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3094/2025

Erneuerung Bahnübergang "Baumschulenweg“ in Köln, Strecke 2655 Köln, Frankfurter Str. – Overath Bahn-km 8,529 bis Bahn-km 10,597, hier: Antrag auf Befreiung von den Verboten des Landschaftsplans gem. § 67 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 06.11.2025

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Anlage 4: Massnahmenlageplan

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Anlage 6: Natura2000 Vorprüfüngen

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Anlage 3: Bestands- und Konfliktplan

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Anlage 1: LBP inklusive ASP

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Anlage 2: Übersicht Schutzgebiete

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 5: Massnahmenblätter

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Anlage 4: Massnahmenlageplan

3937 Zeichen

43.07.03A, hv

| 39.01.01,h | |

39.01.01, h

WSG Zone 3B Rösrath-Leidenhausen

Naturpark Bergisches Land

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DE-5008-401 |
Vogelschutzgebiet Königsforst L
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43.07.02M, sh

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43.07.03A, hv

52.02.04a, sg

Biotoptypen

[L__] Wald- und Ufersäume, Staudenfluren
39.01.01 Wald- und Gehölzsäume oligo- bis eutropher, trockener bis nasser Standorte
39.05 Neophyten-Staudenfluren
39.06.01 Trocken-warme Ruderalstandorte auf Sand-, Kies- und Schotterböden
39.06.03 Frische bis nasse Ruderalstandorte

Feldgehölze, Gebüsche, Hecken und Gehölzkulturen

41.05aM Einzelbäume, Baumreihen und Baumgruppen aus überwiegend autochtonen Arten
- Mittlere Ausprägung

41.07 Gehölzplantagen und Hopfenkulturen

Laub(misch)wälder und -forste (Laubbaumanteil > 50 %)

43.07.02M Eichen-Hainbuchenwald staunasser bis frischer Standorte - Mittlere Ausprägung
43.07.03A Eichenwald feuchter bis frischer Standorte - Alte Ausprägung

43.07.04M Buchen(misch)wälder frischer, basenarmer Standorte - Mittlere Ausprägung
43.09M Laub(misch)holzforste einheimischer Baumarten - Mittlere Ausprägung

Nadel(misch)wälder und -forste
44.04M Nadel(misch)forste einheimischer Baumarten - Mittlere Ausprägung

Verkehrsanlagen und Plätze

52.01.01a Versiegelter oder sonstiger gepflasterter Verkehrs- und Betriebsweg (z.B. Straße, Start-,
Landebahn)

52.02.04a Geschotterter Weg oder Weg mit wassergebundener Decke

52.02.06 Unbefestigter Weg

52.03.01 Versiegelter Platz oder sonstiger gepflasterter Platz

52.03.03a Platz mit geschottertem Belag oder wassergebundener Decke (z.B. Aschensportplatz)
52.04.01 Gleiskörper

Bauwerke mit zugeordneter typischer Freiraumstruktur
53.01.14a Industrie- und Gewerbefläche inkl. typischen Freiräumen

Weitere Feindifferenzierung der Biotoptypen
mit folgenden Zusatzkürzeln:
SQ sehr gering
9 gering
mittel
. hoch
..., Sh sehr hoch (nicht besetzt)
u NV hervorragend (nicht besetzt)

FFH-Lebensraumtyp
Hainsimsen-Buchenwald (LRT 9110)

Schutzgebiete

[= FFH-Gebiet Königsforst

EZ] Vogelschutzgebiet Königsforst

Naturschutzgebiet Königsforst

Landschaftsschutzgebiet Landschaftsraum Gut Leidenhausen und Freiräume um Brück
Naturpark Bergisches Land

WSG Zone 3B Rösrath-Leidenhausen (Die Zone 3B des Wasserschutzgebietes ist flächendeckend,
daher ohne Signatur)

Maßnahmen

——| 003_V | Vegetationsschutzzaun

Technische Planung
[__] Neubau

7 Baustelleneinrichtungsfläche
[| Rückbau

Allgemein

——— äußere Grenze der vorhabenträgereigenen Grundstücke
—— Planfeststellungsgrenze

Unterlage 10.4

Genehmigungsvermerk Eisenbahn-Bundesamt

Übersichtsskizze

0 Ausgangsverfahren: Antragsfassung 17.09.2025

Index Änderungen bzw. Ergänzungen Planungsstand

Genehmigungsplanung: Unterlage für eine Entscheidung nach 8 18 AEG

Vorhabenträger: Planzeichen: 10.4

Auftrag-Nr.:
DB InfraGO InfraGO

Regionalbereich West Datum

Programme NRW (I.NI-W-P-N) bearb. | 09/2025 Litz
Hansastraße 15
47058 Duisburg gez. 09/2025 Opitz

Datum Unterschrift Datum Unterschrift Datum Unterschrift gepr. | 09/2025 Hoffmeier

benträgers: Planverfasser: Höhensystem:

Ingenieurgesellschaft bosch & partner

Koordinatensystem:
| S B für Sicherungstechnik und Bau mbH | Kirchhofstraße 2c

Heidelberger Straße 14 44623 Herne
N Be 220 Tel.: 02323-946 29 11
el.: - Fax: 02323-946 29 20 öße:
Fax: 0351-207 22 15 Blattgröße: 780x841
17.09.2025 All ES

Datum Unterschrift Datum Unterschrift Maßstab:

Ursprungsplan:

1:200

Vorhaben:

Erneuerung BÜ 9,5 "Baumschulenweg" in Köln
Strecke 2655 Köln, Frankfurter Str. - Overath
Bahn-km 8,529 bis Bahn-km 10,597

Planart: Maßnahmenlageplan

Planinhalt:

Landschaftspflegerischer Begleitplan
Bahnübergang km 9,5 (Strecke 2655)
Baumschulenweg

Anlage 6: Natura2000 Vorprüfüngen

71629 Zeichen

Bearbeitung durch 
 
herne ● münchen ● hannover ● berlin 
www.boschpartner.de 
 
Erneuerung BÜ 9,5 „Baumschulenweg“ in Köln, 
Strecke 2655 Köln, Frankfurter Str. – Overath 
Bahn-km 8,529 bis Bahn-km 10,597 
Unterlage 10.6 
Natura 2000-Vorprüfungen  
FFH-Gebiet „Königsforst“ (DE-5008-302)  
Vogelschutzgebiet „VSG Königsforst“ (DE-5008-401) 
 
17.09.2025 
 
Im Auftrag der 
Ingenieurgesellschaft für Sicherungstechnik und Bau mbH

Auftraggeber: Ingenieurgesellschaft für 
Sicherungstechnik und Bau 
mbH  
Heidelberger Straße 14 
01189 Dresden 
   
Auftragnehmer: Bosch & Partner GmbH 
 
Kirchhofstraße 2c 
44623 Herne 
   
Projektleitung: Dipl.-Geogr. Andrea Hoffmeier 
   
Bearbeitung: Dipl.-Geogr. Andrea Hoffmeier  
Dipl.-Ing. Carolin Strodick 
 M. Sc. Geogr. Nina Litz

BÜ 9,5 (Strecke 2655) „Baumschulenweg“ in Köln 
Natura 2000-Vorprüfungen, „Königsforst“ (DE-5008-302 & DE-5008-401) 
 
 
 Seite I 
Inhaltsverzeichnis 
1 Einleitung ................................ ................................ ................................ ........ 1 
1.1 Anlass der FFH-Vorprüfung................................ ................................ .............. 1 
1.2 Rechtliche Grundlagen ................................ ................................ ..................... 1 
1.3 Aufgabenstellung ................................ ................................ ............................. 2 
2 Potenzielle Wirkungen des Bahnübergangs (BÜ) ................................ ........ 4 
3 Datengrundlagen und Methodik ................................ ................................ .... 4 
3.1 Datengrundlagen ................................ ................................ ..............................  4 
3.2 Bewertung von Beeinträchtigungen im Rahmen der Verträglichkeitsvorprüfung 4 
4 FFH-Vorprüfung „Königsforst“ (DE-5008-302) ................................ ............. 8 
4.1 Beschreibung des Natura 2000-Gebietes ................................ ......................... 8 
4.2 Ermittlung der Betroffenheit des Natura 2000-Gebietes ................................ ..17 
4.3 Prognose ................................ ................................ ................................ .........17 
4.3.1 Anlagebedingte Beeinträchtigungen ................................ ................................ 17 
4.3.2 Baubedingte Beeinträchtigungen ................................ ................................ ....17 
4.3.3 Betriebsbedingte Beeinträchtigungen ................................ .............................. 18 
4.4 Kumulationswirkung mit anderen Plänen und Projekten ................................ ..18 
4.5 Abschließende Beurteilung der Natura 2000-Vorprüfung ................................ 18 
5 VS-Vorprüfung „VSG Königsforst“ (DE-5008-401) ................................ ......20 
5.1 Beschreibung des Natura 2000-Gebietes ................................ ........................20 
5.2 Ermittlung der Betroffenheit des Natura 2000-Gebietes ................................ ..22 
5.3 Prognose ................................ ................................ ................................ .........23 
5.3.1 Anlagebedingte Beeinträchtigungen ................................ ................................ 23 
5.3.2 Baubedingte Beeinträchtigungen ................................ ................................ ....24 
5.3.3 Betriebsbedingte Beeinträchtigungen ................................ .............................. 25 
5.4 Kumulationswirkung mit anderen Plänen und Projekten ................................ ..25 
5.5 Abschließende Beurteilung der Natura 2000-Vorprüfung ................................ 25 
6 Gesamtergebnis ................................ ................................ ............................27 
7 Literatur- und Quellenverzeichnis ................................ ................................ 28 
Seite

BÜ 9,5 (Strecke 2655) „Baumschulenweg“ in Köln 
Natura 2000-Vorprüfungen, „Königsforst“ (DE-5008-302 & DE-5008-401) 
 
 
 Seite 1 
1 Einleitung 
1.1 Anlass der FFH-Vorprüfung 
Die Ingenieurgesellschaft für Sicherungstechnik und Bau mbH plant die Erneuerung des Bahn-
übergangs (BÜ) 9,5 „Baumschulenweg“ . Der BÜ  befindet sich am km  8,529 bis 10,597 der 
eingleisigen, nichtelektrifizierten Strecke 2655 Köln - in der kreisfreien Stadt Köln (NRW). Er 
liegt außerorts und dient zur Erschließung des südlich der Gleise gelegenen Naherholungsge-
biets Kurtenwald. Außerdem wird der südliche Teil der neben dem Bahnübergang gelegenen 
Baumschule, sowie ein Gastronomiebetrieb durch den Baumschulenweg  angebunden. Die 
Anlage (EBÜT80 LzH-Fü) unterliegt dem Umbauverbot nach Ril 815.6000 Abschnitt 3 (1). Da 
für Anlagen dieser Art keine Ersatzteile mehr hergestellt werden, droht beim Ausfall eines Bau-
teils ein Ausfall des gesamten BÜs, was eine Sperrung bzw . eine Sicherung des BÜs durch 
Hilfsposten zur Folge hätte. Der Bahnübergang soll daher an gleicher Stelle, richtlinienkonform 
erneuert werden. Die Überwachungsart soll zu LzH-ÜS (möglichst des Herstellers Pintsch) mit 
RBÜT geändert werden. Die Straßenbreiten müssen einseitig an das gültige Regelwerk ange-
passt werden, dementsprechend ist eine Verbreiterung der Fahrbahn von 5,60 m auf 6,35 m 
über 100 m Länge vorgesehen. Auch die Schleppkurven sind der Richtlinie entsprechend her-
zustellen. Die Gegenverkehrsregelung bleibt jedoch beibehalten (DB Netze 2021: 6). 
Projekte sind vor ihrer Zulassung oder Durchführung auf ihre Verträglichkeit mit den Erhal-
tungszielen von Natura 2000-Gebieten zu überprüfen, wenn sie einzeln oder im Zusammen-
wirken mit anderen Projekten oder Plänen geeignet sind, das Gebiet erheblich zu beeinträch-
tigen (§ 34 Abs. 1 BNatSchG). Der vorliegende Fachbeitrag enthält die Natura 2000 -Verträg-
lichkeitsvorprüfungen für das vom BÜ 9,5 „Baumschulenweg“ betroffene FFH-Gebiet „Königs-
forst“ (DE-5008-302) und Vogelschutzgebiet „VSG Königsforst (DE-5008-401). 
1.2 Rechtliche Grundlagen 
Nach § 34 Abs. 1 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) sind Projekte, soweit sie ein-
zeln oder im Zusammenwirken mit anderen Plänen und Projekten geeignet sind, ein Gebiet 
von gemeinschaftlicher Bedeutung (Fauna -Flora-Habitat-Gebiet) oder ein Europäische s Vo-
gelschutzgebiet erheblich zu beeinträchtigen, vor ihrer Zulassung oder Durchführung auf ihre 
Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen des jeweiligen Schutzgebietes zu überprüfen.  
Maßgebliches Beurteilungskriterium ist der günstige Erhaltungszustand der geschützten Le-
bensräume und Arten im Sinne der Legaldefinitionen des Art. 1 Buchst. e und i der FFH-Richt-
linie; dieser muss trotz Durchführung des Vorhabens stabil bleiben, ein bestehender schlechter 
Erhaltungszustand darf jedenfalls nicht weiter verschlechtert werden. Die Verträglichkeitsprü-
fung ist indes nicht auf ein – wissenschaftlich nicht nachweisbares – "Nullrisiko" auszurichten. 
Ein Projekt ist vielmehr dann zulässig, wenn nach Abschluss der Verträglichkeitsprüfung unter

BÜ 9,5 (Strecke 2655) „Baumschulenweg“ in Köln 
Natura 2000-Vorprüfungen, „Königsforst“ (DE-5008-302 & DE-5008-401) 
 
 
 Seite 2 
Berücksichtigung der besten einschlägigen wissenschaftlichen Erkenntnisse, d.h. nach Aus-
schöpfung aller wissenschaftlichen Mittel und Quellen, kein vernünftiger Zweifel verbleibt, dass 
erhebliche Beeinträchtigungen vermieden werden. Die Prüfung darf nicht lückenhaft sein und 
muss vollständige, präzise und endgültige Feststellungen enthalten. Soweit sich Unsicherhei-
ten über Wirkungszusammenhänge auch bei Ausschöpfung der einschlägigen Erkenntnismit-
tel nicht ausräumen lassen, ist es zulässig, mit Prognosewahrscheinlichkeiten und Schätzun-
gen zu arbeiten, die kenntlich gemacht und begründet werden müssen. Zugunsten des Pro-
jekts dürfen die vom Vorhabenträger geplanten oder von der Planfeststellungsbehörde ange-
ordneten Schutz- und Kompensationsmaßnahmen berücksichtigt werden, sofern sie sicher-
stellen, dass erhebliche Beeinträchtigungen verhindert werden (BVerwG, Urt. v. 3.11.2020, 
9 A 12/19, Juris Rn. 364).  
Ergibt die Prüfung der Verträglichkeit, dass das Projekt zu erheblichen Beeinträchtigungen des 
Gebiets in seinen für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen 
führen kann, ist es unzulässig (§ 34 Abs. 2 BNatSchG). Abweichend davon kann das Vorhaben 
unter den Voraussetzungen des §  34 Abs. 3 BNatSchG zugelassen werden, wenn es aus 
zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses, einschließlich solcher sozi-
aler oder wirtschaftlicher Art, notwendig ist und zumutbare Altern ativen, den mit dem Projekt 
verfolgten Zweck an anderer Stelle, ohne oder mit geringeren Beeinträchtigungen zu errei-
chen, nicht gegeben sind. In diesem Fall sind die zur Sicherung des Zusammenhangs des 
Netzes „Natura 2000“ notwendigen Maßnahmen (“Kohärenzsicherungsmaßnahmen) vorzuse-
hen (§ 34 Abs. 5 BNatSchG).  
Sind von dem Projekt im Gebiet vorkommende prioritäre natürliche Lebensraumtypen (LRT) 
oder prioritäre Arten betroffen, können als zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen 
Interesses nur solche im Zusammenhang mit der Gesundheit des Menschen, der öffentlichen 
Sicherheit, einschließlich der Verteidigung und des Schutzes der Zivilbevölkerung, oder den 
maßgeblich günstigen Auswirkungen des Projekts auf die Umwelt geltend gemacht werden. 
Sonstige Gründe können nur berücksichtigt werden, wenn durch die zuständige Behörde zuvor 
eine Stellungnahme der Kommission eingeholt wurde. 
1.3 Aufgabenstellung 
Entsprechend der in Kapitel 1.2 dargelegten rechtlichen Grundlagen werden die Natura 2000-
Belange zunächst im Rahmen einer Vorprüfung bearbeitet. Gegenstand der Vorprüfung ist die 
Frage, ob dem jeweiligen Vorhaben die von § 34 Abs. 1 BNatSchG vorausgesetzt e Eignung 
zur erheblichen Gebietsbeeinträchtigung schon anhand objektiver Umstände offensichtlich 
ausgeschlossen werden können. Kommt die Vorprüfung zu dem Schluss, dass es gemessen 
am Maßstab der Schutz - und Erhaltungsziele – offensichtlich nicht zu einer erheblichen Ge-
bietsbeeinträchtigung kommen kann, ist eine Verträglichkeitsprüfung verzichtbar. 
Verbleiben Zweifel, ist eine genauere Prüfung des Sachverhaltes und damit eine vertiefende 
Natura 2000-Verträglichkeitsprüfung erforderlich (LANA 2004). Die Natura 2000 -Verträglich-

BÜ 9,5 (Strecke 2655) „Baumschulenweg“ in Köln 
Natura 2000-Vorprüfungen, „Königsforst“ (DE-5008-302 & DE-5008-401) 
 
 
 Seite 3 
keitsprüfung knüpft dabei an das Ergebnis der Vorprüfung an, wobei der Untersuchungsge-
genstand auf diejenigen Erhaltungsziele und Wirkfaktoren beschränkt wird, für die in der Vor-
prüfung erhebliche Beeinträchtigungen nicht ausgeschlossen werden konnten. 
Zu prüfen ist nach den zuvor erläuterten Maßstäben, ob das geplante Vorhaben aufgrund sei-
ner Lagebeziehungen und Wirkbereiche erhebliche Beeinträchtigungen hinsichtlich des 
Schutzzwecks, der Erhaltungsziele und der maßgeblichen Bestandteile (Arten und Lebe ns-
raumtypen) hervorrufen kann (§ 34 BNatSchG). 
Die Methodik der Natura 2000-Verträglichkeitsvorprüfungen und die erforderlichen Arbeits-
schritte orientieren sich an den Vorgaben der VV-Habitatschutz (Verwaltungsvorschrift zur An-
wendung der nationalen Vorschriften zur Umsetzung der Richtlinien 92/43/EWG (FFH-RL) und 
2009/147/EG (VS-RL) zum Habitatschutz – Rd-Erl. Des Ministeriums für Umwelt und Natur-
schutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz v. 13.04.2010, - III 4 – 616.06.01.18).

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 Seite 4 
2 Potenzielle Wirkungen des Bahnübergangs (BÜ) 
Im Folgenden werden die grundsätzlich zu erwartenden Wirkfaktoren  und deren potenzielle 
Auswirkungen, die im Zusammenhang mit dem geplanten Vorhaben stehen, dargestellt.  
potenzielle Auswirkungen (AW) des BÜ 
anlagebedingte AW:  • Verlust von Lebensraumtypen und / oder Habitaten geschützter Arten 
durch Flächeninanspruchnahme 
baubedingte AW:  • Störungen charakteristischer Arten von Lebensraumtypen durch 
Lärm, Erschütterungen und visuelle Wirkungen  
• Flächeninanspruchnahme von Lebensraumtypen und / oder Habita-
ten geschützter Arten durch das Errichten von Bauflächen, Baustra-
ßen etc. 
• Beeinträchtigungen von Lebensraumtypen und / oder Habitaten ge-
schützter Arten durch Schadstoffeinträge 
betriebsbedingte AW:  • Störungen von geschützten Tierarten durch Lärm 
 
3 Datengrundlagen und Methodik 
3.1 Datengrundlagen 
Als Daten- und Informationsgrundlage für die Verträglichkeitsvorprüfung wurden der Standard-
datenbogen, das Erhaltungszieldokument und die Managementpläne de r betroffenen Natura 
2000-Gebiete ausgewertet. Als Datengrundlage für die Biotopausstattung sowie ein Vorkom-
men von Lebensraumtypen im Wirkbereich des Vorhabens dient die im Juli 2024 durchge-
führte Biotoptypenkartierung. Für die potenziell vorkommende Fauna erfolgte eine Abfrage 
des LANUV Messtischblatt 5008/Q4 und des Fundortkatasters des LANUV Informat ionssys-
tems @LINFOS (August 2024) sowie eine eigene Habitatpotenzialabschätzung auf Grundlage 
der Biotoptypenkartierung und Geländebegehungen. 
3.2 Bewertung von Beeinträchtigungen im Rahmen der Verträglichkeits-
vorprüfung 
In der Natura 2000-Vorprüfung erfolgt die Beurteilung der Beeinträchtigung durch eine über-
schlägige Prognose. Dabei ist zunächst von den maximalen Wirkungen („worst-case“) auszu-
gehen. Können bestimmte Wirkprozesse nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit  ausge-
schlossen werden, werden sie unterstellt. Für dauerhafte und temporäre Verluste von FFH -
LRT und Lebensräumen erhaltungszielgegenständlicher Arten bedeutet dies, dass im Rah-
men der Vorprüfung eine erhebliche Beeinträchtigung zunächst angenommen wird, wenn die

BÜ 9,5 (Strecke 2655) „Baumschulenweg“ in Köln 
Natura 2000-Vorprüfungen, „Königsforst“ (DE-5008-302 & DE-5008-401) 
 
 
 Seite 5 
Beeinträchtigungen nicht allein aufgrund der räumlichen Entfernung oder der Unempfindlich-
keit gegenüber dem Wirkfaktor ausgeschlossen werden können. 
Bewertung von Beeinträchtigungen durch Flächen- sowie Funktionsverluste von LRT 
Nach der Rechtsprechung des BVerwG ist grundsätzlich jede Beeinträchtigung von Erhal-
tungszielen erheblich und muss als Beeinträchtigung des Gebiets als solche gewertet werden1. 
Mit Bezug zum gemeinschaftsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsgrundsatz kann die prognosti-
zierte Unverträglichkeit jedoch auch unter einem Bagatellvorbehalt stehen2. 
Als Orientierungshilfe verweist das BVerwG auf die Fachkonventionen des Bundesamtes für 
Naturschutz (BfN) bzw. das F+E -Vorhaben „Fachinformationssystem und Fachkonventionen 
zur Bestimmung der Erheblichkeit im Rahmen der FFH -VP, 2007“, welches den aktuellen  
Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse darstellt. Daher wird für die Erheblichkeitsbewer-
tung der Beeinträchtigungen von Flächenverlusten die Methodik nach LAMBRECHT & 
TRAUTNER (2007) zugrunde gelegt. Demnach sind direkte und dauerhafte Inanspruchnah-
men von Lebensraumtypen im Regelfall als erhebliche Beeinträchtigungen anzusehen. Im Ein-
zelfall können Beeinträchtigungen als nicht erheblich eingestuft werden, wenn kumulativ fol-
gende Bedingungen erfüllt sind: 
• Qualitativ-funktionale Besonderheiten  
(auf der betroffenen Fläche sind keine speziellen Ausprägungen des Lebensraumtyps 
vorhanden) 
• Orientierungswert „quantitativ-absoluter Flächenverlust“  
(Umfang der direkten Flächeninanspruchnahme überschreitet die Orientierungswerte 
nach LAMBRECHT & TRAUTNER, 2007 nicht)  
• Ergänzender Orientierungswert „quantitativ -relativer“ Flächenverlust (1 % -Kriterium) 
(die direkte Flächeninanspruchnahme eines LRT ist nicht größer als 1 % der Gesamt-
fläche des jeweiligen LRT im Gebiet bzw. in einem definierten Teilgebiet) 
• Kumulation „Flächenentzug durch andere Pläne / Projekte“  
(auch nach Einbeziehung von Flächenverlusten durch kumulativ zu berücksichtigende 
Pläne und Projekte werden die Orientierungswerte nicht überschritten) 
• Kumulation mit anderen Wirkfaktoren  
(durch andere Wirkfaktoren des Projekts (einzeln oder in Zusammenwirken mit ande-
ren Projekten oder Plänen) werden keine erheblichen Beeinträchtigungen verursacht)  
• Bei der Ermittlung der Beeinträchtigung von LRT werden auch indirekte durch eine 
Beeinträchtigung charakteristischer Arten in Betracht gezogen. Zur Ermittlung des re-
levanten Spektrums charakteristischer Arten (CA) wird zunächst das Erhaltungszieldo-
kument des LANUV auf Hinweise von charakteristischen Arten überprüft.  Zusätzlich 
 
1 BVerwG, Urteil v. 17.01.2007 - 9 A 20.05, Rn. 41. 
2 BVerwG, Urt. v. 12.03.2008 - 9 A 3/06, Rn.124f. ; BVerwG, Beschl. v. 10.11.2009 – 9 B 28.09, Rn. 8.

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 Seite 6 
wird der Fundortkataster des LANUV bezüglich  charakteristischer Arten der LRT im 
Wirkbereich des Vorhabens ausgewertet.  
Bewertung von Verlusten sowie graduellen Funktionsverlusten von Lebensräumen  
geschützter Tier- und Pflanzenarten 
Anders als für den Verlust von LRT-Flächen gilt für die Habitate von Tierarten nicht die Grund-
annahme, im Regelfall sei jeder Flächenverlust erheblich. Entscheidendes Beurteilungskrite-
rium ist vielmehr die Stabilität, d.h. die Fähigkeit nach einer Störung wieder zum ursprüngli-
chen Gleichgewicht zurückzukehren. 
Bei der Beurteilung der Verträglichkeit für Habitate von Tierarten (Anhang II FFH-RL, Vogelar-
ten) geht es darum, ob die Gebietspopulationen der relevanten Tierarten vor dem Hintergrund 
der konkreten Merkmale bzw. der besonderen Ausprägungen des Gebietes tr otz projektspe-
zifischer Einwirkungen in einem günstigen Erhaltungszustand verbleiben bzw. trotz Störung 
wieder in diesen zurückkehren3. Bewertungsmaßstab ist somit der günstige Erhaltungszustand 
der betroffenen Population der jeweiligen Art. In den Begriffsbestimmungen des Art.  1 FFH-
RL zum "günstigen Erhaltungszustand" einer Art werden Merkmale benannt, anhand derer 
bestimmt werden kann, ob der Erhaltungszustand günstig ist. An diesen Merkmalen lässt sich 
die Erheblichkeit von Beeinträchtigungen festmachen. 
Für die Einschätzung der Erheblichkeit von Beeinträchtigungen werden daher insbesondere 
die folgenden Kriterien, die auch bei der ABC-Bewertung in den Standarddatenbögen Berück-
sichtigung finden, zugrunde gelegt: 
• Vorhandensein maßgeblicher Habitate, z. B. artspezifische Fortpflanzungs- und Ruhe-
stätten, 
• Habitatqualität (z. B. artrelevante Strukturen, Größe der Teil- und Gesamtlebensräume 
bzgl. Minimalarealen, Aktionsradien, Reviergrößen), 
• Zustand der Population (z. B. Populationsgröße, ggf. Fortpflanzungserfolg, Populati-
onsdynamik und -struktur), 
• Störungsempfindlichkeit, Flucht-/ Meidedistanzen, 
• Vorbelastungen /vorhandene Beeinträchtigungen. 
Diese Kriterien und Parameter zur Bewertung von erheblichen Beeinträchtigungen der rele-
vanten Arten sind entsprechend den spezifischen Bedürfnissen der jeweiligen zu behandeln-
den Arten vor dem Hintergrund der spezifischen Verhältnisse im jeweiligen Natura 2000-Ge-
biet zu präzisieren. 
 
3 Vgl. bspw. BVerwG, Beschluss v. 20.2.2015 - 7 B 13.14, Rn. 33.

BÜ 9,5 (Strecke 2655) „Baumschulenweg“ in Köln 
Natura 2000-Vorprüfungen, „Königsforst“ (DE-5008-302 & DE-5008-401) 
 
 
 Seite 7 
Grundsätzlich gilt, je schwerwiegender oder intensiver die möglichen Beeinträchtigungen sind 
(je stärker bspw. eine Population aufgrund ihrer geringen Größe oder ihrer hohen Empfindlich-
keit gefährdet ist), desto eher ist von einer erheblichen Beeinträchtigung auszugehen. 
Methodisches Vorgehen zur Wirkungsprognose der baubedingten Störungen bei Brut-
vögeln 
Für die Wirkungsprognose baubedingter Störungen für Brutvögel wurden anhand einer Litera-
turauswertung, je nach Empfindlichkeit der Art, Wirkbereiche abgeleitet. 
Hierzu wurden folgende Informationen zur Störungsempfindlichkeit der potenziell betroffenen 
Arten zusammengetragen: 
• Fluchtdistanzen nach Gassner et al. (2010) 
• Störungsbedingter Mortalitäts-Gefährdungs-Index (sMGI) nach Bernotat & Dierschke 
(2021) 
Der sMGI wurde entwickelt um die Empfindlichkeit von Brutvogelarten gegenüber baubedingt 
temporär auftretenden Störungen, wie etwa optische und akustische Reize, Licht und Erschüt-
terungen besser abzuschätzen zu können. Dabei wird für Arten mit geringer oder sehr geringer 
Störungsempfindlichkeit (sMGI D bzw. E) an genommen, dass sie weitgehend unempfindlich 
gegenüber temporären baubedingten Störungen sind. Beeinträchtigungen durch die baube-
dingten Störungen werden daher ausgeschlossen.  Für Arten, deren Störun gsempfindlichkeit 
mit sehr hoch oder hoch bewertet wurde (sMGI A bzw. B), werden die planerisch zu berück-
sichtigenden Fluchtdistanzen nach GASSNER et al. (2010) angewandt, um eine tatsächliche 
Betroffenheit festzustellen. Einen Sonderfall stellen Arten mit mittlerer Störungsempfindlichkeit 
dar (sMGI C), denn für sie besteht nach BERNOTAT & DIERSCHKE (2021) in der Regel nur 
eine Betroffenheit, falls nicht nur Einzelindividuen, sondern Ansammlungen  in Brutgebieten 
(insb. in Limikolen- oder Wasservogelbrutgebieten) oder Brutkolonien betroffen sind.

BÜ 9,5 (Strecke 2655) „Baumschulenweg“ in Köln 
Natura 2000-Vorprüfungen, „Königsforst“ (DE-5008-302 & DE-5008-401) 
 
 
 Seite 8 
4 FFH-Vorprüfung „Königsforst“ (DE-5008-302) 
4.1 Beschreibung des Natura 2000-Gebietes 
Beschreibung des NATURA 2000-Gebiets 
Kennziffer  DE-5008-302  
Name  Königsforst 
Fläche  2517,26 ha 
Kurzcharakteristik  Bedeutendes altes Waldgebiet auf der rheinischen Mittelterrasse mit gro-
ßen Buchen - und Eichenmischwäldern, z.T. auch größeren Kiefern - und 
Fichtenanteilen. Am Rande des Ballungsraums im Osten von Köln gelegen, 
vermittelt der Königsforst naturräumlich zwisc hen Kölner Bucht und Bergi-
schem Land und so - von 50m auf ca. 200m absteigend - zwischen Flach-
land und Bergland. Aufgrund des Alters, der Geschlossenheit der Wald-
landschaft und der teilweise noch naturnahen Bachläufe mit ihren beglei-
tenden Bacherlenwäldern zählt der Königsforst zweifellos zu den Kernflä-
chen eines europäischen Waldbiotopverbundsystems. 
 LRT 2320 Dünen mit offenen Grasflächen mit Corynephorus 
und Agrostis [Dünen im Binnenland] 
(B) 
Lebensraumtypen 
(LRT) nach Anhang I 
der FFH-Richtlinie  
 
(Prioritäre LRT = fett)  
 
Erhaltungszustand 
(A) = hervorragend  
(B) = gut  
(C) = durchschnittlich  
oder beschränkt 
(-) = nicht bewertet 
 
• Hinweise auf ein 
Vorkommen charak-
teristischer Arten 
gem. Erhaltungsziel-
dokument (sofern 
vorhanden) 
LRT 3130 Oligo- bis mesotrophe stehende Gewässer mit Vege-
tation der Littorelletea uniflorae und/oder Isotea-Na-
nojuncetea 
(C) 
LRT 3150 Natürliche eutrophe Seen und Altarme (C) 
LRT 3160 Dystrophe Seen und Teiche (C) 
LRT 3260 Fließgewässer mit Unterwasservegetation (B) 
LRT 4010 Feuchte Heiden des nordatlantischen Raums mit 
Erica tetralix 
(C) 
LRT 4030 Trockene europäische Heiden (C) 
LRT 6410 Pfeifengraswiesen auf lehmigen oder torfigen Böden (C) 
LRT 6510 Glatthafer- und Wiesenknopf-Silgenwiesen (C) 
LRT 7140 Übergangs- und Schwingrasenmoore (C) 
LRT 9110 Hainsimsen-Buchenwald 
• Schwarzspecht (Dyrocopus martius) 
• Grauspecht (Picus canus) 
(B) 
LRT 9130 Waldmeister-Buchenwald 
• Schwarzspecht (Dyrocopus martius) 
• Grauspecht (Picus canus) 
(C) 
LRT 9160 Stieleichen-Hainbuchenwald 
• Mittelspecht (Dendrocopus medius) 
(B) 
LRT 9190 Alte bodensaure Eichenwälder auf Sandebenen mit 
Quercus robur 
• Mittelspecht (Dendrocopus medius) 
(B) 
LRT 91E0 Erlen-Eschen- und Weichholz-Auenwälder (B)

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Beschreibung des NATURA 2000-Gebiets 
Arten nach Anhang II 
der FFH-Richtlinie  
 
(Prioritäre Arten = 
fett)  
 
Erhaltungszustand  
(A) = hervorragend  
(B) = gut  
(C) = durchschnittlich  
oder beschränkt 
• (1096) Bachneunaue (Lampetra planeri) (C) 
andere vorkom-
mende wichtige  
Arten  
• Zweigestreifte Quelljungfer (Cordulegaster boltonii) 
• Eisvogel (Alcedo atthis) 
• Wespenbussard (Pernis apivorus) 
• Grauspecht (Picus canus) 
• Mittelspecht (Dendrocopos medius) 
• Schwarzspecht (Dryocopus martius) 
Gebietsmanagement  Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen – Regionalforstamt 
Rhein-Sieg-Erft 2010/2011: Sofortmaßnahmenkonzept (SoMaKo) für das 
Natura 2000-Gebiet DE-5008-302 „Königsforst“.  
Biologische Station Rhein-Berg & NABU Naturschutzstation Leverkusen-
Köln 2018: Natura 2000 Königsforst DE-5008-302 Maßnahmenkonzept – 
Fachbeitrag zur Vernetzung der Gelbbauchunkenpopulationen. Stand 
19.12.2018. im Auftrag des Landesbetrieb Wald und Holz NRW. 
Schutzzweck und  
Erhaltungsziele  
(LRT 2330) Dünen mit offenen Grasflächen mit Corynephorus und 
Agrostis [Dünen Binnenland] 
Erhaltung eines günstigen Erhaltungszustands im Gebiet auch als Beitrag 
zur Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustands in der biogeo-
graphischen Region. Den Rahmen hierfür liefert das Maßnahmenkonzept 
für das Gebiet mit den entsprechenden Angaben insbesondere zu Ziel-
größen, zeitlicher Priorisierung und behördlichen Zuständigkeiten 
• Erhaltung typisch ausgebildeter Sandtrockenrasen mit ihrem lebens-
raumtypischen Kennartenund Strukturinventar* sowie mit lebensraum-
angepasstem Pflegeregime 
• Erhaltung des Lebensraumtyps als Habitat für seine charakteristischen 
Arten 
• Erhaltung der lebensraumtypischen Bodengestalt und -dynamik Erhal-
tung eines offenen Umfeldes des Lebensraumtyps zur Verhinderung 
von Beschattung und Gewährleistung von Windeinfluss 
• Vermeidung und ggf. Verminderung von Nährstoff- und Schadstoffein-
trägen 
• Erhaltung eines störungsarmen Lebensraumtyps 
• Erhaltung eines gehölz- und störartenarmen Lebensraumtyps 
• Das Vorkommen des Lebensraumtyps im Gebiet ist insbesondere auf-
grund 
- seiner Bedeutung als eines von drei Vorkommen in der FFH-Ge-
bietskulisse in der kontinentalen biogeographischen Region in 
NRW,

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 Seite 10 
Beschreibung des NATURA 2000-Gebiets 
- seiner Bedeutung innerhalb eines großen Komplexes nährstoffar-
mer Lebensraumtypen, 
zu erhalten. 
 
(LRT 3130) Oligo- bis mesotrophe stehende Gewässer mit Vegetation 
der Littorelletea uniflorae und/oder der Isoeto-Nanojuncetea  
Erhaltung eines günstigen Erhaltungszustands im Gebiet auch als Beitrag 
zur Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustands in der biogeo-
graphischen Region. Den Rahmen hierfür liefert das Maßnahmenkonzept 
für das Gebiet mit den entsprechenden Angaben insbesondere zu Zielgrö-
ßen, zeitlicher Priorisierung und behördlichen Zuständigkeiten. 
• Erhaltung der naturnahen, nährstoffarmen bis mäßig nährstoffreichen 
Gewässer einschließlich ihrer Uferbereiche mit ihrer Strandlings- oder 
Zwergbinsen-Vegetation sowie ihrem lebensraumtypischen Kennarten- 
und Strukturinventar (Verlandungsreihe) 
• Erhaltung des Lebensraumtyps als Habitat für seine charakteristischen 
Arten 
• Erhaltung des lebensraumtypischen Wasserhaushaltes und -chemis-
mus unter Berücksichtigung des Einzugsgebietes 
• Vermeidung und ggf. Verminderung von Nährstoff- und Schadstoffein-
trägen 
• Erhaltung eines offenen Umfeldes des Lebensraumtyps zur Verhinde-
rung von Beschattung, Laubeintrag und Gewährleistung von Windein-
fluss 
• Erhaltung eines störungsarmen Lebensraumtyps 
 
(LRT 3150) Natürliche Eutrophe Seen  
Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustands im Gebiet auch 
als Beitrag zur Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustands in 
der biogeographischen Region. Den Rahmen hierfür liefert das Maßnah-
menkonzept für das Gebiet mit den entsprechenden Angaben insbeson-
dere zu Zielgrößen, zeitlicher Priorisierung und behördlichen Zuständig-
keiten. 
• Wiederherstellung der naturnahen, nährstoffreichen (eutrophen), aber 
nicht übermäßig nährstoffreichen (poly- bis hypertrophen) Gewässer 
einschließlich ihrer Uferbereiche und mit ihrer Unterwasserpflanzen-, 
Wasserpflanzen- und Verlandungsvegetation sowie ihrem lebensraum-
typischen Kennarten- und Strukturinventar (Verlandungsreihe) 
• Wiederherstellung des Lebensraumtyps als Habitat für seine charakte-
ristischen Arten 
• Wiederherstellung des lebensraumtypischen Wasserhaushaltes und -
chemismus unter Berücksichtigung des Einzugsgebietes 
• Vermeidung und ggf. Verminderung von Nährstoff- und Schadstoffein-
trägen, Vermeidung poly- bis hypertropher Verhältnisse mit hohen An-
teilen von Hypertrophiezeigern 
• Wiederherstellung eines störungsarmen Lebensraumtyps 
• Das Vorkommen des Lebensraumtyps im Gebiet ist insbesondere auf-
grund seiner Bedeutung im Biotopverbund wiederherzustellen.

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 Seite 11 
Beschreibung des NATURA 2000-Gebiets 
(LRT 3160) Dystrophe Seen und Teiche 
Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustands im Gebiet auch 
als Beitrag zur Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustands in 
der biogeographischen Region. Den Rahmen hierfür liefert das Maßnah-
menkonzept für das Gebiet mit den entsprechenden Angaben insbeson-
dere zu Zielgrößen, zeitlicher Priorisierung und behördlichen Zuständig-
keiten. 
• Wiederherstellung der naturnahen, huminsäurereichen (dystrophen) 
Gewässer einschließlich ihrer Uferbereiche sowie ihrem lebensraumty-
pischen Kennarten- und Strukturinventar (Verlandungsreihe) 
• Wiederherstellung des Lebensraumtyps als Habitat für seine charakte-
ristischen Arten 
• Wiederherstellung des lebensraumtypischen Wasserhaushaltes und -
chemismus unter Berücksichtigung des Einzugsgebietes 
• Vermeidung und ggf. Verminderung von Nährstoff- und Schadstoffein-
trägen 
• Wiederherstellung eines störungsarmen Lebensraumtyps 
 
(LRT 3260) Fließgewässer mit Unterwasservegetation 
Erhaltung eines günstigen Erhaltungszustands im Gebiet auch als Beitrag 
zur Erhaltung eines günstigen Erhaltungszustands in der biogeographi-
schen Region. Den Rahmen hierfür liefert das Maßnahmenkonzept für 
das Gebiet mit den entsprechenden Angaben insbesondere zu Zielgrö-
ßen, zeitlicher Priorisierung und behördlichen Zuständigkeiten. 
• Erhaltung von naturnahen Fließgewässern mit Unterwasservegetation 
mit ihren Uferbereichen und mit ihrer lebensraumtypischen Kennarten- 
und Strukturvielfalt sowie Fließgewässerdynamik entsprechend dem 
jeweiligen Leitbild des Fließgewässertyps, ggf. in seiner kulturland-
schaftlichen Prägung (z. B. Offenlandstrukturen) 
• Erhaltung der naturnahen Gewässerstruktur, mindestens mit Einstu-
fung der Gewässerstruktur von „3“ (mäßig verändert) und einer mög-
lichst unbeeinträchtigten Fließgewässerdynamik 
• Erhaltung des Lebensraumtyps mit seinen typischen Merkmalen (Ab-
flussverhalten, Geschiebehaushalt, Fließgewässerdynamik, Anschluss 
von Nebengewässern und hydraulische Auenanbindung) als Habitat 
für seine charakteristischen Arten 
• Erhaltung einer hohen Wasserqualität mit maximal mäßiger organi-
scher Belastung und eines naturnahen Wasserhaushaltes 
• Vermeidung und ggf. Verminderung von Nährstoff- und Schadstoffein-
trägen 
• Erhaltung eines störungsarmen Lebensraumes 
 
(LRT 4010) Feuchte Heiden des nordatlantischen Raums mit Erica 
tetralix 
Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustands im Gebiet auch 
als Beitrag zur Erhaltung eines günstigen Erhaltungszustands in der bio-
geographischen Region. Den Rahmen hierfür liefert das Maßnahmenkon-
zept für das Gebiet mit den entsprechenden Angaben insbesondere zu 
Zielgrößen, zeitlicher Priorisierung und behördlichen Zuständigkeiten.

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Beschreibung des NATURA 2000-Gebiets 
• Wiederherstellung der Feuchtheiden mit Glockenheide (Erica tetralix) 
mit ihrem lebensraumtypischen Kennarten- und Strukturinventar (torf-
moosreiche Zwergstrauchvegetation und Schlenken) sowie mit lebens-
raumangepasstem Pflegeregime 
• Wiederherstellung eines an Gehölz- und Störarten armen Lebens-
raumtyps 
• Wiederherstellung des Lebensraumtyps als Habitat für seine charakte-
ristischen Arten 
• Wiederherstellung des lebensraumtypischen Wasserhaushaltes und -
chemismus unter Berücksichtigung des Wassereinzugsgebietes 
• Vermeidung und ggf. Verminderung von Nährstoff- und Schadstoffein-
trägen 
• Wiederherstellung eines störungsarmen Lebensraumtyps 
 
(LRT 4030) Trockene europäische Heiden 
Erhaltung eines günstigen Erhaltungszustands im Gebiet auch als Beitrag 
zur Erhaltung eines günstigen Erhaltungszustands in der biogeographi-
schen Region. Den Rahmen hierfür liefert das Maßnahmenkonzept für 
das Gebiet mit den entsprechenden Angaben insbesondere zu Zielgrö-
ßen, zeitlicher Priorisierung und behördlichen Zuständigkeiten. 
• Erhaltung der Trockenen Heiden mit Besenheide (Calluna vulgaris) mit 
ihrem lebensraumtypischen Kennarten- und Strukturinventar (verschie-
dene Altersphasen, offene Bodenstellen) sowie mit lebensraumange-
passtem Bewirtschaftungs- und Pflegeregime 
• Erhaltung des Lebensraumtyps als Habitat für seine charakteristischen 
Arten 
• Erhaltung eines an Gehölz- und Störarten armen Lebensraumtyps 
• Vermeidung und ggf. Verminderung von Nährstoff- und Schadstoffein-
trägen 
• Erhaltung eines störungsarmen Lebensraumtyps 
 
(LRT 6410) Pfeifengraswiesen auf lehmigen oder torfigen Böden 
Erhaltung eines günstigen Erhaltungszustands im Gebiet auch als Beitrag 
zur Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustands in der biogeo-
graphischen Region. Den Rahmen hierfür liefert das Maßnahmenkonzept 
für das Gebiet mit den entsprechenden Angaben insbesondere zu Zielgrö-
ßen, zeitlicher Priorisierung und behördlichen Zuständigkeiten. 
• Erhaltung der Pfeifengraswiesen mit ihrem lebensraumtypischen 
Kennarten- und Strukturinventar sowie lebensraumangepasstem Pfle-
geregime (Herbstmahd)  
• Erhaltung des Lebensraumtyps als Habitat für seine charakteristischen 
Arten  
• Erhaltung eines an Gehölz- und Störarten armen Lebensraumtyps  
• Erhaltung des lebensraumtypischen Wasserhaushaltes und -chemis-
mus unter Berücksichtigung des Wassereinzugsgebietes 
• Vermeidung und ggf. Verminderung von Nährstoff- und Schadstoffein-
trägen 
• Erhaltung eines störungsarmen Lebensraumtyps

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Beschreibung des NATURA 2000-Gebiets 
(LRT 6510) Glatthafer- und Wiesenknopf-Silgenwiesen 
Erhaltung eines günstigen Erhaltungszustands im Gebiet auch als Beitrag 
zur Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustands in der biogeo-
graphischen Region. Den Rahmen hierfür liefert das Maßnahmenkonzept 
für das Gebiet mit den entsprechenden Angaben insbesondere zu Ziel-
größen, zeitlicher Priorisierung und behördlichen Zuständigkeiten. 
• Erhaltung der Glatthafer- und Wiesenknopf-Silgenwiesen mit ihrer le-
bensraumtypischen Kennarten-, Magerkeitszeiger- und Strukturvielfalt 
sowie extensiver Bewirtschaftung 
• Vermeidung und ggf. Verminderung von Nährstoff- und Schadstoffein-
trägen 
• Erhaltung des Lebensraumtyps als Habitat für seine charakteristischen 
Arten 
• Erhaltung eines an Gehölz- und Störarten armen Lebensraumtyps 
• Erhaltung eines störungsarmen Lebensraumtyps 
• Das Vorkommen des Lebensraumtyps im Gebiet ist insbesondere auf-
grund seiner Bedeutung im Biotopverbund zu erhalten 
 
(LRT 7140) Übergangs- und Schwingrasenmoore 
Erhaltung eines günstigen Erhaltungszustands im Gebiet auch als Beitrag 
zur Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustands in der biogeo-
graphischen Region. Den Rahmen hierfür liefert das Maßnahmenkonzept 
für das Gebiet mit den entsprechenden Angaben insbesondere zu Ziel-
größen, zeitlicher Priorisierung und behördlichen Zuständigkeiten. 
• Erhaltung der gehölzarmen Zwischenmoorvegetation z. B. mit Über-
gangsmoor- und Schlenken-Gesellschaften (Scheuchzerietalia palust-
ris) oder Braunsegen-Sümpfen (Caricion nigrae) sowie ihrem lebens-
raumtypischem Kennarten- und Strukturinventar 
• Erhaltung des Lebensraumtyps als Habitat für seine charakteristischen 
Arten 
• Erhaltung eines an Gehölz- und Störarten armen Lebensraumtyps 
• Erhaltung des lebensraumtypischen Wasserhaushaltes und -chemis-
mus sowie Nährstoffhaushaltes mit oberflächennahem oder anstehen-
dem dystrophem bis oligo- oder mesotrophem Wasser unter Berück-
sichtigung des Wassereinzugsgebietes 
• Vermeidung und ggf. Verminderung von Nährstoff- und Schadstoffein-
trägen 
• Erhaltung eines störungsarmen Lebensraumtyps 
 
(LRT 9110) Hainsimsen-Buchenwald 
Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustands im Gebiet auch 
als Beitrag zur Erhaltung eines günstigen Erhaltungszustands in der bio-
geographischen Region. Den Rahmen hierfür liefert das Maßnahmenkon-
zept für das Gebiet mit den entsprechenden Angaben insbesondere zu 
Zielgrößen, zeitlicher Priorisierung und behördlichen Zuständigkeiten. 
• Wiederherstellung großflächig-zusammenhängender, naturnaher, 
Hainsimsen- Buchenwälder mit ihrer lebensraumtypischen Arten- und 
Strukturvielfalt in einem Mosaik aus ihren verschiedenen Entwicklungs-

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Beschreibung des NATURA 2000-Gebiets 
stufen/ Altersphasen und in ihrer standörtlich typischen Variations-
breite, inklusive ihrer Vorwälder sowie ihrer Waldränder und Sonder-
standorte 
• Wiederherstellung des Lebensraumtyps als Habitat für seine charakte-
ristischen Arten 
• Wiederherstellung eines lebensraumangepassten Wildbestandes 
• Wiederherstellung lebensraumtypischer Bodenverhältnisse (Nährstoff-
haushalt, Bodenstruktur) 
• Vermeidung und ggf. Verminderung von Nährstoff- und Schadstoffein-
trägen 
• Wiederherstellung eines störungsarmen Lebensraums 
• Das Vorkommen des Lebensraumtyps im Gebiet ist insbesondere auf-
grund seiner Bedeutung als eines der fünf größten Vorkommen in der 
atlantischen biogeographischen Region in NRW zu erhalten und ggf. 
zu entwickeln. 
 
(LRT 9130) Waldmeister-Buchenwald 
Erhaltung eines günstigen Erhaltungszustands im Gebiet auch als Beitrag 
zur Erhaltung eines günstigen Erhaltungszustands in der biogeographi-
schen Region. Den Rahmen hierfür liefert das Maßnahmenkonzept für 
das Gebiet mit den entsprechenden Angaben insbesondere zu Zielgrö-
ßen, zeitlicher Priorisierung und behördlichen Zuständigkeiten. 
• Erhaltung großflächig-zusammenhängender, naturnaher, meist kraut- 
und geophytenreicher Waldmeister-Buchenwälder auf basenreichen 
Standorten mit ihrer lebensraumtypischen Arten- und Strukturvielfalt in 
einem Mosaik aus ihren verschiedenen Entwicklungsstufen/ Alterspha-
sen und in ihrer standörtlich typischen Variationsbreite, inklusive ihrer 
Vorwälder sowie ihrer Waldränder und Sonderstandorte 
• Erhaltung des Lebensraumtyps als Habitat für seine charakteristischen 
Arten 
• Erhaltung eines lebensraumangepassten Wildbestandes 
• Erhaltung lebensraumtypischer Bodenverhältnisse (Nährstoffhaushalt, 
Bodenstruktur) 
• Vermeidung und ggf. Verminderung von Nährstoff- und Schadstoffein-
trägen 
• Erhaltung eines störungsarmen Lebensraumtyps 
 
(LRT 9160) Stieleichen-Hainbuchenwald 
Erhaltung eines günstigen Erhaltungszustands im Gebiet auch als Beitrag 
zur Erhaltung eines günstigen Erhaltungszustands in der biogeographi-
schen Region. Den Rahmen hierfür liefert das Maßnahmenkonzept für 
das Gebiet mit den entsprechenden Angaben insbesondere zu Zielgrö-
ßen, zeitlicher Priorisierung und behördlichen Zuständigkeiten. 
• Erhaltung naturnaher, meist kraut- und geophytenreicher Sternmieren-
Eichen-Hainbuchenwälder auf stau- und grundwasserbeeinflussten 
oder fließgewässernahen Standorten mit ihrer lebensraumtypischen 
Arten- und Strukturvielfalt in einem Mosaik aus ihren verschiedenen 
Entwicklungsstufen/ Altersphasen und in ihrer standörtlich typischen 
Variationsbreite, inklusive ihrer Vorwälder sowie ihrer Waldränder und 
Sonderstandorte

BÜ 9,5 (Strecke 2655) „Baumschulenweg“ in Köln 
Natura 2000-Vorprüfungen, „Königsforst“ (DE-5008-302 & DE-5008-401) 
 
 
 Seite 15 
Beschreibung des NATURA 2000-Gebiets 
• Erhaltung des Lebensraumtyps als Habitat für seine charakteristischen 
Arten 
• Erhaltung eines lebensraumangepassten Wildbestandes 
• Erhaltung lebensraumtypischer Wasser- und Bodenverhältnisse (Was-
serhaushalt, Nährstoffhaushalt, Bodenstruktur) unter Berücksichtigung 
des Wasser-einzugsgebietes 
• Vermeidung und ggf. Verminderung von Nährstoff- und Schadstoffein-
trägen 
• Erhaltung eines störungsarmen Lebensraumtyps 
 
(LRT 9190) Alte bodensaure Eichenwälder auf Sandebenen mit Quer-
cus robur 
Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustands im Gebiet auch 
als Beitrag zur Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustands in 
der biogeographischen Region. Den Rahmen hierfür liefert das Maßnah-
menkonzept für das Gebiet mit den entsprechenden Angaben insbeson-
dere zu Zielgrößen, zeitlicher Priorisierung und behördlichen Zuständig-
keiten. 
• Wiederherstellung naturnaher alter bodensaurer Eichenwälder auf 
nährstoffarmen Sand-Standorten mit ihrer lebensraumtypischen Arten- 
und Strukturvielfalt in einem Mosaik aus ihren verschiedenen Entwick-
lungsstufen/ Altersphasen und in ihrer standörtlich typischen Variati-
onsbreite, inklusive ihrer Vorwälder sowie ihrer Waldränder und Son-
derstandorte 
• Wiederherstellung des Lebensraumtyps als Habitat für seine charakte-
ristischen Arten 
• Wiederherstellung eines lebensraumangepassten Wildbestandes 
• Wiederherstellung lebensraumtypischer Wasser- und Bodenverhält-
nisse (Wasserhaushalt, Nährstoffhaushalt, Bodenstruktur) unter Be-
rücksichtigung des Wassereinzugsgebietes 
• Vermeidung und ggf. Verminderung von Nährstoff- und Schadstoffein-
trägen 
• Wiederherstellung eines störungsarmen Lebensraumtyps 
• Wiederherstellung eines an Störarten armen LRT 
• Das Vorkommen des Lebensraumtyps im Gebiet ist insbesondere auf-
grund 
- seiner Bedeutung als eines von drei Vorkommen in der FFH-Ge-
bietskulisse in der kontinentalen biogeographischen Region in 
NRW, 
- seiner besonderen Repräsentanz für die atlantische Region in 
NRW, 
- seines Vorkommens im Bereich der lebensraumtypischen Areal-
grenze 
wiederherzustellen. 
 
(LRT 91E0) Erlen-Eschen- und Weichholz-Auenwälder (Prioritärer Le-
bensraum)

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Beschreibung des NATURA 2000-Gebiets 
Erhaltung eines günstigen Erhaltungszustands im Gebiet auch als Beitrag 
zur Erhaltung eines günstigen Erhaltungszustands in der biogeographi-
schen Region. Den Rahmen hierfür liefert das Maßnahmenkonzept für 
das Gebiet mit den entsprechenden Angaben insbesondere zu Zielgrö-
ßen, zeitlicher Priorisierung und behördlichen Zuständigkeiten. 
• Erhaltung von Erlen-Eschen- und Weichholz-Auenwäldern mit ihrer le-
bensraumtypischen Arten- und Strukturvielfalt in ihrer standörtlich typi-
schen Variationsbreite, inklusive ihrer Vorwälder 
• Erhaltung des Lebensraumtyps als Habitat für seine charakteristischen 
Arten 
• Erhaltung lebensraumtypischer Wasser- und Bodenverhältnisse (Was-
serhaushalt, Nährstoffhaushalt, Bodenstruktur) unter Berücksichtigung 
des Wassereinzugsgebietes) 
• Erhaltung eines lebensraumangepassten Wildbestandes 
• Vermeidung und ggf. Verminderung von Nährstoff- und Schadstoffein-
trägen 
• Erhaltung eines störungsarmen Lebensraumtyps 
• Erhaltung eines an Störarten armen Lebensraumtyps 
 
(1096) Bachneunauge (Lampetra planeri) 
Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustands im Gebiet auch 
als Beitrag zur Erhaltung eines günstigen Erhaltungszustands in der bio-
geographischen Region. Den Rahmen hierfür liefert das Maßnahmenkon-
zept für das Gebiet mit den entsprechenden Angaben insbesondere zu 
Zielgrößen, zeitlicher Priorisierung und behördlichen Zuständigkeiten. 
• Wiederherstellung naturnaher, linear durchgängiger, lebhaft strömen-
der, sauberer Gewässer mit lockerem, sandigen bis feinkiesigen 
Sohlsubstraten (Laichhabitat) und ruhigen Bereichen mit Schlammauf-
lagen (Larvenhabitat), mit natürlichem Geschiebetransport und gehölz-
reichen Gewässerrändern 
• Wiederherstellung einer möglichst unbeeinträchtigten Fließgewäs-
serdynamik mit lebensraumtypischen Strukturen und Vegetation 
• Vermeidung und ggf. Verringerung von direkten und diffusen Nährstoff-
, Schadstoff- und anthropogen bedingten Feinsedimenteinträgen in die 
Gewässer 
• Wiederherstellung der Wasserqualität 
• Wiederherstellung einer schonenden Gewässerunterhaltung unter Be-
rücksichtigung der Ansprüche der Art 
• Wiederherstellung der linearen Durchgängigkeit der Fließgewässer im 
gesamten Verlauf 
• Das Vorkommen im Gebiet ist insbesondere aufgrund seiner Bedeu-
tung als eines der fünf größten Vorkommen in der FFH-Gebietskulisse 
der atlantischen biogeographischen Region in NRW wiederherzustel-
len. 
ausgewertete  
Datengrundlagen 
LANUV NRW (2021): Standarddatenbogen zum FFH-Gebiet DE-5008-
302 „Königsforst“ (Stand 06/2021) 
LANUV NRW (2020): Erhaltungsziele und -maßnahmen zum FFH-Gebiet 
DE-5008-302 „Königsforst“ (Stand: 23.09.2020)

BÜ 9,5 (Strecke 2655) „Baumschulenweg“ in Köln 
Natura 2000-Vorprüfungen, „Königsforst“ (DE-5008-302 & DE-5008-401) 
 
 
 Seite 17 
4.2 Ermittlung der Betroffenheit des Natura 2000-Gebietes 
Das Schutzgebiet kann durch das Vorhaben im Süden potenziell betroffen sein. Im Bereich 
des BÜ Baumschulenweg etwa 150 m südlich der L284 „Rösrather Straße“ und etwa 290  m 
nördlich der BAB 3 kommt es zu kleinräumigen Flächeninanspruchnahmen des FFH-Gebietes 
(s. Unterlagen 10.2 und 10.3). Direkte Flächeninanspruchnahmen von LRT nach Anhang I 
sowie von Lebensräumen von erhaltungszielgegenständlichen Arten nach Anhang II im Gebiet 
können daher nicht im Vorhinein ausgeschlossen werden. 
Im Bereich der kleinräumigen Flächeninanspruchnahmen entlang der Straße „Baumschulen-
weg“ befinden sich keine LRT. Im Nahbereich des Vorhabens liegen jedoch Flächen des LRT 
9110 „Hainsimsen-Buchenwald“ (Entfernung ca. 3 m) und des LRT 9160 „Stieleichen-Hainbu-
chenwald“ (Entfernung ca. 230 m). Im Erhaltungszieldokument des LANUV gibt es Hinweise 
auf ein Vorkommen des Schwarzspechts und des Grauspechts als charakteristische Arten 
(CA) für den LRT 9110 sowie des Mittelspechtes für den LRT 9160. 
Die LRT 2320, 3130, 3160, 3260, 4010, 4030, 6410, 6510, 7140, 9130, 9160, 9190 und 91E0* 
befinden sich außerhalb des Wirkbereiches des Vorhabens. 
Weiterhin ist laut SDB das Bachneunauge als erhaltungszielgegenständliche Anhang II -Art 
gelistet. Lebensräume des Bachneunauges sind durch das Vorhaben nicht betroffen und lie-
gen nicht im Wirkbereich des Vorhabens, somit kann eine Beeinträchtigung der Art bereits an 
dieser Stelle ausgeschlossen werden. 
In der Prognose sind daher indirekte Beeinträchtigungen der erhaltungszielgegenständlichen 
LRT 9110 und 9160 näher zu betrachten. 
4.3 Prognose 
4.3.1 Anlagebedingte Beeinträchtigungen 
Indirekte anlagebedingte Wirkungen ergeben sich potenziell durch die Straßenentwässerung. 
Die kreuzende Straße wird im Bereich der Fahrbahnerneuerung (Neuversiegelung) jedoch mit 
einer Querneigung von 2,5 % ausgebildet, sodass das Oberflächenwasser wie zuvor über das 
Bankett in den Seitenraum abfließt und dort versickert. Durch das Vorhaben entsteht demnach 
keine mengenmäßige Verschlechterung der Grundwasserneubildung im Bereich des FFH-Ge-
bietes. Die Qualität des Abwassers bleibt gleich, da keine Änderung der Verkehrszahlen zu 
erwarten sind. 
4.3.2 Baubedingte Beeinträchtigungen 
Für den LRT 9110 sind die charakteristischen Arten Schwarz - und Grauspecht und für den 
LRT 9160 die CA Mittelspecht zu betrachten. Der Mittelspecht ist mit einem sMGI von B nach

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Natura 2000-Vorprüfungen, „Königsforst“ (DE-5008-302 & DE-5008-401) 
 
 
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der Methodik von BERNOTAT & DIERSCHKE (2021) als unempfindlich gegenüber bauindu-
zierten Störungen einzustufen. Die anderen beiden Spechtarten sind nur bei Ansammlungen 
(sMGI C) als empfindlich einzustufen. Da sich aus der Brutökologie des Schwarz - und Grau-
spechtes kein Risiko von Brutansammlungen oder Kolonien ergibt, kann eine Störungsemp-
findlichkeit auch für diese Arten durch das Vorhaben ausgeschlossen werden. Nach der an-
gewandten Methodik sind für die charakteristischen Vogelarten der LRT 9110 und 9160 mit 
hinreichender Sicherheit keine vorhabeninduzierten Brutausfälle oder Revieraufgaben zu er-
warten. Vor dem Hintergrund der temporären Bautätigkeiten von max.  vier Wochen und der 
Störungsunempfindlichkeit der charakteristischen Arten können Beeinträchtigung de r LRT 
9110 und 9160 vollständig ausgeschlossen werden. 
Baubedingte Beeinträchtigungen können für das FFH-Gebiet „Königsforst“ für alle Erhaltungs-
ziele vollständig ausgeschlossen werden.  
4.3.3 Betriebsbedingte Beeinträchtigungen 
Betriebsbedingte Wirkungen durch einen Anstieg der Verkehrszahlen sind nicht gegeben, da 
im Zusammenhang mit der Erneuerung des BÜ keine Änderung der Zug - und Straßenver-
kehrszahlen zu erwarten sind. Lediglich durch die Installation einer (nachts absenkbaren) Fuß-
gängerakustik am BÜ kann es ggf. betriebsbedingt zur Lärmemission kommen. Hinsichtlich 
der Vorbelastungen durch den Bahnverkehr ist dieser Wirkfaktor jedoch zu vernachlässigen. 
Betriebsbedingte Beeinträchtigungen können für das FFH-Gebiet „Königsforst“ für alle Erhal-
tungsziele vollständig ausgeschlossen werden. 
4.4 Kumulationswirkung mit anderen Plänen und Projekten 
Das Vorhaben löst keine Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des FFH-Gebiets aus. Somit 
verbleiben keine Beeinträchtigungen, die in Zusammenwirken mit anderen Plänen und Projek-
ten zu erheblichen Beeinträchtigungen führen würden. Kumulative Wirkungen könn en damit 
ausgeschlossen werden. 
4.5 Abschließende Beurteilung der Natura 2000-Vorprüfung 
Natura 2000 
Verträglichkeit Erläuterung 
 ja 
Keine Beeinträchtigungen  
Beeinträchtigungen von erhaltungszielgegenständlichen Arten 
und / oder Lebensraumtypen können ausgeschlossen werden. 
Vorhaben ist mit dem Schutzzweck bzw. den Erhaltungszielen 
verträglich.

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Natura 2000-Vorprüfungen, „Königsforst“ (DE-5008-302 & DE-5008-401) 
 
 
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Natura 2000 
Verträglichkeit Erläuterung 
 ja 
Keine erheblichen Beeinträchtigungen  
Erhebliche Beeinträchtigungen von erhaltungszielgegenständli-
chen Arten und / oder Lebensraumtypen können ausgeschlossen 
werden. Vorhaben ist mit dem Schutzzweck bzw. den Erhaltungs-
zielen verträglich 
 ja 
Erhebliche Beeinträchtigungen nicht ausgeschlossen  
Natura 2000-Verträglichkeitsprüfung erforderlich

BÜ 9,5 (Strecke 2655) „Baumschulenweg“ in Köln 
Natura 2000-Vorprüfungen, „Königsforst“ (DE-5008-302 & DE-5008-401) 
 
 
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5 VS-Vorprüfung „VSG Königsforst“ (DE-5008-401) 
5.1 Beschreibung des Natura 2000-Gebietes 
Beschreibung des NATURA 2000-Gebiets 
Kennziffer  DE-5008-401 
Name  VSG Königsforst 
Fläche  2.517,26 ha 
Kurzcharakteristik  Das Vogelschutz- und FFH-Gebiet ´Königsforst´ ist ein bedeutendes altes 
Waldgebiet auf der rheinischen Mittelterrasse mit großen Buchen- und Ei-
chenmischwäldern, z.T. auch größeren Kiefern- und Fichtenanteilen. Unmit-
telbar angrenzend an das VSG ´Wahner Heide´ verbindet der Königsforst 
naturräumlich die Kölner Bucht mit dem Bergischen Land. Aufgrund des Al-
ters, der Geschlossenheit der Waldlandschaft und der teilweise noch natur-
nahen Bachläufe mit ihren begleitenden Bacherlenwäldern zählt der Königs-
forst zu den Kernflächen eines europäischen Waldbiotopverbundsystems. 
Vogelarten nach Art. 4 
Abs. 2 der VS-RL 
Erhaltungszustand  
(A) = hervorragend  
(B) = gut  
(C) = durchschnittlich  
oder beschränkt 
Brutvögel: 
A229 Eisvogel (Alcedo atthis) (C) 
A238 Mittelspecht (Dendrocopos medius) (B) 
A236 Schwarzspecht (Dryocopus martius) (B) 
A099 Baumfalke (Falco subbuteo) (C) 
A074 Rotmilan (Milvus milvus) (C) 
A072 Wespenbussard (Pernis apivorus) (C) 
A234 Grauspecht (Picus canus) (C) 
andere vorkommende 
wichtige Arten  
--- 
Gebietsmanagement  --- 
Schutzzweck und  
Erhaltungsziele  
Baumfalke (Falco subbuteo) 
• Erhaltung und Entwicklung von strukturreichen Kulturlandschaften mit 
geeigneten Nahrungsflächen (v.a. Feuchtgrünland, Kleingewässer, Hei-
den, Moore, Saum- und Heckenstrukturen, Feldgehölze). 
• Verbesserung des Wasserhaushaltes zur Stabilisierung eines hohen 
Grundwasserstandes im Bereich der Nahrungsflächen (v.a. libellenrei-
che Lebensräume). 
• Verbesserung der agrarischen Lebensräume durch Extensivierung der 
Flächennutzung (z.B. reduzierte Düngung, keine Pflanzenschutzmittel). 
• Erhaltung der Brutplätze mit einem störungsarmen Umfeld. 
• Vermeidung von Störungen an den Brutplätzen (Mai bis August). 
 
Eisvogel (Alcedo atthis) 
• Erhaltung und Entwicklung von dynamischen Fließgewässersystemen 
mit Überschwemmungszonen, Prallhängen, Steilufern u.a.

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Beschreibung des NATURA 2000-Gebiets 
• Vermeidung der Zerschneidung der besiedelten Lebensräume (z.B. 
Straßenbau, Verrohrungen). 
• Erhaltung und Förderung eines dauerhaften Angebotes natürlicher Nist-
plätze; ggf. übergangsweise künstliche Anlage von Steilufern sowie An-
sitzmöglichkeiten. 
• Schonende Gewässerunterhaltung unter Berücksichtigung der Ansprü-
che der Art. 
• Reduzierung von Nährstoff-, Schadstoff- und Sedimenteinträgen im Be-
reich der Nahrungsgewässer. 
• Vermeidung von Störungen an den Brutplätzen (März bis September) 
(u.a. Lenkung der Freizeitnutzung). 
 
Grauspecht (Picus canus) 
• Erhaltung und Entwicklung von ausgedehnten, lebensraumtypischen 
Laub- und Mischwäldern (v.a. Buchenwälder) mit hohen Alt- und Tot-
holzanteilen (bis zu 10 Bäume/ha). 
• Vermeidung der Zerschneidung und Verinselung der besiedelten Wald-
gebiete (z.B. Straßenbau). 
• Erhaltung und Entwicklung von sonnigen Lichtungen, Waldrändern, 
lichten Waldstrukturen und Kleinstrukturen (Stubben, Totholz) sowie 
Grünland als Nahrungsflächen. 
• Verbesserung des Nahrungsangebotes (z.B. reduzierte Düngung, keine 
Pflanzenschutzmittel). 
• Erhaltung von Höhlenbäumen sowie Förderung eines dauerhaften An-
gebotes geeigneter Brutbäume (v.a. >100-jährige Buchen, Bäume mit 
Schadstellen). 
• Vermeidung von Störungen an den Brutplätzen (März bis Juli) 
 
Mittelspecht (Dendrocopos medius 
• Erhaltung und Entwicklung von ausgedehnten, lebensraumtypischen 
Laub- und Mischwäldern sowie von Hartholzauen mit hohen Alt- und 
Totholzanteilen (bis zu 10 Bäume/ha). 
• Erhöhung des Eichenwaldanteils (v.a. Neubegründung, Erhaltung bzw. 
Ausweitung von Alteichenbeständen). 
• Vermeidung der Zerschneidung und Verinselung geeigneter Waldge-
biete (z.B. Straßenbau). 
• Verbesserung des Nahrungsangebotes (z.B. keine Pflanzenschutzmit-
tel). 
• Erhaltung von Höhlenbäumen sowie Förderung eines dauerhaften An-
gebotes geeigneter Brutbäume (v.a. Bäume mit Schadstellen, morsche 
Bäume). 
• Vermeidung von Störungen an den Brutplätzen (März bis Juni). 
 
Rotmilan (Milvus milvus) 
• Erhaltung und Entwicklung von Waldgebieten mit lichten Altholzbestän-
den sowie von offenen, strukturreichen Kulturlandschaften. 
• Vermeidung der Zerschneidung und Verinselung der besiedelten Le-
bensräume (z.B. Straßenbau, Windenergieanlagen). 
• Erhaltung und Entwicklung von geeigneten Nahrungsflächen (v.a. 
Grünland- und Ackerflächen, Säume, Belassen von Stoppelbrachen).

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Beschreibung des NATURA 2000-Gebiets 
• Erhaltung der Horstbäume mit einem störungsarmen Umfeld. 
• Vermeidung von Störungen an den Brutplätzen (März bis Juli). 
• Entschärfung bzw. Absicherung von gefährlichen Strommasten und 
Freileitungen. 
• Reduzierung der Verluste durch Sekundärvergiftungen (Giftköder). 
 
Schwarzspecht (Dryocopus martius) 
• Erhaltung und Entwicklung von lebensraumtypischen Laub- und 
Mischwäldern (v.a. Buchenwälder) mit hohen Alt- und Totholzanteilen 
(bis zu 10 Bäume/ha). 
• Vermeidung der Zerschneidung der besiedelten Waldgebiete (z.B. Stra-
ßenbau). 
• Erhaltung und Entwicklung von sonnigen Lichtungen, Waldrändern, 
lichten Waldstrukturen und Kleinstrukturen (Stubben, Totholz) als Nah-
rungsflächen. 
• Verbesserung des Nahrungsangebotes (z.B. keine Pflanzenschutzmit-
tel). 
• Erhaltung von Höhlenbäumen sowie Förderung eines dauerhaften An-
gebotes geeigneter Brutbäume (v.a. >120-jährige Buchen). 
• Vermeidung von Störungen an den Brutplätzen (März bis Juni). 
 
Wespenbussard (Pernis apivorus) 
• Erhaltung und Entwicklung von Laub- und Laubmischwäldern mit lichten 
Altholzbeständen in strukturreichen, halboffenen Kulturlandschaften.  
• Erhaltung und Entwicklung von Lichtungen und Grünlandbereichen, 
strukturreichen Waldrändern und Säumen als Nahrungsflächen mit ei-
nem reichhaltigen Angebot an Wespen. 
• Verbesserung der Nahrungsangebotes (z.B. reduzierte Düngung, keine 
Pflanzenschutzmittel). 
• Erhaltung der Horstbäume mit einem störungsarmen Umfeld. 
• Vermeidung von Störungen an den Brutplätzen (Mai bis August). 
ausgewertete Daten-
grundlagen 
LANUV NRW (2023): Standarddatenbogen zum „Vogelschutzgebiet Königs-
forst“ (DE-5008-401) (Stand 12/2023) 
LANUV NRW (ohne Jahr): Erhaltungsziele und -maßnahmen zum „VSG Kö-
nigsforst“ (DE-5008-401) 
 
5.2 Ermittlung der Betroffenheit des Natura 2000-Gebietes 
Das Schutzgebiet kann durch das Vorhaben im Süden potenziell betroffen sein. Im Bereich 
des BÜ Baumschulenweg etwa 150 m südlich der L284 „Rösrather Straße“ und etwa 290  m 
nördlich der BAB 3 kommt es zu kleinräumigen Flächeninanspruchnahmen des Vogelschutz-
gebietes (s. Unterlagen 10.2 und 10.3 ). Direkte Flächeninanspruchnahmen von Lebensräu-
men von erhaltungszielgegenständlichen Vogelarten im Gebiet können daher nicht im Vor-
hinein ausgeschlossen werden.

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Im Wirkbereich des Vorhabens ist zwar ausschließlich das Vorkommen des Mittelspechtes 
bekannt. Da jedoch keine aktuellen Kartierungen vorliegen wird im Folgenden im Sinne einer 
worst-case Betrachtung zunächst ein potenzielles Vorkommen aller erhaltungsziel gegen-
ständlichen Vogelarten angenommen. 
Im Nahbereich des Vorhabens befinden sich keine geeigneten Lebensräume für an Gewäs-
sern brütende Vogelarten, sodass eine Beeinträchtigung des Eisvogels bereits an dieser Stelle 
ausgeschlossen werden kann.  
In der Prognose sind daher direkte und indirekte Beeinträchtigungen der erhaltungszielgegen-
ständlichen Vogelarten Mittel-, Grau- und Schwarzspecht, Baumfalke, Rotmilan sowie Wes-
penbussard näher zu betrachten. 
5.3 Prognose 
5.3.1 Anlagebedingte Beeinträchtigungen 
Potenzielle direkte anlagebedingte Beeinträchtigungen ergeben sich zum einen durch die dau-
erhafte Verbreiterung der bestehenden Straße um etwa 2 m  und zum anderen durch die An-
lage eines 2 m² großen Schachtes. Bei den Flächeninanspruchnahmen handelt es sich über-
wiegend um eutrophe straßenbegleitende Säume, welche keine Habitatfunktion für die Arten 
aufweisen. Für die Anlage des Schachtes muss  eine Stieleiche (Quercus robur) mittleren Al-
ters gerodet werden, welche potenziell als Fortpflanzungs - und Ruhestätte von den erhal-
tungszielgegenständlichen Arten Mittel-, Grau- und Schwarzsprecht sowie Baumfalke, Rotmi-
lan und Wespenbussard dienen könnte, sodass diese im Folgenden näher betrachtet wird.  
Die Eiche steht am äußersten Rand des Vogelschutzgebiets, direkt neben dem vorhandenen 
Bahnübergang, dessen Erneuerung im vorliegenden Vorhaben geplant ist . Der Abstand zur 
Straße beträgt etwa 2 Meter, zu den Bahngleisen etwa 3 Meter. Auf der gegenüberliegenden 
Straßenseite befindet sich ein Forstbetrieb. Neben Autos wird der Bahnübergang regelmäßig 
auch von Radfahrern und Fußgängern frequentiert. Die Straße ist Teil des Fernwanderweges 
„Kölnpfad“ und führt unmittelbar hinter dem Bahnübergang in einen geschotterten Rad- und 
Fußweg über, welcher anschließend als Brücke die A4 quert und damit für die Erholungssu-
chenden des Ballungsraumes Köln den „Königsforst“ mit der „Wahner Heide“ verbindet. Der 
Bereich unterliegt daher einem starken Freizeit- und Erholungsdruck. 
Da die Arten Baumfalke, Rotmilan und Wespenbussard sehr störungsempfindlich sind, kann 
eine Nutzung des Baumes als Fortpflanzungs - und Ruhestätte für diese Erhaltungszielarten 
ausgeschlossen werden. Die Spechtarten sind zwar weniger störungsempfindlich als die Greif-
vogelarten, allerdings ist auch hier eine Nutzung des Baumes durch die Arten aufgrund der 
starken Vorbelastung höchst unwahrscheinlich. Weiterhin ist zu beachten, dass die betroffene 
Eiche derzeit vital ist und zur Verkehrssicherheit der angrenzenden Straße und des Gleisbetts, 
häufig beschnitten wird, sodass absterbende Strukturen zeitnah entfernt werden. Nach Franz

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et al. (2006) nutzen im Prinzip alle heimischen Spechtarten vorgeschädigtes Holz für den Brut-
höhlenbau. Einzig der Schwarzspecht ist aufgrund seiner Größe und Kraft in der Lage, seine 
Höhlen auch in vitale Bäume (in diesem Fall bevorzugt Rotbuchen) zu zimmern. Aufgrund der 
Lage des Baumes und der angrenzenden geeigneteren Strukturen, ist dies im betroffenen 
Bereich allerdings auszuschließen. Aus den genannten Gründen kann ein Verlust von Fort-
pflanzungs- und Ruhestätten somit vollständig ausgeschlossen werde n. Eine erhebliche Be-
einträchtigung der Erhaltungszielarten durch die Flächeninanspruchnahmen kann somit aus-
geschlossen werden. 
Indirekte anlagebedingte Wirkungen ergeben sich potenziell durch die Straßenentwässerung. 
Die kreuzende Straße wird im Bereich der Fahrbahnerneuerung (Neuversiegelung) jedoch mit 
einer Querneigung von 2,5 % ausgebildet, sodass das Oberflächenwasser wie zuvor über das 
Bankett in den Seitenraum abfließt und dort versickert. Durch das Vorhaben entsteht demnach 
keine mengenmäßige Verschlechterung der Grundwasserneubildung im Bereich des Vogel-
schutzgebietes. Die Qualität des Abwassers bleibt gleich, da keine Änd erung der Verkehrs-
zahlen zu erwarten sind. Beeinträchtigungen durch die indirekten anlagebedingten Wirkungen 
können somit ausgeschlossen werden. 
Anlagebedingte erhebliche Beeinträchtigungen können für das Vogelschutzgebiet „VSG Kö-
nigsforst“ für alle Erhaltungsziele vollständig ausgeschlossen werden. 
5.3.2 Baubedingte Beeinträchtigungen 
Da sich innerhalb des Baufeldes keine Fortpflanzungs- und Ruhestätten der Erhaltungszielar-
ten befinden und die Rodung des Baumes innerhalb der in § 39 BNatSchG gesetzlich festge-
legten Rodungszeit (Rodung außerhalb der Brutzeit zw. dem 1. Oktober und dem 28. Februar) 
erfolgt, kann eine Tötung im Zuge der Baufeldeinrichtung ausgeschlossen werden.  
Indirekte Beeinträchtigungen durch Störungen können für die Spechtarten aus folgenden 
Gründen ausgeschlossen werden. Der Mittelspecht ist mit einem sMGI von D nach der Metho-
dik von BERNOTAT & DIERSCHKE (2021) als unempfindlich gegenüber bauinduzierten Stö-
rungen einzustufen. Die anderen beiden Spechtarten sind nur bei Ansammlungen (sMGI C) 
als empfindlich einzustufen. Da sich aus der Brutökologie des Schwarz - und Grauspechtes 
kein Risiko von Brutansammlungen oder Kolonien ergibt, kann eine Störungsempfindlic hkeit 
auch für diese Arten durch das Vorhaben ausgeschlossen werden.  
Die Vogelarten Baumfalke, Rotmilan und Wespenbussard sind hingegen gemäß BERNOTAT 
& DIERSCHKE (2021) als empfindlich gegenüber bauinduzierten Störungen (sMGI B) einzu-
stufen. Die Fluchtdistanz nach GASSNER (2010) beträgt beim Baumfalken und Wespenbus-
sard 200 m und beim Rotmilan 300 m. Es ist allerdings zu berücksichtigen, dass es sich bei 
dem Vorhaben um die Sanierung eines bereits bestehenden Bahnübergangs handelt und sich 
im unmittelbaren Umfeld eine Baumschule und ein Forstbetrieb befinden. Durch  die etwa  
200 m nördlich gelegene L284 (Rösrather Straße) und die 270 m südlich gelegene BAB 3 ist

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der Bereich zusätzlich stark verlärmt. Es ist daher zum einen davon auszugehen, dass vorha-
beninduzierte Störungen, die in diesen Teil des Schutzgebiets hineinwirken könnten, von den 
bereits bestehenden Störwirkungen maskiert werden, und zum anderen, dass Vögel, die hier 
dennoch einen Brutplatz aufsuchen, eine gewisse Toleranz gegenüber anthropogenen Stör-
quellen aufweisen müssen. Gemäß @LINFOS ist kein Vorkommen der störungsempfindlichen 
Erhaltungszielarten im Wirkbereich bekannt, sodass unter Berücksichtigung der Vorbelastun-
gen ein Brutplatz der Vogelarten innerhalb der Fluchtdistanz der Arten und damit eine stö-
rungsbedingte Brutaufgabe höchst unwahrscheinlich ist. Da der Bau zudem nur etwa vier Wo-
chen andauert, kann e ine Beeinträchtigung durch vorhabeninduzierte Störungen im Bereich 
des BÜ Baumschulenweg ausgeschlossen werden. 
Baubedingte Beeinträchtigungen können für das Vogelschutzgebiet „VSG Königsforst“ für alle 
Erhaltungsziele vollständig ausgeschlossen werden. 
5.3.3 Betriebsbedingte Beeinträchtigungen 
Betriebsbedingte Wirkungen durch einen Anstieg der Verkehrszahlen sind nicht gegeben, da 
im Zusammenhang mit der Erneuerung des BÜ keine Änderung der Zug - und Straßenver-
kehrszahlen zu erwarten sind. Lediglich durch die Installation einer (nachts absenkbaren) Fuß-
gängerakustik am BÜ kann es ggf. betriebsbedingt zur Lärmemission kommen. Hinsichtlich 
der Vorbelastungen durch den Bahnverkehr ist dieser Wirkfaktor jedoch zu vernachlässigen. 
Betriebsbedingte Beeinträchtigungen können für das Vogelschutzgebiet „VSG Königsforst“ für 
alle Erhaltungsziele vollständig ausgeschlossen werden. 
5.4 Kumulationswirkung mit anderen Plänen und Projekten 
Das Vorhaben löst keine Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des Vogelschutzgebiets aus. 
Somit verbleiben keine Beeinträchtigungen, die in Zusammenwirken mit anderen Plänen und 
Projekten zu erheblichen Beeinträchtigungen führen würden. Kumulative Wirkungen können 
damit ausgeschlossen werden. 
5.5 Abschließende Beurteilung der Natura 2000-Vorprüfung 
Natura 2000 
Verträglichkeit Erläuterung 
 ja 
Keine Beeinträchtigungen  
Beeinträchtigungen von erhaltungszielgegenständlichen Arten 
können ausgeschlossen werden. Vorhaben ist mit dem Schutz-
zweck bzw. den Erhaltungszielen verträglich.

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Natura 2000 
Verträglichkeit Erläuterung 
 ja 
Keine erheblichen Beeinträchtigungen  
Erhebliche Beeinträchtigungen von erhaltungszielgegenständli-
chen Arten können ausgeschlossen werden. Vorhaben ist mit 
dem Schutzzweck bzw. den Erhaltungszielen verträglich 
 ja 
Erhebliche Beeinträchtigungen nicht ausgeschlossen  
Natura 2000-Verträglichkeitsprüfung erforderlich

BÜ 9,5 (Strecke 2655) „Baumschulenweg“ in Köln 
Natura 2000-Vorprüfungen, „Königsforst“ (DE-5008-302 & DE-5008-401) 
 
 
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6 Gesamtergebnis 
Die Ingenieurgesellschaft für Sicherungstechnik und Bau mbH plant die Erneuerung des Bahn-
übergangs (BÜ) 9,5 „Baumschulenweg“ . Der BÜ  befindet sich am km  8,529 bis 10,597 der 
eingleisigen, nichtelektrifizierten Strecke 2655 Köln - in der kreisfreien Stadt Köln (NRW).  
Durch das Vorhaben kommt es zu kleinräumigen Flächeninanspruchnahmen des FFH - und 
VS-Gebiets Königsforst (s. Unterlagen 10.2 und 10.3). 
In der FFH-Vorprüfung können aufgrund der Lage des Vorhabens direkte Beeinträchtigungen 
der Erhaltungszielgegenständlichen Art Bachneunauge sowie der LRT ausgeschlossen wer-
den. Indirekte Beeinträchtigungen der charakteristischen Vogelarten Mittelspecht, Gr au- und 
Schwarzspecht der im Wirkbereich gelegenen LRT 9110 und 9160 müssen hingegen geprüft 
werden. Aufgrund der Unempfindlichkeit der Arten gegenüber bauinduzierte Störwirkungen 
kommt die Natura 2000 -Vorprüfung jedoch zu dem Ergebnis, dass Beeinträchtigu ngen des 
Gebietes vollständig ausgeschlossen werden können. 
In der VS-Vorprüfung werden möglich Beeinträchtigungen der erhaltungszielgegenständlichen 
Vogelarten Mittel-, Grau- und Schwarzspecht, Baumfalke, Rotmilan und Wespenbussard ge-
prüft. Potenzielle Betroffenheiten ergeben sich durch die anlagebedingten kleinfl ächigen Flä-
cheninanspruchnahmen und vorhabeninduzierte Störungen. Die Natura 2000 -Vorprüfung 
kommt jedoch aufgrund der Vorbelastungen in dem Bereich sowie der kurzen Bauzeit zu dem 
Ergebnis, dass erhebliche Beeinträchtigungen des Gebietes vollständig ausgeschlossen wer-
den können.

BÜ 9,5 (Strecke 2655) „Baumschulenweg“ in Köln 
Natura 2000-Vorprüfungen, „Königsforst“ (DE-5008-302 & DE-5008-401) 
 
 
 Seite 28 
7 Literatur- und Quellenverzeichnis 
Bernotat, D.; Dierschke, V. (2021): Übergeordnete Kriterien zur Bewertung der Mortalität wildlebender Tiere im 
Rahmen von Projekten und Eingriffen – Teil II.6: Arbeitshilfe zur Bewertung störungsbedingter 
Brutausfälle bei Vögeln am Beispiel baubedingter Störwirkungen, 4. Fassung, Stand 31.08.2021, 
31 S. 
Franz, C.; Zahner, V.; Müller, J.; Utschick, H. (2006): Nahrungsbiotop, Brutraum und Trommelplatz. LWF aktuell 
53, S. 2-3. 
Gassner, E.; Winkelbrandt, A.; Bernotat, D. (2010): UVP und strategische Umweltprüfung – Rechtliche und fachli-
che Anleitung für die Umweltprüfung., 5. Auflage, 480 S. 
LANA – Länderarbeitsgemeinschaft Naturschutz, Landschaftspflege und Erholung (2004): Anforderungen an die 
Prüfung der Erheblichkeit von Beeinträchtigungen der Natura 2000-Gebiete gemäß § 34 
BNatSchG im Rahmen einer FFH-Verträglichkeitsprüfung (FFH-VP). Stand 4./5. März 2004. 
Lambrecht, H. & Trautner, J. (2007): Fachinformationssystem und Fachkonventionen zur Bestimmung der Erheb-
lichkeit im Rahmen der FFH-VP – Endbericht zum Teil Fachkonventionen, Schlussstand Juni 
2007. – FuE-Vorhaben im Rahmen des Umweltforschungsplanes des Bundesministeriums für 
Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit im Auftrag des Bundesamtes für Naturschutz - FKZ 
804 82 004 [unter Mitarb. von K. KO-CKELKE, R. STEINER, R. BRINKMANN, D. BERNOTAT, 
E. GASSNER & G. KAULE ]. – Hannover, Filderstadt 
LANUV NRW (2021): Standarddatenbogen zum FFH-Gebiet DE-5008-302 „Königsforst“ (Stand 06/2021) 
LANUV NRW (2020): Erhaltungsziele und -maßnahmen zum FFH-Gebiet DE-5008-302 „Königsforst“ (Stand: 
23.09.2020) 
LANUV (Hrsg.): Geoportal.NRW, WMS-Dienst Lebensraumtypen NRW; abgefragt im August 2024, 
https://www.geoportal.nrw.de. 
MKULVN (Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz, Hrsg.) (2016): 
Berücksichtigung charakteristischer Arten der FFH-Lebensraumtypen in der FFH-Verträglich-
keitsprüfung. Leitfaden für die Umsetzung der FFH-Verträglichkeitsprüfung nach § 34 BNatSchG 
in Nordrhein-Westfalen. Schlussbericht (19.12.2016). Düsseldorf. 
VV-Habitatschutz (Verwaltungsvorschrift zur Anwendung der nationalen Vorschriften zur Umsetzung der Richtli-
nien 92/43/EWG (FFH-RL) und 2009/147/EG (V-RL) zum Habitatschutz), Rd.Erl. d. Ministeriums 
für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz v. 06.06.2016, - III 4 - 
616.06.01.18.

Anlage 3: Bestands- und Konfliktplan

3814 Zeichen

Biotoptypen

EZ] Wald- und Ufersäume, Staudenfluren
39.01.01 Wald- und Gehölzsäume oligo- bis eutropher, trockener bis nasser Standorte
39.05 Neophyten-Staudenfluren
39.06.01 Trocken-warme Ruderalstandorte auf Sand-, Kies- und Schotterböden
39.06.03 Frische bis nasse Ruderalstandorte

EZ] Feldgehölze, Gebüsche, Hecken und Gehölzkulturen

41.05aM Einzelbäume, Baumreihen und Baumgruppen aus überwiegend autochtonen Arten
- Mittlere Ausprägung

41.07 Gehölzplantagen und Hopfenkulturen
3.07.08, IV

EEE Laub(misch)wälder und -forste (Laubbaumanteil > 50 %)
43.07.02M Eichen-Hainbuchenwald staunasser bis frischer Standorte - Mittlere Ausprägung
43.07.03A Eichenwald feuchter bis frischer Standorte - Alte Ausprägung
43.07.04M Buchen(misch)wälder frischer, basenarmer Standorte - Mittlere Ausprägung
43.09M Laub(misch)holzforste einheimischer Baumarten - Mittlere Ausprägung

EEE Nadel(misch)wälder und -forste
44.04M Nadel(misch)forste einheimischer Baumarten - Mittlere Ausprägung

EI vVerkehrsanlagen und Plätze

52.01.01a Versiegelter oder sonstiger gepflasterter Verkehrs- und Betriebsweg (z.B. Straße, Start-,
Landebahn)

52.02.04a Geschotterter Weg oder Weg mit wassergebundener Decke
52.02.06 Unbefestigter Weg
52.03.01 Versiegelter Platz oder sonstiger gepflasterter Platz

52.03.03a Platz mit geschottertem Belag oder wassergebundener Decke (z.B. Aschensportplatz)
52.04.01 Gleiskörper

L_] Bauwerke mit zugeordneter typischer Freiraumstruktur
53.01.14a Industrie- und Gewerbefläche inkl. typischen Freiräumen
WSG Zone IIIB Rösrath-Leidenhausen

Weitere Feindifferenzierung der Biotoptypen
mit folgenden Zusatzkürzeln:
SQ sehr gering
9 gering
mittel
. hoch
.., Sh sehr hoch
NV hervorragend

FFH-Lebensraumtyp
\ Hainsimsen-Buchenwald (LRT 9110)

Schutzgebiete

[2] FFH-Gebiet Königsforst
EZ] Vogelschutzgebiet Königsforst

Naturpark Bergisches Land Naturschutzgebiet Königsforst

EI] Landschaftsschutzgebiet Landschaftsraum Gut Leidenhausen und Freiräume um Brück
Naturpark Bergisches Land

WSG Zone IIIB Rösrath-Leidenhausen (Die Zone 3B des Wasserschutzgebietes ist flächendeckend,

daher ohne Signatur)

rn Konflikte

Biotope
NSG Koenigsforst

DE-5008-302 nlagebedingter Verlust von Wald- und Ufersäumen, Staudenfluren mit
Königsforst Bedeutu

162208.03a,,sg]

52202!04aysg]

nlagebedingter Verlust von Feldgehölze, Ge
ehölzkulturen mit mittlerer Bedeutung

DE-5008-401 5 m = 252
Vogelschutzgebiet Königsforst (81) ee Verlust eines Einzelbaumes mit Quartierpotenzial für

Asl072083AYhy)

|

|

|

|

o 8
\

Technische Planung
390110; N [_] Neubau
20008, Baustelleneinrichtungsfläche
[| Rückbau

|
|
|
|

- Y
(1 B3 20 at |
39/06/03, m)

1) ee

Allgemein
39.06.01, h

äußere Grenze der vorhabenträgereigenen Grundstücke
—— Planfeststellungsgrenze

|
\
|
|
| S2L0AOH sg)
|
|
|
|

39.06.03,m
—

LSG Landschaftsraum Gut Leidenhausen und Freiräume um Brück

Genehmigungsvermerk Eisenbahn-Bundesamt

43107202gsh)

Übersichtsskizze

52:02:06 m]
L31072032 hy

0 | ‚Ausgangsverfahren: Antragsfassung 17.09.2025
Änderungen bzw. Ergänzungen Planungsstand

Vorhabenträger:

Regionalbereich West
Hansastraße 15
Datum Unterschrift Unterschrift Unterschrift [gepr. | 0912025 [Hormeir |

benträgers: Planverfasser: Höhensystem:

Ingenieurgesellschaft & bosch & partner Koordinatensystem.
l S B für Sicherungstechnik und Bau mbH | Kirchhofstraße 2c

Heidelberger Straße 14 44623 H
32.02.04a,,sg 22

01189 Dresden Tel.: 02323-946 29 11
Tel.: 0351-351 207 22 0 Fax: 02323-946 29 20
Fax: 0351-207 22 15

17.09.2025 AM AL
Datum Unterschrift Datum Unterschrift

Vorhaben:
Erneuerung BÜ 9,5 "Baumschulenweg" in Köln
Strecke 2655 Köln, Frankfurter Str. - Overath
Bahn-km 8,529 bis Bahn-km 10,597

Plan Bestands- und Konfliktplan

Planinnalt Landschaftspflegerischer Begleitplan

Bahnübergang km 9,5 (Strecke 2655)
Baumschulenweg

Anlage 1: LBP inklusive ASP

161051 Zeichen

Bearbeitung durch 
 
herne ● münchen ● hannover ● berlin 
www.boschpartner.de 
 
Erneuerung BÜ 9,5 „Baumschulenweg“ in Köln, 
Strecke 2655 Köln, Frankfurter Str. – Overath 
Bahn-km 8,529 bis Bahn-km 10,597 
Unterlage 10.1: 
Landschaftspflegerischer Begleitplan 
inkl. artenschutzrechtlicher Prüfung  
und Belange WRRL 
 
27.10.2025 
 
 
Im Auftrag von 
Ingenieurgesellschaft für Sicherungstechnik und Bau mbH, Dresden

Herne, den 27.10.2025 
Auftraggeber: Ingenieurgesellschaft für 
Sicherungstechnik und 
Bau mbH 
Heidelberger Straße 14 
01189 Dresden 
   
Auftragnehmer: Bosch & Partner GmbH 
 
Kirchhofstr. 2c 
44623 Herne 
   
Projektleitung: Dipl.-Geogr. Andrea Hoffmeier 
   
Bearbeitung: Dipl.-Ing. Carolin Strodick 
M. Sc. Nina Litz 
M. Sc. Marius Maiwald 
Dipl.-Geogr. Rudolf Sigl 
M. Sc. Maike Opitz

Erneuerung BÜ 9,5 „Baumschulenweg“ 
LBP inkl. Artenschutz und WRRL 
 
 
 Seite I 
Inhaltsverzeichnis 
0.1 Unterlagenverzeichnis ................................ ................................ ......................III 
0.2 Abbildungsverzeichnis ................................ ................................ ......................III 
0.3 Tabellenverzeichnis ................................ ................................ ........................ IV 
1 Einleitung ................................ ................................ ................................ ........ 1 
1.1 Anlass und Aufgabenstellung ................................ ................................ ........... 1 
1.2 Beschreibung des Vorhabens ................................ ................................ .......... 3 
1.2.1 Beschreibung der relevanten technischen Merkmale des Vorhabens ............... 3 
1.2.2 Relevante Wirkfaktoren ................................ ................................ .................... 6 
1.3 Abgrenzung des Untersuchungsraumes................................ ........................... 7 
1.4 Daten und Methodik ................................ ................................ ......................... 8 
1.4.1 Methodik des LBP ................................ ................................ ............................ 8 
1.4.2 Angewandte und beigezogene Daten- und Informationsgrundlagen ................. 9 
1.5 Übergeordnete Planungen und besonders geschützte Bereiche .....................11 
1.5.1 Regionalplan ................................ ................................ ................................ ...11 
1.5.2 Flächennutzungsplan ................................ ................................ ......................13 
1.5.3 Bebauungspläne ................................ ................................ .............................13 
1.5.4 Landschaftsplan ................................ ................................ .............................. 13 
1.5.5 Geschützte Teile von Natur und Landschaft gemäß §§ 23 bis 30 und § 32 
BNatSchG ................................ ................................ ................................ .......14 
1.5.6 Wasserschutzgebiete und Überschwemmungsgebiete ................................ ...15 
2 Erfassung und Bewertung des vorhandenen Zustands .............................15 
2.1 Biotope ................................ ................................ ................................ ............15 
2.1.1 Methodik ................................ ................................ ................................ .........15 
2.1.2 Ergebnisse Bestandserfassung und -bewertung ................................ .............16 
2.2 Schutzgüter und Funktionen nach Anlage 1 BKompV ................................ .....18 
2.2.1 Ermittlung erforderlicher Zusatzerfassungen bzw. Begründung für den 
Ausschluss von Schutzgütern und Schutzgutfunktionen nach Anlage 1 
BKompV ................................ ................................ ................................ ..........18 
2.2.2 Erfassung und Bewertung des Schutzgutes Tiere ................................ ...........22 
2.2.2.1 Methodik ................................ ................................ ................................ .........22 
2.2.2.2 Ergebnisse Bestandserfassung und -bewertung ................................ .............23 
Seite

Erneuerung BÜ 9,5 „Baumschulenweg“ 
LBP inkl. Artenschutz und WRRL 
 
 
 Seite II 
3 Konfliktanalyse ................................ ................................ .............................. 27 
3.1 Ermittlung und Bewertung der unvermeidbaren Beeinträchtigungen von 
Biotopen durch das Vorhaben ................................ ................................ .........27 
3.2 Ermittlung und Bewertung der unvermeidbaren Beeinträchtigungen des 
Schutzgutes Tiere durch das Vorhaben ................................ ..........................31 
3.2.1 Methodische Vorgehensweise ................................ ................................ .........31 
3.2.2 Vögel ................................ ................................ ................................ ...............31 
3.2.3 Fledermäuse ................................ ................................ ................................ ...31 
3.2.4 Reptilien ................................ ................................ ................................ ..........32 
3.2.5 Fazit ................................ ................................ ................................ ................32 
3.3 Vermeidung von Beeinträchtigungen von Biotopen durch das Vorhaben ........32 
3.4 Vermeidung von Beeinträchtigungen von Schutzgütern und Funktionen nach 
Anlage 1 Spalten 1 und 2 BKompV durch das Vorhaben ................................ 33 
3.4.1 Vermeidung von Beeinträchtigungen von Tieren durch das Vorhaben ............33 
3.4.2 Vermeidung von Beeinträchtigungen des Bodens und des Grundwassers durch 
das Vorhaben ................................ ................................ ................................ ..33 
3.5 Ermittlung des biotopwertbezogenen und des funktionsspezifischen 
Kompensationsbedarfs für beeinträchtigte Biotope ................................ .........33 
3.6 Ermittlung des Kompensationsbedarfs für beeinträchtigte Tiergruppen / -arten
 ................................ ................................ ................................ ........................36 
4 Kompensationsmaßnahmen ................................ ................................ ........37 
4.1 Biotopwertbezogene und funktionsspezifische Kompensationsmaßnahmen für 
beeinträchtigte Biotope ................................ ................................ ....................37 
4.2 Kompensationsmaßnahmen für Tiere ................................ .............................39 
4.3 Maßnahmenübersicht................................ ................................ ......................39 
5 Ersatzgeld ................................ ................................ ................................ ......39 
6 Betroffenheit von Schutzgebieten und schutzwürdigen Objekten ............40 
7 Artenschutzrechtliche Prüfung ................................ ................................ ....42 
7.1 Vorgehensweise ................................ ................................ .............................. 42 
7.2 Vögel ................................ ................................ ................................ ...............42 
7.3 Fledermäuse ................................ ................................ ................................ ...45 
7.4 Reptilien ................................ ................................ ................................ ..........46 
7.5 Fazit ................................ ................................ ................................ ................47

Erneuerung BÜ 9,5 „Baumschulenweg“ 
LBP inkl. Artenschutz und WRRL 
 
 
 Seite III 
8 Forstrechtliche Waldbilanz ................................ ................................ ...........47 
9 Wasserrahmenrichtlinie ................................ ................................ ................48 
9.1 Rechtliche Grundlagen ................................ ................................ ....................48 
9.2 Identifizierung der vom Vorhaben betroffenen Wasserkörper und Beurteilung 
der Beeinträchtigungen ................................ ................................ ...................49 
9.3 Fazit ................................ ................................ ................................ ................51 
10 Schäden an bestimmten Arten und natürlichen Lebensräumen gem. § 19 
(1) BNatSchG ................................ ................................ ................................ .52 
11 Zusammenfassung................................ ................................ ........................53 
12 Literatur und Quellen ................................ ................................ ....................59 
 
 
0.1 Unterlagenverzeichnis 
Nr. Titel Maßstab 
10.2 Übersichtskarte Schutzgebiete 1:5.000 
10.3 Bestands- und Konfliktplan 1:200 
10.4 Maßnahmenplan 1:200 
10.5 Maßnahmenblätter  
 
 
0.2 Abbildungsverzeichnis 
Abb. 1-1: Abgrenzung des Untersuchungsraumes zur Erneuerung des BÜ 9,5 
„Baumschulenweg“ (unmaßstäblich) ................................ ................................  8 
Abb. 1-2: Darstellungen des rechtskräftigen Regionalplans Köln für den Bereich des BÜ 
9,5 „Baumschulenweg“ (Bezirksregierung Köln 2001) (unmaßstäblich) ...........12 
Abb. 1-3: Darstellungen des Regionalplans Köln – Entwurf der Neuaufstellung für den 
Bereich des BÜ 9,5 „Baumschulenweg“ (Bezirksregierung Köln 2021) 
(unmaßstäblich) ................................ ................................ .............................. 12 
Abb. 1-4: Darstellung des Flächennutzungsplans Köln (Stand April 2021) im Bereich des 
BÜ 9,5 „Baumschulenweg“ (Abfrage Stadt Köln März 2024) (unmaßstäblich) .13 
Abb. 1-5: Festsetzungen des Landschaftsplans Köln (digitale Version) im Bereich des BÜ 
9,5 „Baumschulenweg“ (Stadt Köln 2006) (unmaßstäblich) .............................14 
Seite

Erneuerung BÜ 9,5 „Baumschulenweg“ 
LBP inkl. Artenschutz und WRRL 
 
 
 Seite IV 
Abb. 2-1: Anlagebedingt betroffener Höhlenbaum ................................ ..........................25 
Abb. 2-2: Baumhöhle ................................ ................................ ................................ ......26 
Abb. 9-1: Bewertung des mengenmäßigen Zustandes des Grundwasserkörpers 27_25 
„Niederung des Rheins“ ................................ ................................ ..................50 
Abb. 9-2: Bewertung des chemischen Zustands des Grundwasserkörpers 27_25 
„Niederung des Rheins“ ................................ ................................ ..................50 
Abb. 9-3: Grundsätzliche Bewirtschaftungsziele der WRRL bzw. gemäß WHG ..............51 
 
 
0.3 Tabellenverzeichnis 
Tab. 1-1: Wesentliche potenzielle Wirkfaktoren des Vorhabens (in Anlehnung an BMVBS 
2009, MB 9) ................................ ................................ ................................ ..... 6 
Tab. 1-2: Schutzgutbezogene Darlegung der angewandten und beigezogenen Daten- 
und Informationsgrundlagen ................................ ................................ ............10 
Tab. 2-1: Biotoptypenliste mit Bewertung BÜ 9,5 „Baumschulenweg“ ............................16 
Tab. 2-2: Planungsrelevante Arten mit Erhaltungszustand (EHZ) des Messtischblattes 
5008 Q4 und Arten des Fundortkatasters im Landschaftsinformationssystem 
@LINFOS  (LANUV 2024) ................................ ................................ ..............23 
Tab. 3-1: Bau- und anlagebedingte Flächeninanspruchnahmen ................................ .....28 
Tab. 3-2: Betroffenheit von Biotoptypen in den jeweiligen Wertstufen ............................30 
Tab. 3-3: Konflikte Schutzgut Biotope................................ ................................ .............30 
Tab. 3-4: Konflikte Schutzgut Tiere ................................ ................................ ................32 
Tab. 3-5: Ermittlung des biotopwertbezogenen Eingriffs für den Ausgangszustand ..............35 
Tab. 3-6: Ermittlung des biotopwertbezogenen Kompensationsbedarfs für den Zustand 
nach Eingriff ................................ ................................ ................................ ....36 
Tab. 4-1: Übersetzung Ökopunkte des Ökokontos „Dünnwald“ von Ludwig in BKompV .38 
Tab. 4-2: Maßnahmenübersicht................................ ................................ ......................39 
Tab. 8-1: Waldbilanz ................................ ................................ ................................ ......47 
 
 
Seite

Erneuerung BÜ 9,5 „Baumschulenweg“ 
LBP inkl. Artenschutz und WRRL 
 
 
 Seite 1 
1 Einleitung 
1.1 Anlass und Aufgabenstellung 
Der Bahnübergang (BÜ) „Baumschulenweg“ befindet sich am Bahn-km 9,593 der eingleisigen, 
nicht elektrifizierten Eisenbahnstrecke 2655 Köln, Frankfurter Str. – Overath in der kreisfreien 
Stadt Köln (NRW). Der BÜ liegt auf der freien Strecke , welche als Hauptbahn genutzt wird. 
Die benachbarten Betriebsstellen sind der Bahnhof Porz-Heumar und der Haltepunkt Rösrath-
Stümpen. Am Bahnübergang kreuzt die Straße „Baumschulenweg“, auch „Rennweg“ genannt, 
die Bahnstrecke 2655. Der Übergang ist mit Lichtzeichen und Halbschranken technisch gesi-
chert (DB Netze 2023: 5). 
Die Bahnstrecke dient vorrangig dem Schienenpersonennahverkehr (SPNV) und ist Teil der 
Regionalbahnlinie (RB) 25 „Oberbergische Bahn“, die im Halbstundentakt zwischen Köln und 
Lüdenscheid fährt. Fern- und Güterverkehr findet in diesem Streckenabschnitt derzeit (plan-
mäßig) nicht statt. Pro Werktag verkehren derzeit 41 bzw. 42 Züge je Richtung. Die Strecken-
höchstgeschwindigkeit beträgt 120 km/h (DB Netze 2023: 5). 
Der „Baumschulenweg“ führt von der nördlich der Gleise gelegenen „Rösrather Straße“ über 
das Streckengleis in das südlich der Gleise gelegene Naherholungsgebiet Kurtenwald. Außer-
dem wird der südliche Teil der neben dem Bahnübergang gelegenen Baumschule, so wie ein 
Gastronomiebetrieb durch den Baumschulenweg angebunden. Die Straße wird tagsüber 
hauptsächlich durch Spaziergänger bzw. Radfahrer und die Firmenfahrzeuge der Baumschule 
sowie von Forstfahrzeugen genutzt. Den Ergebnissen der Verkehrszählung im Mai 2 022 zu-
folge nutzen im Durchschnitt 621 Fahrzeuge täglich den Bahnübergang. Dementsprechend 
herrscht mäßiger Verkehr gemäß EBO. Da die Straßenbreiten für einen Begegnungsfall 
LKW/LKW zu eng sind und der Bahnübergang direkt hinter einer Kurve liegt, wurde von der 
Stadt Köln eine Gegenverkehrsregelung umgesetzt, bei der die von der Rösrather Straße kom-
menden Fahrzeuge Vorrang haben (DB Netze 2021: 6). 
Die Anlage (EBÜT80 LzH-Fü) unterliegt dem Umbauverbot nach Ril 815.6000 Abschnitt 3 (1). 
Da für Anlagen dieser Art keine Ersatzteile mehr hergestellt werden, droht beim Ausfall eines 
Bauteils ein Ausfall des gesamten BÜs, was eine Sperrung bzw. eine Sicherung des BÜs durch 
Hilfsposten zur Folge hätte. Der Bahnübergang soll daher an gleicher Stelle, richtlinienkonform 
erneuert werden. Die Überwachungsart soll zu LzH-ÜS (möglichst des Herstellers Pintsch) mit 
RBÜT geändert werden. Die Straßenbreiten müssen einseitig an das gültige Regelwerk ange-
passt werden, dementsprechend ist eine Verbreiterung der Fahrbahn von 5,60 m auf 6,35 m 
über 100 m Länge vorgesehen. Auch die Schleppkurven sind der Richtlinie entsprechend her-
zustellen. Die Gegenverkehrsregelung bleibt jedoch beibehalten (DB Netze 2021: 6). 
Das Vorhaben bedarf der planungsrechtlichen Zulassungsentscheidung nach § 18 Abs. 1 All-
gemeines Eisenbahngesetz (AEG). Diese Vorhaben wirken sich oftmals beeinträchtigend auf 
Natur und Landschaft aus. Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) statuiert allgemeine 
umweltbezogene Pflichten, hierunter fällt auch die am Verursacherprinzip ausgerichtete sog.

Erneuerung BÜ 9,5 „Baumschulenweg“ 
LBP inkl. Artenschutz und WRRL 
 
 
 Seite 2 
„Eingriffsregelung“. Dies bedeutet, dass im Rahmen der Beantragung einer planungsrechtli-
chen Zulassungsentscheidung durch die Vorhabenträgerin zu prüfen ist, ob durch Verände-
rungen der Gestalt oder Nutzung von Grundflächen oder Veränderungen des mit der belebten 
Bodenschicht in Verbindung stehenden Grundwasserspiegels die Leistungs - und Funktions-
fähigkeit des Naturhaushalts oder das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigt werden kön-
nen, und zwar bau -, anlage- oder betriebsbedingt. Ist dies der Fall, liegt ein Eingriff gemäß 
§ 14Abs. 1 BNatSchG vor (EBA 2022a: 3). 
Erhebliche Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft sind gemäß § 13 Satz 1 und § 15 
Abs. 1 BNatSchG vorrangig zu vermeiden. Wenn und soweit dies auch unter Berücksichtigung 
von Alternativen i. S. § 15 Abs. 1 BNatSchG oder Vermeidungsmaßnahmen nicht möglich ist, 
sind gemäß § 15 Abs. 2 BNatSchG weitergehende Kompensationsmaßnahmen zu erg reifen 
(EBA 2022a: 3). 
Der vorliegende Landschaftspflegerische Begleitplan (LBP) dient der Abarbeitung der natur-
schutzrechtlichen Eingriffsregelung und hat die Aufgabe, die erheblichen Beeinträchtigungen, 
die durch das geplante Vorhaben entstehen, zu ermitteln und die zur Vermeidung und zur 
Bewältigung der Eingriffe notwendigen Maßnahmen zu planen und darzustellen. 
Die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung orientiert sich an folgenden gesetzlichen Grund-
lagen: 
• §§ 13 - 18 des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (BNatSchG) bzw. 
• §§ 30 - 32 des Landesnaturschutzgesetzes NRW (LNatSchG NRW). 
Der rechtliche Rahmen der Eingriffsregelung wird ergänzt durch die Bundeskompensations -
verordnung (BKompV). 
Für die Plangenehmigung des Vorhabens ist zudem nachzuweisen, dass das Vorhaben aus 
artenschutzrechtlicher Sicht genehmigungsfähig ist. Im Rahmen der artenschutzrechtlichen 
Prüfung (ASP) wird daher geprüft, inwieweit das Vorhaben mit den Vorschriften des Arten-
schutzrechts in Einklang steht . Die gesetzliche Grundlage für die artenschutzrechtliche Prü-
fung ist der § 44 Abs. 1 BNatSchG. Die artenschutzrechtliche Prüfung ist in den LBP in einem 
separaten Kapitel integriert (vgl. Kap. 7). 
Auch die Belange der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) werden aufgrund der zu erwartenden 
geringen Projektwirkungen in einem gesonderten Kapitel im LBP abgearbeitet  (vgl. Kap. 8). 
Die Erstellung eines wasserrechtlichen Fachbeitrages ist nicht erforderlich. 
Für das Vorhaben ist aufgrund der Lage im Geltungsbereich des Landschaftsplanes der Stadt 
Köln (Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiet) eine Befreiung nach § 67 BNatSchG not-
wendig und der Naturschutzbeirat der Stadt Köln zu beteiligen.

Erneuerung BÜ 9,5 „Baumschulenweg“ 
LBP inkl. Artenschutz und WRRL 
 
 
 Seite 3 
1.2 Beschreibung des Vorhabens 
1.2.1 Beschreibung der relevanten technischen Merkmale des Vorhabens 
Oberbau: 
Am Bahnübergang sowie in den angrenzenden Streckenabschnitten werden Betonschwellen 
B 90 eingebaut. Es erfolgt der Einbau von 10 Schwellen vor und nach dem BÜ sowie von 18 
Schwellen im Bereich des BÜ-Belages mit einheitlichem Schwellenabstand von 0,60 m. 
Erdbau / Unterbau 
Der Baugrund im Bereich der derzeitigen Straße besteht aus mitteldicht gelagerter Tragschicht 
über mitteldicht gelagertem fluviatilem Sand. Zum Erreichen der geforderten Tragfähigkeit auf 
dem Planum wird ein Bodenaustausch von 25 cm erforderlich. 
BÜ-Belag: 
Die vorhandene Befestigung des Bahnübergangs wird nicht weiter genutzt. Es werden 12 neue 
Innenplatten von System STRAIL eingebaut. 
Straßenentwurf: 
Einmündung Süden / Schranke im Räumbereich: 
Die Fahrzeuge sollen vor dem Bahnübergang außerhalb des Räumbereiches halten. Dazu 
wird die Fahrbahn über den Räumbereich hinaus um mindestens 20 m Länge auf 6,35 m ver-
breitert, sodass ein vom BÜ kommendes Fahrzeug den BÜ räumen kann, auch wenn ein Forst-
fahrzeug hält. 
Im Räumbereich (30 m ab Gleisachse) wird ein absolutes Haltverbot angeordnet. Nach dem 
Halten vor dem BÜ queren die Fahrer den Bahnübergang zu Fuß, öffnen die Schranke, queren 
den Bahnübergang erneut zu Fuß und fahren im Anschluss mit dem Fahrzeug über den Bahn-
übergang. Wenn das Fahrzeug von einem Fremdunternehmer geführt wird, wird das Tor durch 
einen Mitarbeiter des Forstbezirks ebenso im Voraus geöffnet und das Fahrzeug des Fremd-
unternehmers wartet entsprechend vor dem Bahnübergang. Dazu ist eine entsprechende Ver-
einbarung zwischen der DB Netz AG und dem Forst zu schließen.  Anderen Verkehrsteilneh-
mern wird das Nutzen der Zufahrt mittels Verkehrszeichen untersagt. 
Einmündung im Westen / Einmündung im Räumbereich: 
Es besteht die Problematik, dass es beim beabsichtigten Linksabbiegen zu Konflikten mit dem 
entgegenkommenden, bevorrechtigten Verkehr gibt und somit ein Gefahrenpotential durch ei-
nen möglichen Rückstau auf den Bahnübergang entsteht. Zur Lösung der Situati on wird die 
vorgeschriebene Fahrtrichtung geradeaus vom BÜ kommend für Fahrzeuge länger als 12 m 
angeordnet. Falls es erforderlich wird, dass im Ausnahmefall größere Fahrzeuge abbiegen, 
wäre das vorher entsprechend mit der Straßenverkehrsbehörde und der DB  Netz AG abzu-
stimmen, um ggf. weitere Sicherungsmaßnahmen zu ergreifen.

Erneuerung BÜ 9,5 „Baumschulenweg“ 
LBP inkl. Artenschutz und WRRL 
 
 
 Seite 4 
Straßenbau: 
Die an die Bahnübergangbefestigung anschließenden Straßenbereiche werden grundsätzlich 
im Rahmen des Vorhabens einheitlich mit einer frostsicheren Asphaltbefestigung neu herge-
stellt. Zudem müssen auf Grund der Fahrbahnerneuerung die Randflächen an das bestehende 
Gelände angepasst werden. 
Entwässerung: 
Die kreuzende Straße wird im Bereich der Fahrbahnerneuerung mit einer Querneigung von 
2,5 % ausgebildet, sodass das Oberflächenwasser über das Bankett in den Seitenraum ab-
fließt und dort versickert. Änderungen an der streckenseitigen Entwässerung sind nicht vorge-
sehen. 
Schutzgeländer / Zäune: 
Der vorhandene Zaun zur Abgrenzung der Zuwegung zum BSH vom Privatgrundstück wird 
rückgebaut und an neuer Stelle wieder errichtet. Die vorhandenen Zaunelemente sind , wenn 
möglich, wieder zu verwenden. Zudem wird ein neues Schutzgeländer zwischen Schalthaus 
und Gleis gebaut, da das Schalthaus weniger als 6 m vom Gleis entfernt errichtet wird. 
Markierung und Beschilderung 
Die Planung der Markierung und Beschilderung erfolgt in Abstimmung mit der zuständigen 
Straßenverkehrsbehörde. Folgende Ausstattung ist vorgesehen: 
• vorgeschriebene Fahrtrichtung geradeaus für vom BÜ kommende Fahrzeuge mit einer 
Länge über 2 m (Z 209-30 und Zusatzzeichen „Fahrzeuge länger 12 m) 
• Absolutes Halteverbot (Z-283) im Räumbereich 
• Verbot für Fahrzeuge aller Art (Z 250), Forstwirtschaftlicher Verkehr frei (Z 1026 -37), 
Radverkehr frei (Z 1022-10) zur Verdeutlichung des Nutzungsverbots der Forstzufahrt 
durch KfZ 
• Markierung der erforderlichen Straßenmittel-, Fahrbahnbegrenzungs- und Haltelinien-
linien 
Schalthaus und Zuwegung 
Für die Unterbringung der Innenanlage des BÜ wird eine neues Betonschalthaus auf vier Ein-
zelfundamenten errichtet. Als Umrandung des Betonschalthauses ist eine 0,30 m breite Trauf-
kiesschicht, begrenzt durch Betontiefborde 5/20 mit Betonfundament, herzustellen. Das anfal-
lende Wasser aus der Dachentwässerung wird in die Traufkiesschicht abgeleitet und kann in 
den anstehenden Untergrund versickern. Die Zuwegung zum neuen Schalthaus wird mit Ra-
sengittersteinen befestigt und mit einem Tiefbord am Übergang zur Fa hrbahn versehen. Das 
bestehende Betonschalthaus wird zurückgebaut. 
Kabeltiefbau:

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Für die Verlegung der Kabel entlang der Strecke werden teilweise vorhandene Kabelgefäßsys-
teme genutzt. Ergänzend werden neue Kabelgefäßsysteme errichtet. Der Kabeltiefbau im Be-
reich des BÜ umfasst die Herstellung der Kabelquerungen, Kabelschächte sowie Kabelgräben 
für alle erdverlegten Kabel. 
Tiefbau: 
Die Schrankenantriebe (2 Gründungen) und Lichtzeichen (3 Gründungen) werden auf Beton-
Monolithen gegründet. Zwei Betonpfosten sind für die Gründung von Kennzeichen- und Auto-
HET-Tafeln erforderlich. Zudem sind weitere Tiefbauleistungen für das Betonschalthaus sowie 
für den Einbau von Kabelverteilern zu erbringen. 
Leit- und Sicherungstechnik: 
Der BÜ wird mit einer rechnergestützten Bahnübergangssicherungsanlage (BÜSA) mit Licht-
zeichen, Halbschranken, Fußgängerakustik und Fahrzeugsensoren ausgestattet. Hierzu muss 
eine entsprechende Stromversorgungsanlage installiert werden. Auch diverse (Tief-)Erdungen 
sind zu installieren. 
Elektrotechnik: 
Am BÜ und am Standort der Zähleranschlusssäule (ZAS) sind Anpassungen an Elektrotech-
nischen Energieanlagen entsprechend der neuen baulichen Gegebenheiten erforderlich. 
Die vorhandene, alte ZAS und das 700 m lange Kabel für den BÜ sind in diesem Zusammen-
hang vollständig zurückzubauen und fachgerecht zu entsorgen. Der Rückbau von erdverleg-
ten Kabelanlagen ist grundsätzlich nicht vorgesehen. Diese sind lediglich spannungsfrei zu 
schalten, unterhalb der Geländeoberkante zu kappen und stromfest zu verschließen. 
Baudurchführung: 
Erforderliche Material- und Baustofftransporte können über vorhandenen Straßen und Wege 
erfolgen. Es wird eine Baustelleneinrichtungsfläche im Bereich der ehemaligen Ladestraße / 
Lagerfläche eingerichtet. Diese befindet sich im Eigentum des Forstes. 
Das Vorhaben wird in einer Baustufe realisiert. Es wird davon ausgegangen, dass die Erneu-
erung des BÜ in einer Totalsperrung stattfindet. Es ist zu berücksichtigen, dass die Erneuerung 
der BÜSA erst nach Außerbetriebnahme der Altanlage erfolgen kann, da sich bauzeitlich keine 
Zwischenzustände realisieren lassen. Für die Durchführung der Straßenbaumaßnahmen sind 
Einschränkungen für die Wegenutzer möglich (Vollsperrung). Im Fall einer Vollsperrung kann 
alternativ eine Straßenunterführung zur Querung der Strecke genutzt werden. 
Der Bauablauf ist wie folgt angedacht: 
• Einrichtung BE-Fläche 
• Schaffung Baufreiheit 
o Rückbau Altanlagen (Lichtzeichen, Schranken, BSH inkl. Betonfundamente) 
o Straßenabbrucharbeiten (Fahrbahn und Borde, BÜ-Befestigung, Zaun)

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• Arbeiten am Gleisoberbau, Tiefbauarbeiten 
o Einbau Kabelschächte (3 Stück) 
o Fundamente für Lichtzeichen, Schranken, Schalthaus 
o Schwellenaustausch 
o Stopfarbeiten im BÜ-Bereich 
• Straßenbau 
o Einbau BÜ-Belag 
o Herstellung Unterbau und Oberbau Straße 
o Herstellung Bankett 
o Einbau Befestigung Schalthausstandort 
• Einbau Ausrüstungselemente 
o Montage Lichtzeichen und Antriebe sowie Fahrzeugschleifen 
o Aufstellung Schalthaus 
• Restleistung, Fertigstellung 
o Aufstellen Verkehrszeichen, Markierungsarbeiten 
o Neubau Zaun und Einbau Geländer 
Die Bauzeit beträgt etwa vier Wochen. Die Inbetriebnahme des erneuerten BÜ ist für das Jahr 
2028 vorgesehen. 
1.2.2 Relevante Wirkfaktoren 
Im Folgenden werden die grundsätzlich zu erwartenden, d.h. potenziellen Wirkfaktoren, die im 
Zusammenhang mit dem geplanten Vorhaben stehen, dargestellt.  
Tab. 1-1: Wesentliche potenzielle Wirkfaktoren des Vorhabens (in Anlehnung an BMVBS 
2009, MB 9) 
Wirkfaktor baubedingt anlagebedingt betriebsbedingt 
Flächenversiegelung, Flächeninanspruchnahme x x  
Bodenabtrag x x  
Bodenverdichtung x x  
Bodenbewegungen, Deponien x   
Emissionen von Stäuben, Gasen x   
Entstehung von Abfall x   
Emissionen von Lärm, Erschütterungen, Licht x  (x) 
Entstehung und Ableitung von oberflächlich abfließen-
dem Niederschlagswasser / Abwasser, Straßenent-
wässerung 
x x  
Gefährdung von Tierindividuen durch Anlagen bzw. 
Anlagenteile (z.B. durch Kollisionen) 
(x)   
x = Wirkungen treten i.d.R. auf  
(x) = Wirkungen können ggf. auftreten  
ohne Kreuz = Wirkungen treten i.d.R. nicht auf

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Die potenziellen bau- und anlagebedingten Wirkfaktoren werden für die Abgrenzung des Un-
tersuchungsraums herangezogen (vgl. Kap.  1.3). Betriebsbedingte Wirkungen durch  einen 
Anstieg der Verkehrszahlen sind nicht gegeben , da im Zusammenhang mit der Erneuerung 
des BÜ keine Änderung der Zug - und Straßenverkehrs zahlen zu erwarten sind . Lediglich 
durch die Installation einer (nachts absenkbaren) Fußgängerakustik am BÜ kann es ggf. be-
triebsbedingt zur Lärmemission kommen. Hinsichtlich der Vorbelastungen durch den Bahnver-
kehr ist dieser Wirkfaktor jedoch zu vernachlässigen. 
1.3 Abgrenzung des Untersuchungsraumes 
Der Untersuchungsraum wurde so abgegrenzt, dass alle durch das geplante Vorhaben zu 
erwartenden erheblichen Umweltauswirkungen gemäß § 4 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BKompV im Ein-
wirkungsbereich vollständig erfasst werden können. Berücksichtigt wurden dabei die Reich-
weite der Wirkfaktoren des Vorhabens und von Wirkungspfaden der lokalen Ausbreitung im 
Zusammenhang mit den betroffenen Schutzgütern bzw. Schutzgutfunktionen einerseits sowie 
die Funktionszusammenhänge der Schutzgüter im Hinblick auf deren Wechselwirkungen und 
auf spätere Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen andererseits.  
Die Abgrenzung des Untersuchungsraums für den Baubereich erfolgte unter Berücksichtigung 
der Tatsache, dass hier lediglich die Erneuerung eines bereits bestehenden BÜ erfolgt. Dem-
entsprechend wurde ein Untersuchungsraum von 100 m um den Bahnübergang abgegrenzt , 
in dem der vorhandene Zustand von Natur und Landschaft erfasst und bewertet wurde. 
Die nachfolgende Abbildung stellt den Untersuchungsraum zum geplanten Vorhaben in einer 
Übersicht dar. Die Detailplanung ist dem Bestands- und Konfliktplan (Unterlage 10.3) zu ent-
nehmen.

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Abb. 1-1: Abgrenzung des Untersuchungsraumes zur Erneuerung des BÜ 9,5 
„Baumschulenweg“ (unmaßstäblich) 
1.4 Daten und Methodik 
1.4.1 Methodik des LBP 
Die Anwendung der Eingriffsregelung nach der BKompV erfolgt grundsätzlich nach den etab-
lierten Arbeitsschritten der Landschaftspflegerischen Begleitplanung (BfN & BMU 2021, Kap. 
1.3): 
• Bestandserfassung und -bewertung von Natur und Landschaft, 
• Ermittlung der Wirkungen des Vorhabens, 
• Vermeidung und Verminderung von Beeinträchtigungen, 
• Konfliktanalyse und Ermittlung der unvermeidbaren Beeinträchtigungen, 
• Maßnahmenplanung, 
• Gesamtbeurteilung des Eingriffs. 
Gemäß § 4 Abs. 2 BKompV sind die im Einwirkungsbereich des Vorhabens liegenden Biotope 
immer zu erfassen und zu bewerten, während gemäß § 4 Abs. 3 eine Erfassung und Bewer-
tung von weiteren Schutzgütern und Funktionen nur dann zu erfolgen hat, „wenn sie von dem 
Vorhaben betroffen sein werden und wenn […] folgende Beeinträchtigungen zu erwarten sind: 
1. bei den Schutzgütern Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Klima oder Luft eine erhebliche 
Beeinträchtigung besonderer Schwere (eBS), 
2. beim Schutzgut Landschaftsbild mindestens eine erhebliche Beeinträchtigung (eB).“ 
© Kartengrundlage: Geobasis WMS-Dienst NRW

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 Seite 9 
Über die Erfassung und Bewertung der Biotoptypen hinaus ist daher gemäß BfN & BMU 2021, 
Kap. 2.3, „nach § 4 Abs. 3 S. 1 BKompV in einem ersten Schritt zu prüfen, ob Schutzgutfunk-
tionen der Schutzgüter Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser oder Klima  / Luft vom Vorhaben be-
troffen sein werden. Hierzu ist eine überschlägige Prüfung ausreichend, wobei die jeweiligen 
vorhabenbezogenen Wirkungen hoher, mittlerer und geringer Schwere bzw. Wirkintensität 
[…], die bei dem jeweiligen Vorhabentyp bzw. Vorhaben regelmäßig oder im speziellen Ein-
zelfall auftreten, zu berücksichtigen sin d.“ Im Sinne einer klassischen Planungsraumanalyse 
(BMVBS 2011) können daher in der weiteren Betrachtung gemäß BfN & BMU 2021, Kap. 2.3, 
„Schutzgutfunktionen mangels Betroffenheit ausgeschlossen werden, 
• bei denen keine Beeinträchtigung anzunehmen ist, weil die auslösenden Wirkfaktoren feh-
len, 
• die von den Wirkungen des Vorhabens voraussichtlich nicht erreicht werden oder 
• die gegenüber den Wirkungen des Vorhabens in der Regel eine geringe Empfindlichkeit 
aufweisen.“ 
In einem zweiten Schritt ist gemäß § 4 Abs. 3 BKompV für die vom Vorhaben voraussichtlich 
betroffenen Schutzgutfunktionen zu prüfen, ob eine hohe bis hervorragende Bedeutung der 
Funktionen vorliegt, da nur in diesen Fällen gemäß Anlage 3 BKompV erhebliche Beeinträch-
tigungen besonderer Schwere (eBS) zu erwarten sind. Somit sind im Rahmen des LBP vor 
der eigentlichen Bestandserfassung zunächst die Schutzgutfunktionen nach Anlage 1 
BKompV auszumachen, die von maßgeblicher Bedeutung für den Naturhaushalt sind. 
Für das Schutzgut Landschaftsbild gelten in der BKompV dieselben Regelungen  wie für die 
übrigen Schutzgüter. Es ist allerdings bereits immer dann vertieft zu erfassen und zu bewerten, 
wenn mindestens eine erhebliche Beeinträchtigung (eB) zu erwarten ist. 
Das Schutzgut Biotope ist, wie oben dargelegt, bei allen Arbeitsschritten des LBP zu berück-
sichtigen. Die Notwendigkeit einer Zusatzerfassung bzw. der Ausschluss der Betrachtung von 
weiteren Schutzgütern und Schutzgutfunktionen wird für die Schutzgüter Tiere, Pflanzen, Bo-
den, Wasser, Klima / Luft und Landschaft in Kap. 2.2 dokumentiert.  
Der Vorteil der oben dargelegten Vorgehensweise ist, dass sich der LBP zielgerichtet auf die 
relevanten Schutzgüter und Schutzgutfunktionen konzentrieren kann, die einen funktionsspe-
zifischen Kompensationsbedarf nach § 7 Abs. 2 BKompV hervorrufen. 
1.4.2 Angewandte und beigezogene Daten- und Informationsgrundlagen 
Nachfolgend werden die Daten- und Informationsgrundlagen, die für die Auswahl der relevan-
ten Schutzgüter / Schutzgutfunktionen sowie für die detaillierte Bestandserfassung und -be-
wertung der relevanten Schutzgüter / Schutzgutfunktionen herangezogen wurden, zusammen-
fassend dargelegt.

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 Seite 10 
Tab. 1-2: Schutzgutbezogene Darlegung der angewandten und beigezogenen Daten- und In-
formationsgrundlagen 
Daten- und Informationsgrundlage Quelle 
Biotope / Pflanzen, Tiere 
Biotoptypen nach BKompV, 
FFH-Lebensraumtypen (LRT), 
gesetzlich geschützte Biotope 
• eigene Kartierung der Biotoptypen nach BKompV 
im Juli 2024 
planungsrelevante Arten • LANUV Informationssystem @LINFOS 
Fundortkataster (Abfrage August 2024) 
• LANUV Messtischblatt 5008/Q4 
(Abfrage August 2024) 
• Habitatpotenzialabschätzung auf Grundlage der Bi-
otoptypenkartierung und von Geländebegehungen 
• Höhlenbaumkartierung (August 2025) 
Schutzgebietskategorien, 
gesetzlich geschützte Biotope 
• LANUV Informationssystem @LINFOS 
(Abfrage August 2024) 
Boden 
Bodentypen, 
Schutzwürdigkeit der Böden  
Bodenkarte von NRW im Maßstab 1:50.000, 
3. Auflage 2018 
• GEOportal NRW (Abfrage März 2023) 
• WMS-Dienst 
Grundwasser 
Hydrogeologische Übersichtskarte HÜK 
500 
• WMS-Dienst 
Wasserschutzgebiete, 
Trinkwasserschutzgebiete 
• ELWAS-WEB (Abfrage März 2024) 
Oberflächengewässer 
Oberflächengewässer • ELWAS-WEB (Abfrage März 2024) 
Überschwemmungsgebiete • ELWAS-WEB (Abfrage März 2024) 
Hochwassergefahrenkarte • ELWAS-WEB (Abfrage März 2024) 
Klima, Luft 
Luftbilder, 
Topografische Karten 
• WMS-Dienst 
Flächennutzung nach ALKIS, 
Klimatope, 
Klimaanalysekarte 
• LANUV: Klimaatlas NRW (Abfrage März 2024) 
• WMS-Dienst 
Klimaschutzfunktion / 
klimarelevante Böden 
Bodenkarte von NRW im Maßstab 1:50.000 
• GEOportal NRW (Abfrage März 2024) 
Landschaftsbild 
Luftbilder 
Topografische Karten 
• WMS-Dienst  
Landschaftsräume (LR) 
Landschaftsbildeinheiten (LBE) 
• LANUV Informationssystem @LINFOS 
(Abfrage März 2024) 
Gliederungs- und Strukturelemente in der 
Landschaft 
• eigene Geländebegehung im Zuge der Biotopty-
penkartierung

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Daten- und Informationsgrundlage Quelle 
geschützte Landschaftsbestandteile, 
Naturdenkmäler 
• Stadt Köln: Landschaftsplan Köln (digitale Version, 
Blatt 8) vom 28. April 1991, 11. Änderung der Be-
kanntmachung im Amtsblatt der Stadt Köln vom 
23.08.2006 (Abfrage März 2024) 
Naturpark 
Landschaftsschutzgebiete 
• LANUV Informationssystem @LINFOS (online Ab-
frage März 2024) 
• Stadt Köln: Landschaftsplan Köln (digitale Version, 
Blatt 8) vom 28. April 1991, 11. Änderung der Be-
kanntmachung im Amtsblatt der Stadt Köln vom 
23.08.2006 (Abfrage März 2024) 
 
1.5 Übergeordnete Planungen und besonders geschützte Bereiche 
1.5.1 Regionalplan 
Der Regionalplan legt auf der Grundlage des Landesentwicklungsplanes (LEP) NRW die regi-
onalen Ziele der Raumordnung und Landesplanung für die Entwicklung des Regierungsbezir-
kes und alle raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen im Plangebiet fest.  Dabei wird 
die aktuelle und zukünftige Siedlungs-, Infrastruktur- und Freiraumentwicklung auf Grundlage 
eines kooperativen Erarbeitungsverfahrens untereinander abgestimmt. 
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Regionalplans Köln. Dieser befindet sich aktuell 
in der Neuaufstellung. Entscheidungsrelevant ist der rechtskräftige Regionalplan (Bezirksre-
gierung Köln 2001). Die Darstellungen des neuen Entwurfs (Bezirksregierung Köln 2021) wer-
den als ergänzende Informationen hinzugezogen. 
Gemäß rechtskräftigen Regionalplan Köln (Bezirksregierung Köln  2001) ist der Bereich des 
BÜ „Baumschulenweg“ flächig als Waldbereich und regionaler Grünzug gekennzeichnet. Aus-
genommen von den Baumschulflächen, dient der Bereich zudem dem Schutz der Natur. Die 
Baumschulteilflächen südlich der Gleise sind als Bereiche für den Schutz der Landschaft und 
der landschaftsorientierten Erholung gekennzeichnet. Die Bahntrasse ist als Schienenweg, die 
L 284 nördlich der Gleise als Straße für den überregionalen und regionalen Verkehr markiert. 
Die südlich der Gleise gelegene Bundesautobahn A3 dient dem vorwiegend großräumigen 
Verkehr. Der südwestliche Bereich des Untersuchungsgebiets liegt zudem in Lärmschutzzone 
C.

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 Seite 12 
 
 
 
Im aktuellen Entwurf des Regionalplans (Bezirksregierung Köln 2021) ist der Baumschulbe-
reich hingegen als allgemeiner Freiraum - und Agrarbereich gekennzeichnet und dient nicht 
mehr dem Schutz der Landschaft und der landschaftsorientierten Erholung. Zudem i st der 
südlich gelegene Kurtenwaldbach als Fließgewässer gekennzeichnet. Der Untersuchungs-
raum liegt gemäß Fluglärmschutzverordnung in der Nachtschutzzone. Weitere Änderungen im 
Vergleich zum rechtskräftigen Regionalplan sind nicht zu verzeichnen. 
 
 
Allgemeine Siedlungsbereiche 
Waldbereiche 
Bereiche für den Schutz der Natur 
Bereiche für den Schutz der Landschaft 
und landschaftsorientierte Erholung 
Regionale Grünzüge 
Bereiche für den Grundwasser- und Gewässerschutz 
Lärmschutzgebiete gem. LEP Schutz vor Fluglärm 
Straßen für den vorwiegend großräumigen Verkehr 
Schienenwege für den überregionalen 
und regionalen Verkehr 
Lage BÜ 9,5 „Baumschulenweg“ 
Abb. 1-2: Darstellungen des rechtskräftigen Regionalplans Köln für den Bereich des BÜ 9,5 
„Baumschulenweg“ (Bezirksregierung Köln 2001) (unmaßstäblich) 
Straßen für den vorwiegend großräumigen Verkehr 
Straßen für den vorwiegend überregionalen und regionalen Verkehr 
Schienenwege für den überregionalen und regionalen Verkehr 
Abb. 1-3: Darstellungen des Regionalplans Köln – Entwurf der Neuaufstellung für den Be-
reich des BÜ 9,5 „Baumschulenweg“ (Bezirksregierung Köln 2021) (unmaßstäblich) 
Lage BÜ 9,5 „Baumschulenweg

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 Seite 13 
1.5.2 Flächennutzungsplan 
Im Flächennutzungsplan wird die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung er-
gebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den 
Grundzügen dargestellt (vgl. §5 (1) BauGB). Da er nur in den Grundzügen dargeste llt wird, 
sind die Informationen nicht parzellenscharf. Der Flächennutzungsplan ist im Gegensatz zu 
Bebauungsplänen, welche als Satzung verabschiedet werden, nur behördenverbindlich. 
 
 
Der derzeit geltende Flächennutzungsplan der Stadt Köln ist seit 1982 wirksam und wird stets 
aktualisiert. Der Bereich um den Vorhabenbereich ist vorrangig von Flächen für die Forstwirt-
schaftliche Nutzung gekennzeichnet  (Abfrage Stadt Köln März 2024: https://www.stadt-
koeln.de/leben-in-koeln/planen-bauen/suche-flaechennutzungsplan/index.html). Ausgenom-
men der Baumschulflächen ist der Bereich nördlich der A3 zudem als Bereich für den Natur-
schutz gekennzeichnet (nachrichtliche Darstellung). Die südlich der A3 gelegene „Wahner 
Heide“ ist zudem als Waldfläche mit besonderer Nutzung (Erholungsfunktion) dargestellt. 
1.5.3 Bebauungspläne 
Der Bebauungsplan beschränkt sich auf Teile eines Gemeindegebiets und enthält rechtsver-
bindliche Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung.  Für den Vorhabenbereich liegen 
keine rechtskräftigen Bebauungspläne vor (Abfrage Stadt Köln März 2024: https://www.stadt-
koeln.de/leben-in-koeln/planen-bauen/bebauungsplaene/suche/index.html). 
1.5.4 Landschaftsplan 
Landschaftspläne auf örtlicher Ebene werden in NRW von den Kreisen bzw. kreisfreien Städ-
ten aufgestellt. In den Landschaftsplänen erfolgen Darstellungen und Festsetzungen in textli-
cher und zeichnerischer Form, die zur Umsetzung der Ziele des Naturschutzes dienen sollen. 
Der Vorhabenbereich liegt im Geltungsbereich des Landschaftsplans Köln. Südlich der A3 
grenzt der Landschaftsplan „Wahner Heide“ an. Die Inhalte des Landschaftsplans Köln wurden 
auf der Grundlage des rechtsverbindlichen Landschaftsplans digitalisiert, der am 13. Mai 1991 
Flächen für die Forstwirtschaftliche Nutzung 
Waldflächen mit besonderer Nutzung (z.B. Erholung) 
Naturschutz nachrichtlich übernommen 
Lage BÜ 9,5 „Baumschulenweg“ 
Abb. 1-4: Darstellung des Flächennutzungsplans Köln (Stand April 2021) im Bereich des BÜ 
9,5 „Baumschulenweg“ (Abfrage Stadt Köln März 2024) (unmaßstäblich)

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 Seite 14 
als Satzung in Kraft getreten ist. Gemäß digitaler Version des Landschaftsplans Köln (Abfrage 
Stadt Köln März 2024: https://www.stadt-koeln.de/mediaasset/content/pdf67/lp_kln_blatt__ 
blatt_8.pdf) ist der Bereich nördlich der A3 ausgenommen der Baumschulflächen als Natur-
schutzgebiet Königsforst festgesetzt (s. Kap. 1.5.5). Der Bereich der Baumschule liegt inner-
halb des Landschaftsschutzgebietes „Landschaftsraum Gut Leidenhausen und Freiräume 
Brück (s. Kap. 1.5.5). Der geschützte Landschaftsbestandteil „Kurtenwaldbach am Bahnhof 
Königsforst“ liegt an der östlichen Stadtgrenze Kölns. Die Schutzfestsetzungen zielen hier vor-
rangig auf die Erhaltung und Wiederherstellung des Bachlaufs und der Auenbereiche als struk-
turierende Landschaftselemente. Der geschützte Landschaftsbestandteil befindet sich jedoch 
außerhalb des Untersuchungsgebiets. 
 
1.5.5 Geschützte Teile von Natur und Landschaft gemäß §§ 23 bis 30 und § 32 
BNatSchG 
Zur Überprüfung des Vorkommens geschützter Teile von Natur und Landschaft Im Untersu-
chungsraum wurde eine Abfrage der Landschaftsinformationssammlung NRW des LANUV 
durchgeführt (Abfrage März 2024: https://linfos.naturschutzinformationen.nrw.de/atlin-
fos/de/atlinfos). Demnach sind im Untersuchungsraum zum Vorhaben keine 
• Nationalparke oder Nationale Naturdokumente (§ 24 BNatSchG), 
• Biosphärenreservate (§ 25 BNatSchG), 
• Naturdenkmäler (§ 28 BNatSchG), 
• Geschützte Landschaftsbestandteile (§ 29 BNatSchG) 
• gesetzlich geschützte Biotope (§ 30 BNatSchG und § 42 LNatSchG NRW) 
vorhanden. 
Naturschutzgebiete (§ 23 BNatSchG) 
Das Untersuchungsgebiet liegt zum Teil innerhalb des Naturschutzgebiets Königsforst (K-
020). 
Geltungsbereich Landschaftsplan Wahner Heide 
N 20: Königsforst 
L 22: Landschaftsraum Gut Leidenhausen und Freiräume Brück 
LB 7.32: Kurtenwaldbach am Bahnhof Königsforst 
Lage BÜ 9,5 Baumschulenweg 
Abb. 1-5: Festsetzungen des Landschaftsplans Köln (digitale Version) im Bereich des BÜ 9,5 
„Baumschulenweg“ (Stadt Köln 2006) (unmaßstäblich)

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LBP inkl. Artenschutz und WRRL 
 
 
 Seite 15 
Landschaftsschutzgebiete (§ 26 BNatSchG) 
Das Untersuchungsgebiet liegt zum Teil im Landschaftsschutzgebiet Landschaftsraum Gut 
Leidenhausen und Freiräume um Brück (LSG-5008-0004).  
Naturparke (§ 27 BNatSchG) 
Das Vorhaben liegt auf der Grenze zum Naturpark Bergisches Land (NTP-002). 
Natura-2000-Gebiete (§ 32 BNatSchG) 
Das Untersuchungsgebiet liegt zum Teil im FFH -Gebiet Königsforst (DE-5008-302) sowie im 
Vogelschutzgebiet Königsforst (DE-5008-401). 
Biotopverbund (§ 35 LNatschG NRW zu § 20 Absatz 1 BNatSchG) 
Der Untersuchungsraum zum Teil innerhalb des im Biotopkataster registrierten, schutzwür-
digen Biotops Königsforst im Kölner Stadtgebiet (BK -K-00024) und ist Teil der Biotopver-
bundfläche mit herausragender Bedeutung Waldreservat Königsforst (VB-K-5008-105).  
1.5.6 Wasserschutzgebiete und Überschwemmungsgebiete 
Das Vorhaben liegt gemäß ELWAS-WEB (Abfrage 18.03.2024: https://www.elwasweb.nrw.de) 
außerhalb festgesetzter Überschwemmungsgebiete. Es liegt jedoch in Zone III B des festge-
setzten Trinkwasserschutzgebiets Rösrath-Leidenhausen (510806). 
2 Erfassung und Bewertung des vorhandenen Zustands 
2.1 Biotope 
2.1.1 Methodik 
Die im Einwirkungsbereich des Vorhabens liegenden Biotope sind gemäß § 4 Abs. 2 BKompV 
im Zuge der Eingriffsregelung regelmäßig zu erfassen und zu bewerten. Sie wurden in einem 
Untersuchungsraum von 100 m um den zu erneuernden Bahnübergang erfasst (vgl. Kap. 1.3 
Abb. 1-1 und Bestands- und Konfliktplan Unterlage 10.3). Die Erf assungen erfolgten im Juli 
2024. Die Bestandserfassung erfolgte im Maßstab 1:1.000, als Kartiergrundlagen dienten die 
Amtliche Basiskarte (ABK) und Luftbilder (beides wms-Dienste). 
Die Erfassung und Bewertung der Biotoptypen erfolgte gemäß Anlage 2 zu § 5 Abs. 1 
BKompV. Die Zuordnung der Biotoptypen in Bedeutungsstufen erfolgt gem. § 5 Abs. 2 
BKompV in einer sechsstufigen Skala. Die Bewertung der BKompV basiert auf einer Wert-
punkteskala von 0 bis 24, wobei 0 den naturschutzfachlich niedrigsten und 24 den höchsten 
Wert darstellt. 
Folgende Einstufung der Biotoptypen in eine sechsstufige Skala wurde demnach zugrunde 
gelegt:

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 Seite 16 
Biotopwert 0 – 4 sehr gering 
Biotopwert 5 – 9 gering 
Biotopwert 10 – 15 mittel 
Biotopwert 16 – 18 hoch 
Biotopwert 19 – 21 sehr hoch 
Biotopwert 22 – 24 hervorragend 
2.1.2 Ergebnisse Bestandserfassung und -bewertung 
Der Untersuchungsraum liegt westlich des Rösrather Stadtteils Kleinkirchen zwischen der 
Rösrather Straße und der BAB 3  unmittelbar an der Bahnlinie , die im Bereich des BÜ vom 
„Baumschulenweg“ gekreuzt wird . Der Untersuchungsraum ist überwiegend von Wald ge-
prägt. Die dominanten Baumarten sind Rotbuche, Stiel-Eiche und Kiefer.  
Hervorzuheben sind im Norden die Hainsimsen-Buchenwälder (LRT 9110, 43.07.04M) mittle-
ren Alters mit hoher Bedeutung im Norden westlich und östlich des Baumschulenweges sowie 
der alte Eichenwaldbestand (43.08.01A) mit hervorragender Bedeutung, welcher im Westen 
zwischen dem LRT 9110 und der Straße stockt. Die Straße ist von den Waldbereichen durch 
schmale eutrophen Waldsäume getrennt. 
Im Süden stockt ebenfalls ein alter Eichenwaldbestand. Von sehr hoher Bedeutung ist hier 
zudem ein Eichen-Hainbuchenwald mittleren Alters (43.07.02M), welcher unmittelbar an den 
Baumschulenweg angrenzt.  
Im unmittelbaren Gleisbereich befinden sich beidseitig bahnbegleitende Ruderalsäume. Hier-
bei handelt es sich vor allem um artenreiche, trocken -warme Ruderalflurstandorte (39.06.01) 
mit hohem Biotopwert. Zwischen Baumschulenweg und Gleisbereich ist der Rude ralsaum 
frisch bis feucht (39.06.03) und hat daher nur eine mittlere Bedeutung. 
Abgesehen von den genannten Biotoptypen mit hohem Biotop typenwert, sind im Untersu-
chungsraum des BÜ 9,5 „Baumschulenweg“ ansonsten ausschließlich Biotoptypen von sehr 
geringer bis mittlerer Bedeutung vorhanden. Tab. 2-1 stellt die erfassten Biotoptypen und ihre 
Bedeutung zusammenfassend dar. 
Tab. 2-1: Biotoptypenliste mit Bewertung BÜ 9,5 „Baumschulenweg“ 
Code 
BKompV1 
Biotoptypenbezeichnung Biotop- 
typenwert 
Bedeutung §2 LRT3 
39. Wald- und Ufersäume, Staudenfluren 
39.01.01 Wald- und Gehölzsäume oligo- bis eutropher, 
trockener bis nasser Standorte 
144 mittel - - 
  155 mittel   
39.05 Neophyten-Staudenfluren 7 gering - - 
39.06.01 Trocken-warme Ruderalstandorte auf Sand-, 
Kies- und Schotterböden 
16 hoch - - 
39.06.03 Frische bis nasse Ruderalstandorte 12 mittel - -

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 Seite 17 
Code 
BKompV1 
Biotoptypenbezeichnung Biotop- 
typenwert 
Bedeutung §2 LRT3 
41. Feldgehölze, Gebüsche, Hecken und Gehölzkulturen 
41.07 Gehölzplantagen und Hopfenkulturen 6 gering - - 
41.05aM Einzelbäume, Baumreihen und Baumgruppen 
aus überwiegend autochtonen Arten 
- Mittlere Ausprägung 
15 mittel - - 
43. Laub(misch)wälder und -forste 
43.07.02M Eichen-Hainbuchenwald staunasser bis fri-
scher Standorte - Mittlere Ausprägung 
20 sehr hoch - - 
43.08.01A Eichenwald feuchter bis frischer Standorte - 
Alte Ausprägung 
23 hervorragend - - 
43.07.04M Buchen(misch)wälder frischer, basenarmer 
Standorte - Mittlere Ausprägung 
17 hoch - 9110 
43.09M Laub(misch)holzforste einheimischer Baumar-
ten - Mittlere Ausprägung 
13 mittel - - 
44. Nadel(misch)forste eingeführter Baumarten 
44.04M Nadel(misch)forste einheimischer Baumarten 
- Mittlere Ausprägung 
11 mittel - - 
52. Verkehrsanlagen und Plätze 
52.01.01a 
Versiegelter oder sonstiger gepflasterter Ver-
kehrs- und Betriebsweg (z.B. Straße, Start-, 
Landebahn) 
0 
sehr gering - - 
52.02.04a Geschotterter Weg oder Weg mit wasserge-
bundener Decke 4 sehr gering - - 
52.02.06 Unbefestigter Weg 10 mittel - - 
52.03.01 Versiegelter Platz oder sonstiger gepflasterter 
Platz 0 sehr gering - - 
52.03.02 Teilbefestigter Platz (z.B. Rasengitter) 3 sehr gering - - 
52.03.03a Platz mit geschottertem Belag oder wasser-
gebundener Decke (z.B. Aschensportplatz) 4 sehr gering - - 
52.04.01 Gleiskörper 1 sehr gering - - 
53. Bauwerke mit zugeordneter typischer Freiraumstruktur 
53.01.14a Industrie- und Gewerbefläche inkl. typischen 
Freiräumen 
2 sehr gering - - 
 
1 Code gemäß Liste der Biotoptypen und -werte (Anlage 2 BKompV) 
2 Geschützte Biotope nach § 30 BNatSchG bzw. § 42 LNatSchG NRW 
3 FFH-Lebensraumtyp 
4 Abwertung um 2 WP aufgrund der Brennnesseldominanz (80 %) 
5 Abwertung um 1 WP aufgrund der Brombeerdominanz (50 %)

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LBP inkl. Artenschutz und WRRL 
 
 
 Seite 18 
2.2 Schutzgüter und Funktionen nach Anlage 1 BKompV  
2.2.1 Ermittlung erforderlicher Zusatzerfassungen bzw. Begründung für den 
Ausschluss von Schutzgütern und Schutzgutfunktionen nach Anlage 1 
BKompV 
Schutzgüter und Schutzgutfunktionen, bei denen bereits die fachliche Grobabschätzung er-
kennen lässt, dass Beeinträchtigungen auszuschließen sind bzw. kein funktionsspezifischer 
Kompensationsbedarf ausgelöst wird (keine eBS bzw. beim Landschaftsbild keine e B), wer-
den nachfolgend gemäß der in Kap. 1.4.1 dargelegten Methodik begründet ausgeschlossen 
und nicht weiter berücksichtigt. Relevante Funktionen werden in den nachfolgenden Kapiteln 
vertieft betrachtet.  
Tiere und Pflanzen 
Tiere 
Da durch die zu erwartenden Wirkungen des Vorhabens (vgl. Kap. 1.2.2) erhebliche Beein-
trächtigungen besonderer Schwere (eBS) auf die Vielfalt von Tierarten einschließlich der in-
nerartlichen Vielfalt (z.B. Störungen, Verlust von Lebensräumen) nicht von vornherein ausge-
schlossen werden können, wird dieses Schutzgut nachfolge nd weiter betrachtet (vgl. Kap.  
2.2.2). 
Pflanzen 
Eingriffsrelevante Pflanzenarten wurden im Zuge der Biotoptypenkartierung nicht nachgewie-
sen. Die Vielfalt von Pflanzenarten einschließlich der innerartlichen Vielfalt ist maximal mit 
mittel zu bewerten, d.h. es handelt sich ausschließlich um Standorte von  Pflanzenarten, die 
für die Sicherung der biologischen Vielfalt höchstens eine mittlere Bedeutung haben. Ein eBS-
Fall ist somit gemäß Anlage 3 BKompV ausgeschlossen. Gemäß der in Kap. 1.4.1 dargelegten 
Methodik bzw. gemäß § 4 Abs. 3 in Verbindung mit Anlage 3 BKompV ist das Schutzgut Pflan-
zen daher nicht weiter zu betrachten. 
Boden 
Beim Schutzgut Boden sind gemäß Anlage 1 BKompV die natürlichen Bodenfunktionen (Reg-
ler- und Speicherfunktion, Filter - und Pufferfunktion, natürliche Bodenfruchtbarkeit) und die 
Vielfalt von Bodentypen und Bodenformen als Ausdruck des natürlichen und kulturellen Erbes 
zu betrachten. 
Natürliche Bodenfunktionen 
Für die Feststellung der Schwere der zu erwartenden Beeinträchtigungen der natürlichen Bo-
denfunktionen durch Versiegelung oder einen Bodenabtrag von bisher unversiegelten Flächen 
gilt gemäß Anlage 3 Nr. 2 BKompV die Sonderregel Boden. Demnach hat bei einer dauerhaf-
ten Versiegelung oder einem Bodenabtrag von bisher unversiegelten Flächen ab einer Größe 
von 2.000 m² sowie bei sonstigen dauerhaften Wirkungen (Verdichtung, Veränderung des Bo-
denwasser- oder Stoffhaushalts) ab dieser Größe eine Prüfung zu erfolgen, ob eine erhebliche

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 Seite 19 
Beeinträchtigung besonderer Schwere zu erwarten ist. Für die Bewertung sind die Bedeutung 
der betroffenen Bodenfunktion im konkreten räumlichen Zusammenhang und die Empfindlich-
keit gegenüber der spezifischen Wirkung maßgeblich.  
Gemäß Karte der Bodentypen (BK50, Geologischer Dienst NRW) ist der Boden im Wirkbereich 
des Vorhabens vorrangig von einer Podsol-Braunerde geprägt, im südwestliche Randbereich 
des Untersuchungsgebiets schneidet eine Braunerde den Untersuchungsbereich.  
Die Neuversieglung von Böden (Versiegelung außerhalb bereits versiegelter Flächen) erfolg t 
beim vorliegenden Vorhaben in einem äußerst geringen Umfang (228 m²). Dementsprechend 
kann auf eine vertiefende Betrachtung des Schutzgutes Boden bezüglich der Betroffenheit von 
natürlichen Bodenfunktionen verzichtet werden. Versiegelungen werden zudem über das Bio-
topwertverfahren erfasst und durch entsprechende Maßnahmen kompensiert. 
Vielfalt von Bodentypen und Bodenformen 
Hinsichtlich der Vielfalt von Bodentypen und Bodenformen als Ausdruck des natürlichen und 
kulturellen Erbes sind in NRW v.a. Böden vulkanischen Ursprungs, Schwarzerden (Tscherno-
seme), durch historische Agrarnutzung geprägte Böden (z.B. Plaggeneschen) sowie Böden, 
die durch außergewöhnliche Prozesse entstehen wie bspw. Quell- und Sinterkalke besonders 
wertvoll. Die Flächen im Bereich des BÜ 9,5 Baumschulenweg sind gemäß Karte der schutz-
würdigen Böden (BK50, Geologischer Dienst NRW) als weniger schutzwürdig gekennzeichnet 
bzw. wurden nicht kartiert. Im südwestlich en Randbereich des Untersuchungsgebiets eine 
Plaggenesche mit hoher Funktionserfüllung verzeichnet. Hierbei handelt es sich jedoch ledig-
lich um eine randliche Betroffenheit des Untersuchungsgebietes, eine Beanspruchung des Bo-
dens ist innerhalb des unmittelbaren Vorhabenbereichs nicht zu erwarten. Zudem ist bei den 
Böden im Wirkbereich des Vorhabens von einer anthropogenen Überformung auszugehen. Im 
Bereich der Bahntrasse und der querenden Straße sind stark veränderte Böden anzunehmen, 
die folglich bereits im Bestand als gestört anzusehen und höchstens mit mittel zu bewerten  
sind. Die Vielfalt von Bodentypen und Bodenformen als Ausdruck des natürlichen und kultu-
rellen Erbes muss demnach gemäß § 4 Abs. 3 in Verbindung mit Anlage 3 BKompV nicht 
weiter betrachtet werden. 
Wasser 
Bei der Bewertung des Schutzguts Wasser sind gemäß Anlage 1 BKompV die Qualität und 
Quantität von Oberflächengewässern einschließlich der natürlichen Selbstreinigungsfähigkeit 
der Fließgewässer sowie die Qualität und Quantität des Grundwassers als auch die Hochwas-
serschutzfunktion und Funktion im Niederschlags-Abflusshaushalt verbal-argumentativ zu be-
rücksichtigen. Für die Prüfung der Erforderlichkeit von Zusatzerfassungen wurden die entspre-
chenden Daten des Fachinformationssystems ELWAS-WEB sowie des GEOportals NRW aus-
gewertet (Abfrage März 2024). Bezogen auf das Schutzgut Wasser wird an dieser Stelle auch 
auf die Betrachtung der Belange der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) in Kap. 8 verwiesen. 
Oberflächengewässer und Retentionsräume

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 Seite 20 
Im südöstlichen Bereich des Baumschulgeländes verläuft der sandgeprägter Tieflandbach 
Kurtenwaldbach (DE_NRW_ 2735312). Zudem befindet sich ein vom Kurtenwaldbach ge-
speister Teich südlich der Gaststätte „Asado“. Beide liegen jedoch außerhalb des Untersu-
chungsgebiets. Oberflächengewässer und ihre Retentionsräume sind im Wirkraum des Vor-
habens somit nicht vorhanden (vgl. Kap. 1.5.6). Die Funktionen für den Naturhaushalt, die sich 
aus der Qualität und Quantität der Oberflächengewässer einschließlich der natürlichen Selbst-
reinigungsfähigkeit der Fließgewässer ergeben, sowie die Hochwasserschutzfunktion und Re-
tentionsfunktion werden im Weiteren nicht mehr berücksichtigt. 
Grundwasser 
Gemäß der Hydrogeologischen Übersichtskarte HÜK 500 (WMS -Dienst) ist der Untersu-
chungsraum durch einen Porengrundwasserleiter mit mäßig bis gering ergiebigem Grundwas-
servorkommen charakterisiert. Demnach ist die Bedeutung des Grundwasserleiters bezogen 
auf die Ergiebigkeit (Grundwasserdargebotsfunktion) mindestens mittel. Zudem liegt der Un-
tersuchungsraum des BÜ in Zone III B eines festgesetzten Trinkwasserschutzgebiets (s. Kap. 
1.5.6). Hierdurch sind erhebliche Beeinträchtigungen besonderer Schwere (eBS) zunächst 
nicht auszuschließen. Jedoch liegt das Vorhaben in einem stark vorbelasteten Bereich (beste-
hende Bahnlinie, bestehende Straße, Nähe zur Autobahn, Baumschulbetrieb ), der nahezu 
vollständig versiegelt ist. Die Neuversiegelung durch das Vorhaben ist mit 228 m² äußerst ge-
ring. Die kreuzende Straße wird im Bereich der Fahrbahnerneuerung (Neuversiegelung) zu-
dem mit einer Querneigung von 2,5 % ausgebildet, sodass das Oberflächenwasser (unbelas-
tetes Niederschlagswasser) über das Bankett in den Seitenraum abfließt und dort versickert . 
Die Neuversiegelung wird daher nicht als eBS-Fall bewertet. 
Die Schutzfunktion der Deckschichten ist gemäß der Hydrologischen Übersichtskarte HÜK 
500 (WMS-Dienst) ungünstig, d.h. die Verschmutzungsempfindlichkeit ist hoch. Baubedingte 
erhebliche Beeinträchtigungen besonderer Schwere des Teilschutzgutes Grundwasser kön-
nen jedoch durch entsprechende Maßnahmen vermieden werden (vgl. Kap. 3.4.2). Betriebs-
bedingte Schadstoffeinträge sind beim vorliegenden Vorhaben nicht gegeben, da sich durch 
das Vorhaben weder die Zugfrequenz noch der Kfz-Verkehr ändern. 
Gemäß der in Kap. 1.4.1 dargelegten Methodik bzw. gemäß § 4 Abs. 3 in Verbindung mit 
Anlage 3 BKompV und unter Berücksichtigung der vorgesehenen Vermeidungsmaßnahme 
zum Schutz vor Verunreinigungen während der Bauphase (vgl. Kap. 3.4.2) können auch be-
zogen auf die Teilfunktion Grundwasser eBS -Fälle ausgeschlossen werden. Die Funktionen 
für den Naturhaushalt, die sich aus der Qualität und Quantität des Grundwassers ergeben, 
werden demnach im Weiteren nicht mehr berücksichtigt.  Auch eine Beeinträchtigung im Be-
reich der WSG-Zone III B kann ausgeschlossen werden, da sich der mengenmäßige und che-
mische Zustand des Grundwasserkörpers durch das Vorhaben nicht verändert . Versiegelun-
gen werden zudem über das Biotopwertverfahren erfasst und durch entsprechende Maßnah-
men kompensiert.

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 Seite 21 
Klima, Luft 
Die Lebensbedingungen von Pflanzen, Tieren und Menschen im städtischen wie im ländlichen 
Raum werden maßgeblich durch klima - und immissionsökologische Aspekte bestimmt. Die 
wesentlichen, im Rahmen der Eingriffsregelung zu  betrachtenden Aspekte der Schutzgüter 
Klima und Luft sind nach Anlage 1 BKompV  die klimatische und lufthygienische Ausgleichs-
funktion und die Klimaschutzfunktion durch Treibhausgasspeicher- oder -senken. Die Bedeu-
tung dieser Teilfunktionen ist nicht zuletzt angesichts des Klimawandels von großer Relevanz. 
Klimatische und lufthygienische Ausgleichsfunktion 
Die Waldflächen im unmittelbaren Umfeld des BÜ 9,5 Baumschulenweg sind gemäß Klimaan-
alysekarte (Klimaatlas NRW des LANUV online-Abfrage März 2024) als Grünflächen mit hoher 
thermischer Ausgleichsfunktion gekennzeichnet. Die Freiflächenbereiche des Baumschulbe-
triebs hingegen weisen nur eine geringe thermische Ausgleichsfunktion auf. Der Lagerplatz im 
Bereich der Baustelleneinrichtungsfläche sowie das angrenzende Betriebsgelände einer Holz-
masten- und Galabaufirma sind als Siedlungsflächen mit günstiger thermischer Situation ge-
kennzeichnet. 
Die weitläufigen Waldbereiche des Königsforst und der Wahner Heide gelten als bedeutende 
Frischluftentstehungsgebiete im ansonsten von dichter Siedlung geprägten Großraum Köln. 
Bachtäler, Fließgewässer oder ausgeprägte Auenbereiche , die eine Funktion als Kaltluft -/ 
Frischluftleitbahnen übernehmen, sind im Untersuchungsraum jedoch nicht vorhanden. 
Die Bedeutung der Kalt- oder Frischluftentstehungsgebiete mit Bezug zur Belastungssituation 
des relevanten Siedlungsraums wird somit insgesamt als mittel (vgl. Anlage 1 BKompV) ein-
gestuft, wodurch sich gemäß der in Kap. 1.4.1 dargelegten Methodik bzw. gemäß § 4 Abs. 3 
in Verbindung mit Anlage 3 BKompV liegt bezogen auf das Schutzgut Klima kein eBS-Fall vor. 
Die klimatische und lufthygienische Ausgleichsfunktion wird daher von den weiteren Ausfüh-
rungen ausgeschlossen. 
Klimaschutzfunktionen durch Treibhausgasspeicher oder -senken 
Eine besondere Klimaschutzfunktion im Sinne einer Funktion als CO 2-Speicher oder -Senke 
übernehmen gemäß Handreichung zur BKompV insbesondere Moorböden, moorähnliche und 
organische Böden (BfN & BMU 2021). Die Karte der schutzwürdigen Böden des GEOportals 
NRW (Abfrage März 2024) stellt im Einwirkbereich des Vorhabens keine kohlenstoffreiche n 
Moorböden oder andere organische Böden mit einer CO2-Speicher- oder -senkenfunktion dar. 
Dementsprechend ist im Untersuchungsraum maximal eine mittlere Bedeutung der Böden für 
die Klimaschutzfunktion anzunehmen. Erhebliche Beeinträchtigungen besonderer Schwere 
(eBS) können somit ausgeschlossen werden. Die Klimaschutzfunktione n werden demnach 
von den weiteren Ausführungen ausgeschlossen.

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 Seite 22 
Landschaftsbild 
Auswirkungen auf das Schutzgut Landschaftsbild sind durch das geplante Vorhaben nicht ge-
geben, die vorhabenbezogenen Wirkungen sind somit bezogen auf die Vielfalt von Landschaf-
ten als Ausdruck des natürlichen und kulturellen Erbes und bezogen auf die Funkt ionen im 
Bereich des Erlebens und Wahrnehmens von Landschaft einschließlich der Eignung der Land-
schaft für die landschaftsgebundene Erholung als sehr gering einzuschätzen (vgl. § 4 Abs. 1 
Satz 2 BKompV). 
Das Vorhaben führt zu keinen relevanten Flächeninanspruchnahmen von landschaftsbildprä-
genden Strukturen (z.B. Feldgehölze, Hecken, Waldbereiche). Die Eingriffe sind zudem flä-
chenmäßig gering und unmittelbar an der bestehenden Bahntrasse bzw. der bestehende n 
Straße. Aufgrund der Lage des Vorhabens im Bereich der bestehenden Bahnlinie und Straße 
kommt es darüber hinaus zu keinen zusätzlichen dauerhaften visuellen Beeinträchtigungen 
oder Überformungen der Landschaft. Kleinstflächige Verluste von wertvollen Veg etations-
strukturen werden zudem über das Biotopwertverfahren erfasst und mit entsprechenden Maß-
nahmen kompensiert.  
Gemäß der in Kap. 1.4.1 dargelegten Methodik bzw. gemäß § 4 Abs. 3 in Verbindung mit 
Anlage 3 BKompV liegt bezogen auf das Schutzgut Landschaftsbild kein eB -Fall vor, das 
Schutzgut wird von den weiteren Ausführungen ausgeschlossen. 
2.2.2 Erfassung und Bewertung des Schutzgutes Tiere 
2.2.2.1 Methodik 
Aufgrund der vergleichsweise geringen Projektwirkungen des punktuellen und damit kleinräu-
migen Vorhabens, das in einem vorbelasteten Bereich (bestehende Bahnlinie, Nähe zur L284 
und A3, Baumschulbetrieb) umgesetzt wird, hat keine Kartierung der Fauna stattgefunden. 
Vielmehr erfolgte zur Ermittlung möglicher Vorkommen eingriffs- / planungsrelevanter Tierar-
ten eine Ortsbegehung und eine Identifizierung faunistisch relevanter Habitatelemente, Struk-
turen und  Lebensräume unter Berücksichtigung der durchgeführten  Biotoptypenkartierung. 
Darüber hinaus erfolgte eine Abfrage zu planungsrelevanten Arten für den relevanten Mess-
tischblattquadranten 5008/Q4 beim LANUV NRW sowie eine Analyse des Fundortkatasters im 
Landschaftsinformationssystem @LINFOS (jeweils Abfrage August 2024). Im Rahmen einer 
faunistischen Habitatpotenzialanalyse werden somit potenziell vorkommende Artgruppen / Ar-
ten festgelegt. Dies entspricht einer worst -case-Betrachtung, so dass gewährleistet ist, dass 
alle Betroffenheiten von Artengruppen / Arten vollständig erfasst werden können. 
Die o.g. Datengrundlagen liefern ausschließlich Informationen zu planungsrelevanten Arten. 
Sind planungsrelevante Arten im Einwirkungsbereich des Vorhabens zu erwarten, sind die 
Lebensräume der Arten entsprechend mindestens von hoher Bedeutung. Die Betroffenheit ist 
dann gemäß der in Kap. 1.4.1 dargelegten Methodik bzw. gemäß § 4 Abs. 3 in Verbindung mit 
Anlage 3 BKompV als eBS-Fall zu bewerten.

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 Seite 23 
Da es sich bei planungsrelevanten Arten immer auch um artenschutzrechtlich relevante Arten 
handelt, wird die Erforderlichkeit bzw. Art und Umfang von funktionsspezifischen Maßnahmen 
im Zuge der artenschutzrechtlichen Prüfung überprüft (s. Kap. 7). 
2.2.2.2 Ergebnisse Bestandserfassung und -bewertung 
Der relevante Messtischblattquadrant 5008/Q4 des LANUV (Abfrage März 2024) gibt Hinweise 
auf Vorkommen der Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus) und 29 Vogelarten (s. Tab. 
2-2). Das Fundortkataster des Landschaftsinformationssystems des LANUV @ LINFOS gibt 
zudem konkrete Hinweise auf Vorkommen des Wespenbussards (Pernis apivorus) im unmit-
telbaren Umfeld des BÜ 9,5 Baumschulenweg sowie des Mittelspechts (Dendrocopus medius) 
im erweiterten Wirkbereich des Vorhabens (Waldbereiche nördlich der Rösrather Straße). 
Hinweise auf planungsrelevante Amphibien-, Weichtier-, Libellen-, Schmetterlings-, Käfer- und 
Pflanzenarten werden weder im Fundortkataster des LANUV noch im Messtischblattquadran-
ten gegeben, die Artgruppen werden daher nicht weiter betrachtet. 
Tab. 2-2: Planungsrelevante Arten mit Erhaltungszustand (EHZ) des Messtischblattes 5008 
Q4 und Arten des Fundortkatasters im Landschaftsinformationssystem @LINFOS  
(LANUV 2024) 
Wissenschaftlicher 
Name 
Deutscher 
Name Status / Nachweis 
EHZ in 
NRW 
(KON) 
EHZ in 
NRW (ATL) 
Säugetiere (Fledermäuse) 
Pipistrellus pipistrellus Zwergfledermaus Nachweis ab 2000 vorhanden G G 
Reptilien 
Lacerta agilis Zauneidechse Nachweis ab 2000 vorhanden G G 
Vögel 
Accipiter gentilis Habicht Nachweis BV* ab 2000 vorhan-
den G U 
Accipiter nisus Sperber Nachweis BV ab 2000 vorhanden G G 
Acrocephalus  
scirpaceus Teichrohrsänger Nachweis BV ab 2000 vorhanden G G 
Alcedo atthis Eisvogel Nachweis BV ab 2000 vorhanden G G 
Anthus trivialis Baumpieper Nachweis BV ab 2000 vorhanden U↓ U↓ 
Asio otus Waldohreule Nachweis BV ab 2000 vorhanden U U 
Buteo buteo Mäusebussard Nachweis BV ab 2000 vorhanden G G 
Cuculus canorus Kuckuck Nachweis BV ab 2000 vorhanden U↓ U↓ 
Delichon urbica Mehlschwalbe Nachweis BV ab 2000 vorhanden U U 
Dendrocopos medius Mittelspecht Nachweis BV ab 2000 vorhanden G G 
Dryobates minor Kleinspecht Nachweis BV ab 2000 vorhanden G U 
Dryocopus martius Schwarzspecht Nachweis BV ab 2000 vorhanden G G 
Emberiza schoeniclus Rohrammer Nachweis BV ab 2000 vorhanden U G

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 Seite 24 
Falco subbuteo Baumfalke Nachweis BV ab 2000 vorhanden U U 
Falco tinnunculus Turmfalke Nachweis BV ab 2000 vorhanden G G 
Gallinula chloropus Teichhuhn Nachweis BV ab 2000 vorhanden G G 
Hirundo rustica Rauchschwalbe Nachweis BV ab 2000 vorhanden U↓ U 
Lanius collurio Neuntöter Nachweis BV ab 2000 vorhanden G↓ U 
Locustella naevia Feldschwirl Nachweis BV ab 2000 vorhanden U U 
Lullula arborea Heidelerche Nachweis BV ab 2000 vorhanden   
Parus montanus Weidenmeise Nachweis BV ab 2000 vorhanden G U 
Passer montanus Feldsperling Nachweis BV ab 2000 vorhanden U U 
Pernis apivorus Wespenbussard Nachweis BV ab 2000 vorhanden U S 
Phoenicurus 
phoenicurus 
Gartenrot-
schwanz Nachweis BV ab 2000 vorhanden U U 
Saxicola rubicola Schwarz- 
kehlchen Nachweis BV ab 2000 vorhanden U↑ G 
Scolopax rusticola Waldschnepfe Nachweis BV ab 2000 vorhanden U U 
Streptopelia turtur Turteltaube Nachweis BV ab 2000 vorhanden S S 
Strix aluco Waldkauz Nachweis BV ab 2000 vorhanden G G 
Sturnus vulgaris Star Nachweis BV ab 2000 vorhanden U U 
Tachybaptus ruficollis Zwergtaucher Nachweis BV ab 2000 vorhanden G G 
* BV = Brutvorkommen 
Säugetiere (Fledermäuse) 
Die Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus) ist eine Gebäudefledermaus. Sie kommt in 
strukturreichen Landschaften, vor allem auch in Siedlungsbereichen als Kulturfolger vor. Als 
Hauptjagdgebiete dienen Gewässer, Kleingehölze sowie aufgelockerte Laub - und Mischwäl-
der. Im Siedlungsbereich werden park artige Gehölzbestände sowie Straßenlaternen aufge-
sucht. Als Sommerquartiere und Wochenstuben werden fast ausschließlich Spaltenverstecke 
an und in Gebäuden aufgesucht. Genutzt werden Hohlräume unter Dachpfanne n, Flachdä-
chern, hinter Wandverkleidungen, in Mauerspalten oder auf Dachböden. Auch als Winterquar-
tiere werden oberirdische Spaltenverstecke in und an Gebäuden, außerdem natürliche Fels-
spalten sowie unterirdische Quartiere in Kellern oder Stollen bezogen ( LANUV – Geschützte 
Arten in NRW: planungsrelevante Arten). Geeignete Gebäudestrukturen, die eine Quartier-
funktion übernehmen könnten, finden sich lediglich im Bereich der Baumschule und bleiben 
vom Vorhaben unbeeinträchtigt. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass die Be-
reiche um den BÜ als Jagd- und Nahrungshabitat von der Zwergfledermaus genutzt werden.  
Darüber hinaus ist, trotz des Fehlens in dem Messtischblattquadrant 5008/Q4, aufgrund der 
Habitatausstattung des Untersuchungsraumes mit dem Vorkommen einiger Waldfledermaus-
arten zu rechnen. Da die Datengrundlage diesbezüglich nicht besonders aufschlussreich ist, 
wird im Sinne einer worst -case Annahme davon ausgegangen, dass bei Inanspruchnahmen 
von Gehölzen mit entsprechender Eignung auch einige Waldfledermausarten, wie etwa die

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 Seite 25 
häufiger vorkommenden Arten Große Abendsegler, Braune s Langohr, Fransenfledermaus 
und Rauhautfledermaus, betroffen sein könnten. 
Dahingehend wurde am 25.08.2025 eine nachträgliche Untersuchung auf Höhlenbäume in 
den Eingriffsbereichen durchgeführt. Im Ergebnis wird ein Baum betroffen sein, der ein Poten-
zial als Fortpflanzungs - und Ruhestätte für Waldfledermäuse, bzw. als sommerliche Ruhe-
stätte für männliche Zwergfledermäuse aufweist. Dabei handelt es sich um eine mittelalte Stiel-
eiche, die westlich des Bahnübergangs am Baumschulenweg steht  (vgl. Abb. 2-1). Sie hat 
einen BHD von etwa 45 cm und weist in etwa 3 m Höhe an einem entfernten Ast einen Fäul-
nisbereich in Ostexposition auf, der in den Stamm hineingeht. Der Großteil des angefaulten 
Loches ist derzeit noch mit ve rrottendem Holz gefüllt, es gibt allerdings kleinere Ritzen am 
Rand, durch die eine Fledermaus durchschlüpfen könnte (vgl. Abb. 2-2). In der folgenden ar-
tenschutzrechtlichen Betrachtung wir der Baum daher als potenzielle Fortpflanzungs- und Ru-
hestätte für Fledermäuse angesehen.  Ein Potenzial als Schwärm - oder Winterquartier wird 
jedoch aufgrund der noch geringen Mächtigkeit der Stieleiche  und seiner exponierten Lage, 
außerhalb geschlossener Waldbestände, ausgeschlossen. 
 
Abb. 2-1: Anlagebedingt betroffener Höhlenbaum

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 Seite 26 
 
Abb. 2-2: Baumhöhle 
Reptilien 
Die Zauneidechse (Lacerta agilis) bewohnt reich strukturierte, offene Lebensräume mit einem 
kleinräumigen Mosaik aus vegetationsfreien und grasigen Flächen, Gehölzen, verbuschten 
Bereichen und krautigen Hochstaudenfluren. Dabei werden Standorte mit lockeren, sandigen 
Substraten und einer a usreichenden Bodenfeuchte bevorzugt. Ursprünglich besiedelte die 
wärmeliebende Art ausgedehnte Binnendünen- und Uferbereiche entlang von Flüssen. Heute 
kommt sie vor allem in Heidegebieten, auf Halbtrocken- und Trockenrasen sowie an sonnen-
exponierten Waldrändern, Feldrainen und Böschungen vor. Sekundär nutzt die Zauneidechse 
auch vom Menschen geschaffene Lebensräume wie Eisenbahndämme, Straßenböschungen, 
Steinbrüche, Sand - und Kiesgruben oder Industriebrachen. Im Winter verstecken sich die 
Tiere in frostfre ien Verstecken (z.B. Kleinsäugerbaue, natürliche Hohlräume), aber auch in 
selbst gegrabenen Quartieren. Nach Beendigung der Winterruhe verlassen die tagaktiven 
Tiere ab März bis Anfang April ihre Winterquartiere. Ab Ende Mai werden die Eier in selbst 
gegrabene Erdlöcher an sonnenexponierten, vegetationsfreien Stellen abgelegt. Die Zau-
neidechse ist eine ausgesprochen standorttreue Art, die meist nur kleine Reviere mit einer 
Flächengröße bis zu 100 m² nutzt (LANUV – Geschützte Arten in NRW: planungsrelevante 
Arten). Ein Vorkommen der Art im Wirkbereich des Vorhabens ist potenziell möglich.

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 Seite 27 
Vögel 
Aufgrund der geringen zu erwartenden Projektwirkunge n und der Lage des Vorhabens in ei-
nem vorbelasteten Bereich (Licht, Lärm durch vorhandene Bahntrasse, Straße und Baum-
schulbetrieb) wird auf eine Auswahl von potenziell im Wirkraum des Vorhabens vorkommen-
den Arten an dieser Stelle verzichtet. 
Am 25.08.2025 erfolgte nachträglich eine Untersuchung auf Höhlenbäume im Eingriffsbereich. 
Dabei wurde festgestellt, dass eine mittelalte Stieleiche in Bereichen von Flächeninanspruch-
nahmen liegt. Dieser weist zwar ein Potenzial für Fledermäuse auf (s. oben Abschnitt Fleder-
mäuse), jedoch konnte keine bestehende Höhle mit Eignung für höhlen- und halbhöhlenbe-
wohnende Vogelarten festgestellt werden. Weiterhin ist zu beachten, dass die betroffene Eiche 
derzeit vital ist und zur Verkehrssicherheit der angrenzenden Straße und des Gleisbetts, häufig 
beschnitten wird, sodass absterbende Strukturen zur Verkehrssicherheit zeitnah entfernt wer-
den. Nach Franz et al. (2006) nutzen im Prinzip alle heimischen Spechtarten vorgeschädigtes 
Holz für den Bruthöhlenbau. Einzig der Schwarzspecht ist aufgrund seiner Größe und Kraft in 
der Lage, seine Höhlen auch in vitale Bäume (in diesem Fall bevorzugt Rotbuch en) zu zim-
mern. Das eingangs erwähnte angefaulte Loch könnte zwar zum Bau einer Bruthöhle genutzt 
werden, dies ist aber offensichtlich bislang noch nicht passiert. Aus diesem Grund kann eine 
aktuelle Nutzung der betroffenen Eiche als Höhlenbaum für planungsrelevante Vogelarten voll-
ständig ausgeschlossen werden. 
Im Rahmen der Konfliktanalyse sowie bei der artenschutzrechtlichen Betrachtung wer-
den die Vögel allesamt betrachtet und in Gilden abgehandelt. 
3 Konfliktanalyse 
3.1 Ermittlung und Bewertung der unvermeidbaren Beeinträchtigungen 
von Biotopen durch das Vorhaben 
In diesem Kapitel erfolgt die Beschreibung der Methode der Ermittlung und Bewertung der 
unvermeidbaren Beeinträchtigungen von Biotopen durch das Vorhaben und die Darlegung der 
Betroffenheit von Biotoptypen.  
Darüber hinaus wird unter Berücksichtigung der Schwere der Beeinträchtigungen dargelegt, 
bei welchen Biotoptypen eine eingriffsrelevante Betroffenheit vorliegt. Hierzu sind d ie unver-
meidbaren Beeinträchtigungen des Vorhabens auf Biotope bezüglich der Schwere der Beein-
trächtigungen einzustufen. Unterschieden wird dabei gemäß Anlage 3 BKompV in erhebliche 
Beeinträchtigungen (eB), erhebliche Beeinträchtigungen besonderer Schwere (eBS) und in 
unerhebliche Beeinträchtigungen. Nach § 7 BKompV hat die Ermittlung des biotopwertbezo-
genen Kompensationsbedarfs für alle mindestens erheblich beeinträchtigten Biotope zu erfol-
gen.

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Die Grundlage für die Ermittlung der Schwere der Beeinträchtigungen nach Anlage 3 BKompV 
bildet zum einen die Bedeutung der Biotoptypen nach den zugewiesenen Wertstufen (vgl. 
Kap.2.1.2, Tab. 2-1).  
Zum anderen ist die Intensität der Beeinträchtigungen gem. Anlage 3 BKompV zu ermitteln. 
Beim geplanten Vorhaben sind ausschließlich anlage- und baubedingte Wirkungen gegeben, 
betriebsbedingte Wirkungen sind nicht zu verzeichnen. Es handelt sich bei den anlage - und 
baubedingten Wirkungen um unmittelbare Wirkungen in Form von Flächeninanspruchnahmen 
(BfN & BMU 2021: Kap. 3.2). Da es anlage - und baubedingt durch die Flächeninanspruch-
nahme zu einem vollständigen Verlust von Biotoptypen kommt, wird die Intensit ät der Beein-
trächtigung sowohl für anlage- als auch für baubedingte Flächeninanspruchnahmen als hoch 
(= Stufe III gemäß Anlage 3 BKompV) eingestuft.  
Die Schwere der zu erwartenden Beeinträchtigungen der Biotoptypen ergibt sich aus der Ver-
knüpfung der Bedeutung der Biotoptypen mit der Intensität der Beeinträchtigungen anhand 
der Matrix in Anlage 3 der BKompV. Die ermittelte Schwere der unvermeidbaren Beeinträch-
tigungen von Biotopen wird detailliert in Kap. 3.5 Tab. 3-5 für jeden betroffenen Biotoptyp dar-
gestellt. Im Ergebnis können mit 244 m² zum Großteil erhebliche Beeinträchtigungen (eB) fest-
gestellt werden; erhebliche Beeinträchtigungen besonderer Schwere (eBS) sind auf einer Flä-
che von 68 m² gegeben. Überwiegend werden durch das Vorhaben allerdings unerhebliche 
Beeinträchtigungen hervorgerufen. Diese werden in Kap. 3.5 Tab. 3-5 der Vollständigkeit hal-
ber mit aufgeführt, um die Gesamtflächeninanspruchnahme des Vorhabens zu dokumentie-
ren, für die Ermittlung des biotopwertbezogenen Kompensationsbedarfs sind sie nicht rele-
vant. 
Nachfolgend erfolgt die Darstellung der Eingriffe in Biotope getrennt nach anlage- und baube-
dingten Flächeninanspruchnahmen. Anlagebedingt beanspruchte Biotope gehen dauerhaft 
verloren, wohingegen baubedingt in Anspruch genommene Biotope i.d.R. nach Abschluss der 
Bauarbeiten zumindest gleichartig wiederhergestellt werden können. Beim vorliegenden Vor-
haben ist eine Rekultivierung der BE-Fläche nicht erforderlich, da sowohl für die Baustraße als 
auch für die Baustelleneinrichtungsflächen im Bestand versiegelte und teilversiegelte Flächen 
genutzt werden, die nach Abschluss der Bauarbeiten verbleiben. 
Darüber hinaus erfolgt in der nachfolgenden Tabelle die Darlegung der Schwere der Beein-
trächtigung. 
Tab. 3-1: Bau- und anlagebedingte Flächeninanspruchnahmen  
Code 
BKompV1 
Biotoptypenbezeichnung Bedeutung  
(WP) 
Wirkfaktor 
Flächeninan-
spruch-
nahme 
Schwere 
der Beein-
trächti-
gung1 
Fläche 
(m²) 
39. Wald- und Ufersäume, Staudenfluren 
39.01.01 Wald- und Gehölzsäume oligo- bis 
eutropher, trockener bis nasser 
Standorte 
mittel  
(14)4 anlagebedingt eB 49

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Code 
BKompV1 
Biotoptypenbezeichnung Bedeutung  
(WP) 
Wirkfaktor 
Flächeninan-
spruch-
nahme 
Schwere 
der Beein-
trächti-
gung1 
Fläche 
(m²) 
  mittel  
(15)5 anlagebedingt eB 48 
39.05 Neophyten-Staudenfluren gering  
(7) anlagebedingt eB 22 
39.06.03 Frische bis nasse Ruderalstan-
dorte 
mittel  
(12) anlagebedingt eB 126 
41. Feldgehölze, Gebüsche, Hecken und Gehölzkulturen 
41.05aM Einzelbäume, Baumreihen und 
Baumgruppen aus überwiegend 
autochtonen Arten 
- Mittlere Ausprägung 
mittel 
(15) anlagebedingt eB 1 
43. Laub(misch)wälder und -forste 
43.07.02M Eichen-Hainbuchenwald staunas-
ser bis frischer Standorte - Mittlere 
Ausprägung 
sehr hoch  
(20) anlagebedingt eBS 66 
52. Verkehrsanlagen und Plätze 
52.01.01a 
Versiegelter oder sonstiger ge-
pflasterter Verkehrs- und Betriebs-
weg (z.B. Straße, Start-, Lande-
bahn) 
sehr gering  
(0) anlagebedingt -- 576 
52.02.04a Geschotterter Weg oder Weg mit 
wassergebundener Decke 
sehr gering  
(4) anlagebedingt -- 35 
52.03.01 Versiegelter Platz oder sonstiger 
gepflasterter Platz 
sehr gering  
(0) anlagebedingt -- 12 
52.03.02 Teilbefestigter Platz (z.B. Rasen-
gitter) 
sehr gering  
(3) anlagebedingt -- 39 
52.03.03a 
Platz mit geschottertem Belag 
oder wassergebundener Decke 
(z.B. Aschensportplatz) 
sehr gering  
(4) anlagebedingt -- 46 
52.04.01 Gleiskörper sehr gering  
(1) anlagebedingt -- 1 
53. Bauwerke mit zugeordneter typischer Freiraumstruktur 
53.01.14a Industrie- und Gewerbefläche inkl. 
typischen Freiräumen 
sehr gering  
(2) baubedingt -- 204 
1 --: keine erhebliche Beeinträchtigung zu erwarten 
eB: erhebliche Beeinträchtigung zu erwarten 
eBS: erhebliche Beeinträchtigung besonderer Schwere zu erwarten 
2 Planungsbereiche Bahnübergang (BÜ) und Schwanenhaus (SH) 
orange hinterlegt = eingriffsrelevante Beeinträchtigung; zur Ermittlung des biotopwertbezogenen Kompensations-
bedarfs heranzuziehen 
Hinweis: Alle Flächeninanspruchnahmen wurden auf ganze Zahlen gerundet. Flächeninanspruchnahmen , die ge-
rundet eine Größe unter einem Quadratmeter ergaben, wurden aufgrund der geringfügigen Relevanz nicht darge-
stellt und im Rahmen der Konfliktanalyse nicht weiter berücksichtigt. 
Insgesamt erfolgen unmittelbare Beeinträchtigungen durch anlage- und baubedingte Flächen-
inanspruchnahmen im Bereich des BÜ auf einer Gesamtfläche von 1.224 m². Davon erfolgt

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auf 244 m² eine erhebliche Beeinträchtigung (eB-Fälle) und auf 66 m² eine erhebliche Beein-
trächtigung besonderer Schwere (eBS-Fall). Auf 912 m² ist die unmittelbare Beeinträchtigung 
als unerheblich einzustufen. 
Die nachfolgende Tabelle zeigt die Betroffenheit von Biotoptypen in den jeweiligen Wertstufen: 
Tab. 3-2: Betroffenheit von Biotoptypen in den jeweiligen Wertstufen  
Wertstufe betroffene Biotoptypenfläche in m² 
0 – 4 WP sehr gering 912 
5 – 9 WP gering 22 
10 – 15 WP mittel 224 
19 – 21 WP sehr hoch 66 
22 – 24 WP hervorragend -- 
Summe 1.224 
Die ermittelten Konflikte für Biotoptypen stellen sich wie folgt dar: 
Tab. 3-3: Konflikte Schutzgut Biotope 
Nr. Konflikt 
B1 anlagebedingter Verlust von Wald- und Ufersäumen, Staudenfluren 
39.01.01, 39.05, 39.06.03 
B2 anlagebedingter Verlust von Laub(misch)wälder und -forste (Laubbaumanteil < 50 %) 
43.07.02M 
B3 anlagebedingter Verlust von Feldgehölze, Gebüsche, Hecken und Gehölzkulturen  
41.05.aM 
 
Die kartografische Darstellung des Konfliktes erfolgt im Bestands- und Konfliktplan (Unterlage 
10.3). 
Tab. 3-2 zeigt, dass durch das Vorhaben fast ausschließlich Biotoptypen mit sehr geringer 
Bedeutung betroffen sind. Darunter fallen Straßen sowie sonstige versiegelte Wege und teil-
versiegelte Plätze. Der Anteil betroffener Biotoptypen mit geringer Bedeutung ist äußerst ge-
ring. Hierunter fällt lediglich die  Neophyten-Staudenflur. Zu den betroffenen Biotoptypen mit 
mittlerer Bedeutung zählen Wald- und Gehölzsäume oligo- bis eutropher, trockener bis nasser 
Standorte und frische bis nasse Ruderalstandorte . Es sind 66 m² eines Biotoptyps mit sehr 
hoher Bedeutung betroffen. Hierbei handelt es sich um den Eichen-Hainbuchenwald mittleren 
Alters. Hervorragend bedeutende Biotoptypen sind nicht vom Eingriff betroffen.

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 Seite 31 
3.2 Ermittlung und Bewertung der unvermeidbaren Beeinträchtigungen 
des Schutzgutes Tiere durch das Vorhaben 
3.2.1 Methodische Vorgehensweise 
Die Konfliktanalyse für das Schutzgut Tiere beruht auf den Ergebnissen der artenschutzrecht-
lichen Prüfung in Kap. 7, da beim vorliegenden Vorhaben gemäß der Datenauswertung alle 
betrachtungsrelevanten Tierarten auch einer artenschutzrechtlichen Prüfung zu unterziehen 
sind. Arten, die ausschließlich im Rahmen der Eingriffsregelung zu betrachten sind, sind nicht 
vorhanden. 
Die Ermittlung der Beeinträchtigungen erfolgte unter Berücksichtigung der vorgesehenen Ver-
meidungsmaßnahmen (vgl. Kap. 3.4). 
3.2.2 Vögel 
Für die Artgruppe der Vögel werden der Verlust von Fortpflanzungs - und Ruhestätten, die 
Störung sowie die Tötung von einzelnen Individuen in der Artenschutzprüfung behandelt (vgl. 
Kap. 7.2). Die artenschutzrechtliche Prüfung bezieht sich dabei auf die planungsrelevanten 
Arten sowie die nicht planungsrelevanten, allgemein weit verbreiteten und häufigen Arten, d.h. 
es werden alle potenziell vorkommenden Vogelarten berücksichtigt. 
Im Ergebnis kann gemäß der artenschutzrechtlichen Prüfung ein Eintreten artenschutzrechtli-
cher Verbotstatbestände für Vögel unter Einbeziehung von Vermeidungsmaßnahmen voll -
ständig ausgeschlossen werden. Diesem Ergebnis folgend sind auch für den LBP unvermeid-
bare Beeinträchtigungen besonderer Schwere (eBS) und somit Konflikte für die Vögel nicht zu 
verzeichnen. 
3.2.3 Fledermäuse 
Für die Artgruppe der Fledermäuse werden der Verlust von Fortpflanzungs- und Ruhestätten, 
die Störung sowie die Tötung von einzelnen Individuen ausführlich in der artenschutzrechtli-
chen Prüfung (vgl. Kap. 7.3) behandelt. Alle potenziell vorkommenden Fledermausarten sind 
planungsrelevant und wurden somit in der artenschutzrechtlichen Prüfung berücksichtigt. 
Im Ergebnis kann gemäß der artenschutzrechtlichen Prüfung ein Eintreten artenschutzrechtli-
cher Verbotstatbestände für diese Art unter Einbeziehung von Vermeidungsmaßnahmen nicht 
vollständig ausgeschlossen werden. Für die Erneuerung des BÜ 9,5 „Baumschulenweg“ muss 
für die Anlage eines neuen Schachtes ein Baum mit Sommerquartierpotenzial für Fledermäuse 
gerodet werden. Diesem Ergebnis folgend sind auch für den LBP unvermeidbare erhebliche 
Beeinträchtigungen besonderer Schwere (eBS) und somit Konflikte für Fl edermäuse zu ver-
zeichnen.

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 Seite 32 
3.2.4 Reptilien 
Die Artgruppe der Reptilien wurden in der artenschutzrechtlichen Prüfung die planungsrele-
vanten Art Zauneidechse betrachtet (vgl. Kap. 7.4 ). 
Im Ergebnis kann gemäß der artenschutzrechtlichen Prüfung ein Eintreten artenschutzrechtli-
cher Verbotstatbestände für diese Art unter Einbeziehung von Vermeidungsmaßnahmen voll-
ständig ausgeschlossen werden. Diesem Ergebnis folgend sind auch für den LBP unvermeid-
bare erhebliche Beeinträchtigungen besonderer Schwere (eBS) und somit Konflikte für Repti-
lien nicht zu verzeichnen. 
3.2.5 Fazit 
Unvermeidbare erhebliche Beeinträchtigungen (eB) oder erhebliche Beeinträchtigungen be-
sonderer schwere (eBS) sind für das Schutzgut Tiere unter Berücksichtigung der vorgesehe-
nen Vermeidungsmaßnahmen ausschließlich für die Artgruppe Fledermäuse gegeben . Hie-
raus ergibt sich ein Konflikt für das Schutzgut Tiere, der in der nachfolgenden Tabelle darge-
stellt wird. Kartografisch wird der Konflikt in den Bestands- und Konfliktplänen (Unterlage 15.3) 
dargestellt. 
Tab. 3-4: Konflikte Schutzgut Tiere 
Nr. Konflikt 
T1 anlagebedingter Verlust eines Einzelbaumes mit Quartierpotenzial für Fledermäuse 
 
3.3 Vermeidung von Beeinträchtigungen von Biotopen durch das Vorha-
ben 
Das Vermeidungsgebot stellt einen wesentlichen Kern der Eingriffsregelung dar. Der Grund-
satz, dass Beeinträchtigungen vorrangig zu vermeiden sind, ist in § 13 BNatSchG geregelt. 
§ 15 BNatSchG konkretisiert die Vorgaben für den Verursacher eines Eingriffs. In der BKompV 
sind die besonderen Anforderungen an die Vermeidung von Beeinträchtigungen in § 3 
BKompV geregelt.  
Für das Schutzgut Biotope werden folgende Vermeidungsmaßnahmen vorgesehen: 
• Die Lage der Baufläche (ca. 200 m²) wurde so gewählt, dass sie vollständig  im Bereich 
einer Gewerbefläche in einem anthropogen überprägten Bereich außerhalb wertvoller Bi-
otopstrukturen liegt. 
Eine erhebliche Beeinträchtigung in den Naturhaushalt konnte dadurch vermieden werden.  
• Darüber hinaus wurde die Anzahl und Größe der Bauflächen auf das Mindestmaß be-
schränkt. Zusätzliche Baustraßen sind nicht erforderlich.  
• Es wird eine Umweltfachliche Bauüberwachung (001_VA) vorgesehen.

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 Seite 33 
• In Bereichen, in denen Gehölzstrukturen mindestens mittlerer Bedeutung an das Baufeld 
angrenzen ist ein Vegetationsschutzzaun vorgesehen (003_V). 
Dies betrifft die Laubwälder  mittlerer und alter Ausprägung  (43.07.02M, 43.07.03A, 
43.07.04.M). 
3.4 Vermeidung von Beeinträchtigungen von Schutzgütern und Funktio-
nen nach Anlage 1 Spalten 1 und 2 BKompV durch das Vorhaben 
3.4.1 Vermeidung von Beeinträchtigungen von Tieren durch das Vorhaben 
Für das Schutzgut Tiere werden folgende Vermeidungsmaßnahmen vorgesehen: 
• Es wird eine Umweltfachliche Bauüberwachung (001_VA) vorgesehen. 
• Artenschutzrechtlich optimierter Bauablauf (002_VA): 
− Vermeidung einer Tötung von Vögeln durch Räumung des Baufeldes (sofern erforder-
lich: Rodung gemäß § 39 Abs. 5 Nr. 2 BNatSchG) in der Zeit vom 1.10. bis 28.2., d. h. 
außerhalb der Brutzeiten der Vögel. 
− Vermeidung einer Tötung von Zauneidechsen durch Räumung des Baufeldes: Bau-
feldräumung im Bereich des Schotterkörpers in der Aktivitätszeit der Zauneidechse zw. 
Mitte März und Mitte August. 
3.4.2 Vermeidung von Beeinträchtigungen des Bodens und des Grundwassers 
durch das Vorhaben 
Für die Schutzgüter Boden und Wasser werden folgende Vermeidungsmaßnahmen vorgese-
hen: 
• Vorsehen einer Umweltfachlichen Bauüberwachung (001_VA) 
• Vorsehen eines ordnungsgemäßen Umgangs mit umweltgefährdenden Stoffen  im 
Zuge der Baustelleneinrichtung und der Baudurchführung, insbesondere bei der Betan-
kung von Baufahrzeugen sowie der Lagerung von Treib- und Schmierstoffen; darüber hin-
aus Vorsehen besonderer Schutzmaßnahmen bei Aushub und Zwischenlagerung von mit 
Schadstoffen belasteten Böden (gemäß BoVEK-Konzept; DB 2023) (004_V) 
3.5 Ermittlung des biotopwertbezogenen und des funktionsspezifischen 
Kompensationsbedarfs für beeinträchtigte Biotope 
Beim vorliegenden Vorhaben ergeben sich die erheblichen Beeinträchtigungen in Biotope aus 
der anlagebedingten Flächeninanspruchnahme (= unmittelbare Wirkung). Bei einer Flächen-
inanspruchnahme ist gemäß § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 BKompV für die Ermittlung des biotopwert-
bezogenen Kompensationsbedarfs für jede betroffene Fläche eine Bilanzierung der Bio-
topwerte vor und nach Durchführung des Eingriffs vorzunehmen. Dabei ist die Differenz zwi-
schen den Biotopwerten des vorhandenen Zustands und des nach dem Eingriff zu  erwarten-
den Zustands zu bilden und mit der beeinträchtigten Fläche in Quadratmetern zu multiplizie-
ren.

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 Seite 34 
Die Betroffenheit von Biotoptypen sehr geringer Bedeutung (= 0 bis 4 WP nach Anlage 2 
BKompV) geht nicht in die Bilanzierung zur Ermittlung des Kompensationsumfangs mit ein 
(vgl. Anlage 3 BKompV und BfN & BMU 2021 Kap. 3.2.1), da hierdurch keine erhebliche Be-
einträchtigung ausgelöst wird. Um rechnerisch kein „Plus“ auf diesen nicht als Eingriff bilan-
zierten Flächen zu erzeugen, soll auf diesen Flächen auch keine Anrechnung des nach dem 
Eingriff zu erwartenden Zustands stattfinden, sofern dieser Zustand Biot ope mit einer sehr 
geringen Bedeutung (0 bis 4 WP) erwarten lässt. 
Tab. 3-5 stellt den Zustand der Biotope vor Eingriff, getrennt nach anlage- und baubedingten 
Flächeninanspruchnahmen, dar. Die Methode hierzu ist in Kap. 3.1 beschrieben. 
Tab. 3-6 stellt den Zustand nach Eingriff, getrennt nach anlage- und baubedingten Flächenin-
anspruchnahmen, dar. Bei allen durch das Vorhaben versiegelten Flächen (Fahrbahn  usw.) 
beträgt der Biotopwert nach Eingriff 0 WP. Teilversiegelte Flächen (Bankett) besitzen nach 
Eingriff gemäß Anlage 2 BKompV 3 WP. Bei der Ermittlung des Kompensationsumfangs wer-
den grundsätzlich noch nicht die konkreten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen berücksichtigt, 
da der Bearbeitungsschritt einzig der Ermittlung des Kompensationsbedarfs dient. 
Aus der Gegenüberstellung des Zustandes nach Eingriff mit dem Ausgangszustand vor dem 
Eingriff wird der biotopwertbezogene Kompensationsbedarf für die unvermeidbaren, unmittel-
baren Beeinträchtigungen berechnet. Dies zeigt Tab. 3-6.

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 Seite 35 
Tab. 3-5: Ermittlung des biotopwertbezogenen Eingriffs für den Ausgangszustand  
 
 
versie-
gelt
teilver-
siegelt
unver-
siegelt, 
über-
baut
baube-
dingte 
Inan-
spruch-
nahme
Anlagebedingte Flächeninanspruchnahme
B1 Verlust von Wald- und Ufersäumen, Staudenfluren  
39.01.01 14 49  eB 49 686
39.01.01 15 22 26 eB 48 720
39.05 7 10 12 eB 22 154
39.06.03 12 78 48 eB 126 1.512
B2 Laub(misch)wälder und -forste (Laubbaumanteil < 50 %)  
43.07.02M 20 33 33 eBS 66 1.320
B3 Verlust von Feldgehölze, Gebüsche, Hecken und Gehölzkulturen 
41.05.aM 15 1 eB 1 15
Summe anlagebedingte Flächeninanspruchnahme 312 4.407
Baubedingte Flächeninanspruchnahme
--  
-- -- -- -- -- 0 0
Summe baubedingte Flächeninanspruchnahme 0 0
Flächeninanspruchnahme von Biotoptypen sehr geringer Bedeutung
52.01.01a 0 572 4  -- 576
52.02.04a 4 33 2  -- 35
52.03.01 0 12 -- 12
52.03.03a 4 37 2  -- 39
52.04.01 1 13 33  -- 46
52.04.01a 2 1  -- 1
53.01.14a 2 203  -- 203
Summe Flächeninanspruchnahme sehr geringwertiger Biotope 912
1.224
312
4.407
Erheblich-
keit der 
B eein-
trächti-
gung
unmittelbar
B io to pwert  
A usgangs-
zustand
Summe 
beeinträch-
tigte 
F läche
Summe erheblich beeinträchtigte Fläche
Summe beeinträchtigte Fläche insgesamt
Summe Biotopwert Ausgangszustand
Ausgangszustand und Art der Beeinträchtigung
Konflikt 
Nr.
Betroffene Biotoptypen 
Bestand        
Biotopwert BW  Ist
Betroffene Fläche (m²)

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 Seite 36 
Tab. 3-6: Ermittlung des biotopwertbezogenen Kompensationsbedarfs für den Zustand nach 
Eingriff 
 
Für das Schutzgut Biotope entsteht gemäß der Bilanz nach BKompV ein Gesamteingriff auf 
einer Fläche von 1.224 m². Auf 912 m² findet keine erhebliche Beeinträchtigung statt (im Be-
stand sehr geringwertige Biotope). Erhebliche Beeinträchtigungen (eB) werden auf einer Flä-
che von 246 m² mit einem Wert von 3.087 Biotopwertpunkten bilanziert. Erhebliche Beein-
trächtigungen besonderer Schwere (eBS) auf einer Fläche von 66 m² mit 1.320 Biotopwert-
punkten gegeben. Bei dem eBS-Fall handelt es sich um 66 m² Eichen-Hainbuchenwald mitt-
leren Alters. Entsprechend den Vorgaben der BKompV ist neben dem biotopwertbezogenen 
Ausgleich also eine zusätzliche funktionsspezifische Kompensation erforderlich. 
Dem gegenüber steht im Zustand nach Eingriff ein Gesamtwert von 504 Biotopwertpunkten. 
Somit entsteht für das Schutzgut Biotope ein biotopwertbezogener Kompensationsbedarf 
von insgesamt 3.903 WP. 
3.6 Ermittlung des Kompensationsbedarfs für beeinträchtigte Tiergrup-
pen / -arten 
Beim vorliegenden Vorhaben ergeben sich die erheblichen Beeinträchtigungen besonderer 
Schwere aus der anlagebedingten Flächeninanspruchnahme (= unmittelbare Wirkung) in po-
tenzielle Lebensräume von Fledermäusen. Es handelt sich um einen Baum mit Sommerquar-
tierpotenzial (vgl. Kap. 2.2.2.2).  
Zustand nach Eingriff
B io to p-
wert nach 
Eingriff
F läche B io to pwert 
nach Eingriff
Zustand nach Eingriff im Bereich anlagebedingter Flächeninanspruchnahme
versiegelte Flächen (Fahrbahn, Schalthaus etc.) 0 144 0
teilversiegelte Fläche (Bankett, Biotoptyp 52.01.08a.01) 3 168 504
Ausgleichs- u. Ersatzmaßnahmen (Zw ischenzustand Bauflächen, Biotoptyp 32.11.09a) 3 0 0
Summe anlagebedingte Flächeninanspruchnahme 312 504
Zustand nach Eingriff im Bereich baubedingter Flächeninanspruchnahme
Rekultivierte Fläche (Wiederherstellung des Ausgangszustandes)
--- 0
Rekultivierte Fläche (Wiederherstellung eines geringerwertigen Zustands im Vergleich zum Ausgangszustand)
--- 0
Umsetzung Ausgleichs- u. Ersatzmaßnahmen auf Bauflächen (höherwertig im Vergleich zum Ausgangszustand)
--- 0
Summe baubedingte Flächeninanspruchnahme 0 0
Biotopwert Zustand nach Eingriff 504
Biotopwertbezogener Kompensationsbedarf für unmittelbare Beeinträchtigungen: 3.903
Differenz der Biotopwertpunkte Ausgangszustand und nach Eingriff zu erwartender Zustand
Zustand nach Eingriff im Bereich der anlage- und baubedingter erheblicher Beeinträchtigungen

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 Seite 37 
In Abstimmung mit der UNB der Stadt Köln ist dieser Verlust mit Fledermauskästen in einem 
Verhältnis von 1:5 auszugleichen.  
4 Kompensationsmaßnahmen 
4.1 Biotopwertbezogene und funktionsspezifische Kompensationsmaß-
nahmen für beeinträchtigte Biotope 
Nach § 7 Abs. 2 BKompV sind Eingriffe in Biotoptypen bei Vorliegen einer erheblichen Beein-
trächtigung (eB) biotopwertbezogen zu kompensieren, während Eingriffe in Biotoptypen bei 
Vorliegen einer erheblichen Beeinträchtigung besonderer Schwere (eBS) zusätzlich funktions-
spezifisch zu kompensieren sind.  
Im Rahmen des Biotopwertverfahrens sind nach § 8 Abs. 1 S. 1 BKompV erhebliche Beein-
trächtigungen von Biotopen ausgeglichen oder ersetzt, wenn im betroffenen Naturraum und 
innerhalb einer angemessenen Frist eine Aufwertung des Naturhaushalts erfolgt, deren  Bio-
topwert dem nach § 7 Abs. 1 BKompV ermittelten biotopwertbezogenen Kompensationsbe-
darfs (vgl. Kap. 3.5) entspricht. Dabei müssen nicht zwingend identische Biotoptypen für die 
Kompensation herangezogen werden, sondern es ist ausreichend, dass der Abwertung von 
Biotopen als Ausdruck der Beeinträchtigung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Natur-
haushalts eine hinreichende Aufwertung von anderen Biotopen gegenübersteht (BfN & BMU 
2021, Kap. 5.4). Der funktionsspezifische Kompensationsbedarf der betroffenen Biotope sollte 
mindestens flächengleich erfolgen. Die Handreichung zur BKompV (BfN & BMU 2021) emp-
fiehlt zur Ermittlung des Umfangs der funktionsspezifischen Kompensation zudem eine Orien-
tierung an den Biotopwerten der betroffenen Biotope. 
Das Ziel der funktionsspezifischen Kompensation des Schutzguts Biotope ist es, die Vielfalt 
von Lebensgemeinschaften und Lebensräumen zu erhalten. Dies bedeutet, dass alle eBS 
durch die Wiederherstellung, Neuschaffung oder Optimierung der gleichen Biotopty pen 
(gleichartige Bedeutung) auszugleichen oder durch die Wiederherstellung, Neuschaffung oder 
Optimierung von ähnlichen Biotoptypen mit einer insgesamt gleichwertigen Bedeutung für die 
biologische Vielfalt zu ersetzen sind. Ausgleich und Ersatz müssen dabei in dem vom Eingriff 
betroffenen Landschaftsraum erfolgen. 
Die biotopwertbezogene Kompensation erfolgt in einer Gegenüberstellung von Wertpunkten 
im Zusammenhang mit Tab. 3-6, die funktionsspezifische Kompensation (hier: Kompensation 
einer erheblichen Beeinträchtigung besonderer Schwere durch den Verlust von Saumstruktu-
ren und Hecken, vgl. Tab. 3.5 ) wird darüber hinaus verbal -argumentativ (§ 7 Abs. 2 S. 2 
BKompV) plausibel und bezogen auf die beeinträchtigten Biotope bzw. ihre Funktionen erläu-
tert. 
Eine biotopwertbezogene Kompensation ist innerhalb des Untersuchungsraumes nicht mög-
lich. Das Wertepunktdefizit von 3.903 Biotopwertpunkten wird daher vollständig in Abstimmung 
mit der Unteren Naturschutzbehörde durch Wertpunkte aus einem Ökokonto  im betroffenen

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 Seite 38 
Naturraum bzw. Kompensationsraum nach § 15 (2) BNatSchG K02 „Niederrheinisches Tief-
land und Kölner Bucht“ im Stadtgebiet Köln etwa 13 km nordwestlich des Vorhabens kompen-
siert. 
Das Ökokonto „Dünnwald“ der Stiftung Rheinische Kulturlandschaft ist von der Unteren Natur-
schutzbehörde anerkannt und setzt sich aus drei Ökokontoflächen im Kölner Stadtteil Dünn-
wald zusammen. Der Kompensationsbedarf des vorliegenden Vorhabens wird vollständig auf 
Fläche A abgedeckt. Auf der Ökokontofläche A (Gemarkung Dünnwald, Flur 50, Flurstück 266 
(tlw.)) wird ein abgängiger Bergahornforst mittleren Alters zu einem naturnahen Laubwald mit 
Waldrand entwickelt. Die Wiederaufforstung erfolgt truppweise mit  durchschnittlich ca. 3.000 
Pflanzen pro Hektar. Hauptbaumart wird mit ca. 50 % die Traubeneiche. Im Unterbau der ver-
bleibenden Baumgruppen werden truppweise Rotbuche (ca. 20 %) und im Übrigen als weitere 
Baumarten Winterlinde (ca. 10 %), Hainbuche (ca. 10  %) und Vogelkirsche (ca. 10 %) ange-
pflanzt.  
Da die Berechnung der Ökopunkte des Ökokontos „Dünnwald“ nach der Methode „Ludwig“ 
(Fröhlich & Sporbeck 1991) erfolgt, ist eine Umrechnung der Ökopunkte in die Methodik der 
BKompV notwendig, die in der folgenden Tabelle dargelegt wird und mit der Unteren N atur-
schutzbehörde der Stadt Köln abgestimmt wurde. 
Tab. 4-1: Übersetzung Ökopunkte des Ökokontos „Dünnwald“ von Ludwig in BKompV  
Methode Ausgangsbiotoptyp WP/m² Zielbiotoptyp WP/m² Differenz 
Ludwig AX42:  
Bergahornforst mit 
standorttypischen und 
standortuntypischen 
Jungwuchs 
14 AQ1:  
Naturnahe Laubwälder, 
Bodensaure Eichen- und 
Eichenmischwälder 
23 9 
BKompV 43.09M: 
Laub(misch)holzforste 
einheimischer Baumar-
ten – Mittlere Ausprä-
gung 
13 43.07.02M:  
Eichen-Hainbuchenwald 
staunasser bis frischer 
Standorte – Mittlere Aus-
prägung 
20 7 
Bei einem Wertepunktdefizit von 3. 903 WP und einer Aufwertung von 7 WP/m² gemäß 
BKompV ergibt sich eine Fläche von 557,57 m². Diese wurde auf 560 m² aufgerundet, sodass 
bei einer Aufwertung von 9 WP nach „Ludwig“ sich aus der Fläche ein Gesamtwert von 5.040 
Ökopunkten ergibt. Somit entspricht der Kompensationsbedarf von 3.90 3 WP nach BKompV 
5.040 Ökopunkten des Ökokontos „Dünnwald“. 
Da es sich bei der Ökokontofläche um die Entwicklung eines Eichen -Hainbuchenwaldes 
(43.07.02M) handelt, wird hiermit auch der funktionsspezifische Kompensationsbedarf von 
66 m² Eichen-Hainbuchenwald (43.07.02M) vollständig abgedeckt. Die funktionsspezifische 
Kompensation des dauerhaften Verlustes von Biotopen mit hoher und sehr hoher Bedeutung 
erfolgt somit multifunktional über das für die biotopwertbezogene Kompensation genutzte Öko-
konto.

Erneuerung BÜ 9,5 „Baumschulenweg“ 
LBP inkl. Artenschutz und WRRL 
 
 
 Seite 39 
Eine detaillierte Beschreibung  sowie eine kartographische Darstellung der Ökokontomaß-
nahme ist der Unterlage 10.5 zu entnehmen. 
4.2 Kompensationsmaßnahmen für Tiere 
Wie in den Kap. 3.6 dargelegt, ergibt sich für das Schutzgut Tiere ein Kompensationsbedarf  
von fünf Fledermauskästen. Um eine schnelle Annahme durch die betroffenen Individuen zu 
gewährleisten, müssen die Kästen im räumlich -funktionalen Zusammenhang an Bäumen mit 
derselben oder mit ähnlichen Strukturen wie im Eingriffsbereich installiert werden. Die ge-
nauen Installationsorte werden in Absprache mit der UNB der Stadt Köln festgelegt. 
Eine detaillierte Beschreibung der Kompensationsmaßnahme ist der Unterlage 10.5 zu ent-
nehmen. 
4.3 Maßnahmenübersicht 
Die folgende Tabelle gibt eine Übersicht über die geplanten Vermeidungs -, Ausgleichs- und 
Ersatzmaßnahmen.  
Die entsprechenden Maßnahmenblätter finden sich in Unterlage 10.5. Die Erstellung der Maß-
nahmenblätter erfolgte im bahneigenen System FINK (Fachinformationssystem Naturschutz 
und Kompensation) in Anlehnung an die Beispiele des EBA-Leitfadens Teil III (EBA 2022, Kap. 
5). Die Darstellung der Maßnahme 003_V „Vegetationsschutzzaun“ erfolgt im Maßnahmen-
plan (Unterlage 10.4). 
Tab. 4-2: Maßnahmenübersicht 
Maßnahmenkürzel Maßnahmenkurzbeschreibung 
Flächen-
größe /  
Anzahl 
Vermeidungsmaßnahmen 
001_VA Umweltfachliche Bauüberwachung gem. EBA-Umweltleitfaden Teil VII -- 
002_VA Artenschutzrechtlich optimierter Bauablauf -- 
003_V Vegetationsschutzzaun 100 m 
004_V Vorsehen eines ordnungsgemäßen Umgangs mit umweltgefährdenden 
Stoffen im Zuge der Baustelleneinrichtung und der Baudurchführung 
-- 
Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen 
005_ÖK Entwicklung von naturnahem Laubwald mit Waldrand (Eichen -Hainbu-
chenwald staunasser bis frischer Standorte) 
560 m² 
006_A-CEF Installation von Fledermauskästen 5 Stk. 
 
5 Ersatzgeld 
Eine Ersatzgeldzahlung ist nicht erforderlich, die erheblichen Eingriffe werden vollständig 
durch die vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen kompensiert.

Erneuerung BÜ 9,5 „Baumschulenweg“ 
LBP inkl. Artenschutz und WRRL 
 
 
 Seite 40 
6 Betroffenheit von Schutzgebieten und schutzwürdigen Ob-
jekten 
Naturschutzgebiete (§ 23 BNatSchG) 
Das Vorhaben liegt zum Teil innerhalb des Naturschutzgebiets Königsforst. Der Königsforst 
ist ein rund 2.519 Hektar großes, geschütztes Waldgebiet im Osten Kölns, das sowohl im Köl-
ner Stadtgebiet (K-020, 988,63 Hektar), als auch im benachbarten Rheinisch-Bergischen Kreis 
(Gl-038, 1572,81 Hektar) liegt. Mit seinen nahezu geschlossenen, ausgedehnten Waldberei-
chen stellt er das größte zusammenhängende Waldgebiet der rheinischen Mittelterrasse und 
damit ein wichtiges Element im europäischen Waldverbundsystem dar. 
Vorrangiges Schutzziel im NSG Königforst ist der Erhalt der Biotope und Waldlebensgemein-
schaften mit dem typischen Artenspektrum in unterschiedlichen Bestandsaltern und standört-
lichen Variationen durch die Sicherung eines großflächigen und überwiegend zusammenhän-
genden Waldgebiets. Dabei spielt neben dem Lebensraumangebot für bedrohte Tier - und 
Pflanzenarten auch die Funktion des Waldes als Grundwasseranreicherungsgebiet eine wich-
tige Rolle. Abgesehen von dem Schutz naturnah entwickelter Waldbereiche und (Fließ)gewäs-
ser mit entsprechender Auenvegetationen sind auch Waldränder und Übergangsbereiche zur 
Bebauung relevante Elemente des NSG. 
Aufgrund der besonderen Bedeutung des NSG Königsforst erfolgt die Unterschutzstellung des 
Gebiets in Verbindung mit Festsetzungen nach FFH-Richtlinie. Neben dem Schutz und Erhalt 
der im Gebiet vorkommenden Lebensraumtypen und Arten steht vor allem die Sicherung des 
Gebiets vor weiterer Zerschneidung und die Wiederherstellung der Verbindung zur benach-
barten Wahner Heide als ungestörter Übergang zum Bergischen Land im Fokus. 
Das Vorhaben steht aufgrund der punktuellen Eingriffe im Bereich eines bereits bestehenden 
Bahnübergangs, der kurzen Bauzeit von maximal vier Wochen und der gleichbleibenden be-
triebsbedingten Wirkungen des Bahnübergangs, den Schutzzielen des Naturschutzgeb ietes 
nicht entgegen.   
Landschaftsschutzgebiete (§ 26 BNatSchG) 
Das Vorhaben liegt zum Teil im Landschaftsschutzgebiet Landschaftsraum Gut Leiden-
hausen und Freiräume um Brück (LSG-5008-0004).  
Das LSG wurde u.a. anderem festgesetzt aufgrund der Vielfalt, Eigenart und Schönheit des 
Landschaftsbildes insbesondere in den naturnah entwickelten Waldbereichen und den durch 
Waldränder, Auenvegetationen und ländlichen Charakter geprägten Übergangsbereichen zur 
Bebauung. Dem Wald kommt hier eine besondere Bedeutung für die auf das Naturerlebnis 
ausgerichtete Erholungsnutzung zu. Ein weiterer Schutzzweck im LSG ist die Erhaltung und 
Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes insbesondere durch die Siche-
rung des Waldgebiets und der Übergangsbereiche zur Bebauung als Lebensraum für bedrohte 
Tier- und Pflanzenarten sowie als Grundwasseranreicherungsgebiet.

Erneuerung BÜ 9,5 „Baumschulenweg“ 
LBP inkl. Artenschutz und WRRL 
 
 
 Seite 41 
Das Vorhaben steht aufgrund der punktuellen Eingriffe im Bereich eines bereits bestehenden 
Bahnübergangs, der kurzen Bauzeit von maximal vier Wochen und der gleichbleibenden be-
triebsbedingten Wirkungen des Bahnübergangs, den Schutzzielen des Landschaftsschutzge-
bietes nicht entgegen.   
Naturparke (§ 27 BNatSchG) 
Das Vorhaben liegt auf der Grenze zum Naturpark Bergisches Land (NTP-002). 
Die Mittelgebirgslandschaft des Naturparks ist von bewaldeten Hügeln und Wiesentälern ge-
prägt, die sanft gewellt von 60 Metern im Westen bis auf 500 Meter im Osten ansteigen.  Auf 
den Höhenrücken stehen Buchen-, Eichen- oder Fichtenwälder, in denen unter anderem das 
Damwild gute Lebensbedingungen vorfindet. Relativ hohe Jahresniederschläge von etwa 
1.000 Millimetern ermöglichen eine üppige Vegetation. Im Frühjahr entfaltet sich ein Blüten-
meer in den Wiesen und Obstbaumlandschaften, und sogar Orchideen sind i m Bergischen 
Land zu bewundern. Die Höhen des Bergischen Landes sind seit Jahrhunderten recht dicht 
besiedelt. Da die Landwirtschaft nur karge Erträge einbrachte, setzten die Menschen ihre Hoff-
nungen auf Eisenindustrie und Dampfkraft und Gewerbe. Trotz sei ner dichten Besiedelung 
wird das Bergische Land durch seine typisch bäuerliche Struktur geprägt. Durch die reich 
strukturierte Landschaft mit kleinen Feldern und vielen Wäldern ist die Tier- und Pflanzenwelt 
sehr vielfältig. Ein typisches Merkmal des Bergischen Landes ist der Wasserreichtum, der ins-
besondere an den 17 Talsperren und Stauseen sichtbar wird, die hier in die Landschaft einge-
bettet liegen. 
Naturparke dienen sowohl dem Schutz und Erhalt der Kulturlandschaften mit ihrer Biotop- und 
Artenvielfalt als auch der Erholung, dem natur- und umweltverträglichen Tourismus und einer 
dauerhaft natur- und umweltverträglichen Landnutzung sowie auch der Bildung für nachhaltige 
Entwicklung. Der Naturpark Bergisches Land bietet vor allem Wanderern und Wassersportlern 
zahlreiche Erholungsmöglichkeiten. 
Das Vorhaben steht aufgrund der punktuellen Eingriffe im Bereich eines bereits bestehenden 
Bahnübergangs, der kurzen Bauzeit von maximal vier Wochen und der gleichbleibenden be-
triebsbedingten Wirkungen des Bahnübergangs, den Schutzzielen des Naturparks nicht ent-
gegen. 
Natura-2000-Gebiete (§ 32 BNatSchG) 
Das Vorhaben liegt gemäß Abfrage der Landschaftsinformationssammlung NRW zum Teil im 
FFH-Gebiet Königsforst (DE -5008-302) sowie im Vogelschutzgebiet Königsforst (DE -
5008-401). 
Da nicht ausgeschlossen werden kann, dass es durch die Erneuerung des BÜ 9,5 Baumschu-
lenweg einzeln oder im Zusammenhang mit anderen Projekten oder Plänen zu erheblichen 
Beeinträchtigungen der genannten Natura-2000-Gebiete kommen kann, ist gemäß § 34 bzw. 
§ 36 BNatSchG vor Zulassung oder Durchführung die Verträglichkeit des Vorhabens mit den 
Schutzzwecken und Erhaltungszielen der jeweiligen Gebiete zu prüfen. Dements prechend

Erneuerung BÜ 9,5 „Baumschulenweg“ 
LBP inkl. Artenschutz und WRRL 
 
 
 Seite 42 
wurde eine FFH-Vorprüfung durchgeführt (siehe Unterlage 10.6). Im Ergebnis können erheb-
liche Beeinträchtigungen der Natura 2000-Gebiete ausgeschlossen werden. 
Biotopverbund (§ 35 LNatschG NRW zu § 20 Absatz 1 BNatSchG) 
Das Vorhaben liegt zum Teil innerhalb der Biotopverbundfläche Waldreservat Königsforst 
(VB-K-5008-105) mit herausragender Bedeutung. Da es sich bei dem Vorhaben um die Er-
neuerung eines bestehenden Bahnübergangs handelt, kommt es zu keinen zusätzlichen Zer-
schneidungswirkungen, welche über die bereits bestehenden hinausgehen. 
Wasserschutzgebiete 
Das Vorhaben liegt  innerhalb der Zone III B des festgesetzten Trinkwasserschutzgebiets 
Rösrath-Leidenhausen (510806). Zur Einhaltung der Wasserschutzgebietsverordnung dür-
fen beim Bau keine Recyclingbaustoffe, industrielle Nebenprodukte oder sonstige vergleich-
bare Stoffe (z.B. Bauschutt) verwendet werden1. 
Weitere Schutzgebiete oder schutzwürdige Objekte sind vom Vorhaben nicht betroffen. 
7 Artenschutzrechtliche Prüfung 
7.1 Vorgehensweise 
Aufgrund der Ergebnisse der Auswertung von vorhandenen Datengrundlagen zur Fauna (vgl. 
Kap. 2.2.2) kann ein Vorkommen von planungsrelevanten Arten im Wirkbereich des Vorha-
bens nicht von vornherein ausgeschlossen werden, so dass die Durchführung einer arten-
schutzrechtlichen Prüfung erforderlich ist. Die Prüfung kann in textlicher Form erfolgen und 
dabei – soweit möglich – Arten zu Gilden zusammengefasst betrachten. Dies ist dann zulässig, 
wenn die Arten von denselben Wirkfaktoren in derselben Intensität betroffen sind. Auf die Er-
stellung eines separaten Artenschutzfachbeitrages wird verzichtet und die V ereinbarkeit der 
Planung mit den artenschutzrechtlichen Belangen im vorliegenden Kapitel beurteilt. 
Die Auswahl der zu betrachtenden relevanten Artgruppen / Arten wird in Kap. 2.2.2.2 darge-
legt. Es sind demnach die Artgruppe der Vögel zu betrachten und darüber hinaus aus der 
Artgruppe der Fledermäuse die Zwergfledermaus sowie aus der Artgruppe der Reptilien die 
Zauneidechse. 
7.2 Vögel 
Wie in Kap. 2.2.2.2 dargelegt, gelten die nachfolgenden Ausführungen für alle im ausgewer-
teten Messtischblatt aufgeführten Vogelarten sowie darüber hinaus für alle weit verbreiteten 
 
1 WSG-VO (1999): https://www.bezreg-koeln.nrw.de/system/files/media/document/file/umweltschutz_wasserwirtschaft_versor-
gung_wasserschutzgebiete_uebersicht_wsg_vo_roesrath_leidenhausen.pdf

Erneuerung BÜ 9,5 „Baumschulenweg“ 
LBP inkl. Artenschutz und WRRL 
 
 
 Seite 43 
und häufigen Vogelarten. Bei der Prognose des Eintretens von Verbotstatbeständen wird die 
Vermeidungsmaßnahme (002_VA) 
− Vermeidung einer Tötung von Vögeln durch Räumung des Baufeldes (Rodung gemäß § 
39 Abs. 5 Nr. 2 BNatSchG sowie Beseitigung von weiterer Vegetation) in der Zeit vom 
1.10. bis 28.2., d. h. außerhalb der Brutzeiten der Vögel  
berücksichtigt. 
Für alle im Messtischblatt genannten Vogelarten, die in oder an Gehölzen brüten  (Baum-
falke, Baumpieper, Feldsperling, Gartenrotschwanz, Habicht, Kleinspecht, Mäusebussard, 
Mittelspecht, Neuntöter, Schwarzspecht, Sperber, Star, Turteltaube, Waldkauz, Waldohreule, 
Waldschnepfe, Weidenmeise, Wespenbussard) kann unter Berücksichtigung der o.g. Vermei-
dungsmaßnahme das Eintreten des Verbotstatbestandes  der Tötung durch die Baufeldräu-
mung außerhalb der Brutzeiten vollständig vermieden werden. Gegenüber bauinduzierten Stö-
rungen sind von den potenziell vorkommenden Arten gemäß Bernotat & Dierschke (2021) 
ausschließlich der Baumfalke, und der Wespenbussard als empfindlich einzustufen. Es ist al-
lerdings zu berücksichtigen, dass es sich bei dem Vorhaben um die Sanierung eines bereits 
bestehenden Bahnübergangs handelt und sich im unmittelbaren Umfeld eine Baumschule und 
ein Forstbetrieb befinden. Durch die etwa 200  m nördlich gelegene L284 (Rösrather Straße) 
und die 270 m südlich gelegene BAB 3 ist der Bereich zusätzlich stark verlärmt. Es ist daher 
zum einen davon auszugehen, dass vorhabeninduzierte Störungen, die in diesen Teil des 
Schutzgebiets hineinwirken könnten, von den bereits bestehenden Störwirkungen maskiert 
werden, und zum anderen, dass sich Vögel, die hier dennoch einen Brutplatz aufsuchen, eine 
gewisse Toleranz gegenüber anthropogenen Störquellen aufweisen müssen. Gemäß @LIN-
FOS ist kein Vorkommen der beiden potenziell Vorkommenden störungsempfindlichen Arten 
im Wirkbereich bekannt, sodass unter Berücksichtigung der Vorbelastungen ein Brutplatz der 
Vogelarten innerhalb der Fluchtdistanz der Arten und damit eine störungsbedingte Brutauf-
gabe höchst unwahrscheinlich ist. Da der Bau zudem nur etwa vier Wochen andauert, kann 
eine Tötung durch vorhabeninduzierte Störungen im Bereich des BÜ Baumschulenweg aus-
geschlossen werden. 
Durch das Vorhaben kommt es im Süden zu kleinräumigen Flächeninanspruchnahmen von 
Eichen-Hainbuchenwald mittleren Alters (66 m²). Hierbei handelt es sich um einen insgesamt 
30 m breiten Waldbestand, welcher durch einen unbefestigten Wanderweg durchzogen wird. 
Südlich grenzt der Wald an eine B aumschule und nördlich an den Baumschulenweg an. Für 
die geplante Fahrbahnerweiterung wird im Norden ein 2 m breiter und etwa 33 m langer Strei-
fen der Waldfläche dauerhaft beansprucht. Betroffen sind ausschließlich vorgelagerte Strauch- 
und Gebüschbestände; eine Rodung von Bäumen ist in diesem Bereich nicht vorgesehen. 
Nördlich der Bahntrasse im Nahbereich des Gleisbettes befindet sich eine Stieleiche, welche 
für das Vorhaben gerodet werden muss. Diese weist derzeit kein Habitatpotenzial für Vogel-
arten auf, die auf Baumhöhlen angewiesen sind (s. auch Kap. 2.2.2.2).  Ein Verlust von Fort-
pflanzungs- und Ruhestätten kann somit für die höhlen- und halbhöhlenbewohnende Vogelar-
ten (Gartenrotschwanz, Star, Waldkauz , Waldohreule und Weidenmeise ) ausgeschlossen

Erneuerung BÜ 9,5 „Baumschulenweg“ 
LBP inkl. Artenschutz und WRRL 
 
 
 Seite 44 
werden. Weiterhin ist zu beachten, dass die betroffene Eiche derzeit vital ist und zur Verkehrs-
sicherheit der angrenzenden Straße und des Gleisbetts, häufig beschnitten wird, sodass ab-
sterbende Strukturen zur Verkehrssicherheit zeitnah entfernt werden. Nach Franz et al. (2006) 
nutzen im Prinzip alle heimischen Spechtarten vorgeschädigtes Holz für den Bruthöhlenbau. 
Der Verlust von Fortpflanzungs- und Ruhestätten der potenziell im Untersuchungsgebiet vor-
kommenden Spechtarten (Klein-, Mittel- und Schwarzspecht) kann somit ausgeschlossen wer-
den. 
Daneben könnte die betroffene Stieleiche und die umgebenden Stauden einen Horst - bzw. 
Niststandort für die im Messtischblattquadranten genannten planungsrelevanten Vogelarten 
Habicht, Sperber, Baumpieper, Mäusebussard, Baumfalke, Neuntöter, und Turteltaube dar-
stellen. Bezüglich. der Eignung des Baums als Nisthabitat konnten in dem relativ lichten Baum 
keine Horste oder anderweitige Nachweise dieser Arten erbracht werden. Da der Biotopeingriff 
an der Stelle äußerst gering ist (eine mittelalte Stieleiche und 1 m2 Staudenflur), kann davon 
ausgegangen werden, dass im näheren Umfeld um den Eingriff ausreichend Habitate für die 
vorgenannten Arten verbleiben. Die Greifvogelarten Habicht, Sperber und Mäusebussard le-
gen in der Regel ohnehin mehrere Ausweichhorste in ihren Revieren an, während der Baum-
falke bevorzugt alte Krähennester übernimmt. Beeinträchtigungen für sie sind daher ebenfalls 
ausgeschlossen. Da die Waldschnepfe und der Wespenbussard innerhalb von geschlossenen 
Waldbeständen brüten, stellen die betroffenen Strukturen kein geeignetes Bruthabitat für die 
Arten dar. Ein Verlust von Fortpflanzungs - und Ruhestätten planungsrelevanter Vogelarten 
kann somit ausgeschlossen werden.  
Vogelarten, die bevorzugt an Gewässern brüten  (Eisvogel, Kuckuck, Rohrammer, Teich-
huhn, Teichrohrsänger, Zwergtaucher), sind nicht vom Vorhaben betroffen, da im Wirkbereich 
des Vorhabens keine geeigneten Lebensräume liegen. Das Eintreten der Verbotstatbestände 
für diese Arten kann daher ausgeschlossen werden. 
Die potenziell vorkommenden Bodenbrüter Feldschwirl und Schwarzkehlchen sind nicht vom 
Vorhaben betroffen, da im Wirkbereich des Vorhabens nur äußerst kleinflächig passende Le-
bensräume vorkommen. Beide Arten kommen generell in großflächigeren Offenlandschaften 
vor und nicht in kleinen und von Wald umgebenen offenen Bereichen. Für die Heidelerche 
stellt der Eingriffsbereich angesichts der Lage und des Vorkommens großer Waldrandbereiche 
im Umfeld keinen essenziellen Lebensraum dar, ein Ausweichen eines potenziellen Brutpaa-
res aus dem Eingriffsbereich in das nähere Umfeld ist daher gewährleistet. Das Eintreten der 
Verbotstatbestände für diese Arten kann daher ausgeschlossen werden. 
Da für das Vorhaben keine Gebäude abgerissen werden, ist eine Tötung von typischen Ge-
bäudebrütern (Mehl- und Rauchschwalbe, Turmfalke) und eine Schädigung ihrer Fortpflan-
zungs- und Ruhestätten ebenfalls nicht gegeben. Erhebliche Störungen können aufgrund der 
Vorbelastungen im Siedlungsbereich für diese Artengilde ausgeschlossen werden. 
Betriebsbedingte Wirkungen durch einen Anstieg der Verkehrszahlen sind nicht gegeben, da 
im Zusammenhang mit der Erneuerung des BÜ keine Änderung der Zug - und Straßenver-

Erneuerung BÜ 9,5 „Baumschulenweg“ 
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 Seite 45 
kehrszahlen zu erwarten sind. Lediglich durch die Installation einer (nachts absenkbaren) Fuß-
gängerakustik am BÜ kann es ggf. betriebsbedingt zur Lärmemission kommen. Hinsichtlich 
der Vorbelastungen durch den Bahnverkehr ist dieser Wirkfaktor jedoch zu vernachlässigen. 
Da sich die im Siedlungsbereich allgemein häufigen Vogelarten in einem günstigen Erhal-
tungszustand befinden, an anthropogene Störquellen gewöhnt sind und aufgrund ihrer ubiqui-
tären Lebensweise schnell neue Lebensräume erschließen können, kann das Eintreten des 
Tötungs-, Störungs- und Schädigungsverbots – unter Berücksichtigung der vorgesehenen 
Vermeidungsmaßnahmen – hier ebenfalls ausgeschlossen werden.  
Im Ergebnis kann das Eintreten der Verbotstatbestände gemäß § 44 Absatz 1 BNatSchG 
bei den Vögeln unter Berücksichtigung von Vermeidungsmaßnahmen ausgeschlossen 
werden. 
7.3 Fledermäuse 
Im Vorhabenbereich sind Vorkommen der Fledermausart Zwergfledermaus (Pipistrellus pi-
pistrellus) und häufiger Waldfledermausarten nicht vollkommen auszuschließen (vgl. Kap. 
2.2.2.2). Bei der Prognose des Eintretens von Verbotstatbeständen wird die Vermeidungs-
maßnahme (002_VA) 
− Vermeidung einer Tötung von Fledermäusen durch Räumung des Baufeldes (Rodung ge-
mäß § 39 Abs. 5 Nr. 2 BNatSchG sowie Beseitigung von weiterer Vegetation) in der Zeit 
vom 1.10. bis 28.2., d. h. außerhalb der Aktivitätszeit der Fledermäuse 
Mögliche Wochenstuben- oder Winterquartiere der Zwergfledermaus sind nicht betroffen, da 
durch das Vorhaben keine Gebäude betroffen sind. Allerdings kommt es zu geringfügigen Ein-
griffen in einen an die Straße angrenzenden Gehölzbestand und einen Einzelbaum zwischen 
Gleisbett und Straße. Bei den Eingriffen in den geschlossenen Gehölzbestand ist keine Baum-
fällung erforderlich. Allerdings muss der Einzelbaum für das Vorhaben entfernt werden. Hierbei 
handelt es sich um ein e Stieleiche mittleren Alters, in welcher sich potenziell Zwischenquar-
tiere bzw. Tagesverstecke männlicher Zwergfledermäuse, sowie Fortpflanzungs - und Ruhe-
stätten anderer, potenziell vorkommender, Waldfledermäuse befinden könnten (s. auch Kap. 
2.2.2.2). Für die Zwergfledermaus als Gebäudefledermaus stellt der Baum kein geeignetes 
Winterquartier dar. Da die betroffene Eiche nicht die geeignete Alters- und Gehölzstruktur auf-
weist und zudem einzeln auf einer sonst relativ offenen Fläche steht, also nicht von dem ge-
schtützen Waldklima der umliegenden Flächen profitiert, ist eine Nutzung als Winterquartier 
für Waldfledermäuse ebenfalls ausgeschlossen. Somit kann unter Berücksichtigung der oben 
genannten Vermeidungsmaßnahme eine Tötung von Fledermäusen ausgeschlossen werden. 
Für die Waldfledermäuse sowie männlichen Zwergfledermäuse stellen Höhlen an angefaulten 
Astlöchern, so wie sie in der betroffenen Stieleiche vorkommt, potenzielle Fortpflanzungs- und 
Ruhestätten dar. Um den Verlust dieser potenziellen Fortpflanzungs - und Ruhestätte auszu-

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 Seite 46 
gleichen, sind daher mit Rücksprache der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt Köln im na-
hen Umfeld fünf ausreichend dimensionierte Fledermauskästen in Ausführung für Waldfleder-
mäuse zu installieren und für 10 Jahre zu erhalten (006 A-CEF).  
Die Zwergfledermaus und potenziell vorkommende Waldfledermäuse  könnten zwar die vor-
handenen bahnbegleitenden Gehölzstrukturen als Leitlinie für Jagdflüge bzw. als Jagdhabitat 
nutzen, jedoch ist e in erhöhtes Kollisionsrisiko im Zuge des Vorhabens für die Fledermäuse 
nicht gegeben, da es durch das Vorhaben nicht zur Erhöhung von Verkehrszahlen auf der 
Bahnlinie oder im Straßenverkehr kommt. Baubedingte Kollisionen werden aufgrund des Aus-
schlusses von Nachtbauarbeiten, der kurzen Bauzeit von ca. vier Wochen und des temporären 
Charakters als gering eingestuft und führen nicht zu einer signifikanten Erhöhung des Tötungs- 
oder Verletzungsrisikos für Exemplare der potenziell vorkommenden Arten. 
Störungen in Form von Licht sind durch den vorhandenen Bahn - und Straßenverkehr sowie 
die vorhandenen Gewerbeflächen bereits gegeben. Nächtliche Bauarbeiten sind jedoch ohne-
hin nicht vorgesehen, so dass keine zusätzliche Störung durch baubedingte nächtliche Be-
leuchtung zu erwarten ist, durch die sich der Erhaltungszustand der lokalen Population poten-
ziell vorkommender Fledermausarten verschlechtern würde. 
Im Ergebnis kann das Eintreten der Verbotstatbestände gemäß § 44 Absatz 1 BNatSchG 
bei den Fledermäusen ausgeschlossen werden. 
7.4 Reptilien 
Vorkommen von Zauneidechsen (Lacerta agilis) im Wirkbereich des Vorhabens können nicht 
vollständig ausgeschlossen werden (vgl. Kap. 2.2.2.2). Geeignete Habitatstrukturen für diese 
Reptilienart finden sich hier vor allem im Bereich des  Schotterkörpers der Bahnlinie sowie in 
den angrenzenden mageren Ruderalflächen. 
Von diesen potenziellen Habitatstrukturen wird im Bereich des BÜ ausschließlich der Schot-
terkörper baubedingt im Zuge des Schwellenaustausches beansprucht. Diese äußerst klein-
flächige (ca. 40 m²) temporäre Flächeninanspruchnahme des Schotterkörpers führt zu keinem 
nennenswerten Verlust von Fortpflanzungs - und Ruhestätten, zumal es sich hierbei aus-
schließlich um temporäre Inanspruchnahmen handelt. Während der Bauzeit stehen ausrei-
chend Ausweichmöglichkeiten zur Verfügung. Nach Abschluss der Bauarbeiten werde n die 
Habitatstrukturen vollständig wiederhergestellt.  
Der Eingriff findet im äußersten Randbereich des potenziellen Habitates unmittelbar angren-
zend an den asphaltierten Straßenkörper statt. Vor dem Hintergrund, dass der Schotterkörper 
durch den Bahnverkehr bereits Störungen unterliegt und die Flächenbeanspru chung in Be-
trachtung des gesamten Bahnkörpers verschwindend gering ist, kann unter Berücksichtigung 
der Baufeldeinrichtung im Bereich des Schotterkörpers zw. Mitte März und Mitte August (Maß-
nahme 002_VA) ein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko im Zuge der Bauarbeiten ausgeschlos-
sen werden.

Erneuerung BÜ 9,5 „Baumschulenweg“ 
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 Seite 47 
Zusammenfassend wird für die Zauneidechse das Eintreten der Verbotstatbestände ge-
mäß § 44 Absatz 1 BNatSchG unter Berücksichtigung von Vermeidungsmaßnahmen 
ausgeschlossen. 
7.5 Fazit 
Ein Eintreten der Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 BNatSchG in Verbindung mit § 44 Abs. 
5 BNatSchG kann durch das geplante Vorhaben unter Berücksichtigung von Vermeidungs-
maßnahmen (siehe Kap. 3.3 und Unterlage 10.5) für keine der relevanten Artgruppen / Arten 
konstatiert werden. 
8 Forstrechtliche Waldbilanz 
Für die Erstellung der forstrechtlichen Waldbilanz wird die Biotoptypenkartierung des LBP zu-
grunde gelegt. Demzufolge kommt es beim vorliegenden Vorhaben zu einem anlagebedingten 
dauerhaften Verlust von 66 m² Eichen -Hainbuchenwald. Gemäß Waldfunktionskarte von 
Wald+Holz NRW ist dieser zudem als Erholungswald Stufe 2 und als Klimaschutzwald ausge-
wiesen. 
Da es sich bei der Rodung nur um einen schmalen Streifen von ca. 2 m Breite und 33 m Länge 
entlang einer bestehenden Straße handelt, führt diese zu keinen Beeinträchtigungen der Er-
holungsfunktion des Waldes. Auch ist durch das Vorhaben betriebsbedingt k ein Anstieg der 
Verkehrszahlen gegeben, da im Zusammenhang mit der Erneuerung des BÜ keine Änderung 
der Zug- und Straßenverkehrszahlen zu erwarten sind, sodass der Erholungswert im Zusam-
menhang mit Störreizen unverändert sein wird. 
Dem Waldverlust stehen mit der Maßnahme 005_ÖK des LBP [„Entwicklung von naturnahem 
Laubwald mit Waldrand (Eichen -Hainbuchenwald staunasser bis frischer Standorte) “] insge-
samt 560 m2 Wiederaufforstungen gegenüber. Der Waldverlust wird entsprechend in einem 
Verhältnis von 1:8,5 ausgeglichen. Dabei wurde darauf geachtet, dass die Aufforstungsflächen 
so nahe wie möglich zum Eingriffsort liegen. Eine detaillierte Darstellung der Aufforstungsflä-
chen sind der Unterlage 10.5 zu entnehmen. 
Nachfolgende Tabelle stellt die Waldbilanz zusammenfassend dar: 
Tab. 8-1: Waldbilanz 
Waldverlust / -in-
anspruchnahme 
Kompensationsmaßnahmen 
anlagebedingt 
dauerhaft m2 
Maßnahmenart und -
nummer gemäß LBP 
Maßnahmen-
umfang 
Kreisfreie 
Stadt 
Gemarkung Flur,  
Flurstück

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 Seite 48 
66 m² 
Wiederaufforstung 
005_ÖK: 
Entwicklung von na-
turnahem Laubwald 
mit Waldrand (Eichen-
Hainbuchenwald stau-
nasser bis frischer 
Standorte) 
560 m² Köln Dünnwald 50, 266 (tlw.) 
 
9 Wasserrahmenrichtlinie 
9.1 Rechtliche Grundlagen 
Die wasserrechtlichen Anforderungen an die Zulassung des Vorhabens beruhen auf der Was-
serrahmenrichtlinie (WRRL)2. Sie schafft einen Ordnungsrahmen zum Schutz aller Oberflä-
chengewässer und des Grundwassers und wurde mit ihren Tochterrichtlinien 3 auf Bundes-
ebene durch das Wasserhaushaltsgesetz (WHG), die Grundwasserverordnung (GrwV) und 
die Oberflächengewässerverordnung (OGewV) in die nationale Wassergesetzgebung über-
nommen. 
Um die Ziele der EG-WRRL bzw. des WHG zu erreichen, stellen die Mitgliedsstaaten in regel-
mäßigen Zeitabständen national und international koordinierte Bewirtschaftungspläne und 
Maßnahmenprogramme auf. Die Gewässer werden dabei in den zusammenhängenden Fluss-
gebietseinheiten (FGE) ohne Berücksichtigung der Staats-, Länder- und Verwaltungsgrenzen 
ganzheitlich betrachtet und bewirtschaftet.  
Gemäß § 27 Abs. 1 und Abs. 2 WHG gelten für oberirdische Gewässer folgende Bewirtschaf-
tungsziele: 
Oberirdische Gewässer sind, soweit sie nicht nach § 28 als künstlich oder erheblich verändert 
eingestuft werden, so zu bewirtschaften, dass 
1. eine Verschlechterung ihres ökologischen und ihres chemischen Zustands vermieden 
wird und 
2. ein guter ökologischer und ein guter chemischer Zustand erhalten oder erreicht werden 
(§ 27 Abs. 1 WHG). 
Ferner gilt: 
 
2 Richtlinie des Rates zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik – 
RL 2000/60/EG 
3 Ergänzt wurde die EG-WRRL durch die Grundwasserrichtlinie (2006/118/EG), die am 16. Januar 2007 in Kraft trat, die Um-
weltqualitätsnorm-Richtlinie (UQN-Richtlinie, 2008/105/EG), die inzwischen durch die Richtlinie 2013/39/EU vom 13. August 
2013 fortgeschrieben wurde, sowie die am 21. August 2008 in Kraft getretene Richtlinie zur Festlegung technischer Spezifika-
tionen für die chemische Analyse und die Überwachung des Gewässerzustands (QA-QC-Richtlinie, 2009/90/EG).

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Oberirdische Gewässer, die nach § 28 als künstlich oder erheblich verändert eingestuft wer-
den, sind so zu bewirtschaften, dass 
1. eine Verschlechterung ihres ökologischen Potenzials und ihres chemischen Zustands 
vermieden wird und 
2. ein gutes ökologisches Potenzial und ein guter chemischer Zustand erhalten oder er-
reicht werden (§ 27 Abs. 2 WHG). 
Das Grundwasser ist gem. § 47 Abs. 1 WHG so zu bewirtschaften, dass 
1. eine Verschlechterung seines mengenmäßigen und seines chemischen Zustands ver-
mieden wird; 
2. alle signifikanten und anhaltenden Trends ansteigender Schadstoffkonzentrationen auf 
Grund der Auswirkungen menschlicher Tätigkeiten umgekehrt werden; 
3. ein guter mengenmäßiger und ein guter chemischer Zustand erhalten oder erreicht 
werden; zu einem guten mengenmäßigen Zustand gehört insbesondere ein Gleichge-
wicht zwischen Grundwasserentnahme und Grundwasserneubildung. 
Im Rahmen der Bewirtschaftungsplanung führen die Mitgliedstaaten die notwendigen Maß-
nahmen durch, um eine Verschlechterung des Zustands aller Wasserkörper zu verhindern 
(Art. 4 Abs. 1a i u. 1b i WRRL). Außerdem schützen, verbessern und sanieren sie alle Wa s-
serkörper mit dem Ziel, einen guten Zustand zu erreichen. Als Zeitpunkt wird in der Richtlinie 
Ende 2015 angeführt (Art. 4 Abs. 1a ii u. 1b ii WRRL). Bei künstlichen und erheblich veränder-
ten Oberflächengewässern soll ein gutes ökologisches Potential und ein guter chemischer Zu-
stand erreicht werden. 
Das Verschlechterungsverbot und das Verbesserungsgebot gelten vorbehaltlich der Ausnah-
men nach Art. 4 Abs. 6 bis 8 WRRL bzw. § 31 WHG.  
Beim vorliegenden Vorhaben muss daher die Vereinbarkeit des Vorhabens mit dem Ver-
schlechterungsverbot und den Maßnahmen zur Verbesserung des Zustands / Potenzials von 
Oberflächenwasser- und Grundwasserkörpern geprüft werden. 
Aufgrund der geringen Auswirkungen (s.u.) wird für das Vorhaben auf die Erstellung eines 
eigenständigen Fachbeitrags zur Wasserrahmenrichtlinie verzichtet. Die Abarbeitung der An-
forderungen aus der Wasserrahmenrichtlinie erfolgt in den nachfolgenden Kapiteln. 
9.2 Identifizierung der vom Vorhaben betroffenen Wasserkörper und Be-
urteilung der Beeinträchtigungen 
Oberflächenwasserkörper: 
Im Wirkbereich des Vorhabens liegen keine oberirdischen Gewässer. Oberirdische Gewässer 
werden somit nicht weiter betrachtet.

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Grundwasserkörper: 
Bzgl. des Grundwassers liegt das Vorhaben im Bereich des Grundwa sserkörpers (GWK) 
27_25 Niederung des Rheins. 
Sowohl der mengenmäßige als auch der chemische Zustand des GWK werden gemäß EL-
WAS-WEB (MULNV NRW) (3. Monitoringzyklus 2013 – 2018; online-Abfrage März 2024) mit 
schlecht bewertet (vgl. Abb. 9-1 und Abb. 9-2). 
 
 
 
 
 
Die grundsätzlichen Bewirtschaftungsziele für Grundwasserkörper sind in Abb. 9-3 dargestellt: 
Bewertung GWK mengenmäßiger Zustand 
3. Monitoringzyklus (2013-2018) 
 gut 
schlecht 
Abstimmung an Landesgrenzen noch offen 
 
Lage BÜ 9,5 Baumschulenweg 
© Land NRW, https://www.elwasweb.nrw.de, Abfrage 19.03.2024 
Abb. 9-1: Bewertung des mengenmäßigen Zustandes des Grundwasserkörpers 27_25 „Niede-
rung des Rheins“ 
Bewertung GWK chemischer Zustand 
3. Monitoringzyklus (2013-2018) 
 gut 
schlecht 
Abstimmung an Landesgrenzen noch offen 
 
Lage BÜ 9,5 Baumschulenweg 
© Land NRW, https://www.elwasweb.nrw.de, Abfrage 19.03.2024 
Abb. 9-2: Bewertung des chemischen Zustands des Grundwasserkörpers 27_25 „Niederung 
des Rheins“

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Abb. 9-3: Grundsätzliche Bewirtschaftungsziele der WRRL bzw. gemäß WHG 
Bewertung der Auswirkungen des Vorhabens auf die Bewirtschaftungsziele (Verbesse-
rungsgebot) und die Qualitätskomponenten (Verschlechterungsverbot) des relevanten 
Grundwasserkörpers 
Um den Einfluss des Vorhabens auf den betroffenen Grundwasserkörper beurteilen zu kön-
nen, wird auf die Vorhabenbeschreibung (Kap. 1.2.1), die potenziellen Wirkfaktoren des Vor-
habens (Kap. 1.2.2), die Ausführungen zum Schutzgut Grundwasser (Kap.  2.2.1) sowie auf 
die vorgesehenen Vermeidungs- / Minderungsmaßnahmen (Kap. 3.4.2) zurückgegriffen. 
Bezogen auf den Grundwasserkörper entsteht eine komplette Neuversiegelung von 228 m² 
und eine Teilversiegelung auf 168 m² (s. Kap. 11). Die Verlustfläche steht nicht mehr bzw. nur 
eingeschränkt für die Grundwasseranreicherung zur Verfügung. Die kreuzende Straße wird im 
Bereich der Fahrbahnerneuerung (Neuversiegelung) jedoch mit einer Querneigung von 2,5 % 
ausgebildet, sodass das Oberflächenwasser über das Bankett in den Seitenraum abfließt und 
dort versickert. Durch das Vorhaben entsteht demnach ke ine mengenmäßige Verschlechte-
rung der Grundwasserneubildung. Das Niederschlagswasser selbst ist unbelastet. Auch 
kommt es zu keiner Verschlechterung der Qualität des Grundwassers (u.a. auch durch die 
vorgesehenen Vermeidungsmaßnahmen (vgl. Kap. 3.4.2)). Das Vorhaben behindert oder ver-
eitelt daher nicht die möglichen Maßnahmen zur Verbesserung des chemischen und mengen-
mäßigen Zustands des GWK in ihrer Realisierung. 
9.3 Fazit 
Das geplante Vorhaben ist mit den Bewirtschaftungszielen gemäß §§ 27 bis 31 und § 47 WHG 
vereinbar.

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 Seite 52 
10 Schäden an bestimmten Arten und natürlichen Lebensräu-
men gem. § 19 (1) BNatSchG 
Entsprechend § 19 Abs.1 BNatSchG ist eine Schädigung von Arten und natürlichen Lebens-
räumen im Sinne des Umweltschadensgesetzes jeder Schaden, der erhebliche nachteilige 
Auswirkungen auf die Erreichung oder Beibehaltung des günstigen Erhaltungszustandes de r 
in § 19 Abs.2 BNatSchG genannten Lebensräume oder Arten hat. Es handelt sich bei den 
relevanten Arten und Lebensräumen um:  
• Arten nach Artikel 4 Abs. 2 oder Anhang I der Richtlinie 79/409/EWG (VS-RL), 
• Arten der Anhänge II und IV der Richtlinie 92/43/EWG (FFH-RL), 
• Lebensräume der Arten, die in Artikel 4 Abs. 2 oder Anhang I der Richtlinie 79/409/ EWG 
(VS-RL) oder in Anhang II der Richtlinie 92/43/EWG (FFH-RL) aufgeführt sind, 
• die in Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG (FFH-RL) aufgeführten natürlichen Lebensräume 
sowie 
• die Fortpflanzungs - oder Ruhestätten der Arten gemäß Anhang IV der Richtlinie 
92/43/EWG (FFH-RL). 
Ein Schaden im Sinne des Umweltschadensgesetztes liegt nicht vor, wenn nachteilige Aus-
wirkungen von Tätigkeiten einer verantwortlichen Person im Zuge der Bauausführung zuvor 
ermittelt, von den zuständigen Behörden im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens nach 
den §§ 34, 35, 45 Abs. 7 oder § 67 Abs. 2 BNatSchG und nach § 15 BNatSchG genehmigt 
wurden oder zulässig sind. 
Für die Arten gemäß Anhang IV FFH -RL sowie deren Fortpflanzungs - und Ruhestätten und 
die Arten gemäß Art. 4 Abs. 2 und Anhang I VS -RL sowie deren Lebensräume wird in der 
artenschutzrechtlichen Prüfung (vgl. Kap. 7) dargelegt, dass erhebliche nachteilige Auswirkun-
gen durch das Vorhaben auf die Erreichung oder Beibehaltung des günstigen Erhaltungszu-
stands dieser Lebensräume oder Arten ausgeschlossen werden können.  
Nach Anhang II der FFH-RL geschützte Arten kommen gemäß der Auswertung der zur Verfü-
gung stehenden Datengrundlagen und der Habitatpotenzialanalyse im Wirkraum des Vorha-
bens nicht vor. Auch bezogen auf die Lebensraumtypen (LRT) sind keine LRT im Wirkraum 
des Vorhabens betroffen. Erhebliche nachteilige Auswirkungen durch das Vorhaben auf An-
hang II-Arten und LRT können demnach ausgeschlossen werden. 
In den Genehmigungsunterlagen wurden daher die nachteiligen Umweltauswirkungen auf die 
in § 19 Abs. 2 BNatSchG genannten Lebensräume und Arten umfassend ermittelt, so dass die 
Voraussetzungen für eine Freistellung von der Umwelthaftung gemäß § 19 Abs. 1 BNatSchG 
gegeben sind.

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 Seite 53 
11 Zusammenfassung 
Der Bahnübergang (BÜ) 9, 5 „Baumschulenweg“ befindet sich am km  8,529 bis 10,597  der 
eingleisigen, nichtelektrifizierten Strecke 2655 Köln - in der kreisfreien Stadt Köln (NRW). Er 
liegt außerorts und dient zur Erschließung des südlich der Gleise gelegenen Naherholungsge-
biets Kurtenwald. Außerdem wird der südliche Teil der neben dem Bahnübergang gelegenen 
Baumschule, sowie ein Gastronomiebetrieb durch den Baumschulenweg angebunden. Die 
Anlage (EBÜT80 LzH-Fü) unterliegt dem Umbauverbot nach Ril 815.6000 Abschnitt 3 (1). Da 
für Anlagen dieser Art keine Ersatzteile mehr hergestellt werden, droht beim Ausfall eines Bau-
teils ein Ausfall des gesamten BÜs, was eine Sperrung bzw. eine Sicherung des BÜs durch 
Hilfsposten zur Folge hätte. Der Bahnübergang soll daher an gleicher Stelle, richtlinienkonform 
erneuert werden. Die Überwachungsart soll zu LzH-ÜS (möglichst des Herstellers Pintsch) mit 
RBÜT geändert werden. Die Straßenbreiten müssen einseitig an das gültige Regelwerk ange-
passt werden, dementsprechend ist eine Verbreiterung der Fahrbahn von 5,60 m auf 6,35 m 
über 100 m Länge vorgesehen. Auch die Schleppkurven sind der Richtlinie entsprechend her-
zustellen. Die Gegenverkehrsregelung bleibt jedoch beibehalten (DB Netze 2021: 6). 
Zur Ermittlung der erheblichen Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft ist ein Land-
schaftspflegerischer Begleitplan (LBP) erstellt worden, in dem die naturschutzrechtliche Ein-
griffsregelung nach  
• §§ 13 - 18 des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (BNatSchG) bzw.  
• §§ 30 - 32 des Landesnaturschutzgesetzes NRW (LNatSchG NRW). 
abgearbeitet wurde. Der rechtliche Rahmen der Eingriffsregelung wird ergänzt durch die Bun-
deskompensationsverordnung (BKompV). 
Die Anwendung der Eingriffsregelung nach der BKompV erfolgt grundsätzlich nach den etab-
lierten Arbeitsschritten der Landschaftspflegerischen Begleitplanung (BfN & BMU 2021, Kap. 
1.3): 
• Bestandserfassung und -bewertung von Natur und Landschaft, 
• Ermittlung der Wirkungen des Vorhabens, 
• Vermeidung und Verminderung von Beeinträchtigungen, 
• Konfliktanalyse und Ermittlung der unvermeidbaren Beeinträchtigungen, 
• Maßnahmenplanung, 
• Gesamtbeurteilung des Eingriffs. 
Gemäß § 4 Abs. 2 BKompV sind die im Einwirkungsbereich des Vorhabens liegenden Biotope 
immer zu erfassen und zu bewerten, während gemäß § 4 Abs. 3 eine Erfassung und Bewer-
tung von weiteren Schutzgütern und Funktionen nur dann zu erfolgen hat, „wenn sie von dem 
Vorhaben betroffen sein werden und wenn […] folgende Beeinträchtigungen zu erwarten sind: 
4. bei den Schutzgütern Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Klima oder Luft eine erhebliche 
Beeinträchtigung besonderer Schwere,

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 Seite 54 
5. beim Schutzgut Landschaftsbild mindestens eine erhebliche Beeinträchtigung.“ 
Neben dem Schutzgut Biotope wurde als weiteres relevantes Schutzgut, das im LBP zu be-
rücksichtigen ist, das Schutzgut Tiere identifiziert. Alle übrigen Schutzgüter konnten begründet 
von der detaillierten Betrachtung ausgeschlossen werden. 
Die im Einwirkungsbereich des Vorhabens liegenden Biotope wurden im Juli 2024 in einem 
Untersuchungsraum von 100 m um den rückzubauenden Bahnübergang erfasst.  
Als Ergebnis der Kartierungen ist festzustellen, dass der Untersuchungsraum (BÜ 9,5 „Baum-
schulenweg“) überwiegen von Wald mit mittlerer bis herausragender Bedeutung geprägt ist. 
Dominante Baumarten sind Rotbuche, Stiel-Eiche und Kiefer. Östlich des Bahnübergangs be-
finden sich Gewerbeflächen. Im unmittelbaren Gleisbereich befinden sich beidseitig bahnbe-
gleitende Ruderalsäume. Dabei handelt es sich vor allem um artenreiche, trocken-warme Ru-
deralfluren mit hohem Biotopwert. Abgesehen davon sind im Untersuchungsraum des BÜ 9,5 
„Baumschulenweg“ ansonsten ausschließlich Biotoptypen von sehr geringer bis mittlerer Be-
deutung vorhanden. Gesetzlich geschützte Biotope wurden im Zuge der Biotopkartierung im 
Untersuchungsraum zum BÜ nicht nachgewiesen , allerdings wurde im Norden westlich und 
östlich der LRT 9110 „Hainsimsen-Buchenwald“ kartiert. 
Im Zuge der Konfliktanalyse für das Schutzgut Biotope wurde unter Berücksichtigung von Ver-
meidungsmaßnahmen ermittelt, dass unmittelbare Beeinträchtigungen durch anlage- und bau-
bedingte Flächeninanspruchnahmen auf einer Gesamtfläche von 1.224 m² erfolgen. Davon 
erfolgt auf 246 m² eine erhebliche Beeinträchtigung (eB-Fälle) und auf 66 m² eine erhebliche 
Beeinträchtigung besonderer Schwere (eBS-Fall). Auf insgesamt 912 m² ist die unmittelbare 
Beeinträchtigung als unerheblich einzustufen.  
Die Konfliktanalyse für Biotope ergab außerdem, dass durch das Vorhaben fast ausschließlich 
Biotoptypen mit sehr geringer Bedeutung betroffen sind. Darunter fallen Straßen sowie sons-
tige versiegelte Wege und teilversiegelte Plätze. Der Anteil betroffener Biotoptypen mit gerin-
ger Bedeutung ist äußerst gering. Hierunter fällt lediglich die Neophyten -Staudenflur. Zu den 
betroffenen Biotoptypen mit mittlerer Bedeutung zählen Wald - und Gehölzsäume oligo - bis 
eutropher, trockener b is nasser Standorte und frische bis nasse Ruderalstandorte. Es sind 
66 m² eines Biotoptyps mit sehr hoher Bedeutung betroffen. Hierbei handelt es sich um den 
Eichen-Hainbuchenwald mittleren Alters. Hervorragend bedeutende Biotoptypen sind nicht 
vom Eingriff betroffen. 
Eine Kartierung der Fauna hat aufgrund der vergleichsweise geringen Projektwirkungen des 
punktuellen und damit kleinräumigen Vorhabens, das in einem vorbelasteten Bereich (beste-
hende Bahnlinie, bestehende Straße, Gewerbeflächen) umgesetzt wird, nicht stattgefunden. 
Vielmehr erfolgte zur Ermittlung möglicher Vorkommen eingriffs- / planungsrelevanter Tierar-
ten eine Ortsbegehung und eine Identifizierung faunistisch relevanter Habitatelemente, Struk-
turen und Lebensräume unter Berücksichtigung der durchgeführten Biotoptypen- und Höhlen-
baumkartierung. Darüber hinaus wird das relevante Messtischblatt 5008/Q4 des LANUV sowie

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 Seite 55 
die Informationen des Fundortkatasters des Landschaftsinformationssystems @LINFOS (je-
weils Abfrage August 2024) ausgewertet. Dies bedeutet, dass im Rahmen einer faunistischen 
Habitatpotenzialanalyse potenziell vorkommende Artgruppen / Arten festgelegt werden. Dies 
entspricht einer worst-case-Betrachtung, so dass gewährleistet ist, dass alle Betroffenheiten 
von Artengruppen / Arten vollständig erfasst werden können. 
Im Ergebnis gibt der relevante Messtischblattquadrant 4603/3 Hinweise auf Vorkommen von 
einer Fledermausart (Pipistrellus pipistrellus) und 30 Vogelarten. Vorkommen dieser Arten sind 
potenziell möglich. Das Fundortkataster des Landschaftsinformationssystems des LANUV 
@LINFOS gibt zudem Hinweise auf Vorkommen von Zauneidechsen (Lacerta agilis) etwa 
450 m südwestlich des BÜ „Baumschulenweg“ auf der Grünbrücke. Alle im Messtischblatt ge-
nannten Arten sind nach Anhang IV der FFH -Richtlinie bzw. nach der Vogelsch utzrichtlinie 
geschützt und im Rahmen einer Artenschutzprüfung betrachtungsrelevant. Sie werden daher 
auch für die Eingriffsregelung als betrachtungsrelevant eingestuft. 
Hinweise auf planungsrelevante Amphibien-, Weichtier-, Libellen-, Schmetterlings-, Käfer- und 
Pflanzenarten werden weder im Fundortkataster des LANUV noch im Messtischblattquadran-
ten gegeben, die Artgruppen werden daher nicht weiter betrachtet. 
Als potenziell vorkommende Fledermausarten im Wirkbereich des Vorhabens ist die Zwergfle-
dermaus, sowie aufgrund der Habitatausstattung häufige Waldfledermausarten zu nennen. 
Aufgrund der geringen zu erwartenden Projektwirkungen, der eher mäßigen Ausstattung des 
Untersuchungsraumes mit geeigneten Habitatstrukturen und aufgrund der Lage des Vorha-
bens in einem vorbelasteten Bereich (Licht, Lärm durch vorhandene Bahntrasse , Straße und 
Baumschule) wurde auf eine Auswahl von potenziell im Wirkraum des Vorhabens vorkommen-
den Vogelarten verzichtet. Im Rahmen der Konfliktanalyse sowie bei der artenschutzrechtli-
chen Betrachtung wurden die Vögel allesamt betrachtet und in Gilden abgehandelt.  
Als potenziell vorkommende Reptilienarten im Wirkbereich des Vorhabens ist die  Zau-
neidechse zu nennen. 
Da alle im Zuge der Eingriffsregelung zu betrachtenden Fledermäuse, Vogel- und Reptilienar-
ten auch einer artenschutzrechtlichen Prüfung zu unterziehen waren, wurde bei der Ermittlung 
der Beeinträchtigungen von Tierarten auf die Ergebnisse der artenschutzrechtlichen Prüfung 
zurückgegriffen. Im Ergebnis konnten gemäß der artenschutzrechtlichen Vorprüfung erhebli-
che Beeinträchtigungen von Vögeln sowie Reptilien unter Berücksichtigung der vorgesehenen 
Vermeidungsmaßnahmen vollständig ausgeschlossen werden. Da es zu einer dauerhaften 
Flächeninanspruchnahme eines Baumes mit Quartierpotenzial für Fledermäuse kommt, ergibt 
sich für den LBP eine unvermeidbare erhebliche Beeinträchtigung besonderer Schwere (eBS) 
für die Artgruppe Fledermäuse.

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 Seite 56 
Unvermeidbare erhebliche Beeinträchtigungen (eB) sind für das Schutzgut Tiere unter Berück-
sichtigung der vorgesehenen Vermeidungsmaßnahmen demnach ausschließlich für die Fle-
dermäuse gegeben. Erhebliche Beeinträchtigungen besonderer Schwere (eBS) sind nicht zu 
verzeichnen. 
Folgende Vermeidungsmaßnahmen sind vorzusehen und wurden im Rahmen der Konflik-
tanalyse berücksichtigt: 
Schutzgut Biotope: 
• Vorsehen einer Umweltfachlichen Bauüberwachung (001_VA) 
• Vorsehen eines Vegetationsschutzzaunes (003_V) In Bereichen, in denen Gehölzstruktu-
ren mindestens mittlerer Bedeutung an das Baufeld angrenzen, 
Die Lage der Baufläche wurde so gewählt, dass sie vollständig im Bereich einer teilversie-
gelten Lagerfläche des Forstes und damit in einem anthropogen überprägten Bereich au-
ßerhalb wertvoller Biotopstrukturen liegt. Eine erhebliche Beeinträchtigung in den Natur-
haushalt konnte dadurch vermieden werden.  
• Darüber hinaus wurde die Anzahl und Größe der Bauflächen auf das Mindestmaß be-
schränkt. Zusätzliche Baustraßen sind nicht erforderlich. 
Schutzgut Tiere: 
• Vorsehen einer Umweltfachlichen Bauüberwachung (001_VA), 
• Vorsehen eines Artenschutzrechtlich optimierten Bauablaufs (002_VA): 
− Vermeidung einer Tötung von Vögeln durch Räumung des Baufeldes (sofern erforder-
lich: Rodung gemäß § 39 Abs. 5 Nr. 2 BNatSchG) in der Zeit vom 1.10. bis 28.2., d. h. 
außerhalb der Brutzeiten der Vögel. 
− Vermeidung einer Tötung von Zauneidechsen durch Räumung des Baufeldes: Bau-
feldräumung im Bereich des Schotterkörpers in der Aktivitätszeit der Zauneidechse zw. 
Mitte März und Mitte August. 
Schutzgut Boden und Schutzgut Grundwasser: 
• Vorsehen einer Umweltfachlichen Bauüberwachung (001_VA) 
• Vorsehen eines ordnungsgemäßen Umgangs mit umweltgefährdenden Stoffen (004_V) 
− im Zuge der Baustelleneinrichtung und der Baudurchführung, insbesondere bei der Be-
tankung von Baufahrzeugen sowie der Lagerung von Treib- und Schmierstoffen 
− darüber hinaus Vorsehen besonderer Schutzmaßnahmen bei Aushub und Zwischen-
lagerung von mit Schadstoffen belasteten Böden (gemäß BoVEK-Konzept; DB 2023) 
Für die Ermittlung des biotopwertbezogenen Kompensationsbedarfs wurden als erhebli-
che Beeinträchtigungen in Biotope anlage - und baubedingte Flächeninanspruchnahmen (= 
unmittelbare Wirkung) identifiziert. Für das Schutzgut Biotope entsteht gemäß der Bilanz nach 
BKompV ein Gesamteingriff auf einer Fäche von 1.224 m². Auf 912 m² findet keine erhebliche

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Beeinträchtigung statt (im Bestand sehr gering wertige Biotope). Erhebliche Beeinträchtigun-
gen (eB) werden auf einer Fläche von 246 m² mit einem Wert von 3.087 Biotopwertpunkten 
bilanziert. Erhebliche Beeinträchtigungen besonderer Schwere (eBS) auf einer Fläche von 
66 m² mit 1.320 Biotopwertpunkten gegeben. Entsprechend den Vorgaben der BKompV ist 
neben dem biotopwertbezogenen Ausgleich also eine zusätzliche funktionsspezifische Kom-
pensation erforderlich. 
Dem gegenüber steht im Zustand nach Eingriff ein Gesamtwert von 504 Biotopwertpunkten. 
Somit entsteht für das Schutzgut Biotope ein biotopwertbezogener Kompensationsbedarf von 
insgesamt 3.903 WP. 
Durch die vorgesehenen Ökokontomaßnahme Entwicklung von naturnahem Laubwald mit 
Waldrand (Eichen-Hainbuchenwald staunasser bis frischer Standorte) (005_ÖK) kommt es auf 
einer Fläche von 560 m² zu einer Aufwertung in Höhe von 3.920 Biotopwertpunkten. Diese 
gleichen sowohl den biotopwertbezogenen Kompensationsbedarf in Höhe von 3.903 Bio-
topwertpunkten als auch den funktionsspezifischen Kompensationsbedarf für das Schutzgut 
Biotope aus. Es entsteht insgesamt ein Wertepunkteüberschuss von 17 Biotopwertpunkten. 
Für das Schutzgut Tiere ergibt sich unter Berücksichtigung der genannten Vermeidungsmaß-
nahmen ausschließlich für die Fledermäuse ein Kompensationsbedarf. Es ergeben sich er-
hebliche Beeinträchtigungen besonderer Schwere (eBS) aus der anlagebedingten Flächenin-
anspruchnahme eines Baumes mit Sommerquartierpotenzial. In Abstimmung mit der UNB der 
Stadt Köln ist dieser Verlust mit Fledermauskästen in einem Verhältnis von 1:5 auszugleichen. 
Um eine schnelle Annahme durch die betroffenen Individuen zu gewährleisten, müssen die 
Kästen im räumlich-funktionalen Zusammenhang an Bäumen mit derselben oder mit ähnlichen 
Strukturen wie im Eingriffsbereich installiert werden (006_A-CEF). 
Im LBP wurden außerdem die artenschutzrechtlichen Belange  und die Belange nach 
WRRL abgearbeitet. 
Im Ergebnis der artenschutzrechtlichen Prüfung kann das Eintreten der Verbotstatbestände 
gemäß § 44 Absatz 1 BNatSchG bei den relevanten Vogel-, Fledermaus- und Reptilienarten 
unter Berücksichtigung der genannten  Vermeidungsmaßnahmen und der Kompensations-
maßnahme ausgeschlossen werden. 
Das Vorhaben liegt zum Teil im FFH-Gebiet Königsforst (DE-5008-302) sowie im Vogelschutz-
gebiet Königsforst (DE-5008-401). Im Ergebnis der Prüfung der Verträglichkeit des Vorhabens 
mit den Schutzzwecken und Erhaltungszielen der jeweiligen Gebiete gemäß § 34  bzw. § 36 
BNatSchG (Unterlage 10.6), können erhebliche Beeinträchtigungen der Natura 2000-Gebiete 
ausgeschlossen werden. 
Da nicht ausgeschlossen werden kann, dass es durch die Erneuerung des BÜ 9,5 Baumschu-
lenweg einzeln oder im Zusammenhang mit anderen Projekten oder Plänen zu erheblichen 
Beeinträchtigungen der genannten Natura-2000-Gebiete kommen kann, ist gemäß § 34 bzw. 
§ 36 BNatSchG vor Zulassung oder Durchführung die Verträglichkeit des Vorhabens mit den

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Schutzzwecken und Erhaltungszielen der jeweiligen Gebiete zu prüfen. Dements prechend 
wurde eine FFH-Vorprüfung durchgeführt (siehe Unterlage 10.6). Im Ergebnis können erheb-
liche Beeinträchtigungen der Natura 2000-Gebiete ausgeschlossen werden. 
 
Das geplante Vorhaben ist zudem mit den Bewirtschaftungszielen gemäß §§ 27 bis 31 und 
§ 47 WHG vereinbar.  
Die nachfolgende Tabelle stellt die Flächenbilanz des Vorhabens in einer Übersicht dar: 
Flächenbilanz Vorhaben gesamt 
anlagebedingte Versiegelung  
(Fahrbahn) 812 m² 
anlagebedingte Teilversiegelung  
(Bankett) 209 m² 
baubedingte Flächeninanspruchnahme  
(Baustelleneinrichtungs- und Nebenflächen) 203 m² 
  
Gesamtsumme 1.224 m² 
Art der Flächenbeanspruchung durch das Vorhaben 
eB / eBS durch Neuversiegelung 144 m² 
eB / eBS durch Teilversiegelung 168 m² 
eB / eBS durch baubedingte Inanspruchnahme 0 m² 
  
Summe eB / eBS  312 m² 
  
anlagebedingte Inanspruchnahme von bereits im Be-
stand versiegelten / teilversiegelten Flächen (keine eB) 709 m² 
baubedingte Inanspruchnahme von bereits im Bestand 
versiegelten / teilversiegelten Flächen (keine eB) 203 m² 
  
Summe keine eB 912 m² 
  
Gesamtsumme 1.224 m² 
 
Ein vollständiger Rückbau (Entsiegelung voll- und teilversiegelter Flächen) ist auf einer Fläche 
von insgesamt 3 m² vorgesehen. Weitere Flächen werden zunächst zwar entsiegelt, dann aber 
wieder beansprucht. Diese Flächen werden im Rahmen des LPB nicht weiter berücksichtigt. 
Betriebsbedingte Beeinträchtigungen sind durch das Vorhaben nicht gegeben.

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 Seite 59 
12 Literatur und Quellen 
AEG - Allgemeines Eisenbahngesetz vom 27. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2378, 2396; 1994 I S. 2439), das zu-
letzt durch Artikel 10 des Gesetzes vom 10. September 2021 (BGBl. I S. 4147) geändert worden 
ist. 
Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt 
geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. Juli 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 221) 
Bernotat, D.; Dierschke, V. (2021): Übergeordnete Kriterien zur Bewertung der Mortalität wildlebender Tiere im 
Rahmen von Projekten und Eingriffen – Teil II.6: Arbeitshilfe zur Bewertung störungsbedingter 
Brutausfälle bei Vögeln am Beispiel baubedingter Störwirkungen, 4. Fassung, Stand 31.08.2021, 
31 S. 
Bezirksregierung Köln (2021): Regionalplan Köln – Entwurf. Stand Dezember 2021. Zeichnerische Darstellung im 
Maßstab 1 : 50.000, Blatt 05: Köln, Leverkusen und Rheinisch-Bergischer Kreis. Online: 
https://www.bezreg-koeln.nrw.de/system/files/media/document/file/kommunales_pla-
nung_bauen_und_verkehr_regionalplanung_neuaufstellung_regionalplan_koeln_zeichneri-
sche_festlegung_blatt_05.pdf. zuletzt aufgerufen am 13.03.2024. 
Bezirksregierung Köln (2001): Regionalplan Köln, Teilabschnitt Köln. Zeichnerische Darstellung im Maßstab 
1 : 50.000, L 5108 Köln-Mühlheim. Online: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/system/files/me-
dia/document/file/kommunales_planung_bauen_und_verkehr_regionalplanung_aktuell_teilab-
schnitt_koeln_zeichnerische_darstellung.pdf. zuletzt aufgerufen am 13.03.2024. 
BfN & BMU – Bundesamt für Naturschutz & Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit 
(Hrsg.) (2021): Handreichung zum Vollzug der Bundeskompensationsverordnung, November 
2021. 
BMVBS - Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (Hrsg.) (2011): RLBP – Richtlinien für die 
landschaftspflegerische Begleitplanung im Straßenbau. Ausgabe 2011. Erarbeitet durch einen 
Bund-/ Länder-Arbeitskreis auf der Grundlage der Ergebnisse des Forschungs- und Entwick-
lungsvorhabens FE 02.233/2003/LR „Entwicklung von Methodiken zur Umsetzung der Eingriffs-
regelung und Entwicklung von Musterplänen zur landschaftspflegerischen Begleitplanung (Mus-
terkarten LBP)“. 
BMVBS - Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (Hrsg.) (2009): Entwicklung von Methodiken 
zur Umsetzung der Eingriffsregelung und artenschutzrechtlicher Regelungen des BNatSchG so-
wie Entwicklung von Darstellungsformen für landschaftspflegerische Begleitpläne im Bundesfern-
straßenbau. Gutachten zum F+E Projekt Nr. 02.0233/2003/LR.  
BKompV - Bundeskompensationsverordnung vom 14. Mai 2020 (BGBl. I S. 1088). 
BNatSchG - Bundesnaturschutzgesetz vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), das zuletzt durch Artikel 1 des Geset-
zes vom 18. August 2021 (BGBl. I S. 3908) geändert worden ist. 
DB Netze (2023): Erläuterungsbericht zur Entwurfsplanung. Erneuerung BÜ 9,5 „Baumschulenweg“. Version 1.0 
Stand 15.07.2023. 22 S. 
DB Netze (2021): Betriebliche Aufgabenstellung (Bast) Bestandsnetzmaßnahme Erneuerung BÜ Baumschulen-
weg. Version 1.3 Stand 08.04.2021. 25 S.

Erneuerung BÜ 9,5 „Baumschulenweg“ 
LBP inkl. Artenschutz und WRRL 
 
 
 Seite 60 
EBA (2022a): Umwelt-Leitfaden für die eisenbahnrechtliche Planfeststellung und Plangenehmigung. Teil III Natur-
schutzrechtliche Eingriffsregelung. Inkl. Mustergliederung, Stand: Mai 2022. Bonn. 
EBA (2022b): Fachinformation zur naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung – hier: Bundeskompensationsverord-
nung, Stand: Mai 2022. Bonn. 
Franz, C.; Zahner, V.; Müller, J.; Utschick, H. (2006): Nahrungsbiotop, Brutraum und Trommelplatz. LWF aktuell 
53, S. 2-3. 
Geologischer Dienst NRW (2018): Die Karte der schutzwürdigen Böden von NRW 1:50.000 – dritte Auflage. Bo-
denschutz-Fachbeitrag für die räumliche Planung.  
Ingenieurgesellschaft für Sicherungstechnik und Bau mbH (ISB) (2023): Erneuerung BÜ Baumschulenweg Proto-
koll Vor-Ort-Termin am 28.03.2023. aufgestellt am 06.06.2023 durch Franziska Niesar 
Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) (2024): Geschützte 
Arten in Nordrhein-Westfalen. Planungsrelevante Arten für Quadrant 4 im Messtischblatt 5008 
(Köln-Mülheim). Zuletzt aufgerufen am 18.03.2024: https://artenschutz.naturschutzinformatio-
nen.nrw.de/artenschutz/de/arten/blatt/liste/50084 
Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LSV SH) (Hrsg.) (2020): Fledermäuse und Straßen-
bau − Arbeitshilfe zur Beachtung der artenschutzrechtlichen Belange bei Straßenbauvorhaben in 
Schleswig-Holstein. 2. überarbeitete Fassung. Kiel. 79 S. 
LNatSchG NRW - Landesnaturschutzgesetzes NRW: Gesetz zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen in der 
Fassung vom 19.02.2022. 
Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildle-
benden Tiere und Pflanzen (FFH-Richtlinie) Abl. L 206 vom 22.7.1992, S. 7. Zuletzt geändert 
durch A2 (L 236, S. 33) am 23.09.2003 
Stadt Köln (2006): Digitale Version des Landschaftsplans Köln, Blatt 8 vom 28. April 1991, 11. Änderung der Be-
kanntmachung im Amtsblatt der Stadt Köln vom 23.08.2006 (Exportdatum: 27.07.2018). Online: 
https://www.stadt-koeln.de/mediaasset/content/pdf67/lp_kln_blatt__blatt_8.pdf. Zuletzt aufgeru-
fen am 13.03.2024. 
Stadt Köln (2021a): Landschaftsplan der Stadt Köln. Text und Erläuterung zur Entwicklungs- und festsetzungs-
karte. Digitale Fassung. Grundwerk vom 28.04.1991. 12. Änderung – Bekanntmachung im Inter-
net der Stadt Köln vom 20.01.2021. Online: https://www.stadt-koeln.de/mediaasset/con-
tent/pdf67/landschaftsplan_k%C3%B6ln_lesefassung_stand_januar_2021.pdf. Zuletzt aufgeru-
fen am 13.03.2024. 
Stadt Köln (2021b): Flächennutzugsplan Stadt Köln (Stand 04/2021). Online: https://www.stadt-koeln.de/leben-in-
koeln/planen-bauen/suche-flaechennutzungsplan/index.html. Zuletzt aufgerufen am: 13.03.2024. 
WRRL - Wasserrahmenrichtlinie: Richtlinie 2000/60/EG zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen 
der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik vom 23. Oktober 2000.

Anlage 2: Übersicht Schutzgebiete

154 Zeichen

Technische Planung
Untersuchungsgebiet
 Nachrichtlich
FFH-Gebiete
Vogelschutzgebiete
Naturschutzgebiete
Landschaftsschutzgebiete
Naturparke
 Schutzgebiete

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

7928 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
57/571 
 
Vorlagen-Nummer 
 3094/2025 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Erneuerung Bahnübergang "Baumschulenweg„ in Köln, Strecke 2655 Köln, Frankfurter 
Str. – Overath Bahn-km 8,529 bis Bahn-km 10,597, hier: Antrag auf Befreiung von den 
Verboten des Landschaftsplans gem. § 67 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG  
Beschlussorgan 
Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde ist mit der Erneuerung des Bahn-
übergangs „Baumschulenweg“ einverstanden. Er formuliert keinen Widerspruch gegen die Er-
teilung der Befreiung von den Verboten des Landschaftsplans gemäß § 67 Abs. 1 Ziff. 1 Bun-
desnaturschutzgesetz. 
 
Alternative:  
Der Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde ist mit der Erneuerung des Bahn-
übergangs „Baumschulenweg“ nicht einverstanden. Er widerspricht der Erteilung einer Befrei-
ung von den Verboten des Landschaftsplans gemäß § 67 Abs. 1 Ziff. 1 Bundesnaturschutzge-
setz. 
 
 
 
Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 24.11.2025

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
 
Beschreibung der Maßnahme 
 
Die Ingenieurgesellschaft für Sicherungstechnik und Bau mbH plant im Auftrag der DB In-
fraGO AG die Erneuerung des Bahnübergangs (BÜ) 9,5 „Baumschulenweg“ im Rahmen eines 
Planfeststellungsverfahrens. Der Bahnübergang befindet sich im Stadtteil Eil im Stadtbezirk 
Porz und dient sowohl zur Erschließung des südlich der Gleise gelegenen Naherholungsge-
biets Kurtenwald, als auch zur Anbindung der neben dem Bahnübergang gelegenen Baum-
schule sowie eines Gastronomiebetriebs. Die Anlage unterliegt dem Umbauverbot. Aus die-
sem Grund soll der Bahnübergang daher an gleicher Stelle richtlinienkonform erneuert wer-
den. 
Hierzu sind mehrere Maßnahmen notwendig. Unter anderem erfolgt eine Verbreiterung der 
die Bahngleise querenden Fahrbahn von 5,60 Metern auf 6,35 Metern auf einer Länge von ca. 
100 Metern sowie der Rückbau des bestehenden und anschließende Neubaus eines Bahn-
übergangsschalthauses.  
Insgesamt kommt es durch das Vorhaben zu einer anlage- und baubedingten Flächeninan-
spruchnahme von Biotoptypen auf 1.224 m². 
 
Verfahren 
Das Vorhaben bedarf der planungsrechtlichen Zulassungsentscheidung nach § 18 Abs. 1 All-
gemeines Eisenbahngesetz (AEG). 
 
Regelungen des Landschaftsplans 
Der Landschaftsplan der Stadt Köln setzt an der überplanten Stelle zum einen das Land-
schaftsschutzgebiet L 22 „Landschaftsraum Gut Leidenhausen und Freiräume um Brück“ so-
wie das Naturschutzgebiet N20 „Königsforst“ fest.  
Dem Vorhaben stehen diverse Verbote des Landschaftsplans entgegen. Hierzu zählen: 
Verbot Nr. 1: Bäume, Sträucher oder sonstige Pflanzen zu beschädigen, zu beseitigen oder 
Teile davon abzutrennen sowie jede Handlung, die geeignet ist, das Wachstum oder den Fort-
bestand der Pflanzenart nachteilig zu beeinflussen. Bäume, Sträucher und sonstige Pflanzen 
gelten auch als beschädigt, wenn das Wurzelwerk verletzt ist. 
Verbot Nr. 4: die Versiegelung von Feldwegen und Flächen - insbesondere im Kronentraufbe-
reich der Bäume – sowie andere Maßnahmen zur Verdichtung des Bodens. 
Verbot Nr. 5: bauliche Anlagen im Sinne des § 2 Abs. 1 BauO NRW als auch Straßen, Wege 
und Plätze zu errichten oder zu ändern, auch wenn sie keiner bauaufsichtlichen Genehmigung 
bedürfen. Die Nutzungsänderung steht der Änderung gleich. 
Verbot Nr. 7: Aufschüttungen, Verfüllungen, Abgrabungen oder Ausschachtungen vorzuneh-
men oder die Bodengestalt auf andere Weise zu verändern.

3 
Von diesen Verboten kann auf der Grundlage des § 67 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) 
eine Befreiung erteilt werden, wenn 
1. dies aus Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses, einschließlich solcher 
sozialer und wirtschaftlicher Art, notwendig ist oder 
2. die Durchführung der Vorschriften im Einzelfall zu einer unzumutbaren Belastung füh-
ren würde und die Abweichung mit den Belangen von Naturschutz und Landschafts-
pflege vereinbar ist. 
 
Eingriffsregelung: 
Die genehmigende Behörde im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens ist das Eisenbahn-
Bundesamt.  Diese ist somit zuständig für die Abarbeitung der Eingriffsregelung im Sinne des 
§ 14 ff. BNatSchG. Der rechtliche Rahmen der Eingriffsregelung wird ergänzt durch die Bun-
deskompensationsverordnung (BKompV). 
 
Artenschutz: 
Der Unteren Naturschutzbehörde wurde ein Landschaftspflegerischer Begleitplan mit inte-
grierter Ansprache des Artenschutzes und FFH-Vorverträglichkeitsprüfung zur Prüfung vorge-
legt. Es handelt sich um den Fachbeitrag des Planungsbüros Bosch & Partner GmbH, Stand 
27.10.2025. Die Unterlagen haben das vom Vorhaben ausgehende Konfliktpotential in ange-
messener Form bewertet.  
 
BefreiungDie Erneuerung des Bahnübergangs „Baumschulenweg“ stellt einen notwendigen 
Schritt dar, um die bestehende Bahninfrastruktur an den aktuellen Stand der Technik anzu-
passen und gleichzeitig den über den Bahnübergang laufenden Personenverkehr weiterhin 
aufrecht zu erhalten. Da für Anlagen dieser Art keine Ersatzteile mehr hergestellt werden, 
droht beim Ausfall eines Bauteils ein Ausfall des gesamten Bahnübergangs, was eine Sper-
rung beziehungsweise eine Sicherung des Bahnübergangs durch Hilfsposten zur Folge hätte. 
Es ist ersichtlich, dass diese Maßnahme nur eine temporäre Notlösung darstellt, weswegen 
sich eine Erneuerung des Bahnübergangs sowie eine richtlinienkonforme Anpassung der 
Straßenbreiten an den aktuellen Stand an dieser Stelle als alternativlos darstellt.  
Dem Vorhaben gegenüber stehen die hiervon beeinträchtigten Biotope im Natur- und Land-
schaftsschutzgebiet. Im Zuge der Baumaßnahme kommt es zu einer Beeinträchtigung der an-
grenzenden Biotope auf einer Gesamtfläche von 1.224 m². Dabei sind fast ausschließlich Bio-
toptypen mit sehr geringer Wertigkeit betroffen. Darunter fallen Straßen sowie sonstige versie-
gelte Wege und teilversiegelte Plätze. Auf 246 m² ist von einer erheblichen Beeinträchtigung 
auszugehen. Hierbei handelt es sich um Wald- und Gehölzsäume oligo- bis eutropher, trocke-
ner bis nasser Standorte und frische bis nasse Ruderalstandorte. Zudem sind 66 m² eines Bi-
otoptyps mit sehr hoher Bedeutung betroffen (Eichen-Hainbuchenwald mittleren Alters).  
Die Eingriffe in die angrenzenden Biotoptypen werden durch die im LBP dargestellten Vermei-
dungsmaßnahmen auf ein Minimum reduziert. Nicht vermeidbare Eingriffe werden durch die 
genannten Kompensationsmaßnahmen vollständig ausgeglichen. Dabei kommt es zu einer 
ökologischen Aufwertung einer Fläche von 560 m² im Rahmen einer Ökokontomaßnahme 
(Entwicklung von naturnahem Laubwald mit Waldrand). 
Die DB InfraGO AG ist per Gesetz dazu verpflichtet ihre Bahnlagen an den aktuellen Stand 
der Technik anzupassen und die dafür notwendigen Maßnahmen durchzuführen, um einen 
reibungslosen Ablauf des täglich anfallenden Personenverkehrs zu gewährleisten. Dement-
sprechend besteht ein hohes öffentliches Interesse an der Sanierung des Bahnüberganges 
„Baumschulenweg“, welches in diesem Fall den Belangen des Naturschutzes und der Land-
schaftspflege gegenüber überwiegt. Dabei ist auch von Bedeutung, dass Beeinträchtigungen 
der Funktionen von Natur und Landschaft soweit wie möglich vermieden werden und die un-
vermeidbaren Wirkungen ausgeglichen werden.  
Es liegen somit die Voraussetzungen für eine Befreiung nach § 67 BNatSchG Abs. 1 Satz 1

4 
von den Verboten des Landschaftsplans aus Gründen des überwiegenden öffentlichen Inte-
resses vor.  
 
Anlagen 
 
Anlage 1 LBP inklusive ASP 
Anlage 2: Übersicht Schutzgebiete 
Anlage 3: Bestands- und Konfliktplan 
Anlage 4: Maßnahmenlageplan 
Anlage 5: Maßnahmenblätter 
Anlage 6: Natura 2000 Vorprüfung

Anlage 5: Massnahmenblätter

23737 Zeichen

Bearbeitung durch 
 
herne ● münchen ● hannover ● berlin 
www.boschpartner.de 
 
Erneuerung BÜ 9,5 „Baumschulenweg“ in Köln, 
Strecke 2655 Köln, Frankfurter Str. – Overath 
Bahn-km 8,529 bis Bahn-km 10,597 
 
Unterlage 10.5: 
LBP-Maßnahmenblätter 
 
27.10.2025 
 
 
Im Auftrag von 
Ingenieurgesellschaft für Sicherungstechnik und Bau mbH, Dresden

Herne, den 27.10.2025 
Auftraggeber: Ingenieurgesellschaft für 
Sicherungstechnik und 
Bau mbH 
Heidelberger Straße 14 
01189 Dresden 
   
Auftragnehmer: Bosch & Partner GmbH 
 
Kirchhofstr. 2c 
44623 Herne 
   
Projektleitung: Dipl.-Geogr. Andrea Hoffmeier 
   
Bearbeitung: Dipl.-Ing. Carolin Strodick 
M. Sc. Nina Litz 
Dipl.-Geogr. Rudolf Sigl 
M. Sc. Maike Opitz

Projekt: T.016083319; PFA:
Seite: 1/ 2Druckdatum: 24.10.2025 10:41Kontroll-Nr.: PROBEDRUCK
Maßnahmenblatt
Artenschutzrechtliche Vermeidung / Minderung / Schutz (VA), Maßnahmennummer: 001_VA
Bezeichnung der Maßnahme: Umweltfachliche Bauüberwachung gem. EBA-Umweltleitfaden Teil VII
Gesamtgröße der Maßnahme in qm: 0
Temporäre Maßnahme: ja
Keine Flächen vorhanden
Lageplan der naturschutzfachlichen Maßnahme (LBP, FFH-VS): Unterlagen Nr.:
Zeitpunkt der Durchführung: 2 Woche/n vor Projekt-Baubeginn (mit Beginn der Baufeldfreimachung, komplette Bauzeit)
Entwicklungsziel der Maßnahme
Zielarten: Vögel, Fledermäuse, Reptilien (Zauneidechsen)
Schutzvorrichtungen/-vorkehrungen: ökologische Baubegleitung
Spezielle Habitatelemente/Strukturmerkmale: Die umweltfachliche Bauüberwachung bezieht sich auf die unmittelbaren und 
mittelbaren Auswirkungen von Bauvorhaben auf planungsrelevante und nicht planungsrelevante Arten (hier v.a. Vögel, 
Fledermäuse und Reptilien), aber auch auf alle weiteren Schutzgüter (hier v.a. Biotope, Boden, Grundwasser).
Beschreibung der Tätigkeiten zur
Herstellung und Entwicklung: Für die gesamte Bauzeit wird eine themenübergreifende (Immissionsschutz, Naturschutz, Boden
/Abfall, Wasser/Gewässerschutz) umweltfachliche Bauüberwachung (UBÜ) gemäß Umweltleitfaden Teil VII EBA vorgesehen. Dabei 
ist zu beachten, dass die Beteiligten die entsprechenden Qualifikationen nach EBA-Leitfaden erfüllen und für ihre Tätigkeit eine 
entsprechende Berechtigung vorzuweisen haben. Grundsätzlich dient die UBÜ als Kontrollmechanismus für die Einhaltung 
allgemeiner Umweltvorschriften im gesamten Bauablauf, sowie der projektspezifischen Festlegungen und aller vorgesehenen 
umweltfachlichen Vermeidungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. Durch regelmäßige Baustellenkontrollen stellt die UBÜ die 
Umsetzung der naturschutzfachlichen und -rechtlichen Auflagen und Maßnahmen vor und während der Bauzeit sicher, sodass nicht 
erforderliche Eingriffe vermieden werden. Die Präsenz auf der Baustelle, ermöglicht zudem die kurzfristige Entwicklung von 
Lösungen bei auftretenden Problemen. Kommt es während der Bauphase zu nicht vorhersehbaren oder notwendigen Eingriffen, 
schlägt die UBÜ geeignete Schadensbegrenzungen und/oder Kompensationsmaßnahmen vor. Die UBÜ ist gegenüber dem 
Auftraggeber nach Umweltleitfaden Teil VII berichts- und meldepflichtig - dementsprechend informiert sie die Bauoberleitung (BOL) 
und die Baubevollmächtigten des Auftraggebers über Defizite und Schäden. Vor und während der Bauphase ist zudem regelmäßig 
der aktuelle Umsetzungsstand der landschaftspflegerischen und artenschutzrechtlichen Vermeidungs- und 
Kompensationsmaßnahmen zu kontrollieren und bei Abweichungen die Untere Naturschutzbehörde zu verständigen.
Beim vorliegenden Vorhaben gehören zu den Aufgaben der UBÜ u.a. auch die Kontrolle des artenschutzrechtlich optimierten 
Bauablaufs (Maßnahme 002_VA) sowie der fachgerechten Installation der Fledermauskästen (Maßnahme 006_A-CEF). Bei der 
Errichtung des Vegetationsschutzzaunes (Maßnahme 003_V) konkretisiert die UBÜ vor Ort die genaue Lage der 
Schutzvorrichtungen und prüft, ob und wo ggf. zusätzliche Zäune zu errichten sind. 
Risikomanagement: nein
Dauer Herstellung und Entwicklung bis zur Erreichung des Zielzustandes (s. Anhang III-18): 6 Woche/n
Unterhaltung:
Fachliche Maßgabe für Unterhaltungszeitraum nach § 15 Abs. 4 BNatSchG (s. Anhang III-18): nicht erforderlich

Projekt: T.016083319; PFA:
Seite: 2/ 2Druckdatum: 24.10.2025 10:41Kontroll-Nr.: PROBEDRUCK
Berichtspflichten nach § 17 Abs. 7 BNatSchG
Berichtsintervall bis zum Erreichen des Zielzustandes: Keine Angabe
Berichtsintervall Unterhaltungspflege: Keine Angabe
Maßnahme unter Berücksichtigung Klimawandel nachhaltig: nein
Konfliktbewältigung
Nr. Beschreibung Naturraum Beurteilung i. Verbindung m. 
Maßnahme
B0
Konflikte in Bezug auf die Schutzgüter 
Wasser, Boden, Biotope und Tiere, die im 
Vorfeld durch Vermeidungsmaßnahmen 
vermieden werden
D35 Kölner Bucht und Niederrheinisches 
Tiefland vermeidet/vermindert 001_VA, 002_VA, 
003_V, 004_V
Bestands- und Konfliktplan (LBP, FFH-VS): B0: Unterlagen Nr.:

Projekt: T.016083319; PFA:
Seite: 1/ 2Druckdatum: 24.10.2025 10:41Kontroll-Nr.: PROBEDRUCK
Maßnahmenblatt
Artenschutzrechtliche Vermeidung / Minderung / Schutz (VA), Maßnahmennummer: 002_VA
Bezeichnung der Maßnahme: Artenschutzrechtlich optimierter Bauablauf
Gesamtgröße der Maßnahme in qm: 0
Temporäre Maßnahme: ja
Keine Flächen vorhanden
Lageplan der naturschutzfachlichen Maßnahme (LBP, FFH-VS): Unterlagen Nr.:
Zeitpunkt der Durchführung: 2 Woche/n vor Projekt-Baubeginn (innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Rodungszeiten 
zwischen dem 1.10. und dem 28.10.)
Entwicklungsziel der Maßnahme
Zielarten: Vögel, Fledermäuse, Reptilien (Zauneidechse)
Schutzvorrichtungen/-vorkehrungen: Artenschutzrechtlich optimierter Bauablauf, Rodung von Gehölzen außerhalb der Brutzeit 
von Vögeln / in der Zeit vom 1.10. bis 28.02. gemäß § 39 Abs. 5 BNatSchG, Baufeldräumung in der Aktivitätszeit der Zauneidechse 
(Mitte März bis Mitte August)
Spezielle Habitatelemente/Strukturmerkmale:
Beschreibung der Tätigkeiten zur
Herstellung und Entwicklung: Zur Vermeidung einer Verletzung oder Tötung von Vögeln am Nest und zur Vermeidung der 
Zerstörung von Gelegen im Zuge der Baufeldfreimachung ist die Rodung von Gehölzen gemäß § 39 Abs. 5 Nr. 2 BNatSchG 
ausschließlich in der Zeit vom 1.10. bis 28.02., also außerhalb der Brutzeit von Vögeln, durchzuführen. 
Im Zuge der Baufeldfreimachung muss eine Stieleiche mit Quartierpotential für Fledermäuse gerodet werden. Ein Potenzial als 
Schwärm- oder Winterquartier wird aufgrund der noch geringen Mächtigkeit der Stieleiche und seiner exponierten Lage, außerhalb 
geschlossener Waldbestände, ausgeschlossen. Zur Vermeidung einer Verletzung oder Tötung von Fledermausindividuen findet die 
Rodung im Winterhalbjahr, außerhalb der Aktivitätszeit der Tiere statt.
Zur Vermeidung einer Tötung von Zauneidechsen im Zuge der Baufeldfreimachung im Bereich des Schotterkörpers, ist die 
Baufeldfreimachung zwischen Mitte März und Mitte August, also während der Aktivitätszeit der Zauneidechse, durchzuführen.
Risikomanagement: nein
Dauer Herstellung und Entwicklung bis zur Erreichung des Zielzustandes (s. Anhang III-18): 6 Woche/n
Unterhaltung:
Fachliche Maßgabe für Unterhaltungszeitraum nach § 15 Abs. 4 BNatSchG (s. Anhang III-18): nicht erforderlich
Berichtspflichten nach § 17 Abs. 7 BNatSchG
Berichtsintervall bis zum Erreichen des Zielzustandes: Keine Angabe
Berichtsintervall Unterhaltungspflege: Keine Angabe
Maßnahme unter Berücksichtigung Klimawandel nachhaltig: nein

Projekt: T.016083319; PFA:
Seite: 2/ 2Druckdatum: 24.10.2025 10:41Kontroll-Nr.: PROBEDRUCK
Konfliktbewältigung
Nr. Beschreibung Naturraum Beurteilung i. Verbindung m. 
Maßnahme
B0
Konflikte in Bezug auf die Schutzgüter 
Wasser, Boden, Biotope und Tiere, die im 
Vorfeld durch Vermeidungsmaßnahmen 
vermieden werden
D35 Kölner Bucht und Niederrheinisches 
Tiefland vermeidet/vermindert 001_VA, 002_VA, 
003_V, 004_V
Bestands- und Konfliktplan (LBP, FFH-VS): B0: Unterlagen Nr.:

Projekt: T.016083319; PFA:
Seite: 1/ 2Druckdatum: 24.10.2025 10:41Kontroll-Nr.: PROBEDRUCK
Maßnahmenblatt
Vermeidung / Minderung / Schutz (V), Maßnahmennummer: 003_V
Bezeichnung der Maßnahme: Vegetationsschutzzaun
Gesamtgröße der Maßnahme in qm: 0
Temporäre Maßnahme: ja
Keine Flächen vorhanden
Lageplan der naturschutzfachlichen Maßnahme (LBP, FFH-VS): Unterlagen Nr.: 10.4
Zeitpunkt der Durchführung: zeitgleich mit Projekt-Baubeginn (mit Beginn der Baustelleneinrichtung und während der 
Durchführung der Baumaßnahme)
Entwicklungsziel der Maßnahme
Zielbiotop:
Schutzvorrichtungen/-vorkehrungen: Anlage von Schutzzäunen zur Begrenzung des Baufeldes (gemäß DIN 18.920, RAS-LP4)
Schlüsselnummer Zielbiotoptyp (je Bundesland):
Spezielle Habitatelemente/Strukturmerkmale:
Beschreibung der Tätigkeiten zur
Herstellung und Entwicklung: Naturschutzfachlich wertvolle und besonders empfindliche Bereiche sind vor Beginn der 
Bauarbeiten durch Bauzäune oder entsprechend wirkungsvolle Maßnahmen (gemäß DIN 18920 und RAS-LP 4) vom Baufeld 
auszugrenzen. Dies betrifft hier Bereiche, in denen Gehölzstrukturen mindestens mittlerer Bedeutung an das Baufeld angrenzen 
(Laubwälder mittlerer und alter Ausprägung: 43.07.02M, 43.07.03A, 43.07.04M). 
Potenziell betroffene Vegetationsbestände werden während der Bauphase durch Schutzmaßnahmen nach RAS-LP 4 mit einem 
Schutzzaun geschützt. Ist die Befahrung des Wurzelbereiches notwendig, so ist dieser gemäß RAS-LP 4 und DIN 18920 gegen 
Bodenverdichtung zu schützen (Schutzzaun oder mindestens 20 cm dicke z.B. Kies- oder Schotterschicht über einem Trennvlies).
Die umweltfachliche Bauüberwachung (Maßnahme 001_V) konkretisiert vor Ort die genaue Lage der Schutzvorrichtungen und prüft 
ob und wo ggf. zusätzliche Zäune zum Schutz der Vegetation zu errichten sind. Zudem kontrolliert sie die Funktionstüchtigkeit der 
Schutzmaßnahmen in regelmäßigen Abständen. Nach Abschluss der Bauarbeiten werden die Schutzvorrichtungen wieder entfernt.
Risikomanagement: nein
Dauer Herstellung und Entwicklung bis zur Erreichung des Zielzustandes (s. Anhang III-18): 4 Woche/n
Unterhaltung:
Fachliche Maßgabe für Unterhaltungszeitraum nach § 15 Abs. 4 BNatSchG (s. Anhang III-18): nicht erforderlich
Berichtspflichten nach § 17 Abs. 7 BNatSchG
Berichtsintervall bis zum Erreichen des Zielzustandes: Keine Angabe
Berichtsintervall Unterhaltungspflege: Keine Angabe
Maßnahme unter Berücksichtigung Klimawandel nachhaltig: nein

Projekt: T.016083319; PFA:
Seite: 2/ 2Druckdatum: 24.10.2025 10:41Kontroll-Nr.: PROBEDRUCK
Konfliktbewältigung
Nr. Beschreibung Naturraum Beurteilung i. Verbindung m. 
Maßnahme
B0
Konflikte in Bezug auf die Schutzgüter 
Wasser, Boden, Biotope und Tiere, die im 
Vorfeld durch Vermeidungsmaßnahmen 
vermieden werden
D35 Kölner Bucht und Niederrheinisches 
Tiefland vermeidet/vermindert 001_VA, 002_VA, 
003_V, 004_V
Bestands- und Konfliktplan (LBP, FFH-VS): B0: Unterlagen Nr.:

Projekt: T.016083319; PFA:
Seite: 1/ 2Druckdatum: 24.10.2025 10:41Kontroll-Nr.: PROBEDRUCK
Maßnahmenblatt
Vermeidung / Minderung / Schutz (V), Maßnahmennummer: 004_V
Bezeichnung der Maßnahme: Vorsehen eines ordnungsgemäßen Umgangs mit umweltgefährdenden Stoffen im Zuge der 
Baustelleneinrichtung und der Baudurchführung
Gesamtgröße der Maßnahme in qm: 0
Temporäre Maßnahme: ja
Keine Flächen vorhanden
Lageplan der naturschutzfachlichen Maßnahme (LBP, FFH-VS): Unterlagen Nr.:
Zeitpunkt der Durchführung: zeitgleich mit Projekt-Baubeginn (mit Beginn der Baustelleneinrichtung und während der 
Durchführung der Baumaßnahme)
Entwicklungsziel der Maßnahme
Zielbiotop:
Schutzvorrichtungen/-vorkehrungen: ordnungsgemäßer Umgang mit umweltgefährdenden Stoffen
Schlüsselnummer Zielbiotoptyp (je Bundesland):
Spezielle Habitatelemente/Strukturmerkmale:
Beschreibung der Tätigkeiten zur
Herstellung und Entwicklung: Es sind die einschlägigen Vorschriften zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen / 
umweltgefährdenden Stoffen (z.B. Wasserhaushaltsgesetz) einzuhalten.
Konkrete Vorgaben zu Ort und Ausstattung der vorzusehenden Betankungsflächen sowie Aussagen zu Vorkehrungen für das 
Auftreten von Tankunfällen und Leckagen werden im Rahmen der Ausführungsplanung festgelegt, wenn die Planung über den 
Bauablauf sowie Art und Umfang der erforderlichen Maschinen / Baufahrzeuge abgeschlossen ist.
Risikomanagement: nein
Dauer Herstellung und Entwicklung bis zur Erreichung des Zielzustandes (s. Anhang III-18): 4 Woche/n
Unterhaltung:
Fachliche Maßgabe für Unterhaltungszeitraum nach § 15 Abs. 4 BNatSchG (s. Anhang III-18): nicht erforderlich
Berichtspflichten nach § 17 Abs. 7 BNatSchG
Berichtsintervall bis zum Erreichen des Zielzustandes: Keine Angabe
Berichtsintervall Unterhaltungspflege: Keine Angabe
Maßnahme unter Berücksichtigung Klimawandel nachhaltig: nein

Projekt: T.016083319; PFA:
Seite: 2/ 2Druckdatum: 24.10.2025 10:41Kontroll-Nr.: PROBEDRUCK
Konfliktbewältigung
Nr. Beschreibung Naturraum Beurteilung i. Verbindung m. 
Maßnahme
B0
Konflikte in Bezug auf die Schutzgüter 
Wasser, Boden, Biotope und Tiere, die im 
Vorfeld durch Vermeidungsmaßnahmen 
vermieden werden
D35 Kölner Bucht und Niederrheinisches 
Tiefland vermeidet/vermindert 001_VA, 002_VA, 
003_V, 004_V
Bestands- und Konfliktplan (LBP, FFH-VS): B0: Unterlagen Nr.:

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Maßnahmenblatt
Ökokonto, Maßnahmennummer: 005_ÖK
Bezeichnung der Maßnahme: Entwicklung von naturnahem Laubwald mit Waldrand (Eichen-Hainbuchenwald staunasser bis 
frischer Standorte)
Gesamtgröße der Maßnahme in qm: 560
Temporäre Maßnahme: nein
Flächennummer: FL_005
Flurstück Nr. Flur Gemarkung Gemeinde Kreis GrEVZ-Nr. Inanspruch-
nahme
Gepl. rechtl. 
Sicherung
Inanspruch-
nahme Fläche 
in qm
00266/00000-00 050 Dünnwald Köln, Stadt Köln, Stadt Dauerhaft Dingliche 
Sicherung 560
Ausgangszustand: Laub(misch)forste einheimischer Baumarten, mittlere Ausprägung
Schlüsselnummer Ausgangsbiotop (je Bundesland): 43.09M
Lageplan der naturschutzfachlichen Maßnahme (LBP, FFH-VS): Unterlagen Nr.:
Zeitpunkt der Durchführung: Keine Angabe
Entwicklungsziel der Maßnahme
Zielbiotoptyp Ökokonto: Eichen-Hainbuchenwald staunasser bis frischer Standorte - mittlere Ausprägung
Ökokonto Fläche in qm: 560
Schlüsselnummer Zielbiotoptyp (je Bundesland): 43.07.02M
Behörde bei der Ökopunkte verzeichnet sind: Stadt Köln, Untere Naturschutzbehörde (UNB)
Spezielle Habitatelemente/Strukturmerkmale: Förderung von selten gewordenen Wald-Biotopkomplexen Förderung der Vielfalt 
heimischer Tier- und Pflanzenarten Förderung von Nahrungs-, Brut- und Deckungsmöglichkeiten Beitrag zum abiotischen 
Ressourcenschutz von Boden und Wasser Beitrag zur Steigerung der Biodiversität Beitrag zur Erhaltung und Anreicherung des 
Landschaftsbildes
Beschreibung der Tätigkeiten zur
Herstellung und Entwicklung: Zur Kompensation eines Wertpunktedefizits bei den Biotopen wird auf das Ökokonto "Dünnwald" 
der Stadt Köln zugegriffen:
Auf der Fläche befindet sich ein abgängiger Bergahornbestand, welcher zu großen Teilen von einem Pilz befallen ist. Im Rahmen 
der Verkehrssicherung und auf Grund dieser Kalamitätsschäden wird der abgängige Bestand stark durchforstet. 
Entlang des nordöstlich verlaufenden Goffinewegs wird ein Pufferstreifen von 25 m eingerichtet, in welchem nach der Durchforstung 
mit standortgerechten Gehölzen 3. Ordnung wieder aufgeforstet wird. Ausgehend von der südlich verlaufenden Pipeline wird ein 
Pufferstreifen von ca. 30 m ab Wegesrand eingerichtet. Dieser wird geräumt und anschließend ebenfalls mit standortgerechten 
Gehölzen 3. Ordnung aufgeforstet. Auf einer Fläche von insgesamt ca. 11.500 m2 wird somit Waldrand entwickelt. 
Auf der Kernfläche werden alle vitalen Bäume, auch nicht heimische Arten wie Roteichen und Robinien sowie vitaler Bergahorn 
gruppenweise als Überhälter erhalten. 
Die Wiederaufforstung erfolgt truppweise mit durchschnittlich ca. 3.000 Pflanzen pro Hektar. Hauptbaumart wird mit ca. 50 % die 
Traubeneiche. Im Unterbau der verbleibenden Baumgruppen werden truppweise Rotbuche (ca. 20 %) und im Übrigen als weitere 
Baumarten Winterlinde (ca. 10 %), Hainbuche (ca. 10 %) und Vogelkirsche (ca. 10 %) angepflanzt. 
Bewirtschaftungsauflagen:

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Bei sämtlichen Pflanzung ist ausschließlich Pflanzgut aus nachweislich regionaler Herkunft zu verwenden. Bei Arten, die dem 
Forstvermehrungsgesetz unterliegen ist nur zertifizierte Forstware zulässig. Die Pflanzqualität und Stückzahlen der einzelnen Arten 
können in Rücksprache mit der zuständigen UNB an die Pflanzgutverfügbarkeit angepasst werden.
Die Flächen sind so zu entwickeln, dass sich die natürlichen Waldgesellschaften einstellen und dauerhaft erhalten bleiben können. 
Sämtliche Maßnahmen und Eingriffe in Boden, Nährstoff- und Wasserhaushalt, welche die standortgemäße Entwicklung des 
Pflanzenbestandes negativ beeinflussen, sind zu unterlassen. Demnach ist auch der Einsatz von chemischen Bioziden, 
Düngemitteln und genveränderten Organismen ist verboten. 
Erforderliche Waldpflegemaßnahmen sind zulässig. Die nachhaltige forstwirtschaftliche Nutzung darf nur einzelstamm- bis 
gruppenweise erfolgen. Kahlschläge sind verboten. Bei der Holzernte und Waldpflege sind Fäll- und Rückearbeiten flächen- und 
bestandsschonend auszuführen. Totholz ist in stehender und liegender Form zu belassen, sofern nicht Gründe der 
Verkehrssicherheit entgegenstehen.
Falls erforderlich sind Ausnahmen von den Bewirtschaftungsauflagen nach Genehmigung durch die zuständige 
Naturschutzbehörde möglich. Ggf. erforderliche Pflegemaßnahmen, die zur Entwicklung der Waldstrukturen erforderlich werden 
könnten, sowie Maßnahmen der Gefahrenabwehr oder der Verkehrssicherung sind zulässig. 
Die Maßnahmen wurden bereits umgesetzt. Die Fertigstellung erfolgte plangemäß im Frühjahr 2024.
Freischnitt, bei bedrängendem Aufwuchs 1-2 x jährlich innerhalb der ersten drei Jahre
Risikomanagement: nein
Dauer Herstellung und Entwicklung bis zur Erreichung des Zielzustandes (s. Anhang III-18): 3 Jahr/e
Unterhaltung: Die Unterhaltungspflege erfolgt nach dem Maßnahmenkonzept der Stiftung Rheinische Kulturlandschaft unter 
Berücksichtigung der beschriebenen Bewirtschaftungsauflagen.
Fachliche Maßgabe für Unterhaltungszeitraum nach § 15 Abs. 4 BNatSchG (s. Anhang III-18): dauerhaft
Berichtspflichten nach § 17 Abs. 7 BNatSchG
Berichtsintervall bis zum Erreichen des Zielzustandes: 3 Jahr/e
Berichtsintervall Unterhaltungspflege: 3 Jahr/e
Maßnahme unter Berücksichtigung Klimawandel nachhaltig: nein
Konfliktbewältigung
Nr. Beschreibung Naturraum Beurteilung i. Verbindung m. 
Maßnahme
B1
anlagebedingter Verlust von Wald- und 
Ufersäumen, Staudenfluren mit geringer 
bis hoher Bedeutung
D35 Kölner Bucht und Niederrheinisches 
Tiefland gleicht aus bzw. ersetzt 005_ÖK
B2
anlagebedingter Verlust von Laub(misch)
wäldern und -forsten mit sehr hoher 
Bedeutung
D35 Kölner Bucht und Niederrheinisches 
Tiefland gleicht aus bzw. ersetzt 005_ÖK
B3
anlagebedingter Verlust von 
Feldgehölzen, Gebüschen, Hecken und 
Gehölzkulturen mittlerer Bedeutung
D35 Kölner Bucht und Niederrheinisches 
Tiefland gleicht aus bzw. ersetzt 005_ÖK
Bestands- und Konfliktplan (LBP, FFH-VS): B1: Unterlagen Nr.: 10.3/B2: Unterlagen Nr.: 10.3/B3: Unterlagen Nr.: 10.3

Erneuerung BÜ 9,5 „Baumschulenweg“ 
Maßnahmenblätter  
 
 
 
 Seite 1 
Ökokontomaßnahme 005_ÖK 
Nachfolgend erfolgt die Darlegung der Detailangaben sowie die ökologische Bewertung der 
Maßnahme und der Nachweis über die Reservierung der Fläche seitens der Flächenagentur 
Rheinland GmbH (als Auszug der Mail s der Flächenagentur Rheinland GmbH  vom 
17.09.2024). Desweiteren werden Kartenausschnitte der Stiftung Westfälische Kulturland-
schaft zur Verortung der Ökokontomaßnahme beigefügt. 
Die Umrechnung von der Ludwig-Bewertung in die Bewertung der BKompV wurde mit der 
Unteren Naturschutzbehörde Köln abgestimmt, und erfolgte wie folgt:

Erneuerung BÜ 9,5 „Baumschulenweg“ 
Maßnahmenblätter  
 
 
 
 Seite 2 
Auszug Mail Flächenagentur Rheinland (Frau Giegerich), vom 17.09.2024 zur Ökokon-
tofläche, zur Ermittlung der erforderlichen Flächengröße und zum Nachweis der Reser-
vierung

Erneuerung BÜ 9,5 „Baumschulenweg“ 
Maßnahmenblätter  
 
 
 
 Seite 3 
Beschreibung, Übersichtslageplan und Detailplan Ökokonto Dünnwald, Köln

Erneuerung BÜ 9,5 „Baumschulenweg“ 
Maßnahmenblätter  
 
 
 
 Seite 4

Erneuerung BÜ 9,5 „Baumschulenweg“ 
Maßnahmenblätter  
 
 
 
 Seite 5

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Maßnahmenblätter  
 
 
 
 Seite 6

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Seite: 1/ 2Druckdatum: 24.10.2025 10:41Kontroll-Nr.: PROBEDRUCK
Maßnahmenblatt
Ausgleich, CEF, Maßnahmennummer: 006_A-CEF
Bezeichnung der Maßnahme: Installation von Fledermauskästen
Gesamtgröße der Maßnahme in qm: 0
Temporäre Maßnahme: nein
Keine Flächen vorhanden
Lageplan der naturschutzfachlichen Maßnahme (LBP, FFH-VS): Unterlagen Nr.:
Zeitpunkt der Durchführung: zeitgleich mit Projekt-Baubeginn (vor Baufeldfreimachung, vor der nächsten Aktivitätsperiode der 
Tiere)
Entwicklungsziel der Maßnahme
Zielbiotop: Sommerquartier für Fledermäuse
Schlüsselnummer Zielbiotoptyp (je Bundesland): nicht vorhanden
Zielarten: Fledermäuse
Spezielle Habitatelemente/Strukturmerkmale:
Beschreibung der Tätigkeiten zur
Herstellung und Entwicklung: Im Zuge der Baufeldfreimachung geht eine Stieleiche mit Sommerquartierpotenzial verloren. Für 
diese werden fünf Fledermauskästen installiert. Um eine schnelle Annahme durch die betroffenen Individuen zu gewährleisten, 
müssen die Kästen im räumlich-funktionalen Zusammenhang mit derselben oder mit ähnlichen Strukturen wie im Eingriffsbereich 
installiert werden. Die genauen Installationsorte werden in Absprache mit der UNB der Stadt Köln festgelegt.
Bzgl. der Bechsteinfledermaus macht das LANUK folgende Quartierangabe: Als Wochenstubenquartiere werden nach 
Erfahrungswerten u.a. Rundkastentypen angenommen (z.B. 2F und 2FN - Fa. Schwegler), aber auch eine Reihe weiterer 
Bauformen (u.a. Fledermaushöhle FLH und FGRH - Fa. Hasselfeldt), häufig auch Vogelnistkästen, u.a. mit Vorwölbung am 
Einflugloch wie die Typen 2GR, 3SV (Fa. Schwegler) sowie Kästen, die dem „Bayrischen Spitzgiebelkasten“ ähneln. Da die 
Bechsteinfledermaus zu den anspruchsvolleren Arten zählt, können die oben genannten Kästentypen als universell ausreichend für 
alle potenziell vorkommenden Arten angesehen werden.
Risikomanagement: nein
Dauer Herstellung und Entwicklung bis zur Erreichung des Zielzustandes (s. Anhang III-18): 1 Tag/e
Unterhaltung: Jährliche Kontrolle der Befestigung sowie ggf. Reinigung von geschlossenen Höhlen um eine Blockade des Einflugs 
durch Vogelnester o.ä. zu verhindern; Freihalten des Anflugbereichs. Zur Vermeidung einer Störung der Tiere sollte die 
Unterhaltungspflege im Frühjahr (April) oder im Herbst (September) (außerhalb der Aufzuchtzeit der Jungtiere und des 
Winterschlafs) durchgeführt werden.
Fachliche Maßgabe für Unterhaltungszeitraum nach § 15 Abs. 4 BNatSchG (s. Anhang III-18): 10 Jahr/e
Berichtspflichten nach § 17 Abs. 7 BNatSchG
Berichtsintervall bis zum Erreichen des Zielzustandes: Keine Angabe
Berichtsintervall Unterhaltungspflege: 5 Jahr/e

Projekt: T.016083319; PFA:
Seite: 2/ 2Druckdatum: 24.10.2025 10:41Kontroll-Nr.: PROBEDRUCK
Maßnahme unter Berücksichtigung Klimawandel nachhaltig: nein
Konfliktbewältigung
Nr. Beschreibung Naturraum Beurteilung i. Verbindung m. 
Maßnahme
T1
anlagebedingter Verlust eines 
Einzelbaumes mit Quartierpotenzial für 
Fledermäuse
D35 Kölner Bucht und Niederrheinisches 
Tiefland gleicht aus 006_A-CEF
T1
anlagebedingter Verlust eines 
Einzelbaumes mit Quartierpotenzial für 
Fledermäuse
D35 Kölner Bucht und Niederrheinisches 
Tiefland vermeidet Verbot im Sinne von CEF 006_A-CEF
Bestands- und Konfliktplan (LBP, FFH-VS): T1: Unterlagen Nr.: 10.3

Beratungsverlauf (1)

24.11.2025 Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde
TOP 4.2 Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3094/2025
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
06.11.2025
Erstellt
31.10.2025 14:05