3789/2019
Planfeststellungsverfahren für die Erneuerung von Eisenbahnüberführungen (Bauwerk B) über die Deutz-Mülheimer Straße in Köln-Deutz
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Anlage 1 - Übersichtskarte
426 Zeichen
200m15010050 0 Mittelpunkt: [358055,5645070] 1:5000 KölnGIS Stadtplan - orange, Herausgeber: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig. Erstellt am: 30.10.2019 Anlage 1
Anlage 4 - Anlage zur Stellungnahme
117 Zeichen
Anlage 4 Übersicht der Altstandorte im Plangebiet blaue Färbung = Altstandort, roter Kasten = „Bauwerk B“
Anlage 2 - Erläuterungsbericht
73325 Zeichen
Vorhaben:
E
rneuerung EÜ Deutz-Mülheimer Straße in Köln Bauwerk B
Unterlage 1
E
rläuterungsbericht
Unterlage Bezeichnung
1
Erläuterungsbericht
Anlage 2
Vorhaben: U nterlage 1
Erneuerung EÜ Deutz-Mülheimer Straße in Köln Bauwerk B
Erläuterungsbericht
2 Ergänzungen nach Anmerkung vom EBA 05.06.2019
1 Ergänzungen nach Anmerkung vom EBA 21.05.2019
0 Ausgangsverfahren: Antragsfassung 31.01.2019
Index Änderungen bzw. Ergänzungen Planungsstand
Vorhabenträgerin:
DB Netz AG
Produktionsdurchführung Köln
Brügelmannstraße 16-18
50679 Köln
DB Station&Service AG D
B Energie GmbH
Datum Unterschrift Datum Unterschrift Datum Unterschrift
Vertreter der Vorhabenträgerin: Verfasser:
DB Netz AG
Regionalbereich West
Projektrealisierung Köln/Düsseldorf
Hermann-Pünder-Straße 3
50679 Köln
Schüßler-Plan Ingenieurgesellschaft mbH
Grafenberger Allee 293
40237 Düsseldorf
05.06.2019
Datum Unterschrift Datum Unterschrift
Genehmigungsvermerk Eisenbahn-Bundesamt
05.06.2019
Erneuerung EÜ Deutz-Mülheimer Straße in Köln Bauwerk B
Erläuterungsbericht zur Genehmigungsplanung
Stand: 05.06.2019 Seite 1 von 34
Erläuterungsbericht
zur Genehmigungsplanung
für die
Erneuerung der Eisenbahnüberführung Deutz-Mülheimer Straße
Bauwerk B
in Köln
Strecke 2650, km 0,353
Strecke 2652, km 0,349
Erneuerung EÜ Deutz-Mülheimer Straße in Köln Bauwerk B
Erläuterungsbericht zur Genehmigungsplanung
Stand: 05.06.2019 Seite 2 von 34
Inhaltsverzeichnis
1 Antragsgegenstand (Umfang des Bauvorhabens) ....................... 6
1.1 Vorhabenbeschreibung ............................................................................. 6
1.2 Lage der Baumaßnahme ........................................................................... 6
Lage im Netz der DB ........................................................................................... 6
Lage im Straßennetz der Stadt Köln .................................................................. 6
2 Planrechtfertigung / Rechtsgrundlage .......................................... 7
3 Varianten und Variantenvergleich ................................................. 7
3.1 Entwurfselemente und Zwangspunkte .................................................... 7
3.2 Varianten ..................................................................................................... 7
Variante Spannbetonkonstruktion..................................................................... 7
Variante Stahlkonstruktion ................................................................................ 8
Variante Verbundkonstruktion ........................................................................... 8
Variante WIB ........................................................................................................ 8
Variante Preflex ................................................................................................... 8
3.3 Begründung der gewählten Lösung (Vorzugsvariante) ......................... 9
4 Beschreibung des vorhandenen Zustandes ................................. 9
4.1 Eisenbahnbrücken ..................................................................................... 9
Überbauten (Bogenbrücken) .............................................................................. 9
Gründung / Unterbauten / Widerlager ............................................................. 10
Stützmauern / Flügel zwischen den Brücken ................................................. 11
Bestandspläne IVL Plan ................................................................................... 11
4.2 Gleisanlagen ............................................................................................. 11
4.3 DB-Kabel ................................................................................................... 11
Telekommunikationsanlagen (TK) ................................................................... 11
Oberleitungsanlagen (OLA) ............................................................................. 12
Erneuerung EÜ Deutz-Mülheimer Straße in Köln Bauwerk B
Erläuterungsbericht zur Genehmigungsplanung
Stand: 05.06.2019 Seite 3 von 34
Leit- und Sicherungstechnik (LST) .................................................................. 12
4.3.3.1 ESTW-UZ KKDZ Bf Köln Deutz (Bauart El L) ............................................... 12
4.3.3.2 LST-Kabel ............................................................................................ ........ 12
Anlage der 50-Hz, Weichenheizung ................................................................. 13
4.3.4.1 Niederspannungsnetz .................................................................................. 13
4.3.4.2 Elektrische Weichenheizanlagen .................................................................. 13
4.4 Kabel und Leitungen Dritter .................................................................... 13
5 Beschreibung des geplanten Zustandes ..................................... 13
5.1 Eisenbahnüberführung ............................................................................ 13
Querschnitt / Abmessungen ............................................................................ 14
Gründung / Widerlager ..................................................................................... 15
5.2 Gleisanlagen ............................................................................................. 15
5.3 Stützwände zwischen den Bauwerken B/A und B/C............................. 16
5.4 DB-Kabel ................................................................................................... 16
Telekommunikationsanlagen (TK) ................................................................... 16
Oberleitungsanlagen (OLA) ............................................................................. 17
Leit- und Sicherungstechnik (LST) .................................................................. 17
5.4.3.1 LST-Kabel ............................................................................................ ........ 17
Anlage der 50-Hz, Weichenheizung ................................................................. 18
5.4.4.1 Elektrische Weichenheizanlage .................................................................... 18
5.4.4.2 Planungsgrundlagen ................................................................................... . 18
5.5 Kabel und Leitungen Dritter .................................................................... 19
5.6 Abweichungen von Regelwerk ............................................................... 19
6 Tangierende Planungen ................................................................ 20
7 Temporär zu errichtende Anlagen ............................................... 20
8 Baudurchführung .......................................................................... 22
9 Zusammenfassung der Umweltauswirkungen ............................ 23
9.1 Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen ................................... 24
Erneuerung EÜ Deutz-Mülheimer Straße in Köln Bauwerk B
Erläuterungsbericht zur Genehmigungsplanung
Stand: 05.06.2019 Seite 4 von 34
9.2 Beschreibung der Auswirkungen auf die Schutzgüter ........................ 24
Schutzgut „Mensch“ ......................................................................................... 25
Schutzgut „Tiere und Pflanzen“ ...................................................................... 26
Schutzgut „Wasser“ ......................................................................................... 27
9.2.3.1 Einbringen und Einleiten von Stoffen in Gewässern ..................................... 27
9.2.3.2 Entnehmen, Zutagefördern, Zutageleiten und Ableiten von Grundwasser .... 27
9.2.3.3 Aufstauen, Absenken und Umleiten von Grundwasser durch Anlagen, die
hierfür bestimmt oder geeignet sind ............................................................ 27
Schutzgut „Klima und Luft“ ............................................................................. 27
Schutzgut „Landschaft“ ................................................................................... 27
Schutzgut „Boden“ ........................................................................................... 27
Schutzgut „Kultur und Sachgüter“ .................................................................. 27
9.3 Bewertung der Umweltauswirkungen .................................................... 28
Umweltverträglichkeit ....................................................................................... 28
LBP …………………………………………………………………………………….28
FFH-Verträglichkeit ........................................................................................... 28
Artenschutz ....................................................................................................... 28
Elektromagnetische Verträglichkeit ................................................................ 28
10 Weitere Rechte und Belange ........................................................ 28
10.1 Grunderwerb ............................................................................................. 28
10.2 Kabel und Leitungen ................................................................................ 29
10.3 Straßen und Wege .................................................................................... 29
10.4 Kampfmittel............................................................................................... 29
10.5 Entsorgung von Aushub- und Abbruchmaterial ................................... 29
10.6 Gewässer .................................................................................................. 29
10.7 Land- und Forstwirtschaft ....................................................................... 30
10.8 Brand- und Katastrophenschutz ............................................................ 30
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Erläuterungsbericht zur Genehmigungsplanung
Stand: 05.06.2019 Seite 5 von 34
10.9 Schadstoffuntersuchung ......................................................................... 30
11 Abkürzungen ................................................................................. 32
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Erläuterungsbericht zur Genehmigungsplanung
Stand: 05.06.2019 Seite 6 von 34
1 Antragsgegenstand (Umfang des Bauvorhabens)
1.1 Vorhabenbeschreibung
Im Rahmen des Unternehmensplans der DB Netz AG soll en die vorhandenen Stahlbo-
genbrücken über der Deutz-Mülheimer Straße durch Neubauten ersetzt werden.
Im vorliegenden Dokument wird das zweite, südliche „Bauwerk B“ behandelt.
Die Baumaßnahme hat durch die Lage äußerst schwieri ge Randbedingungen und
Schnittstellen zum Straßenverkehr (Stadt Köln), dem ÖPNV (Straßenbahn KVB) und
dem Bahnhof Köln Messe/Deutz.
Hiermit wird beantragt, die planungsrechtliche Genehmigung nach § 18 AEG i.V.m. § 74
Abs. 6 VwVfG für die Ersatzneubauten der Eisenbahnü berführung zu erteilen. Die vor-
gesehene Maßnahme wird nachfolgend beschrieben.
1.2 Lage der Baumaßnahme
Lage im Netz der DB
Dreizehn Eisenbahngleise führen in Dammlage durch d en Bahnhof Köln Messe/Deutz.
Alle dreizehn nebeneinander liegenden Eisenbahnglei se werden in einem Straßenab-
schnitt von 120 m über die Deutz-Mülheimer Straße geführt.
Das Bauwerk B liegt im Bahnkilometer km 0,353 der S trecke 2650. Die Strecke 2650 ist
im betroffenen Abschnitt eine zweigleisig geführte Strecke mit Personen- und Güterver-
kehr und hat im betroffenen Bereich einen Streckenstandard P230 TEN HGV III.
Das Bauwerk B liegt ebenfalls im Bahnkilometer km 0 ,349 der Strecke 2652. Die Stre-
cke 2652 ist im betroffenen Abschnitt eine eingleisig geführte Strecke mit Personen- und
Güterverkehr und hat im betroffenen Bereich einen S treckenstandard P160I TEN konv
HGV II-M.
Lage im Straßennetz der Stadt Köln
Die verkehrsreiche Deutz-Mülheimer Straße verbindet innerhalb der Stadt Köln die
Stadtteile Mülheim und Deutz. Sie ist die Hauptzufa hrtstraße zum Stadthaus, zur Köln
Messe und zur Lanxess Arena.
Das Bauwerk überquert die Deutz-Mülheimer Straße in Köln im km 0,353 der Strecke
2650 (Köln-Deutz – Hamm (Westf.) und km 0,349 der S trecke 2652 (Köln-Deutz – Neu-
rather Ring (Gruiten). Baulastträger der kreuzenden Straße ist die Stadt Köln.
Auf der Deutz-Mülheimer Straße verlaufen die zwei G leise der Stadtbahnlinien 3 und 4
der Kölner Verkehrsbetriebe (KVB). Die Stadtbahngle ise haben keinen eigenen Bahn-
körper. Die Stadtbahnhaltestelle „Köln-Deutz / Bf Deutz / Messe / Lanxess Arena“ befin-
det sich südlich der EÜ vor dem Stadthaus. Hier bef indet sich auch die Kreuzung der
Deutz-Mülheimer Straße mit der Opladener Straße, üb er die nach Westen hin die Zu-
fahrt zum Bahnhof Köln Messe/Deutz erfolgt.
Erneuerung EÜ Deutz-Mülheimer Straße in Köln Bauwerk B
Erläuterungsbericht zur Genehmigungsplanung
Stand: 05.06.2019 Seite 7 von 34
2 Planrechtfertigung / Rechtsgrundlage
Das zu erneuernde Bauwerk ist eine Eisenbahnüberfüh rung (EÜ), welche die Strecken
2650 und 2652 über Deutz-Mülheimer Straße führt. Di e Inbetriebnahme des Bestands-
bauwerks erfolgte im Jahr 1912.
Aufgrund des hohen Bauwerksalters von über 100 Jahr en wurde festgelegt, dass die
bestehende Eisenbahnüberführung erneuert und an den heutigen Stand der Technik
und das DB- Regelwerk angepasst werden muss.
Die Stadt Köln als Straßenbaulastträger fordert die Vergrößerung der lichten Weite auf
27,10 m und der lichten Höhe auf ≥ 4,80 m. Nur so kann den heutigen Anforderungen an
den MIV gerecht werden.
Die Erneuerung der Eisenbahnüberführung wird notwen dig, um langfristig eine wirt-
schaftliche und sichere Abwicklung der Betriebs- un d Verkehrssicherheit gewährleisten
zu können.
3 Varianten und Variantenvergleich
3.1 Entwurfselemente und Zwangspunkte
Die vorhandene Eisenbahnüberführung soll durch einen Neubau ersetzt werden.
Die Stadt Köln als Straßenbaulastträger fordert für den Straßenquerschnitt mindestens
eine lichte Weite des Bauwerks von 27,10 m. In der Vorplanung wurde mit der Stadt
Köln und KVB abgestimmt, dass die lichte Höhe des n euen Bauwerks mind. 4,80 m be-
tragen soll. Diese lichte Höhe soll zukünftig über die Gesamtbreite vorhanden sein.
Gemäß Aufgabenstellung kann die Straße unterhalb de s Bauwerks nicht abgesenkt
werden, die Gleislage auf der Eisenbahnüberführung darf nicht geändert werden und die
Bauarbeiten müssen unterhalb der vorhandenen Oberleitungsanlage stattfinden.
Die Oberleitung der Stadtbahn muss auch während des Bauzustands in Betrieb gehal-
ten werden.
Die Straße soll so wenig wie möglich voll gesperrt werden.
Bauabläufe, Arbeitszeiten, Schichtbetriebe und Pers onaleinsätze sind so zu planen,
dass das Bauwerk mit Ablauf der letzten Sperrpause in Betrieb gehen kann. Bei Bedarf
sind Beschleunigungsmaßnahmen wie z.B. Schichtbetri eb, Parallelarbeiten, Nacht- und
Wochenendarbeiten oder zusätzliches Personal vorzusehen.
3.2 Varianten
Im Zuge der Vorplanung wurden folgende Varianten in Betracht gezogen:
Variante Spannbetonkonstruktion
Für eine Spannbetonkonstruktion ist die zur Verfügung stehende Konstruktionshöhe
zu klein.
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Erläuterungsbericht zur Genehmigungsplanung
Stand: 05.06.2019 Seite 8 von 34
Variante Stahlkonstruktion
Eine Stahlkonstruktion muss bei der zur Verfügung s tehenden Konstruktionshöhe als
Hohlkasten ausgeführt werden. Sie muss luftdicht ve rschweißt werden, da sie durch die
beschränkte Höhe von ca. 1,2 m nicht begehbar ist. Zwei Bahnkräne können, aufgrund
der Abmessungen und des Gewichts des neuen Überbaus , maximal einen eingleisigen
Überbau einheben. Für die Herstellung des dreigleis igen Tragwerks müssen drei ein-
gleisige Überbauten nach dem Einhub auf die Widerla ger vor Ort zusammengeschweißt
werden. Dies gilt für die durchgehende Stahlplatte und die Querträger. Dieses Verfahren
ist aufwändig, muss teilweise von der Straße aus er folgen und das Erreichen der erfor-
derlichen Qualität ist fragwürdig.
Eine Alternative ist die Herstellung der kompletten dreigleisigen Stahlkonstruktion auf
den BE-Flächen südlich des Bauwerks. Der Überbau kann dann, über die im Straßenbe-
reich aufgestellten Hilfskonstruktionen, längs eing eschoben werden und auf die Wider-
lager abgesetzt werden.
Die reine Stahlkonstruktion ist, im Vergleich zu an deren untersuchten Varianten, teuer,
wartungsaufwändig und schalltechnisch nachteilig.
Variante Verbundkonstruktion
Bei dieser Konstruktionsvariante werden Stahlträger (offene Profile, U-förmige Profile
oder Hohlkästen) mit Kopfbolzen versehen und so schubfest mit der oben liegenden Be-
tonplatte verbunden. Die Stahlträger können auf die Widerlager eingehoben werden.
Nach Verlegung von Filigranplatten auf diese Träger wird der Restquerschnitt vor Ort
betoniert. Die Filigranplatten dienen als verlorene Schalung.
Variante WIB
Bei dieser Konstruktionsvariante werden die Stahltr äger verlegt, Faserzementplatten als
verlorene Schalung auf die Unterflansche gelegt und nach Koppeln der Stahlträger und
Einlegen von Bewehrung, der Restquerschnitt betonie rt. Die Herstellung kann direkt auf
den Widerlagern, oder in seitlicher Lage und mittels Verschub stattfinden. Bei Spannwei-
ten über 30 m ist eine UiG erforderlich.
Variante Preflex
Diese Konstruktion ähnelt vom Tragverhalten her der WIB-Konstruktion. Durch die
planmäßige Vorverformung der Stahlträger und die du rch das Herstellungsverfahren er-
reichte Vorspannung des unteren Bereichs des Gesamt querschnitts, kann jedoch
schlanker konstruiert werden. Dadurch, dass die Sta hlträger vollständig von weitgehend
ungerissenem Beton umschlossen sind, entsteht eine Konstruktion, die optimal gegen
Korrosion geschützt ist. Die Herstellung kann, im G egensatz zu WIB- oder klassischen
Verbundkonstruktionen, gänzlich ohne zusätzliche (v erlorene) Schalungselemente erfol-
gen. Bis auf die Fugen zwischen den einzelnen Träge rn entsteht eine annährend glatte
Unterseite, die bei den vorliegenden Randbedingunge n bei keiner anderen Konstruktion
möglich ist. Die Preflex-Träger müssen aufgrund der örtlichen Situation über Gleise an-
transportiert und mit zwei Bahnkränen eingebaut werden.
Erneuerung EÜ Deutz-Mülheimer Straße in Köln Bauwerk B
Erläuterungsbericht zur Genehmigungsplanung
Stand: 05.06.2019 Seite 9 von 34
3.3 Begründung der gewählten Lösung (Vorzugsvariant e)
Nach Auswertung der Vor- und Nachteile der Variante n im Zuge der Vorplanung wird in
Abstimmung mit dem Bauherrn die Variante Preflex al s Vorzugsvariante weiter verfolgt.
Diese Entscheidung wird u.a. durch folgende Vorteile der Variante Preflex begründet:
- Einheitliche Gestaltung der Bauwerke B bis E
- Einhaltung der geforderten lichten Höhe und licht en Weite
- Theoretische Nutzdauer von mehr als 100 Jahren
- Keine Notwendigkeit einer UiG
4 Beschreibung des vorhandenen Zustandes
4.1 Eisenbahnbrücken
Überbauten (Bogenbrücken)
Der Überbau besteht aus einer dreigleisigen Deckbrü ckenkonstruktion auf Stahlbögen
mit Schotterbett und einer Bauhöhe von etwa 1,9 m in Feldmitte.
Die EÜ überführt die Strecken 2650, 2652 und das Ve rbindungsgleis W636-W649. Auf
der EÜ sind zwei Weichen vorhanden. Im Bereich der EÜ verläuft die Trasse in West-
Ost-Richtung und überquert die Deutz-Mülheimer Stra ße mit einem Kreuzungswinkel
von etwa 83 gon.
Abbildung 1: Bezeichnungen der Eisenbahnüberführungen über die Deutz-Mülheimer Straße
Erneuerung EÜ Deutz-Mülheimer Straße in Köln Bauwerk B
Erläuterungsbericht zur Genehmigungsplanung
Stand: 05.06.2019 Seite 10 von 34
Die lichte Durchfahrtshöhe unter dem Zweigelenk-Bogenträger beträgt gemäß Entwurfs-
vermessung im Scheitelpunkt ca. 5,0 m, die lichte W eite zwischen den Widerlageraus-
senkanten ergibt sich zu ca. 24 m.
Die Widerlager bestehen durchgehend aus Beton und s ind flach gegründet. Die Abmes-
sungen sind in Bauwerksskizzen dokumentiert und wur den stichprobenartig durch Kern-
bohrungen verifiziert.
Kenndaten Überbau
Inbetriebnahme: ca. 1912
Spannweite: ca. 25 m
Lichte Höhe über Straßen OK ca. 5 m (Scheitelpunkt )
Lichte Breite zw. Geländern ca. 15 m
Kreuzungswinkel ca. 83 gon
Konstruktionshöhe ca. 1,5 m
Bauhöhe ca. 1,9 m
Bauart Stahlbogen mit Buckelblechen
Anzahl der Gleise 3
Anzahl der Randwege keine
Die Fahrbahn weist folgende Kenndaten auf:
• Schienenform: S54
• Schwellenart: Holzschwellen
Der Bestand wird über Fallrohre an der Innenkante d er Bestandswiderlager entwässert.
Weitere Details zur Entwässerung sind nicht erkennbar.
Gründung / Unterbauten / Widerlager
Die Widerlager / Unterbauten sind flach gegründet. Die Gründungsebene liegt auf ca. 40
mNN.
Der nach der Stützlinie geformte Bogen leitet seine Kräfte in die Widerlager ein.
Die Geometrie der Widerlager und das Fehlen von aus sagekräftigen Bestandsunterla-
gen (Schal- und Bewehrungspläne und statische Berechnungen) erlauben keine wesent-
liche Weiterverwendung der Widerlager.
Angaben zum Baugrund sind dem Bericht „Baugrund – u nd Gründungsgutachten – Er-
neuerung EÜ Deutz-Mülheimer Straße in Köln Strecke 2650 Köln Deutz – Hamm
(Westf.), km 0,353“ zu entnehmen.
Die Grundwasserstände sind wie folgt festgelegt:
• BW = 40,0 mNN (Übertretungswahrscheinlichkeit alle 5 Jahre)
• HGW = 43,5 mNN
Erneuerung EÜ Deutz-Mülheimer Straße in Köln Bauwerk B
Erläuterungsbericht zur Genehmigungsplanung
Stand: 05.06.2019 Seite 11 von 34
Stützmauern / Flügel zwischen den Brücken
Die Stützmauern sind aus unbewehrtem Beton und mit Sandsteinverkleidung versehen.
Nach den Bestandsplänen sind die Mauern flach gegrü ndet. Es liegen keine statischen
Berechnungen vor.
Bestandspläne IVL Plan
Der IVL-Plan zeigt den aktuellen Bestand der Bahnanlagen.
4.2 Gleisanlagen
Die Strecke 2650 wird, in dem durch die Planung bet roffenen Abschnitt, als zweigleisige
elektrifizierte Strecke mit Personen- und Güterverkehr geführt.
Die Strecke 2652 ist eine eingleisig geführte Strecke mit Personen- und Güterverkehr.
Die Geschwindigkeit nach dem Verzeichnis der örtlic h zulässigen Geschwindigkeiten
(VzG) beträgt für die Strecken 2650 und 2652 im Bereich der EÜ 100 km/h.
Der derzeitige Streckenstandard der Strecke 2650 is t P 230 TEN HGV III und von der
Strecke 2652 beträgt er P 160I TEN konv HGV II-M.
Im nördlichen Bauwerksbereich verläuft das Gegenrichtungsgleis der Strecke 2650. Die-
ses läuft gerade. Das Längsgefälle beträgt -6,347 ‰
Im mittleren Bauwerksbereich verläuft das Gleis der Strecke 2652. Dieses läuft gerade.
Das Längsgefälle beträgt -6,428 ‰.
Im Südbereich der EÜ befindet sich das Gleis 601.
Im mittleren-nördlichen Gleisbereich befindet sich die Weichenverbindung W 633 – W
637, die die Strecke 2650 auf die Strecke 2652 führt.
Im mittleren-südlichen Gleisbereich befindet sich die Weichenverbindung W636 – W646,
die das Gleis 601 auf die Strecke 2652 führt.
Die Gleistrassen befinden sich im Bauwerksbereich i m südlichen Bereich eines breiten
Bahndamms. Die Trassen liegen im Schotterbett auf H olzschwellen. Der Schotterüber-
bau wird durchgehend über die EÜ geführt.
4.3 DB-Kabel
Telekommunikationsanlagen (TK)
Im Bereich der EÜ Deutz Bauwerk B befinden sich die folgenden Kommunikationskabel
der DB Netz AG:
1.) Streckenfernmeldekabel, F – Kabel F3951 und F39 53
2.) Bahnhofskabel FB – Kabel FB10, FB10/2 und FB10/ 5
Erneuerung EÜ Deutz-Mülheimer Straße in Köln Bauwerk B
Erläuterungsbericht zur Genehmigungsplanung
Stand: 05.06.2019 Seite 12 von 34
3.) Bahnhofskabel FB – Kabel FB23 und FB23/1
4.) Lichtwellenleiterkabel LWL – Kabel F6539 und F6 62283
Die Bezeichnung und der Kabeltyp sind in der Tabelle 1 aufgeführt:
Kabelnummer Kabeltyp Bezeichnung Durchmesser
[mm]
Biegeradius
[mm]
F3951 48" Cu - Kabel AJ-PLEb2Y 37,5 1130
F3953 48" Cu - Kabel AJ-PLEb2Y 37,5 1130
FB10 30" FB - Kabel AJ-02YSF(L)2YDB2Y 33,0 300
FB10/2 10" FB - Kabel AJ-02YSF(L)2YDB2Y 24,5 250
FB10/5 10" FB - Kabel AJ-02YSF(L)2YDB2Y 24,5 250
FB23 100" FB - Kabel AJ-02YSF(L)2YDB2Y 68,0 550
FB23/1 50" FB - Kabel AJ-02YSF(L)2YDB2Y 60,5 500
F6539 24´ LWL - Kabel A-DF(ZN)2Y(SR)2Y 17,0 400
F662283 24´
(alt: F6540) LWL - Kabel
A-DF(ZN)2Y(SR)2Y 17,0 400
Tabelle 1: Bezeichnung und der Kabeltyp
Oberleitungsanlagen (OLA)
Über das Bauwerk werden zwei Kabel zur Ansteuerung der Masttrennschalter geführt.
Leit- und Sicherungstechnik (LST)
4.3.3.1 ESTW-UZ KKDZ Bf Köln Deutz (Bauart El L)
Das ESTW-UZ KKDZ mit der Betriebsstelle Bf Köln Mes se/Deutz (KKDZ) wird aus der
BZ Duisburg bedient. Das ESTW-UZ befindet sich im E mpfangsgebäude des Bf Köln
Messe/Deutz.
4.3.3.2 LST-Kabel
In den Kabeltrassen im Bereich des Bauwerkes befind en sich Kabel des Stw Köln Mes-
se/Deutz. Überdies befinden sich in den Kabeltrasse n noch Kabel der außerbetrieb ge-
nommenen Dr und E43 Stw von Köln Deutz. Teilweise w urden diese im ESTW weiter
verwendet.
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Anlage der 50-Hz, Weichenheizung
4.3.4.1 Niederspannungsnetz
Im Bereich der geplanten EÜ-Maßnahme vom Bauwerk B ist keine niederspannungssei-
tige 50 Hz Versorgung betroffen.
4.3.4.2 Elektrische Weichenheizanlagen
Im Bereich der geplanten EÜ-Maßnahme vom Bauwerk B ist die elektrische Weichen-
heizanlage W1 betroffen. Von der EWHA W1 sind vorau ssichtlich die Zuleitungen fol-
gender Weichen betroffen:
W636, W637, W646, W647, W648 und W649. Ein Kabellag eplan für die EWHA W1 ist
nicht vorhanden.
4.4 Kabel und Leitungen Dritter
Im unmittelbaren Bereich der EÜ Widerlager befinden sich folgende Kabel und Leitun-
gen:
Nicht betroffene Leitungen
• Stromnetze (RheinEnergie) - westlich
• Telekommunikation (RheinEnergie)
• Telekommunikation (Unitymedia) - westlich
• COLT – Trasse
• Vodafone
• Wasser (RheinEnergie)
• Mischwasser
• KVB (Mitte)
• Fernwärme (RheinEnergie)
• Gas (RheinEnergie)
Betroffene Leitungen
• Telekommunikation (Unitymedia) - östlich
• KVB Paket östlich:
- KVB 4 Stck.
- Feuerwehr
- Stadt Köln „Amt für die Informationsverarbeitung“
• Stromnetze (RheinEnergie) – östlich
5 Beschreibung des geplanten Zustandes
5.1 Eisenbahnüberführung
Die vorhandene Eisenbahnüberführung soll durch eine n Neubau ersetzt und für eine
Nutzungsdauer von 100 Jahren ausgelegt sein.
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Erläuterungsbericht zur Genehmigungsplanung
Stand: 05.06.2019 Seite 14 von 34
Für das neue Bauwerk ergibt sich, aufgrund der Vari antenuntersuchung in der Vorpla-
nung, eine andere Konstruktionsart im Vergleich zum Bestand. Das neue Bauwerk ist
eine Doppelverbundplatte aus Preflex-Trägern mit er gänztem Ortbetonquerschnitt, der
auf massiven Widerlagern aus Stahlbeton aufgelagert ist.
Querschnitt / Abmessungen
Der Überbau wird aus nebeneinander liegenden Halbfe rtigteilen zusammengesetzt. Die-
se werden vor Ort um Bewehrung für die Fahrbahnplat te und die Endquerträger ergänzt
sowie mit Ortbeton monolithisch verbunden.
Die Vorzugsvariante weist folgende Kenndaten auf:
- Kreuzungswinkel: ca. 83 gon
- Lichte Weite: ca. 27,10 m
- Lichte Höhe: ≥ 4,80 m
- Stützweite: ca. 31 m
- Konstruktionshöhe: 1,55 m (Endquerträger 1,80 m)
- Bauhöhe: ca. 2,3 m
- Bauwerksbreite zwischen Geländern: ca. 16,24 m
- Bauart: Doppelverbundplatte auf Stahlbeton
Widerlagern
- Gründung: Flachgründung
- Belastung: LM 71, SW/0, α = 1,21
- Anzahl der Gleise: 3
- Ausbildung von Randwegen: ja
Entwässerung
Die Entwässerung der neuen EÜ erfolgt über das Gefä lle des Überbaus mit Filtersteinen und
Grundrohr (Brücke ca. L= 30 m). Das anfallende Wass er wird hinter die Widerlager geleitet und
verläuft dann entlang einer Sickerwand.
Auf der westlichen Brückenseite wird das Niederschl agwasser in einem Grundrohr gesammelt
und anschließend wird diese an einen Neubauschacht im Gehweg der Deutz-Mülheimer Straße
angeschlossen. Dadurch wird direkt an die Sammellei tung angeschlossen. Danach schließt eine
Anschlussleitung an einen Neubauschacht von BWC, de r an einen vorhandenen öffentlichen
Sammler der Stadtentwässerungsbetrieb Köln AöR angeschlossen ist.
Auf der östlichen Brückenseite wird das Niederschlagwasser in einem Grundrohr gefasst und an-
schließend in einer Leitung zu einem Neubauschacht im Böschungsbereich geleitet und dadurch
direkt mit einer Sammelleitung an Neubauschacht von BWC angeschlossen, der an vorhandene
Kanal in der Zufahrt zum Deutzer Feld angeschlossen ist.
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Gründung / Widerlager
Gründung
Gemäß Bodengutachten ist prinzipiell sowohl eine Fl achgründung (auf Schicht 3.1/3.2),
als auch eine Tiefgründung (in den Schichten 3.2/3. 3) möglich. Aufgrund des abfallen-
den Felshorizontes im Nordosten wird eine Fundament tieferführung mit Magerbeton
notwendig. Das neue Bauwerk wird auf ca. 40,05 mNN flachgegründet.
Hierzu wird das vorhandene Bauwerk bis auf diese Tiefe zurückgebaut.
Der Bauwasserstand BW=40,0 mNN liegt im Bereich der Baugrubensohle.
Widerlager
Die Widerlager weisen wegen des Kreuzungswinkels mi t der Deutz-Mülheimer Straße
und der Stadtbahnlinien eine schiefwinklige Grundfläche auf.
Wie bei den anderen, die Straße querenden Brückenba uwerken, ist Sichtbeton für die
Widerlager vorgesehen.
Flügelwände sind an der nördlichen und an der südli chen Widerlagerkante vorgesehen.
Sie dienen zur Einbindung in den Bahndamm und zur A ufnahme der Kappen mit Kabel-
kanälen und Rettungswegen.
Das Bahndammgelände ist an der nördlichen Seite weg en der vorhandenen und an den
Widerlagern unmittelbar angrenzenden Stützwände nicht geböscht.
Nach der Fertigstellung des Widerlagers muss auf de m Bahndamm der Bereich hinter
dem Widerlager wieder verfüllt und verdichtet werden.
Der Übergang vom Widerlager zum Hinterfüllungsberei ch (Bahndamm) wird senkrecht
zu den Streckenachsen ausgebildet.
5.2 Gleisanlagen
Die bestehenden Überhöhungen, Neigungen und Radien der Gleistrasse werden in der
neuen Situation nicht verändert. Die zum Baubeginn vorgefundene IST-Gleislage wird
als SOLL-Gleislage definiert.
Der Oberbau im Bereich der Brücke und den Anschlussbereichen ist zu erneuern.
Die Fahrbahn soll mit Schotteroberbau wie folgt ausgeführt werden:
Schienenform: S54
Schwellenartkurzbezeichnung: B70 (Ausnahme im Bereich der Weichenschwellen)
Schwellenart: Betonschwellen
Die Geschwindigkeit bleibt nach dem VzG im Bereich der EÜ mit 100 km/h unverändert.
Künftiger Streckenstandard der Strecke 2650 ist P23 0 TEN HGV III. Künftiger Strecken-
standard der Strecke 2652 ist P160 I TEN Konv VII-M.
Für die Überbauten beider Strecken und für das Verb indungsgleis W 636-649 sind die
Lastmodelle LM 71 sowie LM SW/0 anzusetzen.
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Es ist ein neues Brückenbauwerk für 3 Gleise bestel lt. Der Klassifizierungsfaktor nach
DIN FB 101 beträgt 1,21. Die Oberleitung der Stadtbahn muss auch zukünftig am neuen
Bauwerk befestigt werden.
Es sind Dienstwege auszubilden. Diese werden als Re ttungswege, mit einer Mindest-
breite von 80 cm, ausgebildet.
Das Vorhaben „Deutz-Mülheimer Straße in Köln, Bauwe rk B“ ist Bestandteil des TEN.
Die Belange der TSI sind zu berücksichtigen.
5.3 Stützwände zwischen den Bauwerken B/A und B/C
Die Stützwände östlich und westlich zwischen den Ba uwerken B und A müssen abge-
brochen werden. Nach Abschluss der Erneuerung aller fünf Brückenbauwerke (BW A-E)
über die Deutz-Mülheimer Straße werden neue Stützwände ersetzt.
Die Stützwände östlich und westlich zwischen den Ba uwerken B und C sollen komplett
bis zum BWC abgebrochen werden und durch neue Stütz wände ersetzt werden. Diese
schließen an das ebenfalls erneuerte BWC an.
5.4 DB-Kabel
Telekommunikationsanlagen (TK)
Da die Maßnahme im Rahmen des Bauwerkes C früher au sgeführt wird, steht diese
Trassenführung, als Grundlage zur Verfügung. Im Bau zustand Bauwerk B erfolgt die
Baufeldfreimachung der Telekommunikationskabel direkt in dieses neue Kabelführungs-
system auf Bauwerk A. Im Endzustand werden die Kabe l wieder in die ursprüngliche
Lage auf das neue Brücken Bauwerk B zurückverlegt.
Da die betrachteten TK Kabel betriebsrelevante Ader n führen werden die benötigten
Längen unter Betrieb eingespeißt. Hierzu ist es notwendig, in den vorhandenen Zugpau-
sen, Ader für Ader in eine Bypass-Kabellänge um zu heben.
Die Arbeiten erfolgen im Rahmen einer anzumeldenden Betriebs- und Bauanweisung
(Betra).
Um im Rahmen der Baufeldfreimachung die TK Kabel der DB Netz AG aus dem Baufeld
verlegen zu können, werden, wie in nachfolgender Li ste dargestellt, neue Längen in die
Bestandskabel eingespeißt.
Um auf Eventualitäten im Rahmen der Bauausführungen eingehen zu können, werden
die einzelnen Kabel mit Mehrlängen versehen, die Me hrlängen werden außerhalb des
Baufeldes abgelegt.
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In Tabelle 2 sind die betrachteten Kabellängen dargestellt.
Kabelnummer Kabeltyp Bezeichnung Durchmesser
[mm]
Biegeradius
[mm]
Kabelverlegung
[m]
F3951 48" Cu - Kabel AJ-PLEb2Y 37,5 1130 425
F3953 48" Cu - Kabel AJ-PLEb2Y 37,5 1130 425
FB10 30" FB - Kabel AJ-02YSF(L)2YDB2Y 33,0 300 220
FB10/2 10" FB - Kabel AJ-02YSF(L)2YDB2Y 24,5 250 220
FB10/5 10" FB - Kabel AJ-02YSF(L)2YDB2Y 24,5 250 220
FB23 100" FB - Kabel AJ-02YSF(L)2YDB2Y 68,0 550 220
FB23/1 50" FB - Kabel AJ-02YSF(L)2YDB2Y 60,5 500 220
F6539 24´ LWL - Kabel A-DF(ZN)2Y(SR)2Y 17,0 400 200 0
F662283 24´
(alt: F6540) LWL - Kabel A-DF(ZN)2Y(SR)2Y 17,0 400 2000
Tabelle 2: Betrachtete Kabellängen
Im Endzustand werden die Telekommunikationskabel von dem Bauzustand wieder in die
ursprüngliche Lage auf der Brücke B gebracht. Dazu werden die Kabel in den vorhan-
denen Kabeltrog zurückverlegt und über das Bauwerk im neuen Brückentrog geführt.
Hierzu werden die Kabel geschnitten und jede Ader, unter Betrieb, in der Muffe einzeln
umgesetzt.
Die Sicherstellung der Übertragungseigenschaften wi rd anhand von Vergleichsmessun-
gen vor und nach dem Verlegen der Telekommunikationskabel gewährleistet.
Oberleitungsanlagen (OLA)
Es ist geplant die zwei Steuerkabel für die Masttre nnschalter für den Endzustand wieder
in den Kabeltrog auf das Bauwerk zu verlegen.
Leit- und Sicherungstechnik (LST)
5.4.3.1 LST-Kabel
Die in dem Bereich der Baumaßnahme vorhandenen LST– Kabel sind bauzeitlich zu si-
chern.
Es sind folgende Elemente betroffen:
- Weiche 636, 637 und 646a/b
- Signale N1 und N12
- Gleisfreimeldekabeln
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Die Kabel sollen am Rand des Baufeldes geschnitten und die Mehrlängen eingemufft
werden.
Nach Fertigstellung der Eisenbahnüberführung werden die Anlagen der LST wieder in
den Endzustand überführt.
Anlage der 50-Hz, Weichenheizung
5.4.4.1 Elektrische Weichenheizanlage
Bei der EÜ Baumaßnahme vom Bauwerk B sind folgende Weichen betroffen W636,
W637 und W646. Dabei sind die Weichenheizungen dies er betroffenen Weichen zu-
rückzubauen.
Bei den Weichen W647 und W649 entfällt durch die Ba umaßnahme der Zuleitungsweg
über die Deutz-Mülheimer Straße.
Nach dem Aufbau des neuen Bauwerks B der EÜ-Maßnahm e sind die Weichenheizun-
gen wieder an den Neuinstallierten Weichen W636, W6 37 und W646 zu montieren und
Kabeltechnisch neu anzubinden.
Die Weichen W 647 bis W649 sind nur kabeltechnisch wieder neu anzubinden.
5.4.4.2 Planungsgrundlagen
Bei der Planung und Einrichtung der Anlage sind unt er anderem folgende Vorschriften
und Richtlinien in der jeweils gültigen Fassung zu beachten:
DIN VDE 0100
Teil 410 Errichten von Niederspannungsanlagen; Schutz gegen elektrischen Schlag
Teil 430 Errichten von Niederspannungsanlagen; Schu tzmaßnahmen; Schutz von Ka-
beln und Leitungen bei Überstrom
Teil 520 Errichten von Niederspannungsanlagen; Ausw ahl und Errichtung elektrischer
Betriebsmittel, Kabel- und Leitungsanlagen.
DIN VDE 0101 Starkstromanlagen mit Nennwechselspann ung über 1kV
Im Weiteren liegt der Planung das Vorschriftenwerk der DB AG zu Grunde. Hierbei sind
besonders die folgenden Richtlinien zu erwähnen:
TU 954.9101 Elektrische Energieanlagen; Elektrische Weichenheizanlagen
TU 954.0101 Elektrische Energieanlagen; Grundsätze
TU 954.0102 Elektrische Energieanlagen; Anlagen pla nen
TU 954.0107 Elektrische Energieanlagen; Schutz gege n elektrischen Schlag
TU 99701 Oberleitungsanlagen planen, errichten und instand halten
TU 99702 Rückstromführung, Bahnerdung, Potenzialaus gleich
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TU 819.2101 LST-Anlagen planen; Kabel; Planung von Kabeltrassen
TU 819.2102 LST-Anlagen montieren und instand halte n; Arbeitsinformation; Bau von
Signalkabeln
5.5 Kabel und Leitungen Dritter
Folgende Leitungen sind von der Baumaßnahme betroffen:
Ostseite:
• Telekommunikation (Unitymedia)
Im Rahmen der Baumaßnahme wird an diesem Kabelpaket ein Verbau gestellt.
Diese Leitungen sind während der Bauzeit zu schützen.
• KVB Paket:
- KVB 4 Stck.
- Feuerwehr
- Stadt Köln „Amt für die Informationsverarbeitung“
• Stromnetze (RheinEnergie) – östlich
Diese Leitungen sind während der Bauzeit zu verlege n und müssen nach Ende der
Bauzeit sinngemäß in der Lage wieder eingebaut werden.
Westseite:
Weil die Widerlager des Neubaus auf der Westseite s ich um 3m nach Westen verschie-
ben, sind die Leitungen auf der Westseite nicht direkt von der Baumaßnahme betroffen.
5.6 Abweichungen von Regelwerk
Folgende Regelwerke der DB AG liegen im Wesentlichen der Planung zugrunde:
Ril 800.0110 Netzinfrastruktur Technik entwerfen – Linienführung
Ril 804.1101 Entwurfsgrundlagen
Ril 804.4101 Stahlbrücken
Ril 804.4201 Betonbrücken
Ril 804.4301 Verbundbrücken
Ril 804.4303 Fertigteilverbundträger mit vorgedrücktem Zuggurt
Ril 836 Erdbauwerke planen, bauen und instand halten
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6 Tangierende Planungen
Die Maßnahme steht in Zusammenhang mit folgenden Ausbauplänen der DB Netz AG:
• ASG Ausbau südlich Gummersbacher Straße
• Ausbau Bf Köln Messe/Deutz tief (Projektidee mit V orplanungsheft aus dem
Jahre 2004)
• EStW Köln
• Erneuerung der Mittelspannungsstation Köln-Deutz d urch DB Energie
• Ersatzneubau EÜ Strecke 2660 (BW A)
• Ersatzneubau EÜ Strecke 2651 + 2662 (BW C)
• Ersatzneubau EÜ Strecke 2653 + 2659 (BW D)
• Ersatzneubau EÜ Strecke 2658 (BW E)
• Spurplanänderung
• S11
• S13
• RRX
Für die Planung des vorliegenden Bauwerks wird davon ausgegangen, dass die Herstel-
lung der EÜen nacheinander in der Reihenfolge C-B-A -D-E stattfindet. Zum Zeitpunkt
des Baubeginns für Bauwerk B ist das Bauwerk C bereits fertiggestellt.
7 Temporär zu errichtende Anlagen
Baustelleneinrichtung
Zur Herstellung des neuen Brückenbauwerks werden BE -Flächen u.a. für die Zwischen-
lagerung von Baumaterialien, als Zugang zum Bahndam m sowie als Vorfertigungsplatz
benötigt.
Die vorgesehenen Flächen sind im Baustelleneinricht ungs- und Erschließungsplan dar-
gestellt. Die BE-Flächen können über die Deutz-Mülh eimer Straße und über Gleise der
DB erreicht werden.
Die Erneuerung der Eisenbahnüberführung wird überwi egend auf Bahngelände im Be-
reich des Bahnhofs Köln Messe/Deutz hergestellt.
Die Halbfertigteile (Preflexträger) werden über das Gleis antransportiert, mit zwei Gleis-
kränen auf eine Hilfskonstruktion gelegt und in die richtige Lage gezogen. Hierfür wird
eine Vollsperrung der Straße an zwei Wochenenden erforderlich.
Danach wird das gesamte Bauwerk über den Verschubba hnen mittels Pressen quer in
Endlage eingeschoben.
Die für die Baumaßnahme erforderlichen Geräte und H ebezeuge werden auf der BE-
Fläche aufgestellt.
Nach den Baumaßnahmen C, B, A, D und E ist der ursprüngliche Zustand der genutzten
BE-Fläche wieder herzustellen.
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Die jeweils äußeren Fahrspuren der Deutz-Mülheimer Straße am westlichen und östli-
chen Widerlager werden bauzeitlich, temporär und we chselweise vorübergehend in An-
spruch genommen.
Der Gehweg wird während der Baumaßnahme durch die Baugrube eingeschränkt.
Abbildung 2: Verkehrsführung Deutz-Mülheimer Straße
Abbildung 3: Verkehrsführung im Baustellenbereich mi t verschwenktem Geh- und Radweg auf
die Fahrspur in Richtung Süden / Lanxess Arena
Abbildung 4: Verkehrsführung im Baustellenbereich mi t verschwenktem Geh- und Radweg auf
die Fahrspur in Richtung Norden / MesseCity
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Baubehelfe
Für die Herstellung der Baugrube im Bereich des Bah ndamms und im Straßenbereich
sind Verbauten erforderlich.
Da der Bauwasserstand auf der Höhe der Baugrubensohle von 40,05m NN liegt, ist eine
offene Wasserhaltung in Zusammenhang mit einem Baustellenräumungskonzept für den
Fall der Überschreitung des Bauwasserstandes vorgesehen.
Bauzeitlich anfallendes Tagwasser wird über einen P umpensumpf in den öffentlichen
Kanal eingeleitet.
8 Baudurchführung
Ein Vorschlag zur Herstellung des Neubaus mittels H ilfsbrückenketten wurde aus stati-
schen / konstruktiven Gründen seitens der DB AG aus geschlossen. Dieses Bauverfah-
ren wurde somit nicht weiter verfolgt. In der Vorpl anung wurde folgende Vorgehenswei-
se festgelegt: Herstellung der Widerlager auf Versc hubbahnen und Herstellung des
Überbaus südlich vom Bestand und anschließend nach Abbruch des Bestands Querein-
schub des Gesamtbauwerks.
Vor Beginn der eigentlichen Brückenbauarbeiten werd en die betroffenen Leitungen aus
dem Baufeld verlegt, die BE-Fläche hergerichtet und Kampfmittelsondierungen durchge-
führt.
Es ist folgender Bauablauf vorgesehen:
• In Bauphase 0 sollen als Vorabmaßnahme die folgende n Arbeiten durchgeführt
werden: bauzeitliche Verlegung der OLA - Masten, Rü ckbau des Signalstandorts-
Südwest, Herstellung eines neuen bauzeitlichen Signalstandorts, Sicherung der sich
im Baufeld befindlichen Leitungen und neue Kabeltrasse herstellen.
In den weiteren Bauphasen sollen die folgenden Arbeiten gemacht werden:
• Vorarbeiten, Umverlegung der Leitungen im Straßenb ereich, Herstellung Verbauten
/ Rampe-Ostseite, Abbruch Stützmauern zwischen BW A und BW B, Herstellung
Verbauten-Baugrube, Aushub Baugrube, Einbau Magerbe tonsohle und Verschube-
bene in Baugrube
• Herstellung Widerlager auf Verschubbahn
• Herstellung Überbauten und Oberbau auf Widerlagern über Hilfskonstruktion
• Ausbau Oberbau, Einbau Verbauträger in Gleisbereic h, Teilaushub Hinterfüllung,
Abbruch Überbau dann Widerlager, Einbringen Verbauträger in Straßenbereich
• Erweiterung der Baugrube, Verlängerung der Verschu bbahn, Querverschub Ge-
samtneubau
• Vergießen Lager und Einbringen Hinterfüllung, Lück enschluss, Einbau Oberbau
• Herstellung der Stützwände östlich und westlich zw ischen BWB und BWC
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• Restarbeiten (OLA, Straße, Bahndamm außerhalb Glei sbereich, ...)
Zum Abbruch des Bestandsbauwerks, zur Herstellung d er Gründungsebene, zum Ein-
schub des Bauwerks und für die OLA- und Oberbauarb eiten ist eine Sperrung der Stre-
cke 2650, 2652 sowie des Verbindungsgleises W636 – W649 von ca. 4 Monate erforder-
lich.
Während der gesamten Bauzeit ist der Straßenverkehr auf der Deutz-Mülheimer Straße
teilweise eingeschränkt (Fuß- und Radwege, östliche Fahrspur). Hierzu erfolgen Ab-
stimmungen mit dem Straßenbaulastträger (Stadt Köln).
Für den Abbruch des Bestandsüberbaus und die Einsch ubarbeiten muss die Straße in
einzelnen Wochenenden gesperrt werden. Der Stadtbahnbetrieb ist während dieser Zei-
ten nicht möglich. Hierzu erfolgen Abstimmungen mit der KVB.
Für das Einheben der Halbfertigteile während der He rstellung der EÜ wird zusätzlich ei-
ne Straßensperrung der Deutz-Mülheimer Straße erfor derlich. Hierzu erfolgen ebenfalls
Abstimmungen mit der Stadt Köln und der KVB.
Der Beginn des Vorhabens ist voraussichtlich Anfang 2024 und die Bauzeit beträgt ca.
20 Monate. Die Inbetriebnahme der EÜ ist für Ende 2025 geplant.
9 Zusammenfassung der Umweltauswirkungen
Im Zuge der geplanten Baumaßnahme werden unversiegelte und versiegelte Flächen
außerhalb des Gleisbereiches durch die Einrichtung der Baustellenflächen und der un-
mittelbar an die EÜ angrenzenden Arbeitsräume vorübergehend beansprucht. Insge-
samt sind baubedingte Eingriffe auf unversiegelten Flächen von ca. 8324 m² notwendig.
Bei den Eingriffen handelt es sich überwiegend um baubedingte, vorübergehende Be-
einträchtigungen von Boden und Biotopstrukturen (überwiegend Ruderalfluren und jün-
gere Gehölze unterschiedlicher Ausprägung), die auf den Böschungen und zwischen
den Gleisen bereits bodennah, im Zuge von Instandhaltungsmaßnahmen sowie im
Rahmen der Erneuerung des Bauwerkes C, zurückgeschnitten wurden bzw. werden. Ih-
re Kompensation erfolgt, nach Abschluss der Erneuerung aller Bauwerke, die über die
Deutz-Mülheimer Straße führen, durch den Rückbau der nicht mehr benötigten Rampen
und BE-Flächen mit anschließender Bodenlockerung und natürlicher Sukzession und
partieller Rasenansaat.
Unter Berücksichtigung der im LBP und ASB genannten Vermeidungsmaßnahmen sind
im Zusammenhang mit der Baumaßnahme keine Verstöße gegen die artenschutzrecht-
lichen Bestimmungen des § 44 Abs. 1 BNatSchG zu erwarten. (vgl. Artenschutzrechtli-
cher Fachbeitrag Cochet Consult Juni 2018)
Erhebliche, nachhaltige Eingriffe in Bezug auf die Schutzgüter Boden, Wasser, Klima
sind, bei Beachtung der Vermeidungs-/Verminderungsmaßnahmen, nicht zu erwarten.
Die temporären Eingriffe in Bezug auf das Stadtbild werden, unter Berücksichtigung,
dass ein Großteil der Gehölze auf den Bahnböschungen bereits zurück geschnitten
wurde und im Rahmen der Instandhaltung weiter regelmäßig zurückgeschnitten werden,
als nicht erheblich, nachhaltig bewertet.
Anlagenbedingt ergeben sich durch die Erneuerung des Bauwerkes, trotz der vorgese-
henen Aufweitung keine Eingriffe in die Schutzgüter Flora, Boden, Klima, Wasser sowie
das Stadtbild, da die Aufweitung im Bereich des bereits vorhandenen Bahnkörpers er-
folgt.
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Der Verlust der EÜ als Bauwerk von lokaler Bedeutung ist, nach derzeitigem Kenntnis-
stand unvermeidbar. Gleichwohl bieten die vergrößerten Abmessungen des geplanten
Bauwerkes Möglichkeiten für eine Verbesserung der Verkehrssituation und damit auch
für eine deutliche Aufwertung des gesamten Bereiches rund um die Deutz-Mülheimer
Straße.
9.1 Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen
Allgemeine Schutzmaßnahmen
Die an das Baufeld angrenzenden Vegetationsbestände werden durch geeignete Maß-
nahmen gem. DIN 18920 und RAS-LP4 geschützt.
Bei den Bodenarbeiten wird DIN 18 915 berücksichtigt.
Anfallendes Aushubmaterial wird, entsprechend seiner erdbautechnischen Eignung, im
Rahmen der Baumaßnahme vor Ort wieder verwertet. Für die Feststellung der Eignung
der vorhandenen Bodenmaterialien werden diese auf den dafür vorgesehenen Baustel-
leneinrichtungsflächen vorübergehend gelagert. Nicht wieder verwendbarer und über-
schüssiger Boden wird im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetztes (KrWG) einer Verwer-
tung bzw. umweltgerechten Entsorgung zugeführt. Die Entsorgung erfolgt nach den
Vorgaben der Ländergemeinschaft Abfallbeseitigung (LAGA).
Für die Baumaßnahme wurde ein sog. BOVEK (Bodenverwertungs- und Entsorgungs-
konzept) erstellt, das die Behandlung und Entsorgung von belasteten Böden sowie den
Ein- und Ausbau von anzulieferndem und zu entsorgendem Bodenmaterial festlegt.
Lärm und Abgasbelastungen durch Baufahrzeuge werden durch geeignete Maßnahmen
begrenzt. Zur Vermeidung von Boden- und Grundwasserverunreinigungen durch auslau-
fendes Öl und Benzin werden nur sorgfältig gepflegte Maschinen eingesetzt. Anfallende
Abfälle werden von der Baustelle und ihren benachbarten Flächen beseitigen.
Sollte bei den Bauarbeiten auf etwaige archäologische Funde gestoßen werden, werden
diese unverzüglich dem zuständigen Amt für Denkmalpflege gemeldet.
Vermeidungsmaßnahmen
V1 Die Rodung von Gehölzbeständen erfolgt gem. § 39 BNatSchG und aufgrund der po-
tentiell im Planungsgebiet vorkommenden Vogelarten nur im Zeitraum zwischen Anfang
Oktober und Ende Februar.
V2 Um auszuschließen, dass im Rahmen der Abbrucharbeiten in den Bauwerken über-
tagende Fledermäuse verletzt oder getötet werden, erfolgt eine fachkundige Überprü-
fung vorhandener Hohlräume auf einen Fledermausbesatz vor Beginn der Abbrucharbei-
ten.
V3 Zu Beginn der Bauarbeiten ist eine umweltfachliche Bauüberwachung vorzusehen,
die die sachgerechte Einrichtung der Baustelle hinsichtlich landschaftspflegerischer und
artenschutzfachlicher Belange zusammen mit der örtlichen Bauüberwachung sicher-
stellt.
Alle Vermeidungs-/Verminderungsmaßnahmen sind im LBP genauer beschrieben.
9.2 Beschreibung der Auswirkungen auf die Schutzgüt er
Betriebsbedingte Auswirkungen:
Die Streckengeschwindigkeit im Bereich der Eisenbahnüberführung bleibt unverändert.
Somit entstehen durch das geplante Bauvorhaben keine betriebsbedingten Veränderun-
gen.
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Anlagenbedingte Auswirkungen:
Das neue Brückenbauwerk wird einschließlich der Flügelwände an gleicher Stelle wieder
hergestellt. Dabei werden die neuen Flügelwände auf der Westseite 3 m vom Straßen-
rand zurückgesetzt, so dass es zu einer Erhöhung der lichten Weite (von 24,00 m auf
27,10 m) kommt. Die lichte Höhe wird durchgehend auf 4,80 m vergrößert.
Anlagenbedingte erhebliche Auswirkungen auf die Schutzgüter sind nicht zu erwarten,
da die Aufweitung innerhalb des Bahnkörpers stattfindet. Bei den dauerhaft zu bean-
spruchenden Böden handelt es sich um anthropogen veränderte Böden (Aufschüttun-
gen). Zum anderen steht der betreffende Bereich durch die Überführung mit den Stre-
ckengleisen (Bahnkörper) nicht als Vegetationsstandort zur Verfügung. Auch auf das
Schutzgut Wasser (Wasserneubildungsrate) hat die Aufweitung keinen erheblichen Ein-
fluss, ebenso wenig wie auf das Schutzgut Klima.
Mit dem Abriss und Neubau der Eisenbahnüberführungen über die Deutz-Mülheimer
Straße in Köln-Deutz geht ein wichtiges städtebauliches Gliederungs- und Strukturele-
ment für den Stadtteil Deutz verloren und es entsteht somit ein Eingriff in das Stadtbild.
Dem entgegen steht die Notwendigkeit, die Bauwerke aus Gründen des öffentlichen In-
teresses – der Sicherheit und Verfügbarkeit der Bahnanlagen für die Dauer von „100
Jahren“, zu erneuern. Hinzu kommt, dass aufgrund der Forderungen der Stadt Köln die
lichte Weite und die lichte Höhe der Brücken vergrößert werden. Damit bietet die ge-
wonnene Fläche verkehrstechnisch zukünftig Möglichkeiten für eine Verbesserung der
Verkehrssituation und weiterhin für eine deutliche Aufwertung des gesamten Bereiches
rund um die Deutz-Mülheimer Straße. Die Eintragung als Baudenkmal wurde daher
auch im Juni 2018 von der Stadt Köln abgelehnt.
Baubedingte Auswirkungen:
Durch die geplante Baumaßnahme sind folgende baubedingte Wirkungen zu erwarten:
Schutzgut „Mensch“
Für den unmittelbaren Baubereich sind bauzeitlich Auswirkungen durch Lärm- und Ab-
gase und ggf. Erschütterungen aufgrund der Bauarbeiten und des Baustellenverkehrs
(Transport von Baumaterial) zu erwarten.
Der Baubereich weist jedoch keine besondere Eignung für die Wohn- und Erholungsnut-
zung auf. Im unmittelbaren Umfeld der Baumaßnahme befinden sich keine besonders
lärmempfindlichen Einrichtungen wie Krankenhaus, Altenheim, oder Schule. Wohnge-
bäude grenzen lediglich südwestlich der EÜs an das Baufeld. Zudem ist der Bereich u.a.
durch Verkehrslärm stark vorbelastet.
Für das Bauvorhaben wurden eine schall- und erschütterungstechnische Untersuchung
(Baulärmgutachten) zum Baubetrieb (Obermeyer, München 05.06.2019) sowie eine
schalltechnische Untersuchung erstellt. (Obermeyer, München 23.10.2017)
In der schall- und erschütterungstechnischen Untersuchung (Obermeyer, München
05.06.2019) wurde angenommen, dass die Rückbauarbeiten und die Verbauarbeiten
sowohl im Tages- als auch im Nachtzeitraum stattfinden. Die Abbrucharbeiten finden im
Tageszeitraum 8 Stunden und für das Bauwerk B 13 Stunden statt. Dadurch kommt es
zu folgendem Ergebnis: an 4 Gebäuden entlang der Justinianstraße und an einem Ge-
bäude in der Constantinstraße entstehen Überschreitungen von maximal 4 dB (A) des
Richtwertes der AVV Baulärm für allgemeine Wohngebiete.
Für den Nachtzeitraum ergeben sich die Überschreitungen des Richtwertes an mehre-
ren Gebäuden, jedoch sind diese an den meisten Gebäuden gering, nur an einem Ge-
bäude beträgt die Überschreitung mehr als 5 dB(A).
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Die lärmintensiven Verbauarbeiten werden im Tageszeitraum von 13 Stunden ausge-
führt und im Nachtzeitraum auf maximal 23 Uhr begrenzt. Für das Bauwerk A werden
die Verbauarbeiten im Tageszeitraum nicht länger als 8 Stunden andauern und im
Nachtzeitraum nicht stattfinden.
Im Nachtzeitraum ergeben sich die Überschreitungen der projektspezifischen Richtwerte
zwar an mehreren Gebäuden, jedoch sind diese an den meisten Gebäuden gering, bis 7
dB (A). Dabei ist zu beachten, dass die Verbauarbeiten teilweise mit einem Bohrgerät
durchgeführt werden. Während der Bohrarbeiten an den Bauwerken B, D und E sowohl
im Tages- als auch im Nachtzeitraum werden ca. 5 dB (A) geringere Beurteilungspegel
erwartet.
Fazit: Insgesamt sind die Überschreitungen des jeweiligen projektspezifischen Richtwer-
tes gering. Da die Beurteilungspegel mit der Vorbelastung aus dem Schienen- und Stra-
ßenverkehr vergleichbar sind und die Beurteilungspegel deutlich unter 70 dB liegen,
werden diese geringen Überschreitungen der projektspezifischen Richtwerte als zumut-
bar angesehen.
In Bezug auf baubedingte Erschütterungen kommen die Untersuchungen zu dem Er-
gebnis, dass Gebäudeschäden im Sinne der DIN 4150-3 ausgeschlossen werden kön-
nen. Belästigungen der Einwohner im Sinne der DIN 4150-2 sind nicht zu erwarten, so-
fern die ermittelten Einwirkzeiten eingehalten werden.
Die tatsächlichen Betroffenheiten durch die Baumaßnahme, die Notwendigkeit und der
Umfang von Schutzmaßnahmen sind insbesondere auch vom tatsächlichen Bauablauf
und den zur Ausführung kommenden Baugeräten abhängig.
Geringfügige Veränderungen der Gleislage bewirken k eine nennenswerte Veränderung
der Erschütterungssituation, da diese unterhalb der Prognosegenauigkeit der Erschütte-
rungsimmissionen liegen.
Schutzgut „Tiere und Pflanzen“
Durch die notwendigen Aufstell- und Arbeitsraumflächen werden im Brückenbereich Ge-
hölze vorübergehend entfernt bzw. in diesen Bereich ragende Äste und Zweige zurück-
geschnitten. Bei dem zu beseitigenden Bewuchs handelt es sich um jüngere Gehölze
(Sukzessionsgebüsch) sowie Ruderalfluren verschiedenster Ausprägung, die nach Bau-
ende wieder hergestellt werden.
Mit der geplanten Baumaßnahme sind baubedingte Vegetationsverluste auf einer Ge-
samtfläche von ca. 8324 m² verbunden.
Bei der Erneuerung der EÜ sind eine Zerstörung von Fledermausquartieren und eine
Tötung von Fledermäusen potentiell möglich. Durch Kontrolle und ggf. Verschluss der
als Quartier in Betracht kommenden Hohlräume kann eine Schädigung etwaiger in den
Brücken übertagender Fledermäuse vermieden werden (Vermeidungsmaßnahmen V2).
Die von der Baumaßnahme betroffenen bahnstreckenbegleitenden Gehölzbestände ha-
ben eine potenzielle Funktion als Nistplatz für diverse Vogelarten. Eine Tötung von Vö-
geln ist potentiell ebenfalls möglich. Durch eine auf die Brutzeit der Vögel Rücksicht
nehmende Baufeldfreimachung kann eine Verletzung bzw. Tötung von Tieren im Regel-
fall ausgeschlossen werden (Vermeidungsmaßnahme V1).
Unter Berücksichtigung der genannten Vermeidungsmaßnahmen sind im Zusammen-
hang mit der Baumaßnahme keine Verstöße gegen die artenschutzrechtlichen Bestim-
mungen des § 44 Abs. 1 BNatSchG zu erwarten. (vgl. Artenschutzrechtlicher Fachbei-
trag Cochet Consult Juni 2018).
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Erläuterungsbericht zur Genehmigungsplanung
Stand: 05.06.2019 Seite 27 von 34
Schutzgut „Wasser“
9.2.3.1 Einbringen und Einleiten von Stoffen in Gewässern
Eingriffe in Gewässer finden weder bau- noch anlagenbedingt statt.
Die Trägerbohlwand wird als Verbau eingesetzt. Der Verbau besteht aus Stoffen: Stahl
und Beton, die als nicht wassergefährdend (nwg) laut AwSV eingestuft sind.
9.2.3.2 Entnehmen, Zutagefördern, Zutageleiten und Ableiten von Grundwasser
Der Wasserhaushalt wird durch die Baumaßnahme nicht verändert.
Gemäß E-Mail vom 29.03.2018 vom Bodengutachter ist keine geschlossene
Grundwasserhaltung erforderlich. Diese Mail wird in der Ergänzende Unterlage E3.1
beigefügt.
Die Festlegung des Bauwasserstands basiert auf die statistischen Annahmen und ein
Restrisiko ist vorhanden.
Die Gründung der EÜ erfolgt über eine Flachgründung, so dass der Grundwasserfluss
nicht beeinträchtigt wird. Das anfallende Oberflächenwasser wird in den Kanal der städ-
tischen Entwässerungsbetriebe abgeführt.
9.2.3.3 Aufstauen, Absenken und Umleiten von Grundwasser durch Anlagen,
die hierfür bestimmt oder geeignet sind
Da eine Trägerbohlwand für den Verbau geplant ist und dies nur eine punktuelle
Einbindung ist, ergibt sich kein Aufstauen / Umleiten von Grundwasser (wie z.B. bei ei-
nem Spundwandverbau). Da das Grundwasser unter der Aushubsohle liegt
(Verbaunachweis mit GW-Bau), ergibt sich kein hydraulischer Grundbruch. Bei kriti-
schem GW – Anstieg wird die Baugrube geflutet.
S chutzgut „Klima und Luft“
Durch die Beseitigung der Vegetation entstehen keine bau-, anlagen- oder betriebsbe-
dingten erheblichen oder nachhaltigen Auswirkungen auf das Klima.
S chutzgut „Landschaft“
Durch die Anlage von Baustelleneinrichtungs- und Montageflächen kommt es zu tempo-
rären Verlusten von Gehölzstrukturen und damit zu einem temporären Eingriff in das
Stadtbild.
S chutzgut „Boden“
Vorübergehend wird im Eingriffsbereich – im unmittelbar an das Bauwerk angrenzenden
Arbeitsraum - baubedingt Boden entnommen. Bei den hier vorliegenden Böden handelt
es sich um anthropogen überformte Böden mit stark gestörten Bodeneigenschaften.
S chutzgut „Kultur und Sachgüter“
Mit dem Abriss und Neubau der Eisenbahnüberführungen über die Deutz-Mülheimer
Straße in Köln-Deutz geht ein lokal bedeutsames Bauwerk verloren.
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Erläuterungsbericht zur Genehmigungsplanung
Stand: 05.06.2019 Seite 28 von 34
9.3 Bewertung der Umweltauswirkungen
Umweltverträglichkeit
Eine Umwelterklärung (Screening) wurde erstellt und in den ergänzenden Unterlagen
beigefügt. Als Ergebnis ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht zu erwarten.
LBP
Für die Bewertung der Eingriffe und Ermittlung des Ausgleichs wurde das Verfahren
„Ludwig“ zu Grunde gelegt. Danach wurde ein Eingriff in Höhe von 99888 Wertpunkten
ermittelt, dem ein Ausgleich in gleicher Höhe gegenüber steht.
FFH-Verträglichkeit
FFH Gebiete sind durch die Baumaßnahme nicht betroffen.
Artenschutz
Die mit der Baumaßnahme verbundenen artenschutzrechtlichen Konflikte sind gering.
Hinweise auf planungsrelevante oder lokal bedeutsame Arten wurden an der EÜ und auf
den BE-Flächen nicht gefunden.
Unter Berücksichtigung der in Kap. 9.1 (sowie im LBP und im ASB) genannten Vermei-
dungsmaßnahmen sind im Zusammenhang mit der Baumaßnahme keine Verstöße ge-
gen die artenschutzrechtlichen Bestimmungen des § 44 Abs. 1 BNatSchG zu erwarten.
Elektromagnetische Verträglichkeit
Der grundsätzliche elektrische Zustand nach der Baumaßnahme ändert sich gegenüber
dem derzeitigen Zustand nicht wesentlich und es befinden sich keine relevanten Hoch-
frequenzanlagen ( ≤ 10 MHz) im Abstand von ≤ 300 m. Im Bereich gibt es zudem auch
keine anderen Hochspannungsanlagen von Drittbetreibern.
Die Vorprüfung gemäß der 26. BlmSchV VwV wurde unter dem Leitfaden der DB Netz
AG (I.NG-S-M(B)) vom 06. April 2016 durchgeführt.
Bei dieser Maßnahme handelt sich aus Sicht der Oberleitung weder um einen Neubau
noch um eine wesentliche Änderung im Sinne der Vorschrift „Hinweise zur Durchführung
der Verordnung über elektromagnetische Felder“ (LAI 2014).
10 Weitere Rechte und Belange
Die erforderlichen Abstimmungen und Zustimmungserkl ärungen sind in den ergänzen-
den Unterlagen zu finden.
10.1 Grunderwerb
Für die Maßnahme sind Grundstücke vorübergehend in Anspruch zu nehmen.
Für Baugruben, Zufahrten und Baustelleneinrichtungs flächen etc. ist eine bauzeitliche
Flächeninanspruchnahme erforderlich.
Vorübergehend in Anspruch genommene Grundstücke wer den nach Beendigung der
Baumaßnahme wieder in ihren ursprünglichen Zustand zurückversetzt
.
Die entsprechenden Flächen sind im Grunderwerbsplan und –verzeichnis ausgewiesen.
Erneuerung EÜ Deutz-Mülheimer Straße in Köln Bauwerk B
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Stand: 05.06.2019 Seite 29 von 34
10.2 Kabel und Leitungen
Im Zuge der Planung haben die Abstimmungen mit den Leitungsträgern stattgefunden.
Die betroffenen Leitungsträger haben dem Bauvorhaben grundsätzlich zugestimmt.
10.3 Straßen und Wege
Die Eisenbahnüberführung kreuzt die Deutz-Mülheimer Straße, die 6-spurige Straße mit
Gleisen der Straßenbahn sowie beidseitig den Fuß- u nd Radweg. Sowohl der Baube-
reich, als auch die BE-Flächen liegen direkt an der Straße.
Während der gesamten Bauzeit ist der Straßenverkehr auf der Deutz- Mülheimer Straße
teilweise eingeschränkt (Fuß- und Radwege, östliche Fahrspur).
Für den Abbruch des Bestandsüberbaus und für das Ei nheben der Halbfertigteile wäh-
rend der Herstellung der EÜ, sowie der Einschubarbe iten, werden Straßensperrungen
der Deutz-Mülheimer Straße inklusive der Stadtbahnl inien 3 und 4 über einzelne Wo-
chenenden erforderlich.
Die Stadt Köln, die Kölner Verkehrsbetriebe (KVB) s owie die Kölnmesse und die Betrei-
ber der LanxessArena (ehem. KölnArena) sind in die Planung eingebunden.
Im Zuge der Planung haben die Abstimmungen mit der Stadt Köln als Straßenbaulast-
träger stattgefunden.
Stadt Köln hat dem Bauvorhaben grundsätzlich zugestimmt.
10.4 Kampfmittel
Bei dem Kampfmittelräumdienst der Bezirksregierung Düsseldorf wurde ein Antrag auf
Luftbildauswertung zum Verdacht auf Kampfmittel gestellt.
Gem. Auskunft des Kampfmittelbeseitigungsdienstes ( KBD) war durch die bestehende
Bahnanlage sowie die Bebauung eine Testsondierung n icht möglich. Es wird allgemein
auf das „Merkblatt für Baugrundeingriffe“ verwiesen.
Es ist nicht auszuschließen, dass noch Kampfmittel im Boden vorhanden sind. Daher
kann keine Garantie der Freiheit von Kampfmitteln gegeben werden.
Erdarbeiten sind mit entsprechender Vorsicht auszuführen.
Sollten Kampfmittel gefunden werden, sind die Arbei ten sofort einzustellen und umge-
hend die Ordnungsbehörde, die nächstgelegene Polize idienststelle oder der Kampfmit-
telbeseitigungsdienst zu benachrichtigen.
10.5 Entsorgung von Aushub- und Abbruchmaterial
Die anfallenden Aushubmassen werden im Rahmen der B aumaßnahme nicht wieder
eingebaut und stattdessen auf eine Deponie oder zur Verwertung gebracht. Für die Ein-
ordnung der Abfälle und Aushubmassen wird nach dem Ausbau / Abbruch eine Deklara-
tionsanalytik durchgeführt.
10.6 Gewässer
Durch die Maßnahme sind keine Gewässer betroffen.
Erneuerung EÜ Deutz-Mülheimer Straße in Köln Bauwerk B
Erläuterungsbericht zur Genehmigungsplanung
Stand: 05.06.2019 Seite 30 von 34
10.7 Land- und Forstwirtschaft
Im Rahmen der Maßnahme sind keine land- und forstwirtschaftlichen Flächen betroffen.
10.8 Brand- und Katastrophenschutz
Die Richtlinie des Eisenbahn-Bundesamtes „Anforderu ngen des Brand- und Katastro-
phenschutzes an Planung, Bau und Betrieb von Schien enwegen nach AEG“ ist einge-
halten.
Eine Abstimmung mit der örtlichen Feuerwehr hat stattgefunden.
Im Zuge der zeitlich vorlaufenden Baumaßnahme BWC w ird der alte Treppenzugang
vom Gleisbereich zu der Deutz-Mülheimer Straße zwis chen dem BWD und BWE als
Provisorium wieder reaktiviert.
Es werden Schließungen bzw. Türen an der Deutz-Mülh eimer Straße und im Gleisbe-
reich vorgesehen. Türschließungen für die Feuerwehr und für die DB AG verhindern so
die Nutzung durch unbefugte Dritte.
Zudem können während der Bauzeit aller Maßnahmen di e Baustelleneinrichtungsflä-
chen für die Feuerwehr als Zugangsmöglichkeit zu den Gleisen genutzt werden.
Nach Abschluss der Erneuerung aller fünf Brückenbau werke (BW A-E) über die Deutz-
Mülheimer Straße wird ein zentraler Treppenaufgang für alle Bauwerke zwischen BWC
und BWD, von dem die Gleisanlagen für die Feuerwehr erreicht werden können, herge-
stellt.
10.9 Schadstoffuntersuchung
Im Rahmen der geplanten Erneuerung der Stahlüberbau ten (Bauwerke BWA, BWB,
BWD und BWE) über die Deutz-Mülheimer Straße in Köl n-Deutz sind die bestehenden
Überbauten mitsamt ihrer Korrosionsschutzbeschichtu ng abgängig. Eine Erfassung der
Schadstoffsituation war somit erforderlich, die als Ziel den Ausschluss einer Umweltge-
fährdung (Emissionen) bei den geplanten Maßnahmen hat.
Es konnte in keiner Probe Asbest nachgewiesen werden.
Es wurde in keiner Mischprobe relevante Gehalte an PCB sowie PAK (inkl. Ben-
zo(a)pyren) nachgewiesen.
Abbildung 5: Fotos „alter“ verschlossener Treppenaufgang zwischen BWD und E
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In allen Mischproben wurden relevante Schwermetallgehalte detektiert.
Für den Rückbau des Stahlüberbaus mit seiner Schwer metallhaltigen Korrosionsschutz-
beschichtung im konventionellen Verfahren (Brennen der Trennstellen) ist die TRGS 505
durch den ausführenden Unternehmer anzuwenden. Die TRGS umfasst für diese Arbei-
ten Schutzmaßnahmen wie Reinigung der Arbeitsplätze , Persönliche Schutzaustüstung
(PSA), Hygiene, Unterweisung der Mitarbeiter, etc.
Der Untersuchungsbericht der DB Engineering & Consu lting GmbH, Duisburg vom
09.01.2019 befindet sich in der Unterlage 13.
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Erläuterungsbericht zur Genehmigungsplanung
Stand: 05.06.2019 Seite 32 von 34
11 Abkürzungen
Abs.
Abzw.
AFB
AG
ALVF
AN
AVV-Baulärm
AwSV
BASt
Absatz
Abzweig
Artenschutz-Fachbeitrag
Auftraggeber
Altlastenverdachtsfläche
Auftragnehmer
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen B au-
lärm
Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefähr -
denden Stoffen
Betriebliche Aufgabenstellung
BE-Fläche
Bf
BImSchV
BMK
BImSchG
BNatschG
BoVEK
BW
bzw.
cm
DB
DIN
EBA
EBO
EKrG
Baustelleneinrichtungsfläche
Bahnhof
Bundes-Immissionsschutzverordnung
Bergisch-Märkisches Land
Bundes-Immissionsschutzgesetz
Bundesnaturschutzgesetz
Bodenverwertungs- und Entsorgungskonzept
Bauwasser
beziehungsweise
Zentimeter
Deutsche Bahn
Deutsches Institut für Normung
Eisenbahn-Bundesamt
Eisenbahn- Bau- und Betriebsordnung
Eisenbahnkreuzungsgesetz
EÜ Eisenbahnüberführung
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FRS
ggf.
GW
Hbf
HQ100
IBN
Ivl
Kap.
km
L
LH
LST
LWL
max.
m
m NHN
NRW
NSG
OLA
RiL
SGV
SPV
SFK
SO
T
TEN
Tk
Sanierungsmanagement der DB AG
gegebenenfalls
Grundwasser
Hauptbahnhof
Jahrhunderthochwasser
Inbetriebnahme
Ingenieurvermessung Lage
Kapitel
Kilometer
Länge
Lichte Höhe
Leit- und Sicherungstechnik
Lichtwellenleiter
maximal
Meter
Meter über Normalhöhennull
Nordrhein-Westfalen
Naturschutzgebiet
Oberleitungsanlage
Richtlinie
Schienengüterverkehr
Schienenpersonenverkehr
Schienenfußkabel
Schienenoberkante
Tage
Transeuropäische Netze
Telekommunikation
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Stand: 05.06.2019 Seite 34 von 34
TRGS
UK
UVP
u.a.
V
max
WiB
WSG
z.B.
Technischen Regeln für Gefahrstoffe
Unterkante
Umweltverträglichkeitsprüfung
unter anderem
Maximale Verkehrsgeschwindigkeit
Walzträger in Beton
Wasserschutzgebiet
Zum Beispiel
Beschlussvorlage Ausschuss
7420 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/62/621/2 Vorlagen-Nummer 3789/2019 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Planfeststellungsverfahren für die Erneuerung von Eisenbahnüberführungen (Bauwerk B) über die Deutz-Mülheimer Straße in Köln-Deutz Beschlussorgan Stadtentwicklungsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, im Planfeststellungsverfahren der DB Netz AG für die Erneuerung von Eisenbahnüberführungen (Bauwerk B) über die Deutz-Mülheimer Straße in Köln- Deutz die in der Anlage 3 beigefügte Stellungnahme abzugeben. Alternative: keine Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 28.11.2019 Stadtentwicklungsausschuss 05.12.2019 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: Vorhaben Die DB Netz AG plant in Köln-Deutz die Erneuerung der Eisenbahnüberführungen (EÜ) über die Deutz-Mülheimer Straße. Es handelt sich hierbei um insgesamt fünf Brückenbauwerke (A bis E), wel- che aus mehreren Stahlbogenbrücken bestehen, die nacheinander erneuert werden sollen. Die Lage der einzelnen Bauwerke ist auf Seite 9 des als Anlage 2 beigefügten Erläuterungsberichts dargestellt. Das erste Genehmigungsverfahren betraf das Bauwerk C. Hierfür hat das Eisenbahn-Bundesamt mit Datum vom 22.03.2019 bereits den beantragten Planfeststellungsbeschluss erlassen. Die städtische Stellungnahme hierzu war Gegenstand der Beschlussvorlage 0616/2018, über den Inhalt des Plan- feststellungsbeschlusses wurde mit Mitteilung 1978/2019 berichtet. Gegenstand des aktuellen Planfeststellungsverfahrens ist nunmehr die Erneuerung des Bauwerks B. Derzeit besteht das Bauwerk B aus einer dreigleisigen Deckbrückenkonstruktion auf Stahlbögen mit Schotterbett und einer lichten Höhe von 5,00 m im Scheitelpunkt und einer lichten Weite von etwa 24,00 m. Es ist geplant, das aus dem Jahr 1912 stammende Bauwerk B aufgrund seines schlechten baulichen Zustandes sowie der zu geringen Durchfahrthöhe im Randbereich von lediglich etwa 3,50 m zurück- zubauen und durch ein neues Bauwerk aus Doppelverbundplatten zu ersetzen. Die lichte Weite des neuen Bauwerks wird mit etwa 27,10 m und die lichte Höhe mit mindestens 4,80 m über die Gesamt- breite geplant. Die für die Verbreiterung erforderliche Kostenbeteiligung hat der Rat der Stadt Köln bereits am 05.07.2018 (Vorlagen-Nummer 2911/2017) beschlossen. Der als Anlage 2 beigefügte Erläuterungsbericht stellt die Einzelheiten des Vorhabens dar. Genehmigungsverfahren Für ihr Vorhaben hat die DB Netz AG beim Eisenbahn-Bundesamt die Planfeststellung beantragt. Die Antragsunterlagen wurden von der Bezirksregierung Köln als Anhörungsbehörde mit der Aufforde- rung übersandt, diese öffentlich auszulegen und zu dem Vorhaben bis spätestens 22.10.2019 (Ende der Einwendungsfrist und damit Ausschlussfrist für die Geltendmachung eigener Rechte) Stellung zu nehmen. Damit die von der Stadt zu vertretenden Belange im Verfahren Berücksichtigung finden, musste eine diese Frist wahrende Stellungnahme abgegeben werden. Eine vorherige Beschlussfas- sung durch den Stadtentwicklungsausschuss war aufgrund der gegebenen Sitzungstermine nicht möglich. Die öffentliche Auslegung der Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren hat in der Zeit vom 09.09.2019 bis 08.10.2019 beim Bauverwaltungsamt stattgefunden. Stellungnahme Das Vorhaben ist als Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur zu begrüßen. Die Stadt Köln wird in Planfeststellungsverfahren in zweifacher Weise beteiligt: Als Betroffene und als Trägerin öffentlicher Belange. Nur soweit Gemeinden in eigenen Rechten betroffen sind, können sie im Verfahren durchsetzbare Forderungen geltend machen. Als eigene Rechte kommen primär Eigen- tumsrechte und das gemeindliche Selbstverwaltungsrecht, insbesondere die Planungshoheit, in Be- tracht. Hierunter fallen nach der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht die Belange der durch ein Vorhaben betroffenen Einwohnerinnen und Einwohner oder Anforderungen, die die Rechts- ordnung allgemein an das Vorhaben stellt, wie beispielsweise solche aus dem Bereich des Umwelt- 3 und Naturschutzes (Bundesverwaltungsgericht, u. a. Urteil vom 09.11.2017, 3 A 2.15). Die städtischen Forderungen und Hinweise sind in den Stellungnahmen zu den Bauwerken C und B weit überwiegend identisch. Im Rahmen des Verfahrens für das Bauwerk C hatte die Vorhabenträge- rin in nahezu allen Punkten die Bereitschaft erklärt, diese zu beachten bzw. Abstimmungen mit der Stadt zu treffen. Dies wurde in dem Planfeststellungsbeschluss aufgenommen. Streitig blieben die folgenden Punkte: Stadtplanung Es wurden ein Gestaltungswettbewerb für das Bauwerk als auch ein von der Vorhabenträgerin zu erstellendes Beleuchtungskonzept gefordert. Das Eisenbahn-Bundesamt hat in dem Planfeststel- lungsbeschluss in beiden Fällen eine Verpflichtung der Vorhabenträgerin mit der Begründung abge- lehnt, diese Forderungen seien nicht abwägungsrelevante öffentliche Belange. Die Stellungnahme zu dem Bauwerk B hält die Forderung nach einem von der Vorhabenträgerin zu erstellenden Beleuchtungskonzept aus Gründen der Sicherheit und Stadtgestaltung aufrecht. Verkehr Der Forderung nach einer Beauftragung eines Gutachtens für ein Umleitungskonzept durch die Vor- habenträgerin wurde in dem Planfeststellungsbeschluss entsprochen. Die Forderung nach einem Gutachten zur Leistungsfähigkeit des Verkehrsnetzes wurde mit der Begründung abgelehnt, das er- forderliche Vorhaben solle nicht durch eine Bedingung belastet werden, die aus Gründen der Leich- tigkeit des Straßenverkehrs eine Verzögerung oder gar Verhinderung mit sich bringen könne. Die Stellungnahme zu dem Bauwerk B hält aus städtischen Interessen die Forderung nach einem Nachweis der Leistungsfähigkeit des Verkehrsnetzes aufrecht. Artenschutz Für das Bauwerk C wurden seitens des Amtes 57 explizite Schutzmaßnahmen für Fledermäuse und Zauneidechsen gefordert (z. B. die Bereitstellung von Ersatzquartieren für Fledermäuse). Dies wurde dahingehend in den Planfeststellungsbeschluss aufgenommen, dass Regelungen zum Schutz von Fledermäusen und sonstigen besonders geschützten Arten (beispielsweise Eidechsen) zu treffen sind, sofern die vor Baubeginn durchzuführende Besatzkontrolle positiv ausfällt. Die Forderung nach Durchführung weitergehender vorgezogener Maßnahmen wurde abgelehnt, da hinreichend sicher sei, dass eine Betroffenheit der in Rede stehenden Arten ausgeschlossen sei. Sollte dies wider Erwarten nicht der Fall sein, griffen die vorgenannten Regelungen. Die fachlichen Bedenken gegen das Ergebnis der Artenschutzprüfung durch die Vorhabenträgerin bleiben aufrechterhalten. Begründung für die fehlende Alternative Es handelt sich um keine städtische Planung. Das Vorhaben wird von der DB Netz AG geplant und durchgeführt. Die Zuständigkeit für die Genehmigung liegt beim Eisenbahn-Bundesamt. Die dabei aus städtischer Sicht zu berücksichtigenden Belange sind in der Stellungnahme zu den geplanten Maßnahmen im Einzelnen aufgeführt. Würde keine Stellungnahme abgegeben, könnten diese Belan- ge unberücksichtigt bleiben. Eine Alternative kann daher nicht angeboten werden. Anlagen Anlage 1 – Übersichtskarte Anlage 2 – Erläuterungsbericht Anlage 3 – Stellungnahme an die Bezirksregierung Köln Anlage 4 – Anlage zur Stellungnahme
Anlage 3 - Stellungnahme
31426 Zeichen
Anlage 3 Planfeststellungsverfahren gemäß §§ 72 ff des Verwa ltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) i.V.m. §§ 18 ff des Allgemeinen Eisenbahnge setzes (AEG) für die Erneuerung der Eisenbahnüberführung (EÜ) – Bauwerk B – über die Deutz-Mülheimer Straße Sehr geehrte Frau Yabanci, ich erhebe gegen das oben näher bezeichnete Vorhabe n der DB Netz AG keine Bedenken, wenn den nachfolgend im Einzelnen benannten Anforde rungen jeweils durch eine entspre- chende Nebenbestimmung in der Zulassungsentscheidung Rechnung getragen wird. I. Stadtplanung, Städtebau und Stadtgestaltung Die Baumaßnahme betrifft nur eine der Stahlbogenbrücken aus dem Beginn des 20. Jahrhun- derts, die erneuert werden müssen. Insgesamt 5 Eise nbahnüberführungen über die Deutz- Mülheimer Straße sind hiervon betroffen. Deren Erne uerung macht an dieser städtebaulich bedeutsamen Stelle, die das Eingangstor nach Deutz und zur Messe Deutz darstellt und eine der wichtigsten verkehrlichen Verbindungen im rechtsrheinischen Köln darstellt, eine Gesamt- konzeption nötig. Dabei ist das entstehende Neubaugebiet „Messe-City Köln“ zu berücksichti- gen. Eine historisierende Wiederherstellung von Widerlag ern wird nicht angestrebt. Der Erläute- rungsbericht enthält jedoch keine Aussagen zur Ausführung und Gestaltung von Widerlagern, Mauern, Brücken oder zur Beleuchtung. Die Forderungen für die Gestaltung und Ausführung aller 5 Brückenbauwerke über die Deutz-Mülheimer Straße lauten daher wie folgt: 1) Die Brückenfarbe ist in dunklem Grau auszuführen. 2) Die Verkleidung der Widerlager als auch der Maue r entlang der Zufahrt zu dem Betriebs- bahnhof „Deutzer Feld“ wird einheitlich gestaltet. Dies ist mit dem Stadtplanungsamt abzu- stimmen. 3) Taubenschutz ist vorzusehen und konstruktiv einzubauen. Es ist nicht mit Gittern zu arbei- ten. Die Unterseite der Brückenkonstruktion ist als geschlossene Fläche auszuführen. 4) Graffitischutz ist auf den Oberflächen aufzubringen. 5) Die Brückengeländer und die Widerlager sind von Werbung freizuhalten. 6) Die Untersicht der Brücke ist in warmweißem Lich t anzustrahlen. Entsprechende bauliche Vorkehrungen sind hierfür zu treffen. Die Ausführung erfolgt durch die RheinEnergie AG. Ein Beleuchtungskonzept zur Kriminalitätsprävention und zur Vermeidung von Angsträu- men wird als zwingender Bestandteil für die Erneuerung aller 5 Brückenbauwerke über die Bezirksregierung Köln - Dezernat 25 - z. Hd. Frau Yabanci Zeughausstraße 2-10 50667 Köln Az. 25.7.2.2-2/19 62/621/2-62.21.01 62 - 2 - Deutz-Mülheimer Straße als erforderlich gesehen. Das Beleuchtungskonzept ist mit dem Stadtplanungsamt und der RheinEnergie AG abzustimmen. Ansprechpartnerin im Stadtplanungsamt, Willy-Brandt-Platz-2, 50679 Köln, ist Frau Hüser (Te- lefon: 0221-221-26206; E-Mail: martina.hueser@stadt-koeln.de ). II. Straßen und Verkehr, Straßenrecht Die Vorhabenträgerin hat in Bezug auf die Durchfahrtshöhen und die Aufweitung des Straßen- querschnittes mit dem Amt für Straßen und Verkehrse ntwicklung bereits Vorabstimmungen getroffen und dies auch in den Planungsunterlagen berücksichtigt. Die nachfolgenden Vorgaben bzw. Nebenbestimmungen sind jedoch zu berücksichtigen: 1) Brücken- und Widerlagerneubau a) Die mit der Vorhabenträgerin abgestimmten Vorgaben in Bezug auf die Durchfahrtshö- hen ( ≥ 4,50 m) und die Aufweitung des Straßenquerschnittes (lichte Weite 27,10 m) sind in den Planungsunterlagen berücksichtigt. Eine Verk leidung der Widerlager darf dabei die lichte Weite von 27,10 m nicht einschränken. b) Die Beleuchtung muss so platziert werden, dass die lichte Durchfahrtshöhe von mindes- tens 4,50 m nicht eingeschränkt wird. Sofern dies n icht möglich ist, muss die Beleuch- tung außerhalb der Fahrbahn angebracht werden. Zwecks Steigerung des Sicherheits- empfindens von Fußgängern und Radfahrern in dieser sehr langen und heute dunklen Eisenbahnüberführung wird eine ausreichende Beleuchtung gefordert. c) Aufgrund der vielen Leitungen im Straßenraum ist in den weiteren Planungen der An- schluss der Bauwerksentwässerung an die Kanalisation darzustellen. Insbesondere sind die Trassen und deren Bau mit dem Amt für Straßen u nd Verkehrsentwicklung, Willy- Brandt-Platz 2, 50679 Köln (E-Mail: strassen-verkehrsentwicklung@stadt-koeln.de ) ab- zustimmen. 2) Bauzeitlicher Zustand / Drittbetroffenheiten a) Das zu erneuernde Bauwerk befindet sich auf der Deu tz-Mülheimer Straße. Diese ist Bestandteil des mobilitätsrelevanten Verkehrsnetzes der Stadt Köln. Finden Arbeitsstel- len mit verkehrlichen Einschränkungen (Vollsperrung, Sperrung von Fahrspuren, Einen- gungen) in diesem mobilitätsrelevanten Verkehrsnetz statt und übersteigt der Genehmi- gungszeitraum zwei Monate, sind die erforderlichen und von einer in Köln zugelassenen Fachfirma erstellten Verkehrszeichenpläne mit allen zur Genehmigung benötigten Un- terlagen vier Wochen vor Baubeginn einzureichen. b) Bei der Antragstellung ist zusätzlich über den Auftraggeber eine Pressemitteilung vorzu- legen. Die finale Fassung der Medieninformation (Pressemitteilung) ist zwecks Prüfung drei Werktage vor der geplanten Veröffentlichung de m Amt für Verkehrsmanagement, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln (E-Mail: verkehrsmanagement@stadt-koeln.de ) vorzu- legen. Die Medien sind zwölf Werktage vor Baubeginn zu unterrichten. Sechs Werktage vor Baubeginn ist eine weitere Information an die Medien zu versenden. c) Im Genehmigungsverfahren sind die verkehrslenkenden Dienststellen der Polizei und der Kölner Verkehrsbetriebe AG (KVB AG) zu beteiligen. d) Aufgrund der Verkehrsbedeutung der Deutz-Mülheimer Straße sind vor Baubeginn Ab- stimmungen mit der Koelnmesse GmbH und der LANXESS-arena notwendig. e) Erforderliche Vollsperrungen der Deutz-Mülheimer Straße dürfen nur in verkehrsschwa- chen Zeiten (nachts sowie an Wochenenden) unter Vorlage eines Umleitungskonzeptes, das u.a. mit der KVB AG abgestimmt ist, vorgenommen werden. Hierbei ist eine Berück- sichtigung der Belange der Koelnmesse GmbH und der LANXESS-arena zwingend. - 3 - Dies gilt auch für Maßnahmen an Wochenenden, da Ver anstaltungen auch dann statt- finden. Auch die übrigen nördlichen Anlieger, insbe sondere die MesseCity mit der zu- künftigen Deutschland-Zentrale der Zurich Versicher ung sowie die Hotellerie beidseits der Deutz-Mülheimer Straße, müssen angemessen erreichbar bleiben. Sperrungen und Umleitungen müssen diesen Betroffenen rechtzeitig kommuniziert werden. f) Da die Deutz-Mülheimer Straße eine Hauptverkehrsstraße ist, sind Umleitungskonzepte dem Amt für Verkehrsmanagement, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln (E-Mail: verkehrs- management@stadt-koeln.de ) frühzeitig vorzulegen. In einem Gutachten ist die Leis- tungsfähigkeit des Verkehrsnetzes während der Sperrungen nachzuweisen. Für die Or- ganisation von Umleitungsverkehren und Stadtbahnsperrungen benötigt die KVB AG ei- nen Vorlauf von mehreren Monaten. Die KVB AG ist daher frühzeitig zu informieren. g) Da durch die Baumaßnahme inclusive der Baustellenzufahrt auch die Belange der Fuß- gänger und Radfahrer betroffen sind, ist zu jedem Z eitpunkt der Baumaßnahme eine sichere Verkehrsführung des genannten Personenkreis es sicher zu stellen. Dies gilt auch für den Ein- und Ausfahrtsbereich der Baustellenzufahrt. h) Bei einem Eingriff ins öffentliche Straßenland ist die Maßnahme mindestens drei Wo- chen vor Baubeginn anzuzeigen, gegebenenfalls ist g emeinsam mit dem Amt für Stra- ßen und Verkehrsentwicklung, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln (E-Mail: strassen-ver- kehrsentwicklung@stadt-koeln.de ) ein Beweissicherungsverfahren durchzuführen. 3) Baustelleneinrichtungsfläche Die Baustelleneinrichtungsfläche befindet sich ober halb der Deutz-Mülheimer Straße auf der Westseite der Straße. Zur Andienung dieser Fläc he ist der Bau einer steilen Rampe zwischen den Brückenbauwerken A und B geplant. Sowo hl bei der Ein- als auch bei der Ausfahrt sind ausreichende Schleppkurven erforderli ch. Die Zufahrt ist nur aus Richtung Messe-Kreisel möglich. Hierbei ist die eingeschränkte Durchfahrtshöhe der Bogenbrücken von 3,10 m zu berücksichtigen. Entsprechende Verbotszeichen verbieten das Befahren die- ses Bereiches für Fahrzeuge mit einer tatsächlichen Höhe von mehr als 3,10 m. Dies gilt auch für Baustellenfahrzeuge. Vom Baufeld ausfahren de Fahrzeuge dürfen nur nach Sü- den in Fahrtrichtung Opladener Straße / Justinianstraße fahren. Es ist sicherzustellen, dass der Baustellenverkehr keine Verunreinigungen auf öffentlichen Straßenflächen verursacht. Im Bereich der Ausfahrt der Baustelleneinrichtungsf läche ist bei Bedarf eine regelmäßige Reinigung der Straßenflächen durchzuführen. Ansprechpartner im Amt für Straßen und Verkehrsentw icklung, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln, ist Herr Fellecke (Telefon: 0221-221-27037; E-Mail: joerg.fellecke@stadt-koeln.de ). Ansprechpartner im Amt für Verkehrsmanagement, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln, ist Herr Haubenreisser (Telefon: 0221-221-27102; E-Mail: klaus.haubenreisser@stadt-koeln.de ). 4) Kreuzungsvereinbarung Ansprechpartnerin für den Abschluss einer Kreuzungsvereinbarung im Bauverwaltungsamt der Stadt Köln, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln, i st Frau Neumann (Telefon: 0221-221- 23904; E-Mail: elke.neumann@stadt-koeln.de ). III. Artenschutz Die Einschätzungsprärogative zu dem Sachverhalt obliegt dem Eisenbahn-Bundesamt als Ge- nehmigungsbehörde, gleichwohl weist das Umwelt- und Verbraucherschutzamt (Untere Na- turschutzbehörde) auf Folgendes hin: Gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 3 des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesna- turschutzgesetz – BNatSchG) ist es verboten, Fortpf lanzungs- oder Ruhestätten der wild le- benden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören. - 4 - Fortpflanzungsstätten sind hierbei per Definition all diejenigen Stätten, die für eine erfolgreiche Fortpflanzung von Nöten sind (vgl. Louis, NuR 2009, 914, 93 f.). Ruhestätten sind all diejeni- gen Stätten, in die sich die geschützten Tiere zur Wärmeregulierung, zur Rast, zum Schlaf oder zur sonstigen Erholung als Versteck, zum Schutz oder als Unterschlupf für die Überwin- terung zurückziehen (vgl. Louis, NuR 2009, 914, 94 f.). Dabei ist es irrelevant, ob diese Le- bensstätten natürlich sind oder künstlich geschaffen wurden, etwa in Form von Nisthilfen, Fle- dermauskästen, usw. (vgl. Kratsch in Schumacher / Fischer-Hüftle, BNatSchG-Kommentar, 2. Auflage 2011, § 44 Rdnr. 32). Auch verlieren diese Stätten nicht ihren Schutz, wenn die ge- schützten Tiere nicht anwesend sind (vgl. Urteil de s Bundesverwaltungsgerichtes (BVerwG) vom 21.06.2006, 9 A 28.05, sogenanntes „Stralsund-Urteil“). Ruhestätten sind als Teilareale eines Gesamtlebensraumes einer lokalen Population in ökolo- gisch-funktionaler Bedeutung für das Überleben der Tiere während spezieller Ruhephasen zu definieren (vgl. KIEL, 2007). Beispielhaft sind hier aufgeführt: • Schlafplätze (z.B. Männchenquartiere von Fledermäu sen) • Erholungsbereiche (z.B. Mauser oder Rastplätze von Zugvögeln) • Sonnenplätze (z.B. Reptilien) • Verstecke (z.B. Wildkatze) • Schutzbauten (z.B. Biber) • Sommerquartiere (z.B. Fledermäuse) • Winterquartiere (z.B. Amphibien, Reptilien, Fleder mäuse) Die Vorhabenträgerin stellt hierzu dar: „Möglich erscheint eine Funktion als sommerliches Ta- gesquartier. Diese geht im Zuge der Brückenerneuerung verloren. (…) Vorsorgeorientiert wird daher die bau- und anlagebedingte Schädigung von Ruhestätten der Zwergfledermaus ange- nommen“. Entsprechend kann die Nutzung des Bauwerkes als Ruhestätte durch Zwergfleder- mäuse nicht mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden. (…) Aufgrund des geringen Umfangs und der geringen Habitatqualität der betroffenen Hohlräume sowie unter Berücksich- tigung des im unmittelbaren Umfeld vorhandenen Ange botes an Gebäudenischen ist aller- dings davon auszugehen, dass die ökologische Funktion der betroffenen Quartiere als „Ruhe- stätten“ auch ohne Ergreifung vorgezogener Ausgleic hsmaßnahmen im räumlichen Zusam- menhang sichergestellt ist“. Einem Ausweichen kann aus Gründen der Rechtssicherh eit und wegen fehlender Untersu- chungen daher nicht zugestimmt werden. Sollte die V orhabenträgerin keine Maßnahmen in Bezug auf den Ausgleich der Ruhestätten von Zwergfledermäusen ergreifen, wird nach hiesi- ger Sicht damit gegen die Verbote des § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG verstoßen. Ansprechpartnerin für die Belange des Artenschutzes (Untere Naturschutzbehörde) im Um- welt- und Verbraucherschutzamt der Stadt Köln, Will y-Brandt-Platz 2, 50679 Köln, ist Frau Löwisch (Telefon: 0221-221-36521; E-Mail: christina.loewisch@stadt-koeln.de ). IV. Landschaftspflege und Grünflächen Zum Schutz der Vegetation auf den angrenzenden städ tischen Grundstücken sind folgende Auflagen erforderlich: 1) Die Baumschutzsatzung der Stadt Köln ist einzuhalten. 2) Die in unmittelbarer Nähe stehenden Bäume sind zu erhalten und vor Beginn und während der Baumaßnahme gemäß der DIN 18920 (Schutz von Bäu men, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen), der RAS-LP 4 (Richtlinie für die Anlage von Stra- ßen – RAS, Teil: Landschaftspflege, Abschnitt 4: Schutz von Bäumen und Sträuchern im Bereich von Baustellen) und § 11 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Lan- desbauordnung – BauO NRW) vor jeglichen Beschädigungen und Verletzu ngen an ihren ober- und unterirdischen Teilen zu schützen sowie ausreichend zu bewässern. - 5 - 3) Baustelleneinrichtungsflächen und Baustellenzufahrten sowie die Lagerung von Materialien auf den öffentlichen Vegetationsflächen sind verboten. Ansprechpartnerin im Amt für Landschaftspflege und Grünflächen der Stadt Köln, Willy- Brandt-Platz 2, 50679 Köln, ist Frau Weber (Telefon : 0221-221-26188; E-Mail: frauke.we- ber@stadt-koeln.de ). V. Immissionsschutz, Wasser- und Abfallwirtschaft Die nachfolgenden Auflagen sind in den Planfeststellungsbeschluss aufzunehmen. Soweit hier Informations-, Hinweis-, Nachweis- oder vergleichba re Verpflichtungen aufgeführt sind, sind diese gegenüber dem Umwelt- und Verbraucherschutzamt der Stadt Köln, Abteilung Immissi- onsschutz, Wasser- und Abfallwirtschaft, Willy-Bran dt-Platz 2, 50679 Köln, zu erfüllen. An- sprechpartnerin ist – soweit nicht anders benannt – Frau Leonhäuser, Tel. 0221/221-29197, E-Mail: mandy.leonhaeuser@stadt-koeln.de . Der Beginn und das Ende der Bau- / Abbruch- / Aushubmaßnahmen sind jeweils eine Woche vorher schriftlich anzuzeigen. Vor Beginn ist die für die Maßnahme verantwortliche Person zu benennen. 1) Bodenaushub / Abbruch / Abfall Für die Maßnahme liegt ein Bodenverwertungs- und En tsorgungskonzept (Kurzkonzept) vom 07.10.2016 vor. Das Konzept ist bei der Baumaßnahme umzusetzen und um folgende Punkte zu ergänzen bzw. zu aktualisieren und vor Beginn der Baumaßnahme vorzulegen: a) Aktuelle Analysenergebnisse von repräsentativen Pro ben zur Erfassung des Belas- tungsumfanges des anfallenden Aushub- und Abbruchmaterials, b) Beschreibung der erforderlichen Separierungsmaßnahm en sowie Darstellung der vor- gesehenen Verwertungs- bzw. Beseitigungswege (Verwe rter, Abfallbehandlungsanla- gen, Deponien, Entsorgungsunternehmen, o.ä.) für da s gesamte anfallende, gegebe- nenfalls kontaminierte Bau- / Aushubmaterial, c) Nutzungsorientierte Sicherungsmaßnahmen für den eve ntuell verbleibenden, kontami- nierten Boden. Erst nach Zustimmung der Abteilung Immissionsschutz , Wasser- und Abfallwirtschaft zu dem aktuellen Entsorgungskonzept darf mit der Baumaßnahme begonnen werden. Sollten aktuelle Analysen vor Baubeginn noch nicht vorliegen, können diese nach Abstimmung im Zuge der Bau- / Abbruch- / Aushubmaßnahme vorgelegt werden. Sollten im Rahmen der Bau- / Abbruch- / Aushubmaßnahmen: • optisch oder geruchlich verunreinigte Abbruch- / Aushubmaterialien und / oder • andere gefährliche Abfälle bzw. • durch die vorangegangene Nutzung entstandene, umwel trelevante Verunreinigungen (z.B. Ölkontaminationen, Geruch, Aussehen, etc.), die noch nicht im Entsorgungskonzept erfasst sind, festgestellt werden, ist die Stadt Köln unverzüglich zu informieren und die weitere Vorgehensweise abzustimmen. Im Regelfall ist vom Bauherrn ein Gutachter zu benennen, der die not wendigen Untersuchungen zur Ge- fährdungsabschätzung durchführt und abschließend bewertet. Die im Rahmen des Abbruchs entstehenden Abfälle sind so weit wie möglich zu separieren und einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuzuführen. Für die Beseitigung / Verwertung von gefährlichen A bfällen sind die Vorschriften der Ver- ordnungen zu den §§ 47-52 des Kreislaufwirtschaftsg esetzes (KrWG) und für die Zuord- nung von Abfällen zu einer Abfallschlüsselnummer di e Vorschriften nach der Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis-Verordnung-AVV) zu beachten. - 6 - Bei der Entsorgung von Abfällen zur Beseitigung sind die Anschluss- und Benutzungspflich- ten der Abfallsatzung der Stadt Köln in der jeweils gültigen Fassung zu beachten. Bau- und Abbruchabfälle sind, soweit diese getrennt anfallen, jeweils getrennt zu halten, zu lagern, einzusammeln, zu befördern und einer Verwer tung zuzuführen. Bestimmte Abfall- fraktionen können gemeinsam erfasst werden, soweit sie einer Vorbehandlungsanlage (z.B. einer Sortieranlage) zugeführt werden. Konkrete Anforderungen ergeben sich aus der Gewerbeabfallverordnung. Die Bau- / Abbruch- / Aushubmaßnahmen sind gutachterlich zu begleiten und in enger Ab- stimmung mit dem Umwelt- und Verbraucherschutzamt, Abteilung Immissionsschutz, Was- ser- und Abfallwirtschaft durchzuführen. Nach Beendigung der Arbeiten ist ein Abschlussberic ht zu fertigen und innerhalb von vier Wochen vorzulegen. 2) Zwischenlagerung von Boden Sollte durch Entsorgungsengpässe eine Zwischenlagerung von kontaminiertem Material o- der gefährlichen Abfällen über 72 Stunden hinaus erforderlich sein, so ist diese im Einzelfall abzustimmen. Es sind jedoch mindestens die folgenden Anforderungen einzuhalten, damit keine Boden- und Grundwasserbeeinträchtigung zu befürchten ist: a) Die verschiedenen Abfälle müssen getrennt voneinander gelagert werden. b) Eine Lagerung darf nur auf befestigter (asphaltiert er / betonierter) Fläche ohne Boden- einlauf, auf einer resistenten und flüssigkeitsdichten Folie oder in Containern vorgenom- men werden. c) Eine Beaufschlagung der gelagerten Materialien durch Niederschlagswasser muss aus- geschlossen werden (z.B. durch Abdeckung mit einer beständigen Folie). d) Die Lagerung ist arbeitstäglich vor Ort zu kontrollieren. Hierbei ist insbesondere auf die Dichtheit der Abdeckeinrichtung zu achten. Die Kontrollen sind in einem Kontrollbuch zu dokumentieren (Datum, Name des / der Kontrollierend en, ordnungsgemäßer Zustand des Lagers, Unterschrift). Das Kontrollbuch ist auf Verlangen vorzulegen. e) Das Abfallzwischenlager ist vor unbefugtem Zutritt zu sichern. 3) Wiedereinbau von Bodenmassen Sofern Aushubmassen (z.B. Bodenaushub und / oder Bauschutt) auf dem Gelände wieder eingebaut werden sollen, ist darzustellen, zu welchem Zweck die Massen eingebaut werden sollen (bautechnischer Nutzen) und ob die einzubauenden Massen geeignet sind (bautech- nische Eignung). Darüber hinaus ist die Umweltvertr äglichkeit nachzuweisen. Gleichzeitig ist darzustellen, ob und gegebenenfalls welche Sich erungsmaßnahmen erforderlich sind. Nach Vorlage dieser Unterlagen wird entschieden, ob für den Wiedereinbau der Aushub- massen eine wasserrechtliche Erlaubnis gemäß §§ 2, 3 und 7 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz – WHG) erforderlich ist. Der Umfang der Antragsunterlagen ist vorab abzustimmen. Entsprechende Angaben sind durch den jewei- ligen Bauherrn im Zuge des Aushub- und Entsorgungskonzeptes darzustellen. 4) Immissionsschutz Für das hier in Rede stehende Vorhaben liegt eine s chall- und erschütterungstechnische Untersuchung zum Baubetrieb der OBERMEYER Planen un d Beraten GmbH vom 05.06.2019 vor. In der schalltechnischen Untersuchu ng wird festgestellt, dass durch die Bauarbeiten, auch aufgrund der hohen Vorbelastung d urch Verkehrslärm, nur geringe Überschreitungen der Richtwerte nach der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm / Geräuschimmissionen (AVV Baulärm) während weniger Tage und Nächte zu erwarten sind. Auch durch Erschütterungen ist ni cht mit einer erheblichen Belästigung zu rechnen. - 7 - Während der Bauphase sind jedoch die folgenden Maßnahmen umzusetzen: • Verwendung geräuscharmer Baumaschinen und Verfahre n gemäß dem Stand der Tech- nik im Bereich des Schallschutzes, • Durchführung der Arbeiten überwiegend im Tageszeit raum, • Einhaltung von Pausen und Ruhezeiten, • Information der betroffenen Anwohnerinnen und Anwo hner, • Messtechnische Begleitung der erschütterungsreleva nten Bauarbeiten. Hierzu wird im Einzelnen auf Folgendes hingewiesen: a) Lärmintensive Bautätigkeiten sind grundsätzlich nur in der Zeit von 07:00 Uhr bis 20:00 Uhr gestattet. Während der Nachtzeit (20:00 Uhr bis 07:00 Uhr) sind lärmintensive Ar- beiten gemäß dem Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luft- verunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundesimmis- sionsschutzgesetz – BImSchG) i. V. m. der Allgemeinen Verwaltungsvorsc hrift zum Schutz gegen Baulärm / Geräuschimmissionen (AVV Baulärm) verboten. b) In begründeten Ausnahmefällen kann das Umwelt und Verbraucherschutzamt, Abteilung Immissionsschutz, Wasser- und Abfallwirtschaft eine Ausnahmegenehmigung für Arbei- ten während der Nachtzeit erteilen. Diese ist 10 Tage vor dem geplanten Arbeitsbeginn zu beantragen. c) Bei Baumaßnahmen in Wohngebieten sind die Regelunge n der 32. Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zum Schutz vor schädliche n Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen un d ähnliche Vorgänge (Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung – 32. BImSchV) zu beachten, soweit Maschinen verwendet werden, die in dieser Verordnung genannt werden. d) Bei den Bauarbeiten ist sowohl beim Abbruch als auc h dem Neubau die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm / Ge räuschimmissionen (AVV Bau- lärm) zu beachten. e) Der maschinelle Abbruch der von der Genehmigung erfassten Bauwerke, einschließlich der erforderlichen Fahrzeugbewegungen darf nur inne rhalb des Zeitraumes von 07:00 Uhr bis 20:00 Uhr erfolgen. f) Die Motoren der Maschinen und Arbeitsgeräte sind während der Stand- und Arbeitspau- sen abzuschalten. g) Die eingesetzten Geräte und Maschinen müssen erhöht en Schallschutzanforderungen genügen. Als Nachweis dient u. a. die Berechtigung, das Umweltzeichen "blauer Engel, weil lärmarm" (gemäß RAL ZU 53) führen zu dürfen. Eine aktuelle Liste derartiger Geräte und Maschinen kann im Internet unter http://www.blauer-engel.de abgerufen werden. h) Felsmeißel dürfen beim Abbruch nur eingesetzt werde n, wenn immissionsärmere Ab- bruchverfahren – z. B. Abbruch unter Verwendung einer Brecherzange – nicht möglich sind. i) Staubbelästigungen beim Abbruch, beim Be- und Entladen von Fahrzeugen sowie beim Befahren des Abbruchgeländes sind zu vermeiden oder auf das Mindestmaß zu be- schränken. Dies ist jeweils durch eine ausreichende Oberflächenfeuchte zu gewährleis- ten. Sofern der Wasserdruck zur ausreichenden Befeu chtung nicht ausreicht, ist eine Druckerhöhung einzusetzen. j) Es ist sicherzustellen, dass Verschmutzungen der Fahrwege durch Baufahrzeuge nach Verlassen des Abbruchgeländes vermieden oder beseit igt werden, z. B. durch Einsatz einer saugenden Kehrmaschine. - 8 - k) Die Abbruchgenehmigung ist während des Abbruchs ständig auf der Baustelle zur Ein- sichtnahme bereitzuhalten. I) Erschütterungsrelevante Baumaßnahmen (z. B. Vibrationsrammen, Einsatz von Rüttlern oder Bodenverdichtern etc.) sind durch einen Gutachter messtechnisch zu begleiten. Die Anhaltswerte der DIN 4150 "Erschütterungen im Bauwesen, Einwirkungen auf bauliche Anlagen" sind einzuhalten. Die Messberichte sind au fzubewahren und auf Verlangen vorzulegen. 5) Wasserhaltung / Wassergefährdung Für den Verbau bis in den Grundwasserschwankungsbereich hinein ist eine Trägerbohlen- wand geplant. Hierdurch sind jedoch keine nachteiligen Veränderungen der Grundwasser- qualität oder anderer Grundwassereigenschaften zu e rwarten. Eine Wasserrechtliche Er- laubnis ist daher nicht erforderlich. Bei erhöhten Grundwasserständen ist eventuell eine zeitweise Grundwasserhaltung erfor- derlich. Dies bedarf einer wasserrechtlichen Erlaubnis. Beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen sind im Übrigen die Vorschriften der Ver- ordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) vom 18. April 2017 zu beachten. Ansprechpartner für die Belange „Wasserhaltung / Wa ssergefährdung“ im Umwelt- und Verbraucherschutzamt, Abteilung Immissionsschutz, W asser- und Abfallwirtschaft, Willy- Brandt-Platz-2, 50679 Köln, ist Herr Schulz (Telefo n: 0221-221-34935; E-Mail: ruedi- ger.schulz@stadt-koeln.de ) VI. Boden- und Grundwasserschutz In das Plangebiet ragt von Osten eine Fläche hinein, die hier als Altstandort unter der Nr. 105 16 und der Bezeichnung „Deutzer Feld“ im Kataster der Altlasten und altlastverdächtigen Flä- chen gemäß § 2 des Bundes-Bodenschutzgesetzes (BBodSchG) nachrichtlich erfasst ist. Es wird hierzu auch auf die beigefügte Übersicht verwi esen. Es besteht zwar kein konkreter Alt- lastverdacht, doch aufgrund der hier vorhandenen Erkenntnisse über diesen Altstandort kann nicht ausgeschlossen werden, dass bei einer Nutzung s(art)änderung oder einem Bodenein- griff Schutzgüter gefährdet sein könnten. Daher wird im konkreten Kontext eine fachgutachter- liche Begleitung aller Arbeiten gefordert, die eine n Bodeneingriff darstellen. Der schriftliche Bericht hierüber ist nach Abschluss der Arbeiten zeitnah analog und digital vorzulegen. Ansprechpartner für die Belange „Boden- und Grundwasserschutz“ im Umwelt- und Verbrau- cherschutzamt, Willy-Brandt-Platz-2, 50679 Köln, si nd Herr Gerhold (Telefon: 0221-221- 23737; E-Mail: karl-michael.gerhold@stadt-koeln.de ) und Frau Hoppe (Telefon: 0221-221- 24857; E-Mail: isabell.hoppe@stadt-koeln.de ). VII. Denkmalschutz und Denkmalpflege Auch wenn das Bauwerk B als erhaltenswert eingestuf t wird, bestehen aus denkmalpflegeri- scher Sicht keine Bedenken gegen das o.g. Vorhaben, da das Bauwerk B nicht in die Denk- malliste der Stadt Köln eingetragen ist. Ansprechpartnerin im Amt für Denkmalschutz und Denkmalpflege, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln, ist Frau Pesch-Beckers (Telefon: 0221-221-227 38; E-Mail: rita.pesch-beckers@stadt- koeln.de ). VIII. Archäologische Bodendenkmalpflege / Bodendenkmalschutz - 9 - In den von der geplanten Baumaßnahme in Anspruch ge nommenen Flächen sind keine ar- chäologischen Bodendenkmäler oder Fundstellen bekan nt. Nach derzeitigem Kenntnisstand sind daher Belange von Bodendenkmalpflege und Bodendenkmalschutz voraussichtlich nicht betroffen. Bei zufälligen archäologischen Bodenfunden sind jedoch die §§ 15 und 16 des Ge- setzes zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler im L ande Nordrhein-Westfalen (Denkmal- schutzgesetz – DSchG) zu beachten. Diese umfassen e ine unverzügliche Benachrichtigung des Römisch-Germanischen Museums / Archäologische B odendenkmalpflege und Boden- denkmalschutz, die unveränderte Erhaltung des Auffi ndungszustands sowie eine Untersu- chungsfrist von bis zu drei Tagen. Ansprechpartner im Römisch-Germanischen Museum / Archäologische Bodendenkmalpflege und Bodendenkmalschutz, Roncalliplatz 4, 50667 Köln , ist Herr Wagner (Telefon: 0221-221- 24585; E-Mail: gregor.wagner@stadt-koeln.de ). IX. Kampfmittel Die betroffene Fläche ist, sofern dies noch nicht g eschehen ist, auf deren Kampfmittelbelas- tung zu überprüfen. Hierzu ist zunächst über das Amt für öffentliche Ordnung eine Luftbildaus- wertung beim Kampfmittelbeseitigungsdienst (KBD) der Bezirksregierung Düsseldorf zu bean- tragen. Ansprechpartner im Amt für öffentliche Ordnung der Stadt Köln, Ottmar-Pohl-Platz 1, 51103 Köln, sind Herr Kühlem (Telefon: 0221-221-26216) und Frau Ermert (0221-221-31128). Die E-Mailadresse lautet jeweils: kampfmittel@stadt-koeln.de . X. Brandschutz Es bestehen brandschutztechnische Bedenken gegen die vorliegende Planung. Diese können jedoch zurückgestellt werden, sofern die nachstehenden Punkte berücksichtigt werden: 1) Sofern während der geplanten Baumaßnahme die Befahr barkeit der Deutz-Mülheimer Straße in beide Richtungen, auch kurzzeitig, für die Einsatzkräfte der Feuerwehr Köln nicht vollständig sichergestellt werden kann, ist dies frühzeitig der Berufsfeuerwehr Köln, Abtei- lung Einsatzplanung, Scheibenstraße 13, 50737 Köln (Telefon: 0221-9748-1110, E-Mail: feuerwehr@stadt-koeln.de ) sowohl fernmündlich als auch schriftlich anzuzeig en bzw. mit- zuteilen. 2) Die lichte Durchfahrtshöhe der Überführung ist währ end der Bauphase so zu planen und baulich umzusetzen, dass eine lichte Durchfahrtshöh e für Feuerwehrfahrzeuge von min- destens 3,50 m im gesamten Straßenbereich der Deutz-Mülheimer Straße gegeben ist. 3) Um bezüglich einer eventuellen Schadensbekämpfung im Bereich des Zugverkehrs für die Einsatzkräfte der Feuerwehr Köln eine Zugänglichkeit von der Deutz-Mülheimer Straße zu gewährleisten, ist es erforderlich, einen Treppenaufgang mit Geländer aus nicht brennba- ren Baustoffen zwischen der Deutz-Mülheimer Straße und den Gleisanlagen mit einer nutz- baren Breite von mindestens 1,25 m zu errichten. Hi nsichtlich der baulichen Ausbildung (z.B. Auftritte und Steigungsverhältnis) dieser Tre ppenanlage wird unter anderem auf die DIN 18065 hingewiesen. Einzelheiten sind im Bedarfs fall mit der Berufsfeuerwehr Köln, Abteilung Gefahrenvorbeugung, abzustimmen. Ansprechpartner bei der Berufsfeuerwehr Köln, Neuss er Landstraße 2, 50735 Köln, ist Herr Roleff (Telefon: 0221-9748-5112; E-Mail: frank.roleff@stadt-koeln.de ). XI. Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Da sich unterhalb des Brückenbauwerkes die Gleistrasse der Stadtbahnlinien 3 und 4 befindet und deren Oberleitung an der zu erneuernden Eisenbahnüberführung befestigt ist, muss das Vorhaben mit dem Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau sowie der KVB AG abgestimmt werden. Die Sicherheit und Gebrauchstauglichkeit der Gleistrasse muss gewährleistet bleiben. - 10 - Ansprechpartner im Amt für Brücken, Tunnel und Stad tbahnbau, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln, ist Herr Seel (Telefon: 0221-221-25239; E-Mail: evgenij.seel@stadt-koeln.de ). Gemäß § 21 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln ist dem Stadtentwicklungsausschuss die Entscheidungsbefugnis für Stellungnahmen im Rah men von Planfeststellungsverfahren übertragen worden. Die mit diesem Schreiben fristwahrend abgegebene Stellungnahme steht daher unter dem Vorbehalt der abschließenden Entsch eidung des Stadtentwicklungsaus- schusses, der sich erst nach Anhörung der Bezirksve rtretung für den Stadtbezirk Innenstadt mit der Angelegenheit befassen kann. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Cornelia Müller Anlage: • Übersicht der Altstandorte im Plangebiet
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungOrte (16)
- Deutz-Mülheimer Straße
- Brügelmannstraße 16
- Hermann-Pünder-Straße 3
- Opladener Straße
- Gummersbacher Straße
- Justinianstraße
- Mülheimer Straße
- Zeughausstraße 2
- Scheibenstraße 13
- Willy-Brandt-Platz 2
- Roncalliplatz 4
- Ottmar-Pohl-Platz 1
- Messe-Kreisel
- Auf der Höhe
- Straße 3
- Freiheit
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Details
- Aktenzeichen
- 3789/2019
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 31.10.2019
- Erstellt
- 29.10.2019 17:07