AFH/0001/2018
Multiresistente Keime im Grundwasser
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AFH-0001-2018
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AFH/0001/2018 Antrag 15. Februar 2018 BÜNDNIS 90 „Multiresistente Keime im Grundwasser“ Stadt Münster ‚Amt für Bürger- und Ratsservice Bezirksverwaltune Hiltrup 15. Feb. 2018 Multiresistente Keime stellen eine erhebliche Gesundheitsgefahr für Mensch, Tier und Umwelt dar. Hierzu möchten wir von der Verwaltung wissen: 1. Gibt es Erkenntnisse über das Vorkommen multiresistenter Keime im Stadtbezirk Münster-Hiltrup? 2. Gibt es hierzu im Besonderen Erkenntnisse hinsichtlich des Vorkommens in der Landwirtschaft, Krankenhausabwässern oder Gewässern des Bezirks? 2.1 Wurden bereits Proben gezielt auf Vorkommen von MRGN und MRSA untersucht? 2.2 Wenn ja, welche Gewässer wurden untersucht und wie hoch war die Belastung? 2.3 Wenn noch nicht, wann werden Untersuchungen vorgenommen? 3. Sind die vorhandenen Kläranlagen ausreichend ausgerüstet oder muss vor dem Hintergrund des Gesundheitsschutzes nachgerüstet werden? 4. Liegen Erkenntnisse über die Verwendung von Reserveantibiotika in der Human- und Tiermedizin vor? 5. Welche Maßnahmen schlägt die Verwaltung für den Gesundheitsschutz und zur Prävention gegenüber multiresistenten keimen vor bzw. praktiziert sie? Carsten Peters Wilfried Stein DIE GRÜNEN MUN” GAL MÜNSTER Bündnis 90/Die Grünen/GAL Fraktion in der BV Hiltrup Windthorststr. 7 48143 Münster
Stellungnahme zur Anfrage AFH-0001-2018 (nicht barrierefrei)
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Stadt Münster - 48127 Münster Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL Münster Fraktionsvorsitzender Die Linke.Ratsfraktion Münster Fraktionsvorsitzender Mein Zeichen (bitte angeben) 53.00.0001 Münster, 11.03.2018 Anfrage AFH/0001/2018 „Multiresistente Keime im Grundwasser“ von Bündnis90/Die Grünen/GAL vom 15.02.2018 sowie Anfrage der Rats- fraktion „Die Linke.“ vom 18.02.18 Sehr geehrte Damen und Herren, da die beiden o.g. Anfragen zum selben Themenkomplex nahezu zeitgleich eingegangen sind, werden sie von den Ämtern 66 (Tiefbauamt), 67 (Um- weltamt) und 53 (Gesundheits- und Veterinäramt) gemeinsam beantwortet: Wie hoch ist die Belastung der Münsteraner Oberflächengewässer mit multiresistenten Keimen? Wann hat diesbezüglich die letzte Messung stattgefunden und in wel- chen Zyklen werden diese Messungen wiederholt? Gibt es Erkenntnisse über das Vorkommen multiresistenter Keime im Stadtbezirk Münster-Hiltrup? Gibt es hierzu im Besonderen Erkenntnisse hinsichtlich des Vorkom- mens in der Landwirtschaft, Krankenhausabwässern oder Gewässern des Bezirks? Bei der Stadtverwaltung liegen keine Ergebnisse über Messungen in Ober- flächen- oder Grundwasser in Münster vor. Das münsteraner Trinkwasser wird regelmäßig beprobt und auf diverse Inhaltsstoffe einschließlich Verkeimung untersucht. In den letzten zwei Jah- ren gab es keine wesentlichen bakteriellen Auffälligkeiten. Bei nachgewie- sener Verkeimung würde neben den dann sofort notwendigen Maßnahmen (z.B. Spülung, Desinfektion) auch eine Differenzierung auf multiresistente Erreger durchgeführt werden. STADT | DER OBERBÜRGERMEISTER || MÜNSTER Gesundheits- und Veterinäramt Stühmerweg 8 48147 Münster Ihr/e Ansprechpartnerl/-in: Herr Dr. Schulze Kalthoff Zimmer: 105 Telefon: 0251/492-53 00 [Fax] Gesundheitsamt@ stadt-muenster.de Stadt Münster Telefon: 0251/492-0 Fax: 0251/492-7700 stadtverwaltung@ stadt-muenster.de www.stadt-muenster.de Service für Menschen mit Behinderung: www.stadt-muenster.de/ barrierefrei Nach aktueller Auskunft des LANUV NRW (Dr. Dericks) gibt es bisher in NRW keine systematischen Untersuchungsergebnisse zum Vorkommen von multiresistenten Keimen in Gewässern. Es gibt allerdings ein Forschungsprojekt (HyReKA) zu dem Thema: Biologische bzw. hygienisch-medizinische Relevanz und Kontrolle Antibioti- ka-resistenter Krankheitserreger in klinischen, landwirtschaftliichen und kommunalen Abwässern und deren Bedeutung in Rohwässern. Der Ansprechpartner ist: Prof. Dr. Thomas Kistemann, Institut für Hygiene und Öffentliche Gesundheit (IHPH), Universitätsklinikum Bonn, Sigmund- Freud Str. 25, 53105 Bonn Der Forschungsverbund HyReKA wurde ins Leben gerufen, um einen akti- ven Beitrag zum umweltbezogenen Gesundheitsschutz der Bevölkerung zu leisten. Er setzt sich aus Forscherinnen und Forschern verschiedener Fach- richtungen (Medizin, Biologie, Geografie, Ingenieurwesen, Agrarwissen- schaft, Lebensmitteltechnologie und Ernährungswissenschaft), kommuna- len Wasserwirtschaftsbetrieben und Industriepartnern zusammen. Folgende Ziele hat der Verbund sich gesetzt: Einträge von antibiotikaresistenten Bakterien, Antibiotikaresistenzgenen und Antibiotikarückständen in die Umwelt, zum Beispiel durch Abwässer aus Krankenhäusern, kommunalen Abwässern oder auch Abwässern aus Tiermastbetrieben qualitativ und quantitativ zu untersuchen. Damit sollen Belastungssituationen und Verbreitungswege identifiziert und Risikopoten- tiale abgeschätzt werden können. Das Übertragungsrisiko aus dem Umweltbereich, aus der Landwirtschaft oder Tiermast zurück zum Menschen, im Kontakt mit kontaminiertem Was- ser oder Lebensmitteln zu charakterisieren. Die Rückverfolgbarkeit von antibiotikaresistenten Erregern und Resistenz- genen aus Abwässern auf deren Ursprungsorte im Sinne des „Microbial Source Tracking“ soll geprüft werden. Innovative technische Verfahren der Abwasseraufbereitung an Kläranlagen sollen die Verbreitungspfade dieser Erreger unterbrechen. Auf der Basis der Ergebnisse des HyReKA-Verbundprojekts werden letzt- lich Handlungsempfehlungen formuliert, die dazu dienen sollen, angepasste behördliche Regularien für die identifizierten Risikobereiche zu erstellen. Auf Basis der Ergebnisse soll die Bevölkerung vor der Ausbreitung aus der Umwelt stammender antibiotikaresistenter Erreger geschützt werden. Man erhofft sich weiterhin Einsparungen im Gesundheitswesen und einen Schutz der längerfristigen Wirksamkeit neuer Antibiotika. Weiterhin teilt das LANUV mit, dass das Umweltministerium NRW eine Landtagsvorlage zu der Thematik „Vorkommen von multiresistenten Krank- heitserregern“ vorbereitet habe, die im März in den Landtag eingebracht werde. Inhaltlich gehe man davon aus, dass zunächst die Ergebnisse der HyReKa-Studie abgewartet werden sollten. Dieses Forschungsprogramm läuft bis zum Jahr 2019. Vorher werden keine eigenen Untersuchungen durch das LANUV durchgeführt bzw. veranlasst. Standardisierte Verfahren für derartige Untersuchungen (in Gewässern) müssten zunächst entwickelt werden. Valide Ergebnisse aus dem Forschungsprogramm sind abzuwar- ten. Die Ergebnisse der von Journalisten in Niedersachsen veranlassten Probenahmen, seien nicht verlässlich genug. In einem Telefonat mit Herrn Prof. Exner vom IHPH der Universität Bonn wird zum Zwischenstand des Forschungsprojektes mitgeteilt: Es wurden in Untersuchungen Antibiotika-resistente Erreger in Gewässern und Abwäs- sern nachgewiesen. Besonders Krankenhausabwässer zeigten dabei hohe Frachten an Carbapenem- und Colistin-resistenten Krankheitserregern. Die bisher durchgeführten Abwasserreinigungen in den Kläranlagen errei- chen dabei lediglich Reduktionen um 2 log-Stufen. Die Ergebnisse der Un- tersuchungen werden auf der Essener Wasserwirtschafts-Tagung (14. — 16. März) und auf dem Kongress der DGKH (18. — 21.03.18) in Berlin vorge- stellt. Es werde zurzeit eine neue Empfehlung der Kommission für Krankenhaus- hygiene und Infektionsprävention ausgearbeitet, die die Reinhaltung von Krankenhausabwässern betreffen soll. Darüber hinaus sind nach Einschätzung von Prof. Exner langfristig spezifi- sche Maßnahmen im Trinkwasserbereich (z.B. bei Uferfiltration), bei natürli- chen Badegewässern und bei der Verrieselung von Wasser über Gemü- se/Obst erforderlich. Im Stadtgebiet Münster befindet sich zurzeit kein natürliches Badegewässer gem. Badegewässerverordnung NRW. Die gesetzliche Grundlage zur Si- cherung und Überwachung der Qualität des Schwimm- und Badebecken- wasser ist das „Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektions- krankheiten beim Menschen”. Es legt fest: „Schwimm- und Badebecken- wasser (...) muss so beschaffen sein, dass durch seinen Gebrauch eine Schädigung der menschlichen Gesundheit, insbesondere durch Krank- heitserreger, nicht zu besorgen ist”. Das Gesundheitsamt ist gesetzlich ver- pflichtet, die Schwimm- und Badebecken einschließlich ihrer Aufberei- tungsanlagen zu überwachen. Liegen Erkenntnisse über die Verwendung von Reserveantibiotika in der Human- und Tiermedizin vor? Reserveantibiotika sind spezielle Antibiotika, die nur bei Infektionen mit resistenten Erregern angewandt werden dürfen. Sie unterliegen einer strengen Indikationsstellung, da sie schwere Nebenwirkungen haben kön- nen. Auch in der Tiermedizin werden Reserveantibiotika eingesetzt. Dieser Einsatz beschränkt sich auf die beiden Antibiotikagruppen der Cephalospo- rine und der Fluorchinolone. Während aus der Gruppe der Fluorchinolone mehrere Wirkstoffe in der Tiermedizin Verwendung finden, gibt es nur einen zugelassenen Wirkstoff aus der Gruppe der Cephalosporine. Genaue Angaben über die Entwicklung des mengenmäßigen Einsatzes in Münster von Antibiotika und speziell auch von Reserveantibiotika liegen der Abteilung Veterinär- und Lebensmittelangelegenheiten nicht vor. Es gibt allerdings Daten zu den Abgabemengen der Hersteller von Antibiotika an Tierärzte. Diese Daten können auf der Homepage des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit eingesehen werden; www.bvl.bund.de/DE/05 Tierarzneimittel/01_ Aufgaben/05 AntibiotikaResis tenz/Antibiotika Resistenz _node.html Bei der statistischen Erfassung wer- den die ersten beiden Ziffern der Postleitzahlen der Anschrift der Tierärzte verschlüsselt. Dadurch ist eine Zuordnung der abgegebenen Mengen zu Postleitzonen möglich. Beinahe die Hälfte der Gesamtwirkstoffmenge in Deutschland wurde an Tierärzte in den Postleitbereichen 48 (80 Tonnen) und 49 (505 Tonnen) geliefert; Quelle: www.bvi.bund.de Bei der Auswertung der abgegebenen Mengen für die Jahre 2011-2014 fällt auf, dass die abgegebene Menge der Reserveantibiotikaklasse Fluorchino- lone von 8,2 Tonnen auf 12,3 Tonnen angestiegen ist. Besonderer Beachtung bedarf das Antibiotikum Colistin. Dieses Antibioti- kum wird vor allem in der Tiermedizin und hier überwiegend zur Behand- lung von Darmerkrankungen, aber auch von anderen Infektionen einge- setzt. Im November 2015 wurde in der Resistenzforschung ein neuer Me- chanismus entdeckt, mit dem Bakterien die Eigenschaft der Colistin- Resistenz an andere Bakterien weitergeben können. Diese wissenschaftli- che Erkenntnis hat dazu geführt, dass in der Öffentlichkeit sowohl über den Einsatz des Antibiotikums in der Nutztierhaltung als auch über die Ausbrei- tung von Resistenzen gegen Colistin diskutiert wird. Dies dürfte mit dazu beigetragen haben, dass die Abgabemengen an Tierärzte und tierärztliche Hausapotheken von 127 Tonnen in 2011 auf 69 Tonnen in 2016 gesunken ist (Quelle: Bundesamt für Risikoforschung). Beim Menschen wird Colistin als ein besonders wichtiges Reserveantibioti- kum eingesetzt. Es kommt nur bei lebensbedrohlichen Infektionen wie z.B. Pneumonie, Sepsis, Meningitis, Harnwegsinfektionen verursacht durch gramnegative Bakterien, besonders Pseudomonas und Acinetobacter zum Einsatz, wenn andere Antibiotika kontraindiziert oder nicht (mehr) wirksam sind. Resistente Erreger können aus Ställen beispielsweise über Gülle auf Felder und so in die Umwelt gelangen. Ein aktuell rückläufiger Antibiotikaverbrauch in der Tiermast spiegelt sich auch nach Einschätzung der zuständigen Veterinärabteilung in Münster in sinkenden betriebsbezogenen Kennzahlen über den Einsatz von Antibiotika in der 2014 eingeführten Tierarzneimitteldatenbank zur Erfassung des Anti- biotikaeinsatzes wieder. Im Rahmen der Überwachung von landwirtschaftli- chen Betrieben werden Dokumentationsprüfungen über den Einsatz solcher Arzneimittel durchgeführt, um die ordnungsgemäße Anwendung sicherzu- stellen. Beim Einsatz insbesondere von Reserveantibiotika sind neben den arznei- mittelrechtlichen Vorschriften auch die „Leitlinien für den sorgfältigen Um- gang mit antibakteriell wirksamen Tierarzneimitteln“ der Bundestierärzte- kammer einzuhalten. Darin wird explizit auf die hohe Verantwortung beim Einsatz von Reserveantibiotika hingewiesen. Aus tierärztlicher Sicht kann nicht gänzlich auf den Einsatz dieser Mittel verzichtet werden, da es der Tierschutz gebietet, den Tieren bei nachgewiesener Indikation eine wirk- same Behandlung zukommen zu lassen. In der fachübergreifenden Diskus- sion befindet sich derzeit die Frage, ob zukünftig bestimmte Reserveanti- biotika nur der Behandlung von Menschen vorbehalten bleiben sollen. Wurden gegebenenfalls aufgrund der Messergebnisse Maßnahmen eingeleitet bzw. sind Maßnahmen geplant? Der Beitrag von Kläranlagen zur Verbreitung multiresistenter Keime in der aquatischen Umwelt ist bisher noch nicht abschließend untersucht und da- her Gegenstand verschiedener Forschungsprojekte. Bisher werden daher bundesweit auf den Kläranlagen hierzu flächendeckend keine Maßnahmen getroffen. Die aktuell für die münsteraner Kläranlagen vorgesehenen Maß- nahmen sind derart gestaltet, dass bei Vorliegen belastbarer Erkenntnisse 4 und der gegebenen Erfordernis entsprechende Verfahrensstufen in den Behandlungsprozess integriert werden können. Das Thema multiresistente Keime wurde vom Tiefbauamt bereits in der Vorlage V/0923/2017 aufgegrif- fen. In diesem Zusammenhang sind Messungen zur Existenz multiresisten- ter Keime in den Abläufen der münsterschen Kläranlagen in Vorbereitung. Sind die vorhandenen Kläranlagen ausreichend ausgerüstet oder muss vor dem Hintergrund des Gesundheitsschutzes nachgerüstet werden? Die münsterschen Kläranlagen sind bisher nicht zur Elimination multiresis- tenter Keime ausgerüstet. In wie weit eine Nachrüstung erforderlich sein wird, kann aktuell noch nicht abschließend eingeschätzt werden, da der Beitrag von Kläranlagen zur Verbreitung multiresistenter Keime aktuell noch ungeklärt ist und Gegenstand verschiedener Forschungsprojekte ist. Welche Maßnahmen schlägt die Verwaltung für den Gesundheits- schutz und zur Prävention gegenüber multiresistenten Keimen vor bzw. praktiziert sie? Das Thema multiresistente Keime wurde vom Tiefbauamt bereits in der Vorlage V/0923/2017 aufgegriffen. In diesem Zusammenhang sind Mes- sungen zur Existenz multiresistenter Keime in den Abläufen der münster- schen Kläranlagen in Vorbereitung. In Abhängigkeit von den Ergebnissen in Verbindung mit den Ergebnissen der o. g. Forschungsprojekte wird das Tiefbauamt die Notwendigkeit von Maßnahmen prüfen und ggf. erforderli- che Maßnahmen einleiten. Nach einer Neufassung des & 23 Abs. 4 Infektionsschutzgesetz besteht für Krankenhäuser und Einrichtungen des ambulanten Operierens die Ver- pflichtung, eine kontinuierliche Überwachung des Antibiotika-Verbrauchs zu etablieren. Dies soll dazu beitragen, den Einsatz von Antibiotika zu optimie- ren und somit die Entwicklung und Ausbreitung von resistenten Erregern entgegenzuwirken (Quelle: Robert Koch-Institut). Das Gesundheits- und Veterinäramt setzt sich an verschiedenen Stellen mit Unterstützung des Landeszentrums Gesundheit und des LANUV NRW für eine rationale Antibiotikatherapie ein, die im Ergebnis zu einer Reduktion des Antibiotikaeinsatzes bei Mensch und Tier führen soll. Beispielsweise wird bei den gesetzlich vorgeschriebenen regelmäßigen Begehungen der münsteraner Kliniken seitens des Gesundheits- und Veterinäramtes darauf geachtet, dass sog. Antibiotic Stewardship-Teams gebildet werden, damit ein programmatisches, nachhaltiges Bemühen der Klinik um Verbesserung und Sicherstellung einer rationalen antiinfektiven Verordnungspraxis si- chergestellt ist. Es werden darunter Maßnahmen verstanden, die die Quali- tät der antiinfektiven Behandlungen bezüglich Auswahl, Dosierung und Dauer sichern, um das beste klinische Behandlungsergebnis unter Beach- tung einer minimalen Toxizität für den Patienten zu erreichen. Derartige Initiativen üben nachgewiesener Maßen einen günstigen Einfluss auf die Resistenz-, Kosten- und Verbrauchsentwicklung von Antibiotika in Kran- kenhäusern aus. Damit kann die Entstehung von multiresistenten Keimen im Krankenhaus reduziert werden. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag ı „all,
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (2)
- Windthorststraße 7
- Stühmerweg 8
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Details
- Aktenzeichen
- AFH/0001/2018
- Typ
- Anfrage in der BV Hiltrup
- Datum
- 06.03.2018
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37