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V/0632/2009/1

Besetzung von Gesellschafterversammlungen, Aufsichtsräten, Beiräten und sonstigen Gremien

Vorlagen 04.11.2009

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 11.11.2009, TOP 12

Hauptvorlage V/0632/2009

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Ansehen

Anlage1_Entsendung_Rat

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Ansehen

Anlage2_Benennung_Fraktionen

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Ansehen

Ergänzungsvorlage Beschluss

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Ansehen

Hauptvorlage V/0632/2009

2766 Zeichen

DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt des Rates und des Oberbürgermeisters 
 Vorlagen-Nr.: 
 
V/0632/2009  
Öffentliche Beschlussvorlage Auskunft erteilt: 
Herr Kupferschmidt 
Ruf: 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Besetzung von Gesellschafterversammlungen, Aufsichtsräten, Beiräten und sonstigen Gremien 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
11.11.2009 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
1. Der Rat entsendet in die in der Anlage 1 aufgeführten Gremien die jeweils benannten Vertre-
ter/innen. 
2. Die nicht erneut in diese Gremien entsandten Vertreter/innen der Stadt werden mit dem Zeit-
punkt der Neuentsendung (Ziffer 1 der Vorlage) abberufen. 
3. Es wird zur Kenntnis genommen, dass für die in der Anlage 2 genannten Gremien die jeweils 
benannten Personen die Parteien oder Wählergemeinschaften bzw. die Verwaltung vertreten.  
 
 
Begründung: 
Nach § 113 Abs. 2 Satz 1 GO NRW vertritt bei unmittelbaren Beteiligungen ein vom Rat be-
stellter Vertreter die Gemeinde. Soweit mehrere Vertreter zu bestellen sind, erfolgt die Be-
setzung der in der Anlage 1 genannten Gremien gemäß § 50 Abs. 4  GO NRW i. V. m. § 50 
Abs. 3 Satz 2 nach den Grundsätzen der Ver hältniswahl (Berechnungssystem der mathema-
tischen Proportion nach Hare/Niemeyer). 
Nach § 113 Absatz 2 Satz 2 GO NRW muss, sofern mehr als ein Vertreter zu benennen ist, 
der Bürgermeister oder ein/e von ihm vorgeschlagene/r Beamter/in oder Angestellte/r der 
Gemeinde dazuzählen, es sei denn, die Satzung, der Gesellschaftsvertrag usw. treffen eine 
andere Regelung. 
Einigen sich die Ratsmitglieder auf einen einheitlichen Wahlvorschlag für das jeweils zu be-
setzende Gremium, ist gemäß § 50 Abs. 3 Satz 1 GO NRW der einstimmige Beschluss des 
Rates über die Annahme dieses Wahlvorschlags ausreichend. Kommt ein einheitlicher 
Wahlvorschlag nicht zustande, findet eine Listenwahl nach den Grundsätzen der Verhältnis-
wahl gemäß § 50 Abs. 3 Satz 2 ff. GO NRW statt. 
492 60 40 
 
E-Mail: 
Kupferschmidt@stadt-muenster.de  
Datum: 
29.10.2009 
V/0632/2009

- 2 - 
V/0632/2009 
Bei unmittelbaren Beteiligungen gelten gem. § 113 Abs. 2. Satz 3 GO NRW die Regelungen 
des § 113 Abs. 2 Sätze 1 und 2 GO NRW entsprechend, sofern nicht ähnlich wirksame Vor-
kehrungen zur Sicherung hinreichender gemeindlicher Einfluss- und Steuerungsmöglichkei-
ten getroffen werden. 
Die Größe der zum gegenwärtigen Zeitpunkt ganz oder teilweise vom Rat neu zu besetzenden 
Gremien ist durch Satzung, Gesellschaftsvertrag, Beschluss des zuständigen Gremiums (z. B. 
der Gesellschafterversammlung) o. ä. festgelegt. 
 
 
gez. 
Markus Lewe 
Anlagen: 
Anlage 1: mittelbare und unmittelbare städtische Beteiligungen und Mitgliedschaften mit 
Entsendungsrecht durch den Rat 
Anlage 2: Benennung durch die Fraktionen und Verwaltung

Anlage1_Entsendung_Rat

33974 Zeichen

Anlage 1 
 1 
1. Wohn- + Stadtbau GmbH 
 
 Aufsichtsrat 
 - Vertretung der Stadt Münster - 
 
 Besetzung des Aufsichtsrates: 
 
 Mitglieder 
     Stellvertretung  
 
1.  1. 
2.  2. 
3.  3. 
4.  4. 
5.  5. 
6.  6. 
7.  7. 
8.   8. 
9.  9. 
10.  10. 
11.  11. 
 
 von der Verwaltung (Oberbürgermeister oder ein/e v on ihm vorgeschlagener Beamter/in 
oder Angestellte/r): 
 
12. Stadtdirektor Hartwig Schultheiß  12. Stadtrat Thomas Paal 
 
 
Der Aufsichtsrat besteht gemäß § 7 des Gesellschaft svertrages aus 12 von der Gesell- 
schafterversammlung gewählten stimmberechtigten Mit gliedern, darunter der Oberbür- 
germeister oder ein/e von ihm vorgeschlagene/r Beam ter/in oder Angestellte/r der Stadt 
Münster.

Anlage 1 
 2 
 
2. Wohnungsgesellschaft Große Lodden mbH  
 
a) Aufsichtsrat 
 
 Der Aufsichtsrat ist nach § 6 des Gesellschaftsver trages personenidentisch mit den jewei- 
ligen Mitgliedern des Aufsichtsrates der alleinigen  Gesellschafterin Wohn- + Stadtbau 
GmbH.  
 
 
 b) Gesellschafterversammlung 
 
 Nach § 11 des Gesellschaftsvertrages der Wohnungsg esellschaft Große Lodden mbH trifft 
 
der Aufsichtsrat der Wohn- und Stadtbau gmbH die En tscheidungen , die nach gesetzli- 
chen Bestimmungen oder nach dem Gesellschaftsvertrag der Gesellschafterversammlung 
obliegen.

Anlage 1 
 3 
3. Westfälische Bauindustrie GmbH 
 
 a) Aufsichtsrat:  
 - Vertretung der Stadt Münster - 
 
 Besetzung des Aufsichtsrates: 
 
 Mitglieder 
     Stellvertretung  
 
1.  1. 
2.  2. 
3.  3. 
4.  4. 
5.  5. 
6.  6. 
7.  7. 
8.  8. 
9.  9. 
10.  10. 
11.  11. 
 
 
 von der Verwaltung (Oberbürgermeister oder ein/e v on ihm vorgeschlagene/r Beamter/in 
oder Angestellte/r): 
 
12. Stadtdirektor Hartwig Schultheiß  12. Stadtkämm erin Helga Bickeböller 
 
 
 Der Aufsichtsrat besteht nach § 7 des Gesellschafts vertrages aus 12 von der Gesell- 
schafterversammlung nach Weisung des Rates der Stad t Münster gewählten stimmbe- 
rechtigten Mitgliedern, darunter der Oberbürgermeis ter oder ein/e von ihm vorgeschla- 
gene/r Beamter/in oder Angestellte/r der Stadt Münster. 
 
 
 b) Gesellschafterversammlung 
 - Vertretung der Stadt Münster - 
 
 Mitglied 
 Stellvertretung  
 
Alfons Reinkemeier  Dr. Annemarie Janetzki 
 
  
 Hinweis: 
 
  
Es besteht eine mittelbare Beteiligung über die Stadtwerke Münster (99%) sowie eine un- 
mittelbare Beteiligung der Stadt Münster.

Anlage 1 
 4 
 
4. Messe und Congress Centrum Halle Münsterland Gmb H 
 
 a) Aufsichtsrat 
 - Vertretung der Stadt Münster - 
 
 Mitglieder 
     Stellvertretung  
 
1.  1. 
2.  2. 
3.  3. 
4.  4. 
5.  5. 
6.  6. 
7.  7. 
8.  8. 
9.  9. 
10.  10. 
11.  11. 
 
 von der Verwaltung (Oberbürgermeister oder ein/e v on ihm vorgeschlagener Beamter/in 
oder Angestellte/r): 
 
12. Stadtdirektor Hartwig Schultheiß  12. Stadtkämm erin Helga Bickeböller 
 
 
 Der Aufsichtsrat besteht aus 16 Mitgliedern. Davon werden 12 stimmberechtigte Mitglie- 
der von der Stadt Münster entsandt, darunter der Oberbürgermeister oder ein/e von ihm 
vorgeschlagene/r Beamter/in oder Angestellte/r der Stadt Münster. 
 
 
 b) Gesellschafterversammlung: 
- Vertretung der Stadt Münster - 
 
Mitglied 
 Stellvertretung  
 
Alfons Reinkemeier  Dr. Annemarie Janetzki

Anlage 1 
 5 
 
5. Stadtwerke Münster GmbH 
 
a) Aufsichtsrat  
 - Vertretung der Stadt Münster - 
 
 Mitglieder 
 
 
1. 
2. 
3. 
4. 
5. 
6. 
7. 
8. 
9. 
10. 
11. 
 
 von der Verwaltung (Oberbürgermeister oder ein/e v on ihm vorgeschlagene/r Beamter/in 
oder Angestellte/r): 
 
12. Stadtkämmerin Helga Bickeböller 
 
 
 Der Aufsichtsrat besteht gemäß § 6 des Gesellschaft svertrages aus 18 Mitgliedern; 12 
Mitglieder sind von der Gesellschaftsversammlung zu  entsenden, darunter der Oberbür- 
germeister oder ein/e von ihm vorgeschlagene/r Beam ter/in oder Angestellte/r der Stadt 
Münster. 
 
 Die übrigen 6 Mitglieder (= Arbeitnehmervertreter)  werden nach den Bestimmungen des 
Betriebsverfassungsgesetzes von der Belegschaft der Stadtwerke gewählt. 
 
 b) Gesellschafterversammlung: 
- Vertretung der Stadt Münster - 
 
Mitglied 
  
 
Oberbürgermeister Markus Lewe

Anlage 1 
 6 
6. Wirtschaftsförderung Münster GmbH 
 
 a) Aufsichtsrat 
 
 Besetzung des Aufsichtsrates: 
 
 Mitglieder 
     Stellvertretung  
 
1.  1. 
2.  2. 
3.  3. 
4.  4. 
5.  5. 
6.  6. 
7.  7. 
8.  8. 
9.  9. 
10.  10. 
11.  11. 
12.  12. 
13.  13. 
 
 von der Verwaltung (Oberbürgermeister oder ein/e v on ihm vorgeschlagene/r Beamter/in 
oder Angestellte/r): 
 
14. Stadtdirektor Hartwig Schultheiß  14. Stadtkämm erin Helga Bickeböller 
 
 Der Aufsichtsrat besteht gemäß § 17.1 des Gesellsch aftsvertrages aus 18 Mitgliedern. 
Die weiteren vier Mitglieder des Aufsichtsrates wer den von den Mitgesellschaftern be- 
stellt (2 Sitze Sparkasse Münsterland Ost, je 1 Sit z Sparda-Bank Münster e.G. und die 
Volksbank Münster e.G.). 
 
 
 b) Gesellschafterversammlung 
 - Vertretung der Stadt Münster - 
 
 Mitglied 
 Stellvertretung  
 
Alfons Reinkemeier  Dr. Annemarie Janetzki

Anlage 1 
 7 
7. Technologieförderung Münster GmbH 
 
a) Aufsichtsrat 
 
 Als Vertreter der Wirtschaftsförderung Münster Gmb H für den Gesellschafter Stadt Müns- 
ter werden in den Aufsichtsrat der Technologieförderung GmbH gewählt:  
 
 Mitglieder 
     Stellvertretung  
 
1.   1.  
2.  2. 
3.  3. 
4.  4. 
5.  5. 
6.  6. 
 
von der Verwaltung (Oberbürgermeister oder ein/e vo n ihm vorgeschlagener Beamter/in 
oder Angestellte/r): 
 
7. Stadtkämmerin Helga Bickeböller  7. Stadtdirekto r Hartwig Schultheiß 
 
 
  Der Vertreter der Stadt Münster in der Gesellscha fterversammlung der Wirtschaftsförde- 
rung Münster GmbH hat darauf hinzuwirken, dass ein Gesellschafterbeschluss bei der 
Wirtschaftsförderung Münster GmbH gefasst wird, dass eine entsprechende Entsendung 
in den Aufsichtsrat der Technologieförderung Münster GmbH vorgenommen wird. 
 
 
b) Gesellschafterversammlung 
 
Als Vertreter/in der Wirtschaftsförderung Münster GmbH für den Gesellschafter der Stadt 
Münster wird in die Gesellschafterversammlung der Technologieförderung Münster GmbH  
gewählt: 
 
 Mitglied 
     Stellvertretung  
 
Alfons Reinkemeier  Dr. Annemarie Janetzki 
 
 
 Der Vertreter der Stadt Münster in der Gesellschaft erversammlung der 
Wirtschaftsförderung Münster GmbH hat darauf hinzuw irken, dass ein 
Gesellschafterbeschluss bei der Wirtschaftsförderun g Münster GmbH gefasst wird, dass 
eine entsprechende Entsendung in die Gesellschafter versammlung der 
Technologieförderung Münster GmbH vorgenommen wird.

Anlage 1 
 8 
 
8. CeNTech Münster GmbH 
 
 a)  Aufsichtsrat 
 
 Als Vertreter der Technologieförderung Münster Gmb H für die Wirtschaftsförderung Müns- 
ter GmbH für den Gesellschafter Stadt Münster werden in den Aufsichtsrat der CeNTech 
GmbH gewählt: 
 
Mitglieder 
         Stellvertretung  
 
1.   1.  
2.  2. 
 
von der Verwaltung (Oberbürgermeister oder ein/e von ihm vorgeschlagene/r Beamter/in  
oder Angestellte/r): 
 
3. Stadtkämmerin Helga Bickeböller  3. Stadtdirekto r Hartwig Schultheiß 
 
 
Der Aufsichtsrat besteht gem. § 13 des Gesellschaft svertrages aus 5 Mitgliedern; davon 
werden drei Mitglieder nebst Stellvertretung durch die Technologieförderung Münster 
GmbH entsandt.  
 
  Der Vertreter der Stadt Münster in der Gesellscha fterversammlung der Wirtschaftsförde- 
rung Münster GmbH hat darauf hinzuwirken, dass ein Gesellschafterbeschluss bei der 
Technologieförderung Münster GmbH gefasst wird, dass eine entsprechende Entsendung 
in den Aufsichtsrat der CeNTech Münster GmbH vorgenommen wird. Im Aufsichtsrat ver- 
treten waren zuletzt die Geschäftsleitung der Technologieförderung Münster GmbH, Herr 
Günnewig, sowie der Vorsitzende des Aufsichtsrates der Technologieförderung Münster 
GmbH.  
 
 
b) Gesellschafterversammlung 
 - Vertretung der Stadt Münster - 
 
 Als Vertreter/in der Technologieförderung Münster GmbH für den Gesellschafter Wirt- 
schaftsförderung Münster GmbH für den Gesellschafter der Stadt Münster wird in die Ge- 
sellschafterversammlung der CeNTech Münster GmbH gewählt: 
 
 Mitglied 
 Stellvertretung  
 
Alfons Reinkemeier  Dr. Annemarie Janetzki 
 
 
 Der Vertreter der Stadt Münster in der Gesellschaft erversammlung der 
Wirtschaftsförderung Münster GmbH hat darauf hinzuw irken, dass ein 
Gesellschafterbeschluss bei der Technologieförderun g Münster GmbH gefasst wird, 
dass eine entsprechende Entsendung in die Gesellsch afterversammlung der CeNTech 
Münster GmbH vorgenommen wird.

Anlage 1 
 9 
 
9. Flughafen Münster-Osnabrück GmbH 
 
 Aufsichtsrat 
 - Vertretung der Stadt Münster - 
 
 Mitglieder 
     Stellvertretung  
 
1.   1.  
2.  2. 
3.   3. 
 
 von der Verwaltung (Oberbürgermeister oder ein/e v on ihm vorgeschlagene/r Beamter/in 
oder Angestellte/r): 
 
4. Oberbürgermeister Markus Lewe  
    
 4. Stadtdirektor Hartwig Schultheiß 
 
 Gemäß § 8 des Gesellschaftsvertrages der Flughafen Münster-Osnabrück GmbH 
entsendet die Stadtwerke Münster GmbH 4 Mitglieder in den Aufsichtsrat. 
 
Nach § 6 Abs. 2 Ziffer 4 des Gesellschaftsvertrages  der Stadtwerke Münster GmbH ist 
für die Entsendung von Vertretern in den Aufsichtsr at oder entsprechende Organe eines 
beteiligten Unternehmens die Zustimmung des Aufsich tsrates erforderlich, sofern die 
Gesellschafterversammlung sich nicht die Entsendung vorbehält. 
 
 Der Rat hat in seiner Sitzung vom 23.11.1994 folge nden Beschluss gefasst: 
 
 Der Rat als Vertretung des Alleingesellschafters d er Stadtwerke zieht entsprechend den 
vertraglichen Beziehungen zwischen der Stadt Münster und den Stadtwerken betreffend, 
das Recht der Bestimmung der Aufsichtsratsmitglieder im Aufsichtsrat Flughafen Münster-
Osnabrück an sich. Der Aufsichtsrat Flughafen Münst er-Osnabrück soll künftig wie folgt 
besetzt werden: 
 
 Der Rat entsendet 3 Vertreter; die Verwaltung best immt 1 Vertreter.  
 
 Hinweis:  
  
 Es besteht eine mittelbare Beteiligung über die Stadtwerke Münster.

Anlage 1 
 10  
10. Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH 
 
 a) Aufsichtsrat 
 - Vertretung der Stadt Münster - 
 
 Mitglieder 
     Stellvertretung  
 
1.  1. 
2.   2.  
3.   3.  
4.  4. 
5.  5.  
6.   6. 
 
 von der Verwaltung (Oberbürgermeister oder ein/e v on ihm vorgeschlagene/r Beamter/in 
oder Angestellte/r): 
7. Stadtrat Dr. Wolf Heinrichs  7. Stadtkämmerin He lga Bickeböller 
 
 
 Gemäß § 9 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages der Wes tfälischer Zoologischer Garten 
Münster GmbH entsendet die Stadt Münster 7 Mitglied er in den Aufsichtsrat, darunter 
der Oberbürgermeister oder ein/e von ihm vorgeschla gene/r Beamter/in oder Angestell- 
te/r.  
 
 
 b) Gesellschafterversammlung 
- Vertretung der Stadt Münster 
 
 Mitglied 
 Stellvertretung  
 
Alfons Reinkemeier  Dr. Annemarie Janetzki 
 
 
 
11. Beirat der Friedensschule 
 - Vertretung der Stadt Münster - 
 
 Mitglied 
     Stellvertretung  
 
   
 
 Gemäß § 2 der Ordnung für den Schulbeirat der Frie densschule gehört dem Beirat ein 
Vertreter der Stadt Münster an.

Anlage 1 
 11  
 
12. Beirat der Papst-Johannes-Schule 
 - Vertretung der Stadt Münster - 
 
 Mitglieder      Stellvertretung  
 
1.   1.  
2.  2. 
3.   3. 
 
 
 von der Verwaltung (Oberbürgermeister oder ein/e v on ihm vorgeschlagene/r Beamter/in 
oder Angestellte/r): 
 
4. Stadträtin Dr. Andrea Hanke  4. Klaus Ehling 
 
 Gemäß § 2 Abs. 1 der Ordnung für den Schulbeirat d er Papst-Johannes-Schule, Schule 
für Geistigbehinderte, besteht der Beirat u. a. aus 4 Vertretern der Stadt Münster. 
 
 
 
13. Kuratorium Hüfferstiftung 
 - Vertretung der Stadt Münster - 
 
 Mitglieder 
 
 
1.  
2.  
3.  
4. 
 
 Neben den ständigen Mitgliedern (Oberbürgermeister , Sozialdezernent, ein Mitglied der 
Familie Hüffer) entsendet der Rat aus seiner Mitte 
 4 Mitglieder. 
 
 
 
14. Westfälische Reit- und Fahrschule e. V. 
 
 Generalversammlung: 
 - Vertretung der Stadt Münster  
 
 Mitglied 
 Stellvertretung

Anlage 1 
 12  
15. Westfälische Pferdemuseum gGmbH 
 
 a)  Gesellschafterversammlung 
 - Vertretung der Stadt Münster - 
 
 Mitglied      Stellvertretung  
 
Alfons Reinkemeier  Stadträtin Dr. Andrea Hanke 
 
 b) Beirat 
 - Vertretung der Stadt Münster- 
 
Stadtrat Dr. Wolf Heinrichs  Stadtkämmerin Helga Bi ckeböller 
 
 Gem.  9.2 der Satzung hat der Beirat eine beratend e Funktion. Die Stadt Münster hält für 
die Dauer der Gesellschaft Sitz und Stimme in diesem Beirat und kann insoweit nur durch 
einstimmigen Gesellschafterbeschluss abberufen werden. 
 
 
16. Polizeibeirat  
 
 Mitglieder 
     Stellvertretung  
 
1.   1.  
2.   2.  
3.   3.  
4.   4.  
5.   5.  
6.  6. 
7.  7. 
8.   8. 
9.  9. 
10.  10. 
11.  11. 
 
 
 Gemäß § 15 Abs. 2 des Polizeiorganisationsgesetzes  hat der Polizeibeirat bei einer 
Kreispolizeibehörde 11 Mitglieder. 
 
 Gem. § 17 POG NRW wählen die Vertretungen der kreisfreien Städte für die Dauer ihrer 
Wahlzeit aus ihrer Mitte die Mitglieder des Polizei beirates und ihre Stellvertreter/innen im 
Wege der Listenwahl nach dem Verhältniswahlsystem Hare/Niemeyer. 
  
 In den Polizeibeirat können auch andere Bürger/inn en sowie Einwohner/innen, die dem 
Rat angehören können, als Mitglieder oder Stellvertreter/innen gewählt werden; ihre Zahl 
darf die der Mitglieder des Rates nicht erreichen. Beamte, Angestellte und Arbeiter der 
Polizei können nicht Mitglieder des Polizeibeirates sein.

Anlage 1 
 13  
 
17. Umlegungsausschuss 
 
 - Ratsmitglieder - 
 
 Mitglieder 
     Stellvertretung  
 
1.   1.  
2.   2.  
 
 
 Gemäß § 4 der Verordnung zur Durchführung des Bund esbaugesetzes besteht der 
Umlegungsausschuss aus 5 Mitgliedern einschließlich  des/der Vorsitzenden. Der/Die 
Vorsitzende muss zum Richteramt oder zum höheren Ve rwaltungsdienst befähigt sein. 
Von den übrigen Mitgliedern müssen 2 dem Rat angehören. 
 
 Es ergibt sich folgende Zusammensetzung und aktuel le Besetzung: 
 
 Vorsitzende/r: Richteramt oder höherer Verwaltungs dienst 
 2 Mitglieder: Ratsmitglieder 
 1 Mitglied: Sachverständige/r mit der Befähigung z um höheren vermessungstechni-
schen Verwaltungsdienst 
 1 Mitglied: Sachverständige/r für die Ermittlung v on Grundstückswerten 
 
Die Amtszeit des Vorsitzenden Erwin Scheer  endet am 31.05.2013, seines Stellvertreters 
Dr. Günther Klein am 11.09.2011, des Sachverständig en Peter Dahlenburg und seines 
Stellvertreters Arnd Fischer am 12.11.2011, des Sachverständigen Conny Plitt und seines 
Stellvertreters am 11.09.2011. Sie stehen daher nicht zur Wahl. 
 
 
 
18. Zweckverband Studieninstitut für kommunale Verwaltung Westfalen-Lippe  
 
 Verbandsversammlung 
 - Vertretung der Stadt Münster - 
 
 Mitglied 
     Stellvertretung  
 
Stadtrat Dr. Wolf Heinrichs  1. Erwin Goerke 
  2. Michaela Heuer 
 
 Gemäß § 5 der Satzung des Zweckverbandes Studienin stitut für kommunale Verwaltung 
Westfalen-Lippe entsendet jedes Verbandsmitglied ei ne/n Vertreter/in und bestellt zwei 
Stellvertreter/innen, deren Reihenfolge bei der Bes tellung festzulegen ist. Die Vertreter 
werden vom Rat für die Dauer seiner Wahlzeit gewählt.

Anlage 1 
 14  
 
19. Westfälische Verwaltungsakademie Münster e.V. 
 
 Mitgliederversammlung 
 - Vertretung der Stadt Münster  
 
 Mitglied 
 Stellvertretung  
 
Stadtrat Dr. Wolf Heinrichs  Erwin Goerke 
  
 Gemäß § 5 der Satzung der Westfälischen Verwaltung sakademie besteht die 
Mitgliederversammlung aus je einer Vertretung der Vereinsmitglieder.  
 
 
20. Westfälische Verkehrsgesellschaft mbH (WVG)  
  
 Aufsichtsrat  
  
 Ständiger Gast: 
 
 
Stadtdirektor Hartwig Schultheiß 
 
 Zur WVG Unternehmensgruppe gehören u.a. die Region alverkehr Münsterland GmbH  
(RVM), die Regionalverkehr Ruhr-Lippe GmbH (RLG), d ie Verkehrsgesellschaft Kreis 
Unna mbh (VKU), die Westfälische Landes-Eisenbahn G mbH (WLE). Gesellschafter der 
WVG sind der Landschaftsverband Westfalen-Lippe, di e Kreise Borken, Coesfeld, 
Soest, Steinfurt, Unna, Warendorf sowie der Hochsauerlandkreis.  
 
 Der Stadt Münster ist das Recht eingeräumt worden,  im Aufsichtsrat der WVG einen 
ständigen Gast ohne Stimmrecht zu entsenden. Hierüb er entscheidet nach § 113 IV GO 
NRW der Rat.  
 
 
21. Regionalverkehr Münsterland GmbH 
 
 a) Gesellschafterversammlung 
- Vertretung der Stadt Münster- 
 
 Mitglied 
 
 
Stadtdirektor Hartwig Schultheiß 
 
 b) Aufsichtsrat 
 -Vorschlagsrecht der Stadt Münster zur Wahl durch die Gesellschafterversammlung- 
 
 Mitglied 
 
 
Stadtdirektor Hartwig Schultheiß  
 
Der Aufsichtsrat besteht gem. § 6 des Gesellschafts vertrags der aus 18 Mitgliedern, von 
denen 12 von der Gesellschafterversammlung gewählt und 6 Arbeitnehmervertreter 
nach den Wahlbestimmungen des BetrVG entsandt werde n. Nach § 6 Abs. 2 des 
Gesellschaftsvertrags dauert das Amt der Mitglieder  des Aufsichtsrates bis zur 
Beendigung derjenigen Gesellschafterversammlung, di e auf die Kommunalwahl im Land 
NRW folgt.

Anlage 1 
 15  
 
22. Westfälische Landeseisenbahn GmbH (WLE) 
 
a) Aufsichtsrat 
 
Mitglied  
 
Stadtdirektor Hartwig Schultheiß 
 
 Der Aufsichtsrat besteht gem. § 6 des Gesellschaft svertrags der WLE aus 12 
Mitgliedern, von denen 8 von der Gesellschaftervers ammlung gewählt und 4 
Arbeitnehmervertreter nach den Wahlbestimmungen des  BetrVG entsandt werden. Die 
Stadt Münster hat für ein Mitglied des Aufsichtsrat es das Vorschlagsrecht. Seit 1998 
werden auf Wunsch der WLE herausgehobene politische  Mandatsträger oder 
Hauptverwaltungsbeamte in die Gesellschaftsversamml ung entsandt bzw. für die Wahl 
in den Aufsichtsrat vorgeschlagen. Nach § 6 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrags dauert 
das Amt der Mitglieder des Aufsichtsrates bis zur B eendigung derjenigen 
Gesellschafterversammlung, die auf die Kommunalwahl im Land NRW folgt. 
 
 b) Gesellschafterversammlung 
  
 Mitglied 
 
 
Stadtdirektor Hartwig Schultheiß 
 
 Hinweis:  
  
 Es besteht eine mittelbare Beteiligung über die Stadtwerke Münster. 
  
 
 
23. Zweckverband Schienenpersonennahverkehr (SPNV) 
  
 Verbandsversammlung 
 -Vertretung der Stadt Münster-  
 
 Mitglieder 
     Stellvertretung  
1.  1. 
2.  2. 
3.  3. 
4.  4. 
5.  5. 
6.  6. 
7.  7. 
 
 von der Verwaltung (Oberbürgermeister oder ein/e v on ihm vorgeschlagene/r Beamter/in 
oder Angestellte/r): 
 
8. Stadtdirektor Hartwig Schultheiß  8. Michael Mil de

Anlage 1 
 16  
Die Verbandsversammlung besteht gem. § 5 der Satzun g für den Zweckverband Schie- 
nenpersonennahverkehr (SPNV) Münsterland aus Vertre tern der Verbandsmitglieder. 
Die Vertreter/innen werden durch die jeweiligen Ver tretungskörperschaften für deren 
Wahlzeit gewählt. Nach § 15 II Gesetz über kommunal e Gemeinschaftsarbeit (GkG) 
werden für den Fall, dass die Gemeinde Verbandsmitg lied ist, die Vertreter durch die 
Vertretungskörperschaft für deren Wahlzeit aus ihre r Mitte  oder aus den Dienstkräften 
des Verbandsmitglieds bestellt. Für jede/n Vertrete r/in ist ein/e Stellvertreter/in für den 
Fall der Verhinderung zu wählen. Sie bleiben bis zu m Amtsantritt ihres Nachfolgers im 
Amt. 
 
Jedes Verbandsmitglied entsendet sieben Vertreter i n die Verbandsversammlung sowie 
seinen Hauptverwaltungsbeamten oder einen von ihm vorgeschlagenen Vertreter.  
 
 
24. Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL) 
 
 Verbandsversammlung 
 - Vertretung der Stadt Münster - 
  
 Mitglieder 
          Stellvertretung  
 
   
  
 von der Verwaltung (Oberbürgermeister oder ein/e v on ihm vorgeschlagene/r Beamter/in 
oder Angestellte/r): 
 
Stadtdirektor Hartwig Schultheiß  Michael Milde 
 
 Nach § 6 II lit t) der Satzung Zweckverband Schien enpersonennahverkehr (SPNV) Müns- 
terland entscheidet die Verbandsversammlung über die Entsendung von Vertretern in die 
Verbandsversammlung des Zweckverbands Nahverkehr Westfalen-Lippe. Der SPNV ent- 
sendet dabei mindestens 2 Vertreter pro Verbandsmitglied im SPNV. 
 
 Der Vertreter der Stadt Münster in der Verbandsver sammlung des SPNV hat in der Ver- 
bandsversammlung des SPNV darauf hinzuwirken, dass der Zweckverband SPNV die 
beiden Vertreter der Stadt Münster in die Verbandsversammlung des Zweckverband Nah- 
verkehr Westfalen-Lippe (NWL) entsendet. 
 
 
 
25. Heimathaus Münsterland in Telgte GmbH 
 
 a) Verwaltungsrat  
 - Vertretung der Stadt Münster - 
  
 Mitglied 
 
 
 
 
 Gemäß § 11 des Gründungsvertrages gehört dem Verwa ltungsrat ein von jedem 
Gesellschafter entsandtes Mitglied an.

Anlage 1 
 17  
 b) Gesellschafterversammlung 
 - Vertretung der Stadt Münster - 
  
 Mitglied 
 Stellvertretung  
 
Dr. Barbara Rommé  Axel Schollmeier 
  
 Nach § 113 Abs. 2 GO NRW vertritt ein vom Rat best ellter Vertreter die Gemeinde in 
Gesellschafterversammlungen. In Absprache mit den a nderen Gesellschaftern wird 
gewünscht, dass die Leiterin des Stadtmuseums die Stadt Münster vertritt. 
 
 
 
26.  Veranstaltergemeinschaft Lokaler Rundfunk Münster e. V. 
 
 Mitgliederversammlung: 
- Vertretung der Stadt Münster - 
  
 Mitglieder 
 
 
1. 
2. 
 
Nach § 5 der Satzung der Veranstaltergemeinschaft Lokaler Rundfunk Münster e.V. kön- 
nen Mitglieder nur natürliche Personen werden, die die Voraussetzungen des § 64 II i. V. 
m. §§ 5 und 6 Landesmediengesetzes (LMG) NRW erfüll en. Ratsmitglieder oder Perso- 
nen, die dem Rat angehören könnten, erfüllen diese Voraussetzungen. 
 
Die Mitglieder können gem. § 63 VI LMG NRW von den Stellen, die sie bestimmt haben, 
dadurch abberufen werden, dass ein neues Mitglied bestimmt wird.  
 
Nach § 8 Ziffer 4 der Satzung endet die Mitgliedschaft eines Mitgliedes, wenn dieses aus 
der Stelle oder der Organisation, von der es bestim mt worden ist und der es zu diesem 
Zeitpunkt angehört hat, ausgeschieden ist oder von den Stellen, die das Mitglied bestimmt 
haben, ein neues Mitglied bestimmt und schriftlich dem Vorsitzenden des Vorstandes des 
Vereins benannt wird (…). Nach § 6 I Satzung werden  u. a. vom Rat der Stadt Münster 
Mitglieder bestimmt. Das Verfahren zur Bestimmung der Mitglieder richtet sich nach § 63 I, 
II, IV – VI LMG NRW. Nach § 63 I LMG NRW werden vom  Rat zwei Mitglieder bestimmt, 
die nach den Grundsätzen der Verhältniswahl (Höchst zahlverfahren nach d´Hondt) ge- 
wählt werden. 
 
Nach § 63 IV LMG sowie § 6 V Satzung müssen Stellen , die mehrere Mitglieder bestim- 
men, zur Hälfte Frauen bestimmen.  
 
 § 113 Abs. 2 GO NRW findet keine Anwendung, da nic ht die Stadt Münster Mitglied ist, 
sondern die benannten Personen Mitglieder der Veranstaltergemeinschaft werden.

Anlage 1 
 18  
 
27.  Altenzentrum Klarastift GmbH 
 
  Aufsichtsrat 
 - Vertretung der Stadt Münster -  
 
 Mitglieder 
     Stellvertretung  
 
1.  1. 
2.  2. 
3.  3. 
4.  4. 
5.  5. 
6.  6. 
7.  7. 
8.  8. 
 
 Für das Stiftungswesen zuständige/r Beigeordnete/r : 
 
9. Stadtrat Thomas Paal  9. Petra Woldt 
 
 
 Der Aufsichtsrat besteht gemäß § 8 des Gesellschaf tsvertrages aus den Mitgliedern der 
Stiftungskommission des Rates der Stadt Münster, der bzw. dem bei der Stadt Münster für 
das Stiftungswesen zuständigen Beigeordneten und einer Vertreterin bzw. einem Vertreter 
der Beschäftigten. Die Anzahl der Mitglieder der St iftungskommission wurde durch Rats- 
beschluss vom 28.10.2009 um einen erhöht. Die Vorga ben des § 113 Abs. 2 GO NRW 
sind damit erfüllt. 
 
 
 
28.  EUROCITIES 
 
 Jahreshauptversammlung  
  - Vertretung der Stadt Münster  - 
 
  
 Mitglied       Stellvertretung  
 
Oberbürgermeister Markus Lewe  Stadtdirektor Hartwi g Schultheiß 
 
 
Gemäß § 3 Abs. 3 der Satzung von Eurocities hat die Stadt Münster einen gewählten poli- 
tischen Vertreter als Vertreter der Stadt Münster in der Jahresvollversammlung zu benen- 
nen. Der politische Vertreter kann sich durch einen Stellvertreter vertreten lassen.

Anlage 1 
 19  
 
29. Münsterland e.V. (Verein zur Förderung des Münsterlandes) 
 (durch Fusion von Aktion Münsterland e.V. und Münst erland Touristik Grünes Band e.V. 
zum 01.01.2009 entstanden)  
 
 Mitgliederversammlung 
-Vertretung der Stadt Münster-  
  
 Mitglieder 
 
 
1.  1. 
2.  2. 
 
 Von der Verwaltung (Oberbürgermeister oder ein/e von ihm vorgeschlagener Beamter/in 
oder Angestellte/r) 
 
3. Stadtdirektor Hartwig Schultheiß  3. Bernadette Spinnen 
 
 
 
30. Gesellschaft für Christlich-Jüdische Zusammenarbeit e. V. Münster  
 
 Vorstand 
- Vertretung der Stadt Münster - 
 
 Mitglied: 
 
 
 
Gemäß § 10 der Vereinssatzung gehören dem Vorstand u. a. je ein Vertreter des Regie- 
rungspräsidenten und der Stadt Münster an. 
 
 
 
31. Fachklinik Hornheide e.V. 
  
 Mitgliederversammlung 
 -Vertretung der Stadt Münster-   
 
 Mitglied: 
 
 
Dr. Christiane Kappenstein 
  
 Nach § 7 der Satzung des Vereins benennt jedes Mit glied seinen beauftragten Vertreter 
für die Mitgliederversammlung.

Anlage 1 
 20  
32. Deutsches Volksheimstättenwerk e. V. (VHW) – Bu ndesverband für Wohneigen- 
tum, Wohnungsbau und Stadtentwicklung  
 
 Mitgliederversammlung 
 - Vertretung der Stadt Münster - 
 
 Mitglied 
 Stellvertretung  
 
Stadtrat Thomas Paal  Gabriele Regenitter 
 
 
 
33. items GmbH – Gesellschaft für Informationstechn ologie, Kommunikation und 
 Organisation Münster mbH 
 
 Beirat 
 -Vertretung der Stadt Münster – 
 
 Mitglieder 
 
 
1. Stadtrat Dr. Wolf Heinrichs 
2. Stadtkämmerin Helga Bickeböller 
 
 Nach § 6 des Gesellschaftsvertrags besteht der Beir at aus bis zu 10 Mitgliedern, die von 
der Gesellschafterversammlung gewählt werden. Die G esellschafterversammlung ist 
jedoch an Vorschläge der an den Gesellschaftern –hi er die Stadtwerke Münster GmbH- 
beteiligten Kommunen hinsichtlich der Person des Be iratsmitglieds gebunden. Die Stadt 
Münster hat bisher 2 Vertreter in den Beirat entsandt. 
 
 Hinweis: 
 Es besteht eine mittelbare Beteiligung über die Stadtwerke Münster. 
 
  
 
34. Gewerbepark Münster-Loddenheide (GML) GmbH 
 
    a) Gesellschafterversammlung: 
  - Vertretung der Stadt Münster -  
 
Mitglied 
 Stellvertretung  
 
Stadtkämmerin Helga Bickeböller  Stadtdirektor Hart wig Schultheiß 
 
 
  b) Fachbeirat: 
 - Vertretung der Stadt Münster – 
 
 Mitglieder 
     Stellvertretung  
 
1.  1. 
2.  2. 
3.  3.

Anlage 1 
 21  
 Die Gesellschafter bilden nach § 14 des Gesellscha ftsvertrags einen Fachbeirat in bera- 
tender Funktion der Gesellschaftsversammlung. Diese r Fachbeirat besteht aus max. 9 
Personen, wobei vom jeweiligen Gesellschafter jeweils max. 3 Beiratsmitglieder benannt 
werden. Bei den Beiratsmitgliedern muss es sich um Ratsmitglieder  handeln. 
 
 
 
35. Regionalkonferenz Münsterland 
- Vertretung der Stadt Münster – 
 
 Mitglieder 
      Stellvertretung  
 
1.   1.  
2.  2. 
3.  3. 
 
4. Oberbürgermeister Markus Lewe    4. Stadtdirektor Hartwig Schultheiß 
 
 
Die Stadt Münster ist in der Regionalkonferenz Müns terland durch den Oberbürgermeis- 
ter vertreten. Ferner sollen drei Mitglieder des Ra tes  oder der Verwaltung der Regional- 
konferenz angehören. 
 
 
 
36. Theaterhaus Pumpenhaus gGmbH  
  
 a) Gesellschafterversammlung 
 - Vertretung der Stadt Münster - 
 
 Mitglied 
 Stellvertretung  
 
Alfons Reinkemeier  Dr. Annemarie Janetzki 
 
 b) Besetzung des Beirates: 
 - Vertretung der Stadt Münster - 
 
 Mitglieder 
     Stellvertretung  
  
1.   1.  
2.   2.  
3.   3.  
4.  4. 
5.  5. 
  
 von der Verwaltung (Oberbürgermeister oder ein/e v on ihm vorgeschlagener Beamter/in 
oder Angestellte/r): 
 
6. Stadträtin Dr. Andrea Hanke 
 6. Stadtrat Thomas Paal

Anlage 1 
 22  
 die Leitung des Kulturamtes: 
7. Frauke Schnell  7. Andreas Ermeling 
 
 Gemäß § 9 des Gesellschaftervertrages gehören dem Beirat als stimmberechtigte Mit- 
glieder je ein/e Vertreter/in der Fraktionen im Rat  der Stadt Münster, die vom Rat ent- 
sandt werden, der Oberbürgermeister oder ein/eine v on ihm vorgeschlagene/r Beamte/r 
bzw. Angestellte/r, sowie die jeweilige Leitung des  Kulturamtes. Für jedes Mitglied ist ei- 
ne Stellvertretung zu benennen.  
 
 
 
37. AirportPark FMO GmbH 
 
 a) Aufsichtsrat 
- Vertretung der Stadt Münster – 
 
  
 Mitglieder      Stellvertretung  
 
1.   1.  
2.  2. 
3.  3. 
 
 von der Verwaltung (Oberbürgermeister oder ein/e v on ihm vorgeschlagener Beamter/in 
oder Angestellte/r): 
 
4. Stadtdirektor Hartwig Schultheiß  4. Stadtkämmer in Helga Bickeböller 
  
 Der Aufsichtsrat besteht nach § 13 des Gesellschaf tsvertrags aus je vier von den Gesell- 
schaftern entsandten Mitgliedern.  
 
b)  Gesellschafterversammlung 
- Vertretung der Stadt Münster – 
 
 Mitglied 
     Stellvertretung  
 
Alfons Reinkemeier  Dr. Annemarie Janetzki 
 
  Nach § 2 des Gesellschaftsvertrages besteht die G esellschafterversammlung aus jeweils 
einem Vertreter der Gesellschafter, wobei für die k ommunalen Vertreter auf § 113 GO 
NRW verwiesen wird. 
 
 
 
38. Münchener Hypothekenbank eGmbH 
 
 Generalversammlung 
 - Vertretung der Stadt Münster -  
 
 Mitglied 
     Stellvertretung  
 
Stadtkämmerin Helga Bickeböller  Alfons Reinkemeier

Anlage 1 
 23  
39. Volksbank Münster eGmbH 
 
 Generalversammlung 
 - Vertretung der Stadt Münster - 
 
 Mitglied 
     Stellvertretung  
 
Stadtkämmerin Helga Bickeböller  Alfons Reinkemeier  
 
 
 
40. Regionalrat des Regierungsbezirkes Münster 
 - Vertretung der Stadt Münster - 
  
 a)  stimmberechtigte Mitglieder gem. § 7 I, II LPIG: 
 
1. 
2.  
 
Gemäß § 7 I Landesplanungsgesesetz NRW (LPlG) werde n die stimmberechtigten Mit- 
glieder der Regionalräte zu zwei Dritteln durch die  Vertretungen der kreisfreien Städte 
und Kreise gewählt, zu einem Drittel aus Reservelis ten berufen.  Nach § 7 II LPlG wäh- 
len die kreisfreien Städte je angefangene 200.000 E inwohner 1 Mitglied des Regionalra- 
tes. 
 
Der Rat der Stadt Münster hat gemäß Schreiben der B ezirksregierung Münster vom 
17.08.2009 2 Mitglieder in den Regionalrat zu wähle n. Zugrunde gelegt wurde die Be- 
völkerungszahl zum 30.06.2008. Sind für eine kreisf reie Stadt mehrere Mitglieder des 
Regionalrates zu wählen, so gelten dafür die Grunds ätze der Verhältniswahl (§ 7 II 
LPlG). Die nach § 7 II LPlG gewählten Mitglieder de s Regionalrates müssen in der kreis- 
freien Stadt, von der sie gewählt werden, ihre Wohn ung, bei mehreren Wohnungen ihre 
Hauptwohnung haben. Es gelten die Vorschriften für die Wählbarkeit des Kommunal- 
wahlgesetzes entsprechend (§ 7 IV LPlG).  
 
 b)  als beratendes Mitglied nimmt gemäß gem. § 8 Abs. 4 LPIG an den Sitzungen teil: 
Oberbürgermeister Markus Lewe 
 
Nach § 8 IV LPlG nehmen je ein/e Vertreter/in der L andschaftsverbände Rheinland oder 
Westfalen-Lippe, der kreisfreien Städte und der Kre ise des Regierungsbezirks mit 
beratender Stimme an Sitzungen des Regionalrates teil.  
 
 
 
41. Institut für vergleichende Städtegeschichte (IS tG) gGmbH 
 
 a) Aufsichtsrat 
- Vertretung der Stadt Münster – 
 
Mitglied  
 
Stadträtin Dr. Andrea Hanke 
 
 Nach § 8 des Gesellschaftsvertrages der IStG gGmbH  besteht der Aufsichtsrat aus sieben 
Mitgliedern. Ein Mitglied wird dabei von der Stadt Münster entsandt.

Anlage 1 
 24  
 
b) Gesellschafterversammlung 
- Vertretung der Stadt Münster – 
 
 Mitglied 
     Stellvertretung  
 
Dr. Hannes Lambacher  Anja Gussek-Revermann 
 
 Nach § 6 des Gesellschaftsvertrages besteht die Ges ellschafterversammlung aus je 
einem Vertreter der Gesellschafter.  
 
 
 
42. Kommunale Gesundheitskonferenz 
 
Folgende Mitglieder des Ausschusses für Soziales, G esundheit und Arbeitsförderung 
werden in die kommunale Gesundheitskonferenz berufen: 
 
 Mitglieder 
     Stellvertretung  
 
1.   1.  
2.  2. 
3.  3. 
4.  4. 
5.  5. 
 
 
 Nach § 24 des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst gehören Mitglieder des 
für Gesundheit zuständigen Ausschusses des Rates der kommunalen Gesundheitskonfe- 
renz an. Gemäß Ratsbeschluss vom 13.09.2000 gibt es je einen Vertreter der im zustän- 
digen Ausschuss  vertretenen Parteien. 
 
 
 
43. NDIX GmbH (Niederländisch Deutscher Internet Exchange B.V.) 
   
a) Aufsichtsrat 
 
 Mitglieder 
      Stellvertretung  
 
1. Dr. Thomas Robbers   1. Stadtwerke Münster  
2. Stadtwerke Münster   2.  Stadtwerke Münster  
 
  Nach § 13 des Gesellschaftervertrages besteht der  Aufsichtsrat der Gesellschaft aus fünf 
natürlichen Personen. Zwei Mitglieder entfallen dabei auf die Stadtwerke Münster.  
 
  Der Vertreter der Stadt Münster in der Gesellscha fterversammlung der Stadtwerke Müns- 
ter GmbH hat darauf hinzuwirken, dass ein Gesellsch afterbeschluss bei der Stadtwerke 
Münster GmbH gefasst wird, dass eine Entsendung in den Aufsichtsrat der NDIX GmbH 
vorgenommen wird.

Anlage 1 
 25  
b) Gesellschafterversammlung 
 
 Mitglied      Stellvertretung  
 
Stadtwerke Münster   Stadtwerke Münster  
 
 
   Der Vertreter der Stadt Münster in der Gesellsch afterversammlung der Stadtwerke Müns- 
ter GmbH hat darauf hinzuwirken, dass ein Gesellsch afterbeschluss bei der Stadtwerke 
Münster GmbH gefasst wird, dass eine Entsendung in die Gesellschafterversammlung der 
NDIX GmbH vorgenommen wird. 
 
  Nach § 113 GO NRW vertritt ein vom Rat bestellter  Vertreter die Gemeinde in den o. a. 
Gremien auch im Falle mittelbarer Beteiligungen der Gemeinde.  
 
  Hinweis: 
  
 Es besteht eine mittelbare Beteiligung über die Stadtwerke Münster. 
 
 
44. Kuratorium der Stiftung Clemenshospital 
 - Vertretung der Stadt Münster - 
 
 Mitglieder 
 
 
1.  
2.  
3.  
4. 
 
Das Kuratorium der unselbständigen, kommunal verwal teten Stiftung besteht gem. § 4 
Abs. 2 des Vertrages über den Wiederaufbau des Clem enshospitals von 1952 u. a. aus 
dem jeweiligen Oberbürgermeister und vier vom Rat der Stadt Münster für die Dauer der 
Wahlperiode zu wählenden Ratsmitgliedern. Für jedes Mitglied kann ein Stellvertreter ge- 
wählt bzw. bestellt werden. 
 
Zuständigkeiten gem. § 4 des Vertrags: 
Das Kuratorium ist zuständig für die Wahrung der Interessen der Stiftung. Ihm ist über die 
allgemeine Betriebsführung regelmäßig Bericht zu er statten und es hat eine beratende 
Funktion. Die ursprünglich eingeräumten Zustimmungs erfordernisse für betriebliche Ent- 
scheidungen wurden in den vergangenen Jahrzehnten n icht ausgeübt. Sie werden auch 
künftig nicht wahrgenommen. 
 
Das Kuratorium ist mindestens zweimal im Jahr durch  den Vorsitzenden einzuberufen, 
ferner auch, wenn mindestens zwei Mitglieder die Einberufung verlangen.

Anlage2_Benennung_Fraktionen

2795 Zeichen

Anlage 2 
 1 
1. Pflegekonferenz  
 
Mitglieder      Stellvertretung  
 Vertreter der Fraktionen: 
 
1.  1.  
2.  2. 
3.  3. 
4.  4. 
5.  5. 
 
 
 Nach § 5 des Gesetzes zur Umsetzung des Pflegeversi cherungsgesetzes (Landespflegege- 
setz) PfG NW richten die kreisfreien Städte Pflegekonferenzen ein und übernehmen die Ge- 
schäftsführung. In den Grundsätzen der Stadt Münster für die Arbeit der Pflegekonferenz ist 
in § 3 die Zusammensetzung geregelt. Danach setzt s ich die Pflegekonferenz aus verschie- 
denen Bereichen zusammen, aus denen jeweils ein Mitglied entsandt wird. Dazu zählen auch 
die Fraktionen. 
 
 
 
2. Lenkungsausschuss der Arbeitsgemeinschaft (Arge)  
- Vertretung der Stadt Münster – 
 
 Mitglieder 
     Stellvertretung  
 Vertreter der Fraktionen: 
 
1.   1.  
2.  2. 
3.  3. 
4.  4. 
5.  5. 
 
von der Verwaltung:  
 
6. Stadtrat Thomas Paal  6.  Michael Willamowski 
 
 Die Stadt Münster hat mit der Agentur für Arbeit a uf der Basis eines öffentlich-rechtlichen 
Vertrages eine Arbeitsgemeinschaft (AMS) im Sinne d es § 44 b SGB II in Form einer 
Gesellschaft des öffentlichen Rechts gegründet.  
 
Nach § 5 des Vertrages zur Gründung und Ausgestaltu ng der AMS setzt sich der 
Lenkungsausschuss aus 12 Vertreter/innen zusammen. Die eine Hälfte wird von der Agentur, 
die andere von der Stadt Münster benannt. Zusätzlich werden Stellvertreter benannt. Der Rat 
hat beschlossen, dass jede Fraktion ein Mitglied ne bst Stellvertreter vorschlägt sowie ein/e 
Vertreter/in der Verwaltung entsandt wird.

Anlage 2 
 2 
 
3. Beirat der Verbraucherberatungsstelle 
 
 Mitglieder:
 Stellvertretung  
 Vertreter der Fraktionen: 
 
1.  1. 
2.  2. 
3.  3. 
4.  4. 
5.  5. 
 
 von der Verwaltung  
 
Michael Willamowski  Frank Treutler 
 
 
 Nach Ziffer 2 der Vereinbarung über einen Beirat d er Verbraucherberatungsstelle Münster 
sind im Beirat sämtliche im Rat vertretene Fraktion en durch je ein Ratsmitglied 
, ein Vertre- 
ter der Verwaltung sowie die Leiterin der Verbraucherberatungsstelle vertreten.  
 
 
4. Beirat für Stadtgestaltung  
 
Mitglieder 
     Stellvertretung  
 Vertreter der Fraktionen: 
 
1.  1.  
2.  2. 
3.  3. 
4.  4. 
5.  5. 
 
 
5. Beirat für kommunale Entwicklungszusammenarbeit  
 
Mitglieder 
     Stellvertretung  
 Vertreter der Fraktionen: 
 
1.  1.  
2.  2. 
3.  3. 
4.  4. 
5.  5.

Anlage 2 
 3 
6. Beirat Rieselfelder  
 
Mitglieder 
     Stellvertretung  
 Vertreter der Fraktionen: 
 
1.  1.  
2.  2. 
3.  3. 
4.  4. 
5.  5. 
 
  
 
7. Beirat Soziale Stadt Kinderhaus, Brüningheide  
 
Mitglieder 
     Stellvertretung  
 Vertreter der Fraktionen: 
 
1.  1.  
2.  2. 
3.  3. 
4.  4. 
5.  5. 
 
 
 
 
K:\010201_Geschaeftsfuehrung_politische_Gremien\Kommunalwahlen\2009\Besetzung_Gremien_Stand_2009-09-
22_Benennung_Fraktionen_Anlage_2.doc

Ergänzungsvorlage Beschluss

4336 Zeichen

V/0632/2009/1 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt des Rates und des Oberbürgermeisters 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Besetzung von Gesellschafterversammlungen, Aufsichtsräten, Beiräten und sonstigen Gremien 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
11.11.2009 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
1. Der Rat entsendet in die in der Anlage 1 aufgeführten Gremien die jeweils benannten 
Vertreter/innen. 
2. Die nicht erneut in diese Gremien entsan dten Vertreter/innen der Stadt werden mit dem 
Zeitpunkt der Neuentsendung (Ziffer 1 der Vorlage) abberufen. 
3. Es wird zur Kenntnis genommen, dass für di e in der Anlage 2 genannten Gremien die 
jeweils benannten Personen die Parteien oder Wählergemeinschaften bzw. die Verwal-
tung vertreten.  
 
4. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Verwaltung Informationsveranstaltun-
gen für alle Aufsichtsratsmitglieder durchführen wird. 
 
 
Begründung: 
Nach § 113 Abs. 2 Satz 1 GO NRW vertri tt bei unmittelbaren Beteiligungen ein vom 
Rat bestellter Vertreter die Gemeinde. Sowe it mehrere Vertreter zu bestellen sind, 
erfolgt die Besetzung der in der Anl age 1 genannten Gremien gem äß § 50 Abs. 4  
GO NRW i. V. m. § 50 Abs. 3 Satz 2 nac h den Grundsätzen der Verhältniswahl (Be-
rechnungssystem der mathematischen Proportion nach Hare/Niemeyer). 
Nach § 113 Absatz 2 Satz 2 GO NRW muss, sofern mehr als ein Vertreter zu benen-
nen ist, der Bürgermeister oder ein/e von ih m vorgeschlagene/r Beamter/in oder An-
gestellte/r der Gemeinde dazuzählen, es sei denn, die Satzung, der Gesellschafts-
vertrag usw. treffen eine andere Regelung. 
Vorlagen-Nr.: 
V/0632/2009/1. Erg.
Auskunft erteilt: 
Herr Kupferschmidt 
Ruf: 
492 60 40 
E-Mail: 
Kupferschmidt@stadt-muenster.de  
Datum: 
06.11.2009 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0632/2009/1 
Einigen sich die Ratsmitglieder auf einen einheitlichen Wahlvorschlag für das jeweils 
zu besetzende Gremium, ist gemäß § 50 Abs. 3 Satz 1 GO NRW der einstimmige 
Beschluss des Rates über die Annahme dieses Wahlvorschlags ausreichend. Kommt 
ein einheitlicher Wahlvorschlag nicht zustande, findet eine Listenwahl nach den 
Grundsätzen der Verhältniswahl gemäß § 50 Abs. 3 Satz 2 ff. GO NRW statt. 
Bei mittelbaren Beteiligungen gelten gem. § 113 Abs. 2. Satz 3 GO NRW die Rege-
lungen des § 113 Abs. 2 Sätze 1 und 2 GO NRW entsprechend, sofern nicht ähnlich 
wirksame Vorkehrungen zur Si cherung hinreichender gemei ndlicher Einfluss- und 
Steuerungsmöglichkeiten getroffen werden. 
Die Größe der zum gegenwärtigen Zeitpunkt ganz oder teilweise vom Rat neu zu be-
setzenden Gremien ist durch Satzung, Gesellschaftsvertrag, Beschluss des zuständi-
gen Gremiums (z. B. der Gesellschafterversammlung) o. ä. festgelegt. 
Gemäß § 12 des Gesetzes zu r Gleichstellung von Frauen und Männern für das 
Land Nordrhein-Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz) ist bei der Besetzung 
von Kommissionen, Beiräten, Verwaltungs- und Aufsichtsräten sowie sonstigen 
Gremien auf eine geschlechtsparitätische Besetzung zu achten.  
zu Beschlusspunkt 4: 
Nach der Kommunalwahl werden die Aufs ichtsräte neu besetzt und es werden 
neue Mandatsträger in die Unternehmen entsandt. Um diese auf ihre neue Auf-
gabe vorzubereiten, wird die Verwaltung mit Hilfe eines externen Wirtschaftsprü-
fers Informationsveranstaltungen durchführen. Diese sollen sich an den konkre-
ten, teilweise gesetzlich kodifizierten An forderungen an das Aufsichtsratsmit-
glied orientieren. Informiert werden sollte insbesondere über: 
- Rechte, Pflichten und Haftu ngsrisiken, da der Aufsic htsrat seine Pflicht zur 
Überwachung der Geschäftsführung (§ 1 11 Aktiengesetz (AktG)) nur dann ord-
nungsgemäß erfüllen kann; 
- Grundlagen der Bilanzpolitik und der Ja hresabschlussanalyse, da es gem. § 
171 AktG ein besonderer Auftrag für den Aufsichtsrat ist, den Jahresabschluss, 
Lagebericht und den Gewinnverwendungsvorschlag zu prüfen; 
- Kommunalrechtliche Besonderheiten (Weisungsgebundenheit, Haftungsfrei-
stellung kommunaler Aufsichtsratsmitglieder). 
Unabhängig von dieser Informationsvera nstaltung obliegt es  jedem einzelnen 
Aufsichtsratsmitglied, sich regelmäßig über aktuelle Anforderungen des Man-
dats zu informieren und das Mandat eigenverantwortlich wahrzunehmen. 
 
 
gez. 
 
Markus Lewe 
 
Anlage 1:  Entsendung durch den Rat 
Anlage 2:  Bennennung durch die Fraktionen

Beratungsverlauf (1)

11.11.2009 Rat
TOP 12 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Loddenheide
  • Brüningheide
  • Kinderhaus

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0632/2009/1
Typ
Vorlagen
Datum
04.11.2009
Erstellt
06.10.2020 14:37