Verkehrsregelung am Nibelungenweg in Rodenkirchen
Anfrage nach § 4 BV2 (SPD) AN/1759/2018 vom 03.12.2018
Stand: Am 17.12.2018 in der Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) beraten. Ergebnis: zur weiteren Bearbeitung in die Verwaltung überwiesen.
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Anfrage (SPD BV2)
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Gleichlautend: Herrn Bezirksbürgermeister Frau Oberbürgermeisterin Mike Homann Henriette Reker Hauptstraße 85 Hist. Rathaus 50996 Köln 50667 Köln Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/1759/2018 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 17.12.2018 Verkehrsregelung am Nibelungenweg in Rodenkirchen Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die SPD-Fraktion bittet, die folgende Anfrage auf die Tagesordnung der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen am 17.12.2018 zu setzen: Die Umstrukturierung (Veränderung und Erweiterung) der Produktpalette des Supermarktes sowie die Baumaßnahmen im Ortskern von Rodenkirchen, haben zu einem erheblichen Anstieg des LKW-Zulieferverkehrs über die Schillingsrotter Straße und den Nibelungenweg geführt. Die Baumaßnahmen sind seit geraumer Zeit beendet, trotzdem nutzt der Schwerlastverkehr weiterhin die Abkürzung über die Schillingsrotter Straße / den Nibelungenweg. Oftmals fahren die LKW's (z.T. 40-Tonner) auf der Hin- und Rückfahrt über den Kreisel an der Schillingsrotter Straße. Die Verwaltung wird gebeten mitzuteilen: 1. Wie kann erreicht werden, dass die ursprünglich bei Genehmigung des Supermarktes vorgeschriebene Zufahrt über die Gudrunstraße und Abfahrt über den Nibelungenweg, wieder eingehalten wird? 2. Welche weiteren Vorschläge gibt es vonseiten der Verwaltung, die Belastung des Nibelungenweges durch den LKW-Zulieferverkehr zu reduzieren? 3. Ist die Befahrung des Kreisels für alle LKW-Größenklassen erlaubt? - 2 - 4. Der Kreisel kann zwar mittig überfahren werden, aber die Kreuzung und Abbiege- möglichkeiten sind für diese Größenklassen nicht ausgelegt und führen zu erheblichen Gefährdungssituationen? 5. Gibt es Vergleichsmessungen zum Lärmschutz und den CO2 -Emmissionen? 6. Wer kommt für die Schäden am Straßenbelag und der Kanalisation auf? Dr. Jörg Klusemann Elke Bussmann
Beratungsverlauf
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17.12.2018
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 7.2.5, Antrag / Anfrage. Ergebnis: zur weiteren Bearbeitung in die Verwaltung überwiesen
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