A-N/0027/2021
Abriss der Fußgängerbrücke über die Brüningheide
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Stellungnahme 66_20220512
5125 Zeichen
Staudinger 66.51.0001 ~ --- - ,_ , ..... ~ s.~~-·.• ., : '.•, ' sr ... o~·t t:,, ·) · ,, ; r-,·. , .. ;, ·. •. r'\ l •1.,,. ,.,.,, · \ 2. MA\ 2022Tu ' ,.. \3ür9er- u. Ratsservdloe -· . Amt ,ur. · . a\tung Nor , , '"' aez,~ "erw 27.04.2022 -6910 Bezirksverwaltung - Nord Geschäftsstelle der Bezirksvertretung Münster-Nord 33.25.0010 - Frau Burkert über Dezernent III Antrag lfd. Nr. A-N/0027/2021 der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen aus der Bezirksvertretung Münster-Nord vom 12.10.2021 „Abriss der Fußgängerbrücke über die Brüningheide -Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 06.09.2021-" Das Amt für Mobilität und Tiefbau hat den o.g. Antrag mit folgendem Ergebnis geprüft: Zu 1. Verkehrs(-sicherheits-)technische Belange I · Die o.g. Brücke mit der internen Bauwerks-Nr. BW Ö90 0250 wurde 1982 erbaut, um die damals geplante 4-spurige Straße Brüningheide sicher überqueren zu können. Nach Aufgabe der damali gen Planungen kann die heute 2-spurig ausgeführte Brüningheide mithilfe von Fahrbahninseln und einer Fußgängerampel sicher gequert werden, so dass die derzeitige Verkehrssituation keine Brücke mehr erforderlich macht. Das Brückenbauwerk wird im Rahmen eines regelmäßigen Prüfzyklus gemäß der DIN 1076 im Hinblick auf die Verkehrssicherheit, Standhaftigkeit und Dauerhaftigkeit handnah geprüft. Die letzte Bauwerksprüfung (Hauptprüfung) fand am 18.11.2019 statt. Insgesamt fünf Teilbauwerke wurden im Mittel mit der Note 2, 18 (= befriedigender Zustand) bewertet. Derzeit gibt es keine schwerwie genden Schäden, die kurz-/mittelfristig saniert werden müssten. Rechtliche Belange Da die Brücke rund 40 Jahre alt ist, kann eine Bindefrist für eventuelle Fördermittel ausge schlossen werden. Auch die Betrachtung im Hinblick auf das Kommunalabgabengesetz NRW entfällt, da bei einer Beitragsberechnung Brücken keine Berücksichtigung finden. Nach Aussage des Stadtplanungsamtes setzt der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 106, X u.a. öffentliche · Verkehrsflächen inklusive der Verkehrsfläche für die Brücke fest. Die B-Plan-Festsetzungen stehen einem möglichen Rückbau der Fußgängerbrücke nicht entgegen. Da auch eine ebenerdige Querungsmöglichkeit innerhalb der öffentlichen Verkehrsfläche existiert, ist die Ost-West Verbindungsfunktion für die Nutzer gewährleistet. Da mittlerweile auch Bauwerke aus den 70er und den frühen 80er Jahren in die Betrachtung der Denkmalbehörden kommen, hat die städtische Denkmalbehörde des Stadtplanungsamtes den Staudinger 66.51.0001 27.04.2022 -6910 Denkmalwert der o.g. Brücke geprüft und im April 2022 Stellung genommen. Im Ergebnis kann festgehalten werden, dass die Brücke nicht bedeutend z.B. für die städtebauliche oder geschichtli- . .... ' ehe Ertwicklung von Kinderhaus ist. Die Konstruktion und architektonische Gestaltung weisen 1 ebenfa1 lls keine Besonderheiten auf, die einen Denkmalwert gemäß § 2 Denkmalschutzgesetz NW begründen könnten. Es' bestehen daher keine denkmalrechtlichen Bedenken gegen einen Abriss . . der Fußgänger- und Radwegbrücke Brüningheide. Zu 2. Lebensdauer und finanzielle Aspekte Das Bauwerk hat eine theoretische Restnutzungsdauer von rund 30 Jahren und somit noch einen relativ hohen Restbuchwert von rd. 3.40.000,-€ (bezogen auf den 31.12.2021). Bei einem Abriss ergäbe das eine entsprechend hohe Sonderabschreibung. Das Amt für Immobilienmanagement (Amt 23) beziffert die voraussichtlichen Rückbaukosten mit 275.000,- €. Im Brückenbauwerk liegen, bis auf eine Stromleitung für die Bauwerksbeleuchtung, keine Versor gerleitungen, so dass mit keinen Extrakosten für Leitungsverlegungen zu rechnen wäre. Gemäß der Berechnungsverordnung für Ablösungsbeträge (ABBV) ergeben sich die jährlichen Unterhaltungskosten zu rund 5250,-€. Für die Restlaufzeit von 30 Jahren ist nach einer entspre chenden Formelberechnung von rd. 91.000,-€ kapitalisierten Unterhaltskosten auszugehen. Sollte zur optischen Auffrischung die Erneuerung der wiederholt abgängigen Graffitigestaltung in Erwägung gezogen werden, würde das Kosten von rd. 150 €/m2 nach sich ziehen. Bei einer ma ximal zu gestaltenden Fläche von rd. 400 m2 wären es rd. 60.000 €. Z'u 3. Verkehrszählung Die Fachstelle 66.21 „Verkehrsentwicklungsplanung" hat eine Verkehrszählung veranlasst, die am Mittwoch, den 01.12.2021 zwischen 07:00 - 09:00 Uhr durchgeführt wurde. Dabei wurden lediglich 14 Fußgängerinnen gezählt (7-8 Uhr: 10 und 8-9 Uhr: 4). Es ist davon auszugehen, dass es sich hauptsächlich um Schülerinnen handelte. Unter der Annahme, dass diese Zeitspanne die mor gendliche Spitzenstunde umfasst, ist das auf den Tag betrachtet eine sehr geringe Anzahl an Nutzenden. Fazit: Der hohe Restbuchwert spricht zunächst gegen einen vorzeitigen Abriss der Brücke. Grundsätzlich ist .jedoch ein Abriss günstiger, als eine Bauwerkserhaltung mit abschließendem Abriss. Aus schlaggebend ist sicher auch, dass das Bauwerk voraussichtlich dauerhaft entbehrlich bleibt. Ganzheitlich betrachtet wird daher ein Abriss der Brücke BW 090 0250 befürwortet. ;2?- Rüller
Originalantrag
2396 Zeichen
A-N/0027/2021
SPD-Fraktion in der BV-Nord
Münster, 28.08.2021
Abriss der Fußgängerbrücke Brüningheide
Die BV-Nord möge beschließen:
Die BV-Nord spricht sich dafür aus, die Fußgängerbrücke über die Brüningheide
abzureißen.
Die Verwaltung wird vorab um Prüfung gebeten,
1. ob es rechtliche oder verkehrstechnische Gründe gibt, die gegen einen Abriss
sprechen,
2. ob ein Abriss unter Betrachtung der Lebensdauer und der regelmäßigen Unter-
haltungskosten zu finanziell vertretbaren Bedingungen möglich ist.
Begründung:
Die Fußgängerbrücke über die Brüningheide ist ein verkehrstechnisches Relikt aus
den 70ger Jahren. Sie war dafür gedacht, den Anwohner:innen des Wohngebietes
Brüningheide eine sichere Wegeverbindung über die seinerzeit dort vorhandene
vierspurige autogerechte Straße zur Verfügung zu stellen.
Die vierspurige Straße ist seit vielen Jahren Geschichte. Am Ort der Brücke bzw.
in unmittelbarer Nähe befinden sich aktuell sowohl eine Querungshilfe als auch
eine Fußgängerampel. Die Brücke hat daher ihren ursprünglichen Daseinszweck
verloren und wird dementsprechend kaum genutzt. Im Volksmund heißt sie daher
auch die „so-da-Brücke“. Weil sie ohne Funktion nur „so da steht“.
Auch optisch ist sie wenig ansprechend. In der Zusammenschau mit der direkt
anschließenden Hochhausbebauung vermittelt sie eher einen negativen Eindruck.
Ein Abriss hätte positive optische Auswirkungen und brächte eine Aufwertung im
Quartier.
Gleichzeit verursacht die Brücke laufende Unterhaltungskosten. Ab einem be-
stimmten Zeitpunkt ist die Lebensdauer der Brücke ohnehin abgelaufen und sie
muss erneuert; im hier vorliegenden Fall abgerissen werden. Ein vorzeitiger Abriss
einer nicht benötigten Brücke würde sich daher finanziell rechnen, da keine dau-
erhaften Unterhaltungskosten mehr aufgewendet werden müssen und der Abriss
sogar zu Einsparungen führen dürfte.
Die Verwaltung hat im Rahmen des überfraktionellen Antrags zur Fortsetzung des
Programms „Soziale Stadt“ in 2019 bereits eine erste Einschätzung vorgenommen,
die bislang leider nicht offiziell an die BV weitergegeben wurde. Diese Einschätzung
kommt zu einem ähnlichen Ergebnis.
Daher sollte die Frage jetzt einer grundsätzlichen Klärung zugeführt werden.
Kiewit Borker
Kolbert Benadio
Giesbert Igelbrink
Görlich Lamken
Stienemann
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Brüningheide
- Kinderhaus
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- A-N/0027/2021
- Typ
- Antrag an die BV Nord
- Datum
- 06.09.2021
- Erstellt
- 06.09.2021 08:24