V/0632/2009/1
Besetzung von Gesellschafterversammlungen, Aufsichtsräten, Beiräten und sonstigen Gremien
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Hauptvorlage V/0632/2009
2766 Zeichen
DER OBERBÜRGERMEISTER Amt des Rates und des Oberbürgermeisters Vorlagen-Nr.: V/0632/2009 Öffentliche Beschlussvorlage Auskunft erteilt: Herr Kupferschmidt Ruf: Betrifft Besetzung von Gesellschafterversammlungen, Aufsichtsräten, Beiräten und sonstigen Gremien Beratungsfolge 11.11.2009 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: Sachentscheidung: 1. Der Rat entsendet in die in der Anlage 1 aufgeführten Gremien die jeweils benannten Vertre- ter/innen. 2. Die nicht erneut in diese Gremien entsandten Vertreter/innen der Stadt werden mit dem Zeit- punkt der Neuentsendung (Ziffer 1 der Vorlage) abberufen. 3. Es wird zur Kenntnis genommen, dass für die in der Anlage 2 genannten Gremien die jeweils benannten Personen die Parteien oder Wählergemeinschaften bzw. die Verwaltung vertreten. Begründung: Nach § 113 Abs. 2 Satz 1 GO NRW vertritt bei unmittelbaren Beteiligungen ein vom Rat be- stellter Vertreter die Gemeinde. Soweit mehrere Vertreter zu bestellen sind, erfolgt die Be- setzung der in der Anlage 1 genannten Gremien gemäß § 50 Abs. 4 GO NRW i. V. m. § 50 Abs. 3 Satz 2 nach den Grundsätzen der Ver hältniswahl (Berechnungssystem der mathema- tischen Proportion nach Hare/Niemeyer). Nach § 113 Absatz 2 Satz 2 GO NRW muss, sofern mehr als ein Vertreter zu benennen ist, der Bürgermeister oder ein/e von ihm vorgeschlagene/r Beamter/in oder Angestellte/r der Gemeinde dazuzählen, es sei denn, die Satzung, der Gesellschaftsvertrag usw. treffen eine andere Regelung. Einigen sich die Ratsmitglieder auf einen einheitlichen Wahlvorschlag für das jeweils zu be- setzende Gremium, ist gemäß § 50 Abs. 3 Satz 1 GO NRW der einstimmige Beschluss des Rates über die Annahme dieses Wahlvorschlags ausreichend. Kommt ein einheitlicher Wahlvorschlag nicht zustande, findet eine Listenwahl nach den Grundsätzen der Verhältnis- wahl gemäß § 50 Abs. 3 Satz 2 ff. GO NRW statt. 492 60 40 E-Mail: Kupferschmidt@stadt-muenster.de Datum: 29.10.2009 V/0632/2009 - 2 - V/0632/2009 Bei unmittelbaren Beteiligungen gelten gem. § 113 Abs. 2. Satz 3 GO NRW die Regelungen des § 113 Abs. 2 Sätze 1 und 2 GO NRW entsprechend, sofern nicht ähnlich wirksame Vor- kehrungen zur Sicherung hinreichender gemeindlicher Einfluss- und Steuerungsmöglichkei- ten getroffen werden. Die Größe der zum gegenwärtigen Zeitpunkt ganz oder teilweise vom Rat neu zu besetzenden Gremien ist durch Satzung, Gesellschaftsvertrag, Beschluss des zuständigen Gremiums (z. B. der Gesellschafterversammlung) o. ä. festgelegt. gez. Markus Lewe Anlagen: Anlage 1: mittelbare und unmittelbare städtische Beteiligungen und Mitgliedschaften mit Entsendungsrecht durch den Rat Anlage 2: Benennung durch die Fraktionen und Verwaltung
Anlage1_Entsendung_Rat
33974 Zeichen
Anlage 1
1
1. Wohn- + Stadtbau GmbH
Aufsichtsrat
- Vertretung der Stadt Münster -
Besetzung des Aufsichtsrates:
Mitglieder
Stellvertretung
1. 1.
2. 2.
3. 3.
4. 4.
5. 5.
6. 6.
7. 7.
8. 8.
9. 9.
10. 10.
11. 11.
von der Verwaltung (Oberbürgermeister oder ein/e v on ihm vorgeschlagener Beamter/in
oder Angestellte/r):
12. Stadtdirektor Hartwig Schultheiß 12. Stadtrat Thomas Paal
Der Aufsichtsrat besteht gemäß § 7 des Gesellschaft svertrages aus 12 von der Gesell-
schafterversammlung gewählten stimmberechtigten Mit gliedern, darunter der Oberbür-
germeister oder ein/e von ihm vorgeschlagene/r Beam ter/in oder Angestellte/r der Stadt
Münster.
Anlage 1
2
2. Wohnungsgesellschaft Große Lodden mbH
a) Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat ist nach § 6 des Gesellschaftsver trages personenidentisch mit den jewei-
ligen Mitgliedern des Aufsichtsrates der alleinigen Gesellschafterin Wohn- + Stadtbau
GmbH.
b) Gesellschafterversammlung
Nach § 11 des Gesellschaftsvertrages der Wohnungsg esellschaft Große Lodden mbH trifft
der Aufsichtsrat der Wohn- und Stadtbau gmbH die En tscheidungen , die nach gesetzli-
chen Bestimmungen oder nach dem Gesellschaftsvertrag der Gesellschafterversammlung
obliegen.
Anlage 1
3
3. Westfälische Bauindustrie GmbH
a) Aufsichtsrat:
- Vertretung der Stadt Münster -
Besetzung des Aufsichtsrates:
Mitglieder
Stellvertretung
1. 1.
2. 2.
3. 3.
4. 4.
5. 5.
6. 6.
7. 7.
8. 8.
9. 9.
10. 10.
11. 11.
von der Verwaltung (Oberbürgermeister oder ein/e v on ihm vorgeschlagene/r Beamter/in
oder Angestellte/r):
12. Stadtdirektor Hartwig Schultheiß 12. Stadtkämm erin Helga Bickeböller
Der Aufsichtsrat besteht nach § 7 des Gesellschafts vertrages aus 12 von der Gesell-
schafterversammlung nach Weisung des Rates der Stad t Münster gewählten stimmbe-
rechtigten Mitgliedern, darunter der Oberbürgermeis ter oder ein/e von ihm vorgeschla-
gene/r Beamter/in oder Angestellte/r der Stadt Münster.
b) Gesellschafterversammlung
- Vertretung der Stadt Münster -
Mitglied
Stellvertretung
Alfons Reinkemeier Dr. Annemarie Janetzki
Hinweis:
Es besteht eine mittelbare Beteiligung über die Stadtwerke Münster (99%) sowie eine un-
mittelbare Beteiligung der Stadt Münster.
Anlage 1
4
4. Messe und Congress Centrum Halle Münsterland Gmb H
a) Aufsichtsrat
- Vertretung der Stadt Münster -
Mitglieder
Stellvertretung
1. 1.
2. 2.
3. 3.
4. 4.
5. 5.
6. 6.
7. 7.
8. 8.
9. 9.
10. 10.
11. 11.
von der Verwaltung (Oberbürgermeister oder ein/e v on ihm vorgeschlagener Beamter/in
oder Angestellte/r):
12. Stadtdirektor Hartwig Schultheiß 12. Stadtkämm erin Helga Bickeböller
Der Aufsichtsrat besteht aus 16 Mitgliedern. Davon werden 12 stimmberechtigte Mitglie-
der von der Stadt Münster entsandt, darunter der Oberbürgermeister oder ein/e von ihm
vorgeschlagene/r Beamter/in oder Angestellte/r der Stadt Münster.
b) Gesellschafterversammlung:
- Vertretung der Stadt Münster -
Mitglied
Stellvertretung
Alfons Reinkemeier Dr. Annemarie Janetzki
Anlage 1
5
5. Stadtwerke Münster GmbH
a) Aufsichtsrat
- Vertretung der Stadt Münster -
Mitglieder
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
10.
11.
von der Verwaltung (Oberbürgermeister oder ein/e v on ihm vorgeschlagene/r Beamter/in
oder Angestellte/r):
12. Stadtkämmerin Helga Bickeböller
Der Aufsichtsrat besteht gemäß § 6 des Gesellschaft svertrages aus 18 Mitgliedern; 12
Mitglieder sind von der Gesellschaftsversammlung zu entsenden, darunter der Oberbür-
germeister oder ein/e von ihm vorgeschlagene/r Beam ter/in oder Angestellte/r der Stadt
Münster.
Die übrigen 6 Mitglieder (= Arbeitnehmervertreter) werden nach den Bestimmungen des
Betriebsverfassungsgesetzes von der Belegschaft der Stadtwerke gewählt.
b) Gesellschafterversammlung:
- Vertretung der Stadt Münster -
Mitglied
Oberbürgermeister Markus Lewe
Anlage 1
6
6. Wirtschaftsförderung Münster GmbH
a) Aufsichtsrat
Besetzung des Aufsichtsrates:
Mitglieder
Stellvertretung
1. 1.
2. 2.
3. 3.
4. 4.
5. 5.
6. 6.
7. 7.
8. 8.
9. 9.
10. 10.
11. 11.
12. 12.
13. 13.
von der Verwaltung (Oberbürgermeister oder ein/e v on ihm vorgeschlagene/r Beamter/in
oder Angestellte/r):
14. Stadtdirektor Hartwig Schultheiß 14. Stadtkämm erin Helga Bickeböller
Der Aufsichtsrat besteht gemäß § 17.1 des Gesellsch aftsvertrages aus 18 Mitgliedern.
Die weiteren vier Mitglieder des Aufsichtsrates wer den von den Mitgesellschaftern be-
stellt (2 Sitze Sparkasse Münsterland Ost, je 1 Sit z Sparda-Bank Münster e.G. und die
Volksbank Münster e.G.).
b) Gesellschafterversammlung
- Vertretung der Stadt Münster -
Mitglied
Stellvertretung
Alfons Reinkemeier Dr. Annemarie Janetzki
Anlage 1
7
7. Technologieförderung Münster GmbH
a) Aufsichtsrat
Als Vertreter der Wirtschaftsförderung Münster Gmb H für den Gesellschafter Stadt Müns-
ter werden in den Aufsichtsrat der Technologieförderung GmbH gewählt:
Mitglieder
Stellvertretung
1. 1.
2. 2.
3. 3.
4. 4.
5. 5.
6. 6.
von der Verwaltung (Oberbürgermeister oder ein/e vo n ihm vorgeschlagener Beamter/in
oder Angestellte/r):
7. Stadtkämmerin Helga Bickeböller 7. Stadtdirekto r Hartwig Schultheiß
Der Vertreter der Stadt Münster in der Gesellscha fterversammlung der Wirtschaftsförde-
rung Münster GmbH hat darauf hinzuwirken, dass ein Gesellschafterbeschluss bei der
Wirtschaftsförderung Münster GmbH gefasst wird, dass eine entsprechende Entsendung
in den Aufsichtsrat der Technologieförderung Münster GmbH vorgenommen wird.
b) Gesellschafterversammlung
Als Vertreter/in der Wirtschaftsförderung Münster GmbH für den Gesellschafter der Stadt
Münster wird in die Gesellschafterversammlung der Technologieförderung Münster GmbH
gewählt:
Mitglied
Stellvertretung
Alfons Reinkemeier Dr. Annemarie Janetzki
Der Vertreter der Stadt Münster in der Gesellschaft erversammlung der
Wirtschaftsförderung Münster GmbH hat darauf hinzuw irken, dass ein
Gesellschafterbeschluss bei der Wirtschaftsförderun g Münster GmbH gefasst wird, dass
eine entsprechende Entsendung in die Gesellschafter versammlung der
Technologieförderung Münster GmbH vorgenommen wird.
Anlage 1
8
8. CeNTech Münster GmbH
a) Aufsichtsrat
Als Vertreter der Technologieförderung Münster Gmb H für die Wirtschaftsförderung Müns-
ter GmbH für den Gesellschafter Stadt Münster werden in den Aufsichtsrat der CeNTech
GmbH gewählt:
Mitglieder
Stellvertretung
1. 1.
2. 2.
von der Verwaltung (Oberbürgermeister oder ein/e von ihm vorgeschlagene/r Beamter/in
oder Angestellte/r):
3. Stadtkämmerin Helga Bickeböller 3. Stadtdirekto r Hartwig Schultheiß
Der Aufsichtsrat besteht gem. § 13 des Gesellschaft svertrages aus 5 Mitgliedern; davon
werden drei Mitglieder nebst Stellvertretung durch die Technologieförderung Münster
GmbH entsandt.
Der Vertreter der Stadt Münster in der Gesellscha fterversammlung der Wirtschaftsförde-
rung Münster GmbH hat darauf hinzuwirken, dass ein Gesellschafterbeschluss bei der
Technologieförderung Münster GmbH gefasst wird, dass eine entsprechende Entsendung
in den Aufsichtsrat der CeNTech Münster GmbH vorgenommen wird. Im Aufsichtsrat ver-
treten waren zuletzt die Geschäftsleitung der Technologieförderung Münster GmbH, Herr
Günnewig, sowie der Vorsitzende des Aufsichtsrates der Technologieförderung Münster
GmbH.
b) Gesellschafterversammlung
- Vertretung der Stadt Münster -
Als Vertreter/in der Technologieförderung Münster GmbH für den Gesellschafter Wirt-
schaftsförderung Münster GmbH für den Gesellschafter der Stadt Münster wird in die Ge-
sellschafterversammlung der CeNTech Münster GmbH gewählt:
Mitglied
Stellvertretung
Alfons Reinkemeier Dr. Annemarie Janetzki
Der Vertreter der Stadt Münster in der Gesellschaft erversammlung der
Wirtschaftsförderung Münster GmbH hat darauf hinzuw irken, dass ein
Gesellschafterbeschluss bei der Technologieförderun g Münster GmbH gefasst wird,
dass eine entsprechende Entsendung in die Gesellsch afterversammlung der CeNTech
Münster GmbH vorgenommen wird.
Anlage 1
9
9. Flughafen Münster-Osnabrück GmbH
Aufsichtsrat
- Vertretung der Stadt Münster -
Mitglieder
Stellvertretung
1. 1.
2. 2.
3. 3.
von der Verwaltung (Oberbürgermeister oder ein/e v on ihm vorgeschlagene/r Beamter/in
oder Angestellte/r):
4. Oberbürgermeister Markus Lewe
4. Stadtdirektor Hartwig Schultheiß
Gemäß § 8 des Gesellschaftsvertrages der Flughafen Münster-Osnabrück GmbH
entsendet die Stadtwerke Münster GmbH 4 Mitglieder in den Aufsichtsrat.
Nach § 6 Abs. 2 Ziffer 4 des Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke Münster GmbH ist
für die Entsendung von Vertretern in den Aufsichtsr at oder entsprechende Organe eines
beteiligten Unternehmens die Zustimmung des Aufsich tsrates erforderlich, sofern die
Gesellschafterversammlung sich nicht die Entsendung vorbehält.
Der Rat hat in seiner Sitzung vom 23.11.1994 folge nden Beschluss gefasst:
Der Rat als Vertretung des Alleingesellschafters d er Stadtwerke zieht entsprechend den
vertraglichen Beziehungen zwischen der Stadt Münster und den Stadtwerken betreffend,
das Recht der Bestimmung der Aufsichtsratsmitglieder im Aufsichtsrat Flughafen Münster-
Osnabrück an sich. Der Aufsichtsrat Flughafen Münst er-Osnabrück soll künftig wie folgt
besetzt werden:
Der Rat entsendet 3 Vertreter; die Verwaltung best immt 1 Vertreter.
Hinweis:
Es besteht eine mittelbare Beteiligung über die Stadtwerke Münster.
Anlage 1
10
10. Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH
a) Aufsichtsrat
- Vertretung der Stadt Münster -
Mitglieder
Stellvertretung
1. 1.
2. 2.
3. 3.
4. 4.
5. 5.
6. 6.
von der Verwaltung (Oberbürgermeister oder ein/e v on ihm vorgeschlagene/r Beamter/in
oder Angestellte/r):
7. Stadtrat Dr. Wolf Heinrichs 7. Stadtkämmerin He lga Bickeböller
Gemäß § 9 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages der Wes tfälischer Zoologischer Garten
Münster GmbH entsendet die Stadt Münster 7 Mitglied er in den Aufsichtsrat, darunter
der Oberbürgermeister oder ein/e von ihm vorgeschla gene/r Beamter/in oder Angestell-
te/r.
b) Gesellschafterversammlung
- Vertretung der Stadt Münster
Mitglied
Stellvertretung
Alfons Reinkemeier Dr. Annemarie Janetzki
11. Beirat der Friedensschule
- Vertretung der Stadt Münster -
Mitglied
Stellvertretung
Gemäß § 2 der Ordnung für den Schulbeirat der Frie densschule gehört dem Beirat ein
Vertreter der Stadt Münster an.
Anlage 1
11
12. Beirat der Papst-Johannes-Schule
- Vertretung der Stadt Münster -
Mitglieder Stellvertretung
1. 1.
2. 2.
3. 3.
von der Verwaltung (Oberbürgermeister oder ein/e v on ihm vorgeschlagene/r Beamter/in
oder Angestellte/r):
4. Stadträtin Dr. Andrea Hanke 4. Klaus Ehling
Gemäß § 2 Abs. 1 der Ordnung für den Schulbeirat d er Papst-Johannes-Schule, Schule
für Geistigbehinderte, besteht der Beirat u. a. aus 4 Vertretern der Stadt Münster.
13. Kuratorium Hüfferstiftung
- Vertretung der Stadt Münster -
Mitglieder
1.
2.
3.
4.
Neben den ständigen Mitgliedern (Oberbürgermeister , Sozialdezernent, ein Mitglied der
Familie Hüffer) entsendet der Rat aus seiner Mitte
4 Mitglieder.
14. Westfälische Reit- und Fahrschule e. V.
Generalversammlung:
- Vertretung der Stadt Münster
Mitglied
Stellvertretung
Anlage 1
12
15. Westfälische Pferdemuseum gGmbH
a) Gesellschafterversammlung
- Vertretung der Stadt Münster -
Mitglied Stellvertretung
Alfons Reinkemeier Stadträtin Dr. Andrea Hanke
b) Beirat
- Vertretung der Stadt Münster-
Stadtrat Dr. Wolf Heinrichs Stadtkämmerin Helga Bi ckeböller
Gem. 9.2 der Satzung hat der Beirat eine beratend e Funktion. Die Stadt Münster hält für
die Dauer der Gesellschaft Sitz und Stimme in diesem Beirat und kann insoweit nur durch
einstimmigen Gesellschafterbeschluss abberufen werden.
16. Polizeibeirat
Mitglieder
Stellvertretung
1. 1.
2. 2.
3. 3.
4. 4.
5. 5.
6. 6.
7. 7.
8. 8.
9. 9.
10. 10.
11. 11.
Gemäß § 15 Abs. 2 des Polizeiorganisationsgesetzes hat der Polizeibeirat bei einer
Kreispolizeibehörde 11 Mitglieder.
Gem. § 17 POG NRW wählen die Vertretungen der kreisfreien Städte für die Dauer ihrer
Wahlzeit aus ihrer Mitte die Mitglieder des Polizei beirates und ihre Stellvertreter/innen im
Wege der Listenwahl nach dem Verhältniswahlsystem Hare/Niemeyer.
In den Polizeibeirat können auch andere Bürger/inn en sowie Einwohner/innen, die dem
Rat angehören können, als Mitglieder oder Stellvertreter/innen gewählt werden; ihre Zahl
darf die der Mitglieder des Rates nicht erreichen. Beamte, Angestellte und Arbeiter der
Polizei können nicht Mitglieder des Polizeibeirates sein.
Anlage 1
13
17. Umlegungsausschuss
- Ratsmitglieder -
Mitglieder
Stellvertretung
1. 1.
2. 2.
Gemäß § 4 der Verordnung zur Durchführung des Bund esbaugesetzes besteht der
Umlegungsausschuss aus 5 Mitgliedern einschließlich des/der Vorsitzenden. Der/Die
Vorsitzende muss zum Richteramt oder zum höheren Ve rwaltungsdienst befähigt sein.
Von den übrigen Mitgliedern müssen 2 dem Rat angehören.
Es ergibt sich folgende Zusammensetzung und aktuel le Besetzung:
Vorsitzende/r: Richteramt oder höherer Verwaltungs dienst
2 Mitglieder: Ratsmitglieder
1 Mitglied: Sachverständige/r mit der Befähigung z um höheren vermessungstechni-
schen Verwaltungsdienst
1 Mitglied: Sachverständige/r für die Ermittlung v on Grundstückswerten
Die Amtszeit des Vorsitzenden Erwin Scheer endet am 31.05.2013, seines Stellvertreters
Dr. Günther Klein am 11.09.2011, des Sachverständig en Peter Dahlenburg und seines
Stellvertreters Arnd Fischer am 12.11.2011, des Sachverständigen Conny Plitt und seines
Stellvertreters am 11.09.2011. Sie stehen daher nicht zur Wahl.
18. Zweckverband Studieninstitut für kommunale Verwaltung Westfalen-Lippe
Verbandsversammlung
- Vertretung der Stadt Münster -
Mitglied
Stellvertretung
Stadtrat Dr. Wolf Heinrichs 1. Erwin Goerke
2. Michaela Heuer
Gemäß § 5 der Satzung des Zweckverbandes Studienin stitut für kommunale Verwaltung
Westfalen-Lippe entsendet jedes Verbandsmitglied ei ne/n Vertreter/in und bestellt zwei
Stellvertreter/innen, deren Reihenfolge bei der Bes tellung festzulegen ist. Die Vertreter
werden vom Rat für die Dauer seiner Wahlzeit gewählt.
Anlage 1
14
19. Westfälische Verwaltungsakademie Münster e.V.
Mitgliederversammlung
- Vertretung der Stadt Münster
Mitglied
Stellvertretung
Stadtrat Dr. Wolf Heinrichs Erwin Goerke
Gemäß § 5 der Satzung der Westfälischen Verwaltung sakademie besteht die
Mitgliederversammlung aus je einer Vertretung der Vereinsmitglieder.
20. Westfälische Verkehrsgesellschaft mbH (WVG)
Aufsichtsrat
Ständiger Gast:
Stadtdirektor Hartwig Schultheiß
Zur WVG Unternehmensgruppe gehören u.a. die Region alverkehr Münsterland GmbH
(RVM), die Regionalverkehr Ruhr-Lippe GmbH (RLG), d ie Verkehrsgesellschaft Kreis
Unna mbh (VKU), die Westfälische Landes-Eisenbahn G mbH (WLE). Gesellschafter der
WVG sind der Landschaftsverband Westfalen-Lippe, di e Kreise Borken, Coesfeld,
Soest, Steinfurt, Unna, Warendorf sowie der Hochsauerlandkreis.
Der Stadt Münster ist das Recht eingeräumt worden, im Aufsichtsrat der WVG einen
ständigen Gast ohne Stimmrecht zu entsenden. Hierüb er entscheidet nach § 113 IV GO
NRW der Rat.
21. Regionalverkehr Münsterland GmbH
a) Gesellschafterversammlung
- Vertretung der Stadt Münster-
Mitglied
Stadtdirektor Hartwig Schultheiß
b) Aufsichtsrat
-Vorschlagsrecht der Stadt Münster zur Wahl durch die Gesellschafterversammlung-
Mitglied
Stadtdirektor Hartwig Schultheiß
Der Aufsichtsrat besteht gem. § 6 des Gesellschafts vertrags der aus 18 Mitgliedern, von
denen 12 von der Gesellschafterversammlung gewählt und 6 Arbeitnehmervertreter
nach den Wahlbestimmungen des BetrVG entsandt werde n. Nach § 6 Abs. 2 des
Gesellschaftsvertrags dauert das Amt der Mitglieder des Aufsichtsrates bis zur
Beendigung derjenigen Gesellschafterversammlung, di e auf die Kommunalwahl im Land
NRW folgt.
Anlage 1
15
22. Westfälische Landeseisenbahn GmbH (WLE)
a) Aufsichtsrat
Mitglied
Stadtdirektor Hartwig Schultheiß
Der Aufsichtsrat besteht gem. § 6 des Gesellschaft svertrags der WLE aus 12
Mitgliedern, von denen 8 von der Gesellschaftervers ammlung gewählt und 4
Arbeitnehmervertreter nach den Wahlbestimmungen des BetrVG entsandt werden. Die
Stadt Münster hat für ein Mitglied des Aufsichtsrat es das Vorschlagsrecht. Seit 1998
werden auf Wunsch der WLE herausgehobene politische Mandatsträger oder
Hauptverwaltungsbeamte in die Gesellschaftsversamml ung entsandt bzw. für die Wahl
in den Aufsichtsrat vorgeschlagen. Nach § 6 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrags dauert
das Amt der Mitglieder des Aufsichtsrates bis zur B eendigung derjenigen
Gesellschafterversammlung, die auf die Kommunalwahl im Land NRW folgt.
b) Gesellschafterversammlung
Mitglied
Stadtdirektor Hartwig Schultheiß
Hinweis:
Es besteht eine mittelbare Beteiligung über die Stadtwerke Münster.
23. Zweckverband Schienenpersonennahverkehr (SPNV)
Verbandsversammlung
-Vertretung der Stadt Münster-
Mitglieder
Stellvertretung
1. 1.
2. 2.
3. 3.
4. 4.
5. 5.
6. 6.
7. 7.
von der Verwaltung (Oberbürgermeister oder ein/e v on ihm vorgeschlagene/r Beamter/in
oder Angestellte/r):
8. Stadtdirektor Hartwig Schultheiß 8. Michael Mil de
Anlage 1
16
Die Verbandsversammlung besteht gem. § 5 der Satzun g für den Zweckverband Schie-
nenpersonennahverkehr (SPNV) Münsterland aus Vertre tern der Verbandsmitglieder.
Die Vertreter/innen werden durch die jeweiligen Ver tretungskörperschaften für deren
Wahlzeit gewählt. Nach § 15 II Gesetz über kommunal e Gemeinschaftsarbeit (GkG)
werden für den Fall, dass die Gemeinde Verbandsmitg lied ist, die Vertreter durch die
Vertretungskörperschaft für deren Wahlzeit aus ihre r Mitte oder aus den Dienstkräften
des Verbandsmitglieds bestellt. Für jede/n Vertrete r/in ist ein/e Stellvertreter/in für den
Fall der Verhinderung zu wählen. Sie bleiben bis zu m Amtsantritt ihres Nachfolgers im
Amt.
Jedes Verbandsmitglied entsendet sieben Vertreter i n die Verbandsversammlung sowie
seinen Hauptverwaltungsbeamten oder einen von ihm vorgeschlagenen Vertreter.
24. Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL)
Verbandsversammlung
- Vertretung der Stadt Münster -
Mitglieder
Stellvertretung
von der Verwaltung (Oberbürgermeister oder ein/e v on ihm vorgeschlagene/r Beamter/in
oder Angestellte/r):
Stadtdirektor Hartwig Schultheiß Michael Milde
Nach § 6 II lit t) der Satzung Zweckverband Schien enpersonennahverkehr (SPNV) Müns-
terland entscheidet die Verbandsversammlung über die Entsendung von Vertretern in die
Verbandsversammlung des Zweckverbands Nahverkehr Westfalen-Lippe. Der SPNV ent-
sendet dabei mindestens 2 Vertreter pro Verbandsmitglied im SPNV.
Der Vertreter der Stadt Münster in der Verbandsver sammlung des SPNV hat in der Ver-
bandsversammlung des SPNV darauf hinzuwirken, dass der Zweckverband SPNV die
beiden Vertreter der Stadt Münster in die Verbandsversammlung des Zweckverband Nah-
verkehr Westfalen-Lippe (NWL) entsendet.
25. Heimathaus Münsterland in Telgte GmbH
a) Verwaltungsrat
- Vertretung der Stadt Münster -
Mitglied
Gemäß § 11 des Gründungsvertrages gehört dem Verwa ltungsrat ein von jedem
Gesellschafter entsandtes Mitglied an.
Anlage 1
17
b) Gesellschafterversammlung
- Vertretung der Stadt Münster -
Mitglied
Stellvertretung
Dr. Barbara Rommé Axel Schollmeier
Nach § 113 Abs. 2 GO NRW vertritt ein vom Rat best ellter Vertreter die Gemeinde in
Gesellschafterversammlungen. In Absprache mit den a nderen Gesellschaftern wird
gewünscht, dass die Leiterin des Stadtmuseums die Stadt Münster vertritt.
26. Veranstaltergemeinschaft Lokaler Rundfunk Münster e. V.
Mitgliederversammlung:
- Vertretung der Stadt Münster -
Mitglieder
1.
2.
Nach § 5 der Satzung der Veranstaltergemeinschaft Lokaler Rundfunk Münster e.V. kön-
nen Mitglieder nur natürliche Personen werden, die die Voraussetzungen des § 64 II i. V.
m. §§ 5 und 6 Landesmediengesetzes (LMG) NRW erfüll en. Ratsmitglieder oder Perso-
nen, die dem Rat angehören könnten, erfüllen diese Voraussetzungen.
Die Mitglieder können gem. § 63 VI LMG NRW von den Stellen, die sie bestimmt haben,
dadurch abberufen werden, dass ein neues Mitglied bestimmt wird.
Nach § 8 Ziffer 4 der Satzung endet die Mitgliedschaft eines Mitgliedes, wenn dieses aus
der Stelle oder der Organisation, von der es bestim mt worden ist und der es zu diesem
Zeitpunkt angehört hat, ausgeschieden ist oder von den Stellen, die das Mitglied bestimmt
haben, ein neues Mitglied bestimmt und schriftlich dem Vorsitzenden des Vorstandes des
Vereins benannt wird (…). Nach § 6 I Satzung werden u. a. vom Rat der Stadt Münster
Mitglieder bestimmt. Das Verfahren zur Bestimmung der Mitglieder richtet sich nach § 63 I,
II, IV – VI LMG NRW. Nach § 63 I LMG NRW werden vom Rat zwei Mitglieder bestimmt,
die nach den Grundsätzen der Verhältniswahl (Höchst zahlverfahren nach d´Hondt) ge-
wählt werden.
Nach § 63 IV LMG sowie § 6 V Satzung müssen Stellen , die mehrere Mitglieder bestim-
men, zur Hälfte Frauen bestimmen.
§ 113 Abs. 2 GO NRW findet keine Anwendung, da nic ht die Stadt Münster Mitglied ist,
sondern die benannten Personen Mitglieder der Veranstaltergemeinschaft werden.
Anlage 1
18
27. Altenzentrum Klarastift GmbH
Aufsichtsrat
- Vertretung der Stadt Münster -
Mitglieder
Stellvertretung
1. 1.
2. 2.
3. 3.
4. 4.
5. 5.
6. 6.
7. 7.
8. 8.
Für das Stiftungswesen zuständige/r Beigeordnete/r :
9. Stadtrat Thomas Paal 9. Petra Woldt
Der Aufsichtsrat besteht gemäß § 8 des Gesellschaf tsvertrages aus den Mitgliedern der
Stiftungskommission des Rates der Stadt Münster, der bzw. dem bei der Stadt Münster für
das Stiftungswesen zuständigen Beigeordneten und einer Vertreterin bzw. einem Vertreter
der Beschäftigten. Die Anzahl der Mitglieder der St iftungskommission wurde durch Rats-
beschluss vom 28.10.2009 um einen erhöht. Die Vorga ben des § 113 Abs. 2 GO NRW
sind damit erfüllt.
28. EUROCITIES
Jahreshauptversammlung
- Vertretung der Stadt Münster -
Mitglied Stellvertretung
Oberbürgermeister Markus Lewe Stadtdirektor Hartwi g Schultheiß
Gemäß § 3 Abs. 3 der Satzung von Eurocities hat die Stadt Münster einen gewählten poli-
tischen Vertreter als Vertreter der Stadt Münster in der Jahresvollversammlung zu benen-
nen. Der politische Vertreter kann sich durch einen Stellvertreter vertreten lassen.
Anlage 1
19
29. Münsterland e.V. (Verein zur Förderung des Münsterlandes)
(durch Fusion von Aktion Münsterland e.V. und Münst erland Touristik Grünes Band e.V.
zum 01.01.2009 entstanden)
Mitgliederversammlung
-Vertretung der Stadt Münster-
Mitglieder
1. 1.
2. 2.
Von der Verwaltung (Oberbürgermeister oder ein/e von ihm vorgeschlagener Beamter/in
oder Angestellte/r)
3. Stadtdirektor Hartwig Schultheiß 3. Bernadette Spinnen
30. Gesellschaft für Christlich-Jüdische Zusammenarbeit e. V. Münster
Vorstand
- Vertretung der Stadt Münster -
Mitglied:
Gemäß § 10 der Vereinssatzung gehören dem Vorstand u. a. je ein Vertreter des Regie-
rungspräsidenten und der Stadt Münster an.
31. Fachklinik Hornheide e.V.
Mitgliederversammlung
-Vertretung der Stadt Münster-
Mitglied:
Dr. Christiane Kappenstein
Nach § 7 der Satzung des Vereins benennt jedes Mit glied seinen beauftragten Vertreter
für die Mitgliederversammlung.
Anlage 1
20
32. Deutsches Volksheimstättenwerk e. V. (VHW) – Bu ndesverband für Wohneigen-
tum, Wohnungsbau und Stadtentwicklung
Mitgliederversammlung
- Vertretung der Stadt Münster -
Mitglied
Stellvertretung
Stadtrat Thomas Paal Gabriele Regenitter
33. items GmbH – Gesellschaft für Informationstechn ologie, Kommunikation und
Organisation Münster mbH
Beirat
-Vertretung der Stadt Münster –
Mitglieder
1. Stadtrat Dr. Wolf Heinrichs
2. Stadtkämmerin Helga Bickeböller
Nach § 6 des Gesellschaftsvertrags besteht der Beir at aus bis zu 10 Mitgliedern, die von
der Gesellschafterversammlung gewählt werden. Die G esellschafterversammlung ist
jedoch an Vorschläge der an den Gesellschaftern –hi er die Stadtwerke Münster GmbH-
beteiligten Kommunen hinsichtlich der Person des Be iratsmitglieds gebunden. Die Stadt
Münster hat bisher 2 Vertreter in den Beirat entsandt.
Hinweis:
Es besteht eine mittelbare Beteiligung über die Stadtwerke Münster.
34. Gewerbepark Münster-Loddenheide (GML) GmbH
a) Gesellschafterversammlung:
- Vertretung der Stadt Münster -
Mitglied
Stellvertretung
Stadtkämmerin Helga Bickeböller Stadtdirektor Hart wig Schultheiß
b) Fachbeirat:
- Vertretung der Stadt Münster –
Mitglieder
Stellvertretung
1. 1.
2. 2.
3. 3.
Anlage 1
21
Die Gesellschafter bilden nach § 14 des Gesellscha ftsvertrags einen Fachbeirat in bera-
tender Funktion der Gesellschaftsversammlung. Diese r Fachbeirat besteht aus max. 9
Personen, wobei vom jeweiligen Gesellschafter jeweils max. 3 Beiratsmitglieder benannt
werden. Bei den Beiratsmitgliedern muss es sich um Ratsmitglieder handeln.
35. Regionalkonferenz Münsterland
- Vertretung der Stadt Münster –
Mitglieder
Stellvertretung
1. 1.
2. 2.
3. 3.
4. Oberbürgermeister Markus Lewe 4. Stadtdirektor Hartwig Schultheiß
Die Stadt Münster ist in der Regionalkonferenz Müns terland durch den Oberbürgermeis-
ter vertreten. Ferner sollen drei Mitglieder des Ra tes oder der Verwaltung der Regional-
konferenz angehören.
36. Theaterhaus Pumpenhaus gGmbH
a) Gesellschafterversammlung
- Vertretung der Stadt Münster -
Mitglied
Stellvertretung
Alfons Reinkemeier Dr. Annemarie Janetzki
b) Besetzung des Beirates:
- Vertretung der Stadt Münster -
Mitglieder
Stellvertretung
1. 1.
2. 2.
3. 3.
4. 4.
5. 5.
von der Verwaltung (Oberbürgermeister oder ein/e v on ihm vorgeschlagener Beamter/in
oder Angestellte/r):
6. Stadträtin Dr. Andrea Hanke
6. Stadtrat Thomas Paal
Anlage 1
22
die Leitung des Kulturamtes:
7. Frauke Schnell 7. Andreas Ermeling
Gemäß § 9 des Gesellschaftervertrages gehören dem Beirat als stimmberechtigte Mit-
glieder je ein/e Vertreter/in der Fraktionen im Rat der Stadt Münster, die vom Rat ent-
sandt werden, der Oberbürgermeister oder ein/eine v on ihm vorgeschlagene/r Beamte/r
bzw. Angestellte/r, sowie die jeweilige Leitung des Kulturamtes. Für jedes Mitglied ist ei-
ne Stellvertretung zu benennen.
37. AirportPark FMO GmbH
a) Aufsichtsrat
- Vertretung der Stadt Münster –
Mitglieder Stellvertretung
1. 1.
2. 2.
3. 3.
von der Verwaltung (Oberbürgermeister oder ein/e v on ihm vorgeschlagener Beamter/in
oder Angestellte/r):
4. Stadtdirektor Hartwig Schultheiß 4. Stadtkämmer in Helga Bickeböller
Der Aufsichtsrat besteht nach § 13 des Gesellschaf tsvertrags aus je vier von den Gesell-
schaftern entsandten Mitgliedern.
b) Gesellschafterversammlung
- Vertretung der Stadt Münster –
Mitglied
Stellvertretung
Alfons Reinkemeier Dr. Annemarie Janetzki
Nach § 2 des Gesellschaftsvertrages besteht die G esellschafterversammlung aus jeweils
einem Vertreter der Gesellschafter, wobei für die k ommunalen Vertreter auf § 113 GO
NRW verwiesen wird.
38. Münchener Hypothekenbank eGmbH
Generalversammlung
- Vertretung der Stadt Münster -
Mitglied
Stellvertretung
Stadtkämmerin Helga Bickeböller Alfons Reinkemeier
Anlage 1
23
39. Volksbank Münster eGmbH
Generalversammlung
- Vertretung der Stadt Münster -
Mitglied
Stellvertretung
Stadtkämmerin Helga Bickeböller Alfons Reinkemeier
40. Regionalrat des Regierungsbezirkes Münster
- Vertretung der Stadt Münster -
a) stimmberechtigte Mitglieder gem. § 7 I, II LPIG:
1.
2.
Gemäß § 7 I Landesplanungsgesesetz NRW (LPlG) werde n die stimmberechtigten Mit-
glieder der Regionalräte zu zwei Dritteln durch die Vertretungen der kreisfreien Städte
und Kreise gewählt, zu einem Drittel aus Reservelis ten berufen. Nach § 7 II LPlG wäh-
len die kreisfreien Städte je angefangene 200.000 E inwohner 1 Mitglied des Regionalra-
tes.
Der Rat der Stadt Münster hat gemäß Schreiben der B ezirksregierung Münster vom
17.08.2009 2 Mitglieder in den Regionalrat zu wähle n. Zugrunde gelegt wurde die Be-
völkerungszahl zum 30.06.2008. Sind für eine kreisf reie Stadt mehrere Mitglieder des
Regionalrates zu wählen, so gelten dafür die Grunds ätze der Verhältniswahl (§ 7 II
LPlG). Die nach § 7 II LPlG gewählten Mitglieder de s Regionalrates müssen in der kreis-
freien Stadt, von der sie gewählt werden, ihre Wohn ung, bei mehreren Wohnungen ihre
Hauptwohnung haben. Es gelten die Vorschriften für die Wählbarkeit des Kommunal-
wahlgesetzes entsprechend (§ 7 IV LPlG).
b) als beratendes Mitglied nimmt gemäß gem. § 8 Abs. 4 LPIG an den Sitzungen teil:
Oberbürgermeister Markus Lewe
Nach § 8 IV LPlG nehmen je ein/e Vertreter/in der L andschaftsverbände Rheinland oder
Westfalen-Lippe, der kreisfreien Städte und der Kre ise des Regierungsbezirks mit
beratender Stimme an Sitzungen des Regionalrates teil.
41. Institut für vergleichende Städtegeschichte (IS tG) gGmbH
a) Aufsichtsrat
- Vertretung der Stadt Münster –
Mitglied
Stadträtin Dr. Andrea Hanke
Nach § 8 des Gesellschaftsvertrages der IStG gGmbH besteht der Aufsichtsrat aus sieben
Mitgliedern. Ein Mitglied wird dabei von der Stadt Münster entsandt.
Anlage 1
24
b) Gesellschafterversammlung
- Vertretung der Stadt Münster –
Mitglied
Stellvertretung
Dr. Hannes Lambacher Anja Gussek-Revermann
Nach § 6 des Gesellschaftsvertrages besteht die Ges ellschafterversammlung aus je
einem Vertreter der Gesellschafter.
42. Kommunale Gesundheitskonferenz
Folgende Mitglieder des Ausschusses für Soziales, G esundheit und Arbeitsförderung
werden in die kommunale Gesundheitskonferenz berufen:
Mitglieder
Stellvertretung
1. 1.
2. 2.
3. 3.
4. 4.
5. 5.
Nach § 24 des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst gehören Mitglieder des
für Gesundheit zuständigen Ausschusses des Rates der kommunalen Gesundheitskonfe-
renz an. Gemäß Ratsbeschluss vom 13.09.2000 gibt es je einen Vertreter der im zustän-
digen Ausschuss vertretenen Parteien.
43. NDIX GmbH (Niederländisch Deutscher Internet Exchange B.V.)
a) Aufsichtsrat
Mitglieder
Stellvertretung
1. Dr. Thomas Robbers 1. Stadtwerke Münster
2. Stadtwerke Münster 2. Stadtwerke Münster
Nach § 13 des Gesellschaftervertrages besteht der Aufsichtsrat der Gesellschaft aus fünf
natürlichen Personen. Zwei Mitglieder entfallen dabei auf die Stadtwerke Münster.
Der Vertreter der Stadt Münster in der Gesellscha fterversammlung der Stadtwerke Müns-
ter GmbH hat darauf hinzuwirken, dass ein Gesellsch afterbeschluss bei der Stadtwerke
Münster GmbH gefasst wird, dass eine Entsendung in den Aufsichtsrat der NDIX GmbH
vorgenommen wird.
Anlage 1
25
b) Gesellschafterversammlung
Mitglied Stellvertretung
Stadtwerke Münster Stadtwerke Münster
Der Vertreter der Stadt Münster in der Gesellsch afterversammlung der Stadtwerke Müns-
ter GmbH hat darauf hinzuwirken, dass ein Gesellsch afterbeschluss bei der Stadtwerke
Münster GmbH gefasst wird, dass eine Entsendung in die Gesellschafterversammlung der
NDIX GmbH vorgenommen wird.
Nach § 113 GO NRW vertritt ein vom Rat bestellter Vertreter die Gemeinde in den o. a.
Gremien auch im Falle mittelbarer Beteiligungen der Gemeinde.
Hinweis:
Es besteht eine mittelbare Beteiligung über die Stadtwerke Münster.
44. Kuratorium der Stiftung Clemenshospital
- Vertretung der Stadt Münster -
Mitglieder
1.
2.
3.
4.
Das Kuratorium der unselbständigen, kommunal verwal teten Stiftung besteht gem. § 4
Abs. 2 des Vertrages über den Wiederaufbau des Clem enshospitals von 1952 u. a. aus
dem jeweiligen Oberbürgermeister und vier vom Rat der Stadt Münster für die Dauer der
Wahlperiode zu wählenden Ratsmitgliedern. Für jedes Mitglied kann ein Stellvertreter ge-
wählt bzw. bestellt werden.
Zuständigkeiten gem. § 4 des Vertrags:
Das Kuratorium ist zuständig für die Wahrung der Interessen der Stiftung. Ihm ist über die
allgemeine Betriebsführung regelmäßig Bericht zu er statten und es hat eine beratende
Funktion. Die ursprünglich eingeräumten Zustimmungs erfordernisse für betriebliche Ent-
scheidungen wurden in den vergangenen Jahrzehnten n icht ausgeübt. Sie werden auch
künftig nicht wahrgenommen.
Das Kuratorium ist mindestens zweimal im Jahr durch den Vorsitzenden einzuberufen,
ferner auch, wenn mindestens zwei Mitglieder die Einberufung verlangen.
Anlage2_Benennung_Fraktionen
2795 Zeichen
Anlage 2
1
1. Pflegekonferenz
Mitglieder Stellvertretung
Vertreter der Fraktionen:
1. 1.
2. 2.
3. 3.
4. 4.
5. 5.
Nach § 5 des Gesetzes zur Umsetzung des Pflegeversi cherungsgesetzes (Landespflegege-
setz) PfG NW richten die kreisfreien Städte Pflegekonferenzen ein und übernehmen die Ge-
schäftsführung. In den Grundsätzen der Stadt Münster für die Arbeit der Pflegekonferenz ist
in § 3 die Zusammensetzung geregelt. Danach setzt s ich die Pflegekonferenz aus verschie-
denen Bereichen zusammen, aus denen jeweils ein Mitglied entsandt wird. Dazu zählen auch
die Fraktionen.
2. Lenkungsausschuss der Arbeitsgemeinschaft (Arge)
- Vertretung der Stadt Münster –
Mitglieder
Stellvertretung
Vertreter der Fraktionen:
1. 1.
2. 2.
3. 3.
4. 4.
5. 5.
von der Verwaltung:
6. Stadtrat Thomas Paal 6. Michael Willamowski
Die Stadt Münster hat mit der Agentur für Arbeit a uf der Basis eines öffentlich-rechtlichen
Vertrages eine Arbeitsgemeinschaft (AMS) im Sinne d es § 44 b SGB II in Form einer
Gesellschaft des öffentlichen Rechts gegründet.
Nach § 5 des Vertrages zur Gründung und Ausgestaltu ng der AMS setzt sich der
Lenkungsausschuss aus 12 Vertreter/innen zusammen. Die eine Hälfte wird von der Agentur,
die andere von der Stadt Münster benannt. Zusätzlich werden Stellvertreter benannt. Der Rat
hat beschlossen, dass jede Fraktion ein Mitglied ne bst Stellvertreter vorschlägt sowie ein/e
Vertreter/in der Verwaltung entsandt wird.
Anlage 2
2
3. Beirat der Verbraucherberatungsstelle
Mitglieder:
Stellvertretung
Vertreter der Fraktionen:
1. 1.
2. 2.
3. 3.
4. 4.
5. 5.
von der Verwaltung
Michael Willamowski Frank Treutler
Nach Ziffer 2 der Vereinbarung über einen Beirat d er Verbraucherberatungsstelle Münster
sind im Beirat sämtliche im Rat vertretene Fraktion en durch je ein Ratsmitglied
, ein Vertre-
ter der Verwaltung sowie die Leiterin der Verbraucherberatungsstelle vertreten.
4. Beirat für Stadtgestaltung
Mitglieder
Stellvertretung
Vertreter der Fraktionen:
1. 1.
2. 2.
3. 3.
4. 4.
5. 5.
5. Beirat für kommunale Entwicklungszusammenarbeit
Mitglieder
Stellvertretung
Vertreter der Fraktionen:
1. 1.
2. 2.
3. 3.
4. 4.
5. 5.
Anlage 2
3
6. Beirat Rieselfelder
Mitglieder
Stellvertretung
Vertreter der Fraktionen:
1. 1.
2. 2.
3. 3.
4. 4.
5. 5.
7. Beirat Soziale Stadt Kinderhaus, Brüningheide
Mitglieder
Stellvertretung
Vertreter der Fraktionen:
1. 1.
2. 2.
3. 3.
4. 4.
5. 5.
K:\010201_Geschaeftsfuehrung_politische_Gremien\Kommunalwahlen\2009\Besetzung_Gremien_Stand_2009-09-
22_Benennung_Fraktionen_Anlage_2.doc
Ergänzungsvorlage Beschluss
4336 Zeichen
V/0632/2009/1 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt des Rates und des Oberbürgermeisters Betrifft Besetzung von Gesellschafterversammlungen, Aufsichtsräten, Beiräten und sonstigen Gremien Beratungsfolge 11.11.2009 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: Sachentscheidung: 1. Der Rat entsendet in die in der Anlage 1 aufgeführten Gremien die jeweils benannten Vertreter/innen. 2. Die nicht erneut in diese Gremien entsan dten Vertreter/innen der Stadt werden mit dem Zeitpunkt der Neuentsendung (Ziffer 1 der Vorlage) abberufen. 3. Es wird zur Kenntnis genommen, dass für di e in der Anlage 2 genannten Gremien die jeweils benannten Personen die Parteien oder Wählergemeinschaften bzw. die Verwal- tung vertreten. 4. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Verwaltung Informationsveranstaltun- gen für alle Aufsichtsratsmitglieder durchführen wird. Begründung: Nach § 113 Abs. 2 Satz 1 GO NRW vertri tt bei unmittelbaren Beteiligungen ein vom Rat bestellter Vertreter die Gemeinde. Sowe it mehrere Vertreter zu bestellen sind, erfolgt die Besetzung der in der Anl age 1 genannten Gremien gem äß § 50 Abs. 4 GO NRW i. V. m. § 50 Abs. 3 Satz 2 nac h den Grundsätzen der Verhältniswahl (Be- rechnungssystem der mathematischen Proportion nach Hare/Niemeyer). Nach § 113 Absatz 2 Satz 2 GO NRW muss, sofern mehr als ein Vertreter zu benen- nen ist, der Bürgermeister oder ein/e von ih m vorgeschlagene/r Beamter/in oder An- gestellte/r der Gemeinde dazuzählen, es sei denn, die Satzung, der Gesellschafts- vertrag usw. treffen eine andere Regelung. Vorlagen-Nr.: V/0632/2009/1. Erg. Auskunft erteilt: Herr Kupferschmidt Ruf: 492 60 40 E-Mail: Kupferschmidt@stadt-muenster.de Datum: 06.11.2009 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0632/2009/1 Einigen sich die Ratsmitglieder auf einen einheitlichen Wahlvorschlag für das jeweils zu besetzende Gremium, ist gemäß § 50 Abs. 3 Satz 1 GO NRW der einstimmige Beschluss des Rates über die Annahme dieses Wahlvorschlags ausreichend. Kommt ein einheitlicher Wahlvorschlag nicht zustande, findet eine Listenwahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gemäß § 50 Abs. 3 Satz 2 ff. GO NRW statt. Bei mittelbaren Beteiligungen gelten gem. § 113 Abs. 2. Satz 3 GO NRW die Rege- lungen des § 113 Abs. 2 Sätze 1 und 2 GO NRW entsprechend, sofern nicht ähnlich wirksame Vorkehrungen zur Si cherung hinreichender gemei ndlicher Einfluss- und Steuerungsmöglichkeiten getroffen werden. Die Größe der zum gegenwärtigen Zeitpunkt ganz oder teilweise vom Rat neu zu be- setzenden Gremien ist durch Satzung, Gesellschaftsvertrag, Beschluss des zuständi- gen Gremiums (z. B. der Gesellschafterversammlung) o. ä. festgelegt. Gemäß § 12 des Gesetzes zu r Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz) ist bei der Besetzung von Kommissionen, Beiräten, Verwaltungs- und Aufsichtsräten sowie sonstigen Gremien auf eine geschlechtsparitätische Besetzung zu achten. zu Beschlusspunkt 4: Nach der Kommunalwahl werden die Aufs ichtsräte neu besetzt und es werden neue Mandatsträger in die Unternehmen entsandt. Um diese auf ihre neue Auf- gabe vorzubereiten, wird die Verwaltung mit Hilfe eines externen Wirtschaftsprü- fers Informationsveranstaltungen durchführen. Diese sollen sich an den konkre- ten, teilweise gesetzlich kodifizierten An forderungen an das Aufsichtsratsmit- glied orientieren. Informiert werden sollte insbesondere über: - Rechte, Pflichten und Haftu ngsrisiken, da der Aufsic htsrat seine Pflicht zur Überwachung der Geschäftsführung (§ 1 11 Aktiengesetz (AktG)) nur dann ord- nungsgemäß erfüllen kann; - Grundlagen der Bilanzpolitik und der Ja hresabschlussanalyse, da es gem. § 171 AktG ein besonderer Auftrag für den Aufsichtsrat ist, den Jahresabschluss, Lagebericht und den Gewinnverwendungsvorschlag zu prüfen; - Kommunalrechtliche Besonderheiten (Weisungsgebundenheit, Haftungsfrei- stellung kommunaler Aufsichtsratsmitglieder). Unabhängig von dieser Informationsvera nstaltung obliegt es jedem einzelnen Aufsichtsratsmitglied, sich regelmäßig über aktuelle Anforderungen des Man- dats zu informieren und das Mandat eigenverantwortlich wahrzunehmen. gez. Markus Lewe Anlage 1: Entsendung durch den Rat Anlage 2: Bennennung durch die Fraktionen
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Loddenheide
- Brüningheide
- Kinderhaus
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0632/2009/1
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 04.11.2009
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37