3094/2025
Erneuerung Bahnübergang "Baumschulenweg“ in Köln, Strecke 2655 Köln, Frankfurter Str. – Overath Bahn-km 8,529 bis Bahn-km 10,597, hier: Antrag auf Befreiung von den Verboten des Landschaftsplans gem. § 67 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG
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Anlage 4: Massnahmenlageplan
3937 Zeichen
43.07.03A, hv
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WSG Zone 3B Rösrath-Leidenhausen
Naturpark Bergisches Land
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Biotoptypen
[L__] Wald- und Ufersäume, Staudenfluren
39.01.01 Wald- und Gehölzsäume oligo- bis eutropher, trockener bis nasser Standorte
39.05 Neophyten-Staudenfluren
39.06.01 Trocken-warme Ruderalstandorte auf Sand-, Kies- und Schotterböden
39.06.03 Frische bis nasse Ruderalstandorte
Feldgehölze, Gebüsche, Hecken und Gehölzkulturen
41.05aM Einzelbäume, Baumreihen und Baumgruppen aus überwiegend autochtonen Arten
- Mittlere Ausprägung
41.07 Gehölzplantagen und Hopfenkulturen
Laub(misch)wälder und -forste (Laubbaumanteil > 50 %)
43.07.02M Eichen-Hainbuchenwald staunasser bis frischer Standorte - Mittlere Ausprägung
43.07.03A Eichenwald feuchter bis frischer Standorte - Alte Ausprägung
43.07.04M Buchen(misch)wälder frischer, basenarmer Standorte - Mittlere Ausprägung
43.09M Laub(misch)holzforste einheimischer Baumarten - Mittlere Ausprägung
Nadel(misch)wälder und -forste
44.04M Nadel(misch)forste einheimischer Baumarten - Mittlere Ausprägung
Verkehrsanlagen und Plätze
52.01.01a Versiegelter oder sonstiger gepflasterter Verkehrs- und Betriebsweg (z.B. Straße, Start-,
Landebahn)
52.02.04a Geschotterter Weg oder Weg mit wassergebundener Decke
52.02.06 Unbefestigter Weg
52.03.01 Versiegelter Platz oder sonstiger gepflasterter Platz
52.03.03a Platz mit geschottertem Belag oder wassergebundener Decke (z.B. Aschensportplatz)
52.04.01 Gleiskörper
Bauwerke mit zugeordneter typischer Freiraumstruktur
53.01.14a Industrie- und Gewerbefläche inkl. typischen Freiräumen
Weitere Feindifferenzierung der Biotoptypen
mit folgenden Zusatzkürzeln:
SQ sehr gering
9 gering
mittel
. hoch
..., Sh sehr hoch (nicht besetzt)
u NV hervorragend (nicht besetzt)
FFH-Lebensraumtyp
Hainsimsen-Buchenwald (LRT 9110)
Schutzgebiete
[= FFH-Gebiet Königsforst
EZ] Vogelschutzgebiet Königsforst
Naturschutzgebiet Königsforst
Landschaftsschutzgebiet Landschaftsraum Gut Leidenhausen und Freiräume um Brück
Naturpark Bergisches Land
WSG Zone 3B Rösrath-Leidenhausen (Die Zone 3B des Wasserschutzgebietes ist flächendeckend,
daher ohne Signatur)
Maßnahmen
——| 003_V | Vegetationsschutzzaun
Technische Planung
[__] Neubau
7 Baustelleneinrichtungsfläche
[| Rückbau
Allgemein
——— äußere Grenze der vorhabenträgereigenen Grundstücke
—— Planfeststellungsgrenze
Unterlage 10.4
Genehmigungsvermerk Eisenbahn-Bundesamt
Übersichtsskizze
0 Ausgangsverfahren: Antragsfassung 17.09.2025
Index Änderungen bzw. Ergänzungen Planungsstand
Genehmigungsplanung: Unterlage für eine Entscheidung nach 8 18 AEG
Vorhabenträger: Planzeichen: 10.4
Auftrag-Nr.:
DB InfraGO InfraGO
Regionalbereich West Datum
Programme NRW (I.NI-W-P-N) bearb. | 09/2025 Litz
Hansastraße 15
47058 Duisburg gez. 09/2025 Opitz
Datum Unterschrift Datum Unterschrift Datum Unterschrift gepr. | 09/2025 Hoffmeier
benträgers: Planverfasser: Höhensystem:
Ingenieurgesellschaft bosch & partner
Koordinatensystem:
| S B für Sicherungstechnik und Bau mbH | Kirchhofstraße 2c
Heidelberger Straße 14 44623 Herne
N Be 220 Tel.: 02323-946 29 11
el.: - Fax: 02323-946 29 20 öße:
Fax: 0351-207 22 15 Blattgröße: 780x841
17.09.2025 All ES
Datum Unterschrift Datum Unterschrift Maßstab:
Ursprungsplan:
1:200
Vorhaben:
Erneuerung BÜ 9,5 "Baumschulenweg" in Köln
Strecke 2655 Köln, Frankfurter Str. - Overath
Bahn-km 8,529 bis Bahn-km 10,597
Planart: Maßnahmenlageplan
Planinhalt:
Landschaftspflegerischer Begleitplan
Bahnübergang km 9,5 (Strecke 2655)
Baumschulenweg
Anlage 6: Natura2000 Vorprüfüngen
71629 Zeichen
Bearbeitung durch herne ● münchen ● hannover ● berlin www.boschpartner.de Erneuerung BÜ 9,5 „Baumschulenweg“ in Köln, Strecke 2655 Köln, Frankfurter Str. – Overath Bahn-km 8,529 bis Bahn-km 10,597 Unterlage 10.6 Natura 2000-Vorprüfungen FFH-Gebiet „Königsforst“ (DE-5008-302) Vogelschutzgebiet „VSG Königsforst“ (DE-5008-401) 17.09.2025 Im Auftrag der Ingenieurgesellschaft für Sicherungstechnik und Bau mbH Auftraggeber: Ingenieurgesellschaft für Sicherungstechnik und Bau mbH Heidelberger Straße 14 01189 Dresden Auftragnehmer: Bosch & Partner GmbH Kirchhofstraße 2c 44623 Herne Projektleitung: Dipl.-Geogr. Andrea Hoffmeier Bearbeitung: Dipl.-Geogr. Andrea Hoffmeier Dipl.-Ing. Carolin Strodick M. Sc. Geogr. Nina Litz BÜ 9,5 (Strecke 2655) „Baumschulenweg“ in Köln Natura 2000-Vorprüfungen, „Königsforst“ (DE-5008-302 & DE-5008-401) Seite I Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung ................................ ................................ ................................ ........ 1 1.1 Anlass der FFH-Vorprüfung................................ ................................ .............. 1 1.2 Rechtliche Grundlagen ................................ ................................ ..................... 1 1.3 Aufgabenstellung ................................ ................................ ............................. 2 2 Potenzielle Wirkungen des Bahnübergangs (BÜ) ................................ ........ 4 3 Datengrundlagen und Methodik ................................ ................................ .... 4 3.1 Datengrundlagen ................................ ................................ .............................. 4 3.2 Bewertung von Beeinträchtigungen im Rahmen der Verträglichkeitsvorprüfung 4 4 FFH-Vorprüfung „Königsforst“ (DE-5008-302) ................................ ............. 8 4.1 Beschreibung des Natura 2000-Gebietes ................................ ......................... 8 4.2 Ermittlung der Betroffenheit des Natura 2000-Gebietes ................................ ..17 4.3 Prognose ................................ ................................ ................................ .........17 4.3.1 Anlagebedingte Beeinträchtigungen ................................ ................................ 17 4.3.2 Baubedingte Beeinträchtigungen ................................ ................................ ....17 4.3.3 Betriebsbedingte Beeinträchtigungen ................................ .............................. 18 4.4 Kumulationswirkung mit anderen Plänen und Projekten ................................ ..18 4.5 Abschließende Beurteilung der Natura 2000-Vorprüfung ................................ 18 5 VS-Vorprüfung „VSG Königsforst“ (DE-5008-401) ................................ ......20 5.1 Beschreibung des Natura 2000-Gebietes ................................ ........................20 5.2 Ermittlung der Betroffenheit des Natura 2000-Gebietes ................................ ..22 5.3 Prognose ................................ ................................ ................................ .........23 5.3.1 Anlagebedingte Beeinträchtigungen ................................ ................................ 23 5.3.2 Baubedingte Beeinträchtigungen ................................ ................................ ....24 5.3.3 Betriebsbedingte Beeinträchtigungen ................................ .............................. 25 5.4 Kumulationswirkung mit anderen Plänen und Projekten ................................ ..25 5.5 Abschließende Beurteilung der Natura 2000-Vorprüfung ................................ 25 6 Gesamtergebnis ................................ ................................ ............................27 7 Literatur- und Quellenverzeichnis ................................ ................................ 28 Seite BÜ 9,5 (Strecke 2655) „Baumschulenweg“ in Köln Natura 2000-Vorprüfungen, „Königsforst“ (DE-5008-302 & DE-5008-401) Seite 1 1 Einleitung 1.1 Anlass der FFH-Vorprüfung Die Ingenieurgesellschaft für Sicherungstechnik und Bau mbH plant die Erneuerung des Bahn- übergangs (BÜ) 9,5 „Baumschulenweg“ . Der BÜ befindet sich am km 8,529 bis 10,597 der eingleisigen, nichtelektrifizierten Strecke 2655 Köln - in der kreisfreien Stadt Köln (NRW). Er liegt außerorts und dient zur Erschließung des südlich der Gleise gelegenen Naherholungsge- biets Kurtenwald. Außerdem wird der südliche Teil der neben dem Bahnübergang gelegenen Baumschule, sowie ein Gastronomiebetrieb durch den Baumschulenweg angebunden. Die Anlage (EBÜT80 LzH-Fü) unterliegt dem Umbauverbot nach Ril 815.6000 Abschnitt 3 (1). Da für Anlagen dieser Art keine Ersatzteile mehr hergestellt werden, droht beim Ausfall eines Bau- teils ein Ausfall des gesamten BÜs, was eine Sperrung bzw . eine Sicherung des BÜs durch Hilfsposten zur Folge hätte. Der Bahnübergang soll daher an gleicher Stelle, richtlinienkonform erneuert werden. Die Überwachungsart soll zu LzH-ÜS (möglichst des Herstellers Pintsch) mit RBÜT geändert werden. Die Straßenbreiten müssen einseitig an das gültige Regelwerk ange- passt werden, dementsprechend ist eine Verbreiterung der Fahrbahn von 5,60 m auf 6,35 m über 100 m Länge vorgesehen. Auch die Schleppkurven sind der Richtlinie entsprechend her- zustellen. Die Gegenverkehrsregelung bleibt jedoch beibehalten (DB Netze 2021: 6). Projekte sind vor ihrer Zulassung oder Durchführung auf ihre Verträglichkeit mit den Erhal- tungszielen von Natura 2000-Gebieten zu überprüfen, wenn sie einzeln oder im Zusammen- wirken mit anderen Projekten oder Plänen geeignet sind, das Gebiet erheblich zu beeinträch- tigen (§ 34 Abs. 1 BNatSchG). Der vorliegende Fachbeitrag enthält die Natura 2000 -Verträg- lichkeitsvorprüfungen für das vom BÜ 9,5 „Baumschulenweg“ betroffene FFH-Gebiet „Königs- forst“ (DE-5008-302) und Vogelschutzgebiet „VSG Königsforst (DE-5008-401). 1.2 Rechtliche Grundlagen Nach § 34 Abs. 1 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) sind Projekte, soweit sie ein- zeln oder im Zusammenwirken mit anderen Plänen und Projekten geeignet sind, ein Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung (Fauna -Flora-Habitat-Gebiet) oder ein Europäische s Vo- gelschutzgebiet erheblich zu beeinträchtigen, vor ihrer Zulassung oder Durchführung auf ihre Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen des jeweiligen Schutzgebietes zu überprüfen. Maßgebliches Beurteilungskriterium ist der günstige Erhaltungszustand der geschützten Le- bensräume und Arten im Sinne der Legaldefinitionen des Art. 1 Buchst. e und i der FFH-Richt- linie; dieser muss trotz Durchführung des Vorhabens stabil bleiben, ein bestehender schlechter Erhaltungszustand darf jedenfalls nicht weiter verschlechtert werden. Die Verträglichkeitsprü- fung ist indes nicht auf ein – wissenschaftlich nicht nachweisbares – "Nullrisiko" auszurichten. Ein Projekt ist vielmehr dann zulässig, wenn nach Abschluss der Verträglichkeitsprüfung unter BÜ 9,5 (Strecke 2655) „Baumschulenweg“ in Köln Natura 2000-Vorprüfungen, „Königsforst“ (DE-5008-302 & DE-5008-401) Seite 2 Berücksichtigung der besten einschlägigen wissenschaftlichen Erkenntnisse, d.h. nach Aus- schöpfung aller wissenschaftlichen Mittel und Quellen, kein vernünftiger Zweifel verbleibt, dass erhebliche Beeinträchtigungen vermieden werden. Die Prüfung darf nicht lückenhaft sein und muss vollständige, präzise und endgültige Feststellungen enthalten. Soweit sich Unsicherhei- ten über Wirkungszusammenhänge auch bei Ausschöpfung der einschlägigen Erkenntnismit- tel nicht ausräumen lassen, ist es zulässig, mit Prognosewahrscheinlichkeiten und Schätzun- gen zu arbeiten, die kenntlich gemacht und begründet werden müssen. Zugunsten des Pro- jekts dürfen die vom Vorhabenträger geplanten oder von der Planfeststellungsbehörde ange- ordneten Schutz- und Kompensationsmaßnahmen berücksichtigt werden, sofern sie sicher- stellen, dass erhebliche Beeinträchtigungen verhindert werden (BVerwG, Urt. v. 3.11.2020, 9 A 12/19, Juris Rn. 364). Ergibt die Prüfung der Verträglichkeit, dass das Projekt zu erheblichen Beeinträchtigungen des Gebiets in seinen für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen führen kann, ist es unzulässig (§ 34 Abs. 2 BNatSchG). Abweichend davon kann das Vorhaben unter den Voraussetzungen des § 34 Abs. 3 BNatSchG zugelassen werden, wenn es aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses, einschließlich solcher sozi- aler oder wirtschaftlicher Art, notwendig ist und zumutbare Altern ativen, den mit dem Projekt verfolgten Zweck an anderer Stelle, ohne oder mit geringeren Beeinträchtigungen zu errei- chen, nicht gegeben sind. In diesem Fall sind die zur Sicherung des Zusammenhangs des Netzes „Natura 2000“ notwendigen Maßnahmen (“Kohärenzsicherungsmaßnahmen) vorzuse- hen (§ 34 Abs. 5 BNatSchG). Sind von dem Projekt im Gebiet vorkommende prioritäre natürliche Lebensraumtypen (LRT) oder prioritäre Arten betroffen, können als zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses nur solche im Zusammenhang mit der Gesundheit des Menschen, der öffentlichen Sicherheit, einschließlich der Verteidigung und des Schutzes der Zivilbevölkerung, oder den maßgeblich günstigen Auswirkungen des Projekts auf die Umwelt geltend gemacht werden. Sonstige Gründe können nur berücksichtigt werden, wenn durch die zuständige Behörde zuvor eine Stellungnahme der Kommission eingeholt wurde. 1.3 Aufgabenstellung Entsprechend der in Kapitel 1.2 dargelegten rechtlichen Grundlagen werden die Natura 2000- Belange zunächst im Rahmen einer Vorprüfung bearbeitet. Gegenstand der Vorprüfung ist die Frage, ob dem jeweiligen Vorhaben die von § 34 Abs. 1 BNatSchG vorausgesetzt e Eignung zur erheblichen Gebietsbeeinträchtigung schon anhand objektiver Umstände offensichtlich ausgeschlossen werden können. Kommt die Vorprüfung zu dem Schluss, dass es gemessen am Maßstab der Schutz - und Erhaltungsziele – offensichtlich nicht zu einer erheblichen Ge- bietsbeeinträchtigung kommen kann, ist eine Verträglichkeitsprüfung verzichtbar. Verbleiben Zweifel, ist eine genauere Prüfung des Sachverhaltes und damit eine vertiefende Natura 2000-Verträglichkeitsprüfung erforderlich (LANA 2004). Die Natura 2000 -Verträglich- BÜ 9,5 (Strecke 2655) „Baumschulenweg“ in Köln Natura 2000-Vorprüfungen, „Königsforst“ (DE-5008-302 & DE-5008-401) Seite 3 keitsprüfung knüpft dabei an das Ergebnis der Vorprüfung an, wobei der Untersuchungsge- genstand auf diejenigen Erhaltungsziele und Wirkfaktoren beschränkt wird, für die in der Vor- prüfung erhebliche Beeinträchtigungen nicht ausgeschlossen werden konnten. Zu prüfen ist nach den zuvor erläuterten Maßstäben, ob das geplante Vorhaben aufgrund sei- ner Lagebeziehungen und Wirkbereiche erhebliche Beeinträchtigungen hinsichtlich des Schutzzwecks, der Erhaltungsziele und der maßgeblichen Bestandteile (Arten und Lebe ns- raumtypen) hervorrufen kann (§ 34 BNatSchG). Die Methodik der Natura 2000-Verträglichkeitsvorprüfungen und die erforderlichen Arbeits- schritte orientieren sich an den Vorgaben der VV-Habitatschutz (Verwaltungsvorschrift zur An- wendung der nationalen Vorschriften zur Umsetzung der Richtlinien 92/43/EWG (FFH-RL) und 2009/147/EG (VS-RL) zum Habitatschutz – Rd-Erl. Des Ministeriums für Umwelt und Natur- schutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz v. 13.04.2010, - III 4 – 616.06.01.18). BÜ 9,5 (Strecke 2655) „Baumschulenweg“ in Köln Natura 2000-Vorprüfungen, „Königsforst“ (DE-5008-302 & DE-5008-401) Seite 4 2 Potenzielle Wirkungen des Bahnübergangs (BÜ) Im Folgenden werden die grundsätzlich zu erwartenden Wirkfaktoren und deren potenzielle Auswirkungen, die im Zusammenhang mit dem geplanten Vorhaben stehen, dargestellt. potenzielle Auswirkungen (AW) des BÜ anlagebedingte AW: • Verlust von Lebensraumtypen und / oder Habitaten geschützter Arten durch Flächeninanspruchnahme baubedingte AW: • Störungen charakteristischer Arten von Lebensraumtypen durch Lärm, Erschütterungen und visuelle Wirkungen • Flächeninanspruchnahme von Lebensraumtypen und / oder Habita- ten geschützter Arten durch das Errichten von Bauflächen, Baustra- ßen etc. • Beeinträchtigungen von Lebensraumtypen und / oder Habitaten ge- schützter Arten durch Schadstoffeinträge betriebsbedingte AW: • Störungen von geschützten Tierarten durch Lärm 3 Datengrundlagen und Methodik 3.1 Datengrundlagen Als Daten- und Informationsgrundlage für die Verträglichkeitsvorprüfung wurden der Standard- datenbogen, das Erhaltungszieldokument und die Managementpläne de r betroffenen Natura 2000-Gebiete ausgewertet. Als Datengrundlage für die Biotopausstattung sowie ein Vorkom- men von Lebensraumtypen im Wirkbereich des Vorhabens dient die im Juli 2024 durchge- führte Biotoptypenkartierung. Für die potenziell vorkommende Fauna erfolgte eine Abfrage des LANUV Messtischblatt 5008/Q4 und des Fundortkatasters des LANUV Informat ionssys- tems @LINFOS (August 2024) sowie eine eigene Habitatpotenzialabschätzung auf Grundlage der Biotoptypenkartierung und Geländebegehungen. 3.2 Bewertung von Beeinträchtigungen im Rahmen der Verträglichkeits- vorprüfung In der Natura 2000-Vorprüfung erfolgt die Beurteilung der Beeinträchtigung durch eine über- schlägige Prognose. Dabei ist zunächst von den maximalen Wirkungen („worst-case“) auszu- gehen. Können bestimmte Wirkprozesse nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ausge- schlossen werden, werden sie unterstellt. Für dauerhafte und temporäre Verluste von FFH - LRT und Lebensräumen erhaltungszielgegenständlicher Arten bedeutet dies, dass im Rah- men der Vorprüfung eine erhebliche Beeinträchtigung zunächst angenommen wird, wenn die BÜ 9,5 (Strecke 2655) „Baumschulenweg“ in Köln Natura 2000-Vorprüfungen, „Königsforst“ (DE-5008-302 & DE-5008-401) Seite 5 Beeinträchtigungen nicht allein aufgrund der räumlichen Entfernung oder der Unempfindlich- keit gegenüber dem Wirkfaktor ausgeschlossen werden können. Bewertung von Beeinträchtigungen durch Flächen- sowie Funktionsverluste von LRT Nach der Rechtsprechung des BVerwG ist grundsätzlich jede Beeinträchtigung von Erhal- tungszielen erheblich und muss als Beeinträchtigung des Gebiets als solche gewertet werden1. Mit Bezug zum gemeinschaftsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsgrundsatz kann die prognosti- zierte Unverträglichkeit jedoch auch unter einem Bagatellvorbehalt stehen2. Als Orientierungshilfe verweist das BVerwG auf die Fachkonventionen des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) bzw. das F+E -Vorhaben „Fachinformationssystem und Fachkonventionen zur Bestimmung der Erheblichkeit im Rahmen der FFH -VP, 2007“, welches den aktuellen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse darstellt. Daher wird für die Erheblichkeitsbewer- tung der Beeinträchtigungen von Flächenverlusten die Methodik nach LAMBRECHT & TRAUTNER (2007) zugrunde gelegt. Demnach sind direkte und dauerhafte Inanspruchnah- men von Lebensraumtypen im Regelfall als erhebliche Beeinträchtigungen anzusehen. Im Ein- zelfall können Beeinträchtigungen als nicht erheblich eingestuft werden, wenn kumulativ fol- gende Bedingungen erfüllt sind: • Qualitativ-funktionale Besonderheiten (auf der betroffenen Fläche sind keine speziellen Ausprägungen des Lebensraumtyps vorhanden) • Orientierungswert „quantitativ-absoluter Flächenverlust“ (Umfang der direkten Flächeninanspruchnahme überschreitet die Orientierungswerte nach LAMBRECHT & TRAUTNER, 2007 nicht) • Ergänzender Orientierungswert „quantitativ -relativer“ Flächenverlust (1 % -Kriterium) (die direkte Flächeninanspruchnahme eines LRT ist nicht größer als 1 % der Gesamt- fläche des jeweiligen LRT im Gebiet bzw. in einem definierten Teilgebiet) • Kumulation „Flächenentzug durch andere Pläne / Projekte“ (auch nach Einbeziehung von Flächenverlusten durch kumulativ zu berücksichtigende Pläne und Projekte werden die Orientierungswerte nicht überschritten) • Kumulation mit anderen Wirkfaktoren (durch andere Wirkfaktoren des Projekts (einzeln oder in Zusammenwirken mit ande- ren Projekten oder Plänen) werden keine erheblichen Beeinträchtigungen verursacht) • Bei der Ermittlung der Beeinträchtigung von LRT werden auch indirekte durch eine Beeinträchtigung charakteristischer Arten in Betracht gezogen. Zur Ermittlung des re- levanten Spektrums charakteristischer Arten (CA) wird zunächst das Erhaltungszieldo- kument des LANUV auf Hinweise von charakteristischen Arten überprüft. Zusätzlich 1 BVerwG, Urteil v. 17.01.2007 - 9 A 20.05, Rn. 41. 2 BVerwG, Urt. v. 12.03.2008 - 9 A 3/06, Rn.124f. ; BVerwG, Beschl. v. 10.11.2009 – 9 B 28.09, Rn. 8. BÜ 9,5 (Strecke 2655) „Baumschulenweg“ in Köln Natura 2000-Vorprüfungen, „Königsforst“ (DE-5008-302 & DE-5008-401) Seite 6 wird der Fundortkataster des LANUV bezüglich charakteristischer Arten der LRT im Wirkbereich des Vorhabens ausgewertet. Bewertung von Verlusten sowie graduellen Funktionsverlusten von Lebensräumen geschützter Tier- und Pflanzenarten Anders als für den Verlust von LRT-Flächen gilt für die Habitate von Tierarten nicht die Grund- annahme, im Regelfall sei jeder Flächenverlust erheblich. Entscheidendes Beurteilungskrite- rium ist vielmehr die Stabilität, d.h. die Fähigkeit nach einer Störung wieder zum ursprüngli- chen Gleichgewicht zurückzukehren. Bei der Beurteilung der Verträglichkeit für Habitate von Tierarten (Anhang II FFH-RL, Vogelar- ten) geht es darum, ob die Gebietspopulationen der relevanten Tierarten vor dem Hintergrund der konkreten Merkmale bzw. der besonderen Ausprägungen des Gebietes tr otz projektspe- zifischer Einwirkungen in einem günstigen Erhaltungszustand verbleiben bzw. trotz Störung wieder in diesen zurückkehren3. Bewertungsmaßstab ist somit der günstige Erhaltungszustand der betroffenen Population der jeweiligen Art. In den Begriffsbestimmungen des Art. 1 FFH- RL zum "günstigen Erhaltungszustand" einer Art werden Merkmale benannt, anhand derer bestimmt werden kann, ob der Erhaltungszustand günstig ist. An diesen Merkmalen lässt sich die Erheblichkeit von Beeinträchtigungen festmachen. Für die Einschätzung der Erheblichkeit von Beeinträchtigungen werden daher insbesondere die folgenden Kriterien, die auch bei der ABC-Bewertung in den Standarddatenbögen Berück- sichtigung finden, zugrunde gelegt: • Vorhandensein maßgeblicher Habitate, z. B. artspezifische Fortpflanzungs- und Ruhe- stätten, • Habitatqualität (z. B. artrelevante Strukturen, Größe der Teil- und Gesamtlebensräume bzgl. Minimalarealen, Aktionsradien, Reviergrößen), • Zustand der Population (z. B. Populationsgröße, ggf. Fortpflanzungserfolg, Populati- onsdynamik und -struktur), • Störungsempfindlichkeit, Flucht-/ Meidedistanzen, • Vorbelastungen /vorhandene Beeinträchtigungen. Diese Kriterien und Parameter zur Bewertung von erheblichen Beeinträchtigungen der rele- vanten Arten sind entsprechend den spezifischen Bedürfnissen der jeweiligen zu behandeln- den Arten vor dem Hintergrund der spezifischen Verhältnisse im jeweiligen Natura 2000-Ge- biet zu präzisieren. 3 Vgl. bspw. BVerwG, Beschluss v. 20.2.2015 - 7 B 13.14, Rn. 33. BÜ 9,5 (Strecke 2655) „Baumschulenweg“ in Köln Natura 2000-Vorprüfungen, „Königsforst“ (DE-5008-302 & DE-5008-401) Seite 7 Grundsätzlich gilt, je schwerwiegender oder intensiver die möglichen Beeinträchtigungen sind (je stärker bspw. eine Population aufgrund ihrer geringen Größe oder ihrer hohen Empfindlich- keit gefährdet ist), desto eher ist von einer erheblichen Beeinträchtigung auszugehen. Methodisches Vorgehen zur Wirkungsprognose der baubedingten Störungen bei Brut- vögeln Für die Wirkungsprognose baubedingter Störungen für Brutvögel wurden anhand einer Litera- turauswertung, je nach Empfindlichkeit der Art, Wirkbereiche abgeleitet. Hierzu wurden folgende Informationen zur Störungsempfindlichkeit der potenziell betroffenen Arten zusammengetragen: • Fluchtdistanzen nach Gassner et al. (2010) • Störungsbedingter Mortalitäts-Gefährdungs-Index (sMGI) nach Bernotat & Dierschke (2021) Der sMGI wurde entwickelt um die Empfindlichkeit von Brutvogelarten gegenüber baubedingt temporär auftretenden Störungen, wie etwa optische und akustische Reize, Licht und Erschüt- terungen besser abzuschätzen zu können. Dabei wird für Arten mit geringer oder sehr geringer Störungsempfindlichkeit (sMGI D bzw. E) an genommen, dass sie weitgehend unempfindlich gegenüber temporären baubedingten Störungen sind. Beeinträchtigungen durch die baube- dingten Störungen werden daher ausgeschlossen. Für Arten, deren Störun gsempfindlichkeit mit sehr hoch oder hoch bewertet wurde (sMGI A bzw. B), werden die planerisch zu berück- sichtigenden Fluchtdistanzen nach GASSNER et al. (2010) angewandt, um eine tatsächliche Betroffenheit festzustellen. Einen Sonderfall stellen Arten mit mittlerer Störungsempfindlichkeit dar (sMGI C), denn für sie besteht nach BERNOTAT & DIERSCHKE (2021) in der Regel nur eine Betroffenheit, falls nicht nur Einzelindividuen, sondern Ansammlungen in Brutgebieten (insb. in Limikolen- oder Wasservogelbrutgebieten) oder Brutkolonien betroffen sind. BÜ 9,5 (Strecke 2655) „Baumschulenweg“ in Köln Natura 2000-Vorprüfungen, „Königsforst“ (DE-5008-302 & DE-5008-401) Seite 8 4 FFH-Vorprüfung „Königsforst“ (DE-5008-302) 4.1 Beschreibung des Natura 2000-Gebietes Beschreibung des NATURA 2000-Gebiets Kennziffer DE-5008-302 Name Königsforst Fläche 2517,26 ha Kurzcharakteristik Bedeutendes altes Waldgebiet auf der rheinischen Mittelterrasse mit gro- ßen Buchen - und Eichenmischwäldern, z.T. auch größeren Kiefern - und Fichtenanteilen. Am Rande des Ballungsraums im Osten von Köln gelegen, vermittelt der Königsforst naturräumlich zwisc hen Kölner Bucht und Bergi- schem Land und so - von 50m auf ca. 200m absteigend - zwischen Flach- land und Bergland. Aufgrund des Alters, der Geschlossenheit der Wald- landschaft und der teilweise noch naturnahen Bachläufe mit ihren beglei- tenden Bacherlenwäldern zählt der Königsforst zweifellos zu den Kernflä- chen eines europäischen Waldbiotopverbundsystems. LRT 2320 Dünen mit offenen Grasflächen mit Corynephorus und Agrostis [Dünen im Binnenland] (B) Lebensraumtypen (LRT) nach Anhang I der FFH-Richtlinie (Prioritäre LRT = fett) Erhaltungszustand (A) = hervorragend (B) = gut (C) = durchschnittlich oder beschränkt (-) = nicht bewertet • Hinweise auf ein Vorkommen charak- teristischer Arten gem. Erhaltungsziel- dokument (sofern vorhanden) LRT 3130 Oligo- bis mesotrophe stehende Gewässer mit Vege- tation der Littorelletea uniflorae und/oder Isotea-Na- nojuncetea (C) LRT 3150 Natürliche eutrophe Seen und Altarme (C) LRT 3160 Dystrophe Seen und Teiche (C) LRT 3260 Fließgewässer mit Unterwasservegetation (B) LRT 4010 Feuchte Heiden des nordatlantischen Raums mit Erica tetralix (C) LRT 4030 Trockene europäische Heiden (C) LRT 6410 Pfeifengraswiesen auf lehmigen oder torfigen Böden (C) LRT 6510 Glatthafer- und Wiesenknopf-Silgenwiesen (C) LRT 7140 Übergangs- und Schwingrasenmoore (C) LRT 9110 Hainsimsen-Buchenwald • Schwarzspecht (Dyrocopus martius) • Grauspecht (Picus canus) (B) LRT 9130 Waldmeister-Buchenwald • Schwarzspecht (Dyrocopus martius) • Grauspecht (Picus canus) (C) LRT 9160 Stieleichen-Hainbuchenwald • Mittelspecht (Dendrocopus medius) (B) LRT 9190 Alte bodensaure Eichenwälder auf Sandebenen mit Quercus robur • Mittelspecht (Dendrocopus medius) (B) LRT 91E0 Erlen-Eschen- und Weichholz-Auenwälder (B) BÜ 9,5 (Strecke 2655) „Baumschulenweg“ in Köln Natura 2000-Vorprüfungen, „Königsforst“ (DE-5008-302 & DE-5008-401) Seite 9 Beschreibung des NATURA 2000-Gebiets Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie (Prioritäre Arten = fett) Erhaltungszustand (A) = hervorragend (B) = gut (C) = durchschnittlich oder beschränkt • (1096) Bachneunaue (Lampetra planeri) (C) andere vorkom- mende wichtige Arten • Zweigestreifte Quelljungfer (Cordulegaster boltonii) • Eisvogel (Alcedo atthis) • Wespenbussard (Pernis apivorus) • Grauspecht (Picus canus) • Mittelspecht (Dendrocopos medius) • Schwarzspecht (Dryocopus martius) Gebietsmanagement Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen – Regionalforstamt Rhein-Sieg-Erft 2010/2011: Sofortmaßnahmenkonzept (SoMaKo) für das Natura 2000-Gebiet DE-5008-302 „Königsforst“. Biologische Station Rhein-Berg & NABU Naturschutzstation Leverkusen- Köln 2018: Natura 2000 Königsforst DE-5008-302 Maßnahmenkonzept – Fachbeitrag zur Vernetzung der Gelbbauchunkenpopulationen. Stand 19.12.2018. im Auftrag des Landesbetrieb Wald und Holz NRW. Schutzzweck und Erhaltungsziele (LRT 2330) Dünen mit offenen Grasflächen mit Corynephorus und Agrostis [Dünen Binnenland] Erhaltung eines günstigen Erhaltungszustands im Gebiet auch als Beitrag zur Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustands in der biogeo- graphischen Region. Den Rahmen hierfür liefert das Maßnahmenkonzept für das Gebiet mit den entsprechenden Angaben insbesondere zu Ziel- größen, zeitlicher Priorisierung und behördlichen Zuständigkeiten • Erhaltung typisch ausgebildeter Sandtrockenrasen mit ihrem lebens- raumtypischen Kennartenund Strukturinventar* sowie mit lebensraum- angepasstem Pflegeregime • Erhaltung des Lebensraumtyps als Habitat für seine charakteristischen Arten • Erhaltung der lebensraumtypischen Bodengestalt und -dynamik Erhal- tung eines offenen Umfeldes des Lebensraumtyps zur Verhinderung von Beschattung und Gewährleistung von Windeinfluss • Vermeidung und ggf. Verminderung von Nährstoff- und Schadstoffein- trägen • Erhaltung eines störungsarmen Lebensraumtyps • Erhaltung eines gehölz- und störartenarmen Lebensraumtyps • Das Vorkommen des Lebensraumtyps im Gebiet ist insbesondere auf- grund - seiner Bedeutung als eines von drei Vorkommen in der FFH-Ge- bietskulisse in der kontinentalen biogeographischen Region in NRW, BÜ 9,5 (Strecke 2655) „Baumschulenweg“ in Köln Natura 2000-Vorprüfungen, „Königsforst“ (DE-5008-302 & DE-5008-401) Seite 10 Beschreibung des NATURA 2000-Gebiets - seiner Bedeutung innerhalb eines großen Komplexes nährstoffar- mer Lebensraumtypen, zu erhalten. (LRT 3130) Oligo- bis mesotrophe stehende Gewässer mit Vegetation der Littorelletea uniflorae und/oder der Isoeto-Nanojuncetea Erhaltung eines günstigen Erhaltungszustands im Gebiet auch als Beitrag zur Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustands in der biogeo- graphischen Region. Den Rahmen hierfür liefert das Maßnahmenkonzept für das Gebiet mit den entsprechenden Angaben insbesondere zu Zielgrö- ßen, zeitlicher Priorisierung und behördlichen Zuständigkeiten. • Erhaltung der naturnahen, nährstoffarmen bis mäßig nährstoffreichen Gewässer einschließlich ihrer Uferbereiche mit ihrer Strandlings- oder Zwergbinsen-Vegetation sowie ihrem lebensraumtypischen Kennarten- und Strukturinventar (Verlandungsreihe) • Erhaltung des Lebensraumtyps als Habitat für seine charakteristischen Arten • Erhaltung des lebensraumtypischen Wasserhaushaltes und -chemis- mus unter Berücksichtigung des Einzugsgebietes • Vermeidung und ggf. Verminderung von Nährstoff- und Schadstoffein- trägen • Erhaltung eines offenen Umfeldes des Lebensraumtyps zur Verhinde- rung von Beschattung, Laubeintrag und Gewährleistung von Windein- fluss • Erhaltung eines störungsarmen Lebensraumtyps (LRT 3150) Natürliche Eutrophe Seen Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustands im Gebiet auch als Beitrag zur Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustands in der biogeographischen Region. Den Rahmen hierfür liefert das Maßnah- menkonzept für das Gebiet mit den entsprechenden Angaben insbeson- dere zu Zielgrößen, zeitlicher Priorisierung und behördlichen Zuständig- keiten. • Wiederherstellung der naturnahen, nährstoffreichen (eutrophen), aber nicht übermäßig nährstoffreichen (poly- bis hypertrophen) Gewässer einschließlich ihrer Uferbereiche und mit ihrer Unterwasserpflanzen-, Wasserpflanzen- und Verlandungsvegetation sowie ihrem lebensraum- typischen Kennarten- und Strukturinventar (Verlandungsreihe) • Wiederherstellung des Lebensraumtyps als Habitat für seine charakte- ristischen Arten • Wiederherstellung des lebensraumtypischen Wasserhaushaltes und - chemismus unter Berücksichtigung des Einzugsgebietes • Vermeidung und ggf. Verminderung von Nährstoff- und Schadstoffein- trägen, Vermeidung poly- bis hypertropher Verhältnisse mit hohen An- teilen von Hypertrophiezeigern • Wiederherstellung eines störungsarmen Lebensraumtyps • Das Vorkommen des Lebensraumtyps im Gebiet ist insbesondere auf- grund seiner Bedeutung im Biotopverbund wiederherzustellen. BÜ 9,5 (Strecke 2655) „Baumschulenweg“ in Köln Natura 2000-Vorprüfungen, „Königsforst“ (DE-5008-302 & DE-5008-401) Seite 11 Beschreibung des NATURA 2000-Gebiets (LRT 3160) Dystrophe Seen und Teiche Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustands im Gebiet auch als Beitrag zur Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustands in der biogeographischen Region. Den Rahmen hierfür liefert das Maßnah- menkonzept für das Gebiet mit den entsprechenden Angaben insbeson- dere zu Zielgrößen, zeitlicher Priorisierung und behördlichen Zuständig- keiten. • Wiederherstellung der naturnahen, huminsäurereichen (dystrophen) Gewässer einschließlich ihrer Uferbereiche sowie ihrem lebensraumty- pischen Kennarten- und Strukturinventar (Verlandungsreihe) • Wiederherstellung des Lebensraumtyps als Habitat für seine charakte- ristischen Arten • Wiederherstellung des lebensraumtypischen Wasserhaushaltes und - chemismus unter Berücksichtigung des Einzugsgebietes • Vermeidung und ggf. Verminderung von Nährstoff- und Schadstoffein- trägen • Wiederherstellung eines störungsarmen Lebensraumtyps (LRT 3260) Fließgewässer mit Unterwasservegetation Erhaltung eines günstigen Erhaltungszustands im Gebiet auch als Beitrag zur Erhaltung eines günstigen Erhaltungszustands in der biogeographi- schen Region. Den Rahmen hierfür liefert das Maßnahmenkonzept für das Gebiet mit den entsprechenden Angaben insbesondere zu Zielgrö- ßen, zeitlicher Priorisierung und behördlichen Zuständigkeiten. • Erhaltung von naturnahen Fließgewässern mit Unterwasservegetation mit ihren Uferbereichen und mit ihrer lebensraumtypischen Kennarten- und Strukturvielfalt sowie Fließgewässerdynamik entsprechend dem jeweiligen Leitbild des Fließgewässertyps, ggf. in seiner kulturland- schaftlichen Prägung (z. B. Offenlandstrukturen) • Erhaltung der naturnahen Gewässerstruktur, mindestens mit Einstu- fung der Gewässerstruktur von „3“ (mäßig verändert) und einer mög- lichst unbeeinträchtigten Fließgewässerdynamik • Erhaltung des Lebensraumtyps mit seinen typischen Merkmalen (Ab- flussverhalten, Geschiebehaushalt, Fließgewässerdynamik, Anschluss von Nebengewässern und hydraulische Auenanbindung) als Habitat für seine charakteristischen Arten • Erhaltung einer hohen Wasserqualität mit maximal mäßiger organi- scher Belastung und eines naturnahen Wasserhaushaltes • Vermeidung und ggf. Verminderung von Nährstoff- und Schadstoffein- trägen • Erhaltung eines störungsarmen Lebensraumes (LRT 4010) Feuchte Heiden des nordatlantischen Raums mit Erica tetralix Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustands im Gebiet auch als Beitrag zur Erhaltung eines günstigen Erhaltungszustands in der bio- geographischen Region. Den Rahmen hierfür liefert das Maßnahmenkon- zept für das Gebiet mit den entsprechenden Angaben insbesondere zu Zielgrößen, zeitlicher Priorisierung und behördlichen Zuständigkeiten. BÜ 9,5 (Strecke 2655) „Baumschulenweg“ in Köln Natura 2000-Vorprüfungen, „Königsforst“ (DE-5008-302 & DE-5008-401) Seite 12 Beschreibung des NATURA 2000-Gebiets • Wiederherstellung der Feuchtheiden mit Glockenheide (Erica tetralix) mit ihrem lebensraumtypischen Kennarten- und Strukturinventar (torf- moosreiche Zwergstrauchvegetation und Schlenken) sowie mit lebens- raumangepasstem Pflegeregime • Wiederherstellung eines an Gehölz- und Störarten armen Lebens- raumtyps • Wiederherstellung des Lebensraumtyps als Habitat für seine charakte- ristischen Arten • Wiederherstellung des lebensraumtypischen Wasserhaushaltes und - chemismus unter Berücksichtigung des Wassereinzugsgebietes • Vermeidung und ggf. Verminderung von Nährstoff- und Schadstoffein- trägen • Wiederherstellung eines störungsarmen Lebensraumtyps (LRT 4030) Trockene europäische Heiden Erhaltung eines günstigen Erhaltungszustands im Gebiet auch als Beitrag zur Erhaltung eines günstigen Erhaltungszustands in der biogeographi- schen Region. Den Rahmen hierfür liefert das Maßnahmenkonzept für das Gebiet mit den entsprechenden Angaben insbesondere zu Zielgrö- ßen, zeitlicher Priorisierung und behördlichen Zuständigkeiten. • Erhaltung der Trockenen Heiden mit Besenheide (Calluna vulgaris) mit ihrem lebensraumtypischen Kennarten- und Strukturinventar (verschie- dene Altersphasen, offene Bodenstellen) sowie mit lebensraumange- passtem Bewirtschaftungs- und Pflegeregime • Erhaltung des Lebensraumtyps als Habitat für seine charakteristischen Arten • Erhaltung eines an Gehölz- und Störarten armen Lebensraumtyps • Vermeidung und ggf. Verminderung von Nährstoff- und Schadstoffein- trägen • Erhaltung eines störungsarmen Lebensraumtyps (LRT 6410) Pfeifengraswiesen auf lehmigen oder torfigen Böden Erhaltung eines günstigen Erhaltungszustands im Gebiet auch als Beitrag zur Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustands in der biogeo- graphischen Region. Den Rahmen hierfür liefert das Maßnahmenkonzept für das Gebiet mit den entsprechenden Angaben insbesondere zu Zielgrö- ßen, zeitlicher Priorisierung und behördlichen Zuständigkeiten. • Erhaltung der Pfeifengraswiesen mit ihrem lebensraumtypischen Kennarten- und Strukturinventar sowie lebensraumangepasstem Pfle- geregime (Herbstmahd) • Erhaltung des Lebensraumtyps als Habitat für seine charakteristischen Arten • Erhaltung eines an Gehölz- und Störarten armen Lebensraumtyps • Erhaltung des lebensraumtypischen Wasserhaushaltes und -chemis- mus unter Berücksichtigung des Wassereinzugsgebietes • Vermeidung und ggf. Verminderung von Nährstoff- und Schadstoffein- trägen • Erhaltung eines störungsarmen Lebensraumtyps BÜ 9,5 (Strecke 2655) „Baumschulenweg“ in Köln Natura 2000-Vorprüfungen, „Königsforst“ (DE-5008-302 & DE-5008-401) Seite 13 Beschreibung des NATURA 2000-Gebiets (LRT 6510) Glatthafer- und Wiesenknopf-Silgenwiesen Erhaltung eines günstigen Erhaltungszustands im Gebiet auch als Beitrag zur Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustands in der biogeo- graphischen Region. Den Rahmen hierfür liefert das Maßnahmenkonzept für das Gebiet mit den entsprechenden Angaben insbesondere zu Ziel- größen, zeitlicher Priorisierung und behördlichen Zuständigkeiten. • Erhaltung der Glatthafer- und Wiesenknopf-Silgenwiesen mit ihrer le- bensraumtypischen Kennarten-, Magerkeitszeiger- und Strukturvielfalt sowie extensiver Bewirtschaftung • Vermeidung und ggf. Verminderung von Nährstoff- und Schadstoffein- trägen • Erhaltung des Lebensraumtyps als Habitat für seine charakteristischen Arten • Erhaltung eines an Gehölz- und Störarten armen Lebensraumtyps • Erhaltung eines störungsarmen Lebensraumtyps • Das Vorkommen des Lebensraumtyps im Gebiet ist insbesondere auf- grund seiner Bedeutung im Biotopverbund zu erhalten (LRT 7140) Übergangs- und Schwingrasenmoore Erhaltung eines günstigen Erhaltungszustands im Gebiet auch als Beitrag zur Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustands in der biogeo- graphischen Region. Den Rahmen hierfür liefert das Maßnahmenkonzept für das Gebiet mit den entsprechenden Angaben insbesondere zu Ziel- größen, zeitlicher Priorisierung und behördlichen Zuständigkeiten. • Erhaltung der gehölzarmen Zwischenmoorvegetation z. B. mit Über- gangsmoor- und Schlenken-Gesellschaften (Scheuchzerietalia palust- ris) oder Braunsegen-Sümpfen (Caricion nigrae) sowie ihrem lebens- raumtypischem Kennarten- und Strukturinventar • Erhaltung des Lebensraumtyps als Habitat für seine charakteristischen Arten • Erhaltung eines an Gehölz- und Störarten armen Lebensraumtyps • Erhaltung des lebensraumtypischen Wasserhaushaltes und -chemis- mus sowie Nährstoffhaushaltes mit oberflächennahem oder anstehen- dem dystrophem bis oligo- oder mesotrophem Wasser unter Berück- sichtigung des Wassereinzugsgebietes • Vermeidung und ggf. Verminderung von Nährstoff- und Schadstoffein- trägen • Erhaltung eines störungsarmen Lebensraumtyps (LRT 9110) Hainsimsen-Buchenwald Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustands im Gebiet auch als Beitrag zur Erhaltung eines günstigen Erhaltungszustands in der bio- geographischen Region. Den Rahmen hierfür liefert das Maßnahmenkon- zept für das Gebiet mit den entsprechenden Angaben insbesondere zu Zielgrößen, zeitlicher Priorisierung und behördlichen Zuständigkeiten. • Wiederherstellung großflächig-zusammenhängender, naturnaher, Hainsimsen- Buchenwälder mit ihrer lebensraumtypischen Arten- und Strukturvielfalt in einem Mosaik aus ihren verschiedenen Entwicklungs- BÜ 9,5 (Strecke 2655) „Baumschulenweg“ in Köln Natura 2000-Vorprüfungen, „Königsforst“ (DE-5008-302 & DE-5008-401) Seite 14 Beschreibung des NATURA 2000-Gebiets stufen/ Altersphasen und in ihrer standörtlich typischen Variations- breite, inklusive ihrer Vorwälder sowie ihrer Waldränder und Sonder- standorte • Wiederherstellung des Lebensraumtyps als Habitat für seine charakte- ristischen Arten • Wiederherstellung eines lebensraumangepassten Wildbestandes • Wiederherstellung lebensraumtypischer Bodenverhältnisse (Nährstoff- haushalt, Bodenstruktur) • Vermeidung und ggf. Verminderung von Nährstoff- und Schadstoffein- trägen • Wiederherstellung eines störungsarmen Lebensraums • Das Vorkommen des Lebensraumtyps im Gebiet ist insbesondere auf- grund seiner Bedeutung als eines der fünf größten Vorkommen in der atlantischen biogeographischen Region in NRW zu erhalten und ggf. zu entwickeln. (LRT 9130) Waldmeister-Buchenwald Erhaltung eines günstigen Erhaltungszustands im Gebiet auch als Beitrag zur Erhaltung eines günstigen Erhaltungszustands in der biogeographi- schen Region. Den Rahmen hierfür liefert das Maßnahmenkonzept für das Gebiet mit den entsprechenden Angaben insbesondere zu Zielgrö- ßen, zeitlicher Priorisierung und behördlichen Zuständigkeiten. • Erhaltung großflächig-zusammenhängender, naturnaher, meist kraut- und geophytenreicher Waldmeister-Buchenwälder auf basenreichen Standorten mit ihrer lebensraumtypischen Arten- und Strukturvielfalt in einem Mosaik aus ihren verschiedenen Entwicklungsstufen/ Alterspha- sen und in ihrer standörtlich typischen Variationsbreite, inklusive ihrer Vorwälder sowie ihrer Waldränder und Sonderstandorte • Erhaltung des Lebensraumtyps als Habitat für seine charakteristischen Arten • Erhaltung eines lebensraumangepassten Wildbestandes • Erhaltung lebensraumtypischer Bodenverhältnisse (Nährstoffhaushalt, Bodenstruktur) • Vermeidung und ggf. Verminderung von Nährstoff- und Schadstoffein- trägen • Erhaltung eines störungsarmen Lebensraumtyps (LRT 9160) Stieleichen-Hainbuchenwald Erhaltung eines günstigen Erhaltungszustands im Gebiet auch als Beitrag zur Erhaltung eines günstigen Erhaltungszustands in der biogeographi- schen Region. Den Rahmen hierfür liefert das Maßnahmenkonzept für das Gebiet mit den entsprechenden Angaben insbesondere zu Zielgrö- ßen, zeitlicher Priorisierung und behördlichen Zuständigkeiten. • Erhaltung naturnaher, meist kraut- und geophytenreicher Sternmieren- Eichen-Hainbuchenwälder auf stau- und grundwasserbeeinflussten oder fließgewässernahen Standorten mit ihrer lebensraumtypischen Arten- und Strukturvielfalt in einem Mosaik aus ihren verschiedenen Entwicklungsstufen/ Altersphasen und in ihrer standörtlich typischen Variationsbreite, inklusive ihrer Vorwälder sowie ihrer Waldränder und Sonderstandorte BÜ 9,5 (Strecke 2655) „Baumschulenweg“ in Köln Natura 2000-Vorprüfungen, „Königsforst“ (DE-5008-302 & DE-5008-401) Seite 15 Beschreibung des NATURA 2000-Gebiets • Erhaltung des Lebensraumtyps als Habitat für seine charakteristischen Arten • Erhaltung eines lebensraumangepassten Wildbestandes • Erhaltung lebensraumtypischer Wasser- und Bodenverhältnisse (Was- serhaushalt, Nährstoffhaushalt, Bodenstruktur) unter Berücksichtigung des Wasser-einzugsgebietes • Vermeidung und ggf. Verminderung von Nährstoff- und Schadstoffein- trägen • Erhaltung eines störungsarmen Lebensraumtyps (LRT 9190) Alte bodensaure Eichenwälder auf Sandebenen mit Quer- cus robur Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustands im Gebiet auch als Beitrag zur Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustands in der biogeographischen Region. Den Rahmen hierfür liefert das Maßnah- menkonzept für das Gebiet mit den entsprechenden Angaben insbeson- dere zu Zielgrößen, zeitlicher Priorisierung und behördlichen Zuständig- keiten. • Wiederherstellung naturnaher alter bodensaurer Eichenwälder auf nährstoffarmen Sand-Standorten mit ihrer lebensraumtypischen Arten- und Strukturvielfalt in einem Mosaik aus ihren verschiedenen Entwick- lungsstufen/ Altersphasen und in ihrer standörtlich typischen Variati- onsbreite, inklusive ihrer Vorwälder sowie ihrer Waldränder und Son- derstandorte • Wiederherstellung des Lebensraumtyps als Habitat für seine charakte- ristischen Arten • Wiederherstellung eines lebensraumangepassten Wildbestandes • Wiederherstellung lebensraumtypischer Wasser- und Bodenverhält- nisse (Wasserhaushalt, Nährstoffhaushalt, Bodenstruktur) unter Be- rücksichtigung des Wassereinzugsgebietes • Vermeidung und ggf. Verminderung von Nährstoff- und Schadstoffein- trägen • Wiederherstellung eines störungsarmen Lebensraumtyps • Wiederherstellung eines an Störarten armen LRT • Das Vorkommen des Lebensraumtyps im Gebiet ist insbesondere auf- grund - seiner Bedeutung als eines von drei Vorkommen in der FFH-Ge- bietskulisse in der kontinentalen biogeographischen Region in NRW, - seiner besonderen Repräsentanz für die atlantische Region in NRW, - seines Vorkommens im Bereich der lebensraumtypischen Areal- grenze wiederherzustellen. (LRT 91E0) Erlen-Eschen- und Weichholz-Auenwälder (Prioritärer Le- bensraum) BÜ 9,5 (Strecke 2655) „Baumschulenweg“ in Köln Natura 2000-Vorprüfungen, „Königsforst“ (DE-5008-302 & DE-5008-401) Seite 16 Beschreibung des NATURA 2000-Gebiets Erhaltung eines günstigen Erhaltungszustands im Gebiet auch als Beitrag zur Erhaltung eines günstigen Erhaltungszustands in der biogeographi- schen Region. Den Rahmen hierfür liefert das Maßnahmenkonzept für das Gebiet mit den entsprechenden Angaben insbesondere zu Zielgrö- ßen, zeitlicher Priorisierung und behördlichen Zuständigkeiten. • Erhaltung von Erlen-Eschen- und Weichholz-Auenwäldern mit ihrer le- bensraumtypischen Arten- und Strukturvielfalt in ihrer standörtlich typi- schen Variationsbreite, inklusive ihrer Vorwälder • Erhaltung des Lebensraumtyps als Habitat für seine charakteristischen Arten • Erhaltung lebensraumtypischer Wasser- und Bodenverhältnisse (Was- serhaushalt, Nährstoffhaushalt, Bodenstruktur) unter Berücksichtigung des Wassereinzugsgebietes) • Erhaltung eines lebensraumangepassten Wildbestandes • Vermeidung und ggf. Verminderung von Nährstoff- und Schadstoffein- trägen • Erhaltung eines störungsarmen Lebensraumtyps • Erhaltung eines an Störarten armen Lebensraumtyps (1096) Bachneunauge (Lampetra planeri) Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustands im Gebiet auch als Beitrag zur Erhaltung eines günstigen Erhaltungszustands in der bio- geographischen Region. Den Rahmen hierfür liefert das Maßnahmenkon- zept für das Gebiet mit den entsprechenden Angaben insbesondere zu Zielgrößen, zeitlicher Priorisierung und behördlichen Zuständigkeiten. • Wiederherstellung naturnaher, linear durchgängiger, lebhaft strömen- der, sauberer Gewässer mit lockerem, sandigen bis feinkiesigen Sohlsubstraten (Laichhabitat) und ruhigen Bereichen mit Schlammauf- lagen (Larvenhabitat), mit natürlichem Geschiebetransport und gehölz- reichen Gewässerrändern • Wiederherstellung einer möglichst unbeeinträchtigten Fließgewäs- serdynamik mit lebensraumtypischen Strukturen und Vegetation • Vermeidung und ggf. Verringerung von direkten und diffusen Nährstoff- , Schadstoff- und anthropogen bedingten Feinsedimenteinträgen in die Gewässer • Wiederherstellung der Wasserqualität • Wiederherstellung einer schonenden Gewässerunterhaltung unter Be- rücksichtigung der Ansprüche der Art • Wiederherstellung der linearen Durchgängigkeit der Fließgewässer im gesamten Verlauf • Das Vorkommen im Gebiet ist insbesondere aufgrund seiner Bedeu- tung als eines der fünf größten Vorkommen in der FFH-Gebietskulisse der atlantischen biogeographischen Region in NRW wiederherzustel- len. ausgewertete Datengrundlagen LANUV NRW (2021): Standarddatenbogen zum FFH-Gebiet DE-5008- 302 „Königsforst“ (Stand 06/2021) LANUV NRW (2020): Erhaltungsziele und -maßnahmen zum FFH-Gebiet DE-5008-302 „Königsforst“ (Stand: 23.09.2020) BÜ 9,5 (Strecke 2655) „Baumschulenweg“ in Köln Natura 2000-Vorprüfungen, „Königsforst“ (DE-5008-302 & DE-5008-401) Seite 17 4.2 Ermittlung der Betroffenheit des Natura 2000-Gebietes Das Schutzgebiet kann durch das Vorhaben im Süden potenziell betroffen sein. Im Bereich des BÜ Baumschulenweg etwa 150 m südlich der L284 „Rösrather Straße“ und etwa 290 m nördlich der BAB 3 kommt es zu kleinräumigen Flächeninanspruchnahmen des FFH-Gebietes (s. Unterlagen 10.2 und 10.3). Direkte Flächeninanspruchnahmen von LRT nach Anhang I sowie von Lebensräumen von erhaltungszielgegenständlichen Arten nach Anhang II im Gebiet können daher nicht im Vorhinein ausgeschlossen werden. Im Bereich der kleinräumigen Flächeninanspruchnahmen entlang der Straße „Baumschulen- weg“ befinden sich keine LRT. Im Nahbereich des Vorhabens liegen jedoch Flächen des LRT 9110 „Hainsimsen-Buchenwald“ (Entfernung ca. 3 m) und des LRT 9160 „Stieleichen-Hainbu- chenwald“ (Entfernung ca. 230 m). Im Erhaltungszieldokument des LANUV gibt es Hinweise auf ein Vorkommen des Schwarzspechts und des Grauspechts als charakteristische Arten (CA) für den LRT 9110 sowie des Mittelspechtes für den LRT 9160. Die LRT 2320, 3130, 3160, 3260, 4010, 4030, 6410, 6510, 7140, 9130, 9160, 9190 und 91E0* befinden sich außerhalb des Wirkbereiches des Vorhabens. Weiterhin ist laut SDB das Bachneunauge als erhaltungszielgegenständliche Anhang II -Art gelistet. Lebensräume des Bachneunauges sind durch das Vorhaben nicht betroffen und lie- gen nicht im Wirkbereich des Vorhabens, somit kann eine Beeinträchtigung der Art bereits an dieser Stelle ausgeschlossen werden. In der Prognose sind daher indirekte Beeinträchtigungen der erhaltungszielgegenständlichen LRT 9110 und 9160 näher zu betrachten. 4.3 Prognose 4.3.1 Anlagebedingte Beeinträchtigungen Indirekte anlagebedingte Wirkungen ergeben sich potenziell durch die Straßenentwässerung. Die kreuzende Straße wird im Bereich der Fahrbahnerneuerung (Neuversiegelung) jedoch mit einer Querneigung von 2,5 % ausgebildet, sodass das Oberflächenwasser wie zuvor über das Bankett in den Seitenraum abfließt und dort versickert. Durch das Vorhaben entsteht demnach keine mengenmäßige Verschlechterung der Grundwasserneubildung im Bereich des FFH-Ge- bietes. Die Qualität des Abwassers bleibt gleich, da keine Änderung der Verkehrszahlen zu erwarten sind. 4.3.2 Baubedingte Beeinträchtigungen Für den LRT 9110 sind die charakteristischen Arten Schwarz - und Grauspecht und für den LRT 9160 die CA Mittelspecht zu betrachten. Der Mittelspecht ist mit einem sMGI von B nach BÜ 9,5 (Strecke 2655) „Baumschulenweg“ in Köln Natura 2000-Vorprüfungen, „Königsforst“ (DE-5008-302 & DE-5008-401) Seite 18 der Methodik von BERNOTAT & DIERSCHKE (2021) als unempfindlich gegenüber bauindu- zierten Störungen einzustufen. Die anderen beiden Spechtarten sind nur bei Ansammlungen (sMGI C) als empfindlich einzustufen. Da sich aus der Brutökologie des Schwarz - und Grau- spechtes kein Risiko von Brutansammlungen oder Kolonien ergibt, kann eine Störungsemp- findlichkeit auch für diese Arten durch das Vorhaben ausgeschlossen werden. Nach der an- gewandten Methodik sind für die charakteristischen Vogelarten der LRT 9110 und 9160 mit hinreichender Sicherheit keine vorhabeninduzierten Brutausfälle oder Revieraufgaben zu er- warten. Vor dem Hintergrund der temporären Bautätigkeiten von max. vier Wochen und der Störungsunempfindlichkeit der charakteristischen Arten können Beeinträchtigung de r LRT 9110 und 9160 vollständig ausgeschlossen werden. Baubedingte Beeinträchtigungen können für das FFH-Gebiet „Königsforst“ für alle Erhaltungs- ziele vollständig ausgeschlossen werden. 4.3.3 Betriebsbedingte Beeinträchtigungen Betriebsbedingte Wirkungen durch einen Anstieg der Verkehrszahlen sind nicht gegeben, da im Zusammenhang mit der Erneuerung des BÜ keine Änderung der Zug - und Straßenver- kehrszahlen zu erwarten sind. Lediglich durch die Installation einer (nachts absenkbaren) Fuß- gängerakustik am BÜ kann es ggf. betriebsbedingt zur Lärmemission kommen. Hinsichtlich der Vorbelastungen durch den Bahnverkehr ist dieser Wirkfaktor jedoch zu vernachlässigen. Betriebsbedingte Beeinträchtigungen können für das FFH-Gebiet „Königsforst“ für alle Erhal- tungsziele vollständig ausgeschlossen werden. 4.4 Kumulationswirkung mit anderen Plänen und Projekten Das Vorhaben löst keine Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des FFH-Gebiets aus. Somit verbleiben keine Beeinträchtigungen, die in Zusammenwirken mit anderen Plänen und Projek- ten zu erheblichen Beeinträchtigungen führen würden. Kumulative Wirkungen könn en damit ausgeschlossen werden. 4.5 Abschließende Beurteilung der Natura 2000-Vorprüfung Natura 2000 Verträglichkeit Erläuterung ja Keine Beeinträchtigungen Beeinträchtigungen von erhaltungszielgegenständlichen Arten und / oder Lebensraumtypen können ausgeschlossen werden. Vorhaben ist mit dem Schutzzweck bzw. den Erhaltungszielen verträglich. BÜ 9,5 (Strecke 2655) „Baumschulenweg“ in Köln Natura 2000-Vorprüfungen, „Königsforst“ (DE-5008-302 & DE-5008-401) Seite 19 Natura 2000 Verträglichkeit Erläuterung ja Keine erheblichen Beeinträchtigungen Erhebliche Beeinträchtigungen von erhaltungszielgegenständli- chen Arten und / oder Lebensraumtypen können ausgeschlossen werden. Vorhaben ist mit dem Schutzzweck bzw. den Erhaltungs- zielen verträglich ja Erhebliche Beeinträchtigungen nicht ausgeschlossen Natura 2000-Verträglichkeitsprüfung erforderlich BÜ 9,5 (Strecke 2655) „Baumschulenweg“ in Köln Natura 2000-Vorprüfungen, „Königsforst“ (DE-5008-302 & DE-5008-401) Seite 20 5 VS-Vorprüfung „VSG Königsforst“ (DE-5008-401) 5.1 Beschreibung des Natura 2000-Gebietes Beschreibung des NATURA 2000-Gebiets Kennziffer DE-5008-401 Name VSG Königsforst Fläche 2.517,26 ha Kurzcharakteristik Das Vogelschutz- und FFH-Gebiet ´Königsforst´ ist ein bedeutendes altes Waldgebiet auf der rheinischen Mittelterrasse mit großen Buchen- und Ei- chenmischwäldern, z.T. auch größeren Kiefern- und Fichtenanteilen. Unmit- telbar angrenzend an das VSG ´Wahner Heide´ verbindet der Königsforst naturräumlich die Kölner Bucht mit dem Bergischen Land. Aufgrund des Al- ters, der Geschlossenheit der Waldlandschaft und der teilweise noch natur- nahen Bachläufe mit ihren begleitenden Bacherlenwäldern zählt der Königs- forst zu den Kernflächen eines europäischen Waldbiotopverbundsystems. Vogelarten nach Art. 4 Abs. 2 der VS-RL Erhaltungszustand (A) = hervorragend (B) = gut (C) = durchschnittlich oder beschränkt Brutvögel: A229 Eisvogel (Alcedo atthis) (C) A238 Mittelspecht (Dendrocopos medius) (B) A236 Schwarzspecht (Dryocopus martius) (B) A099 Baumfalke (Falco subbuteo) (C) A074 Rotmilan (Milvus milvus) (C) A072 Wespenbussard (Pernis apivorus) (C) A234 Grauspecht (Picus canus) (C) andere vorkommende wichtige Arten --- Gebietsmanagement --- Schutzzweck und Erhaltungsziele Baumfalke (Falco subbuteo) • Erhaltung und Entwicklung von strukturreichen Kulturlandschaften mit geeigneten Nahrungsflächen (v.a. Feuchtgrünland, Kleingewässer, Hei- den, Moore, Saum- und Heckenstrukturen, Feldgehölze). • Verbesserung des Wasserhaushaltes zur Stabilisierung eines hohen Grundwasserstandes im Bereich der Nahrungsflächen (v.a. libellenrei- che Lebensräume). • Verbesserung der agrarischen Lebensräume durch Extensivierung der Flächennutzung (z.B. reduzierte Düngung, keine Pflanzenschutzmittel). • Erhaltung der Brutplätze mit einem störungsarmen Umfeld. • Vermeidung von Störungen an den Brutplätzen (Mai bis August). Eisvogel (Alcedo atthis) • Erhaltung und Entwicklung von dynamischen Fließgewässersystemen mit Überschwemmungszonen, Prallhängen, Steilufern u.a. BÜ 9,5 (Strecke 2655) „Baumschulenweg“ in Köln Natura 2000-Vorprüfungen, „Königsforst“ (DE-5008-302 & DE-5008-401) Seite 21 Beschreibung des NATURA 2000-Gebiets • Vermeidung der Zerschneidung der besiedelten Lebensräume (z.B. Straßenbau, Verrohrungen). • Erhaltung und Förderung eines dauerhaften Angebotes natürlicher Nist- plätze; ggf. übergangsweise künstliche Anlage von Steilufern sowie An- sitzmöglichkeiten. • Schonende Gewässerunterhaltung unter Berücksichtigung der Ansprü- che der Art. • Reduzierung von Nährstoff-, Schadstoff- und Sedimenteinträgen im Be- reich der Nahrungsgewässer. • Vermeidung von Störungen an den Brutplätzen (März bis September) (u.a. Lenkung der Freizeitnutzung). Grauspecht (Picus canus) • Erhaltung und Entwicklung von ausgedehnten, lebensraumtypischen Laub- und Mischwäldern (v.a. Buchenwälder) mit hohen Alt- und Tot- holzanteilen (bis zu 10 Bäume/ha). • Vermeidung der Zerschneidung und Verinselung der besiedelten Wald- gebiete (z.B. Straßenbau). • Erhaltung und Entwicklung von sonnigen Lichtungen, Waldrändern, lichten Waldstrukturen und Kleinstrukturen (Stubben, Totholz) sowie Grünland als Nahrungsflächen. • Verbesserung des Nahrungsangebotes (z.B. reduzierte Düngung, keine Pflanzenschutzmittel). • Erhaltung von Höhlenbäumen sowie Förderung eines dauerhaften An- gebotes geeigneter Brutbäume (v.a. >100-jährige Buchen, Bäume mit Schadstellen). • Vermeidung von Störungen an den Brutplätzen (März bis Juli) Mittelspecht (Dendrocopos medius • Erhaltung und Entwicklung von ausgedehnten, lebensraumtypischen Laub- und Mischwäldern sowie von Hartholzauen mit hohen Alt- und Totholzanteilen (bis zu 10 Bäume/ha). • Erhöhung des Eichenwaldanteils (v.a. Neubegründung, Erhaltung bzw. Ausweitung von Alteichenbeständen). • Vermeidung der Zerschneidung und Verinselung geeigneter Waldge- biete (z.B. Straßenbau). • Verbesserung des Nahrungsangebotes (z.B. keine Pflanzenschutzmit- tel). • Erhaltung von Höhlenbäumen sowie Förderung eines dauerhaften An- gebotes geeigneter Brutbäume (v.a. Bäume mit Schadstellen, morsche Bäume). • Vermeidung von Störungen an den Brutplätzen (März bis Juni). Rotmilan (Milvus milvus) • Erhaltung und Entwicklung von Waldgebieten mit lichten Altholzbestän- den sowie von offenen, strukturreichen Kulturlandschaften. • Vermeidung der Zerschneidung und Verinselung der besiedelten Le- bensräume (z.B. Straßenbau, Windenergieanlagen). • Erhaltung und Entwicklung von geeigneten Nahrungsflächen (v.a. Grünland- und Ackerflächen, Säume, Belassen von Stoppelbrachen). BÜ 9,5 (Strecke 2655) „Baumschulenweg“ in Köln Natura 2000-Vorprüfungen, „Königsforst“ (DE-5008-302 & DE-5008-401) Seite 22 Beschreibung des NATURA 2000-Gebiets • Erhaltung der Horstbäume mit einem störungsarmen Umfeld. • Vermeidung von Störungen an den Brutplätzen (März bis Juli). • Entschärfung bzw. Absicherung von gefährlichen Strommasten und Freileitungen. • Reduzierung der Verluste durch Sekundärvergiftungen (Giftköder). Schwarzspecht (Dryocopus martius) • Erhaltung und Entwicklung von lebensraumtypischen Laub- und Mischwäldern (v.a. Buchenwälder) mit hohen Alt- und Totholzanteilen (bis zu 10 Bäume/ha). • Vermeidung der Zerschneidung der besiedelten Waldgebiete (z.B. Stra- ßenbau). • Erhaltung und Entwicklung von sonnigen Lichtungen, Waldrändern, lichten Waldstrukturen und Kleinstrukturen (Stubben, Totholz) als Nah- rungsflächen. • Verbesserung des Nahrungsangebotes (z.B. keine Pflanzenschutzmit- tel). • Erhaltung von Höhlenbäumen sowie Förderung eines dauerhaften An- gebotes geeigneter Brutbäume (v.a. >120-jährige Buchen). • Vermeidung von Störungen an den Brutplätzen (März bis Juni). Wespenbussard (Pernis apivorus) • Erhaltung und Entwicklung von Laub- und Laubmischwäldern mit lichten Altholzbeständen in strukturreichen, halboffenen Kulturlandschaften. • Erhaltung und Entwicklung von Lichtungen und Grünlandbereichen, strukturreichen Waldrändern und Säumen als Nahrungsflächen mit ei- nem reichhaltigen Angebot an Wespen. • Verbesserung der Nahrungsangebotes (z.B. reduzierte Düngung, keine Pflanzenschutzmittel). • Erhaltung der Horstbäume mit einem störungsarmen Umfeld. • Vermeidung von Störungen an den Brutplätzen (Mai bis August). ausgewertete Daten- grundlagen LANUV NRW (2023): Standarddatenbogen zum „Vogelschutzgebiet Königs- forst“ (DE-5008-401) (Stand 12/2023) LANUV NRW (ohne Jahr): Erhaltungsziele und -maßnahmen zum „VSG Kö- nigsforst“ (DE-5008-401) 5.2 Ermittlung der Betroffenheit des Natura 2000-Gebietes Das Schutzgebiet kann durch das Vorhaben im Süden potenziell betroffen sein. Im Bereich des BÜ Baumschulenweg etwa 150 m südlich der L284 „Rösrather Straße“ und etwa 290 m nördlich der BAB 3 kommt es zu kleinräumigen Flächeninanspruchnahmen des Vogelschutz- gebietes (s. Unterlagen 10.2 und 10.3 ). Direkte Flächeninanspruchnahmen von Lebensräu- men von erhaltungszielgegenständlichen Vogelarten im Gebiet können daher nicht im Vor- hinein ausgeschlossen werden. BÜ 9,5 (Strecke 2655) „Baumschulenweg“ in Köln Natura 2000-Vorprüfungen, „Königsforst“ (DE-5008-302 & DE-5008-401) Seite 23 Im Wirkbereich des Vorhabens ist zwar ausschließlich das Vorkommen des Mittelspechtes bekannt. Da jedoch keine aktuellen Kartierungen vorliegen wird im Folgenden im Sinne einer worst-case Betrachtung zunächst ein potenzielles Vorkommen aller erhaltungsziel gegen- ständlichen Vogelarten angenommen. Im Nahbereich des Vorhabens befinden sich keine geeigneten Lebensräume für an Gewäs- sern brütende Vogelarten, sodass eine Beeinträchtigung des Eisvogels bereits an dieser Stelle ausgeschlossen werden kann. In der Prognose sind daher direkte und indirekte Beeinträchtigungen der erhaltungszielgegen- ständlichen Vogelarten Mittel-, Grau- und Schwarzspecht, Baumfalke, Rotmilan sowie Wes- penbussard näher zu betrachten. 5.3 Prognose 5.3.1 Anlagebedingte Beeinträchtigungen Potenzielle direkte anlagebedingte Beeinträchtigungen ergeben sich zum einen durch die dau- erhafte Verbreiterung der bestehenden Straße um etwa 2 m und zum anderen durch die An- lage eines 2 m² großen Schachtes. Bei den Flächeninanspruchnahmen handelt es sich über- wiegend um eutrophe straßenbegleitende Säume, welche keine Habitatfunktion für die Arten aufweisen. Für die Anlage des Schachtes muss eine Stieleiche (Quercus robur) mittleren Al- ters gerodet werden, welche potenziell als Fortpflanzungs - und Ruhestätte von den erhal- tungszielgegenständlichen Arten Mittel-, Grau- und Schwarzsprecht sowie Baumfalke, Rotmi- lan und Wespenbussard dienen könnte, sodass diese im Folgenden näher betrachtet wird. Die Eiche steht am äußersten Rand des Vogelschutzgebiets, direkt neben dem vorhandenen Bahnübergang, dessen Erneuerung im vorliegenden Vorhaben geplant ist . Der Abstand zur Straße beträgt etwa 2 Meter, zu den Bahngleisen etwa 3 Meter. Auf der gegenüberliegenden Straßenseite befindet sich ein Forstbetrieb. Neben Autos wird der Bahnübergang regelmäßig auch von Radfahrern und Fußgängern frequentiert. Die Straße ist Teil des Fernwanderweges „Kölnpfad“ und führt unmittelbar hinter dem Bahnübergang in einen geschotterten Rad- und Fußweg über, welcher anschließend als Brücke die A4 quert und damit für die Erholungssu- chenden des Ballungsraumes Köln den „Königsforst“ mit der „Wahner Heide“ verbindet. Der Bereich unterliegt daher einem starken Freizeit- und Erholungsdruck. Da die Arten Baumfalke, Rotmilan und Wespenbussard sehr störungsempfindlich sind, kann eine Nutzung des Baumes als Fortpflanzungs - und Ruhestätte für diese Erhaltungszielarten ausgeschlossen werden. Die Spechtarten sind zwar weniger störungsempfindlich als die Greif- vogelarten, allerdings ist auch hier eine Nutzung des Baumes durch die Arten aufgrund der starken Vorbelastung höchst unwahrscheinlich. Weiterhin ist zu beachten, dass die betroffene Eiche derzeit vital ist und zur Verkehrssicherheit der angrenzenden Straße und des Gleisbetts, häufig beschnitten wird, sodass absterbende Strukturen zeitnah entfernt werden. Nach Franz BÜ 9,5 (Strecke 2655) „Baumschulenweg“ in Köln Natura 2000-Vorprüfungen, „Königsforst“ (DE-5008-302 & DE-5008-401) Seite 24 et al. (2006) nutzen im Prinzip alle heimischen Spechtarten vorgeschädigtes Holz für den Brut- höhlenbau. Einzig der Schwarzspecht ist aufgrund seiner Größe und Kraft in der Lage, seine Höhlen auch in vitale Bäume (in diesem Fall bevorzugt Rotbuchen) zu zimmern. Aufgrund der Lage des Baumes und der angrenzenden geeigneteren Strukturen, ist dies im betroffenen Bereich allerdings auszuschließen. Aus den genannten Gründen kann ein Verlust von Fort- pflanzungs- und Ruhestätten somit vollständig ausgeschlossen werde n. Eine erhebliche Be- einträchtigung der Erhaltungszielarten durch die Flächeninanspruchnahmen kann somit aus- geschlossen werden. Indirekte anlagebedingte Wirkungen ergeben sich potenziell durch die Straßenentwässerung. Die kreuzende Straße wird im Bereich der Fahrbahnerneuerung (Neuversiegelung) jedoch mit einer Querneigung von 2,5 % ausgebildet, sodass das Oberflächenwasser wie zuvor über das Bankett in den Seitenraum abfließt und dort versickert. Durch das Vorhaben entsteht demnach keine mengenmäßige Verschlechterung der Grundwasserneubildung im Bereich des Vogel- schutzgebietes. Die Qualität des Abwassers bleibt gleich, da keine Änd erung der Verkehrs- zahlen zu erwarten sind. Beeinträchtigungen durch die indirekten anlagebedingten Wirkungen können somit ausgeschlossen werden. Anlagebedingte erhebliche Beeinträchtigungen können für das Vogelschutzgebiet „VSG Kö- nigsforst“ für alle Erhaltungsziele vollständig ausgeschlossen werden. 5.3.2 Baubedingte Beeinträchtigungen Da sich innerhalb des Baufeldes keine Fortpflanzungs- und Ruhestätten der Erhaltungszielar- ten befinden und die Rodung des Baumes innerhalb der in § 39 BNatSchG gesetzlich festge- legten Rodungszeit (Rodung außerhalb der Brutzeit zw. dem 1. Oktober und dem 28. Februar) erfolgt, kann eine Tötung im Zuge der Baufeldeinrichtung ausgeschlossen werden. Indirekte Beeinträchtigungen durch Störungen können für die Spechtarten aus folgenden Gründen ausgeschlossen werden. Der Mittelspecht ist mit einem sMGI von D nach der Metho- dik von BERNOTAT & DIERSCHKE (2021) als unempfindlich gegenüber bauinduzierten Stö- rungen einzustufen. Die anderen beiden Spechtarten sind nur bei Ansammlungen (sMGI C) als empfindlich einzustufen. Da sich aus der Brutökologie des Schwarz - und Grauspechtes kein Risiko von Brutansammlungen oder Kolonien ergibt, kann eine Störungsempfindlic hkeit auch für diese Arten durch das Vorhaben ausgeschlossen werden. Die Vogelarten Baumfalke, Rotmilan und Wespenbussard sind hingegen gemäß BERNOTAT & DIERSCHKE (2021) als empfindlich gegenüber bauinduzierten Störungen (sMGI B) einzu- stufen. Die Fluchtdistanz nach GASSNER (2010) beträgt beim Baumfalken und Wespenbus- sard 200 m und beim Rotmilan 300 m. Es ist allerdings zu berücksichtigen, dass es sich bei dem Vorhaben um die Sanierung eines bereits bestehenden Bahnübergangs handelt und sich im unmittelbaren Umfeld eine Baumschule und ein Forstbetrieb befinden. Durch die etwa 200 m nördlich gelegene L284 (Rösrather Straße) und die 270 m südlich gelegene BAB 3 ist BÜ 9,5 (Strecke 2655) „Baumschulenweg“ in Köln Natura 2000-Vorprüfungen, „Königsforst“ (DE-5008-302 & DE-5008-401) Seite 25 der Bereich zusätzlich stark verlärmt. Es ist daher zum einen davon auszugehen, dass vorha- beninduzierte Störungen, die in diesen Teil des Schutzgebiets hineinwirken könnten, von den bereits bestehenden Störwirkungen maskiert werden, und zum anderen, dass Vögel, die hier dennoch einen Brutplatz aufsuchen, eine gewisse Toleranz gegenüber anthropogenen Stör- quellen aufweisen müssen. Gemäß @LINFOS ist kein Vorkommen der störungsempfindlichen Erhaltungszielarten im Wirkbereich bekannt, sodass unter Berücksichtigung der Vorbelastun- gen ein Brutplatz der Vogelarten innerhalb der Fluchtdistanz der Arten und damit eine stö- rungsbedingte Brutaufgabe höchst unwahrscheinlich ist. Da der Bau zudem nur etwa vier Wo- chen andauert, kann e ine Beeinträchtigung durch vorhabeninduzierte Störungen im Bereich des BÜ Baumschulenweg ausgeschlossen werden. Baubedingte Beeinträchtigungen können für das Vogelschutzgebiet „VSG Königsforst“ für alle Erhaltungsziele vollständig ausgeschlossen werden. 5.3.3 Betriebsbedingte Beeinträchtigungen Betriebsbedingte Wirkungen durch einen Anstieg der Verkehrszahlen sind nicht gegeben, da im Zusammenhang mit der Erneuerung des BÜ keine Änderung der Zug - und Straßenver- kehrszahlen zu erwarten sind. Lediglich durch die Installation einer (nachts absenkbaren) Fuß- gängerakustik am BÜ kann es ggf. betriebsbedingt zur Lärmemission kommen. Hinsichtlich der Vorbelastungen durch den Bahnverkehr ist dieser Wirkfaktor jedoch zu vernachlässigen. Betriebsbedingte Beeinträchtigungen können für das Vogelschutzgebiet „VSG Königsforst“ für alle Erhaltungsziele vollständig ausgeschlossen werden. 5.4 Kumulationswirkung mit anderen Plänen und Projekten Das Vorhaben löst keine Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des Vogelschutzgebiets aus. Somit verbleiben keine Beeinträchtigungen, die in Zusammenwirken mit anderen Plänen und Projekten zu erheblichen Beeinträchtigungen führen würden. Kumulative Wirkungen können damit ausgeschlossen werden. 5.5 Abschließende Beurteilung der Natura 2000-Vorprüfung Natura 2000 Verträglichkeit Erläuterung ja Keine Beeinträchtigungen Beeinträchtigungen von erhaltungszielgegenständlichen Arten können ausgeschlossen werden. Vorhaben ist mit dem Schutz- zweck bzw. den Erhaltungszielen verträglich. BÜ 9,5 (Strecke 2655) „Baumschulenweg“ in Köln Natura 2000-Vorprüfungen, „Königsforst“ (DE-5008-302 & DE-5008-401) Seite 26 Natura 2000 Verträglichkeit Erläuterung ja Keine erheblichen Beeinträchtigungen Erhebliche Beeinträchtigungen von erhaltungszielgegenständli- chen Arten können ausgeschlossen werden. Vorhaben ist mit dem Schutzzweck bzw. den Erhaltungszielen verträglich ja Erhebliche Beeinträchtigungen nicht ausgeschlossen Natura 2000-Verträglichkeitsprüfung erforderlich BÜ 9,5 (Strecke 2655) „Baumschulenweg“ in Köln Natura 2000-Vorprüfungen, „Königsforst“ (DE-5008-302 & DE-5008-401) Seite 27 6 Gesamtergebnis Die Ingenieurgesellschaft für Sicherungstechnik und Bau mbH plant die Erneuerung des Bahn- übergangs (BÜ) 9,5 „Baumschulenweg“ . Der BÜ befindet sich am km 8,529 bis 10,597 der eingleisigen, nichtelektrifizierten Strecke 2655 Köln - in der kreisfreien Stadt Köln (NRW). Durch das Vorhaben kommt es zu kleinräumigen Flächeninanspruchnahmen des FFH - und VS-Gebiets Königsforst (s. Unterlagen 10.2 und 10.3). In der FFH-Vorprüfung können aufgrund der Lage des Vorhabens direkte Beeinträchtigungen der Erhaltungszielgegenständlichen Art Bachneunauge sowie der LRT ausgeschlossen wer- den. Indirekte Beeinträchtigungen der charakteristischen Vogelarten Mittelspecht, Gr au- und Schwarzspecht der im Wirkbereich gelegenen LRT 9110 und 9160 müssen hingegen geprüft werden. Aufgrund der Unempfindlichkeit der Arten gegenüber bauinduzierte Störwirkungen kommt die Natura 2000 -Vorprüfung jedoch zu dem Ergebnis, dass Beeinträchtigu ngen des Gebietes vollständig ausgeschlossen werden können. In der VS-Vorprüfung werden möglich Beeinträchtigungen der erhaltungszielgegenständlichen Vogelarten Mittel-, Grau- und Schwarzspecht, Baumfalke, Rotmilan und Wespenbussard ge- prüft. Potenzielle Betroffenheiten ergeben sich durch die anlagebedingten kleinfl ächigen Flä- cheninanspruchnahmen und vorhabeninduzierte Störungen. Die Natura 2000 -Vorprüfung kommt jedoch aufgrund der Vorbelastungen in dem Bereich sowie der kurzen Bauzeit zu dem Ergebnis, dass erhebliche Beeinträchtigungen des Gebietes vollständig ausgeschlossen wer- den können. BÜ 9,5 (Strecke 2655) „Baumschulenweg“ in Köln Natura 2000-Vorprüfungen, „Königsforst“ (DE-5008-302 & DE-5008-401) Seite 28 7 Literatur- und Quellenverzeichnis Bernotat, D.; Dierschke, V. (2021): Übergeordnete Kriterien zur Bewertung der Mortalität wildlebender Tiere im Rahmen von Projekten und Eingriffen – Teil II.6: Arbeitshilfe zur Bewertung störungsbedingter Brutausfälle bei Vögeln am Beispiel baubedingter Störwirkungen, 4. Fassung, Stand 31.08.2021, 31 S. Franz, C.; Zahner, V.; Müller, J.; Utschick, H. (2006): Nahrungsbiotop, Brutraum und Trommelplatz. LWF aktuell 53, S. 2-3. Gassner, E.; Winkelbrandt, A.; Bernotat, D. (2010): UVP und strategische Umweltprüfung – Rechtliche und fachli- che Anleitung für die Umweltprüfung., 5. Auflage, 480 S. LANA – Länderarbeitsgemeinschaft Naturschutz, Landschaftspflege und Erholung (2004): Anforderungen an die Prüfung der Erheblichkeit von Beeinträchtigungen der Natura 2000-Gebiete gemäß § 34 BNatSchG im Rahmen einer FFH-Verträglichkeitsprüfung (FFH-VP). Stand 4./5. März 2004. Lambrecht, H. & Trautner, J. (2007): Fachinformationssystem und Fachkonventionen zur Bestimmung der Erheb- lichkeit im Rahmen der FFH-VP – Endbericht zum Teil Fachkonventionen, Schlussstand Juni 2007. – FuE-Vorhaben im Rahmen des Umweltforschungsplanes des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit im Auftrag des Bundesamtes für Naturschutz - FKZ 804 82 004 [unter Mitarb. von K. KO-CKELKE, R. STEINER, R. BRINKMANN, D. BERNOTAT, E. GASSNER & G. KAULE ]. – Hannover, Filderstadt LANUV NRW (2021): Standarddatenbogen zum FFH-Gebiet DE-5008-302 „Königsforst“ (Stand 06/2021) LANUV NRW (2020): Erhaltungsziele und -maßnahmen zum FFH-Gebiet DE-5008-302 „Königsforst“ (Stand: 23.09.2020) LANUV (Hrsg.): Geoportal.NRW, WMS-Dienst Lebensraumtypen NRW; abgefragt im August 2024, https://www.geoportal.nrw.de. MKULVN (Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz, Hrsg.) (2016): Berücksichtigung charakteristischer Arten der FFH-Lebensraumtypen in der FFH-Verträglich- keitsprüfung. Leitfaden für die Umsetzung der FFH-Verträglichkeitsprüfung nach § 34 BNatSchG in Nordrhein-Westfalen. Schlussbericht (19.12.2016). Düsseldorf. VV-Habitatschutz (Verwaltungsvorschrift zur Anwendung der nationalen Vorschriften zur Umsetzung der Richtli- nien 92/43/EWG (FFH-RL) und 2009/147/EG (V-RL) zum Habitatschutz), Rd.Erl. d. Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz v. 06.06.2016, - III 4 - 616.06.01.18.
Anlage 3: Bestands- und Konfliktplan
3814 Zeichen
Biotoptypen EZ] Wald- und Ufersäume, Staudenfluren 39.01.01 Wald- und Gehölzsäume oligo- bis eutropher, trockener bis nasser Standorte 39.05 Neophyten-Staudenfluren 39.06.01 Trocken-warme Ruderalstandorte auf Sand-, Kies- und Schotterböden 39.06.03 Frische bis nasse Ruderalstandorte EZ] Feldgehölze, Gebüsche, Hecken und Gehölzkulturen 41.05aM Einzelbäume, Baumreihen und Baumgruppen aus überwiegend autochtonen Arten - Mittlere Ausprägung 41.07 Gehölzplantagen und Hopfenkulturen 3.07.08, IV EEE Laub(misch)wälder und -forste (Laubbaumanteil > 50 %) 43.07.02M Eichen-Hainbuchenwald staunasser bis frischer Standorte - Mittlere Ausprägung 43.07.03A Eichenwald feuchter bis frischer Standorte - Alte Ausprägung 43.07.04M Buchen(misch)wälder frischer, basenarmer Standorte - Mittlere Ausprägung 43.09M Laub(misch)holzforste einheimischer Baumarten - Mittlere Ausprägung EEE Nadel(misch)wälder und -forste 44.04M Nadel(misch)forste einheimischer Baumarten - Mittlere Ausprägung EI vVerkehrsanlagen und Plätze 52.01.01a Versiegelter oder sonstiger gepflasterter Verkehrs- und Betriebsweg (z.B. Straße, Start-, Landebahn) 52.02.04a Geschotterter Weg oder Weg mit wassergebundener Decke 52.02.06 Unbefestigter Weg 52.03.01 Versiegelter Platz oder sonstiger gepflasterter Platz 52.03.03a Platz mit geschottertem Belag oder wassergebundener Decke (z.B. Aschensportplatz) 52.04.01 Gleiskörper L_] Bauwerke mit zugeordneter typischer Freiraumstruktur 53.01.14a Industrie- und Gewerbefläche inkl. typischen Freiräumen WSG Zone IIIB Rösrath-Leidenhausen Weitere Feindifferenzierung der Biotoptypen mit folgenden Zusatzkürzeln: SQ sehr gering 9 gering mittel . hoch .., Sh sehr hoch NV hervorragend FFH-Lebensraumtyp \ Hainsimsen-Buchenwald (LRT 9110) Schutzgebiete [2] FFH-Gebiet Königsforst EZ] Vogelschutzgebiet Königsforst Naturpark Bergisches Land Naturschutzgebiet Königsforst EI] Landschaftsschutzgebiet Landschaftsraum Gut Leidenhausen und Freiräume um Brück Naturpark Bergisches Land WSG Zone IIIB Rösrath-Leidenhausen (Die Zone 3B des Wasserschutzgebietes ist flächendeckend, daher ohne Signatur) rn Konflikte Biotope NSG Koenigsforst DE-5008-302 nlagebedingter Verlust von Wald- und Ufersäumen, Staudenfluren mit Königsforst Bedeutu 162208.03a,,sg] 52202!04aysg] nlagebedingter Verlust von Feldgehölze, Ge ehölzkulturen mit mittlerer Bedeutung DE-5008-401 5 m = 252 Vogelschutzgebiet Königsforst (81) ee Verlust eines Einzelbaumes mit Quartierpotenzial für Asl072083AYhy) | | | | o 8 \ Technische Planung 390110; N [_] Neubau 20008, Baustelleneinrichtungsfläche [| Rückbau | | | | - Y (1 B3 20 at | 39/06/03, m) 1) ee Allgemein 39.06.01, h äußere Grenze der vorhabenträgereigenen Grundstücke —— Planfeststellungsgrenze | \ | | | S2L0AOH sg) | | | | 39.06.03,m — LSG Landschaftsraum Gut Leidenhausen und Freiräume um Brück Genehmigungsvermerk Eisenbahn-Bundesamt 43107202gsh) Übersichtsskizze 52:02:06 m] L31072032 hy 0 | ‚Ausgangsverfahren: Antragsfassung 17.09.2025 Änderungen bzw. Ergänzungen Planungsstand Vorhabenträger: Regionalbereich West Hansastraße 15 Datum Unterschrift Unterschrift Unterschrift [gepr. | 0912025 [Hormeir | benträgers: Planverfasser: Höhensystem: Ingenieurgesellschaft & bosch & partner Koordinatensystem. l S B für Sicherungstechnik und Bau mbH | Kirchhofstraße 2c Heidelberger Straße 14 44623 H 32.02.04a,,sg 22 01189 Dresden Tel.: 02323-946 29 11 Tel.: 0351-351 207 22 0 Fax: 02323-946 29 20 Fax: 0351-207 22 15 17.09.2025 AM AL Datum Unterschrift Datum Unterschrift Vorhaben: Erneuerung BÜ 9,5 "Baumschulenweg" in Köln Strecke 2655 Köln, Frankfurter Str. - Overath Bahn-km 8,529 bis Bahn-km 10,597 Plan Bestands- und Konfliktplan Planinnalt Landschaftspflegerischer Begleitplan Bahnübergang km 9,5 (Strecke 2655) Baumschulenweg
Anlage 1: LBP inklusive ASP
161051 Zeichen
Bearbeitung durch herne ● münchen ● hannover ● berlin www.boschpartner.de Erneuerung BÜ 9,5 „Baumschulenweg“ in Köln, Strecke 2655 Köln, Frankfurter Str. – Overath Bahn-km 8,529 bis Bahn-km 10,597 Unterlage 10.1: Landschaftspflegerischer Begleitplan inkl. artenschutzrechtlicher Prüfung und Belange WRRL 27.10.2025 Im Auftrag von Ingenieurgesellschaft für Sicherungstechnik und Bau mbH, Dresden Herne, den 27.10.2025 Auftraggeber: Ingenieurgesellschaft für Sicherungstechnik und Bau mbH Heidelberger Straße 14 01189 Dresden Auftragnehmer: Bosch & Partner GmbH Kirchhofstr. 2c 44623 Herne Projektleitung: Dipl.-Geogr. Andrea Hoffmeier Bearbeitung: Dipl.-Ing. Carolin Strodick M. Sc. Nina Litz M. Sc. Marius Maiwald Dipl.-Geogr. Rudolf Sigl M. Sc. Maike Opitz Erneuerung BÜ 9,5 „Baumschulenweg“ LBP inkl. Artenschutz und WRRL Seite I Inhaltsverzeichnis 0.1 Unterlagenverzeichnis ................................ ................................ ......................III 0.2 Abbildungsverzeichnis ................................ ................................ ......................III 0.3 Tabellenverzeichnis ................................ ................................ ........................ IV 1 Einleitung ................................ ................................ ................................ ........ 1 1.1 Anlass und Aufgabenstellung ................................ ................................ ........... 1 1.2 Beschreibung des Vorhabens ................................ ................................ .......... 3 1.2.1 Beschreibung der relevanten technischen Merkmale des Vorhabens ............... 3 1.2.2 Relevante Wirkfaktoren ................................ ................................ .................... 6 1.3 Abgrenzung des Untersuchungsraumes................................ ........................... 7 1.4 Daten und Methodik ................................ ................................ ......................... 8 1.4.1 Methodik des LBP ................................ ................................ ............................ 8 1.4.2 Angewandte und beigezogene Daten- und Informationsgrundlagen ................. 9 1.5 Übergeordnete Planungen und besonders geschützte Bereiche .....................11 1.5.1 Regionalplan ................................ ................................ ................................ ...11 1.5.2 Flächennutzungsplan ................................ ................................ ......................13 1.5.3 Bebauungspläne ................................ ................................ .............................13 1.5.4 Landschaftsplan ................................ ................................ .............................. 13 1.5.5 Geschützte Teile von Natur und Landschaft gemäß §§ 23 bis 30 und § 32 BNatSchG ................................ ................................ ................................ .......14 1.5.6 Wasserschutzgebiete und Überschwemmungsgebiete ................................ ...15 2 Erfassung und Bewertung des vorhandenen Zustands .............................15 2.1 Biotope ................................ ................................ ................................ ............15 2.1.1 Methodik ................................ ................................ ................................ .........15 2.1.2 Ergebnisse Bestandserfassung und -bewertung ................................ .............16 2.2 Schutzgüter und Funktionen nach Anlage 1 BKompV ................................ .....18 2.2.1 Ermittlung erforderlicher Zusatzerfassungen bzw. Begründung für den Ausschluss von Schutzgütern und Schutzgutfunktionen nach Anlage 1 BKompV ................................ ................................ ................................ ..........18 2.2.2 Erfassung und Bewertung des Schutzgutes Tiere ................................ ...........22 2.2.2.1 Methodik ................................ ................................ ................................ .........22 2.2.2.2 Ergebnisse Bestandserfassung und -bewertung ................................ .............23 Seite Erneuerung BÜ 9,5 „Baumschulenweg“ LBP inkl. Artenschutz und WRRL Seite II 3 Konfliktanalyse ................................ ................................ .............................. 27 3.1 Ermittlung und Bewertung der unvermeidbaren Beeinträchtigungen von Biotopen durch das Vorhaben ................................ ................................ .........27 3.2 Ermittlung und Bewertung der unvermeidbaren Beeinträchtigungen des Schutzgutes Tiere durch das Vorhaben ................................ ..........................31 3.2.1 Methodische Vorgehensweise ................................ ................................ .........31 3.2.2 Vögel ................................ ................................ ................................ ...............31 3.2.3 Fledermäuse ................................ ................................ ................................ ...31 3.2.4 Reptilien ................................ ................................ ................................ ..........32 3.2.5 Fazit ................................ ................................ ................................ ................32 3.3 Vermeidung von Beeinträchtigungen von Biotopen durch das Vorhaben ........32 3.4 Vermeidung von Beeinträchtigungen von Schutzgütern und Funktionen nach Anlage 1 Spalten 1 und 2 BKompV durch das Vorhaben ................................ 33 3.4.1 Vermeidung von Beeinträchtigungen von Tieren durch das Vorhaben ............33 3.4.2 Vermeidung von Beeinträchtigungen des Bodens und des Grundwassers durch das Vorhaben ................................ ................................ ................................ ..33 3.5 Ermittlung des biotopwertbezogenen und des funktionsspezifischen Kompensationsbedarfs für beeinträchtigte Biotope ................................ .........33 3.6 Ermittlung des Kompensationsbedarfs für beeinträchtigte Tiergruppen / -arten ................................ ................................ ................................ ........................36 4 Kompensationsmaßnahmen ................................ ................................ ........37 4.1 Biotopwertbezogene und funktionsspezifische Kompensationsmaßnahmen für beeinträchtigte Biotope ................................ ................................ ....................37 4.2 Kompensationsmaßnahmen für Tiere ................................ .............................39 4.3 Maßnahmenübersicht................................ ................................ ......................39 5 Ersatzgeld ................................ ................................ ................................ ......39 6 Betroffenheit von Schutzgebieten und schutzwürdigen Objekten ............40 7 Artenschutzrechtliche Prüfung ................................ ................................ ....42 7.1 Vorgehensweise ................................ ................................ .............................. 42 7.2 Vögel ................................ ................................ ................................ ...............42 7.3 Fledermäuse ................................ ................................ ................................ ...45 7.4 Reptilien ................................ ................................ ................................ ..........46 7.5 Fazit ................................ ................................ ................................ ................47 Erneuerung BÜ 9,5 „Baumschulenweg“ LBP inkl. Artenschutz und WRRL Seite III 8 Forstrechtliche Waldbilanz ................................ ................................ ...........47 9 Wasserrahmenrichtlinie ................................ ................................ ................48 9.1 Rechtliche Grundlagen ................................ ................................ ....................48 9.2 Identifizierung der vom Vorhaben betroffenen Wasserkörper und Beurteilung der Beeinträchtigungen ................................ ................................ ...................49 9.3 Fazit ................................ ................................ ................................ ................51 10 Schäden an bestimmten Arten und natürlichen Lebensräumen gem. § 19 (1) BNatSchG ................................ ................................ ................................ .52 11 Zusammenfassung................................ ................................ ........................53 12 Literatur und Quellen ................................ ................................ ....................59 0.1 Unterlagenverzeichnis Nr. Titel Maßstab 10.2 Übersichtskarte Schutzgebiete 1:5.000 10.3 Bestands- und Konfliktplan 1:200 10.4 Maßnahmenplan 1:200 10.5 Maßnahmenblätter 0.2 Abbildungsverzeichnis Abb. 1-1: Abgrenzung des Untersuchungsraumes zur Erneuerung des BÜ 9,5 „Baumschulenweg“ (unmaßstäblich) ................................ ................................ 8 Abb. 1-2: Darstellungen des rechtskräftigen Regionalplans Köln für den Bereich des BÜ 9,5 „Baumschulenweg“ (Bezirksregierung Köln 2001) (unmaßstäblich) ...........12 Abb. 1-3: Darstellungen des Regionalplans Köln – Entwurf der Neuaufstellung für den Bereich des BÜ 9,5 „Baumschulenweg“ (Bezirksregierung Köln 2021) (unmaßstäblich) ................................ ................................ .............................. 12 Abb. 1-4: Darstellung des Flächennutzungsplans Köln (Stand April 2021) im Bereich des BÜ 9,5 „Baumschulenweg“ (Abfrage Stadt Köln März 2024) (unmaßstäblich) .13 Abb. 1-5: Festsetzungen des Landschaftsplans Köln (digitale Version) im Bereich des BÜ 9,5 „Baumschulenweg“ (Stadt Köln 2006) (unmaßstäblich) .............................14 Seite Erneuerung BÜ 9,5 „Baumschulenweg“ LBP inkl. Artenschutz und WRRL Seite IV Abb. 2-1: Anlagebedingt betroffener Höhlenbaum ................................ ..........................25 Abb. 2-2: Baumhöhle ................................ ................................ ................................ ......26 Abb. 9-1: Bewertung des mengenmäßigen Zustandes des Grundwasserkörpers 27_25 „Niederung des Rheins“ ................................ ................................ ..................50 Abb. 9-2: Bewertung des chemischen Zustands des Grundwasserkörpers 27_25 „Niederung des Rheins“ ................................ ................................ ..................50 Abb. 9-3: Grundsätzliche Bewirtschaftungsziele der WRRL bzw. gemäß WHG ..............51 0.3 Tabellenverzeichnis Tab. 1-1: Wesentliche potenzielle Wirkfaktoren des Vorhabens (in Anlehnung an BMVBS 2009, MB 9) ................................ ................................ ................................ ..... 6 Tab. 1-2: Schutzgutbezogene Darlegung der angewandten und beigezogenen Daten- und Informationsgrundlagen ................................ ................................ ............10 Tab. 2-1: Biotoptypenliste mit Bewertung BÜ 9,5 „Baumschulenweg“ ............................16 Tab. 2-2: Planungsrelevante Arten mit Erhaltungszustand (EHZ) des Messtischblattes 5008 Q4 und Arten des Fundortkatasters im Landschaftsinformationssystem @LINFOS (LANUV 2024) ................................ ................................ ..............23 Tab. 3-1: Bau- und anlagebedingte Flächeninanspruchnahmen ................................ .....28 Tab. 3-2: Betroffenheit von Biotoptypen in den jeweiligen Wertstufen ............................30 Tab. 3-3: Konflikte Schutzgut Biotope................................ ................................ .............30 Tab. 3-4: Konflikte Schutzgut Tiere ................................ ................................ ................32 Tab. 3-5: Ermittlung des biotopwertbezogenen Eingriffs für den Ausgangszustand ..............35 Tab. 3-6: Ermittlung des biotopwertbezogenen Kompensationsbedarfs für den Zustand nach Eingriff ................................ ................................ ................................ ....36 Tab. 4-1: Übersetzung Ökopunkte des Ökokontos „Dünnwald“ von Ludwig in BKompV .38 Tab. 4-2: Maßnahmenübersicht................................ ................................ ......................39 Tab. 8-1: Waldbilanz ................................ ................................ ................................ ......47 Seite Erneuerung BÜ 9,5 „Baumschulenweg“ LBP inkl. Artenschutz und WRRL Seite 1 1 Einleitung 1.1 Anlass und Aufgabenstellung Der Bahnübergang (BÜ) „Baumschulenweg“ befindet sich am Bahn-km 9,593 der eingleisigen, nicht elektrifizierten Eisenbahnstrecke 2655 Köln, Frankfurter Str. – Overath in der kreisfreien Stadt Köln (NRW). Der BÜ liegt auf der freien Strecke , welche als Hauptbahn genutzt wird. Die benachbarten Betriebsstellen sind der Bahnhof Porz-Heumar und der Haltepunkt Rösrath- Stümpen. Am Bahnübergang kreuzt die Straße „Baumschulenweg“, auch „Rennweg“ genannt, die Bahnstrecke 2655. Der Übergang ist mit Lichtzeichen und Halbschranken technisch gesi- chert (DB Netze 2023: 5). Die Bahnstrecke dient vorrangig dem Schienenpersonennahverkehr (SPNV) und ist Teil der Regionalbahnlinie (RB) 25 „Oberbergische Bahn“, die im Halbstundentakt zwischen Köln und Lüdenscheid fährt. Fern- und Güterverkehr findet in diesem Streckenabschnitt derzeit (plan- mäßig) nicht statt. Pro Werktag verkehren derzeit 41 bzw. 42 Züge je Richtung. Die Strecken- höchstgeschwindigkeit beträgt 120 km/h (DB Netze 2023: 5). Der „Baumschulenweg“ führt von der nördlich der Gleise gelegenen „Rösrather Straße“ über das Streckengleis in das südlich der Gleise gelegene Naherholungsgebiet Kurtenwald. Außer- dem wird der südliche Teil der neben dem Bahnübergang gelegenen Baumschule, so wie ein Gastronomiebetrieb durch den Baumschulenweg angebunden. Die Straße wird tagsüber hauptsächlich durch Spaziergänger bzw. Radfahrer und die Firmenfahrzeuge der Baumschule sowie von Forstfahrzeugen genutzt. Den Ergebnissen der Verkehrszählung im Mai 2 022 zu- folge nutzen im Durchschnitt 621 Fahrzeuge täglich den Bahnübergang. Dementsprechend herrscht mäßiger Verkehr gemäß EBO. Da die Straßenbreiten für einen Begegnungsfall LKW/LKW zu eng sind und der Bahnübergang direkt hinter einer Kurve liegt, wurde von der Stadt Köln eine Gegenverkehrsregelung umgesetzt, bei der die von der Rösrather Straße kom- menden Fahrzeuge Vorrang haben (DB Netze 2021: 6). Die Anlage (EBÜT80 LzH-Fü) unterliegt dem Umbauverbot nach Ril 815.6000 Abschnitt 3 (1). Da für Anlagen dieser Art keine Ersatzteile mehr hergestellt werden, droht beim Ausfall eines Bauteils ein Ausfall des gesamten BÜs, was eine Sperrung bzw. eine Sicherung des BÜs durch Hilfsposten zur Folge hätte. Der Bahnübergang soll daher an gleicher Stelle, richtlinienkonform erneuert werden. Die Überwachungsart soll zu LzH-ÜS (möglichst des Herstellers Pintsch) mit RBÜT geändert werden. Die Straßenbreiten müssen einseitig an das gültige Regelwerk ange- passt werden, dementsprechend ist eine Verbreiterung der Fahrbahn von 5,60 m auf 6,35 m über 100 m Länge vorgesehen. Auch die Schleppkurven sind der Richtlinie entsprechend her- zustellen. Die Gegenverkehrsregelung bleibt jedoch beibehalten (DB Netze 2021: 6). Das Vorhaben bedarf der planungsrechtlichen Zulassungsentscheidung nach § 18 Abs. 1 All- gemeines Eisenbahngesetz (AEG). Diese Vorhaben wirken sich oftmals beeinträchtigend auf Natur und Landschaft aus. Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) statuiert allgemeine umweltbezogene Pflichten, hierunter fällt auch die am Verursacherprinzip ausgerichtete sog. Erneuerung BÜ 9,5 „Baumschulenweg“ LBP inkl. Artenschutz und WRRL Seite 2 „Eingriffsregelung“. Dies bedeutet, dass im Rahmen der Beantragung einer planungsrechtli- chen Zulassungsentscheidung durch die Vorhabenträgerin zu prüfen ist, ob durch Verände- rungen der Gestalt oder Nutzung von Grundflächen oder Veränderungen des mit der belebten Bodenschicht in Verbindung stehenden Grundwasserspiegels die Leistungs - und Funktions- fähigkeit des Naturhaushalts oder das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigt werden kön- nen, und zwar bau -, anlage- oder betriebsbedingt. Ist dies der Fall, liegt ein Eingriff gemäß § 14Abs. 1 BNatSchG vor (EBA 2022a: 3). Erhebliche Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft sind gemäß § 13 Satz 1 und § 15 Abs. 1 BNatSchG vorrangig zu vermeiden. Wenn und soweit dies auch unter Berücksichtigung von Alternativen i. S. § 15 Abs. 1 BNatSchG oder Vermeidungsmaßnahmen nicht möglich ist, sind gemäß § 15 Abs. 2 BNatSchG weitergehende Kompensationsmaßnahmen zu erg reifen (EBA 2022a: 3). Der vorliegende Landschaftspflegerische Begleitplan (LBP) dient der Abarbeitung der natur- schutzrechtlichen Eingriffsregelung und hat die Aufgabe, die erheblichen Beeinträchtigungen, die durch das geplante Vorhaben entstehen, zu ermitteln und die zur Vermeidung und zur Bewältigung der Eingriffe notwendigen Maßnahmen zu planen und darzustellen. Die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung orientiert sich an folgenden gesetzlichen Grund- lagen: • §§ 13 - 18 des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (BNatSchG) bzw. • §§ 30 - 32 des Landesnaturschutzgesetzes NRW (LNatSchG NRW). Der rechtliche Rahmen der Eingriffsregelung wird ergänzt durch die Bundeskompensations - verordnung (BKompV). Für die Plangenehmigung des Vorhabens ist zudem nachzuweisen, dass das Vorhaben aus artenschutzrechtlicher Sicht genehmigungsfähig ist. Im Rahmen der artenschutzrechtlichen Prüfung (ASP) wird daher geprüft, inwieweit das Vorhaben mit den Vorschriften des Arten- schutzrechts in Einklang steht . Die gesetzliche Grundlage für die artenschutzrechtliche Prü- fung ist der § 44 Abs. 1 BNatSchG. Die artenschutzrechtliche Prüfung ist in den LBP in einem separaten Kapitel integriert (vgl. Kap. 7). Auch die Belange der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) werden aufgrund der zu erwartenden geringen Projektwirkungen in einem gesonderten Kapitel im LBP abgearbeitet (vgl. Kap. 8). Die Erstellung eines wasserrechtlichen Fachbeitrages ist nicht erforderlich. Für das Vorhaben ist aufgrund der Lage im Geltungsbereich des Landschaftsplanes der Stadt Köln (Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiet) eine Befreiung nach § 67 BNatSchG not- wendig und der Naturschutzbeirat der Stadt Köln zu beteiligen. Erneuerung BÜ 9,5 „Baumschulenweg“ LBP inkl. Artenschutz und WRRL Seite 3 1.2 Beschreibung des Vorhabens 1.2.1 Beschreibung der relevanten technischen Merkmale des Vorhabens Oberbau: Am Bahnübergang sowie in den angrenzenden Streckenabschnitten werden Betonschwellen B 90 eingebaut. Es erfolgt der Einbau von 10 Schwellen vor und nach dem BÜ sowie von 18 Schwellen im Bereich des BÜ-Belages mit einheitlichem Schwellenabstand von 0,60 m. Erdbau / Unterbau Der Baugrund im Bereich der derzeitigen Straße besteht aus mitteldicht gelagerter Tragschicht über mitteldicht gelagertem fluviatilem Sand. Zum Erreichen der geforderten Tragfähigkeit auf dem Planum wird ein Bodenaustausch von 25 cm erforderlich. BÜ-Belag: Die vorhandene Befestigung des Bahnübergangs wird nicht weiter genutzt. Es werden 12 neue Innenplatten von System STRAIL eingebaut. Straßenentwurf: Einmündung Süden / Schranke im Räumbereich: Die Fahrzeuge sollen vor dem Bahnübergang außerhalb des Räumbereiches halten. Dazu wird die Fahrbahn über den Räumbereich hinaus um mindestens 20 m Länge auf 6,35 m ver- breitert, sodass ein vom BÜ kommendes Fahrzeug den BÜ räumen kann, auch wenn ein Forst- fahrzeug hält. Im Räumbereich (30 m ab Gleisachse) wird ein absolutes Haltverbot angeordnet. Nach dem Halten vor dem BÜ queren die Fahrer den Bahnübergang zu Fuß, öffnen die Schranke, queren den Bahnübergang erneut zu Fuß und fahren im Anschluss mit dem Fahrzeug über den Bahn- übergang. Wenn das Fahrzeug von einem Fremdunternehmer geführt wird, wird das Tor durch einen Mitarbeiter des Forstbezirks ebenso im Voraus geöffnet und das Fahrzeug des Fremd- unternehmers wartet entsprechend vor dem Bahnübergang. Dazu ist eine entsprechende Ver- einbarung zwischen der DB Netz AG und dem Forst zu schließen. Anderen Verkehrsteilneh- mern wird das Nutzen der Zufahrt mittels Verkehrszeichen untersagt. Einmündung im Westen / Einmündung im Räumbereich: Es besteht die Problematik, dass es beim beabsichtigten Linksabbiegen zu Konflikten mit dem entgegenkommenden, bevorrechtigten Verkehr gibt und somit ein Gefahrenpotential durch ei- nen möglichen Rückstau auf den Bahnübergang entsteht. Zur Lösung der Situati on wird die vorgeschriebene Fahrtrichtung geradeaus vom BÜ kommend für Fahrzeuge länger als 12 m angeordnet. Falls es erforderlich wird, dass im Ausnahmefall größere Fahrzeuge abbiegen, wäre das vorher entsprechend mit der Straßenverkehrsbehörde und der DB Netz AG abzu- stimmen, um ggf. weitere Sicherungsmaßnahmen zu ergreifen. Erneuerung BÜ 9,5 „Baumschulenweg“ LBP inkl. Artenschutz und WRRL Seite 4 Straßenbau: Die an die Bahnübergangbefestigung anschließenden Straßenbereiche werden grundsätzlich im Rahmen des Vorhabens einheitlich mit einer frostsicheren Asphaltbefestigung neu herge- stellt. Zudem müssen auf Grund der Fahrbahnerneuerung die Randflächen an das bestehende Gelände angepasst werden. Entwässerung: Die kreuzende Straße wird im Bereich der Fahrbahnerneuerung mit einer Querneigung von 2,5 % ausgebildet, sodass das Oberflächenwasser über das Bankett in den Seitenraum ab- fließt und dort versickert. Änderungen an der streckenseitigen Entwässerung sind nicht vorge- sehen. Schutzgeländer / Zäune: Der vorhandene Zaun zur Abgrenzung der Zuwegung zum BSH vom Privatgrundstück wird rückgebaut und an neuer Stelle wieder errichtet. Die vorhandenen Zaunelemente sind , wenn möglich, wieder zu verwenden. Zudem wird ein neues Schutzgeländer zwischen Schalthaus und Gleis gebaut, da das Schalthaus weniger als 6 m vom Gleis entfernt errichtet wird. Markierung und Beschilderung Die Planung der Markierung und Beschilderung erfolgt in Abstimmung mit der zuständigen Straßenverkehrsbehörde. Folgende Ausstattung ist vorgesehen: • vorgeschriebene Fahrtrichtung geradeaus für vom BÜ kommende Fahrzeuge mit einer Länge über 2 m (Z 209-30 und Zusatzzeichen „Fahrzeuge länger 12 m) • Absolutes Halteverbot (Z-283) im Räumbereich • Verbot für Fahrzeuge aller Art (Z 250), Forstwirtschaftlicher Verkehr frei (Z 1026 -37), Radverkehr frei (Z 1022-10) zur Verdeutlichung des Nutzungsverbots der Forstzufahrt durch KfZ • Markierung der erforderlichen Straßenmittel-, Fahrbahnbegrenzungs- und Haltelinien- linien Schalthaus und Zuwegung Für die Unterbringung der Innenanlage des BÜ wird eine neues Betonschalthaus auf vier Ein- zelfundamenten errichtet. Als Umrandung des Betonschalthauses ist eine 0,30 m breite Trauf- kiesschicht, begrenzt durch Betontiefborde 5/20 mit Betonfundament, herzustellen. Das anfal- lende Wasser aus der Dachentwässerung wird in die Traufkiesschicht abgeleitet und kann in den anstehenden Untergrund versickern. Die Zuwegung zum neuen Schalthaus wird mit Ra- sengittersteinen befestigt und mit einem Tiefbord am Übergang zur Fa hrbahn versehen. Das bestehende Betonschalthaus wird zurückgebaut. Kabeltiefbau: Erneuerung BÜ 9,5 „Baumschulenweg“ LBP inkl. Artenschutz und WRRL Seite 5 Für die Verlegung der Kabel entlang der Strecke werden teilweise vorhandene Kabelgefäßsys- teme genutzt. Ergänzend werden neue Kabelgefäßsysteme errichtet. Der Kabeltiefbau im Be- reich des BÜ umfasst die Herstellung der Kabelquerungen, Kabelschächte sowie Kabelgräben für alle erdverlegten Kabel. Tiefbau: Die Schrankenantriebe (2 Gründungen) und Lichtzeichen (3 Gründungen) werden auf Beton- Monolithen gegründet. Zwei Betonpfosten sind für die Gründung von Kennzeichen- und Auto- HET-Tafeln erforderlich. Zudem sind weitere Tiefbauleistungen für das Betonschalthaus sowie für den Einbau von Kabelverteilern zu erbringen. Leit- und Sicherungstechnik: Der BÜ wird mit einer rechnergestützten Bahnübergangssicherungsanlage (BÜSA) mit Licht- zeichen, Halbschranken, Fußgängerakustik und Fahrzeugsensoren ausgestattet. Hierzu muss eine entsprechende Stromversorgungsanlage installiert werden. Auch diverse (Tief-)Erdungen sind zu installieren. Elektrotechnik: Am BÜ und am Standort der Zähleranschlusssäule (ZAS) sind Anpassungen an Elektrotech- nischen Energieanlagen entsprechend der neuen baulichen Gegebenheiten erforderlich. Die vorhandene, alte ZAS und das 700 m lange Kabel für den BÜ sind in diesem Zusammen- hang vollständig zurückzubauen und fachgerecht zu entsorgen. Der Rückbau von erdverleg- ten Kabelanlagen ist grundsätzlich nicht vorgesehen. Diese sind lediglich spannungsfrei zu schalten, unterhalb der Geländeoberkante zu kappen und stromfest zu verschließen. Baudurchführung: Erforderliche Material- und Baustofftransporte können über vorhandenen Straßen und Wege erfolgen. Es wird eine Baustelleneinrichtungsfläche im Bereich der ehemaligen Ladestraße / Lagerfläche eingerichtet. Diese befindet sich im Eigentum des Forstes. Das Vorhaben wird in einer Baustufe realisiert. Es wird davon ausgegangen, dass die Erneu- erung des BÜ in einer Totalsperrung stattfindet. Es ist zu berücksichtigen, dass die Erneuerung der BÜSA erst nach Außerbetriebnahme der Altanlage erfolgen kann, da sich bauzeitlich keine Zwischenzustände realisieren lassen. Für die Durchführung der Straßenbaumaßnahmen sind Einschränkungen für die Wegenutzer möglich (Vollsperrung). Im Fall einer Vollsperrung kann alternativ eine Straßenunterführung zur Querung der Strecke genutzt werden. Der Bauablauf ist wie folgt angedacht: • Einrichtung BE-Fläche • Schaffung Baufreiheit o Rückbau Altanlagen (Lichtzeichen, Schranken, BSH inkl. Betonfundamente) o Straßenabbrucharbeiten (Fahrbahn und Borde, BÜ-Befestigung, Zaun) Erneuerung BÜ 9,5 „Baumschulenweg“ LBP inkl. Artenschutz und WRRL Seite 6 • Arbeiten am Gleisoberbau, Tiefbauarbeiten o Einbau Kabelschächte (3 Stück) o Fundamente für Lichtzeichen, Schranken, Schalthaus o Schwellenaustausch o Stopfarbeiten im BÜ-Bereich • Straßenbau o Einbau BÜ-Belag o Herstellung Unterbau und Oberbau Straße o Herstellung Bankett o Einbau Befestigung Schalthausstandort • Einbau Ausrüstungselemente o Montage Lichtzeichen und Antriebe sowie Fahrzeugschleifen o Aufstellung Schalthaus • Restleistung, Fertigstellung o Aufstellen Verkehrszeichen, Markierungsarbeiten o Neubau Zaun und Einbau Geländer Die Bauzeit beträgt etwa vier Wochen. Die Inbetriebnahme des erneuerten BÜ ist für das Jahr 2028 vorgesehen. 1.2.2 Relevante Wirkfaktoren Im Folgenden werden die grundsätzlich zu erwartenden, d.h. potenziellen Wirkfaktoren, die im Zusammenhang mit dem geplanten Vorhaben stehen, dargestellt. Tab. 1-1: Wesentliche potenzielle Wirkfaktoren des Vorhabens (in Anlehnung an BMVBS 2009, MB 9) Wirkfaktor baubedingt anlagebedingt betriebsbedingt Flächenversiegelung, Flächeninanspruchnahme x x Bodenabtrag x x Bodenverdichtung x x Bodenbewegungen, Deponien x Emissionen von Stäuben, Gasen x Entstehung von Abfall x Emissionen von Lärm, Erschütterungen, Licht x (x) Entstehung und Ableitung von oberflächlich abfließen- dem Niederschlagswasser / Abwasser, Straßenent- wässerung x x Gefährdung von Tierindividuen durch Anlagen bzw. Anlagenteile (z.B. durch Kollisionen) (x) x = Wirkungen treten i.d.R. auf (x) = Wirkungen können ggf. auftreten ohne Kreuz = Wirkungen treten i.d.R. nicht auf Erneuerung BÜ 9,5 „Baumschulenweg“ LBP inkl. Artenschutz und WRRL Seite 7 Die potenziellen bau- und anlagebedingten Wirkfaktoren werden für die Abgrenzung des Un- tersuchungsraums herangezogen (vgl. Kap. 1.3). Betriebsbedingte Wirkungen durch einen Anstieg der Verkehrszahlen sind nicht gegeben , da im Zusammenhang mit der Erneuerung des BÜ keine Änderung der Zug - und Straßenverkehrs zahlen zu erwarten sind . Lediglich durch die Installation einer (nachts absenkbaren) Fußgängerakustik am BÜ kann es ggf. be- triebsbedingt zur Lärmemission kommen. Hinsichtlich der Vorbelastungen durch den Bahnver- kehr ist dieser Wirkfaktor jedoch zu vernachlässigen. 1.3 Abgrenzung des Untersuchungsraumes Der Untersuchungsraum wurde so abgegrenzt, dass alle durch das geplante Vorhaben zu erwartenden erheblichen Umweltauswirkungen gemäß § 4 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BKompV im Ein- wirkungsbereich vollständig erfasst werden können. Berücksichtigt wurden dabei die Reich- weite der Wirkfaktoren des Vorhabens und von Wirkungspfaden der lokalen Ausbreitung im Zusammenhang mit den betroffenen Schutzgütern bzw. Schutzgutfunktionen einerseits sowie die Funktionszusammenhänge der Schutzgüter im Hinblick auf deren Wechselwirkungen und auf spätere Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen andererseits. Die Abgrenzung des Untersuchungsraums für den Baubereich erfolgte unter Berücksichtigung der Tatsache, dass hier lediglich die Erneuerung eines bereits bestehenden BÜ erfolgt. Dem- entsprechend wurde ein Untersuchungsraum von 100 m um den Bahnübergang abgegrenzt , in dem der vorhandene Zustand von Natur und Landschaft erfasst und bewertet wurde. Die nachfolgende Abbildung stellt den Untersuchungsraum zum geplanten Vorhaben in einer Übersicht dar. Die Detailplanung ist dem Bestands- und Konfliktplan (Unterlage 10.3) zu ent- nehmen. Erneuerung BÜ 9,5 „Baumschulenweg“ LBP inkl. Artenschutz und WRRL Seite 8 Abb. 1-1: Abgrenzung des Untersuchungsraumes zur Erneuerung des BÜ 9,5 „Baumschulenweg“ (unmaßstäblich) 1.4 Daten und Methodik 1.4.1 Methodik des LBP Die Anwendung der Eingriffsregelung nach der BKompV erfolgt grundsätzlich nach den etab- lierten Arbeitsschritten der Landschaftspflegerischen Begleitplanung (BfN & BMU 2021, Kap. 1.3): • Bestandserfassung und -bewertung von Natur und Landschaft, • Ermittlung der Wirkungen des Vorhabens, • Vermeidung und Verminderung von Beeinträchtigungen, • Konfliktanalyse und Ermittlung der unvermeidbaren Beeinträchtigungen, • Maßnahmenplanung, • Gesamtbeurteilung des Eingriffs. Gemäß § 4 Abs. 2 BKompV sind die im Einwirkungsbereich des Vorhabens liegenden Biotope immer zu erfassen und zu bewerten, während gemäß § 4 Abs. 3 eine Erfassung und Bewer- tung von weiteren Schutzgütern und Funktionen nur dann zu erfolgen hat, „wenn sie von dem Vorhaben betroffen sein werden und wenn […] folgende Beeinträchtigungen zu erwarten sind: 1. bei den Schutzgütern Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Klima oder Luft eine erhebliche Beeinträchtigung besonderer Schwere (eBS), 2. beim Schutzgut Landschaftsbild mindestens eine erhebliche Beeinträchtigung (eB).“ © Kartengrundlage: Geobasis WMS-Dienst NRW Erneuerung BÜ 9,5 „Baumschulenweg“ LBP inkl. Artenschutz und WRRL Seite 9 Über die Erfassung und Bewertung der Biotoptypen hinaus ist daher gemäß BfN & BMU 2021, Kap. 2.3, „nach § 4 Abs. 3 S. 1 BKompV in einem ersten Schritt zu prüfen, ob Schutzgutfunk- tionen der Schutzgüter Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser oder Klima / Luft vom Vorhaben be- troffen sein werden. Hierzu ist eine überschlägige Prüfung ausreichend, wobei die jeweiligen vorhabenbezogenen Wirkungen hoher, mittlerer und geringer Schwere bzw. Wirkintensität […], die bei dem jeweiligen Vorhabentyp bzw. Vorhaben regelmäßig oder im speziellen Ein- zelfall auftreten, zu berücksichtigen sin d.“ Im Sinne einer klassischen Planungsraumanalyse (BMVBS 2011) können daher in der weiteren Betrachtung gemäß BfN & BMU 2021, Kap. 2.3, „Schutzgutfunktionen mangels Betroffenheit ausgeschlossen werden, • bei denen keine Beeinträchtigung anzunehmen ist, weil die auslösenden Wirkfaktoren feh- len, • die von den Wirkungen des Vorhabens voraussichtlich nicht erreicht werden oder • die gegenüber den Wirkungen des Vorhabens in der Regel eine geringe Empfindlichkeit aufweisen.“ In einem zweiten Schritt ist gemäß § 4 Abs. 3 BKompV für die vom Vorhaben voraussichtlich betroffenen Schutzgutfunktionen zu prüfen, ob eine hohe bis hervorragende Bedeutung der Funktionen vorliegt, da nur in diesen Fällen gemäß Anlage 3 BKompV erhebliche Beeinträch- tigungen besonderer Schwere (eBS) zu erwarten sind. Somit sind im Rahmen des LBP vor der eigentlichen Bestandserfassung zunächst die Schutzgutfunktionen nach Anlage 1 BKompV auszumachen, die von maßgeblicher Bedeutung für den Naturhaushalt sind. Für das Schutzgut Landschaftsbild gelten in der BKompV dieselben Regelungen wie für die übrigen Schutzgüter. Es ist allerdings bereits immer dann vertieft zu erfassen und zu bewerten, wenn mindestens eine erhebliche Beeinträchtigung (eB) zu erwarten ist. Das Schutzgut Biotope ist, wie oben dargelegt, bei allen Arbeitsschritten des LBP zu berück- sichtigen. Die Notwendigkeit einer Zusatzerfassung bzw. der Ausschluss der Betrachtung von weiteren Schutzgütern und Schutzgutfunktionen wird für die Schutzgüter Tiere, Pflanzen, Bo- den, Wasser, Klima / Luft und Landschaft in Kap. 2.2 dokumentiert. Der Vorteil der oben dargelegten Vorgehensweise ist, dass sich der LBP zielgerichtet auf die relevanten Schutzgüter und Schutzgutfunktionen konzentrieren kann, die einen funktionsspe- zifischen Kompensationsbedarf nach § 7 Abs. 2 BKompV hervorrufen. 1.4.2 Angewandte und beigezogene Daten- und Informationsgrundlagen Nachfolgend werden die Daten- und Informationsgrundlagen, die für die Auswahl der relevan- ten Schutzgüter / Schutzgutfunktionen sowie für die detaillierte Bestandserfassung und -be- wertung der relevanten Schutzgüter / Schutzgutfunktionen herangezogen wurden, zusammen- fassend dargelegt. Erneuerung BÜ 9,5 „Baumschulenweg“ LBP inkl. Artenschutz und WRRL Seite 10 Tab. 1-2: Schutzgutbezogene Darlegung der angewandten und beigezogenen Daten- und In- formationsgrundlagen Daten- und Informationsgrundlage Quelle Biotope / Pflanzen, Tiere Biotoptypen nach BKompV, FFH-Lebensraumtypen (LRT), gesetzlich geschützte Biotope • eigene Kartierung der Biotoptypen nach BKompV im Juli 2024 planungsrelevante Arten • LANUV Informationssystem @LINFOS Fundortkataster (Abfrage August 2024) • LANUV Messtischblatt 5008/Q4 (Abfrage August 2024) • Habitatpotenzialabschätzung auf Grundlage der Bi- otoptypenkartierung und von Geländebegehungen • Höhlenbaumkartierung (August 2025) Schutzgebietskategorien, gesetzlich geschützte Biotope • LANUV Informationssystem @LINFOS (Abfrage August 2024) Boden Bodentypen, Schutzwürdigkeit der Böden Bodenkarte von NRW im Maßstab 1:50.000, 3. Auflage 2018 • GEOportal NRW (Abfrage März 2023) • WMS-Dienst Grundwasser Hydrogeologische Übersichtskarte HÜK 500 • WMS-Dienst Wasserschutzgebiete, Trinkwasserschutzgebiete • ELWAS-WEB (Abfrage März 2024) Oberflächengewässer Oberflächengewässer • ELWAS-WEB (Abfrage März 2024) Überschwemmungsgebiete • ELWAS-WEB (Abfrage März 2024) Hochwassergefahrenkarte • ELWAS-WEB (Abfrage März 2024) Klima, Luft Luftbilder, Topografische Karten • WMS-Dienst Flächennutzung nach ALKIS, Klimatope, Klimaanalysekarte • LANUV: Klimaatlas NRW (Abfrage März 2024) • WMS-Dienst Klimaschutzfunktion / klimarelevante Böden Bodenkarte von NRW im Maßstab 1:50.000 • GEOportal NRW (Abfrage März 2024) Landschaftsbild Luftbilder Topografische Karten • WMS-Dienst Landschaftsräume (LR) Landschaftsbildeinheiten (LBE) • LANUV Informationssystem @LINFOS (Abfrage März 2024) Gliederungs- und Strukturelemente in der Landschaft • eigene Geländebegehung im Zuge der Biotopty- penkartierung Erneuerung BÜ 9,5 „Baumschulenweg“ LBP inkl. Artenschutz und WRRL Seite 11 Daten- und Informationsgrundlage Quelle geschützte Landschaftsbestandteile, Naturdenkmäler • Stadt Köln: Landschaftsplan Köln (digitale Version, Blatt 8) vom 28. April 1991, 11. Änderung der Be- kanntmachung im Amtsblatt der Stadt Köln vom 23.08.2006 (Abfrage März 2024) Naturpark Landschaftsschutzgebiete • LANUV Informationssystem @LINFOS (online Ab- frage März 2024) • Stadt Köln: Landschaftsplan Köln (digitale Version, Blatt 8) vom 28. April 1991, 11. Änderung der Be- kanntmachung im Amtsblatt der Stadt Köln vom 23.08.2006 (Abfrage März 2024) 1.5 Übergeordnete Planungen und besonders geschützte Bereiche 1.5.1 Regionalplan Der Regionalplan legt auf der Grundlage des Landesentwicklungsplanes (LEP) NRW die regi- onalen Ziele der Raumordnung und Landesplanung für die Entwicklung des Regierungsbezir- kes und alle raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen im Plangebiet fest. Dabei wird die aktuelle und zukünftige Siedlungs-, Infrastruktur- und Freiraumentwicklung auf Grundlage eines kooperativen Erarbeitungsverfahrens untereinander abgestimmt. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Regionalplans Köln. Dieser befindet sich aktuell in der Neuaufstellung. Entscheidungsrelevant ist der rechtskräftige Regionalplan (Bezirksre- gierung Köln 2001). Die Darstellungen des neuen Entwurfs (Bezirksregierung Köln 2021) wer- den als ergänzende Informationen hinzugezogen. Gemäß rechtskräftigen Regionalplan Köln (Bezirksregierung Köln 2001) ist der Bereich des BÜ „Baumschulenweg“ flächig als Waldbereich und regionaler Grünzug gekennzeichnet. Aus- genommen von den Baumschulflächen, dient der Bereich zudem dem Schutz der Natur. Die Baumschulteilflächen südlich der Gleise sind als Bereiche für den Schutz der Landschaft und der landschaftsorientierten Erholung gekennzeichnet. Die Bahntrasse ist als Schienenweg, die L 284 nördlich der Gleise als Straße für den überregionalen und regionalen Verkehr markiert. Die südlich der Gleise gelegene Bundesautobahn A3 dient dem vorwiegend großräumigen Verkehr. Der südwestliche Bereich des Untersuchungsgebiets liegt zudem in Lärmschutzzone C. Erneuerung BÜ 9,5 „Baumschulenweg“ LBP inkl. Artenschutz und WRRL Seite 12 Im aktuellen Entwurf des Regionalplans (Bezirksregierung Köln 2021) ist der Baumschulbe- reich hingegen als allgemeiner Freiraum - und Agrarbereich gekennzeichnet und dient nicht mehr dem Schutz der Landschaft und der landschaftsorientierten Erholung. Zudem i st der südlich gelegene Kurtenwaldbach als Fließgewässer gekennzeichnet. Der Untersuchungs- raum liegt gemäß Fluglärmschutzverordnung in der Nachtschutzzone. Weitere Änderungen im Vergleich zum rechtskräftigen Regionalplan sind nicht zu verzeichnen. Allgemeine Siedlungsbereiche Waldbereiche Bereiche für den Schutz der Natur Bereiche für den Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung Regionale Grünzüge Bereiche für den Grundwasser- und Gewässerschutz Lärmschutzgebiete gem. LEP Schutz vor Fluglärm Straßen für den vorwiegend großräumigen Verkehr Schienenwege für den überregionalen und regionalen Verkehr Lage BÜ 9,5 „Baumschulenweg“ Abb. 1-2: Darstellungen des rechtskräftigen Regionalplans Köln für den Bereich des BÜ 9,5 „Baumschulenweg“ (Bezirksregierung Köln 2001) (unmaßstäblich) Straßen für den vorwiegend großräumigen Verkehr Straßen für den vorwiegend überregionalen und regionalen Verkehr Schienenwege für den überregionalen und regionalen Verkehr Abb. 1-3: Darstellungen des Regionalplans Köln – Entwurf der Neuaufstellung für den Be- reich des BÜ 9,5 „Baumschulenweg“ (Bezirksregierung Köln 2021) (unmaßstäblich) Lage BÜ 9,5 „Baumschulenweg Erneuerung BÜ 9,5 „Baumschulenweg“ LBP inkl. Artenschutz und WRRL Seite 13 1.5.2 Flächennutzungsplan Im Flächennutzungsplan wird die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung er- gebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen dargestellt (vgl. §5 (1) BauGB). Da er nur in den Grundzügen dargeste llt wird, sind die Informationen nicht parzellenscharf. Der Flächennutzungsplan ist im Gegensatz zu Bebauungsplänen, welche als Satzung verabschiedet werden, nur behördenverbindlich. Der derzeit geltende Flächennutzungsplan der Stadt Köln ist seit 1982 wirksam und wird stets aktualisiert. Der Bereich um den Vorhabenbereich ist vorrangig von Flächen für die Forstwirt- schaftliche Nutzung gekennzeichnet (Abfrage Stadt Köln März 2024: https://www.stadt- koeln.de/leben-in-koeln/planen-bauen/suche-flaechennutzungsplan/index.html). Ausgenom- men der Baumschulflächen ist der Bereich nördlich der A3 zudem als Bereich für den Natur- schutz gekennzeichnet (nachrichtliche Darstellung). Die südlich der A3 gelegene „Wahner Heide“ ist zudem als Waldfläche mit besonderer Nutzung (Erholungsfunktion) dargestellt. 1.5.3 Bebauungspläne Der Bebauungsplan beschränkt sich auf Teile eines Gemeindegebiets und enthält rechtsver- bindliche Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung. Für den Vorhabenbereich liegen keine rechtskräftigen Bebauungspläne vor (Abfrage Stadt Köln März 2024: https://www.stadt- koeln.de/leben-in-koeln/planen-bauen/bebauungsplaene/suche/index.html). 1.5.4 Landschaftsplan Landschaftspläne auf örtlicher Ebene werden in NRW von den Kreisen bzw. kreisfreien Städ- ten aufgestellt. In den Landschaftsplänen erfolgen Darstellungen und Festsetzungen in textli- cher und zeichnerischer Form, die zur Umsetzung der Ziele des Naturschutzes dienen sollen. Der Vorhabenbereich liegt im Geltungsbereich des Landschaftsplans Köln. Südlich der A3 grenzt der Landschaftsplan „Wahner Heide“ an. Die Inhalte des Landschaftsplans Köln wurden auf der Grundlage des rechtsverbindlichen Landschaftsplans digitalisiert, der am 13. Mai 1991 Flächen für die Forstwirtschaftliche Nutzung Waldflächen mit besonderer Nutzung (z.B. Erholung) Naturschutz nachrichtlich übernommen Lage BÜ 9,5 „Baumschulenweg“ Abb. 1-4: Darstellung des Flächennutzungsplans Köln (Stand April 2021) im Bereich des BÜ 9,5 „Baumschulenweg“ (Abfrage Stadt Köln März 2024) (unmaßstäblich) Erneuerung BÜ 9,5 „Baumschulenweg“ LBP inkl. Artenschutz und WRRL Seite 14 als Satzung in Kraft getreten ist. Gemäß digitaler Version des Landschaftsplans Köln (Abfrage Stadt Köln März 2024: https://www.stadt-koeln.de/mediaasset/content/pdf67/lp_kln_blatt__ blatt_8.pdf) ist der Bereich nördlich der A3 ausgenommen der Baumschulflächen als Natur- schutzgebiet Königsforst festgesetzt (s. Kap. 1.5.5). Der Bereich der Baumschule liegt inner- halb des Landschaftsschutzgebietes „Landschaftsraum Gut Leidenhausen und Freiräume Brück (s. Kap. 1.5.5). Der geschützte Landschaftsbestandteil „Kurtenwaldbach am Bahnhof Königsforst“ liegt an der östlichen Stadtgrenze Kölns. Die Schutzfestsetzungen zielen hier vor- rangig auf die Erhaltung und Wiederherstellung des Bachlaufs und der Auenbereiche als struk- turierende Landschaftselemente. Der geschützte Landschaftsbestandteil befindet sich jedoch außerhalb des Untersuchungsgebiets. 1.5.5 Geschützte Teile von Natur und Landschaft gemäß §§ 23 bis 30 und § 32 BNatSchG Zur Überprüfung des Vorkommens geschützter Teile von Natur und Landschaft Im Untersu- chungsraum wurde eine Abfrage der Landschaftsinformationssammlung NRW des LANUV durchgeführt (Abfrage März 2024: https://linfos.naturschutzinformationen.nrw.de/atlin- fos/de/atlinfos). Demnach sind im Untersuchungsraum zum Vorhaben keine • Nationalparke oder Nationale Naturdokumente (§ 24 BNatSchG), • Biosphärenreservate (§ 25 BNatSchG), • Naturdenkmäler (§ 28 BNatSchG), • Geschützte Landschaftsbestandteile (§ 29 BNatSchG) • gesetzlich geschützte Biotope (§ 30 BNatSchG und § 42 LNatSchG NRW) vorhanden. Naturschutzgebiete (§ 23 BNatSchG) Das Untersuchungsgebiet liegt zum Teil innerhalb des Naturschutzgebiets Königsforst (K- 020). Geltungsbereich Landschaftsplan Wahner Heide N 20: Königsforst L 22: Landschaftsraum Gut Leidenhausen und Freiräume Brück LB 7.32: Kurtenwaldbach am Bahnhof Königsforst Lage BÜ 9,5 Baumschulenweg Abb. 1-5: Festsetzungen des Landschaftsplans Köln (digitale Version) im Bereich des BÜ 9,5 „Baumschulenweg“ (Stadt Köln 2006) (unmaßstäblich) Erneuerung BÜ 9,5 „Baumschulenweg“ LBP inkl. Artenschutz und WRRL Seite 15 Landschaftsschutzgebiete (§ 26 BNatSchG) Das Untersuchungsgebiet liegt zum Teil im Landschaftsschutzgebiet Landschaftsraum Gut Leidenhausen und Freiräume um Brück (LSG-5008-0004). Naturparke (§ 27 BNatSchG) Das Vorhaben liegt auf der Grenze zum Naturpark Bergisches Land (NTP-002). Natura-2000-Gebiete (§ 32 BNatSchG) Das Untersuchungsgebiet liegt zum Teil im FFH -Gebiet Königsforst (DE-5008-302) sowie im Vogelschutzgebiet Königsforst (DE-5008-401). Biotopverbund (§ 35 LNatschG NRW zu § 20 Absatz 1 BNatSchG) Der Untersuchungsraum zum Teil innerhalb des im Biotopkataster registrierten, schutzwür- digen Biotops Königsforst im Kölner Stadtgebiet (BK -K-00024) und ist Teil der Biotopver- bundfläche mit herausragender Bedeutung Waldreservat Königsforst (VB-K-5008-105). 1.5.6 Wasserschutzgebiete und Überschwemmungsgebiete Das Vorhaben liegt gemäß ELWAS-WEB (Abfrage 18.03.2024: https://www.elwasweb.nrw.de) außerhalb festgesetzter Überschwemmungsgebiete. Es liegt jedoch in Zone III B des festge- setzten Trinkwasserschutzgebiets Rösrath-Leidenhausen (510806). 2 Erfassung und Bewertung des vorhandenen Zustands 2.1 Biotope 2.1.1 Methodik Die im Einwirkungsbereich des Vorhabens liegenden Biotope sind gemäß § 4 Abs. 2 BKompV im Zuge der Eingriffsregelung regelmäßig zu erfassen und zu bewerten. Sie wurden in einem Untersuchungsraum von 100 m um den zu erneuernden Bahnübergang erfasst (vgl. Kap. 1.3 Abb. 1-1 und Bestands- und Konfliktplan Unterlage 10.3). Die Erf assungen erfolgten im Juli 2024. Die Bestandserfassung erfolgte im Maßstab 1:1.000, als Kartiergrundlagen dienten die Amtliche Basiskarte (ABK) und Luftbilder (beides wms-Dienste). Die Erfassung und Bewertung der Biotoptypen erfolgte gemäß Anlage 2 zu § 5 Abs. 1 BKompV. Die Zuordnung der Biotoptypen in Bedeutungsstufen erfolgt gem. § 5 Abs. 2 BKompV in einer sechsstufigen Skala. Die Bewertung der BKompV basiert auf einer Wert- punkteskala von 0 bis 24, wobei 0 den naturschutzfachlich niedrigsten und 24 den höchsten Wert darstellt. Folgende Einstufung der Biotoptypen in eine sechsstufige Skala wurde demnach zugrunde gelegt: Erneuerung BÜ 9,5 „Baumschulenweg“ LBP inkl. Artenschutz und WRRL Seite 16 Biotopwert 0 – 4 sehr gering Biotopwert 5 – 9 gering Biotopwert 10 – 15 mittel Biotopwert 16 – 18 hoch Biotopwert 19 – 21 sehr hoch Biotopwert 22 – 24 hervorragend 2.1.2 Ergebnisse Bestandserfassung und -bewertung Der Untersuchungsraum liegt westlich des Rösrather Stadtteils Kleinkirchen zwischen der Rösrather Straße und der BAB 3 unmittelbar an der Bahnlinie , die im Bereich des BÜ vom „Baumschulenweg“ gekreuzt wird . Der Untersuchungsraum ist überwiegend von Wald ge- prägt. Die dominanten Baumarten sind Rotbuche, Stiel-Eiche und Kiefer. Hervorzuheben sind im Norden die Hainsimsen-Buchenwälder (LRT 9110, 43.07.04M) mittle- ren Alters mit hoher Bedeutung im Norden westlich und östlich des Baumschulenweges sowie der alte Eichenwaldbestand (43.08.01A) mit hervorragender Bedeutung, welcher im Westen zwischen dem LRT 9110 und der Straße stockt. Die Straße ist von den Waldbereichen durch schmale eutrophen Waldsäume getrennt. Im Süden stockt ebenfalls ein alter Eichenwaldbestand. Von sehr hoher Bedeutung ist hier zudem ein Eichen-Hainbuchenwald mittleren Alters (43.07.02M), welcher unmittelbar an den Baumschulenweg angrenzt. Im unmittelbaren Gleisbereich befinden sich beidseitig bahnbegleitende Ruderalsäume. Hier- bei handelt es sich vor allem um artenreiche, trocken -warme Ruderalflurstandorte (39.06.01) mit hohem Biotopwert. Zwischen Baumschulenweg und Gleisbereich ist der Rude ralsaum frisch bis feucht (39.06.03) und hat daher nur eine mittlere Bedeutung. Abgesehen von den genannten Biotoptypen mit hohem Biotop typenwert, sind im Untersu- chungsraum des BÜ 9,5 „Baumschulenweg“ ansonsten ausschließlich Biotoptypen von sehr geringer bis mittlerer Bedeutung vorhanden. Tab. 2-1 stellt die erfassten Biotoptypen und ihre Bedeutung zusammenfassend dar. Tab. 2-1: Biotoptypenliste mit Bewertung BÜ 9,5 „Baumschulenweg“ Code BKompV1 Biotoptypenbezeichnung Biotop- typenwert Bedeutung §2 LRT3 39. Wald- und Ufersäume, Staudenfluren 39.01.01 Wald- und Gehölzsäume oligo- bis eutropher, trockener bis nasser Standorte 144 mittel - - 155 mittel 39.05 Neophyten-Staudenfluren 7 gering - - 39.06.01 Trocken-warme Ruderalstandorte auf Sand-, Kies- und Schotterböden 16 hoch - - 39.06.03 Frische bis nasse Ruderalstandorte 12 mittel - - Erneuerung BÜ 9,5 „Baumschulenweg“ LBP inkl. Artenschutz und WRRL Seite 17 Code BKompV1 Biotoptypenbezeichnung Biotop- typenwert Bedeutung §2 LRT3 41. Feldgehölze, Gebüsche, Hecken und Gehölzkulturen 41.07 Gehölzplantagen und Hopfenkulturen 6 gering - - 41.05aM Einzelbäume, Baumreihen und Baumgruppen aus überwiegend autochtonen Arten - Mittlere Ausprägung 15 mittel - - 43. Laub(misch)wälder und -forste 43.07.02M Eichen-Hainbuchenwald staunasser bis fri- scher Standorte - Mittlere Ausprägung 20 sehr hoch - - 43.08.01A Eichenwald feuchter bis frischer Standorte - Alte Ausprägung 23 hervorragend - - 43.07.04M Buchen(misch)wälder frischer, basenarmer Standorte - Mittlere Ausprägung 17 hoch - 9110 43.09M Laub(misch)holzforste einheimischer Baumar- ten - Mittlere Ausprägung 13 mittel - - 44. Nadel(misch)forste eingeführter Baumarten 44.04M Nadel(misch)forste einheimischer Baumarten - Mittlere Ausprägung 11 mittel - - 52. Verkehrsanlagen und Plätze 52.01.01a Versiegelter oder sonstiger gepflasterter Ver- kehrs- und Betriebsweg (z.B. Straße, Start-, Landebahn) 0 sehr gering - - 52.02.04a Geschotterter Weg oder Weg mit wasserge- bundener Decke 4 sehr gering - - 52.02.06 Unbefestigter Weg 10 mittel - - 52.03.01 Versiegelter Platz oder sonstiger gepflasterter Platz 0 sehr gering - - 52.03.02 Teilbefestigter Platz (z.B. Rasengitter) 3 sehr gering - - 52.03.03a Platz mit geschottertem Belag oder wasser- gebundener Decke (z.B. Aschensportplatz) 4 sehr gering - - 52.04.01 Gleiskörper 1 sehr gering - - 53. Bauwerke mit zugeordneter typischer Freiraumstruktur 53.01.14a Industrie- und Gewerbefläche inkl. typischen Freiräumen 2 sehr gering - - 1 Code gemäß Liste der Biotoptypen und -werte (Anlage 2 BKompV) 2 Geschützte Biotope nach § 30 BNatSchG bzw. § 42 LNatSchG NRW 3 FFH-Lebensraumtyp 4 Abwertung um 2 WP aufgrund der Brennnesseldominanz (80 %) 5 Abwertung um 1 WP aufgrund der Brombeerdominanz (50 %) Erneuerung BÜ 9,5 „Baumschulenweg“ LBP inkl. Artenschutz und WRRL Seite 18 2.2 Schutzgüter und Funktionen nach Anlage 1 BKompV 2.2.1 Ermittlung erforderlicher Zusatzerfassungen bzw. Begründung für den Ausschluss von Schutzgütern und Schutzgutfunktionen nach Anlage 1 BKompV Schutzgüter und Schutzgutfunktionen, bei denen bereits die fachliche Grobabschätzung er- kennen lässt, dass Beeinträchtigungen auszuschließen sind bzw. kein funktionsspezifischer Kompensationsbedarf ausgelöst wird (keine eBS bzw. beim Landschaftsbild keine e B), wer- den nachfolgend gemäß der in Kap. 1.4.1 dargelegten Methodik begründet ausgeschlossen und nicht weiter berücksichtigt. Relevante Funktionen werden in den nachfolgenden Kapiteln vertieft betrachtet. Tiere und Pflanzen Tiere Da durch die zu erwartenden Wirkungen des Vorhabens (vgl. Kap. 1.2.2) erhebliche Beein- trächtigungen besonderer Schwere (eBS) auf die Vielfalt von Tierarten einschließlich der in- nerartlichen Vielfalt (z.B. Störungen, Verlust von Lebensräumen) nicht von vornherein ausge- schlossen werden können, wird dieses Schutzgut nachfolge nd weiter betrachtet (vgl. Kap. 2.2.2). Pflanzen Eingriffsrelevante Pflanzenarten wurden im Zuge der Biotoptypenkartierung nicht nachgewie- sen. Die Vielfalt von Pflanzenarten einschließlich der innerartlichen Vielfalt ist maximal mit mittel zu bewerten, d.h. es handelt sich ausschließlich um Standorte von Pflanzenarten, die für die Sicherung der biologischen Vielfalt höchstens eine mittlere Bedeutung haben. Ein eBS- Fall ist somit gemäß Anlage 3 BKompV ausgeschlossen. Gemäß der in Kap. 1.4.1 dargelegten Methodik bzw. gemäß § 4 Abs. 3 in Verbindung mit Anlage 3 BKompV ist das Schutzgut Pflan- zen daher nicht weiter zu betrachten. Boden Beim Schutzgut Boden sind gemäß Anlage 1 BKompV die natürlichen Bodenfunktionen (Reg- ler- und Speicherfunktion, Filter - und Pufferfunktion, natürliche Bodenfruchtbarkeit) und die Vielfalt von Bodentypen und Bodenformen als Ausdruck des natürlichen und kulturellen Erbes zu betrachten. Natürliche Bodenfunktionen Für die Feststellung der Schwere der zu erwartenden Beeinträchtigungen der natürlichen Bo- denfunktionen durch Versiegelung oder einen Bodenabtrag von bisher unversiegelten Flächen gilt gemäß Anlage 3 Nr. 2 BKompV die Sonderregel Boden. Demnach hat bei einer dauerhaf- ten Versiegelung oder einem Bodenabtrag von bisher unversiegelten Flächen ab einer Größe von 2.000 m² sowie bei sonstigen dauerhaften Wirkungen (Verdichtung, Veränderung des Bo- denwasser- oder Stoffhaushalts) ab dieser Größe eine Prüfung zu erfolgen, ob eine erhebliche Erneuerung BÜ 9,5 „Baumschulenweg“ LBP inkl. Artenschutz und WRRL Seite 19 Beeinträchtigung besonderer Schwere zu erwarten ist. Für die Bewertung sind die Bedeutung der betroffenen Bodenfunktion im konkreten räumlichen Zusammenhang und die Empfindlich- keit gegenüber der spezifischen Wirkung maßgeblich. Gemäß Karte der Bodentypen (BK50, Geologischer Dienst NRW) ist der Boden im Wirkbereich des Vorhabens vorrangig von einer Podsol-Braunerde geprägt, im südwestliche Randbereich des Untersuchungsgebiets schneidet eine Braunerde den Untersuchungsbereich. Die Neuversieglung von Böden (Versiegelung außerhalb bereits versiegelter Flächen) erfolg t beim vorliegenden Vorhaben in einem äußerst geringen Umfang (228 m²). Dementsprechend kann auf eine vertiefende Betrachtung des Schutzgutes Boden bezüglich der Betroffenheit von natürlichen Bodenfunktionen verzichtet werden. Versiegelungen werden zudem über das Bio- topwertverfahren erfasst und durch entsprechende Maßnahmen kompensiert. Vielfalt von Bodentypen und Bodenformen Hinsichtlich der Vielfalt von Bodentypen und Bodenformen als Ausdruck des natürlichen und kulturellen Erbes sind in NRW v.a. Böden vulkanischen Ursprungs, Schwarzerden (Tscherno- seme), durch historische Agrarnutzung geprägte Böden (z.B. Plaggeneschen) sowie Böden, die durch außergewöhnliche Prozesse entstehen wie bspw. Quell- und Sinterkalke besonders wertvoll. Die Flächen im Bereich des BÜ 9,5 Baumschulenweg sind gemäß Karte der schutz- würdigen Böden (BK50, Geologischer Dienst NRW) als weniger schutzwürdig gekennzeichnet bzw. wurden nicht kartiert. Im südwestlich en Randbereich des Untersuchungsgebiets eine Plaggenesche mit hoher Funktionserfüllung verzeichnet. Hierbei handelt es sich jedoch ledig- lich um eine randliche Betroffenheit des Untersuchungsgebietes, eine Beanspruchung des Bo- dens ist innerhalb des unmittelbaren Vorhabenbereichs nicht zu erwarten. Zudem ist bei den Böden im Wirkbereich des Vorhabens von einer anthropogenen Überformung auszugehen. Im Bereich der Bahntrasse und der querenden Straße sind stark veränderte Böden anzunehmen, die folglich bereits im Bestand als gestört anzusehen und höchstens mit mittel zu bewerten sind. Die Vielfalt von Bodentypen und Bodenformen als Ausdruck des natürlichen und kultu- rellen Erbes muss demnach gemäß § 4 Abs. 3 in Verbindung mit Anlage 3 BKompV nicht weiter betrachtet werden. Wasser Bei der Bewertung des Schutzguts Wasser sind gemäß Anlage 1 BKompV die Qualität und Quantität von Oberflächengewässern einschließlich der natürlichen Selbstreinigungsfähigkeit der Fließgewässer sowie die Qualität und Quantität des Grundwassers als auch die Hochwas- serschutzfunktion und Funktion im Niederschlags-Abflusshaushalt verbal-argumentativ zu be- rücksichtigen. Für die Prüfung der Erforderlichkeit von Zusatzerfassungen wurden die entspre- chenden Daten des Fachinformationssystems ELWAS-WEB sowie des GEOportals NRW aus- gewertet (Abfrage März 2024). Bezogen auf das Schutzgut Wasser wird an dieser Stelle auch auf die Betrachtung der Belange der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) in Kap. 8 verwiesen. Oberflächengewässer und Retentionsräume Erneuerung BÜ 9,5 „Baumschulenweg“ LBP inkl. Artenschutz und WRRL Seite 20 Im südöstlichen Bereich des Baumschulgeländes verläuft der sandgeprägter Tieflandbach Kurtenwaldbach (DE_NRW_ 2735312). Zudem befindet sich ein vom Kurtenwaldbach ge- speister Teich südlich der Gaststätte „Asado“. Beide liegen jedoch außerhalb des Untersu- chungsgebiets. Oberflächengewässer und ihre Retentionsräume sind im Wirkraum des Vor- habens somit nicht vorhanden (vgl. Kap. 1.5.6). Die Funktionen für den Naturhaushalt, die sich aus der Qualität und Quantität der Oberflächengewässer einschließlich der natürlichen Selbst- reinigungsfähigkeit der Fließgewässer ergeben, sowie die Hochwasserschutzfunktion und Re- tentionsfunktion werden im Weiteren nicht mehr berücksichtigt. Grundwasser Gemäß der Hydrogeologischen Übersichtskarte HÜK 500 (WMS -Dienst) ist der Untersu- chungsraum durch einen Porengrundwasserleiter mit mäßig bis gering ergiebigem Grundwas- servorkommen charakterisiert. Demnach ist die Bedeutung des Grundwasserleiters bezogen auf die Ergiebigkeit (Grundwasserdargebotsfunktion) mindestens mittel. Zudem liegt der Un- tersuchungsraum des BÜ in Zone III B eines festgesetzten Trinkwasserschutzgebiets (s. Kap. 1.5.6). Hierdurch sind erhebliche Beeinträchtigungen besonderer Schwere (eBS) zunächst nicht auszuschließen. Jedoch liegt das Vorhaben in einem stark vorbelasteten Bereich (beste- hende Bahnlinie, bestehende Straße, Nähe zur Autobahn, Baumschulbetrieb ), der nahezu vollständig versiegelt ist. Die Neuversiegelung durch das Vorhaben ist mit 228 m² äußerst ge- ring. Die kreuzende Straße wird im Bereich der Fahrbahnerneuerung (Neuversiegelung) zu- dem mit einer Querneigung von 2,5 % ausgebildet, sodass das Oberflächenwasser (unbelas- tetes Niederschlagswasser) über das Bankett in den Seitenraum abfließt und dort versickert . Die Neuversiegelung wird daher nicht als eBS-Fall bewertet. Die Schutzfunktion der Deckschichten ist gemäß der Hydrologischen Übersichtskarte HÜK 500 (WMS-Dienst) ungünstig, d.h. die Verschmutzungsempfindlichkeit ist hoch. Baubedingte erhebliche Beeinträchtigungen besonderer Schwere des Teilschutzgutes Grundwasser kön- nen jedoch durch entsprechende Maßnahmen vermieden werden (vgl. Kap. 3.4.2). Betriebs- bedingte Schadstoffeinträge sind beim vorliegenden Vorhaben nicht gegeben, da sich durch das Vorhaben weder die Zugfrequenz noch der Kfz-Verkehr ändern. Gemäß der in Kap. 1.4.1 dargelegten Methodik bzw. gemäß § 4 Abs. 3 in Verbindung mit Anlage 3 BKompV und unter Berücksichtigung der vorgesehenen Vermeidungsmaßnahme zum Schutz vor Verunreinigungen während der Bauphase (vgl. Kap. 3.4.2) können auch be- zogen auf die Teilfunktion Grundwasser eBS -Fälle ausgeschlossen werden. Die Funktionen für den Naturhaushalt, die sich aus der Qualität und Quantität des Grundwassers ergeben, werden demnach im Weiteren nicht mehr berücksichtigt. Auch eine Beeinträchtigung im Be- reich der WSG-Zone III B kann ausgeschlossen werden, da sich der mengenmäßige und che- mische Zustand des Grundwasserkörpers durch das Vorhaben nicht verändert . Versiegelun- gen werden zudem über das Biotopwertverfahren erfasst und durch entsprechende Maßnah- men kompensiert. Erneuerung BÜ 9,5 „Baumschulenweg“ LBP inkl. Artenschutz und WRRL Seite 21 Klima, Luft Die Lebensbedingungen von Pflanzen, Tieren und Menschen im städtischen wie im ländlichen Raum werden maßgeblich durch klima - und immissionsökologische Aspekte bestimmt. Die wesentlichen, im Rahmen der Eingriffsregelung zu betrachtenden Aspekte der Schutzgüter Klima und Luft sind nach Anlage 1 BKompV die klimatische und lufthygienische Ausgleichs- funktion und die Klimaschutzfunktion durch Treibhausgasspeicher- oder -senken. Die Bedeu- tung dieser Teilfunktionen ist nicht zuletzt angesichts des Klimawandels von großer Relevanz. Klimatische und lufthygienische Ausgleichsfunktion Die Waldflächen im unmittelbaren Umfeld des BÜ 9,5 Baumschulenweg sind gemäß Klimaan- alysekarte (Klimaatlas NRW des LANUV online-Abfrage März 2024) als Grünflächen mit hoher thermischer Ausgleichsfunktion gekennzeichnet. Die Freiflächenbereiche des Baumschulbe- triebs hingegen weisen nur eine geringe thermische Ausgleichsfunktion auf. Der Lagerplatz im Bereich der Baustelleneinrichtungsfläche sowie das angrenzende Betriebsgelände einer Holz- masten- und Galabaufirma sind als Siedlungsflächen mit günstiger thermischer Situation ge- kennzeichnet. Die weitläufigen Waldbereiche des Königsforst und der Wahner Heide gelten als bedeutende Frischluftentstehungsgebiete im ansonsten von dichter Siedlung geprägten Großraum Köln. Bachtäler, Fließgewässer oder ausgeprägte Auenbereiche , die eine Funktion als Kaltluft -/ Frischluftleitbahnen übernehmen, sind im Untersuchungsraum jedoch nicht vorhanden. Die Bedeutung der Kalt- oder Frischluftentstehungsgebiete mit Bezug zur Belastungssituation des relevanten Siedlungsraums wird somit insgesamt als mittel (vgl. Anlage 1 BKompV) ein- gestuft, wodurch sich gemäß der in Kap. 1.4.1 dargelegten Methodik bzw. gemäß § 4 Abs. 3 in Verbindung mit Anlage 3 BKompV liegt bezogen auf das Schutzgut Klima kein eBS-Fall vor. Die klimatische und lufthygienische Ausgleichsfunktion wird daher von den weiteren Ausfüh- rungen ausgeschlossen. Klimaschutzfunktionen durch Treibhausgasspeicher oder -senken Eine besondere Klimaschutzfunktion im Sinne einer Funktion als CO 2-Speicher oder -Senke übernehmen gemäß Handreichung zur BKompV insbesondere Moorböden, moorähnliche und organische Böden (BfN & BMU 2021). Die Karte der schutzwürdigen Böden des GEOportals NRW (Abfrage März 2024) stellt im Einwirkbereich des Vorhabens keine kohlenstoffreiche n Moorböden oder andere organische Böden mit einer CO2-Speicher- oder -senkenfunktion dar. Dementsprechend ist im Untersuchungsraum maximal eine mittlere Bedeutung der Böden für die Klimaschutzfunktion anzunehmen. Erhebliche Beeinträchtigungen besonderer Schwere (eBS) können somit ausgeschlossen werden. Die Klimaschutzfunktione n werden demnach von den weiteren Ausführungen ausgeschlossen. Erneuerung BÜ 9,5 „Baumschulenweg“ LBP inkl. Artenschutz und WRRL Seite 22 Landschaftsbild Auswirkungen auf das Schutzgut Landschaftsbild sind durch das geplante Vorhaben nicht ge- geben, die vorhabenbezogenen Wirkungen sind somit bezogen auf die Vielfalt von Landschaf- ten als Ausdruck des natürlichen und kulturellen Erbes und bezogen auf die Funkt ionen im Bereich des Erlebens und Wahrnehmens von Landschaft einschließlich der Eignung der Land- schaft für die landschaftsgebundene Erholung als sehr gering einzuschätzen (vgl. § 4 Abs. 1 Satz 2 BKompV). Das Vorhaben führt zu keinen relevanten Flächeninanspruchnahmen von landschaftsbildprä- genden Strukturen (z.B. Feldgehölze, Hecken, Waldbereiche). Die Eingriffe sind zudem flä- chenmäßig gering und unmittelbar an der bestehenden Bahntrasse bzw. der bestehende n Straße. Aufgrund der Lage des Vorhabens im Bereich der bestehenden Bahnlinie und Straße kommt es darüber hinaus zu keinen zusätzlichen dauerhaften visuellen Beeinträchtigungen oder Überformungen der Landschaft. Kleinstflächige Verluste von wertvollen Veg etations- strukturen werden zudem über das Biotopwertverfahren erfasst und mit entsprechenden Maß- nahmen kompensiert. Gemäß der in Kap. 1.4.1 dargelegten Methodik bzw. gemäß § 4 Abs. 3 in Verbindung mit Anlage 3 BKompV liegt bezogen auf das Schutzgut Landschaftsbild kein eB -Fall vor, das Schutzgut wird von den weiteren Ausführungen ausgeschlossen. 2.2.2 Erfassung und Bewertung des Schutzgutes Tiere 2.2.2.1 Methodik Aufgrund der vergleichsweise geringen Projektwirkungen des punktuellen und damit kleinräu- migen Vorhabens, das in einem vorbelasteten Bereich (bestehende Bahnlinie, Nähe zur L284 und A3, Baumschulbetrieb) umgesetzt wird, hat keine Kartierung der Fauna stattgefunden. Vielmehr erfolgte zur Ermittlung möglicher Vorkommen eingriffs- / planungsrelevanter Tierar- ten eine Ortsbegehung und eine Identifizierung faunistisch relevanter Habitatelemente, Struk- turen und Lebensräume unter Berücksichtigung der durchgeführten Biotoptypenkartierung. Darüber hinaus erfolgte eine Abfrage zu planungsrelevanten Arten für den relevanten Mess- tischblattquadranten 5008/Q4 beim LANUV NRW sowie eine Analyse des Fundortkatasters im Landschaftsinformationssystem @LINFOS (jeweils Abfrage August 2024). Im Rahmen einer faunistischen Habitatpotenzialanalyse werden somit potenziell vorkommende Artgruppen / Ar- ten festgelegt. Dies entspricht einer worst -case-Betrachtung, so dass gewährleistet ist, dass alle Betroffenheiten von Artengruppen / Arten vollständig erfasst werden können. Die o.g. Datengrundlagen liefern ausschließlich Informationen zu planungsrelevanten Arten. Sind planungsrelevante Arten im Einwirkungsbereich des Vorhabens zu erwarten, sind die Lebensräume der Arten entsprechend mindestens von hoher Bedeutung. Die Betroffenheit ist dann gemäß der in Kap. 1.4.1 dargelegten Methodik bzw. gemäß § 4 Abs. 3 in Verbindung mit Anlage 3 BKompV als eBS-Fall zu bewerten. Erneuerung BÜ 9,5 „Baumschulenweg“ LBP inkl. Artenschutz und WRRL Seite 23 Da es sich bei planungsrelevanten Arten immer auch um artenschutzrechtlich relevante Arten handelt, wird die Erforderlichkeit bzw. Art und Umfang von funktionsspezifischen Maßnahmen im Zuge der artenschutzrechtlichen Prüfung überprüft (s. Kap. 7). 2.2.2.2 Ergebnisse Bestandserfassung und -bewertung Der relevante Messtischblattquadrant 5008/Q4 des LANUV (Abfrage März 2024) gibt Hinweise auf Vorkommen der Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus) und 29 Vogelarten (s. Tab. 2-2). Das Fundortkataster des Landschaftsinformationssystems des LANUV @ LINFOS gibt zudem konkrete Hinweise auf Vorkommen des Wespenbussards (Pernis apivorus) im unmit- telbaren Umfeld des BÜ 9,5 Baumschulenweg sowie des Mittelspechts (Dendrocopus medius) im erweiterten Wirkbereich des Vorhabens (Waldbereiche nördlich der Rösrather Straße). Hinweise auf planungsrelevante Amphibien-, Weichtier-, Libellen-, Schmetterlings-, Käfer- und Pflanzenarten werden weder im Fundortkataster des LANUV noch im Messtischblattquadran- ten gegeben, die Artgruppen werden daher nicht weiter betrachtet. Tab. 2-2: Planungsrelevante Arten mit Erhaltungszustand (EHZ) des Messtischblattes 5008 Q4 und Arten des Fundortkatasters im Landschaftsinformationssystem @LINFOS (LANUV 2024) Wissenschaftlicher Name Deutscher Name Status / Nachweis EHZ in NRW (KON) EHZ in NRW (ATL) Säugetiere (Fledermäuse) Pipistrellus pipistrellus Zwergfledermaus Nachweis ab 2000 vorhanden G G Reptilien Lacerta agilis Zauneidechse Nachweis ab 2000 vorhanden G G Vögel Accipiter gentilis Habicht Nachweis BV* ab 2000 vorhan- den G U Accipiter nisus Sperber Nachweis BV ab 2000 vorhanden G G Acrocephalus scirpaceus Teichrohrsänger Nachweis BV ab 2000 vorhanden G G Alcedo atthis Eisvogel Nachweis BV ab 2000 vorhanden G G Anthus trivialis Baumpieper Nachweis BV ab 2000 vorhanden U↓ U↓ Asio otus Waldohreule Nachweis BV ab 2000 vorhanden U U Buteo buteo Mäusebussard Nachweis BV ab 2000 vorhanden G G Cuculus canorus Kuckuck Nachweis BV ab 2000 vorhanden U↓ U↓ Delichon urbica Mehlschwalbe Nachweis BV ab 2000 vorhanden U U Dendrocopos medius Mittelspecht Nachweis BV ab 2000 vorhanden G G Dryobates minor Kleinspecht Nachweis BV ab 2000 vorhanden G U Dryocopus martius Schwarzspecht Nachweis BV ab 2000 vorhanden G G Emberiza schoeniclus Rohrammer Nachweis BV ab 2000 vorhanden U G Erneuerung BÜ 9,5 „Baumschulenweg“ LBP inkl. Artenschutz und WRRL Seite 24 Falco subbuteo Baumfalke Nachweis BV ab 2000 vorhanden U U Falco tinnunculus Turmfalke Nachweis BV ab 2000 vorhanden G G Gallinula chloropus Teichhuhn Nachweis BV ab 2000 vorhanden G G Hirundo rustica Rauchschwalbe Nachweis BV ab 2000 vorhanden U↓ U Lanius collurio Neuntöter Nachweis BV ab 2000 vorhanden G↓ U Locustella naevia Feldschwirl Nachweis BV ab 2000 vorhanden U U Lullula arborea Heidelerche Nachweis BV ab 2000 vorhanden Parus montanus Weidenmeise Nachweis BV ab 2000 vorhanden G U Passer montanus Feldsperling Nachweis BV ab 2000 vorhanden U U Pernis apivorus Wespenbussard Nachweis BV ab 2000 vorhanden U S Phoenicurus phoenicurus Gartenrot- schwanz Nachweis BV ab 2000 vorhanden U U Saxicola rubicola Schwarz- kehlchen Nachweis BV ab 2000 vorhanden U↑ G Scolopax rusticola Waldschnepfe Nachweis BV ab 2000 vorhanden U U Streptopelia turtur Turteltaube Nachweis BV ab 2000 vorhanden S S Strix aluco Waldkauz Nachweis BV ab 2000 vorhanden G G Sturnus vulgaris Star Nachweis BV ab 2000 vorhanden U U Tachybaptus ruficollis Zwergtaucher Nachweis BV ab 2000 vorhanden G G * BV = Brutvorkommen Säugetiere (Fledermäuse) Die Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus) ist eine Gebäudefledermaus. Sie kommt in strukturreichen Landschaften, vor allem auch in Siedlungsbereichen als Kulturfolger vor. Als Hauptjagdgebiete dienen Gewässer, Kleingehölze sowie aufgelockerte Laub - und Mischwäl- der. Im Siedlungsbereich werden park artige Gehölzbestände sowie Straßenlaternen aufge- sucht. Als Sommerquartiere und Wochenstuben werden fast ausschließlich Spaltenverstecke an und in Gebäuden aufgesucht. Genutzt werden Hohlräume unter Dachpfanne n, Flachdä- chern, hinter Wandverkleidungen, in Mauerspalten oder auf Dachböden. Auch als Winterquar- tiere werden oberirdische Spaltenverstecke in und an Gebäuden, außerdem natürliche Fels- spalten sowie unterirdische Quartiere in Kellern oder Stollen bezogen ( LANUV – Geschützte Arten in NRW: planungsrelevante Arten). Geeignete Gebäudestrukturen, die eine Quartier- funktion übernehmen könnten, finden sich lediglich im Bereich der Baumschule und bleiben vom Vorhaben unbeeinträchtigt. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass die Be- reiche um den BÜ als Jagd- und Nahrungshabitat von der Zwergfledermaus genutzt werden. Darüber hinaus ist, trotz des Fehlens in dem Messtischblattquadrant 5008/Q4, aufgrund der Habitatausstattung des Untersuchungsraumes mit dem Vorkommen einiger Waldfledermaus- arten zu rechnen. Da die Datengrundlage diesbezüglich nicht besonders aufschlussreich ist, wird im Sinne einer worst -case Annahme davon ausgegangen, dass bei Inanspruchnahmen von Gehölzen mit entsprechender Eignung auch einige Waldfledermausarten, wie etwa die Erneuerung BÜ 9,5 „Baumschulenweg“ LBP inkl. Artenschutz und WRRL Seite 25 häufiger vorkommenden Arten Große Abendsegler, Braune s Langohr, Fransenfledermaus und Rauhautfledermaus, betroffen sein könnten. Dahingehend wurde am 25.08.2025 eine nachträgliche Untersuchung auf Höhlenbäume in den Eingriffsbereichen durchgeführt. Im Ergebnis wird ein Baum betroffen sein, der ein Poten- zial als Fortpflanzungs - und Ruhestätte für Waldfledermäuse, bzw. als sommerliche Ruhe- stätte für männliche Zwergfledermäuse aufweist. Dabei handelt es sich um eine mittelalte Stiel- eiche, die westlich des Bahnübergangs am Baumschulenweg steht (vgl. Abb. 2-1). Sie hat einen BHD von etwa 45 cm und weist in etwa 3 m Höhe an einem entfernten Ast einen Fäul- nisbereich in Ostexposition auf, der in den Stamm hineingeht. Der Großteil des angefaulten Loches ist derzeit noch mit ve rrottendem Holz gefüllt, es gibt allerdings kleinere Ritzen am Rand, durch die eine Fledermaus durchschlüpfen könnte (vgl. Abb. 2-2). In der folgenden ar- tenschutzrechtlichen Betrachtung wir der Baum daher als potenzielle Fortpflanzungs- und Ru- hestätte für Fledermäuse angesehen. Ein Potenzial als Schwärm - oder Winterquartier wird jedoch aufgrund der noch geringen Mächtigkeit der Stieleiche und seiner exponierten Lage, außerhalb geschlossener Waldbestände, ausgeschlossen. Abb. 2-1: Anlagebedingt betroffener Höhlenbaum Erneuerung BÜ 9,5 „Baumschulenweg“ LBP inkl. Artenschutz und WRRL Seite 26 Abb. 2-2: Baumhöhle Reptilien Die Zauneidechse (Lacerta agilis) bewohnt reich strukturierte, offene Lebensräume mit einem kleinräumigen Mosaik aus vegetationsfreien und grasigen Flächen, Gehölzen, verbuschten Bereichen und krautigen Hochstaudenfluren. Dabei werden Standorte mit lockeren, sandigen Substraten und einer a usreichenden Bodenfeuchte bevorzugt. Ursprünglich besiedelte die wärmeliebende Art ausgedehnte Binnendünen- und Uferbereiche entlang von Flüssen. Heute kommt sie vor allem in Heidegebieten, auf Halbtrocken- und Trockenrasen sowie an sonnen- exponierten Waldrändern, Feldrainen und Böschungen vor. Sekundär nutzt die Zauneidechse auch vom Menschen geschaffene Lebensräume wie Eisenbahndämme, Straßenböschungen, Steinbrüche, Sand - und Kiesgruben oder Industriebrachen. Im Winter verstecken sich die Tiere in frostfre ien Verstecken (z.B. Kleinsäugerbaue, natürliche Hohlräume), aber auch in selbst gegrabenen Quartieren. Nach Beendigung der Winterruhe verlassen die tagaktiven Tiere ab März bis Anfang April ihre Winterquartiere. Ab Ende Mai werden die Eier in selbst gegrabene Erdlöcher an sonnenexponierten, vegetationsfreien Stellen abgelegt. Die Zau- neidechse ist eine ausgesprochen standorttreue Art, die meist nur kleine Reviere mit einer Flächengröße bis zu 100 m² nutzt (LANUV – Geschützte Arten in NRW: planungsrelevante Arten). Ein Vorkommen der Art im Wirkbereich des Vorhabens ist potenziell möglich. Erneuerung BÜ 9,5 „Baumschulenweg“ LBP inkl. Artenschutz und WRRL Seite 27 Vögel Aufgrund der geringen zu erwartenden Projektwirkunge n und der Lage des Vorhabens in ei- nem vorbelasteten Bereich (Licht, Lärm durch vorhandene Bahntrasse, Straße und Baum- schulbetrieb) wird auf eine Auswahl von potenziell im Wirkraum des Vorhabens vorkommen- den Arten an dieser Stelle verzichtet. Am 25.08.2025 erfolgte nachträglich eine Untersuchung auf Höhlenbäume im Eingriffsbereich. Dabei wurde festgestellt, dass eine mittelalte Stieleiche in Bereichen von Flächeninanspruch- nahmen liegt. Dieser weist zwar ein Potenzial für Fledermäuse auf (s. oben Abschnitt Fleder- mäuse), jedoch konnte keine bestehende Höhle mit Eignung für höhlen- und halbhöhlenbe- wohnende Vogelarten festgestellt werden. Weiterhin ist zu beachten, dass die betroffene Eiche derzeit vital ist und zur Verkehrssicherheit der angrenzenden Straße und des Gleisbetts, häufig beschnitten wird, sodass absterbende Strukturen zur Verkehrssicherheit zeitnah entfernt wer- den. Nach Franz et al. (2006) nutzen im Prinzip alle heimischen Spechtarten vorgeschädigtes Holz für den Bruthöhlenbau. Einzig der Schwarzspecht ist aufgrund seiner Größe und Kraft in der Lage, seine Höhlen auch in vitale Bäume (in diesem Fall bevorzugt Rotbuch en) zu zim- mern. Das eingangs erwähnte angefaulte Loch könnte zwar zum Bau einer Bruthöhle genutzt werden, dies ist aber offensichtlich bislang noch nicht passiert. Aus diesem Grund kann eine aktuelle Nutzung der betroffenen Eiche als Höhlenbaum für planungsrelevante Vogelarten voll- ständig ausgeschlossen werden. Im Rahmen der Konfliktanalyse sowie bei der artenschutzrechtlichen Betrachtung wer- den die Vögel allesamt betrachtet und in Gilden abgehandelt. 3 Konfliktanalyse 3.1 Ermittlung und Bewertung der unvermeidbaren Beeinträchtigungen von Biotopen durch das Vorhaben In diesem Kapitel erfolgt die Beschreibung der Methode der Ermittlung und Bewertung der unvermeidbaren Beeinträchtigungen von Biotopen durch das Vorhaben und die Darlegung der Betroffenheit von Biotoptypen. Darüber hinaus wird unter Berücksichtigung der Schwere der Beeinträchtigungen dargelegt, bei welchen Biotoptypen eine eingriffsrelevante Betroffenheit vorliegt. Hierzu sind d ie unver- meidbaren Beeinträchtigungen des Vorhabens auf Biotope bezüglich der Schwere der Beein- trächtigungen einzustufen. Unterschieden wird dabei gemäß Anlage 3 BKompV in erhebliche Beeinträchtigungen (eB), erhebliche Beeinträchtigungen besonderer Schwere (eBS) und in unerhebliche Beeinträchtigungen. Nach § 7 BKompV hat die Ermittlung des biotopwertbezo- genen Kompensationsbedarfs für alle mindestens erheblich beeinträchtigten Biotope zu erfol- gen. Erneuerung BÜ 9,5 „Baumschulenweg“ LBP inkl. Artenschutz und WRRL Seite 28 Die Grundlage für die Ermittlung der Schwere der Beeinträchtigungen nach Anlage 3 BKompV bildet zum einen die Bedeutung der Biotoptypen nach den zugewiesenen Wertstufen (vgl. Kap.2.1.2, Tab. 2-1). Zum anderen ist die Intensität der Beeinträchtigungen gem. Anlage 3 BKompV zu ermitteln. Beim geplanten Vorhaben sind ausschließlich anlage- und baubedingte Wirkungen gegeben, betriebsbedingte Wirkungen sind nicht zu verzeichnen. Es handelt sich bei den anlage - und baubedingten Wirkungen um unmittelbare Wirkungen in Form von Flächeninanspruchnahmen (BfN & BMU 2021: Kap. 3.2). Da es anlage - und baubedingt durch die Flächeninanspruch- nahme zu einem vollständigen Verlust von Biotoptypen kommt, wird die Intensit ät der Beein- trächtigung sowohl für anlage- als auch für baubedingte Flächeninanspruchnahmen als hoch (= Stufe III gemäß Anlage 3 BKompV) eingestuft. Die Schwere der zu erwartenden Beeinträchtigungen der Biotoptypen ergibt sich aus der Ver- knüpfung der Bedeutung der Biotoptypen mit der Intensität der Beeinträchtigungen anhand der Matrix in Anlage 3 der BKompV. Die ermittelte Schwere der unvermeidbaren Beeinträch- tigungen von Biotopen wird detailliert in Kap. 3.5 Tab. 3-5 für jeden betroffenen Biotoptyp dar- gestellt. Im Ergebnis können mit 244 m² zum Großteil erhebliche Beeinträchtigungen (eB) fest- gestellt werden; erhebliche Beeinträchtigungen besonderer Schwere (eBS) sind auf einer Flä- che von 68 m² gegeben. Überwiegend werden durch das Vorhaben allerdings unerhebliche Beeinträchtigungen hervorgerufen. Diese werden in Kap. 3.5 Tab. 3-5 der Vollständigkeit hal- ber mit aufgeführt, um die Gesamtflächeninanspruchnahme des Vorhabens zu dokumentie- ren, für die Ermittlung des biotopwertbezogenen Kompensationsbedarfs sind sie nicht rele- vant. Nachfolgend erfolgt die Darstellung der Eingriffe in Biotope getrennt nach anlage- und baube- dingten Flächeninanspruchnahmen. Anlagebedingt beanspruchte Biotope gehen dauerhaft verloren, wohingegen baubedingt in Anspruch genommene Biotope i.d.R. nach Abschluss der Bauarbeiten zumindest gleichartig wiederhergestellt werden können. Beim vorliegenden Vor- haben ist eine Rekultivierung der BE-Fläche nicht erforderlich, da sowohl für die Baustraße als auch für die Baustelleneinrichtungsflächen im Bestand versiegelte und teilversiegelte Flächen genutzt werden, die nach Abschluss der Bauarbeiten verbleiben. Darüber hinaus erfolgt in der nachfolgenden Tabelle die Darlegung der Schwere der Beein- trächtigung. Tab. 3-1: Bau- und anlagebedingte Flächeninanspruchnahmen Code BKompV1 Biotoptypenbezeichnung Bedeutung (WP) Wirkfaktor Flächeninan- spruch- nahme Schwere der Beein- trächti- gung1 Fläche (m²) 39. Wald- und Ufersäume, Staudenfluren 39.01.01 Wald- und Gehölzsäume oligo- bis eutropher, trockener bis nasser Standorte mittel (14)4 anlagebedingt eB 49 Erneuerung BÜ 9,5 „Baumschulenweg“ LBP inkl. Artenschutz und WRRL Seite 29 Code BKompV1 Biotoptypenbezeichnung Bedeutung (WP) Wirkfaktor Flächeninan- spruch- nahme Schwere der Beein- trächti- gung1 Fläche (m²) mittel (15)5 anlagebedingt eB 48 39.05 Neophyten-Staudenfluren gering (7) anlagebedingt eB 22 39.06.03 Frische bis nasse Ruderalstan- dorte mittel (12) anlagebedingt eB 126 41. Feldgehölze, Gebüsche, Hecken und Gehölzkulturen 41.05aM Einzelbäume, Baumreihen und Baumgruppen aus überwiegend autochtonen Arten - Mittlere Ausprägung mittel (15) anlagebedingt eB 1 43. Laub(misch)wälder und -forste 43.07.02M Eichen-Hainbuchenwald staunas- ser bis frischer Standorte - Mittlere Ausprägung sehr hoch (20) anlagebedingt eBS 66 52. Verkehrsanlagen und Plätze 52.01.01a Versiegelter oder sonstiger ge- pflasterter Verkehrs- und Betriebs- weg (z.B. Straße, Start-, Lande- bahn) sehr gering (0) anlagebedingt -- 576 52.02.04a Geschotterter Weg oder Weg mit wassergebundener Decke sehr gering (4) anlagebedingt -- 35 52.03.01 Versiegelter Platz oder sonstiger gepflasterter Platz sehr gering (0) anlagebedingt -- 12 52.03.02 Teilbefestigter Platz (z.B. Rasen- gitter) sehr gering (3) anlagebedingt -- 39 52.03.03a Platz mit geschottertem Belag oder wassergebundener Decke (z.B. Aschensportplatz) sehr gering (4) anlagebedingt -- 46 52.04.01 Gleiskörper sehr gering (1) anlagebedingt -- 1 53. Bauwerke mit zugeordneter typischer Freiraumstruktur 53.01.14a Industrie- und Gewerbefläche inkl. typischen Freiräumen sehr gering (2) baubedingt -- 204 1 --: keine erhebliche Beeinträchtigung zu erwarten eB: erhebliche Beeinträchtigung zu erwarten eBS: erhebliche Beeinträchtigung besonderer Schwere zu erwarten 2 Planungsbereiche Bahnübergang (BÜ) und Schwanenhaus (SH) orange hinterlegt = eingriffsrelevante Beeinträchtigung; zur Ermittlung des biotopwertbezogenen Kompensations- bedarfs heranzuziehen Hinweis: Alle Flächeninanspruchnahmen wurden auf ganze Zahlen gerundet. Flächeninanspruchnahmen , die ge- rundet eine Größe unter einem Quadratmeter ergaben, wurden aufgrund der geringfügigen Relevanz nicht darge- stellt und im Rahmen der Konfliktanalyse nicht weiter berücksichtigt. Insgesamt erfolgen unmittelbare Beeinträchtigungen durch anlage- und baubedingte Flächen- inanspruchnahmen im Bereich des BÜ auf einer Gesamtfläche von 1.224 m². Davon erfolgt Erneuerung BÜ 9,5 „Baumschulenweg“ LBP inkl. Artenschutz und WRRL Seite 30 auf 244 m² eine erhebliche Beeinträchtigung (eB-Fälle) und auf 66 m² eine erhebliche Beein- trächtigung besonderer Schwere (eBS-Fall). Auf 912 m² ist die unmittelbare Beeinträchtigung als unerheblich einzustufen. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Betroffenheit von Biotoptypen in den jeweiligen Wertstufen: Tab. 3-2: Betroffenheit von Biotoptypen in den jeweiligen Wertstufen Wertstufe betroffene Biotoptypenfläche in m² 0 – 4 WP sehr gering 912 5 – 9 WP gering 22 10 – 15 WP mittel 224 19 – 21 WP sehr hoch 66 22 – 24 WP hervorragend -- Summe 1.224 Die ermittelten Konflikte für Biotoptypen stellen sich wie folgt dar: Tab. 3-3: Konflikte Schutzgut Biotope Nr. Konflikt B1 anlagebedingter Verlust von Wald- und Ufersäumen, Staudenfluren 39.01.01, 39.05, 39.06.03 B2 anlagebedingter Verlust von Laub(misch)wälder und -forste (Laubbaumanteil < 50 %) 43.07.02M B3 anlagebedingter Verlust von Feldgehölze, Gebüsche, Hecken und Gehölzkulturen 41.05.aM Die kartografische Darstellung des Konfliktes erfolgt im Bestands- und Konfliktplan (Unterlage 10.3). Tab. 3-2 zeigt, dass durch das Vorhaben fast ausschließlich Biotoptypen mit sehr geringer Bedeutung betroffen sind. Darunter fallen Straßen sowie sonstige versiegelte Wege und teil- versiegelte Plätze. Der Anteil betroffener Biotoptypen mit geringer Bedeutung ist äußerst ge- ring. Hierunter fällt lediglich die Neophyten-Staudenflur. Zu den betroffenen Biotoptypen mit mittlerer Bedeutung zählen Wald- und Gehölzsäume oligo- bis eutropher, trockener bis nasser Standorte und frische bis nasse Ruderalstandorte . Es sind 66 m² eines Biotoptyps mit sehr hoher Bedeutung betroffen. Hierbei handelt es sich um den Eichen-Hainbuchenwald mittleren Alters. Hervorragend bedeutende Biotoptypen sind nicht vom Eingriff betroffen. Erneuerung BÜ 9,5 „Baumschulenweg“ LBP inkl. Artenschutz und WRRL Seite 31 3.2 Ermittlung und Bewertung der unvermeidbaren Beeinträchtigungen des Schutzgutes Tiere durch das Vorhaben 3.2.1 Methodische Vorgehensweise Die Konfliktanalyse für das Schutzgut Tiere beruht auf den Ergebnissen der artenschutzrecht- lichen Prüfung in Kap. 7, da beim vorliegenden Vorhaben gemäß der Datenauswertung alle betrachtungsrelevanten Tierarten auch einer artenschutzrechtlichen Prüfung zu unterziehen sind. Arten, die ausschließlich im Rahmen der Eingriffsregelung zu betrachten sind, sind nicht vorhanden. Die Ermittlung der Beeinträchtigungen erfolgte unter Berücksichtigung der vorgesehenen Ver- meidungsmaßnahmen (vgl. Kap. 3.4). 3.2.2 Vögel Für die Artgruppe der Vögel werden der Verlust von Fortpflanzungs - und Ruhestätten, die Störung sowie die Tötung von einzelnen Individuen in der Artenschutzprüfung behandelt (vgl. Kap. 7.2). Die artenschutzrechtliche Prüfung bezieht sich dabei auf die planungsrelevanten Arten sowie die nicht planungsrelevanten, allgemein weit verbreiteten und häufigen Arten, d.h. es werden alle potenziell vorkommenden Vogelarten berücksichtigt. Im Ergebnis kann gemäß der artenschutzrechtlichen Prüfung ein Eintreten artenschutzrechtli- cher Verbotstatbestände für Vögel unter Einbeziehung von Vermeidungsmaßnahmen voll - ständig ausgeschlossen werden. Diesem Ergebnis folgend sind auch für den LBP unvermeid- bare Beeinträchtigungen besonderer Schwere (eBS) und somit Konflikte für die Vögel nicht zu verzeichnen. 3.2.3 Fledermäuse Für die Artgruppe der Fledermäuse werden der Verlust von Fortpflanzungs- und Ruhestätten, die Störung sowie die Tötung von einzelnen Individuen ausführlich in der artenschutzrechtli- chen Prüfung (vgl. Kap. 7.3) behandelt. Alle potenziell vorkommenden Fledermausarten sind planungsrelevant und wurden somit in der artenschutzrechtlichen Prüfung berücksichtigt. Im Ergebnis kann gemäß der artenschutzrechtlichen Prüfung ein Eintreten artenschutzrechtli- cher Verbotstatbestände für diese Art unter Einbeziehung von Vermeidungsmaßnahmen nicht vollständig ausgeschlossen werden. Für die Erneuerung des BÜ 9,5 „Baumschulenweg“ muss für die Anlage eines neuen Schachtes ein Baum mit Sommerquartierpotenzial für Fledermäuse gerodet werden. Diesem Ergebnis folgend sind auch für den LBP unvermeidbare erhebliche Beeinträchtigungen besonderer Schwere (eBS) und somit Konflikte für Fl edermäuse zu ver- zeichnen. Erneuerung BÜ 9,5 „Baumschulenweg“ LBP inkl. Artenschutz und WRRL Seite 32 3.2.4 Reptilien Die Artgruppe der Reptilien wurden in der artenschutzrechtlichen Prüfung die planungsrele- vanten Art Zauneidechse betrachtet (vgl. Kap. 7.4 ). Im Ergebnis kann gemäß der artenschutzrechtlichen Prüfung ein Eintreten artenschutzrechtli- cher Verbotstatbestände für diese Art unter Einbeziehung von Vermeidungsmaßnahmen voll- ständig ausgeschlossen werden. Diesem Ergebnis folgend sind auch für den LBP unvermeid- bare erhebliche Beeinträchtigungen besonderer Schwere (eBS) und somit Konflikte für Repti- lien nicht zu verzeichnen. 3.2.5 Fazit Unvermeidbare erhebliche Beeinträchtigungen (eB) oder erhebliche Beeinträchtigungen be- sonderer schwere (eBS) sind für das Schutzgut Tiere unter Berücksichtigung der vorgesehe- nen Vermeidungsmaßnahmen ausschließlich für die Artgruppe Fledermäuse gegeben . Hie- raus ergibt sich ein Konflikt für das Schutzgut Tiere, der in der nachfolgenden Tabelle darge- stellt wird. Kartografisch wird der Konflikt in den Bestands- und Konfliktplänen (Unterlage 15.3) dargestellt. Tab. 3-4: Konflikte Schutzgut Tiere Nr. Konflikt T1 anlagebedingter Verlust eines Einzelbaumes mit Quartierpotenzial für Fledermäuse 3.3 Vermeidung von Beeinträchtigungen von Biotopen durch das Vorha- ben Das Vermeidungsgebot stellt einen wesentlichen Kern der Eingriffsregelung dar. Der Grund- satz, dass Beeinträchtigungen vorrangig zu vermeiden sind, ist in § 13 BNatSchG geregelt. § 15 BNatSchG konkretisiert die Vorgaben für den Verursacher eines Eingriffs. In der BKompV sind die besonderen Anforderungen an die Vermeidung von Beeinträchtigungen in § 3 BKompV geregelt. Für das Schutzgut Biotope werden folgende Vermeidungsmaßnahmen vorgesehen: • Die Lage der Baufläche (ca. 200 m²) wurde so gewählt, dass sie vollständig im Bereich einer Gewerbefläche in einem anthropogen überprägten Bereich außerhalb wertvoller Bi- otopstrukturen liegt. Eine erhebliche Beeinträchtigung in den Naturhaushalt konnte dadurch vermieden werden. • Darüber hinaus wurde die Anzahl und Größe der Bauflächen auf das Mindestmaß be- schränkt. Zusätzliche Baustraßen sind nicht erforderlich. • Es wird eine Umweltfachliche Bauüberwachung (001_VA) vorgesehen. Erneuerung BÜ 9,5 „Baumschulenweg“ LBP inkl. Artenschutz und WRRL Seite 33 • In Bereichen, in denen Gehölzstrukturen mindestens mittlerer Bedeutung an das Baufeld angrenzen ist ein Vegetationsschutzzaun vorgesehen (003_V). Dies betrifft die Laubwälder mittlerer und alter Ausprägung (43.07.02M, 43.07.03A, 43.07.04.M). 3.4 Vermeidung von Beeinträchtigungen von Schutzgütern und Funktio- nen nach Anlage 1 Spalten 1 und 2 BKompV durch das Vorhaben 3.4.1 Vermeidung von Beeinträchtigungen von Tieren durch das Vorhaben Für das Schutzgut Tiere werden folgende Vermeidungsmaßnahmen vorgesehen: • Es wird eine Umweltfachliche Bauüberwachung (001_VA) vorgesehen. • Artenschutzrechtlich optimierter Bauablauf (002_VA): − Vermeidung einer Tötung von Vögeln durch Räumung des Baufeldes (sofern erforder- lich: Rodung gemäß § 39 Abs. 5 Nr. 2 BNatSchG) in der Zeit vom 1.10. bis 28.2., d. h. außerhalb der Brutzeiten der Vögel. − Vermeidung einer Tötung von Zauneidechsen durch Räumung des Baufeldes: Bau- feldräumung im Bereich des Schotterkörpers in der Aktivitätszeit der Zauneidechse zw. Mitte März und Mitte August. 3.4.2 Vermeidung von Beeinträchtigungen des Bodens und des Grundwassers durch das Vorhaben Für die Schutzgüter Boden und Wasser werden folgende Vermeidungsmaßnahmen vorgese- hen: • Vorsehen einer Umweltfachlichen Bauüberwachung (001_VA) • Vorsehen eines ordnungsgemäßen Umgangs mit umweltgefährdenden Stoffen im Zuge der Baustelleneinrichtung und der Baudurchführung, insbesondere bei der Betan- kung von Baufahrzeugen sowie der Lagerung von Treib- und Schmierstoffen; darüber hin- aus Vorsehen besonderer Schutzmaßnahmen bei Aushub und Zwischenlagerung von mit Schadstoffen belasteten Böden (gemäß BoVEK-Konzept; DB 2023) (004_V) 3.5 Ermittlung des biotopwertbezogenen und des funktionsspezifischen Kompensationsbedarfs für beeinträchtigte Biotope Beim vorliegenden Vorhaben ergeben sich die erheblichen Beeinträchtigungen in Biotope aus der anlagebedingten Flächeninanspruchnahme (= unmittelbare Wirkung). Bei einer Flächen- inanspruchnahme ist gemäß § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 BKompV für die Ermittlung des biotopwert- bezogenen Kompensationsbedarfs für jede betroffene Fläche eine Bilanzierung der Bio- topwerte vor und nach Durchführung des Eingriffs vorzunehmen. Dabei ist die Differenz zwi- schen den Biotopwerten des vorhandenen Zustands und des nach dem Eingriff zu erwarten- den Zustands zu bilden und mit der beeinträchtigten Fläche in Quadratmetern zu multiplizie- ren. Erneuerung BÜ 9,5 „Baumschulenweg“ LBP inkl. Artenschutz und WRRL Seite 34 Die Betroffenheit von Biotoptypen sehr geringer Bedeutung (= 0 bis 4 WP nach Anlage 2 BKompV) geht nicht in die Bilanzierung zur Ermittlung des Kompensationsumfangs mit ein (vgl. Anlage 3 BKompV und BfN & BMU 2021 Kap. 3.2.1), da hierdurch keine erhebliche Be- einträchtigung ausgelöst wird. Um rechnerisch kein „Plus“ auf diesen nicht als Eingriff bilan- zierten Flächen zu erzeugen, soll auf diesen Flächen auch keine Anrechnung des nach dem Eingriff zu erwartenden Zustands stattfinden, sofern dieser Zustand Biot ope mit einer sehr geringen Bedeutung (0 bis 4 WP) erwarten lässt. Tab. 3-5 stellt den Zustand der Biotope vor Eingriff, getrennt nach anlage- und baubedingten Flächeninanspruchnahmen, dar. Die Methode hierzu ist in Kap. 3.1 beschrieben. Tab. 3-6 stellt den Zustand nach Eingriff, getrennt nach anlage- und baubedingten Flächenin- anspruchnahmen, dar. Bei allen durch das Vorhaben versiegelten Flächen (Fahrbahn usw.) beträgt der Biotopwert nach Eingriff 0 WP. Teilversiegelte Flächen (Bankett) besitzen nach Eingriff gemäß Anlage 2 BKompV 3 WP. Bei der Ermittlung des Kompensationsumfangs wer- den grundsätzlich noch nicht die konkreten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen berücksichtigt, da der Bearbeitungsschritt einzig der Ermittlung des Kompensationsbedarfs dient. Aus der Gegenüberstellung des Zustandes nach Eingriff mit dem Ausgangszustand vor dem Eingriff wird der biotopwertbezogene Kompensationsbedarf für die unvermeidbaren, unmittel- baren Beeinträchtigungen berechnet. Dies zeigt Tab. 3-6. Erneuerung BÜ 9,5 „Baumschulenweg“ LBP inkl. Artenschutz und WRRL Seite 35 Tab. 3-5: Ermittlung des biotopwertbezogenen Eingriffs für den Ausgangszustand versie- gelt teilver- siegelt unver- siegelt, über- baut baube- dingte Inan- spruch- nahme Anlagebedingte Flächeninanspruchnahme B1 Verlust von Wald- und Ufersäumen, Staudenfluren 39.01.01 14 49 eB 49 686 39.01.01 15 22 26 eB 48 720 39.05 7 10 12 eB 22 154 39.06.03 12 78 48 eB 126 1.512 B2 Laub(misch)wälder und -forste (Laubbaumanteil < 50 %) 43.07.02M 20 33 33 eBS 66 1.320 B3 Verlust von Feldgehölze, Gebüsche, Hecken und Gehölzkulturen 41.05.aM 15 1 eB 1 15 Summe anlagebedingte Flächeninanspruchnahme 312 4.407 Baubedingte Flächeninanspruchnahme -- -- -- -- -- -- 0 0 Summe baubedingte Flächeninanspruchnahme 0 0 Flächeninanspruchnahme von Biotoptypen sehr geringer Bedeutung 52.01.01a 0 572 4 -- 576 52.02.04a 4 33 2 -- 35 52.03.01 0 12 -- 12 52.03.03a 4 37 2 -- 39 52.04.01 1 13 33 -- 46 52.04.01a 2 1 -- 1 53.01.14a 2 203 -- 203 Summe Flächeninanspruchnahme sehr geringwertiger Biotope 912 1.224 312 4.407 Erheblich- keit der B eein- trächti- gung unmittelbar B io to pwert A usgangs- zustand Summe beeinträch- tigte F läche Summe erheblich beeinträchtigte Fläche Summe beeinträchtigte Fläche insgesamt Summe Biotopwert Ausgangszustand Ausgangszustand und Art der Beeinträchtigung Konflikt Nr. Betroffene Biotoptypen Bestand Biotopwert BW Ist Betroffene Fläche (m²) Erneuerung BÜ 9,5 „Baumschulenweg“ LBP inkl. Artenschutz und WRRL Seite 36 Tab. 3-6: Ermittlung des biotopwertbezogenen Kompensationsbedarfs für den Zustand nach Eingriff Für das Schutzgut Biotope entsteht gemäß der Bilanz nach BKompV ein Gesamteingriff auf einer Fläche von 1.224 m². Auf 912 m² findet keine erhebliche Beeinträchtigung statt (im Be- stand sehr geringwertige Biotope). Erhebliche Beeinträchtigungen (eB) werden auf einer Flä- che von 246 m² mit einem Wert von 3.087 Biotopwertpunkten bilanziert. Erhebliche Beein- trächtigungen besonderer Schwere (eBS) auf einer Fläche von 66 m² mit 1.320 Biotopwert- punkten gegeben. Bei dem eBS-Fall handelt es sich um 66 m² Eichen-Hainbuchenwald mitt- leren Alters. Entsprechend den Vorgaben der BKompV ist neben dem biotopwertbezogenen Ausgleich also eine zusätzliche funktionsspezifische Kompensation erforderlich. Dem gegenüber steht im Zustand nach Eingriff ein Gesamtwert von 504 Biotopwertpunkten. Somit entsteht für das Schutzgut Biotope ein biotopwertbezogener Kompensationsbedarf von insgesamt 3.903 WP. 3.6 Ermittlung des Kompensationsbedarfs für beeinträchtigte Tiergrup- pen / -arten Beim vorliegenden Vorhaben ergeben sich die erheblichen Beeinträchtigungen besonderer Schwere aus der anlagebedingten Flächeninanspruchnahme (= unmittelbare Wirkung) in po- tenzielle Lebensräume von Fledermäusen. Es handelt sich um einen Baum mit Sommerquar- tierpotenzial (vgl. Kap. 2.2.2.2). Zustand nach Eingriff B io to p- wert nach Eingriff F läche B io to pwert nach Eingriff Zustand nach Eingriff im Bereich anlagebedingter Flächeninanspruchnahme versiegelte Flächen (Fahrbahn, Schalthaus etc.) 0 144 0 teilversiegelte Fläche (Bankett, Biotoptyp 52.01.08a.01) 3 168 504 Ausgleichs- u. Ersatzmaßnahmen (Zw ischenzustand Bauflächen, Biotoptyp 32.11.09a) 3 0 0 Summe anlagebedingte Flächeninanspruchnahme 312 504 Zustand nach Eingriff im Bereich baubedingter Flächeninanspruchnahme Rekultivierte Fläche (Wiederherstellung des Ausgangszustandes) --- 0 Rekultivierte Fläche (Wiederherstellung eines geringerwertigen Zustands im Vergleich zum Ausgangszustand) --- 0 Umsetzung Ausgleichs- u. Ersatzmaßnahmen auf Bauflächen (höherwertig im Vergleich zum Ausgangszustand) --- 0 Summe baubedingte Flächeninanspruchnahme 0 0 Biotopwert Zustand nach Eingriff 504 Biotopwertbezogener Kompensationsbedarf für unmittelbare Beeinträchtigungen: 3.903 Differenz der Biotopwertpunkte Ausgangszustand und nach Eingriff zu erwartender Zustand Zustand nach Eingriff im Bereich der anlage- und baubedingter erheblicher Beeinträchtigungen Erneuerung BÜ 9,5 „Baumschulenweg“ LBP inkl. Artenschutz und WRRL Seite 37 In Abstimmung mit der UNB der Stadt Köln ist dieser Verlust mit Fledermauskästen in einem Verhältnis von 1:5 auszugleichen. 4 Kompensationsmaßnahmen 4.1 Biotopwertbezogene und funktionsspezifische Kompensationsmaß- nahmen für beeinträchtigte Biotope Nach § 7 Abs. 2 BKompV sind Eingriffe in Biotoptypen bei Vorliegen einer erheblichen Beein- trächtigung (eB) biotopwertbezogen zu kompensieren, während Eingriffe in Biotoptypen bei Vorliegen einer erheblichen Beeinträchtigung besonderer Schwere (eBS) zusätzlich funktions- spezifisch zu kompensieren sind. Im Rahmen des Biotopwertverfahrens sind nach § 8 Abs. 1 S. 1 BKompV erhebliche Beein- trächtigungen von Biotopen ausgeglichen oder ersetzt, wenn im betroffenen Naturraum und innerhalb einer angemessenen Frist eine Aufwertung des Naturhaushalts erfolgt, deren Bio- topwert dem nach § 7 Abs. 1 BKompV ermittelten biotopwertbezogenen Kompensationsbe- darfs (vgl. Kap. 3.5) entspricht. Dabei müssen nicht zwingend identische Biotoptypen für die Kompensation herangezogen werden, sondern es ist ausreichend, dass der Abwertung von Biotopen als Ausdruck der Beeinträchtigung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Natur- haushalts eine hinreichende Aufwertung von anderen Biotopen gegenübersteht (BfN & BMU 2021, Kap. 5.4). Der funktionsspezifische Kompensationsbedarf der betroffenen Biotope sollte mindestens flächengleich erfolgen. Die Handreichung zur BKompV (BfN & BMU 2021) emp- fiehlt zur Ermittlung des Umfangs der funktionsspezifischen Kompensation zudem eine Orien- tierung an den Biotopwerten der betroffenen Biotope. Das Ziel der funktionsspezifischen Kompensation des Schutzguts Biotope ist es, die Vielfalt von Lebensgemeinschaften und Lebensräumen zu erhalten. Dies bedeutet, dass alle eBS durch die Wiederherstellung, Neuschaffung oder Optimierung der gleichen Biotopty pen (gleichartige Bedeutung) auszugleichen oder durch die Wiederherstellung, Neuschaffung oder Optimierung von ähnlichen Biotoptypen mit einer insgesamt gleichwertigen Bedeutung für die biologische Vielfalt zu ersetzen sind. Ausgleich und Ersatz müssen dabei in dem vom Eingriff betroffenen Landschaftsraum erfolgen. Die biotopwertbezogene Kompensation erfolgt in einer Gegenüberstellung von Wertpunkten im Zusammenhang mit Tab. 3-6, die funktionsspezifische Kompensation (hier: Kompensation einer erheblichen Beeinträchtigung besonderer Schwere durch den Verlust von Saumstruktu- ren und Hecken, vgl. Tab. 3.5 ) wird darüber hinaus verbal -argumentativ (§ 7 Abs. 2 S. 2 BKompV) plausibel und bezogen auf die beeinträchtigten Biotope bzw. ihre Funktionen erläu- tert. Eine biotopwertbezogene Kompensation ist innerhalb des Untersuchungsraumes nicht mög- lich. Das Wertepunktdefizit von 3.903 Biotopwertpunkten wird daher vollständig in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde durch Wertpunkte aus einem Ökokonto im betroffenen Erneuerung BÜ 9,5 „Baumschulenweg“ LBP inkl. Artenschutz und WRRL Seite 38 Naturraum bzw. Kompensationsraum nach § 15 (2) BNatSchG K02 „Niederrheinisches Tief- land und Kölner Bucht“ im Stadtgebiet Köln etwa 13 km nordwestlich des Vorhabens kompen- siert. Das Ökokonto „Dünnwald“ der Stiftung Rheinische Kulturlandschaft ist von der Unteren Natur- schutzbehörde anerkannt und setzt sich aus drei Ökokontoflächen im Kölner Stadtteil Dünn- wald zusammen. Der Kompensationsbedarf des vorliegenden Vorhabens wird vollständig auf Fläche A abgedeckt. Auf der Ökokontofläche A (Gemarkung Dünnwald, Flur 50, Flurstück 266 (tlw.)) wird ein abgängiger Bergahornforst mittleren Alters zu einem naturnahen Laubwald mit Waldrand entwickelt. Die Wiederaufforstung erfolgt truppweise mit durchschnittlich ca. 3.000 Pflanzen pro Hektar. Hauptbaumart wird mit ca. 50 % die Traubeneiche. Im Unterbau der ver- bleibenden Baumgruppen werden truppweise Rotbuche (ca. 20 %) und im Übrigen als weitere Baumarten Winterlinde (ca. 10 %), Hainbuche (ca. 10 %) und Vogelkirsche (ca. 10 %) ange- pflanzt. Da die Berechnung der Ökopunkte des Ökokontos „Dünnwald“ nach der Methode „Ludwig“ (Fröhlich & Sporbeck 1991) erfolgt, ist eine Umrechnung der Ökopunkte in die Methodik der BKompV notwendig, die in der folgenden Tabelle dargelegt wird und mit der Unteren N atur- schutzbehörde der Stadt Köln abgestimmt wurde. Tab. 4-1: Übersetzung Ökopunkte des Ökokontos „Dünnwald“ von Ludwig in BKompV Methode Ausgangsbiotoptyp WP/m² Zielbiotoptyp WP/m² Differenz Ludwig AX42: Bergahornforst mit standorttypischen und standortuntypischen Jungwuchs 14 AQ1: Naturnahe Laubwälder, Bodensaure Eichen- und Eichenmischwälder 23 9 BKompV 43.09M: Laub(misch)holzforste einheimischer Baumar- ten – Mittlere Ausprä- gung 13 43.07.02M: Eichen-Hainbuchenwald staunasser bis frischer Standorte – Mittlere Aus- prägung 20 7 Bei einem Wertepunktdefizit von 3. 903 WP und einer Aufwertung von 7 WP/m² gemäß BKompV ergibt sich eine Fläche von 557,57 m². Diese wurde auf 560 m² aufgerundet, sodass bei einer Aufwertung von 9 WP nach „Ludwig“ sich aus der Fläche ein Gesamtwert von 5.040 Ökopunkten ergibt. Somit entspricht der Kompensationsbedarf von 3.90 3 WP nach BKompV 5.040 Ökopunkten des Ökokontos „Dünnwald“. Da es sich bei der Ökokontofläche um die Entwicklung eines Eichen -Hainbuchenwaldes (43.07.02M) handelt, wird hiermit auch der funktionsspezifische Kompensationsbedarf von 66 m² Eichen-Hainbuchenwald (43.07.02M) vollständig abgedeckt. Die funktionsspezifische Kompensation des dauerhaften Verlustes von Biotopen mit hoher und sehr hoher Bedeutung erfolgt somit multifunktional über das für die biotopwertbezogene Kompensation genutzte Öko- konto. Erneuerung BÜ 9,5 „Baumschulenweg“ LBP inkl. Artenschutz und WRRL Seite 39 Eine detaillierte Beschreibung sowie eine kartographische Darstellung der Ökokontomaß- nahme ist der Unterlage 10.5 zu entnehmen. 4.2 Kompensationsmaßnahmen für Tiere Wie in den Kap. 3.6 dargelegt, ergibt sich für das Schutzgut Tiere ein Kompensationsbedarf von fünf Fledermauskästen. Um eine schnelle Annahme durch die betroffenen Individuen zu gewährleisten, müssen die Kästen im räumlich -funktionalen Zusammenhang an Bäumen mit derselben oder mit ähnlichen Strukturen wie im Eingriffsbereich installiert werden. Die ge- nauen Installationsorte werden in Absprache mit der UNB der Stadt Köln festgelegt. Eine detaillierte Beschreibung der Kompensationsmaßnahme ist der Unterlage 10.5 zu ent- nehmen. 4.3 Maßnahmenübersicht Die folgende Tabelle gibt eine Übersicht über die geplanten Vermeidungs -, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. Die entsprechenden Maßnahmenblätter finden sich in Unterlage 10.5. Die Erstellung der Maß- nahmenblätter erfolgte im bahneigenen System FINK (Fachinformationssystem Naturschutz und Kompensation) in Anlehnung an die Beispiele des EBA-Leitfadens Teil III (EBA 2022, Kap. 5). Die Darstellung der Maßnahme 003_V „Vegetationsschutzzaun“ erfolgt im Maßnahmen- plan (Unterlage 10.4). Tab. 4-2: Maßnahmenübersicht Maßnahmenkürzel Maßnahmenkurzbeschreibung Flächen- größe / Anzahl Vermeidungsmaßnahmen 001_VA Umweltfachliche Bauüberwachung gem. EBA-Umweltleitfaden Teil VII -- 002_VA Artenschutzrechtlich optimierter Bauablauf -- 003_V Vegetationsschutzzaun 100 m 004_V Vorsehen eines ordnungsgemäßen Umgangs mit umweltgefährdenden Stoffen im Zuge der Baustelleneinrichtung und der Baudurchführung -- Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen 005_ÖK Entwicklung von naturnahem Laubwald mit Waldrand (Eichen -Hainbu- chenwald staunasser bis frischer Standorte) 560 m² 006_A-CEF Installation von Fledermauskästen 5 Stk. 5 Ersatzgeld Eine Ersatzgeldzahlung ist nicht erforderlich, die erheblichen Eingriffe werden vollständig durch die vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen kompensiert. Erneuerung BÜ 9,5 „Baumschulenweg“ LBP inkl. Artenschutz und WRRL Seite 40 6 Betroffenheit von Schutzgebieten und schutzwürdigen Ob- jekten Naturschutzgebiete (§ 23 BNatSchG) Das Vorhaben liegt zum Teil innerhalb des Naturschutzgebiets Königsforst. Der Königsforst ist ein rund 2.519 Hektar großes, geschütztes Waldgebiet im Osten Kölns, das sowohl im Köl- ner Stadtgebiet (K-020, 988,63 Hektar), als auch im benachbarten Rheinisch-Bergischen Kreis (Gl-038, 1572,81 Hektar) liegt. Mit seinen nahezu geschlossenen, ausgedehnten Waldberei- chen stellt er das größte zusammenhängende Waldgebiet der rheinischen Mittelterrasse und damit ein wichtiges Element im europäischen Waldverbundsystem dar. Vorrangiges Schutzziel im NSG Königforst ist der Erhalt der Biotope und Waldlebensgemein- schaften mit dem typischen Artenspektrum in unterschiedlichen Bestandsaltern und standört- lichen Variationen durch die Sicherung eines großflächigen und überwiegend zusammenhän- genden Waldgebiets. Dabei spielt neben dem Lebensraumangebot für bedrohte Tier - und Pflanzenarten auch die Funktion des Waldes als Grundwasseranreicherungsgebiet eine wich- tige Rolle. Abgesehen von dem Schutz naturnah entwickelter Waldbereiche und (Fließ)gewäs- ser mit entsprechender Auenvegetationen sind auch Waldränder und Übergangsbereiche zur Bebauung relevante Elemente des NSG. Aufgrund der besonderen Bedeutung des NSG Königsforst erfolgt die Unterschutzstellung des Gebiets in Verbindung mit Festsetzungen nach FFH-Richtlinie. Neben dem Schutz und Erhalt der im Gebiet vorkommenden Lebensraumtypen und Arten steht vor allem die Sicherung des Gebiets vor weiterer Zerschneidung und die Wiederherstellung der Verbindung zur benach- barten Wahner Heide als ungestörter Übergang zum Bergischen Land im Fokus. Das Vorhaben steht aufgrund der punktuellen Eingriffe im Bereich eines bereits bestehenden Bahnübergangs, der kurzen Bauzeit von maximal vier Wochen und der gleichbleibenden be- triebsbedingten Wirkungen des Bahnübergangs, den Schutzzielen des Naturschutzgeb ietes nicht entgegen. Landschaftsschutzgebiete (§ 26 BNatSchG) Das Vorhaben liegt zum Teil im Landschaftsschutzgebiet Landschaftsraum Gut Leiden- hausen und Freiräume um Brück (LSG-5008-0004). Das LSG wurde u.a. anderem festgesetzt aufgrund der Vielfalt, Eigenart und Schönheit des Landschaftsbildes insbesondere in den naturnah entwickelten Waldbereichen und den durch Waldränder, Auenvegetationen und ländlichen Charakter geprägten Übergangsbereichen zur Bebauung. Dem Wald kommt hier eine besondere Bedeutung für die auf das Naturerlebnis ausgerichtete Erholungsnutzung zu. Ein weiterer Schutzzweck im LSG ist die Erhaltung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes insbesondere durch die Siche- rung des Waldgebiets und der Übergangsbereiche zur Bebauung als Lebensraum für bedrohte Tier- und Pflanzenarten sowie als Grundwasseranreicherungsgebiet. Erneuerung BÜ 9,5 „Baumschulenweg“ LBP inkl. Artenschutz und WRRL Seite 41 Das Vorhaben steht aufgrund der punktuellen Eingriffe im Bereich eines bereits bestehenden Bahnübergangs, der kurzen Bauzeit von maximal vier Wochen und der gleichbleibenden be- triebsbedingten Wirkungen des Bahnübergangs, den Schutzzielen des Landschaftsschutzge- bietes nicht entgegen. Naturparke (§ 27 BNatSchG) Das Vorhaben liegt auf der Grenze zum Naturpark Bergisches Land (NTP-002). Die Mittelgebirgslandschaft des Naturparks ist von bewaldeten Hügeln und Wiesentälern ge- prägt, die sanft gewellt von 60 Metern im Westen bis auf 500 Meter im Osten ansteigen. Auf den Höhenrücken stehen Buchen-, Eichen- oder Fichtenwälder, in denen unter anderem das Damwild gute Lebensbedingungen vorfindet. Relativ hohe Jahresniederschläge von etwa 1.000 Millimetern ermöglichen eine üppige Vegetation. Im Frühjahr entfaltet sich ein Blüten- meer in den Wiesen und Obstbaumlandschaften, und sogar Orchideen sind i m Bergischen Land zu bewundern. Die Höhen des Bergischen Landes sind seit Jahrhunderten recht dicht besiedelt. Da die Landwirtschaft nur karge Erträge einbrachte, setzten die Menschen ihre Hoff- nungen auf Eisenindustrie und Dampfkraft und Gewerbe. Trotz sei ner dichten Besiedelung wird das Bergische Land durch seine typisch bäuerliche Struktur geprägt. Durch die reich strukturierte Landschaft mit kleinen Feldern und vielen Wäldern ist die Tier- und Pflanzenwelt sehr vielfältig. Ein typisches Merkmal des Bergischen Landes ist der Wasserreichtum, der ins- besondere an den 17 Talsperren und Stauseen sichtbar wird, die hier in die Landschaft einge- bettet liegen. Naturparke dienen sowohl dem Schutz und Erhalt der Kulturlandschaften mit ihrer Biotop- und Artenvielfalt als auch der Erholung, dem natur- und umweltverträglichen Tourismus und einer dauerhaft natur- und umweltverträglichen Landnutzung sowie auch der Bildung für nachhaltige Entwicklung. Der Naturpark Bergisches Land bietet vor allem Wanderern und Wassersportlern zahlreiche Erholungsmöglichkeiten. Das Vorhaben steht aufgrund der punktuellen Eingriffe im Bereich eines bereits bestehenden Bahnübergangs, der kurzen Bauzeit von maximal vier Wochen und der gleichbleibenden be- triebsbedingten Wirkungen des Bahnübergangs, den Schutzzielen des Naturparks nicht ent- gegen. Natura-2000-Gebiete (§ 32 BNatSchG) Das Vorhaben liegt gemäß Abfrage der Landschaftsinformationssammlung NRW zum Teil im FFH-Gebiet Königsforst (DE -5008-302) sowie im Vogelschutzgebiet Königsforst (DE - 5008-401). Da nicht ausgeschlossen werden kann, dass es durch die Erneuerung des BÜ 9,5 Baumschu- lenweg einzeln oder im Zusammenhang mit anderen Projekten oder Plänen zu erheblichen Beeinträchtigungen der genannten Natura-2000-Gebiete kommen kann, ist gemäß § 34 bzw. § 36 BNatSchG vor Zulassung oder Durchführung die Verträglichkeit des Vorhabens mit den Schutzzwecken und Erhaltungszielen der jeweiligen Gebiete zu prüfen. Dements prechend Erneuerung BÜ 9,5 „Baumschulenweg“ LBP inkl. Artenschutz und WRRL Seite 42 wurde eine FFH-Vorprüfung durchgeführt (siehe Unterlage 10.6). Im Ergebnis können erheb- liche Beeinträchtigungen der Natura 2000-Gebiete ausgeschlossen werden. Biotopverbund (§ 35 LNatschG NRW zu § 20 Absatz 1 BNatSchG) Das Vorhaben liegt zum Teil innerhalb der Biotopverbundfläche Waldreservat Königsforst (VB-K-5008-105) mit herausragender Bedeutung. Da es sich bei dem Vorhaben um die Er- neuerung eines bestehenden Bahnübergangs handelt, kommt es zu keinen zusätzlichen Zer- schneidungswirkungen, welche über die bereits bestehenden hinausgehen. Wasserschutzgebiete Das Vorhaben liegt innerhalb der Zone III B des festgesetzten Trinkwasserschutzgebiets Rösrath-Leidenhausen (510806). Zur Einhaltung der Wasserschutzgebietsverordnung dür- fen beim Bau keine Recyclingbaustoffe, industrielle Nebenprodukte oder sonstige vergleich- bare Stoffe (z.B. Bauschutt) verwendet werden1. Weitere Schutzgebiete oder schutzwürdige Objekte sind vom Vorhaben nicht betroffen. 7 Artenschutzrechtliche Prüfung 7.1 Vorgehensweise Aufgrund der Ergebnisse der Auswertung von vorhandenen Datengrundlagen zur Fauna (vgl. Kap. 2.2.2) kann ein Vorkommen von planungsrelevanten Arten im Wirkbereich des Vorha- bens nicht von vornherein ausgeschlossen werden, so dass die Durchführung einer arten- schutzrechtlichen Prüfung erforderlich ist. Die Prüfung kann in textlicher Form erfolgen und dabei – soweit möglich – Arten zu Gilden zusammengefasst betrachten. Dies ist dann zulässig, wenn die Arten von denselben Wirkfaktoren in derselben Intensität betroffen sind. Auf die Er- stellung eines separaten Artenschutzfachbeitrages wird verzichtet und die V ereinbarkeit der Planung mit den artenschutzrechtlichen Belangen im vorliegenden Kapitel beurteilt. Die Auswahl der zu betrachtenden relevanten Artgruppen / Arten wird in Kap. 2.2.2.2 darge- legt. Es sind demnach die Artgruppe der Vögel zu betrachten und darüber hinaus aus der Artgruppe der Fledermäuse die Zwergfledermaus sowie aus der Artgruppe der Reptilien die Zauneidechse. 7.2 Vögel Wie in Kap. 2.2.2.2 dargelegt, gelten die nachfolgenden Ausführungen für alle im ausgewer- teten Messtischblatt aufgeführten Vogelarten sowie darüber hinaus für alle weit verbreiteten 1 WSG-VO (1999): https://www.bezreg-koeln.nrw.de/system/files/media/document/file/umweltschutz_wasserwirtschaft_versor- gung_wasserschutzgebiete_uebersicht_wsg_vo_roesrath_leidenhausen.pdf Erneuerung BÜ 9,5 „Baumschulenweg“ LBP inkl. Artenschutz und WRRL Seite 43 und häufigen Vogelarten. Bei der Prognose des Eintretens von Verbotstatbeständen wird die Vermeidungsmaßnahme (002_VA) − Vermeidung einer Tötung von Vögeln durch Räumung des Baufeldes (Rodung gemäß § 39 Abs. 5 Nr. 2 BNatSchG sowie Beseitigung von weiterer Vegetation) in der Zeit vom 1.10. bis 28.2., d. h. außerhalb der Brutzeiten der Vögel berücksichtigt. Für alle im Messtischblatt genannten Vogelarten, die in oder an Gehölzen brüten (Baum- falke, Baumpieper, Feldsperling, Gartenrotschwanz, Habicht, Kleinspecht, Mäusebussard, Mittelspecht, Neuntöter, Schwarzspecht, Sperber, Star, Turteltaube, Waldkauz, Waldohreule, Waldschnepfe, Weidenmeise, Wespenbussard) kann unter Berücksichtigung der o.g. Vermei- dungsmaßnahme das Eintreten des Verbotstatbestandes der Tötung durch die Baufeldräu- mung außerhalb der Brutzeiten vollständig vermieden werden. Gegenüber bauinduzierten Stö- rungen sind von den potenziell vorkommenden Arten gemäß Bernotat & Dierschke (2021) ausschließlich der Baumfalke, und der Wespenbussard als empfindlich einzustufen. Es ist al- lerdings zu berücksichtigen, dass es sich bei dem Vorhaben um die Sanierung eines bereits bestehenden Bahnübergangs handelt und sich im unmittelbaren Umfeld eine Baumschule und ein Forstbetrieb befinden. Durch die etwa 200 m nördlich gelegene L284 (Rösrather Straße) und die 270 m südlich gelegene BAB 3 ist der Bereich zusätzlich stark verlärmt. Es ist daher zum einen davon auszugehen, dass vorhabeninduzierte Störungen, die in diesen Teil des Schutzgebiets hineinwirken könnten, von den bereits bestehenden Störwirkungen maskiert werden, und zum anderen, dass sich Vögel, die hier dennoch einen Brutplatz aufsuchen, eine gewisse Toleranz gegenüber anthropogenen Störquellen aufweisen müssen. Gemäß @LIN- FOS ist kein Vorkommen der beiden potenziell Vorkommenden störungsempfindlichen Arten im Wirkbereich bekannt, sodass unter Berücksichtigung der Vorbelastungen ein Brutplatz der Vogelarten innerhalb der Fluchtdistanz der Arten und damit eine störungsbedingte Brutauf- gabe höchst unwahrscheinlich ist. Da der Bau zudem nur etwa vier Wochen andauert, kann eine Tötung durch vorhabeninduzierte Störungen im Bereich des BÜ Baumschulenweg aus- geschlossen werden. Durch das Vorhaben kommt es im Süden zu kleinräumigen Flächeninanspruchnahmen von Eichen-Hainbuchenwald mittleren Alters (66 m²). Hierbei handelt es sich um einen insgesamt 30 m breiten Waldbestand, welcher durch einen unbefestigten Wanderweg durchzogen wird. Südlich grenzt der Wald an eine B aumschule und nördlich an den Baumschulenweg an. Für die geplante Fahrbahnerweiterung wird im Norden ein 2 m breiter und etwa 33 m langer Strei- fen der Waldfläche dauerhaft beansprucht. Betroffen sind ausschließlich vorgelagerte Strauch- und Gebüschbestände; eine Rodung von Bäumen ist in diesem Bereich nicht vorgesehen. Nördlich der Bahntrasse im Nahbereich des Gleisbettes befindet sich eine Stieleiche, welche für das Vorhaben gerodet werden muss. Diese weist derzeit kein Habitatpotenzial für Vogel- arten auf, die auf Baumhöhlen angewiesen sind (s. auch Kap. 2.2.2.2). Ein Verlust von Fort- pflanzungs- und Ruhestätten kann somit für die höhlen- und halbhöhlenbewohnende Vogelar- ten (Gartenrotschwanz, Star, Waldkauz , Waldohreule und Weidenmeise ) ausgeschlossen Erneuerung BÜ 9,5 „Baumschulenweg“ LBP inkl. Artenschutz und WRRL Seite 44 werden. Weiterhin ist zu beachten, dass die betroffene Eiche derzeit vital ist und zur Verkehrs- sicherheit der angrenzenden Straße und des Gleisbetts, häufig beschnitten wird, sodass ab- sterbende Strukturen zur Verkehrssicherheit zeitnah entfernt werden. Nach Franz et al. (2006) nutzen im Prinzip alle heimischen Spechtarten vorgeschädigtes Holz für den Bruthöhlenbau. Der Verlust von Fortpflanzungs- und Ruhestätten der potenziell im Untersuchungsgebiet vor- kommenden Spechtarten (Klein-, Mittel- und Schwarzspecht) kann somit ausgeschlossen wer- den. Daneben könnte die betroffene Stieleiche und die umgebenden Stauden einen Horst - bzw. Niststandort für die im Messtischblattquadranten genannten planungsrelevanten Vogelarten Habicht, Sperber, Baumpieper, Mäusebussard, Baumfalke, Neuntöter, und Turteltaube dar- stellen. Bezüglich. der Eignung des Baums als Nisthabitat konnten in dem relativ lichten Baum keine Horste oder anderweitige Nachweise dieser Arten erbracht werden. Da der Biotopeingriff an der Stelle äußerst gering ist (eine mittelalte Stieleiche und 1 m2 Staudenflur), kann davon ausgegangen werden, dass im näheren Umfeld um den Eingriff ausreichend Habitate für die vorgenannten Arten verbleiben. Die Greifvogelarten Habicht, Sperber und Mäusebussard le- gen in der Regel ohnehin mehrere Ausweichhorste in ihren Revieren an, während der Baum- falke bevorzugt alte Krähennester übernimmt. Beeinträchtigungen für sie sind daher ebenfalls ausgeschlossen. Da die Waldschnepfe und der Wespenbussard innerhalb von geschlossenen Waldbeständen brüten, stellen die betroffenen Strukturen kein geeignetes Bruthabitat für die Arten dar. Ein Verlust von Fortpflanzungs - und Ruhestätten planungsrelevanter Vogelarten kann somit ausgeschlossen werden. Vogelarten, die bevorzugt an Gewässern brüten (Eisvogel, Kuckuck, Rohrammer, Teich- huhn, Teichrohrsänger, Zwergtaucher), sind nicht vom Vorhaben betroffen, da im Wirkbereich des Vorhabens keine geeigneten Lebensräume liegen. Das Eintreten der Verbotstatbestände für diese Arten kann daher ausgeschlossen werden. Die potenziell vorkommenden Bodenbrüter Feldschwirl und Schwarzkehlchen sind nicht vom Vorhaben betroffen, da im Wirkbereich des Vorhabens nur äußerst kleinflächig passende Le- bensräume vorkommen. Beide Arten kommen generell in großflächigeren Offenlandschaften vor und nicht in kleinen und von Wald umgebenen offenen Bereichen. Für die Heidelerche stellt der Eingriffsbereich angesichts der Lage und des Vorkommens großer Waldrandbereiche im Umfeld keinen essenziellen Lebensraum dar, ein Ausweichen eines potenziellen Brutpaa- res aus dem Eingriffsbereich in das nähere Umfeld ist daher gewährleistet. Das Eintreten der Verbotstatbestände für diese Arten kann daher ausgeschlossen werden. Da für das Vorhaben keine Gebäude abgerissen werden, ist eine Tötung von typischen Ge- bäudebrütern (Mehl- und Rauchschwalbe, Turmfalke) und eine Schädigung ihrer Fortpflan- zungs- und Ruhestätten ebenfalls nicht gegeben. Erhebliche Störungen können aufgrund der Vorbelastungen im Siedlungsbereich für diese Artengilde ausgeschlossen werden. Betriebsbedingte Wirkungen durch einen Anstieg der Verkehrszahlen sind nicht gegeben, da im Zusammenhang mit der Erneuerung des BÜ keine Änderung der Zug - und Straßenver- Erneuerung BÜ 9,5 „Baumschulenweg“ LBP inkl. Artenschutz und WRRL Seite 45 kehrszahlen zu erwarten sind. Lediglich durch die Installation einer (nachts absenkbaren) Fuß- gängerakustik am BÜ kann es ggf. betriebsbedingt zur Lärmemission kommen. Hinsichtlich der Vorbelastungen durch den Bahnverkehr ist dieser Wirkfaktor jedoch zu vernachlässigen. Da sich die im Siedlungsbereich allgemein häufigen Vogelarten in einem günstigen Erhal- tungszustand befinden, an anthropogene Störquellen gewöhnt sind und aufgrund ihrer ubiqui- tären Lebensweise schnell neue Lebensräume erschließen können, kann das Eintreten des Tötungs-, Störungs- und Schädigungsverbots – unter Berücksichtigung der vorgesehenen Vermeidungsmaßnahmen – hier ebenfalls ausgeschlossen werden. Im Ergebnis kann das Eintreten der Verbotstatbestände gemäß § 44 Absatz 1 BNatSchG bei den Vögeln unter Berücksichtigung von Vermeidungsmaßnahmen ausgeschlossen werden. 7.3 Fledermäuse Im Vorhabenbereich sind Vorkommen der Fledermausart Zwergfledermaus (Pipistrellus pi- pistrellus) und häufiger Waldfledermausarten nicht vollkommen auszuschließen (vgl. Kap. 2.2.2.2). Bei der Prognose des Eintretens von Verbotstatbeständen wird die Vermeidungs- maßnahme (002_VA) − Vermeidung einer Tötung von Fledermäusen durch Räumung des Baufeldes (Rodung ge- mäß § 39 Abs. 5 Nr. 2 BNatSchG sowie Beseitigung von weiterer Vegetation) in der Zeit vom 1.10. bis 28.2., d. h. außerhalb der Aktivitätszeit der Fledermäuse Mögliche Wochenstuben- oder Winterquartiere der Zwergfledermaus sind nicht betroffen, da durch das Vorhaben keine Gebäude betroffen sind. Allerdings kommt es zu geringfügigen Ein- griffen in einen an die Straße angrenzenden Gehölzbestand und einen Einzelbaum zwischen Gleisbett und Straße. Bei den Eingriffen in den geschlossenen Gehölzbestand ist keine Baum- fällung erforderlich. Allerdings muss der Einzelbaum für das Vorhaben entfernt werden. Hierbei handelt es sich um ein e Stieleiche mittleren Alters, in welcher sich potenziell Zwischenquar- tiere bzw. Tagesverstecke männlicher Zwergfledermäuse, sowie Fortpflanzungs - und Ruhe- stätten anderer, potenziell vorkommender, Waldfledermäuse befinden könnten (s. auch Kap. 2.2.2.2). Für die Zwergfledermaus als Gebäudefledermaus stellt der Baum kein geeignetes Winterquartier dar. Da die betroffene Eiche nicht die geeignete Alters- und Gehölzstruktur auf- weist und zudem einzeln auf einer sonst relativ offenen Fläche steht, also nicht von dem ge- schtützen Waldklima der umliegenden Flächen profitiert, ist eine Nutzung als Winterquartier für Waldfledermäuse ebenfalls ausgeschlossen. Somit kann unter Berücksichtigung der oben genannten Vermeidungsmaßnahme eine Tötung von Fledermäusen ausgeschlossen werden. Für die Waldfledermäuse sowie männlichen Zwergfledermäuse stellen Höhlen an angefaulten Astlöchern, so wie sie in der betroffenen Stieleiche vorkommt, potenzielle Fortpflanzungs- und Ruhestätten dar. Um den Verlust dieser potenziellen Fortpflanzungs - und Ruhestätte auszu- Erneuerung BÜ 9,5 „Baumschulenweg“ LBP inkl. Artenschutz und WRRL Seite 46 gleichen, sind daher mit Rücksprache der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt Köln im na- hen Umfeld fünf ausreichend dimensionierte Fledermauskästen in Ausführung für Waldfleder- mäuse zu installieren und für 10 Jahre zu erhalten (006 A-CEF). Die Zwergfledermaus und potenziell vorkommende Waldfledermäuse könnten zwar die vor- handenen bahnbegleitenden Gehölzstrukturen als Leitlinie für Jagdflüge bzw. als Jagdhabitat nutzen, jedoch ist e in erhöhtes Kollisionsrisiko im Zuge des Vorhabens für die Fledermäuse nicht gegeben, da es durch das Vorhaben nicht zur Erhöhung von Verkehrszahlen auf der Bahnlinie oder im Straßenverkehr kommt. Baubedingte Kollisionen werden aufgrund des Aus- schlusses von Nachtbauarbeiten, der kurzen Bauzeit von ca. vier Wochen und des temporären Charakters als gering eingestuft und führen nicht zu einer signifikanten Erhöhung des Tötungs- oder Verletzungsrisikos für Exemplare der potenziell vorkommenden Arten. Störungen in Form von Licht sind durch den vorhandenen Bahn - und Straßenverkehr sowie die vorhandenen Gewerbeflächen bereits gegeben. Nächtliche Bauarbeiten sind jedoch ohne- hin nicht vorgesehen, so dass keine zusätzliche Störung durch baubedingte nächtliche Be- leuchtung zu erwarten ist, durch die sich der Erhaltungszustand der lokalen Population poten- ziell vorkommender Fledermausarten verschlechtern würde. Im Ergebnis kann das Eintreten der Verbotstatbestände gemäß § 44 Absatz 1 BNatSchG bei den Fledermäusen ausgeschlossen werden. 7.4 Reptilien Vorkommen von Zauneidechsen (Lacerta agilis) im Wirkbereich des Vorhabens können nicht vollständig ausgeschlossen werden (vgl. Kap. 2.2.2.2). Geeignete Habitatstrukturen für diese Reptilienart finden sich hier vor allem im Bereich des Schotterkörpers der Bahnlinie sowie in den angrenzenden mageren Ruderalflächen. Von diesen potenziellen Habitatstrukturen wird im Bereich des BÜ ausschließlich der Schot- terkörper baubedingt im Zuge des Schwellenaustausches beansprucht. Diese äußerst klein- flächige (ca. 40 m²) temporäre Flächeninanspruchnahme des Schotterkörpers führt zu keinem nennenswerten Verlust von Fortpflanzungs - und Ruhestätten, zumal es sich hierbei aus- schließlich um temporäre Inanspruchnahmen handelt. Während der Bauzeit stehen ausrei- chend Ausweichmöglichkeiten zur Verfügung. Nach Abschluss der Bauarbeiten werde n die Habitatstrukturen vollständig wiederhergestellt. Der Eingriff findet im äußersten Randbereich des potenziellen Habitates unmittelbar angren- zend an den asphaltierten Straßenkörper statt. Vor dem Hintergrund, dass der Schotterkörper durch den Bahnverkehr bereits Störungen unterliegt und die Flächenbeanspru chung in Be- trachtung des gesamten Bahnkörpers verschwindend gering ist, kann unter Berücksichtigung der Baufeldeinrichtung im Bereich des Schotterkörpers zw. Mitte März und Mitte August (Maß- nahme 002_VA) ein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko im Zuge der Bauarbeiten ausgeschlos- sen werden. Erneuerung BÜ 9,5 „Baumschulenweg“ LBP inkl. Artenschutz und WRRL Seite 47 Zusammenfassend wird für die Zauneidechse das Eintreten der Verbotstatbestände ge- mäß § 44 Absatz 1 BNatSchG unter Berücksichtigung von Vermeidungsmaßnahmen ausgeschlossen. 7.5 Fazit Ein Eintreten der Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 BNatSchG in Verbindung mit § 44 Abs. 5 BNatSchG kann durch das geplante Vorhaben unter Berücksichtigung von Vermeidungs- maßnahmen (siehe Kap. 3.3 und Unterlage 10.5) für keine der relevanten Artgruppen / Arten konstatiert werden. 8 Forstrechtliche Waldbilanz Für die Erstellung der forstrechtlichen Waldbilanz wird die Biotoptypenkartierung des LBP zu- grunde gelegt. Demzufolge kommt es beim vorliegenden Vorhaben zu einem anlagebedingten dauerhaften Verlust von 66 m² Eichen -Hainbuchenwald. Gemäß Waldfunktionskarte von Wald+Holz NRW ist dieser zudem als Erholungswald Stufe 2 und als Klimaschutzwald ausge- wiesen. Da es sich bei der Rodung nur um einen schmalen Streifen von ca. 2 m Breite und 33 m Länge entlang einer bestehenden Straße handelt, führt diese zu keinen Beeinträchtigungen der Er- holungsfunktion des Waldes. Auch ist durch das Vorhaben betriebsbedingt k ein Anstieg der Verkehrszahlen gegeben, da im Zusammenhang mit der Erneuerung des BÜ keine Änderung der Zug- und Straßenverkehrszahlen zu erwarten sind, sodass der Erholungswert im Zusam- menhang mit Störreizen unverändert sein wird. Dem Waldverlust stehen mit der Maßnahme 005_ÖK des LBP [„Entwicklung von naturnahem Laubwald mit Waldrand (Eichen -Hainbuchenwald staunasser bis frischer Standorte) “] insge- samt 560 m2 Wiederaufforstungen gegenüber. Der Waldverlust wird entsprechend in einem Verhältnis von 1:8,5 ausgeglichen. Dabei wurde darauf geachtet, dass die Aufforstungsflächen so nahe wie möglich zum Eingriffsort liegen. Eine detaillierte Darstellung der Aufforstungsflä- chen sind der Unterlage 10.5 zu entnehmen. Nachfolgende Tabelle stellt die Waldbilanz zusammenfassend dar: Tab. 8-1: Waldbilanz Waldverlust / -in- anspruchnahme Kompensationsmaßnahmen anlagebedingt dauerhaft m2 Maßnahmenart und - nummer gemäß LBP Maßnahmen- umfang Kreisfreie Stadt Gemarkung Flur, Flurstück Erneuerung BÜ 9,5 „Baumschulenweg“ LBP inkl. Artenschutz und WRRL Seite 48 66 m² Wiederaufforstung 005_ÖK: Entwicklung von na- turnahem Laubwald mit Waldrand (Eichen- Hainbuchenwald stau- nasser bis frischer Standorte) 560 m² Köln Dünnwald 50, 266 (tlw.) 9 Wasserrahmenrichtlinie 9.1 Rechtliche Grundlagen Die wasserrechtlichen Anforderungen an die Zulassung des Vorhabens beruhen auf der Was- serrahmenrichtlinie (WRRL)2. Sie schafft einen Ordnungsrahmen zum Schutz aller Oberflä- chengewässer und des Grundwassers und wurde mit ihren Tochterrichtlinien 3 auf Bundes- ebene durch das Wasserhaushaltsgesetz (WHG), die Grundwasserverordnung (GrwV) und die Oberflächengewässerverordnung (OGewV) in die nationale Wassergesetzgebung über- nommen. Um die Ziele der EG-WRRL bzw. des WHG zu erreichen, stellen die Mitgliedsstaaten in regel- mäßigen Zeitabständen national und international koordinierte Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme auf. Die Gewässer werden dabei in den zusammenhängenden Fluss- gebietseinheiten (FGE) ohne Berücksichtigung der Staats-, Länder- und Verwaltungsgrenzen ganzheitlich betrachtet und bewirtschaftet. Gemäß § 27 Abs. 1 und Abs. 2 WHG gelten für oberirdische Gewässer folgende Bewirtschaf- tungsziele: Oberirdische Gewässer sind, soweit sie nicht nach § 28 als künstlich oder erheblich verändert eingestuft werden, so zu bewirtschaften, dass 1. eine Verschlechterung ihres ökologischen und ihres chemischen Zustands vermieden wird und 2. ein guter ökologischer und ein guter chemischer Zustand erhalten oder erreicht werden (§ 27 Abs. 1 WHG). Ferner gilt: 2 Richtlinie des Rates zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik – RL 2000/60/EG 3 Ergänzt wurde die EG-WRRL durch die Grundwasserrichtlinie (2006/118/EG), die am 16. Januar 2007 in Kraft trat, die Um- weltqualitätsnorm-Richtlinie (UQN-Richtlinie, 2008/105/EG), die inzwischen durch die Richtlinie 2013/39/EU vom 13. August 2013 fortgeschrieben wurde, sowie die am 21. August 2008 in Kraft getretene Richtlinie zur Festlegung technischer Spezifika- tionen für die chemische Analyse und die Überwachung des Gewässerzustands (QA-QC-Richtlinie, 2009/90/EG). Erneuerung BÜ 9,5 „Baumschulenweg“ LBP inkl. Artenschutz und WRRL Seite 49 Oberirdische Gewässer, die nach § 28 als künstlich oder erheblich verändert eingestuft wer- den, sind so zu bewirtschaften, dass 1. eine Verschlechterung ihres ökologischen Potenzials und ihres chemischen Zustands vermieden wird und 2. ein gutes ökologisches Potenzial und ein guter chemischer Zustand erhalten oder er- reicht werden (§ 27 Abs. 2 WHG). Das Grundwasser ist gem. § 47 Abs. 1 WHG so zu bewirtschaften, dass 1. eine Verschlechterung seines mengenmäßigen und seines chemischen Zustands ver- mieden wird; 2. alle signifikanten und anhaltenden Trends ansteigender Schadstoffkonzentrationen auf Grund der Auswirkungen menschlicher Tätigkeiten umgekehrt werden; 3. ein guter mengenmäßiger und ein guter chemischer Zustand erhalten oder erreicht werden; zu einem guten mengenmäßigen Zustand gehört insbesondere ein Gleichge- wicht zwischen Grundwasserentnahme und Grundwasserneubildung. Im Rahmen der Bewirtschaftungsplanung führen die Mitgliedstaaten die notwendigen Maß- nahmen durch, um eine Verschlechterung des Zustands aller Wasserkörper zu verhindern (Art. 4 Abs. 1a i u. 1b i WRRL). Außerdem schützen, verbessern und sanieren sie alle Wa s- serkörper mit dem Ziel, einen guten Zustand zu erreichen. Als Zeitpunkt wird in der Richtlinie Ende 2015 angeführt (Art. 4 Abs. 1a ii u. 1b ii WRRL). Bei künstlichen und erheblich veränder- ten Oberflächengewässern soll ein gutes ökologisches Potential und ein guter chemischer Zu- stand erreicht werden. Das Verschlechterungsverbot und das Verbesserungsgebot gelten vorbehaltlich der Ausnah- men nach Art. 4 Abs. 6 bis 8 WRRL bzw. § 31 WHG. Beim vorliegenden Vorhaben muss daher die Vereinbarkeit des Vorhabens mit dem Ver- schlechterungsverbot und den Maßnahmen zur Verbesserung des Zustands / Potenzials von Oberflächenwasser- und Grundwasserkörpern geprüft werden. Aufgrund der geringen Auswirkungen (s.u.) wird für das Vorhaben auf die Erstellung eines eigenständigen Fachbeitrags zur Wasserrahmenrichtlinie verzichtet. Die Abarbeitung der An- forderungen aus der Wasserrahmenrichtlinie erfolgt in den nachfolgenden Kapiteln. 9.2 Identifizierung der vom Vorhaben betroffenen Wasserkörper und Be- urteilung der Beeinträchtigungen Oberflächenwasserkörper: Im Wirkbereich des Vorhabens liegen keine oberirdischen Gewässer. Oberirdische Gewässer werden somit nicht weiter betrachtet. Erneuerung BÜ 9,5 „Baumschulenweg“ LBP inkl. Artenschutz und WRRL Seite 50 Grundwasserkörper: Bzgl. des Grundwassers liegt das Vorhaben im Bereich des Grundwa sserkörpers (GWK) 27_25 Niederung des Rheins. Sowohl der mengenmäßige als auch der chemische Zustand des GWK werden gemäß EL- WAS-WEB (MULNV NRW) (3. Monitoringzyklus 2013 – 2018; online-Abfrage März 2024) mit schlecht bewertet (vgl. Abb. 9-1 und Abb. 9-2). Die grundsätzlichen Bewirtschaftungsziele für Grundwasserkörper sind in Abb. 9-3 dargestellt: Bewertung GWK mengenmäßiger Zustand 3. Monitoringzyklus (2013-2018) gut schlecht Abstimmung an Landesgrenzen noch offen Lage BÜ 9,5 Baumschulenweg © Land NRW, https://www.elwasweb.nrw.de, Abfrage 19.03.2024 Abb. 9-1: Bewertung des mengenmäßigen Zustandes des Grundwasserkörpers 27_25 „Niede- rung des Rheins“ Bewertung GWK chemischer Zustand 3. Monitoringzyklus (2013-2018) gut schlecht Abstimmung an Landesgrenzen noch offen Lage BÜ 9,5 Baumschulenweg © Land NRW, https://www.elwasweb.nrw.de, Abfrage 19.03.2024 Abb. 9-2: Bewertung des chemischen Zustands des Grundwasserkörpers 27_25 „Niederung des Rheins“ Erneuerung BÜ 9,5 „Baumschulenweg“ LBP inkl. Artenschutz und WRRL Seite 51 Abb. 9-3: Grundsätzliche Bewirtschaftungsziele der WRRL bzw. gemäß WHG Bewertung der Auswirkungen des Vorhabens auf die Bewirtschaftungsziele (Verbesse- rungsgebot) und die Qualitätskomponenten (Verschlechterungsverbot) des relevanten Grundwasserkörpers Um den Einfluss des Vorhabens auf den betroffenen Grundwasserkörper beurteilen zu kön- nen, wird auf die Vorhabenbeschreibung (Kap. 1.2.1), die potenziellen Wirkfaktoren des Vor- habens (Kap. 1.2.2), die Ausführungen zum Schutzgut Grundwasser (Kap. 2.2.1) sowie auf die vorgesehenen Vermeidungs- / Minderungsmaßnahmen (Kap. 3.4.2) zurückgegriffen. Bezogen auf den Grundwasserkörper entsteht eine komplette Neuversiegelung von 228 m² und eine Teilversiegelung auf 168 m² (s. Kap. 11). Die Verlustfläche steht nicht mehr bzw. nur eingeschränkt für die Grundwasseranreicherung zur Verfügung. Die kreuzende Straße wird im Bereich der Fahrbahnerneuerung (Neuversiegelung) jedoch mit einer Querneigung von 2,5 % ausgebildet, sodass das Oberflächenwasser über das Bankett in den Seitenraum abfließt und dort versickert. Durch das Vorhaben entsteht demnach ke ine mengenmäßige Verschlechte- rung der Grundwasserneubildung. Das Niederschlagswasser selbst ist unbelastet. Auch kommt es zu keiner Verschlechterung der Qualität des Grundwassers (u.a. auch durch die vorgesehenen Vermeidungsmaßnahmen (vgl. Kap. 3.4.2)). Das Vorhaben behindert oder ver- eitelt daher nicht die möglichen Maßnahmen zur Verbesserung des chemischen und mengen- mäßigen Zustands des GWK in ihrer Realisierung. 9.3 Fazit Das geplante Vorhaben ist mit den Bewirtschaftungszielen gemäß §§ 27 bis 31 und § 47 WHG vereinbar. Erneuerung BÜ 9,5 „Baumschulenweg“ LBP inkl. Artenschutz und WRRL Seite 52 10 Schäden an bestimmten Arten und natürlichen Lebensräu- men gem. § 19 (1) BNatSchG Entsprechend § 19 Abs.1 BNatSchG ist eine Schädigung von Arten und natürlichen Lebens- räumen im Sinne des Umweltschadensgesetzes jeder Schaden, der erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Erreichung oder Beibehaltung des günstigen Erhaltungszustandes de r in § 19 Abs.2 BNatSchG genannten Lebensräume oder Arten hat. Es handelt sich bei den relevanten Arten und Lebensräumen um: • Arten nach Artikel 4 Abs. 2 oder Anhang I der Richtlinie 79/409/EWG (VS-RL), • Arten der Anhänge II und IV der Richtlinie 92/43/EWG (FFH-RL), • Lebensräume der Arten, die in Artikel 4 Abs. 2 oder Anhang I der Richtlinie 79/409/ EWG (VS-RL) oder in Anhang II der Richtlinie 92/43/EWG (FFH-RL) aufgeführt sind, • die in Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG (FFH-RL) aufgeführten natürlichen Lebensräume sowie • die Fortpflanzungs - oder Ruhestätten der Arten gemäß Anhang IV der Richtlinie 92/43/EWG (FFH-RL). Ein Schaden im Sinne des Umweltschadensgesetztes liegt nicht vor, wenn nachteilige Aus- wirkungen von Tätigkeiten einer verantwortlichen Person im Zuge der Bauausführung zuvor ermittelt, von den zuständigen Behörden im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens nach den §§ 34, 35, 45 Abs. 7 oder § 67 Abs. 2 BNatSchG und nach § 15 BNatSchG genehmigt wurden oder zulässig sind. Für die Arten gemäß Anhang IV FFH -RL sowie deren Fortpflanzungs - und Ruhestätten und die Arten gemäß Art. 4 Abs. 2 und Anhang I VS -RL sowie deren Lebensräume wird in der artenschutzrechtlichen Prüfung (vgl. Kap. 7) dargelegt, dass erhebliche nachteilige Auswirkun- gen durch das Vorhaben auf die Erreichung oder Beibehaltung des günstigen Erhaltungszu- stands dieser Lebensräume oder Arten ausgeschlossen werden können. Nach Anhang II der FFH-RL geschützte Arten kommen gemäß der Auswertung der zur Verfü- gung stehenden Datengrundlagen und der Habitatpotenzialanalyse im Wirkraum des Vorha- bens nicht vor. Auch bezogen auf die Lebensraumtypen (LRT) sind keine LRT im Wirkraum des Vorhabens betroffen. Erhebliche nachteilige Auswirkungen durch das Vorhaben auf An- hang II-Arten und LRT können demnach ausgeschlossen werden. In den Genehmigungsunterlagen wurden daher die nachteiligen Umweltauswirkungen auf die in § 19 Abs. 2 BNatSchG genannten Lebensräume und Arten umfassend ermittelt, so dass die Voraussetzungen für eine Freistellung von der Umwelthaftung gemäß § 19 Abs. 1 BNatSchG gegeben sind. Erneuerung BÜ 9,5 „Baumschulenweg“ LBP inkl. Artenschutz und WRRL Seite 53 11 Zusammenfassung Der Bahnübergang (BÜ) 9, 5 „Baumschulenweg“ befindet sich am km 8,529 bis 10,597 der eingleisigen, nichtelektrifizierten Strecke 2655 Köln - in der kreisfreien Stadt Köln (NRW). Er liegt außerorts und dient zur Erschließung des südlich der Gleise gelegenen Naherholungsge- biets Kurtenwald. Außerdem wird der südliche Teil der neben dem Bahnübergang gelegenen Baumschule, sowie ein Gastronomiebetrieb durch den Baumschulenweg angebunden. Die Anlage (EBÜT80 LzH-Fü) unterliegt dem Umbauverbot nach Ril 815.6000 Abschnitt 3 (1). Da für Anlagen dieser Art keine Ersatzteile mehr hergestellt werden, droht beim Ausfall eines Bau- teils ein Ausfall des gesamten BÜs, was eine Sperrung bzw. eine Sicherung des BÜs durch Hilfsposten zur Folge hätte. Der Bahnübergang soll daher an gleicher Stelle, richtlinienkonform erneuert werden. Die Überwachungsart soll zu LzH-ÜS (möglichst des Herstellers Pintsch) mit RBÜT geändert werden. Die Straßenbreiten müssen einseitig an das gültige Regelwerk ange- passt werden, dementsprechend ist eine Verbreiterung der Fahrbahn von 5,60 m auf 6,35 m über 100 m Länge vorgesehen. Auch die Schleppkurven sind der Richtlinie entsprechend her- zustellen. Die Gegenverkehrsregelung bleibt jedoch beibehalten (DB Netze 2021: 6). Zur Ermittlung der erheblichen Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft ist ein Land- schaftspflegerischer Begleitplan (LBP) erstellt worden, in dem die naturschutzrechtliche Ein- griffsregelung nach • §§ 13 - 18 des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (BNatSchG) bzw. • §§ 30 - 32 des Landesnaturschutzgesetzes NRW (LNatSchG NRW). abgearbeitet wurde. Der rechtliche Rahmen der Eingriffsregelung wird ergänzt durch die Bun- deskompensationsverordnung (BKompV). Die Anwendung der Eingriffsregelung nach der BKompV erfolgt grundsätzlich nach den etab- lierten Arbeitsschritten der Landschaftspflegerischen Begleitplanung (BfN & BMU 2021, Kap. 1.3): • Bestandserfassung und -bewertung von Natur und Landschaft, • Ermittlung der Wirkungen des Vorhabens, • Vermeidung und Verminderung von Beeinträchtigungen, • Konfliktanalyse und Ermittlung der unvermeidbaren Beeinträchtigungen, • Maßnahmenplanung, • Gesamtbeurteilung des Eingriffs. Gemäß § 4 Abs. 2 BKompV sind die im Einwirkungsbereich des Vorhabens liegenden Biotope immer zu erfassen und zu bewerten, während gemäß § 4 Abs. 3 eine Erfassung und Bewer- tung von weiteren Schutzgütern und Funktionen nur dann zu erfolgen hat, „wenn sie von dem Vorhaben betroffen sein werden und wenn […] folgende Beeinträchtigungen zu erwarten sind: 4. bei den Schutzgütern Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Klima oder Luft eine erhebliche Beeinträchtigung besonderer Schwere, Erneuerung BÜ 9,5 „Baumschulenweg“ LBP inkl. Artenschutz und WRRL Seite 54 5. beim Schutzgut Landschaftsbild mindestens eine erhebliche Beeinträchtigung.“ Neben dem Schutzgut Biotope wurde als weiteres relevantes Schutzgut, das im LBP zu be- rücksichtigen ist, das Schutzgut Tiere identifiziert. Alle übrigen Schutzgüter konnten begründet von der detaillierten Betrachtung ausgeschlossen werden. Die im Einwirkungsbereich des Vorhabens liegenden Biotope wurden im Juli 2024 in einem Untersuchungsraum von 100 m um den rückzubauenden Bahnübergang erfasst. Als Ergebnis der Kartierungen ist festzustellen, dass der Untersuchungsraum (BÜ 9,5 „Baum- schulenweg“) überwiegen von Wald mit mittlerer bis herausragender Bedeutung geprägt ist. Dominante Baumarten sind Rotbuche, Stiel-Eiche und Kiefer. Östlich des Bahnübergangs be- finden sich Gewerbeflächen. Im unmittelbaren Gleisbereich befinden sich beidseitig bahnbe- gleitende Ruderalsäume. Dabei handelt es sich vor allem um artenreiche, trocken-warme Ru- deralfluren mit hohem Biotopwert. Abgesehen davon sind im Untersuchungsraum des BÜ 9,5 „Baumschulenweg“ ansonsten ausschließlich Biotoptypen von sehr geringer bis mittlerer Be- deutung vorhanden. Gesetzlich geschützte Biotope wurden im Zuge der Biotopkartierung im Untersuchungsraum zum BÜ nicht nachgewiesen , allerdings wurde im Norden westlich und östlich der LRT 9110 „Hainsimsen-Buchenwald“ kartiert. Im Zuge der Konfliktanalyse für das Schutzgut Biotope wurde unter Berücksichtigung von Ver- meidungsmaßnahmen ermittelt, dass unmittelbare Beeinträchtigungen durch anlage- und bau- bedingte Flächeninanspruchnahmen auf einer Gesamtfläche von 1.224 m² erfolgen. Davon erfolgt auf 246 m² eine erhebliche Beeinträchtigung (eB-Fälle) und auf 66 m² eine erhebliche Beeinträchtigung besonderer Schwere (eBS-Fall). Auf insgesamt 912 m² ist die unmittelbare Beeinträchtigung als unerheblich einzustufen. Die Konfliktanalyse für Biotope ergab außerdem, dass durch das Vorhaben fast ausschließlich Biotoptypen mit sehr geringer Bedeutung betroffen sind. Darunter fallen Straßen sowie sons- tige versiegelte Wege und teilversiegelte Plätze. Der Anteil betroffener Biotoptypen mit gerin- ger Bedeutung ist äußerst gering. Hierunter fällt lediglich die Neophyten -Staudenflur. Zu den betroffenen Biotoptypen mit mittlerer Bedeutung zählen Wald - und Gehölzsäume oligo - bis eutropher, trockener b is nasser Standorte und frische bis nasse Ruderalstandorte. Es sind 66 m² eines Biotoptyps mit sehr hoher Bedeutung betroffen. Hierbei handelt es sich um den Eichen-Hainbuchenwald mittleren Alters. Hervorragend bedeutende Biotoptypen sind nicht vom Eingriff betroffen. Eine Kartierung der Fauna hat aufgrund der vergleichsweise geringen Projektwirkungen des punktuellen und damit kleinräumigen Vorhabens, das in einem vorbelasteten Bereich (beste- hende Bahnlinie, bestehende Straße, Gewerbeflächen) umgesetzt wird, nicht stattgefunden. Vielmehr erfolgte zur Ermittlung möglicher Vorkommen eingriffs- / planungsrelevanter Tierar- ten eine Ortsbegehung und eine Identifizierung faunistisch relevanter Habitatelemente, Struk- turen und Lebensräume unter Berücksichtigung der durchgeführten Biotoptypen- und Höhlen- baumkartierung. Darüber hinaus wird das relevante Messtischblatt 5008/Q4 des LANUV sowie Erneuerung BÜ 9,5 „Baumschulenweg“ LBP inkl. Artenschutz und WRRL Seite 55 die Informationen des Fundortkatasters des Landschaftsinformationssystems @LINFOS (je- weils Abfrage August 2024) ausgewertet. Dies bedeutet, dass im Rahmen einer faunistischen Habitatpotenzialanalyse potenziell vorkommende Artgruppen / Arten festgelegt werden. Dies entspricht einer worst-case-Betrachtung, so dass gewährleistet ist, dass alle Betroffenheiten von Artengruppen / Arten vollständig erfasst werden können. Im Ergebnis gibt der relevante Messtischblattquadrant 4603/3 Hinweise auf Vorkommen von einer Fledermausart (Pipistrellus pipistrellus) und 30 Vogelarten. Vorkommen dieser Arten sind potenziell möglich. Das Fundortkataster des Landschaftsinformationssystems des LANUV @LINFOS gibt zudem Hinweise auf Vorkommen von Zauneidechsen (Lacerta agilis) etwa 450 m südwestlich des BÜ „Baumschulenweg“ auf der Grünbrücke. Alle im Messtischblatt ge- nannten Arten sind nach Anhang IV der FFH -Richtlinie bzw. nach der Vogelsch utzrichtlinie geschützt und im Rahmen einer Artenschutzprüfung betrachtungsrelevant. Sie werden daher auch für die Eingriffsregelung als betrachtungsrelevant eingestuft. Hinweise auf planungsrelevante Amphibien-, Weichtier-, Libellen-, Schmetterlings-, Käfer- und Pflanzenarten werden weder im Fundortkataster des LANUV noch im Messtischblattquadran- ten gegeben, die Artgruppen werden daher nicht weiter betrachtet. Als potenziell vorkommende Fledermausarten im Wirkbereich des Vorhabens ist die Zwergfle- dermaus, sowie aufgrund der Habitatausstattung häufige Waldfledermausarten zu nennen. Aufgrund der geringen zu erwartenden Projektwirkungen, der eher mäßigen Ausstattung des Untersuchungsraumes mit geeigneten Habitatstrukturen und aufgrund der Lage des Vorha- bens in einem vorbelasteten Bereich (Licht, Lärm durch vorhandene Bahntrasse , Straße und Baumschule) wurde auf eine Auswahl von potenziell im Wirkraum des Vorhabens vorkommen- den Vogelarten verzichtet. Im Rahmen der Konfliktanalyse sowie bei der artenschutzrechtli- chen Betrachtung wurden die Vögel allesamt betrachtet und in Gilden abgehandelt. Als potenziell vorkommende Reptilienarten im Wirkbereich des Vorhabens ist die Zau- neidechse zu nennen. Da alle im Zuge der Eingriffsregelung zu betrachtenden Fledermäuse, Vogel- und Reptilienar- ten auch einer artenschutzrechtlichen Prüfung zu unterziehen waren, wurde bei der Ermittlung der Beeinträchtigungen von Tierarten auf die Ergebnisse der artenschutzrechtlichen Prüfung zurückgegriffen. Im Ergebnis konnten gemäß der artenschutzrechtlichen Vorprüfung erhebli- che Beeinträchtigungen von Vögeln sowie Reptilien unter Berücksichtigung der vorgesehenen Vermeidungsmaßnahmen vollständig ausgeschlossen werden. Da es zu einer dauerhaften Flächeninanspruchnahme eines Baumes mit Quartierpotenzial für Fledermäuse kommt, ergibt sich für den LBP eine unvermeidbare erhebliche Beeinträchtigung besonderer Schwere (eBS) für die Artgruppe Fledermäuse. Erneuerung BÜ 9,5 „Baumschulenweg“ LBP inkl. Artenschutz und WRRL Seite 56 Unvermeidbare erhebliche Beeinträchtigungen (eB) sind für das Schutzgut Tiere unter Berück- sichtigung der vorgesehenen Vermeidungsmaßnahmen demnach ausschließlich für die Fle- dermäuse gegeben. Erhebliche Beeinträchtigungen besonderer Schwere (eBS) sind nicht zu verzeichnen. Folgende Vermeidungsmaßnahmen sind vorzusehen und wurden im Rahmen der Konflik- tanalyse berücksichtigt: Schutzgut Biotope: • Vorsehen einer Umweltfachlichen Bauüberwachung (001_VA) • Vorsehen eines Vegetationsschutzzaunes (003_V) In Bereichen, in denen Gehölzstruktu- ren mindestens mittlerer Bedeutung an das Baufeld angrenzen, Die Lage der Baufläche wurde so gewählt, dass sie vollständig im Bereich einer teilversie- gelten Lagerfläche des Forstes und damit in einem anthropogen überprägten Bereich au- ßerhalb wertvoller Biotopstrukturen liegt. Eine erhebliche Beeinträchtigung in den Natur- haushalt konnte dadurch vermieden werden. • Darüber hinaus wurde die Anzahl und Größe der Bauflächen auf das Mindestmaß be- schränkt. Zusätzliche Baustraßen sind nicht erforderlich. Schutzgut Tiere: • Vorsehen einer Umweltfachlichen Bauüberwachung (001_VA), • Vorsehen eines Artenschutzrechtlich optimierten Bauablaufs (002_VA): − Vermeidung einer Tötung von Vögeln durch Räumung des Baufeldes (sofern erforder- lich: Rodung gemäß § 39 Abs. 5 Nr. 2 BNatSchG) in der Zeit vom 1.10. bis 28.2., d. h. außerhalb der Brutzeiten der Vögel. − Vermeidung einer Tötung von Zauneidechsen durch Räumung des Baufeldes: Bau- feldräumung im Bereich des Schotterkörpers in der Aktivitätszeit der Zauneidechse zw. Mitte März und Mitte August. Schutzgut Boden und Schutzgut Grundwasser: • Vorsehen einer Umweltfachlichen Bauüberwachung (001_VA) • Vorsehen eines ordnungsgemäßen Umgangs mit umweltgefährdenden Stoffen (004_V) − im Zuge der Baustelleneinrichtung und der Baudurchführung, insbesondere bei der Be- tankung von Baufahrzeugen sowie der Lagerung von Treib- und Schmierstoffen − darüber hinaus Vorsehen besonderer Schutzmaßnahmen bei Aushub und Zwischen- lagerung von mit Schadstoffen belasteten Böden (gemäß BoVEK-Konzept; DB 2023) Für die Ermittlung des biotopwertbezogenen Kompensationsbedarfs wurden als erhebli- che Beeinträchtigungen in Biotope anlage - und baubedingte Flächeninanspruchnahmen (= unmittelbare Wirkung) identifiziert. Für das Schutzgut Biotope entsteht gemäß der Bilanz nach BKompV ein Gesamteingriff auf einer Fäche von 1.224 m². Auf 912 m² findet keine erhebliche Erneuerung BÜ 9,5 „Baumschulenweg“ LBP inkl. Artenschutz und WRRL Seite 57 Beeinträchtigung statt (im Bestand sehr gering wertige Biotope). Erhebliche Beeinträchtigun- gen (eB) werden auf einer Fläche von 246 m² mit einem Wert von 3.087 Biotopwertpunkten bilanziert. Erhebliche Beeinträchtigungen besonderer Schwere (eBS) auf einer Fläche von 66 m² mit 1.320 Biotopwertpunkten gegeben. Entsprechend den Vorgaben der BKompV ist neben dem biotopwertbezogenen Ausgleich also eine zusätzliche funktionsspezifische Kom- pensation erforderlich. Dem gegenüber steht im Zustand nach Eingriff ein Gesamtwert von 504 Biotopwertpunkten. Somit entsteht für das Schutzgut Biotope ein biotopwertbezogener Kompensationsbedarf von insgesamt 3.903 WP. Durch die vorgesehenen Ökokontomaßnahme Entwicklung von naturnahem Laubwald mit Waldrand (Eichen-Hainbuchenwald staunasser bis frischer Standorte) (005_ÖK) kommt es auf einer Fläche von 560 m² zu einer Aufwertung in Höhe von 3.920 Biotopwertpunkten. Diese gleichen sowohl den biotopwertbezogenen Kompensationsbedarf in Höhe von 3.903 Bio- topwertpunkten als auch den funktionsspezifischen Kompensationsbedarf für das Schutzgut Biotope aus. Es entsteht insgesamt ein Wertepunkteüberschuss von 17 Biotopwertpunkten. Für das Schutzgut Tiere ergibt sich unter Berücksichtigung der genannten Vermeidungsmaß- nahmen ausschließlich für die Fledermäuse ein Kompensationsbedarf. Es ergeben sich er- hebliche Beeinträchtigungen besonderer Schwere (eBS) aus der anlagebedingten Flächenin- anspruchnahme eines Baumes mit Sommerquartierpotenzial. In Abstimmung mit der UNB der Stadt Köln ist dieser Verlust mit Fledermauskästen in einem Verhältnis von 1:5 auszugleichen. Um eine schnelle Annahme durch die betroffenen Individuen zu gewährleisten, müssen die Kästen im räumlich-funktionalen Zusammenhang an Bäumen mit derselben oder mit ähnlichen Strukturen wie im Eingriffsbereich installiert werden (006_A-CEF). Im LBP wurden außerdem die artenschutzrechtlichen Belange und die Belange nach WRRL abgearbeitet. Im Ergebnis der artenschutzrechtlichen Prüfung kann das Eintreten der Verbotstatbestände gemäß § 44 Absatz 1 BNatSchG bei den relevanten Vogel-, Fledermaus- und Reptilienarten unter Berücksichtigung der genannten Vermeidungsmaßnahmen und der Kompensations- maßnahme ausgeschlossen werden. Das Vorhaben liegt zum Teil im FFH-Gebiet Königsforst (DE-5008-302) sowie im Vogelschutz- gebiet Königsforst (DE-5008-401). Im Ergebnis der Prüfung der Verträglichkeit des Vorhabens mit den Schutzzwecken und Erhaltungszielen der jeweiligen Gebiete gemäß § 34 bzw. § 36 BNatSchG (Unterlage 10.6), können erhebliche Beeinträchtigungen der Natura 2000-Gebiete ausgeschlossen werden. Da nicht ausgeschlossen werden kann, dass es durch die Erneuerung des BÜ 9,5 Baumschu- lenweg einzeln oder im Zusammenhang mit anderen Projekten oder Plänen zu erheblichen Beeinträchtigungen der genannten Natura-2000-Gebiete kommen kann, ist gemäß § 34 bzw. § 36 BNatSchG vor Zulassung oder Durchführung die Verträglichkeit des Vorhabens mit den Erneuerung BÜ 9,5 „Baumschulenweg“ LBP inkl. Artenschutz und WRRL Seite 58 Schutzzwecken und Erhaltungszielen der jeweiligen Gebiete zu prüfen. Dements prechend wurde eine FFH-Vorprüfung durchgeführt (siehe Unterlage 10.6). Im Ergebnis können erheb- liche Beeinträchtigungen der Natura 2000-Gebiete ausgeschlossen werden. Das geplante Vorhaben ist zudem mit den Bewirtschaftungszielen gemäß §§ 27 bis 31 und § 47 WHG vereinbar. Die nachfolgende Tabelle stellt die Flächenbilanz des Vorhabens in einer Übersicht dar: Flächenbilanz Vorhaben gesamt anlagebedingte Versiegelung (Fahrbahn) 812 m² anlagebedingte Teilversiegelung (Bankett) 209 m² baubedingte Flächeninanspruchnahme (Baustelleneinrichtungs- und Nebenflächen) 203 m² Gesamtsumme 1.224 m² Art der Flächenbeanspruchung durch das Vorhaben eB / eBS durch Neuversiegelung 144 m² eB / eBS durch Teilversiegelung 168 m² eB / eBS durch baubedingte Inanspruchnahme 0 m² Summe eB / eBS 312 m² anlagebedingte Inanspruchnahme von bereits im Be- stand versiegelten / teilversiegelten Flächen (keine eB) 709 m² baubedingte Inanspruchnahme von bereits im Bestand versiegelten / teilversiegelten Flächen (keine eB) 203 m² Summe keine eB 912 m² Gesamtsumme 1.224 m² Ein vollständiger Rückbau (Entsiegelung voll- und teilversiegelter Flächen) ist auf einer Fläche von insgesamt 3 m² vorgesehen. Weitere Flächen werden zunächst zwar entsiegelt, dann aber wieder beansprucht. Diese Flächen werden im Rahmen des LPB nicht weiter berücksichtigt. Betriebsbedingte Beeinträchtigungen sind durch das Vorhaben nicht gegeben. Erneuerung BÜ 9,5 „Baumschulenweg“ LBP inkl. Artenschutz und WRRL Seite 59 12 Literatur und Quellen AEG - Allgemeines Eisenbahngesetz vom 27. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2378, 2396; 1994 I S. 2439), das zu- letzt durch Artikel 10 des Gesetzes vom 10. September 2021 (BGBl. I S. 4147) geändert worden ist. Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. Juli 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 221) Bernotat, D.; Dierschke, V. (2021): Übergeordnete Kriterien zur Bewertung der Mortalität wildlebender Tiere im Rahmen von Projekten und Eingriffen – Teil II.6: Arbeitshilfe zur Bewertung störungsbedingter Brutausfälle bei Vögeln am Beispiel baubedingter Störwirkungen, 4. Fassung, Stand 31.08.2021, 31 S. Bezirksregierung Köln (2021): Regionalplan Köln – Entwurf. Stand Dezember 2021. Zeichnerische Darstellung im Maßstab 1 : 50.000, Blatt 05: Köln, Leverkusen und Rheinisch-Bergischer Kreis. Online: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/system/files/media/document/file/kommunales_pla- nung_bauen_und_verkehr_regionalplanung_neuaufstellung_regionalplan_koeln_zeichneri- sche_festlegung_blatt_05.pdf. zuletzt aufgerufen am 13.03.2024. Bezirksregierung Köln (2001): Regionalplan Köln, Teilabschnitt Köln. Zeichnerische Darstellung im Maßstab 1 : 50.000, L 5108 Köln-Mühlheim. Online: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/system/files/me- dia/document/file/kommunales_planung_bauen_und_verkehr_regionalplanung_aktuell_teilab- schnitt_koeln_zeichnerische_darstellung.pdf. zuletzt aufgerufen am 13.03.2024. BfN & BMU – Bundesamt für Naturschutz & Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (Hrsg.) (2021): Handreichung zum Vollzug der Bundeskompensationsverordnung, November 2021. BMVBS - Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (Hrsg.) (2011): RLBP – Richtlinien für die landschaftspflegerische Begleitplanung im Straßenbau. Ausgabe 2011. Erarbeitet durch einen Bund-/ Länder-Arbeitskreis auf der Grundlage der Ergebnisse des Forschungs- und Entwick- lungsvorhabens FE 02.233/2003/LR „Entwicklung von Methodiken zur Umsetzung der Eingriffs- regelung und Entwicklung von Musterplänen zur landschaftspflegerischen Begleitplanung (Mus- terkarten LBP)“. BMVBS - Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (Hrsg.) (2009): Entwicklung von Methodiken zur Umsetzung der Eingriffsregelung und artenschutzrechtlicher Regelungen des BNatSchG so- wie Entwicklung von Darstellungsformen für landschaftspflegerische Begleitpläne im Bundesfern- straßenbau. Gutachten zum F+E Projekt Nr. 02.0233/2003/LR. BKompV - Bundeskompensationsverordnung vom 14. Mai 2020 (BGBl. I S. 1088). BNatSchG - Bundesnaturschutzgesetz vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), das zuletzt durch Artikel 1 des Geset- zes vom 18. August 2021 (BGBl. I S. 3908) geändert worden ist. DB Netze (2023): Erläuterungsbericht zur Entwurfsplanung. Erneuerung BÜ 9,5 „Baumschulenweg“. Version 1.0 Stand 15.07.2023. 22 S. DB Netze (2021): Betriebliche Aufgabenstellung (Bast) Bestandsnetzmaßnahme Erneuerung BÜ Baumschulen- weg. Version 1.3 Stand 08.04.2021. 25 S. Erneuerung BÜ 9,5 „Baumschulenweg“ LBP inkl. Artenschutz und WRRL Seite 60 EBA (2022a): Umwelt-Leitfaden für die eisenbahnrechtliche Planfeststellung und Plangenehmigung. Teil III Natur- schutzrechtliche Eingriffsregelung. Inkl. Mustergliederung, Stand: Mai 2022. Bonn. EBA (2022b): Fachinformation zur naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung – hier: Bundeskompensationsverord- nung, Stand: Mai 2022. Bonn. Franz, C.; Zahner, V.; Müller, J.; Utschick, H. (2006): Nahrungsbiotop, Brutraum und Trommelplatz. LWF aktuell 53, S. 2-3. Geologischer Dienst NRW (2018): Die Karte der schutzwürdigen Böden von NRW 1:50.000 – dritte Auflage. Bo- denschutz-Fachbeitrag für die räumliche Planung. Ingenieurgesellschaft für Sicherungstechnik und Bau mbH (ISB) (2023): Erneuerung BÜ Baumschulenweg Proto- koll Vor-Ort-Termin am 28.03.2023. aufgestellt am 06.06.2023 durch Franziska Niesar Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) (2024): Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen. Planungsrelevante Arten für Quadrant 4 im Messtischblatt 5008 (Köln-Mülheim). Zuletzt aufgerufen am 18.03.2024: https://artenschutz.naturschutzinformatio- nen.nrw.de/artenschutz/de/arten/blatt/liste/50084 Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LSV SH) (Hrsg.) (2020): Fledermäuse und Straßen- bau − Arbeitshilfe zur Beachtung der artenschutzrechtlichen Belange bei Straßenbauvorhaben in Schleswig-Holstein. 2. überarbeitete Fassung. Kiel. 79 S. LNatSchG NRW - Landesnaturschutzgesetzes NRW: Gesetz zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen in der Fassung vom 19.02.2022. Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildle- benden Tiere und Pflanzen (FFH-Richtlinie) Abl. L 206 vom 22.7.1992, S. 7. Zuletzt geändert durch A2 (L 236, S. 33) am 23.09.2003 Stadt Köln (2006): Digitale Version des Landschaftsplans Köln, Blatt 8 vom 28. April 1991, 11. Änderung der Be- kanntmachung im Amtsblatt der Stadt Köln vom 23.08.2006 (Exportdatum: 27.07.2018). Online: https://www.stadt-koeln.de/mediaasset/content/pdf67/lp_kln_blatt__blatt_8.pdf. Zuletzt aufgeru- fen am 13.03.2024. Stadt Köln (2021a): Landschaftsplan der Stadt Köln. Text und Erläuterung zur Entwicklungs- und festsetzungs- karte. Digitale Fassung. Grundwerk vom 28.04.1991. 12. Änderung – Bekanntmachung im Inter- net der Stadt Köln vom 20.01.2021. Online: https://www.stadt-koeln.de/mediaasset/con- tent/pdf67/landschaftsplan_k%C3%B6ln_lesefassung_stand_januar_2021.pdf. Zuletzt aufgeru- fen am 13.03.2024. Stadt Köln (2021b): Flächennutzugsplan Stadt Köln (Stand 04/2021). Online: https://www.stadt-koeln.de/leben-in- koeln/planen-bauen/suche-flaechennutzungsplan/index.html. Zuletzt aufgerufen am: 13.03.2024. WRRL - Wasserrahmenrichtlinie: Richtlinie 2000/60/EG zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik vom 23. Oktober 2000.
Anlage 2: Übersicht Schutzgebiete
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Technische Planung Untersuchungsgebiet Nachrichtlich FFH-Gebiete Vogelschutzgebiete Naturschutzgebiete Landschaftsschutzgebiete Naturparke Schutzgebiete
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Dezernat, Dienststelle 57/571 Vorlagen-Nummer 3094/2025 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Erneuerung Bahnübergang "Baumschulenweg„ in Köln, Strecke 2655 Köln, Frankfurter Str. – Overath Bahn-km 8,529 bis Bahn-km 10,597, hier: Antrag auf Befreiung von den Verboten des Landschaftsplans gem. § 67 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG Beschlussorgan Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde Gremium Datum Beschluss: Der Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde ist mit der Erneuerung des Bahn- übergangs „Baumschulenweg“ einverstanden. Er formuliert keinen Widerspruch gegen die Er- teilung der Befreiung von den Verboten des Landschaftsplans gemäß § 67 Abs. 1 Ziff. 1 Bun- desnaturschutzgesetz. Alternative: Der Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde ist mit der Erneuerung des Bahn- übergangs „Baumschulenweg“ nicht einverstanden. Er widerspricht der Erteilung einer Befrei- ung von den Verboten des Landschaftsplans gemäß § 67 Abs. 1 Ziff. 1 Bundesnaturschutzge- setz. Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 24.11.2025 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Beschreibung der Maßnahme Die Ingenieurgesellschaft für Sicherungstechnik und Bau mbH plant im Auftrag der DB In- fraGO AG die Erneuerung des Bahnübergangs (BÜ) 9,5 „Baumschulenweg“ im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens. Der Bahnübergang befindet sich im Stadtteil Eil im Stadtbezirk Porz und dient sowohl zur Erschließung des südlich der Gleise gelegenen Naherholungsge- biets Kurtenwald, als auch zur Anbindung der neben dem Bahnübergang gelegenen Baum- schule sowie eines Gastronomiebetriebs. Die Anlage unterliegt dem Umbauverbot. Aus die- sem Grund soll der Bahnübergang daher an gleicher Stelle richtlinienkonform erneuert wer- den. Hierzu sind mehrere Maßnahmen notwendig. Unter anderem erfolgt eine Verbreiterung der die Bahngleise querenden Fahrbahn von 5,60 Metern auf 6,35 Metern auf einer Länge von ca. 100 Metern sowie der Rückbau des bestehenden und anschließende Neubaus eines Bahn- übergangsschalthauses. Insgesamt kommt es durch das Vorhaben zu einer anlage- und baubedingten Flächeninan- spruchnahme von Biotoptypen auf 1.224 m². Verfahren Das Vorhaben bedarf der planungsrechtlichen Zulassungsentscheidung nach § 18 Abs. 1 All- gemeines Eisenbahngesetz (AEG). Regelungen des Landschaftsplans Der Landschaftsplan der Stadt Köln setzt an der überplanten Stelle zum einen das Land- schaftsschutzgebiet L 22 „Landschaftsraum Gut Leidenhausen und Freiräume um Brück“ so- wie das Naturschutzgebiet N20 „Königsforst“ fest. Dem Vorhaben stehen diverse Verbote des Landschaftsplans entgegen. Hierzu zählen: Verbot Nr. 1: Bäume, Sträucher oder sonstige Pflanzen zu beschädigen, zu beseitigen oder Teile davon abzutrennen sowie jede Handlung, die geeignet ist, das Wachstum oder den Fort- bestand der Pflanzenart nachteilig zu beeinflussen. Bäume, Sträucher und sonstige Pflanzen gelten auch als beschädigt, wenn das Wurzelwerk verletzt ist. Verbot Nr. 4: die Versiegelung von Feldwegen und Flächen - insbesondere im Kronentraufbe- reich der Bäume – sowie andere Maßnahmen zur Verdichtung des Bodens. Verbot Nr. 5: bauliche Anlagen im Sinne des § 2 Abs. 1 BauO NRW als auch Straßen, Wege und Plätze zu errichten oder zu ändern, auch wenn sie keiner bauaufsichtlichen Genehmigung bedürfen. Die Nutzungsänderung steht der Änderung gleich. Verbot Nr. 7: Aufschüttungen, Verfüllungen, Abgrabungen oder Ausschachtungen vorzuneh- men oder die Bodengestalt auf andere Weise zu verändern. 3 Von diesen Verboten kann auf der Grundlage des § 67 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) eine Befreiung erteilt werden, wenn 1. dies aus Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses, einschließlich solcher sozialer und wirtschaftlicher Art, notwendig ist oder 2. die Durchführung der Vorschriften im Einzelfall zu einer unzumutbaren Belastung füh- ren würde und die Abweichung mit den Belangen von Naturschutz und Landschafts- pflege vereinbar ist. Eingriffsregelung: Die genehmigende Behörde im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens ist das Eisenbahn- Bundesamt. Diese ist somit zuständig für die Abarbeitung der Eingriffsregelung im Sinne des § 14 ff. BNatSchG. Der rechtliche Rahmen der Eingriffsregelung wird ergänzt durch die Bun- deskompensationsverordnung (BKompV). Artenschutz: Der Unteren Naturschutzbehörde wurde ein Landschaftspflegerischer Begleitplan mit inte- grierter Ansprache des Artenschutzes und FFH-Vorverträglichkeitsprüfung zur Prüfung vorge- legt. Es handelt sich um den Fachbeitrag des Planungsbüros Bosch & Partner GmbH, Stand 27.10.2025. Die Unterlagen haben das vom Vorhaben ausgehende Konfliktpotential in ange- messener Form bewertet. BefreiungDie Erneuerung des Bahnübergangs „Baumschulenweg“ stellt einen notwendigen Schritt dar, um die bestehende Bahninfrastruktur an den aktuellen Stand der Technik anzu- passen und gleichzeitig den über den Bahnübergang laufenden Personenverkehr weiterhin aufrecht zu erhalten. Da für Anlagen dieser Art keine Ersatzteile mehr hergestellt werden, droht beim Ausfall eines Bauteils ein Ausfall des gesamten Bahnübergangs, was eine Sper- rung beziehungsweise eine Sicherung des Bahnübergangs durch Hilfsposten zur Folge hätte. Es ist ersichtlich, dass diese Maßnahme nur eine temporäre Notlösung darstellt, weswegen sich eine Erneuerung des Bahnübergangs sowie eine richtlinienkonforme Anpassung der Straßenbreiten an den aktuellen Stand an dieser Stelle als alternativlos darstellt. Dem Vorhaben gegenüber stehen die hiervon beeinträchtigten Biotope im Natur- und Land- schaftsschutzgebiet. Im Zuge der Baumaßnahme kommt es zu einer Beeinträchtigung der an- grenzenden Biotope auf einer Gesamtfläche von 1.224 m². Dabei sind fast ausschließlich Bio- toptypen mit sehr geringer Wertigkeit betroffen. Darunter fallen Straßen sowie sonstige versie- gelte Wege und teilversiegelte Plätze. Auf 246 m² ist von einer erheblichen Beeinträchtigung auszugehen. Hierbei handelt es sich um Wald- und Gehölzsäume oligo- bis eutropher, trocke- ner bis nasser Standorte und frische bis nasse Ruderalstandorte. Zudem sind 66 m² eines Bi- otoptyps mit sehr hoher Bedeutung betroffen (Eichen-Hainbuchenwald mittleren Alters). Die Eingriffe in die angrenzenden Biotoptypen werden durch die im LBP dargestellten Vermei- dungsmaßnahmen auf ein Minimum reduziert. Nicht vermeidbare Eingriffe werden durch die genannten Kompensationsmaßnahmen vollständig ausgeglichen. Dabei kommt es zu einer ökologischen Aufwertung einer Fläche von 560 m² im Rahmen einer Ökokontomaßnahme (Entwicklung von naturnahem Laubwald mit Waldrand). Die DB InfraGO AG ist per Gesetz dazu verpflichtet ihre Bahnlagen an den aktuellen Stand der Technik anzupassen und die dafür notwendigen Maßnahmen durchzuführen, um einen reibungslosen Ablauf des täglich anfallenden Personenverkehrs zu gewährleisten. Dement- sprechend besteht ein hohes öffentliches Interesse an der Sanierung des Bahnüberganges „Baumschulenweg“, welches in diesem Fall den Belangen des Naturschutzes und der Land- schaftspflege gegenüber überwiegt. Dabei ist auch von Bedeutung, dass Beeinträchtigungen der Funktionen von Natur und Landschaft soweit wie möglich vermieden werden und die un- vermeidbaren Wirkungen ausgeglichen werden. Es liegen somit die Voraussetzungen für eine Befreiung nach § 67 BNatSchG Abs. 1 Satz 1 4 von den Verboten des Landschaftsplans aus Gründen des überwiegenden öffentlichen Inte- resses vor. Anlagen Anlage 1 LBP inklusive ASP Anlage 2: Übersicht Schutzgebiete Anlage 3: Bestands- und Konfliktplan Anlage 4: Maßnahmenlageplan Anlage 5: Maßnahmenblätter Anlage 6: Natura 2000 Vorprüfung
Anlage 5: Massnahmenblätter
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Bearbeitung durch herne ● münchen ● hannover ● berlin www.boschpartner.de Erneuerung BÜ 9,5 „Baumschulenweg“ in Köln, Strecke 2655 Köln, Frankfurter Str. – Overath Bahn-km 8,529 bis Bahn-km 10,597 Unterlage 10.5: LBP-Maßnahmenblätter 27.10.2025 Im Auftrag von Ingenieurgesellschaft für Sicherungstechnik und Bau mbH, Dresden Herne, den 27.10.2025 Auftraggeber: Ingenieurgesellschaft für Sicherungstechnik und Bau mbH Heidelberger Straße 14 01189 Dresden Auftragnehmer: Bosch & Partner GmbH Kirchhofstr. 2c 44623 Herne Projektleitung: Dipl.-Geogr. Andrea Hoffmeier Bearbeitung: Dipl.-Ing. Carolin Strodick M. Sc. Nina Litz Dipl.-Geogr. Rudolf Sigl M. Sc. Maike Opitz Projekt: T.016083319; PFA: Seite: 1/ 2Druckdatum: 24.10.2025 10:41Kontroll-Nr.: PROBEDRUCK Maßnahmenblatt Artenschutzrechtliche Vermeidung / Minderung / Schutz (VA), Maßnahmennummer: 001_VA Bezeichnung der Maßnahme: Umweltfachliche Bauüberwachung gem. EBA-Umweltleitfaden Teil VII Gesamtgröße der Maßnahme in qm: 0 Temporäre Maßnahme: ja Keine Flächen vorhanden Lageplan der naturschutzfachlichen Maßnahme (LBP, FFH-VS): Unterlagen Nr.: Zeitpunkt der Durchführung: 2 Woche/n vor Projekt-Baubeginn (mit Beginn der Baufeldfreimachung, komplette Bauzeit) Entwicklungsziel der Maßnahme Zielarten: Vögel, Fledermäuse, Reptilien (Zauneidechsen) Schutzvorrichtungen/-vorkehrungen: ökologische Baubegleitung Spezielle Habitatelemente/Strukturmerkmale: Die umweltfachliche Bauüberwachung bezieht sich auf die unmittelbaren und mittelbaren Auswirkungen von Bauvorhaben auf planungsrelevante und nicht planungsrelevante Arten (hier v.a. Vögel, Fledermäuse und Reptilien), aber auch auf alle weiteren Schutzgüter (hier v.a. Biotope, Boden, Grundwasser). Beschreibung der Tätigkeiten zur Herstellung und Entwicklung: Für die gesamte Bauzeit wird eine themenübergreifende (Immissionsschutz, Naturschutz, Boden /Abfall, Wasser/Gewässerschutz) umweltfachliche Bauüberwachung (UBÜ) gemäß Umweltleitfaden Teil VII EBA vorgesehen. Dabei ist zu beachten, dass die Beteiligten die entsprechenden Qualifikationen nach EBA-Leitfaden erfüllen und für ihre Tätigkeit eine entsprechende Berechtigung vorzuweisen haben. Grundsätzlich dient die UBÜ als Kontrollmechanismus für die Einhaltung allgemeiner Umweltvorschriften im gesamten Bauablauf, sowie der projektspezifischen Festlegungen und aller vorgesehenen umweltfachlichen Vermeidungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. Durch regelmäßige Baustellenkontrollen stellt die UBÜ die Umsetzung der naturschutzfachlichen und -rechtlichen Auflagen und Maßnahmen vor und während der Bauzeit sicher, sodass nicht erforderliche Eingriffe vermieden werden. Die Präsenz auf der Baustelle, ermöglicht zudem die kurzfristige Entwicklung von Lösungen bei auftretenden Problemen. Kommt es während der Bauphase zu nicht vorhersehbaren oder notwendigen Eingriffen, schlägt die UBÜ geeignete Schadensbegrenzungen und/oder Kompensationsmaßnahmen vor. Die UBÜ ist gegenüber dem Auftraggeber nach Umweltleitfaden Teil VII berichts- und meldepflichtig - dementsprechend informiert sie die Bauoberleitung (BOL) und die Baubevollmächtigten des Auftraggebers über Defizite und Schäden. Vor und während der Bauphase ist zudem regelmäßig der aktuelle Umsetzungsstand der landschaftspflegerischen und artenschutzrechtlichen Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen zu kontrollieren und bei Abweichungen die Untere Naturschutzbehörde zu verständigen. Beim vorliegenden Vorhaben gehören zu den Aufgaben der UBÜ u.a. auch die Kontrolle des artenschutzrechtlich optimierten Bauablaufs (Maßnahme 002_VA) sowie der fachgerechten Installation der Fledermauskästen (Maßnahme 006_A-CEF). Bei der Errichtung des Vegetationsschutzzaunes (Maßnahme 003_V) konkretisiert die UBÜ vor Ort die genaue Lage der Schutzvorrichtungen und prüft, ob und wo ggf. zusätzliche Zäune zu errichten sind. Risikomanagement: nein Dauer Herstellung und Entwicklung bis zur Erreichung des Zielzustandes (s. Anhang III-18): 6 Woche/n Unterhaltung: Fachliche Maßgabe für Unterhaltungszeitraum nach § 15 Abs. 4 BNatSchG (s. Anhang III-18): nicht erforderlich Projekt: T.016083319; PFA: Seite: 2/ 2Druckdatum: 24.10.2025 10:41Kontroll-Nr.: PROBEDRUCK Berichtspflichten nach § 17 Abs. 7 BNatSchG Berichtsintervall bis zum Erreichen des Zielzustandes: Keine Angabe Berichtsintervall Unterhaltungspflege: Keine Angabe Maßnahme unter Berücksichtigung Klimawandel nachhaltig: nein Konfliktbewältigung Nr. Beschreibung Naturraum Beurteilung i. Verbindung m. Maßnahme B0 Konflikte in Bezug auf die Schutzgüter Wasser, Boden, Biotope und Tiere, die im Vorfeld durch Vermeidungsmaßnahmen vermieden werden D35 Kölner Bucht und Niederrheinisches Tiefland vermeidet/vermindert 001_VA, 002_VA, 003_V, 004_V Bestands- und Konfliktplan (LBP, FFH-VS): B0: Unterlagen Nr.: Projekt: T.016083319; PFA: Seite: 1/ 2Druckdatum: 24.10.2025 10:41Kontroll-Nr.: PROBEDRUCK Maßnahmenblatt Artenschutzrechtliche Vermeidung / Minderung / Schutz (VA), Maßnahmennummer: 002_VA Bezeichnung der Maßnahme: Artenschutzrechtlich optimierter Bauablauf Gesamtgröße der Maßnahme in qm: 0 Temporäre Maßnahme: ja Keine Flächen vorhanden Lageplan der naturschutzfachlichen Maßnahme (LBP, FFH-VS): Unterlagen Nr.: Zeitpunkt der Durchführung: 2 Woche/n vor Projekt-Baubeginn (innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Rodungszeiten zwischen dem 1.10. und dem 28.10.) Entwicklungsziel der Maßnahme Zielarten: Vögel, Fledermäuse, Reptilien (Zauneidechse) Schutzvorrichtungen/-vorkehrungen: Artenschutzrechtlich optimierter Bauablauf, Rodung von Gehölzen außerhalb der Brutzeit von Vögeln / in der Zeit vom 1.10. bis 28.02. gemäß § 39 Abs. 5 BNatSchG, Baufeldräumung in der Aktivitätszeit der Zauneidechse (Mitte März bis Mitte August) Spezielle Habitatelemente/Strukturmerkmale: Beschreibung der Tätigkeiten zur Herstellung und Entwicklung: Zur Vermeidung einer Verletzung oder Tötung von Vögeln am Nest und zur Vermeidung der Zerstörung von Gelegen im Zuge der Baufeldfreimachung ist die Rodung von Gehölzen gemäß § 39 Abs. 5 Nr. 2 BNatSchG ausschließlich in der Zeit vom 1.10. bis 28.02., also außerhalb der Brutzeit von Vögeln, durchzuführen. Im Zuge der Baufeldfreimachung muss eine Stieleiche mit Quartierpotential für Fledermäuse gerodet werden. Ein Potenzial als Schwärm- oder Winterquartier wird aufgrund der noch geringen Mächtigkeit der Stieleiche und seiner exponierten Lage, außerhalb geschlossener Waldbestände, ausgeschlossen. Zur Vermeidung einer Verletzung oder Tötung von Fledermausindividuen findet die Rodung im Winterhalbjahr, außerhalb der Aktivitätszeit der Tiere statt. Zur Vermeidung einer Tötung von Zauneidechsen im Zuge der Baufeldfreimachung im Bereich des Schotterkörpers, ist die Baufeldfreimachung zwischen Mitte März und Mitte August, also während der Aktivitätszeit der Zauneidechse, durchzuführen. Risikomanagement: nein Dauer Herstellung und Entwicklung bis zur Erreichung des Zielzustandes (s. Anhang III-18): 6 Woche/n Unterhaltung: Fachliche Maßgabe für Unterhaltungszeitraum nach § 15 Abs. 4 BNatSchG (s. Anhang III-18): nicht erforderlich Berichtspflichten nach § 17 Abs. 7 BNatSchG Berichtsintervall bis zum Erreichen des Zielzustandes: Keine Angabe Berichtsintervall Unterhaltungspflege: Keine Angabe Maßnahme unter Berücksichtigung Klimawandel nachhaltig: nein Projekt: T.016083319; PFA: Seite: 2/ 2Druckdatum: 24.10.2025 10:41Kontroll-Nr.: PROBEDRUCK Konfliktbewältigung Nr. Beschreibung Naturraum Beurteilung i. Verbindung m. Maßnahme B0 Konflikte in Bezug auf die Schutzgüter Wasser, Boden, Biotope und Tiere, die im Vorfeld durch Vermeidungsmaßnahmen vermieden werden D35 Kölner Bucht und Niederrheinisches Tiefland vermeidet/vermindert 001_VA, 002_VA, 003_V, 004_V Bestands- und Konfliktplan (LBP, FFH-VS): B0: Unterlagen Nr.: Projekt: T.016083319; PFA: Seite: 1/ 2Druckdatum: 24.10.2025 10:41Kontroll-Nr.: PROBEDRUCK Maßnahmenblatt Vermeidung / Minderung / Schutz (V), Maßnahmennummer: 003_V Bezeichnung der Maßnahme: Vegetationsschutzzaun Gesamtgröße der Maßnahme in qm: 0 Temporäre Maßnahme: ja Keine Flächen vorhanden Lageplan der naturschutzfachlichen Maßnahme (LBP, FFH-VS): Unterlagen Nr.: 10.4 Zeitpunkt der Durchführung: zeitgleich mit Projekt-Baubeginn (mit Beginn der Baustelleneinrichtung und während der Durchführung der Baumaßnahme) Entwicklungsziel der Maßnahme Zielbiotop: Schutzvorrichtungen/-vorkehrungen: Anlage von Schutzzäunen zur Begrenzung des Baufeldes (gemäß DIN 18.920, RAS-LP4) Schlüsselnummer Zielbiotoptyp (je Bundesland): Spezielle Habitatelemente/Strukturmerkmale: Beschreibung der Tätigkeiten zur Herstellung und Entwicklung: Naturschutzfachlich wertvolle und besonders empfindliche Bereiche sind vor Beginn der Bauarbeiten durch Bauzäune oder entsprechend wirkungsvolle Maßnahmen (gemäß DIN 18920 und RAS-LP 4) vom Baufeld auszugrenzen. Dies betrifft hier Bereiche, in denen Gehölzstrukturen mindestens mittlerer Bedeutung an das Baufeld angrenzen (Laubwälder mittlerer und alter Ausprägung: 43.07.02M, 43.07.03A, 43.07.04M). Potenziell betroffene Vegetationsbestände werden während der Bauphase durch Schutzmaßnahmen nach RAS-LP 4 mit einem Schutzzaun geschützt. Ist die Befahrung des Wurzelbereiches notwendig, so ist dieser gemäß RAS-LP 4 und DIN 18920 gegen Bodenverdichtung zu schützen (Schutzzaun oder mindestens 20 cm dicke z.B. Kies- oder Schotterschicht über einem Trennvlies). Die umweltfachliche Bauüberwachung (Maßnahme 001_V) konkretisiert vor Ort die genaue Lage der Schutzvorrichtungen und prüft ob und wo ggf. zusätzliche Zäune zum Schutz der Vegetation zu errichten sind. Zudem kontrolliert sie die Funktionstüchtigkeit der Schutzmaßnahmen in regelmäßigen Abständen. Nach Abschluss der Bauarbeiten werden die Schutzvorrichtungen wieder entfernt. Risikomanagement: nein Dauer Herstellung und Entwicklung bis zur Erreichung des Zielzustandes (s. Anhang III-18): 4 Woche/n Unterhaltung: Fachliche Maßgabe für Unterhaltungszeitraum nach § 15 Abs. 4 BNatSchG (s. Anhang III-18): nicht erforderlich Berichtspflichten nach § 17 Abs. 7 BNatSchG Berichtsintervall bis zum Erreichen des Zielzustandes: Keine Angabe Berichtsintervall Unterhaltungspflege: Keine Angabe Maßnahme unter Berücksichtigung Klimawandel nachhaltig: nein Projekt: T.016083319; PFA: Seite: 2/ 2Druckdatum: 24.10.2025 10:41Kontroll-Nr.: PROBEDRUCK Konfliktbewältigung Nr. Beschreibung Naturraum Beurteilung i. Verbindung m. Maßnahme B0 Konflikte in Bezug auf die Schutzgüter Wasser, Boden, Biotope und Tiere, die im Vorfeld durch Vermeidungsmaßnahmen vermieden werden D35 Kölner Bucht und Niederrheinisches Tiefland vermeidet/vermindert 001_VA, 002_VA, 003_V, 004_V Bestands- und Konfliktplan (LBP, FFH-VS): B0: Unterlagen Nr.: Projekt: T.016083319; PFA: Seite: 1/ 2Druckdatum: 24.10.2025 10:41Kontroll-Nr.: PROBEDRUCK Maßnahmenblatt Vermeidung / Minderung / Schutz (V), Maßnahmennummer: 004_V Bezeichnung der Maßnahme: Vorsehen eines ordnungsgemäßen Umgangs mit umweltgefährdenden Stoffen im Zuge der Baustelleneinrichtung und der Baudurchführung Gesamtgröße der Maßnahme in qm: 0 Temporäre Maßnahme: ja Keine Flächen vorhanden Lageplan der naturschutzfachlichen Maßnahme (LBP, FFH-VS): Unterlagen Nr.: Zeitpunkt der Durchführung: zeitgleich mit Projekt-Baubeginn (mit Beginn der Baustelleneinrichtung und während der Durchführung der Baumaßnahme) Entwicklungsziel der Maßnahme Zielbiotop: Schutzvorrichtungen/-vorkehrungen: ordnungsgemäßer Umgang mit umweltgefährdenden Stoffen Schlüsselnummer Zielbiotoptyp (je Bundesland): Spezielle Habitatelemente/Strukturmerkmale: Beschreibung der Tätigkeiten zur Herstellung und Entwicklung: Es sind die einschlägigen Vorschriften zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen / umweltgefährdenden Stoffen (z.B. Wasserhaushaltsgesetz) einzuhalten. Konkrete Vorgaben zu Ort und Ausstattung der vorzusehenden Betankungsflächen sowie Aussagen zu Vorkehrungen für das Auftreten von Tankunfällen und Leckagen werden im Rahmen der Ausführungsplanung festgelegt, wenn die Planung über den Bauablauf sowie Art und Umfang der erforderlichen Maschinen / Baufahrzeuge abgeschlossen ist. Risikomanagement: nein Dauer Herstellung und Entwicklung bis zur Erreichung des Zielzustandes (s. Anhang III-18): 4 Woche/n Unterhaltung: Fachliche Maßgabe für Unterhaltungszeitraum nach § 15 Abs. 4 BNatSchG (s. Anhang III-18): nicht erforderlich Berichtspflichten nach § 17 Abs. 7 BNatSchG Berichtsintervall bis zum Erreichen des Zielzustandes: Keine Angabe Berichtsintervall Unterhaltungspflege: Keine Angabe Maßnahme unter Berücksichtigung Klimawandel nachhaltig: nein Projekt: T.016083319; PFA: Seite: 2/ 2Druckdatum: 24.10.2025 10:41Kontroll-Nr.: PROBEDRUCK Konfliktbewältigung Nr. Beschreibung Naturraum Beurteilung i. Verbindung m. Maßnahme B0 Konflikte in Bezug auf die Schutzgüter Wasser, Boden, Biotope und Tiere, die im Vorfeld durch Vermeidungsmaßnahmen vermieden werden D35 Kölner Bucht und Niederrheinisches Tiefland vermeidet/vermindert 001_VA, 002_VA, 003_V, 004_V Bestands- und Konfliktplan (LBP, FFH-VS): B0: Unterlagen Nr.: Projekt: T.016083319; PFA: Seite: 1/ 2Druckdatum: 24.10.2025 10:41Kontroll-Nr.: PROBEDRUCK Maßnahmenblatt Ökokonto, Maßnahmennummer: 005_ÖK Bezeichnung der Maßnahme: Entwicklung von naturnahem Laubwald mit Waldrand (Eichen-Hainbuchenwald staunasser bis frischer Standorte) Gesamtgröße der Maßnahme in qm: 560 Temporäre Maßnahme: nein Flächennummer: FL_005 Flurstück Nr. Flur Gemarkung Gemeinde Kreis GrEVZ-Nr. Inanspruch- nahme Gepl. rechtl. Sicherung Inanspruch- nahme Fläche in qm 00266/00000-00 050 Dünnwald Köln, Stadt Köln, Stadt Dauerhaft Dingliche Sicherung 560 Ausgangszustand: Laub(misch)forste einheimischer Baumarten, mittlere Ausprägung Schlüsselnummer Ausgangsbiotop (je Bundesland): 43.09M Lageplan der naturschutzfachlichen Maßnahme (LBP, FFH-VS): Unterlagen Nr.: Zeitpunkt der Durchführung: Keine Angabe Entwicklungsziel der Maßnahme Zielbiotoptyp Ökokonto: Eichen-Hainbuchenwald staunasser bis frischer Standorte - mittlere Ausprägung Ökokonto Fläche in qm: 560 Schlüsselnummer Zielbiotoptyp (je Bundesland): 43.07.02M Behörde bei der Ökopunkte verzeichnet sind: Stadt Köln, Untere Naturschutzbehörde (UNB) Spezielle Habitatelemente/Strukturmerkmale: Förderung von selten gewordenen Wald-Biotopkomplexen Förderung der Vielfalt heimischer Tier- und Pflanzenarten Förderung von Nahrungs-, Brut- und Deckungsmöglichkeiten Beitrag zum abiotischen Ressourcenschutz von Boden und Wasser Beitrag zur Steigerung der Biodiversität Beitrag zur Erhaltung und Anreicherung des Landschaftsbildes Beschreibung der Tätigkeiten zur Herstellung und Entwicklung: Zur Kompensation eines Wertpunktedefizits bei den Biotopen wird auf das Ökokonto "Dünnwald" der Stadt Köln zugegriffen: Auf der Fläche befindet sich ein abgängiger Bergahornbestand, welcher zu großen Teilen von einem Pilz befallen ist. Im Rahmen der Verkehrssicherung und auf Grund dieser Kalamitätsschäden wird der abgängige Bestand stark durchforstet. Entlang des nordöstlich verlaufenden Goffinewegs wird ein Pufferstreifen von 25 m eingerichtet, in welchem nach der Durchforstung mit standortgerechten Gehölzen 3. Ordnung wieder aufgeforstet wird. Ausgehend von der südlich verlaufenden Pipeline wird ein Pufferstreifen von ca. 30 m ab Wegesrand eingerichtet. Dieser wird geräumt und anschließend ebenfalls mit standortgerechten Gehölzen 3. Ordnung aufgeforstet. Auf einer Fläche von insgesamt ca. 11.500 m2 wird somit Waldrand entwickelt. Auf der Kernfläche werden alle vitalen Bäume, auch nicht heimische Arten wie Roteichen und Robinien sowie vitaler Bergahorn gruppenweise als Überhälter erhalten. Die Wiederaufforstung erfolgt truppweise mit durchschnittlich ca. 3.000 Pflanzen pro Hektar. Hauptbaumart wird mit ca. 50 % die Traubeneiche. Im Unterbau der verbleibenden Baumgruppen werden truppweise Rotbuche (ca. 20 %) und im Übrigen als weitere Baumarten Winterlinde (ca. 10 %), Hainbuche (ca. 10 %) und Vogelkirsche (ca. 10 %) angepflanzt. Bewirtschaftungsauflagen: Projekt: T.016083319; PFA: Seite: 2/ 2Druckdatum: 24.10.2025 10:41Kontroll-Nr.: PROBEDRUCK Bei sämtlichen Pflanzung ist ausschließlich Pflanzgut aus nachweislich regionaler Herkunft zu verwenden. Bei Arten, die dem Forstvermehrungsgesetz unterliegen ist nur zertifizierte Forstware zulässig. Die Pflanzqualität und Stückzahlen der einzelnen Arten können in Rücksprache mit der zuständigen UNB an die Pflanzgutverfügbarkeit angepasst werden. Die Flächen sind so zu entwickeln, dass sich die natürlichen Waldgesellschaften einstellen und dauerhaft erhalten bleiben können. Sämtliche Maßnahmen und Eingriffe in Boden, Nährstoff- und Wasserhaushalt, welche die standortgemäße Entwicklung des Pflanzenbestandes negativ beeinflussen, sind zu unterlassen. Demnach ist auch der Einsatz von chemischen Bioziden, Düngemitteln und genveränderten Organismen ist verboten. Erforderliche Waldpflegemaßnahmen sind zulässig. Die nachhaltige forstwirtschaftliche Nutzung darf nur einzelstamm- bis gruppenweise erfolgen. Kahlschläge sind verboten. Bei der Holzernte und Waldpflege sind Fäll- und Rückearbeiten flächen- und bestandsschonend auszuführen. Totholz ist in stehender und liegender Form zu belassen, sofern nicht Gründe der Verkehrssicherheit entgegenstehen. Falls erforderlich sind Ausnahmen von den Bewirtschaftungsauflagen nach Genehmigung durch die zuständige Naturschutzbehörde möglich. Ggf. erforderliche Pflegemaßnahmen, die zur Entwicklung der Waldstrukturen erforderlich werden könnten, sowie Maßnahmen der Gefahrenabwehr oder der Verkehrssicherung sind zulässig. Die Maßnahmen wurden bereits umgesetzt. Die Fertigstellung erfolgte plangemäß im Frühjahr 2024. Freischnitt, bei bedrängendem Aufwuchs 1-2 x jährlich innerhalb der ersten drei Jahre Risikomanagement: nein Dauer Herstellung und Entwicklung bis zur Erreichung des Zielzustandes (s. Anhang III-18): 3 Jahr/e Unterhaltung: Die Unterhaltungspflege erfolgt nach dem Maßnahmenkonzept der Stiftung Rheinische Kulturlandschaft unter Berücksichtigung der beschriebenen Bewirtschaftungsauflagen. Fachliche Maßgabe für Unterhaltungszeitraum nach § 15 Abs. 4 BNatSchG (s. Anhang III-18): dauerhaft Berichtspflichten nach § 17 Abs. 7 BNatSchG Berichtsintervall bis zum Erreichen des Zielzustandes: 3 Jahr/e Berichtsintervall Unterhaltungspflege: 3 Jahr/e Maßnahme unter Berücksichtigung Klimawandel nachhaltig: nein Konfliktbewältigung Nr. Beschreibung Naturraum Beurteilung i. Verbindung m. Maßnahme B1 anlagebedingter Verlust von Wald- und Ufersäumen, Staudenfluren mit geringer bis hoher Bedeutung D35 Kölner Bucht und Niederrheinisches Tiefland gleicht aus bzw. ersetzt 005_ÖK B2 anlagebedingter Verlust von Laub(misch) wäldern und -forsten mit sehr hoher Bedeutung D35 Kölner Bucht und Niederrheinisches Tiefland gleicht aus bzw. ersetzt 005_ÖK B3 anlagebedingter Verlust von Feldgehölzen, Gebüschen, Hecken und Gehölzkulturen mittlerer Bedeutung D35 Kölner Bucht und Niederrheinisches Tiefland gleicht aus bzw. ersetzt 005_ÖK Bestands- und Konfliktplan (LBP, FFH-VS): B1: Unterlagen Nr.: 10.3/B2: Unterlagen Nr.: 10.3/B3: Unterlagen Nr.: 10.3 Erneuerung BÜ 9,5 „Baumschulenweg“ Maßnahmenblätter Seite 1 Ökokontomaßnahme 005_ÖK Nachfolgend erfolgt die Darlegung der Detailangaben sowie die ökologische Bewertung der Maßnahme und der Nachweis über die Reservierung der Fläche seitens der Flächenagentur Rheinland GmbH (als Auszug der Mail s der Flächenagentur Rheinland GmbH vom 17.09.2024). Desweiteren werden Kartenausschnitte der Stiftung Westfälische Kulturland- schaft zur Verortung der Ökokontomaßnahme beigefügt. Die Umrechnung von der Ludwig-Bewertung in die Bewertung der BKompV wurde mit der Unteren Naturschutzbehörde Köln abgestimmt, und erfolgte wie folgt: Erneuerung BÜ 9,5 „Baumschulenweg“ Maßnahmenblätter Seite 2 Auszug Mail Flächenagentur Rheinland (Frau Giegerich), vom 17.09.2024 zur Ökokon- tofläche, zur Ermittlung der erforderlichen Flächengröße und zum Nachweis der Reser- vierung Erneuerung BÜ 9,5 „Baumschulenweg“ Maßnahmenblätter Seite 3 Beschreibung, Übersichtslageplan und Detailplan Ökokonto Dünnwald, Köln Erneuerung BÜ 9,5 „Baumschulenweg“ Maßnahmenblätter Seite 4 Erneuerung BÜ 9,5 „Baumschulenweg“ Maßnahmenblätter Seite 5 Erneuerung BÜ 9,5 „Baumschulenweg“ Maßnahmenblätter Seite 6 Projekt: T.016083319; PFA: Seite: 1/ 2Druckdatum: 24.10.2025 10:41Kontroll-Nr.: PROBEDRUCK Maßnahmenblatt Ausgleich, CEF, Maßnahmennummer: 006_A-CEF Bezeichnung der Maßnahme: Installation von Fledermauskästen Gesamtgröße der Maßnahme in qm: 0 Temporäre Maßnahme: nein Keine Flächen vorhanden Lageplan der naturschutzfachlichen Maßnahme (LBP, FFH-VS): Unterlagen Nr.: Zeitpunkt der Durchführung: zeitgleich mit Projekt-Baubeginn (vor Baufeldfreimachung, vor der nächsten Aktivitätsperiode der Tiere) Entwicklungsziel der Maßnahme Zielbiotop: Sommerquartier für Fledermäuse Schlüsselnummer Zielbiotoptyp (je Bundesland): nicht vorhanden Zielarten: Fledermäuse Spezielle Habitatelemente/Strukturmerkmale: Beschreibung der Tätigkeiten zur Herstellung und Entwicklung: Im Zuge der Baufeldfreimachung geht eine Stieleiche mit Sommerquartierpotenzial verloren. Für diese werden fünf Fledermauskästen installiert. Um eine schnelle Annahme durch die betroffenen Individuen zu gewährleisten, müssen die Kästen im räumlich-funktionalen Zusammenhang mit derselben oder mit ähnlichen Strukturen wie im Eingriffsbereich installiert werden. Die genauen Installationsorte werden in Absprache mit der UNB der Stadt Köln festgelegt. Bzgl. der Bechsteinfledermaus macht das LANUK folgende Quartierangabe: Als Wochenstubenquartiere werden nach Erfahrungswerten u.a. Rundkastentypen angenommen (z.B. 2F und 2FN - Fa. Schwegler), aber auch eine Reihe weiterer Bauformen (u.a. Fledermaushöhle FLH und FGRH - Fa. Hasselfeldt), häufig auch Vogelnistkästen, u.a. mit Vorwölbung am Einflugloch wie die Typen 2GR, 3SV (Fa. Schwegler) sowie Kästen, die dem „Bayrischen Spitzgiebelkasten“ ähneln. Da die Bechsteinfledermaus zu den anspruchsvolleren Arten zählt, können die oben genannten Kästentypen als universell ausreichend für alle potenziell vorkommenden Arten angesehen werden. Risikomanagement: nein Dauer Herstellung und Entwicklung bis zur Erreichung des Zielzustandes (s. Anhang III-18): 1 Tag/e Unterhaltung: Jährliche Kontrolle der Befestigung sowie ggf. Reinigung von geschlossenen Höhlen um eine Blockade des Einflugs durch Vogelnester o.ä. zu verhindern; Freihalten des Anflugbereichs. Zur Vermeidung einer Störung der Tiere sollte die Unterhaltungspflege im Frühjahr (April) oder im Herbst (September) (außerhalb der Aufzuchtzeit der Jungtiere und des Winterschlafs) durchgeführt werden. Fachliche Maßgabe für Unterhaltungszeitraum nach § 15 Abs. 4 BNatSchG (s. Anhang III-18): 10 Jahr/e Berichtspflichten nach § 17 Abs. 7 BNatSchG Berichtsintervall bis zum Erreichen des Zielzustandes: Keine Angabe Berichtsintervall Unterhaltungspflege: 5 Jahr/e Projekt: T.016083319; PFA: Seite: 2/ 2Druckdatum: 24.10.2025 10:41Kontroll-Nr.: PROBEDRUCK Maßnahme unter Berücksichtigung Klimawandel nachhaltig: nein Konfliktbewältigung Nr. Beschreibung Naturraum Beurteilung i. Verbindung m. Maßnahme T1 anlagebedingter Verlust eines Einzelbaumes mit Quartierpotenzial für Fledermäuse D35 Kölner Bucht und Niederrheinisches Tiefland gleicht aus 006_A-CEF T1 anlagebedingter Verlust eines Einzelbaumes mit Quartierpotenzial für Fledermäuse D35 Kölner Bucht und Niederrheinisches Tiefland vermeidet Verbot im Sinne von CEF 006_A-CEF Bestands- und Konfliktplan (LBP, FFH-VS): T1: Unterlagen Nr.: 10.3
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3094/2025
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 06.11.2025
- Erstellt
- 31.10.2025 14:05