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AN/1436/2018

Antrag der SPD-Fraktion, betr.: Sachstand Beschlusslage und Bauvorhaben Melatengürtel/Grüner Weg

Antrag nach § 3 BV4 (SPD) 23.10.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld), Sitzung am 05.11.2018, TOP 8.7

Antrag nach § 3 (SPD BV4)

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Sachstandsbericht BV

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Antrag nach § 3 (SPD BV4)

6009 Zeichen

SPD-Fraktion  
In der Bezirksvertretung Ehrenfeld 
Bezirksrathaus 
  Venloer Str. 419-421 
 50825 Köln 
 
Herrn Telefon: 0221 / 22194 - 303 
Bezirksbürgermeister Josef Wirges  Fax: 0221 / 22194 - 313 
Venloer Str.419-421 Mail: SPD-BV4@stadt- 
50825 Köln koeln.de 
 www.SPDfraktion- 
ehrenfeld.de 
Frau 
Oberbürgermeisterin Henriette Reker 
Historisches Rathaus 
50667 Köln 
Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
AN/1436/2018 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)  
 
Antrag der SPD-Fraktion, betr.:Sachstand Beschlusslage und Bauvorhaben 
Melatengürtel/Grüner Weg 
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, 
Sehr geehrter Frau Oberbürgermeisterin, 
 
die SPD-Fraktion bittet folgenden Dringlichkeitsantrag auf die Tagesordnung der Sitzung 
der Bezirksvertretung am 5.11.208  zu setzen. 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss hat am 3.9.2015 für das Grundstück mit dem 
Arbeitstitel: Melatengürtel/Grüner Weg  den Aufstellungsbeschluss für einen VEP und die 
frühzeige Öffentlichkeitsbeteiligung gefasst und den einstimmigen Beschluss der BV-
Ehrenfeld vom 22.6.2015 übernommen. Die  Empfehlungen des 
Rahmenplanungsbeirates Braunsfeld, Müngersdorf, Ehrenfeld sind ebenfalls in den 
Beschluss eingeflossen. 
 
Die Verwaltung hat es bisher nicht für erforderlich gehalten die BV zu informieren, dass 
beabsichtigt wird, das Grundstück anders als dies beschlossen wurde, nach bestehendem 
Baurecht zu entwickeln. 
 
Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt der BV Ehrenfeld unverzüglich, d.h. in der Sitzung am 
5.11. 2019 spätestens in der Sitzung am 3.12. 2019, darzulegen 
 
1. warum sich Verwaltung und  Eigentümer an den eingangs bezeichneten Beschluss 
nicht gebunden sehen. 
 
2. in welchen Punkten, das zwischen  Verwaltung und Eigentümer bisher erörterte 
Bauvorhaben nach geltendem Baurecht, beschlossene Planungsvorgaben (siehe 
Anlage) verwirklicht bzw. wo es von diesen abweicht.  
 
3. wie viele Wohneinheiten nach auf Basis des o.a. Beschlusses  und demgegenüber 
nach geltendem Baurecht geschaffen werden können. 
 
4. ob insbesondere die Vorgaben des Kooperativen Baulandmodells, zu dessen 
Anwendung der Vorhabenträger seine Grundzustimmung erteilt hatte, zum Tragen 
kommen sollen 
 
5. Der Stadtentwicklungsausschuss ist über den Beschluss der BV-Ehrenfeld in 
Kenntnis zu setzen. 
 
 
Begründung: 
 
Politische Beschlüsse sind, sofern sie nicht gegen geltendes Recht verstoßen für die 
Verwaltung bindend. Insofern andere - ggf. auch klügere Überlegungen - dem 
entgegenstehen, ist die Politik erneut damit zu befassen, damit Beschlüsse ggf. 
bekräftigt oder abändert werden können.  
Dem Bauvorhaben Melatengürtel/Grüner Weg kommt als Bindeglied zwischen dem 
Heliosglände und dem „neuem“ Wohngebiet Grüner Weg städtebaulich eine besondere 
Bedeutung zu. 
Der Stadtteil Ehrenfeld erfreut sich großer Beliebtheit, daher ist es wichtig der 
zunehmenden Verdrängung einer einkommensschwächeren Bevölkerung entgegen zu 
wirken. Dafür ist es dringend notwendig mehr preisgünstigen Wohnraum zu schaffen. 
Das Kooperative Baulandmodell ist dafür ein wichtiges Steuerungsinstrument, das es - 
wo immer dies möglich ist - anzuwenden gilt. 
 
Freundliche Grüße 
 
Petra Bossinger      Udo Hanselmann 
Fraktionsvorsitzende     Bezirksvertreter

Anlage: Beschluss des Stadtentwicklungsausschuss vom 3.9.2015 
 
        Der Stadtentwicklungsausschuss  
1.     beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) einen Bebauungsplan für 
das Gebiet südwestlich der Vogelsanger Straße, nordwestlich der Grundstücke mit 
den Flurstücksnummern 2080/51, 2353/51, 51/11 und 1985/51, nordöstlich dem 
Flurstück mit der Flurstücksnummer 490 und südwestlich der Straße Grüner Weg 
—Arbeitstitel: Melatengürtel/Grüner Weg in Köln-Ehrenfeld— aufzustellen mit dem 
Ziel, öffentliche Straßenverkehrsfläche und Mischgebiet festzusetzen; 
2.     nimmt das städtebauliche Planungskonzept —Arbeitstitel: Melatengürtel/Grüner 
Weg in Köln-Ehrenfeld— zur Kenntnis; 
3.     beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 
Absatz 1 BauGB nach Modell 2; 
4.    In die Aufgabenstellung für die vorgesehene Mehrfachbeauftragung sind  folgende 
Planungsvorgaben einzuarbeiten:              
        Der unmittelbar benachbarte Bereich östlich der Vogelsanger Straße mit der 
geplanten 'Inklusiven Universitätsschule Köln' auf dem Heliosgelände ist bei der 
Planung entsprechend zu berücksichtigen. Die gestalterische und städtebauliche 
Qualität soll der geplanten Bebauung des Heliosgeländes entsprechen und mit 
dieser im Einklang stehen. 
        Eine optimale Verknüpfung mit dem im Rahmenplanungsgebiet geplanten grünem 
Fuß- Radwegesystem sowie des Wegesystem des Heliosgeländes ist 
sicherzustellen. Die Qualität der Erschließung soll dem angestrebten Standard des 
Umfeldes gerecht werden, dieses gilt insbesondere für die wichtige grüne 
Wegebeziehung entlang von Grüner Weg sowie der am östlichen Rand des 
Planungsgebietes dargestellten privaten Planstraße für Fußgänger, Fahrräder und 
Anliegerverkehr. Besondere Beachtung hat dabei auch die Begrünung der 
Straßenräume. 
        Der Querung der Vogelsanger Straße vom Heliosgelände zum Plangebiet ist als 
übergeordnete und bedeutende Wegeverbindung besonders zu berücksichtigen 
und zu gestalten. 
        Eine öffentliche Durchwegung des Gebiets Melatengürtel/ Grüner Weg ist sehr 
wünschenswert und eine rein private Nutzung des aktuell dargestellten Innenhofs 
greift weder die Neubauten am Grünen Weg noch den Diskussionsprozess rund um 
das Heliosgelände auf. In der Mehrfach-Beauftragung soll eine Variante 
aufgenommen werden, die die architektonische Gestaltung mit Punkt-Bauten aus 
dem Grünen Weg aufgreift. 
        Bereits vor den Einstieg in das Bebauungsplanverfahren soll seitens des Investors 
eine Informationsveranstaltung für die Nachbarinnen und Nachbarn zu den 
weiteren Planungen angeboten werden. 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt.

Sachstandsbericht BV

6594 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
/ 
 
___________________________ 
Vorlagen-Nummer 
 AN/1436/2018 
 Stand: 06.01.2022 
Sachstandsbericht  
Antrag der SPD-Fraktion, betr.:Sachstand Beschlusslage und Bauvorhaben 
Melatengürtel/Grüner Weg 
Die Verwaltung wird beauftragt der BV Ehrenfeld unverzüglich, d.h. in der Sitzung am 5.11. 2019 spä-
testens in der Sitzung am 3.12. 2019, darzulegen 
 
1. warum sich Verwaltung und  Eigentümer an den eingangs bezeichneten Beschluss nicht 
gebunden sehen. 
 
2. in welchen Punkten, das zwischen  Verwaltung und Eigentümer bisher erörterte Bauvor-
haben nach geltendem Baurecht, beschlossene Planungsvorgaben (siehe Anlage) ver-
wirklicht bzw. wo es von diesen abweicht.  
 
3. wie viele Wohneinheiten nach auf Basis des o.a. Beschlusses  und demgegenüber nach 
geltendem Baurecht geschaffen werden können. 
 
4. ob insbesondere die Vorgaben des Kooperativen Baulandmodells, zu dessen Anwen-
dung der Vorhabenträger seine Grundzustimmung erteilt hatte, zum Tragen kommen 
sollen 
 
5. Der Stadtentwicklungsausschuss ist über den Beschluss der BV-Ehrenfeld in Kenntnis 
zu setzen. 
 
Status    in Bearbeitung 
 
   x erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Die Verwaltung hat in der Sitzung am 29.01.2019 per Mitteilung 0121/2019 folgendes mitgeteilt. 
 
zu 1.  
Der Stadtentwicklungsausschuss hat am 03.09.2015 den Beschluss zur Einleitung des vorhabenbe-
zogenen Bebauungsplanes –Arbeitstitel: Melatengürtel/Grüner Weg in Köln-Ehrenfeld– gefasst mit 
dem Ziel, öffentliche Straßenverkehrsfläche und Mischgebiet festzusetzen.  
Danach gab es umfangreiche Abstimmungen über die Möglichkeiten der Unterbringung von sozialer 
Infrastruktur (Kindertagesstätte, öffentlicher Spielplatz), die längere Zeit in Anspruch genommen ha-
ben.  
Mit einem Schreiben im Mai 2017 teilte der Vorhabenträger KD Stadtsanierungsgesellschaft Ehren-
feld Mitte mbH & Co. KG der Verwaltung dann mit, dass er plane, eine Bebauung gemäß geltendem 
Bebauungsplan vorzusehen. Die Verwaltung hat von einer Aufhebung eines Einleitungsbeschlusses

2 
 
abgesehen, um weiterhin das Instrument des Einleitungsbeschlusses in der Hand zu haben. Leider ist 
es im Nachgang der Entsendung des Vorhabenträgers seitens der Verwaltung unterblieben, die Be-
zirksvertretung über dessen neue Absichten zu informieren.  
Es gab in den folgenden Monaten Abstimmungen zwischen Verwaltung und Investor zu einer Bebau-
ung nach geltendem Bebauungsplan. Im August 2018 wurden Bauanträge für eine Bebauung an der 
Vogelsanger Straße mit Wohnen und Gewerbe eingereicht. Mit Vorliegen des Antrages hat die Ver-
waltung nun faktisch die Aussage erhalten, dass die Weiterführung des VEP-Verfahrens vom Vorha-
benträger nicht beabsichtigt ist.  
Der bestehende Bebauungsplan Nr. 63460/02, 1. Änderung –Arbeitstitel Grüner Weg in Köln-
Ehrenfeld– setzt ein Mischgebiet entlang der Vogelsanger Straße sowie Gewerbegebiet am Grünen 
Weg fest.  
Die bisher eingereichten Bauanträge für die Bebauung an der Vogelsanger Straße mit Wohnen und 
Gewerbe entsprechen grundsätzlich dem Ziel des Einleitungsbeschlusses vom 03.09.2015.  
Für den im rechtswirksamen Bebauungsplan als Gewerbefläche festgesetzten Grundstücksteil liegen 
seit Oktober 2018 Bauanträge vor. Die Verwaltung kann sich hier eine gewerbliche Nutzung gemäß 
rechtswirksamem Bebauungsplan vorstellen. Daher soll zeitnah die Bezirksvertretung und den zu-
ständigen Ausschüssen des Rates vorgeschlagen werden, den Einleitungsbeschluss aufzuheben.  
 
zu 2.  
Das Planungskonzept, welches die Grundlage für den Einleitungsbeschluss bildete, sah eine drei- bis 
fünfgeschossige Wohnbebauung in Form von Blockrandbebauung mit circa 170 WE und einem Anteil 
an nicht störenden gewerblichen Nutzungen vor. Allerdings war vom Vorhabenträger die Durchfüh-
rung einer Mehrfachbeauftragung vorgesehen, so dass das Konzept nur als Vorstudie anzusehen war 
und somit hinsichtlich Geschossigkeit, Bauvolumen, Anzahl Wohneinheiten etc. auf jeden Fall noch 
Änderungen erfahren hätte.  
Beantragt sind nun auf dem als Mischgebiet ausgewiesenen Grundstücksteil drei Mehrfamilienhäuser 
mit 32 WE und Gewerbeeinheiten sowie ein Haus mit mehreren Gewerbeeinheiten und gemeinsamer 
Tiefgarage. Es ist ebenfalls eine Blockrandbebauung mit III- bis IV-Vollgeschossen plus Staffelge-
schoss vorgesehen.  
Die derzeit vorliegenden Bauanträge entsprechen für den Grundstücksteil an der Vogelsanger Straße 
im Hinblick auf die Art und Maß der Nutzung den Zielen des Einleitungsbeschlusses.  
Für den im rechtswirksamen Bebauungsplan als Gewerbegebiet festgesetzten Bereich liegen seit 
Oktober 2018 Bauanträge vor. Es sind eine Blockrandbebauung mit III- bis IV-Vollgeschossen entlang 
des Grünen Weges vorgesehen sowie kammartige Strukturen Richtung eines an der östlichen 
Grundstücksgrenze verlaufenden Privatwegs. Nach rechtswirksamem Bebauungsplan ist im Gewer-
begebiet kein Wohnen zulässig, wodurch die Planungen hier auf jeden Fall vom bestehenden Einlei-
tungsbeschluss abweichen werden.  
Weiterhin wurde im Einleitungsbeschluss vom 03.09.2015 gefordert, dass die gestalterische und städ-
tebauliche Qualität der geplanten Bebauung im Einklang mit der Bebauung des Heliosgeländes ste-
hen soll. Das Vorhaben soll daher im Gestaltungsbeirat der Stadt Köln vorgestellt werden, um diesen 
Aspekt sicherzustellen.  
Die Verknüpfung mit dem bestehenden und geplanten Fuß- und Radwegesystem ist gegeben. Es ist 
ein am östlichen Grundstücksrand verlaufender Privatweg in einer Breite von 5,50 m für Fußgänger, 
Fahrradfahrer und Anliegerverkehr vorgesehen. Dieser war beim Einleitungsbeschluss ebenfalls vor-
gesehen. Der Weg soll für Radfahrer und Fußgänger öffentlich nutzbar sein und soll mit Bäumen, 
Hochbeeten und Grünflächen gestaltet werden.

3 
 
Der zu den Wohnungen gehörende Innenhof soll mit Mietergärten und den privaten Kleinkinderspiel-
flächen privat genutzt werden.  
 
zu 3.  
Wie schon unter Punkt 2 erläutert, sind nach den vorliegenden Bauanträgen 32 WE beantragt. Im 
Einleitungsbeschluss zum VEP wurde von circa 170 WE ausgegangen.  
 
zu 4.  
Die Vorgaben zum kooperativen Baulandmodell können bei den Bauvorhaben auf Grundlage des 
bestehenden Bebauungsplanes nicht zur Anwendung kommen.  
 
zu 5.  
Dem Stadtentwicklungsausschuss wird der Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld sowie die Stel-
lungnahme der Verwaltung zur Kenntnis gegeben.  
 
Nächste Schritte: 
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld hat den Beschluss im Jahresbericht 2018 als erledigt betrachtet. 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:  
entfällt

Beratungsverlauf (1)

05.11.2018 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 8.7 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Venloer Straße 419
  • Vogelsanger Straße
  • Grüner Weg
  • Melatengürtel
  • Straße 4

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Details

Aktenzeichen
AN/1436/2018
Typ
Antrag nach § 3 BV4 (SPD)
Datum
23.10.2018
Erstellt
23.10.2018 08:20