AN/0279/2023
Anfrage zu WLAN am Wohnheim für Geflüchtete Poller Holzweg
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FachAK 2 - Anfrage zu WLAN im Poller Holzweg
6191 Zeichen
FachAK 2
An den
Vorsitzenden des Integrationsrates
Herrn Tayfun Keltek
An die
Geschäftsstelle des Integrationsrates
Herrn Andreas Vetter
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Integrationsrates
Gremium Datum der Sitzung
Integrationsrat 28.02.2023
Anfrage zu WLAN am Wohnheim für Geflüchtete Poller Holzweg
Das Wohnheim Poller Holzweg mit 43 Wohneinheiten und ca. 100 Bewohner*innen wird be-
reits seit vielen Jahrzehnten zur Unterbringung von Geflüchteten genutzt. Trotz seiner etwas
abseitigen Lage ist er für Familien mit vielen Kindern aufgrund der dortigen großen Freiflä-
chen und Sackgassensituation nicht unbeliebt und ist damit ein wichtiger ‚Baustein‘ der ver-
schiedenen Unterbringungseinrichtungen des Wohnungsamtes. Diese etwas abseitige Lage
ist vermutlich auch der Grund weshalb an dieser Stelle höhere Kosten der WLANversorgung
entstehen als an anderen Standorten.
Dennoch gehört eine stabile WLANverbindung spätestens seit Corona zu den technischen
Mindeststandards, möchte man Geflüchteten die Chance einer Integration in die Gesellschaft
ermöglichen.
Weiter ist die im Wohnheim Poller Holzweg zur Verfügung stehende WLANverbindung nach
wie vor nicht zufriedenstellend.
Zur Historie:
Im 31. Bericht zur Situation Geflüchteter in Köln vom 31.12.020 wird zum Thema Inter-
netversorgung eine Analyse vorgelegt und Prioritäten für die Versorgung dargestellt.
Seite 17 beschreibt:
o Prio 3: für 2 Standorte wurde keine Umsetzung entschieden
2 Standorte: Poller Holzweg: Kosten von mindestens 160.000 Euro Auf-
tragsvolumen (vorsichtige Schätzung), um nur annähernd eine Verbesse-
rung zu erzielen.
Der 32. Bericht zur Situation Geflüchteter in Köln vom 31.03.2021 beschreibt zum Thema
Internetanbindung der Unterbringungsstandorte für Geflüchtete auf Seite 7
o Prio 3: für 5 Standorte wurde keine Umsetzung entschieden • 5 Standorte: keine
Umsetzung wegen zu hoher Kosten im Verhältnis Restnutzungsdauer des Stand-
orts Poller Holzweg,
Der 35. Bericht zur Situation Geflüchteter in Köln vom 31.12.2021 beschreibt zur Sitzung
des Integrationsrates am 20.9.2022 in der Anlage auch die Internetversorgung Standor-
tübersicht :
o „Poller Holzweg 51105 Poll - Projekt wird nicht umgesetzt, Kosten sind mit über
100.000 € für ein Mehrfamilienhaus zu hoch.
Alternativlösungen (Internetsticks) wurden geprüft und mangels Haushaltsansatz
und wg. Sozialrecht verworfen.“
Der Bericht führt an anderer Stelle aus, dass 1 GB Leitungen in Wohnheimen für
Geflüchtete als ein technisch angemessenes Niveau angesehen werden.
Der 38. Bericht zur Situation Geflüchteter vom 30.9.22 beschreibt auf Seite 7:
o „Poller Holzweg: Die vorhandene DSL-Leitung wurde im November 2022 auf das
dort technisch mögliche Maximum von 50 MB im Download (Upload 10 MB) er-
höht, statt wie bisher mit 6 MB.1 Es ist ferner eine Erweiterung des Systems der
W-LAN-Antennen geplant, um das Signal in der Unterkunft besser zu verteilen.
Von einem Glasfaseranschluss (1-GB-Leitung) wurde aufgrund der hohen Kosten
Abstand genommen.“
Offensichtlich befindet sich im ersten der vier Häuser ein Router, dessen Reich-
weite sich allerdings nur auf dieses Haus beschränkt.
Es ist festzustellen, dass sich die Verwaltung offensichtlich sehr schwer damit tut, dieses
Wohnheim entsprechend den übrigen Standards auszustatten.
90 % der Bewohner*innen sind Angehörige der Minderheit der Roma. Anlässlich eines Emp-
fangs der Kölner Roma zum Internationalen Weltromatag am 8.04.2022 hatte Frau Oberbür-
germeisterin Reker über die systematische Ausgrenzung und das unvorstellbare Leid dieser
Personengruppe gerade auch im Faschismus, sowie der danach versäumten Aufarbeitung
gesprochen und gefragt, was Köln als Wiedergutmachung hier beitragen könne.
Wir möchten in diesem Kontext auf folgende rechtliche Grundlagen hinweisen:
das in Art. 28 UN-Kinderrechtskonvention verankerte Recht des Kindes auf Bildung und
die Verwirklichung dieses Rechts auf der Grundlage der Chancengleichheit,
die Resolution des UN-Menschenrechtsrats von 2016, mit dem der Internetzugang zu ei-
nem Menschenrecht erklärt wurde und das Recht auf digitale Bildung das generelle
Recht auf Bildung unterstützen und fördern soll,
an den Europäischen Menschengerichtshof im Fall Fall Yıldırım v. Türkei (2012), mit dem
bestätigt wurde, dass ein Recht auf Internetzugang dem Recht auf Zugang zu Informatio-
nen und Kommunikation, das durch nationale Verfassungen geschützt wird, eingeschrie-
ben ist,
mehrere Urteile des BVerfG zum Thema „menschenwürdiges Existenzminimum“, z.B.
Recht auf Mindestmaß an Teilhabe.
1 Es gibt für ca. 100 Personen offensichtlich eine (einzige) DSL -Leitung mit max. 50 MB im Download und 10 MB
im Upload.
„Maximum“ ist hier nur das technisch mögliche Maximum. Faktisch sind die Werte idR geringer. Von den maximal
50 Mbit/s kommen im deutschlandweiten Durchschnittswert nur 37,95 Mbit/s an. Das wäre aber immer noch voll-
kommen ausreichend – für einen normalen Haushalt.
Bei 10 MB im Upload dauert die Übertragung von 1 GB Daten über 13 Minuten – wenn man ungestört und nie-
mand sonst im Internet ist.
Die Verwaltung wird gebeten folgende Fragen zu beantworten:
1. Wurde eine Erhöhung der Netzleistung auf 50 MB geprüft und umgesetzt und sind die
Netzprobleme für die Bewohner*innen damit gelöst?
2. Wie viele Personen Erwachsene und Kinder leben im Wohnheim, wie lange ist deren
Aufenthaltsdauer im Wohnheim und über welche Aufenthaltstitel verfügen sie?
3. Wann plant die Verwaltung konkret das Wohnheim Poller Holzweg zur Unterbringung von
ca. 100 Personen aufzugeben?
4. Welcher Nutzungszeitraum des Wohnheimes wird für eine Investition von 100.000 € zur
WLANnutzung für 100 Personen als unwirtschaftlich eingeschätzt?
5. Welche Relevanz hat ein funktionierendes WLAN aus Sicht der Verwaltung für die dort
lebenden Menschen und deren Möglichkeit zur Teilhabe, wie z.B. Schule, berufliche Be-
werbungen, Online Terminbeantragungen bei Behörden (z.B. Ausländeramt) etc.?
Mit freundlichen Grüßen
John Akude, Carine Weber, Luziano Gonzales Tejon
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0279/2023
- Typ
- Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates
- Datum
- 17.02.2023
- Erstellt
- 17.02.2023 11:20