2016/2020
2. Fortschreibung städtischer Maßnahmen zur Bewältigung der wirtschaftlichen und sozialen Folgen der Corona-Krise
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Mitteilung Hauptausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle OB/01 Vorlagen-Nummer 09.07.2020 2016/2020 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Hauptausschuss 13.07.2020 2. Fortschreibung städtischer Maßnahmen zur Bewältigung der wirtschaftlichen und sozialen Folgen der Corona-Krise In den Sitzungen des Hauptausschusses am 07.04.2020 und am 06.05.2020 informierte die Verwal- tung über den Sachstand der städtischen Maßnahmen zur Bewältigung der wirtschaftlichen und sozi- alen Folgen der Corona-Krise (1026/2020 und 1277/2020). Mit Stand vom 10.07.2020 haben sich die Maßnahmen und Unterstützungsleistungen wie im Folgen- den dargestellt weiterentwickelt: Unterstützungsmaßnahmen aus dem Bereich Allgemeine Verwaltung, Ordnung und Recht Amt für Gleichstellung von Frauen und Männern Die Situation rund um das Corona-Virus war vor allem im Lockdown mit starken Einschränkungen des öffentlichen Lebens und der sozialen Kontakte verbunden. Vor allem für Frauen und Kinder stieg die Gefahr häusliche Gewalt zu erfahren. Um die Öffentlichkeit gezielt auf dieses Problem aufmerksam zu machen und die Kölner Frauenhilfeeinrichtungen zu unterstützen, hat das Amt für Gleichstellung von Frauen und Männern reagiert und folgende Maßnahmen wurden umgesetzt: Informationsschreiben in Kooperation mit dem Netzwerk Häusliche Gewalt an Hausärzt*innen, Kinderärzt*innen und Gynäkolog*innen über die Ärztekammer zum Thema: Erkennen von Anzei- chen häuslicher Gewalt und Hilfsmöglichkeiten in Köln mit dem Hinweis auf Frauen- bzw. Männer- beratungsstellen, Hilfetelefon gegen Gewalt an Frauen, Polizei etc. Informationsschreiben an Apotheken zum Thema häusliche Gewalt mit Informationen zum Kölner Hilfesystem mit zusätzlichem Infomaterial des Hilfetelefons zum Auslegen. Internet- und Intranet-Veröffentlichungen zum Thema häusliche Gewalt und Hilfsmöglichkeiten in Köln. Die Bundesfamilienministerin hat die Kampagne „Zuhause nicht sicher!“ ins Leben gerufen. Mit Plaka- ten und Abrisszetteln an Schwarzen Brettern, Hinweisen auf Displays bzw. Produkten oder bedruck- ten Kassenbons wurde bundesweit in über 28.000 Märkten von u.a. Edeka, Lidl, Netto, Penny, real, REWE sowie ALDI Nord und Süd auf www.stärker-als-gewalt.de aufmerksam gemacht. Das Amt für Gleichstellung hat diese Kampagne zu Beginn der Lockerungen unterstützt und Köl- ner Banken, Sparkassen, Kirchengemeinden, Parfümerien, Fahrradgeschäfte, Tankstellen sowie 2 EDELGARD schützt Orte angeschrieben und Plakate und Infomaterial übersandt. Außerdem wurden E-Mails versandt an Kölner Nachbarschaftsinitiativen, Einkaufszentren, Bäcker- und Friseurinnung, Haus und Grundbesitzerverein, Mieterverein, IHK, GAG und KVB mit der Bitte um Unterstützung der Aktion. Zum Beginn der Wiederaufnahme des Schulbetriebs verschickte das Amt für Gleichstellung von Frauen und Männern Anschreiben an alle Schulsozialarbeiter*innen mit Infomaterial und Plakaten zur Kampagne „Zuhause nicht sicher? – Stärker als Gewalt“ und Infos zum Kölner Hilfesystem bei häusli- cher Gewalt. Ordnungsamt Außengastronomie Politik und Stadt Köln haben zur wirtschaftlichen Unterstützung der Gastronomie beschlossen, in der Hauptsaison von März bis Oktober 2020 keine Sondernutzungsgebühren für bestehende Außengast- ronomie-Flächen zu erheben. Bisher wurde bei 239 Betrieben der Verzicht bearbeitet. Die Summe des Verzichts beträgt bisher 123.112,08 Euro. Darüber hinaus können Betriebe in einem vereinfachten Verfahren ihre bestehenden Außengastro- nomie-Flächen erweitern. Dies haben bisher rund 190 Betriebe genutzt – Tendenz steigend. Um schnell und unkompliziert helfen zu können, wurde eine entsprechende Checkliste zur Selbstprüfung auf der städtischen Internetseite verlinkt. Aktuell ist zudem noch ein Handout für die Gastronomie in der Umsetzung. Dieses wird in einem Ampelsystem zeigen, welche Erweiterungen sofort möglich sind, einer näheren Prüfung bedürfen oder nicht genehmigungsfähig sind. Verwaltungsgebühren Der geschätzte erwartete Verlust durch ausgefallene Veranstaltungen/Sondernutzungen liegt im Ord- nungsamt bei den Verwaltungsgebühren bei 272.649,99 EUR. Feuerwehr Im Rahmen der Sicherstellung der Funktionsfähigkeit aller im Gesundheitswesen der Stadt Köln täti- gen Einrichtungen sowie der Schulen unterstützt die Berufsfeuerwehr Köln u.a. durch die gesamtstäd- tische Beschaffung und Verteilung von Hygienematerial und Schutzausrüstung. Zum Stand 15.06.2020 wurden Aufträge/ Bestellungen in Höhe von rd. 15,7 Mio. € veranlasst. Zentrale Dienste Gebäudereinigung: Auf Basis der aktuellen Empfehlungen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (für die Verwaltungsbereiche), des Ministeriums für Schule und Bildung NRW (für die Schu- len) und des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration NRW (für die Kindertages- stätten) und in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt, dem Betrieblichen Gesundheitsmanagement und der Schulverwaltung sowie den Nutzern wurden die erforderlichen zusätzlichen Maßnahmen be- züglich der Reinigung der von der Stadt Köln genutzten Gebäude (Verwaltungsgebäude, Museen, Stadtteilbibliotheken, Bürgerzentren, Schulen, Kitas usw.) umgesetzt. Hierfür fallen in 2020 voraussichtlich rd. 2,4 Mio. € zusätzlich an. Da diese Maßnahmen in enger Abstimmung mit dem Gesundheitsamt und dem Betrieblichen Ge- sundheitsmanagement laufend an die sich verändernden Nutzungsumfänge (z.B. Ausweitung des Schulbetriebes) angepasst werden, kann sich dieser Betrag sowohl nach oben, aber auch nach un- ten, verändern. Unterstützungsmaßnahmen aus dem Bereich Finanzen 3 Die Finanzverwaltung hat zur Unterstützung der Gewerbetreibenden und der lokalen Wirtschaft sehr frühzeitig unbürokratische Zahlungserleichterungen auf den Weg gebracht. Gewerbesteuerpflichtige können zunächst Anträge auf Absenkung der Gewerbesteuervorauszahlung beim Steueramt stellen. Bis zum 18.06.2020 sind 1.956 Anträge in einem Gesamtvolumen von 96 Mio. Euro eingegangen. Darüber hinaus haben die Stadt Absetzungen in Höhe von derzeit rund 151 Mio. Euro über die Fi- nanzämter erreicht. Darüber hinaus können bei den von der Stadt erhobenen Abgaben, insbesondere der Gewerbesteu- er, der Grundsteuer, den Abfall- und Straßenreinigungs- und Abwassergebühren, den Vergnügungs- steuern und der Kulturförderabgabe Anträge auf Stundung gestellt werden. Wenn die Stundung der Vermeidung von Liquiditätsengpassen infolge der Corona-Epidemie dient, können dabei auch Stun- dungszinsen erlassen werden. Derzeit liegen für den Bereich der Gewerbesteuer 1.451 Anträge auf Stundung mit einem Volumen von rund 57,8 Mio. Euro vor. Mit Stand 18.06.2020 lagen für die Berei- che Grundbesitzabgaben, Vergnügungssteuern, Zweitwohnungssteuern und Kulturförderabgabe ins- gesamt 900 Stundungsanträge mit einem Volumen von knapp etwa 8,8 Mio. Euro vor. Hinsichtlich der grundsätzlichen finanziellen Folgen der Corona-Krise auf den städtischen Haushalt wird zudem auf die grundsätzlichen haushaltsrechtlichen Unterrichtungen im Rat (zuletzt am 18.6.2020, Vorlage 1834/2020) sowie die regelmäßigen Berichte über die Entwicklung der Ertrags- und Aufwandspositionen in der Ergebnisrechnung sowie investiver Ein- und Auszahlungen in der Fi- nanzrechnung im Finanzausschuss (siehe zuletzt insbes. Mitteilungen 1808/2020 und 1553/2020) verwiesen. Unterstützungsmaßnahmen aus dem Bereich Mobilität und Liegenschaften Bislang (Stand 30.06.2020) wurde durch das Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster in 12 Fällen eine Stundung von Mieten oder Pachten gewährt. In 20 Fällen stehen noch entspre- chende Entscheidungen aus. Darüber hinaus wurden in fünf Fällen die Erbbauzinsen erlassen. Der Sachstand bezüglich der Wochenmarktgebühren ist seit der vorangegangenen Mitteilung für den Hauptausschuss am 06.05.2020 unverändert: seit dem 19. März 2020 werden keine Wo- chenmarktgebühren mehr erhoben. Unterstützungsmaßnahmen aus dem Bereich Bildung, Jugend und Sport Kindertagesbetreuung Zum 08.06.20 haben alle Kindertageseinrichtungen den Betrieb in eingeschränkter Form wieder auf- genommen. Die Kinder können bis zu maximal 35 Stunden in der Woche betreut werden. Dies wird von ca. 80% der Kinder in Anspruch genommen. Die Tagespflege befindet sich im Normalbetrieb. Es wurden in allen Einrichtungen umfangreiche Schutzmaßnahmen durchgeführt. Die Betreuungszeiten werden nach Möglichkeit vor Ort auch erweitert, wenn die Personalsituation dies zulässt. Der Bedarf für eine Betreuung der Kinder während der Sommerferien wurde abgefragt. Alle Träger berichten, dass der Bedarf bei den Eltern sehr gering ist. Es konnten in allen Fällen Lö- sungen gefunden werden. In der Phase des Lockdown wurden ca. 25 % der Beschäftigten in den Kindertageseinrichtungen zur Risikogruppe gerechnet, d.h. sie waren vom Dienst mit Kindern freigestellt. Das Robert-Koch-Institut hat die Kriterien für die Bewertung der Zugehörigkeit zur Risikogruppe immer weiter angepasst. Der- zeit erhalten Beschäftigte, die eine ärztliche Bescheinigung vorlegen, eine betriebsärztliche Beratung. Wir gehen davon aus, dass unter 5% der Beschäftigten zurzeit aufgrund der Covid19-Lage nicht „am Kind“ arbeiten dürfen. Alle Beschäftigten in den Kindertageseinrichtungen können sich testen lassen. Zum einen im Infekti- 4 onsschutzzentrum am Neumarkt (KRITIS), zum anderen wurde die Möglichkeit dezentraler Testun- gen geschaffen. In Kooperation mit 37 wurden pro Stadtbezirk Sammeltermine mit Voranmeldung in jeweils einer städtischen Kita für alle Mitarbeitenden (städtische Kitas und freie Träger) des jeweiligen Stadtbezirks organisiert. Insgesamt haben sich (Stand 24.06.) 574 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus 86 Kindertageseinrichtungen für eine Corona-Testung in den Kitas angemeldet (Stand 23.06.2020). Davon sind 51 Kitas in städtischer und 35 Kitas in freier Trägerschaft. Das Angebot zur Testung gilt auch für schulisches Personal (Lehrkräfte, OGTS, Schulsozialarbeit). Aus dem Kreis dieser Mitarbeiter ließen sich in den Bezirken bislang insgesamt 30 Personen testen. Elternbeiträge Kita/OGTS Bereits beschlossen war, die Kita- und OGTS-Beiträge vom 16. März bis zum 31. Mai 2020 komplett zu erstatten. Die Kosten dafür liegen bei insgesamt 20,4 Millionen Euro. Da der eingeschränkte Re- gelbetrieb der Kindertageseinrichtungen bis zum 01.09. befristet ist, ist der Rat der Stadt Köln dem Vorschlag der Verwaltung gefolgt, im Kitabereich für die Monate Juni und Juli ebenfalls jeweils auf den halben Elternbeitrag zu verzichten. Das Land hat die Übernahme der Hälfte dieser Beträge ange- kündigt. Bezüglich der OGTS-Beiträge haben sich das Land und die kommunalen Spitzenverbände darauf verständigt, die Elternbeiträge auch für die Monate Juni und Juli nicht zu erheben, um die Eltern fi- nanziell zu entlasten. Das Land wird der Stadt Köln 50% der Einnahmeausfälle erstatten. Die Ratsen- tscheidung zur Erhebung von 50% der Beiträge vom 18. Juni 2020 war unter dem Vorbehalt der Ent- scheidung des Landes erfolgt. Da diese nun anders als erwartet ausgefallen ist, wird eine neue Ent- scheidung herbeigeführt. Jugendförderung Jugendeinrichtungen, Jugendtreffs, Kulturpädagogische Facheinrichtungen, Angebote der Jugend- verbandsarbeit und der Jugendberufshilfe mussten ab 16. März schließen und sind seit 11. Mai wie- der eingeschränkt geöffnet. Der Öffnungsprozess wurde eng durch das Jugendamt begleitet und ge- steuert. Während der Schließungszeit haben viele Träger und Einrichtungen unterschiedliche digitale Zugän- ge für ihre jeweiligen Zielgruppen angeboten. Diese werden auch seit der schrittweisen Öffnung wei- ter vorgehalten. Im Rahmen der Sommerferien-Planung wurde die neue Dachmarke für Ferien in Köln „Veedel Ferien Feez“ eingeführt. Das Ferienprogramm in Köln wurde der momentanen Situation angepasst. Die schon ausgezahlten Mittel können die Dach- und Wohlfahrtsverbände flexibel für Ferienangebote nutzen und verteilen. Es wurde ein zusätzliches Programm aufgelegt, um weitere Plätze zu schaffen. Das Jugendamt organisiert darüber hinaus in der 2. Sommerferienwoche eine Aktionswoche auf 30 Spielplätzen, die Familien motivieren soll, mit ihren Kindern Köln zu entdecken. Hilfen zur Erziehung Während der gesamten Dauer der Pandemie wurden uneingeschränkt die Dienste gewährleistet: die Sicherstellung des Kinderschutzes einschließlich notwendiger Inobhutnahmen die Erreichbarkeit der Bezirksjugendämter die Erreichbarkeit der besonderen Dienste (Pflegekinderdienst, Jugendgerichtshilfe etc.) Im Bereich des Kinderschutzes fanden durchgängig persönliche Beratungskontakte statt. Im Leis- tungsbereich telefonisch/digital sowie ab Mai wieder persönlich nach Terminvereinbarung. Nach einigen Wochen mit wechselnder Beschäftigung am Arbeitsplatz und im Home-Office arbeiten seit dem 29.06.2020 alle Mitarbeitenden in den Bezirksjugendämtern und dem Pflegekinderdienst weitestgehend wieder vor Ort in den Büros. Beschäftigte, die zur Risikogruppe gehören und eine ärzt- liche Bescheinigung vorlegen, werden betriebsärztlich beraten. Volkshochschule 5 Der VHS-Kursbetrieb konnte nach der Freigabe des Hygienekonzepts durch den Krisenstab und der Vorbereitung der Unterrichtsorte entsprechend der Vorgaben der Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) am 11.05.2020 wiederaufgenommen werden. Die Unterstützung der freiberuflichen Dozentinnen und Dozenten wurde bis zum 30.06.2020 fortgeführt. Die Zahlungen erfolgen über den Haushaltstitel „Honoraraufwendungen“. Sie sind jedoch nicht über entsprechende Einnahmen durch Teilnehmerentgelte gedeckt. Gemessen an den bisher gezahlten Ausfallhonoraren in Höhe von rd. 587.000 € liegt der kalkulierte Einnahmeausfall bei rd. 970.000 €. Hinzu kommen Mehraufwendungen für die verstärkte Bewachung mit Einlasskontrolle und gesteigerte Reinigungsintervalle an den Unterrichtsorten sowie gestiegene Beschaffungen im Zusammenhang mit den Hygieneauflagen der CoronaSchVO. Die Mehraufwendungen im Rahmen der Bewachung ergaben sich für das Studienhaus aus den Anforderungen des Krisenstabs. Die Corona-bedingten Mehraufwendungen können nicht über die vorhandenen Haushaltsansätze gedeckt werden. Die von der VHS beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge beantragten finanziellen Mittel nach dem Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (SodEG) wurden bewilligt, so dass diese Gelder nun - wie vom Rat am 18.06.2020 beschlossen – zur Zahlung von Ausfallhonoraren für Dozierende von Integrati- onskursen eingesetzt werden können. Durch den Umzug des Krisenzentrums in die Büroflächen des „Dominiums“ an der Tunisstr. kann die Volkshochschule nach den Semesterferien das Studienhaus wieder im gewohnten Umfang für ihre Kurse nutzen. Rheinische Musikschule Die Rheinische Musikschule wurde grundsätzlich ab dem 05.05.2020 wieder mit dem Einzelunterricht als Präsenzunterricht begonnen. Nach der pauschalen Gebührenrückerstattung für den Monat April (300.000 €), bedingt durch die an- geordnete Schließung der Rheinischen Musikschule, entfallen darüber hinaus vom 01.05.2020 bis 31.07.2020 die Ensemble- und Gruppenunterrichte wegen der geltenden Coronaschutzverordnungen. Die daraus resultierenden Mindereinnahmen für diese drei Monate betragen insgesamt weitere 300.000 € (mtl. 100.000 €). Sport Um die Kölner Sportvereine zu unterstützen, wurde ein Notfallfonds entwickelt, den die Stadt mit 300.000 Euro ausgestattet hat. Nach derzeitigem Stand wird das Programm als auskömmlich ange- sehen. Auf Beschluss des Sportausschusses wird die Frist zur Antragstellung für die Vereine vom 30.6.2020 auf den 30.09.2020 verlängert. Nach der Öffnung der Außensportanlagen wurde auch die Nutzung von Sporthallen grundsätzlich wieder möglich. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW hat am 01.07.20 eine neue Coronaschutzverordnung veröffentlicht. Nach Einschätzung des Sportamtes ergeben sich für den Sport keine Änderungen zu den bislang gültigen Regelungen. Dem Stadtsportbund, dem Fußballkreis Köln sowie den Sportfachverbänden wurden die Informationen mit der Bitte um Beachtung umgehend zugeleitet. Schule Notbetreuung Mit der Wiederaufnahme eines verantwortungsvollen Normalbetriebes ab dem 15. Juni 2020 wurde die Notbetreuung an den Grundschulen bzw. an den Schulen der Primarstufe zu diesem Zeitpunkt eingestellt. Die Schülerinnen und Schüler hatten bis zu den Ferien wieder die Möglichkeit, die Schule täglich zu besuchen und an Ganztagsangeboten teilzunehmen. Da der Unterricht in den weiterfüh- 6 renden Schulen bis zum Ferienbeginn weiterhin nur in eingeschränkter Form erfolgte, wurde die Not- betreuung bis zum 26. Juni 2020 fortgesetzt. An den Schulen der Primarstufe wird während der Sommerferien 2020 eine Ferienbetreuung angebo- ten, die sich in der Regel auf drei Wochen erstreckt. Zur Abdeckung besonderer Bedarfe dürfen auch Kinder ohne Betreuungsvertrag oder solche von anderen Schulen an den Ferienangeboten teilneh- men. Einige Standorte bleiben für sechs Wochen geöffnet und decken ebenfalls schulübergreifende Bedarfe. In den weiterführenden Schulen konnte an ausgewählten Standorten ebenfalls eine bedarfs- gerechte Ferienbetreuung ermöglicht werden. Schülerbeförderung Ab Wiederaufnahme des Regelbetriebs zum 15.06.2020 ist die Beförderung für 1.579 anspruchsbe- rechtigten Schüler und Schülerinnen der Primarstufe sichergestellt worden. Es wurden 1.410 Schüler und Schülerinnen mit Schulbussen und 169 Schüler und Schülerinnen mit Taxen zu den Schulen und anschließend zum Wohnort zurück gebracht. Die Beförderung für das Schuljahr 2020/2021 wird derzeit vorbereitet. Unterstützungsmaßnahmen aus dem Bereich der freiwilligen Leistungen der Sozialverwaltung, Integration, des Klima- und Umweltschutzes Soziales, Arbeit und Senioren Zur Bekämpfung von Obdachlosigkeit, sowie zum Erhalt und teilweise erforderlichen Ausbau der entsprechenden Versorgungsstrukturen entstehen Kosten, die nun weitestgehend beziffert werden können. Zu den Maßnahmen gehören beispielhaft die Care Pakete, die aufgrund der hohen Nachfrage für die Monate März bis Juni an verschiedenen Orten im Stadtgebiet berei t- gestellt wurden. Die Aktion konnte nach der Normalisierung der Erreichbarkeit von Hilfsan ge- boten zum 30.06.2020 beendet werden. Insgesamt wurden 38.120 Carepakete in einem G e- samtwert von 295.430 € an bedürftige Personen verteilt. Die Bereitstellung der beiden Badmobile wurde insbesondere für die WC -Nutzung gut ange- nommen. Inzwischen gibt es keinen Corona bedingten Bedarf mehr, das zusätzliche Angebot aufrecht zu erhalten. Daher wurde die Aktion re chtsrheinisch zum 29.05.2020 beendet, das linksrheinische Angebot auf dem Bahnhofsvorplatz wurde zum 30.06.2020 eingestellt. Die g e- nauen Kosten können erst nach Eingang der Abschlussrechnungen ermittelt werden, es ist aber davon auszugehen, dass der progno stizierte Kostenrahmen von 70.000 € nicht erheblich überschritten wird. Das Duschmobil am Bahnhofsvorplatz wird mit 35.000 € aus einer Spende refinanziert. Maßnahmen aus der Sicherstellung einer landesweiten Betreuungs- und Untersuchungsstruktur für pflegebedürftige Menschen, Allgemeinverfügung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (CoronaAVPflege) Die Stadt Köln ist nach § 4 APG NRW (Alten- und Pflegegesetz NRW) verpflichtet, eine den örtli- chen Bedarfen entsprechende pflegerische Angebotsstruktur sicherzustellen. Aufgrund der spezi- ellen Corona-bedingten Standards zur Sicherstellung der Isolation verdächtiger Kontaktpersonen und bestätigt Infizierter in Einrichtungen für pflegebedürftige Menschen, aber auch in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung und/ oder mit besonderen sozialen Schwierigkeiten sowie zur Si- cherstellung der ambulanten Versorgung des Personenkreises, auch bei Corona-bedingtem Aus- fall des Pflege- und Betreuungspersonals, hat der Krisenstab Gefahr im Verzug angenommen und die Verwaltung beauftragt, ergänzende Angebote zu schaffen und vorzuhalten. In Umsetzung dieses Beschlusses wurden mit der Diakonie Michaelshoven für eine Laufzeit von einem Jahr ab dem 1. Mai 2020 optional bis zu 96, davon aktiviert 30 Isolationsplätze sowie 22 Versorgungsplätze zur Corona bedingten Notversorgung im Wege der Kurzzeitpflege geschaffen und vorgehalten. Aufgrund der sehr guten Entwicklung der Infektionszahlen in Köln und der gut 7 funktionierenden ambulanten Versorgung (regelmäßiges Monitoring durch 50) hat der Krisenstab beschlossen, die Vorhalteplätze für Nichtinfizierte zu reduzieren. Um – in Umsetzung des Be- schlusses – die allgemeine Lage bestmöglich einbeziehen zu können, wurde die entsprechende Kündigung der 22 Plätze der Kurzzeitpflege zum 31.08.2020 angekündigt und in beiderseitigem Einverständnis die Kündigungsfrist auf 6 Wochen verkürzt. Zeitgleich wurde die Aufnahme etwai- ger ambulanter Notfälle in den 30 aktivierten Isolationsplätzen ermöglicht. Eine Ausweitung des Angebotes auf insgesamt 96 Plätze ist mit einer Frist von vier Wochen und entsprechendem Be- schluss des Krisenstabes jederzeit möglich. Gesetzliche Pflichtleistungen „Kosten der Unterkunft“ Nach den aktuell vorliegenden Prognosen werden im Jahr 2020 Corona bedingte Ausgaben für die Kosten der Unterkunft in Höhe von ca. 35 Mio. € erwartet. Abzüglich der Bundeserstattung nach der- zeitiger Gesetzeslage beträgt die Nettobelastung ca. 21 Mio. €. Bei den Kosten der Unterkunft für neue Bedarfsgemeinschaften handelt es sich jedoch nicht um (freiwillige) städtische Maßnahmen zur Bewältigung der wirtschaftlichen und sozialen Folgen der Corona-Krise, sondern um eine gesetzliche Pflichtleistung. Nach den ersten Einschätzungen der Wirkung des Konjunktur- und Krisenbewältigungspakets des Bundes ist die Ankündigung des Bundes von besonderer und langfristig wirkender finanzieller Bedeu- tung, dauerhaft weitere 25% und insgesamt bis zu 75% der Kosten der Unterkunft im bestehenden System zu übernehmen. Damit die Organisationsstrukturen unverändert bleiben und es nicht zu ei- nem „Umschlagen in die Bundesauftragsverwaltung“ kommt, soll die entsprechende, grundgesetzlich verankerte Grenze für diesen Regelungsbereich angehoben werden. Die Erhöhung der Bundesbetei- ligung soll anders als andere Maßnahmen des Konjunkturpakets zeitlich unbegrenzt erfolgen. Durch die Anhebung, die eine Verfassungsänderung erforderlich macht, würde eine langjährige Forderung der Stadt Köln umgesetzt werden. Das Volumen der erhöhten Bundesbeteiligung beträgt bundesweit rd. 4 Mrd. € p.a., für die Kommunen in NRW ca. 1 Mrd. €. Für die Stadt Köln wären hiermit gegenüber den derzeitigen Planansätzen voraussichtlich jährliche Mehrerträge zwischen 65 und 75 Mio. € ver- bunden. Wohnen, Unterbringung von Geflüchteten und Obdachlosen Das Amt für Wohnungswesen wurde vom Krisenstab mit der Bereitstellung von „Immobilien für Men- schen, die sich nicht selber versorgen können“ beauftragt mit folgenden Auswirkungen: Es wurden vier Standorte zur Versorgung des vorgenannten Personenkreises hergerichtet und für eine potentielle Belegung bereitgestellt. Dies führt zu folgenden Kosten: Einmalige Kosten für die vier Standorte: 135.000 € Laufende Kosten monatlich für Vorhaltung für vier Standorte: 16.000 € Weiter ergeben sich laufende Kosten bei Belegung von monatlich 19.000 Euro je Standort. Aktuell befindet sich ein Standort in der Belegung. Die Vorhaltung der Standorte wird perspektivisch auf zwei Standorte reduziert: Der Standort Dürener Str. wird ab Juli 2020 nicht mehr für den oben genannten Personenkreis vorgehalten, sondern regulär mit Geflüchteten belegt, so dass die laufenden Kosten im Rahmen der regulären zweckbestimmten Nutzung anfallen und nicht aufgrund der Vorhaltung aufgrund der Corona-Pandemie. Der Standortes Gießener Str. wird zum 31.07.2020 an den Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW (Neubau Technische Hochschule) zurückgeben, laufende Kosten entfallen dann. Außerdem: Vorhaltung von Betten in Beherbergungsbetrieben für die eventuelle Versorgung von wohnungslo- sen Frauen und Frauen aus häuslicher Gewalt, durchschnittlich 33 Euro/ Nacht je Bett. 8 Vorhaltung von Betten in Beherbergungsbetrieben für die eventuelle Aufnahme von Personen aus Mehrbettzimmern in Gemeinschaftsunterkünften, durchschnittlich 33 Euro /Nacht je Bett. Abfall- und Straßenreinigungsgebühren Im Bereich der Abfall- und Straßenreinigungsgebühren können Abgabepflichtigen auf Antrag die Gebühren gestundet werden. Dabei gelten die einheitlichen Corona bedingten Stundungsreg e- lungen. Mit Stand 24.06.2020 liegen 180 Stundungsanträge für die Abfall - und Straßenreini- gungsgebühren vor mit einem Volumen von rund 430.000 €. Hiervon entfallen rund 253.000 € auf die Abfallgebühren sowie rund 177.000 € auf die Straßenreinigungsgebühren. Unterstützungsmaßnahmen aus dem Bereich Stadtentwicklung, Planen, Bauen und Wirtschaft Wirtschaft Klubkomm: Die Stadt Köln hatte einen Notfallfonds zur Struktursicherung für durch die Corona- Pandemie betroffenen Livemusikspielstätten in Köln eingerichtet. Von den zur Verfügung gestellten Mitteln in Höhe von 700.000 € wurden 542.500 € an die Livemusikspielstätten ausgezahlt. Für die beiden noch schwebenden Verfahren sind maximal 30.000 € zu „reservieren“. Die Umsetzung des Notfallfonds ist damit zunächst abgeschlossen. Die Nachweise über die Mittelverwendung müssen die betroffenen Spielstätten bis zum 31.12.2020 erbringen. Die entsprechenden Prüfungen erfol- gen im Anschluss. Im Wirtschaftsausschuss vom 16.06.2020 wurde darüber hinaus einstimmig folgender Beschluss gefasst: „Der vom Rat am 14.05.2020 beschlossene Notfallfonds zur Struktursicherung bei durch die Corona-Pandemie betroffenen Livemusikspielstätten in Köln hat sich bewährt und soll daher fortgeführt werden, sofern die pandemiebedingte Schließung der Livemusikspielstätten über den 31.08.2020 hinaus für längere Zeit staatlicherseits angeordnet wird. Kernaufgabe des Notfallfonds ist die Liquidität kleinerer und mittlerer förderwürdiger Spielstätten zu stützen, soweit vorrangig be- stehende oder angekündigte Hilfsprogramme des Bundes bzw. Landes nicht zum Tragen kom- men. Die Verwaltung wird daher beauftragt, den o.a. Notfallfonds fortzuführen und dafür einen wei- teren überplanmäßigen Transferaufwand von bis zu 600.000 € bereitzustellen. lit.COLOGNE: Mit Beschluss des Rates am 14.05.2020 (1195/2020) wurde die Anschubfinanzie- rung der LitCologne 2021 in Höhe von bis zu 500.000 € beschlossen. Entsprechende Gespräche zur Umsetzung der Förderung werden von der Verwaltung mit dem Veranstalter geführt. KölnBusiness Wirtschaftsförderung unterstützt 16 Akteure aus dem Startup-Ökosystem mit Stabili- sierungs- und Entwicklungsprogramm: Bis zum Jahresende 2020 fördert KölnBusiness 16 Unter- nehmen, damit der Startup-Hotspot Köln auch nach der Corona-Krise seine Attraktivität bewahrt. Die Volksbank Köln Bonn eG beteiligt sich als Partnerin. Für das Ökosystem stehen somit 110.000 Euro zur Verfügung. https://koeln.business/de/2020/06/17/startup-oekosystem-stabilisierungsprogramm/ Zur Unterstützung der mittelständischen Wirtschaft in Köln starten KölnBusiness und der Digital Hub Cologne ein Stipendium für ortsansässige Unternehmen. Beide Partner wollen mit dieser Maßnahme die Unternehmen im Bereich der Digitalisierung stärken und leistungsfähiger machen. https://koeln.business/de/2020/05/14/stipendium-digitalisierung/ Erster nationaler Wettbewerb für digitale Innovationen der vier größten Städte Deutschlands: Köln, Hamburg, München und Berlin streamen am 19. Juni erstmals gemeinsam das Event „Startup- 9 Champs@Digitaltag“. In der Jury sitzen bekannte Persönlichkeiten aus der Gründerszene wie Frank Thelen oder auch Svenja Lassen. https://koeln.business/de/2020/06/17/finale-startup-champs/ KölnBusiness und WeWork haben das Programm „Cologne Startup Boost“ zur Internationalisie- rung von Startups initiiert. Das Programm unterstützt zehn Kölner Startups bei der Internationali- sierung ihrer Tätigkeiten und bei der Erschließung neuer Märkte. Ab sofort können sich Digitalun- ternehmen für die dreimonatige Förderung bewerben. Im Rahmen der Partnerschaft ermöglichen die KölnBusiness Wirtschaftsförderung und WeWork zehn lokalen Startups, drei Monate lang kos- tenfrei am Cologne Startup Boost teilzunehmen. Ziel ist es, den Wissens- und Innovationsaus- tausch mit internationalen Unternehmen für Kölner Startups zu stärken und sie beim nachhaltigen Wachstum zu fördern. Durch Einbettung in die WeWork-Community und das „Labs“-Programm werden junge Unternehmen mit Büroräumen, Lernformaten, Vorlagen sowie kuratierten Kontakten zu Unternehmer/innen, Inkubatoren, Investor/innen und Expert/innen weltweit unterstützt. Das Programm startet im September 2020. Bis zum 10. August 2020 können sich Kölner Startups, die sich perspektivisch internationalisieren wollen, für das Förderprogramm bewerben. Bewerbungskri- terien sind neben einem marktreifen Technologieprodukt auch nachweisliches Kundeninteresse sowie ein international skalierbares Geschäftsmodell. www.koe ln.business/startup-boost Zentrenbudget Der Rat der Stadt Köln hat am 18.06.2020 die Aktualisierung zu „Konzept und Förderrichtlinie zur Aktivierung privater Initiativen in Geschäftszentren – Zentrenbudget“ beschlossen (1541/2020). Als Beitrag zur Bewältigung der Folgen der Coronakrise wurde zusätzlich eine Anhebung des maximalen Förderbetrags von bisher 2.499 € auf 4.999 € (netto) sowie eine Absenkung des Eigenanteils der An- tragsteller von bisher 50 % auf 20 % bis Ende 2020 beschlossen. Das Zentrenbudget hat sich seit seiner Einrichtung als wirksames Instrument erwiesen, um den lokalen Einzelhandel in den Kölner Geschäftszentren zu unterstützen. Gebäudewirtschaft Gegenüber der Sachstandsmitteilung vom 06.05.2020 (1277/2020) ist zwischenzeitlich ein siebter Antrag bei der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln eingegangen, in dem eine Stundung, Mieterleichte- rung, Nachlass, Reduzierung einer Pacht oder Miete begehrt wurde. Bei dem siebten Antrag handelt es sich um ein Geschäft der laufenden Betriebsführung (Session-Nummer 1388/2020). Unterstützungsmaßnahmen aus dem Bereich Kunst und Kultur Kulturamt Seit Juni ist eine Wiedereröffnung von Kulturspielstätten in Köln – unter Berücksichtigung der aktuel- len Corona-Maßgaben – wieder möglich. Für kurzfristig geplante Projekte können beim Kulturamt wieder unterjährige Projektanträge gestellt werden. Damit unterstützt die Stadt den Strukturerhalt freier Initiativen und Institutionen unter den veränderten Corona-Bedingungen. Zu dem vom Kulturamt für die Kölner Kulturszene eingerichteten Notfallfonds sind in den Program- men A und B insgesamt 36 Anträge im Gesamtvolumen von rund 1.048.000 € eingegangen. Bislang konnten 19 Anträge bzw. 605.000 € bewilligt werden; 5 Anträge bzw. 70.000 € konnten mit anderen Zuschussarten gelöst werden oder waren nach den Kriterien des Notfallfonds abzulehnen. Anzumerken ist, dass im Programm A für bereits institutionell geförderte Zuschussnehmende die kurzfristige Liquidität regelmäßig schon durch die Möglichkeit vorgezogener Abschlagszahlungen erreicht werden konnte. Beim Programm B besteht mit Blick auf die bislang zuwendungsfernen An- 10 tragstellenden oftmals ein hoher Beratungs- und komplexer Abstimmungsaufwand zur Begründung eines auch tatsächlichen Liquiditätsbedarfs. Museum Ludwig Das Museum Ludwig hat seine digitalen Angebote auf Facebook, Instagram und Twitter erfolgreich ausgeweitet. Das Angebot reicht vom Vorstellen einzelner Kunstwerke, über digitale Führungen, Kul- turtipps und die Video-Reihe #alleinimmuseum. Auf Instagram und Facebook hat das Museum Ludwig seit der Corona-Krise ca. 60.000 Follower. Der Buchhandlung im Museum wurde aufgrund der Corona bedingten Schließung eine Mieterleichte- rung in Höhe von rd. 4.700 € gewährt. Museumsdienst Der Museumsdienst hat folgende Unterstützungsmaßnahmen geleistet bzw. leistet sie noch: Zahlung von Ausfallhonoraren an die freien Mitarbeitenden (= Solounternehmer) für die in der Zeit vom 14.03. bis 19.04.2020 vereinbarten Veranstaltungen (Führungen, Workshops, Museumskur- se, Ateliers, Seminare, Kindergeburtstage etc.) in den Museen der Stadt Köln in Höhe von 31.300 €. Beauftragung einzelner freier Mitarbeitender für die Erarbeitung von digitalen Vermittlungsange- boten. Hierfür wurden rd. 10.000 € veranschlagt. Stadtbibliothek Die Stadtbibliothek Köln hat während der Schließzeit eine kostenlose 3-monatige Nutzung des Onli- neangebotes für Kölnerinnen und Kölner angeboten. Rund 2.500-mal wurde dieses Angebot genutzt. Der reguläre Beitrag für eine 3-Monatsmitgliedschaft beträgt 13 €. Bühnen Köln Die Änderungen der Coronaschutzverordnung deuten in ihrer Entwicklung dahin, dass zumindest ein Publikumsbetrieb mit größeren Anzahlen möglich wird. Was und mit welchem Abstand die Darbietungen nach den Betriebsferien auf der Bühne stattfinden dürfen, ist derzeit noch offen. Die Bühnen sind gut gerüstet hinsichtlich Hygiene-, Zugangs- und Rückverfolgungskonzepten ih- res Publikums. Erste Tests in der Oper verliefen erfolgreich. Das Zuschauerverhalten nach der Sommerpause bleibt abzuwarten. Die Bühnen Köln haben 22.222 Mehrweg-Atemschutzmasken für die Stadtverwaltung produziert und im Auftrag des Krisenstabes innerhalb der Stadtverwaltung verteilt. Bühnen Köln und Gürzenich-Orchester Die Bühnen Köln und das Gürzenich-Orchester haben als einzige Dienststellen der Stadt Köln eine Dienstvereinbarung zur Kurzarbeit abgeschlossen. Auf diesem Wege wird versucht, die aufgrund ver- ringerter Kapazitäten im Zusammenhang mit der Pandemie eintretenden Einnahmeverluste auszu- gleichen. Die Einführung und Abrechnung von Kurzarbeit ist im öffentlichen Dienst absolutes Neu- land. Puppenspiele Über die Mittel des „Fördervereins der Freunde des Hänneschen-Theaters e.V.“ wurden Mund – und Nasenschutzmasken bestellt, die den Besuchern zur Verfügung gestellt werden. Vom 17. – 19. Juli und vom 11.-12. August 2020 unterstützen die Puppenspiele die Stabsstelle Events mit Logistik und Personal (trotz Theaterferien) bei ihren kulturellen Veranstaltungen, die den 11 zahlreichen in dieser Stadt und der Region lebenden Kulturschaffenden die Möglichkeit bieten, nach mehreren Monaten der Zwangspause wieder vor Publikum aufzutreten und die Corona bedingten Ausfälle und deren Auswirkungen abzumildern. Unterstützungsmaßnahmen aus dem Bereich Dezernat der Oberbürgermeisterin Amt für Integration und Vielfalt Informationen zur Corona-bedingten Schließung der Dienstgebäude wurden in 17 Sprachen über- setzt. Mehrsprachige Corona-Informationen (u.a. auch von Bund und Land) wurden über Websites und Netzwerke verbreitet. Erhebungen und Dokumentation von (besonders) Corona-bedingten Bedarfen von Geflüchteten in Unterkünften aus der Sicht von Trägern, wie z.B. des Kölner Flüchtlingsrates, der Unterkünfte selbst und des Ehrenamtes Erstellung und Verbreitung einer Link-Liste für kostenlose Online-Angebote zum Lernen, für Sport und Freizeit, mit besonderem Fokus auf die Zielgruppe der neu zugewanderten Kölnerinnen und Kölner Schaffung eines strukturierten Zugangs für alle Kinder und Jugendlichen von 6 – 18 Jahren mit BuT-Anspruch zu kostenlosem Deutsch-Sprachförderangebot bei einem Sprachkursträger. Die Anmeldung war innerhalb der Erstberatung im Kommunalen Integrationszentrum möglich. Familien ohne BuT-Anspruch erhielten eine Liste mit Sprachkursträgern und deren Preisen. Umstellung vieler Angebote durch den Interkulturellen Dienst (IKD) bzw. IKD-finanzierte Träger auf digitale Angebote (z.B. WhatsApp-Gruppen, Lotsendienste, etc.). Angebote und Beratungen wur- den an die Schutzbestimmungen angepasst und weitergeführt. Konzeptionierung und Umsetzung eines Projektes „Bildungslots*innen“ aus dem Landesprogramm „Kommunale Präventionsketten“. Damit werden geflüchtete Kinder in den Unterkünften zwischen 6 und 10 Jahren unterstützt und gefördert, damit sie den schulischen Anschluss trotz der Einschrän- kungen während der Corona-Pandemie halten können. Einsatz von ehrenamtlichen Sprachmittler*innen als Kooperationsprojekt mit Integrationsagenturen Die professionellen Sprach- und Integrationslots*innen aus dem städtischen Projekt standen auch für Einsätze per Telefon zur Verfügung. Telefonische Beratung von Lehrkräften und Schulen zum Distanz-Lernen von neu zugewanderten Schüler*innen und deren Eltern Auflage und Zurverfügungstellung einer Broschüre „Sprache kommt von Sprechen“ = Leitfaden für ehrenamtliche Deutsch-Förderung für Kinder und Erwachsene Dies ist von großer Bedeutung, weil der Zugang zu professioneller Deutschförderung in Schulen und bei Trägern massiv eingeschränkt bzw. nicht möglich war und teilweise noch ist. Gez. Reker
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2016/2020
- Typ
- Mitteilung Hauptausschuss
- Datum
- 09.07.2020
- Erstellt
- 06.07.2020 12:21