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V/0444/2024

Freigabe der Mittel für das Kulturticket für junge Menschen

Vorlagen 18.07.2024

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Nächste Beratung: Kulturausschuss, Sitzung am 29.08.2024, TOP 6

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

4230 Zeichen

V/0444/2024 
V/0444/2024 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Freigabe der Mittel für das Kulturticket für junge Menschen 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   29.08.2024 Kulturausschuss Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Die im Haushalt 2024 veranschlagten Mittel für die Einführung eines Kulturtickets für junge Menschen 
in Höhe von 100.000 €  werden freigegeben. Der in dieser Angelegenheit ergangene Sperrvermerk 
wird aufgehoben.  
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung  Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen  
 
Produktgruppe 0404 Stadtbücherei und Förderung 
von Büchereien freier Träger 
   
Zeile 16 Sonst. ordentliche Aufwendun-
gen 
2024 100.000  
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Finanzmittel sind im Haushaltsplan 2024 bei der Produktgruppe 
0404 „Stadtbücherei und Förderung von Büchereien freier Träger“, Zeile 16 „sonst. Ordentliche 
Aufwendungen“, veranschlagt. Sie sind mit einem Sperrvermerk (Freigabe durch Beschluss des 
Kulturausschusses) versehen. 
 
 
Begründung: 
 
Der Rat der Münster hat die Vorlage V/0678/2023 zur Einführung eines Kulturtickets für junge Men-
schen in seiner Sitzung am 13.12.2023 mehrheitlich beschlossen. Das Projekt erhielt zunächst die im 
Haushalt 2024 bereitgestellten Mittel in Höhe von 100.000 Euro zum Auf- und Ausbau des Angebotes 
Stadtbücherei 
 
16.08.2024 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Schmees 
Telefon: 492-4202 
Schmees@stadt-
muenster.de

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V/0444/2024 
und zur Subvention besonderer Angebote. Das Ticket ist an den Büchereiausweis gekoppelt. Das 
Projekt ist organisatorisch und finanziell in der Stadtbücherei verortet. Die Mittel wurden im Haushalt 
der Stadtbücherei in der Produktgruppe 0404 „Stadtbücherei und Förderung von Büchereien freier 
Träger“ bereitgestellt.  
 
Die technischen Vorarbeiten befinden sich vor der Finalisierung. Rechtliche und organisatorische 
Rahmenbedingungen sind in Klärung, die Akquise von Partnern läuft. Vorgespräche mit dem Amt für 
Schule und Weiterbildung haben stattgefunden. Das konkrete Startdatum und die logistische Vorbe-
reitung der Verteilung der Tickets wird nach den Sommerferien mit dem Amt für Schule und Weiter-
bildung abgestimmt. Mit der Einführung eines Kulturtickets für alle Schülerinnen und Schüler - unab-
hängig von Herkunft und finanziellen Mitteln - werden junge Menschen gefördert und Zugang zur 
Stadtgesellschaft ermöglicht. Kulturelle Institutionen erschließen damit neue Kundenkreise. Das An-
gebot deckt dabei möglichst viele für Jugendliche attraktive Bereiche und Formate ab. Die Teilnahme 
am Kulturticket kann dabei kostenlose oder subventionierte Tickets beinhalten, von unbegrenzter o-
der begrenzter Dauer sein, an bestimmen Terminen oder durchgehend möglich sein.  
 
Der enthaltene Sperrvermerk für die im Haushalt 2024 veranschlagten Mittel soll angesichts der be-
reits vorbereitend anfallenden Kosten und der nach Einführung des Tickets anfallenden Aufwendun-
gen für die kulturellen Angebote nun durch den Kulturausschuss freigegeben werden. 
 
Für die Fertigung und Gestaltung von 40.000 Kulturtickets (Plastikkarten mit aufgedrucktem QR-Code 
und Bibliotheksfunktion) auf Basis des Büchereiausweises inklusive Verknüpfung mit den Funktionali-
täten in der entsprechenden App entstehen rund 20.000 Euro brutto Produktionskosten. Die Beauf-
tragung der Produktion ist erfolgt. Die Kosten für die eingesetzte Software belaufen sich zusammen 
mit den Kosten für Serverkapazität und Bereitstellung der Services auf 7.500 Euro brutto. Begleitende 
analoge und digitale Marketing-Maßnahmen sind mit rund 4.500 Euro veranschlagt. Derzeit beläuft 
sich demnach der Mittelbedarf auf rund 32.000 Euro.  
 
Um den Fortgang des Projekts bis zur Einführung des Tickets sicher zu gewährleisten und die bislang 
entstandenen Kosten zu decken, werden die für das Kulturticket insgesamt veranschlagten Haus-
haltsmittel von 100.000 Euro bereits jetzt in voller Höhe freigegeben.  
 
Der Nachweis über die entsprechende Verwendung der Mittel erfolgt über einen entsprechenden Be-
richt zur Projektevaluation im Kulturausschuss durch die Stadtbücherei.  
 
 
 
I.V. 
 
gez. 
 
Wilkens  
Stadträtin 
 
 
Anlagen: 
Anlage A

Anlage A

2115 Zeichen

Anlage A zur V/0444/2024 
Kurzüberblick 
Die im Haushalt 2024 veranschlagten Mittel für die Einführung eines Kulturtickets für junge Men-
schen in Höhe von 100.000 € werden freigegeben. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Durch die Freigabe kann der Auf- und Ausbau des Angebots und die Subvention besonderer An-
gebote erfolgen.  
 
Mit der Einführung eines Kulturtickets für alle Schülerinnen und Schüler - unabhängig von Her-
kunft und finanziellen Mitteln - werden junge Menschen gefördert und Zugang zur Stadtgesell-
schaft ermöglicht. Kulturelle Institutionen erschließen damit neue Kundenkreise. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0404 Stadtbücherei und Förderung von Büchereien freier 
Träger 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2024 enthalten? x Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja  Nein   
Bereits veranschlagt? x Ja  Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
x vollständig 
freiwillig 
 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Das Kulturticket für Junge Menschen soll unabhängig vom Einkommen der Eltern und eigenen 
finanziellen Mitteln einen einfachen, unbürokratischen Zugang zu Kulturangeboten der Stadt 
Münster ermöglichen. Durch die Nutzung einer App und die Verknüpfung mit dem Büchereiaus-
weis können die jungen Menschen in ihrem Mediennutzungsverhalten einerseits zeitgemäß ab-
geholt und andererseits weiter gezielt gestärkt werden. Das Kulturticket für Junge Menschen 
schafft Zugänge zu bestehenden und neuen Angeboten, die bislang als zu aufwändig oder nicht 
relevant wahrgenommen werden. Es stellt somit in diesen prägenden jungen Jahren ein wichtiges 
Instrument zur frühen sozialen und kulturellen Teilhabe in der Gesellschaft dar. Unabhängig vom 
sozialen Status, vom sozialen Hintergrund oder persönlicher Voraussetzung können Schülerinnen 
und Schüler die Angebote des Kulturtickets nutzen.

Beratungsverlauf (1)

29.08.2024 Kulturausschuss
TOP 6 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0444/2024
Typ
Vorlagen
Datum
18.07.2024
Erstellt
18.07.2024 11:29