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0593/2017

Neufassung der Satzung zur Verleihung des Heinrich-Böll-Preises der Stadt Köln

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 15.03.2017

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 04.04.2017, TOP 6.1.1

Beschlussvorlage Rat

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Anlage 2.1 Änderungsantrag Ausschuss für Kunst und Kultur vom 21.03.2017

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Anlage 1 Satzung-Böll-Preis-Änderung-2017-Anlage 1

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Anlage 2 Auszug Ausschuss für Kunst und Kultut vom 21.03.2017

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Beschlussvorlage Rat

1963 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VII/41 
 
Vorlagen-Nummer 
 0593/2017 
Freigabedatum 
15.03.2017 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Neufassung der Satzung zur Verleihung des Heinrich-Böll-Preises der Stadt Köln 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat beschließt die als Anlage1 beigefügte Neufassung der „Satzung zur Verleihung des Heinrich-
Böll-Preises der Stadt Köln“. Die am 01.02.2011 beschlossene Satzung zur Verleihung des Heinrich-
Böll-Preises der Stadt Köln wird aufgehoben. 
 
 
Ausschuss Kunst und Kultur 21.03.2017 
Finanzausschuss 03.04.2017 
Rat 04.04.2017

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  30.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung: 
Eine Erhöhung ist zur weiteren Profilierung des Preises nach mehr als 15 Jahren sinnvoll. 
 
Mit Verabschiedung des Doppelhaushalts 2016/2017 wurde die Erhöhung des Preisgeldes des im 
zweijährigen Turnus vergebenen Heinrich-Böll-Preises der Stadt Köln um 10.000 € von 20.000 € auf 
30.000 € beschlossen. Die erstmalige Vergabe des aufgestockten Preises erfolgt 2017. 
 
Begründung der Dringlichkeit: 
Die Satzungsänderung mit der Erhöhung des Preisbudgets muss zeitnah gegenüber der Böll-Preis-
Jury, die mit ihrer Auswahl der Preisträger-Kandidaten bereits begonnen hat,  kommuniziert werden.

Anlage 2.1 Änderungsantrag Ausschuss für Kunst und Kultur vom 21.03.2017

1537 Zeichen

SPD Fraktion im Rat der Stadt Köln 
CDU Fraktion im Rat der Stadt Köln 
FraktionBündnis 90/Die Grünen im Rat der Stadt Köln 
FraktionDie Linke im Rat der Stadt Köln 
FDP Fraktion im Rat der Stadt Köln 
An die Vorsitzende des 
Ausschusses Kunst und Kultur 
Frau Dr. Eva Bürgermeister 
An die Oberbürgermeisterin 
Frau Henriette Reker 
Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 20.03.2017 
AN/0481/2017 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Ausschuss Kunst und Kultur 21.03.2017 
Neufassung der Satzung zur Verleihung des Heinrich-Böll-Preises der Stadt Köln 
(Vorlagen-Nr. 0593/2017) 
Sehr geehrte Frau Dr. Bürgermeister, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
die Fraktionen von SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke und der FDP bitten sie, 
folgenden Änderungsantrag zur Beschlussvorlage 0593/2017 (Top 4.3) auf die Tagesord-
nung der kommenden Ausschusssitzung zu setzen. 
Beschluss: 
§ 3 Abs. 1 wird in Punkt b) wie folgt geändert:
Über die Verleihung des Preises entscheidet unter Ausschluss des Rechtsweges eine Jury, 
der angehören: 
b) jeweils ein Vertreter der stimmberechtigen Fraktionen im Kulturausschuss.
Begründung: 
Erfolgt Mündlich. 
Mit freundlichen Grüßen 
gez. 
Dr. Barbara Lübbecke Niklas Kienitz 
Anlage 2.1

- 2 - 
 
Geschäftsführerin SPD-Fraktion   Geschäftsführer CDU-Fraktion 
 
Jörg Frank      Michael Weisenstein 
Geschäftsführer Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Geschäftsführer Fraktion Die Linke 
 
Ulrich Breite 
Geschäftsführer FDP-Fraktion

Anlage 1 Satzung-Böll-Preis-Änderung-2017-Anlage 1

3456 Zeichen

Anlage 1 
 
Neufassung der Satzung über die Verleihung des Heinrich-Böll-Preises der Stadt Köln 
 
 
Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung vom ………. auf Grund des § 7 der 
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der bei Erlass der 
Satzung geltenden Fassung folgende Satzung beschlossen: 
 
 
Präambel 
 
Heinrich Böll, Schriftsteller und Kölner Ehrenbürger, hat sein schriftstellerisches und 
persönliches Archiv im Jahre 1979 seiner Vaterstadt Köln zur wissenschaftlichen 
Auswertung und Aufbewahrung anvertraut. 
 
Die Stadt Köln versteht dieses Zeichen innerer Verbundenheit als Verpflichtung, 
zeitgenössische Literatur deutscher Sprache verstärkt zu fördern. 
 
1980 wurde deshalb der Kölner Literaturpreis wiederbelebt und 1985 in „Heinrich-Böll-Preis“ 
umbenannt. 
 
 
§ 1 
 
(1) Die Stadt Köln stiftet den Heinrich-Böll-Preis der Stadt Köln. 
 
(2) Der Preis wird alle zwei Jahre für herausragende Leistungen – auch noch unbekannter 
Autoren – auf dem Gebiet der deutschsprachigen Literatur verliehen. 
 
 
§ 2 
 
(1) Der Preis wird ab dem Jahr 2017 mit einem Geldbetrag von 30.000 Euro dotiert. 
 
(2) Er kann auch geteilt mehreren Autoren zuerkannt werden. 
 
(3) Den jeweiligen Preisträgern wird über die Verleihung eine Urkunde mit der Unterschrift 
der Oberbürgermeisterin/des Oberbürgermeisters der Stadt Köln ausgehändigt.

2 
 
§ 3 
 
(1) Über die Verleihung des Preises entscheidet unter Ausschluss des Rechtsweges eine 
Jury, der angehören: 
 
a) die Oberbürgermeisterin/der Oberbürgermeister der Stadt Köln oder ihre/seine 
Vertretung als Vorsitzende/Vorsitzender, 
b) vier Mitglieder des Rates der Stadt Köln, die alle unterschiedlichen Fraktionen 
angehören müssen, 
c) die Kulturdezernentin/der Kulturdezernent der Stadt Köln, 
d) die Direktorin/der Direktor der Stadtbibliothek, 
e) einer der Direktoren des Instituts für deutsche Sprache und Literatur an der 
Universität zu Köln, 
f) zwei Autoren, 
g) ein Literaturkritiker. 
 
(2) Die Oberbürgermeisterin/der Oberbürgermeister, die Kulturdezernentin/der 
Kulturdezernent und die Direktorin/der Direktor der Stadtbibliothek haben als geborene 
Mitglieder Sitz und Stimme in der Jury. Die übrigen Mitglieder der Jury werden vom 
Ausschuss Kunst und Kultur für die Dauer einer Wahlperiode benannt; eine 
Wiederwahl ist möglich. Bis zur Bestellung der neuen Jury bleiben die bisherigen 
Mitglieder im Amt. Die Mitglieder des Rates können sich in der Jury vertreten lassen. 
 
(3) Die Jury wird von der Oberbürgermeisterin/vom Oberbürgermeister der Stadt Köln 
einberufen. Sie ist beschlussfähig, wenn mindestens drei Viertel ihrer Mitglieder 
anwesend sind. 
 
(4) Die Jury entscheidet mit den Stimmen der Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Bei 
Stimmengleichheit entscheidet die Stimme der/des Vorsitzenden. 
 
(5) Vorschläge für die Vergabe des Preises können nur von den Mitgliedern der Jury 
erfolgen. Eigenbewerbungen sind grundsätzlich ausgeschlossen. 
 
 
§ 4 
 
(1) Eine Verpflichtung der Stadt Köln zur Verleihung des Preises besteht nicht. Aus der 
Bekanntmachung dieser Satzung können Ansprüche nach §§ 657 bis 671 BGB nicht 
hergeleitet werden. 
 
(2) Durch die Verleihung des Preises erwirbt die Stadt Köln keine Rechte an Werken der 
Preisträger. 
 
 
§ 5 
 
Die Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung 
über die Verleihung des Heinrich-Böll-Preises der Stadt Köln vom 19.02.2011 außer Kraft.

Anlage 2 Auszug Ausschuss für Kunst und Kultut vom 21.03.2017

1999 Zeichen

Geschäftsführung  
Ausschuss Kunst und Kultur 
Herr Freitag 
Telefon:  (0221) 221-23657  
Fax       :  (0221) 221-24141 
E-Mail:  uwe.freitag@stadt-koeln.de 
Datum: 23.03.2017 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 20. Sitzung des Ausschusses 
Kunst und Kultur vom 21.03.2017 
öffentlich 
4.3 Neufassung der Satzung zur Verleihung des Heinrich-Böll-Preises der 
Stadt Köln 
0593/2017 
Änderungsantrag der SPD Fraktion, CDU Fraktion, Fraktion Bündnis 
90/Die Grünen, Fraktion Die Linke und FDP Fraktion betreffend "Neu-
fassung der Satzung zur Verleihung des Heinrich-Böll-Preises der Stadt 
Köln" 
AN/0481/2017 
Beschlüsse: 
Beschluss gemäß Änderungsantrag: 
§ 3 Abs. 1 wird in Punkt b) wie folgt geändert:
Über die Verleihung des Preises entscheidet unter Ausschluss des Rechtsweges 
eine Jury, der angehören: 
b) jeweils ein Vertreter der stimmberechtigen Fraktionen im Kulturausschuss.
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt. 
Beschluss gemäß Ergänzung der Verwaltung: 
… in § 3 Abs. 1 werden die Ziffern e) bis g) gestrichen und durch eine neue Ziffer e)
ersetzt. Diese lautet: Sachverständige, deren Anzahl der Zahl der Vertreter der 
stimmberechtigten Fraktionen im Kulturausschuss entspricht. Diese setzen sich aus 
einem der Direktoren des Instituts für deutsche Sprache und Literatur an der Univer-
s
ität zu Köln sowie Autoren und Literaturkritikern zusammen. 
Anlage 2

Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt. 
Beschluss: 
Der Ausschuss Kunst und Kultur empfiehlt dem Rat die Annahme folgenden Be-
schlusses: 
Der Rat beschließt die als Anlage1 beigefügte Neufassung der „Satzung zur Verlei-
hung des Heinrich-Böll-Preises der Stadt Köln“ mit dem Vorschlag des Ände-
rungsantrags der SPD Fraktion, CDU Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grü-
nen, Fraktion Die Linke und FDP Fraktion sowie der Ergänzung der Verwaltung. 
Die am 01.02.2011 beschlossene Satzung zur Verleihung des Heinrich-Böll-Preises 
der Stadt Köln wird aufgehoben. 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt.

Beratungsverlauf (3)

21.03.2017 Ausschuss Kunst und Kultur
TOP 4.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
03.04.2017 Finanzausschuss
TOP 12.16 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
04.04.2017 Rat
TOP 6.1.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0593/2017
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
15.03.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27