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A-W/0015/2023

Rückbauarbeiten an der Flamenstraße in Nienberge

Antrag an die BV West 16.05.2023

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-West, Sitzung am 10.04.2025, TOP 8.3

Stellungnahme der Verwaltung

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Originalantrag

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Stellungnahme der Verwaltung

4501 Zeichen

Herr Beckers 
66.52.0012 
···----•- .. --·~·· ·--- ·-·· Stadt Münster 
D~,~~r1rnat III 
Eing. 0 6\ßa, 2025 13.01.2025 
6690 
BV Münster-West 
über Dez. III 
~ ~ W / ()OCJ 2 / J. 0 2 i/ 
~ ft- /II/ ()o 4 i / 2, 0 2 1 
STADT MÜNSTER 
'\<L 2 1. FEB. 2025 
Amt für Bürger- u. Ratssel'vice 
Bezirksverwaltung West 
-- - - -·· .. ~-~ .... -- -~ 
Eing. 
St:::i.dt lvkinsior 
Amt für Mooi1ität 
um:IThfh".l 
1 ·4, FEB. 2025 
Anfrage zum Prüfauftrag vom 14.05.2 · /2023 In der SV-West-Sitzung am 
25.05.2023 unter TOP 6.2. 
Rückbauarbeiten an der Flamenstraße 
Mit der o. g. Anfrage wird die Verwaltung gebeten, die ursprünglichen Parkmöglichkeiten an 
der Flamenstraße wiederherzustellen. 
Nach der Prüfu_ng ist als Ergebnis festzuhalten, dass der Anfrage nicht nachgekommen 
werden kann. Die folgenden Gründe sind für die Ablehnung der Anfrage ausschlaggeben.d: 
Die ehemals versiegelten Flächen zwischen den Bäumen waren ausdrücklich keine 
ausgewiesenen Parkplätze und wurden/werden fälschlicherweise immer wieder zum Parken 
genutzt. Wie in Abbildung 1 zu erkennen ist sind die Flächen nicht ausreichend lang, 
wesweqen die Baumscheiben regelmäßig überfahren wurden/werden. Das Überfahren der 
Baumscheiben verdichtet die Baumscheiben immer mehr, sodass Wurzeln zerdrückt werden 
können und in Folge der Baum geschädigt wird und sogar sterben kann. 
Abbildung 1: PKW parkt im Altbestand zwischen den Bäumen im Kronentraufenbereich 
In Abbildung 2 sind die alten Gehwegst::häden zu erkennen, weswegen e,ine Sanierung 
dringend notwendig war.

Abbildung 2: Gehwegschäden vor der Sanierung (breiten Fugen und unebene Oberfläche) 
Um eine Verbesserung zu schaffen, wurde der Gehweg, in Gänze in der Höhenlage 
angehoben, sodass mehr Überdeckung zwischen den Wurzeln und den neuen Gehwegplatten 
entstanden ist. Dadurch sollten Wurzelschäden in der Zukunft erst deutlich später auftreten. 
Zusätzlich wurden die Flächen zwischen den Bäumen entsieqelt, um gern. 
Baumschutzsatzung die Bestandsbäume langfristig und dauerhaft zu erhalten. Zum Schutz 
der Baumscheiben vor überfahren· und für die neue Höhenlage des Gehweges war es 
zweckmäßig die Baumscheibe zur Fahrbahn hin mit einem Hochbordstein zu trennen. In 
Abbildung 3 ist der schadensfreie neue Gehweg sowie die grünen Baumscheiben zu r 
erkennen. 
Abbildung 3: Neuer Gehweg ohne Schäden und ausreichend großen Baumscheiben

Die Entsiegelung der Flächen zwischen den Bäumen hat folgende positive Aspekte: 
• Die Wurzeln im Gehweg werden besser geschützt (mehr Überdeckung bis zum Pflaster 
und weniger Last auf den Wurzeln) 
• Kejne G~hwegschäden durch große Fugen 
• Keine Stolperstellen im Gehweg (vorher unebene Oberfläche gern. Abbildung 2) 
• Mehr Platz für die Bäume (min. 12m3 je Baum) 
• Kein Überfahren der Wurzeln im Kronentraufenbereich 
• Optische Aufwertung durch große grüne Baumscheiben 
• Parken am Straßenrand ist immer noch möglich 
Das Parken am Straßenrand ist nach wie vor möglich (siehe'Abbildung 4}. Im alten Zustand 
war nicht vorgesehen, dass die versiegelten Flä.chen zwischen den Bäumen zum Parken 
genutzt werden, wurde jedoch · geduldet. Jetzt wird wie in vielen anderen Anlieger­ 
/Wohnstraßen am Fahrbahnrand geparkt. Wie in Abbildung 4 gut zu erkennen ist, ist das 
Vorbeifahren an den parkenden PKW gut · möglich. Hier verweisen wjr auf die 
Straßenverkehrsordnung, dass der PKW mit dem Hindernis auf seiner Seite wartepflichtig ist. 
Abbildung 4: Sicheres vorbeifahren an den parkenden Autos ist möglich 
Den alten Zustand wiederherzustellen ist nicht möglich, da die starke Durchwurzelung der 
Flächen eine Änderung der Höhenlage , erfordert. Des Weiteren würde dies eine 
Verschlechterung für die Gesundheit der Bäume bedeuten. Zudem könnte der Gehweg nicht 
in der Ebenflächigkeit hergestellt werden, wie es aktuell der Fall ist, was eine Beeinträchtigung. 
der Geh eingeschränkten Personen zur Folge 'hätte: 
Falls das Parken am Straßenrand weiter als Gefahrenstelle bewertet wird, bitten wir um eine 
Rückrneldunq, Wir würden dann mit der Polizei und der Straßenverkehrsl;>ehörde prüfen und 
um eine Einschätzung bitten. Als Abhilfe könnte zum Beispiel die E·inrichtung einer 
Halteverbotszone entlang . des Fahrbahnrandes geprüft werden oder die zulässige 
Höchstgeschwindigkeit verringert werden. Ebenso kann geprüft werden, · ob eine 
Parkstandsmarkierung aufgebracht werden kann. Zum aktuellen Zeitpunkt würden wir hiervon 
absehen, da sich die Situation stabilisiert hat. · · 
2 /~ Gerhard Rüller 
Amtsleiter

Originalantrag

1545 Zeichen

t<~w(COA5/2013 
CDU-Fraktion in der BV-West 
Münster, 14.05.2023 
An den 
Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Münster- West 
Herrn Stephan Brinktrine 
Pantaleonplatz 7 
48161 Münster 
STA .T MÜNSTER 
"\\.i 1 6. MAI 2023 
Amt für OOrr1w· ti. F~a~ &MOO 
~ V,,-. 
Betrifft 
Rückbauarbeiten an der Flamenstraße in Nienberge 
Die Verwaltung möge prüfen, ob die Parkplätze an der Flamenstraße vor der 
Grundschulsporthalle wieder in der ursprünglichen Breite zwischen den Bäumen 
hergestellt werden können. 
Begründung 
In Nienberge werden seit geraumer Zeit Tiefbauarbeiten durchgeführt. U.a. wurden auch in 
der Flamenstraße vor der Grundschulsporthalle Teile des Parkstreifens neu gepflastert und 
Teile des Bürgersteiges erneuert. Zurzeit häufen sich die Bürgeranfragen, warum der 
Parkstreifen nicht in ursprünglicher Breite erhalten wurde. Nach den Baumaßnahmen ist der 
verbliebene Parkstreifen so schmal, dass die parkenden Autos zur Hälfte auf der Straße 
stehen. Auf diesem Parkstreifen parken u.a. auch viele ältere Nienbergerlnnen, die auf der 
gegenüberliegenden Straßenseite eine Physiotherapiepraxis aufsuchen. 
Vor dem Hintergrund der Verkehrssicherheit wäre es angebracht, die ursprünglichen 
Parkmöglichkeiten wieder herzustellen. 
gezeichnet: Peter Hamann, Christian Hinzmann, Thomas Lilge, Karin Park-Luikenga, 
Nicholas Reu1ing, Nils Schappler, Peter Wolfgarten 
. CDU-Kreisverband Münster e.V. 
Mauritzstraße 4-6 • 48143 Münster 
Telefon {02 51) 4 18 42-0 
Telefax {02 51) 4 18 42-44 
post@cdu-muenster.de • www.cdu-muenster.de

Beratungsverlauf (1)

10.04.2025 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 8.3 Antrag Entscheidung

Beschluss: Stellungnahme zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Flamenstraße
  • Mauritzstraße 4

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Details

Aktenzeichen
A-W/0015/2023
Typ
Antrag an die BV West
Datum
16.05.2023
Erstellt
16.05.2023 16:36