0662/2018
Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht auf Bürgersteigen/Stolperfallen
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Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/662/3 Vorlagen-Nummer 0662/2018 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 19.03.2018 Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht auf Bürgersteigen/Stolperfallen hier: mündliche Nachfragen von Herrn Pavegos in der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen am 19.02.2018, TOP 7.2.6.1 „Die Bezirksvertretung Rodenkirchen nimmt die Beantwortung der Anfrage zur Kenntnis. Herr Pavegos hat folgende Nachfragen:“ Frage 1: „Wie viele Personenschäden wurden nicht anerkannt?“ Frage 2: „Wie schwerwiegend waren die Personenschäden? Arztbesuche/stationärer Aufenthalt, wie lange?“ Antwort der Verwaltung: Im Rahmen der städtischen Eigenversicherung werden etwaige Haftpflichtfälle in einer Datenbank erfasst. Hierzu gehören auch die Schadensmeldungen von Bürgerinnen und Bürgern, die einen Unfall auf öffentlichen Verkehrsflächen erlitten haben. Im Jahr 2017 sind insgesamt 84 Schadenersatzforde- rungen anlässlich von Fußgängerunfällen im gesamten Stadtgebiet gestellt worden. Die Unfallstellen werden bei der Erfassung in der Datenbank nicht nach Stadtbezirken unterschieden, sodass bezogen auf Rodenkirchen keine Fallangaben gemacht werden können. Der Unfall kann sich sowohl auf Bürgersteigen oder sonstigen Fußwegen, z. B. im Bereich von Grün- anlagen, aber auch im Bereich einer Fahrbahn ereignet haben. Die Schadenersatzforderungen kön- nen sich auf Personenschäden als auch Sachschäden beziehen. Nähere Angaben zu der Art der Schäden und des Schadensausmaßes des betroffenen Personenkreises können jedoch nicht ge- macht werden. Derartige Informationen ergeben sich allenfalls aus der Fallakte selber. In den 2017 gemeldeten Schadenersatzforderungen anlässlich von Fußgängerunfällen wurde bisher kein Scha- denersatz geleistet. Frage 3: „In welchem Zeitraum werden die Schäden behoben, die bei einer Begehung gesichtet wurden/von Bürgern gemeldet wurden?“ Antwort der Verwaltung: Grundsätzlich werden alle Schäden zeitnah nach Bekanntwerden behoben. Schäden der Priorität 1 werden noch am selben Tag sofort behoben oder abgesichert, da hiervon eine direkte Unfallgefahr ausgeht. Als Unfallgefahren sind alle Situationen anzusehen, die einem nicht ordnungsgemäßen Zu- stand entsprechen, eine Gefahr für die Verkehrsteilnehmer darstellen und daher schnellstmöglich beseitigt oder abgesichert werden müssen. 2 Frage 4: „Um welche Schäden handelt es sich hierbei überwiegend?“ Antwort der Verwaltung: Im öffentlichen Verkehrsraum können Gefahren bzw. Schadstellen in vielfältiger Art auftreten. Ob und welche Maßnahmen getroffen werden müssen, hängt neben der Erkennbarkeit der Gefahrenstelle grundsätzlich von Art und Ausmaß der Benutzung der Straße ab. Auch äußerlich vergleichbare Situa- tionen können unterschiedlich zu beurteilen sein. Dies ist abhängig von den örtlichen Verhältnissen, der Bedeutung der Straße, deren Frequentierung und deren Gefährlichkeit. So kann z. B. eine lang gezogene muldenförmige Vertiefung oder allmählich ansteigende Wölbung für zu Fuß Gehende rela- tiv ungefährlich, für den Kraftverkehr aber verkehrsgefährdend sein, wenn keine Geschwindigkeitsbe- grenzung angeordnet ist. Anderseits sind scharfkantige Absackungen oder Höhenunterschiede im Gehweg- und Fahrbahnbereich (Schlaglöcher oder Plattenverkantungen) in der Regel immer als ver- kehrsgefährdend bzw. als Unfallgefahr für die Verkehrsteilnehmenden anzusehen. Das Gefährdungs- potenzial wird bei jedem Schaden durch den Straßenkontrolldienst abgewogen. Frage 5: „Wie können Fahrbahnschäden bspw. bei Gefahren für Fahrradfahrer gemeldet werden? Über die Köln App. Wenn nicht, warum nicht?“ Antwort der Verwaltung: Das Amt für Straßen und Verkehrstechnik hat eine sogenannte Schlaglochhotline eingerichtet, an die sich die Bürgerinnen und Bürger zur Meldung von Fahrbahnschäden (auch bei Gefahren für Radfah- rende) wenden können. Hier werden Hinweise und Anregungen entweder persönlich entgegenge- nommen oder können auf einen Anrufbeantworter gesprochen werden, der täglich abgehört wird. Ansonsten können Meldungen auch unter dem Bürgertelefon bzw. dem E-Mail-Postfach „strassen- verkehrstechnik@stadt-koeln.de“ gemeldet werden. In der „sag’s uns“-APP der Stadt Köln existiert die Rubrik „Straßenbaustellen“, die sich auf Baustellen von offensichtlich zu langer Dauer oder möglicherweise gefährlicher Verkehrsführung bezieht. Auch nach der Beendigung von Baumaßnahmen „vergessene“ Verkehrsschilder können dort gemeldet werden. Diese Rubrik der APP wird rege genutzt. Nicht im Rahmen des „sag’s uns“- Angebotes ist die Rubrik „Straßenschäden“. Das liegt daran, dass die Stadtverwaltung bereits über sehr viele Kanäle Meldungen über Straßen- schäden erreicht. Per E-Mail, telefonisch, schriftlich oder persönlich, durch Mitteilungen anderer Dienststellen sowie durch Feststellungen des eigenen und nicht delegierbaren Straßenkontrolldiens- tes gehen jährlich rund 25.000 Meldungen über Straßenschäden ein. Im Vergleich zu der Bearbeitung einer per E-Mail eingehenden Schadensmeldung ist die Bearbeitung über „sag’s uns“ arbeitsintensiver und mit den vorhandenen Kapazitäten derzeit nicht zu bewältigen. Hinzu kommt, dass die Karte mit den georeferenzierten Darstellungen von Meldungen in „sag’s uns“ angesichts der erheblichen Menge an Meldungen mit Bezug auf Straßenschäden kaum noch lesbar wäre. Aus diesen Gründen kann die Rubrik „Straßenschäden“ derzeit in „sag’s uns“ nicht angeboten wer- den. Frage 6: „Wie werden die Bürgersteige erfasst? (begangen (jede Seite), Sichtung aus Kfz o. ä.?“ Antwort der Verwaltung: Bürgersteige und Fußgängerzonen werden grundsätzlich fußläufig begangen und beidseitig je Fahrt- richtung kontrolliert. 3 Frage 7: „Wie viele Mitarbeiter führen diese Tätigkeit in Köln/einzelnen Bezirken aus?“ Antwort der Verwaltung: Derzeit sind im sogenannten Straßenkontrolldienst 29 Mitarbeiter eingesetzt. Der Einsatzort der Mit- arbeiter wird durch den laufenden Turnus der notwendigen Streckenkontrollen festgelegt. Hierdurch kann keine feste Anzahl von Mitarbeitern pro Stadtbezirk benannt werden.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0662/2018
- Typ
- Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV)
- Datum
- 13.03.2018
- Erstellt
- 28.02.2018 08:42