Mandari Insight

2006/0462

Außerplanmäßige Ausgaben gemäß § 100 HGO in Verbindung mit Ziffer 3.4.7 DAH in Höhe von 15.000,00 Euro bei der neu zu bildenden Haushaltsstelle 02.7501001.940200 - Vorplatz Jüdischer Friedhof - für das Jahr 2006

Magistratsvorlage 27.07.2006

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

2006/0462

14.1 KB · application/pdf

Ansehen

2006/0462

3798 Zeichen

Wissenschaftsstadt 
Darmstadt 
 
Magistratsvorlage 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
10.08.2006 
an den Magistrat Beteiligt vor Dezernat III 
Amt: Grünflächen- und 
Umweltamt 
 zur Kenntnis 
 zur Beschlussfassung 
Magistrats-
beschlussfassung: 
Dezernat II 
Dezernat VI 
 
Vorlage-Nr. 2006/0462 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
 
  
 
an die Stadtverordnetenversammlung 
 OBW zur Befassung 
 zur Kenntnis 
 zur Beschlussfassung 
 zur abschließenden Beschluss- 
 fassung Fachausschuss 
Internet  ja  nein 
 
Tagesordnung  I  II 
Verteiler: 
 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung 
Magistrat 
 
Betreff: Außerplanmäßige Ausgaben gemäß § 100 HGO in Verbindung mit Ziffer 3.4.7 DAH in 
Höhe von 15.000,00 Euro bei der neu zu bildenden Haushaltsstelle 02.7501001.940200 - 
Vorplatz Jüdischer Friedhof - für das Jahr 2006 
 
Vorlage vom: 27.07.2006 
 
Beschlussvorschlag: 
Bei der neu zu bildenden Haushaltsstelle 02.7501001.940200 – Vorplatz Jüdischer Friedhof – werden 
außerplanmäßige Mittel in Höhe von 15.000,00 Euro erforderlich. Da die Angelegenheit keinen Aufschub 
duldet, genehmigt der Magistrat diese außerplanmäßige Ausgabe, für die ein unabweisbares Bedürfnis 
besteht und die unvorhergesehen ist, gemäß § 100 HGO. 
 
Die Mehrausgaben werden durch Mehreinnahmen bei der Haushaltsstelle 02.7502001.361000 – 
Zuweisungen Land – gedeckt.  
 
 
Anlagen:   
 
Beschluss des Magistrats vom

2 
... 
Begründungsseite zur Magistratsvorlage vom 27.7.2006 
 
Begründung: 
 
Als 2001 mit Planung und Umbau des offenen Hofes zu einer Trauerhalle und Nebenräumen auf dem 
Jüdischen Friedhof in der Seekatzstraße begonnen wurde, bestand ein gekiester Vorplatz, der in die 
nicht ausgebaute Seekatzstraße überging. 
 
Um die Wirkung des ägyptischen Portals auch aus denkmalschützerischer Sicht zu unterstreichen 
sollte diese großzügige Situation erhalten bleiben. Entsprechend wurde auch in der weiteren Planung 
kein querender Fußweg vorgesehen. Der Platz sollte offen und in jeder Richtung querbar sein.  
 
Mitte 2004 wurde die gegenüberliegende ehemalige Gärtnerei Loos städtebaulich überplant. Im 
Rohbau befinden sich mittlerweile Einfamilienhäuser, wie sie auch zuvor entlang der Seekatzstraße 
auf dem ehemaligen Gelände der Jüdischen Gemeinde gebaut wurden. 
 
Die erforderliche Erschließung – Ausbau einer zweispurigen Verkehrsstraße und eines Fußweges auf 
der Seite des Friedhofes – wurde 2005 in Angriff genommen. Das Straßenverkehrsamt hat hierbei auf 
die Ausführung eines mit Steinen befestigten Fußweges bestanden. Dadurch wird der Vorplatz 
zerschnitten und es ist die logische Konsequenz, zur Erhaltung einer gestalterischen Einheit aus 
diesem Fußweg heraus einen Zugang zum Haupteingang der Trauerhalle ebenfalls zu befestigen. 
 
Auf Grund der Erschließungsmaßnahme entstehen nun Mehrkosten für den Vorplatz für: 
• Zusätzliche Entwässerung des Vorplatzes 
• Höhenmäßige Anpassung der Fläche an den neuen Fußweg 
• Pflasterung des Zuganges vom Fußweg zum Eingang der Trauerhalle 
• Möblierung durch Bänke 
in Höhe von 
1. Landschaftsbauarbeiten    13.000,00 Euro 
2. Planungshonorar      1.800,00 Euro 
3. Aufrundung      1.200,00 Euro
 
ergibt   15.000,00 Euro 
 
Für die vorgenannten Maßnahmen stehen im Haushalt keine Mittel zur Verfügung. Es werden daher 
bei der neu zu bildenden Haushaltsstelle 02.7501001.940200 – Vorplatz Jüdischer Friedhof – 
außerplanmäßige Mittel in Höhe von 15.000,00 Euro erforderlich, die durch die Zuweisung des 
Landes Hessen für die Erhaltung Jüdischer Friedhöfe (zu vereinnahmen bei der Haushaltsstelle 
02.7501001.361000) gedeckt werden.  
 
Aufgestellt: 
Darmstadt 27.7.2006 
67-30 rem-sm 
/telephonesolid 2903 
 
Dezernat II Dezernat III Dezernat VI 
i. V. 
 
 
Walter Hoffmann Klaus Feuchtinger Dieter Wenzel 
Oberbürgermeister Stadtrat Stadtrat

Beratungsverlauf (1)

TOP 528

Orte (1)

  • Seekatzstraße

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
2006/0462
Typ
Magistratsvorlage
Datum
27.07.2006
Erstellt
29.09.2026 00:00