BKA 0768
Genehmigung der Niederschrift über das wesentliche Ergebnis der 162. Sitzung des Braunkohlenausschusses am 13.12.2021
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Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (2022-02-03 Niederschrift-komplett)
50729 Zeichen
Bezirksregierung Köln
Braunkohlenausschuss
des Regierungsbezirks
Köln
10. Sitzungsperiode
Drucksache Nr. BKA 0768
Sitzungsvorlage
für die 163. Sitzung des Braunkohlenausschusses
am 07.03.2022
TOP 2 Genehmigung der Niederschrift über das wesentliche
Ergebnis der 162. Sitzung des Braunkohlenausschusses am
13.12.2021
Rechtsgrundlage: § 23 der Geschäftsordnung des Braunkohlenausschusses
Berichterstatter: Stefan Ernst, Stenografisches Protokoll
Inhalt: Niederschrift
Anlagen: 1. Vortrag Dr. M. Denneborg, Dipl.-Ing. S. Fuchs und
Prof. Dr.-Ing. B. Aulbach
Beschlussvorschlag:
Der Braunkohlenausschuss genehmigt die Niederschrift.
Stand: 03. Februar 2022
Drucksache Nr. BKA 0768
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Protokoll der 162. Sitzung - 2 -
Niederschrift
über das wesentliche Ergebnis der
162. Sitzung des Braunkohlenausschusses
am Montag, 13. Dezember 2021,
10:05 Uhr bis 11:52 Uhr,
Schloss Bedburg, Graf-Salm-Straße 34, 50181 Bedburg
Vorsitz: Stefan Götz
Drucksache Nr. BKA 0768
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Protokoll der 162. Sitzung - 3 -
Tagesordnung und Beschlüsse
Vor Eintritt in die Tagesordnung 11
1 Feststellung der Tagesordnung 11
Der Braunkohlenausschuss stellt einvernehmlich die Tages -
ordnung fest.
2 Genehmigung der Niederschrift über das wesentliche Ergebnis der
161. Sitzung des Braunkohlenausschusses am 27. September 2021
in Bedburg 12
Drucksache Nr. BKA 0752
Der Braunkohlenausschuss genehmigt die Niederschrift über
das wesentliche Ergebnis seiner 161. Sitzung am 27.09.2021
einstimmig.
3 Braunkohlenplanänderungsverfahren Hambach 12
a) Zwischenstand Gutachten
Mündlicher Bericht
b) Vorentwurfsbeschluss
Drucksache Nr. BKA 0757
Der Braunkohlenausschuss fasst folgenden Beschluss:
Zu 1. Der Braunkohlenausschuss nimmt die Angaben zur
überschlägigen Beurteilung der Umweltverträglichkeit der
RWE Power AG zur Kenntnis.
(Annahme: einstimmig)
Drucksache Nr. BKA 0768
TOP Seite
Protokoll der 162. Sitzung - 4 -
Zu 2. Der Braunkohlenausschuss nimmt die bislang vor -
liegenden Ergebnisse des Gutachtens zur Abraum bilan-
zierung im Tagebau Hambach zur Kenntnis und beauftragt
die Regionalplanungsbehörde Köln, auf dieser Basis mit der
Erarbeitung eines Vorentwurfs zur Änderung des Braun -
kohlenplans „Teilplan 12/1 – Hambach – Abbau- und Außen-
haldenflächen des Tagebaues Hambach“ zu beginnen.
(Annahme: mehrheitlich gegen GRÜNE, Vertreterin der
LINKEN und Vertreterin der Naturschutzverbände)
Zu 3. Der Braunkohlenausschuss beauftragt die Regional -
planungsbehörde damit, den Arbeitskreis Hambach und den
Braunkohlenausschuss über die finalen Ergebnisse des Gut -
achtens zu unterrichten, um bei eventuellen, den bisherig en
Ergebnissen entgegenlaufenden neuen Erkenntnissen, im
Rahmen der Erstellung des Vorentwurfs eine erneute Be-
fassung im Arbeitskreis Hambach und im Braunkohlen-
ausschuss zu ermöglichen.
(Annahme: mehrheitlich gegen eine Stimme GRÜNE)
Zu 4. Der Braunkohlenausschuss beauftragt die Regional -
planungsbehörde, im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten
die Belange der Anrainerkommunen bei der Erstellung des
Vorentwurfes zu berücksichtigen und soweit erforderlich auf
technische Machbarkeit zu prüfen. Hierzu hat die NEULAND
HAMBACH GmbH zeitnah eine detailliertere Rahmenplanung
– analog zum Rahmenplan Indesee – vorzulegen. Wegen der
erheblichen Zeitverkürzung für Planungsüberlegungen durch
das Kohleausst iegsgesetz (KVBG) sind bereits im zu er -
stellenden Vorentwurf Festlegungen zu treffen und Ziele zu
formulieren, die für nachfolgende Verfahrensschritte und
Betriebspläne Vorgaben machen. Soweit diese den recht -
lichen Rahmen eines Braunkohlenplanes überschr eiten, sind
ergänzend, verbindlich und rechtssicher vertragliche Rege -
lungen zu formulieren, die spätestens bei der Aufstellung des
Braunkohlenplanes dem Braunkohlenausschuss vorzulegen
sind.
Drucksache Nr. BKA 0768
TOP Seite
Protokoll der 162. Sitzung - 5 -
(Annahme: mehrheitlich gegen GRÜ NE und Vertreterin der
der Naturschutzverbände bei Enthaltung der Vertreterin der
LINKEN)
4 Braunkohlenplanverfahren Seeablauf Hambach 21
- Vorentwurfsbeschluss
Drucksache Nr. BKA 0758
Der Braunkohlenausschuss lehnt die Vertagung des vor -
liegenden Tagesordnungspunkts mehrheitlich gegen einige
Stimmen der Fraktion der GRÜNEN gegen die Stimme der
Vertreterin der LINKEN und gegen die Stimme der Vertreterin
der Naturschutzverbände ab.
Sodann fasst der Ausschuss mehrheitlich gegen einige
Stimmen der Fraktion de r GRÜNEN, gegen die Stimme der
Vertreterin der LINKEN und gegen die Stimme der Vertreterin
der Naturschutzverbände bei Enthaltung des anderen Teils
der Fraktion der GRÜNEN folgenden Beschluss:
1. Der Braunkohlenausschuss ste llt fest, dass ein Braun -
kohlenplanverfahren zur raumordnerischen Sicherung einer
Trasse für den Ablauf des Tagebausees Hambach erforderlich
ist.
2. Der Braunkohlenausschuss nimmt die Unterlage zur über-
schlägigen Beurteilung der Umweltverträglichkeit nach § 27
Abs. 3 LPlG NRW zur Kenntnis.
3. Der Braunkohlenausschuss beauftragt die Regional -
planungsbehörde, einen Vorentwurf für die Aufstellung des
Braunkohlenplans „Seeablauf Hambach“ zu erarbeiten.
5 Arbeitskreise 24
a) Arbeitskreis Hambach – Erweiterung des Aufgabengebiets
Drucksache Nr. BKA 0751
Drucksache Nr. BKA 0768
TOP Seite
Protokoll der 162. Sitzung - 6 -
Der Braunkohlenausschuss beauftragt einstimmig den AK
Hambach auch mit der Vorbereitung der Beschlüsse im
Braunkohlenplanverfahren für den Seeüberlauf Hambach.
b) Arbeitskreis Garzweiler – Weitere beratende Mitglieder
Drucksache Nr. BKA 0759
Der Braunkohlenausschuss beruft einstimmig jeweils eine
Vertretung der Stadt Mönchengladbach, der Landgemeinde
Titz und der Stadt Erkelenz zu beratenden Mitgliedern des
Arbeitskreises Garzweiler II.
c) Arbeitskreis RWTL – Weitere beratende Mitglieder
Drucksache Nr. BKA 0760
Der Braunkohlenausschuss beruft einstimmig jeweils eine
Vertretung der Stadt Elsdorf und der Stadt Bedburg zu
beratenden Mitgliedern des Arbeitskreises Rheinwasser -
transportleitung.
6 Tätigkeits- und Erfahrungsbericht der Umsiedlungsbeauftragten
des Landes NRW für den Zeitraum 01. April 2020 – 31. März 2021 25
Drucksache Nr. BKA 0754
Der Braunkohlenausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.
7 Monitoring Garzweiler II – Bericht aus der Gruppe
Oberflächengewässer 27
Drucksache Nr. BKA 0753
Der Braunkohlenausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.
Drucksache Nr. BKA 0768
TOP Seite
Protokoll der 162. Sitzung - 7 -
8 Nachbesetzung Vorsitz der Anrufungsstelle 27
Drucksache Nr. BKA 0763
Der Braunkohlenausschuss nimmt die einvernehmliche
Bestellung von Herrn Arno Bormann durch das Bergwerksun-
ternehmen und die Interessenvertretungen der Betroffenen-
seite zum Vorsitzenden der Schlichtungsstelle Bergschaden
NRW für die Dauer von fünf Jahren zur Kenntnis.
9 Monitoring von Bodenbewegungen in NRW 28
Drucksache Nr. BKA 0761
Der Braunkohlenausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.
10 Änderungsverfahren Braunkohlenplan Garzweiler II 28
Drucksache Nr. BKA 0762
a) Ergänzungsantrag der Fraktionen CDU und FDP vom 09.12.2021
Drucksache Nr. 0767
Der Braunkohlenausschuss fasst nach kurzer Diskussion
einstimmig folgenden Beschluss:
Der Antrag Drucksache Nr. BKA 0767 wird unter der
Maßgabe folgender (kursiv dargestellter) Änderungen
angenommen:
Der Braunkohlenausschuss beauftragt die
Regionalplanungsbehörde, anlässlich des Koalitionsvertrags
zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP im Bund:
1. Einen Maßnahmenplan mit konkreten Terminen
Zeiträumen für die Bearbeitung der anstehenden Aufgaben
im Hinblick auf die Anpassung des laufenden
Änderungsverfahrens bis zur kommenden Sitzung des AK
Garzweiler II zu erstellen.
Drucksache Nr. BKA 0768
TOP Seite
Protokoll der 162. Sitzung - 8 -
2. Die Vorhabenträgerin aufzufordern, anlässlich des
Koalitionsvertrags zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
und FDP und in Ergänzung des fraktionsübergreifenden
Antrags von CDU, SPD und FDP
bis zum 31.3.22 umgehend,
spätestens bis Herbst 2022 eine alternative
Vorhabenbeschreibung für den Tagebau Garzweiler
vorzulegen. Diese soll sowohl ein vorgezogenes
Ausstiegsdatum – idealerweise bis 2030 – als auch einen
unumgänglichen Verzicht auf die Inanspruchnahme des 3.
Umsiedlungsabschnitts berücksichtigen, um das
Änderungsverfahren möglichst dementsprechend
auszurichten. Die für ein darauf ausgerichtetes
Änderungsverfahren erforderlichen umweltfachlichen
Unterlagen soll die Regionalplanungsbehörde ebenfalls
anfordern.
3. Umgehend ein Gutachten zur Abraumbilanzierung, auch
im Zusammenhang mit dem RestlochOst im Bereich des
Braunkohlenplans Frimmersdorf, für die unterschiedlichen
Szenarien durch ein unabhängiges Gutachterbüro bis zum
31.3.22 erarbeiten zu las sen, auf dessen Grundlage die
Vorhabensbeschreibung beurteilt werden kann und hierzu
im AK Garzweiler II zu berichten. Hierbei sind die
Auswirkungen auf den Grundwasserhaushalt, insbesondere
auch Risiken der Kippenversauerung
und auf die
Trinkwasserversorgung der Bevölkerung in der Region zu
berücksichtigen und Sofortmaßnahmen im Hinblick auf die
Tagebauführung (Verkippungsregime, Kippengeometrie) zur
Vermeidung dieser Risiken zu definieren.
4. Im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten, die Belange der
Bürgerinnen und Bürger der Anrainerkommunen im
Änderungsverfahren zu berücksichtigen und soweit
erforderlich auf technische Machbarkeit zu prüfen. Hierzu soll
das Strukturkonzept des Zweckverbands LANDFOLGE
Garzweiler einbezogen werden. Dieses soll im Sinne ein er
konkreten Rahmenplanung durch den Zweckverband
weiterentwickelt werden. Wegen der erheblichen
Zeitverkürzung für Planungsüberlegungen durch das
Kohleausstiegsgesetz (KVBG) sind Festlegungen zu treffen
Drucksache Nr. BKA 0768
TOP Seite
Protokoll der 162. Sitzung - 9 -
und Ziele zu formulieren, die für nachfolgende
Verfahrensschritte und Betriebspläne Vorgaben machen.
Dies soll nach Möglichkeit bereits im Änderungsverfahren
erfolgen; soweit dies den rechtlichen Rahmen eines
Braunkohlenplanes überschreitet, sind ergänzend
verbindliche und rechtssichere Regelungen
durch die
weiteren Akteure wie die Vorhabenträger, die
Anrainerkommen oder/und die Bergbehörde zu formulieren,
die spätestens bei der Aufstellung des
Änderungsbeschlusses des Braunkohlenplans dem
Braunkohlenausschuss vollumfänglich vorzulegen sind. Über
Stand und I nhalt laufender
Betriebsplangenehmigungsverfahren ist regelmäßig durch
die Bergbehörde im Arbeitskreis Garzweiler II zu berichten.
11 Anträge 29
a) Wasserwirtschaftliches Gesamtkonzept für das Rheinische Revier
Antrag der Fraktionen CDU, SPD und FDP vom 01.12.2021
Drucksache Nr. BKA 0764
Der Braunkohlenausschuss beauftragt einstimmig die Regio-
nalplanungsbehörde Köln als Geschäftsstelle des Braun -
kohlenausschusses damit, ein wasserwirtschaftliches Ge -
samtkonzept für das Rheinische Revier unter Federführung
von Erftverband und LANUV erstellen zu lassen. Ein konkreter
Vorschlag zur Zusammensetzung dieser Monitoringgruppe
wird in der nächsten Sitzung des Braunkohlenausschusses
vorgelegt. Die Ergebnisse sind dem Braunkohlenausschuss
zur Beschlussfassung vorzulegen.
Drucksache Nr. BKA 0768
TOP Seite
Protokoll der 162. Sitzung - 10 -
12 Anfragen 30
a) Braunkohlenplanverfahren Seeablauf Hambach - Vorentwurfsbeschluss
Anfrage der Naturschutzverbände vom 30.11.2021
Drucksache Nr. BKA 0765
Der Braunkohlenausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.
b) Umsetzung der Forderungen der Allianz für nachhaltigen Struktur-
wandel e.V.i.G
Anfrage der Linken Einzelvertreterin vom 03.12.2021
Drucksache Nr. BKA 0766
Der Braunkohlenausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.
13 Mitteilungen 31
a) des Vorsitzenden
b) der Bezirksregierung
* * *
Drucksache Nr. BKA 0768
TOP Seite
Protokoll der 162. Sitzung - 11 -
Vor Eintritt in die Tagesordnung
Vorsitzender Stefan Götz weist darauf hin, dass die Sitzung in den Nachbarraum
übertragen wird. Sodann informiert er über die Übereinkunft im Ältestenrat, in der heu-
tigen Sitzung möglichst auf Vorträge zu verzichten. So werde unter Tagesordnungs-
punkt 6 der Vortrag der Umsiedlungsb eauftragten entfallen, jedoch stehe Margarete
Kranz für eventuelle Rückfragen zur Verfügung. Auch würden die Berichte der Monito-
ringgruppen Garzweiler und Bodenbewegungen entfallen. Er weist auf die schriftlichen
Unterlagen und darauf hin, dass die Akteure anwesend seien und zu allen Punkten
Nachfragen gestellt werden könnten.
Ferner informiert der Vorsitzende über die form- und fristgerechte Einladung des Aus-
schusses. Weiterhin stellt er die Beschlussfähigkeit des Ausschusses fest, da er weit
mehr als die Hälfte der Mitglieder des Ausschusses erblicken können.
1 Feststellung der Tagesordnung
Vorsitzender Stefan Götz erläutert, die Tagesordnung datiere auf den 15. November
2021; auch seien Nachversendungen am 30. November, 8. und 9. Dezember erfolgt.
Manfred Krause (GRÜNE) macht darauf aufmerksam, dass seine Fraktion die Antwort
auf die Zusatzfrage zu Tagesordnungspunkt 11b der letzten Sitzung betreffend Lärm-,
Staub- und Abbaugrenzen Garzweiler II vermisse. Er rege an, diese in der nächsten
Sitzung des Ausschusses zu behandeln.
Vorsitzender Stefan Götz sagt zu, diesen Punkt auf die Tagesordnung der nächsten
Sitzung zu nehmen.
Gudrun Zentis (GRÜNE) weist darauf hin, dass in der Tagesordnung der heutigen Sit-
zung unter Punkt 2 von der letzten Sitzung des Braunkohlenausschusses in Köln die
Rede sei. Der Ausschuss habe allerdings in Bedburg getagt, und dies sei selbstverständ-
lich in der Niederschrift richtig wiedergegeben.
Drucksache Nr. BKA 0768
TOP Seite
Protokoll der 162. Sitzung - 12 -
Vorsitzender Stefan Götz pflichtet seiner Vorrednerin bei und stellt in Aussicht, die
Tagesordnung in diesem Punkt zu ändern.
Der Braunkohlenausschuss stellt einvernehmlich die Tagesord-
nung fest.
2 Genehmigung der Niederschrift über das wesentliche Ergebnis der
161. Sitzung des Braunkohlenausschusses am 27. September 2021 in
Bedburg
Drucksache Nr. BKA 0752
(keine Wortmeldung)
Der Braunkohlenausschuss genehmigt die Niederschrift über das
wesentliche Ergebnis seiner 161. Sitzung am 27.09.2021 einstim-
mig.
3 Braunkohlenplanänderungsverfahren Hambach
a) Zwischenstand Gutachten
Mündlicher Bericht
b) Vorentwurfsbeschluss
Drucksache Nr. BKA 0757
Dr. Michael Denneborg, Dipl.- Ing. Stefan Fuchs, M. Sc. und Prof. Dr.-Ing. Benja-
min Aulbach stellen die Ergebnisse des Gutachtens zur Tagebauplanung Hambach
anhand einer Präsentation (s. Anlage 1) vor. Die Ausführungen werden im Folgenden
wiedergegeben, soweit sie über die Informationen der vorgestellten Präsentation hin-
ausgehen.
Drucksache Nr. BKA 0768
TOP Seite
Protokoll der 162. Sitzung - 13 -
Stefan Fuchs (FUMINCO GmbH) führt einleitend aus, in der ersten Projektphase seien
die zur Verfügung g estellten Daten übernommen, aufbereitet und analysiert worden.
Durch die Umsetzung einer Datenarchitektur sei so eine belastbare Grundlage für die
Bewertung der Vorhabenbeschreibung und für die Entwicklung von Alternativen ge-
troffen worden. Ausgehend von t opografischen und planerischen Daten, z. B. dem
Stand Januar 2021, der die Bezugsbasis für alle Volumenberechnungen bilde, und dem
Tagebauendstand mit standsicheren Böschungssystemen seien zwei 3-D-Volumenmo-
delle entwickelt worden.
Das erste Modell basier e auf fast 100 geologischen Schichten zur Bewertung der An-
gebotsseite. Zur Einschätzung der Bedarfsseite diene ein 3 -D-Kippenmodell. Wichtig
für eine Gesamtbewertung der Bilanz sei das Verständnis der Gewinnungs - und Ver-
kippungsprozesse mit Großgeräten. Ausgangspunkt bilde die Lagerstätte, die mit
standfesten und nicht standfesten Materialien im geologischen Modell abgebildet
werde. Bei der Gewinnung und der abschließenden Verkippung der Abraummassen
komme es allerdings zur Vermischung beider Materialgruppen, was zur Entstehung der
sogenannten Mischböden M1 und M2 führe. Die Bewertung dieser Prozesse sei anhand
betrieblicher Daten und anhand einer Simulation erfolgt.
Im Rahmen der Bearbeitungszeit des Gutachtens sei weder eine Bewertung des not-
wendigen Volumens für die Vorschüttung und die Rekultivierung auf der Gewinnungs-
seite noch eine Abschätzung des möglichen Schwankungsintervalls innerhalb der vor-
liegenden Abschlagsrechnung für die Vorschüttung möglich (Folie 14).
Prof. Dr.-Ing. Benjamin Aulbach (ZAI Ingenieure) erläutert zu den Böschungen, auf
Folie 16 könne man links erkennen, dass die Gewinnungsböschung zum Zeitpunkt der
Befahrung nicht dauerhaft standsicher sei. Rechts könne man einen Blick auf die Innen-
kippe werfen.
Dr. Michael Denneborg (ahu GmbH ) stellt klar, auch M2 -Materialien würden auf-
grund ihrer Volumina für den Aufbau von Böschungssystems benötigt (Folie 38). Der
Nachteil bestehe darin, dass man sie gleichsam in M1-Materialien einpacken müsse.
Die Innenkippe sei im Übrigen nicht so schemat isch und geregelt aufgebaut wie auf
Folien 42 bis 44 dargestellt. Vielmehr müsse optisch beim Abbau entschieden werden,
ob es sich um M1 oder M2 handele.
Drucksache Nr. BKA 0768
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Protokoll der 162. Sitzung - 14 -
Die linke Abbildung auf Folie 46 zeige den Stand 2021, die rechte den durch RWE vor-
gelegten Planungsendstand.
Ute Sickelmann (GRÜNE) fragt mit Blick auf den zu erteilenden Auftrag zur Erstellung
eines wasserwirtschaftlichen Gesamtgutachtens nach, ob der Verzicht auf die Aufhö-
hung der Innenverkippung Auswirkungen auf die Wasserwirtschaft zeitige. Weiterhi n
wolle sie erfahren, wie man M2-Material in M1-Material einpacke.
Die Frage von Jutta Schnütgen-Weber (Naturschutzverbände), ob es sich beim ge-
nannten Scoping-Termin um einen Scoping-Termin der Behörde handele, bejaht ORBR
Gerit Ulmen (Bezirksregierung).
Sodann weist Jutta Schnütgen -Weber (Naturschutzverbände) darauf hin, dass der
BUND in der letzten Woche ein Moratorium verlangt habe, kein Material mehr auf die
Innenkippe zu verbringen. Sie wolle wissen, wohin das Material gebracht werde, falls
man dem Moratorium entspreche, und ob das Material aufgrund von Änderungen im
Betriebsablauf beispielsweise zur Sicherung der Böschung in den Bereich von Elsdorf
verbracht werden könne.
Die Verbände könnten die von RWE vorgeschlagene Abgrabung der Manheimer Bucht
nicht nachvollziehen, weil dadurch intakte Böden und landwirtschaftliche Nutzfläche
zerstört würden, um Material für die Innenkippe zu gewinnen.
Ausweislich der Ausführungen der Gutachter im Arbeitskreis fehlten Material - und
Mengendaten zum Bereich der Südböschung. Auch über die Materialien in größeren
Tiefen der Manheimer Bucht seien die Gutachter nicht voll informiert. Sie frage sich,
wie der Ausschuss jetzt einen Beschluss fassen könne, zumal die endgültige Bö-
schungsgestaltung und der Bedarf an Materi al durch die RWTH Aachen und die
TU Dresden noch erarbeitet würden.
Sie appelliere abschließend an den Ausschuss, heute keinen Beschluss zu fassen. Falls
er dies doch tue, beantrage sie getrennte Abstimmung. Der BUND werde nicht zuletzt
mit Blick auf den Bodenschutz prüfen und gegebenenfalls gerichtlich prüfen lassen, ob
es rechtlich nachvollziehbar sei, gewachsene Böden und gewachsene Strukturen wie
von RWE geplant zu zerstören, um diese auf die Innenkippe oder die Böschung zu
schütten.
Drucksache Nr. BKA 0768
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Protokoll der 162. Sitzung - 15 -
Dr. Michael Denneborg (ahu GmbH) antwortet, das in den schematischen Darstel-
lungen auf einigen Folien rot markierte Material M2 sei weich, fließfähig und nicht
standsicher. „Eingepackt“ werde es in das gelb gekennzeichnete M1 -Material. Auf Fo-
lie 29 zeige das Foto, wie es in der Realität aussehe. Auch dort sei das M2-Material wie
Tone, Feinsande, das feucht und nicht standfähig sei, rot markiert. Außen um dieses
Material herum befinde sich ein Ring aus standfestem Kies.
Wenn man die 85 Millionen m
3 nicht auf die Innenkippe bringe, könnte man in der
Manheimer Bucht auf 85 Millionen m 3 M1-Material verzichten und dort liegenlassen.
Das entspräche ungefähr einem Areal bis zur Kirche und bis alten A 4. Aus wasserwirt-
schaftlicher Sicht seien keine Probleme bei einer Innenkippe erkennbar, die nicht voll-
ständig aufgehöht werde. Man müsse dies allerdings im Detail prüfen. Bisher bestehe
die Vorgabe, dass die Entwässerung nicht in Richtung Restsee gehe. Das gelte wahr-
scheinlich für landwirtschaftliche Intensivflächen. Man müsse prüfen, ob diese Forde-
rung bei Naturschutzflächen noch aufrechterhalten werden müsse oder ob dazu an-
dere technische Lösungen existierten.
Andreas Heller (CDU) dankt der Bezirksregierung und den Gutachtern. Er hebe hervor,
dass der Ausschuss mit dem Gutachten zum ersten Mal in der vorliegenden Tiefe und
mit dem Detaillierungsgrad Annahmen des Bergbautreibenden kritisch hinterfrage und
kritisch überprüfe. Die Fachexpertise lasse erkennen, was mit Blick auf die Bergbau-
technik möglich und machbar sei.
Das Gutachten habe gezeigt, dass die Hauptinanspruchnahme der Manheimer Bucht
unausweichlich sei, denn das höchste Gut eines Tagesbaus stellten standfeste Böschun-
gen dar. Gemäß der glaubwürdigen Darlegung und der nachvollziehbaren Schilderung
werde ein Verhältnis von 1 : 5 für die Böschungen empfohlen, was im Übrigen der Vor-
habenbeschreibung entspreche. Er gehe davon aus, dass die Region kein Versuchsla-
bor für steilere Böschungen sein wolle. Das führe zu der vorgestellten Massenbilanzie-
rung.
Das führe auch dazu, dass manche Stammtischparole und manche Hobby -Rechen-
schieberei jeder Grundlage entbehre. Zugespitzt heiße das, dass man dann mit der Si-
cherheit der Region spiele.
Drucksache Nr. BKA 0768
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Protokoll der 162. Sitzung - 16 -
Nun gelte es, die auf dem Tisch liegenden Fakten zu akzeptieren. Daher begrüße er
den Beschlussvorschlag der Bezirksregierung, der auf Kenntnisnahme laute. Darauf auf-
bauend lasse sich eine vernünftige Gestaltung erreichen.
Darüber hinaus müsse man vorhandene Dispositionsmöglichkeiten prüfen und unter-
suchen, etwa in Sachen Höhe der Innenkippe. Der CDU -Fraktion sei wichtig, auch die
Belange der Landwirtschaft zu berücksichtigen.
Darüber hinaus wolle er für den vierten Punkt des Beschlussvorschlags werben, die er
als wichtig für die Belange der Anrainerkommunen und der Menschen dort erachte.
Wenn der Ausschuss heute dem Beschlussvorschlag folge, könnten Machbarkeiten im
Rahmen der detaillierten Rahmenplanung Berücksichtigung finden. Auch begrüße er
die vorgesehene vertragliche Ergänzungsvereinbarung.
Er danke für die vertrauensvolle Zusammenarbeit im Arbe itskreis Hambach. Umso
mehr verurteile er, dass einzelne Mitglieder dieses Arbeitskreises aus nichtöffentlicher
Sitzung Dinge an die Öffentlichkeit brächten, allen voran der BUND. Er habe in Inter-
views Informationen aus vertraulicher Sitzung zum Besten geg eben. Er habe durch E-
Mails, die revierweit versendet worden seien, Öffentlichkeit hergestellt und so dem
Verfahren einen Bärendienst erwiesen. Er, Heller, könne sich des Eindrucks nicht erweh-
ren, dass man versuche, sich unfairer Methoden zu bedienen, um d as eigentlich gute,
vernünftige und faire Verfahren zu beeinflussen, nur weil das Ergebnis nicht gefalle. Er
werde dem Vorsitzenden die entsprechenden Unterlagen zur Verfügung stellen und
die Bezirksregierung bitten, den Vorfall zu rügen.
Erich Gussen (Landwirtschaftskammer) erklärt zur Bilanz der landwirtschaftlichen
Flächen und zur überschlägigen Umweltprüfung, RWE berechne bei der Kalkulation im
Bericht vom 23. März 2021 eine landwirtschaftliche Fläche von 1.150 ha nach der Än-
derung, was einer Besserstellung gegenüber der Braunkohlenplanung 12/1 entspreche.
RWE habe mit der Änderung des Braunkohlenplans Inden zur Nichtverfüllung eine
deutliche Erhöhung der landwirtschaftlichen Rekultivierung zugesagt. Da im Tagebau
Inden eine vollständige landwirtsch aftliche Rekultivierung vorgesehen gewesen sei,
fehle die Fläche des Indesees von ca. 1.000 ha für die Landwirtschaft.
Mit Beschluss des Artenschutzkonzepts sei eine weitere Erhöhung der im Plan festge-
stellten ca. 1.000 ha auf 1.110 ha plus x zugesagt worden. Nehme man 500 ha für den
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Protokoll der 162. Sitzung - 17 -
Indesee und 100 ha plus x für den Artenschutz, komme es zu einem Defizit von ca.
500 ha.
Laut den weiteren Erläuterungen sollten mit der Leitentscheidung 2021 Waldvernet-
zungen festgelegt werden, was zu weiteren Verlusten landwirtschaftlicher Flächen füh-
ren werde, was ebenfalls nicht bilanziert worden sei. Laut Gutachten zur Alternativen-
prüfung sei die Verwendung der Innenkippe technisch schwierig, zeitaufwendig und
teuer. Nicht weiter zu prüfen – vor allem aus finanziellen Gründen –, sei für die Kammer
nicht akzeptabel. Auch die Vorschüttung in Elsdorf könne den Anteil landwirtschaftli-
cher Flächen weiter reduzieren.
Auf Seite 12 werde ausgeführt, dass durch die Änderung des Vorhabens 500 ha weni-
ger landwirtschaftlicher Fläche in Anspruch genommen würden, RWE rechne jedoch in
der Flächenbilanz mit 900 ha. Auf Seite 10 werde ausgeführt, dass gegenüber der durch
Teilplan 12/1 genehmigten Planung die Umweltauswirkungen deutlich geringer seien.
Somit reduziere sich der Bedarf an Ausgleichsmaßnahmen entsprechend.
Daher fordere die Kammer Berücksichtigung der zugesagten zusätzlichen Rekultivie-
rung aus Tagebau Inden und Artenschutz in der landwirtschaftlichen Flächenbilanz,
korrekte Zahlen für landwirtschaftliche Flächen, Reduzierung der weiteren Inanspruch-
nahme landwirtschaftlicher Flächen für die Herstellung der Böschung, Inanspruch-
nahme von Material aus der Innenkippe, maximale landwirtschaftliche Rekultivierung
ohne Einschränkungen und Rückbau der Maßnahmen im Artenschutzkonzept auf das
notwendige Maß sowie Anerkennung der Ökopunkte wie in der Leitentscheidung be-
schlossen. Außerdem dürfe die Vorschüttung Elsdorf nicht zur Verringerung von land-
wirtschaftlicher Fläche führen.
Jutta Schnütgen-Weber (Naturschutzverbände) merkt an, Herr Heller sei zwar an
vielen Stellen, aber nicht überall. Der BUND habe mit den Gutachtern ein informieren-
des Gespräch geführt und das kritisiert, was vorgelegt worden sei. Wenn sie der Argu-
mentation der CDU folge, müsse diese auch alle Städte integrieren, wenn sie Beschluss-
vorlagen vorbereite; dies sei mindestens bei Punkt 4 bei der Stadt Kerpen nicht passiert.
Josef Johann Schmitz (SPD) zeigt sich überrascht, dass offenbar Informationen aus
einer nichtöffentlichen Arbeitskreissitzung von der Presse genutzt worden seien. Zu
Beginn der Sitzung habe er ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Arbeitskreis
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Protokoll der 162. Sitzung - 18 -
nichtöffentlich tage. Diese Nichtöffentlichkeit dürfe durch Berichterstattung in den Me-
dien nicht ausgehöhlt werden. Das sei kein guter Stil und keine Grundl age für eine
vernünftige Zusammenarbeit im Braunkohlenausschuss und in den Arbeitskreisen. Die
angestrebte Sachlichkeit sei seiner Ansicht nach in den Arbeitskreissitzungen bislang
immer von Vorteil gewesen. Wer Dinge aus nichtöffentlichen Arbeitskreissitz ungen
veröffentlichen wolle, solle besser zu Hause bleiben.
Den von seiner Vorrednerin angesprochenen Punkt 4 habe er vor der Arbeitskreissit-
zung erarbeitet. Vorschläge in der Sitzung zu machen, stelle das übliche Verfahren dar.
Die Ergänzung des Beschlusses sei zu begrüßen, weil sie zu einer erheblichen Verkür-
zung des Verfahrens führe. Daher werde seine Fraktion dem Beschlussvorschlag zu-
stimmen.
Hans-Josef Dederichs (GRÜNE) meldet sich zur Geschäftsordnung und erwidert, sein
Vorredner habe gerade noch e inmal die Kurve bekommen, da man derzeit zu Tages-
ordnungspunkt 4 und nicht über Interna aus dem Arbeitskreis diskutiere. Es sei nicht
Sinn dieser öffentlichen Diskussion, das zu tun, um so von den Problemen abzulenken.
Vorsitzender Stefan Götz entgegnet, dies sei kein Antrag zur Geschäftsordnung, son-
dern eine Meinungsäußerung.
Seine Fraktion sei davon befremdet, dass jetzt diese Beschlüsse in dem Wissen gefasst
werden sollten, dass es verschiedene Möglichkeiten mit wesentlich anderen Auswir-
kungen auf die Manheimer Bucht gebe, so Horst Lambertz (GRÜNE). Da noch keine
klaren Angaben vorlägen, halte er es für fraglich, die Bezirksregierung zu beauftragen,
wesentliche Arbeitsschritte vorzunehmen, die sich eventuell als völlig überflüssig er-
weisen könnten. Die GRÜNEN würden den Punkten 2, 3 und 4 nicht zustimmen.
Da sie an der entsprechenden Sitzung des Arbeitskreises nicht habe teilnehmen kön-
nen, fragt Beate Hane- Knoll (DIE LINKE.) nach, ob der dortige Vortrag wesentlich
anders als der heutige ausgefallen sei. Dem Vorwurf, der BUND habe Dinge herauspo-
saunt, die er in nichtöffentlicher Sitzung erfahren habe, widerspreche sie. In der Ant-
wort auf die Anfrage der LINKEN werde darauf hingewiesen, dass es Abstimmungen
zwischen den Gutachterinnen und Gutachtern und de m Bündnis gegeben habe und
dass Kenntnisse – auch an die Öffentlichkeit – weitergegeben worden seien.
Drucksache Nr. BKA 0768
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Protokoll der 162. Sitzung - 19 -
ORBR Gerit Ulmen (Bezirksregierung) legt dar, die Ergebnisse seien heute vollstän-
dig vorgestellt worden, sodass sich alle einheitlich ein Bild davon hätten machen kön-
nen. Im Arbeitskreis sei dies etwas länger und ausführlich mit Erklärungen, jedoch in-
haltlich im Ergebnis identisch erfolgt.
Da sich auf seine Nachfrage hin nur noch zwei Wortmeldungen ergeben hätten, wolle
er danach die Redeliste schließen, so Vorsitzender Stefan Götz.
Ulrich Goebbels (FDP) stellt die Zustimmung seiner Fraktion für alle Punkte in Aus-
sicht. Das Verfahren müsse schnellstmöglich fortgeführt werden.
HD'in Vera Müller (Bezirksregierung) macht deutlich, dass das Gutachten noch nicht
in der finalen Fassung vorliege. Wenn dies der Fall sei, werde sich wiederum ein Ar-
beitskreis damit befassen, danach werde der Braunkohlenausschuss informiert. Der Be-
schluss werde indes heute benötigt, um Angaben für die Umweltprüfung einholen zu
können.
Der Braunkohlenausschuss fasst folgenden Beschluss:
Zu 1. Der Braunkohlenausschuss nimmt die Angaben zur über-
schlägigen Beurteilung der Umweltverträglichkeit der RWE
Power AG zur Kenntnis.
(Annahme: einstimmig)
Zu 2. Der Braunkohlenausschuss nimmt die bislang vorliegenden
Ergebnisse des Gutachtens zur Abraumbilanzierung im Tagebau
Hambach zur Kenntnis und beauftragt die Regionalplanungsbe-
hörde Köln, auf dieser Basis mit der Erarbeitung eines Vorent-
wurfs zur Änderung des Braunkohlenplans „Teilplan 12/1 – Ham-
bach – Abbau- und Außenhaldenflächen des Tagebaues Ham-
bach“ zu beginnen.
(Annahme: mehrheitlich gegen GRÜNE, LINKE und Naturschutz-
verbände)
Drucksache Nr. BKA 0768
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Protokoll der 162. Sitzung - 20 -
Zu 3. Der Braunkohlenausschuss beauftragt die Regionalpla-
nungsbehörde damit, den Arbeitskreis Hambach und den Braun-
kohlenausschuss über die finalen Ergebnisse des Gutachtens zu
unterrichten, um bei eventuellen, den bisherigen Ergebnissen
entgegenlaufenden neuen Erkenntnissen, im Rahmen der Erstel-
lung des Vorentwurfs eine erneute Befassung im Arbeitskreis
Hambach und im Braunkohlenausschuss zu ermöglichen.
(Annahme: mehrheitlich gegen eine Stimme GRÜNE)
Zu 4. Der Braunkohlenausschuss beauftragt die Regionalpla-
nungsbehörde, im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten die Be-
lange der Anrainerkommunen bei der Erstellung des Vorentwur-
fes zu berücksichtigen und soweit erforderlich auf technische
Machbarkeit zu prüfen. Hierzu hat die NEULAND HAMBACH
GmbH zeitnah eine detailliertere Rahmenplanung – analog zum
Rahmenplan Indesee – vorzulegen. Wegen der erheblichen Zeit-
verkürzung für Planungsüberlegungen durch das Kohleaus-
stiegsgesetz (KVBG) sind bereits im zu erstellenden Vorentwurf
Festlegungen zu treffen und Ziele zu formulieren, die für nach-
folgende Verfahrensschritte und Betriebspläne Vorgaben ma-
chen. Soweit diese den rechtl ichen Rahmen eines Braunkohlen-
planes überschreiten, sind ergänzend, verbindlich und rechtssi-
cher vertragliche Regelungen zu formulieren, die spätestens bei
der Aufstellung des Braunkohlenplanes dem Braunkohlenaus-
schuss vorzulegen sind.
(Annahme: mehrheitli ch gegen GRÜNE und Naturschutzver-
bände bei Enthaltung LINKE)
Drucksache Nr. BKA 0768
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Protokoll der 162. Sitzung - 21 -
4 Braunkohlenplanverfahren Seeablauf Hambach
- Vorentwurfsbeschluss
Drucksache Nr. BKA 0758
Jutta Schnütgen-Weber (Naturschutzverbände) ruft in Erinnerung, dass die Natur-
schutzverbände die Planung und die Vorlage ablehnten. Zum einen werde der Tras-
senverlauf in Form einer Vorzugsplanung praktisch durch den Verlauf des Wiebachs
festgelegt, mithin handele es sich um eine Vorfestlegung. Die Verbände lehnten diese
Trasse 3 aus ökologischen Gründen ab, da andere Nutzungsinteressen bei der Abwä-
gung nicht höher als Naturschutzinteressen gewichtet würden. Im Übrigen sei auch die
Landesregierung für den Aufbau eines Biotopverbundes. Der Wiebach werde, wenn die
Planung realisiert würde, in seiner Komplettheit zerstört. Er werde phasenweise nicht
existieren.
Auch lehnten die Naturschutzverbände die Vorfestlegung auf ein Seeniveau von 65 m
ab, durch die eine Landschaftskerbe im Bereich von Elsdorf mit 20 m Tiefe und 80 m
Breite entstehen werde, zumal dadurch der Erftzulauf und bestehende Vogelschutzge-
biete tangiert würden. Auch angesichts der zeitlichen Planungen werde diese Vorfest-
legung als völlig verfehlt betrachtet.
Sie appelliere an die Politik, s ich nicht jetzt auf die Wiebach -Trasse festzulegen, son-
dern eine Festlegung im Regionalplanverfahren mit mehr Zeit zu treffen.
Horst Lambertz (GRÜNE) ergänzt, diese Maßnahme komme erst zum Tragen, nach-
dem festgelegt worden sei, was im Bereich des Tagebaus Hambach tatsächlich gesche-
hen werde. Im derzeit nebulösen Umfeld der Planungen für Hambach solle eine Vor-
festlegung heute vermieden werden. Er plädiere für Vertagung.
Beate Hane- Knoll (DIE LINKE.) schließt sich den Argumenten der Naturschutzver-
bände an und verweist auf die Pressemeldung des BUND. Im Übrigen sei das Gutachten
noch nicht vollständig. Früher sei vom Seeüberlauf keine Rede gewesen. Daher sehe
sie Bedarf einer genauen Überprüfung, weshalb sie darum bitte, heute keine Entschei-
dung zu treffen.
Drucksache Nr. BKA 0768
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Protokoll der 162. Sitzung - 22 -
Vorsitzender Stefan Götz empfiehlt jedem, in den Beschlussvorschlag zu schauen, der
seiner Ansicht nach weniger als das umfasse, was derzeit diskutiert werden.
Andreas Heller (CDU) bittet im Namen seiner Fraktion, heute hierzu Beschluss zu fas-
sen. Er halte es für wichtig, dass die Interessen in einem geordneten Verfahren abge-
wogen würden und dass nicht schon viele Jahre vor dem Verfahren versucht werde,
Vorfestlegungen zu treffen. A uch den betroffenen Belegenheitskommunen solle so
Planungssicherheit ermöglicht werden. Im Übrigen liege es im Interesse der Region,
Planungskorridore so früh wie möglich festzulegen, um sie im Rahmen der kommuna-
len Bauleit- und Flächennutzungsplanung zu berücksichtigen.
HD'in Vera Müller (Bezirksregierung) ruft in Erinnerung, dass das Verfahren am An-
fang stehe. Zur Umweltverträglichkeit lägen nur überschlägige Angaben vor. Mit Blick
auf die Planungssicherheit betroffener Kommunen erinnere sie an das Verfa hren zur
Planung der Rheinwassertransportleitung. Damals sei man sehr früh gestartet, um den
betroffenen Kommunen früh Planungssicherheit zu geben.
Im Laufe des Verfahrens würden dem Ausschuss umfangreiche Unterlagen zur Um-
weltprüfung im weiteren Verfahren zur Verfügung gestellt.
Man benötige eine frühzeitige klare raumordnerische Festlegung, um sie regionalpla-
nerisch verfestigen zu können. Auch müsse Kompatibilität zum Verfahren Hambach
hergestellt werden, um für Verzahnungen Sorge tragen zu können. Dahe r sei es sehr
wichtig, heute diesen Beschluss zu fassen.
Auf seine Frage nach weiteren Wortmeldungen hätten sich Herr Schmitz und Frau
Schnütgen-Weber gemeldet, so Vorsitzender Stefan Götz. Nach dieser Runde wolle
er die Redeliste schließen.
Josef Johann Schmitz (SPD) legt dar, seine Fraktion unterstütze den Beschlussvor-
schlag, um bald ins Erarbeitungsverfahren für den Vorentwurf einsteigen zu können.
Einen See ohne Überlauf zu planen, funktioniere nicht. Daher müsse das Verfahren jetzt
eingeleitet werden.
Drucksache Nr. BKA 0768
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Protokoll der 162. Sitzung - 23 -
Jutta Schnütgen-Weber (Naturschutzverbände) möchte erfahren, ob die herausge-
arbeitete Vorzugstrasse Wiebach ins Verfahren gehe oder ob sich der Braunkohlenaus-
schuss auch mit allen anderen Trassen beschäftigen werde.
ORBR Gerit Ulmen (Bezirksregierung) antwortet, RWE habe die Unterlagen zur über-
schlägigen Umweltprüfung vorgelegt. Dazu gehöre eine Alternativenprüfung, die die
Wiebach-Trasse als Vorzugsvariante identifiziert habe. Diese werde Teil des Verfahrens,
was jedoch nicht heiße, dass sich daran nichts ändern könne.
Daran werde sich eine wesentliche Detaillierung der Umweltprüfung anschließen, etwa
durch das Scopingverfahren mit allen im Umweltbereich Beteiligten. Danach werde ein
konkreter Entwurf erarbeitet, der dem Ausschuss vorgelegt werden. Dann könne dieser
den Aufstellungsbeschluss fassen – mit Blick auf sämtliche Varianten und detaillierten
Umweltangaben, die für das Verfahren erforderlich seien.
Vorsitzender Stefan Götz unterstreicht, dass es heute lediglich um Kenntnisnahme
gehe.
Der Braunkohlenausschuss lehnt die Vertagung des vorliegenden
Tagesordnungspunkts mehrheitlich gegen einige Stimmen der
Fraktion der GRÜNEN gegen die Stimme der Vertreterin der LIN-
KEN und gegen die Stimme der Vertreterin der Naturschutzver-
bände ab.
Sodann fasst der Ausschuss mehrheitlich gegen einige Stimmen
der Fraktion der GRÜNEN, gegen die Stimme der Vertreterin der
LINKEN und gegen die Stimme der Vertreterin der Naturschutz-
verbände bei Enthaltung des anderen Teils der Fraktion der GRÜ-
NEN folgenden Beschluss:
1. Der Braunkohlenausschuss stellt fest, dass ein Braunkohlen-
planverfahren zur raumordnerischen Sicherung einer Trasse für
den Ablauf des Tagebausees Hambach erforderlich ist.
2. Der Braunkohlenausschuss nimmt die Unterlage zur überschlä-
gigen Beurteilung der Umweltverträglichkeit nach § 27 Abs. 3
LPlG NRW zur Kenntnis.
Drucksache Nr. BKA 0768
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Protokoll der 162. Sitzung - 24 -
3. Der Braunkohlenausschuss beauftragt die Regionalplanungs-
behörde, einen Vorentwurf für die Aufstellung des Braunkohlen-
plans „Seeablauf Hambach“ zu erarbeiten.
5 Arbeitskreise
a) Arbeitskreis Hambach – Erweiterung des Aufgabengebiets
Drucksache Nr. BKA 0751
(keine Wortmeldung)
Der Braunkohlenausschuss beauftragt einstimmig den AK Ham-
bach auch mit der Vorbereitung der Beschlüsse im Braunkohlen-
planverfahren für den Seeüberlauf Hambach.
b) Arbeitskreis Garzweiler – Weitere beratende Mitglieder
Drucksache Nr. BKA 0759
(keine Wortmeldung)
Der Braunkohlenausschuss beruft einstimmig jeweils eine Vertre-
tung der Stadt Mönchengladbach, der Landgemeinde Titz und
der Stadt Erkelenz zu beratenden Mitgliedern des Arbeitskreises
Garzweiler II.
c) Arbeitskreis RWTL – Weitere beratende Mitglieder
Drucksache Nr. BKA 0760
Nach dem Hinweis von Ute Sickelmann (GRÜNE) auf die Ankündigung, auch Fach-
kundige aus der Wasserwirtschaft einzuladen , und auf den angekündigten separaten
Arbeitskreis für Wassermonitoring bzw. Grundwasser entgegnet ORBR Gerit Ulmen
(Bezirksregierung), grundsätzlich fänden die Monitoringgruppen auf Fachebene z. B.
Drucksache Nr. BKA 0768
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Protokoll der 162. Sitzung - 25 -
unter Beteiligung der Naturschutzverbände statt, wobei auch im Ausschuss regelmäßig
über die Ergebnisse aus den Monitoringgruppen berichtet werde.
Vorsitzender Stefan Götz betont, man müsse zwischen Arbeitskreisen und Monito-
ringgruppen differenzieren. Letztere arbeiteten außerhalb der Politik und berichteten
dem Ausschuss, während Erstere unter Beteiligung der Politik tagten.
HD'in Vera Müller (Bezirksregierung) ergänzt, über die Wasserentnahme aus dem
Rhein werde mit Wasserwirtschaftsexperten etwa von Wasserstraßen- und Schifffahrts-
verwaltung, Zentralkommission für die Rheinschifffahrt oder Erftverband behördenin-
tern gesprochen. Über die Ergebnisse werde im jeweiligen Arbeitskreis berichtet.
Vorsitzender Stefan Götz regt an, in der nächsten Sitzung des Arbeitskreises über den
Bedarf zu beraten, weitere als die heute in Rede stehenden Personen zu berufen.
Der Braunkohlenausschuss beruft einstimmig jeweils eine Vertre-
tung der Stadt Elsdorf und der Stadt Bedburg zu beratenden Mit-
gliedern des Arbeitskreises Rheinwassertransportleitung.
6 Tätigkeits- und Erfahrung sbericht der Umsiedlungsbeauftragten des
Landes NRW für den Zeitraum 01. April 2020 – 31. März 2021
Drucksache Nr. BKA 0754
Hans-Josef Dederichs (GRÜNE) dankt der Beauftragten für den Bericht. Darüber hin-
aus spricht er RWE Dank für die gute Zusammenarbeit bei der Unterbringung von Flut-
opfern in den Häusern vor Ort aus. Auch hätten die Menschen aus den Dorfgemein-
schaften vor Ort für Einrichtung gesorgt und die Häuser auf den Einzug vorbereitet.
Der Bericht zeige darüber hinaus einige Konflikte auf, allerdings vermisse er Lösungen
für diese Konflikte, wohlwissend, dass die Beauftragte diese nicht liefern könne. Es liege
nicht in der Verantwortung der Menschen in den Dörfern, dass es zu der jetzigen Situ-
ation gekommen sei. Weitere Schritte müssten unternommen werden, um die Dorfge-
meinschaften zusammenzuführen und die vorhandene Spaltung zu heilen.
Drucksache Nr. BKA 0768
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Protokoll der 162. Sitzung - 26 -
Gemäß dem Bericht wünschten sich die Menschen vor Ort einen Versammlungsraum.
Daher bitte er den Braunkohlenausschuss, auf die Bezirksregierung, auf die Stadt Er-
kelenz und RWE zuzugehen, damit beide Dörfer eine Versammlungsmöglichkeit erhiel-
ten, um auch in Austausch über die nächsten Entwicklungen beraten zu können.
Frau Dr. Renz habe in einer Sitzung des Braunkohlenausschusses der Stadt Erkelenz
gesagt, dass sich die Stadt Erkelenz um die Probleme der Menschen vor Ort kümmern
solle, weil sie am nächsten dran sei. Er zeige sich überzeugt davon, dass sich die Stadt
Erkelenz sehr bemühe, diese Probleme zu beseitigen. Vielleicht sei es ein bisschen viel
für eine Kommune, ihr immer wieder neue Aufgaben zu übertragen und sie dann damit
alleinzulassen. Daher bitte er den Ausschuss darum, Einfluss auf das Wirtschaftsminis-
terium, die Stadt Erkelenz und RWE zu nehmen, damit die Probleme besser benannt,
vernünftig gelöst und nicht auf die lange Bank geschoben würden.
Vorsitzender Stefan Götz schließt sich namens des Ausschusses dem Dank an Frau
Kranz und an RWE an. Darüber hinaus informiert er, der Ältestenrat habe sich kurz mit
der Frage beschäftigt, was geschehe, wenn der dritte Umsiedlungsabschnitt nicht mehr
erfolge. Dieses Thema solle im nächsten Jahr auf die Tagesordnung der nächsten Sit-
zung des Braunkohlenausschusses genommen werden, um mit dem Bürgermeister der
Stadt Erkelenz und allen anderen Beteiligten das Gespräch zu führen.
Gudrun Zentis (GRÜNE) bittet die Verwaltung, dem Ausschuss die modifizierte revier-
weite Regelung zur Verfügung zu stellen.
Von der Umsiedlungsbeauftragten wolle sie Näheres dazu erfahren, wie Menschen
ohne notariell vereinbartes Rückkaufsrecht ihre Immobilie zurückerhalten könnten. Au-
ßerdem wolle sie von der Beauftragten informiert werden, wie sich aus ihrer Sicht ihr
Aufgabenbereich nach 2022 gestalte.
Margarete Kranz (Umsiedlungsbeauftragte) antwortet, dafür gebe es heute noch
keine konkrete Planung.
Hans-Josef Dederichs (GRÜNE) regt an, die Fraktionsvorsitzenden mit der Erstellung
einer Resolution zu befassen, die alle offenen Punkte betreffend die Umsiedlung ent-
halte. Wo es möglich erscheine, sollten das Ministerium, die Bezirksregierung, die Stadt
Drucksache Nr. BKA 0768
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Protokoll der 162. Sitzung - 27 -
Erkelenz und RWE aufgefordert werden, diese Punkte in den nächsten Monaten zu be-
heben.
Auf den Hinweis des Vorsitzenden Stefan Götz, der Vorsitzende der GRÜNEN- Frak-
tion könne auf die anderen Fraktionsvorsitzenden zugehen, sagt Horst Lam-
bertz (GRÜNE) zu, dies zu tun.
Der Braunkohlenausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.
7 Monitoring Garzweiler II – Bericht aus der Gruppe Oberflächengewässer
Drucksache Nr. BKA 0753
(keine Wortmeldung)
Der Braunkohlenausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.
8 Nachbesetzung Vorsitz der Anrufungsstelle
Drucksache Nr. BKA 0763
Vorsitzender Stefan Götz begrüßt den neuen Vorsitzenden der Anrufungsstelle, Arno
Bormann, und wünscht ihm viel Erfolg in seinem neuen Amt.
Der Braunkohlenausschuss nimmt die einvernehmliche Bestel-
lung von Herrn Arno Bormann durch das Bergwerksunternehmen
und die Interessenvertretungen der Betroffenenseite zum Vorsit-
zenden der Schlichtungsstelle Bergschaden NRW für die Dauer
von fünf Jahren zur Kenntnis.
Drucksache Nr. BKA 0768
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Protokoll der 162. Sitzung - 28 -
9 Monitoring von Bodenbewegungen in NRW
Drucksache Nr. BKA 0761
Gudrun Zentis (GRÜNE) dankt der Verwaltung für die Ausarbeitung.
Der Braunkohlenausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.
10 Änderungsverfahren Braunkohlenplan Garzweiler II
Drucksache Nr. BKA 0762
a) Ergänzungsantrag der Fraktionen CDU und FDP vom 09.12.2021
Drucksache Nr. 0767
Der Braunkohlenausschuss fasst nach kurzer Diskussion einstim-
mig folgenden Beschluss:
Der Antrag Drucksache Nr. BKA 0767 wird unter der Maßgabe
folgender Änderungen angenommen:
Zu Ziffer 1: Das Wort „Terminen“ wird durch das Wort „Zeiträu-
men“ ersetzt.
Zu Ziffer 2: In Satz 1 werden die Worte „bis zum 31.3.22“ durch
die Worte „umgehend, spätestens bis Herbst 2022“ ersetzt. In
Satz 2 werden die Worte „idealerweise 2030“ durch die Worte
„idealerweise bis 2030“ ersetzt; des Weiteren wird vor dem Wort
„Verzicht“ das Wort „unumgänglichen“ eingefügt.
Zu Ziffer 3: In Satz 1 werden die Worte „Ein Gutachten“ durch die
Worte „Umgehend ein Gutachten“ ersetzt, außerdem entfallen
die Worte „bis zum 31.3.22“. I n Satz 2 werden nach dem Wort
„Kippenversauerung“ die Worte „auf die Trinkwasserversorgung
der Bevölkerung in der Region“ eingefügt.
Zu Ziffer 4: In Satz 1 werden nach dem Wort „Belange“ die Worte
„der Bürgerinnen und Bürger“ eingefügt. In Satz 5 wird der zweite
Halbsatz gestrichen, stattdessen wird eingefügt: „soweit dies den
Drucksache Nr. BKA 0768
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Protokoll der 162. Sitzung - 29 -
rechtlichen Rahmen eines Braunkohlenplanes überschreitet, sind
ergänzend verbindliche und rechtssichere Regelungen zu formu-
lieren, die spätestens bei der Aufstellung des Änderungsbe-
schlusses des Braunkohlenplans dem Braunkohlenausschuss voll-
umfänglich vorzulegen sind“.
11 Anträge
a) Wasserwirtschaftliches Gesamtkonzept für das Rheinische Revier
Antrag der Fraktionen CDU, SPD und FDP vom 01.12.2021
Drucksache Nr. BKA 0764
Horst Lambertz (GRÜNE) erklärt, seine Fraktion halte den Antrag für durchaus richtig
und wolle ihm beitreten.
Sein Verband und die gesamte übrige Wasserwirtschaft unterstützten diesen Antrag
sehr, so Dr. Bernd Bucher (Erftverband). Allerdings halte er die Mo nitoringgruppe
Garzweiler II nicht für das richtige Gremium, um eine Erarbeitung vorzunehmen, da es
um das Gesamtkonzept und nicht nur um Garzweiler gehe. Daher rege er an, dass die
Erarbeitung durch die Fachinstitutionen erfolgen solle.
Peter Feron (CDU) dankt für den Vorschlag und erinnert auf die Intention des Antrags,
die Federführung beim Erftverband und beim LANUV anzulegen, um zu einer klaren
Verantwortlichkeit zu gelangen, zumal die Federführung der Monitoringgruppe Garz-
weiler II bereits hier gelegen habe. Er begrüße den Hinweis zur ausdrücklichen Einbin-
dung der betroffenen Kommunen.
Gudrun Zentis (GRÜNE) hält den zu treffenden Beschluss für durchaus wichtig und
richtig. Wer sich den Monitoringbericht angesehen habe, wisse, dass er eigentlich über-
fällig sei. Den letzten Seiten des Berichts könne man entnehmen, wer beteiligt gewesen
sei. Dort fehlten größere Kommunen und größere Kreise im Rheinischen Revier. Sie
schlage vor, dass die Verwaltung bis zur nächsten Ausschusssitzung zusammenstelle,
Drucksache Nr. BKA 0768
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Protokoll der 162. Sitzung - 30 -
wer dabei sei. Nicht jede kleine Landgemeinde müsse dabei sein, mindestens sollten
aber die Wasserbehörden aus den Kreisen vertreten sein.
Der Braunkohlenausschuss beauftragt einstimmig die Regional-
planungsbehörde Köln als Geschäftsstelle des Braunkohlenaus-
schusses damit, ein wasserwirtschaftliches Gesamtkonzept für
das Rheinische Revier unter Federführung von Erftverband und
LANUV erstellen zu lassen. Ein konkreter Vorschlag zur Zusam-
mensetzung dieser Monitoringgruppe wird in der nächsten Sit-
zung des Braunkohlenausschusses vorgelegt. Die Ergebnisse sind
dem Braunkohlenausschuss zur Beschlussfassung vorzulegen.
12 Anfragen
a) Braunkohlenplanverfahren Seeablauf Hambach - Vorentwurfsbeschluss
Anfrage der Naturschutzverbände vom 30.11.2021
Drucksache Nr. BKA 0765
(keine Wortmeldung)
Der Braunkohlenausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.
b) Umsetzung der Forderungen der Allianz für nachhaltigen
Strukturwandel e.V.i.G
Anfrage der Linken Einzelvertreterin vom 03.12.2021
Drucksache Nr. BKA 0766
Beate Hane-Knoll (DIE LINKE.) dankt für die Antwort.
Jutta Schnütgen-Weber (Naturschutzverbände) teilt mit, dass der letzte Satz den
Sachverhalt aus ihrer Sicht nicht korrekt wiedergebe, da – anders als im Bericht er-
wähnt – Abstimmungen mit Vertretern der Allianz für nachhaltigen Strukturwandel
nicht stattgefunden hätten.
Der Braunkohlenausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.
Drucksache Nr. BKA 0768
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Protokoll der 162. Sitzung - 31 -
13 Mitteilungen
a) des Vorsitzenden
b) der Bezirksregierung
Vorsitzender Stefan Götz wünsche allen Anwesenden frohe Feiertage und teilt mit,
dass sich die Bezirksregierung diesen guten Wünschen anschließe.
gez. Stefan Götz
(Vorsitzender des Braunkohlenausschusses)
Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Genehmigung der Niederschrift über das wesentliche Ergebnis der 162. Sitzung des Braunkohlenausschusses am 13.12.2021)
604 Zeichen
Seite 1 von 1 Sitzungsvorlage Braunkohle- nausschuss - öffentlich - BKA 0768 Dezernat Regionalplanung, Braunkohlenplanung, Geschäftsstelle Ansprechperson Karina Lüdenbach Telefon 2788 BEZIRKSREGIERUNG Köln Datum 07.02.2022 Beratungsfolge Termin TOP Beratungsaktion Braunkohlenausschuss 07.03.2022 2. beschließend TOP: Genehmigung der Niederschrift über das wesentliche Ergebnis der 162. Sitzung des Braun- kohlenausschusses am 13.12.2021 Vorschlag: Der Braunkohlenausschuss genehmigt die Niederschrift. Erläuterungen: Anlage(n): 1. 2022-02-03 Niederschrift-komplett
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- BKA 0768
- Typ
- Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss
- Datum
- 07.03.2022
- Erstellt
- 07.02.2022 18:00