0593/2017
Neufassung der Satzung zur Verleihung des Heinrich-Böll-Preises der Stadt Köln
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Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VII/41 Vorlagen-Nummer 0593/2017 Freigabedatum 15.03.2017 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Neufassung der Satzung zur Verleihung des Heinrich-Böll-Preises der Stadt Köln Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat beschließt die als Anlage1 beigefügte Neufassung der „Satzung zur Verleihung des Heinrich- Böll-Preises der Stadt Köln“. Die am 01.02.2011 beschlossene Satzung zur Verleihung des Heinrich- Böll-Preises der Stadt Köln wird aufgehoben. Ausschuss Kunst und Kultur 21.03.2017 Finanzausschuss 03.04.2017 Rat 04.04.2017 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 30.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung: Eine Erhöhung ist zur weiteren Profilierung des Preises nach mehr als 15 Jahren sinnvoll. Mit Verabschiedung des Doppelhaushalts 2016/2017 wurde die Erhöhung des Preisgeldes des im zweijährigen Turnus vergebenen Heinrich-Böll-Preises der Stadt Köln um 10.000 € von 20.000 € auf 30.000 € beschlossen. Die erstmalige Vergabe des aufgestockten Preises erfolgt 2017. Begründung der Dringlichkeit: Die Satzungsänderung mit der Erhöhung des Preisbudgets muss zeitnah gegenüber der Böll-Preis- Jury, die mit ihrer Auswahl der Preisträger-Kandidaten bereits begonnen hat, kommuniziert werden.
Anlage 2.1 Änderungsantrag Ausschuss für Kunst und Kultur vom 21.03.2017
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SPD Fraktion im Rat der Stadt Köln CDU Fraktion im Rat der Stadt Köln FraktionBündnis 90/Die Grünen im Rat der Stadt Köln FraktionDie Linke im Rat der Stadt Köln FDP Fraktion im Rat der Stadt Köln An die Vorsitzende des Ausschusses Kunst und Kultur Frau Dr. Eva Bürgermeister An die Oberbürgermeisterin Frau Henriette Reker Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 20.03.2017 AN/0481/2017 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Ausschuss Kunst und Kultur 21.03.2017 Neufassung der Satzung zur Verleihung des Heinrich-Böll-Preises der Stadt Köln (Vorlagen-Nr. 0593/2017) Sehr geehrte Frau Dr. Bürgermeister, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die Fraktionen von SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke und der FDP bitten sie, folgenden Änderungsantrag zur Beschlussvorlage 0593/2017 (Top 4.3) auf die Tagesord- nung der kommenden Ausschusssitzung zu setzen. Beschluss: § 3 Abs. 1 wird in Punkt b) wie folgt geändert: Über die Verleihung des Preises entscheidet unter Ausschluss des Rechtsweges eine Jury, der angehören: b) jeweils ein Vertreter der stimmberechtigen Fraktionen im Kulturausschuss. Begründung: Erfolgt Mündlich. Mit freundlichen Grüßen gez. Dr. Barbara Lübbecke Niklas Kienitz Anlage 2.1 - 2 - Geschäftsführerin SPD-Fraktion Geschäftsführer CDU-Fraktion Jörg Frank Michael Weisenstein Geschäftsführer Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Geschäftsführer Fraktion Die Linke Ulrich Breite Geschäftsführer FDP-Fraktion
Anlage 1 Satzung-Böll-Preis-Änderung-2017-Anlage 1
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Anlage 1 Neufassung der Satzung über die Verleihung des Heinrich-Böll-Preises der Stadt Köln Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung vom ………. auf Grund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der bei Erlass der Satzung geltenden Fassung folgende Satzung beschlossen: Präambel Heinrich Böll, Schriftsteller und Kölner Ehrenbürger, hat sein schriftstellerisches und persönliches Archiv im Jahre 1979 seiner Vaterstadt Köln zur wissenschaftlichen Auswertung und Aufbewahrung anvertraut. Die Stadt Köln versteht dieses Zeichen innerer Verbundenheit als Verpflichtung, zeitgenössische Literatur deutscher Sprache verstärkt zu fördern. 1980 wurde deshalb der Kölner Literaturpreis wiederbelebt und 1985 in „Heinrich-Böll-Preis“ umbenannt. § 1 (1) Die Stadt Köln stiftet den Heinrich-Böll-Preis der Stadt Köln. (2) Der Preis wird alle zwei Jahre für herausragende Leistungen – auch noch unbekannter Autoren – auf dem Gebiet der deutschsprachigen Literatur verliehen. § 2 (1) Der Preis wird ab dem Jahr 2017 mit einem Geldbetrag von 30.000 Euro dotiert. (2) Er kann auch geteilt mehreren Autoren zuerkannt werden. (3) Den jeweiligen Preisträgern wird über die Verleihung eine Urkunde mit der Unterschrift der Oberbürgermeisterin/des Oberbürgermeisters der Stadt Köln ausgehändigt. 2 § 3 (1) Über die Verleihung des Preises entscheidet unter Ausschluss des Rechtsweges eine Jury, der angehören: a) die Oberbürgermeisterin/der Oberbürgermeister der Stadt Köln oder ihre/seine Vertretung als Vorsitzende/Vorsitzender, b) vier Mitglieder des Rates der Stadt Köln, die alle unterschiedlichen Fraktionen angehören müssen, c) die Kulturdezernentin/der Kulturdezernent der Stadt Köln, d) die Direktorin/der Direktor der Stadtbibliothek, e) einer der Direktoren des Instituts für deutsche Sprache und Literatur an der Universität zu Köln, f) zwei Autoren, g) ein Literaturkritiker. (2) Die Oberbürgermeisterin/der Oberbürgermeister, die Kulturdezernentin/der Kulturdezernent und die Direktorin/der Direktor der Stadtbibliothek haben als geborene Mitglieder Sitz und Stimme in der Jury. Die übrigen Mitglieder der Jury werden vom Ausschuss Kunst und Kultur für die Dauer einer Wahlperiode benannt; eine Wiederwahl ist möglich. Bis zur Bestellung der neuen Jury bleiben die bisherigen Mitglieder im Amt. Die Mitglieder des Rates können sich in der Jury vertreten lassen. (3) Die Jury wird von der Oberbürgermeisterin/vom Oberbürgermeister der Stadt Köln einberufen. Sie ist beschlussfähig, wenn mindestens drei Viertel ihrer Mitglieder anwesend sind. (4) Die Jury entscheidet mit den Stimmen der Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme der/des Vorsitzenden. (5) Vorschläge für die Vergabe des Preises können nur von den Mitgliedern der Jury erfolgen. Eigenbewerbungen sind grundsätzlich ausgeschlossen. § 4 (1) Eine Verpflichtung der Stadt Köln zur Verleihung des Preises besteht nicht. Aus der Bekanntmachung dieser Satzung können Ansprüche nach §§ 657 bis 671 BGB nicht hergeleitet werden. (2) Durch die Verleihung des Preises erwirbt die Stadt Köln keine Rechte an Werken der Preisträger. § 5 Die Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung über die Verleihung des Heinrich-Böll-Preises der Stadt Köln vom 19.02.2011 außer Kraft.
Anlage 2 Auszug Ausschuss für Kunst und Kultut vom 21.03.2017
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Geschäftsführung Ausschuss Kunst und Kultur Herr Freitag Telefon: (0221) 221-23657 Fax : (0221) 221-24141 E-Mail: uwe.freitag@stadt-koeln.de Datum: 23.03.2017 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 20. Sitzung des Ausschusses Kunst und Kultur vom 21.03.2017 öffentlich 4.3 Neufassung der Satzung zur Verleihung des Heinrich-Böll-Preises der Stadt Köln 0593/2017 Änderungsantrag der SPD Fraktion, CDU Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Fraktion Die Linke und FDP Fraktion betreffend "Neu- fassung der Satzung zur Verleihung des Heinrich-Böll-Preises der Stadt Köln" AN/0481/2017 Beschlüsse: Beschluss gemäß Änderungsantrag: § 3 Abs. 1 wird in Punkt b) wie folgt geändert: Über die Verleihung des Preises entscheidet unter Ausschluss des Rechtsweges eine Jury, der angehören: b) jeweils ein Vertreter der stimmberechtigen Fraktionen im Kulturausschuss. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. Beschluss gemäß Ergänzung der Verwaltung: … in § 3 Abs. 1 werden die Ziffern e) bis g) gestrichen und durch eine neue Ziffer e) ersetzt. Diese lautet: Sachverständige, deren Anzahl der Zahl der Vertreter der stimmberechtigten Fraktionen im Kulturausschuss entspricht. Diese setzen sich aus einem der Direktoren des Instituts für deutsche Sprache und Literatur an der Univer- s ität zu Köln sowie Autoren und Literaturkritikern zusammen. Anlage 2 Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. Beschluss: Der Ausschuss Kunst und Kultur empfiehlt dem Rat die Annahme folgenden Be- schlusses: Der Rat beschließt die als Anlage1 beigefügte Neufassung der „Satzung zur Verlei- hung des Heinrich-Böll-Preises der Stadt Köln“ mit dem Vorschlag des Ände- rungsantrags der SPD Fraktion, CDU Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grü- nen, Fraktion Die Linke und FDP Fraktion sowie der Ergänzung der Verwaltung. Die am 01.02.2011 beschlossene Satzung zur Verleihung des Heinrich-Böll-Preises der Stadt Köln wird aufgehoben. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0593/2017
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 15.03.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27