Mandari Insight

3337/2021

Stellungnahme zu AN/1677/2021 Antrag der SPD-Fraktion vom 19.08.2021 - Eine Gesamtschule für Köln-Neubrück!

Stellungnahme zu einem Antrag (BV) 01.10.2021

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8 (Kalk), Sitzung am 07.04.2022

Stellungnahme zu einem Antrag (BV)

· application/pdf

Ansehen

Stellungnahme zu einem Antrag (BV)

5690 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IV/IV/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 3337/2021 
Stellungnahme zu einem Antrag 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 07.10.2021 
 
Stellungnahme zu AN/1677/2021 Antrag der SPD-Fraktion vom 19.08.2021 - Eine Gesamtschule 
für Köln-Neubrück! 
Die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Kalk hat am 28.08.21 einen Antrag gestellt. Die 
Behandlung des Antrages ist zu Beginn der Sitzung vom 02.09.2021 zurückgestellt worden, 
da die CDU-Fraktion zunächst eine Stellungnahme der Verwaltung möchte. 
 
Der Antrag lautet wie folgt: 
 
„Die Bezirksvertretung Kalk bittet den Rat der Stadt Köln und den Ausschuss für Schule und 
Weiterbildung folgenden Beschluss zu fassen:  
Die Kurt-Tucholsky-Hauptschule am Helene-Weber-Platz in Köln-Neubrück wird in eine vier-
zügige Gesamtschule umgewandelt. Die notwendigen baulichen Erweiterungen sind auf dem 
Schulgrundstück und der angrenzenden Brachfläche zu realisieren. Sollte die Fläche nicht 
ausreichen, ist z.B. die Adolph-Kolping-Schule in Köln-Kalk als Teilstandort zu realisieren. Die 
Weiterbeschäftigung des aktuellen Lehrkörpers an der neuen Gesamtschule ist sicherzustel-
len.“ 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
Die Verwaltung verweist im Vorfeld der Stellungnahme auf die vorangegangene Beantwor-
tung einer Anfrage der Bezirksvertretung Kalk vom 02.09.2021 mit dem Titel „Schulentwick-
lungsplanerische Einschätzungen zu möglichen Entwicklungsperspektiven des Schulstandor-
tes Helene-Weber-Platz in Brück und dem Fortbestand der Kurt-Tucholsky-Hauptschule“ 
(Session 2422/2021). Die Vorlage geht bereits inhaltlich auf die Möglichkeit ein, am Standort 
Helene-Weber-Platz zukünftig eine Gesamtschule (bzw. den Teilstandort einer Gesamtschu-
le) vorzusehen.  
 
Mitunter wurde in der Vorlage die Planungsoption der Schulentwicklungsplanung 2020, eine 
neue Gesamtschule an den beiden Teilstandorten Falckensteinstraße in Kalk und Helene-
Weber-Platz in Brück bei auslaufender Schließung der Adolph-Kolping-Schule und der Kurt-
Tucholsky-Schule, dargestellt. Alternativ wurd e die Option beschrieben, den Schulstandort 
Helene-Weber-Platz baulich um Räume für eine Sekundarstufe II zu erweitern, sodass zu-
künftig an einem Standort eine eigenständige vierzügige Gesamtschule mit einer zweizügi-
gen Oberstufe realisiert werden kann. In diesem Fall würde ebenfalls eine auslaufende 
Schließung der Kurt-Tucholsky-Hauptschule erforderlich werden. Die schulrechtliche Min-
destzügigkeit einer Gesamtschule beläuft sich dabei auf vier Züge in der Sekundarstufe I und 
zwei Züge in der Sekundarstufe II. In beiden Fällen wäre Gelegenheit zu geben, die Schu-
le(n) durch Schulkonferenzbeschlüsse zu beteiligen.

2 
 
 
Die im Antrag formulierte Umw andlung der Kurt-Tucholski-Hauptschule in eine Gesamtschu-
le ist schulrechtlich so nicht umsetzbar. Für eine Nutzungsänderung des Schulstandortes ist 
wie bereits beschrieben die auslaufende Schließung der Kurt-Tucholsky-Hauptschule gem. § 
81 Abs. 2 SchulG NRW erforderlich. Die sukzessive Auflösung der Schule würde den 
schrittweisen Abbau der Jahrgänge, die an der Schule unterrichtet werden, bedeuten. In der 
Regel wird dies durch die Nichteinrichtung einer neuen Eingangsklasse eingeleitet. Die neue 
Gesamtschule sollte mit Einleitung der auslaufenden Schulschließung, aufbauend ab Jahr-
gang 5 am Standort Helene-Weber-Platz erri chtet werden. Die beiden Schulen würde sich 
bis zur endgültigen Schließung der Kurt-Tucholsky-Hauptschule ein Schulgebäude teilen. 
Verfolgt man die Umnutzung des Schulgebäudes am Helene-Weber-Platz als Teilstandort, 
müssten zusätzlich die auslaufende Schulschließung der Adolph-Kolping-Schule und die Er-
richtung der Gesamtschule als Teilstandort am Standort Falckensteinstraße zeitgleich erfol-
gen. Um keine Schulplätze in der Sekundarstufe I zu verlieren, wäre noch eine räumlich-
gebäudliche Lösung für die neu erforderlichen Schulplätze der Sekundarstufe II zu prüfen. 
 
Bezugnehmend auf die im Antrag genannte „Brachfläche“ auf dem Schulgrundstück Helene-
Weber-Platz wäre es möglich, durch eine bauliche Erweiterung des Gebäudes auf dem 
Schulgrundstück das Raumprogramm für eine Gesamtschule mit der Mindestgröße von 4 
Zügen in der Sekundarstufe I und 2 Zügen in der Sekundarstufe II zu erfüllen. In diesem Fall 
würden knapp 650 Schüler*innen am Standort Helene-Weber-Platz untergebracht werden. 
Die Fläche wurde in der Vergangenheit für diesen Zweck gesichert, um für zukünftig verän-
derte Anforderungen im Schulbereich Gestaltungsoptionen zu erhalten (s.a. Session 
3392/2018). In diesem Fall wäre die Einsortierung in die Schulbaumaßnahmenliste erforder-
lich. Im Anschluss würde eine Priorisierung für die Schulbaumaßnahme ermittelt, welche 
Rückschluss auf die Dauer der Umsetzung gibt. Die Beantwortung der Frage, wann ein Er-
weiterungsbau vor dem Hintergrund der umfangreichen Schulbaumaßnahmenliste und knap-
per Ressourcen gesichert fertig gestellt und bezugsfertig sein könnte, ist wichtig, weil der 
aufbauende Start einer neuen Schule noch ohne abschließend gesicherter Perspektive für 
alle Jahrgänge der Schule von der Bezirksregierung Köln als oberer Schulaufsichtsbehörde 
nicht genehmigt werden könnte.  
 
Zu einer Weiterbeschäftigung des aktuellen Lehrkörpers an der neuen Gesamtschule, kann 
durch den Schulträger keine Aussage getroffen werden. Es handelt sich hierbei um eine in-
nere Schulangelegenheit. Die Zuständigkeit für Personalfragen liegt beim Land NRW. Im 
weiteren Prozess einer dialogischen Planung würde sich der Schulträger mit der Bezirksre-
gierung Köln ins Benehmen setzen und um Unterstützung der weiteren Planungsschritte bit-
ten.

Beratungsverlauf (1)

07.04.2022 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Helene-Weber-Platz
  • Falckensteinstraße

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
3337/2021
Typ
Stellungnahme zu einem Antrag (BV)
Datum
01.10.2021
Erstellt
17.09.2021 10:46