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1389/2017

Beantwortung einer Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 08.05.2017

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Nächste Beratung: Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales, Sitzung am 08.05.2017

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

4098 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
OB/OB/1300 
AN/0694/2017 
Vorlagen-Nummer  08.05.2017 
 1389/2017 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 08.05.2017 
 
Beantwortung einer Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Handy-App der Stadt Köln 
Im Zusammenhang zu dieser Anfrage wird auf die Mitteilung 1278/2017 „Neue Version der Kölner 
Service-APP“ hingewiesen. 
 
Zu Frage 1: Wie sieht das Datenschutzkonzept für die neue Handy-App aus ? 
 
Aspekte des Datenschutzes wurden unter dem Grundsatz der Datenvermeidung und Datensparsam-
keit eingehalten: Die App speichert keine personenbezogenen Daten wie Passwörter oder Adressda-
ten auf dem Gerät, denn sie stellt vergleichbar zu einer Verlinkung von Internetinhalten in Posts und 
Tweets in den sozialen Netzwerken www.facebook.com/koeln und www.twitter.com/koeln im Grunde 
genommen „nur“ einen weiteren Informations- und Verbreitungskanal auf vorhandene städtische In-
formationsangebote dar.  
Die auf www.stadt-koeln.de vorhandenen Inhalte waren und sind regelmäßig und anlassbedingt im-
mer unter Aspekten des Datenschutzes geprüft worden. 
Daher war die explizite Erstellung eines Datenschutzkonzepts mit einem Verfahrens- bzw. Verarbei-
tungsverzeichnis und einer Sicherheitsanalyse) nicht erforderlich. 
Mit Blick auf die Anforderungen der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) mit Verbindlichkeit 
zum 25. Mai 2018 wird unter fachlicher Koordination des Beauftragten für den Datenschutz eine 
Überarbeitung der Datenschutz- und Zustimmungserklärungen erfolgen. 
 
 
Zu Frage 2: Zu welchen Funktionen und Daten müssen die Bürgerinnen und Bürger ihre Einwilligung 
geben, um die Handy-App zu nutzen? 
 
Der Zugriff auf die Berechtigung „Kalender“ wird benötigt, wenn die Bürgerinnen und Bürger im Ver-
anstaltungskalender ein Veranstaltungsdatum direkt in ihren persönlichen Kalender übertragen wol-
len.  
Die Berechtigung „Standort“ erlaubt in der Anwendung „Sag‘s uns“, in der digitalen Karte den eigenen 
Standort zu bestimmen und als Ort für den festgestellten Mangel zu übernehmen. Die Meldung des 
Standorts kann allerdings auch durch Eingabe des Ortes erfolgen (nach Eingabe der ersten 3 Buch-
staben der Straße kann aus einer Straßenliste ausgewählt werden). 
Mit der Berechtigung „Fotos/Medien/Dateien“ kann in der Anwendung „Sag‘s uns“ direkt anlassbezo-
gen ein Bild eines Mangels aufgenommen oder aus den Bildspeichern des Geräts ein vorhandenes 
Foto zu Dokumentationszwecken eingereicht werden; eine Verpflichtung hierzu besteht nicht.

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In den aktuelleren Versionen des Android-Betriebssystems (ab Version 6.x) wird vergleichbar zu den 
Funktionen des Apple-Betriebssystems ab Version IOS 9 kein Zugriff auf die Berechtigungen „Kalen-
der“, „Standort“ und „Fotos/Medien/Dateien“ verlangt; hier bekommen die Bürgerinnen und Bürger 
erst dann explizit eine einmalige Erlaubnisanfrage zum Zugriff auf die vorgenannten Funktionen, 
wenn auf einer über die APP aufgerufenen Internetseite wie beispielsweise dem Mängelmelder 
„Sag‘s uns“ zu Dokumentationszwecken ein Foto hochgeladen werden soll. Diese Berechtigung kann 
bei Bedarf von den Bürgerinnen und Bürgern dauerhaft gewährt, aber auch jederzeit wieder zurück-
genommen werden. 
Die Kölner Service-APP benötigt systembedingt nur in älteren Versionen des Betriebssystems Andro-
id (Versionen 4.x und 5.x) bereits bei der Installation der APP Zugriff auf die Berechtigungen „Kalen-
der“, „Standort“ und „Fotos/Medien/Dateien“. 
 
 
Zur Frage 3: Wie sehen alternative Nutzungsmöglichkeiten der Handy-App aus ohne eine Einwilli-
gung von Nutzerinnen und Nutzern bzgl. der Preisgabe von privaten Daten? 
 
Grundsätzlich sind alle Funktionen, die aus der APP aufgerufen werden, auch seit 2014 mobil über 
den Internetauftritt www.stadt-koeln.de aufrufbar. Dies ist auch mit älteren Smartphones möglich, oh-
ne dass hierfür grundsätzlich ein Zugriff auf die beschriebenen Berechtigungen erforderlich ist. 
 
 
 
gez. Reker

Beratungsverlauf (1)

08.05.2017 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1389/2017
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
08.05.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27