freiwillige Sozialleistungen und Diversity – in der Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen
bereitgestellt. Die Deckung erfolgt durch Wenigeraufwendungen im Teilergebnisplan 0501 – Leistun-
gen nach dem SGB XII – in der Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen.
Beschluss des Rates:
Der Rat genehmigt gemäß § 60 Absatz 1 Satz 3 GO NRW vorstehende Dringlichkeitsentscheidung
des Hauptausschusses.
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Haushaltsmäßige Auswirkungen
Nein
Ja, investiv Investitionsauszahlungen €
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja %
Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 161.550 €
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja %
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2023(bis 6/2023)
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. 161.550 €
c) bilanzielle Abschreibungen €
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:
a) Erträge €
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten €
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. €
Beginn, Dauer
Auswirkungen auf den Klimaschutz
Nein
Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)
Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)
Begründung
Der Rat hatte die Verwaltung mit Beschluss vom 17.03.2022 (AN/0629/2022 – Aktuelle Stunde) gebe-
ten, dem Integrationsrat und dem Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren darzustellen,
wie das Beratungsangebot der unabhängigen Beratungsstellen auf die geflüchteten Menschen aus
der Ukraine ausgeweitet werden kann.
Bisherige Finanzierung der ergebnisoffenen Perspektivberatung
Die Verwaltung fördert (beginnend im Jahr 2015 über das Integrationsbudget) die ergebnisoffene Be-
ratungsarbeit für Geflüchtete. Der Zuschuss ist dazu bestimmt, eine professionelle soziale Beratung
für Geflüchtete durchzuführen. Darüber hinaus sollen auch ehrenamtliche Akteure aus den Unterstüt-
zergruppen den Rat professioneller Beratungsträger zur Orientierung und Weitergabe dieser Informa-
tionen an die Geflüchteten in ihrer Nachbarschaft erhalten. Die Unterstützung und Stärkung dieser
Initiativen ist für den sozialen Frieden insbesondere in der Nachbarschaft der Unterkünfte von sehr
hoher Relevanz.
Die fünf unabhängigen Beratungsstellen agisra e.V., Caritasverband für die Stadt Köln e.V., Diakoni-
sches Werk, Kölner Flüchtlingsrat e.V. und Rom e.V. erhalten aktuell jeweils 80.772,40 €/für eine
Vollzeitstelle pro Jahr zzgl. erhöhter Sachmittel von insgesamt 11.000 € (Gesamt: ca. 415.000
€/Jahr).
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Lt. Bericht der Beratungsträger waren in den vergangenen Jahren die Hauptherkunftsländer der Rat-
suchenden Afghanistan, Albanien, Angola, Bosnien und Herzegowina, Eritrea, Iran, Irak, Nigeria,
Serbien, Syrien.
Die Beratungsschwerpunkte waren Aufenthaltsrecht, Asylverfahren, Familienzusammenführung, Ar-
beit und Ausbildung, Sprachförderung, Zugang zum Gesundheitssystem sowie psychosoziale Beglei-
tung, Unterbringungs- und Wohnsituation, Unterstützung und Integration der Kinder sowie ganzheit-
lich belasteter behinderter Geflüchteter, Anhörungsvorbereitung sowie Asylantragstellung mit Unbe-
gleiteten minderjährigen Geflüchteten (UMF).
Seit 2015 wurden (mit anfänglich wesentlich geringeren Zuschüssen) 10.705 Personen/Familien be-
raten. Das bedeutet auf die Jahre gesehen: 2015 = 457 P/F; 2016 = 1.243 P/F; 2017 = 2.087 P/F;
2018 = 2.403 P/F; 2019 = 1.379 P/F; 2020 1.418 P/F; 2021 = 1.718 P/F.
Es sprechen sowohl gerade erst nach Deutschland geflohene als auch Personen mit gesichertem
Aufenthaltsstatus vor. Die Beratungsstellen weisen darauf hin, dass die Zahl der beratenen Perso-
nen/Familien nur bedingt aussagekräftig sind, da sie keinen Hinweis auf die individuelle Intensität der
Beratung geben können und berichten, dass trotz Corona ihr Angebot sehr intensiv in Anspruch ge-
nommen und die Kapazitäten größtenteils ausgereizt wurden.
Das Ehrenamt berichtet, dass die Träger auch für diese Unterstützungsstruktur sehr hilfreich sind.
Ausweitung des Beratungsangebotes für Geflüchtete aus der Ukraine
Aktuell berichten alle Träger bzw. Beratungsstellen, dass eine hohe Zahl (mehrere hundert) Geflüch-
teter aus der Ukraine u.a. Drittstaatler*innen bei ihnen vorsprechen.
Neben einer einzelfallbezogenen und auch Gruppenberatung von ukrainischen und Drittstaatsange-
hörigen aus der Ukraine finden ebenso Beratungen von Kontaktpersonen (Verwandte, Wohnungsge-
ber*innen, Freiwillige) zu Fragen zu Aufenthalt, Wohnung, Arbeit usw. statt. Die Träger und die Fach-
verwaltung gehen davon aus, dass sich Beratungsbedarf und konkrete Beratungsanfragen in den
nächsten Monaten vor allem in Zusammenhang mit
-- asyl-, aufenthalts- und leistungsrechtlichen Fragestellungen insbesondere von
Drittstaatsangehörigen bzw. Personen, die einen vorübergehenden Schutz nicht
erhalten können,
-- Menschenhandel mit geflüchteten Frauen und Auswirkungen frauenspezifischer
Kriegsgewalt
-- der Flucht von Roma aus der Ukraine,
-- der Integration der Geflüchteten
noch ganz erheblich erhöhen werden.
Die oben dargestellte Beratungstätigkeit von Geflüchteten zeigt die Komplexität der Probleme dieser
Menschen bei der Aufnahme in Köln und die Vielfältigkeit der notwendig werdenden Beratungen so-
wie Vermittlungen in die unterschiedlichen Regelsysteme.
Gleichzeitig benötigt auch das aktuell hoch engagierte Ehrenamt professionelle Ansprechpersonen
und -strukturen zu Problemen, mit denen sie bei ihrer Unterstützung Geflüchteter aus der Ukraine
konfrontiert werden.
Die fünf Beratungsträger verfügen über jahrelange Erfahrung in der Beratungsarbeit sowie die erfor-
derlichen Strukturen und Netzwerke. Zur Bewältigung des massiv erhöhten Beratungsbedarfes ist in
Abstimmung mit den fünf Beratungsträgern eine auf 12 Monate befristeter Ausweitung ihrer Tätigkeit
um 4 Vollzeitstellen vorgesehen.
Finanzierung:
Die Mittel in Höhe von 161.550 € werden im Haushaltsjahr 2022 überplanmäßig im Teilergebnisplan
0504 – Freiwillige Sozialleistungen und Diversity – in der Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen
bereitgestellt. Die Deckung erfolgt durch Wenigeraufwendungen im Teilergebnisplan 0501 – Leistun-
gen nach dem SGB XII – in der Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen.
Diese Vorlage beruht auf einem Beschluss des Krisenstabes vom 14.4.2022. Die finanzwirtschaftliche
Abwicklung von Entscheidungen des Krisenstabs erfolgt hier für 2023 in Höhe von ebenfalls 161.550
€ zunächst in den jeweiligen Budgets der Dezernats, hier vorrangig im Teilergebnisplan 0504 – Frei-
willige Sozialleistungen und Diversity, in der Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen und kann bei
einer Unauskömmlichkeit einen überplanmäßigen Bedarf in der Bewirtschaftung nach sich ziehen.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1302/2022
- Typ
- Eilentscheidung Hauptausschuss
- Datum
- 09.05.2022
- Erstellt
- 14.04.2022 15:23