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AN/1759/2018

Verkehrsregelung am Nibelungenweg in Rodenkirchen

Anfrage nach § 4 BV2 (SPD) 03.12.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 17.12.2018, TOP 7.2.5

Anfrage (SPD BV2)

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Anfrage (SPD BV2)

1985 Zeichen

Gleichlautend: 
Herrn Bezirksbürgermeister Frau Oberbürgermeisterin 
Mike Homann Henriette Reker 
Hauptstraße 85 Hist. Rathaus 
50996 Köln 50667 Köln 
Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
AN/1759/2018 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 17.12.2018 
 
Verkehrsregelung am Nibelungenweg in Rodenkirchen 
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
die SPD-Fraktion bittet, die folgende Anfrage auf die Tagesordnung der Sitzung der 
Bezirksvertretung Rodenkirchen am 17.12.2018 zu setzen: 
Die Umstrukturierung (Veränderung und Erweiterung) der Produktpalette des 
Supermarktes sowie die Baumaßnahmen im Ortskern von Rodenkirchen, haben zu einem 
erheblichen Anstieg des LKW-Zulieferverkehrs über die Schillingsrotter Straße und den 
Nibelungenweg geführt. 
Die Baumaßnahmen sind seit geraumer Zeit beendet, trotzdem nutzt der 
Schwerlastverkehr weiterhin die Abkürzung über die Schillingsrotter Straße / den 
Nibelungenweg. Oftmals fahren die LKW's (z.T. 40-Tonner) auf der Hin- und Rückfahrt 
über den Kreisel an der Schillingsrotter Straße. 
Die Verwaltung wird gebeten mitzuteilen: 
1. Wie kann erreicht werden, dass die ursprünglich bei Genehmigung des Supermarktes 
vorgeschriebene Zufahrt über die Gudrunstraße und Abfahrt über den Nibelungenweg, 
wieder eingehalten wird? 
2. Welche weiteren Vorschläge gibt es vonseiten der Verwaltung, die Belastung des 
Nibelungenweges durch den LKW-Zulieferverkehr zu reduzieren? 
3. Ist die Befahrung des Kreisels für alle LKW-Größenklassen erlaubt?

- 2 - 
4. Der Kreisel kann zwar mittig überfahren werden, aber die Kreuzung und Abbiege-
möglichkeiten sind für diese Größenklassen nicht ausgelegt und führen zu erheblichen 
Gefährdungssituationen? 
5. Gibt es Vergleichsmessungen zum Lärmschutz und den CO2 -Emmissionen? 
6. Wer kommt für die Schäden am Straßenbelag und der Kanalisation auf? 
Dr. Jörg Klusemann Elke Bussmann

Beratungsverlauf (1)

17.12.2018 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 7.2.5 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: zur weiteren Bearbeitung in die Verwaltung überwiesen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Hauptstraße 85
  • Schillingsrotter Straße
  • Gudrunstraße
  • Nibelungenweg

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Details

Aktenzeichen
AN/1759/2018
Typ
Anfrage nach § 4 BV2 (SPD)
Datum
03.12.2018
Erstellt
02.12.2018 19:01