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0662/2018

Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht auf Bürgersteigen/Stolperfallen

Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV) 13.03.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 19.03.2018, TOP 7.1.1

Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)

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Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)

6283 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VIII/66/662/3 
 
Vorlagen-Nummer 
 0662/2018 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 19.03.2018 
 
Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht auf Bürgersteigen/Stolperfallen 
hier: mündliche Nachfragen von Herrn Pavegos in der Sitzung der Bezirksvertretung 
Rodenkirchen am 19.02.2018, TOP 7.2.6.1 
„Die Bezirksvertretung Rodenkirchen nimmt die Beantwortung der Anfrage zur Kenntnis.  
Herr Pavegos hat folgende Nachfragen:“  
 
 
Frage 1: 
„Wie viele Personenschäden wurden nicht anerkannt?“ 
 
Frage 2: 
„Wie schwerwiegend waren die Personenschäden? Arztbesuche/stationärer Aufenthalt, wie lange?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
Im Rahmen der städtischen Eigenversicherung werden etwaige Haftpflichtfälle in einer Datenbank 
erfasst. Hierzu gehören auch die Schadensmeldungen von Bürgerinnen und Bürgern, die einen Unfall 
auf öffentlichen Verkehrsflächen erlitten haben. Im Jahr 2017 sind insgesamt 84 Schadenersatzforde-
rungen anlässlich von Fußgängerunfällen im gesamten Stadtgebiet gestellt worden. Die Unfallstellen 
werden bei der Erfassung in der Datenbank nicht nach Stadtbezirken unterschieden, sodass bezogen 
auf Rodenkirchen keine Fallangaben gemacht werden können. 
 
Der Unfall kann sich sowohl auf Bürgersteigen oder sonstigen Fußwegen, z. B. im Bereich von Grün-
anlagen, aber auch im Bereich einer Fahrbahn ereignet haben. Die Schadenersatzforderungen kön-
nen sich auf Personenschäden als auch Sachschäden beziehen. Nähere Angaben zu der Art der 
Schäden und des Schadensausmaßes des betroffenen Personenkreises können jedoch nicht ge-
macht werden. Derartige Informationen ergeben sich allenfalls aus der Fallakte selber. In den 2017 
gemeldeten Schadenersatzforderungen anlässlich von Fußgängerunfällen wurde bisher kein Scha-
denersatz geleistet. 
 
 
Frage 3: 
„In welchem Zeitraum werden die Schäden behoben, die bei einer Begehung gesichtet wurden/von 
Bürgern gemeldet wurden?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
Grundsätzlich werden alle Schäden zeitnah nach Bekanntwerden behoben. Schäden der Priorität 1 
werden noch am selben Tag sofort behoben oder abgesichert, da hiervon eine direkte Unfallgefahr 
ausgeht. Als Unfallgefahren sind alle Situationen anzusehen, die einem nicht ordnungsgemäßen Zu-
stand entsprechen, eine Gefahr für die Verkehrsteilnehmer darstellen und daher schnellstmöglich 
beseitigt oder abgesichert werden müssen.

2 
 
 
Frage 4: 
„Um welche Schäden handelt es sich hierbei überwiegend?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
Im öffentlichen Verkehrsraum können Gefahren bzw. Schadstellen in vielfältiger Art auftreten. Ob und 
welche Maßnahmen getroffen werden müssen, hängt neben der Erkennbarkeit der Gefahrenstelle 
grundsätzlich von Art und Ausmaß der Benutzung der Straße ab. Auch äußerlich vergleichbare Situa-
tionen können unterschiedlich zu beurteilen sein. Dies ist abhängig von den örtlichen Verhältnissen, 
der Bedeutung der Straße, deren Frequentierung und deren Gefährlichkeit. So kann z. B. eine lang 
gezogene muldenförmige Vertiefung oder allmählich ansteigende Wölbung für zu Fuß Gehende rela-
tiv ungefährlich, für den Kraftverkehr aber verkehrsgefährdend sein, wenn keine Geschwindigkeitsbe-
grenzung angeordnet ist. Anderseits sind scharfkantige Absackungen oder Höhenunterschiede im 
Gehweg- und Fahrbahnbereich (Schlaglöcher oder Plattenverkantungen) in der Regel immer als ver-
kehrsgefährdend bzw. als Unfallgefahr für die Verkehrsteilnehmenden anzusehen. Das Gefährdungs-
potenzial wird bei jedem Schaden durch den Straßenkontrolldienst abgewogen. 
 
 
Frage 5: 
„Wie können Fahrbahnschäden bspw. bei Gefahren für Fahrradfahrer gemeldet werden? Über die 
Köln App. Wenn nicht, warum nicht?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
Das Amt für Straßen und Verkehrstechnik hat eine sogenannte Schlaglochhotline eingerichtet, an die 
sich die Bürgerinnen und Bürger zur Meldung von Fahrbahnschäden (auch bei Gefahren für Radfah-
rende) wenden können. Hier werden Hinweise und Anregungen entweder persönlich entgegenge-
nommen oder können auf einen Anrufbeantworter gesprochen werden, der täglich abgehört wird. 
Ansonsten können Meldungen auch unter dem Bürgertelefon bzw. dem E-Mail-Postfach „strassen-
verkehrstechnik@stadt-koeln.de“ gemeldet werden. 
 
In der „sag’s uns“-APP der Stadt Köln existiert die Rubrik „Straßenbaustellen“, die sich auf Baustellen 
von offensichtlich zu langer Dauer oder möglicherweise gefährlicher Verkehrsführung  bezieht. Auch 
nach der Beendigung von Baumaßnahmen „vergessene“ Verkehrsschilder können dort gemeldet 
werden. Diese Rubrik der APP wird rege genutzt. 
 
Nicht im Rahmen des „sag’s uns“- Angebotes ist die Rubrik „Straßenschäden“. 
Das liegt daran, dass die Stadtverwaltung bereits über sehr viele Kanäle Meldungen über Straßen-
schäden erreicht. Per E-Mail, telefonisch, schriftlich oder persönlich, durch Mitteilungen anderer 
Dienststellen sowie durch Feststellungen des eigenen und nicht delegierbaren Straßenkontrolldiens-
tes gehen jährlich rund 25.000 Meldungen über Straßenschäden ein. 
 
Im Vergleich zu der Bearbeitung einer per E-Mail eingehenden Schadensmeldung ist die Bearbeitung 
über „sag’s uns“ arbeitsintensiver und mit den vorhandenen Kapazitäten derzeit nicht zu bewältigen. 
 
Hinzu kommt, dass die Karte mit den georeferenzierten Darstellungen von Meldungen in „sag’s uns“ 
angesichts der erheblichen Menge an Meldungen mit Bezug auf Straßenschäden kaum noch lesbar 
wäre. 
 
Aus diesen Gründen kann die Rubrik „Straßenschäden“ derzeit in „sag’s uns“ nicht angeboten wer-
den. 
 
 
Frage 6: 
„Wie werden die Bürgersteige erfasst? (begangen (jede Seite), Sichtung aus Kfz o. ä.?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
Bürgersteige und Fußgängerzonen werden grundsätzlich fußläufig begangen und beidseitig je Fahrt-
richtung kontrolliert.

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Frage 7: 
„Wie viele Mitarbeiter führen diese Tätigkeit in Köln/einzelnen Bezirken aus?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
Derzeit sind im sogenannten Straßenkontrolldienst 29 Mitarbeiter eingesetzt. Der Einsatzort der Mit-
arbeiter wird durch den laufenden Turnus der notwendigen Streckenkontrollen festgelegt. Hierdurch 
kann keine feste Anzahl von Mitarbeitern pro Stadtbezirk benannt werden.

Beratungsverlauf (1)

19.03.2018 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 7.1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
0662/2018
Typ
Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV)
Datum
13.03.2018
Erstellt
28.02.2018 08:42