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3378/2019

Einmalige Zuwendung an die Frauenberatungsstelle von agisra e.V. sowie die haushaltsneutrale Umschichtung von Transferaufwendungen in 2019

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 17.10.2019

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 07.11.2019, TOP 10.17

Beschlussvorlage Rat

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Beschlussvorlage Rat

4619 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/50/503 
 
Vorlagen-Nummer 
 3378/2019 
Freigabedatum 
 17.10.2019 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Einmalige Zuwendung an die Frauenberatungsstelle von agisra e.V. sowie die 
haushaltsneutrale Umschichtung von Transferaufwendungen in 2019 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat beschließt eine einmalige Zuwendung in Höhe von 39.927 € an den Verein agisra und ge-
nehmigt die haushaltsneutrale Umschichtung innerhalb des Teilplans 0504 – Freiwillige Sozialleistun-
gen und Diversity in der Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen. 
 
 
Ausschuss Soziales und Senioren 31.10.2019 
Finanzausschuss 04.11.2019 
Rat 07.11.2019

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  39.927 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung 
Seit 1993 betreibt „agisra - arbeitsgemeinschaft gegen internationale sexuelle und rassistische aus-
beutung“ eine Informations- und Beratungsstelle für Migrantinnen und Frauen mit Fluchthintergrund in 
Köln. Diese bietet begleitende Unterstützung zur psychosozialen Beratung und Therapie, insbesonde-
re für Alleinerziehende, Neu-Ankömmlinge und Frauen mit Alltags- und mit Sprachschwierigkeiten an 
(https://agisra.org). Die Beratungsstelle ist meist der erste Anlaufpunkt für Betroffene von Frauenhan-
del, Zwangsverheiratung, Genitalverstümmelung und weiterer Formen sexualisierter Gewalt. Konkret 
gibt es vielsprachige Einzel- und Gruppenberatung, Begleitung und Hilfestellung im Alltagsleben so-
wie Öffentlichkeits-, Bildungs- und Präventionsarbeit. Das vielfältige Engagement ist für das Kölner 
Hilfesystem von großer Wichtigkeit und wird von der Verwaltung sehr positiv beurteilt. 
 
Die Arbeit von agisra wird überwiegend mit Projektgeldern von Land, Bund und EU finanziert. Das 
Amt für Soziales, Arbeit und Senioren unterstützt mit einer institutionellen Förderung aus dem Teil-
plan 0504 – Freiwillige Sozialleistungen und Diversity, Teilplanzeile 15 - Transferaufwendungen. Für 
die Vereine agisra, Hagazussa, FrauenLeben und Frauen gegen Erwerbslosigkeit sind hier in 2019 
mit 99.860 € veranschlagt. 
 
Die Büroräumlichkeiten von agisra wurden vom Vermieter zum 31.10.2019 gekündigt. Zur Aufrecht-
erhaltung des Vereins und der Beratungsstelle und aufgrund noch ausstehender Rückbaumaßnah-
men, mussten bereits im September 2019 neue Beratungsräume am Salierring 48 angemietet wer-
den. 
 
Agisra befindet sich seit Mai 2019 in Gesprächen mit der Verwaltung über die Übernahme von um-
zugsbedingten einmaligen Mehraufwendungen 2019 sowie laufender Miet-Mehraufwendungen ab 
2020. Die Verwaltung hat dem Verein im September schriftlich mitgeteilt, dass zusätzliche laufende 
Mietkosten ab 2020 eines Beschlusses des Rates bedürfen.

3 
Hinsichtlich von Mehraufwendungen im Jahr 2019 wurde im September konkret die Übernahme von 
insgesamt 54.542 € bzw. 56.542 € gegenüber der Verwaltung beantragt: Laufende Miet-
Mehraufwendungen Nov./Dez. 2019 von 5.102 € sowie einmalige umzugsbedingte Aufwendungen 
von insgesamt 49.440 € bzw. 51.440 €. Die Verwaltung befürwortet die einmalige Erstattung von 
Aufwendungen in Höhe von 39.927 € aus 2019, da für diese Kostenbelege eingereicht wurden. 
 
Die Aufwandsermächtigungen stehen im Teilplan 0504 – Freiwillige Sozialleistungen und Diversity in 
der Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen per haushaltsneutraler Umschichtung aus dem strategi-
schen Leitprojekt „Weiterentwicklung des Seniorenpaketes“ zur Verfügung. Aufgrund zeitlicher Ver-
zögerungen können in 2019 nicht alle geplanten Maßnahmen umgesetzt werden. 
 
Gemäß § 8 Nr. 1 der Haushaltssatzung der Stadt Köln für das Haushaltsjahr 2019 ist eine abwei-
chende Verwendung der Mittel vom Fachausschuss bzw. dem Rat zu genehmigen, sofern in den Er-
läuterungen zu den Teilergebnisplänen eine Aufteilung des in Teilplanzeile 15, Transferaufwendun-
gen veranschlagten Gesamtbetrages auf einzelne Zuwendungsempfänger/Projekte vorgenommen 
wurde.

Beratungsverlauf (3)

31.10.2019 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 4.8 Vorberatung (Fachausschuss)

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
04.11.2019 Finanzausschuss
TOP 10.17 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
07.11.2019 Rat
TOP 10.17 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3378/2019
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
17.10.2019
Erstellt
25.09.2019 13:20