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A-N/0027/2021

Abriss der Fußgängerbrücke über die Brüningheide

Antrag an die BV Nord 06.09.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Nord, Sitzung am 05.10.2021, TOP 7.1

Stellungnahme 66_20220512

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Ansehen

Originalantrag

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Ansehen

Stellungnahme 66_20220512

5125 Zeichen

Staudinger 
66.51.0001 
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27.04.2022 
-6910 
Bezirksverwaltung - Nord 
Geschäftsstelle der Bezirksvertretung Münster-Nord 
33.25.0010 - Frau Burkert 
über Dezernent III 
Antrag lfd. Nr. A-N/0027/2021 der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 
aus der Bezirksvertretung Münster-Nord vom 12.10.2021 
„Abriss der Fußgängerbrücke über die Brüningheide 
-Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 06.09.2021-" 
Das Amt für Mobilität und Tiefbau hat den o.g. Antrag mit folgendem Ergebnis geprüft: 
Zu 1. 
Verkehrs(-sicherheits-)technische Belange 
I 
· Die o.g. Brücke mit der internen Bauwerks-Nr. BW Ö90 0250 wurde 1982 erbaut, um die damals 
geplante 4-spurige Straße Brüningheide sicher überqueren zu können. Nach Aufgabe der damali­ 
gen Planungen kann die heute 2-spurig ausgeführte Brüningheide mithilfe von Fahrbahninseln und 
einer Fußgängerampel sicher gequert werden, so dass die derzeitige Verkehrssituation keine 
Brücke mehr erforderlich macht. 
Das Brückenbauwerk wird im Rahmen eines regelmäßigen Prüfzyklus gemäß der DIN 1076 im 
Hinblick auf die Verkehrssicherheit, Standhaftigkeit und Dauerhaftigkeit handnah geprüft. Die letzte 
Bauwerksprüfung (Hauptprüfung) fand am 18.11.2019 statt. Insgesamt fünf Teilbauwerke wurden 
im Mittel mit der Note 2, 18 (= befriedigender Zustand) bewertet. Derzeit gibt es keine schwerwie­ 
genden Schäden, die kurz-/mittelfristig saniert werden müssten. 
Rechtliche Belange 
Da die Brücke rund 40 Jahre alt ist, kann eine Bindefrist für eventuelle Fördermittel ausge­ 
schlossen werden. 
Auch die Betrachtung im Hinblick auf das Kommunalabgabengesetz NRW entfällt, da bei einer 
Beitragsberechnung Brücken keine Berücksichtigung finden. 
Nach Aussage des Stadtplanungsamtes setzt der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 106, X u.a. 
öffentliche · Verkehrsflächen inklusive der Verkehrsfläche für die Brücke fest. Die 
B-Plan-Festsetzungen stehen einem möglichen Rückbau der Fußgängerbrücke nicht entgegen. 
Da auch eine ebenerdige Querungsmöglichkeit innerhalb der öffentlichen Verkehrsfläche existiert, 
ist die Ost-West Verbindungsfunktion für die Nutzer gewährleistet. 
Da mittlerweile auch Bauwerke aus den 70er und den frühen 80er Jahren in die Betrachtung der 
Denkmalbehörden kommen, hat die städtische Denkmalbehörde des Stadtplanungsamtes den

Staudinger 
66.51.0001 
27.04.2022 
-6910 
Denkmalwert der o.g. Brücke geprüft und im April 2022 Stellung genommen. Im Ergebnis kann 
festgehalten werden, dass die Brücke nicht bedeutend z.B. für die städtebauliche oder geschichtli- . .... ' 
ehe Ertwicklung von Kinderhaus ist. Die Konstruktion und architektonische Gestaltung weisen 1 
ebenfa1
lls keine Besonderheiten auf, die einen Denkmalwert gemäß § 2 Denkmalschutzgesetz NW 
begründen könnten. Es' bestehen daher keine denkmalrechtlichen Bedenken gegen einen Abriss . . 
der Fußgänger- und Radwegbrücke Brüningheide. 
Zu 2. 
Lebensdauer und finanzielle Aspekte 
Das Bauwerk hat eine theoretische Restnutzungsdauer von rund 30 Jahren und somit noch einen 
relativ hohen Restbuchwert von rd. 3.40.000,-€ (bezogen auf den 31.12.2021). Bei einem Abriss 
ergäbe das eine entsprechend hohe Sonderabschreibung. 
Das Amt für Immobilienmanagement (Amt 23) beziffert die voraussichtlichen Rückbaukosten mit 
275.000,- €. 
Im Brückenbauwerk liegen, bis auf eine Stromleitung für die Bauwerksbeleuchtung, keine Versor­ 
gerleitungen, so dass mit keinen Extrakosten für Leitungsverlegungen zu rechnen wäre. 
Gemäß der Berechnungsverordnung für Ablösungsbeträge (ABBV) ergeben sich die jährlichen 
Unterhaltungskosten zu rund 5250,-€. Für die Restlaufzeit von 30 Jahren ist nach einer entspre­ 
chenden Formelberechnung von rd. 91.000,-€ kapitalisierten Unterhaltskosten auszugehen. 
Sollte zur optischen Auffrischung die Erneuerung der wiederholt abgängigen Graffitigestaltung 
in Erwägung gezogen werden, würde das Kosten von rd. 150 €/m2 nach sich ziehen. Bei einer ma­ 
ximal zu gestaltenden Fläche von rd. 400 m2 wären es rd. 60.000 €. 
Z'u 3. 
Verkehrszählung 
Die Fachstelle 66.21 „Verkehrsentwicklungsplanung" hat eine Verkehrszählung veranlasst, die am 
Mittwoch, den 01.12.2021 zwischen 07:00 - 09:00 Uhr durchgeführt wurde. Dabei wurden lediglich 
14 Fußgängerinnen gezählt (7-8 Uhr: 10 und 8-9 Uhr: 4). Es ist davon auszugehen, dass es sich 
hauptsächlich um Schülerinnen handelte. Unter der Annahme, dass diese Zeitspanne die mor­ 
gendliche Spitzenstunde umfasst, ist das auf den Tag betrachtet eine sehr geringe Anzahl an 
Nutzenden. 
Fazit: 
Der hohe Restbuchwert spricht zunächst gegen einen vorzeitigen Abriss der Brücke. Grundsätzlich 
ist .jedoch ein Abriss günstiger, als eine Bauwerkserhaltung mit abschließendem Abriss. Aus­ 
schlaggebend ist sicher auch, dass das Bauwerk voraussichtlich dauerhaft entbehrlich bleibt. 
Ganzheitlich betrachtet wird daher ein Abriss der Brücke BW 090 0250 befürwortet. 
;2?- Rüller

Originalantrag

2396 Zeichen

A-N/0027/2021  
 
   
 
               SPD-Fraktion in der BV-Nord 
 
 
Münster, 28.08.2021
 
  
Abriss der Fußgängerbrücke Brüningheide 
 
Die BV-Nord möge beschließen: 
Die BV-Nord spricht sich dafür aus, die Fußgängerbrücke über die Brüningheide 
abzureißen.  
Die Verwaltung wird vorab um Prüfung gebeten,  
1. ob es rechtliche oder verkehrstechnische Gründe gibt, die gegen einen Abriss 
sprechen,  
2. ob ein Abriss unter Betrachtung der Lebensdauer und der regelmäßigen Unter-
haltungskosten zu finanziell vertretbaren Bedingungen möglich ist. 
 
Begründung: 
Die Fußgängerbrücke über die Brüningheide ist ein verkehrstechnisches Relikt aus 
den 70ger Jahren. Sie war dafür gedacht, den Anwohner:innen des Wohngebietes 
Brüningheide eine sichere Wegeverbindung über die seinerzeit dort vorhandene 
vierspurige autogerechte Straße zur Verfügung zu stellen. 
Die vierspurige Straße ist seit vielen Jahren Geschichte. Am Ort der Brücke bzw. 
in unmittelbarer Nähe befinden sich aktuell sowohl eine Querungshilfe als auch 
eine Fußgängerampel. Die Brücke hat daher ihren ursprünglichen Daseinszweck 
verloren und wird dementsprechend kaum genutzt. Im Volksmund heißt sie daher 
auch die „so-da-Brücke“. Weil sie ohne Funktion nur „so da steht“.  
Auch optisch ist sie wenig ansprechend. In der Zusammenschau mit der direkt 
anschließenden Hochhausbebauung vermittelt sie eher einen negativen Eindruck.

Ein Abriss hätte positive optische Auswirkungen und brächte eine Aufwertung im 
Quartier. 
Gleichzeit verursacht die Brücke laufende Unterhaltungskosten. Ab einem be-
stimmten Zeitpunkt ist die Lebensdauer der Brücke ohnehin abgelaufen und sie 
muss erneuert; im hier vorliegenden Fall abgerissen werden. Ein vorzeitiger Abriss 
einer nicht benötigten Brücke würde sich daher finanziell rechnen, da keine dau-
erhaften Unterhaltungskosten mehr aufgewendet werden müssen und der Abriss 
sogar zu Einsparungen führen dürfte. 
Die Verwaltung hat im Rahmen des überfraktionellen Antrags zur Fortsetzung des 
Programms „Soziale Stadt“ in 2019 bereits eine erste Einschätzung vorgenommen, 
die bislang leider nicht offiziell an die BV weitergegeben wurde. Diese Einschätzung 
kommt zu einem ähnlichen Ergebnis. 
Daher sollte die Frage jetzt einer grundsätzlichen Klärung zugeführt werden. 
 
 
Kiewit       Borker  
Kolbert       Benadio 
Giesbert      Igelbrink 
Görlich       Lamken 
Stienemann

Beratungsverlauf (1)

05.10.2021 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 7.1 Antrag Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Brüningheide
  • Kinderhaus

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Details

Aktenzeichen
A-N/0027/2021
Typ
Antrag an die BV Nord
Datum
06.09.2021
Erstellt
06.09.2021 08:24