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Antrag der SPD-Fraktion, betr.: Sachstand Beschlusslage und Bauvorhaben Melatengürtel/Grüner Weg

Antrag nach § 3 BV4 (SPD) AN/1436/2018 vom 23.10.2018

Stand: Am 05.11.2018 in der Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) ungeändert beschlossen.

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  • Antrag nach § 3 (SPD BV4)

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    SPD-Fraktion In der Bezirksvertretung Ehrenfeld Bezirksrathaus Venloer Str. 419-421 50825 Köln Herrn Telefon: 0221 / 22194 - 303 Bezirksbürgermeister Josef Wirges Fax: 0221 / 22194 - 313 Venloer Str.419-421 Mail: SPD-BV4@stadt- 50825 Köln koeln.de www.SPDfraktion- ehrenfeld.de Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Historisches Rathaus 50667 Köln Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/1436/2018 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) Antrag der SPD-Fraktion, betr.:Sachstand Beschlusslage und Bauvorhaben Melatengürtel/Grüner Weg Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, Sehr geehrter Frau Oberbürgermeisterin, die SPD-Fraktion bittet folgenden Dringlichkeitsantrag auf die Tagesordnung der Sitzung der Bezirksvertretung am 5.11.208 zu setzen. Der Stadtentwicklungsausschuss hat am 3.9.2015 für das Grundstück mit dem Arbeitstitel: Melatengürtel/Grüner Weg den Aufstellungsbeschluss für einen VEP und die frühzeige Öffentlichkeitsbeteiligung gefasst und den einstimmigen Beschluss der BV- Ehrenfeld vom 22.6.2015 übernommen. Die Empfehlungen des Rahmenplanungsbeirates Braunsfeld, Müngersdorf, Ehrenfeld sind ebenfalls in den Beschluss eingeflossen. Die Verwaltung hat es bisher nicht für erforderlich gehalten die BV zu informieren, dass beabsichtigt wird, das Grundstück anders als dies beschlossen wurde, nach bestehendem Baurecht zu entwickeln. Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt der BV Ehrenfeld unverzüglich, d.h. in der Sitzung am 5.11. 2019 spätestens in der Sitzung am 3.12. 2019, darzulegen 1. warum sich Verwaltung und Eigentümer an den eingangs bezeichneten Beschluss nicht gebunden sehen. 2. in welchen Punkten, das zwischen Verwaltung und Eigentümer bisher erörterte Bauvorhaben nach geltendem Baurecht, beschlossene Planungsvorgaben (siehe Anlage) verwirklicht bzw. wo es von diesen abweicht. 3. wie viele Wohneinheiten nach auf Basis des o.a. Beschlusses und demgegenüber nach geltendem Baurecht geschaffen werden können. 4. ob insbesondere die Vorgaben des Kooperativen Baulandmodells, zu dessen Anwendung der Vorhabenträger seine Grundzustimmung erteilt hatte, zum Tragen kommen sollen 5. Der Stadtentwicklungsausschuss ist über den Beschluss der BV-Ehrenfeld in Kenntnis zu setzen. Begründung: Politische Beschlüsse sind, sofern sie nicht gegen geltendes Recht verstoßen für die Verwaltung bindend. Insofern andere - ggf. auch klügere Überlegungen - dem entgegenstehen, ist die Politik erneut damit zu befassen, damit Beschlüsse ggf. bekräftigt oder abändert werden können. Dem Bauvorhaben Melatengürtel/Grüner Weg kommt als Bindeglied zwischen dem Heliosglände und dem „neuem“ Wohngebiet Grüner Weg städtebaulich eine besondere Bedeutung zu. Der Stadtteil Ehrenfeld erfreut sich großer Beliebtheit, daher ist es wichtig der zunehmenden Verdrängung einer einkommensschwächeren Bevölkerung entgegen zu wirken. Dafür ist es dringend notwendig mehr preisgünstigen Wohnraum zu schaffen. Das Kooperative Baulandmodell ist dafür ein wichtiges Steuerungsinstrument, das es - wo immer dies möglich ist - anzuwenden gilt. Freundliche Grüße Petra Bossinger Udo Hanselmann Fraktionsvorsitzende Bezirksvertreter Anlage: Beschluss des Stadtentwicklungsausschuss vom 3.9.2015 Der Stadtentwicklungsausschuss 1. beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) einen Bebauungsplan für das Gebiet südwestlich der Vogelsanger Straße, nordwestlich der Grundstücke mit den Flurstücksnummern 2080/51, 2353/51, 51/11 und 1985/51, nordöstlich dem Flurstück mit der Flurstücksnummer 490 und südwestlich der Straße Grüner Weg —Arbeitstitel: Melatengürtel/Grüner Weg in Köln-Ehrenfeld— aufzustellen mit dem Ziel, öffentliche Straßenverkehrsfläche und Mischgebiet festzusetzen; 2. nimmt das städtebauliche Planungskonzept —Arbeitstitel: Melatengürtel/Grüner Weg in Köln-Ehrenfeld— zur Kenntnis; 3. beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB nach Modell 2; 4. In die Aufgabenstellung für die vorgesehene Mehrfachbeauftragung sind folgende Planungsvorgaben einzuarbeiten: Der unmittelbar benachbarte Bereich östlich der Vogelsanger Straße mit der geplanten 'Inklusiven Universitätsschule Köln' auf dem Heliosgelände ist bei der Planung entsprechend zu berücksichtigen. Die gestalterische und städtebauliche Qualität soll der geplanten Bebauung des Heliosgeländes entsprechen und mit dieser im Einklang stehen. Eine optimale Verknüpfung mit dem im Rahmenplanungsgebiet geplanten grünem Fuß- Radwegesystem sowie des Wegesystem des Heliosgeländes ist sicherzustellen. Die Qualität der Erschließung soll dem angestrebten Standard des Umfeldes gerecht werden, dieses gilt insbesondere für die wichtige grüne Wegebeziehung entlang von Grüner Weg sowie der am östlichen Rand des Planungsgebietes dargestellten privaten Planstraße für Fußgänger, Fahrräder und Anliegerverkehr. Besondere Beachtung hat dabei auch die Begrünung der Straßenräume. Der Querung der Vogelsanger Straße vom Heliosgelände zum Plangebiet ist als übergeordnete und bedeutende Wegeverbindung besonders zu berücksichtigen und zu gestalten. Eine öffentliche Durchwegung des Gebiets Melatengürtel/ Grüner Weg ist sehr wünschenswert und eine rein private Nutzung des aktuell dargestellten Innenhofs greift weder die Neubauten am Grünen Weg noch den Diskussionsprozess rund um das Heliosgelände auf. In der Mehrfach-Beauftragung soll eine Variante aufgenommen werden, die die architektonische Gestaltung mit Punkt-Bauten aus dem Grünen Weg aufgreift. Bereits vor den Einstieg in das Bebauungsplanverfahren soll seitens des Investors eine Informationsveranstaltung für die Nachbarinnen und Nachbarn zu den weiteren Planungen angeboten werden. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
  • Sachstandsbericht BV

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle / ___________________________ Vorlagen-Nummer AN/1436/2018 Stand: 06.01.2022 Sachstandsbericht Antrag der SPD-Fraktion, betr.:Sachstand Beschlusslage und Bauvorhaben Melatengürtel/Grüner Weg Die Verwaltung wird beauftragt der BV Ehrenfeld unverzüglich, d.h. in der Sitzung am 5.11. 2019 spä- testens in der Sitzung am 3.12. 2019, darzulegen 1. warum sich Verwaltung und Eigentümer an den eingangs bezeichneten Beschluss nicht gebunden sehen. 2. in welchen Punkten, das zwischen Verwaltung und Eigentümer bisher erörterte Bauvor- haben nach geltendem Baurecht, beschlossene Planungsvorgaben (siehe Anlage) ver- wirklicht bzw. wo es von diesen abweicht. 3. wie viele Wohneinheiten nach auf Basis des o.a. Beschlusses und demgegenüber nach geltendem Baurecht geschaffen werden können. 4. ob insbesondere die Vorgaben des Kooperativen Baulandmodells, zu dessen Anwen- dung der Vorhabenträger seine Grundzustimmung erteilt hatte, zum Tragen kommen sollen 5. Der Stadtentwicklungsausschuss ist über den Beschluss der BV-Ehrenfeld in Kenntnis zu setzen. Status in Bearbeitung x erledigt Aktueller Bearbeitungsstand: Die Verwaltung hat in der Sitzung am 29.01.2019 per Mitteilung 0121/2019 folgendes mitgeteilt. zu 1. Der Stadtentwicklungsausschuss hat am 03.09.2015 den Beschluss zur Einleitung des vorhabenbe- zogenen Bebauungsplanes –Arbeitstitel: Melatengürtel/Grüner Weg in Köln-Ehrenfeld– gefasst mit dem Ziel, öffentliche Straßenverkehrsfläche und Mischgebiet festzusetzen. Danach gab es umfangreiche Abstimmungen über die Möglichkeiten der Unterbringung von sozialer Infrastruktur (Kindertagesstätte, öffentlicher Spielplatz), die längere Zeit in Anspruch genommen ha- ben. Mit einem Schreiben im Mai 2017 teilte der Vorhabenträger KD Stadtsanierungsgesellschaft Ehren- feld Mitte mbH & Co. KG der Verwaltung dann mit, dass er plane, eine Bebauung gemäß geltendem Bebauungsplan vorzusehen. Die Verwaltung hat von einer Aufhebung eines Einleitungsbeschlusses 2 abgesehen, um weiterhin das Instrument des Einleitungsbeschlusses in der Hand zu haben. Leider ist es im Nachgang der Entsendung des Vorhabenträgers seitens der Verwaltung unterblieben, die Be- zirksvertretung über dessen neue Absichten zu informieren. Es gab in den folgenden Monaten Abstimmungen zwischen Verwaltung und Investor zu einer Bebau- ung nach geltendem Bebauungsplan. Im August 2018 wurden Bauanträge für eine Bebauung an der Vogelsanger Straße mit Wohnen und Gewerbe eingereicht. Mit Vorliegen des Antrages hat die Ver- waltung nun faktisch die Aussage erhalten, dass die Weiterführung des VEP-Verfahrens vom Vorha- benträger nicht beabsichtigt ist. Der bestehende Bebauungsplan Nr. 63460/02, 1. Änderung –Arbeitstitel Grüner Weg in Köln- Ehrenfeld– setzt ein Mischgebiet entlang der Vogelsanger Straße sowie Gewerbegebiet am Grünen Weg fest. Die bisher eingereichten Bauanträge für die Bebauung an der Vogelsanger Straße mit Wohnen und Gewerbe entsprechen grundsätzlich dem Ziel des Einleitungsbeschlusses vom 03.09.2015. Für den im rechtswirksamen Bebauungsplan als Gewerbefläche festgesetzten Grundstücksteil liegen seit Oktober 2018 Bauanträge vor. Die Verwaltung kann sich hier eine gewerbliche Nutzung gemäß rechtswirksamem Bebauungsplan vorstellen. Daher soll zeitnah die Bezirksvertretung und den zu- ständigen Ausschüssen des Rates vorgeschlagen werden, den Einleitungsbeschluss aufzuheben. zu 2. Das Planungskonzept, welches die Grundlage für den Einleitungsbeschluss bildete, sah eine drei- bis fünfgeschossige Wohnbebauung in Form von Blockrandbebauung mit circa 170 WE und einem Anteil an nicht störenden gewerblichen Nutzungen vor. Allerdings war vom Vorhabenträger die Durchfüh- rung einer Mehrfachbeauftragung vorgesehen, so dass das Konzept nur als Vorstudie anzusehen war und somit hinsichtlich Geschossigkeit, Bauvolumen, Anzahl Wohneinheiten etc. auf jeden Fall noch Änderungen erfahren hätte. Beantragt sind nun auf dem als Mischgebiet ausgewiesenen Grundstücksteil drei Mehrfamilienhäuser mit 32 WE und Gewerbeeinheiten sowie ein Haus mit mehreren Gewerbeeinheiten und gemeinsamer Tiefgarage. Es ist ebenfalls eine Blockrandbebauung mit III- bis IV-Vollgeschossen plus Staffelge- schoss vorgesehen. Die derzeit vorliegenden Bauanträge entsprechen für den Grundstücksteil an der Vogelsanger Straße im Hinblick auf die Art und Maß der Nutzung den Zielen des Einleitungsbeschlusses. Für den im rechtswirksamen Bebauungsplan als Gewerbegebiet festgesetzten Bereich liegen seit Oktober 2018 Bauanträge vor. Es sind eine Blockrandbebauung mit III- bis IV-Vollgeschossen entlang des Grünen Weges vorgesehen sowie kammartige Strukturen Richtung eines an der östlichen Grundstücksgrenze verlaufenden Privatwegs. Nach rechtswirksamem Bebauungsplan ist im Gewer- begebiet kein Wohnen zulässig, wodurch die Planungen hier auf jeden Fall vom bestehenden Einlei- tungsbeschluss abweichen werden. Weiterhin wurde im Einleitungsbeschluss vom 03.09.2015 gefordert, dass die gestalterische und städ- tebauliche Qualität der geplanten Bebauung im Einklang mit der Bebauung des Heliosgeländes ste- hen soll. Das Vorhaben soll daher im Gestaltungsbeirat der Stadt Köln vorgestellt werden, um diesen Aspekt sicherzustellen. Die Verknüpfung mit dem bestehenden und geplanten Fuß- und Radwegesystem ist gegeben. Es ist ein am östlichen Grundstücksrand verlaufender Privatweg in einer Breite von 5,50 m für Fußgänger, Fahrradfahrer und Anliegerverkehr vorgesehen. Dieser war beim Einleitungsbeschluss ebenfalls vor- gesehen. Der Weg soll für Radfahrer und Fußgänger öffentlich nutzbar sein und soll mit Bäumen, Hochbeeten und Grünflächen gestaltet werden. 3 Der zu den Wohnungen gehörende Innenhof soll mit Mietergärten und den privaten Kleinkinderspiel- flächen privat genutzt werden. zu 3. Wie schon unter Punkt 2 erläutert, sind nach den vorliegenden Bauanträgen 32 WE beantragt. Im Einleitungsbeschluss zum VEP wurde von circa 170 WE ausgegangen. zu 4. Die Vorgaben zum kooperativen Baulandmodell können bei den Bauvorhaben auf Grundlage des bestehenden Bebauungsplanes nicht zur Anwendung kommen. zu 5. Dem Stadtentwicklungsausschuss wird der Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld sowie die Stel- lungnahme der Verwaltung zur Kenntnis gegeben. Nächste Schritte: Die Bezirksvertretung Ehrenfeld hat den Beschluss im Jahresbericht 2018 als erledigt betrachtet. Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den: entfällt

Beratungsverlauf

  1. 05.11.2018

    Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)

    TOP 8.7, Antrag / Anfrage. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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