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Barrierefreiheit im Straßenbereich Stadtbezirk 8

Antrag nach § 3 BV8 (CDU) AN/0681/2022 vom 24.03.2022

Stand: Am 07.04.2022 in der Bezirksvertretung 8 (Kalk) ungeändert beschlossen.

Dokumente

  • BV 0407 - CDU Antrag - Barrierefreiheit in Brück und Merheim Ostheim Ortsbegehung

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    Brück: Olpener Straße Höhe Hausnummer 886 Olpener Straße Höhe Hausnummer 920 Merheim: Olpener Straße Ecke Winterberger Straße Olpener Str. Ecke Winterberger Straße Ostheim: Eingang KGS Zehnthofstraße, Zehnthofstr. 22-24 Werntgenstraße Ecke Zehnthofstraße
  • Antrag nach § 3 (CDU BV8)

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    CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Kalk (8) Rathaus Kalk, Bürgeramt, Raum 925 S Kalker Hauptstraße 247-273, 51103 Köln Telefon (0221) 221 98303 E-Mail: CDU-BV8@Stadt-Koeln.de Bezirksrathaus Kalk Kalker Hauptstraße 247 -273 51103 Köln Tel: 0221-221 98 303 Fax: 0221-221 98 208 Cdu-bv 8@stadt-koeln.de Internet www.cdu-kalk.de Frau Bezirksbürgermeisterin Claudia Greven-Thürmer Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 24.03.2022 AN/0681/2022 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 8 (Kalk) 07.04.2022 TOP 7.12 Barrierefreiheit im Straßenbereich Stadtbezirk 8 Sehr geehrter Frau Bezirksbürgermeisterin, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, Antrag zur Sitzung der Bezirksvertretung am 07.04.2022 Barrierefreiheit im Straßenbereich Stadtbezirk 8 Sehr geehrte Damen, bei einer Begehung der meistfrequentierten Straßen in den östlichen Stadtteilen des SB 8 ist in vielen Bereichen festzustellen, dass die Barrierefreiheit deutlich eingeschränkt ist. Häufig sind Gehwege für Personen mit eingeschränkter Mobilität, die auf Rollstühle oder Rollatoren angewiesen sind, oder die mit einem (Zwillings-)Kinderwagen unterwegs sind, zu eng. (s. Fotos) Poller stehen grundsätzlich auf den Gehwegen und nicht im Straßenbereich. Das gleiche gilt für Baustellenschilder mit massiven Hartgummiplatten als Fuß, die bis zu 1/3 des Gehwegs einnehmen. Auch sind Baustellen sehr großzügig / weiträumig mit großen Modulelementen abgesperrt, die manchmal deutlich vor Baubeginn aufgestellt werden und noch längere Zeit nach Baubeendigung nicht abgeräumt werden. Ebenso sind "Kundenstopper" ganz allgemein "Passantenstopper" in Zonen, in denen poten- tielle Kunden und Kundinnen die Geschäfte und deren Sortiment gut kennen. Der öffentliche Raum wird so völlig unnötig eingeengt, und insbesondere werden hier die "AHA"-Regeln zur Utopie. Deshalb stelle ich im Namen der CDU-Fraktion folgenden Antrag: Die Verwaltung möge durch häufiges Prüfen und kurzfristiges Handel, insbesondere bei den durch Fotomaterial (Anlage) belegten Stellen, die Barrierefreiheit verbessern / wiederherstellen. Mit freundlichen Grüßen Gero Fürstenberg Franziska Richter Daniela Topp-Burghardt Fraktionsvorsitzender CDU Fraktion stellv. Bezirksbürgermeisterin Mit den besten Grüßen Gero Fürstenberg CDU-Fraktionsvorsitzender
  • Sachstandsbericht BV

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/32 ___________________________ Vorlagen-Nummer AN/0681/2022 Stand: 09.08.2022 Sachstandsbericht Barrierefreiheit im Straßenbereich Stadtbezirk 8 Beschluss: Die Verwaltung möge durch häufiges Prüfen und kurzfristiges Handel, insbesondere bei den durch Fotomaterial (Anlage) belegten Stellen, die Barrierefreiheit verbessern / wiederherstel- len. Status in Bearbeitung erledigt Aktueller Bearbeitungsstand: Öffentliches Straßenland steht grundsätzlich der Nutzung durch die Allgemeinheit zur Verfügung. Sondernutzungen, wie Aufbauten, Werbeträger usw. gehen über diesen Gemeingebrauch hinaus. Der Ordnungsdienst der Stadt Köln sorgt dafür, dass der öffentliche Raum trotz des steigenden Pri- vatinteresses an dessen Nutzung allen Menschen in Köln zur Nutzung zur Verfügung steht. Kontrol- len im öffentlichen Straßenland erfolgen daher insbesondere vor dem Hintergrund der Barrierefreiheit für seh- und gehbehinderte Menschen, der Sauberkeit, der Instandhaltung sowie des allgemeinen Erscheinungsbildes. Die Nutzung von Gehwegen über den Gemeingebrauch hinaus ist für die Stadt Köln in der „Satzung der Stadt Köln über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen (Son- dernutzungssatzung)“ in der derzeit gültigen Fassung geregelt. Demnach ist nach erlaubnispflichtigen und erlaubnisfreien Sondernutzungen vor Geschäftslokalen zu differenzieren. Bei entsprechenden Kontrollen durch die Ordnungsdienstkräfte müssen teilweise sowohl private, als auch gewerblich genutzte Aufbauten beanstandet werden, da sie das sehr eng begrenzte öffentliche Straßenland zusätzlich einschränken. Eine ausreichende Restgehwegbreite ist bei einer Breite von mindestens 1,50 m gegeben. Darüber hinaus ist ein Sicherheitsabstand von 0,50 m zur Fahrbahn zu gewährleisten. Diese zuletzt genannte Vorgabe ist aufgrund der baulichen Gestaltung insbesondere der Olpener Straße in den überwiegenden Bereichen gewährleistet. Bezüglich einer zu geringen Gehwegbreite in den in der Anlage genannten Bereichen hat der Ordnungsdienst bei Kontrollen in der Vergangenheit keine Feststellungen getroffen. Auch liegt dem Ordnungsdienst dazu keine Beschwerdelage vor. Nächste Schritte: Entsprechende Kontrollen werden durch den Ordnungsdienst im Rahmen der täglichen Präsenzstrei- 2 fen im Bezirk Kalk auch künftig regelmäßig durchgeführt. Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den: -

Beratungsverlauf

  1. 07.04.2022

    Bezirksvertretung 8 (Kalk)

    TOP 7.12, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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