2006/0462
Außerplanmäßige Ausgaben gemäß § 100 HGO in Verbindung mit Ziffer 3.4.7 DAH in Höhe von 15.000,00 Euro bei der neu zu bildenden Haushaltsstelle 02.7501001.940200 - Vorplatz Jüdischer Friedhof - für das Jahr 2006
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2006/0462
3798 Zeichen
Wissenschaftsstadt Darmstadt Magistratsvorlage Eingang Magistrats- geschäftsstelle: 10.08.2006 an den Magistrat Beteiligt vor Dezernat III Amt: Grünflächen- und Umweltamt zur Kenntnis zur Beschlussfassung Magistrats- beschlussfassung: Dezernat II Dezernat VI Vorlage-Nr. 2006/0462 Magistratsbeschluss-Nr. an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschließenden Beschluss- fassung Fachausschuss Internet ja nein Tagesordnung I II Verteiler: OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat Betreff: Außerplanmäßige Ausgaben gemäß § 100 HGO in Verbindung mit Ziffer 3.4.7 DAH in Höhe von 15.000,00 Euro bei der neu zu bildenden Haushaltsstelle 02.7501001.940200 - Vorplatz Jüdischer Friedhof - für das Jahr 2006 Vorlage vom: 27.07.2006 Beschlussvorschlag: Bei der neu zu bildenden Haushaltsstelle 02.7501001.940200 – Vorplatz Jüdischer Friedhof – werden außerplanmäßige Mittel in Höhe von 15.000,00 Euro erforderlich. Da die Angelegenheit keinen Aufschub duldet, genehmigt der Magistrat diese außerplanmäßige Ausgabe, für die ein unabweisbares Bedürfnis besteht und die unvorhergesehen ist, gemäß § 100 HGO. Die Mehrausgaben werden durch Mehreinnahmen bei der Haushaltsstelle 02.7502001.361000 – Zuweisungen Land – gedeckt. Anlagen: Beschluss des Magistrats vom 2 ... Begründungsseite zur Magistratsvorlage vom 27.7.2006 Begründung: Als 2001 mit Planung und Umbau des offenen Hofes zu einer Trauerhalle und Nebenräumen auf dem Jüdischen Friedhof in der Seekatzstraße begonnen wurde, bestand ein gekiester Vorplatz, der in die nicht ausgebaute Seekatzstraße überging. Um die Wirkung des ägyptischen Portals auch aus denkmalschützerischer Sicht zu unterstreichen sollte diese großzügige Situation erhalten bleiben. Entsprechend wurde auch in der weiteren Planung kein querender Fußweg vorgesehen. Der Platz sollte offen und in jeder Richtung querbar sein. Mitte 2004 wurde die gegenüberliegende ehemalige Gärtnerei Loos städtebaulich überplant. Im Rohbau befinden sich mittlerweile Einfamilienhäuser, wie sie auch zuvor entlang der Seekatzstraße auf dem ehemaligen Gelände der Jüdischen Gemeinde gebaut wurden. Die erforderliche Erschließung – Ausbau einer zweispurigen Verkehrsstraße und eines Fußweges auf der Seite des Friedhofes – wurde 2005 in Angriff genommen. Das Straßenverkehrsamt hat hierbei auf die Ausführung eines mit Steinen befestigten Fußweges bestanden. Dadurch wird der Vorplatz zerschnitten und es ist die logische Konsequenz, zur Erhaltung einer gestalterischen Einheit aus diesem Fußweg heraus einen Zugang zum Haupteingang der Trauerhalle ebenfalls zu befestigen. Auf Grund der Erschließungsmaßnahme entstehen nun Mehrkosten für den Vorplatz für: • Zusätzliche Entwässerung des Vorplatzes • Höhenmäßige Anpassung der Fläche an den neuen Fußweg • Pflasterung des Zuganges vom Fußweg zum Eingang der Trauerhalle • Möblierung durch Bänke in Höhe von 1. Landschaftsbauarbeiten 13.000,00 Euro 2. Planungshonorar 1.800,00 Euro 3. Aufrundung 1.200,00 Euro ergibt 15.000,00 Euro Für die vorgenannten Maßnahmen stehen im Haushalt keine Mittel zur Verfügung. Es werden daher bei der neu zu bildenden Haushaltsstelle 02.7501001.940200 – Vorplatz Jüdischer Friedhof – außerplanmäßige Mittel in Höhe von 15.000,00 Euro erforderlich, die durch die Zuweisung des Landes Hessen für die Erhaltung Jüdischer Friedhöfe (zu vereinnahmen bei der Haushaltsstelle 02.7501001.361000) gedeckt werden. Aufgestellt: Darmstadt 27.7.2006 67-30 rem-sm /telephonesolid 2903 Dezernat II Dezernat III Dezernat VI i. V. Walter Hoffmann Klaus Feuchtinger Dieter Wenzel Oberbürgermeister Stadtrat Stadtrat
Beratungsverlauf (1)
Orte (1)
- Seekatzstraße
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2006/0462
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 27.07.2006
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00