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Pandemiebedigungen erfüllen - Spielstraßen erfüllen

Mitteilung BV 1931/2020 vom 02.07.2020

Stand: Am 26.08.2020 in der Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) beraten. Ein Ergebnis ist nicht angegeben.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/66/662 Vorlagen-Nummer 1931/2020 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 27.08.2020 Pandemiebedigungen erfüllen - Spielstraßen erfüllen hier: Beschluss der Bezirksvertretung Innenstadt am 04.06.2020, TOP 5.2.14 Beschluss: „Die Verwaltung soll prüfen, ob im Bereich der Innenstadt temporäre Spielstraßen eingerichtet werden können. Zum Beispiel könnten im Bereich des Rathenauplatzes/Lochner Straße und der Eburonen- straße Spielstraßen als Pilotprojekt kurzfristig realisiert und sonntags von 13-19 Uhr für den Autover- kehr gesperrt werden. Voraussetzung dafür ist, dass pro Straße ein*e Verantwortliche Person dafür sorgt, dass sich genug freiwillige Lots*innen finden, die Verkehrsschilder aufstellen, Abstandsregeln kommunizieren und heranfahrenden Autos die Lage erklären.“ Stellungnahme der Verwaltung: Die Einrichtung von verkehrsberuhigten Bereichen bzw. die Sperrung von Straßen, um mehr Platz für zu Fuß Gehende zu schaffen, ist mit umfangreichen Prüfungen nach den gesetzlichen Vorgaben der Straßenverkehrsordnung (StVO) verbunden. Verkehrsberuhigte Bereiche (sog. Spielstraßen) müs- sen nach Maßgabe der StVO durch Ihre besondere Gestaltung den Eindruck vermitteln, dass in ihnen die Aufenthaltsfunktion überwiegt und der Fahrzeugverkehr eine untergeordnete Bedeutung hat. Wei- ter muss Vorsorge für den ruhenden Verkehr, also parkende Fahrzeuge, getroffen werden. Hierzu ist in der Regel ein niveaugleicher Ausbau mit verschiedenem Betonpflaster erforderlich. Die Einführung scheitert daher in den meisten Fällen schon am nicht vorhandenen niveaugleichen Ausbau, die An- forderungen der StVO widersprechen einer provisorischen Umsetzung derartiger Maßnahmen. Die beiden genannten Straßenabschnitte Rathenauplatz und Lochnerstraße erfüllen aktuell nicht die Voraussetzungen für einen verkehrsberuhigten Bereich.

Beratungsverlauf

  1. 26.08.2020

    Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)

    TOP 9.4, Kenntnisnahme (Mitteilung).

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