AN/0500/2026
Bauturbo
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Änderungsantrag (Grüne BV6)
2557 Zeichen
Auweiler - Blumenberg - Chorweiler - Esch - Fühlingen - Heimersdorf - Kasselberg - Langel - Lindweiler - Merkenich - Pesch - Rheinkassel - Roggendorf - Seeberg - Thenhoven - Vokhoven - Weiler - Worringen Die Fraktion Bündnis90/Die Grünen in der BV Köln-Chorweiler Pariser Platz 1 50765 Köln Bezirksrathaus Chorweiler Eingang beim Bezirksbürgermeister: 12.3.2026 AN/0500/2026 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 12.03.2026 Bauturbo Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, wir bitten Sie, den folgenden Änderungsantrag zur Verwaltungsvorlage 3220/2025 („Bauturbo“) auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung zu nehmen. Die Bezirksvertretung möge beschließen: Ziffer 4.2 der Leitlinien lautet wie folgt: Die Verwaltung wird im Falle des Eintretens von einem der folgenden Punkte dem Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit und zeitgleich den betroffenen Bezirksvertretungen die Vorhaben vor Antragstellung (Planungsphase A bzw. B) mitteilen. Widersprüche zu den unter 2.2 genannten, vom Rat beschlossenen Konzepten der besonderen städtebaulichen Relevanz durch das Vorhaben ausgelöste Planungskonflikte, die einer Gewichtung von städtebaulichen Zielen erfordern (siehe 2.3) Vorhaben über 50 Wohneinheiten Vorhaben im Außenbereich Vorhaben nach § 246e Den politischen Gremien wird bei Bedarf nach Mitteilung und vor Antragstellung der Vorhabenträger die Möglichkeit der Beratung ggf. Fachbereich durch die Verwaltung eingeräumt. Herrn Bezirksbürgermeister Daniel Kastenholz Herrn Oberbürgermeister Torsten Burmester Wird im Falle eines der o.g. Kriterien der Antrag vor der maßgeblichen Information der politischen Gremien gestellt, ist der Antrag abzulehnen. Hierdurch wird eine Beurteilung der Zustimmungsfähigkeit durch den Fachausschuss bei Vorhaben mit potenziell städtebaulicher Wirkung sichergestellt. Es besteht damit die Möglichkeit einer vorhabenbezogenen Beschlussfassung zur Festlegung oder Sicherung von städtebaulichen Zielen vor Antragstellung. Mögliche Baugebiete mit bereits laufenden Planungsverfahren und -beschlüssen, wie in Kreuzfeld oder am Heinrichshof in Fühlingen, werden komplett von der Anwendung des Bauturbos ausgeschlossen. Begründung: Erfolgt mündlich gez. Marc Kersten Eike Danke Fraktionsvorsitzender Fraktionsvorsitzende Bündnis 90/Die Grünen Bündnis 90/Die Grünen
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: endgültig zurückgezogen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0500/2026
- Typ
- Änderungsantrag BV6 (Grüne)
- Datum
- 12.03.2026
- Erstellt
- 12.03.2026 14:34