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0419/2018

Einrichtung einer Fahrradstaffel beim Ordnungs- und Verkehrsdienst

Beschlussvorlage Ausschuss 12.04.2018

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Nächste Beratung: Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales, Sitzung am 23.04.2018, TOP 10.7

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Bedarfsanerkennung -14-

1171 Zeichen

44 37.01.2018

141/1 Frau Gatzke
22879

32

320/3

Einsatz einer Fahrradstaffel bei 324, Verkehrs- und Ordnungsdienst(141/18/02/18)
hier: Bedarfsprüfung
Voraussichtliche Auftragssumme: 179.945 EUR brutto / 151.213,80 EUR netto

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Schreiben vom 15.12.2017, hier eingegangen am 10.01.2018, übersandten Sie das Er-
gebnis Ihrer Bedarfsprüfung für die Ausstattung einer Fahrradstaffel bei 324, Verkehrs- und
Ordnungsdienst.

Ihre Kostenkalkulation umfasst die Beschaffung von 20 E-Bikes mit der unter Punkt 2 a be-
schriebenen Ausstattungen. Die E-Bikes sollen für drei Jahre geleast werden.

Leasinggebühr für 20 E-Bikes & 85 EUR / 36 Monate 61.200,00 EUR
Kosten für Bekleidung entsprechend Ziffer 2 b 88.333,80 EUR
Akku-Lade-Kosten jährl. 560 EUR / 3 Jahre 1.680,00 EUR
Gesamtsumme netto 151.213,80 EUR

Den von Ihnen geltend gemachten Bedarf in Höhe von 151.213,80 EUR netto / 179.945 EUR
brutto erkenne ich an.

Die Prüfung der Refinanzierung durch Fördermittel war zum Zeitpunkt der Bedarfsanerken-
nung noch nicht abgeschlossen. Den Stand der Prüfung bitte ich im Bedarfsfeststellungsbe-
schluss zu dokumentieren. ,

Mit freu en Grüßen

Beschlussvorlage Ausschuss

10477 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
I/320/3 
 
Vorlagen-Nummer 
 0419/2018 
Freigabedatum  12.04.2018 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Einrichtung einer Fahrradstaffel beim Ordnungs-  und Verkehrsdienst 
Beschlussorgan 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales erkennt den 
Bedarf in Höhe von 179.945 EUR (brutto) für die Einrichtung einer Fahrradstaffel im Ordnungs- und 
Verkehrsdienst an. 
 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 19.04.2018 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 23.04.2018

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  130.060 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja wird derzeit geprüft 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2019ff 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen (Leasing und Energie)   24.942 € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung: 
1. Ausgangssituation 
 Am 09.02.2017 hat die Bezirksvertretung Innenstadt (BV 1) zu Top 5.1.11 -AN/1763/2016 folgen-
den Beschluss einstimmig gefasst: 
„Die BV1 spricht sich für die Erstellung eines Konzeptes zur Einführung einer Radstaffel des 
Ordnungs- und Verkehrsdienstes aus. Primärer Einsatzauftrag dieser Radstaffel soll es sein, die 
störungsfreie Nutzung der Radinfrastruktur sicherzustellen. Dazu zählt auch die Überwachung 
der Lade- und Lieferzonen.“ 
 
Aufgrund dieses Beschlusses hat die Verwaltung eine Mitteilung unter der Vorlagen -Nummer 
1241/2017 für die Sitzung am 18.09.2017 an den Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Recht s-
fragen / Vergabe / Internationales verfasst. In dieser Mitteilung wird das Konzept vorgestellt. In 
der Sitzung am 18.09.2017 wurde das Konzept dann von der Verwal tung unter Punkt 4.5 persön-
lich vorgestellt. 
 
Die Verwaltung plant die Fahrradstreife wie folgt ein: 
Beim Einsatz der Radstreife müssen die unterschiedlichen Schwerpunkte des Or dnungsdienstes 
und des Verkehrsdienstes aber auch deren Schnittmengen berücksic htigt werden, die im Ra h-
men der Fahrradstaffel bearbeitet werden können. 
Der Verkehrsdienst u.a. hat die Aufgabe, den ruhenden Verkehr zu kontrollieren (dazu gehören 
insbesondere auch der Lieferverkehr und damit die ausgeschilderten Ladezonen, Geh - und 
Radwege wie auch Fahrradschutzstreifen, 2. Reihe -Parker) sowie weitere ordnungswidrige oder 
gar gefährdende Zustände durch Falschparker zu beseitigen.

3 
Der Ordnungsdienst ist u.a. zuständig für die Kontrolle von Landschafts - und Naturschutzgebie-
ten, sowie der Grünflächen der Stadt Köln. Zudem werden unerlaubte Sondernutzungen, z.B. 
durch übergroße oder ungenehmigte Außengastronomien oder Werbeträger, geahndet. 
 
Bei den Streifenfahrten können dabei festgestellte und behindernd parkende Fahrzeuge oder G e-
fahrenstellen gezielt erkannt und unmittelbar gemeinsam beseitigt werden. Auch kann durch S o-
fortmaßnahmen vor Ort dazu beigetragen werden, dass Radwege frei bleiben, der Lieferverkehr 
zügiger abgewickelt wird und damit insgesamt der Verkehrsfluss zugunsten aller Ve rkehrsteil-
nehmer gefördert wird. In Grünflächen werden bspw. freilaufende Hunde und Wildgriller geah n-
det. Werbeträger auf Radwegen werden ebenso sanktioniert wie auch sonstige unerlaubte So n-
dernutzungen. 
 
Durch die Verzahnung der Aufgaben und die erhöhte P räsenz kann eine möglichst behind e-
rungsfreiere Nutzung der Radinfrastruktur erreicht und das subjektive Sicherheitsgefühl der Bü r-
ger gestärkt werden bzw. ordnungswidriges Verhalten zeitnah sanktioniert werden. 
2. Bedarfsanmeldung 
a) E-Bikes:  
Für den Ordnungs- und Verkehrsdienst werden zunächst 20 E -Bikes unterschiedlicher Größe 
benötigt, die im Stadthaus Deutz vandalismus - und diebstahlsicher u nterzubringen sind. Die 
Verwaltung hat ein Finanzierungsmodell in Form eines Leasings für ei n „Rundum -Sorglos-
Paket“ geprüft. So wäre sichergestellt, dass die Räder immer einsatzbereit sind, keine weit e-
ren Kosten entstehen und zukünftig keine weiteren Beauftragungen notwendig seien. 
 
Die Fahrräder sollten folgende Mindestausstattungen aufweisen: 
• Herren-Touring-Rad, Herrenrahmen, Größe L 
• Damen-Touring-Rad, Trapezrahmen, Größe M 
Alle Räder sollen, unabhängig von der Rahmengröße, identisch in der Ausstattung sein. 
• 28 Zoll 
• Mindestens 8-Gang Nabenschaltung oder stufenlose „Nuvinci-Schaltung“ 
• Gefederte Vordergabel mit On/Off Funktion 
• Scheibenbremsen vorne und hinten 
• gefederte Sattelstütze in Parallelogrammtechnik, Schnellspanner 
• Gelsattel 
• LED-Beleuchtung mit Standlichtfunktion vorne und hinten  
• Nabendynamo 
• Bereifung mit erhöhter Pannensicherheit 
• Gepäckträger 
• Schlosssytem „Axa-Defender“ 
• Chainglider-Kettenkasten 
• Wasserdichte, abschließbare und gegen Diebstahl am Rad geschützte Gepäc kträger-
tasche mit ausreichendem Stauraum für Dokumente und Ausrüstung 
• Multifunktionswerkzeug, Erste-Hilfe- und Pannenset 
• Wasserdichte, universelle Smartphonehalterung zur Aufnahme der zukünftigen mobilen 
Endgeräte am Lenker 
• Pro Dienstgruppe ein Navigationssystem zur Anbringung am Lenker 
• Trinkflaschenhalter für 1,5l Flaschen am Rahmen 
• Bluetooth-Headset  
• regelmäßige Wartungsintervalle innerhalb eines Jahres

4 
Im Rahmen eines Tests wurden ähnliche E -Bikes bereits getestet. Diese überzeugen durch 
gute Bedienbarkeit und kraftvolle Motoren. Das Fahren ist ohne langwierige Einweisung mö g-
lich. 
 
b) Bekleidung: 
Die Fachbereiche melden folgende Bedarfe an: 
1 x Helm 74,65 EUR 74,65 EUR 
1 x Sonnenbrille mit wechselbaren Gläsern 32,93 EUR 32,93 EUR 
1 x Handschuh wärmend 43,84 EUR 43,84 EUR 
3 x Hose mit abzippbaren Beinen 117,39 EUR 352,17 EUR 
5 x Trikot Kurzarm 75,75 EUR 378,75 EUR 
3 x  Trikot Langarm 83,06 EUR 249,18 EUR 
1 x Wetterschutzjacke mit abzippbaren Ärmeln 240,71 EUR 240,71 EUR 
1 x  Knöchelhohe Sportschuhe 100,00 EUR 100,00 EUR 
 Gesamtbedarf Fahrradkleidung pro Person  1.472,23 EUR 
Gem. den Meldungen der Fachbereiche werden 20 VKÜ -Kräfte und 40 OD Kräfte für die 
Fahrradstreifen vorgesehen.  
Aufgrund des Kooperationsvertrages mit dem Logistikzentrum Niedersachsen (LZN) ist es 
möglich, die Ausrüstungsgegenstände und die Radstreifenuniform von dort zu bestellen. 
 
c) Unterbringung 
Unterbringung ist im Parkhaus P3 vorgesehen. Der Umbau erfolgt zu einem späteren Zei t-
punkt.  
3. Kosten 
Für den Kauf der E -Bikes ist nach erfolgter Marktsondierung Kosten i.H.v. ca. 4.000,00 EUR pro 
E-Bike inklusive der benötigten Zusatzauss tattung zu rechnen. Die Kosten bei einem Leasin g-
modell betragen ca. 101,15 EUR brutto pro Rad pro Monat. 
 
Die Verwaltung präferiert ein Leasingmodell mit einem „Rundum -Sorglos-Paket“. Dieses Paket 
beinhaltet Versicherungsleistungen, Wartungen, Pannenservic e inkl. Ersatzradgestellung und 
Austausch bei Verlust oder Totalschaden. Somit ist gewährleistet, dass die Fahrradstaffel zu j e-
dem Zeitpunkt einsatzbereit ist und sich die Fahrräder immer in einem guten Zustand befinden. 
Überdies ermöglicht das Leasingmode ll einen ausgiebigen Test der Fahrradstaffel. Nach Ablauf 
von drei Jahren kann die Verwaltung über die Wirksamkeit, der Akzeptanz bei der Bürge rschaft, 
Effizienz oder auch Effektivität der Fahrradstaffel entscheiden. Sollte die En tscheidung gegen die 
Weiterführung der Fahrradstaffel fallen, so können die Räder ohne Zuzahlung an den Leasingg e-
ber zurückgegeben werden. 
 
Geplante Kosten Leasing: 20 Räder x 36 Monate x 101,15 EUR = 72.828,00 EUR brutto 
 
Die Kosten für die persönliche Fahrradbekleidung sowie Helm  und Schuhe betragen aufgrund

5 
der Rahmenvereinbarung rund 1.400,00 EUR pro Außendienstkraft. 
Kosten Bekleidung: 60 Mitarbeiter x 1.751,95 EUR = 105.117,22 EUR brutto 
Zwar können die Ausrüstungsgegenstände über das LZN bezogen werden, dennoch ist es ein 
erhöhter Bedarf, der nicht in der ursprünglichen Bedarfsanerkennung bei Erstellung des Koopera-
tionsvertrages berücksichtigt wurde. 
 
Hinzuzurechnen sind noch Akku-Ladekosten in Höhe von ca. 666,40 EUR jährlich, also 1.999,20 
brutto insgesamt. 
 
Die Gesamtkosten berechnen sich wie folgt: 
 
72.828,00 EUR Geplante Leasingkosten 
105.117,22 EUR Kosten für Bekleidung 
1.999,20 EUR Stromkosten 
179.944,42 EUR Gesamtkosten (brutto) 
 
4. Finanzierung 
Die konsumtiven Mittel für den Bereich des Ord nungsdienstes stehen in Teilergebnisplan 0201 – 
Allgemeine Sicherheit und Ordnung, in Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleis-
tungen in Höhe von insgesamt 37.413 Euro zur Verfügung. Die einmaligen Aufwendungen für die 
Fahrradbekleidung in H öhe von 70.078 Euro stehen in Teilplanzeile 16 – sonstige ordentliche 
Aufwendungen bereit. 
 
Für den Bereich des Verkehrsdienstes stehen die benötigten konsumtiven Mittel in Teilergebni s-
plan 0205 – Verkehrsüberwachung, in Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach-und Dienstleis-
tungen in Höhe von insgesamt 37.413 Euro bereit. Die einmalig anfallenden Aufwendungen für 
die Fahrradbekleidung werden aus Teilplanzeile 16 - sonstige ordentliche Aufwendungen in Höhe 
von 35.040 Euro finanziert. 
 
Die benötigten konsumt iven Mittel für die Haushaltsjahre 2019ff werden bei der Haushalts -
plananmeldung mit berücksichtigt. 
 
Derzeit wird noch geprüft, ob eine mögliche Refinanzierung über Zuschüsse möglich ist.  
a) über Dez OB III läuft derzeit das bundesweite Förderprogramm „Saubere Luft 2017-2020“. Ziel 
dieses Programmes ist ein Beitrag zur kurzfristigen Verbesserung der Luftqualität in Städten. 
Derzeit wird die Elektrifizierung des Verkehrs gefördert. Hierzu zählen im ersten Aufruf  die E-
Autos. E-Bikes werden derzeit nicht gefördert. 
b) es wird derzeit geprüft, ob in einem zweiten Aufruf auch E-Bikes förderungswürdig sind. 
5. Ausschreibungsverfahren 
Die Vergabe des Leasingvertrages findet in einem öffentlichen Ausschreibungsverfahren statt. 
 
Die Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes ist dieser Vorlage beigefügt. (RPA -
Prüfnummer 141/18/02/18)

Beratungsverlauf (2)

19.04.2018 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.16 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
23.04.2018 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 10.7 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0419/2018
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
12.04.2018
Erstellt
05.02.2018 10:23