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AN/0681/2022

Barrierefreiheit im Straßenbereich Stadtbezirk 8

Antrag nach § 3 BV8 (CDU) 24.03.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8 (Kalk), Sitzung am 07.04.2022, TOP 7.12

BV 0407 - CDU Antrag - Barrierefreiheit in Brück und Merheim Ostheim Ortsbegehung

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Sachstandsbericht BV

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Antrag nach § 3 (CDU BV8)

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BV 0407 - CDU Antrag - Barrierefreiheit in Brück und Merheim Ostheim Ortsbegehung

266 Zeichen

Brück:   
Olpener Straße Höhe Hausnummer 886

Olpener Straße Höhe Hausnummer 920

Merheim: 
 Olpener Straße Ecke Winterberger Straße

Olpener Str. Ecke Winterberger Straße

Ostheim: 
 Eingang KGS Zehnthofstraße, Zehnthofstr. 22-24

Werntgenstraße Ecke Zehnthofstraße

Sachstandsbericht BV

2501 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/32 
 
___________________________ 
Vorlagen-Nummer 
 AN/0681/2022 
 Stand: 09.08.2022 
Sachstandsbericht  
Barrierefreiheit im Straßenbereich Stadtbezirk 8 
Beschluss: 
 
Die Verwaltung möge durch häufiges Prüfen und kurzfristiges Handel, insbesondere bei den 
durch Fotomaterial (Anlage) belegten Stellen, die Barrierefreiheit verbessern / wiederherstel-
len. 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Öffentliches Straßenland steht grundsätzlich der Nutzung durch die Allgemeinheit zur Verfügung. 
Sondernutzungen, wie Aufbauten, Werbeträger usw. gehen über diesen Gemeingebrauch hinaus. 
Der Ordnungsdienst der Stadt Köln sorgt dafür, dass der öffentliche Raum trotz des steigenden Pri-
vatinteresses an dessen Nutzung allen Menschen in Köln zur Nutzung zur Verfügung steht. Kontrol-
len im öffentlichen Straßenland erfolgen daher insbesondere vor dem Hintergrund der Barrierefreiheit 
für seh- und gehbehinderte Menschen, der Sauberkeit, der Instandhaltung sowie des allgemeinen 
Erscheinungsbildes.  
 
Die Nutzung von Gehwegen über den Gemeingebrauch hinaus ist für die Stadt Köln in der „Satzung 
der Stadt Köln über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen (Son-
dernutzungssatzung)“ in der derzeit gültigen Fassung geregelt. Demnach ist nach erlaubnispflichtigen 
und erlaubnisfreien Sondernutzungen vor Geschäftslokalen zu differenzieren. 
Bei entsprechenden Kontrollen durch die Ordnungsdienstkräfte müssen teilweise sowohl private, als 
auch gewerblich genutzte Aufbauten beanstandet werden, da sie das sehr eng begrenzte öffentliche 
Straßenland zusätzlich einschränken. Eine ausreichende Restgehwegbreite ist bei einer Breite von 
mindestens 1,50 m gegeben. Darüber hinaus ist ein Sicherheitsabstand von 0,50 m zur Fahrbahn zu 
gewährleisten.  
 
Diese zuletzt genannte Vorgabe ist aufgrund der baulichen Gestaltung insbesondere der Olpener 
Straße in den überwiegenden Bereichen gewährleistet. Bezüglich einer zu geringen Gehwegbreite in 
den in der Anlage genannten Bereichen hat der Ordnungsdienst bei Kontrollen in der Vergangenheit 
keine Feststellungen getroffen. Auch liegt dem Ordnungsdienst dazu keine Beschwerdelage vor. 
 
Nächste Schritte: 
Entsprechende Kontrollen werden durch den Ordnungsdienst im Rahmen der täglichen Präsenzstrei-

2 
 
fen im Bezirk Kalk auch künftig regelmäßig durchgeführt. 
 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:  
-

Antrag nach § 3 (CDU BV8)

2530 Zeichen

CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Kalk (8) 
Rathaus Kalk, Bürgeramt, Raum 925 S  
Kalker Hauptstraße 247-273, 51103 Köln  
Telefon (0221) 221 98303  
E-Mail: CDU-BV8@Stadt-Koeln.de 
 
 
Bezirksrathaus Kalk  
Kalker Hauptstraße 247 -273  
51103 Köln  
Tel:  0221-221 98 303  
Fax: 0221-221 98 208  
Cdu-bv 8@stadt-koeln.de  
Internet www.cdu-kalk.de  
 
 
 
 
 
 
 
Frau Bezirksbürgermeisterin 
Claudia Greven-Thürmer 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 24.03.2022 
AN/0681/2022 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 07.04.2022 
TOP 7.12 
 
Barrierefreiheit im Straßenbereich Stadtbezirk 8 
Sehr geehrter Frau Bezirksbürgermeisterin, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
Antrag zur Sitzung der Bezirksvertretung am 07.04.2022  
Barrierefreiheit im Straßenbereich Stadtbezirk 8 
 
Sehr geehrte Damen,  
 
bei einer Begehung der meistfrequentierten Straßen in den östlichen Stadtteilen des SB 8 ist 
in vielen Bereichen festzustellen, dass die Barrierefreiheit deutlich eingeschränkt ist. 
Häufig sind Gehwege für Personen mit eingeschränkter Mobilität, die auf Rollstühle oder 
Rollatoren angewiesen sind, oder die mit einem (Zwillings-)Kinderwagen unterwegs sind, zu 
eng. (s. Fotos) 
Poller stehen grundsätzlich auf den Gehwegen und nicht im Straßenbereich. Das gleiche gilt 
für Baustellenschilder mit massiven Hartgummiplatten als Fuß, die bis zu 1/3 des Gehwegs 
einnehmen. Auch sind Baustellen sehr großzügig / weiträumig mit großen Modulelementen 
abgesperrt, die manchmal deutlich vor Baubeginn aufgestellt werden und noch längere Zeit 
nach Baubeendigung nicht abgeräumt werden.

Ebenso sind "Kundenstopper" ganz allgemein "Passantenstopper" in Zonen, in denen poten-
tielle Kunden und Kundinnen die Geschäfte und deren Sortiment gut kennen. 
Der öffentliche Raum wird so völlig unnötig eingeengt, und insbesondere werden hier die 
"AHA"-Regeln zur Utopie. 
 
 
Deshalb stelle ich im Namen der CDU-Fraktion folgenden Antrag:  
 
Die Verwaltung möge durch häufiges Prüfen und kurzfristiges Handel, insbesondere 
bei den durch Fotomaterial (Anlage) belegten Stellen, die Barrierefreiheit verbessern / 
wiederherstellen. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
 
   Gero Fürstenberg  Franziska Richter     Daniela Topp-Burghardt 
Fraktionsvorsitzender               CDU Fraktion            stellv. Bezirksbürgermeisterin 
 
 
 Mit den besten Grüßen 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Gero Fürstenberg 
CDU-Fraktionsvorsitzender

Beratungsverlauf (1)

07.04.2022 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 7.12 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0681/2022
Typ
Antrag nach § 3 BV8 (CDU)
Datum
24.03.2022
Erstellt
24.03.2022 10:44