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1931/2020

Pandemiebedigungen erfüllen - Spielstraßen erfüllen

Mitteilung BV 02.07.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 26.08.2020, TOP 9.4

Mitteilung BV

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Mitteilung BV

1949 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/66/662 
 
Vorlagen-Nummer 
 1931/2020 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 27.08.2020 
 
Pandemiebedigungen erfüllen - Spielstraßen erfüllen  
hier: Beschluss der Bezirksvertretung Innenstadt am 04.06.2020, TOP 5.2.14 
Beschluss: 
 
„Die Verwaltung soll prüfen, ob im Bereich der Innenstadt temporäre Spielstraßen eingerichtet werden 
können. Zum Beispiel könnten im Bereich des Rathenauplatzes/Lochner Straße und der Eburonen-
straße Spielstraßen als Pilotprojekt kurzfristig realisiert und sonntags von 13-19 Uhr für den Autover-
kehr gesperrt werden. Voraussetzung dafür ist, dass pro Straße ein*e Verantwortliche Person dafür 
sorgt, dass sich genug freiwillige Lots*innen finden, die Verkehrsschilder aufstellen, Abstandsregeln 
kommunizieren und heranfahrenden Autos die Lage erklären.“ 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
Die Einrichtung von verkehrsberuhigten Bereichen bzw. die Sperrung von Straßen, um mehr Platz für 
zu Fuß Gehende zu schaffen, ist mit umfangreichen Prüfungen nach den gesetzlichen Vorgaben der 
Straßenverkehrsordnung (StVO) verbunden. Verkehrsberuhigte Bereiche (sog. Spielstraßen) müs-
sen nach Maßgabe der StVO durch Ihre besondere Gestaltung den Eindruck vermitteln, dass in ihnen 
die Aufenthaltsfunktion überwiegt und der Fahrzeugverkehr eine untergeordnete Bedeutung hat. Wei-
ter muss Vorsorge für den ruhenden Verkehr, also parkende Fahrzeuge, getroffen werden. Hierzu ist 
in der Regel ein niveaugleicher Ausbau mit verschiedenem Betonpflaster erforderlich. Die Einführung 
scheitert daher in den meisten Fällen schon am nicht vorhandenen niveaugleichen Ausbau, die An-
forderungen der StVO widersprechen einer provisorischen Umsetzung derartiger Maßnahmen. 
 
Die beiden genannten Straßenabschnitte Rathenauplatz und Lochnerstraße erfüllen aktuell nicht die 
Voraussetzungen für einen verkehrsberuhigten Bereich.

Beratungsverlauf (1)

26.08.2020 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 9.4 Kenntnisnahme (Mitteilung)
Zur Sitzung

Orte (2)

  • Lochnerstraße
  • Rathenauplatz

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Details

Aktenzeichen
1931/2020
Typ
Mitteilung BV
Datum
02.07.2020
Erstellt
25.06.2020 12:03