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V/0706/2012

Betriebliche Kindertagesbetreuung in Münster - Situation- und Unterstützungsangebote

Vorlagen 01.10.2012

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Nächste Beratung: Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien, Sitzung am 24.10.2012, TOP 12

Berichtsvorlage

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Berichtsvorlage

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V/0706/2012 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Betriebliche Kindertagesbetreuung in Münster - Situation- und Unterstützungsangebote 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
24.10.2012 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Bericht 
 
 
Bericht:  
 
1. Antragsanliegen  
 
Mit dem Antrag der CDU Fra ktion an den Rat Nr. A -R/0076/2011 (s. Anlage 1) wird im Schwe r-
punkt die vermehrte Unterstützung von Unternehmen bei der Schaffung betriebseigenen Kinde r-
tageseinrichtungen angestrebt. 
 
Besonders gefordert wird dabei:  
 
1. interessierte Unternehmen und möglich e Betreiber, also freie Träger, zu beraten und durch 
mögliche Zusammenarbeit mehrerer Unternehmen zu einer Kinderbetreuung in der unmittelbaren 
Nähe des Arbeitsplatzes zur Seite zu stehen.  
 
2. die anteilige Betriebskostenfinanzierung, durch das Land, für die  Unternehmen sicherzustel-
len.  
 
Die Verwaltung hatte zu dem o. a. Antrag eine Verfahrensvorlage erstellt (V/0002/2012 – Anlage 
2), in der der derzeitige Stand und die Rahmenbedingungen der betrieblichen Kindertage sbe-
treuung erläutert wurden.  
 
Im Folgenden  wird aufgezeigt, wie sich die betriebliche Kindertagesbetreuung in Münster da r-
stellt, in welcher Form die bisherige Beratung erfolgt und wie aus Sicht der Verwaltung die Unte r-
stützungsangebote weiter ausgebaut werden können.  
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0706/2012 
Auskunft erteilt: 
Frau Jungkamp, Herr Philipp, Frau 
Kratz-Trutti 
Ruf: 
492-5134 
E-Mail: 
JungkampL@stadt-muenster.de 
Datum: 
08.10.2012 
Öffentliche Berichtsvorlage

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V/0706/2012 
 
 
2. Bisheriger Ausbaustand  
 
Der aktuelle Ausbaustand der betrieblichen Kindertagesbetreuung wird regelmäßig in dem B e-
richt zur Tagesbetreuung für Kinder dokumentiert.  
In Münster werden verschiedene Formen betrieblicher Kindertagesbetreuung unte rstützt. Neben 
den Eigenbetriebliche Plätze von Unternehmen und den Belegplätze für Betriebe in Kinder-
tageseinrichtungen wird vor allem die in Münster entwickelte Betreuungsform der betrie b-
lichen Kindertagspflege stark nachgefragt.  
 
Die unten aufgeführte Tabelle zeigt, dass die betriebliche Kin dertagesbetreuung in Mün ster in 
den letzten Jahren deutlich ausgebaut worden ist. Die Plätze haben sich von 152 im Kinderga r-
tenjahr 2008/2009 auf 363 im Kindergartenjahr 2012/2013 mehr als verdoppelt. Im Durc hschnitt 
stiegen die betrieblich unterstützten B etreuungsplätze jährlich somit um 42 Plätze seit dem Ki n-
dergartenjahr 2008/2009.  
 
Kennzahlen 2008/2009 2009/2010 2010/2011 2011/2012 2012/2013 
          
Eigenbetriebliche Plätze von Unter-
nehmen 73 73 83 83 210 
Belegplätze für Betriebe in Kinderta-
geseinrichtungen 69 69 70 70 60 
Betriebliche Kindertagespflege 10 14 36 52 93 
Betriebliche Kindertagesbetreuung 
insgesamt 152 156 189 205 363 
 
Darüber hinaus verdeutlicht im Nachfolgenden eine zusätzliche Tabelle exemplarisch für das 
laufende Kita-Jahr 2012/2013, wie sich die betrieblich unterstützte Kindertage sbetreuung auf die 
einzelnen Unternehmen verteilt: 
Die zusätzlich „schwarz“ markierten Unternehmen zeigen auf, welche Plätze im Kindergarte njahr 
2012/2013 neu eröffnen werden oder bereits mit neuen Plätzen eröffnet haben. 
 
Bestehende Betriebliche Kindertagesbetreuungsplätze  2012/2013 
Eigenbetriebliche Plätze Plätze 
Niki de Saint Phalle (Unikilinik)  150 
Hengst Filter Werke GmbH 30 
Landschaftsverband Westfalen Lippe (LWL) 10 
BASF ab 2013 20 
Gesamt 210 
  
Belegplätze in Einrichtungen Plätze 
Deutsche Rentenversicherung 10 
NRW Bank 4 
Provinzial 10 
Stadtwerke Münster 10 
Stadt Münster 15 
Westf. Wilhelmsuniversität(WWU) 10 
Familienservice WWU 1 
Gesamt 60 
  
Betriebliche Kindertagespflege Plätze 
St. Franziskushospital GmbH 18

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Max-Plank-Institut 9 
Familienservice WWU 9 
Coppenrath 6 
LVM 9 
Paulinum 9 
Sparkasse Münsterland Ost/WL Bank ab Aug.2012 9 
LWL Klinik ab Aug.2012 9 
Herz Jesu Krankenhaus Hiltrup ab Sommer 2012 9 
Wheels Logistics/Polizeihochschule ab 2013 6 
Gesamt 93 
 
 
3. Beratung der Betriebe 
 
Im F olgenden werden die aktuellen Beratungsgrundlagen und die Weiterentwicklungspe r-
spektiven der betrieblichen Kindertagesbetreuung dargestellt.  
 
3.1 Grundlagen der Beratung von Unternehmen 
Die Beratung der Unternehmen erfolgt regelmäßig und grundsätzlich sehr betriebs - und or-
ganisationsbezogen unter Berücksichtigung der spezifischen Bedarfe und Interessen der Un-
ternehmen, in enger Zusammenarbeit mit der Wirtschaftsförderung und durch eine bestim m-
te qualifizierte AnsprechpartnerIn. 
Die intensive Unterstützung ermöglicht eine zeitnahe Bedarfsklärung und Entwicklungspe r-
spektive der gewünschten betrieblichen Kindertagesbetreuung. 
 
Die Unternehmen werden über sämtliche Möglichkeiten der betrieblichen Kinder tagesbe-
treuung ausführlich informiert und beraten. Dazu gehört die Weitergabe aktualisierter I nfor-
mationsmaterialien entsprechend der Bedarfe der jeweiligen Unternehmen. 
Die Unterlagen beinhalten u. a. wichtige Informationen zur Einrichtung einer betriebse igenen 
Kita (eigenbetrieblich oder als Belegplätze) oder Großtagespflege. Dazu zählen die finanziel-
len Grundlagen, die Information über das Raumprogramm, Informationen zu den Gruppe n-
formen und den Betriebskosten, einen ausführlichen Fragebogen zur Bedarfse rmittlung und 
ein Informationsblatt über die Verfahrensschritte, die eine Betrieb einleiten muss, um eine 
betriebliche Kindertagesbetreuung in Form einer Kita oder einer Großtagespflege einzuric h-
ten. 
 
Über die Möglichkeit der finanziellen Förderung einer B etriebskita oder einer Großtagespfle-
ge werden die Betriebe ausführlich beraten. 
Bei Interesse der Unternehmen an der Errichtung einer eigenbetrieblichen Kita wird u. a. 
über die Möglichkeit informiert, diese Kita von einem anerkannten Träger der freien Kin der- 
und Jugendhilfe betreiben zu lassen. Der Betrieb der Kita erfolgt dann in enger Kooperation 
mit dem Unternehmen. 
 
Gespräche bei Planung und Umsetzung zwischen dem Unternehmen, dem freien Träger und 
der Verwaltung werden bei Bedarf frühzeitig angeboten und umgesetzt. 
 
Die Grundberatung zur betrieblichen Großtagespflege wird durch die städtische Beratung s-
stelle für Kindertagespflege durchgeführt. Diese übernimmt auch die Prozessbegleitung beim 
Aufbau und die fachliche Begleitung des laufenden Betriebs. 
 
Im Kindergartenjahr 2011/2012 wurden über 20 Unternehmen beraten, die in unterschiedl i-
chem Maße Interesse an einer betrieblichen Kindertagesbetreuung zeigten. Festzustellen ist, 
dass die meist mittelständischen Unternehmen sich bei der Einrichtung einer be trieblichen

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Kindertagesbetreuung in der Regel für die Errichtung einer betrieblichen Großtagespflege 
entscheiden, da dieses Angebot aus ihrer Sicht den Bedarf der Firma abdeckt.   
 
Ergänzend zu den Einzelberatungen wurde mit der Wirtschaftsförderung Münste r zusätzlich 
ein systematisches Verfahren zur Gewinnung weiterer Betriebe entwickelt. 
Eine Befragung zum Interesse an betrieblicher Kindertagesbetreuung von Unternehmen in 
den Gewerbegebieten Stadthäfen, Loddenheide, Technologiepark und der Weseler Straße 
ergab bei 30 – 40 Unternehmen in den jeweiligen Gewerbegebieten ein Informationsintere s-
se.  
 
Aus diesem Grund bot das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien zusammen mit der 
Wirtschaftsförderung Informationsveranstaltungen in den jeweiligen Gewerbegebiet en an, 
mit dem Ziel, gebündelt Informationen zur Thematik zu vermitteln und einen Austausch s o-
wie mögliche Kooperationen anzustoßen. 
 
Die Gewerbegebietsgespräche erfolgten in einem  Unternehmen, das sich in dem jeweiligen 
Gewerbegebiet befindet.  
 
Die Kooperationsgespräche und weitere Beratungsunterstützung im Anschluss an die G e-
werbegebietsgespräche werden von der Wirtschaftsförderung und der Verwaltung bei Bedarf 
weiterhin angeboten. Weitere Informationsveranstaltungen sind für Anfang 2013 geplant.  
 
Im Anschluss an die Kooperationsgespräche finden Beratungsgespräche mit interessierten 
Unternehmen statt in denen konkrete Schritte für eine unternehmensbezogene und bedarf s-
gerechte Angebotsentwicklungen besprochen werden. 
 
Diese Gespräche haben das Anliegen, i nitiativ auf die Betriebe zuzugehen und für die Mö g-
lichkeiten und betrieblichen Vorteile der betrieblichen Kindertagesbetreuung zu werben. 
 
Die Unternehmen nutzen diese Form der Informationsgewinnung und des Austausches mit 
anderen Betrieben für ihre Überlegungen hinsichtlich betrieblicher Kindertagesbetreuung.  
Die konkret Umsetzung oder weitere Abstimmung erfolgt in der Regel im Rahmen der Ei n-
zelberatung mit dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familien. 
Derzeit ist die Verwaltung noch mit mehreren interessierten Unternehmen im Gespräch 
 
 
3.2 Weiterentwicklung der Beratungsmöglichkeiten für Unternehmen 
 
Über die beschriebene umfassende Beratungspraxis hinaus sind weitere Maßnahmen in 
Planung. 
Ein wesentliches Anliegen dabei ist, den Unternehmen einen weiteren wichtigen informativen 
Zugang zu den Möglichkeiten der betrieblichen Kindertagesbetreuung zu ermöglichen. 
Im Mittelpunkt dabei steht eine digitale und online -gestützte Informationsvermittlung durch 
die Internetseiten des Amtes für Kinder, Jugendliche und Fa milien sowie der Wirtschaftsfö r-
derung Münster. Ein gemeinsames Logo und eine Internet -Verlinkungen sind in Arbeit. Die 
Internetseiten werden neben dem schon vorhandenen Informationsmaterial Grundlagen zum 
Thema „Fachkräftesicherung/Familie und Beruf“ und d er „betrieblichen Kindertagesbetre u-
ung“ vermitteln. 
Der Aufbau eines Internetportals soll Unternehmen ermöglichen, sich bedarfsorientiert info r-
mieren zu können. Durch Austauschveranstaltungen, Newsletter oder Besichtigungen wird 
damit für das Angebot der betrieblichen Kindertagesbetreuung zusätzlich geworben.  
 
In diesen Prozess werden zudem unterschiedliche Akteure zusätzlich mit einbezogen, wie 
beispielsweise die Wirtschaftsförderung und die freien Träger der Kinder – und Jugendhilfe.

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V/0706/2012 
 
 
4. Finanzierung von betrieblicher Kindertagesbetreuung  
 
Der Ausbau betrieblicher Kindertagesbetreuung hat in Münster einen großen Stellenwert. 
Dieses belegen auch die steigenden Platzzahlen und der derzeitige Ausbaustand (s. Kap. 2). 
Das Engagement in betrieblicher Kindertage sbetreuung stärkt die Stadt Münster als Wir t-
schaftsstandort. Eine familienbewusste Personalpolitik von Unternehmen, einschließlich der 
betrieblichen Kindertagesbetreuung, ist eine zentrale Voraussetzung, Fachkräfte zu gewinnen 
und qualifizierte MitarbeiterInnen an den Betreib zu binden und somit den Wirtschaftsstandort 
zu stärken.  
 
Betriebskitas 
Problematisch aus Sicht der Unternehmen ist die derzeit bestehende Ungleichbehandlung 
von privatgewerblichen und anerkannten Trägern der Kinder - und Jugendhilfe be i eigenbe-
trieblichen Kitas. Zurzeit ist eine öffentliche Förderung durch Landesmittel für rein privatrecht-
liche Träger, wie z.B. den Unternehmen, nicht möglich (in § 21 in Verbindung mit §§ 6 und 20 
KiBiz NRW werden nur anerkannte Träger genannt, die eine Förderung erhalten können). 
Entsprechende Rechtsurteile haben dieses ebenfalls mit Hinweis an den Landesgesetzgeber 
kritisiert. Inwieweit die angestrebte KIBIZ -Revision II hierzu kurzfristig Abhilfe schafft, ist de r-
zeit noch unklar. 
Eine Möglichkeit für eine Förderung mit Landesmitteln ist derzeit nur möglich, wenn das Un-
ternehmen (auch ein Zusammenschluss mehrerer Unternehmen ist möglich) für den Betrieb 
der Kita einen anerkannten Träger der Kinder- und Jugendhilfe bauftragt. 
In Münster wird dieses bei der Betriebskita der BASF in Münster-Hiltrup praktiziert, indem ein 
anerkannter Träger der Kinder- und Jugendhilfe die Einrichtung betreibt. 
Mit der Aufnahme der Plätze in die Kita -Bedarfsplanung ist es möglich, die Landesförderung 
an das Unternehmen weiterzugeben. 
Die Höhe der Landesförderung für eine solche Kita ist abhängig von der Art des freien Tr ä-
gers (Kirche, Wohlfahrtsverband, Verein etc). Die Landesförderung liegt durchschnittlich bei 
rd. 35 %. 
Hinzukommt, dass die Stadt Münster für die Betriebskita d ie Elternbeiträge entsprechend der 
Elternbeitragstabelle für Kindertageseinrichtungen als Serviceleistung für den jeweiligen B e-
trieb einzieht und an den Betrieb weiterleitet. 
Die durchschnittlichen Elternbeiträge in Münster liegen bei rd. 15 %. 
Insgesamt k ommt damit das Unternehmen auf eine Förderung von rd. 50 % der anerke n-
nungsfähigen Betriebskosten. 
Das dargestellte Finanzierungsverfahren wird in dieser Form modellhaft mit der BASF in 
Münster-Hiltrup umgesetzt. 
 
Inwieweit weitere Unternehmen diese Art de r betrieblichen Kindertagesbetreuung in Erw ä-
gung ziehen, bleibt abzuwarten. 
Seitens der Verwaltung werden die Unternehmen dahingehend ermuntert und beraten. 
 
Belegplätze für Betriebe in Kitas 
Eine 50 %ige Finanzierung der Betriebskosten für betriebliche Kindertagesbetreuung gilt auch 
für die Betriebe, die einzelne Belegplätze - abgestimmt mit dem Amt für Kinder, Jugendliche 
und Familien und dem jeweiligen Träger abgestimmten – Kitas reserviert haben. Damit wird 
hier eine bestehende Regelung aus dem GTK fortgesetzt (Vorgängergesetzes zum KiBiz). 
 
Betriebliche Großtagespflegestellen 
Bei der betrieblichen Kindertagesbetreuung im Rahmen einer Großtagespflegestelle finan-
zieren die Betriebe in der Regel die investiven Kosten für die Räume und die Ausstattung. 
Des Weiteren übernehmen sie anteilige Mietkosten sowie ggf. Auslastungsgarantien für die 
Tagespflegepersonen. 
Die Finanzierung der i. d. R. selbständig arbeitenden Tagespflegepersonen sowie die fachl i-
che Begleitung erfolgt nach den in Münster geltenden Regelun gen zur Kindert agespflege

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V/0706/2012 
 
über das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien. Eine voll qualifizierte Tagespflegeperson 
(sozialpädagogische Fachkraft oder qualifiziert gemäß der Qualifizierungs - und Prüfungsord-
nung des Bundesverbands für Kindertagespflege) erhält somit 4,20 € pro betreutem Kind und 
Stunde. Des Weiteren werden von der Stadt Münster 50 % der Kranken - und Rentenversi-
cherungskosten an die Tagespflegeperson erstattet. Sowohl die Kinder wie auch die Tage s-
pflegepersonen sind unfallversichert. 
 
Die Bedeutung der Thematik „betriebliche Kindertagesbetreuung“ ist jedoch letztlich immer 
abhängig von der aktuellen Priorisierung des Themas „Kindertagesbetreuung“ im Unterne h-
men.  
 
Es ist das Ziel der Verwaltung in Zusammenarbeit mit allen Beteiligten das In teresse für die 
Bedeutung und die Umsetzungsmöglichkeiten der betrieblichen Kindertagesbetreuung wach 
zu halten und Unternehmen bei einer Umsetzung zu unterstützen. 
Das oben beschriebene Verfahren, als auch die Beratung der Unternehmen werden deshalb 
fortgeführt und wie beschrieben intensiviert. 
 
 
 
 
I.V. 
 
gez. 
 
 
 
Dr. Andrea Hanke 
Beigeordnete 
 
 
Anlage: 
1. Antrag der CDU Fraktion an den Rat Nr.A-R/0076/2011 
2. Verfahrensvorlage V/0002/2012 
  
 
 
 
 
 
  
 
 
 
 
 
Unterschrift 
 
Anlagen:

Beratungsverlauf (1)

24.10.2012 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 12 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Weseler Straße
  • Loddenheide

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0706/2012
Typ
Vorlagen
Datum
01.10.2012
Erstellt
06.10.2020 14:37