3378/2019
Einmalige Zuwendung an die Frauenberatungsstelle von agisra e.V. sowie die haushaltsneutrale Umschichtung von Transferaufwendungen in 2019
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Beschlussvorlage Rat
4619 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/50/503 Vorlagen-Nummer 3378/2019 Freigabedatum 17.10.2019 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Einmalige Zuwendung an die Frauenberatungsstelle von agisra e.V. sowie die haushaltsneutrale Umschichtung von Transferaufwendungen in 2019 Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat beschließt eine einmalige Zuwendung in Höhe von 39.927 € an den Verein agisra und ge- nehmigt die haushaltsneutrale Umschichtung innerhalb des Teilplans 0504 – Freiwillige Sozialleistun- gen und Diversity in der Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen. Ausschuss Soziales und Senioren 31.10.2019 Finanzausschuss 04.11.2019 Rat 07.11.2019 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 39.927 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung Seit 1993 betreibt „agisra - arbeitsgemeinschaft gegen internationale sexuelle und rassistische aus- beutung“ eine Informations- und Beratungsstelle für Migrantinnen und Frauen mit Fluchthintergrund in Köln. Diese bietet begleitende Unterstützung zur psychosozialen Beratung und Therapie, insbesonde- re für Alleinerziehende, Neu-Ankömmlinge und Frauen mit Alltags- und mit Sprachschwierigkeiten an (https://agisra.org). Die Beratungsstelle ist meist der erste Anlaufpunkt für Betroffene von Frauenhan- del, Zwangsverheiratung, Genitalverstümmelung und weiterer Formen sexualisierter Gewalt. Konkret gibt es vielsprachige Einzel- und Gruppenberatung, Begleitung und Hilfestellung im Alltagsleben so- wie Öffentlichkeits-, Bildungs- und Präventionsarbeit. Das vielfältige Engagement ist für das Kölner Hilfesystem von großer Wichtigkeit und wird von der Verwaltung sehr positiv beurteilt. Die Arbeit von agisra wird überwiegend mit Projektgeldern von Land, Bund und EU finanziert. Das Amt für Soziales, Arbeit und Senioren unterstützt mit einer institutionellen Förderung aus dem Teil- plan 0504 – Freiwillige Sozialleistungen und Diversity, Teilplanzeile 15 - Transferaufwendungen. Für die Vereine agisra, Hagazussa, FrauenLeben und Frauen gegen Erwerbslosigkeit sind hier in 2019 mit 99.860 € veranschlagt. Die Büroräumlichkeiten von agisra wurden vom Vermieter zum 31.10.2019 gekündigt. Zur Aufrecht- erhaltung des Vereins und der Beratungsstelle und aufgrund noch ausstehender Rückbaumaßnah- men, mussten bereits im September 2019 neue Beratungsräume am Salierring 48 angemietet wer- den. Agisra befindet sich seit Mai 2019 in Gesprächen mit der Verwaltung über die Übernahme von um- zugsbedingten einmaligen Mehraufwendungen 2019 sowie laufender Miet-Mehraufwendungen ab 2020. Die Verwaltung hat dem Verein im September schriftlich mitgeteilt, dass zusätzliche laufende Mietkosten ab 2020 eines Beschlusses des Rates bedürfen. 3 Hinsichtlich von Mehraufwendungen im Jahr 2019 wurde im September konkret die Übernahme von insgesamt 54.542 € bzw. 56.542 € gegenüber der Verwaltung beantragt: Laufende Miet- Mehraufwendungen Nov./Dez. 2019 von 5.102 € sowie einmalige umzugsbedingte Aufwendungen von insgesamt 49.440 € bzw. 51.440 €. Die Verwaltung befürwortet die einmalige Erstattung von Aufwendungen in Höhe von 39.927 € aus 2019, da für diese Kostenbelege eingereicht wurden. Die Aufwandsermächtigungen stehen im Teilplan 0504 – Freiwillige Sozialleistungen und Diversity in der Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen per haushaltsneutraler Umschichtung aus dem strategi- schen Leitprojekt „Weiterentwicklung des Seniorenpaketes“ zur Verfügung. Aufgrund zeitlicher Ver- zögerungen können in 2019 nicht alle geplanten Maßnahmen umgesetzt werden. Gemäß § 8 Nr. 1 der Haushaltssatzung der Stadt Köln für das Haushaltsjahr 2019 ist eine abwei- chende Verwendung der Mittel vom Fachausschuss bzw. dem Rat zu genehmigen, sofern in den Er- läuterungen zu den Teilergebnisplänen eine Aufteilung des in Teilplanzeile 15, Transferaufwendun- gen veranschlagten Gesamtbetrages auf einzelne Zuwendungsempfänger/Projekte vorgenommen wurde.
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3378/2019
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 17.10.2019
- Erstellt
- 25.09.2019 13:20