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1104/2020

Mündliche Anfragen gemäß § 4 (2) der Geschäftsordnung des Integrationsrates

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 14.04.2020

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Nächste Beratung: Integrationsrat, Sitzung am 26.05.2020, TOP 3.5

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

1489 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/30/301/6 
3011-0582/2020 Sö 
Vorlagen-Nummer  14.04.2020 
 1104/2020 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Si tzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Integrationsrat 26.05.2020 
 
Mündliche Anfragen gemäß § 4 (2) der Geschäftsordnung des Integrationsrates 
IRM Herr Özkücük bittet die Verwaltung zu erläutern, wie sie die Förderfähigkeit von Institutionen 
sieht, in denen Geschäftsführung und Vorstand identisch sind. 
 
Die Antwort der Verwaltung lautet: 
 
Wer gefördert werden kann, hängt von den jeweiligen Bestimmungen des Förderprogrammes ab. Die 
Dienststellen entscheiden über Anträge gemäß dieser Bestimmungen und prüfen, ob eine Antragsbe-
rechtigung besteht. Ob natürliche oder juristische Personen antragsberechtigt sind und ob hinsichtlich 
der juristischen Personen besondere Bestimmungen gelten – die meisten Programme fordern etwa 
eine Gemeinnützigkeit -, kann nicht pauschal beantwortet werden.  
 
Leider kann genauso wenig abstrakt beantwortet werden, ob es förderschädlich ist, wenn ein Vor-
standsmitglied oder der/die Vorsitzende/r mit dem/der Geschäftsführerin identisch sind. Dies hängt 
von der jeweiligen Rechtsform des Antragstellers ab und den Bestimmungen des Förderprogrammes. 
Letztlich liegt es in der Verantwortung des Antragstellers darzulegen, ob die Voraussetzungen gemäß 
den Förderbedingungen vorliegen und ob er/sie antragsberechtigt sind. 
 
Gez. Herrn BG Dr. Stephan Keller

Beratungsverlauf (1)

26.05.2020 Integrationsrat
TOP 3.5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
1104/2020
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
14.04.2020
Erstellt
09.04.2020 07:48