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2359/2024

Stellungnahme der Verwaltung zum Antrag der FDP-Fraktion aus der Sitzung des Ausschusses Klima, Umwelt und Grün vom 13.06.2024 betr.: "Logistikkonzept der Klärschlammverbrennung überarbeiten" (AN/0829/2024)

Stellungnahme zu e. Antrag (Ausschuss) 27.08.2024

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Nächste Beratung: Ausschuss Klima, Umwelt und Grün, Sitzung am 28.11.2024, TOP 2.1.1

Stellungnahme zu einem Antrag (Ausschuss)

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Stellungnahme zu einem Antrag (Ausschuss)

5590 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/57 
 
Vorlagen-Nummer 27.08.2024 
 2359/2024 
Stellungnahme zu einem Antrag 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 12.09.2024 
 
Stellungnahme der Verwaltung zum Antrag der FDP-Fraktion aus der Sitzung des 
Ausschusses Klima, Umwelt und Grün vom 13.06.2024 betr.: "Logistikkonzept der 
Klärschlammverbrennung überarbeiten" (AN/0829/2024) 
Die FDP-Fraktion fordert die Verwaltung im o.g. Antrag vor dem Hintergrund der abgeschlos-
senen Bürgerbeteiligung in Merkenich auf, gemeinsam mit den Stadtwerken das Logistikkon-
zept der Klärschlammverbrennungsanlage am Ölhafen wie folgt zu überarbeiten: 
  
1. Die Verbrennungsanlage Merkenich wird um einen Aschebehälter und eine Bahnverlade-
einrichtung für Asche erweitert, die einen Abtransport der Verbrennungsasche per Bahn 
erlaubt.  
 
2. Ein Logistikkonzept analog zu dem der RMVA mit Umladung an der Station „Im Lüsch / 
Wikingerstrasse“ in Heumar ist zu prüfen. Dabei sind die Interessen der Anwohnerinnen 
und Anwohner in Merkenich und in Heumar ebenso abzuwägen wie die der Menschen in 
den anliefernden Gemeinden. Dabei ist außerdem zu prüfen, wie es möglich sein könnte, 
die zusätzlichen Kosten eines solchen, aus Kölner Interessen angestoßenen Konzeptes, 
in Köln zu tragen und nicht umzulegen.  
 
3. Die Prüfung soll eine einfache Abschätzung zu den Klima- und Umweltauswirkungen der 
Alternativen (Lkw. vs. Bahn) enthalten.  
 
4. Das Ergebnis der Prüfung ist den zuständigen Ausschüssen und Bezirksvertretungen in 
öffentlicher Sitzung zu erläutern.  
 
 
Stellungnahme der KLAR GmbH zu Frage 1: 
 
Das Handling der Asche und eine Verladung über die Schiene wurde durch die KLAR bereits 
untersucht. Es fallen in der KVA 2 unterschiedliche Aschefraktionen an, phosphorangerei-
cherte Asche für die Weiterverwertung und Asche für die Deponie. Aktuell sind die jeweiligen 
Transportwege noch nicht bekannt, so dass kein reiner Schienentransport eingeplant werden 
kann. Hinzu kommt, dass größere Mengen Asche am Standort Merkenich zwischengelagert 
werden müssten, um sinnvolle Mengen für einen Schienentransport zur Verfügung zu stellen, 
was grundsätzlich aus störfallrelevanten Gesichtspunkten zu vermeiden ist.  
Grundsätzlich ist der Gleisanschluss am Standort nutzbar und kann nach Bedarf in das Lo-
gistikkonzept der KVA integriert werden.

2 
 
Stellungnahme der KLAR GmbH zu den Fragen 2 bis 4: 
 
Das Logistikkonzept unter Berücksichtigung einer Umverladung von Klärschlamm auf die 
Schiene wurde durch die KLAR bereits überprüft. Die für den LKW Antransport vorgesehenen 
Klärschlammlieferanten sind links- und rechtsrheinisch großflächig verteilt, so dass eine sinn-
volle, logistische Zusammenführung an einem einzigen Verladeplatz nicht durchführbar ist. 
 
 
Klärschlamm Originalsubstanz (Transportmenge)  
Druckleitung  43%  62.000  
Schiff  21%  30.000  
Straße linksrheinisch  22%  32.000  
Straße rechtsrheinisch  15%  21.500  
Gesamtmenge  145.500  
 
 
Eine Verladestation im Rechtsrheinischem wird vom Antragsteller vorgeschlagen. Von dieser 
Verladestation wären 15% der Klärschlämme von den rechtsrheinischen Kläranlagen zu erfas-
sen.  
 
Die Verladung von Klärschlamm weist zu der als Beispiel herangezogenen Verladung von 
Müll einige Unterschiede auf. Klärschlamm mit einem Wassergehalt von 75% verhält sich bei 
längerer Lagerung wie eine Flüssigkeit, er ist geruchsintensiv, er ist nicht komprimierbar und 
er gast Methan aus. Daraus ergeben sich Anforderungen an eine Umladung, insbesondere:  
 
• Bau/Umrüstung einer eigenen Umladestation, keine Vermischung mit Müll  
• Wasserdichte Ausführung, Behandlung der Restgase während der Lagerung  
• Lagerung ausreichend großer Mengen, um einen Zug zusammenstellen zu können  
• Bau einer Entladestation an der Klärschlammverbrennungsanlage  
 
Die Adaption der bei den AWB vorhandenen Technik erscheint technisch nicht ausgeschlos-
sen, führt aber zu hohen Kosten, wie schon im April 2024 zur Anfrage AN/0365/2024 beant-
wortet wurde. Im Rahmen einer Grobabschätzung ist für Bau und Betrieb des geforderten Lo-
gistikkonzeptes von Kosten in einer Größenordnung von 1 Mio €/a auszugehen. 
 
Eine überschlägige Betrachtung des Umweltnutzens zeigt folgende Rechnung auf. 
 
 
CO2 und Umweltschadenskosten Bahn versus Lkw  
Lkw                       Bahn  
21.500  21.500  t KS Transportmenge  
21  32  km Strecke  
451.500  688.000  t-km  
90  27  g/t-km Emissionsfaktor  
41  19  tCO2e Emission  
237  237  €/t Umweltschaden  
9.630  4.403  € Umweltschaden/a  
5.228  vermiedener Umweltschaden  
 
 
Der Bahntransport würde zu vermiedenen CO2-Emissionen in der Größenordnung von 20 t/a 
führen. Bei einem vom Umweltbundesamt angesetzten Kostensatz für den Umweltschaden 
einer t CO2 von derzeit 237 € würde das Konzept ca. 5.000 € Schaden/a aus CO2-Emission 
vermeiden. Der Aufwand von ca. 1 Mio €/a steht in keinem vernünftigen Verhältnis zum Nut-
zen von 5.000 €/a. Die Ressourcen- und Bauaufwände für die Umladestation konnten auf-
grund ihrer Komplexität nicht ermittelt werden, mindern den Nutzen aber noch einmal.

3 
 
Die Transportmenge wird mit 4 Lkw-Anlieferungen pro Tag bewältigt. Eine Anwohnerbelas-
tung in Köln-Merkenich ist minimal. Eine Belastung der innerstädtischen Straßen ist aufgrund 
gleicher Entfernungen zur Autobahn in Merkenich bzw. in Gremberghoven/Heumar vergleich-
bar, somit im Rechtsrheinischen nicht vorteilhaft. 
 
Diese Grobbetrachtung erlaubt bereits den Schluss, dass das vorgeschlagene Logistikkonzept 
nicht sinnvoll und zielführend ist. 
 
Gez. Wolfgramm

Beratungsverlauf (1)

28.11.2024 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 2.1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2359/2024
Typ
Stellungnahme zu e. Antrag (Ausschuss)
Datum
27.08.2024
Erstellt
31.07.2024 11:32