1413/2021
Sensibler Umgang mit Pumptracks im Kölner Grün
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21-02-23_Dirt-Bike-Strecken-Übersicht_M20000
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X X X X X X X PROJEKT DATUMMAßSTABBEARBEITUNGPLANNUMMER Amt für Landschaftspflege und Grünflächen PLANGRÖßE Dirt-Bike-Strecken in Köln Übersichtsplan Weiershausen DIN A0 1:20.000 23.02.2021 Dirt-Bike-Strecke X Rückbau ist erfolgt
Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/51/512 Vorlagen-Nummer 19.04.2021 1413/2021 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Jugendhilfeausschuss 27.04.2021 Sensibler Umgang mit Pumptracks im Kölner Grün Das vorfrühlingshafte Wetter der letzten Tage hat erneut viele Menschen in die Kölner Parks- und Landschaftsgebiete gezogen. Auch die Kinder und Jugendlichen waren froh in der Pandemiezeit wie- der ihrem Bewegungsdrang freien Lauf lassen zu können und sich an der frischen Luft sportlich zu betätigen. Wie bereits schon in den letzten Jahren erfreute sich dabei die Nutzung der selbstangeleg- ten Pumptracks in den Wäldern und Grünanlagen bei den Kindern und Jugendlichen immer größerer Beliebtheit. Zur Vermeidung von Schäden an Baum, Strauch und Wurzelwerk, sowie zum Schutz der Tierwelt werden diese illegal errichteten Anlagen jedoch zeitnah von der Grünflächenverwaltung wie- der rückgebaut. Von der Verwaltung wurden bereits Lösungen gesucht um diesen schwierigen Inte- ressenskonflikt zwischen Umwelt- und Tierschutz und dem sportlichen Freizeitverhalten der Kinder- und Jugendlichen aufzulösen. Wir begrüßen es, dass hier bereits zwei Flächen bereitgestellt werden, wo Pumptracks umwelt-schonend und legal errichtet und genutzt werden können. Vor dem Hintergrund, dass dies jedoch noch einige Zeit dauern wird und es sich um ein sehr agiles Freizeitverhalten handelt fragt die Fraktion Bündnis 90/die Grünen: 1.) Gibt es bereits in der Verwaltung einen Austausch der betroffenen Fachämter (Runder Tisch) mit den jeweiligen Gruppierungen/Nutzern zur Erarbeitung von örtlich- individuellen Einzellösungen? Von Seiten der Verwaltung wurde schon im Sommer des letzten Jahres eine Arbeitsgruppe aus Ver- treter*innen des Sportamtes, des Jugendamtes und des Amtes für Landschaftspflege und Grünflä- chen eingerichtet. An einigen der Arbeitstreffen haben auch Vertreter*innen der Anwohner aus dem Bereich Salzburger Weg teilgenommen. Nach Gründung des Vereins Trail 59 e.V. haben auch hier Vertreter*innen teilgenommen. Je nach Inhalt der Arbeitsgruppe werden auch zukünftig Vertreter*innen der entsprechenden Nutzer- gruppen eingeladen. Ohne die Beteiligung ist eine spätere Akzeptanz nicht gewährleistet. 2.) Gibt es seitens der Verwaltung Überlegungen bereits bestehende Pumptracks bei weniger massiven Natureingriffen vorerst bestehen zu lassen? Zunächst muss man hier zwischen DirtBike Anlagen und Pumptracks unterscheiden. Ein Pumptrack ist eine speziell geschaffene Mountainbikestrecke (engl. kurz track). Das Ziel ist es, darauf, ohne zu treten, durch Hochdrücken (engl. pumping) des Körpers aus der Tiefe am Rad Ge- schwindigkeit aufzubauen. Der oder die Radfahrerin steht dabei auf den Beinen und sitzt nur kurz zum Starten im Sattel. 2 Ein Pumptrack ist als Rundkurs meist aus Erde oder Lehm geschaffen. Der etwa ein Meter breite „Bi- ketrail“ ist mit Wellen und weiteren Elementen wie Steilwandkurven oder Sprüngen versehen. Er kann in beide Richtungen gefahren werden, da er in flachem Gelände gebaut wird. Neuere Varianten von Pumptracks werden mit harten Oberflächenmaterialien wie Asphalt oder Beton gestaltet. Die feste Oberfläche hat Vorteile bei der Instandhaltung und der Vielfalt der Nutzergruppen. So können As- phalt- und Betonanlagen auch mit Skateboards, Mini-Rollern und sogar Inline-Skates genutzt werden. Um ein Fahrrad durch pumpendes Drücken effizient beschleunigen zu können, benötigt es einen spezifischen Abstand der einzelnen Wellen, die etwa Sinuskurven darstellen, sowie spezifische Kur- venradien. Die Schwierigkeit ergibt sich aus der Geschwindigkeit des Fahrers. Ein Pumptrack kann mit jedem Mountainbike gefahren werden, Fortgeschrittene wählen eher kleine und ungefederte Mountainbikes. Gute Federungen von Mountainbikes können festgestellt werden. Diese Anlagen können in der neuen Bauweise öffentlich zugänglich gebaut werden. Das Sportamt hat eine Pumptrack Anlage in modularer Bauweise temporär in der Nähe der Sport- hochschule erfolgreich getestet. Eine weitere Anlage befindet sich in Planung. Zurzeit sucht die Jugendverwaltung eine Fläche zur dauerhaften Verortung einer Anlage in Ortsbe- tonbauweise. Die Funsportart Dirt Jump (deutsch etwa: „Sprung über einen Erdhügel“) ist eine Variante des Rad- sports. Es bezeichnet das Springen über Erdhügel mit einem BMX oder einem Dirt Bike (Mountainbi- ke). Ziel eines Sprungs ist es, in der Luft einen Trick zu machen. Bestes Baumaterial für künstliche Hügel ist Lehm, da er fest und beständig ist und sich bestens formen lässt. Solche Anlagen können durchaus auch Elemente des „pumpens“ aufweisen, sind aber nicht die primäre Funktion. In beigefügter Übersichtskarte sind alle festgestellten DirtBike Anlagen dargestellt. Überwiegend lie- gen diese Anlagen im Bereich des Äußeren Grüngürtels. Dieser ist großflächig als Landschafts- schutzgebiet ausgewiesen, so dass es keine DirtBike Anlage gibt, die mit den Vorgaben und Festset- zungen des Landschaftsplans ins Einvernehmen gebracht werden kann. Darüber hinaus würde das Problem der Verkehrssicherung solcher Anlagen weiterhin bestehen bleiben. Von Seiten der Verwal- tung kann die Verkehrssicherheit solcher Anlagen, die sich ständig in ihrer Ausgestaltung ändern, nicht gewährleistet werden. Die Verwaltung sieht als einzige Möglichkeit Flächen zu finden, die mit den Vorgaben des Landschaftsplans in Einklang sind und für die eine Nutzungsvereinbarung mit ei- nem Verein abgeschlossen werden kann. 3.) Gibt es Möglichkeiten im Austausch mit den Nutzergruppen vor Ort umweltgerechte Möglich- keiten zu erörtern und Bauempfehlungen zu erstellen? Bei den beiden anvisierten „legalen“ Flächen wird es eine Betreuung durch die jeweiligen Vereine geben, bei denen den Nutzern auch Bauempfehlungen gegeben werden. Gez. Voigtsberger
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1413/2021
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 19.04.2021
- Erstellt
- 15.04.2021 09:58