V/0718/2015
Anregungen gemäß § 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
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Berichtsvorlage
1079 Zeichen
V/0718/2015 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Bürger- und Ratsservice Betrifft Anregungen gemäß § 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen Beratungsfolge 29.09.2015 Bezirksvertretung Münster-Südost Bericht Bericht: Folgende Anregung gemäß § 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein -Westfalen ist eingegangen: Jahr-Nr. Antragsanliegen Entscheidungszuständigkeit (Das Anhörungs- und Beratungsrecht weiterer Gremien bleibt unberührt.) 2015-00141 Es wird angeregt, den Lindberghweg als Fahrradstraße auszuweisen. Bezirksvertretung Münster-Südost Die Anregung wurde an de n Rat der Stadt Münster gerichtet und wurde den Mitgliedern des Rates bereits in der Sitzung am 16.09.2015 bekannt gegeben. Die Entscheidungszuständigkeit liegt bei der Bezirksvertretung Münster-Südost. In Vertretung gez. Wolfgang Heuer Stadtrat Vorlagen-Nr.: V/0718/2015 Auskunft erteilt: Frau Dautzenberg Ruf: 492-3365 E-Mail: Dautzenberg@stadt-muenster.de Datum: 17.09.2015 Öffentliche Berichtsvorlage
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (1)
- Lindberghweg
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Details
- Aktenzeichen
- V/0718/2015
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 07.09.2015
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37