3783/2024
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der AfD-Fraktion aus der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 07.11.2024 (Session-Nr. AN/1503/2024) bzgl. Kölner Wohnbedarfe in Bezug auf Kreuzfeld
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
7626 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
IX/151/1
Vorlagen-Nummer 03.12.2024
3783/2024
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung
öffentlicher Teil
Gremium Datum
Stadtentwicklungsausschuss 05.12.2024
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der AfD-Fraktion aus der Sitzung des
Stadtentwicklungsausschusses vom 07.11.2024 (Session-Nr. AN/1503/2024) bzgl.
Kölner Wohnbedarfe in Bezug auf Kreuzfeld
Mit der Anfrage AN/1503/2024 hat die AfD-Fraktion in der Sitzung des Stadtentwicklungsaus-
schusses am 7. November 2024 folgende Fragen gestellt:
1. Wurde eine Studie in der Kölner Bevölkerung zu aktuellen Wohnraumbedarfen im Vorfeld
der Entscheidung für das Konzept „The Woodhood –Kreuzfeld Gartenstadt 2.0“ durchgeführt?
2. Wenn ja, wie wurde die Studie durchgeführt und inwiefern wurde diese Studie für die Kon-
zeptionierung verwendet?
3. Wenn nicht: Ist geplant, dies noch durchzuführen, sowohl für die Planung von Kreuzfeld als
auch weiteren Kölner Wohngegenden, um das Konzept noch anzupassen?
Hintergrund der Anfrage ist eine in 2023 veröffentlichte Studie von Interhyp, der zur Folge ein
Großteil der deutschen Bürgerinnen und Bürger bevorzugt in freistehenden Einfamilienhäu-
sern oder Reihenhäusern wohnen möchte. Der städtische Wohnungsmarktbericht 2024 ent-
halte keine Aussagen zu aktuellen Wohnbedarfen und -wünschen der Kölner Bürgerinnen und
Bürger.
Stellungnahme der Verwaltung zu den Fragen 1 bis 3:
Zur Entwicklung des neuen Stadtteils Kreuzfeld wurde zunächst ein Leitbildprozess durchge-
führt. Der Rat hat das Leitbild Kreuzfeld1 "Ein gutes Stück Köln" am 6. Februar 2020 be-
schlossen. Das Leitbild beinhaltet Aussagen zu Wohnraumbedarfen und deren Berücksichti-
gung im weiteren Verfahren. Demnach soll kostengünstiges und barrierefreies Wohnen reali-
siert werden. Dafür soll vor allem Geschosswohnungsbau mit einer urbanen Dichte errichtet
werden. Auch Aspekte des Stadtklimas und der Schonung von Naturräumen und Freiflächen
sollen berücksichtigt werden. Das beschlossene Leitbild diente bereits für den Wettbewerbli-
chen Dialog als Grundlage für den städtebaulichen Planungsprozess. Anschließend erfolgt
der wettbewerbliche Dialog mit der Auswahl des Siegerentwurfs. Der Siegerentwurf des Wett-
bewerblichen Dialogs wurde am 10. und 11. Dezember 2021 durch das Begleitgremium, be-
stehend aus externen Expert*innen, der Fachverwaltung und stimmberechtigten Vertreter*in-
1 Stadt Köln (2019): Entwicklung des neuen Stadtteils Kreuzfeld hier: Beschluss des Leitbildes Kreuzfeld „Ein gutes
Stück Köln“. Beschlussvorlage 3588/2019. Abrufbar unter: https://ratsinformation.stadt -
koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=90960&search=1
2
nen aus der Politik, ausgewählt. Seit Ende 2023 liegt der Planungsbericht zur Integrierten Pla-
nung2 vor, bei der der Siegerentwurf weiter entwickelt wurde. Die politische Legitimation er-
folgte mit Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses am 30.11.20233.
Die Entwicklung des neuen Stadtteils Kreuzfeld wird von einer umfangreichen und kontinuierli-
chen Öffentlichkeitsbeteiligung begleitet. Den Auftakt bildete dabei die Auftaktveranstaltung
am 12. Dezember 2020. Zuletzt wurde am 16. November 2024 eine Informations- und Beteili-
gungsveranstaltung zum öffentlichen Auftakt der technischen Masterplanung durchgeführt.
Die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangenen Anregungen, Ideen und Kritik-
punkte und die daraus gewonnenen Erkenntnisse sind in die jeweiligen Bearbeitungsschritte
der städtebaulichen Entwürfe des neuen Stadtteils eingeflossen.
Die Entwicklung Kreuzfelds in den kommenden Jahren erfolgt auf unterschiedlichen Maß-
stabsebenen. Grundsätzlich gilt bei Neuausweisungen von Bauland das Gebot des schonen-
den Umgangs mit der Ressource Boden (gem. § 1a (2) BauGB). Daher besteht eine Verpflich-
tung mit dem Gut Fläche möglichst effizient umzugehen. Dies gilt für sämtliche Nutzungen,
wie auch für Wohnnutzungen. Aus diesem Grund muss Verantwortung dafür getragen wer-
den, ein gesundes Maß an dichter Bebauung auszuweisen, um möglichst viel dringend benö-
tigten Wohnraum in unterschiedlichen Segmenten (auch gefördert) zu schaffen. Freistehende
Einfamilienhäuser „verbrauchen“ deutlich mehr Fläche und stellen damit im Ergebnis deutlich
weniger dringend benötigte Wohneinheiten bereit. Laut des Wohnungsmarktberichtes 2024
waren in Köln zum 31.12.2022 ca. 57,5 % aller Gebäude mit Wohnraum Ein- oder Zweifamili-
enhäuser4. In diesen befanden sich 96.111 und damit 16, 9 % aller Wohnungen. Die Vergabe
von Baufeldern und Grundstücken soll so geregelt werden, dass sie u.a. neue Organisations-
formen der nachbarschaftlichen Gemeinschaftsbildung anregt. Die Flächen werden möglichst
sparsam und mehrfach genutzt, Suffizienz soll als übergeordnetes Planungsprinzip integriert
werden. Bei den Wohnnutzungen sollen Aspekte des Mehrgenerationenwohnens, des studen-
tischen Wohnens, des altengerechten Wohnens und des gemeinschaftlichen Wohnens be-
rücksichtigt werden.
Laut der Integrierten Planung soll Kreuzfeld in seiner städtebaulichen und architektonischen
Vielfalt einzigartig sein und flexible und funktionale Gebäudetypologien aufweisen, die auf die
Bedürfnisse der Nutzer*innen abgestimmt sind. Zu den Rändern verlieren die Gebäude an
Höhe, so entsteht ein fließender Übergang in den Landschaftsraum. An den Rändern ist daher
auch die Errichtung von Reihen- und Kettenhäusern als Angebot an kleinteiligen Bautypolo-
gien vorgesehen. Diese Typologie kann den dörflichen Maßstab näherbringen und mit indivi-
duellen Grundrissen, variierenden Gebäudehöhen und Fassaden für ein buntes Stadtbild sor-
gen.
Die in der Anfrage zitierte Studie des Baufinanzierers Interhyp AG bildet nicht die Wohnungs-
bedarfe der Kölner*innen ab, sondern gibt lediglich die „Wohnraumwünsche“ der befragten
Personen wider. Hierfür wurden 1.500 Personen in einem bundesweiten Online-Panel befragt.
Für die Wohnungsmarktentwicklung in Köln sind Beschlüsse des Kölner Rates, wie bspw. die
Kölner Stadtstrategie, der Köln-Katalog, das Stadtentwicklungskonzept Wohnen und das Stra-
tegiepapier „Köln Klimaneutral 2035“ handlungsleitend. Eine weitere Orientierung bieten die
Veröffentlichungen des Amtes für Stadtentwicklung und Statistik wie bspw. die städtische Be-
völkerungsprognose, der Wohnungsmarktbericht oder die Ergebnisse der Strukturdatenerhe-
bung. Gemäß des Köln-Katalogs sind auch kleinmaßstäblichere Gebäudetypologien weiterhin
denkbar, wenn zum Dichteausgleich Hochpunkte errichtet werden (Vertikale Dichte). Kreuz-
feld bietet dabei eine dem Raum und den Ansprüchen der Umgebung gerecht werdende
Dichte und schafft mit großzügigen, zusammenhängenden Grünflächen gleichzeitig gesunde
2 Stadt Köln (2023): Planungsbericht. Integrierte Planung. Im Rahmen des Städtebauprojektes zur Planung des
neuen Stadtteils Köln -Kreuzfeld. Abrufbar unter: https://www.stadt -koeln.de/artikel/68620/index.html#ziel_0_278
3 Stadt Köln (2023): Entwicklung des neuen Stadtteils Kreuzfeld – hier: Weiterplanungsbeschluss der Integrierten
Planung. Beschlussvorlage 1979/202 3. Abrufbar unter: https://ratsinformation.stadt -
koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=115929
4 Stadt Köln (2024): Wohnungsmarktbericht Köln 2024. Abrufbar unter: https://www.stadt -koeln.de/mediaasset/con-
tent/pdf15/statistik -bauen-und-wohnen/ksn_2_2024_wohnungsmarktbericht_k%C3%B6ln_2024.pdf
3
Wohn- und Lebensverhältnisse bei Berücksichtigung von Klimawandelfolgenanpassungsmaß-
nahmen.
Gez. Haack
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3783/2024
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 03.12.2024
- Erstellt
- 26.11.2024 14:41