2359/2024
Stellungnahme der Verwaltung zum Antrag der FDP-Fraktion aus der Sitzung des Ausschusses Klima, Umwelt und Grün vom 13.06.2024 betr.: "Logistikkonzept der Klärschlammverbrennung überarbeiten" (AN/0829/2024)
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Stellungnahme zu einem Antrag (Ausschuss)
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Dezernat, Dienststelle VIII/57 Vorlagen-Nummer 27.08.2024 2359/2024 Stellungnahme zu einem Antrag öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 12.09.2024 Stellungnahme der Verwaltung zum Antrag der FDP-Fraktion aus der Sitzung des Ausschusses Klima, Umwelt und Grün vom 13.06.2024 betr.: "Logistikkonzept der Klärschlammverbrennung überarbeiten" (AN/0829/2024) Die FDP-Fraktion fordert die Verwaltung im o.g. Antrag vor dem Hintergrund der abgeschlos- senen Bürgerbeteiligung in Merkenich auf, gemeinsam mit den Stadtwerken das Logistikkon- zept der Klärschlammverbrennungsanlage am Ölhafen wie folgt zu überarbeiten: 1. Die Verbrennungsanlage Merkenich wird um einen Aschebehälter und eine Bahnverlade- einrichtung für Asche erweitert, die einen Abtransport der Verbrennungsasche per Bahn erlaubt. 2. Ein Logistikkonzept analog zu dem der RMVA mit Umladung an der Station „Im Lüsch / Wikingerstrasse“ in Heumar ist zu prüfen. Dabei sind die Interessen der Anwohnerinnen und Anwohner in Merkenich und in Heumar ebenso abzuwägen wie die der Menschen in den anliefernden Gemeinden. Dabei ist außerdem zu prüfen, wie es möglich sein könnte, die zusätzlichen Kosten eines solchen, aus Kölner Interessen angestoßenen Konzeptes, in Köln zu tragen und nicht umzulegen. 3. Die Prüfung soll eine einfache Abschätzung zu den Klima- und Umweltauswirkungen der Alternativen (Lkw. vs. Bahn) enthalten. 4. Das Ergebnis der Prüfung ist den zuständigen Ausschüssen und Bezirksvertretungen in öffentlicher Sitzung zu erläutern. Stellungnahme der KLAR GmbH zu Frage 1: Das Handling der Asche und eine Verladung über die Schiene wurde durch die KLAR bereits untersucht. Es fallen in der KVA 2 unterschiedliche Aschefraktionen an, phosphorangerei- cherte Asche für die Weiterverwertung und Asche für die Deponie. Aktuell sind die jeweiligen Transportwege noch nicht bekannt, so dass kein reiner Schienentransport eingeplant werden kann. Hinzu kommt, dass größere Mengen Asche am Standort Merkenich zwischengelagert werden müssten, um sinnvolle Mengen für einen Schienentransport zur Verfügung zu stellen, was grundsätzlich aus störfallrelevanten Gesichtspunkten zu vermeiden ist. Grundsätzlich ist der Gleisanschluss am Standort nutzbar und kann nach Bedarf in das Lo- gistikkonzept der KVA integriert werden. 2 Stellungnahme der KLAR GmbH zu den Fragen 2 bis 4: Das Logistikkonzept unter Berücksichtigung einer Umverladung von Klärschlamm auf die Schiene wurde durch die KLAR bereits überprüft. Die für den LKW Antransport vorgesehenen Klärschlammlieferanten sind links- und rechtsrheinisch großflächig verteilt, so dass eine sinn- volle, logistische Zusammenführung an einem einzigen Verladeplatz nicht durchführbar ist. Klärschlamm Originalsubstanz (Transportmenge) Druckleitung 43% 62.000 Schiff 21% 30.000 Straße linksrheinisch 22% 32.000 Straße rechtsrheinisch 15% 21.500 Gesamtmenge 145.500 Eine Verladestation im Rechtsrheinischem wird vom Antragsteller vorgeschlagen. Von dieser Verladestation wären 15% der Klärschlämme von den rechtsrheinischen Kläranlagen zu erfas- sen. Die Verladung von Klärschlamm weist zu der als Beispiel herangezogenen Verladung von Müll einige Unterschiede auf. Klärschlamm mit einem Wassergehalt von 75% verhält sich bei längerer Lagerung wie eine Flüssigkeit, er ist geruchsintensiv, er ist nicht komprimierbar und er gast Methan aus. Daraus ergeben sich Anforderungen an eine Umladung, insbesondere: • Bau/Umrüstung einer eigenen Umladestation, keine Vermischung mit Müll • Wasserdichte Ausführung, Behandlung der Restgase während der Lagerung • Lagerung ausreichend großer Mengen, um einen Zug zusammenstellen zu können • Bau einer Entladestation an der Klärschlammverbrennungsanlage Die Adaption der bei den AWB vorhandenen Technik erscheint technisch nicht ausgeschlos- sen, führt aber zu hohen Kosten, wie schon im April 2024 zur Anfrage AN/0365/2024 beant- wortet wurde. Im Rahmen einer Grobabschätzung ist für Bau und Betrieb des geforderten Lo- gistikkonzeptes von Kosten in einer Größenordnung von 1 Mio €/a auszugehen. Eine überschlägige Betrachtung des Umweltnutzens zeigt folgende Rechnung auf. CO2 und Umweltschadenskosten Bahn versus Lkw Lkw Bahn 21.500 21.500 t KS Transportmenge 21 32 km Strecke 451.500 688.000 t-km 90 27 g/t-km Emissionsfaktor 41 19 tCO2e Emission 237 237 €/t Umweltschaden 9.630 4.403 € Umweltschaden/a 5.228 vermiedener Umweltschaden Der Bahntransport würde zu vermiedenen CO2-Emissionen in der Größenordnung von 20 t/a führen. Bei einem vom Umweltbundesamt angesetzten Kostensatz für den Umweltschaden einer t CO2 von derzeit 237 € würde das Konzept ca. 5.000 € Schaden/a aus CO2-Emission vermeiden. Der Aufwand von ca. 1 Mio €/a steht in keinem vernünftigen Verhältnis zum Nut- zen von 5.000 €/a. Die Ressourcen- und Bauaufwände für die Umladestation konnten auf- grund ihrer Komplexität nicht ermittelt werden, mindern den Nutzen aber noch einmal. 3 Die Transportmenge wird mit 4 Lkw-Anlieferungen pro Tag bewältigt. Eine Anwohnerbelas- tung in Köln-Merkenich ist minimal. Eine Belastung der innerstädtischen Straßen ist aufgrund gleicher Entfernungen zur Autobahn in Merkenich bzw. in Gremberghoven/Heumar vergleich- bar, somit im Rechtsrheinischen nicht vorteilhaft. Diese Grobbetrachtung erlaubt bereits den Schluss, dass das vorgeschlagene Logistikkonzept nicht sinnvoll und zielführend ist. Gez. Wolfgramm
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2359/2024
- Typ
- Stellungnahme zu e. Antrag (Ausschuss)
- Datum
- 27.08.2024
- Erstellt
- 31.07.2024 11:32