AN/0640/2022
Antrag Großprojekt ‚Deutzer Hafen‘ – umfängliche und obligatorische Realisierung von Barrierefreiheit für alle Bereiche
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Antrag Großprojekt Deutzer Hafen – umfängliche und obligatorische Realisierung von Barrierefreiheit für alle Bereiche
4216 Zeichen
Vertreter*innen der Behindertenorganisationen und -selbsthilfegruppen in der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik Vorsitzende Frau Oberbürgermeisterin Reker Geschäftsführung Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik - Sitzung am 31.03.2022 Antrag/Beschlussempfehlung Großprojekt ‚Deutzer Hafen‘ – umfängliche und obligatorische Realisierung von Barrierefreiheit für alle Bereiche Beschluss: • Der Austausch zwischen Verwaltung, Planer*innen und Vertreter*innen der Behindertenorganisationen wird wie von der Verwaltung bereits vorgeschlagen fortgesetzt. • Die Barrierefreiheit ist unabhängig von komplexen Ausgangsbedingungen umfänglich umzusetzen und wird als verpflichtende Vorgabe für die Planung und Realisierung berücksichtigt. • Es wird schon in der Phase der Entwurfsplanung die Gewährleistung der Barrierefreiheit in den Plänen / Zeichnungen abgebildet. Begründung: Unter dem Projektnahmen ‚Deutzer Hafen‘ wird ein zentral gelegenes Areal auf der rechten Rheinseite zu einem attraktiven Lebensraum im Herzen der Stadt Köln erschlossen. Die Elemente und der Charakter aus der früheren Nutzung als Hafen werden aufgenommen in einer zukünftigen Nutzung. Es sollen unter anderem Wohnungen und Gewerbeflächen entstehen. Perspektivisch für alle Bürger*innen ein attraktiver Lebensraum in gut erschlossener Verkehrslage mit schneller Anbindung an die Innenstadt auf der anderen Rheinseite. Damit auch behinderte Menschen diesen Stadtraum selbstbestimmt nutzen können, ist die Umsetzung umfänglicher Barrierefreiheit für alle öffentlich zugänglichen Verkehrs- und Aufenthaltsflächen, Sport-, Kultur- und Freizeitangebote im öffentlichen Raum notwendig. Die gegebenen Höhenunterschiede verlangen anspruchsvolle kreative Lösungen für eine barrierefreie Erschließung; das gilt insbesondere für die Gestaltung der Rampen. Am 21.02.2022 wurde der ‚Arbeitskreis barrierefreies Köln‘ von Vertreter*innen des Stadtplanungsamt über den Stand der Planung zu diesem Projekt informiert und die Hinweise aus dem Arbeitskreis aufgenommen. Die Teilnehmenden vom Arbeitskreis bedanken sich für den Austausch. Allerdings sind sie besorgt, dass die konsequente Realisierung von Barrierefreiheit zum jetzigen Zeitpunkt nicht zugesichert werden kann. Auch wenn deutlich wurde, dass komplexe Anforderungen in diesem Areal bestehen, muss uneingeschränkte Barrierefreiheit von vornherein in den Planungen vorgesehen werden. Die Vertreter*innen der Behindertenorganisationen möchten ihre Position in diesem frühen Stadium der Überlegungen deutlich machen. Damit sollen Missverständnisse, schwer umzusetzende nachträgliche Anpassungen und Lösungen, die hinsichtlich Barrierefreiheit nicht zufrieden stellen, vermieden werden. Dieses neue Quartier ist als Lebens-, Arbeit- und Freizeitraum für alle sehr attraktiv. Die Entwicklung eines inklusiv gestalteten Stadtraums ist eine große Möglichkeit, die vereinbarten Zielsetzungen z. B. aus dem Handlungskonzept Behindertenpolitik der Stadt Köln bzw. der Leitlinien aus ‚Kölner Perspektiven 2030‘ in die Tat umzusetzen. Die Vertreter*innen der Behindertenorganisationen werden sich Planungen, die sich nicht diesen Interessen verpflichten, nicht anschließen können. Es wird allerdings davon ausgegangen, dass ein modernes Quartier für alle entstehen kann, wenn von Anfang an unter diesen Prämissen gedacht wird und Konzepte, die dem entgegenstehen, verworfen und umgeplant werden. Vor dem Hintergrund der Initiative ‚disability main streaming‘ und der dort klar verankerten Absicht, keine Entscheidungen oder Planungen zu verfolgen, die gegen die Interessen der behinderten Menschen sind, sollte es zu einem sehr guten Ergebnis für alle führen. Wir bitten um Weitergabe dieses Beschlusses an die relevanten Gremien, u.a. Ausschüsse für Bauen, Stadtentwicklung und für Soziales und Senior*innen. Gez. Paul Intveen Für die Vertreter*innen der Behindertenorganisationen und -selbsthilfegruppen in der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik Gez. Bernd Fahlenbock Für „Arbeitskreis Barrierefreies Köln“ Köln, 17.3.2022
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0640/2022
- Typ
- Antrag nach § 3 der GeschO des Rates
- Datum
- 21.03.2022
- Erstellt
- 21.03.2022 11:28