A-W/0015/2023
Rückbauarbeiten an der Flamenstraße in Nienberge
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Stellungnahme der Verwaltung
4501 Zeichen
Herr Beckers 66.52.0012 ···----•- .. --·~·· ·--- ·-·· Stadt Münster D~,~~r1rnat III Eing. 0 6\ßa, 2025 13.01.2025 6690 BV Münster-West über Dez. III ~ ~ W / ()OCJ 2 / J. 0 2 i/ ~ ft- /II/ ()o 4 i / 2, 0 2 1 STADT MÜNSTER '\<L 2 1. FEB. 2025 Amt für Bürger- u. Ratssel'vice Bezirksverwaltung West -- - - -·· .. ~-~ .... -- -~ Eing. St:::i.dt lvkinsior Amt für Mooi1ität um:IThfh".l 1 ·4, FEB. 2025 Anfrage zum Prüfauftrag vom 14.05.2 · /2023 In der SV-West-Sitzung am 25.05.2023 unter TOP 6.2. Rückbauarbeiten an der Flamenstraße Mit der o. g. Anfrage wird die Verwaltung gebeten, die ursprünglichen Parkmöglichkeiten an der Flamenstraße wiederherzustellen. Nach der Prüfu_ng ist als Ergebnis festzuhalten, dass der Anfrage nicht nachgekommen werden kann. Die folgenden Gründe sind für die Ablehnung der Anfrage ausschlaggeben.d: Die ehemals versiegelten Flächen zwischen den Bäumen waren ausdrücklich keine ausgewiesenen Parkplätze und wurden/werden fälschlicherweise immer wieder zum Parken genutzt. Wie in Abbildung 1 zu erkennen ist sind die Flächen nicht ausreichend lang, wesweqen die Baumscheiben regelmäßig überfahren wurden/werden. Das Überfahren der Baumscheiben verdichtet die Baumscheiben immer mehr, sodass Wurzeln zerdrückt werden können und in Folge der Baum geschädigt wird und sogar sterben kann. Abbildung 1: PKW parkt im Altbestand zwischen den Bäumen im Kronentraufenbereich In Abbildung 2 sind die alten Gehwegst::häden zu erkennen, weswegen e,ine Sanierung dringend notwendig war. Abbildung 2: Gehwegschäden vor der Sanierung (breiten Fugen und unebene Oberfläche) Um eine Verbesserung zu schaffen, wurde der Gehweg, in Gänze in der Höhenlage angehoben, sodass mehr Überdeckung zwischen den Wurzeln und den neuen Gehwegplatten entstanden ist. Dadurch sollten Wurzelschäden in der Zukunft erst deutlich später auftreten. Zusätzlich wurden die Flächen zwischen den Bäumen entsieqelt, um gern. Baumschutzsatzung die Bestandsbäume langfristig und dauerhaft zu erhalten. Zum Schutz der Baumscheiben vor überfahren· und für die neue Höhenlage des Gehweges war es zweckmäßig die Baumscheibe zur Fahrbahn hin mit einem Hochbordstein zu trennen. In Abbildung 3 ist der schadensfreie neue Gehweg sowie die grünen Baumscheiben zu r erkennen. Abbildung 3: Neuer Gehweg ohne Schäden und ausreichend großen Baumscheiben Die Entsiegelung der Flächen zwischen den Bäumen hat folgende positive Aspekte: • Die Wurzeln im Gehweg werden besser geschützt (mehr Überdeckung bis zum Pflaster und weniger Last auf den Wurzeln) • Kejne G~hwegschäden durch große Fugen • Keine Stolperstellen im Gehweg (vorher unebene Oberfläche gern. Abbildung 2) • Mehr Platz für die Bäume (min. 12m3 je Baum) • Kein Überfahren der Wurzeln im Kronentraufenbereich • Optische Aufwertung durch große grüne Baumscheiben • Parken am Straßenrand ist immer noch möglich Das Parken am Straßenrand ist nach wie vor möglich (siehe'Abbildung 4}. Im alten Zustand war nicht vorgesehen, dass die versiegelten Flä.chen zwischen den Bäumen zum Parken genutzt werden, wurde jedoch · geduldet. Jetzt wird wie in vielen anderen Anlieger /Wohnstraßen am Fahrbahnrand geparkt. Wie in Abbildung 4 gut zu erkennen ist, ist das Vorbeifahren an den parkenden PKW gut · möglich. Hier verweisen wjr auf die Straßenverkehrsordnung, dass der PKW mit dem Hindernis auf seiner Seite wartepflichtig ist. Abbildung 4: Sicheres vorbeifahren an den parkenden Autos ist möglich Den alten Zustand wiederherzustellen ist nicht möglich, da die starke Durchwurzelung der Flächen eine Änderung der Höhenlage , erfordert. Des Weiteren würde dies eine Verschlechterung für die Gesundheit der Bäume bedeuten. Zudem könnte der Gehweg nicht in der Ebenflächigkeit hergestellt werden, wie es aktuell der Fall ist, was eine Beeinträchtigung. der Geh eingeschränkten Personen zur Folge 'hätte: Falls das Parken am Straßenrand weiter als Gefahrenstelle bewertet wird, bitten wir um eine Rückrneldunq, Wir würden dann mit der Polizei und der Straßenverkehrsl;>ehörde prüfen und um eine Einschätzung bitten. Als Abhilfe könnte zum Beispiel die E·inrichtung einer Halteverbotszone entlang . des Fahrbahnrandes geprüft werden oder die zulässige Höchstgeschwindigkeit verringert werden. Ebenso kann geprüft werden, · ob eine Parkstandsmarkierung aufgebracht werden kann. Zum aktuellen Zeitpunkt würden wir hiervon absehen, da sich die Situation stabilisiert hat. · · 2 /~ Gerhard Rüller Amtsleiter
Originalantrag
1545 Zeichen
t<~w(COA5/2013
CDU-Fraktion in der BV-West
Münster, 14.05.2023
An den
Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Münster- West
Herrn Stephan Brinktrine
Pantaleonplatz 7
48161 Münster
STA .T MÜNSTER
"\\.i 1 6. MAI 2023
Amt für OOrr1w· ti. F~a~ &MOO
~ V,,-.
Betrifft
Rückbauarbeiten an der Flamenstraße in Nienberge
Die Verwaltung möge prüfen, ob die Parkplätze an der Flamenstraße vor der
Grundschulsporthalle wieder in der ursprünglichen Breite zwischen den Bäumen
hergestellt werden können.
Begründung
In Nienberge werden seit geraumer Zeit Tiefbauarbeiten durchgeführt. U.a. wurden auch in
der Flamenstraße vor der Grundschulsporthalle Teile des Parkstreifens neu gepflastert und
Teile des Bürgersteiges erneuert. Zurzeit häufen sich die Bürgeranfragen, warum der
Parkstreifen nicht in ursprünglicher Breite erhalten wurde. Nach den Baumaßnahmen ist der
verbliebene Parkstreifen so schmal, dass die parkenden Autos zur Hälfte auf der Straße
stehen. Auf diesem Parkstreifen parken u.a. auch viele ältere Nienbergerlnnen, die auf der
gegenüberliegenden Straßenseite eine Physiotherapiepraxis aufsuchen.
Vor dem Hintergrund der Verkehrssicherheit wäre es angebracht, die ursprünglichen
Parkmöglichkeiten wieder herzustellen.
gezeichnet: Peter Hamann, Christian Hinzmann, Thomas Lilge, Karin Park-Luikenga,
Nicholas Reu1ing, Nils Schappler, Peter Wolfgarten
. CDU-Kreisverband Münster e.V.
Mauritzstraße 4-6 • 48143 Münster
Telefon {02 51) 4 18 42-0
Telefax {02 51) 4 18 42-44
post@cdu-muenster.de • www.cdu-muenster.de
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Stellungnahme zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (2)
- Flamenstraße
- Mauritzstraße 4
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Details
- Aktenzeichen
- A-W/0015/2023
- Typ
- Antrag an die BV West
- Datum
- 16.05.2023
- Erstellt
- 16.05.2023 16:36