3337/2021
Stellungnahme zu AN/1677/2021 Antrag der SPD-Fraktion vom 19.08.2021 - Eine Gesamtschule für Köln-Neubrück!
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Stellungnahme zu einem Antrag (BV)
5690 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/IV/2 Vorlagen-Nummer 3337/2021 Stellungnahme zu einem Antrag öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 8 (Kalk) 07.10.2021 Stellungnahme zu AN/1677/2021 Antrag der SPD-Fraktion vom 19.08.2021 - Eine Gesamtschule für Köln-Neubrück! Die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Kalk hat am 28.08.21 einen Antrag gestellt. Die Behandlung des Antrages ist zu Beginn der Sitzung vom 02.09.2021 zurückgestellt worden, da die CDU-Fraktion zunächst eine Stellungnahme der Verwaltung möchte. Der Antrag lautet wie folgt: „Die Bezirksvertretung Kalk bittet den Rat der Stadt Köln und den Ausschuss für Schule und Weiterbildung folgenden Beschluss zu fassen: Die Kurt-Tucholsky-Hauptschule am Helene-Weber-Platz in Köln-Neubrück wird in eine vier- zügige Gesamtschule umgewandelt. Die notwendigen baulichen Erweiterungen sind auf dem Schulgrundstück und der angrenzenden Brachfläche zu realisieren. Sollte die Fläche nicht ausreichen, ist z.B. die Adolph-Kolping-Schule in Köln-Kalk als Teilstandort zu realisieren. Die Weiterbeschäftigung des aktuellen Lehrkörpers an der neuen Gesamtschule ist sicherzustel- len.“ Stellungnahme der Verwaltung: Die Verwaltung verweist im Vorfeld der Stellungnahme auf die vorangegangene Beantwor- tung einer Anfrage der Bezirksvertretung Kalk vom 02.09.2021 mit dem Titel „Schulentwick- lungsplanerische Einschätzungen zu möglichen Entwicklungsperspektiven des Schulstandor- tes Helene-Weber-Platz in Brück und dem Fortbestand der Kurt-Tucholsky-Hauptschule“ (Session 2422/2021). Die Vorlage geht bereits inhaltlich auf die Möglichkeit ein, am Standort Helene-Weber-Platz zukünftig eine Gesamtschule (bzw. den Teilstandort einer Gesamtschu- le) vorzusehen. Mitunter wurde in der Vorlage die Planungsoption der Schulentwicklungsplanung 2020, eine neue Gesamtschule an den beiden Teilstandorten Falckensteinstraße in Kalk und Helene- Weber-Platz in Brück bei auslaufender Schließung der Adolph-Kolping-Schule und der Kurt- Tucholsky-Schule, dargestellt. Alternativ wurd e die Option beschrieben, den Schulstandort Helene-Weber-Platz baulich um Räume für eine Sekundarstufe II zu erweitern, sodass zu- künftig an einem Standort eine eigenständige vierzügige Gesamtschule mit einer zweizügi- gen Oberstufe realisiert werden kann. In diesem Fall würde ebenfalls eine auslaufende Schließung der Kurt-Tucholsky-Hauptschule erforderlich werden. Die schulrechtliche Min- destzügigkeit einer Gesamtschule beläuft sich dabei auf vier Züge in der Sekundarstufe I und zwei Züge in der Sekundarstufe II. In beiden Fällen wäre Gelegenheit zu geben, die Schu- le(n) durch Schulkonferenzbeschlüsse zu beteiligen. 2 Die im Antrag formulierte Umw andlung der Kurt-Tucholski-Hauptschule in eine Gesamtschu- le ist schulrechtlich so nicht umsetzbar. Für eine Nutzungsänderung des Schulstandortes ist wie bereits beschrieben die auslaufende Schließung der Kurt-Tucholsky-Hauptschule gem. § 81 Abs. 2 SchulG NRW erforderlich. Die sukzessive Auflösung der Schule würde den schrittweisen Abbau der Jahrgänge, die an der Schule unterrichtet werden, bedeuten. In der Regel wird dies durch die Nichteinrichtung einer neuen Eingangsklasse eingeleitet. Die neue Gesamtschule sollte mit Einleitung der auslaufenden Schulschließung, aufbauend ab Jahr- gang 5 am Standort Helene-Weber-Platz erri chtet werden. Die beiden Schulen würde sich bis zur endgültigen Schließung der Kurt-Tucholsky-Hauptschule ein Schulgebäude teilen. Verfolgt man die Umnutzung des Schulgebäudes am Helene-Weber-Platz als Teilstandort, müssten zusätzlich die auslaufende Schulschließung der Adolph-Kolping-Schule und die Er- richtung der Gesamtschule als Teilstandort am Standort Falckensteinstraße zeitgleich erfol- gen. Um keine Schulplätze in der Sekundarstufe I zu verlieren, wäre noch eine räumlich- gebäudliche Lösung für die neu erforderlichen Schulplätze der Sekundarstufe II zu prüfen. Bezugnehmend auf die im Antrag genannte „Brachfläche“ auf dem Schulgrundstück Helene- Weber-Platz wäre es möglich, durch eine bauliche Erweiterung des Gebäudes auf dem Schulgrundstück das Raumprogramm für eine Gesamtschule mit der Mindestgröße von 4 Zügen in der Sekundarstufe I und 2 Zügen in der Sekundarstufe II zu erfüllen. In diesem Fall würden knapp 650 Schüler*innen am Standort Helene-Weber-Platz untergebracht werden. Die Fläche wurde in der Vergangenheit für diesen Zweck gesichert, um für zukünftig verän- derte Anforderungen im Schulbereich Gestaltungsoptionen zu erhalten (s.a. Session 3392/2018). In diesem Fall wäre die Einsortierung in die Schulbaumaßnahmenliste erforder- lich. Im Anschluss würde eine Priorisierung für die Schulbaumaßnahme ermittelt, welche Rückschluss auf die Dauer der Umsetzung gibt. Die Beantwortung der Frage, wann ein Er- weiterungsbau vor dem Hintergrund der umfangreichen Schulbaumaßnahmenliste und knap- per Ressourcen gesichert fertig gestellt und bezugsfertig sein könnte, ist wichtig, weil der aufbauende Start einer neuen Schule noch ohne abschließend gesicherter Perspektive für alle Jahrgänge der Schule von der Bezirksregierung Köln als oberer Schulaufsichtsbehörde nicht genehmigt werden könnte. Zu einer Weiterbeschäftigung des aktuellen Lehrkörpers an der neuen Gesamtschule, kann durch den Schulträger keine Aussage getroffen werden. Es handelt sich hierbei um eine in- nere Schulangelegenheit. Die Zuständigkeit für Personalfragen liegt beim Land NRW. Im weiteren Prozess einer dialogischen Planung würde sich der Schulträger mit der Bezirksre- gierung Köln ins Benehmen setzen und um Unterstützung der weiteren Planungsschritte bit- ten.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Sache ist erledigt
Zur SitzungOrte (2)
- Helene-Weber-Platz
- Falckensteinstraße
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Details
- Aktenzeichen
- 3337/2021
- Typ
- Stellungnahme zu einem Antrag (BV)
- Datum
- 01.10.2021
- Erstellt
- 17.09.2021 10:46