1513/2019
"Wohnungen bleiben Wohnungen - Wohnraumschutzsatzung verlängern, verschärfen und durchsetzen"-
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Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/56/561/3 AN/1363/2018 Vorlagen-Nummer 30.04.2019 1513/2019 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Soziales und Senioren 02.05.2019 "Wohnungen bleiben Wohnungen - Wohnraumschutzsatzung verlängern, verschärfen und durchsetzen"- 1. Quartalsbericht 2019 Gemäß Beschlussfassung des Rates aus der 42. Sitzung am 27.09.2018 (TOP 3.1.5) wird in der An- lage der 1. Quartalsbericht 2019 im Rahmen der regelmäßigen Berichterstattung durch das Amt für Wohnungswesen vorgelegt. Gez. Dr. Rau
Anlage_Bericht 1. Q 2019
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Anlage
Bericht zur Zweckentfremdung von Wohnraum, 1. Quartal 2019
Die Wohnungsaufsicht konnte in den vergangenen Monaten ihre Aktivitäten weiter steigern
und ihren Weg zur Bekämpfung der Zweckentfremdung von Wohnraum und dessen
Wiederzuführung zum allgemeinen Wohnungsmarkt erfolgreich fortsetzen. Durch zugesetzte
Stellen ist das Sachgebiet inzwischen auf 16 Mitarbeitende angewachsen.
Die Wohnraumschutzsatzung wurde für die Zeit ab 01.07.2019 überarbeitet und wird dem
Rat am 21.05.2019 zur Beschlussfassung vorgelegt. Hier wurden Optimierungen
angestoßen. Öffentlichkeitswirksame Informations-Kampagnen gegen die
Zweckentfremdung von Wohnraum starten in der 19., 20. und 37. Kalenderwoche.
Zur Datenhaltung und Datenauswertung wird ein neues EDV-Programm eingesetzt, wodurch
zukünftig der Bedarf am Kölner Wohnungsmarkt noch besser analysiert werden kann.
Dieses Programm soll auch dabei unterstützen, Entwicklungen besser einzuschätzen, was
bereits Eingang in diesen Bericht findet.
Berichtet wird mit einem erläuternden Text und tabellarisch aufbereiteten Daten in einer nach
Wohneinheiten differenzierten Zeitreihe. Dabei wird die Entwicklung bei den verschiedenen
Instrumenten gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum für die Jahre 2017 und 2018
sowie die entsprechenden Ergebnisse aus dem 1. Quartal 2019 betrachtet.
In den Folgeberichten werden Daten der weiteren Quartale 2019 ergänzt werden, so dass
zum Beginn des Jahres 2020 eine vergleichende Darstellung über drei Jahre vorliegen wird.
Diese Form der Darstellung soll für die Zukunft beibehalten werden.
A. Antragsverfahren
Zweckentfremdung von Wohnraum durch Abbruch
Im vergangenen Jahr wurde in Köln für 366 Wohneinheiten (WE) der Abbruch beantragt.
Das entspricht einer über 200%igen Steigerung zum Vorjahr. Tatsächlich genehmigt wurde
sogar der Abbruch von 312 WE im Vergleich zu 87 WE in 2017 (260%ige Steigerung). Diese
Differenz entsteht zum einen dadurch dass Antragseingang und tatsächliche Entscheidung
nicht in allen Fällen im selben Kalenderjahr liegen. Zum anderen weist die deutliche
Steigerung allerdings auch auf die Steigerung der Neubautätigkeit im Kölner Stadtgebiet hin.
Zweckentfremdung von Wohnraum durch Umwandlung
Im Bereich der Umwandlung von Wohnraum sind die Zahlen im Vergleich der Jahre 2017 –
2018 annähernd gleichgeblieben. Auch im letzten Jahr wurde für ca. 50 WE die Umwandlung
beantragt. Immer mehr Bürgerinnen und Bürger werden auf die städtischen Regelungen
aufmerksam und wollen die Möglichkeit zur Ferienvermietung der eigenen Wohnung
genehmigen lassen. Solche Genehmigungen wurden für insgesamt 6 Wohneinheiten erteilt.
Anlage
Die Zahlen für die Erteilung von Negativattesten1 sind 2018 etwas gesunken. Dies begründet
sich zum Teil darin, dass zwar immer mehr Bürgerinnen und Bürger auf die
Genehmigungspflicht von Zweckentfremdung aufmerksam werden und einen
entsprechenden Antrag stellen, andererseits Ferien- oder Monteurwohnungen oftmals
gerade nicht die Kriterien für ein Negativattest erfüllen, weil diese Art der Umwandlung von
Wohnraum nach der Satzung genehmigungspflichtig ist. Es wird erwartet, dass die Zahl der
Anträge weiter ansteigen wird, insbesondere sobald die Bürgerinnen und Bürger durch die
Informationskampagne verstärkt auf die Wohnraumschutzsatzung aufmerksam gemacht
werden.
Geschaffener Ersatzwohnraum
Die gestiegenen Genehmigungszahlen wirken sich auch auf die Errichtung von
Ersatzwohnraum aus. 2018 wurde 61% mehr Ersatzwohnraum errichtet als noch im Jahr
zuvor. Insgesamt ergibt sich durch die fast 500 neu errichteten Wohnungen ein Zuwachs von
175 Wohnungen für den Wohnungsmarkt.
B. Verstoßverfahren
Die Anzahl der Verstoßverfahren steigt deutlich an. Maßgebliche Faktoren hierfür sind neben
der intensivierten und verstärkten Arbeit der Wohnungsaufsicht auch eine wachsende
Sensibilisierung der Bürgerinnen und Bürger, die Wohnraum dringend brauchen und immer
öfter Verstöße melden. Gleichzeitig wird die Vermietung über Online-Portale immer mehr
genutzt.
Leerstand
2018 wurden 85 Verstoßverfahren wegen Leerstandes angestoßen (45 Verfahren weniger
als im Vorjahr). Der Rückgang der Zahl dieser Verfahren wird als ein erster Erfolg für die
Arbeit der Wohnungsaufsicht und eine sich entwickelnde Sensibilität seitens der
Wohnungseigentümer gewertet.
Umwandlung
Zweckentfremdung durch Umwandlung betrifft in den allermeisten Fällen die ungenehmigte
Ferienvermietung. Die wachsende Popularität der Online-Plattformen spiegelt sich hier
deutlich in den Zahlen wieder. Obwohl schon 2017 ein Anstieg der Verstöße in diesem
Bereich zu verzeichnen war, ist im letzten Jahr die Anzahl der Verstöße nochmals deutlich
angestiegen. (Steigerung um 199% gegenüber 2017). 440 Wohneinheiten, in denen
Wohnraum illegal umgewandelt worden ist, wurden in 2018 bekannt.
1 § 9 der Satzung: „Bei Maßnahmen, für die eine Genehmigung zur Zweckentfremdung nicht erforderlich ist, wird
auf Antrag ein Negativattest ausgestellt.“
Anlage
Bei dieser Art Verstoßverfahren besteht weiterhin eine stark steigende Tendenz. Das
Geschäftsmodell der Vermietung von Wohnungen als Ferienwohnungen verspricht enorme
Gewinne. Die Wohnungsaufsicht setzt daher hier einen deutlichen Schwerpunkt in ihrer
Tätigkeit.
C. Bußgelder
Aus dem Anstieg der Verstöße resultierten auch im vergangenen Jahr festgesetzte
Bußgelder. In Verfahren zu 110 Wohneinheiten wurden Bußgeldverfahren eingeleitet und in
Verfahren zu 37 Wohneinheiten wurden Bußgelder festgesetzt.
Fazit
Die Zahlen und Entwicklungen in diesem Bericht machen deutlich, dass die beschriebene
Weiterentwicklung der Wohnungsaufsicht bereits deutliche Auswirkungen zeigt, sei es in der
steigenden Zahl der bearbeiteten Fälle, der intensivierten Ermittlungsarbeit oder auch der
resultierenden Außenwirkung, die eine deutliche Sensibilisierung der Bürgerinnen und
Bürger für diese Thematik erreicht.
Angesichts der Zunahme der durch Online-Plattformen unterstützten Zweckentfremdung von
Wohnraum durch Vermietung als Ferienwohnung gewinnt die Arbeit der Wohnungsaufsicht
zunehmend an Bedeutung. Hierzu gehört auch, aktuelle Entwicklungen und Lösungsansätze
anderer Großstädte wie Berlin und München, aber auch Amsterdam und Barcelona intensiv
zu verfolgen, um als lernenden Netzwerk immer besser und wirkungsvoller gegen
Zweckentfremdungen vorgehen zu können.
Anlage
Berichtszahlen 2017 und 2018
Zweckentfremdung von
freifinanziertem Wohnraum 2017 2018 Steigerung
in Prozent
Steigerung
absolut
Anträge Abbruch 116 366 216 % 250
Anträge Umwandlung 49 50 2 % 1
Summe Antragsverfahren 165 416 152 % 251
Genehmigungen Abbrüche 87 312 259 % 225
Genehmigungen Umwandlung 38 6 -84 % -32
geschaffener Ersatzwohnraum 306 493 61 % 187
Gewinn für den Wohnungsmarkt 181 175 -3 % -6
Erteilung Negativattest 110 88 -20 % -22
Verstoß Leerstand 130 85 -35 % -45
Verstoß Umwandlung inkl. Ferienwohnung 147 440 199 % 293
Summe Verstoßverfahren 277 525 90 % 248
Summe bearbeitete Wohneinheiten 442 941 113 % 499
Bußgeldverfahren eingeleitet 60 110 50
Bußgeldverfahren festgesetzt 0 37 37
Berichtszahlen 2019
Zweckentfremdung von
freifinanziertem Wohnraum
1. Quartal
2019
2. Quartal
2019
Steigerung
in Prozent
Steigerung
absolut
Anträge Abbruch 59
Anträge Umwandlung 26
Summe Antragsverfahren 85
Genehmigungen Abbrüche 18
Genehmigungen Umwandlung 0
geschaffener Ersatzwohnraum 28
Gewinn für den Wohnungsmarkt 10
Erteilung Negativattest 37
Verstoß Leerstand 74
Verstoß Umwandlung inkl. Ferienwohnung 88
Summe Verstoßverfahren 162
Summe bearbeitete Wohneinheiten 247
Bußgeldverfahren eingeleitet 65
Bußgeldverfahren festgesetzt 26
Wohneinheiten
Wohneinheiten
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1513/2019
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 30.04.2019
- Erstellt
- 26.04.2019 15:40