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AN/0640/2022

Antrag Großprojekt ‚Deutzer Hafen‘ – umfängliche und obligatorische Realisierung von Barrierefreiheit für alle Bereiche

Antrag nach § 3 der GeschO des Rates 21.03.2022

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Nächste Beratung: Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik, Sitzung am 31.03.2022, TOP 2.4

Antrag Großprojekt Deutzer Hafen – umfängliche und obligatorische Realisierung von Barrierefreiheit für alle Bereiche

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Antrag Großprojekt Deutzer Hafen – umfängliche und obligatorische Realisierung von Barrierefreiheit für alle Bereiche

4216 Zeichen

Vertreter*innen der Behindertenorganisationen und -selbsthilfegruppen in der 
Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik  
 
 
 
Vorsitzende 
Frau Oberbürgermeisterin Reker 
Geschäftsführung  
Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 
 
 
 
Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik - Sitzung am 31.03.2022 
 
Antrag/Beschlussempfehlung 
Großprojekt ‚Deutzer Hafen‘ – umfängliche und obligatorische Realisierung von 
Barrierefreiheit für alle Bereiche 
 
 
Beschluss: 
• Der Austausch zwischen Verwaltung, Planer*innen und Vertreter*innen der 
Behindertenorganisationen wird wie von der Verwaltung bereits 
vorgeschlagen fortgesetzt. 
• Die Barrierefreiheit ist unabhängig von komplexen Ausgangsbedingungen 
umfänglich umzusetzen und wird als verpflichtende Vorgabe für die Planung 
und Realisierung berücksichtigt.  
• Es wird schon in der Phase der Entwurfsplanung die Gewährleistung der 
Barrierefreiheit in den Plänen / Zeichnungen abgebildet.    
 
 
Begründung: 
Unter dem Projektnahmen ‚Deutzer Hafen‘ wird ein zentral gelegenes Areal auf der 
rechten Rheinseite zu einem attraktiven Lebensraum im Herzen der Stadt Köln 
erschlossen. Die Elemente und der Charakter aus der früheren Nutzung als Hafen 
werden aufgenommen in einer zukünftigen Nutzung. Es sollen unter anderem 
Wohnungen und Gewerbeflächen entstehen. Perspektivisch für alle Bürger*innen ein 
attraktiver Lebensraum in gut erschlossener Verkehrslage mit schneller Anbindung 
an die Innenstadt auf der anderen Rheinseite. 
 
Damit auch behinderte Menschen diesen Stadtraum selbstbestimmt nutzen können, 
ist die Umsetzung umfänglicher Barrierefreiheit für alle öffentlich zugänglichen 
Verkehrs- und Aufenthaltsflächen, Sport-, Kultur- und Freizeitangebote  im 
öffentlichen Raum notwendig. 
 
Die gegebenen Höhenunterschiede verlangen anspruchsvolle kreative Lösungen für 
eine barrierefreie Erschließung; das gilt insbesondere für die Gestaltung der 
Rampen. 
 
Am 21.02.2022 wurde der ‚Arbeitskreis barrierefreies Köln‘ von Vertreter*innen des 
Stadtplanungsamt über den Stand der Planung zu diesem Projekt informiert und die 
Hinweise aus dem Arbeitskreis aufgenommen.

Die Teilnehmenden vom Arbeitskreis bedanken sich für den Austausch. Allerdings 
sind sie besorgt, dass die konsequente Realisierung von Barrierefreiheit zum jetzigen 
Zeitpunkt nicht zugesichert werden kann. Auch wenn deutlich wurde, dass komplexe 
Anforderungen in diesem Areal bestehen, muss uneingeschränkte Barrierefreiheit 
von vornherein in den Planungen vorgesehen werden. 
 
Die Vertreter*innen der Behindertenorganisationen möchten ihre Position in diesem 
frühen Stadium der Überlegungen deutlich machen. Damit sollen Missverständnisse, 
schwer umzusetzende nachträgliche Anpassungen und Lösungen, die hinsichtlich 
Barrierefreiheit  nicht zufrieden stellen, vermieden werden. 
 
Dieses neue Quartier ist als Lebens-, Arbeit- und Freizeitraum für alle sehr attraktiv. 
Die Entwicklung eines inklusiv gestalteten Stadtraums ist eine große Möglichkeit, die 
vereinbarten Zielsetzungen z. B. aus dem Handlungskonzept Behindertenpolitik der 
Stadt Köln bzw. der Leitlinien aus ‚Kölner Perspektiven 2030‘ in die Tat umzusetzen. 
 
Die Vertreter*innen der Behindertenorganisationen werden sich Planungen, die sich 
nicht diesen Interessen verpflichten, nicht anschließen können. Es wird allerdings 
davon ausgegangen, dass ein modernes Quartier für alle entstehen kann, wenn von 
Anfang an unter diesen Prämissen gedacht wird und Konzepte, die dem 
entgegenstehen, verworfen und umgeplant werden. 
 
Vor dem Hintergrund der Initiative ‚disability main streaming‘ und der dort klar 
verankerten Absicht, keine Entscheidungen oder Planungen zu verfolgen, die gegen 
die Interessen der behinderten Menschen sind, sollte es zu einem sehr guten 
Ergebnis für alle führen. 
 
Wir bitten um Weitergabe dieses Beschlusses an die relevanten Gremien, u.a. 
Ausschüsse für Bauen, Stadtentwicklung und für Soziales und Senior*innen. 
 
 
Gez. Paul Intveen 
Für die Vertreter*innen der Behindertenorganisationen und -selbsthilfegruppen in der 
Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik  
 
Gez. Bernd Fahlenbock 
Für „Arbeitskreis Barrierefreies Köln“  
 
 
Köln, 17.3.2022

Beratungsverlauf (1)

31.03.2022 Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik
TOP 2.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
AN/0640/2022
Typ
Antrag nach § 3 der GeschO des Rates
Datum
21.03.2022
Erstellt
21.03.2022 11:28