0419/2018
Einrichtung einer Fahrradstaffel beim Ordnungs- und Verkehrsdienst
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Bedarfsanerkennung -14-
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44 37.01.2018 141/1 Frau Gatzke 22879 32 320/3 Einsatz einer Fahrradstaffel bei 324, Verkehrs- und Ordnungsdienst(141/18/02/18) hier: Bedarfsprüfung Voraussichtliche Auftragssumme: 179.945 EUR brutto / 151.213,80 EUR netto Sehr geehrte Damen und Herren, mit Schreiben vom 15.12.2017, hier eingegangen am 10.01.2018, übersandten Sie das Er- gebnis Ihrer Bedarfsprüfung für die Ausstattung einer Fahrradstaffel bei 324, Verkehrs- und Ordnungsdienst. Ihre Kostenkalkulation umfasst die Beschaffung von 20 E-Bikes mit der unter Punkt 2 a be- schriebenen Ausstattungen. Die E-Bikes sollen für drei Jahre geleast werden. Leasinggebühr für 20 E-Bikes & 85 EUR / 36 Monate 61.200,00 EUR Kosten für Bekleidung entsprechend Ziffer 2 b 88.333,80 EUR Akku-Lade-Kosten jährl. 560 EUR / 3 Jahre 1.680,00 EUR Gesamtsumme netto 151.213,80 EUR Den von Ihnen geltend gemachten Bedarf in Höhe von 151.213,80 EUR netto / 179.945 EUR brutto erkenne ich an. Die Prüfung der Refinanzierung durch Fördermittel war zum Zeitpunkt der Bedarfsanerken- nung noch nicht abgeschlossen. Den Stand der Prüfung bitte ich im Bedarfsfeststellungsbe- schluss zu dokumentieren. , Mit freu en Grüßen
Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/320/3 Vorlagen-Nummer 0419/2018 Freigabedatum 12.04.2018 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Einrichtung einer Fahrradstaffel beim Ordnungs- und Verkehrsdienst Beschlussorgan Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales erkennt den Bedarf in Höhe von 179.945 EUR (brutto) für die Einrichtung einer Fahrradstaffel im Ordnungs- und Verkehrsdienst an. Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 19.04.2018 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 23.04.2018 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 130.060 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja wird derzeit geprüft Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2019ff a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen (Leasing und Energie) 24.942 € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung: 1. Ausgangssituation Am 09.02.2017 hat die Bezirksvertretung Innenstadt (BV 1) zu Top 5.1.11 -AN/1763/2016 folgen- den Beschluss einstimmig gefasst: „Die BV1 spricht sich für die Erstellung eines Konzeptes zur Einführung einer Radstaffel des Ordnungs- und Verkehrsdienstes aus. Primärer Einsatzauftrag dieser Radstaffel soll es sein, die störungsfreie Nutzung der Radinfrastruktur sicherzustellen. Dazu zählt auch die Überwachung der Lade- und Lieferzonen.“ Aufgrund dieses Beschlusses hat die Verwaltung eine Mitteilung unter der Vorlagen -Nummer 1241/2017 für die Sitzung am 18.09.2017 an den Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Recht s- fragen / Vergabe / Internationales verfasst. In dieser Mitteilung wird das Konzept vorgestellt. In der Sitzung am 18.09.2017 wurde das Konzept dann von der Verwal tung unter Punkt 4.5 persön- lich vorgestellt. Die Verwaltung plant die Fahrradstreife wie folgt ein: Beim Einsatz der Radstreife müssen die unterschiedlichen Schwerpunkte des Or dnungsdienstes und des Verkehrsdienstes aber auch deren Schnittmengen berücksic htigt werden, die im Ra h- men der Fahrradstaffel bearbeitet werden können. Der Verkehrsdienst u.a. hat die Aufgabe, den ruhenden Verkehr zu kontrollieren (dazu gehören insbesondere auch der Lieferverkehr und damit die ausgeschilderten Ladezonen, Geh - und Radwege wie auch Fahrradschutzstreifen, 2. Reihe -Parker) sowie weitere ordnungswidrige oder gar gefährdende Zustände durch Falschparker zu beseitigen. 3 Der Ordnungsdienst ist u.a. zuständig für die Kontrolle von Landschafts - und Naturschutzgebie- ten, sowie der Grünflächen der Stadt Köln. Zudem werden unerlaubte Sondernutzungen, z.B. durch übergroße oder ungenehmigte Außengastronomien oder Werbeträger, geahndet. Bei den Streifenfahrten können dabei festgestellte und behindernd parkende Fahrzeuge oder G e- fahrenstellen gezielt erkannt und unmittelbar gemeinsam beseitigt werden. Auch kann durch S o- fortmaßnahmen vor Ort dazu beigetragen werden, dass Radwege frei bleiben, der Lieferverkehr zügiger abgewickelt wird und damit insgesamt der Verkehrsfluss zugunsten aller Ve rkehrsteil- nehmer gefördert wird. In Grünflächen werden bspw. freilaufende Hunde und Wildgriller geah n- det. Werbeträger auf Radwegen werden ebenso sanktioniert wie auch sonstige unerlaubte So n- dernutzungen. Durch die Verzahnung der Aufgaben und die erhöhte P räsenz kann eine möglichst behind e- rungsfreiere Nutzung der Radinfrastruktur erreicht und das subjektive Sicherheitsgefühl der Bü r- ger gestärkt werden bzw. ordnungswidriges Verhalten zeitnah sanktioniert werden. 2. Bedarfsanmeldung a) E-Bikes: Für den Ordnungs- und Verkehrsdienst werden zunächst 20 E -Bikes unterschiedlicher Größe benötigt, die im Stadthaus Deutz vandalismus - und diebstahlsicher u nterzubringen sind. Die Verwaltung hat ein Finanzierungsmodell in Form eines Leasings für ei n „Rundum -Sorglos- Paket“ geprüft. So wäre sichergestellt, dass die Räder immer einsatzbereit sind, keine weit e- ren Kosten entstehen und zukünftig keine weiteren Beauftragungen notwendig seien. Die Fahrräder sollten folgende Mindestausstattungen aufweisen: • Herren-Touring-Rad, Herrenrahmen, Größe L • Damen-Touring-Rad, Trapezrahmen, Größe M Alle Räder sollen, unabhängig von der Rahmengröße, identisch in der Ausstattung sein. • 28 Zoll • Mindestens 8-Gang Nabenschaltung oder stufenlose „Nuvinci-Schaltung“ • Gefederte Vordergabel mit On/Off Funktion • Scheibenbremsen vorne und hinten • gefederte Sattelstütze in Parallelogrammtechnik, Schnellspanner • Gelsattel • LED-Beleuchtung mit Standlichtfunktion vorne und hinten • Nabendynamo • Bereifung mit erhöhter Pannensicherheit • Gepäckträger • Schlosssytem „Axa-Defender“ • Chainglider-Kettenkasten • Wasserdichte, abschließbare und gegen Diebstahl am Rad geschützte Gepäc kträger- tasche mit ausreichendem Stauraum für Dokumente und Ausrüstung • Multifunktionswerkzeug, Erste-Hilfe- und Pannenset • Wasserdichte, universelle Smartphonehalterung zur Aufnahme der zukünftigen mobilen Endgeräte am Lenker • Pro Dienstgruppe ein Navigationssystem zur Anbringung am Lenker • Trinkflaschenhalter für 1,5l Flaschen am Rahmen • Bluetooth-Headset • regelmäßige Wartungsintervalle innerhalb eines Jahres 4 Im Rahmen eines Tests wurden ähnliche E -Bikes bereits getestet. Diese überzeugen durch gute Bedienbarkeit und kraftvolle Motoren. Das Fahren ist ohne langwierige Einweisung mö g- lich. b) Bekleidung: Die Fachbereiche melden folgende Bedarfe an: 1 x Helm 74,65 EUR 74,65 EUR 1 x Sonnenbrille mit wechselbaren Gläsern 32,93 EUR 32,93 EUR 1 x Handschuh wärmend 43,84 EUR 43,84 EUR 3 x Hose mit abzippbaren Beinen 117,39 EUR 352,17 EUR 5 x Trikot Kurzarm 75,75 EUR 378,75 EUR 3 x Trikot Langarm 83,06 EUR 249,18 EUR 1 x Wetterschutzjacke mit abzippbaren Ärmeln 240,71 EUR 240,71 EUR 1 x Knöchelhohe Sportschuhe 100,00 EUR 100,00 EUR Gesamtbedarf Fahrradkleidung pro Person 1.472,23 EUR Gem. den Meldungen der Fachbereiche werden 20 VKÜ -Kräfte und 40 OD Kräfte für die Fahrradstreifen vorgesehen. Aufgrund des Kooperationsvertrages mit dem Logistikzentrum Niedersachsen (LZN) ist es möglich, die Ausrüstungsgegenstände und die Radstreifenuniform von dort zu bestellen. c) Unterbringung Unterbringung ist im Parkhaus P3 vorgesehen. Der Umbau erfolgt zu einem späteren Zei t- punkt. 3. Kosten Für den Kauf der E -Bikes ist nach erfolgter Marktsondierung Kosten i.H.v. ca. 4.000,00 EUR pro E-Bike inklusive der benötigten Zusatzauss tattung zu rechnen. Die Kosten bei einem Leasin g- modell betragen ca. 101,15 EUR brutto pro Rad pro Monat. Die Verwaltung präferiert ein Leasingmodell mit einem „Rundum -Sorglos-Paket“. Dieses Paket beinhaltet Versicherungsleistungen, Wartungen, Pannenservic e inkl. Ersatzradgestellung und Austausch bei Verlust oder Totalschaden. Somit ist gewährleistet, dass die Fahrradstaffel zu j e- dem Zeitpunkt einsatzbereit ist und sich die Fahrräder immer in einem guten Zustand befinden. Überdies ermöglicht das Leasingmode ll einen ausgiebigen Test der Fahrradstaffel. Nach Ablauf von drei Jahren kann die Verwaltung über die Wirksamkeit, der Akzeptanz bei der Bürge rschaft, Effizienz oder auch Effektivität der Fahrradstaffel entscheiden. Sollte die En tscheidung gegen die Weiterführung der Fahrradstaffel fallen, so können die Räder ohne Zuzahlung an den Leasingg e- ber zurückgegeben werden. Geplante Kosten Leasing: 20 Räder x 36 Monate x 101,15 EUR = 72.828,00 EUR brutto Die Kosten für die persönliche Fahrradbekleidung sowie Helm und Schuhe betragen aufgrund 5 der Rahmenvereinbarung rund 1.400,00 EUR pro Außendienstkraft. Kosten Bekleidung: 60 Mitarbeiter x 1.751,95 EUR = 105.117,22 EUR brutto Zwar können die Ausrüstungsgegenstände über das LZN bezogen werden, dennoch ist es ein erhöhter Bedarf, der nicht in der ursprünglichen Bedarfsanerkennung bei Erstellung des Koopera- tionsvertrages berücksichtigt wurde. Hinzuzurechnen sind noch Akku-Ladekosten in Höhe von ca. 666,40 EUR jährlich, also 1.999,20 brutto insgesamt. Die Gesamtkosten berechnen sich wie folgt: 72.828,00 EUR Geplante Leasingkosten 105.117,22 EUR Kosten für Bekleidung 1.999,20 EUR Stromkosten 179.944,42 EUR Gesamtkosten (brutto) 4. Finanzierung Die konsumtiven Mittel für den Bereich des Ord nungsdienstes stehen in Teilergebnisplan 0201 – Allgemeine Sicherheit und Ordnung, in Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleis- tungen in Höhe von insgesamt 37.413 Euro zur Verfügung. Die einmaligen Aufwendungen für die Fahrradbekleidung in H öhe von 70.078 Euro stehen in Teilplanzeile 16 – sonstige ordentliche Aufwendungen bereit. Für den Bereich des Verkehrsdienstes stehen die benötigten konsumtiven Mittel in Teilergebni s- plan 0205 – Verkehrsüberwachung, in Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach-und Dienstleis- tungen in Höhe von insgesamt 37.413 Euro bereit. Die einmalig anfallenden Aufwendungen für die Fahrradbekleidung werden aus Teilplanzeile 16 - sonstige ordentliche Aufwendungen in Höhe von 35.040 Euro finanziert. Die benötigten konsumt iven Mittel für die Haushaltsjahre 2019ff werden bei der Haushalts - plananmeldung mit berücksichtigt. Derzeit wird noch geprüft, ob eine mögliche Refinanzierung über Zuschüsse möglich ist. a) über Dez OB III läuft derzeit das bundesweite Förderprogramm „Saubere Luft 2017-2020“. Ziel dieses Programmes ist ein Beitrag zur kurzfristigen Verbesserung der Luftqualität in Städten. Derzeit wird die Elektrifizierung des Verkehrs gefördert. Hierzu zählen im ersten Aufruf die E- Autos. E-Bikes werden derzeit nicht gefördert. b) es wird derzeit geprüft, ob in einem zweiten Aufruf auch E-Bikes förderungswürdig sind. 5. Ausschreibungsverfahren Die Vergabe des Leasingvertrages findet in einem öffentlichen Ausschreibungsverfahren statt. Die Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes ist dieser Vorlage beigefügt. (RPA - Prüfnummer 141/18/02/18)
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0419/2018
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 12.04.2018
- Erstellt
- 05.02.2018 10:23